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Einleitung

I.

Die sudetendeutsche Volksgruppe, ihrer Zahl nach größer als das norwegische Volk und nahezu so groß wie das dänische und finnische Volk, wurde seit dem ersten Weltkriege dreimal zum Objekt der internationalen Politik gemacht, ohne daß dabei eine befriedigende Lösung des sudetendeutschen Problems, das weder eine Erfindung Hitlers noch Henleins, sondern ein echtes Raum- und Volksproblem ist, erzielt werden konnte. Die Ursachen hiefür sind mannigfaltig, sie lassen sich aber auf einige Grundtatsachen der mitteleuropäischen Geschichte und Politik zurückführen.

Bis ins 18. Jahrhundert waren die Völker Mitteleuropas durch den dynastischen Gedanken und den territorialen Staatsbegriff zusammengehalten worden. Die Türkenkriege haben dabei keine unwesentliche Rolle als gemeinsame abendländische Verteidigungsaufgabe gespielt. Die Aufklärung und der neue Nationalbegriff, wie er durch die französische Revolution den Völkern Europas vermittelt wurde, die Ablösung der ständischen durch die bürgerliche Gesellschaft, insbesondere aber die Entstehung eines neuen Volksbegriffes, wie er durch Johann Gottfried Herder formuliert und in die Völker Mitteleuropas hineingetragen wurde, brachten diese Völker in gewaltige Gärung und Bewegung.1

Seit der Zerschlagung der Österreich-Ungarischen Monarchie, die der Vielfalt der Völker und Volkgruppen Mitteleuropas bis 1918 einen politisch und wirtschaftlich noch halbwegs tragbaren Rahmen geboten hatte, ist dieses Mitteleuropa nicht mehr zur Ruhe gekommen. Es wurde vielmehr zu einer der neuralgischen Zonen des ganzen Kontinents, die nach der Heilkunst großer staatsmännischer Einsicht verlangte. Leider blieb ihr diese Heilung bis heute versagt. Statt aus den Lösungsversuchen der Jahre seit 1918 zu lernen, werden nach dem zweiten Weltkriege neue und folgenschwere Fehler in der mitteleuropäischen Politik hinzugefügt. Das deutsch-tschechische Problem spielt dabei eine besondere Rolle. Die tschechischen Politiker Thomas Masaryk und Eduard Benesch haben wesentlich an der Zerstörung Österreich-Ungarns mitgewirkt. Unter Hinweis auf das von dem amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson propagierte Selbstbestimmungsrecht der Völker haben sie unter gleichzeitigem Hinweis auf das historische Staatsrecht Böhmens die Gründung einer "tschechoslowakischen" Republik betrieben, ohne daß es ihnen dabei gelingen konnte, im Herzen Europas einen echten tschechischen Nationalstaat zu schaffen, da die nichttschechischen Volksteile in dieser Staatsneuschöpfung über 50% der gesamten Bevölkerung ausmachten. Diesen nationalen Minderheiten und insbesonders den 3½ Millionen Sudetendeutschen sprach man das Recht auf Selbstbestimmung ab, jenes Selbstbestimmungsrecht, mit Hilfe dessen Österreich-Ungarn zerschlagen und die Tschechoslowakei gegründet worden war. Da die Schöpfer der ersten Tschechoslowakei ideologisch im Nationalismus des 19. Jahrhunderts verankert waren, mußte ihnen eine Lösung des Problems, das durch das Vorhandensein mehrerer Völker in einem staatlichen Rahmen sich darbot, versagt bleiben. Alle Lösungsvorschläge zwischen 1918 und 1938 krankten letztlich daran, daß von tschechischer Seite ein Nationalstaat angestrebt und gleichzeitig verleugnet wurde. Daß die Austreibung der Sudetendeutschen keine echte Lösung dieses mitteleuropäischen Raum- und Volksproblems sein konnte, war vorauszusehen. Der Austreibungsgedanke erwuchs aus dem Boden des extremen chauvinistischen Nationalismus, als dessen Hauptverfechter Dr. Benesch bezeichnet werden kann. Durch diesen extremsten Lösungsversuch wird dieser Nationalismus aber als tragfähige europäische Ideologie ad absurdum geführt, da er die bestehenden Raum- und Volksprobleme nicht löst, sondern nur erheblich verschärft. Zuviele Gründe historischer, politischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und ethischer Art sprechen gegen diesen Lösungsversuch. Daß die Folgen der Austreibung von 1945 jedoch auch für das tschechische Volk nach so kurzer Zeit spürbar werden sollten, haben wahrscheinlich nur die wenigsten erwartet.2


II.

Das tschechische Volk ragt von allen westslawischen Völkern am weitesten nach Mitteleuropa hinein. Im Laufe der geschichtlichen Entwicklung haben es die Tschechen mit großem Geschick und mit politischer Anpassungsfähigkeit verstanden, ihre Volkssubstanz inmitten des sie im Norden, Westen und Süden umgebenden deutschen Volkes zu erhalten. Die Art und Weise wie das geschah, ist sehr aufschlußreich. Im Jahre 845 haben, dem Bericht der Fuldaer Annalen zufolge, 14 böhmische Stammeshäuptlinge in Regensburg die Taufe empfangen. Dadurch haben sie Anschluß an den damaligen westlichen Religions- und Zivilisationsbereich gefunden und seit dieser Zeit reißt die lebendige Verbindung zwischen Böhmen-Mähren und dem westlichen deutschen Nachbarn nicht mehr ab. Unter Karl dem Großen werden die Tschechen nach kurzer kriegerischer Auseinandersetzung tributpflichtig und im 10. Jahrhundert versteht es der tschechische Herzog Wenzel, den die katholische Kirche heiliggesprochen hat, in geschickter Weise die staatsrechtliche Bindung an Deutschland durch seine persönlichen Beziehungen zu verbessern. In den folgenden Jahrhunderten erlangen die böhmischen Herzöge die deutsche Kurwürde und aus den Händen des deutschen Kaisers die Königskrone. Im 14. Jahrhundert schlägt der deutsche Kaiser Karl IV., dessen Großmutter eine Premysliden-Prinzessin war, in Prag seine Residenz auf. Durch die staatspolitisch geschickte Haltung seiner Führer war das tschechische Volk dem Schicksal der Elbeslawen entgangen, die im ständigen Kampf gegen den deutschen Nachbarn ihre volkliche Selbständigkeit verloren haben. Die enge politische Bindung an den deutschen Nachbarn brachte den Tschechen neben dem religiös-kirchlichen auch den kulturellen und wirtschaftlichen Anschluß an das damalige Europa. Die Funktion der Deutschen in Böhmen und Mähren war dabei außerordentlich positiv. Sie haben als Priester und Hofleute in der Prager Herzogs- und Königsresidenz gewirkt, sie haben die Städte gebaut, nicht nur in den von Deutschen besiedelten Randgebieten, sondern mit Ausnahme der Husittengründung Tábor auch im Inneren Böhmens. Sie haben Land und Forste kultiviert und Bergwerke angelegt. Sie brachten die Ordnung des Nürnberger und Magdeburger Rechtes ins Land und sie haben auf dem Gebiet der Künste einen hervorragenden Anteil zu verzeichnen. Ein dauerndes Symbol für ihre schöpferische Arbeit bleibt die Stadt Prag mit ihrer Geschichte und mit ihren Bauwerken. Die besonderen Rechte der Deutschen in Böhmen wurden schon frühzeitig bestätigt, wie aus dem Freibrief hervorgeht,3 den Herzog Sobieslaus II. (1173-1178) den Prager Deutschen ausstellte. Tausend Jahre lebten beide Völker mit Ausnahme weniger Unterbrechungen im böhmisch-mährisch-schlesischen Raume gemeinsam und in fruchtbarer Zusammenarbeit. Wenn wir im Buche der Geschichte blättern, dann sehen wir, daß die Zeiten friedlichen Zusammenlebens gleichzeitig eine Blüte des wirtschaftlichen und kulturellen Bereiches mit sich brachten, Zeiten des Kampfes - wie etwa die Hussitenkriege - aber einen schweren Niedergang auf allen Gebieten im Gefolge hatten. Erst die Entwicklung des nationalen Gedankens im 19. Jahrhundert hat den seit der Hussitenzeit schwersten Bruch zwischen Deutschen und Tschechen herbeigeführt, für den weder das Jahr 1918 noch das Jahr 1938 eine Lösung fanden und der schließlich in die furchtbare Tragik des Jahres 1945 mündete, über die die nachfolgenden Dokumente berichten. Diese Entwicklung der Dinge im böhmisch-mährisch-schlesischen Raum ist gleichzeitig ein Beweis dafür, welche verheerende Wirkung eine Ideologie und Geschichtsauffassung im Gefolge haben mußte, die den wahren Ablauf der Ereignisse in diesem Raum völlig verfälscht hat. Gemeint ist hier die Geschichtsdeutung, wie sie der führende tschechische Historiker des 19. Jahrhunderts, Palacký, gibt, der den Kampf der Deutschen mit den Tschechen als Leitmotiv der Geschichte im böhmisch-mährischen-schlesischen Raum und die Hussitenzeit als das Heldenzeitalter des tschechischen Volkes hinstellt. Der bedeutendste tschechische Historiker unseres Jahrhundertes, Josef Pekar, betonte zwar im Gegensatz zur Palacký'schen Geschichtsdeutung in seinen Arbeiten die positive Seite des deutsch-tschechischen Verhältnisses, am sichtbarsten verkörpert in der symbolischen Gestalt des Staatsmannes Herzog Wenzels des Heiligen. Die politischen Führer der Tschechen seit dem ersten Weltkrieg, Masaryk und Benesch, waren jedoch gleichsam mit dem Blick nach rückwärts in der Palacký'schen Geschtichtsdeutung verwurzelt. Diese nationalistische Form der Geschichtsanwendung birgt in sich, heute schon deutlich sichtbar, den Keim auch für die tragische Entwicklung der jüngsten Geschichte des tschechischen Volkes.


III.

Um die Vorgänge des Jahres 1945 in das richtige Licht zu setzen, ist es notwendig, auf das Jahr 1938 und von diesem wiederum auf die Zeit um 1918 zurückzugehen. Unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker war die Auflösung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie vollzogen worden. Allerdings wurde dieses Selbstbestimmungsrecht in der Praxis den Deutschen Österreich-Ungarns nicht zuerkannt. Die sudetendeutschen Volksteile in Böhmen, Mähren und Schlesien wurden, ohne gefragt worden zu sein, der tschechoslowakischen Republik eingegliedet. Die im Jahre 1911 gewählten deutschen Abgeordneten des Österreichischen Reichsrates aus Böhmen, Mähren und Schlesien hatten am 20. Oktober 1918 in Wien die Schaffung der deutschösterreichischen Provinzen Deutschböhmen und Sudetenland beschlossen und sie unter den Schutz der Deutschösterreichischen Republik gestellt. Diese Beschlüsse wurden von der Friedenskonferenz jedoch nicht anerkannt. Die Landesregierungen, an deren Spitze in Böhmen Rafael Pacher und seit dem 4. November 1918 Dr. Rudolf Lodgman von Auen, in Mähren-Schlesien Dr. Robert Freissler standen, wurden von den Tschechen vertrieben. Am 4. März 1919 demonstrierte die sudetendeutsche Bevölkerung aller politischen Richtungen in zahlreichen Städten in öffentlichen Kundgebungen für ihr Recht der Selbstbestimmung. Diese politischen Willensäußerungen der Bevölkerung wurde von der tschechischen Exekutive mit Gewalt niedergeschlagen, wobei es unter den Sudetendeutschen zahlreiche Todesopfer gab. Als nun bei den Verhandlungen der Friedenskonferenz von Paris (St. Germain) im Jahre 1919 unter anderem das Problem der Deutschen in der Tschechoslowakei auftauchte, präzisierte die tschechoslowakische Friedensdelegation, an deren Spitze der damalige Außenminister Dr. Benesch stand, ihren Standpunkt in dieser Frage vor allem in dem Memorandum Nr. 3,4 um die Befürchtungen insbesondere der englischen Delegierten zu zerstreuen. Als Hauptverfasser der Memoranden ist Dr. Benesch anzusehen.

Mit psychologischem Spürsinn hat er die Situation der Pariser Friedenskonferenz erfaßt und in seinen Denkschriften die Antworten auf die Fragen, die man ihm vermutlich dort stellen würde, vorweggenommen.5 Das Memorandum Nr. 3 enthält eine ganze Reihe grober Fälschungen statistischer, wirtschaftspolitischer und historisch-politischer Natur. Wichtig ist vor allem Kapitel 6 dieses Memorandums, in dem das Schicksal der Deutschen in der Tschechoslowakei umrissen wird.6

In den Kartenanlagen werden zum Teil falsche Vorstellungen von der Bevölkerungsverteilung, Besiedlung usw. gegeben. Besonders kraß wirkt in dieser Hinsicht die Kartenanlage "Les Allemands de Bohême", in der die geschlossenen deutschen Siedlungsgebiete durch falsche Einzeichnungen der tschechischen Siedlungsräume völlig zerrissen und willkürlich verkleinert sind. Damit sollte der Eindruck erweckt werden, daß es überhaupt keine nennenswerten geschlossenen deutschen Siedlungsräume in Böhmen gab. Zwischen Leitmeritz und Komotau z.B. ragt auf diesen Karten der tschechische Siedlungsraum bis an die Landesgrenze, sodaß Teplitz inmitten eines rein tschechischen Siedlungsgebietes zu liegen kommt.7

In sehr geschickter Weise ist im Kapitel 6 des Memorandums Nr. 3 ein Programm für die Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete skizziert, wobei für den Aufbau und die Verfassung der Tschechoslowakei die Schweiz als Vorbild hingestellt wird. Der Kernpunkt des Memorandums ist noch präziser in einer Note gefaßt, die Dr. Benesch der Kommission, der die Ausarbeitung der Minderheitenschutzverträge zugewiesen war, übermittelte. Veranlassung hiezu waren die vor allem von englischer und amerikanischer Seite gehegten Befürchtungen wegen der Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der nichttschechischen Bevölkerungsteile der CSR. In dieser Note vom 20. Mai 1919 wird ausdrücklich auf den Willen der tschechoslowakischen Regierung hingewiesen, für die Organisation der Staatsreform der Tschechoslowakei die Schweizer Verfassung zum Vorbild zu nehmen, d.h. im Herzen Europas zu versuchen, eine Art neue Schweiz zu schaffen.8 Damit glaubte Dr. Benesch, eine sehr geschickte Antwort auf den möglichen Einwand gefunden zu haben, daß im Falle der Sudetendeutschen das Selbstbestimmungsrecht keine Anwendung gefunden hatte. Wie die tatsächliche historisch-politische Entwicklung jedoch beweist, dachte Dr. Benes nicht einen Augenblick daran, das konstitutionelle Prinzip der Schweiz in der Tschechoslowakei in die Wirklichkeit umzusetzen. Das Memorandum Nr. 3 diente nur zur Täuschung der Friedenskonferenz von St. Germain. Von einer Gleichberechtigung der Sudetendeutschen in der Tschechoslowakei zwischen 1918 und 1938 im Sinne einer Lösung nach Schweizer Vorbild kann bei objektiver Beurteilung des Problems nicht gesprochen werden. Vielmehr bestand von Anfang an tschechischerseits die Tendenz, einen reinen Nationalstaat der Tschechen, die ja wie schon erwähnt nur die Hälfte der Gesamtbevölkerung der Tschechoslowakei ausmachten, zu schaffen. Auch die im Staatsvertrag vom 16. September 1919 eingegangenen Schutzverpflichtungen gegenüber den nationalen Minderheiten wurden von tschechischer Seite nicht eingehalten. Die sudetendeutschen Versuche, durch insgesamt 22 Memoranden beim Völkerbund in Genf die Einhaltung der Minderheitenschutzbestimmungen zu erreichen, verliefen erfolglos, da diese Memoranden infolge der Gegenaktionen Dr. Benes's nicht zur Verhandlung vor den Völkerbundrat kamen. Daß auch die Slowaken keinesfalls als Staatsvolk im Sinne des Pittsburgher Vertrages behandelt wurden, erweist die Entwicklung des tschechisch-slowakischen Verhältnisses.9

Durch viele Jahre versuchten in der ersten Tschechoslowakei deutsche politische Parteien, die sogenannten Aktivisten, im Kabinett und im Parlament die Wünsche und Forderungen der Sudetendeutschen nach Gleichberechtigung durchzusetzen, ohne daß sie einen entsprechenden Erfolg buchen konnten.

Man muß diese Tatsachen berücksichtigen, wenn die Verhältnisse des Jahres 1938 im Zusammenhang von Ursache und Wirkung gesehen werden sollen. Der Erfolg der Henlein-Bewegung beruhte einerseits auf dem nicht eingehaltenen, in St. Germain gegebenen Versprechen, in der CSR das Schweizer Verfassungsprinzip zu verwirklichen, andererseits kam dazu der Umstand, daß jenseits der Grenze seit 1933 im Deutschland Hitlers auf vielen Gebieten des wirtschaftlichen und politischen Lebens scheinbar alle Schwierigkeiten, die bis dahin im Deutschland der Weimarer Republik bestanden hatten, überwunden waren. Schon die rasche Beseitigung der Arbeitslosigkeit in Deutschland mußte auf die Sudetendeutschen, die unter der allgemeinen Wirtschaftsdepression, die durch tschechische Maßnahmen in den sudetendeutschen Gebieten verstärkt spürbar wurde, faszinierend wirken. Da sie unter den gegebenen Umständen keinerlei Hoffnung hatten, ihre berechtigten Wünsche in der CSR jemals ohne Hilfe von Außen verwirklicht zu sehen, setzten sie in Unkenntnis der tatsächlichen politischen Absichten Hitlers alle Hoffnung auf Hilfe von Deutschland. Die Erfolge Hitlers auf außenpolitischem Gebiet mußten den Eindruck erwecken, daß die Großmächte der Entwicklung in Deutschland zustimmten. Dazu kam noch der Umstand, daß die Henleinbewegung anfangs besonders von England allem Anschein nach mit Einsicht beurteilt wurde. Innenpolitisch wurde Henlein von einem Teil der tschechischen Parteien, so z. B. der Agrarpartei, in der Auseinandersetzung zwischen links und rechts im tschechischen Lager zeitweise deutlich gefördert, sodaß dadurch die deutschen Regierungsparteien manchmal in die größten Schwierigkeiten kamen. Die österreichischen Ereignisse, insbesondere die Begeisterung der österreichischen Bevölkerung anläßlich des deutschen Einmarsches, wirkten mit der suggestiven Macht massenpsychologischer Vorgänge auf die Sudetendeutschen. Die in der Sudetendeutschen Partei vorhandene Gruppe, die anfangs eine Autonomie der Sudetendeutschen im Rahmen der Tschechoslowakei propagiert hatte, wurde unter dem Einfluß des Österreichischen Anschlusses praktisch völlig einflußlos.10 Wäre die Tschechoslowakei nach dem ersten Weltkrieg wirklich als eine Art Schweiz mit voller Gleichberechtigung der verschiedenen nationalen Komponenten und auch mit der Tendenz nach einer wirklichen Neutralität geschaffen worden, hätte die ganze politische Entwicklung im böhmisch-mährisch-schlesischen Raum einen anderen Ablauf genommen. Es ist aber heute wohl schon eine geschichtliche Tatsache, daß der Staatsgründung der Tschechoslowakei eine ganz bestimmte Funktion von den Westmächten, insbesondere von Frankreich als östliche Barriere gegen Deutschland zugedacht worden war, deren Belastungen sie auch im Verband der kleinen Entente angesichts der Entwicklung der Dreißigerjahre nicht gewachsen sein konnte. Die neutralen Beobachter, die 1938 in der Tschechoslowakei weilten, geben vielfach ein sehr anschauliches Bild über die wahre Situation. In seinem Bericht an den englischen Premierminister vom 26. September 1938 faßt Lord Runciman seine Feststellungen und Beobachtungen zum sudetendeutschen Problem folgendermaßen zusammen:

"Es ist ein hartes Ding, von einem fremden Volk beherrscht zu werden und ich bin mit dem Eindruck abgereist, daß die tschechoslowakische Herrschaft in den Sudetengebieten, obwohl nicht direkt bedrückend und sicherlich nicht 'terroristisch', doch durch ein solches Maß an Taktlosigkeit, Mangel an Verständnis, Unduldsamkeit und Diskriminierung gekennzeichnet war, daß das Ressentiment der deutschen Bevölkerung unausweichlich in Richtung einer Auflehnung getrieben wurde. Die Sudetendeutschen hatten das Gefühl, daß in der Vergangenheit von der tschechoslowakischen Regierung zwar viele Versprechungen gegeben, diesen Versprechungen aber wenige oder keine Taten gefolgt seien. Diese Erfahrungen führten zu einem unverhohlenen Mißtrauen gegen die führenden tschechischen Staatsmänner. Ich kann nicht sagen inwieweit dieses Mißtrauen berechtigt war oder nicht, tatsächlich ist es vorhanden mit dem Erfolg, daß auch entgegenkommende Maßnahmen der sudetendeutschen Bevölkerung kein Vertrauen mehr einflößen können. Hierzu kommt noch, daß die Sudetendeutsche Partei bei den letzten Wahlen 1935 mehr Stimmen auf sich vereinigen konnte, als jede andere Einzelnpartei und im Augenblick die zweitstärkste Partei im Parlament des Staates ist. Bei einer Gesamtzahl von 300 verfügt sie über 44 Sitze im Parlament. Mit ihrem späteren Zuwachs ist sie gegenwärtig die stärkste Partei im Staate überhaupt. Sie kann jedoch jederzeit überstimmt werden, weshalb viele ihrer Mitglieder glauben, daß auf verfassungsmäßigem Wege nichts zu erreichen sei.

Zu örtlichen Mißständen kamen noch folgende schwere Unzukömmlichkeiten. Tschechische Beamte und tschechische Polizei ohne oder mit nur geringen deutschen Sprachkenntnissen wurden in großer Zahl in rein deutschen Gebieten eingesetzt. Tschechische Agrarkolonisten wurden im Wege der Bodenreform zur ständigen Ansiedlung mitten unter die deutsche Bevölkerung verpflanzt. Für die Kinder dieser tschechischen Eindringlinge wurden tschechische Schulen in großer Zahl gebaut.

Es ist eine ganz allgemeine Anschauung, daß tschechische Firmen zu Lieferungen und Leistungen mehr herangezogen werden als deutsche.

Die Beschwerden sind meines Erachtens im Wesentlichen gerechtfertigt. Gerade in den letzten Tagen vor meiner Abreise habe ich von seiten der tschechoslowakischen Regierung keinerlei Bereitschaft gesehen, diese Übelstände einigermaßen zu beheben.

All diese und auch andere Mißstände wurden verstärkt durch die Auswirkung der Wirtschaftskrise auf die sudetendeutsche Industrie, die zu einem wesentlichen Teil die Lebensgrundlage dieses Volkes bildet. Nicht ohne Grund wurde die Regierung für die dadurch entstandene Verarmung verantwortlich gemacht...

Damit komme ich zur politischen Seite des Problems, die die Frage der Integrität und Sicherheit der tschechoslowakischen Republik speziell im Bezug auf ihre unmittelbaren Nachbarn betrifft. Ich glaube, daß dieses Problem einen Brennpunkt politischer Reibungsflächen in Mitteleuropa berührt. Ich halte es für unumgänglich notwendig, sich stets vor Augen zu halten, daß der tschechoslowakische Staat immer in Frieden mit allen seinen Nachbarn leben muß und daß seine Innen- und Außenpolitik diesem Umstand Rechnung zu tragen hat. Gerade das ist ja das Wesentliche an der Politik der Schweiz, daß diese durchaus neutral ist, woraus sich ihre internationale Stellung ergibt. Eine solche Art von Politik ist aber auch notwendig für die Tschechoslowakei und zwar nicht nur zur Erhaltung ihrer eigenen Existenz, sondern auch zur Erhaltung des europäischen Friedens."

Mit dieser letzten Feststellung rührt Lord Runciman an eine der fundamentalen Fragen der Existenzmöglichkeit kleiner Nationalstaaten im Herzen Europas. Auf dieses Problem soll weiter unten noch kurz eingegangen werden.

Von tschechischer Seite wird den Sudetendeutschen der Kollektivvorwurf gemacht, sie hätten im September 1938 geschlossen gegen den Staat revoltiert und damit die Staatssicherheit bedroht. Daß dies nicht der Fall war, bezeugt ein in diesem Zusammenhang der Sympathie für die Sudetendeutschen sicherlich unverdächtiger Zeuge, nämlich der tschechische Exminister Dr. Hubert Ripka in seiner Darstellung der Ereignisse um das Münchner Abkommen.

Er stellt fest, daß der Aufruf Henleins an die Sudetendeutschen zum Widerstand gegen die Staatsgewalt keinesfalls von der Mehrheit der sudetendeutschen Bevölkerung befolgt wurde.11 Dies muß umsomehr beachtet werden, als im September 1938 ein starker Polizeiterror gegen das gesamte Sudetendeutschtum herrschte, der sich auch in der Internierung von zahlreichen Geiseln äußerte. Der Hauptfehler der tschechischen Regierung lag nach der Meinung Ripkas darin, daß sie nicht versucht hatte, mit der sudetendeutschen Bevölkerung statt mit Henlein zu einem Übereinkommen zu gelangen.12

Das wäre nach dem oben Gesagten sehr wahrscheinlich möglich gewesen, wenn man seit 1918 eine andere Politik den Sudetendeutschen gegenüber verfolgt hätte, d. h. wenn man sie in einer Föderation ähnlich wie in der Schweiz als Gleiche unter Gleichen behandelt hätte. Wie Benes weicht aber auch Ripka bei allen späteren Gelegenheiten der Frage des Selbstbestimmungsrechtes der Sudetendeutschen aus, indem er ähnlich wie Benes in den Memoranden der Pariser Friedenskonferenz zwar den Tschechen das Selbstbestimmungsrecht zuerkennt, den Deutschen dieses Recht jedoch aus Gründen, die keinesfalls einleuchten, aberkennt.13

Daß die Sudetendeutschen 1938 nur ein Objekt, nur eine Schachfigur im politischen Spielfeld Europas waren, wurde ausdrücklich vom nachmaligen Premierminister Großbritanniens Clement Attlee in seiner Unterhausrede vom 3. Oktober 1938 festgestellt.14

Das Abkommen von München hätte aber auch den Tschechen deutlich machen müssen, daß sie, ebenso wie die Sudetendeutschen, nur eine "Schachfigur im politischen Spiel" der Großmächte seien und keinerlei Eigengewicht haben, solange sie sich nicht in einem größeren föderativen Verband mit den übrigen Völkern Mitteleuropas zusammenschließen. Der Versuch, die Sudetendeutschen zu assimilieren, war gescheitert. Statt aus den vergangenen Jahrzehnten eine staatspolitische Lehre zu ziehen, hat Dr. Benes in seinem Exil jedoch eine Lösung des sudetendeutschen Problems geplant und nach 1945 mit Hilfe seiner Mitarbeiter diesen Plan ausgeführt, der die bestehenden Probleme maßlos verschärfen mußte; ein Plan, wie ihn Hitler für das tschechische Volk verworfen hatte: die gewaltsame Enteignung und Umsiedlung eines ganzen Volkes im Herzen Mitteleuropas.15


IV.

Die Austreibung der Sudetendeutschen ist nicht etwa eine spontane Reaktion des tschechischen Volkes auf die deutsche Besetzung der tschechischen Gebiete zwischen 1939 und 1945 gewesen. Der Plan zur Austreibung wurde vielmehr von den tschechischen Exilpolitikern von langer Hand vorbereitet. Bis zur Februarrevolution 1948 war im Lager der "nationalen Front" in Prag ein heftiger Streit um die Priorität der Idee der Austreibung der Sudetendeutschen im Gange. Das Parteiorgan der tschechoslowakischen Kommunisten, Rudé Právo, hatte im Februar des Jahres 1946 behauptet, der Plan sei zum ersten Male anläßlich der Unterzeichnung des tschechoslowakisch-sowjetischen Paktes im Dezember 1943 in Moskau aufgeworfen worden.16

Gegen diese Behauptung nahm im März 1946 anläßlich einer Parlamentsdebatte der damalige Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses, Ivo Duchácek, Abgeordneter der katholischen Volkspartei Stellung, welcher nach der Februarrevolution 1948 nach dem Westen floh. Duchácek erklärte: "Als im Sommer 1942 die Frage der Aussiedlung der Deutschen das Stadium vertraulicher Gespräche mit unseren drei Hauptalliierten erreichte, benützte Dr. Ripka die Gelegenheit, daß England und Frankreich bereits das Münchner Abkommen verworfen hatten, zu einer öffentlichen Rede im Oktober 1942.17 Seither wurde die Frage unserer Deutschen in London von Monat zu Monat offener besprochen. Gegen Ende 1943 stimmten alle Mitglieder der nationalen Front in dieser Frage überein; die Aussiedlung der Deutschen ist daher das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen aller Mitglieder und Parteien der nationalen Front. Es ist eine Geschichtsfälschung, wenn die Kommunisten behaupten, daß ihnen die Aussiedlung der Deutschen zu verdanken ist." In einem Kommentar zu dieser Rede wurde darauf verwiesen, daß über das Problem der Austreibung der Sudetendeutschen im Kreis um Dr. Ripka, dessen enger Mitarbeiter Dr. Duchácek war, schon im Jahre 1939 diskutiert worden sei.

Da jedoch Dr. Benes die Grundfragen der tschechischen Exilpolitik ausschließlich nach seinem Konzept gestaltete, ist mit Sicherheit anzunehmen, daß der entscheidende Initiator des Austreibungsgedankens Dr. Benes selbst gewesen ist.

Seit 1941 gingen in New York Gerüchte über einen allgemeinen "Benes-Plan" um, welchem man die Absicht einer generellen Lösung des Minderheitenproblems durch Umsiedlung der Minderheiten zuschrieb. Angeregt wurden diese Gerüchte durch zwei Artikel Dr. Benes's in führenden amerikanischen staats- und außenpolitischen Zeitschriften, in denen sich Dr. Benes für den Umsiedlungsgedanken als Lösungsmöglichkeit des Minoritätenproblems aussprach.18 Da jedoch aus beiden Artikeln nicht klar hervorging, ob bei den geplanten Maßnahmen im Falle der Tschechoslowakei nur die Sudetendeutschen oder auch andere nichttschechische Minderheiten gemeint seien, wandte sich der Direktor des jüdischen wissenschaftlichen Institutes in New York an den Außenminister der tschechoslowakischen Exilregierung Jan Masaryk, um eine Klarstellung für die jüdische Minderheit in der Tschechoslowakei herbeizuführen.19 In dem Antwortschreiben Jan Masaryks wird ausdrücklich festgestellt, daß sich die Austreibung nur auf die Sudetendeutschen beziehen soll.20

Tatsächlich wurden jedoch 1945 viele Juden, soweit sie sich bei der Volkszählung des Jahres 1930 zur deutschen Muttersprache bekannt hatten, keineswegs im Sinne dieser Zusagen Jan Masaryks, die dieser mit ausdrücklicher Genehmigung Dr. Benes's gemacht hatte, behandelt. Vielfach bekamen diese Juden, welche die deutschen Konzentrationslager überlebt hatten oder aus dem Exil in die Tschechoslowakei zurückkehrten, ihren früheren Besitz nicht mehr zurück und waren gezwungen, auszuwandern, da ihnen die Tschechoslowakei keine Lebensmöglichkeit bot.21

Die Frage der Austreibung der Sudetendeutschen war 1942 eine der maßgeblichsten Ursachen, derentwegen in London die 1938 ins Exil gegangenen sudetendeutschen Sozialdemokraten um den Abgeordneten Wenzel Jaksch, die ursprünglich versucht hatten, zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der tschechischen Exilregierung in London in sudetendeutsch-tschechischen Fragen zu gelangen, sich von Dr. Benes trennten. In einem Schreiben, datiert vom 22. Juni 1942, das Wenzel Jaksch an Dr. Benes in London richtete, heißt es u. a.: "Der völlig negative Standpunkt eines Einvernehmens, selbst über politische und wirtschaftliche Übergangslösungen, entzieht unserer Verständigungspolitik jede Grundlage. Das Programm des Bevölkerungstransfers liegt außerhalb des Prinzips der staatsrechtlichen Kontinuität, in dessen Namen bisher die Loyalität der demokratischen Sudetendeutschen im Auslande von der tschechoslowakischen Regierung reklamiert wurde."22

Die Zustimmung zur Austreibung der Sudetendeutschen war von den Großmächten nicht ohne gewisse Schwierigkeiten zu erlangen. Dr. Benes war hier jedoch in der Verwendung der Mittel nicht wählerisch. Bei einer Unterredung mit Präsident Roosevelt am 12. Mai 1943 erwähnte er den Umstand, daß die Russen dem "Transfer" der Sudetendeutschen zustimmten. 17 Tage später, am 29. Mai, legte Dr. Ripka in London dem dortigen sowjetrussischen Botschafter Bogomolow dar, daß die Amerikaner mit dem Transfer einverstanden seien und daß die tschechische Exilregierung nunmehr auch die offizielle russische Zustimmung erwarte. Am 6. Juni telegrafierte Dr. Ripka an den in Amerika weilenden Dr. Benes, daß soeben die russische Zustimmung eingetroffen sei - jene Zustimmung, mit der Benes bei seiner Aussprache mit Präsident Roosevelt schon am 12. Mai operiert hatte.23

Von hier wird deutlich, daß Dr. Benes auch im Hintergrunde als einer der Initiatoren der auf die Austreibung der Ostdeutschen bezüglichen Beschlüsse von Yalta und Potsdam steht.

Seit dem Münchner Abkommen vom September 1938 fühlte sich Benes von den Westmächten irgendwie verraten. Er mußte nach außen hin Dankbarkeit für das ihm nach 1938 gewährte Asyl zeigen. Sein Ehrgeiz vertrug jedoch nicht, daß man seiner Konstruktion der CSR von 1918 nicht den Vorrang vor allen anderen Interessen gegeben hatte. Die völlige Anerkennung der tschechischen Exilregierung und der juristischen Kontinuität der Vormünchner Tschechoslowakei war angesichts der völkerrechtlichen Tatsachen von den Westmächten verhältnismäßig spät und erst unter dem Eindruck des Kriegseintrittes Rußlands gegeben worden.24

Nach den Kriegserfolgen Rußlands zu Lande (Stalingrad), angesichts des Ausbleibens der zweiten Front im Jahre 1943 im Westen und unter dem Eindruck des sich verstärkenden Druckes von Moskau auf die Londoner Exilpolen, beschloß Dr. Benes Ende 1943 nach Moskau zu gehen, um einerseits nicht ins Hintertreffen gegenüber den tschechischen Kommunisten zu kommen, andererseits aber den Westmächten und vor allem England gegenüber seine politische Handlungsfreiheit zu dokumentieren. Er unternahm diese Reise gegen den Rat der englischen Regierung.25

Mit dieser Reise und mit dem in Moskau abgeschlossenen tschechoslowakisch-sowjetrussischen Freundschafts- und Bündnispakt war das weitere Schicksal der Tschechoslowakei besiegelt. Dr. Benes hatte schon im Mai 1935 durch seinen ersten Bündnisvertrag mit der Sowjetunion seine Tendenz, die Geschicke der Tschechoslowakei enger an Moskau zu binden, bewiesen. Als er zu Beginn des Jahres 1944 von Moskau nach London zurückkam, erklärte er auf einem ihm zu Ehren gegebenen Bankett mit großem Optimismus seine Meinung über die künftige Position der Sowjetunion in Europa. Die nachfolgende Entwicklung hat bewiesen, daß er sich in dieser Hinsicht täuschte.26 Wie sehr er dabei in seiner ganzen Beurteilung mit dem Blick nach rückwärts durch seine verletzte Eitelkeit gebunden war, wird aus der vierten Botschaft an den tschechoslowakischen Staatsdienst deutlich.27

Bei Benes stand damals im Hintergrund wohl auch die Absicht, als Mittler zwischen Ost und West seine früher schon im Rahmen des Völkerbundes bekannte Fähigkeit, die ihm den Ruf eines geschickten Unterhändlers bei schwierigen Konflikten eingebracht hatte, neu aufleben zu lassen. Er hat seine Bedeutung dabei weit überschätzt.28

Die Erkenntnis, daß die politische Entwicklung der CSR seit 1945, insbesondere aber seit der Februarrevolution 1948 mit der Austreibung der Deutschen (die bei allen Überlegungen Benes's immer eine wichtige Rolle spielte) in Beziehung gebracht werden muß, ist auch vielen Tschechen heute schon klar geworden.29


V.

Die Durchführung des gegen die Existenz der Sudetendeutschen gerichteten Planes begann erst im Zusammenhang mit der Besetzung des böhmisch-mährischen-schlesischen Raumes durch die Alliierten wirksam zu werden. Während des Krieges hat die tschechische Bevölkerung weder einen nennenswerten Widerstand geleistet noch eine wirksame Sabotage gegen die deutsche Kriegswirtschaft verübt. Die Tschechen blieben vom Kriegsdienst befreit. Die Ernährungsverhältnisse waren allgemein nicht schlechter, wenn nicht sogar besser als in Deutschland. Durch die Verlegung zahlreicher Rüstungs- und Wirtschaftsbetriebe und die Anlage gewaltiger Depots waren Böhmen und Mähren zu einer Art kriegswirtschaftlichen Vorratskammer für Hitler geworden. Das Arbeitssoll der Industrie und das Lieferungssoll der Landwirtschaft wurde im allgemeinen nicht schlechter erfüllt wie in Deutschland. Ähnlich wie in Deutschland hat die Gestapo auch in Böhmen und Mähren die offenkundigen Gegner des Hitlerregimes in deutschen Konzentrationslagern interniert. Ein Teil der tschechischen Bevölkerung war in deutschen Rüstungsbetrieben arbeitsverpflichtet. Aktiver Widerstand gegen die deutsche Besetzung, etwa ähnlich wie in Polen, war bis in die letzten Kriegswochen hinein nicht feststellbar. Das Attentat gegen Heydrich war vom Ausland her geplant und organisiert worden. Erst die blutigen Vergeltungsmaßnahmen für dieses Attentat und insbesondere die Vernichtung des Dorfes Lidice und seiner männlichen Bewohner hatte dem Widerstandsgeist der Tschechen einen gewissen Auftrieb gegeben, ohne daß sich dieser Widerstand jedoch nach Außen hin wirksam bemerkbar machte. Diese Ereignisse wurden von der Propaganda der Londoner Exiltschechen naturgemäß sehr begrüßt, da sie ihnen die Möglichkeit boten, vor allem im Ausland eine ihnen entsprechende Darstellung der ganzen Entwicklung zu begründen. Daß an diesen Vorgängen die Sudetendeutschen als Volksgruppe unbeteiligt waren, daß die Vergeltungsmaßnahmen für das Heydrich-Attentat zulasten einer kleinen Gruppe nationalsozialistischer Führer gehen, wurde verschwiegen und ähnlich wie im Jahre 1938 wurde auch für Lidice eine Kollektivschuld der Deutschen behauptet und planmäßig ausgewertet.

Als gegen Ende des Krieges die Sudetendeutschen Gebiete von sowjetrussischen und amerikanischen Truppen im Zuge der Kampfhandlungen gegen die Reste der Heeresgruppe Schörner besetzt wurden, spielten sich in vielen Orten die gleichen Vorgänge ab, wie sie auch aus anderen deutschen Gebieten bekannt sind. Der überwiegende Teil der Sudetendeutschen war in Unkenntnis über die Nachkriegsabsichten Dr. Benes's und seiner Mitarbeiter im Exil. In manchen Orten erhoffte man sich eine Beruhigung nach den Schrecken und Gewalttaten der Kriegsbesatzungen nach Übernahme der ordentlichen Polizei- und Verwaltungsbefugnisse durch die Tschechen. Es gab ein furchtbares Erwachen aus dieser Illusion für die Sudetendeutschen, als die ersten Lastwagen mit den Revolutionsgardisten, die meist in deutsche Uniformen gekleidet und mit deutschen Waffen ausgerüstet waren, aus Innerböhmen in den sudetendeutschen Gebieten einfuhren. Während vielfach bis zu diesem Zeitpunkt die ortsansässigen oder früher in den sudetendeutschen Gebieten beheimateten Tschechen, die wieder dorthin zurückgekehrt waren, eine verhältnismäßig vernünftige Haltung an den Tag legten - stellenweise waren in den Bezirksnationalausschüssen sogar anfangs deutsche Antifaschisten vertreten - brachten diese von den zentralen tschechischen Stellen organisierten und dirigierten Einsatzgruppen die ganze schreckliche Fülle von Mord, Gewalttat, Mißhandlung, Schändung, Raub und Diebstahl mit sich, wie sie aus den folgenden Berichten ersichtlich wird. In manchen Orten, so z. B. in Saaz, Brüx, Aussig, Landskron usw., wurden Massenexekutionen und Blutbäder inszeniert, die zu dem schrecklichsten gehören, was in der Geschichte Europas zu verzeichnen ist. In Prag waren diese Massenverbrechen unmittelbar in Verbindung mit den Straßenkämpfen seit dem 5. Mai aufgetreten. Aber auch hier war anfangs eine deutliche Scheidung zwischen der bürgerlich-konservativen und einer extrem nationalistischen Gruppe, die in ihren Zielen mit den Kommunisten Hand in Hand ging, festzustellen. Durch die aufpeitschenden Hetzrufe des in tschechische Hände geratenen Prager Senders wurde die Stadt in einen förmlichen Blutrausch dämonischer Massenhysterie versetzt, die dem Sadismus Tür und Tor öffnete und die zu Greueltaten führte, die die Greuel der Hussitenzeit übertrafen.30 Ähnliche Vorgänge wie in Prag spielten sich in einer Reihe anderer Städte Innerböhmens und Mähren-Schlesiens ab. Die Massengrausamkeiten nahmen stellenweise solche Formen an, daß mancherorts die russische Besatzung den Tschechen Einhalt gebot. In zahlreichen sudetendeutschen Orten kam es unter dem Eindruck der Massenhinrichtungen und Massengrausamkeiten zu wahren Selbstmordepidemien, vor allem unter den älteren deutschen Einwohnern.


VI.

Die psychologische Wurzel für das Verhalten der Tschechen nach dem Mai 1945 ist in dem schon eingangs angedeuteten überspitzten nationalistischen Konzept zu suchen, das dem tschechischen Volk seit Jahrzehnten in Verbindung mit einer vielfach panslawistisch angehauchten Geschichtsideologie eingehämmert wurde. Dieser tschechische Nationalismus wurde während des Krieges vom Ausland her planmäßig geschürt. Dazu kommt, daß die deutsche Besatzungspolitik in der Zeit des Protektorates Böhmen und Mähren die positiven Wesenszüge des tschechischen Volkes vielfach nicht beachtete und die negativen unnötig herausforderte und daß eben eine Besatzung in der Regel bei längerer Dauer ein Ressentiment bei der Bevölkerung des besetzten Gebietes erzeugt. Statt nun die erste Welle dieses Ressentiments abebben zu lassen, hat die tschechische Staatsführung dieses Ressentiment planmäßig seit den ersten Maitagen gefördert und die niedrigsten Instinkte weiter Schichten des tschechischen Volkes durch öffentliche Aufforderung zu Gewalttat und Plünderung ermutigt. Diese Staatsführung hat weiter versucht, diesen Vorgängen den Anschein einer gesetzmäßigen Tarnung durch die berüchtigten Präsidentendekrete Benes's zu geben.

Die Austreibung großer Teile der sudetendeutschen Bevölkerung begann schon lange vor der Sanktionierung durch das Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945. Daß es sich bei diesen Austreibungsvorgängen vor den Potsdamer Beschlüssen um ein zentral gelenktes Unternehmen handelt, geht daraus hervor, daß die Aufforderung hiezu von den Orts- und Bezirksnationalausschüssen durch öffentliche Kundmachungen erlassen wurde. Die Durchführung war an zahlreichen Orten ganz ähnlich, woraus man entnehmen kann, daß eine derart wichtige Maßnahme organisationsmäßig im Einvernehmen mit zentralen Regierungsstellen durchgeführt wurde.31 Diese ersten Austreibungswellen waren von unerhörten Massengrausamkeiten begleitet, die den Tod von zehntausenden Sudetendeutschen im Gefolge hatten. Unter diesen ersten Opfern befanden sich vor allem alte Menschen, Kranke und Kinder. Einer der grauenvollsten dieser "Todesmärsche" an die Grenze der Tschechoslowakei war wohl der Austreibungszug der Brünner Deutschen über Pohrlitz in Richtung auf Wien. In kürzester Frist, manchmal nur in einem Zeitraum von zehn Minuten, mußten die Ausgewiesenen ihre Wohnungen verlassen, sie durften nur die allernotwendigsten Bekleidungsstücke mitnehmen, von denen ihnen während des Marsches und an der Grenze noch die besten Teile geraubt wurden. Während des Austreibungsmarsches kam es vielfach zu neuerlichen Ausplünderungen und Gewalttaten. Eine Reihe von Maßnahmen, die zwar den Charakter örtlicher Polizeimaßnahmen trugen, die aber zentral geplant und gelenkt waren, machten in kurzer Zeit das Leben der Sudetendeutschen völlig unerträglich. Schon vor Verkündung der Dekrete des Präsidenten Benes waren die Sudetendeutschen praktisch völlig rechtlos und vogelfrei. Ihre Wohnungen waren, soweit sie sie noch innehatten, der Plünderung anläßlich der behördlich organisierten Hausdurchsuchungen oder auch durch die aus Innerböhmen und Mähren in die sudetendeutschen Gebiete einströmenden tschechischen "Goldgräber" geöffnet. Unter dem Vorwand von Razzien nach Waffen oder politischen Persönlichkeiten drangen die RG (Revolucní Garda), die Polizei (SNB - Sbor Národní Bezpecnosti) und das Militär oder einfache Gruppen tschechischer Plünderer in die Wohnungen ein, mißhandelten vielfach die Inwohner und nahmen mit, was ihnen gefiel. An vielen Orten wurde verfügt, daß die Wohnungen der Deutschen nicht verschlossen gehalten werden durften. Eine Reihe von Maßnahmen schränkte das Leben der Deutschen auf ein bloßes Vegetieren ein. Sie durften die Straßen nur zu gewissen Zeiten betreten (Sperrstunde), sie mußten weiße Armbinden als Kennzeichnung tragen, sie durften keine öffentlichen Verkehrsmittel (Eisenbahn, Autobus, Straßenbahn) benützen und sie durften ihren Wohnort nicht verlassen. Das Betreten der Gehsteige war ihnen untersagt, der Briefverkehr war für die Deutschen unterbunden, der Besuch von öffentlichen Lokalen, Kinos und Theatern war ihnen nicht gestattet. Sie durften nur zu bestimmten Stunden in den Lebensmittelgeschäften einkaufen, ihr Verfügen über alle Arten von Besitz und Vermögenswerten war unzulässig, Gold, Silber, Schmuck und andere Wertsachen, Radios, Fotoapparate und optische Instrumente mußten abgeliefert werden. Es wurden besondere Lebensmittelkarten für die Deutschen ausgegeben, die keine Abschnitte für Fleisch, Butter, Eier, Milch, Käse oder Obst hatten.32 Sämtliche deutschen Schulen und Kindergärten wurden geschlossen. Für die Deutschen wurde die allgemeine Arbeitspflicht verkündet, die arbeitsfähige Bevölkerung wurde in manchen Orten durch öffentliche Kundmachung auf bestimmte Plätze zusammengerufen. Anschließend wurden die Versammelten als Arbeitssklaven für die Landwirtschaft, den Bergbau oder die Industrie nach Innerböhmen transportiert. Für die Nichtbefolgung dieser Anordnung wurde die Todesstrafe angedroht.33 Die Arbeit Kommentar mußte anfangs ohne jede Entlohnung geleistet werden, später wurde formell eine geringfügige Arbeitsentlohnung für diese deutschen Arbeitssklaven festgesetzt, die aber in den meisten Fällen nicht zur Auszahlung kam. Unterbringung und Verpflegung während dieses Zwangsarbeitseinsatzes war im Inneren Böhmens meist völlig unzureichend. Es gab keinerlei Form der sozialen Betreuung oder Versicherung für diese "freien" Arbeiter.

Eine der ersten Verfügungen des tschechischen Innenministeriums war die Einrichtung von Konzentrationslagern für Deutsche. Sie wurden vielfach nach dem Muster der deutschen Konzentrationslager angelegt und die in ihnen verübten Grausamkeiten stehen nach den vorliegenden Berichten von Häftlingen, die sowohl in deutschen als auch in tschechischen KZs eingesperrt waren, den Grausamkeiten der deutschen KZs nicht nach. In vielen Fällen waren die Lebensverhältnisse in diesen nach Kriegsende eingerichteten tschechischen Konzentrationslagern noch bedeutend schlechter als in Dachau oder Buchenwald. Alle Formen nur denkbarer Bestialitäten wurden in diesen Lagern an deutschen Menschen verübt. Wenn auch die Behandlung der Internierten vielfach von der Persönlichkeit des Lagerkommandanten abhängig war, so waren die Methoden doch in den meisten Lagern die gleichen. Nicht nur die örtlichen, sondern auch die zentralen Verwaltungs- und Regierungsstellen bis hinauf zum Staatspräsidenten Benes waren über die Verhältnisse in den Lagern informiert und ein Großteil der tschechischen Bevölkerung billigte die Maßnahmen in den Lagern. Die Bezeichnung Konzentrationslager (Koncentracní tábor) wurde zwar in den meisten Fällen nach einiger Zeit abgeändert, aber die Verhältnisse in den sogenannten Internierungslagern (Internacní tábor) oder Sammellagern (Shromazdovaci stredisko) sind im wesentlichen die gleichen geblieben. Die Insassen der Lager waren zur schwersten Sklavenarbeit verpflichtet, sie wurden im Lager und während der Arbeit oft grausam mißhandelt und gepeinigt. In der Nacht wurden die Frauen und Mädchen vielfach den Besatzungstruppen zur Vergewaltigung übergeben. Diese Lager waren anfangs jeder hygienischen Vorkehrungen bar, die Baracken wimmelten von Ungeziefer und die Verpflegung war in der Regel geringer als in den deutschen KZs. In diesen Lagern war ein Großteil der Sudetendeutschen zusammengetrieben und eingesperrt, vielfach ohne jeden Grund, eben nur weil es Deutsche waren, oder weil ein Tscheche das Haus, die Wohnung oder den Betrieb des Deutschen übernehmen wollte. Einen anschaulichen Bericht über ein solches Lager gab der englische Unterhausabgeordnete R. R. Stokes in einem Artikel im Manchester Guardian im Oktober 1945.34 Damals waren nach den Angaben von Stokes in der CSR 51 solcher Lager. Stokes beschreibt die Art, wie im Lager Hagibor in Prag am Morgen die Arbeitssklaven ausgewählt und abtransportiert wurden und er stellt bei der Schilderung der Ernährungsverhältnisse fest, daß der Kaloriensatz unter dem des deutschen Konzentrationslagers Belsen lag. Noch schlimmer als in den Lagern waren die Verhältnisse in den Gerichtsgefängnissen, wo neben den unmenschlichen Grausamkeiten und Folterungen noch der Umstand sich auswirkte, daß bei einer katastrophalen Überbelegung der Gefängniszellen die Häftlinge keine Bewegungsmöglichkeit hatten und kaum an die frische Luft kamen, sodaß Seuchen und Erkrankungen aller Art die Sterblichkeitsziffern ansteigen ließen. Ein Großteil der Gefängnisinsassen starb auch infolge der völlig unzureichenden Ernährung.


VII.

Nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, das im Artikel 13 die Überführung der deutschen Bevölkerung aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn sanktionierte, mit der Auflage, "daß alle Überführungen, die vorgenommen wurden, auf eine geregelte und humane Weise erfolgen sollen", änderte sich an der Austreibungspraxis in der CSR nur sehr wenig.35 Das Potsdamer Abkommen hatte nur zur Folge, daß sich die tschechische Regierung und die an den Greueln und dem Raub an den Sudetendeutschen beteiligte tschechische Bevölkerung in dem Gefühl einer gewissen internationalen Rechtlichkeit all dieser Vorgänge wiegte. Daß die Art und Weise der Aussiedlung der Sudetendeutschen keineswegs der Forderung von Potsdam auf geordnete und humane Durchführung des Bevölkerungsabschubes nahe kam, geht aus den nachfolgenden Berichten eindeutig hervor. Der Völkerrechtler Hermann Raschhofer leitet aus dem Wortlaut des Abschnittes 13 des Potsdamer Abkommens mit Recht die Verpflichtung der Signatare ab, für die Einhaltung der Bedingungen des Abkommens Sorge zu tragen.36 Leider sind von den Signataren in dieser Hinsicht keinerlei Maßnahmen ergriffen worden, um den Aussiedlungsvorgang in geordnete und humane Bahnen zu lenken.

Die Weltöffentlichkeit nahm von den Vorgängen im Sudetenland 1945 kaum Notiz, es sei denn, daß der eine oder andere Freund der Exiltschechen, der in den westlichen Propagandaapparaten verblieben war, diese Massenverbrechen in zynischer Weise unter dem Motto "Der Ermordete, nicht der Mörder ist schuldig" kommentierte. Von tschechischer Seite verschwieg man die Massenverbrechen entweder völlig oder man versuchte, europäische Notwendigkeiten und Interessen in das Problem der Austreibung einzuflechten. So erklärte der jetzt im westlichen Exil lebende frühere Außenhandelsminister Dr. Ripka am 20. August 1945 im Prager Rundfunk: "...aber diese Notwendigkeit (der Aussiedlung) besteht nicht nur im Interesse der Tschechoslowakei, sondern im Interesse ganz Europas, denn sie ist eine der grundsätzlichen Maßnahmen zur Sicherung des europäischen Friedens. Gleichzeitig ist es nur natürlich, wenn wir beabsichtigen, dieses Problem in menschlicher Weise zu lösen, wie es einer Nation mit einer alten humanen Tradition, einer Nation mit dem humanitären Ideal Masaryks zukommt. Und nur auf diese Weise soll dieses Problem gelöst werden."37 Es sind ähnliche Formulierungen, wie sie schon Dr. Benes anläßlich einer Vorlesung am 5. Dezember 1942 an der Universität Manchester verwendet hat.38 Wie sehr sticht jedoch von diesen Propagandareden der beiden geistigen Haupturheber der Austreibung die von Massenverbrechen erfüllte Wirklichkeit der Ausweisung ab. Um dem Vorgehen gegen die Sudetendeutschen den Anschein einer legalen Basis zu geben, erließ Dr. Benes eine Reihe von Dekreten, die deutlich zeigen, wie systematisch hier das Verbrechen des Völkermordens (Genozid) am sudetendeutschen Volk geplant und ausgeführt wurde.39 Angesichts dieser Dekrete kann der Austreibungsvorgang nicht mehr als lediglich spontane Reaktion des tschechischen Volkes auf die deutsche Besatzungspolitik erklärt werden. Schon in dem Kaschauer Programm vom 5. April 1945 wird in Kapitel VIII und IX deutlich, wohin der Plan Dr. Benes's zielt.40 In den weiteren Dekreten wurde die sudetendeutsche Volksgruppe ihrer Staatsbürgerschaft und bürgerlichen Rechte verlustig und zu Staatsfeinden erklärt. Durch das Dekret des Präsidenten Dr. Benes vom 19. Mai 1945 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen Nr. 5) wurden unter anderem alle Personen deutscher oder magyarischer Nationalität als staatlich unzuverlässige Personen deklariert. Der gesamte Besitz dieser als staatlich unzuverlässig erklärten Personen wurde unter nationale Verwaltung gestellt. Die nationalen Verwalter haben dabei die Stellung öffentlicher Organe im Sinne des Strafgesetzes.41 Durch Dekret vom 21. 6. 1945 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen Nr. 12) wurde die Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens aller Personen deutscher Nationalität ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit verfügt.42 Das Dekret vom 19. 6. 1945 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen Nr. 16) ordnet die Bestrafung "der unerhörten Verbrechen, deren sich die Nazis und ihre verräterischen Mitschuldigen in der CSR schuldig gemacht haben" an.43 Das Verfassungsdekret des Präsidenten vom 2. 8. 1945 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen Nr. 33) regelt die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit von Personen deutscher und magyarischer Nationalität.44 Das Dekret bestimmt, daß Staatsbürger deutscher Nationalität, die nach den Vorschriften der reichsdeutschen Gesetzgebung die reichsdeutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft verlustig gehen. Die übrigen deutschen Staatsbürger verlieren die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit mit dem Tage des Dekrets. Das Dekret bezieht sich nicht auf "Deutsche, die sich in der Zeit der erhöhten Bedrohung der Republik als Tschechen gemeldet haben".

Die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft behalten nach diesem Dekret jene Deutschen, die nachweisen, "daß sie der tschechoslowakischen Republik treu geblieben sind, niemals sich gegen das tschechische und slowakische Volk vergangen haben und sich entweder aktiv am Kampf um die Befreiung beteiligt oder unter dem nationalsozialistischen oder faschistischen Terror gelitten haben".

Ein weiteres Dekret vom 25. 10. 1945 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen Nr. 108)45 verfügt die entschädigungslose Konfiskation des beweglichen und unbeweglichen Vermögens und der Vermögensrechte zugunsten der tschechoslowakischen Republik folgender Vermögensträger:
1.) des deutschen Reiches, von Personen des öffentlichen Rechtes, der deutschen nazistischen Partei und anderer Organisationen, Formationen, Unternehmungen, Einrichtungen, PersonalgeseIlschaften, Fonds und Zweckvermögen, und
2.) der physischen Personen deutscher Nationalität.46

Diese Dekrete stehen ebenso wie der Artikel 13 des Potsdamer Abkommens im schärfsten Widerspruch zu den Grundsätzen des Völkerrechts. Sie bedeuten eine völlige Mißachtung der Menschenrechte, der Prinzipien der Atlantic-Charta47 und der UN-Satzung. Präsident Benes hat diese Dekrete als Staatspräsident über Vorschlag einer vorläufigen Regierung erlassen, ohne verfassungsmäßig hiezu ermächtigt zu sein.

Die völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Unzulänglichkeit der Dekrete wird besonders beim Dekret vom 2. 8. 1945 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen Nr. 33) deutlich. Auf Grund des Münchner Vertrages vom 29. 9. 1938, abgeschlossen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien, Frankreich und Italien, wurden die sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich abgetreten und die Sudetendeutschen wurden deutsche Staatsangehörige. Unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Benes hielt die tschechoslowakische Regierung am 30. September 1938 eine Sitzung ab, in der das Münchner Abkommen angenommen wurde. In dem offiziellen Bericht heißt es: "Nach reiflicher Erwägung und Prüfung aller dringlichen Empfehlungen, die der Regierung durch die französische und britische Regierung übermittelt wurden und im vollen Bewußtsein der historischen Verantwortung hat sich die tschechoslowakische Regierung unter voller Zustimmung der verantwortlichen Faktoren der politischen Parteien dazu entschlossen, die Münchner Beschlüsse der vier Großmächte anzunehmen. Sie hat dies im Bewußtsein getan, daß die Nation erhalten werden muß und daß eine andere Entscheidung heute nicht möglich ist."48 Während des Krieges wurde von der englischen Regierung das Abkommen unter Hinweis darauf, daß Deutschland dieses Abkommen gebrochen hätte, als für Großbritannien nicht mehr verbindlich erklärt. Trotz dieser Erklärung blieben die völkerrechtlich durch den Vertrag gegebenen Tatsachen bis 1945 bestehen und eine Revision wäre Angelegenheit des Friedensvertrages mit Deutschland gewesen.49 Aber auch unter dem Gesichtspunkt der von der Londoner tschechischen Exilregierung vertretenen völkerrechtlich und staatsrechtlich widerlegbaren These von der staatsrechtlichen Kontinuität der Tschechoslowakei wären die gegen die Sudetendeutschen gerichteten Dekrete anfechtbar, da sie den Grundsätzen der tschechoslowakischen Verfassung und dem von der Tschechoslowakei eingegangenen Minderheitenschutzvertrag widersprechen.50

Die Vertreibung der Sudetendeutschen und die dabei angewandten Methoden tragen ohne Zweifel die Merkmale des Völkermordes oder Genozids. Die Vereinten Nationen haben in ihrer Resolution der VollversammIung vom 11. Dezember 1946 den Genozid als Verbrechen nach internationalem Gesetz erklärt, ein Verbrechen, das im Gegensatz zum Geist und zu den Zielen der Vereinten Nationen steht und das von der zivilisierten Welt verdammt wird. Im Jahre 1950 haben die Vereinten Nationen eine Konvention gegen den Genozid angenommen.51 Nach dieser Konvention wird als Gruppenmord jede der nachfolgend aufgezählten Akte bezeichnet, die mit der Absicht der ganzen oder teilweisen Vernichtung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe verübt wurden:

a) Die Vernichtung von Angehörigen einer Gruppe.
b) Die Herbeiführung von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen einer Gruppe.
c) Die vorsätzliche Änderung der Lebensbedingungen einer Gruppe mit der Absicht der ganzen oder teilweisen physischen Vernichtung.
d) Die Einführung von Maßnahmen mit der Absicht der Geburtenverhinderung innerhalb einer Gruppe.
e) Die Verschleppung von Kindern der einen Gruppe zu einer anderen Gruppe.


VIII.

Im Sinne der Möglichkeit des friedlichen Zusammenlebens der Menschen im mitteleuropäischen Raum erschien es notwendig, darauf besonders hinzuweisen, daß die Ursachen für die Entwicklung der letzten Jahre tiefer liegen, als in den meisten Fällen durch die tägliche politische Polemik aufgezeigt wird. Daß dabei auch die Schuldfrage eine Rolle spielt, ist nicht von der Hand zu weisen. Von tschechischer Seite wird nach 1945 mit einer damals von der übrigen Welt sehr bereitwillig aufgenommenen Formel operiert: Hitler hat mit den Unmenschlichkeiten angefangen. Daraus wurde mit einem kühnen logischen Rösselsprung nicht nur eine Kollektivschuld für das deutsche Volk, sondern auch für das Sudetendeutschtum konstruiert, dem hiedurch die Mitschuld etwa an den Greueln der Konzentrationslager aufgelastet wurde. Gegen diese Kollektivschuld wurden inzwischen sowohl von neutraler, als auch von der früheren Feindseite her sehr wesentliche Argumente vorgebracht. Daß das deutsche Volk einer der ersten Leidtragenden des Hitlersystems war, beweist die Zusammensetzung der Insassen der deutschen Konzentrationslager. Die Sudetendeutschen waren über die wirkliche politische Struktur des Dritten Reiches und seiner Methoden zum überwiegenden Teil ungenügend unterrichtet. Es kann daher von einer Kollektivverantwortung der Sudetendeutschen in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden.52 Das schlechte Gewissen derjenigen, die an den Vorgängen von 1945/46 schuldig oder mitschuldig sind, rührte sich nicht nur in der Tschechoslowakei selbst, sondern findet ein zaghaftes Echo auch unter jenen Emigranten, die 1945 vielfach in zentralen Stellen der Regierung, des Parlaments und der Verwaltung direkt oder indirekt an den Unmenschlichkeiten mitbeteiligt waren und die nach dem Februarputsch 1948 in das westliche Exil gegangen sind.53

Die Ereignisse von 1945 in Böhmen, Mähren und Schlesien stehen, was die Behandlung des anderen Bevölkerungsteiles anbetrifft, zweifellos in einem auffallenden Gegensatz zu den Ereignissen von 1938, wo, von unbedeutenden Zwischenfällen abgesehen, an der tschechischen Bevölkerung, die im sudetendeutschen Gebiet wohnte, nach dem Münchner Abkommen keinerlei Grausamkeiten verübt wurden. Bei der Gesamtbeurteilung der Ereignisse von 1945 können zwei Momente zusammenfassend festgestellt werden:

1. Die Planmäßigkeit der durchgeführten Maßnahmen und Massenverbrechen und
2. Die Beteiligung weitester tschechischer Bevölkerungskreise an diesen Massenverbrechen.

Beide Gesichtspunkte werden aus den hier veröffentlichten Berichten deutlich. Trotzdem soll und kann aus ihnen keine Kollektivschuld des tschechischen Volkes abgeleitet werden, da für die Planung und Organisation der Maßnahmen im letzten eine bestimmte Gruppe verantwortlich ist und da es auch Tschechen gab, die sich des verbrecherischen Charakters dieser Maßnahmen bewußt waren und die den sudetendeutschen Menschen hilfreich beistanden.54 Die Forderung nach der Bestrafung der wirklich Schuldigen liegt im Interesse des tschechischen Volkes selbst und ist eine Voraussetzung für ein deutsch-tschechisches Zusammenleben im Rahmen einer zukünftigen europäischen Neuordnung. Mit dieser Grundtendenz wurde auch das Übereinkommen zwischen der "Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen" und dem tschechischen Nationalausschuß in London am 4. August 1950 geschlossen.55 In diesem Abkommen wird außerdem das Heimatrecht der Sudetendeutschen und die Wiedergutmachung der ihnen zugefügten Schäden festgehalten. Von beiden Seiten ist dabei die demokratische Grundhaltung als Ziel festgestellt und es wird, was besonders wichtig erscheint, ausdrücklich jede Art von Kollektivschuld abgelehnt. Auf beiden Seiten kommt darin der gute Wille zum Ausdruck, im Rahmen einer neuen europäischen Ordnung unter Berücksichtigung des schon vom amerikanischen Präsidenten Wilson statuierten Selbstbestimmungsrechts der Völker das Nebeneinanderleben der Sudetendeutschen und Tschechen auf eine neue Basis zu stellen. Die große Bedeutung dieses Abkommens aber liegt wohl darin, daß eine sittliche Idee, die Überwindung von Haß und Rache, darin verwirklicht ist. Damit kommt ihm vielleicht als Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung der Dinge im mittel- und osteuropäischen Raum eine über das Problem "Sudetendeutsche-Tschechen" hinausgehende Bedeutung zu.

Der Ablauf der Ereignisse in Mitteleuropa seit 1918 hat deutlich bewiesen, daß die Bildung kleiner, nach der Tendenz eines verspäteten Nationalismus gebildeten Nationalstaaten keine befriedigende Lösung darstellt. Durch Vorgänge wie die Austreibung hat sich dieser Nationalismus in seiner Existenzberechtigung selbst widerlegt.56 Auch die Bildung von Bündnisgruppen, wie etwa die kleine Entente, erwies sich als nicht tragfähig. Die Tragik der kleinen Völker Mitteleuropas wird erst heute richtig sichtbar. Diese Tragik wird nicht früher behoben werden können, als diese Völker willens sind, sich einer neuen europäischen Ordnung in einem größeren Rahmen einzufügen. Im Falle der Tschechen ist das nicht möglich, ohne eine konstruktive Lösung der deutschtschechischen Frage. Die Assimilierung der Sudetendeutschen scheiterte und da die Austreibung keine Befriedung mit sich brachte, müssen neue Wege gegangen werden.


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Anmerkungen

1Vgl. Eugen Lemberg: Geschichte des Nationalismus in Europa, Stuttgart 1950. ...zurück...

2Siehe dazu: Democratia militans, Nr. 1 S. 65 ff. H. Hajek: Aussiedlung und Putsch. ...zurück...

3Es heißt dort u.a.: "Ich nehme die Deutschen, die im Burgflecken Prag leben, in meine Huld und meinen Schutz auf und ich will, daß sie, wie sie als Volk verschieden sind von den Tschechen, so auch in ihren Rechten und Gewohnheiten von den Tschechen geschieden seien. Ich gewähre daher den Deutschen, nach dem Gesetz und Recht der Deutschen zu leben (vivere secundum legem et justitiam Theutonicorum), das sie seit den Zeiten meines Großvaters, des Königs Vratislaw (1071-1092) inne haben." ...zurück...

4Siehe dazu: Die tschechoslowakischen Denkschriften für die Friedenskonferenz von Paris, herausgegeben von Dr. Dr. Hermann Raschhofer, Berlin 1937. ...zurück...

5Vgl.: Edvard Benes: Der Aufstand der Nationen, deutsche Übersetzung von Camill Hoffmann, Berlin 1928, S. 687/8: "Da ich die Gefahren unserer Lage kannte und nicht wußte, womit die in Prag zusammengestellte Friedensdelegation nach Paris kommen werde, begann ich allein die Vorbereitungen zur Friedenskonferenz zu treffen. Ich wollte nicht durch plötzliche Entscheidungen der Großmächte überrascht werden. Auch Masaryk forderte mich im Laufe des Jahres 1918 von Zeit zu Zeit in Briefen auf, Vorbereitungen zur Konferenz zu treffen. Ich verfaßte daher schnellstens, gleichsam improvisiert und ohne Hilfsmaterial und Literatur, die meisten unserer Denkschriften, in die ich alle unsere Friedensforderungen aufnahm. Als unsere Friedensdelegation eintraf, legte ich sie ihr zur Billigung vor. Einige der Denkschriften wurden von den Mitgliedern der Delegation ergänzt, andere richtiggestellt. Als die Friedenskonferenz sich unerwartet an die Delegationen der einzelnen Völker mit dem Ersuchen wandte, ihr schriftlich ihre Wünsche darzulegen, übergab ich gleich am nächsten Tage fast alles, was man brauchte. Diese Bereitschaft trug ihre Früchte bei der Lösung unserer Fragen in den Konferenzkommissionen." ...zurück...

6S. Anlage Nr. 1. ...zurück...

7S. Anlage Nr. 2. Vergleichsweise zeigt Anlage Nr. 3 den wahren Verlauf der Sprachgrenzen. ...zurück...

8Die Note ist abgedruckt bei David Hunter Miller, My Diary, at the Conference of Paris, Bd. 13 (1925) S. 96: "It is the intention of the Czecho-Slovak government to create the organisation of the State by accepting as a basis of national rights the principles applied in the constitution of the Swiss Republic, that is, to make of the Czecho-Slovak Republic a sort of Switzerland, taking into consideration, of course, the special conditions in Bohemia." ...zurück...

9Dieser Vertrag wurde am 30. Juni 1918 zwischen Masaryk und den amerikanischen Slowaken in Pittsburgh, USA, geschlossen. Den Slowaken war darin für die zukünftige CSR völlige Autonomie zugesichert worden, erstens um die Mitarbeit der Slowaken für den neuen Staat zu sichern und zweitens um die Zustimmung des amerikanischen Präsidenten Wilson für die tschecho-slowakische Lösung zu finden. Später verleugnete Masaryk völlig diesen Vertrag. ...zurück...

10Walter Brand, Die sudetendeutsche Tragödie, Lauf bei Nürnberg, 1949. ...zurück...

11Vgl.: Hubert Ripka, Munich Before and After, 1939. ...zurück...

12Hubert Ripka, aaO.: "Our capital mistake, in my opinion, was in not attempting to come to terms with the Sudeten German people rather than with Henlein." ...zurück...

13S. dazu: War and Peace Aims of the U.N., Boston, 1945, Bd. I, S. 438. ...zurück...

14Clement Attlee erklärte damals wörtlich: "I say that the question of the Sudeten Germans has been used as a counter in the game of politics, and in other conditions, Herr Hitler might just as well have used the people of South Denmark, the people of Trentino or the Germans of South Tyrol." ...zurück...

15Die Prager Zeitung Právo Lidu berichtet in der Nummer vom 3. September 1947 über eine Information, die der amerikanische stellvertretende Hauptankläger in Nürnberg, Robert Kempner, auf einer Pressekonferenz in Prag zu diesem Problem gegeben hat. Zufolge einem dem Nürnberger Gerichtshof zur Verfügung stehenden Dokument waren Hitler drei Lösungsversuche für das tschechische Problem vorgeschlagen worden. 1. Autonomie, 2. Aussiedlung der Tschechen, 3. Versuch der Assimilierung. Hitler entschied sich für die dritte Möglichkeit und verwarf gleichzeitig alle anderen Lösungsvorschläge. ...zurück...

16Notiz aus dem Rudé právo vom Februar 1946: "...Der Gedanke der Aussiedlung der Deutschen kam bei unseren Politikern in Mokau auf. Als Präsident Dr. Benes in Moskau 1943 eintraf, um den tschechoslowakisch-sowjetischen Pakt zu unterzeichnen, hat Genosse Gottwald zum ersten Male die Frage der Aussiedlung der Deutschen aus unserer Republik aufgeworfen. Genosse Stalin hat persönlich seine Zustimmung zu diesem Antrag gegeben. Stalin hat sich auch für die Geltendmachung dieser Ansprüche auf der Konferenz der Alliierten eingesetzt." ...zurück...

17Siehe dazu Anm. 13. ...zurück...

18"The New Order in Europe", The Nineteenth Century and After, September 1941, Nr. 774: "The Organization of Postwar Europe", Foreign Affairs, Nr. 1, 1941. ...zurück...

19S. dazu: Mark Vishniak, The Transfer of Populations as a Means of Solving the Problem of Minorities, Yiddish Scientific Institute, New York, 1942. Der Autor des ausgezeichnet ausgearbeiteten Buches schlägt als mögliche Lösung der Minderheitenfrage den Schutz der nationalen Minderheiten durch ein internationales Statut im Rahmen einer weltweiten Organisation vor. Vishniak führt hierbei Teile der Rede des Präsidenten Wilson vom 11. Februar 1918 an, in welcher sich dieser dagegen wandte, daß die Völker nur als Schachfiguren im politischen Spiel angesehen werden. Der amerikanische Präsident sprach bei dieser Gelegenheit die Forderung aus, daß jede territoriale Lösung in erster Linie unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Bevölkerung durchzuführen sei. Wörtlich sagte der Präsident damals: "Peoples and provinces must not be bartered about from sovereignty to sovereignty as if they were mere chattels or pawns in a game, even the great game, now forever discredited, of the balance of power... Every territorial settlement... must be made in the interest and for the benefit of the population concerned, and not as a part of any mere adjustment or compromise of claims amongst rival states." ...zurück...

20S. Anlage Nr. 4. ...zurück...

21S. Berichte 84, 167, 187, 282 u. 291. ...zurück...

22Wenzel Jaksch, Benesch war gewarnt, München 1949. ...zurück...

23Edvard Benesch, Paméeti, Prag 1947. ...zurück...

24Vgl.: Sir Bruce Lockhart, The Czechoslovak Revolution, Foreign Affairs, 1948, S. 633. "Dr. Benes was grateful, but not wholly satisfied. He wanted full recognition of the juridical continuity of the Czechoslovak state in the form in which it existed before Munich. In spite of the obvious legal difficulties it was granted." ...zurück...

25Lockhart a.a.O., S. 633: "In December 1943 against the advice of the British Government he (Benes) went to Moscow." ...zurück...

26S. dazu: War and Peace Aims of the U.N., Boston 1945, Bd. II, S. 1030. ...zurück...

27S. dazu: War and Peace Aims of the U.N., Boston 1945, Bd. II, S. 1024. ...zurück...

28S. dazu: Ferdinand Peroutka, Byl Benes vinen? [War Benesch schuldig?], Paris 1950: "...Er glaubte, er würde eine Art Clearingstelle für westliche und östliche Ideen leiten können. Er wollte eine Brücke bauen, über die alle mit Freuden schreiten würden - und auf dem ersten Pfeiler dieser Brücke würde sein Name eingraviert sein." (Übersetzt aus dem Tschechischen.) ...zurück...

29S. dazu Anm. 2. ...zurück...

30S. dazu: Jürgen Thorwald, Das Ende an der Elbe, Stuttgart 1950, S. 300ff. und Dr. Emil Franzel, "Prag im Mai 1945,", Die Welt, Hamburg 1950, Nr. 103-105. ...zurück...

31S. Anlage Nr. 5. ...zurück...

32S. Anlage Nr. 6. ...zurück...

33S. Anlage Nr. 7. ...zurück...

34S. Anlage Nr. 8. ...zurück...

35Der Artikel 13 des Potsdamer Abkommens hat folgenden Wortlaut: "Geregelte Überführung der deutschen Bevölkerung. Die Konferenz hat bezüglich der Überführung von Deutschen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn folgende Übereinkommen erzieht; die drei Regierungen haben die Frage von allen Seiten erwogen und anerkennen, daß die Überführung der deutschen Bevölkerung und deutscher Bevölkerungselemente, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn geblieben sind, nach Deutschland vorgenommen werden. Sie kommen überein, daß alle Überführungen, die vorgenommen werden, auf eine geregelte und menschliche Weise erfolgen sollen." ...zurück...

36Hermann Raschhofer, Vom Minderheitenrecht zum Unrecht der Vertreibung. Christ Unterwegs, München, 4. Jahrgang, Nr. 11, S. 9: "Die Signatare waren verpflichtet, für die bedingungsmäßige Durchführung Sorge zu tragen und die im Abkommen erwähnten Staaten dazu anzuhalten." ...zurück...

37S. dazu: War and Peace Aims of the U.N., Boston 1945, Bd. II, S. 1048. ...zurück...

38S. dazu: War and Peace Aims of the U.N., Boston 1945, Bd. I; Eduard Benes: Lecture at Manchester University, December 1942. ...zurück...

39S. dazu: Definition des Gruppenmordes (Genozide) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 13. 12. 1946. "Gruppenmord (Genozide) ist eine Verleugnung des Rechtes der Existenz ganzer menschlicher Gruppen, wie Menschenmord die Verleugnung des Rechtes auf das Leben des einzelnen menschlichen Wesens ist. Solche Verleugnung des Rechts der Existenz verletzt das Gefühl der Menschlichkeit, führt zu großen Verlusten der Humanität, zu welcher diese menschlichen Gruppen in kultureller und anderer Beziehung beigetragen haben, und ist im Widerspruch mit dem Moralgesetz, dem Geist und dem Ziel der Vereinten Nationen. Es sind viele Fälle solcher Verbrechen des Gruppenmordes bekannt, wobei rassische, religiöse, politische und andere Gruppen ganz oder teilweise vernichtet wurden. Die Bestrafung des Verbrechens des Gruppenmordes ist eine Angelegenheit von internationalem Interesse...." ...zurück...

40S. Anlage Nr. 9. ...zurück...

41S. Anlage Nr. 10. ...zurück...

42S. Anlage Nr. 11. ...zurück...

43S. Anlage Nr. 12. ...zurück...

44S. Anlage Nr. 13 und, vergleichsweise, Anlage Nr. 14. ...zurück...

45S. Anlage Nr. 15. ...zurück...

46S. Anlage Nr. 16, wo eine Übersicht über das Volksvermögen der Deutschen in der tschechoslowakischen Republik gegeben wird. ...zurück...

47S. Anlage Nr. 17. ...zurück...

48Dokumente der deutschen Politik, Bd. 6, I, S. 362 (Berlin, 1939). ...zurück...

49S. dazu: Dr. Rudolf Lodgman von Auen, Die völkerrechtliche Grundlage des Sudetenproblems und die politische Entwicklung seit 1945, Sinsheim 1948, S. 6 ff. ...zurück...

50S. dazu: "A Petition to the Secretary General of the United Nations and the Foreign Secretaries of the Signatory Powers of the Potsdam Agreement from the Parliamentary Delegation of Sudeten Labour in Great Britain", verfaßt von Wenzel Jaksch, London 1947, S. 24 ff. Dort wird auch darauf hingewiesen, daß die den deutschen Antifaschisten zugesagten Ausnahmebestimmungen der Dekrete in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht eingehalten wurden. ...zurück...

51S. Anlage Nr. 18. ...zurück...

52Ist es nicht vielmehr so, wie die 1946 von prominenter amerikanischer Seite herausgegebene Broschüre Tragedy of a People (Racialism in Czecho-Slovakia), New York 1946, feststellt, daß die Austreibung den mit Recht so angeprangerten Rassismus Hitlers noch übertrifft? ...zurück...

53S. dazu: Ivo Duchácek, "Communist Infiltration", World Politics 1950, S. 346. "Als im Jahre 1945 die sudetendeutsche Minorität in die amerikanische und russische Zone Deutschlands umgesiedelt wurde, wuchs trotz der vernichtenden Niederlage Deutschlands die tschechische Angst vor der Möglichkeit eines sudetendeutschen Revisionismus, der neue Furcht und Unsicherheit mit sich bringen könnte. Die Tatsache, daß einige Tschechen sich früheres sudetendeutsches Eigentum in einer ziemlich ungebräuchlichen Art und Weise angeeignet hatten, erweiterte diese nationale Besorgnis um ein wirtschaftliches Motiv. [Übersetzung]" ...zurück...

54S. dazu: Dokumente der Menschlichkeit, herausgegeben vom Göttinger Arbeitskreis, Klitzingen/Main, 1950. ...zurück...

55S. Anlage Nr. 19. ...zurück...

56S. dazu: Lemberg a.a.O., S. 243: "...Darum erinnert dieses vierte Stadium der Lösungsversuche der europäischen Nationalitätenfrage an ähnliche Lösungsversuche in der Epoche der europäischen Religionskriege. Auch damals schien sich nach verschiedenen tastenden Versuchen kein anderer Ausweg zu bieten,als die Ausweisung jener Gruppen, die mit der Konfession des Landesherren nicht übereinstimmten. Wie damals diese Gewaltlösungen einen Gipfelpunkt und zugleich eine Krise des religiösen Gemeinschaftsgefühles darstellten, so werfen auch die heutigen unmenschlichen Austreibungen und Massenvernichtungen nationaler und rassischer Gruppen ein grotestes Schlaglicht auf die Krise des europäischen Nationalismus, jener im Grunde so fruchtbaren und schöpferischen Bewegung, die in solchen Erscheinungen auf die Spitze getrieben und in ihr Gegenteil umgeschlagen ist." ...zurück...


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