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Der grenzdeutsche Gürtel (Teil 11)

Das Deutschtum in Südtirol

Das Land Tirol hat drei natürliche Abschnitte. Zwei davon verlaufen in west-östlicher Richtung, der dritte in nord-südlicher. Den ersten Abschnitt, von Norden her gerechnet, bildet das Tal des Inn. Der Flußlauf geht von Westen nach Osten; nördlich von ihm erheben sich die Voralpen, südlich die Zentralkette des Gebirges. Dort, wo sich vom Inntal der Aufstieg zum Übergang über die Zentralkette abzweigt, zur Paßhöhe des Brenner, liegt am Inn die Tiroler Hauptstadt Innsbruck. Der Brennerpaß führt, stark eingesenkt, so daß die Eisenbahn ihn ohne großen Tunnelbau überwinden konnte, auf die Südseite der Zentralkette hinüber und senkt sich in das Eisacktal hinab.

Bruneck im Pustertal

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      Bruneck im Pustertal.
Der Eisack vereinigt sich mit der Rienz und fließt unweit von Bozen in die Etsch. Das Etschtal (Vintschgau) vom Westen, das Eisack-Rienztal (Pustertal) von Osten bilden südlich vom Brenner zwischen der Zentralkette und den südlichen Voralpen eine ähnliche Talfolge wie auf der anderen Seite des Brenner das Inntal. Vintschgau und Pustertal machen zusammen den zweiten, mittleren, Abschnitt von Tirol aus, teilweise schon mit milderem Klima, aber nach seiner Natur, seiner Geschichte und Bevölkerung mit dem nördlichen nahe verwandt. Meran im Vintschgau, Bozen am Eisack und Bruneck an der Rienz, der Hauptort des Pustertals, sind die wichtigsten Plätze.

Salurn, Südtirol

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      Salurn, Südtirol.
Der dritte und südlichste Abschnitt von Tirol ist anders geartet. Unterhalb Bozens wendet sich die mit dem Eisack vereinigte Etsch scharf nach Süden und strömt bald durch eine Talenge, die Klause von Salurn. Von da an ist die Achse des Landes nicht mehr von Westen nach Osten gerichtet, sondern von Norden nach Süden. Klima, Boden, Volk und Sprache sind nicht mehr deutsch, sondern italienisch. Soll Tirol geteilt werden, so liegt hier die einzige natürliche Stelle dazu.

Die Tiroler sind Deutsche, und sie sind es südlich vom Brenner gerade so wie nördlich. Bis Salurn reicht Deutschtirol; hinter Salurn fängt Welschtirol an. Durch den Diktatfrieden nach dem Weltkrieg ist die Grenze, statt an die Klause von Salurn, bis auf den Brenner hinauf verlegt worden. 230 000 deutsche Tiroler sind zwangsweise zu Angehörigen des italienischen Staates gemacht worden. Von maßgebender italienischer Seite ist gesagt worden, das Südtiroler Deutschtum habe kein Recht zu einem selbständigen Dasein auf dem "Boden Italiens". Italien reiche bis an den Brenner und brauche sich nicht "um zufällige und bedeutungslose Reste" un- [219] berechtigter Eindringlinge zu kümmern. Die Berufung geht weiter und besagt, der Feldherr Drufus habe das Land bis an den Brenner der römischen Herrschaft unterworfen und damit seine "lateinische" Natur begründet. "Lateinisch" aber ist das Gebiet aufwärts von Salurn höchstens 500 bis 600 Jahre gewesen; deutsch ist es danach mehr als doppelt so lange gewesen, und deutsch ist es heute. Das kann bis ins einzelne, genau und unwiderleglich, bewiesen werden.

Dorf im Passeiertal

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      Dorf im Passeiertal.
Um das Jahr 570 bildet das Gebiet von Trient, das bei den Italienern das Trentino heißt, ein langobardisches Herzogtum. Zwanzig Jahre später finden wir dagegen Brixen schon als Sitz eines bayrischen Grafen, und im 7. Jahrhundert besteht auch schon eine bajuvarische Grafschaft Bozen. Die Bajuvaren haben sich also von Norden her über den Brenner geschoben, während die Langobarden das Trentino in Besitz nahmen. Die Germanen, Bajuvaren wie Langobarden, vermischten sich mit den Ladinern, wobei aber ein Unterschied zwischen den Gebieten oberhalb und unterhalb von Salurn bestand. Die Bajuvaren kamen als Siedler, die Langobarden dagegen bildeten eine Herrenschicht. Jene rückten geschlossen von ihrem Heimatboden aus vor, diese hatten ihre alte germanische Heimat verlassen und hatten als eroberndes Kriegsvolk in der Fremde Land und Herrschaft gewonnen. Alle höher gelegenen Täler, die heute bis an die oberste Grenze, wo überhaupt noch gewohnt und gewirtschaftet werden kann, besiedelt sind, waren damals menschenleer. Erst die Germanen schoben sich hier hinein. An vielen Stellen sind sie also die ersten bodenständigen Menschen, die überhaupt hingelangt sind. Das gilt für Nord- wie für Südtirol.

Schloß Tirol

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      Schloß Tirol.
In Südtirol ist das Deutschtum seit gut dreizehn Jahrhunderten fest begründet. Karl der Große und Otto der Große haben hier ihre Macht ausgeübt. Später bildete sich in Gesamttirol eine starke territoriale Macht in der Hand der Vintschgauer Grafen aus dem Geschlecht der Andechse, die ihren Stammsitz auf Schloß Tirol, dicht oberhalb Meran, hatten. Von dort stammt auch der Name des ganzen Landes. Er hat sich, gleich der Macht der Andechser Grafen, im Süden gebildet, und beide sind von Süden nach Norden gewachsen, nicht umgekehrt. 1363 kam Tirol durch Erbfolge an Habsburg. Die landesfürstliche Herrschaft stützte sich hauptsächlich auf die freie Bauernschaft und auf die Städte. Der Freiheitskampf Tirols von 1809 erhielt seine stärksten Führer und Förderer aus dem Vintschgau, also wiederum aus dem deutschen Südtirol. Andreas Hofers Vaterhaus steht nur wenige Stunden vom Schloß Tirol entfernt. Hofer, der Südtiroler, hat die erste Fackel ins
Klausen südlich des Brenner

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      Klausen südlich des Brenner.
deutsche Volk geworfen, um die Erhebung gegen Napoleon auflodern zu lassen, die sechs Jahre später als mächtige Flamme emporschlug.

Das deutsche Volkstum steht fest bis zur Salurner Klause. Von dort nach Norden ist das Land rein deutsch. Kaum 2½ v. H. Nichtdeutsche gab es 1918 zwischen Salurn und Brenner. Wäre also auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes die Grenzlinie gezogen worden, so hätte es nur bei Salurn geschehen [220] können, vorausgesetzt, daß keine Welschtiroler bei einer Abstimmung sich für Tirol erklärten. In St. Germain hat man es vorgezogen, das Volk im Gegensatz zu den von Wilson aufgestellten Grundsätzen wie eine Schachfigur zu verschieben; man schuf eine angeblich strategische Grenze auf dem Brenner, obwohl die bei Salurn viel besser ist und die auf dem
Brenner

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      Brenner.
Brenner gar keine darstellt. Der Brenner ist keine strategische Grenze, sondern eine strategische Gefahr. Wer auf dem Brenner steht, muß das Streben haben, ins Tal zu kommen, ganz gleich nach welcher Richtung. Nie ist der Brenner eine Grenze gewesen. Die Rhäter wohnten dies- und jenseits des Brenner, die Römer herrschten auf beiden Seiten, und die Italiener sind, wie aus Mussolinis Rede vom 6. Februar 1926 hervorgeht, nicht abgeneigt, ihre Trikolore nach Norden vorzutragen!

Wie kam es zur Abtretung nicht nur des italienischen, sondern auch des deutschen Teiles von Südtirol an Italien, und in welcher rechtlichen Lage befinden sich heute die deutschen Südtiroler, abgesehen von der Gewalt, die ihnen heute geschieht? Bei der Antwort hierauf folgen wir zunächst den Ausführungen, die sich in einer Arbeit von A. Verdroß in den Schriften des "Instituts für Statistik der Minderheitsvölker" an der Universität Wien, im 5. Heft (Deutschsüdtirol) finden. Der Verfasser geht hier aus von den Wilsonschen Richtlinien, sowohl von der Kongreßrede vom 11. Februar 1918, in der sich die denkwürdigen, so oft wiederholten Worte finden, daß Völker und Provinzen nicht von Staat zu Staat verschoben werden dürfen, als ob sie Steine auf einem Spielbrett wären, sondern daß jede durch den Krieg aufgeworfene Grenzfrage im Interesse und zugunsten der beteiligten Bevölkerung gelöst werden müsse. Grundlegend ist insbesondere der Punkt 9 der Kongreßrede Wilsons vom 8. Januar 1918, in dem scharf und deutlich ausgesprochen ist, eine Berichtigung der Grenzen Italiens solle stattfinden "along clearly recognizable lines of nationality", d. h. nach den klar erkennbaren nationalen Grenzlinien.

Sterzing, Südtirol

[244a]
      Sterzing, Südtirol.
Nirgends wäre es leichter gewesen, als gerade in Südtirol, die Grenze zwischen Österreich und Italien der Volksgrenze entlang zu ziehen, so wie es im neunten Punkt Wilsons vorgesehen ist. Trotzdem konnte seine Anwendung von Österreich nicht erreicht werden. Zwar hatte sich die österreichisch-ungarische Regierung am 4. Oktober 1918 bereit erklärt, auf Grund der Wilsonschen Bedingungen Frieden zu schließen, aber der Waffenstillstand mußte bedingungslos unterzeichnet werden, da der Gegner sich weigerte, mit Österreich-Ungarn über den Frieden zu verhandeln. Dagegen kam zwischen dem Deutschen Reiche und den gegnerischen Mächten jene Einigung über die Grundbedingungen des zu schließenden Friedens zustande, die in der Note des Staatssekretärs Lansing vom 5. November 1918 ihren Abschluß erhielt. So haben sich die alliierten und assoziierten Mächte zwar nicht Österreich-Ungarn, wohl aber dem Deutschen Reiche gegenüber verpflichtet, den Friedensschluß nach den Richtlinien Wilsons zu gestalten. Wenn also auch nicht Österreich-Ungarn oder die jetzige Republik Österreich, so hat gewiß doch das Deutsche [221] Reich einen völkerrechtlichen Anspruch auf die Durchführung aller in der Note vom 5. November 1918 anerkannten Punkte.

Die Argumentation in der Schrift des Wiener Instituts für die Statistik der Minderheitsvölker geht nun weiter davon aus, daß der zehnte Punkt der Kongreßrede Wilsons vom 8. Januar 1918, in dem verlangt wurde, daß den zu Österreich-Ungarn gehörenden Völkerschaften eine autonome Stellung eingeräumt werden solle, von Wilson zwar schon vor dem 5. November, also vor dem Abschluß des Vorvertrages über den Frieden mit Deutschland, fallen gelassen und durch die Erklärung Wilsons vom 18. Oktober 1918 ersetzt worden war, daß unter den veränderten Verhältnissen die Gewährung einer bloßen Autonomie für die österreichischen Völkerschaften nicht mehr ausreichend sei, diese vielmehr selbst über ihre künftige staatliche Stellung zu entscheiden hätten. Was aber Südtirol angeht, so sei Punkt 9 aufrecht erhalten geblieben, weil er nicht die Frage der autonomen Stellung der einzelnen Völkerschaften innerhalb Österreichs betraf, sondern die Ziehung der Grenze zwischen Österreich und Italien.

Vergeblich hatte die österreichische Friedensdelegation das Selbstbestimmungsrecht Deutsch-Südtirols durch Vorlage einer feierlichen Protesterklärung aller von Italien besetzten Gemeinden Deutsch-Südtirols angerufen, die mit den erschütternden Worten schließt: "Wir - alle Gemeinden Deutsch-Südtirols - wenden uns... mit diesem Hilferuf um Gerechtigkeit an die ganze Welt und fordern in letzter Stunde unsere Vertreter im Friedenskongreß auf, mit aller Kraft einzutreten für unsere Rettung; zu jedem Opfer sind wir bereit - wenn es so sein muß - nur unser heiliges Selbstbestimmungsrecht darf nicht verletzt werden, deutsche Tiroler müssen wir bleiben, wir werden für Italien sichere Nachbarn sein, wir wären ihm tief unglückliche verbitterte Untertanen." Vergeblich hat die österreichische Friedensdelegation ein Abkommen über die ständige Neutralisierung Tirols angeboten, um Italien volle militärische Sicherheit zu bieten. Die Mantelnote der Ententestaaten zum Friedensvertrag geht darauf überhaupt nicht ein, sondern bezeichnet es als die "beste Lösung, Italien die natürliche Grenze der Alpen zuzugestehen, die es seit so langer Zeit fordert". So erreichte Italien die Brennergrenze, die ihm seine Bundesgenossen im Londoner Vertrag vom 26. April 1915 für den Fall seines Eintritts in den Krieg zugesagt hatten.

Mit der Annahme der Friedensverträge durch das Deutsche Reich und die Republik Österreich war die Deutsch-Südtiroler Frage vorläufig zugunsten Italiens entschieden und damit der erste Akt der Tragödie Deutsch-Südtirols, der das Ringen um das Selbstbestimmungsrecht des Landes zum Gegenstand hatte, abgeschlossen.


[222] Die Versprechungen Italiens

So niederschmetternd aber auch das Ergebnis der Friedensverhandlungen für Österreich war, ein kleiner Lichtblick eröffnete sich doch. Ganz aus eigenem Antrieb erklärten nämlich die verbündeten Staaten in der Note vom 2. September 1919, mit der die endgültigen Friedensbedingungen überreicht wurden, folgendes:

      "Wie aus den sehr klaren, vom italienischen Ministerpräsidenten im römischen Parlament abgegebenen Erklärungen folgt, beabsichtigt die italienische Regierung gegenüber ihren neuen Untertanen deutscher Nationalität in bezug auf deren Sprache, Kultur und wirtschaftliche Interessen eine weitgehend liberale Politik zu befolgen."

Die österreichische Nationalversammlung vom 6. September 1919, die über die schwerwiegende Frage der Annahme oder Ablehnung der Friedensbedingungen den entscheidenden Beschluß zu fassen hatte, griff dieses Anerbieten Italiens auf. Zwar unterwarf sie sich der Gewalt der Sieger und willigte in die Abtretung Deutsch-Südtirols an Italien bis zu dem Tage ein, an dem der Völkerbund das unfaßbare Unrecht, das an Deutsch-Südtirol verübt wurde, wieder gutmachen würde; gleichzeitig aber gab sie der Erwartung Ausdruck, daß die Mächte die in der Antwortnote gegebenen Versprechungen erfüllen werden. Dieser Beschluß der Nationalversammlung wurde dem Präsidenten der gegnerischen Friedensdelegation noch am 6. September gleichzeitig mit der Erklärung übermittelt, daß die Nationalversammlung den Staatskanzler Dr. Renner beauftragt hat, den Friedensvertrag zu unterzeichnen. Der dabei angebrachte Vorbehalt lautete:

      "Dieser Zwangslage muß die Nationalversammlung leider Rechnung tragen... Politisch und national muß sie die Verantwortung den Mächten überlassen, wirtschaftlich muß sie abwarten, welche Pläne die Mächte für die Durchführung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen haben. Sie erwartet, daß die in der Antwort gegebenen Zusicherungen von den Mächten erfüllt werden, sie sieht in dem Völkerbund jene Instanz, die berufen sein wird, auch unserer Republik ihr Recht wiederzugeben und dauernd zu sichern, und beauftragt den Kanzler, den Friedensvertrag zu zeichnen."

Die Note wurde von der Gegenseite, auch von Italien, widerspruchslos entgegengenommen. Dadurch kam in bezug auf Deutsch-Südtirol eine Verständigung zwischen Österreich und Italien zustande, die die zweite Phase der rechtlichen Stellung Deutsch-Südtirols einleitet. Während nämlich bis dahin um das Selbstbestimmungsrecht Deutsch-Südtirols gekämpft wurde, wird nun dieser Anspruch zurückgestellt, dagegen aber die Frage der besonderen Stellung Deutsch-Südtirols innerhalb Italiens, also die Frage des Minderheitenschutzes, aufgerollt.

Außer dieser Erklärung Italiens gegenüber Österreich liegen auch eine Reihe bestimmter und verpflichtender Zusagen Italiens über den Schutz der deutschen Sprache und Kultur in Südtirol vor, die teils früher, teils später als jene Erklärung abgegeben wurden. So verkündete schon der kommandierende Generalleutnant der okkupierenden Armee Pecori-Giraldi am 18. November 1918 Folgendes:

[223]   "Der italienische Staat, fußend auf den Grundsätzen von Freiheit und Gerechtigkeit, will auf seinem Gebiete, wie in der ganzen Welt stark wissen das Bewußtsein der Unveränderlichkeit des neuerlich erlösten Vaterlandes; aber er wird es auch verstehen, seine Bürger anderer Sprache mit Gleichheit und Liebe zu behandeln.
      Während Italien seinen Geist und sein Recht auf diesem Boden zu festigen beabsichtigt, ist ihm fremd jede Unterdrückung anderer Rassen oder Sprachen, es will vielmehr in brüderlichen Beziehungen zu ihnen leben.
      In Orten, in welche eine (national) gemischte Bevölkerung lebt, werden entsprechende Schulen der betreffenden Sprache eingerichtet werden. Die Gemeinden deutscher Mundart werden deutsche Volksschulen haben können und allen bereits bestehenden privaten und konfessionellen Schulen wird freie Hand gelassen werden, die deutsche Unterrichtssprache beizubehalten, vorausgesetzt, daß die Lehrpläne und die Schulbücher nicht gegen die Würde und Rechte Italiens verstoßen.
      Die Entgegennahme von Eingaben und die Führung der Akten durch die Gerichts- und Verwaltungsbehörden wird in gleicher Weise erfolgen in der italienischen Sprache, welche die Amtssprache ist, wie in der deutschen Sprache, wo diese in Gebrauch steht."

Die Proklamation des italienischen Generals erhielt an ihrem Schluß noch dadurch eine besondere Spitze, daß die der Bevölkerung nunmehr versprochene neue und gute Zeit der vermeintlichen Vergewaltigung gegenübergestellt wurde, die Österreich geübt hätte. "Staatsbürger!", so redete der General die Südtiroler Bevölkerung an:

      "Das monarchistische, aus vielen Völkern zusammengesetzte Österreich, das verfassungsgemäß die Pflicht gehabt hätte, das Bewußtsein aller seiner Stämme zu achten, hat in den oben genannten Tälern den italienischen Teil des Volkes unter Beseitigung jedes Rechts vergewaltigt und unterdrückt.
      Italien, die große und geeinigte Nation, in der vollkommenen Freiheit des Gedankens und des Wortes herrscht, will den Mitbürgern der anderen Sprache die Erhaltung der eigenen Schulen, der eigenen Einrichtungen und Vereine zugestehen.
      Im Geiste dieser Grundsätze vertraue jeder darauf, daß alles, was die Sprache und die Kultur des Hochetsch betrifft, sorgfältig und liebevoll geregelt werden wird.
                  Gegeben zu Trento am 18. November 1918."

Die "Unterdrückung", die von seiten Österreichs gegen die italienisch sprechende Bevölkerung des Trentino geübt sein sollte, von der es in der Proklamation des Generals sogar heißt, "jedes Recht" sei dabei "vergewaltigt" worden, bestand darin, daß überall rein italienische Volksschulen und eine Reihe rein italienischer Mittelschulen (Gymnasien) bestand. An anderer Stelle werden wir auf die Vergleichung zwischen den früheren österreichischen Methoden im italienischen und den jetzigen italienischen Methoden im früher deutschen Teil von Tirol noch besonders zurückkommen. Zunächst aber ist es nötig, die Reihe der öffentlichen und verpflichtenden Zusicherungen, die Italien in bezug auf die nationalen Rechte der deutschen Südtiroler gemacht hat und von der die Proklamation des Generalleutnants Pecori-Giraldi nur die erste ist, noch weiter mitzuteilen.

[224] Senator Tittoni, Vertreter Italiens auf der Friedenskonferenz von St. Germain, versicherte in seiner Rede vom 27. September 1919 in der römischen Kammer:

      "Italien wird auch 180 000 (?) Deutschen in sein Gebiet einschließen. Heute kann man noch nicht mit Sicherheit voraussagen, wie die Haltung dieser Minderheit sein wird und ob es verhindert werden könne, daß neue irredentistische Bewegungen entstehen und revolutionäre Vereinigungen sich bilden. Sehr viel wird von der Behandlung abhängen, die man ihnen zuteil werden läßt.
      Polen, die Tschechoslowakei, Rumänien und Serbien sind durch verschiedene Bestimmungen, welche in die Friedensverträge eingeschaltet wurden, verpflichtet, Sprache, Religion, Kultur, Schule und jede freie Betätigung der nationalen Minderheiten zu achten und zu respektieren. Und es ist unbedingt notwendig, daß diese Bestimmungen aufrichtig und gesetzmäßig eingehalten werden.
      Italien hat, wie die übrigen Großmächte, keine gesetzliche Verpflichtung hierzu, aber nach meinem Empfinden besteht wegen der liberalen Traditionen, die sein Ruhm und Vorzug sind, eine große moralische Pflicht dazu.
      Die Völker anderer Nationalitäten, die mit uns vereinigt werden sollen, wissen, daß uns der Gedanke einer Unterdrückung und Entnationalisierung vollkommen fern liegt, und daß ihre Sprache und ihre kulturellen Einrichtungen geachtet werden und ihre Verwaltungsbeamten alle Rechte unserer liberalen und demokratischen Gesetzgebung besitzen.
      Wir können der Bevölkerung von Deutsch-Südtirol die Versicherung geben, daß nie ein Polizeiregiment eingeführt wird, mit Verfolgungen und Willkürherrschaft, der die Istrianer und Trentiner unter der österreichischen Regierung so viele Jahre unterworfen waren."

Auch der Minister Luzzatti, Berichterstatter in der römischen Kammer, drückte sich in ähnlicher Weise aus:

      "Folgendes sagen wir den Deutschen, welche uns die Notwendigkeit unserer nationalen Verteidigung zwang, an unser Reich anzugliedern:
      Es muß eine Ehrenpflicht sein für die Regierung und für das Parlament, den Deutschen, die nur wegen der absoluten Notwendigkeit, unsere Grenzen verteidigen zu können, angegliedert wurden, ihre autonomen Einrichtungen zu bewilligen.
      Abgesehen von den erforderlichen Maßnahmen für die militärische Sicherheit, müssen sie sich frei und unbehelligt fühlen in der Ausübung ihrer kulturellen und religiösen Bedürfnisse im administrativen und ökonomischen Leben, denn nur so folgt Italien den Traditionen der alten Römer."

Fürst Colonna, Berichterstatter im römischen Senate, schrieb in seinem Kommissionsberichte:

      "Der Artikel 4 des Gesetzesentwurfes ist vom anderen Hause in dem Sinne abgeändert worden, daß bei der Ausdehnung des Verfassungsgesetzes und der übrigen Staatsgesetze auf die annektierten Gebiete die Regierung den autonomen Einrichtungen der Provinzen und der Gemeinden in diesen Gebieten besonders Rechnung tragen müsse. Ihre Kommission bewilligt vollständig diese Abänderung der ursprünglichen Regierungsvorlage.
      Italien wird also die weiteste Politik inaugurieren, wenn es die administrativen Autonomien respektiert und nicht verlangen wird, alles auf denselben Leisten zu schlagen und alles zu konzentrieren, wie es leider zum schweren Schaden unseres Landes und gegen den oft ausgespro- [225] chenen Wunsch unseres großen Staatsmannes Grafen Cavour bei den Annexionen der verschiedenen Teile unserer Halbinsel geschehen ist."

Thronrede 1. Dezember 1919:

      "Die neu an Italien angegliederten Gebiete stellen uns vor die Lösung neuer Aufgaben. Unsere freiheitliche Tradition wird uns den Weg weisen, auf dem wir bei größter Beobachtung der lokalen autonomen Einrichtungen und Gebräuche deren Lösung finden können.
      Keine Sorgfalt und kein Opfer darf gespart werden, damit nach den nicht zu vermeidenden Unsicherheiten bei den erstmaligen Verwaltungsmaßnahmen die Wiederkehr jener Gebiete zu ihrer natürlichen Einheit keinen Rückschritt bedeute und keine Verminderung ihres Wohlstandes. Wir wissen, daß wir in unseren Staatsbürgern auf den Bergen und am Meere wertvolle Mitarbeiter für den Fortschritt der Nation haben."

Ministerpräsident Giolitti:

      "Ich glaube, daß wir die in den neuen Provinzen in Geltung stehenden Dezentralisationen der Verwaltung nicht stören dürfen; wahrscheinlich werden wir von ihren Institutionen ein nützliches Beispiel nehmen können für die Umformung eines Teiles der öffentlichen Verwaltung im regionalen Sinne, um den staatlichen Zentralismus zu entlasten."

Ministerpräsident Bonomi - 10. Juli 1921 in der Kammer:

      "In bezug auf das Problem der allmählichen Vereinheitlichung der Gesetze, bei welcher uns die früheren Erfahrungen zugute kommen werden, erachte ich es als dringende Notwendigkeit, den Einrichtungen der administrativen Autonomie in den neuen Provinzen eine konkrete Form zu geben, wobei uns die Vertreter der interessierten Gebiete durch ihre Mitarbeit unterstützen werden."


Der Wortbruch

Ist es möglich, in noch stärker bindender, verpflichtender Form, das Wort eines Staates, einer Nation, einer Regierung für eine gegebene Zusage einzusetzen? Offenbar nicht. Trotzdem ist das den Deutschen in Südtirol gegebene Wort nicht gehalten, sondern schon nach kurzer Zeit in sein Gegenteil verkehrt worden. Das Deutschtum in Südtirol wird nicht nur unterdrückt und vergewaltigt - es soll ausgerottet werden. Um zunächst den Abstand zwischen den Versprechungen von 1918 und 1919 und ihrem Bruch schon seit dem Jahre 1921 durch Zeugnisse von unbeteiligter Seite deutlich zu machen, seien ein solches von englischer und zwei von schweizerischer Seite (davon eins aus Genf, der Stadt des Völkerbundes) angeführt. Das englische Zeugnis stammt aus der Zeitschrift Foreign Affairs, von der ein Korrespondent im Juli 1925 Südtirol bereist hatte. Es ist bemerkenswert, daß hier auch ausdrücklich der Meinung entgegengetreten wird, Wilson sei in bezug auf Südtirol im unklaren über die tatsächlichen Verhältnisse gewesen, und der italienische Minister Orlando habe ihn überrumpelt. Wilson selbst scheint daran gelegen zu sein, diese Lesart zu verbreiten, denn sein Sekretär Ray Stannard Baker, der nach dem Tode des Präsidenten dessen Erinnerungen herausgab, schrieb darüber (Band II, Seite 111):

[226]   "Unglücklicherweise hatte der Präsident die Brennergrenze Orlando zugesagt, wodurch etwa 150 000 (richtig 230 000) Tiroler Deutsche Italien überantwortet wurden - eine Tat, die er später als einen großen Fehler ansah und tief bedauerte. Es war geschehen, bevor er diese Frage sorgfältig studiert hatte, und jetzt war er gebunden und mitschuldig an Orlandos Forderung nach einer strategischen Grenze. Vielleicht glaubte er auch, ein Zugeständnis in den Alpen würde die italienischen Ansprüche in dem adriatischen Gebiet mäßigen, doch die Italiener wollten beides."

Man vergleiche nun hiermit den Bericht in den Foreign Affairs:

      "Von einer Reise in Italien kommend, berührte ich dessen »neuerworbene Provinz« Südtirol. Dies wird aber mein letzter Besuch dort sein, bis die Verhältnisse sich geändert haben, denn der Kontrast zwischen Vergangenheit und Gegenwart ist zu niederschmetternd. Tirol, das malerischste Land Europas, ist nur noch ein Torso! Es ist entzweigeschnitten durch die Verträge von St. Germain und von Versailles, der nördliche Teil verblieb bei Österreich, der südliche fiel an Italien als Belohnung, daß es sein Bündnis mit Österreich und Deutschland brach und in den Krieg eintrat. Man sagt, Wilson habe kurz vor seinem Tode bitter bereut, seine Zustimmung zu diesem Pakt gegeben zu haben, durch welchen 250 000 Tiroler erzwungen italienische Untertanen wurden. Die Reue kam zu spät. Mr. Wilsons Unkenntnis vieler europäischer Dinge war groß, aber in dieser Frage konnte er sich nicht mit »Unkenntnis« herausreden. Eine klare, übersichtliche Darstellung der geographischen, historischen und politischen Lage Südtirols wurde ihm 1919 vorgelegt. Dieses Dokument war geschrieben und unterzeichnet von allen Gemeindevorständen und führenden Männern Südtirols und wurde mitten im Winter von beherzten Leuten mit Lebensgefahr über Gletscher und verschneite Berge, da alle Wege von italienischen Truppen bewacht waren, in die Schweiz gebracht und über Frankreich dem amerikanischen Präsidenten überreicht. In diesem Schriftstück war hervorgehoben, daß Tirol seit 1300 Jahren dem Stamme nach, der Sprache nach und auch was die Kultur anbetrifft deutsch sei. Noch ragt der Deutschen Ahnenschloß in seiner wuchtigen Größe über der Stadt Meran auf der Berge Höhen. Allerdings, als Napoleon das Land überschwemmte, gehörte ein Teil Südtirols während 4 Jahren zu Italien, aber es war napoleonischer Raub und kam nach dessen Sturz 1814 wieder an Österreich und verblieb bei ihm bis 1918.
      1919 hielten die Italiener daran fest, daß Südtirol unbedingt Italien gehöre und daß die Einwohner nichts sehnlicher wünschten, als wieder mit dem Mutterland vereinigt zu werden! Man rechnete mit der Unkenntnis der Welt und tut es heute noch. Ich traf auch, so sagt der Verfasser, viele Landsleute in Südtirol, die ganz erstaunt waren, überall deutsch zu hören, sie hatten erwartet, italienische Sprache, italienische Sitten und Gebräuche zu finden, und Italiener selbst waren ganz verwundert und verlegen, daß sie sich nicht verständlich machen konnten und bekannten, daß sie böse irregeführt worden wären... Man gab bekannt, daß die Regierung beabsichtige, eine außerordentlich liberale Politik zu treiben, sowohl in bezug auf Sprache und Kultur, als auch auf die wirtschaftlichen Interessen, und der König selbst erklärte im Dezember 1919: »es darf keine Mühe und kein Opfer gespart werden, um Südtirol zu überzeugen, daß seine Rückkehr (!) und natürliche Wiedervereinigung mit uns (Italien) keinen Rückgang oder Verminderung seines Wohlstandes bedeute.« Aber wie sind diese Versprechungen gehalten worden?
      Am 24. April 1921 drangen Faschisten in Südtirol ein und griffen eine ganz harmlose, unbewaffnete Prozession von Tirolern an, die in ihren uralten, malerischen Kostümen ein Jahresfest feierten, schlugen in brutaler Weise auf sie ein und erschossen einen jungen Schullehrer, der ein Kind beschützen wollte. Die italienische Regierung hat bis zum heutigen Tage [227] weder eine Verhaftung, noch eine Bestrafung der Täter vorgenommen. Zahllose Gewalttaten folgten. Geistliche wurden geprügelt, religiöse Aufzüge wurden verhindert, weil die Frauen und Kinder auf Deutsch beteten, die einzige Sprache, die sie überhaupt sprechen können... Am 10. Dezember 1922 stand in einer regierungsfreundlichen Zeitung klar zu lesen: »Das Deutschtum muß ausgerottet werden... Mit den Schulen ist es sehr einfach. Italien kann nur italienische Schulen haben. Wir haben nun vier Jahre lang deutsche Schulen und Lehrer geduldet... jetzt muß der Schlange der Kopf genommen werden - wir wollen keine deutschen Schulen und keinen deutschen Unterricht mehr.«
      Es ist kein Zweifel, daß die faschistischen Behörden in Südtirol das deutsche Element vernichten wollen, und die Zustände in Südtirol sind trostlos. Einer Bevölkerung von 250 000 Seelen zu verbieten, ihre Muttersprache zu sprechen, ist ein Verbrechen und nebenbei eine Unmöglichkeit. Letzten August wandte sich eine Abordnung der besten und ersten Bürger verschiedener Städte Südtirols an den früheren Minister Salandra und bat ihn um klare Auskunft über die Ansicht der Regierung betreffs der Schulen. Salandra sprach seine große Hochachtung für deutsche Sprache und Kultur aus, sagte aber, eine Änderung des augenblicklichen Systems sei unmöglich, die alleinige Unterrichtssprache müsse italienisch sein. Sein letztes Wort war vernichtend. Er sagte, die Tiroler sollten dankbar sein, daß sie von Österreich, wo das Gesindel herrsche, losgekommen wären und zu Italien gehörten, wo sie sich so viel größerer Freiheit erfreuten! Worauf der Anführer der Abordnung erwiderte, wenn es vielleicht auch kein Gesindel in Italien gäbe, so gäbe es jedenfalls genug Stöcke, Revolver und Knüppel, und auch Mörder, die unbestraft ihr Treiben fortsetzten und die einen der besten Bürger, Franz Innerhofer, getötet hätten, eine Tat, die noch keine Sühne gefunden habe. »Die einzige Freiheit, die Italien den Tirolern gibt«, fügte er hinzu, »ist die Freiheit der Verzweiflung.«"

Das Seitenstück hierzu ist ein Artikel im Journal de Genève vom 10. Februar 1926. Diese Zeitung gilt in ihrem auswärtigen Teil als offiziöses Völkerbundsorgan. In dem Artikel ergriff der Herausgeber selbst ausführlich das Wort. Er charakterisiert die von Italien in Südtirol betriebene Politik als einen europäischen Skandal und urteilt ohne Umschweife:

      "Es gibt keine Entschuldigung für Italien, 200 000 Deutsche entnationalisieren zu wollen, welche nur durch den Zufall des Krieges in den italienischen Staat geworfen sind. Italien hat in Südtirol keine anderen als strategische Interessen (also keine völkischen oder kulturellen). Hätte Italien gegenüber den Deutschen eine Verständigungspolitik getrieben, so würde heute niemand mehr die Brennergrenze in Frage stellen. Wenn aber die italienische Politik darauf hinausgeht, neue Kriegsgefahren zu schaffen und sie zu entwickeln, dann hat ganz Europa das Recht, sich dem entgegenzustellen. Mussolini sagt, daß Südtirol niemand etwas angehe als Italien. Dieses Problem geht die ganze Welt an, weil es ein Problem des Friedens ist. Wenn Italien von speziellen Verpflichtungen entbunden worden ist, so geschah dies nur darum, weil die italienischen Staatsmänner höchste und ganz bestimmte moralische Bedingungen eingegangen sind. Tittoni hat im Senat erklärt, daß Sprache und Kultur der von Italien annektierten Völkerteile respektiert werden müßten, und dieses Versprechen ist verschiedentlich erneuert worden: es ist sogar international geworden durch ein feierliches Dokument der Alliierten. Nur unter dieser Bedingung hat Italien Südtirol erhalten, sind die Alliierten vom Prinzip der Völkerselbstbestimmung abgewichen. Sie haben geglaubt, dem italienischen Versprechen vertrauen zu dürfen. Italien verfolgt in Südtirol eine Politik der Italianisierung: das ist genau [228] das, was Italien feierlich versprochen hat nicht tun zu wollen. Der Völkerbund kann hier nicht eingreifen, auch nicht Grund seiner Eigenschaft als Schützer der Minoritäten: kein internationales Übereinkommen erlaubt ihm, von sich aus etwas zu unternehmen zum Schutze Südtirols. Es wäre aber ein irrtümlicher Glaube, zu vermeinen, daß die Völkerbundsstaaten über keine Mittel verfügten, diese Angelegenheit zu verfolgen. Artikel 2 liefert diese Mittel, und Deutschland hat bereits zu vermerken gegeben, daß es sich dieses Artikels bedienen werde."

Um dieselbe Zeit, wie diese sehr ernste Mahnung im Journal de Genève veröffentlicht wurde, brachte auch die Neue Züricher Zeitung, ein Blatt, das ebenfalls weit eher geneigt ist, den Standpunkt der Entente zu verteidigen als den des Deutschtums, eine Reihe von Artikeln mit dem gemeinsamen Titel "Alto Adige - Südtirol", von Hermann Weilemann. Der fünfte von ihnen, vom 25. Februar 1926, hat die Überschrift "Nationalisierungsmethoden". Darin ironisiert der Verfasser, ohne Wärme für die Tiroler, aber mit um so deutlicherer Kritik an den italienischen Gewaltsamkeiten, den geschehenen Wortbruch:

      "Namentlich das Südtirol wirkt störend. Diese deutschsprechenden, ehemals österreichischen Untertanen wollten nicht nur an ihrer vererbten deutschen Kultur und Sprache festhalten, sie verlangten sogar Autonomie und öffentliche Anerkennung ihrer unitalienischen Sonderart. Die Haltung der Faschisten gegenüber den neuen Staatsgenossen war von vornherein gegeben. Wenn sie nicht ihre Grundsätze wegen der 100 000 oder 200 000 Deutschsprechenden verleugnen wollten, mußten sie zwangsgemäß ihre Politik der Vereinheitlichung auch in dieser Ecke Italiens durchführen. Den Faschisten ist am allerwenigsten zuzutrauen, daß sie von ihren Grundsätzen einer Minderheit zuliebe das Geringste fahren lassen. Sie verabscheuen Kompromisse und nennen das Eingehen auf die noch so dringenden Bedürfnisse der anderen Schwachheit. Selbst das grundsatzlose Österreich-Ungarn führte ja diesen Grundsatz gegen die sprachlichen Minderheiten ängstlich durch, und die Trentiner fühlen sich noch jetzt darob beleidigt.
      Also handelten die Faschisten in Südtirol durchaus faschistisch. Die wohlgemeinten Versprechungen der früheren liberalen Regierungsmänner und des Königs - »der Gedanke der Unterdrückung und der Entnationalisierung liegt uns vollkommen fern,« »unsere freiheitliche Tradition wird uns den Weg weisen, auf dem wir bei größtmöglicher Beachtung der lokalen autonomen Einrichtungen und Gebräuche die Lösung der neuen Aufgaben finden können« usw. - paßten zum Faschismus nicht und wurden weggeworfen. Die faschistische Revolution anerkannte wie jede Revolution keine Bindungen mit der Vergangenheit. Infolgedessen wurde das Programm der vollständigen Anpassung Deutsch-Südtirols an das nationale Italien nach dem Marsch auf Rom sofort hemmungslos durchgeführt.
      Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Staates duldete weder Gewährung der Autonomie für die Südtiroler, noch Anerkennung einer anderen Amtssprache als der italienischen. Infolgedessen wurden von den Faschisten die noch in Geltung befindlichen österreichischen Landes- und Gemeindegesetze aufgehoben und das deutsche Gebiet vorläufig endgültig zum unauffälligen Bestandteil der Provinz Trentino gemacht. Im Oktober 1923 erließ der Präfekt eine Verordnung über die Amtssprache in seiner Provinz, nach der alle Amtsstellen und Gemeinden sowie die öffentlichen Unternehmungen aller Art ausschließlich die italienische Sprache anzuwenden haben. Für gewisse Kleinigkeiten im Verkehr mit dem Publikum kann noch eine deutsche Übersetzung beigegeben werden, so sind bezeichnenderweise die Steuerausschreibungen zweisprachig, während Strafurteile und Eheverkündigungen nur italienisch aufgesetzt werden; die deutschen [229] Vornamen sind in italienische Form gebracht. In einem spätern Gesetz wurde auch für die Sprachkenntnis der Gemeindesekretäre gesorgt. Im Oktober 1925 wurde sodann die Sprache vor den Gerichten geregelt. Alle Entscheide, Eingaben, Verhandlungen in einer andern als der Staatssprache sind nichtig. Dazu gibt es empfindliche Bußen. Ein im Dezember desselben Jahres erlassenes ministerielles Dekret umschreibt genau und unmißverständlich, in welchen Fällen zugunsten der Parteien Dolmetscher zugelassen werden. Ohne diese Hilfe könnten sie ja weder antworten noch ihre Begehren vorbringen.
      Nachdem die Einheitlichkeit des italienischen Bodens durch die Übersetzung der deutschen Ortsnamen erreicht war, mußte die deutsche Sprache der Bewohner für faschistische Ohren um so unangenehmer auffallen. Auch das neue Italien war gezwungen, den Leuten die Gesetze verständlich zu machen, denen sie zu gehorchen haben. Da Stadt und Gemeinde sich nur italienisch ausdrücken dürfen, blieb nichts anderes übrig, als die Bevölkerung italienisch zu lehren! Es ist selbstverständlich, daß italienische Staatsbürger eine so wichtige Sprache beherrschen müssen, und die Geschäftsleute in den Südtiroler Städten beeilten sich im eigenen Interesse, ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen, seit sich so viele Italiener in ihrer Mitte niedergelassen hatten. Auf Freiwilligkeit baut jedoch der Faschismus nicht. Er ließ die Alten beiseite und setzte bei den Kindern ein. Ein königliches Dekret vom Oktober 1923 führte in der untersten Klasse sämtlicher Volksschulen die italienische Unterrichtssprache ein; im Laufe der Zeit sollte der Unterricht in allen Klassen italienisch durchgeführt werden. Für die deutsche Sprache wurden Anhangsstunden vorgesehen. Ein am 7. Januar 1926 beschlossenes Gesetz beschleunigte den Abbau der höheren deutschen Klassen, indem es das Jahresexamen mit einer Prüfung in der italienischen Sprache verband. Die letzten Deutschstunden in den italienisch geleiteten Klassen sollen vor kurzem abgeschafft worden sein; südlich Bozen, in dem bis gegen Salurn gemischtsprachigen Etschtal, ebenso in den rätoromanischen Tälern, scheint sogar der Religionsunterricht ausschließlich italienisch gegeben zu werden. Die Privatschulen, auch die deutschen Kindergärten, sind abgeschafft. Es ist natürlich schwierig für die Südtiroler Kinder, bei dieser überstürzten Kur etwas zu lernen, aber Italien nimmt es auf sich, lieber ungelehrte als schlecht italienisch sprechende Untertanen zu haben.
Andreas-Hofer-Denkmal in Südtirol mit verstümmelter Inschrift

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      Andreas-Hofer-Denkmal in Südtirol
mit verstümmelter Inschrift.

(Es war einmal ein Schützenfest,
Der Himmel hat's gegeben.
Tiroler Freiheit war das Best',
Der Einsatz Blut und Leben.)

Das Wort "Tiroler" wurde entfernt,
da es in Südtirol von den Italienern verboten ist.

      Wenn für die Vereinheitlichung von Staat, Geographie, Sprache derart gesorgt worden war, durfte der Grundsatz der Einheitlichkeit der Gesinnung nicht vergessen werden. Obschon nicht gleich die volle faschistische Morgenröte in die harten Schädel dieser Gebirgler hineinleuchten konnte, so war doch deren beschleunigte Patriotisierung zu betreiben. Seit dem Jahre 1923 werden die Bilder und Andenken an den Tirolerhelden Andreas Hofer und seine Genossen nicht mehr geduldet, dafür bekommen die Kinder in den Schulen um so mehr von Cesare Battisti zu hören, der das gleiche Los zu tragen hatte. Das Denkmal in Bozen wird auch die Erwachsenen erschüttern. Es hängt vom Takt der Lehrer ab, wie rasch sie die ihnen anvertrauten jungen Seelen umformen wollen, und wie vollkommen sie den Segen des Weltkrieges ihren Schülern mit patriotischen Gedichten und moralischen Erzählungen verständlich machen können. Vorerst steht fest, daß damals deren Väter mit den Waffen in der Faust eine ganz andere Ansicht verkündigten....
      In der europäischen Geschichte sind schon gewaltsamere Änderungen vorgekommen als die Italianisierung dieses kleinen Ländchens; Italien hat die Macht, und niemand vermag sein formelles Recht als Richter anzufechten. Doch darf jeder daran zweifeln, ob die angewandten Methoden zum Ziele führen. Die bescheidene Frage sei gestattet, ob die italienische Nation stärker ist, wenn sich das Südtirol in keiner Weise mehr von den Abbruzzen unterscheidet? Unseres Erachtens kommt es mehr auf den Willen zur Gemeinschaft an als auf noch so voll- [230] kommene Gleichartigkeit, und statt diesen Willen zu fördern, sät Italien Unwillen. Statt den deutschen Südtirolern den Anschluß leicht zu machen und sie mit Stolz zu erfüllen, daß sie teil haben dürfen an der Kultur, der Schönheit und dem sicheren Geld Italiens, werden sie wie Verräter behandelt, ohne daß sie verraten haben. Was wird damit erreicht?"

Wenn wir uns nun der von den Italienern befolgten Politik im einzelnen zuwenden, so sehen wir nicht nur, daß auf jedem Gebiete des geistigen und politischen Lebens durch eine Unzahl von Maßnahmen und Verordnungen, die sämtlich den gegebenen Zusagen widersprechen, das deutsche Leben in Südtirol geknebelt und vergewaltigt wird, sondern daß auch noch
Bozen, Walterplatz

[228b]
      Bozen, Walterplatz.
darüber hinaus eine besondere, auf keine Verordnungen, sondern nur auf Brutalität und Gesetzlosigkeit gegründete faschistische Gewaltpolitik gegen das deutsche Volk getrieben wird. Damit wird beabsichtigt, die Deutschen einzuschüchtern und gefügig zu machen. Die Methode begann damit, daß am 24. April 1921 ein friedlicher und erlaubter Trachtenumzug der Bevölkerung in Bozen, anläßlich der Bozener Messe, urplötzlich von einer Anzahl Faschisten mit Bomben beworfen wurde. Es entstand eine ungeheure Panik, zumal die Faschisten auch noch unter die unbewaffneten Zuschauer schossen. Fünfzig Personen wurden verwundet. Ein Tiroler, der Lehrer Innerhofer von Marling, der ein Kind zu retten versuchte und in einen Hausgang flüchtete, wurde verfolgt und niedergeschossen. Weder sein Tod noch das sonst geflossene Blut hat eine Sühne gefunden. Alle Beschwerden und Klagen blieben fruchtlos. Die Gerichte wagten nicht einzuschreiten (und wagen es auch heute noch nicht, wenn faschistische Gewalttaten in Frage kommen), denn jeder Akt faschistischen Terrors gilt als nationale Handlung. Bei jenem Massaker vom 24. April wurden auch der Abgeordnete Dr. Reut-Nicolussi, der Altbürgermeister von Bozen Dr. Perathoner, ein Mann von 75 Jahren, der Abgeordnete Baron Sternbach, der Vizebürgermeister von Bruneck Neuhauser, der Pfarrer Delueg von Salurn und noch viele andere Personen blutig geschlagen, der Bürgermeister von Klausen wurde angespuckt, Geschäftsauslagen zertrümmert, weil sie deutsche Aufschriften trugen, Schilder wurden abgerissen, viele Gebäude, ja selbst das Denkmal Walthers von der Vogelweide aus weißem Marmor wurde mit grüner und roter Farbe beschmiert. Nichts davon fand gerichtliche Sühne!

Von den unzähligen anderen Vorfällen dieser Art sei nur noch der brutale Skandal von Bruneck am 10. September 1925 erwähnt, nicht weil es ein besonders unerhörter, sondern weil es ein typischer Vorgang ist. In Bruneck fand im September eine Pferdeausstellung statt, zu der schon eine Woche früher einige hundert Mann faschistischer Miliz im Orte stationiert wurden. Es erschienen gegen 300 Mann, mit Knütteln ausgerüstet, um (nach einem als zuverlässig geprüften Berichte aus Bruneck) dort erstens nachzusehen, wie weit die "Italianisierung" vorgeschritten war und eventuell mit den Fäusten nachzuhelfen; zweitens um die Leute noch mehr zu erschrecken und ihnen Respekt vor dem "großen" Italien einzuprägen. Das wurde an erster Stelle durch das ständige Spielen des Königs- und des Faschistenmarsches [231] den Leuten beigebracht. Bei dieser Gelegenheit wurde ihnen der Hut vom Kopf geschlagen, auch einem Blinden, der zufällig vorbeigeführt wurde (von einem Kind) und keine Ahnung von dem Gespielten hatte. An zweiter Stelle versuchten die Faschisten durch Fäuste und Totschläger die Brunecker zu nationalisieren. Dem 14jährigen Ernst Schifferegger, dem Sohn des Wirts, wurde ein Faustschlag ins Gesicht gegeben, weil er eine Auskunft in deutscher Sprache gab. Aus dem Gasthause Stemberger wurden die jungen Burschen herausgejagt, weil sie in deutscher Sprache redeten, und an der Tür wurde noch jedem eine Ohrfeige gegeben.

Von Faschisten verstümmeltes Gefallenendenkmal in Bruneck

[228a]
      Von Faschisten verstümmeltes
Gefallenendenkmal in Bruneck.
Eine andere Kulturtat war das Bemalen der Häuser. An jedes Haus kamen die drei bekannten Farben, außerdem Totenköpfe und allerlei Sprüche. Chi non è con noi, è contro di noi; Viva il ré, viva il fascio, viva il duce; Chi tocca un fascista, muore uff. Sämtliche deutsche Anschriften, Schilder und dergleichen wurden mit Teer bestrichen, deutsche Plakate heruntergerissen. Selbst die Toten hatten nicht Ruhe vor diesen Patrioten und Kulturträgern, die auf dem Brunecker Soldatenfriedhof wie wirkliche Vandalen hausten. In diesem Friedhof befindet sich ein Bildstock mit zwei Nischen, in denen sich ein Relief von St. Michael befand und gegenüber ein Tonrelief, das einen sterbenden österreichischen Soldaten darstellte. Auch war das Denkmal an der Südwand mit einem großen Freskogemälde geschmückt. Auf der einen Seite wurde die Inschrift zerstört, am Relief wurde dem Erzengel Michael der Kopf abgeschlagen und an dessen Stelle mit Farben ein Totenkopf hingekleckt. W = Eviva (v. v.) l'Italia = Es lebe Italien! Unten schmierte man die italienischen Farben grün-weiß-rot hin. Auf der zweiten Seite wurde auch die Inschrift zerstört, desgleichen das Relief "Dolomitengrab". An dessen Stelle das Fascio-Wappen (Rutenbündel mit Beil). Unten wieder die Farben grün-weiß-rot. W (= eviva) il Duce! = Es lebe der Führer (Mussolini). Auf der dritten Seite wurde der Adler weggemeißelt, dem Soldaten Arme und Füße abgeschlagen. Unten: W le camice nere! = Es leben die Schwarzhemden!

Die Miliz war nur deshalb nach Bruneck geschickt worden, um italienische Stimmung zu machen, und dies wurde auch gründlichst besorgt. An dem Abend, da die Ausstellung eröffnet wurde, kam ein Trupp Faschisten in das Café Graben und trieb die Gäste unter vorgehaltenem Revolver aus dem Lokal. In einem anderen Gasthaus wurden die Gäste zuerst durch ein Spalier von Faschisten getrieben, und jeder bekam eine Tracht Prügel, weil sie deutsch gesprochen hatten! Als Grund des Prügelns wurde angegeben: "Per bastonare siamo qui!" (Wir sind zum Prügeln hier.) Wie eifrig sich die Faschisten als Anstreicher betätigten, geht daraus hervor, daß 83 Gebäude in Bruneck in Arbeit genommen wurden, und man zählte da 191 Trikolorenanstriche, 19 Rutenbündelzeichen, 6 Totenköpfe, 33 Evviva usw. In der Umgebung Brunecks wurden den Bauern Steine in die Äcker geworfen, Hennen, Enten, Schweine gestohlen.


[232] Der Kampf gegen die deutsche Sprache und Schule

In Italien ist der Schulbesuch nicht obligatorisch. Außerdem gibt es ein Gesetz über die Privatschulen, durch das, unter der selbstverständlichen Bedingung einer gewissen Staatsaufsicht, Privatschulen in ganz Italien erlaubt sind. Für das deutsche Südtirol aber wird die Berufung auf dieses Gesetz nicht gestattet. Es gilt für ganz Italien und Südtirol soll ja angeblich ein Stück von Italien sein. Wo es sich jedoch um die Vergewaltigung des deutschen Volkstums handelt, wird eine andere Logik befohlen. Auf der andern Seite aber wird dekretiert, in Deutsch-Südtirol gelte in Schulsachen noch die frühere österreichische Gesetzgebung, nach der der Schulbesuch der Kinder obligatorisch ist. Den Südtirolern wird also erstens die Freiheit entzogen, ihre Kinder überhaupt nicht in die Schule (in diesem Falle die Staatsschule) zu schicken, eine Freiheit, die wie gesagt alle andern "Italiener" besitzen; außerdem aber wird keine deutsche Privatschule, ja nicht einmal deutscher Privatunterricht in den Familien, geduldet. Das Ergebnis davon ist eine unglaubliche Zunahme der Unwissenheit unter der vernachlässigten Jugend. Ein Südtiroler Lehrer, der zeitweilig dort heimlich in deutschen Familien unterrichtet hatte, schreibt uns darüber:

      "Bei den Kindern des dritten Schuljahres mußte ich mit einfachen Strichübungen beginnen; keines konnte lesen und schreiben, keinem waren die deutschen oder die italienischen Schriftzeichen bekannt. Keines hatte eine Ahnung von den Wortarten. Und so war es ungefähr in allen Gegenständen. Das Schulelend ist einfach unbeschreiblich und preßte mir fast Tränen aus. Das ist die Frucht der italienischen Schule, die weit besser und höher stehend gerühmt wird, als die deutsche. Sie wurde gleich nach der Besetzung Südtirols im Unterlande eingeführt, da man dieses einfach als italienisch annahm, trotz der 90% seiner deutschen Bewohner. Die Kinder lechzen geradezu nach Unterricht und bitten um viele Hausaufgaben, sowie daß der Lehrer länger Schule halten solle. So steht es also mit der Grundlage der höheren Zivilisation, die der Kulturstaat Italien den deutschen Barbaren gebracht hat. Die Jugend eines Kulturvolkes zu Analphabeten zu machen und die Deutsch-Südtiroler auf eine tiefere Stufe herabzudrücken, durch Verwilderung und Versimpelung der Jugend, ist ein Kulturverbrechen."

Von dem außerordentlich großen Material, das speziell über das Schulelend der deutschen Südtiroler vorliegt, und über die brutale gesetzlose Gewalt, mit der die Faschisten selbst gegen den Heimunterricht der deutschen Kinder vorgehen, wird es genügen, wenn wir eine Anzahl geprüfter und beglaubigter Fälle vorlegen. Nach diesen Mustern, bald mehr, bald weniger herzzerreißend, spielen sich die Dinge nun schon seit vier Jahren ab - mit zunehmender Brutalität, könnte man sagen, wenn das noch möglich wäre.

      Lehrer Rudolf Kaps, durch fünfzehn Jahre zur vollsten Zufriedenheit Schulleiter in Steinhaus in Ahrn, wurde Ende 1924 plötzlich von der Schulbehörde entlassen, weil er an einem Nationalfeiertage die Trikolore nicht ausgehängt hatte, welche gar nicht vorhanden war. Lehrer Kaps ist Kriegsinvalide, hat die rechte Hand verkrüppelt, weshalb er auch keinen anderen Beruf ausüben kann. Er erhält von seiten der italienischen Regierung trotz seiner fünfzehn Dienstjahre und seiner schweren Kriegsverletzung keinerlei Pension oder Abfertigung. Um sich sein Brot zu verdienen, übersiedelte Kaps zuerst allein und später mit Frau und zwei Kindern [233] nach Tramin, einer rein deutschen Gemeinde südlich von Bozen mit beinahe 3000 Einwohnern. Seit drei Jahren war dort die Schule bereits ganz italianisiert. Kein deutsches Wort mehr wurde darin gelehrt. Lehrer Kaps fand das, was er suchte, Arbeit und Verdienst in seinem Berufe. Viele Eltern waren froh, die Möglichkeit zu haben, ihre Kinder außerhalb der Schule die deutsche Muttersprache lernen zu lassen. Kaum einige Tage in Tramin, wurde Kaps von dem dortigen Carabinierimarschall, welcher den Ort tyrannisierte, auf offenem Platze zur Ausweisleistung verhalten. Trotzdem seine Papiere in Ordnung waren, mußte er sich in die Carabinierikanzlei begeben. Dort wurde er verhört und gefragt, was er in Tramin mache, warum er nicht in St. Anton-Ahrn, seinem früheren Dienstorte geblieben sei usw. Kaps antwortet, er sei nach Tramin gekommen, um sich sein Brot zu verdienen, damit er samt seiner Familie nicht verhungern müsse; in St. Ahrn habe er nicht bleiben können, weil er seines Dienstes enthoben sei. Nun fragte ihn der Allgewaltige, ob er Waffen bei sich trage; Lehrer Kaps antwortet: Nein, er besitze keine Waffen, er trage nur ein kleines Taschenmesser bei sich, und zeigte dieses vor. Der Marschall sagte, ein solches Taschenmesser sei eine tückische Waffe, er müsse ihn deshalb in Haft nehmen. Tatsächlich wurde Kaps auch festgenommen und am nächsten Tage von den Carabinieri dem Bezirksgerichte in Neumarkt überstellt. Nach zweitägiger Haft wurde er dort entlassen. Von März bis Mitte November hatte Kaps nun Ruhe und konnte sich durch deutschen Privatunterricht etwas verdienen. Das Bestreben der Behörden, den Privatdeutschunterricht als Verbrechen zu verfolgen und unmöglich zu machen, wurde aber zum zweitenmal dem Lehrer Kaps zum Verhängnis. Am 20. November unterrichtet Lehrer Kaps die vier Kinder eines Traminer Kaufmannes in dessen Hause. Da erschien auf einmal der Carabinierimarschall in Begleitung von Carabinierimannschaft und faschistischer Miliz. Barsch fuhr er Kaps an, ob er nicht wisse, daß es verboten sei, Deutschunterricht, in welcher Form immer, zu erteilen. Er beauftragte ihn, sofort den Unterricht einzustellen und in die Carabinierikaserne zu kommen. In derselben wurde ihm dann eröffnet, daß er sich innerhalb 48 Stunden beim Carabinierikommando seiner früheren Aufenthaltsgemeinde Steinhaus bei Bruneck zu melden habe. Er händigte ihm zu diesem Zwecke einen Abschubsbefehl von der Unterpräfektur in Cavalese ein, wie solche entlassenen Sträflingen oder Vagabunden ausgestellt werden. Er lautete: "ohne Vergütung von Fahrtauslagen oder Beistellung von Transportmitteln." Zufälligerweise verkehrte gerade an diesem Sonntage, dem 22. November, der Postwagen zur nächsten Bahnstation Neumarkt nicht; infolgedessen versäumte Lehrer Kaps den ersten Zug und kam ungefähr acht Stunden zu spät ins Hochgebirgsdorf Steinhaus. Dort waren die Carabinieri vom Kommen dieses anscheinenden Schwerverbrechers auf telephonischem Wege bereits verständigt, und Lehrer Kaps wurde deshalb sofort zur Verantwortung gezogen, warum er sich nicht rechtzeitig gemeldet habe. Seine Rechtfertigung, daß ihn kein Verschulden treffe, fand kein Verständnis. Er wurde verhaftet und gefesselt; einem Verbrecher gleich ging die Wanderung wiederum talauswärts nach Bruneck, wo er dem Bezirksgericht übergeben wurde. Nach achttägiger Untersuchungshaft wurde ihm der Prozeß gemacht und er zu zehn Tagen Arrest verurteilt. Sein Hinweis, daß die Ausstellung des Schubbefehls von Tramin nach Steinhaus eine Ungesetzlichkeit darstelle und daß es nicht seine Schuld gewesen sei, daß der Postwagen von Tramin nach Neumarkt nicht verkehrte, wurde keiner Beachtung gewürdigt. Nach Abbüßung seiner zehntägigen Strafe erhielt er neuerlich den Auftrag, sich beim Carabinierikommando in St. Johann zu melden und den Ort nicht zu verlassen. So sitzt nun Lehrer Kaps in St. Johann in Ahrn, Frau und Kinder in Tramin, und alle vier haben nichts zu essen, wenn sich nicht wohltätige Menschen finden, die hilfsbereit eingreifen. Der Fall Kaps steht nicht vereinzelt da. Die Zahl der Märtyrer, kann man sie wohl nennen, ist eine ansehnliche, die [234] leiden und dulden müssen, weil sie die Liebe zu ihrem Volke dazu treibt, demselben dienlich zu sein, die den Bitten der deutschen Eltern und denen der Kinder nicht widerstehen können und sich für die deutsche Sache opfern. Doch auch diese Opfer werden in früherer oder späterer Zeit belohnt werden.

Es ist bei den Italienern System, nicht nur die deutschen Kindern, sondern auch den deutschen Lehrerstand zu mißhandeln. Man sucht die Zahl der noch vorhandenen deutschen Lehrer nach dem Muster des eben geschilderten Falles Kaps zu dezimieren und man unterbindet den Nachwuchs. Bei der Prüfung von 1925 ließ man von 39 männlichen und weiblichen Lehramtskandidaten 16 glattweg durchfallen; 10 erhielten Nachprüfungen, mit der Aussicht, daß es ihnen dabei nicht besser gehen würde als das erstemal; 13 bestanden. In der Innsbrucker Zeitung Südtirol vom 15. Oktober 1925 wurde dazu geschrieben:

      "Konnten im letzten Jahre die Examinanden ihre Prüfungen noch in der Muttersprache ablegen, so waren heuer laut Dekret sechs Wochen vor Schulschluß sämtliche Antworten auf Italienisch verlangt. Auch die Reise nach Trient und Prüfung vor landfremden Experten war wiederum erforderlich; daß angesichts solcher Rigorositäten und Resultate die deutsche Jugend Südtirols nicht mehr nach dem Lehrberufe gelüstet, ist begreiflich. In zwei Jahren wird die auf Aussterbeetat gesetzte Lehrerbildungsanstalt in Bozen erloschen sein, und nach Trient zu gehen, heißt zum vornherein: in der großen Flut ertrinken. Auch die deutschen Gymnasien in Meran, Bozen und Brixen liegen in den letzten Zügen. Bis 1927 werden auch sie mit allen noch in den Oberklassen deutsch geführten Schulen erloschen sein. Ihre italienischen Rivalinnen treten an ihre Stelle. Wenn es dann wenigen Buben oder Mädeln noch gelingt, als Aschenbrödel sich in diesen fortzufretten, so können sie bei allfälliger Gesinnungsverdächtigung - die schwer zu beweisen ist - schließlich als weiße Raben noch eine Stelle bekommen. Aber der Zugang zur Intelligenz ist der deutschen Jugend unterbunden. Auf der Unterpräfektur in Bozen hat man auf Klagen in dieser Beziehung eine sehr einfache Antwort: Wir brauchen keine Deutschen! Für eine Bevölkerung, die zu 95% Landwirtschaft treibt, genügt außerdem, so heißt es ausdrücklich, was man in der italienischen Volksschule lernt. Wieviel das im Falle der Südtiroler Kinder ist, das kann man ja nach dem mitgeteilten Material leicht ermessen. Analphabeten sind außerdem leicht zu regieren."

Wir fahren fort in der Skizzierung der von uns ausgewählten Fälle:

      In der Ortschaft Neumarkt wurde der deutsche Privatlehrer am 15. Oktober 1925 von Carabinieri angehalten und ihm die Abschiebung angedroht, falls er den Unterricht fortsetzen würde. Eine Woche später wurde er in die Kaserne vorgeladen, und der Brigadier teilte ihm mit, die zwangsweise Abschiebung in seine Heimatgemeinde sei nun verfügt, mit der Begründung, daß der Unterricht in deutscher Sprache im Bezirk von Bozen aus verboten sei. Alle Einwände des Lehrers, warum man nicht deutschen Sprachunterricht erteilen dürfe, wenn doch englischer und französischer erlaubt sei, blieben erfolglos. Als man den Mann nun fragte, ob er, wenn man ihn daließe, doch weiter unterrichten werde, und er das aufs entschiedenste bejahte, waren die Carabinieri ganz verblüfft. Die Italiener unterschätzen fast immer die Widerstandskraft der deutschen Bevölkerung, namentlich aber der Lehrer, gegenüber den Versuchen, die deutsche Sprache auszurotten. Übrigens werden die deutschen Kinder in der Schule von den italienischen Regierungslehrern und -lehrerinnen immer ausgeforscht, wer von ihnen Privatunterricht in deutscher Sprache erhielte, und diese werden dann beim geringsten Anlaß [235] geschlagen. Eine Strafe, die den deutschen Kindern öfters auferlegt wird, wenn sie deutsch statt italienisch sprechen oder der Lehrerin deutsch antworten, besteht darin, daß ihnen eine italienische Fahne zum Küssen gereicht wird. Die italienischen Farben sind grün, weiß und rot, die Tiroler dagegen rot und weiß. Als ein kleiner Junge in einem Tiroler Dorfe in der italienischen Zwangsschule sich wieder einmal ein deutsches Wort hatte entschlüpfen lassen, hielt ihm die Lehrerin zornig die Fahne zum Kuß hin. Der Kleine weigerte sich, die Lehrerin wurde wütend. Da rief ihr die Schwester des Jungen aus der Klasse zu: "Fräulein, tun Sie doch das Grün weg, dann wird er sie schon busserln!" Die Lehrkräfte, namentlich die weiblichen, sind oft auch, abgesehen von der sprachlichen Mißhandlung, die sie den Kindern zufügen müssen, sehr ungeeignet für den Unterricht. In Neumarkt pflegt die italienische Lehrerin ihr Wickelkind in die Schule mitzubringen und es dort von einem Mädchen aus ihrer Klasse beaufsichtigen zu lassen.
      Jener deutsche Privatlehrer in Neumarkt, von dem weiter oben die Rede war, sowie ein deutsches junges Mädchen im Ort erhielten nach der Vernehmung des Lehrers in der Kaserne beide ein gleichlautendes Dekret vom Schulinspektor in Mezzolombardo, worin ihnen der Unterricht in deutscher Sprache noch einmal auf das Nachdrücklichste verboten wurde.

      In der Gemeinde Montan erschienen sieben Mann, Carabinieri und Faschisten, um dem privaten Deutschunterricht nachzuspüren. Ein paar Lehrmittel wurden dabei erbeutet und zwei junge Mädchen wurden auf das Amt zitiert. Der Unterpräfekt Dr. Prandi von Cavalose verhörte sie und befahl die Einstellung des Unterrichts. Als ihn die Lehrerinnen nach der gesetzlichen Grundlage dafür befragten, konnte er zwar kein Schulgesetz zitieren, berief sich aber auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit. Er wollte damit andeuten, daß der deutsche Unterricht die Faschisten aufrege und dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet würde. Dann bot er den Lehrerinnen einen Paß an, damit sie über den Brenner gingen, der Staat wolle solche Leute nicht. Im Wiederholungsfalle drohte er ihnen mit Deportation in die "alten Provinzen" (damit pflegt irgendein Nest in Süditalien oder Sizilien gemeint zu sein) und fügte noch zynisch hinzu, er werde nichts sehen oder hören, falls sie von jemandem verprügelt werden sollten! Daß solche Drohungen keine leere Redensart sind, hat man in Südtirol in letzter Zeit zur Genüge erlebt. So wurde in Salurn ein Fräulein Berta von Golmini für das nämliche "Verbrechen", Kinder in ihrer deutschen Muttersprache unterrichtet zu haben, auf offener Straße geschlagen (!!) und darnach noch ins Gefängnis geworfen. Ein Faschist stellte sie wegen ihres Privatunterrichts zur Rede, und da sie ihm antwortete, sie werde seinetwegen die Erteilung des Unterrichts nicht aufgeben, versetzte er ihr einen Faustschlag ins Gesicht. Das junge Mädchen wandte sich an das Carabinierikommando um Schutz, wurde aber dort als verhaftet erklärt, weil sie deutsche Privatstunden erteilt habe. Man ließ sie nicht einmal mehr in ihre Wohnung gehen, um sich Kleidung zu holen, sondern sie wurde, wie sie ging und stand, ohne Abendessen, um Mitternacht von Salurn nach Neumarkt ins Gefängnis eingeliefert.

      Ein anderer Fall ist folgender: Fräulein M. Gemaßmer wurde wegen Erteilung deutschen Privatunterrichts von Bruneck nach Bozen abgeschoben. Dort wurde sie verhaftet, weil angeblich ihr Schubbefehl auf Meran gelautet haben sollte. Die zwanzigjährige junge Dame aus sehr guter Familie wurde zuerst von Kaserne zu Kaserne geschleppt und schließlich ins Gerichtsgefängnis eingeliefert. Dort steckte man sie in eine Zelle mit sechs Betten. Es lagen aber bereits schon acht wegen unsittlichen Lebenswandels abgestrafte Frauenspersonen darin. Als der Nachweis erbracht wurde, daß der Schubbefehl nicht auf Meran, sondern tatsächlich auf Bozen [236] gelautet hatte, blieb der Behörde natürlich nichts übrig, als die Dame wieder freizulassen. Welch eine Barbarei liegt aber in diesem Verfahren: Faustschläge ins Gesicht und Zusammensperrung mit weiblichem Auswurf für junge Mädchen aus guter Familie, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, als daß sie sich der Not deutscher Kinder erbarmt haben - eine Handlung, die kein italienisches Gesetz verbietet und die nur als ein moralisches Verdienst bewertet werden darf, auch vom politischen Gegner.

      In der Ortschaft Montan erschienen am 22. Oktober 1925 des Nachmittags im Hause des Schneidermeisters Johann Mazzag der - selbstverständlich italienische und der Gemeinde aufoktroyierte - Gemeindesekretär mit drei Carabinieris und dem Gemeindediener, um wegen eines angeblich dort abgehaltenen Privatunterrichts in deutscher Sprache Nachschau zu halten. Diese begaben sich unverzüglich in den erste Stock, woselbst sich Frau Mazzag befand, nicht ohne jedoch gleichzeitig vor ein Zimmer, in welchem Fräulein Mazzag aus Anlaß eines schulfreien Tages ihren siebenjährigen Bruder sowie dessen gleichaltrigen Freund in deutscher Sprache unterrichtete, einen Posten aufzustellen. Die übrigen Herren, an deren Spitze der Maresciallo, durchsuchten das Haus von oben bis unten. Dieser mit größter Eile unternommenen Haussuchung fielen nachstehende Bücher und Gegenstände zum Opfer:

  • 2 deutsche Fibeln,
  • 1 Rechenbuch,
  • 3 neue, 2 alte Schiefertafeln,
  • 1 größere Schultafel samt Gestell,
  • 1 altes Liederbuch,
  • 1 Schachtel mit deutschen Buchstaben,
  • 1 kleiner Kindertisch mit Bank,
  • mehrere alte deutsche Bücher, z. B. der Sendbote vom göttlichen Herzen Jesu, ein Roman, Bücher der St. Josefsbruderschaft in Klagenfurt, ein deutsches Lesebuch, welches seinerzeit in der dortigen deutschen Schule verwendet wurde, durchweg alte Bücher.
      Schließlich betrat der Maresciallo auch das Zimmer, in welchem sich Frl. Mazzag befand, beschlagnahmte die gesamten Bücher und sonstigen Lehrbehelfe und verlangte eine Liste der von ihr unterrichteten Kinder. Auf ihre Weigerung wurde ihr mit sofortiger Verhaftung gedroht. Als man sie um noch andere deutsche Bücher fragte, welche angeblich ihr Vater von Bozen mitgebracht haben sollte, gab sie zur Antwort, man müsse ihren Vater fragen, sie selbst wisse von nichts und sei auch nicht im Besitze weiterer Bücher als der gefundenen. Frl. Mazzag holte hierauf ihren Vater, der infolge eines Unfalls zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig war und sich zur Zeit dieses Vorfalls außer Haus befand, welcher gerade mit der Kommission, die samt den beschlagnahmten vorerwähnten Sachen das Haus zu verlassen im Begriffe war, zusammentraf. Nunmehr wurde auch Herr Mazzag über den Verbleib der deutschen Bücher befragt. Herr Mazzag erteilte keinerlei Auskunft, mit der Begründung, daß der Besitz von fremdsprachigen Buchwerken ausschließlich Privatsache sei und man ihm den Gesetzesparagraphen zeigen und nennen möge, demzufolge der Besitz deutscher Bücher als auch die Erteilung von Privatunterricht in deutscher Sprache verboten wäre. Ein Beweis für den Mangel eines solchen konkreten Gesetzes sei ein Fall, wonach ein Fräulein, welches wegen verbotenen Unterrichts in deutscher Sprache zur Anzeige gebracht wurde, erst in der dritten Verhandlung auf Grund eines Gesetzes vom Jahre 1843 zu 50 Lire Geldstrafe verurteilt worden war. Gerade der Rückgriff auf ein Gesetz aus dem Jahre 1843 ließe erkennen, daß in Italien kein Gesetz bestehen könne, welches den Privatunterricht in fremden Sprachen, geschweige denn in der damals [237] herrschenden deutschen Muttersprache hätte verbieten können, nachdem zu dem Zeitpunkt des zitierten Gesetzes das Königreich Italien in seiner heutigen Form überhaupt nicht bestanden habe. Es bestand damals der Kirchenstaat; die Lombardei und Venetien gehörten zu Österreich, andere Teile waren selbständige Republiken, wie Sizilien usw. Wie sollte demnach Italien zu einem Gesetze aus dem Jahre 1843 gelangt sein? Auf diese Einwendungen blieben die Herren stumm. Erst der Gemeindesekretär legte Herrn Mazzag nahe, sich doch den strengen Weisungen zu fügen, eine Aufforderung, der Herr Mazzag mit den Worten: "dem Gesetze füge ich mich, dem Terror und der Willkür nicht" entgegnete. Zum Schlusse wurde Herrn Mazzag das Nationale abgenommen und er entlassen.

      Am 24. 10. 25 zwischen vier und fünf Uhr nachmittags erschienen bei Frl. Zuogg im Hause Schweigl in Kurtatsch der Gemeindekommissär (namens Dowarda, bekannt als ehemaliger Kaiserjägermajor und Überläufer) sowie zwei Karabinieri. Frl. Zuogg hatte gerade in diesem Augenblicke acht Kinder im Alter von 7 - 13 Jahren um sich versammelt, um sie in der deutschen Sprache zu unterrichten. Es sei bemerkt, daß sämtliche Kinder ihrer Volksschulpflicht Genüge leisteten. Der Kommissär, welcher als erster das Zimmer betrat, beschlagnahmte den Kindern sofort alle Bücher und sonstigen Lehrbehelfe wie Tafeln. Im ganzen ergab die "Beute" 5 Zellerfibeln, 5 Lesebücher 2. Teil, 11 Tafeln, 4 Sprachbücher und sämtliche Griffelschachteln. Auch nach einer großen Schulwandtafel wurde gefragt, worauf Frl. Zuogg erklärte, sie benütze in Ermangelung einer solchen die Türe. Das Fräulein wurde aufgefordert, die Kinder nach Hause zu schicken und sich zwecks Aufnahme eines Protokolls in die Gemeindekanzlei zu begeben. Dort erhielt sie auch das bereits vorbereitete Dekret des Schulinspektors von Mezzolombardo, dessen Empfang sie bestätigen mußte und das das Verbot des Privatunterrichts in deutscher Sprache enthielt. Auch in einem weiteren Hause wurde eine Hausdurchsuchung nach deutschen Büchern vorgenommen, blieb jedoch gänzlich ergebnislos.

      Am 30. Oktober 1925 erschien im Hause des Herrn Franz Orian, ehemaligen Gemeindevorstehers, eine Kommission, welche Nachschau nach Privatdeutschunterricht halten wollte. Die Kommission bestand aus dem Gemeindekommissär, dem Carabinierimaresciallo von Tramin, zwei weiteren Carabinieri in Zivil und dem Gemeindesekretär von Kurtatsch. Der Regierungskommissär, der Gemeindesekretär und der Maresciallo führten gemeinsam die Durchsuchung des Hauses nach deutschen Büchern und Lehrbehelfen durch, ohne jedoch zunächst einen Erfolg zu erzielen. Die beiden Carabinieri in Zivil beobachteten indessen das Haus von außen. Das Fräulein Romani, welches im Hause Orians (der übrigens Vater von 11 Kindern ist) wohnte, erteilte Kindern Privatunterricht in deutscher Sprache. Der Regierungskommissär drang in sie, die Erteilung des Unterrichts bleiben zu lassen, wies auf ihre Zukunft und auch auf ihre Existenz hin, welche durch eine Fortsetzung des Unterrichts gefährdet werden könnte. Sie wurde angewiesen, um 7 Uhr abends in der Gemeindekanzlei zu erscheinen. Herr Altvorsteher Orian, welcher bei der Hausdurchsuchung nicht anwesend war, begab sich unverzüglich nach seiner Rückkehr in die Gemeindekanzlei und wollte die diesbezüglichen Gesetze zur Einsichtnahme verlangen. Die Kanzlei war jedoch geschlossen. Nachdem die Kommission im Hause des Altvorstehers Orian ihre Amtshandlung beendet hatte, begab sich diese nach Benon in das Haus des Wilhelm Kofler, woselbst Frl. Oberlechner Unterricht in deutscher Sprache erteilte, um in gleicher Weise vorzugehen. In dem Lokale des deutschen Sprachunterrichts wurden 10 Tafeln und 3 Fibeln beschlagnahmt. Die Frau bat, man möge ihr wenigstens eine Tafel als Spielzeug für ihr sechsjähriges Kind belassen. Diese Bitte wurde ihr jedoch nicht gewährt. Obschon auf der ersten Seite der Lesebücher das Bild des Königs von Italien stand, konnte auch diese Tat- [238] sache, daß diese Bücher bereits unter italienischer Herrschaft ausgegeben wurden, die Bücher nicht mehr vor einer Beschlagnahme retten, nachdem der deutsche Sprachunterricht als qualifiziertes Verbrechen verfolgt und geahndet wird. Auch Frl. Oberlechner wurde in der höhnischsten Weise von dem Verbote des deutschen Sprachunterrichts in Kenntnis gesetzt. Der Kommissär hatte sich vor Beginn seiner Amtshandlung als Altertumshändler ausgegeben. Man drohte auch ihr mit empfindlichen Strafen und sie wurde gleichfalls um 7 Uhr abends in die Gemeindekanzlei bestellt und dort sowohl ihr, wie auch Frl. Romani das vorbereitete Dekret des Schulinspektors von Mezzolombardo gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

Ein Erlaß der Präfektur von Trient vom 27. November 1925 an sämtliche Unterpräfekten in Deutsch-Südtirol lautet:

      "Die Aufdeckung einer beträchtlichen Anzahl deutscher Geheimschulen besonders im Gebiete zwischen Bozen und Salurn beweist, daß in Südtirol eine regelrechte Organisation des Widerstandes besteht, welche für die Anwerbung von Lehrern, die Einrichtung der Schulen und die nötige Finanzierung sorgt. Sie muß auch in den Gemeinden Vertrauensmänner besitzen.
      Es ist notwendig, diese Versuche mit der größten Entschiedenheit niederzuschlagen, um ihre Festsetzung und Ausbreitung zu verhindern. Euer Hochwohlgeboren werden daher alles Mögliche veranlassen, um die Zentralorgane und Hilfskräfte dieser Organisation ausfindig zu machen. Nötigenfalls wollen Sie sich mit der Gerichtsbehörde entweder unmittelbar oder auf dem Wege über mich in Verbindung setzen, um mit Beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen vorzugehen. Behalten Sie auch mit der Schulbehörde Fühlung, und erteilen Sie genau Weisungen, damit die Wachsamkeit aufs höchste gesteigert und die entdeckten Schulen unverzüglich geschlossen werden, wobei die Lehrmittel zu beschlagnahmen und die Verantwortlichen gerichtlich zur Anzeige zu bringen sind.
      Hinsichtlich der Lehrkräfte, welche nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, haben Sie die Ausweisung zu beantragen, hinsichtlich jener, welche anderswo ihren ordentlichen Wohnsitz haben, werden Sie den Abschub mittels Schubbefehl durchführen.
      Alle sind außerdem mittels Protokolls zu verwarnen und unter strenge Aufsicht zu stellen, wobei Sie sich auch der Soldaten der freiwilligen Miliz bedienen können, welche Ihnen über Verlangen gemäß den mit dem Kommando getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden.
      Wenn sich irgendwo eine Verantwortlichkeit aus Handlungen oder Unterlassungen von seiten eines Beamten oder lokaler Behörden oder Personen ergeben sollte, welche irgendeinen öffentlichen Dienst zu versehen haben, so werden Euer Hochwohlgeboren darüber Bericht erstatten, damit die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden. In dieser Sache, welcher ich eine besondere politische Bedeutung beimesse, erwarte ich von Euer Hochwohlgeboren die schärfste Wachsamkeit und Energie.
      Wollen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens bestätigen und vierzehntägig über die durchgeführten Schritte und deren Ergebnisse berichten.
Der Präfekt.
Guadagmini m. p."

Was ist die Folge einer solchen Verordnung? Nicht nur, daß die Gendarmen in den Häusern nach deutschen Fibeln und Schulbänken suchen und daß junge Mädchen auf offener Straße mit Faustschlägen ins Gesicht traktiert werden, sondern auch, daß die Kinder über ihre Eltern ausgehorcht werden. In der Ortschaft St. Ulrich [239] hat der dortige Lehrer die Kinder gefragt, wie ihre Eltern zu Hause über Mussolini und den König sprächen. Die Kleinen, die den Sinn der Fragen nicht begriffen, antworteten arglos: Nicht freundlich. Darauf zeigte der Lehrer diese Familien bei den Carabinieri an. Die Väter wurden in Ketten gelegt und abgeführt. In Kaltern sagte eine Lehrerin zu den deutschen Kindern, sie sollten sich schämen, deutsch zu sprechen und lieber auf das italienische Vaterland stolz sein. Eine andere pflegte die Kinder nicht nur stets nach deutschem Privatunterricht auszuforschen, sondern ließ sich von ihnen auch zu dem Hause führen, wo der Unterricht erteilt wurde, und machte dann die Anzeige. Nicht genug damit, sie forderte selbst die Kinder auf, fleißig deutsche Privatstunden zu besuchen, und schickte sie zu Personen, von denen sie wußte, daß diese früher deutschen Unterricht erteilt hatten. Die Absicht war, neue strafbare Fälle hervorzurufen und dem betreffenden Unterpräfekten Stoff zu seinem Bericht an die Präfektur in Trient zu geben. In demselben Ort wurden die Schulkinder gezwungen, das Piavelied zu lernen und am 4. November zu singen. Dies Lied ist ein Hymnus auf den militärischen Zusammenbruch Österreichs am 4. November an der Piave. Die Einlernung des Liedes mußten deutsche Lehrer vornehmen, die sonst keinen italienischen Unterricht erteilten. Anderwärts wurden die deutschen Lehrer in Untersuchung gezogen, weil die Kinder, als ein Faschist sie danach gefragt hatte, erklärten, das Piavelied nicht zu kennen. Die italienischen Lehrer hassen die Deutschen so, daß sie selbst die Kinder körperlich mißhandeln. So wurde in Marling bei Meran ein Mädchen vom Lehrer so geprügelt, daß es zwei Tage lang nicht die Schule besuchen konnte. In der Gegend werden von den Mädchen die schönen Burggräflerkämme getragen. Dieser "deutsche" Schmuck war dem Lehrer so verhaßt, daß er den Kindern die Kämme zerschlug.


Die Verfolgung der Presse

Dies sind die Methoden, nach denen die Italiener in Südtirol das Deutsche und den Unterricht in der Muttersprache verfolgen - ohne gesetzliche Begründung, ja im Widerspruch zu der bestehenden italienischen Gesetzgebung. Um aber die deutsche Bevölkerung auch ihrer Zeitungen zu berauben, die natürlich schon lange nichts zur gerechten Verteidigung der Interessen des Deutschtums bringen durften, in denen aber doch wenigstens von deutschen Dingen die Rede war und die den Lesern Nachrichten aus Deutschland und aus der übrigen deutschen Welt in deutscher Sprache brachten, wenn sie auch unter dem Druck der Zensur stets so farblos wie möglich gehalten sein mußten, wurden die in Südtirol erscheinenden deutschen Blätter erst jahrelang mit allen Mitteln terrorisiert und zuletzt überhaupt verboten; es regnete Geldstrafen und Verwarnungen. Dazwischen wurde auch eine Druckerei einfach von Faschisten gestürmt und verwüstet, ohne daß es für die Betroffenen ein Mittel gab, sich dagegen zu wehren. Der Weg über das Gericht war selbstverständlich verschlossen. Ein besonderes Mittel, um die Zeitungen zu drangsalieren, waren [240] die italienisch gemachten Südtiroler Ortsnamen. Wenn durch irgendeinen Zufall einer Redaktion in einem Artikel, einem Bericht oder einer Notiz ein deutscher Name mit unterlief, so war sie verloren. Was jede deutsche Zeitung am meisten fürchten mußte, war die gerichtliche Bestrafung oder auch nur Verwarnung ihres Redakteurs, denn beim dritten Male wurde das Erscheinen des Blattes verboten. Gegenwärtig ist es dahin gekommen, daß im ganzen deutschen Südtirol kein einziges deutsches Blatt mehr erscheinen darf. Statt dessen wird von faschistischer Seite eine "Alpenzeitung" herausgegeben, in deutscher Sprache, aber mit der Aufgabe, an ihrem Teil das Südtiroler Deutschtum mit vernichten zu helfen. Wie nun in Südtirol italienische Gerichtsurteile gegen deutsche Redakteure zustande kommen, dafür ist das folgende Beispiel lehrreich.

In Kurtatsch, einer rein deutschen Gemeinde des Unterlandes, in welcher bereits im Frühjahr 1923 die italienische Schule eingeführt und jeder deutsche Unterricht unterdrückt worden war, verteilte der italienische Verein "Dante Alighieri" um Neujahr 1925 italienische Bücher. Der Bozener Landsmann brachte darüber am 10. Januar 1925 einen Bericht unter dem Titel: "Kurtatscher Mitteilungen". Kurtatsch, 6. Januar:

      "Als Christgeschenk wurden den Kindern in der Schule italienische Bücher des Dante Alighieri-Vereines ausgeteilt, einige mit Bildern, die für das sittliche Empfinden unserer Kinder nicht passend sind. Die empörten Eltern übergaben sie dem Feuer..."

Der Verein "Dante Alighieri" sandte daraufhin der Schriftleitung eine Berichtigung zu, welche veröffentlicht wurde. Am 22. Januar 1925 brachte der Landsmann neuerdings einen Artikel in dieser Sache unter dem Titel: "Unpassende Weihnachtsgeschenke für Schulkinder". In diesem Artikel wurde ausgeführt:

      "... Die mit Recht gebrandmarkten Bücher sind: 1) Der Giannetino von Collodi (A. Barion Editore Milano 1925), der auf dem farbigen Umschlag einen Knaben darstellt, der einer Katze Röllchen an den Schwanz heftet. (Diese Darstellung mußte so, wie sie gegeben war, auf Kinder wie eine Anleitung zur Tierquälerei wirken.) 2) Andersen Fiabe (Casa Editrice Bietti Milano), a) er bringt u. a. "Der impertinente Knabe" (eine für Größere gewiß harmlose Erzählung, was auch von den nachfolgend erwähnten Bildern und Texten gilt, die aber von den Eltern allgemein für die Kinder dieser Altersstufe als unpassend beurteilt wurden); gemeint ist Amor, »der sich unter die Studenten einschleicht, den Mädchen in die Kirche nachfolgend, in den Theatern wie blendendes Licht leuchtet, der deinen Vater und deine Mutter ins Herz getroffen hat.« Das Bild dazu tav. 2 ist der beanstandete nackte Knabe mit dem Amorbogen. b) Im gleichen Andersen Fiabe Bild tav. 5 auf Seite 97 ist das beanstandete Kußbild mit dem Texte: »Laß mich dich umarmen, sagte die Frau...« Das sind jedenfalls für Schulkinder keine passenden Weihnachtsgeschenke. Es sei dies nochmals betont..."

Zwei Monate darauf überreichte der Verein "Dante Alighieri" beim Tribunal Bozen eine Privatklage gegen Herrn Peter Fuchsbrugger als verantwortlichen Schriftleiter des Landsmann. Die Verhandlung über die Privatklage wurde vom Gericht auf den 5. Oktober 1925 anberaumt.

[241] Vorher noch, nämlich am 1. August 1925 war eine Amnestie erlassen worden, worin u. a. bestimmt war: "Alle Vergehen, welche einem politischen Beweggrunde entsprungen sind oder welche in irgendeiner Weise mit politischen Zwecken in Zusammenhang stehen, sind amnestiert."

Da der Dante Alighieri-Verein in der Privatklage sein Einverständnis damit erklärt hatte, daß der Wahrheitsbeweis zugelassen wurde, stellte der Verteidiger des Herrn Peter Fuchsbrugger, Herr Dr. Eduard Reut-Nikolussi, noch vor der Verhandlung den Antrag, es möge die Einvernahme des Ortsseelsorgers von Kurtatsch, Pfarrer Sebastian Kröß, und des letzten Gemeindevorstehers von Kurtatsch, Franz Orian, darüber erfolgen, daß die in den Artikeln besprochenen Bücher die Mißbilligung der Eltern von Kurtatsch gefunden hatten. Dieser Antrag wurde noch vor der Verhandlung abgewiesen.

Die Ablehnung der Beweisanträge schien begründet, da die ganze Angelegenheit durch die Amnestie offenbar erledigt war und die Verhandlung nur als eine Formalität gelten konnte.

Bei der Verhandlung am 5. Oktober 1925 erklärte Herr Peter Fuchsbrugger, daß die beiden Artikel aus politischen Gründen, nämlich als Kampfmittel gegen die Italianisierung unserer Schulen und gegen die entnationalisierende Tätigkeit des Dante Alighieri-Vereins, geschrieben und von ihm zu dem gleichen politischen Zwecke veröffentlicht worden seien. Nach dieser Rechtfertigung des Herrn Peter Fuchsbrugger nahm der Vorsitzende in die zur Verhandlung gebrachten Exemplare der beanstandeten Bücher Einsicht und fragte sodann, ob noch weitere Anträge gestellt werden. Der Verteidiger wiederholte nun die bereits schriftlich gestellten Anträge auf Einvernahme des Ortsseelsorgers und des Gemeindevorstehers von Kurtatsch, wodurch die Wahrheit der in den unter Anklage gestellten Artikeln enthaltenen Ausführungen bewiesen werden konnte. Der Gerichtshof verkündete nach ziemlich langer Beratung den Beschluß auf Abweisung dieser Anträge. Auch diese neuerliche Ablehnung der Beweisanträge erschien den Angeklagten und dem Verteidiger vollkommen zweckmäßig, da über einen Tatbestand, welcher durch die Amnestie der Strafverfolgung entzogen war, weitwendige Beweisaufnahmen überflüssig erschienen.

Bei den nun folgenden Schlußausführungen der Vertreter der Parteien entwickelte der Staatsanwalt, Dr. Teribolo, überraschenderweise den Standpunkt, daß es sich hier nicht um eine Tat aus politischen Beweggründen oder zu einem politischen Zwecke handele, vielmehr liege eine gewöhnliche Verleumdung vor, welche nicht amnestiert sei. Der Staatsanwalt griff in seinen Ausführungen auch den Vorsitzenden an, dem er vorwarf, er habe die Einvernahme des Angeklagten in unkluger Weise durchgeführt (in modo poco prudente) und verlangte eine strenge Bestrafung des Herrn Peter Fuchsbrugger.

Der Verteidiger legte in seinen Schlußausführungen dar, daß in diesen Artikeln überhaupt keine Verleumdung, sondern nur eine durchaus berechtigte, sehr maß- [242] voll gehaltene Kritik der verteilten Bücher zu erblicken sei. Die Wahrheit der in den Artikeln wiedergegebenen Tatsachen hätte jederzeit durch Einvernahme der beantragten Zeugen, aber auch noch durch zahlreiche andere Zeugen bewiesen werden können, wenn der Gerichtshof die Beweisanträge nicht abgelehnt hätte. Der Gerichtshof sei jedenfalls der Ansicht gewesen, daß es sich hier um eine Tat aus politischen Beweggründen oder zu politischen Zwecken handle, was allerdings stimme. Deshalb könne das Urteil auch nur dahin lauten, daß infolge der Amnestie die Klage des Vereins "Dante Alighieri" gegenstandslos geworden sei.

Nach langer Beratung wurde sodann vom Gerichtshof das Urteil gefällt: Herr Peter Fuchsbrugger sei des Vergehens der Verleumdung schuldig und wird zur Kerkerstrafe in der Dauer von 11 Monaten (!!) 20 Tagen, zur Tragung der Prozeßkosten, sowie zum Ersatz der Auslagen der Zivilpartei in der Höhe von 300 Lire verurteilt, und die Zeitung verboten!


Der Terrorismus der Verwaltung

Einen weiteren Gipfelpunkt hat die italienische Gewaltpolitik in Südtirol durch das Dekret vom 10. Januar 1926 über die Italianisierung der Namen, und zwar nicht nur der Orts-, sondern auch der Familiennamen (!) erreicht. Das Dekret lautet (Art. 1):

      "Die Familien der Provinz Trient, die einen ursprünglich italienischen oder lateinischen Namen tragen, der in andere Sprachen übersetzt oder in eine fremde Schreibweise umgeändert wurde, oder eine fremdsprachliche Endsilbe erhielt, werden den ursprünglichen Namen in der ursprünglichen Form wieder erhalten.
      Ebenso werden die Namen, die von Ortsbezeichnungen herstammen, in die italienische Form zurückgeführt werden. Dasselbe gilt auch für die Adelsprädikate.
      Diese Umänderung wird durch Dekret des Präfekten verfügt und in der Gazetta ufficiale verlautbart.
      Wer nach dieser Umänderung noch von deutschen Namen Gebrauch macht, wird mit einer Geldstrafe von 500 bis 5000 Lire belegt.
      Gegeben zu Rom, 10. Januar 1926.
Mussolini - Rocco - Federzoni."

Um die Bedeutung dieses Dekrets zu verstehen, muß man sich vergegenwärtigen, daß von den Faschisten jeder Name für ursprünglich ladinisch oder italienisch erklärt werden kann, von dem es ihnen einfällt, eine solche Herkunft zu behaupten. Die Südtiroler Faschistenzeitschrift, der Brennero schrieb dazu, nach einer Bemerkung über die Wiederherstellung des "wohlklingenden lateinischen Namens" für das Etschland:

      "Aber auch der Familienname durfte nicht sich selbst überlassen bleiben. Man mußte ihn zurückfordern in seiner Unversehrtheit (!), in seiner ursprünglichen italienischen oder ladinischen Form. Man mußte ihn von allen Übertünchungen, Entstellungen oder Übersetzungen der Jahrhunderte fremder Herrschaft und Übermacht befreien. Das Oberetsch hatte eine große Anzahl von Namen, die deutsch scheinen, deren wirkliche Herkunft aber italienisch ist, z. B. Pram- [243] strahler. Namen wie Kastlunger sollen in Gostalunga umgewandelt werden, Sottriffer in Sottariva, Figl in Vigili usw. Die Grafen von Sarnthein werden Grafen von Sarentino. Auch alle Endungen auf »er« müssen verschwinden: die Goller müssen Colli heißen, die Gostner - Costa. Das vorliegende Dekret (unterfertigt von Mussolini, Rocca und Federzoni) ist ein Akt echt italienischen Geistes, und auf ihn wird unsere Grenzbevölkerung, die ihren von der Mutter Rom hergeleiteten Ursprung, ihren Ruhm und ihre Sprache nicht vergessen hat, mit bewußtem Patriotismus antworten."

Wenn jemand zweifeln will, was die Phrase am Schluß des Artikels bedeuten soll, so findet er den Hohn, der in ihr liegt, deutlicher ausgesprochen in einem Artikel des Bozener Faschistenblattes, in dem der faschistische Sekretär Barbesino in einer Besprechung des Dekrets über die, eventuell zwangsweise, Italianisierung der Namen schreibt:

      "Es kann möglich sein, daß man während der Kur ein gewisses Geschrei hört. Sicher ist aber, daß die Kranken, wenn sie auch während der Operation Schmerzen ausstehen müssen, nach überstandener Operation froh sein und dem Operateur, in unserem Falle dem Präfekten der Provinz, danken werden."

Die Dankbarkeit wird ungefähr die sein, die deutsche Kinder und Lehrer in Südtirol empfinden, wenn sie das Piavelied singen müssen.

In den deutschen Gemeinden Südtirols und in den slawischen Grenzgebieten ist der Grundstücksverkehr so gut wie ausgeschaltet, während die Gesetzesparagraphen in den Gebieten, die an die Schweiz und Frankreich grenzen, nicht in Kraft treten. Man hat diesem Gesetz ein militärisches Mäntelchen umgehängt. In ihm heißt es, daß jegliche Veränderung an Grund und Boden, an Häusern und Gebäuden jeder Art, an Straßen, Wasser- und Kraftwerken, jegliche Abholzung, jede Neuanlage von Wegen, ja selbst die kleinsten Verbesserungen, nur mit Bewilligung des Militärkommandos in Verona gestattet sind. Beschränkte sich dieses Gesetz nur hierauf, so könnte man an den militärischen Beweggrund, wenn man sehr gutgläubig ist, glauben. Da aber auch jegliche Veräußerung und Verpachtung, selbst jede grundbuchamtlich einzutragende Belastung von der Genehmigung der Militärbehörde abhängig gemacht wird, so ist es klar, daß dies Gesetz nichts anderes bezweckt, als die völlige wirtschaftliche Abhängigmachung der nichtitalienischen Grenzbevölkerung.

Die Steuerlasten sind ungeheuer. Es gibt Menschen, denen von ihren Einnahmen über 70% unter allen möglichen Titeln fortgesteuert werden, in der Hoffnung, auf diese Weise die Familie zum Verkauf ihres Anwesens an einen Italiener zu zwingen. Bisher ist das nur in vereinzelten Fällen geglückt. Wirtschaftlich und politisch am gefahrvollsten ist aber das neue Wassergesetz, das dem Staate die Möglichkeit bietet, überall in Südtirol das fließende Wasser nach Belieben abzutreiben. Was das in einem Lande bedeutet, in dem nicht nur Hunderte von Sägemühlen laufen, sondern das auch seine hochentwickelte Garten- und Weinkultur zum großen Teile nur durch die bis ins Kleinste gehende und vorbildliche künstliche Bewässerung betreiben kann, das möge sich jedermann selbst ausmalen.

[244] Das letzte, gefährlichste und unmenschlichste Gesetz gegen die deutschen Südtiroler ist das vom 15. Januar 1926, das gegebenenfalls ihre Verdrängung aus dem Lande ihrer Väter vorsieht. Im Jahre 1924 wurden bei der Parlamentswahl in Deutsch-Südtirol 35 000 deutsche und nur 3000 faschistische Stimmen abgegeben. In Alt-Italien hätte die Stimmenzahl der Deutschen genügt, um vier Abgeordnete ins Parlament zu entsenden. Durch die geübte Wahlgeometrie kamen nur zwei deutsche Deputierte hinein, die außerdem nichts ausrichten können, da in der römischen Kammer die Opposition bekanntlich nicht mehr zu Gehör kommt. Bei den letzten Gemeindewahlen haben die Italiener in keiner Südtiroler Gemeinde die Mehrheit erlangt und auch nur in wenigen Gemeinden Minderheitssitze auf Grund von Kompromissen. Dies veranlaßte die Regierung, an allen wichtigen Orten die Gemeinderäte aufzulösen und die Verwaltung an königliche Kommissare zu übergeben, die schon einen großen Teil der Gemeinden bis vor den Bankerott gebracht haben. Der fortdauernde Widerstand der Bevölkerung, der sich in diesen Wahlergebnissen ausspricht, ist auch der Grund für das Dekret vom 10. Januar 1926:

      "Die Gewährung der italienischen Staatsbürgerschaft, die auf Grund der Option nach den Bestimmungen der Friedensverträge erfolgt ist, kann jederzeit widerrufen werden, wenn derjenige, welcher die Staatsbürgerschaft erworben hat, sich durch sein politisches Verhalten ihrer unwürdig erweist."

Alle Südtiroler, die nicht ausdrücklich bei der Übergabe des Landes für die österreichische Staatsangehörigkeit optiert haben - wer optierte, wurde "Ausländer" und unterlag allen gesetzlichen Bestimmungen gegen die Ausländer -, wurden seinerzeit ohne weiteres italienische Staatsbürger. Bei jedem Südtiroler kann die "Unwürdigkeit" im faschistischen Sinne leicht konstruiert werden, so daß er durch ein Dekret des Präsidenten aus dem Lande verwiesen werden kann. Allerdings kann man auch oft genug zu hören bekommen, daß besser als die Verweisung der Südtiroler - die Eroberung von Nordtirol sei. Anfang Oktober 1925 schrieb der Trientiner Brennero:

      "Kaum vierzig Kilometer vor unserem Hause organisiert sich eine Bande von Brandstiftern und Räubern."

Mit dieser freundlichen Ausdrucksweise sind die deutschen Nordtiroler gemeint, samt allen denen in Deutschland, die dem gemißhandelten Südtiroler Volke ihre Sympathie bezeugen. Vielleicht am interessantesten in dem Artikel ist die Stelle:

      "Wenn jene Männer, die mit unbeschreiblicher Leichtfertigkeit aus dem Alto Adige gleichsam ein Theater machen, dessen Zuschauersitze der Maria-Theresienstraße in Innsbruck und der Walhalla in München zugekehrt sind, auch nur einen Funken nationalen Verantwortlichkeitsgefühls besessen hätten, so hätten sie Italiens Macht zur Verteidigung seiner Rechte und zur Geltendmachung seines Willens bis jenseits der Brücke unter dem Berge Isel (d. h. bis Innsbruck) ausgedehnt, die Abtei der Weißmönche von Wilten (bei Innsbruck) vernichtet und mit Erobererschritt, in Erfüllung der ihnen vom Geschick zugewiesenen Bestimmung, die Vormauer Deutschlands erstiegen, das Karwendelgebirge."

[245] Der Brennero bedauert damit, daß die Eroberung Nordtirols unterblieben ist. Am 16. Juli 1920 bemerkte Lord Bryce im englischen Oberhause ausdrücklich, die Italiener hätten im Jahre 1915, als sie ihren Preis für den Hinzutritt zu dem Bündnis der Ententemächte gegen Deutschland festsetzten, nur die Grenze am Klausenpaß, also südlich vom Brenner gefordert -, die eigentlich strategische Grenze aber, fügte Lord Bryce hinzu, verlaufe bei Salurn, denn das Vintschgau könne unter Umgehung des Brenner leicht erreicht werden, und der Brenner selbst habe einen Seitenzugang durch das Silltal; mithin sei die strategische Grenze weit unterhalb von Bozen dicht an die eigentliche Scheide zwischen dem deutsch- und dem italienischsprechenden Teil der Bevölkerung zu legen!

Im früheren Tiroler Landtag spielten die Italiener eine bedeutende Rolle. Sie konnten sich bei den Verhandlungen stets ihrer Muttersprache bedienen, sie hatten Sitz und Stimme in allen Kommissionen. Die Regierung war stets bestrebt, durch Nachgiebigkeit die Italiener zu besänftigen. Jeder unvoreingenommene Beobachter der Verhältnisse konnte sich nicht des Eindrucks erwehren, daß besonders in wirtschaftlicher Beziehung die Trentiner bevorzugt wurden. Die Deutschen aber haben heute in der Scheinkörperschaft, die den Landtag ersetzen soll, der Trentiner "Giunta provinciale amministrativa", ein einziges Mitglied, und jeder Versuch, deutsch zu sprechen, würde auf den wütenden Widerstand der Faschisten stoßen. Di Pauli, ein Mann, der zur alten österreichischen Verwaltung in Tirol gehört hat, schreibt in den Süddeutschen Monatsheften vom November 1925:

      "In Österreich war schon der Gemeinde ein geradezu entscheidender Einfluß auf die Schule eingeräumt; jedenfalls stand dieser Einfluß dem Landtag in gesetzgeberischer Weise zu, denn die Schulgesetzgebung war im Rahmen des Reichsvolksschulgesetzes dem Landtag anheimgegeben. Dieses autonome Recht ist auch von der österreichischen Regierung nie angetastet worden. Schon im Grundsatz der Autonomie lag eine unüberschreitbare Schranke gegen jede, dem Naturrecht widersprechende Einmischung der Staatsgewalt auf dem Gebiete der Schule, und deshalb ist es nie in Österreich zu einer Vergewaltigung der Kinder und Eltern aus nationalen Rücksichten gekommen. Nie ist ein Kind italienischer Muttersprache zum Besuch einer deutschen Schule gezwungen worden, nie ist überhaupt ein Italiener zur Erlernung der deutschen Sprache angehalten worden. Bezeichnend ist, daß sehr viele Deutsche italienisch können, aber sehr wenige Italiener deutsch! Nie ist irgend eine Privatschule aus nationalen Rücksichten unterdrückt worden, wie dies heute üblich ist; wohl aber bestanden z. B. in Pfetten eine italienische Schule der Lega nazionale und eine deutsche Schule des deutschen Schulvereins nebeneinander; Eltern und Kinder hatten freie Wahl. In Italien ist die Schule nur Staatssache. Das Kind, besonders in Deutsch-Südtirol, ist schon fast von der Wiege an Staatseigentum. Aus diesen Grundsätzen folgt die Vernichtung der Schulautonomie, die unter Österreich bestand; dann aber folgt daraus ein förmliches Polizeisystem, um das Schulsystem auszunutzen, das nicht einmal vor dem Heiligtum der Familie halt macht. Den Italienern war unter Österreich ihre italienische Schule gesichert, den Deutschen hat man in Italien die Schule und sogar die Kindergärten genommen."


[246] Die Begehrlichkeit der Italiener hat außer nach Südtirol auch nach einem anderen kleinen Stück deutscher Erde gegriffen und es von Österreich abgerissen: dem Kanaltal. Es ist die breite Längstalfurche zwischen Pontafel (Pontebba) und Tarvis, durch das die Eisenbahn von Villach nach Friaul führt. Der Hauptort ist Tarvis. Das ganze Tal hat etwas über 7000 Einwohner. Über drei Viertel davon sind deutsch, der Rest slowenisch. Die Vergewaltigung der Deutschen ist hier dieselbe wie in Südtirol; nur daß die Wenigsten davon wissen, daß hier zwischen den Ausläufern der Karnischen und Julischen Alpen auch noch gegen 6000 Deutsche ein um ihres Volkstums und ihrer Sprache willen gequältes Dasein führen. Der deutsche Charakter des Kanaltals geht bis an den Anfang des 12. Jahrhunderts zurück. Lange Zeit hatte das Bistum Bamberg hier großen Besitz. Die Bewohner sind Kärntner nach Blut, Sprache und Charakter und sehnen sich, gleich den Südtirolern mit aller Macht nach Wiedervereinigung mit ihren Brüdern.


Die Italiener wissen sehr gut, was es heißt, die angeborenen Rechte eines Volkstums zu verteidigen, wenn es sich nicht um Deutsche handelt, sondern um Italiener. Das italienische Amtsblatt vom 20. November 1923 veröffentlichte das königliche Dekret vom 24. September 1923, Nr. 2396 (Ratifikation des Vertrages von St. Germain), wonach Jugoslawien der italienischen Minderheit dortselbst volle Entwicklungsmöglichkeit im nationalen Leben zu gewähren hat: sie genießt jede Freiheit hinsichtlich ihres Verkehrs, ihrer Religion, ihrer Presse, ihrer Vereins- und Versammlungstätigkeit; sie hat das Recht der Errichtung von Schulen und Erziehungsanstalten, in denen die eigene Sprache ohne Einschränkung verwendet werden kann. In Südtirol dagegen ist der Standpunkt der Italiener der, daß das Königreich Italien, in dem neben vierzig Millionen Italienern nahezu eine Million Angehörige von Minderheiten leben, ein Nationalstaat ist, in dem, juristisch gesprochen, Minderheiten überhaupt nicht existieren.

Damit ist ein gegebenes Wort gebrochen. Die Alten wußten von einem Manne zu erzählen, der einst das Orakel in Delphi darum befragte, ob es ihm erlaubt sei, einen Eid zu schwören, um gegen das Recht eine geliehene Summe zu behalten. Schwöre, antwortete ihm der Gott, auch den gerecht Schwörenden ereilt der Tod. Aber wisse, es gibt einen Sohn des falschen Eidschwurs, einen Namenlosen, ohne Hände und Füße, der dennoch schnell dahereilend, Geschlecht und Haus des Frevelnden austilgt! Die eigentliche Nemesis für diejenigen, die trotz ihrer geschworenen Eide Gewalt ausüben, liegt darin, daß ihre Sinnesart sie früher oder später dazu bringt, sei es auch auf anderen Gebieten, Handlungen zu begehen, an denen sich die Sühne für das begangene Unrecht erfüllt. Diese Genugtuung, wenn keine andere, werden auch die vergewaltigten deutschen Minderheiten haben, denen man das Band des Zusammenhanges mit dem großen deutschen Volkstum gegen Recht und gegebenes Wort zerschnitten hat.

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Das Versailler Diktat.
Vorgeschichte, Vollständiger Vertragstext, Gegenvorschläge der deutschen Regierung


Deutsches Land: Das Buch von Volk und Heimat,
      besonders die Kapitel "Tirol" und "Die Deutschen im alten Österreich".

Das Grenzlanddeutschtum: Südtirol

Zehn Jahre Versailles, besonders Bd. 3, Kapitel "Gebietsverlust durch erzwungene Abtretung oder Verselbständigung: Deutsch-Österreich und seine Grenzgebiete."

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Deutschtum in Not!
Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches.
Paul Rohrbach