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Bd. 3: Die grenz- und volkspolitischen Folgen
des Friedensschlusses

IV. Gebietsverlust durch erzwungene Abtretung
oder Verselbständigung
  (Teil 6)

6) Deutsch-Österreich und seine Grenzgebiete

Univ.-Prof. Dr. Karl Gottfried Hugelmann
Vorsitzender Stellvertreter des Österreichischen Bundesrates, Wien

Scriptorium merkt an:
Ein Buch zu den Gebiets- und Bevölkerungsverlusten des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918 finden Sie hier!
Es gibt keinen klareren Beweis dafür, daß die Mittelmächte, daß insbesondere das deutsche Volk den Weltkrieg als einen Verteidigungskrieg auffaßten, die Entente aber als einen Angriffskrieg, als die Tatsache, daß lediglich die Entente mit ihren Assoziierten bestimmte, festumrissene und zwar offensive, auf Zerstörung oder mindestens Schwächung der Gegner ausgehende Kriegsziele hatte. Diese sind auch zum großen Teil bereits während des Krieges Gegenstand von Verträgen zwischen den Ententestaaten und ihren Assoziierten gewesen. Es war ganz im Zuge dieser Entwicklung gelegen, daß, als nun der Krieg für Österreich eine ungünstige, ja katastrophale Wendung nahm, die nichtdeutschen Völker alles vorbereitet hatten, um neue staatsrechtliche, ihren Interessen dienende Verhältnisse zu schaffen, die Deutschen aber weder für den Fall des Sieges noch für den der Niederlage irgendwie feste Vorbereitungen getroffen hatten.

Den unmittelbaren Anstoß zur Gründung eines deutschösterreichischen Staates gaben die Vorverhandlungen über den Frieden. Bereits am 14. September 1918 hatte die österreichisch-ungarische Regierung an alle kriegführenden Staaten eine Friedensnote gerichtet, die von der amerikanischen Regierung am 19. September ablehnend beantwortet wurde mit dem Hinweis, daß nur die Annahme der 14 Punkte Wilsons ein Eingehen auf Verhandlungen möglich erscheinen lasse. Am 5. Oktober 1918 stellte die österreichisch-ungarische Regierung im Einvernehmen mit dem Deutschen Reich und der Türkei tatsächlich den Antrag auf Einleitung von Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen gemäß den 14 Punkten der Kongreßrede Wilsons vom 8. Januar 1918 und den vier Punkten seiner Rede vom 12. Februar 1918. Wilson hat auf diese Note nur dem Deutschen Reich geantwortet in dem Sinne, daß alle feindlichen Gebiete zuerst geräumt werden müssen. Daß dies auch für Österreich galt, schien allerdings selbstverständlich. Es scheint aber, daß die österreichische Regierung außerdem Kenntnis davon erlangte oder wenig- [327] stens auf Grund der Botschaft des Präsidenten Wilson vom 8. Januar 1918 (14 Punkte) und auf Grund der erwähnten Antwortnote Amerikas vom 19. September 1918 glaubte, daß ein sofortiges Eingehen auf die Kongreßbotschaft Wilsons in bezug auf die Stellung der Nationalitäten die Erlangung des Friedens erleichtern würde. In seinem Manifest vom 17. Oktober wollte Kaiser Karl dem 10. Punkt der Kongreßrede Wilsons vom 8. Januar Rechnung tragen, der lautet: "Den Völkern Österreich-Ungarns, deren Platz unter den Nationen wir geschützt und gesichert zu sehen wünschen, soll die erste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung gewährt werden"; er proklamierte: "Österreich soll dem Willen seiner Völker gemäß zu einem Bundesstaat werden, in dem jeder Volksstamm auf seinem Siedlungsgebiet sein eigenes staatliches Gemeinwesen bildet. Diese Neugestaltung soll jedem nationalen Einzelstaate seine Selbständigkeit gewährleisten." Es liegt darin allerdings - abgesehen von der Halbheit, daß diese Proklamation nur für die österreichische Reichshälfte galt, nicht aber für die Länder der Stephanskrone, wo eine viel rücksichtslosere Politik gegen die nicht-magyarischen Nationalitäten getrieben worden war - ein Widerspruch; denn der Kaiser wollte einerseits Österreich in einen Bundesstaat verwandeln, während nach seinem Manifest die einzelnen Nationalstaaten Selbstbestimmung haben sollten, was eine gemeinsame Staatlichkeit ausschließt. Vollends unmöglich wurde eine solche durch die Bildung der einzelnen Staatsräte und Nationalversammlungen der verschiedenen Nationalitäten Österreich-Ungarns. Übrigens wurde der österreichisch-ungarischen Regierung schon am 18. Oktober eine Antwort Wilsons auf die österreichisch-ungarische Friedensnote vom 5. Oktober übermittelt, die weit über das Zugeständnis des Kaisers und über den zitierten, von Wilson seinerzeit aufgestellten 10. Punkt hinausging, indem es darin heißt: "Der Präsident hält es für seine Pflicht, der österreichisch-ungarischen Regierung mitzuteilen, daß er sich mit dem vorliegenden Vorschlag nicht befassen kann, da sich Kompetenz und Verantwortlichkeit der Regierung der Vereinigten Staaten geändert haben. Der Präsident ist daher (weil er nämlich unterdessen den tschechoslovakischen Nationalrat als eine gegen Österreich und Deutschland kriegführende Regierung anerkannt hatte) nicht mehr in der Lage, die bloße Autonomie dieser Völker anzuerkennen, sondern ist gezwungen, darauf zu bestehen, daß sie und nicht er Richter darüber sein sollen, welche Aktion auf Seiten der österreichisch-ungarischen Regierung die Aspirationen der Völker befriedigen werde."

Die österreichisch-ungarische Regierung nahm am 28. Oktober 1918 diese Note Wilsons ausdrücklich an, womit eigentlich der österreichische Staat, bzw. die Monarchie völkerrechtlich zu bestehen auf- [328] gehört hatte. Unterdessen hatten die nichtdeutschen Nationen der Monarchie bereits ihre Nationalräte gebildet, nur die Deutschen, die dem untergehenden Staat bis zum letzten Augenblicke die Treue hielten, standen noch ohne Vertreter ihres Volkstums da; erst am 30. Oktober schritten auch sie zur Bildung eines Nationalrates (Staatsrates) und einer aus den deutschen Abgeordneten des österreichischen Abgeordnetenhauses bestehenden Nationalversammlung. Ausdrücklich hat die provisorische Nationalversammlung gemäß dem von Wilson proklamierten Selbstbestimmungsrecht der Völker am 12. November den Anschluß an das Deutsche Reich beschlossen unter gleichzeitiger Anrufung der demokratischen Republik ("Deutsch-Österreich ist ein Bestandteil der deutschen Republik") und am gleichen Tag die feierlichen Beitrittserklärungen der Regierungen, Kreise und Länder des Staatsgebietes zur Kenntnis genommen und diese Gebiete des Staates unter "den Schutz der ganzen Nation" gestellt. Als Staatsgebiet wurden in der Staatsgebietserklärung vom 22. November 1918 folgende Gebiete für den neukonstituierten Staat Deutschösterreich in Anspruch genommen: "Die Länder Österreichs unter der Enns einschließlich des Kreises Deutschsüdmähren und des deutschen Gebietes um Neubistritz, Österreich ob der Enns einschließlich des Kreises Deutsch-Südböhmen, Salzburg, Steiermark und Kärnten mit Ausschluß der geschlossenen jugoslawischen Siedlungsgebiete, die Grafschaft Tirol mit Ausschluß des geschlossenen italienischen Siedlungsgebietes, Vorarlberg, Deutschböhmen und Sudetenland, sowie die deutschen Siedlungsgebiete von Brünn, Iglau und Olmütz." Man sieht daraus, daß die Deutschen Österreichs, nachdem das große und ruhmvolle Staatsgebilde, in dem sie - wenn man aufs Ganze sieht - gewiß keine Unterdrückungspolitik getrieben hatten, zerfallen war, nunmehr, dem gegebenen Worte vertrauend, sich ohne Hintergedanken auf den Boden der Selbstbestimmung stellten. Sie vertrauten auf das feierlich gegebene Wort Wilsons und des Feindbundes, welches dem Deutschen Reich gegenüber sogar in einem formellen Vorfriedensvertrag soeben neuerlich bekräftigt worden war, und konnten sich gegenüber den sofort angekündigten und zum Teil auch durch gewaltsame Besetzung in die Tat umgesetzten imperialistischen Ansprüchen der anderen österreichischen Nationalitäten bzw. Nachfolgestaaten insbesondere auf den 2. Punkt der Rede Wilsons vom 12. Februar 1918 berufen: "Völker und Provinzen sollen nicht von einer Hoheit in eine andere herumgeschoben werden, als ob es sich um Gegenstände und Steine in einem Spiele handle, wenn auch in dem großen Spiele des Gleichgewichtes der Kraft, das nun für alle Zeiten diskreditiert ist." Es mußte sich bald zeigen, ob diese Versprechungen ernst gemeint oder nur Kriegslist der Feinde waren.


Deutsch-Österreich und seine Grenzländer
[329]      Deutsch-Österreich und seine Grenzländer.
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Deutsch-Österreich sollte nach der berühmten staatsrechtlichen Erklärung das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet der Doppelmonarchie umfassen. Tatsächlich wurde aber Deutsch-Böhmen, Deutsch-Mähren, Deutsch-Schlesien und Grenzgebiete des alpenländischen Österreichs der Tschechoslowakei zugeteilt. Vom Burgenlande kam nur ein Teil zu Österreich; nachträglich trat noch der Verlust Ödenburgs ein. Fast die gesamte Untersteiermark ging verloren, ebenso kleinere Teile von Kärnten, endlich Deutsch-Südtirol. Das kärntnerische Abstimmungsgebiet mit Klagenfurt und Völkermarkt blieb erhalten; es ist (ebenso wie der zu Österreich gekommene Teil des Burgenlandes) in der Karte besonders herausgehoben. Das völkische Mischgebiet um Marburg und Cilli, in dem überdies zahlreiche österreichisch gesinnte Slawen wohnten, ist dagegen, um den Hauptzweck der Karte nicht zu gefährden, als solches in der Karte nicht besonders herausgehoben; aus dem gleichen Grunde ist das Inseldeutschtum in Rumpfungarn und der Slowakei nur leicht angedeutet.
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Es war vielleicht ein Fehler, weil ein innerer Widerspruch, daß [329] Österreich eine eigene Friedensdelegation nach Paris schickte, nachdem es sich als einen Bestandteil des Deutschen Reiches erklärt hatte. Doch hat dies seinen Grund darin, daß man sich scheute, ein vollständiges fait accompli zu schaffen, um sich nicht bei den Friedensverhandlungen zu schädigen. Auch die "Volksregierung" im deutschen Reich (Scheidemann, Haase, Ebert) war dieser Ansicht, die in Österreich von Dr. Renner vertreten wurde, der aber auch [330] eine Reihe angesehener christlichsozialer Politiker sich anschlössen. So fuhr denn die österreichische Friedensdelegation nach Paris ab, wo sie am 13. Mai 1919 einlangte, und von wo sie im September wieder zurückkehrte.

Verfolgen wir nun das Ringen um das Selbstbestimmungsrecht jenes Teiles des deutschen Volkes, der sich als deutschösterreichischer Staat konstituiert hatte. Hiebei sehen wir vom sudetendeutschen Gebiete, welches eine besondere Darstellung findet, ab und beschränken uns auf die übrigen Gebiete. Mit der Behandlung der Grenzfrage wollen wir auch die der Folgen verbinden, welche die getroffene "Regelung" gezeitigt hat.

Am klarsten lagen die Dinge bezüglich der Grenzen in Tirol. Denn hier lag ein unmittelbar auf dieses Land bezüglicher Punkt Wilsons vor, nämlich der Punkt 9 seiner Kongreßrede vom 8. Januar 1918, worin er ausdrücklich gesagt hatte, die Grenze gegen Italien solle "gemäß den klar erkennbaren Nationalitätengrenzen" gezogen werden. In Südtirol gab es aber wie kaum sonst irgendwo in Europa eine ganz klar erkennbare Nationalitätengrenze, die bei Salurn, wo das Etschtal sich wieder verengt, verläuft, nicht aber auf dem Brenner, wie die Italiener es Wilson glauben machen wollten. Trotzdem bestanden gerade bezüglich Tirols von Anfang an die größten Besorgnisse, da man wußte, daß die Ansprüche der Italiener auf die Brennergrenze den Hauptgrund für den Eintritt Italiens in den Weltkrieg gebildet hatten und da man wenigstens ahnte, was ja heute Gewißheit ist, daß die Alliierten Italien bereits bei seinem Eintritt in den Weltkrieg feste Zusagen gegeben hatten (wie Wilson in seinen Memoiren selbst zugibt). Diese Angst wurde noch durch die sofortige Besetzung der Brennergrenze beim Waffenstillstand gesteigert.

Die Befürchtungen erwiesen sich als zutreffend, denn in dem am 2. Juni der österreichischen Delegation übermittelten Friedensvertragsentwurf war für Italien die Brennergrenze vorgesehen. In Gegenschriften vom 16. und 23. Juni 1919 wies Österreich mit besonderem Nachdruck darauf hin, daß die nationale Grenzlinie klar verläuft und die Südtiroler seit vielen, vielen Jahrhunderten festgewurzelt sind in deutscher Gesinnung und deutscher Sitte. Zu allem Überfluß wurde auch die italienische Behauptung, daß nur die Brennergrenze als eine gute strategische Grenze in Betracht komme - eine Frage, die nach den Wilsonbedingungen gar keine Rolle hätte spielen dürfen -, widerlegt und dargetan, daß die Sprachgrenze bei Salurn auch eine ausgezeichnete strategische Grenze für Italien ist. Weiters wurde mit Eindringlichkeit darauf hingewiesen, daß für Österreich, besonders aber auch für Südtirol selbst schwerste wirtschaftliche Schäden aus einer so unhistorischen Grenze wie der Brennergrenze erwachsen würden, da die gegenseitige Belieferung mit [331] Kastanien, Mais, Obst und Wein wie Milch und Fett Nord- und Südtirol voneinander in sehr hohem Maße abhängig macht.

Die Gegner gaben sich nicht die geringste Mühe, die österreichischen Gegenvorschläge sowie die "Bemerkungen der deutsch-österreichischen Delegation zur Gesamtheit der Friedensbedingungen mit Deutschösterreich" sachlich zu widerlegen. Sie erkannten den deutschen Charakter der Bevölkerung indirekt an, indem sie der österreichischen Delegation folgendes notifizierten: "Die alliierten und assoziierten Mächte sind der Ansicht, daß die Grenzen zwischen Italien und Österreich, wie sie in den Friedensbedingungen der österreichischen Abordnung vorgelegt worden sind, keine Änderung erfahren dürfen. Wie aus den sehr klaren, vom italienischen Ministerpräsidenten im römischen Parlament abgegebenen Erklärungen folgt, beabsichtigt die italienische Regierung gegenüber ihren neuen Untertanen deutscher Nationalität in bezug auf deren Sprache, Kultur und wirtschaftliche Interessen eine im weitesten Maße liberale Politik zu befolgen." Aber in den am 20. Juli überreichten Friedensbedingungen blieb die Brennergrenze aufrecht erhalten. Am 6. September 1919 nahmen die Südtiroler Abgeordneten Abschied von Österreich in der österreichischen Nationalversammlung, die bei der Ermächtigung zur Unterzeichnung des Friedensvertrages sich in feierlicher Weise auf die Zusagen der Gegenseite berief, daß die deutsche Kultur und Sprache in Südtirol geschont werde, eine Berufung, auf die keine Gegenbemerkung erfolgte. Ferner berief sich die Nationalversammlung ausdrücklich auf eine mögliche künftige Korrektur dieser Vertragsbestimmung durch den Völkerbund. Nur mit diesen Vorbehalten hat Österreich den Vertrag unterzeichnet.

Mit der Annexion Südtirols durch Italien war also das Selbstbestimmungsrecht gerade an dem Punkte verletzt, wo es am feierlichsten von Wilson garantiert war und wo es ganz besonders schmerzlich empfunden wurde, da es sich um ein Land handelte, welches dem Deutschtum besonders heilig ist als zweite Heimat Walters von der Vogelweide und als Geburtsstätte eines der größten deutschen Nationalhelden, Andreas Hofers. Was Südtirol für das Deutschtum bedeutet, hat Staatssekretär für Äußeres Dr. Otto Bauer (Sozialdemokrat) in der Sitzung der prov. Nationalversammlung für Deutschösterreich vom 4. Dezember 1918 sehr schön mit folgenden Worten ausgedrückt: "Für die Italiener mag das ja nur eine Anzahl von Quadratkilometern sein und das Volk, das dort wohnt, das mag ihnen nur ein Zubehör zu einer günstigen strategischen Grenze sein, aber für uns, und ich darf sagen, für alle Deutschen, bedeuten diese Gebiete etwas ganz anderes. Es gibt vielleicht nirgendwo einen Fleck deutscher Erde, der jedem Deutschen so teuer ist, wie gerade dieses deutsche Südtirol. Denn es ist die einzige Stelle in der Welt, [332] wo der Süden deutsch ist. Es ist ein Stück Landes, das seit vielen Jahren die Deutschen angezogen hat, um die landschaftlichen Schönheiten und die Spuren von neun Jahrhunderten deutscher Geschichte und Kultur dort zu bewundern. So ist dieses Stück Erde jedem Deutschen heilig geworden."

Die ersten zwei Jahre nach Unterzeichnung des Friedensvertrages hat sich Italien loyal an seine wiederholt gegebenen Versprechungen, von deren wichtigsten die österreichische Nationalversammlung in so feierlicher Form Akt genommen hatte, gehalten. Im Jahre 1923 aber kam der große Umschwung. Deutsch-Südtirol wurde der Provinz Trento zugeschlagen und am 23. Oktober 1923 erging von dort ein Dekret, das für alle staatlichen Ämter, Gemeinden und alle unter öffentlicher Kontrolle stehenden Unternehmungen ausschließlich die italienische Amtssprache einführt. Es folgte Dekret auf Dekret, alle mit dem Ziel, die deutsche Sprache, wo immer es sein mochte, auszuschalten und zu unterdrücken. Am 1. Oktober 1923 kam ein königliches Dekret heraus, das mit dem Schuljahr 1923/24 in den ersten Klassen sämtlicher Volksschulen die italienische Sprache als Unterrichtssprache einführte, mit dem folgenden Jahre in der zweiten Klasse und so fort. Die Unterdrückungsmaßnahmen überstürzten sich. Deutsche Aufschriften, Eingaben, Verzeichnisse, Fahrpläne, Ortsnamen, Kindergärten, alles wurde verboten. Die Grabinschriften müssen italienisch verfaßt sein, einzelne Familiennamen wurden italianisiert, deutsche Vereine aufgelöst, ebenso die deutschen Parteien (Deutsche Volkspartei, Deutschfreiheitliche Partei, Deutscher Verband). Die deutsche Bevölkerung hat keinerlei Vertreter im italienischen Parlament. Schließlich wurde auch die Erteilung des Religionsunterrichtes in deutscher Sprache untersagt. Nach wechselvoller Entwicklung ist es nun dahin gekommen, daß zwar in der Schule kein deutscher Religionsunterricht erteilt werden darf und die Kirche in der Schule überhaupt keinen Religionsunterricht gibt, aber statt dessen im Pfarrhaus oder in der Kirche deutscher Religionsunterricht erteilt wird. An dieser Praxis änderte sich auch nichts, als die Italiener das kleine Entgegenkommen zeigten, und am 6. Dezember 1926 Bozen in eine eigene Provinz verwandelten.

Von dieser Vergewaltigung abgesehen, haben sich auch die wirtschaftlichen Voraussagungen der österreichischen Delegation bewahrheitet. Nordtirol leidet schwer, da es die reichen landwirtschaftlichen Produkte aus dem Süden nicht mehr bekommen kann und ihm als einzige Verkehrsader die Bahn von Wien nach Buchs verblieben ist, Südtirol aber kann seine Produkte nicht ausführen, besonders den Wein, da Italien selbst damit reichlich versehen ist. In gleichem Maße leidet Südtirol auch darunter, daß jetzt viel weniger Deutsche das Land besuchen, wodurch die Einnahmen aus dem Fremdenver- [333] kehr bedeutend sinken; besonders stark macht sich dies in Meran fühlbar.

Außerdem sind aber auch die natürlichen Beziehungen zwischen Italien und Österreich sowie zwischen Italien und dem Deutschen Reich sehr gestört, und muß es naturgemäß zu Reibereien kommen. Wir brauchen nur an die Höhepunkte zu erinnern, die Rede des deutschen Reichsaußenministers Dr. Stresemann im deutschen Reichstag vom 9. Februar 1926 und die Rede des Bundeskanzlers Ramek am 17. Februar 1926 im Hauptausschuß des österreichischen Nationalrates, welche den Beruf des deutschen Reiches zum Schutze des gesamten Deutschtums in großzügiger Weise anerkannte, ferner die Rede des Bundeskanzlers Dr. Seipel vom 23. Februar 1928 im österreichischen Nationalrat, welche sich offiziell auf die Zusagen der italienischen Regierung in der Mantelnote zum Friedensvertrag berief. Allerdings hat ein italienisches Kommuniqué behauptet, daß der österreichische Bundeskanzler später den rein inneritalienischen Charakter dieser Frage anerkannt habe; es ist jedoch festzustellen, daß hier ein einseitig italienisches, nicht ein zwischen beiden Regierungen vereinbartes Kommuniqué vorliegt. Alles in allem ist durch die ungerechte Abtrennung Südtirols nicht nur dem ganzen deutschen Volke schwerstes Unrecht und schwerster Schade zugefügt worden, sondern auch ein Brandherd geschaffen für neue Konflikte in der Zukunft.

Mit bedeutend besserem Erfolg als in Tirol wurde das Selbstbestimmungsrecht in Kärnten verteidigt. Klar und deutlich hatte die vorläufige Kärntner Landesversammlung schon am 11. November 1918 zur Zukunft Kärntens Stellung genommen durch den Beschluß, daß das Land Kärnten "durch das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet des ehemaligen Herzogtums Kärnten und jene gemischtsprachischen Siedlungsgebiete dieses Herzogtums" gebildet wird, "die sich auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes ihrer Bewohner dem Staatsgebiete des Staates Deutschösterreich verfassungsmäßig anschließen". Dieser Beschluß stellt ein beredtes Eingehen auf die Vorschläge Wilsons (Punkt 2 seiner Rede am Grabe Washingtons vom 4. Juli) dar: "die Regelung aller Fragen, sowohl der territorialen wie der Souveränitätsfragen, der wirtschaftlichen und politischen Fragen auf der Grundlage der freien Annahme dieser Regelung durch das Volk, das unmittelbar davon betroffen ist, und nicht auf Grundlage des materiellen Interesses oder Vorteiles irgendeines anderen Volkes, das eine andere Regelung zur Ausbreitung seines Einflusses oder seiner Herrschaft wünscht."

Ganz andere, maßlose Forderungen stellten die Südslawen auf. Sie verlangten ganz Kärnten bis zu den Hohen Tauern für sich oder [334] mindestens einen Teil des Landes, und zwar meist unter Einschluß der vollkommen deutschen Städte Klagenfurt und Villach. Unter Führung Dr. Korošec (des späteren jugoslawischen Ministers) und Dr. Žeriav suchten die nationalen Krainer Slowenen ihre Forderungen in Paris durchzusetzen mit der Begründung, daß in Kärnten nur eine deutsche Klique an der Spitze stehe, während die Bevölkerung zu zwei Drittel slowenisch sei. Dem gegenüber muß festgestellt werden, daß Kärnten unter 360 000 Einwohnern damals nicht ganz 80 000 Slowenen zählte und auch in dem von den Südslawen im besonderen geforderten südöstlichen Gebiete mit Klagenfurt und Villach 114 000 Deutsche 80 000 Slowenen gegenüberstanden (im heutigen Kärnten leben nach der Volkszählung von 1923 nur 38 000 Slowenen). Was aber am wichtigsten ist: In Kärnten konnte gar nicht nach "klar erkennbaren Nationalitätengrenzen", wie Wilson für Tirol gesagt hatte, vorgegangen werden, denn ein Blick auf die Sprachenkarte zeigt, wie fein verästelt und vielfach gemischt das deutsche und das slowenische Element in Kärnten miteinander siedeln. Zeigt schon dieser Umstand, daß die Dinge in Kärnten ganz anders lagen und liegen als in Südtirol, so errichtet im besonderen noch der Bergwall der Karawanken eine Scheidemauer zwischen dem geopolitisch einheitlichen Kärnten und zwischen Südslawien. Die Kärntner Slowenen sind daher, und das ist das Entscheidende, immer Kärntner gewesen und haben sich als solche gefühlt, nie aber als Südslawen. Sie verstehen sogar nur mit Mühe die Sprache ihrer Stammverwandten in Krain. Sie wären, wenn die Grenzlinie südlich der deutschen Städte Klagenfurt und Villach gezogen wird, wirtschaftlich verloren.

Die Südslawen versuchten nun in Verkennung all dieser Tatsachen den Gang der Friedensverhandlungen in der Richtung ihrer Forderungen zu beeinflussen. Sie fanden, unter dem Einfluß Pasič und Trumbič, in Paris Sympathien bei den Franzosen, Gegner an den Italienern, kühle Parteilosigkeit bei Engländern und Amerikanern. So zogen sich die Verhandlungen in die Länge.

Es wurde nun, vielleicht unter dem Eindruck der Kämpfe, auf die wir später zurückkommen, eine amerikanische Kommission nach Kärnten geschickt, um die Verhältnisse zu studieren, und diese mußte zu ihrem Erstaunen feststellen, daß das Land ganz deutsch sei. Sie wirkte daher auch in Paris dahin, daß nach dem Wunsche der Kärntner eine Volksabstimmung herbeigeführt werde. Die Verhandlungen in Paris zwischen der am 13. Mai dort eingetroffenen österreichischen Friedensdelegation und den Alliierten und Assoziierten nahmen einen schleppenden Verlauf, der für Kärnten durchaus nicht hoffnungsvoll war. Ein südslawischer Kompromißvorschlag vom 9. Mai auf Teilung des strittigen Gebietes ohne Abstimmung wurde vom Viererrat am 23. Mai abgelehnt und das fragliche Gebiet, jedoch aus- [335] schließlich des Mießtales, das bedingungslos an Jugoslawien abgetreten werden sollte, in zwei Abstimmungszonen geteilt. Dies war immerhin ein großer Erfolg. Sein Zustandekommen ist zu verdanken dem Kampfesmut der Kärntner selbst.

Denn schon vor Beginn der Verhandlungen hatten die Jugoslawen das, was sie in Paris später zu verlangen willens waren, aber wirklich zu erlangen sich nicht sicher fühlten, mit Gewalt zu erreichen gesucht. Sie besetzten im Dezember 1918 den südöstlichen Teil des Landes einschließlich Völkermarkt. Die Kärntner, von aller Welt verlassen, sahen in der Selbsthilfe die einzige Rettung. So erhoben sie sich, Deutsche und Slowenen, und eilten, nach 4½ Jahren Weltkrieg noch nicht entmutigt, noch immer treu ihrem Lande, ihrer Heimaterde, zu den Waffen. Da beginnt eine der ruhmreichsten Phasen deutscher Geschichte. Der Kampf war bitter ernst. Denn die südslawischen Truppen waren an Zahl und Kriegsmaterial weit überlegen. Aber auf Kärntner Seite fochten Mittelschüler und Bauern Schulter an Schulter, und manch heimattreues Herz brach im Tode auf der Walstatt deutschen Heldentums. Der Plan der Südslawen, Klagenfurt zu nehmen, gelang nicht. Sie machten am 29. April einen groß angelegten Angriff, der aber an den höchst geschickten Gegenmaßnahmen des Landesbefehlshabers General Hülgerth, der Seele des ganzen Freiheitskampfes, scheiterte und den Angreifern selbst zum Verhängnis wurde. Das Land wurde rasch von den Feinden gesäubert und am 6. Mai standen die Kärntner bereits in Untersteiermark. Ein weiterer Vorstoß wurde ihnen von Wien aus in Verkennung der politischen Lage verboten.

Ende Mai brach der Kampf von neuem los. Mit ungeheurer Übermacht rückten die Südslawen wieder nach Kärnten ein, mit dem Ziele Klagenfurt. Zwar war die Organisation der Kärntner trefflich, die Kämpfer, unterstützt von dem Tiroler Halbbataillon Dragoni und einem Klosterneuburger Bataillon, heldenhaft; doch die erdrückende Übermacht mußte siegen. Die Landesregierung begab sich nach Spittal, die Regierung des Ostens und der Landeshauptstadt lag nur mehr in der Hand des Klagenfurter Gemeinderates, der in dieser schwersten Stunde treu zur verzagenden Bevölkerung stand. Aller Parteienkampf hatte aufgehört, und von den Christlichsozialen unter Führung des Gemeinderates August Veiter und den Großdeutschen unter Vizebürgermeister Rach bis zu den Sozialdemokraten unter Leitung des Vizebürgermeisters Pressien hat der Klagenfurter Gemeinderat als einzige im Untergang noch verbleibende Autorität des deutschen Kärnten in Tag und Nacht ununterbrochener Arbeit ausgeharrt. Am 6. Juni, nach den letzten erbitterten Kämpfen, wurde die Landeshauptstadt von den Südslawen genommen; Kärnten, das den Heroismus gehabt hatte, nach einem Weltkrieg noch [336] durch ein halbes Jahr für seine Heimat zu kämpfen, lag am Boden. Der Freiheitskampf war beendet.

Aber nicht ungehört verhallte in der Welt der Ruf der Kärntner nach dem Recht der Selbstbestimmung. Das vergossene Blut war nicht umsonst geflossen. In ihren Gebietsnoten vom 10. und 16. Juli verlangte die österreichische Friedensdelegation die Volksabstimmung für das Gebiet bis zu den Karawanken. Die Kärntner Vertreter unter Führung Dr. Martin Wuttes wichen keinen Schritt zurück. So gelang es, eine Volksabstimmung zu erzielen, die in zwei Zonen durchgeführt werden sollte. Die Trennungslinie dieser beiden Zonen wurde sehr ungerecht gezogen. Ein Einspruch dagegen hatte aber keinen Erfolg, so wenig wie gegen die Abtrennung des Kanaltales mit seinen weltberühmten Bleivorkommen an Italien, obwohl nicht ein einziger Italiener dort wohnte. Rumpfösterreich sollte so auch eines seiner wenigen wirtschaftlichen Werte noch beraubt werden. Ebenso kam das Mießtal ohne Abstimmung zu Südslawien, obwohl die allerdings überwiegende slowenische Bevölkerung bei Österreich bleiben wollte.

Nun wurde für die Volksabstimmung im ganzen Lande vorgearbeitet. Der Kärntner Heimatdienst wurde unter Leitung der Landesräte Schumy (Landbund), Dr. Reinprecht (christlichsozial) und Ing. Franz Pichler (Sozialdemokrat) gegründet und hat in der Zeit bis zur Abstimmung Großes geleistet. Die Jugoslawen versuchten mit Terror in der von ihnen besetzten Zone I die Bevölkerung mürbe zu machen, aber trotzdem ging die Volksabstimmung in dieser Zone (in der Zone II sollte nur abgestimmt werden, wenn Zone I für Südslawien stimmte) mit 22 000 Stimmen gegen 15 000 südslawische Stimmen zugunsten Österreichs aus. Am 18. November wurde endlich das besetzte Gebiet an Kärnten zurückgegeben. Ein großer Erfolg war errungen worden, weil heimatbewußtes Deutschtum den Mut aufgebracht hatte, mit der Waffe in der Hand seine Rechte zu vertreten und weil auch die Volksgenossen im Deutschen Reich, vertreten durch den Deutschen Schutzbund, die Zuversicht des Volkes durch wärmste Teilnahme am Geschick der deutschen Südmark stärkten. Freilich, 800 qkm schönen Kärntner Landes sind dennoch ohne Abstimmung in Feindeshand gekommen, aber die Felsengrenze der Karawanken, umwittert vom tausendjährigen Glanze Deutschen Reiches, wurde gerettet als südlichster Eckpfeiler des deutschen Volkes.

Wie entscheidend bei der Kärntner Grenzziehung die Tatsache des Befreiungskampfes war, sieht man aufs Beste daraus, daß die österreichische Friedensdelegation trotz aller Unterstützung durch Volkskundgebungen, durch statistisches Material und durch vorzügliche Vertreter, wie besonders Dr. Kamniker, dennoch in Südsteiermark bei zwar nicht gleich, aber doch ähnlich liegenden Verhältnissen so gut wie keinen Erfolg erzielte. Dort lebten auf dem flachen Lande [337] vorwiegend Slowenen deutschfreundlicher Gesinnung, während in den Städten, hauptsächlich Marburg, Cilli, Pettau, Radkersburg fast ausschließlich Deutsche wohnten. In Marburg (mit Vororten) z. B. lebten 30 000 Deutsche, ungefähr 90% der Bewohner. Im ganzen wohnten in der Südsteiermark ungefähr 80 000 Deutsche, eine Zahl, die jugoslawische Volkszählungen durch zahlreiche Fälschungen auf 40 000 herabsetzten. Wenn auch in dem ganzen abgetretenen Gebiete eine große Zahl von Slowenen (im ganzen 400 000) lebten, so hätte sich doch unschwer eine Grenzlinie ziehen lassen, welche geringere Teile der Slowenen in den österreichischen Staat einbezogen hätte als nunmehr Deutsche in den südslawischen Staat. Und wenn wirtschaftliche Interessen der einen oder andern Bevölkerung mit einer solchen Grenzlinie in Konflikt gestanden wären, so hätte es das Selbstbestimmungsrecht, für dessen Durchsetzung die Entente doch den Krieg geführt haben will, jedenfalls erfordert, die betroffene Bevölkerung selbst entscheiden zu lassen, ob sie die wirtschaftlichen Nachteile um der Zugehörigkeit zu ihrem nationalen Staate willen in Kauf nehmen wolle.

Ähnlich wie in Kärnten rückten auch in Untersteiermark bald nach dem Zusammenbruch die südslawischen Truppen, vorerst hauptsächlich Slowenen aus Krain, ein, um das Land zu besetzen. Sie wollten auch hier, wie in Kärnten, trotzdem die südsteirischen Slowenen wirtschaftlich sowohl wie nach ihren Sympathien sich zu Österreich gehörig fühlten und die Städte alle deutsch waren, die Welt wie die Friedenskonferenz vor eine vollzogene Tatsache stellen. Die österreichische Friedensdelegation war demgegenüber nicht untätig. Schon in einer Denkschrift vom 16. Juni 1919 setzte sie den Gegnern weitläufig auseinander, daß in Mittelsteiermark das Becken von Marburg von dem ziemlich rein slowenischen südlichsten Teile des Landes durch eine klar erkennbare geographische Linie, das Bacherngebirge, getrennt sei, daß bei Lostrennung dieses Gebietes von Österreich, ganz abgesehen von der Fremdherrschaft, die dabei über 80 000 Deutsche kommen würde, auch das wirtschaftliche Gedeihen der Bewohner mit Vernichtung bedroht sei. Die Gegner gingen darauf nicht ein; sie gingen auch nicht ein auf die österreichischen Gegenvorschläge vom 25. Juni 1919, die besonders die deutschen Grenzgebiete von Marburg, Radkersburg und Pettau retten wollten. In den "Bemerkungen zur Gesamtheit der Friedensbedingungen" wollte Österreich schließlich auf das ganz deutsche Pettau verzichten, wenn nur das Becken von Marburg österreichisch bleibe. Aber alles Verhandeln nützte nichts. Nur an einer einzigen Stelle war den Österreichern ein Erfolg beschieden, und zwar wieder an der, wo die Steirer das getan haben, was die Kärntner taten, wo sie nämlich entgegen dem Verbote ihrer Landesregierung, entgegen den Abmah- [338] nungen der Wiener Regierung, welche noch ganz auf die Zusicherungen der Entente vertraute, zu den Waffen griffen. Diese eine Stelle ist die Stadt Radkersburg. Am 21. Oktober 1918 erklärte der Gemeinderat dieser rein deutschen Stadt die Zugehörigkeit des Ortes zu Österreich. Am 1. Dezember 1918 besetzten die Südslawen die Stadt, ohne sich um diese Erklärung zu kümmern. Die Bevölkerung sah keine Möglichkeit der Befreiung und der Bekundung ihres Willens als durch den Kampf. So wurden zuerst örtliche Gefechte gegen die Jugoslawen unternommen und obwohl die steirische Landesregierung jede Beteiligung an einem solchen Kampfe verbot und ablehnte, am 4. Februar 1919, unter Führung des Oberleutnants Mickl, der vom Kärntner Landesbefehlshaber Waffen und Munition bekommen hatte, der Kampf gegen die Südslawen unter Major Majster eröffnet, der gut ausging. Zwar wurde nach den darauffolgenden Verhandlungen die Stadt wieder vom Feinde besetzt, aber durch den Kampf war doch der Wille des Volkes in einer Weise, die auch auf die Entente Eindruck machte, zum Ausdruck gekommen, und ebenso wie in Kärnten hat auch hier der Kampf deutsches Gebiet gerettet. Im Friedensvertrag wurde Radkersburg Österreich zugesprochen, alle übrigen besetzten Gebiete, um die nicht gekämpft worden war, fielen an SHS.

Ganz abgesehen von der Frage des Selbstbestimmungsrechts ist in wirtschaftlicher Hinsicht durch die Zuteilung Untersteiermarks zu Jugoslawien der Bevölkerung nur schwerster Schaden zugefügt worden. Denn sie verlor - und das trifft ganz besonders hart die slowenische Landbevölkerung - für ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse ihr ganzes Absatzgebiet nach Österreich, besonders nach Graz, Wien und Klagenfurt. Die Weinbauern in Südsteiermark vor allem sind in die äußerste Notlage geraten.

Obwohl in dem am 10. September 1919 zwischen den Alliierten und Jugoslawien geschlossenen Minderheitenschutzvertrag sich letzteres ausdrücklich verpflichtete, die Minderheiten in Sprache und Kultur zu schützen, ist heute in dem abgetretenen Untersteiermark das deutsche Leben vernichtet. Art. 8 des Minderheitenschutzvertrages besagt, daß serbisch-kroatisch-slowenische Staatsangehörige, "die einer Minderheit nach Abstammung, Religion oder Sprache angehören", dieselbe rechtliche Behandlung genießen, wie die andern Staatsangehörigen; "insbesondere haben sie das Recht, auf ihre eigenen Kosten Wohltätigkeits-, religiöse oder soziale Einrichtungen, Schulen und andere Erziehungsanstalten zu errichten". Art. 9 bestimmt, daß überall dort, wo serbisch-kroatisch-slowenische Staatsangehörige, die eine andere Sprache sprechen als die Staatssprache, "une proportion considérable" der Bevölkerung bilden, diesen angemessene Erleichterungen gewährt werden, daß ihren Kindern in [339] den Volksschulen der Unterricht in ihrer Muttersprache erteilt werde. Was geschah aber in Wirklichkeit? Der weitaus größte Teil aller deutschen Lehrkräfte an Volks- und Mittelschulen wurde entlassen. In Marburg allein, wo gewiß "ein beträchtlicher Prozentsatz" der Bevölkerung deutsch war, nämlich 90%, wurden 50 deutsche Vereine aufgelöst und eine Reihe deutscher Schulklassen eingestellt. Die deutschen Aufschriften sind überall entfernt, das politische Leben der Deutschen ist ertötet, auf ihre Führer wurden Bomben geworfen, ihr Vermögen verfiel in vielen Fällen der Sequestrierung, unter anderm auch das Deutsche Vereinshaus in Pettau sowie das Deutsche Vereinshaus in Cilli.

So sieht es tatsächlich heute in Südsteiermark aus. Angesichts dessen erscheint es unbegreiflich, wie in slowenisch-nationalen Blättern mit Entrüstung von einer Knechtung der Slowenen in Kärnten gesprochen werden kann. All das, was den Deutschen in Jugoslawien nicht zu ihrer kulturellen Entfaltung gewährt wird, besitzen die Kärntner Slowenen in viel weiterem Maße, als ihnen nach dem Friedensvertrage zustünde. Neben rein slowenischen Schulen, die übrigens fast gar keinen Besuch aufweisen, gibt es in Kärnten 80 utraquistische Schulen. Die Slowenen haben alle Möglichkeiten, ihr nationales Leben frei zu gestalten. Bei Gericht wird, sofern jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ein Dolmetsch beigestellt. Nicht genug damit, steht im Kärntner Landtag jetzt auch ein von den deutschen Parteien selbst beantragter Gesetzentwurf in Beratung, der der slowenischen Minderheit eine kulturelle Autonomie (im juristischen Sinne des Wortes) geben will, also weit mehr als das, wozu Österreich gemäß dem Friedensvertrage verpflichtet wäre. Die Slowenen in Kärnten könnten sich über eine ungerechte Behandlung wohl kaum beklagen.

Wenn man sich von der südlichen der östlichen Grenze Österreichs zuwendet, so findet man eine Stelle, an der der Gebietsumfang des Staates zugunsten des deutschen Volkes abgerundet wurde. Es ist dies die Grenze gegen Ungarn, wo das Burgenland dem österreichischen Staat zugeschlagen wurde. Doch wäre es ein großer Irrtum, wollte man annehmen, daß diese Grenzziehung nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker erfolgt wäre. Der Vertrag von St. Germain sprach Österreich einen Teil der westungarischen, fast ganz deutschen Komitate zu, und Ungarn wurde im Vertrag zu Trianon dazu verhalten, dieses Gebiet abzutreten. Allein, wie schon gesagt, wurde nur ein Teil des deutschen Gebietes Österreich zugewiesen. In der Note vom 16. Juni 1919 hatte Österreich ausdrücklich Deutschwestungarn (Wieselburg, Oedenburg, Eisenburg) für sich in Anspruch genommen und für dieses ganze deutsche Gebiet die Volksabstimmung verlangt. Wenn die Entente zwar die geschichtlichen [340] Grenzen verändert hat, ohne aber das formale Selbstbestimmungsrecht oder die nationalen Grenzen gelten zu lassen, wenn sie statt dessen ein Stück des national uns zustehenden Gebietes, dieses aber ohne Abstimmung uns zuteilte, so hatte dies offenbar nur den Zweck, ein Streitobjekt zu schaffen zwischen Ungarn und Österreich. Tatsächlich hat sich dieser Streit auch entwickelt. Als Übergabetermin war der 27. August 1921 festgesetzt. Die Ungarn beschlossen aber, das Land weiterzubehalten und sich zu widersetzen. Als nun Österreich das Land in Besitz nehmen wollte, verfügte die interalliierte Generalskommission in Oedenburg, daß die Landnahme nur mit Gendarmerie zu erfolgen habe, obwohl man voraussehen konnte, daß Widerstand einsetzen werde und feste Truppenkörper notwendig sein würden. Die Befürchtungen erwiesen sich als nur zu wahr, denn die von Ententeoffizieren begleiteten Gendarmerieabteilungen wurden von den ungarischen Banden überfallen und unter Verlust von zahlreichen Toten zurückgeschlagen. Diese Gewaltanwendung hatte für Ungarn teilweise Erfolg. Es erreichte, daß eine Bevollmächtigtenkonferenz für diese Frage zum 11. Oktober nach Venedig einberufen wurde, bei welcher Ungarn (schon damals!) die Unterstützung Italiens in besonderer Weise genoß. Wenn die Italiener sich ständig darauf berufen, daß sie den Kärntnern geholfen haben, was übrigens, wie das Kanaltal zeigt, nur insoweit geschah, als Italien in einem Interessengegensatz zu Jugoslawien stand, so zeigt ihr Verhalten in der burgenländischen Frage, daß Österreich ihnen wahrhaftig nicht allzu viel Dank schuldig ist. Unter dem Druck der Lage mußte Österreich auf der Konferenz in Venedig zustimmen, daß acht Tage nach Pazifierung des Gebietes in Oedenburg und Umgebung, und nur dort, eine Volksabstimmung über die staatliche Zugehörigkeit stattfinden solle. Am 4. Dezember wurde die zweite Landnahme, diesmal durch österreichisches Bundesheer und Gendarmerie auf eine Aufforderung der interalliierten Generalskommission hin im Burgenland mit Ausnahme von Oedenburg und Umgebung durchgeführt. Nunmehr sollte die Abstimmung im restlichen Teil stattfinden. Aber trotz der festen Zusage der Botschafterkonferenz, die Abstimmung werde frei und unparteilich geleitet werden, wurde sie ganz einseitig im Sinne der Ungarn, die auch tatsächlich die Staatshoheit im Abstimmungsgebiete ausübten, durchgeführt. Die österreichische Regierung zog daher ihre Abstimmungskommissäre zurück und beteiligte sich nicht an der Abstimmung, die am 14. und 16. Dezember 1921 erfolgte und auf Grund von Einschüchterung der Bevölkerung durch ungarische Terrorbanden und Herstellung von Tausenden gefälschter Heimatscheine für Ungarn entschied. In Oedenburg selbst stimmten 27,2% für Österreich, in den acht Landgemeinden 54,2%. Bei dieser geschilderten Lage ist es sehr bedeutsam, daß sich noch [341] immer im Durchschnitt 35% für Österreich entschieden. Es ist dies ein sicheres Zeichen, daß bei freier Abstimmung die Mehrheit für Österreich gestimmt hätte.

Infolge dieser Abstimmungskomödie ist das Burgenland in der unsinnigsten Weise abgegrenzt und in der Mitte auseinandergeschnitten worden. Der Zugverkehr vom südlichen nach dem nördlichen Burgenland wird nach der sattsam bekannten Art des polnischen Korridors durchgeführt. Die natürliche Hauptstadt, Oedenburg, die rein deutschen Charakter trug, ist herausgetrennt aus dem lebendigen Körper seiner Wirtschaft und seines Verkehrs. Oedenburg ist daher auf das schwerste geschädigt; diese Grenzziehung hat für die Stadt geradezu katastrophale Folgen gehabt. Dagegen blüht das Burgenland unter der österreichischen Herrschaft sichtlich auf. Der Verkehr steigt von Jahr zu Jahr, seine Ausfuhr nimmt rasch zu (1925: 72 Millionen Schilling an landwirtschaftlichen Produkten), in der Erzeugung fast aller landwirtschaftlichen wie gewerblichen Artikel und Waren zeigt sich in den letzten fünf Jahren ein Aufschwung um 50%, oft noch viel mehr.

Ganz unverständlich erscheint es, wenn in Ungarn noch immer von einer Rücknahme des Burgenlandes gesprochen und dafür agitiert wird. Denn das Burgenland zählt 227 000 Deutsche gegen 15 000 Magyaren und 42 000 Kroaten (70 000 Deutsche sind bei Ungarn verblieben). Jahrhunderte lang war das Burgenland bei Ungarn unter starkem nationalen Druck. Jetzt, bei Hinwegnahme dieses Druckes, blüht das deutsche Volkstum wieder auf und quillt empor in Lied und Volksbrauch, ein Zeichen, daß das Land in der Tiefe seinen deutschen Charakter bewahrt hat. Bedauerlich ist gewiß, daß die Absicht der Entente, insbesondere der slawischen Satrapen Frankreichs, einen Zankapfel zwischen Österreich und Ungarn zu werfen, nicht ganz unerfüllt geblieben ist. Aber das Burgenland als unübersteigliches Hindernis einer Annäherung zwischen Österreich und Ungarn aufzufassen, so wie es etwa Südtirol im Verhältnis zu Italien ist, wäre falsch. Denn auch in Ungarn nimmt die Einsicht zu, daß es sich durchaus um deutsches Land handelt, nicht um magyarische Gebiete. Dann besteht doch eine nicht nur durch die Erinnerungen des Krieges, sondern durch reale Interessengemeinschaft zwischen Österreich und Ungarn geschaffene Disposition zur Versöhnlichkeit. Nicht unwesentlich ist dabei auch die vorbildliche Behandlung der Minderheiten im Burgenland durch Österreich, die auch von ungarischer Seite anerkannt worden ist Wenn man aber mitunter Österreich eine Inkonsequenz vorwirft, weil es selbst ein Land, noch dazu von einem Staate, mit dem es gemeinsam gekämpft hat, ohne Volksabstimmung genommen hat, ist zu erwidern, daß Österreich niemals auf Vornahme der Volksabstimmung - allerdings nicht bloß [342] in Oedenburg und Umgebung, nicht bloß im tatsächlich abgetretenen, sondern im ganzen rein deutschen Gebiete - verzichtet hat und sich stets bereit erklärte, sich einer solchen, allerdings nur einer solchen und mit Garantie der Freiheit vorgenommenen Volksabstimmung zu unterwerfen.

Für das Übelwollen der Entente gegenüber Österreich ist es charakteristisch, daß man es fertigbrachte, sogar eines der deutschen Erbländer im engsten Sinne, das Stammland Niederösterreich, zu beschneiden; und es ist überhaupt nur verwunderlich, daß es noch drei Länder (Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg) gibt, denen nichts weggenommen wurde. Die Gebiete, um die es sich da handelt, sind die niederösterreichischen Gemeinden Gmünd und Feldsberg. In einem Atemzuge hat man für die Tschechoslowakei die historische Grenze der böhmischen Länder verlangt und die Sudetendeutschen unter diesem Titel der nationalen Fremdherrschaft ausgeliefert, zugleich aber in Gmünd und Feldsberg sich um diese Grenze nicht im mindesten gekümmert und rein deutsches, seit unvordenklicher Zeit zu Niederösterreich gehöriges Gebiet, sei es, weil es wirtschaftliche Werte aufweist, sei es, weil es sich um strategisch wichtige Punkte handelt, vom Stammland abgetrennt und an die Tschechoslowakei gegeben. In Feldsberg z. B. wohnten nur 3% Tschechen (heute sind es infolge der tschechischen Politik einer planmäßigen Durchsetzung des deutschen Volksbodens mit tschechischen Minderheiten bereits 23%), aber es genügte die Tatsache, daß eine Zuckerfabrik dort war und daß es eine gute Verbindung nach Preßburg vermittelt, um das Gebiet abzutrennen.

In der Denkschrift über die Grenzen Deutschösterreichs vom 16. Juni 1919 hatte die österreichische Delegation ausdrücklich die Ungerechtigkeit einer Abtrennung von niederösterreichischen Gebieten dargelegt und ausgeführt, daß man dieses Land und seine Hauptstadt seiner elementarsten Hilfsquellen zu berauben beginne,

"wenn man sich der wichtigsten Eisenbahnknotenpunkte, die für den Verkehr und das kommerzielle Leben unentbehrlich sind, bemächtigt, ebenso auch, wenn man ihm die Forstbezirke in der Umgebung von Gmünd raubt, welche durch eine methodische Ausbeutung das unentbehrliche Brennholz und Heizmaterial für die Industriebetriebe liefern, deren Stillstand man zu verhindern vermochte. Ein Gebiet von mehr als 800 qkm, bewohnt von mehr als 50 000 Deutschen, würde also dem Tschechoslowakischen Staate unterworfen werden."

Die Entente ließ sich durch diese Gegenvorstellungen nicht bewegen, ja, sie nahm sich nicht einmal die Mühe, eine sachliche Begründung ihrer Entscheidung zu versuchen, Feldsberg fiel an den Tschechenstaat und ebenso die Umgebung von Gmünd sowie ein Teil der Stadt Gmünd selbst, insgesamt 200 km2. Der größere Teil blieb zwar bei [343] Österreich, aber der Bahnhof, der als Eisenbahnknotenpunkt Gmünd erst seine Wichtigkeit verleiht, kam unter tschechische Herrschaft, eine Grenzziehung, wie man sie sich kaum boshafter vorstellen kann.


Überblicken wir die Gebietsfragen, auch abgesehen von der großen sudetendeutschen Frage, die wir außer acht gelassen haben, so ergibt sich als Resultat, daß fast an allen Stellen, um ein Wort des Bundeskanzlers Dr. Seipel zu zitieren, Grenzen durch das lebendige Fleisch des deutschen Volkes geschnitten wurden. Unser Selbstbestimmungsrecht ist gegenüber unsern Gegnern im Kriege, mit Ausnahme der Stelle, an der wir uns mit den Waffen in der Hand gewehrt haben, in Kärnten, nirgends beobachtet worden. Wenn wir aus dem Ergebnis Rückschlüsse ziehen dürfen, so muß man annehmen, daß die Aufstellung dieses Prinzipes eine Kriegslist unserer Feinde gewesen ist. Und auch an der einzigen Stelle, wo eine Abrundung des Staates in der Richtung der Grenzen des deutschen Siedlungsgebietes erfolgt ist, Ungarn gegenüber, geschah es nicht in einer konsequenten, vor allem nicht in einer aufrichtigen Form. Es wurde, wie schon ausgeführt, die von Österreich in strenger Einhaltung des Selbstbestimmungsrechtes geforderte Volksabstimmung in der Hauptsache verwehrt und nur in einem künstlich verengten Gebiet ohne Abstimmungsfreiheit durchgeführt. Die Abgrenzung zeigt nirgendwo irgendein organisches Prinzip, weder hat man sich an die nationalen, noch an die historischen, noch, wenn man nicht auf das Wort, sondern auf die Wirklichkeit sieht, an geopolitische und selbst strategische Grenzen gehalten, noch auch wirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigt, sondern der einzig beherrschende Gedanke ist offensichtlich der, dem Besiegten möglichst viel wegzunehmen und möglichst große Teile des deutschen Volkes "von einer Hoheit in eine andere herumzuschieben, als ob es sich um Gegenstände und Steine in einem Spiele handle". Wenn man einen Preis ausgeschrieben hätte, wie man in jeder einzelnen Grenzfrage Österreichs die 14 Punkte Wilsons möglichst verletzen solle, so hätte, abgesehen von der Kärntner Grenze, die "Friedens"delegation der alliierten und assoziierten Mächte diesen Preis unfehlbar gewonnen. Besonders charakteristisch ist es, daß man noch nach Möglichkeit Teile des deutschen Siedlungsgebietes mit Verletzung nicht nur der nationalen, sondern zugleich der historischen Grenzen den Feinden zuschanzte, wenn sie einen besonderen wirtschaftlichen Wert darstellten, wie das Kanaltal mit seinen reichen Bleivorkommen oder Feldsberg mit seiner Zuckerfabrik. Wenn jemals das Wort in der Geschichte gegolten hat "Vae victis!", so ist dieses Wort das Prinzip des Friedensschlusses mit Österreich gewesen.

Aber mit all diesen Verstümmelungen noch nicht genug, auch die- [344] sem verstümmelten Rumpf hat man sein Selbstbestimmungsrecht nicht gelassen. Wir erinnern uns, daß sowohl die provisorische Nationalversammlung als die konstituierende einstimmig den Anschluß an das Deutsche Reich beschlossen hatten. Diese bereits erfolgte Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes wurde jedoch von den Alliierten nicht beachtet, vielmehr mit Füßen getreten. Schon der Art. 80 des Friedensvertrages von Versailles steht mit diesem Selbstbestimmungsrecht in Widerspruch, weil er über die Verpflichtung des Deutschen Reiches hinaus, die Unabhängigkeit Österreichs zu achten, noch die weitere Verpflichtung enthält, die Unabänderlichkeit dieser Unabhängigkeit anzuerkennen, es sei denn, daß der Rat des Völkerbundes einer Abänderung zustimmt. Ein Rest von Schamgefühl hat die Sieger offenbar gehindert, über diese Frage mit der österreichischen Friedensdelegation, also mit der Vertretung jenes Volkes, um dessen Selbstbestimmungsrecht, wenigstens in der von der Entente theoretisch stets vertretenen Auslegung des Wortes, es sich handelte, zu sprechen. Der Art. 88 ist erst in der letzten, am 2. September 1918 ultimativ überreichten Fassung des Staatsvertrages, enthalten. Dieser Art. 88, der unter dem Druck des Ultimatums angenommen werden mußte, lautet:

      "Die Unabhängigkeit Österreichs ist unabänderlich, es sei denn, daß der Rat des Völkerbundes einer Abänderung zustimmt. Daher übernimmt Österreich die Verpflichtung, sich, außer mit Zustimmung des gedachten Rates, jeder Handlung zu enthalten, die mittelbar oder unmittelbar oder auf irgendwelchem Wege, namentlich - bis zu seiner Zulassung als Mitglied des Völkerbundes - im Wege der Teilnahme an den Angelegenheiten einer andern Macht seine Unabhängigkeit gefährden könnte."

Wohl enthält dieser Artikel kein absolutes Anschlußverbot, wie man vielfach behauptet hat und wie man in der Öffentlichkeit der Weststaaten wie der kleinen Entente noch heute auszulegen geneigt ist. Im Gegenteil ist die Eventualität des Anschlusses und sogar ein Modus procedendi bei seiner Verwirklichung im Vertrage ausdrücklich vorgesehen. Aber diese Verwirklichung ist an eine von dem Willen Österreichs unabhängige, schwer zu erreichende Bedingung, an die einstimmige Zustimmung einer Körperschaft, welche sich dabei gewiß nicht von den Interessen des österreichischen Volkes leiten läßt, geknüpft. Wenn man erwägt, daß es sich dabei um ein bereits in unzweideutiger Weise ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht handelt, muß man allerdings über die Kühnheit staunen, mit der ohne einen ernstlichen Versuch einer Begründung den eigenen Versprechungen seitens der Sieger ins Gesicht geschlagen wurde. Daß man im selben Atemzug, in dem man Österreich die Ausübung seines Selbstbestimmungsrechtes, wenn auch nur bedingt, verbietet, von der Wahrung seiner Unabhängigkeit - der zwangsweisen Wahrung seiner Unabhängigkeit nämlich - spricht, [345] kann man nur dahin auffassen, daß zum Schaden auch noch der Spott gefügt werden sollte.


Die Vergewaltigung des Selbstbestimmungsrechtes in dieser geradezu grotesken Form hat die jeder Befriedung Europas im Wege stehende Folge gehabt, daß im Herzen Europas eine offene Frage geblieben ist. Das bestätigt niemand mehr als die Entente und ihre Satrapen selbst, auf deren Seite in Konferenzen und noch mehr in der Presse von Tag zu Tag die Lebensfähigkeit Österreichs erörtert wird, noch mehr als bei den Betroffenen selbst. Betrachten wir nun, nachdem wir die Folgen der Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes in den einzelnen Grenzfragen bereits behandelt haben, die Folgen der Schaffung dieses Staates in seinen aufgezwungenen Grenzen und seiner diktierten "Unabhängigkeit" im Ganzen! Und zwar wollen wir von wirtschaftlichen Folgen ausgehen, nicht weil für uns die Wirtschaft das Primäre oder Wichtigste wäre, sondern deshalb, weil sie das Sinnfälligste ist, weil die Zahlen eine unwiderlegliche, jedem Streite entrückte Sprache sprechen.

Durch den Zerfall Österreichs ist ein großes, im wesentlichen autarkes, in Jahrhunderten organisch erwachsenes Wirtschaftsgebiet zerschlagen und in Teilgebiete aufgelöst worden, von denen das heutige Österreich das wirtschaftlich schwächste, genau gesagt, das durch die Zwangsmaßnahmen künstlich zum schwächsten gemachte ist. Die Tschechoslowakei bekam z. B. 80% der gesamten Textilindustrie Altösterreichs, 92% der Zuckerindustrie, 91% der Glasindustrie. Österreichs Industrie hingegen ist ein Torso, da die Ergänzung durch die mit ihr früher organisch verbundenen Industrien der anderen Reichsteile fehlt und sie übermäßig abhängig ist von fremder Kohle und fremden Rohstoffen. Der zollgeschützte Innenmarkt beträgt nur ein Achtel des früheren Umfanges, hingegen war der Wirtschaftsapparat Wiens auf ein achtmal größeres Wirtschaftsgebiet eingestellt. Es ist durchaus logisch und natürlich, zu sagen, daß Österreich, um seine Produktivkräfte einigermaßen ausnützen zu können und sich wirtschaftlich von innen heraus zu heben, den Anschluß an ein größeres Wirtschaftsgebiet braucht. Eine gewisse Voraussicht dieser wirtschaftlichen Schwierigkeiten schien auch der Staatsvertrag von St. Germain dadurch zu bekunden, daß die alliierten und assoziierten Mächte von vornherein nach Art. 222 sich nicht auf die Bestimmungen von Art. 219 und 220 berufen wollten (Meistbegünstigung), wenn während der nächsten fünf Jahre ein besonderes Zollregime bezüglich gewisser Naturprodukte oder gewerblicher Erzeugnisse zwischen Österreich und Ungarn oder der Tschechoslowakei errichtet und somit eine wirtschaftliche Bindung eingegangen würde. Warum erwies sich dieser Ausweg, den man Österreich suggerieren wollte, nicht als erfolgreich? 1. Weil zollpolitische Maß- [346] nahmen allein bei Aufrechtbleiben im übrigen vollständig souveräner Wirtschaftsgesetzgebungen die spezifischen Schwierigkeiten, die Österreich in seinem verstümmelten Rumpfgebiet zu überwinden hat, nicht zu beheben vermocht hätten, zumal es bei seiner Schwäche von den ihm national nicht besonders wohlwollenden oder sogar übelwollenden Staaten (die Tschechoslowakei), keine Behandlung als Gleicher unter Gleichen erwarten durfte. 2. Dieser letzte Umstand läßt es auch als unerhörte Zumutung an Österreich erscheinen, sich mit denen, die man auf seine Kosten und unter Verletzung der ihm gemachten Versprechungen stark gemacht hatte, besonders der Tschechoslowakei, jetzt, künstlich geschwächt, in eine engere Vereinigung einzulassen. 3. Endlich war es ganz durchsichtig, daß die Entente diese ganze Lösung, wie aus der Behandlung in der Weltpresse hervorgeht, nur als einen Weg zur Schaffung einer Donaukonföderation ansah, mit der man Österreich auf unabsehbare Zeiten von seinem nationalen Ziele abdrängen, gewissermaßen um ein wirtschaftliches Linsengericht seine Volksseele kaufen wollte, wobei es ja ganz klar ist, daß diese Donaukonföderation nur unter Frankreich als Schutzmacht entstehen konnte und sich zu Frankreich genau so verhalten hätte wie der Rheinbund unseligen Andenkens. Wir wollen gelegentliche Schwächeanfälle und Zweifel, die ja im österreichischen Wesen sich manchmal in der Geschichte bei all seiner glänzenden Begabung gezeigt haben, nicht leugnen. Um so erfreulicher ist, daß in dem verhungerten Volk doch noch Widerstandskraft genug war, daß trotz aller Verlockung dieser erste Schritt während der fünf Jahre nicht gemacht wurde. Allerdings kam uns in diesem Punkt zugute, daß die kleine Entente, besonders die Tschechoslowakei, aber auch Ungarn, welches größere Zukunftshoffnungen hat, gar keine Neigung zeigten, eine solche wirtschaftliche Bindung einzugehen, vielmehr mit fieberhaftem Eifer nationale Industrien schufen und mit hohen Schutzzöllen sicherten.

Welchem Wirtschaftsgebiet soll sich also Österreich unter den gegebenen Verhältnissen anschließen? Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, daß jetzt schon, trotz der Zollgrenzen, das Deutsche Reich in der Ausfuhr Österreichs an erster Stelle steht (im Jahr 1921 an zweiter Stelle) und seit 1929 auch in der Einfuhr. Von 161,865 Mill. Goldkronen österreichischer Ausfuhr nach dem Reich im Jahre 1922 steigerte sich deren Wert auf 407 Millionen Schilling im Jahre 1928, die Einfuhr von 392,4 Millionen Kronen auf 645,1 Millionen Schilling im gleichen Zeitraum. Man bedenke ferner, daß Österreich an für Großkraftwerke ausbauwürdigen Wasserkräften 1 657 000 PS hat, wovon es für eine völlige Elektrifizierung seiner Industrie nur 900 000 PS benötigt; es könnte also fast die Hälfte (750 000 PS) ausführen, eine Ausfuhr, für die in allererster Linie das deutsche Reich in Be- [347] tracht kommt. So weist die Entwicklung zwangsläufig entgegen allen künstlichen Bollwerken, die man errichtet hat, auf ein wirtschaftliches Zusammenarbeiten und Zusammenwachsen mit dem Deutschen Reiche hin. Im Gesamtrahmen der großdeutschen Wirtschaft ist Österreich durchaus entwicklungsfähig, sowohl in bezug auf die Industrie wie die Landwirtschaft. Es ist gewiß richtig, daß in Österreich in staunenswertem Maße, wenn man die ungünstigen Verhältnisse ins Auge faßt, eine Konsolidierung erfolgt ist. Sie ist das Werk der Sanierung, eingeleitet durch die Genfer Protokolle vom 4. Oktober 1922, die Grundlage der unter Führung des Bundeskanzlers Dr. Seipel erwirkten Völkerbundanleihe, beendet mit der Aufhebung des Völkerbundskommissariates am 9. Juni 1926. Es soll nicht geleugnet werden, daß hier der Völkerbund die Einsicht bekundet hat, daß er doch verpflichtet ist, dieses Volk, welchem er zwangsweise einen seinen Lebensbedürfnissen nicht entsprechenden Staat aufgezwängt hat, vor Revolution, Umsturz, sozialem Elend, ja vor dem Hungertod zu bewahren. Aber das ist nicht mehr als die Erfüllung einer primitiven Pflicht, von der nicht behauptet werden kann, daß sie Österreich zu einer besonderen Dankbarkeit verpflichtet. Immerhin mag diese Einsicht anerkannt werden und die Hoffnung rechtfertigen, daß mit ihrem Fortschreiten auf friedlichem Wege eine Vertragsrevision erreicht werden kann. Daß Österreich selbst im Laufe dieser Sanierung unter Führung eines als weit überdurchschnittlich anerkannten Staatsmannes eine außerordentliche Leistung selbst erbracht hat, ist von seiten des Völkerbundes, auch von Seiten der früheren Feinde Österreichs zu wiederholten Malen anerkannt worden. Um so bezeichnender ist es, daß durch dieses große Werk, das wir nicht verkennen wollen, zwar die Staatsfinanzen in Ordnung gebracht wurden, aber die Wirtschaftskrise nicht behoben werden konnte. Sie hat in der Industrie in der letzten Zeit eine große Verschärfung erfahren, wobei wohl das Heer der Arbeitslosen, das im Winter auf durchschnittlich 200 000 ansteigt und im Sommer nie unter 60 000 gesunken ist, eine deutliche Sprache spricht.

Im übrigen leugnen wir, daß die Frage nach der Lebensfähigkeit eines Staates rein wirtschaftlich beantwortet oder überhaupt gestellt werden kann. Wenn auch die wirtschaftlichen Dinge so gut stünden, als sie schlecht stehen, würde damit das bedingte Anschlußverbot in keiner Weise gerechtfertigt werden können, auch abgesehen vom formalen Selbstbestimmungsrecht. Denn die Frage nach der Lebensfähigkeit eines Staates kann doch nur danach beantwortet werden, ob der Staat, in dem ein Volk zu leben gezwungen ist, diesem ein seiner Volkszahl, seinen wirtschaftlichen Bedürfnissen, aber auch seiner Kulturhöhe und seiner Geschichte würdiges Leben ermöglicht. Die Frage der Lebensfähigkeit Österreichs in diesem Sinne stellen, [348] heißt für jeden, der auch nur eine oberflächliche Kenntnis der mitteleuropäischen Geschichte hat, sie verneinen.

Es ist daher eine natürliche Entwicklung, ja fast eine Selbstverständlichkeit, daß sich der Anschlußwille der österreichischen Bevölkerung nicht hat ersticken lassen, daß er immer und immer wieder zum Durchbruch gelangt ist. Damit soll keineswegs geleugnet, verschwiegen oder auch nur verwischt werden, daß das deutsche Volk an der Entwicklung der Dinge, die zum bedingten Anschlußverbot geführt haben, nicht ganz ohne Schuld ist. Es war, worauf wir schon hinwiesen, vielleicht ein Fehler, daß Österreich überhaupt eine eigene Friedensdelegation abschickte. Es war gewiß ein Fehler, daß die offiziellen reichsdeutschen Stellen auf den Beschluß vom 12. November nicht sofort antworteten. Als bei Zusammentritt der Weimarer verfassunggebenden Nationalversammlung am 15. Februar 1919 in feierlicher Weise auf das österreichische Verlangen eine zustimmende Antwort erfolgte, war es schon fast zu spät, weil die Friedenskonferenz bereits in bedrohlicher Nähe war und sowohl in Österreich als im Deutschen Reich aus der eigenartigen deutschen Geschichte, aus der jahrzehntelangen durch eine jahrhundertelange Lockerung vorbereiteten politischen Trennung erklärbare Gegenströmungen die Stoßkraft der Idee doch ein wenig geschwächt hatten. Zu den Kreisen, von denen diese Gegenströmungen ihren Ausgang nahmen, gehörten, soweit Österreich in Frage kommt, vor allem ein Teil der die reichsdeutsche Konkurrenz fürchtenden Großindustrie, ferner in hohem Maße das Bankkapital und dann, freilich aus ganz andern als materialistischen Gründen, jene Kreise der christlichsozialen Partei (die aber auch viele unbedingte Anschlußanhänger zählte, wie den damaligen Parteiobmann Prälaten Hauser), die in Verkennung der geänderten Verhältnisse auf die Wiederherstellung des übernationalen Staatengebildes in Mitteleuropa hofften. Endlich hat die allgemeine Schwäche hüben und drüben eine Rolle gespielt. Immerhin sei nochmals festgestellt, daß Österreich während der ganzen Friedensverhandlungen, so wenig wie irgendeine seiner politischen Parteien, auf den Anschluß verzichtet hat. Ein Fehler, der gerade in anschlußfreundlichen Kreisen gemacht wurde, war es, daß man die wirtschaftlichen Momente im ersten Augenblick zu sehr betonte, da mit dem Marksturz einerseits, mit der Sanierung Österreichs von außen anderseits, der wirtschaftliche Gesichtspunkt bedeutend an Aktualität verlor. Aus alledem erklärt sich eine gewisse Unsicherheit der österreichischen Politik von 1920 bis 1922.

Am 1. Oktober 1920 beschloß die konstituierende Nationalversammlung, daß binnen sechs Monaten eine Volksbefragung über den Anschluß in Österreich durchgeführt werden solle. Dieser Beschluß wurde, wohl weil die Zeichen der wirtschaftlichen Katastrophe dro- [349] hend geworden waren, vom neugewählten Nationalrat nicht durchgeführt. Als sich nun in den Ländern der Anschlußwille zu regen begann, wurde am 12. Mai im Nationalrat ein Gesetz beschlossen, wodurch die Durchführung einer Anschlußabstimmung vorgesehen, der Tag der Abstimmung einem eigenen Beschluß des Nationalrates vorbehalten wurde. Das in diesem Gesetz angezogene allgemeine Durchführungsgesetz über Volksabstimmungen ist aber damals in der parlamentarischen Behandlung stecken geblieben. Man versuchte nun in den einzelnen Ländern, die in ihrer Mehrheit älter sind nicht bloß als das neue, sondern auch als das alte Österreich - leiten sie ihren Bestand doch aus einer Zeit her, in der sie Glieder des alten Deutschen Reiches waren -, Abstimmungen durchzuführen. Dies war in Tirol unter Führung des Landesrats Dr. Steidle (christlichsozial) schon am 24. April 1921 geschehen, Salzburg unter Führung des Landeshauptmannstellvertreters Dr. Rehrl (christlichsozial) folgte am 29. Mai 1921. Auch diese Bewegung wurde nicht zu Ende geführt, obwohl die beiden Abstimmungen mit 95 bzw. 98% der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 90% für den Anschluß entschieden hatten; nach einer schweren Krise im Parlament und in der christlichsozialen Partei wurde von weiteren Abstimmungen Abstand genommen, die bereits in die Wege geleitete Abstimmung in Steiermark unter schwerstem außenpolitischen Druck (besonders seitens Italiens) abgesagt. Für viele, auch national gesinnte Kreise war dabei bestimmend die Hoffnung, durch das Unterlassen weiterer Abstimmungen Deutsch-Westungarn zu retten und mit Hilfe des Völkerbundes die katastrophal gewordene Wirtschaftslage zu bessern. Wir haben gesehen, daß ersteres teilweise gelungen ist, letzteres vollständig. Man hat manchmal die Sanierungsaktion (im Ausland wie im deutschen Volke selbst) so aufgefaßt, als ob sie ursprünglich das Aufgeben des Anschlußgedankens und die Festlegung der dauernden "Unabhängigkeit" Österreichs bedeuten sollte. Aber sie ist im Einvernehmen mit jener deutschen Regierung erfolgt, die aus allgemein politischen Gründen heraus eine akute Aufrollung des Anschlußproblems nicht ins Auge fassen konnte. In der programmatischen Erklärung, mit der Bundeskanzler Dr. Seipel im Herbst 1922 seine Regierung dem Nationalrat vorstellte, sagte er: "Meint jemand, das deutsche Volk in Österreich werde in der ihm durch den Staatsvertrag von St. Germain zugesicherten Selbständigkeit weiterleben, oder glaubt er, es werde in eine größere nationale Einheit aufgehen, weiterleben muß es, und wir, die wir alle zusammen Fleisch vom Fleische dieses Volkes sind und Blut von seinem Blute sind, müssen alles tun, was in unserer Macht steht, daß es lebe." Bei einer Aktion, die nur auf diese Erhaltung des Lebens eingestellt war, mußte freilich der Anschlußgedanke augenblicklich zurücktreten. Im Sommer 1922 glich Österreich einem [350] Schiffbrüchigen, der, mit den Wellen kämpfend, in der Ferne verschiedene Ozeandampfer gewahrt, in der Nähe aber nur ein bescheidenes Boot. Dieses Boot zu erreichen, war der Sinn des Sanierungswerkes, und das schon bedurfte fast übermenschlicher Anspannung. Dieses Ziel ist heute erreicht und es ist nicht im mindesten ein Zeichen für das Mißlingen der Sanierung, daß wir auch in diesem Boote nicht die Fahrt über das Meer der Weltgeschichte antreten können, sondern nun an ein großes, seetüchtiges Schiff heranrudern wollen, als welches für uns allein das großdeutsche Reich in Betracht kommt. Es war im Gegenteil natürlich, daß die Anschlußbewegung nach Gelingen der Sanierung wieder stärker hervortrat. Zu früh hatten Anschlußgegner gehofft und ab und zu auch Anschlußfreunde gefürchtet, die Bewegung würde nun begraben sein, zuerst nach dem Frieden von St. Germain, dann nach dem Nichtzustandekommen der Abstimmungen (zu denen man dreimal einen Anlauf genommen hatte) und schließlich nach Beginn der Sanierung. Daß durch die Sanierung Österreich internationale Geltung gewonnen hat, das zeigt am besten die oben erwähnte Rede des Bundeskanzlers Dr. Ramek in Zurückweisung der Drohrede Mussolinis, eine Rede, die vor dem Sanierungswerk kein österreichischer Bundeskanzler hätte halten können. Das Sanierungswerk ist kein dauerndes Hindernis für den Anschluß, vielmehr die Schaffung der Möglichkeit eines solchen.

Wenn die wiedererstarkende Anschlußbewegung vielleicht weniger stürmisch ist, so ist sie um so tiefer. Es fehlte auch nicht an eindrucksvollen Kundgebungen, als deren Gipfelpunkt das deutsche Sängerbundesfest im Juli 1928 in Wien die ganze Welt aufgerüttelt hat; auch die gemeinsame Kundgebung der österreichischen Hochschulen an alle Hochschulen der Welt im Sommer 1925 ist von dauernder Bedeutung. Ganz besonders aber hat sich, und das ist das Eigenartige dieser erstarkenden Bewegung, die systematische, sachliche Vorbereitung des Anschlusses durchgesetzt. Dem Gedanken des Anschlusses dienen zwei Organisationen, der Österreichisch-Deutsche Volksbund, der mehr die Aufrechterhaltung und Verbreitung des Anschlußgedankens in den breiten Massen, und die Österreichisch-Deutsche Arbeitsgemeinschaft, die mehr die sachliche Vorarbeit ins Auge faßt. So schreitet die Angleichungsarbeit rasch voran.

In wirtschaftlicher Hinsicht verweisen wir auf das schon oben Gesagte, vor allem auf die außerordentliche Verdichtung des Handelsverkehres zwischen Österreich und dem deutschem Reich. Besonders wichtig ist es ferner, daß auch die einzelnen Wirtschaftsgruppen hüben und drüben miteinander in Fühlung getreten sind und zusammenarbeiten, um die Grenzen durch private Vereinbarungen unfühlbar zu machen. Auch die österreichische Schwerindustrie hat im [351] Jahre 1925 ihre Stellungnahme zugunsten des Anschlusses geändert. Freilich steht einer ganz zielbewußten Arbeit das Meistbegünstigungssystem im Wege. Doch die weit verbreitete Meinung, als ob die Genfer Protokolle vom 4. Oktober 1922 jede Durchbrechung dieses Systems unmöglich machten, läßt sich bestreiten. Das erste Genfer Protokoll besagt:

      "Die Regierung der Republik Österreich verpflichtet sich gemäß dem Wortlaute des Art. 88 des Vertrages von St. Germain, ihre Unabhängigkeit nicht aufzugeben; sie wird sich jeder Verhandlung und jeder wirtschaftlichen oder finanziellen Bindung enthalten, welche geeignet wäre, diese Unabhängigkeit direkt oder indirekt zu beeinträchtigen."

Es ist aber nicht zuzugeben, daß eine Zollunion, besonders eine kündbare Zollunion, die Unabhängigkeit eines Staates gefährdet. Von einem Wirtschaftsbündnis kann dies nicht einmal ernstlich behauptet werden. Vollends wäre die sogenannte "deutsche Klausel" in den Handelsverträgen möglich, so gut wie die nordische Klausel zwischen den nordischen Staaten möglich ist, ohne daß es jemand einfallen würde, zu sagen, daß durch sie die Unabhängigkeit dieser Staaten gefährdet wird. Wirklich hinderlich ist einer zielbewußten Vorarbeit für eine Vereinheitlichung der beiden Wirtschaftsgebiete die Rivalität mancher Interessen hüben und drüben, das da und dort nicht vorhandene Verständnis für eine Betrachtung auch wirtschaftlicher Fragen unter nationalen Gesichtspunkten, bürokratische Schwerfälligkeit der Unterhändler und schließlich unsere wirtschaftliche Abhängigkeit vom Ausland, die Österreich und das Reich über die vertragsmäßigen Bindungen hinaus in ihrer Bewegungsfreiheit heute noch einschränkt. Soweit die Erfahrungen zeigen, will das Deutsche Reich erst sein Handelsvertragssystem ausbauen, bevor es daran denken kann, im Verhältnis zu Österreich über einen Tarifvertrag hinauszugehen. Vorläufig kommt es also darauf an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich im Rahmen eines Tarifvertrages bieten, um dem großen Ziele näherzukommen.

Zielbewußter als auf wirtschaftlichem Gebiete wurde die praktische Anschlußarbeit durchgeführt auf dem Gebiete der Rechtsangleichung. In Zusammenhang mit der Rechtsangleichung steht die Angleichung der Eisenbahnverkehrsordnung 1928. Von Bedeutung sind da vor allem der Rechtshilfevertrag vom 21. Juni 1923, weiter das Nachlaßabkommen und das Vormundschaftsabkommen, nach welchen im weitesten Umfang beide Staaten ihre Angehörigen gegenseitig als Inländer behandeln. Die neueste Fassung der reichsdeutschen Ausgleichsordnung zeigt allerdings eine der Angleichung entgegengesetzte Tendenz. Auf dem Gebiete des Strafrechts stehen die Verhandlungen über den gemeinsamen Strafgesetzentwurf im Mittelpunkt, an dessen Erledigung die österreichischen und reichsdeutschen Justizbehörden und parlamentarischen Ausschüsse gemeinsam [352] arbeiten. Auch die Einführung des Schöffeninstitutes in Österreich, wenn auch in anderer Form als im Deutschen Reich, bedeutet immerhin eine Angleichung. Das Jugendgerichtsgesetz vom 18. Juli 1928 enthält viele Züge des reichsdeutschen Jugendgerichtsgesetzes. Der Austausch von Verwaltungsbeamten zwischen Österreich und Preußen, eine Maßnahme von größter Bedeutung, ist in die Wege geleitet. Auf dem Gebiete des Schulwesens ist der preußisch-österreichische Schulvertrag, der ebenfalls eine gegenseitige Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen auf dem Gebiete des niederen Schulwesens als Inländer vorsieht, und die weitgehende Angleichung und Reziprozität auf dem Gebiete des Hochschulwesens hervorzuheben.

Überblicken wir die Entwicklung im ganzen, so weist sie geradezu zwangsläufig in der Richtung, daß das einmal angerufene und als Prinzip festgestellte Selbstbestimmungsrecht nicht dem größten Volke Europas, welches in seiner Mitte siedelt, deren Stärke und Befriedung Voraussetzung einer friedlichen Entwicklung ganz Europas ist, versagt bleiben kann. Man hat unter Anrufung dieses Selbstbestimmungsrechtes und des nationalen Staatsgedankens zu tiefe Eingriffe in den historischen Staatenbestand gemacht, als daß man das Fortschreiten dieses Organisationsprinzipes aus bloßer Siegerlaune, aus einseitigen, ja vielfach bloß eingebildeten Interessen der Sieger an einem beliebigen Punkte zum Stillstand bringen könnte. Die Lösung der österreichischen Frage ist die Voraussetzung einer natürlichen Organisation Mitteleuropas und damit einer Befriedung ganz Europas geworden und es ist eine unserer deutschen Geschichte zutiefst gemäße Tatsache, daß wir in den Kampf um das uns aus dem Zusammenbruch aufgehende nationale Ideal einen Kampf ums Recht, einen Kampf um die Rechte der Völker, die noch bedeutsamer als die Rechte der Individuen, welche die französische Revolution proklamiert hat, vor das Gewissen der Menschen hintreten, ein Ringen um die wahre Befriedung Europas aufnehmen. Die Südostmark des deutschen Reiches würde auch im Rahmen des größeren Deutschland ihre Ostaufgabe, der ja das ganze Deutschtum sich im Zuge der durch den Ausgang des Krieges geschaffenen Entwicklung wieder stärker zuwendet, nicht aufgeben, sie würde vielmehr zu einer Stellung zurückkehren, der sie ja im Mittelalter, in das alte Deutsche Reich eingegliedert, den Namen der Ostmark verdankt. Die Österreicher, gerade diejenigen, die sich bewußt sind, daß sie vom gesamten Deutschtum viel zu empfangen, ihm aber auch viel zu geben haben, wissen im übrigen, was Uhland schon in der Frankfurter Paulskirche im Jahre 1848 gesagt hat, daß Österreich, so hoch sein Beruf steht, Kultur zu verbreiten nach dem Osten, einen noch höheren und heiligeren Beruf hat, eine Pulsader zu sein am Herzen Deutschlands. Und wenn die heute Lebenden die Verwirklichung [353] des hochgespannten Ideals nicht erleben sollten, so gelten uns doch, die wir heute durch einen Machtspruch der Sieger verbannt sind aus dem Vaterlande unserer Seele, zu dem wir uns aus dem Selbstbestimmungsrechte heraus in der dunkelsten Stunde deutscher Geschichte bekannt haben, die ergreifenden Worte, die Theodor Storm in der Verbannung gedichtet hat:

      Wir lassen unsern spätsten Erben
      Ein treu besiegelt Testament:
      Daß kommen wird das frische Werde
      Und auch bei uns die Nacht besiegt,
      Der Tag, wo diese deutsche Erde
      Im Ring des großen Reiches liegt.


Schrifttum

Bericht über die Tätigkeit der deutschösterreichischen Friedensdelegation in St. Germain en Laye. 2 Bde. (Nr. 379 der Beilagen zur konstituierenden Nationalversammlung): Stenographische Protokolle der konstituierenden Nationalversammlung. - Mündliche Mitteilungen beteiligter Personen. - Flugblätter für Deutsch-Österreichs Recht, 1919 während der Friedensverhandlungen über Veranlassung der damaligen deutsch-österreichischen Staatskanzlei zur Unterstützung des deutschösterreichischen Standpunktes, herausgegeben von Aug. Wotawa.

Mitteilungen des österreichischen Bundesamtes für Statistik.

Hauptwerk für Tirol: Reut-Nicolussi, Tirol unterm Beil (1928).

Hauptwerk für Kärnten: Martin Wutte, Kärntens Freiheitskampf (1922).

Hauptwerk für Steiermark: Haussmann, Südsteiermark.

Ein gleich umfassendes Werk fehlt für Burgenland und Niederösterreich. Für das Burgenland vgl. etwa: Das Burgenland unter österreichischer Verwaltung (Österreich-Bücherei, Bd. 10/11).

Für den Anschluß vgl.: Die (allerdings nicht vollständige) Bibliographie zum deutsch-österreichischen Anschlußgedanken ist zusammengestellt und herausgegeben von der Weltkriegsbücherei Stuttgart und dem Reichspropaganda-Ausschuß der deutschösterreichischen Arbeitsgemeinschaft für das Reich, Landesgruppe Württemberg.

Heinz Paller, Der großdeutsche Gedanke (1928).

Gerhard Höper, Österreichs Weg zum Anschluß, mit einem Geleitwort von Reichstagspräsident Löbe (1928).

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Die Anschlußfrage in ihrer kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Bedeutung

Zur Vorgeschichte des deutsch-tschechischen Kulturkonflikts, weit ins 19. Jahrhundert und noch darüber hinaus zurück: Die Deutschen in Österreich und ihr Ausgleich mit den Tschechen

Deutsches Land: Das Buch von Volk und Heimat, besonders die Kapitel "Tirol" und "Die Deutschen im alten Österreich".

Deutschland, wir kommen!
Stimmen aus dem geistigen Deutsch-Österreich für den Anschluß an Deutschland

Deutschtum in Not! Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches,
besonders die Kapitel "Das Deutschtum in Südtirol", "Das Deutschtum im früheren und im jetzigen Ungarn" und "Das Deutschtum in Südslawien."

Das Grenzlanddeutschtum, besonders die Kapitel "Deutsch-Österreich und die Anschlußfrage", "Südtirol", "Das Grenzlanddeutschtum in Südslawien (Untersteiermark und Südkärnten)" und "Burgenland."

Österreich und der Anschluß

Österreichs Blutweg. Ein Vierteljahrtausend Kampf um Großdeutschland

Der Staat wider Willen: Österreich 1918-1938

Gebiets- und Bevölkerungsverluste des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918

Der Österreich-Anschluß 1938: Zeitgeschichte in Farbe

Das Versailler Diktat. Vorgeschichte, Vollständiger Vertragstext, Gegenvorschläge der deutschen Regierung

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Zehn Jahre Versailles
in 3 Bänden herausgegeben von
Dr. Dr. h. c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger