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Gebt mir vier Jahre Zeit! Dokumente zum ersten 
Vierjahresplan des Führers.

Die Arbeitsschlacht
Zwei Welten

ie Entwicklung des Arbeitsmarktes in den vierzehn Jahren der Novemberrepublik war nicht nur ein Problem der Organisation oder der Finanzen, sondern auch zum wesentlichen Teil ein Problem der Weltanschauung. Die im marxistischen oder rein kapitalistischen Denken befangenen führenden Kreise der Weimarer Republik stellten das Kapital in den Mittelpunkt ihres Denkens, während der nationalsozialistische Staat von der Arbeit und der Produktion ausgeht. Dort hieß es: Kapital schafft Arbeit! Hier heißt es: Arbeit schafft Kapital!

Nur so ist es zu verstehen, daß nach den mit geborgtem Gelde herbeigeführten Glanzjahren der Republik, in denen man in Saus und Braus lebte, ohne an die Zukunft zu denken, in den Jahren 1928 bis 1930 man fassungs- und rettungslos dem völligen Zusammenbruch gegenüberstand. Nur so ist es zu verstehen, daß ein Jahr 1931 kommen konnte, mit dem Bankenkrach und dem völligen Zusammenbrechen zahlreicher Getriebe, mit dem plötzlichen Anschwellen der Arbeitslosigkeit in hohe Millionenzahlen hinein. Anstatt herzhaft zuzupacken, redete und diskutierte man damals. Gutgemeinte Hilfsvorschläge blieben in den parlamentarischen Instanzen stecken, wurden Unterausschüssen der Reichstagsausschüsse überwiesen und konnten niemals irgendwie in die Tat umgesetzt werden, weil sie bei dem weltanschaulichen Gegensatz zwischen den parlamentarischen Richtungen niemals eine Mehrheit gefunden hätten.

Das Geheimnis des Erfolges der Arbeitsschlacht nach der nationalsozialistischen Revolution liegt in erster Linie in der straffen Zusammenfassung aller Kräfte und ihre Hinlenkung auf ein Ziel, der Beseitigung aller Schwätzer und der schnellen Durchführung energischer Maßnahmen ohne Rücksicht auf Proteste oder Geschrei solcher Kräfte, für die diese Maßnahmen etwa vorübergehend Unannehmlichkeiten im Gefolge hatten. Alle diese Maßnahmen wurden nicht durchgeführt mit Hilfe ausländischer Kapitalien, sondern aus eigener Kraft des deutschen Volkes. Es wurde im Gegenteil die Last der Auslandsschulden des Deutschen Reiches in der Zeit der Arbeitsschlacht erheblich vermindert.



 

Das Brauns-Gutachten

s ist leicht, vom nationalsozialistischen Standpunkt aus heute vernichtende Kritik an der Wirtschaftspolitik der vierzehn Nachkriegsjahre zu halten, weil diese Wirtschaftspolitik Material in solcher Fülle bietet, daß man nach Argumenten nicht lange zu suchen braucht. Das bezeichnendste Dokument für die Lage im Jahre 1931 haben die Gegner des Nationalsozialismus selbst geliefert: das sogenannte Brauns-Gutachten. Die unter Vorsitz des dem Zentrum angehörenden Reichsarbeitsministers Brauns stehende Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage verfaßte 1931 ein Gutachten, das trotz aller Beschönigung der Lage einmal zeigt, wie es selbst nach der Erkenntnis der verantwortlichen Männer des Systems in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt aussah. Es zeigt weiter, wie man völlig ratlos sich nicht zu helfen wußte und die einzige Möglichkeit der Arbeitsbeschaffung - in neuen Auslandskrediten, also in fremder Hilfe, sah. Dieses Gutachten stellt auch fest, daß die Einführung einer allgemeinen Arbeitsdienstpflicht nicht in Frage komme, weil die Bereitstellung von zusätzlicher Arbeitsgelegenheit für einen ganzen Jahrgang ein Kapital erfordern würde, das bei der Wirtschaftsnot nicht zu beschaffen sei(!!).

Die wesentlichen Teile des Gutachtens haben folgenden Wortlaut:


    Brauns-Gutachten zur Arbeitslosenfrage

    Erster Teil

    Seit der Jahreswende 1927/28 hat sich der deutsche Arbeitsmarkt von Jahr zu Jahr in steigendem Tempo verschlechtert. Die Entwicklung spiegelt sich in der Zahl der Arbeitslosen.

                Jahresdurchschnitt Arbeitslose  
    1928   1 390 987  
    1929   1 896 938  
    1930   3 075 580  
    Ende Februar 1931 zählten die Arbeitsämter 4 971 843 Arbeitslose.

    Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren ständig gewachsen. Neben der völligen Arbeitslosigkeit weist auch die Kurzarbeit einen erheblichen Umfang auf. Von der in den Gewerkschaften organisierten Arbeiterschaft waren Ende Februar
    34,5 v.H. arbeitslos
    19,5 v.H. arbeiteten verkürzt
    nur 46,0 v.H. waren voll beschäftigt.

    Zweiter Teil

    Im Rahmen der geschilderten Weltkrise hebt sich die deutsche Krise durch besondere Eigentümlichkeiten hervor. Deutschland hatte unter dem Weltkrieg und seinen unmittelbaren Folgen sowie unter den jahrelangen verfehlten und darum vergeblichen Versuchen einer wirklichen Liquidierung des Krieges, die auch heute noch nicht erreicht ist, mehr als andere Länder zu leiden. So war infolge der starken Zerstörung des deutschen Produktionsapparates im Krieg, Ruhrkampf und Währungszusammenbruch der deutsche Wiederaufbau aus eigener Kraft allein nicht möglich. Es bedurfte der Hilfe des ausländischen Kapitals. Mit dieser Hilfe konnte sich der ohnehin starke Wille zum Wiederaufbau und zur Anpassung an die moderne Technik (Nationalisierung) sowie das verantwortungsvolle Streben, der wachsenden Menge von Erwerbstätigen Arbeitsgelegenheit zu schaffen, verhältnismäßig schnell und keineswegs ohne Erfolg durchsetzen. Daß dabei vielfach Aufblähungen des Produktionsapparates und Kapitalfehlleitungen erfolgten, ist verständlich. Der Auftrieb, den die deutsche Wirtschaft auf diese Weise erhielt, erzeugte auch hier eine Scheinblüte, die in vielfacher Hinsicht nachteilig wirken mußte. Sie blendete das Ausland und uns selbst; sie führte im Ausland zur Überschätzung unserer Leistungsfähigkeit (Youngplan) und daheim zu einem Mangel an Disziplin in allen Zweigen der öffentlichen, nicht minder aber auch in der privaten Wirtschaft: Preisniveau, Selbstkosten der Wirtschaft, insbesondere Zinsen und öffentliche Abgaben, zum Teil auch Löhne und Gehälter, alles wurde übersteigert.

    Die deutsche Entwicklung barg ihre besonderen Gefahren, die im Augenblick des Umschwungs der Konjunktur die Krise beschleunigen und verschärfen mußten. Der Kapitalzufluß vom Ausland versiegte, der Rückhalt an eigenem Kapital und Reserven reichte trotz erheblicher inländischer Kapitalbildung nicht aus, viele Betriebe standen damit alsbald vor dem Zusammenbruch. Verhängnisvoll wirkten auf die weitere Entwicklung die innenpolitischen Spannungen ein, die manche Ansätze zum Besseren zerschlugen. Berechtigte Hoffnungen auf eine Entspannung des Kapitalmarktes wurden zunichte; die bereits hervorgetretene Tendenz zur Senkung des Zinsfußes brach ab; der Schaffenswille bei den Unternehmern schlug in Pessimismus um, und weiter Kreise der Arbeiterschaft bemächtigte sich eine bis zur Verzweiflung gehende Mutlosigkeit.

    Sollen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung nicht nur eine zeitweilige Milderung der Arbeitslosigkeit, sondern darüber hinaus eine Belebung der Gesamtwirtschaft bringen, die einer wachsenden Zahl von Arbeitskräften zugute kommt, so muß es sich um weitgreifende Pläne und Einsatz großer Mittel handeln. Die Durchführung eines solchen Programms bedingt keineswegs, daß das Kapital an anderer Stelle der deutschen Wirtschaft entzogen wird; vielmehr soll Kapital nutzbar gemacht werden, welches ohne diese Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen würde.

    Das technische Mittel zur Bereitstellung des Kapitals sind langzeitige Kredite. Große Erschwerungen liegen allerdings darin, daß zur Zeit in Deutschland die Aufnahme von Kapital in ausreichendem Umfang nicht möglich ist. Die Heranziehung von Auslandskapital - vorausgesetzt, daß es zu erträglichem Zinsfuß zu erhalten ist - ist darum erforderlich.

    Die Kommission hält die Einführung einer allgemeinen Arbeitsdienstpflicht nicht für ein geeignetes Mittel zur Entlastung des Arbeitsmarktes.

    Die Bereitstellung umfangreicher, für einen ganzen Jahrgang junger Menschen ausreichender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheit durch die öffentliche Hand würde ein Kapital erfordern, das bei der gegenwärtigen Wirtschaftsnot nicht zur Verfügung steht."

5 Milliarden Reichsmark wollten die Systemparteien, trotz der ungeheuren Verschuldung Deutschlands, der drückenden Zinslasten und der Unmöglichkeit zur Rückzahlung der durch sie selbst eingegangenen Verpflichtungen aus dem Youngplan, borgen, um wenigstens einen Teil der Erwerbslosen wieder unterbringen zu können. Auch hier zeigt sich wieder, wie man in der ganzen Frage der Arbeitsbeschaffung ein reines Kapitalproblem sah und deshalb auch unfähig war, irgendeine wirkungsvolle Maßnahme zur Abhilfe in die Wege zu leiten.

Ebenso vernichtend für die Politik des Systems wie dieses Gutachten aus dem Kreis der Systemparteien sind die trockenen und nüchternen Berichte der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus dem gleichen Zeitraum. In dem Bericht dieser Anstalt für die Zeit vom 1. Januar 1931 bis 31. März 1932 wird z.B. gesagt:

          "Die wirtschaftliche Entwicklung ist im ganzen Berichtszeitraum durch eine weitere scharfe Abwärtsbewegung gekennzeichnet. Das gilt sowohl für das Kalenderjahr 1931 wie für das anschließende erste Vierteljahr 1932. Während dieser ganzen Zeit hat die Rückläufigkeit der Konjunktur, die schon im Herbst 1929 begonnen und sich im Jahre 1930 fortgesetzt, angehalten.
          Die Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft, in früheren Jahren in der Hauptsache nur eine winterliche Erscheinung, hat im letzten Jahr in steigendem Ausmaß auch auf die Sommermonate übergegriffen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ging infolge der ungünstigen Wirtschaftslage der Landwirtschaft und der vermehrten Mitarbeit der Familienangehörigen besonders in den bäuerlichen Betrieben stark zurück. Auf der anderen Seite steigerte sich das Angebot an Arbeitskräften für die Landwirtschaft noch dadurch erheblich, daß neben den eigentlichen erwerbslosen Landarbeitern auch die weiblichen Familienangehörigen der gewerblichen Arbeitslosen, soweit sie in den Dörfern und Kleinstädten wohnten, in zunehmendem Maße Arbeit in der Landwirtschaft suchten. In der gleiche Richtung wirkte auch der Rückstrom eines Teiles der vom Lande stammenden städtischen erwerbslosen Arbeiterschaft auf das Land. Auch der Überschuß an ländlichem Nachwuchs, der sonst in der Industrie Aufnahme fand, belastet fortschreitend den ländlichen Arbeitermarkt.
          Das von der Reichsregierung durchgeführte Arbeitsbeschaffungsprogramm mußte sich in verhältnismäßig engen Grenzen halten; man wollte der Allgemeinheit keine weiteren steuerlichen Belastungen auferlegen, um daraus öffentliche Aufträge in stärkerem Umfang zu finanzieren, weil dies kaum eine Arbeitsvermehrung sondern wohl lediglich eine Arbeitsverschiebung bedeutet hätte. Andererseits sollte auch jede Erschütterung der Währung durch ein Überspannen des öffentlichen Kredits vermieden werden."

Der nationalsozialistische Staat hat diese Auffassung schon dadurch Lügen gestraft und als völlig verfehlt bewiesen, daß er sein Arbeitsbeschaffungsprogramm nicht nur ohne Erhöhung der Steuerlasten durchführte, sondern sogar erhebliche Steuererleichterungen gewährte. Er hat in der Erkenntnis der Tatsachen, daß Arbeit Kapital und Werte schafft und das Volksvermögen erhöht, die notwendigen Kredit- und Finanzmaßnahmen zur Arbeitsbeschaffung durchgeführt, ohne die Währung zu gefährden.

Der gleiche Bericht der Reichsanstalt behandelt auch die Berufsberatung und wirft ein erschütterndes Schlaglicht auf die Berufsnot der Jugend vor der Machtergreifung.

          "Die Ratlosigkeit und der Pessimismus der ratsuchenden Abiturienten waren in der Beratungsperiode 1932 noch größer als im Vorjahre. Die Berufswahl ist mehr denn je zuvor beherrscht von dem Streben nach der dem deutschen Volke verlorengegangenen Lebenssicherheit. Eine Sicherung wird noch immer von vielen in völliger Verkennung der Sachlage in den akademischen Berufen gesucht. Läßt sich ein Studium nicht ermöglichen, so wird zunächst die mittlere Beamtenlaufbahn oder eine Stellung in Heer, Marine, Polizei angestrebt. Bei vielen jungen Leuten gehen dem Besuch der Berufsberatungsstelle lange Bemühungen voran, bei einer Behörde unterzukommen; es gibt Ratsuchende, die sich bei siebzig oder achtzig Behörden beworben haben. Ein großer Teil der jungen Leute klammert sich beharrlich an diesen Wunsch und zieht es vor, unter den kümmerlichen Verhältnissen zu Hause zu vegetieren, statt eine Lehrstelle anzunehmen, 'da man doch nach vollendeter Lehrzeit arbeitslos wird'."




 

21,5 Millionen Menschen
auf Unterstützungen angewiesen

erreicht die Krise ihren Höhepunkt. Schon um die Jahreswende 1931/32 weist die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in ihrem Bericht aus:

Gemeldete Arbeitslose    6 041 910
davon: Arbeitslose mit Arbeitslosenunterstützung 1 885 353
  Arbeitslose mit Krisenunterstützung 1 596 065
  Arbeitslose mit Wohlfahrtsunterstützung 1 713 231
  Sonstige Arbeitslose 847 261
Es kommen hinzu:  
  nicht gemeldete Arbeitslose
            (unsichtbare Arbeitslosigkeit) zirka    
950 000
Gesamtzahl der Erwerbslosen zirka 7 000 000

Unter den Begriff "Sonstige Arbeitslose" fallen vor allem diejenigen Personen, die nicht mehr voll einsatzfähig sind, sei es wegen Krankheit, zu hohen Alters (über sechzig Jahre) oder sonstigen Gründen. Hunderttausende von Menschen also sind 1932 bereits abgeschrieben, aus dem Produktionsprozeß für immer ausgeschaltet und sozusagen zum alten Eisen geworfen.

Am 30. Januar 1933 beträgt die Gesamtzahl der Erwerbslosen 7 Millionen. Rechnet man zirka 2 Millionen Rentenempfänger, die unterstützungsbedürftig waren, hinzu, so sind das 9 Millionen Menschen. 12,5 Millionen Frauen und Kinder, Familienangehörige dieser Arbeitslosen und Rentner, sind in dieser Zeit ebenfalls auf die karge öffentliche Hilfe angewiesen. 21,5 Millionen Menschen, der dritte Teil des ganzen Volkes, muß 1932 in den fürchterlichsten sozialen Verhältnissen mit kleinen Unterstützungen am Leben erhalten werden.

Im Jahre 1932 muß jeder in Arbeit stehende Deutsche im Durchschnitt neben seiner Familie noch einen Erwerbslosen mit erhalten. Da aber die Lebenshaltung von 30 bis 40 v.H. der übrigen Bevölkerung durch Kurzarbeit und Rückgang der Kaufkraft in dieser Zeit ebenfalls schon auf die der Erwerbslosen heruntergedrückt ist, verteilt sich die Last der Unterhaltung der Erwerbslosen praktisch so, daß im Reichsdurchschnitt jeder Erwerbstätige mit mehr als 200 RM. Monatseinkommen eine Familie zusätzlich durch Abzüge von Lohn und Gehalt unterhalten muß. Denn die kleinen Gewerbetreibenden und Händler sind infolge des katastrophalen Absinkens der Kaufkraft am Ende ihrer Kräfte. Zehntausende von ihnen müssen ihre Betriebe schließen, ohne die Arbeitslosenfürsorge in Anspruch nehmen zu können oder von ihr erfaßt zu werden. Wie sah es in diesem Jahr 1932 in Deutschland aus? Mit Schaudern denken heute noch viele Millionen daran. Es war nicht nur der Hunger nach Brot, der sie quälte, sondern ebenso die jahrelange Erwerbslosigkeit, der Hunger nach Arbeit. Es ist bezeichnend, wenn das Berliner Tageblatt am 15. Juli 1931 berichtet, daß die Polizei öffentliche Arbeitsstellen mit Bretterzäunen abdecken muß, um die Arbeitenden vor der Belästigung durch die Tausende von Erwerbslosen zu schützen, die sich um solche Arbeitsstellen zu sammeln pflegen. Zehntausende bevölkerten die Landstraßen, Hunderttausende gingen betteln, andere Hunderttausende verbrachten die Sommer in Zeltlagern, um wenigstens die Miete zu sparen und die wenigen Pfennige Unterstützung für ihre Ernährung verwenden zu können.



 

"Suche Stellung beliebiger Art"

tellenangebote in den Anzeigenteilen der Zeitungen kamen nur noch ganz selten vor. Inhaber größerer Firmen berichten, daß bei der Ausschreibung einer einzigen Buchhalterstelle oft vier- bis fünftausend Bewerbungen eingingen, darunter solche von Prokuristen und Direktoren stillgelegter großer Firmen, von Ärzten und Rechtsanwälten, Diplomvolkswirten und Menschen aus allen Berufsständen. Stellengesuche dagegen fand man niemals in solchem Umfang in der deutschen Presse wie gerade in jenen Jahren. Auslobungen von Belohnungen für die Beschaffung einer Arbeitsstelle, gleich welcher Art, waren an der Tagesordnung. Persönlichkeiten mit umfangreichen Sprachkenntnissen und erstklassiger Vorbildung suchten Beschäftigung jeder Art, auch als Portier, Chauffeur und dergleichen:

300,-- RM.
demj., der äuß. tücht. Reisenden mit zehnjähriger Reiset. im In- und Ausland, mit perf. Sprachkenntnissen, Führerschein, Position verschafft.
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100 Mark Belohnung
demjenigen, der mir als stellenlosem Buchdrucker eine
existenzfähige Dauerstellung
vermittelt oder bietet, ganz gleich welcher Art, in oder außerhalb der Branche.
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Die Verschuldung der Arbeitslosenversicherung

ie Verschuldung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nahm in solchem Maße zu, daß das Reich mit erheblichen, immer weiter steigenden Summen einspringen mußte. Nach einer Aufstellung der Reichsanstalt liegt ihre Tragkraft bei 2.050.000 Arbeitslosen. Bis zu einer solchen Höhe ist sie in der Lage, aus eigener Kraft ihren Haushalt ohne Überschuß und Fehlbetrag auszugleichen. Die Zahl der Erwerbslosen, die am 30. Januar 1933 zu unterstützen war, beträgt genau das Dreifache dieser Summe. Die Folgerungen daraus sind selbst für den Laien ohne weiteres klar. Auch die von den Systemregierungen vorgenommenen mehrfachen Steigerungen des Beitragssatzes der Erwerbstätigen vermochten die Finanzlage der Reichsanstalt nicht wesentlich zu bessern.

    Am 1. Januar 1930 wurde der Beitragssatz auf 3½ v. H.,
    am 1. August 1930 auf 4½ v. H. und
    am 6. Oktober 1930 auf 6½ v. H. festgesetzt.

Der nationalsozialistische Staat hat auf die Senkung dieser auf die Dauer zweifellos erheblichen Belastung der Erwerbstätigen bisher verzichten müssen, um alle verfügbaren Mittel für die Arbeitsbeschaffung einzusetzen, in der Erkenntnis, daß es wichtiger ist, erst einmal in genügender Anzahl neue Arbeitsplätze zu schaffen und auf diese Weise denjenigen zu Arbeit und Brot zu verhelfen, die jahrelang ohne Arbeitsplatz waren, und erst in einer zweiten Etappe später einmal daranzugehen, dann auch Belastungen abzubauen, die von den Erwerbstätigen als drückend empfunden werden könnten.

Neben den Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung erhob das Reich von 1932 ab von den Erwerbstätigen auch noch die sogenannte "Abgabe zur Arbeitslosenhilfe", also einen weiteren Sonderbetrag, der von Lohn und Gehalt abgezogen wurde, so daß die Abzüge insgesamt oft weit über 25 v.H. des Einkommens betrugen. Diese Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wurde mit Beginn des Jahres 1935 bei der Neuordnung der Einkommenssteuer in diese unter weitestgehender Schonung der niedrigen Einkommen eingebaut und damit eine fühlbare Erleichterung für alle Erwerbstätigen geschaffen. Einige Berufsgruppen, in denen die Beibehaltung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung die Erhöhung der Zahl der Erwerbstätigen zweifellos hätte behindern müssen, wurden im Jahre 1933 für beitragsfrei erklärt, und zwar die Hausgehilfinnen und Haushaltungsvorstände, die Land- und Forstwirtschaft, die Binnen- und Küstenfischerei.

Die Verschuldung der Reichsanstalt betrug am
31. März 1929 . . . . . . . . .    184 Millionen Reichsmark
31.     "    1930 . . . . . . . . .    622 Millionen Reichsmark
31.     "    1931 . . . . . . . . . 1 400 Millionen Reichsmark

Heute trägt die Reichsanstalt ihren Etat nicht nur selbst, sondern sie hat darüber hinaus dem Reich und den Gemeinden die Lasten der Krisenfürsorge abgenommen und beide dadurch um insgesamt 2.275 Milliarden Reichsmark entlastet.



 

Nationalsozialismus bringt Wandlung

in interessanter Beitrag dafür, in welchem Maße das Lohneinkommen sich seit der Machtergreifung vermehrt hat, zeigt eine Aufstellung der Reichsanstalt über das monatliche Aufkommen pro Kopf des Beitragszahlers, das ja vom Einkommen errechnet wird:

      1932 . . . . . . . . . . . 8.19 RM
      1933 . . . . . . . . . . . 8.18   "
      1934 . . . . . . . . . . . 8.96   "
      1935 . . . . . . . . . . . 9.46   "
Während noch 1930 80 v.H. der Erwerbslosen sich in der Arbeitslosen- und Krisenfürsorge befanden und 20 v.H. in der Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge, hatte sich schon in zwei Jahren dieses Verhältnis grundlegend geändert. Im Jahre 1932 sind es nur noch 50 v.H. der Erwerbslosen, die sich in der Arbeitslosen- und Krisenfürsorge befinden. Die übrigen 50 v.H. sind also Dauererwerbslose, die auch vorübergehend keine Arbeitsstelle mehr erhalten konnten, um so wieder die Anwartschaft auf die Arbeitslosenversicherung zu erhalten, Dauererwerbslose, für die es keinen Hoffnungsschimmer mehr gibt.

Enttäuscht, durch die langdauernde Arbeitslosigkeit demoralisiert, in höchster materieller Not, wenden sich Millionen dem Kommunismus zu. Und wiederum Millionen, denen noch Glaube und Hoffnung an Deutschland geblieben ist, kämpfen unter dem Hakenkreuz. Die Anhängerschaft jener bürgerlichen Mitte einschließlich ihrer marxistischen Bundesgenossenschaft, der die Verantwortung für diesen Niedergang zufällt, gerät in die Gefahr, völlig zerrieben zu werden. Drohend erhebt der Kommunismus sein Haupt.

Als mitten im Chaos Adolf Hitler am 30. Januar 1933 die Zügel des Reiches ergreift, da setzt sich dieses ungeheure Maß von Glauben und Vertrauen vieler Millionen von einem Tag zum anderen um in den Willen zur Tat. Und so kann schon nach zwei Monaten, am 31. März 1933, die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung feststellen:

          "...Die Entspannung im Jahre 1933 in eine tatsächliche tiefgreifende Besserung überführt zu haben, ist das Verdienst der Regierung der nationalsozialistischen Revolution. Sie stellten den Wert und die Ehre der Arbeit - weltanschaulich - wieder in den Vordergrund. Dieser grundsätzliche Wandel der Anschauung ließ sie die drängenden Probleme in der Welt der Arbeit kühn und wagemutig ohne Rücksicht auf bürokratische Hemmungen anfassen und einer Lösung entgegenführen..."

In der zweiten Hälfte des Jahres 1933 kann als erster Gauleiter der Oberpräsident von Ostpreußen dem Führer melden: Ostpreußen ohne Arbeitslose! Das, was niemand vor einem Jahr für möglich gehalten hatte, ist wahr geworden: es gibt in einer ganzen Provinz keine Arbeitslosen mehr.

Am Abschluß des ersten Jahres nationalsozialistischer Arbeitsbeschaffung, also am 31. März 1934, konnte die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Stolz feststellen:

          "Hatte der Führer am denkwürdigen 30. Januar 1933 dem Kampfe um die Beseitigung der Arbeitslosigkeit und um die Erfüllung des Willens des Nationalsozialismus, auch den letzten deutschen arbeitslosen Volksgenossen wieder in Arbeit und Brot zu bringen, ein Ziel von vier Jahren gesetzt, so konnte bereits am Ende des ersten Jahres dieses gigantischen Kampfes ein Erfolg errungen werden, der in der Geschichte der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einzig dasteht.
          Die Zahl der Arbeitslosen im Deutschen Reich sank von 5.598.855 am 31. März 1933 auf 2.798.324 am 31. März 1934, also um 2.800.531 oder die Hälfte (50,0 v.H.).
          Im gleichen Zeitraum stieg auf der positiven Seite die Zahl der beschäftigten Arbeiter und Angestellten nach der Krankenkassenmitgliederstatistik um rund 2.494.000 auf rund 14.687.000. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter und Angestellten überlagerte damit den Stand vom 31. März 1931 um rund 594.000. Seit Januar 1933, dem bisherigen Tiefstand der Beschäftigung und zugleich dem Beginn des ersten Arbeitsschlachtjahres, wurden rund 3,2 Millionen arbeitslose Volksgenossen wieder der Arbeit zugeführt, das sind 27,9 v.H. aller nach der Krankenkassenmitgliederstatistik überhaupt vorhandenen Arbeiter und Angestellten (Krankenkassenmitglieder).
          Der entscheidende Rückgang der Arbeitslosigkeit, der im Berichtsjahr eintrat, hatte zur Folge, daß alle Vermittlungskräfte sich dem planvollen Einsatz der Arbeitslosen widmen konnten, während in früheren Jahren ein wesentlicher Teil von ihnen für die Betreuung und verwaltungsmäßige Bearbeitung der nicht zu wehrenden Not der Arbeitslosen beansprucht worden war. Hand in Hand ging erfreulicherweise damit auch eine gesteigerte Inanspruchnahme der Arbeitsämter durch diejenigen, die Stellen anzubieten hatten..."



 

Nur noch eine Million Erwerbslose

um ersten Male seit der Wirtschaftskrise wurde im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit im September 1936 die Millionengrenze erreicht. Nur noch 1.035.000 Erwerbslose wurden im September 1936 gezählt, gegen 7 Millionen am 30. Januar 1933. Diese Statistik weist insgesamt aus:

  beschäftigte Arbeiter
und Angestellte:
Erwerbslose:
Januar 1930 16 327 000 3 218 000
Juli         " 16 941 000 2 765 000
Januar 1931 13 970 000 4 887 000
Juli         " 15 020 000 3 990 000
Januar 1932 12 085 000 6 042 000
Juli         " 12 756 000 5 392 000
Januar 1933 11 487 000 6 014 000
(dazu 1 Million
nicht mehr gemeldete
Arbeitslose)
Juli         " 13 436 000 4 464 000
Januar 1934 13 518 000 3 773 000
Juli         " 15 533 000 2 426 000
Januar 1935 14 409 000 2 974 000
Juli         " 16 640 000 1 754 000
Januar 1936 15 672 000 2 520 000
Juli         " 17 839 000 1 170 000
März 1937 17 497 000 1 245 000

Im April 1937 ist zum erstenmal die Millionengrenze unterschritten worden. Die Differenz zwischen der Abnahme der Arbeitslosigkeit und der Zunahme der Zahl der Beschäftigten ist daraus zu erklären, daß die Aufnahme von Hunderttausenden in die Wehrmacht und den Arbeitsdienst nicht berücksichtigt werden konnte und außerdem der Zugang an Erwerbstätigen infolge der geburtenschwachen Kriegsjahrgänge sich gesenkt hat.

Die unsichtbare Arbeitslosigkeit ist verschwunden. Bettler und Hausierer gibt es kaum noch. Dagegen besteht in einer Reihe von Gewerbezweigen bereits ein fühlbarer Facharbeitermangel, insbesondere in der Metallwirtschaft und im Baugewerbe, so daß die in den Notzeiten auf alle möglichen Berufe umgeschulten Facharbeiter dieser Industriezweige jetzt ihren alten Berufen wieder zugeführt werden müssen, damit der Auftragsbestand erledigt werden kann. Darüber hinaus sind zur Beseitigung des Facharbeitermangels bereits besondere Maßnahmen zur Heranbildung eines guten Nachwuchses getroffen worden. Auch in der Landwirtschaft besteht bereits ein erheblicher Arbeitermangel, der so weit geht, daß zur Sicherung der Ernteeinbringung im Jahre 1937 in Notfällen der Reichsarbeitsdienst wird eingesetzt werden müssen.

Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, der in der gleichen Stunde, in der Adolf Hitler Reichskanzler wurde, seinen Anfang nahm, erhielt zum erstenmal einen gesetzlichen Unterbau am 1. Juni 1933 durch das "Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit".

Dieses Gesetz ermächtigt in Abschnitt I den Reichsminister, Arbeitsschatzanweisungen im Gesamtbetrage bis zu 1 Milliarde Reichsmark zur Förderung der nationalen Arbeit auszugeben. Es bestimmt weiter im einzelnen, für welche Arbeitsvorhaben der Einsatz von Reichsmitteln in Frage kommt.

Der Abschnitt II gewährt Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen, um die Wirtschaft anzuregen, in größerem Umfange Aufträge zum Ersatz alter Maschinen, Geräte usw. zu erteilen.

Der Abschnitt III fordert zu einer freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit auf, die entweder vom Arbeitseinkommen, vom Vermögen, durch Hergabe von Schatzanweisungen oder durch Schuldverschreibungen gezahlt werden kann.

Abschnitt IV regelt die Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft und gewährt für Hausgehilfinnen, die zum Haushalt des Arbeitgebers zählen - und zwar bis zur Gesamtzahl von drei Hausgehilfinnen - die bei der Erhebung der Einkommen- und Lohnsteuer für Kinder vorgesehenen Steuerermäßigungen.

Der Abschnitt V behandelt die Gewährung der Ehestandsdarlehen, die nicht nur als Mittel zur Förderung der Eheschließungen, sondern auch zur Ankurbelung der Industrien für Möbel und Haushaltsgegenstände dienen sollen.



 

Die Entwicklung des Arbeitseinkommens

ill man die Besserung der Lage der Werktätigen in Deutschland umfassend darstellen, so muß man auch die Frage des Arbeitseinkommens aus Lohn und Gehalt behandeln. Man darf dabei jedoch nicht vergessen, das Gesamteinkommen aus Lohn und Gehalt stets in Vergleich zu setzen zur Durchschnittszahl der Beschäftigten des einzelnen Jahres. Es ergibt sich dann ein etwas anderes Bild. Während in den Jahren der Scheinblüte von 1927 bis 1930 ein Teil der Berufsgruppen ein ganz außerordentlich hohes Einkommen bezog, waren die Löhne anderer Gruppen dafür um so niedriger. Die Spanne zwischen den Gruppen mit dem niedrigsten und dem höchsten Einkommen war erheblich größer als heute. Deutschland lebte von 1927 bis 1930 weit über seine Verhältnisse und untergrub auf diese Weise selbst seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt. Denn mit der uferlosen Erhöhung des Einkommens stieg natürlich auch die Höhe der Preise, stieg in solchem Maße, daß Deutschland im Wettbewerb gegenüber anderen Ländern mit geringeren Preisen und geringeren Löhnen unterliegen mußte. Bei der Beurteilung der heutigen Zahlen muß ferner der Ausfall an Arbeitseinkommen derjenigen berücksichtigt werden, die heute ihre Arbeitsdienstzeit ableisten. Insgesamt betrug das Arbeitseinkommen aus Lohn und Gehalt im Jahre:

1926     33 Milliarden Reichsmark
1928     42,9       "                 "
1930     41       "                 "
1932     26       "                 "
1934     29,8       "                 "
1936     34,5       "                 "

Es hat in Deutschland vom Jahre 1933 ab bei Sicherung der wichtigsten Preise und der Währung bereits eine erhebliche Umschichtung der Lohnempfänger aus den Gruppen mit niedrigerem Einkommen in die mit höheren Einkommen eingesetzt. Während nach der Statistik über die Beitragszahlung zur Invalidenversicherung noch im Jahre 1933 zwei Drittel aller Löhne in der Gruppe bis zu 24 Reichsmark lagen, war im Jahre 1936 nur noch etwa die Hälfte aller Arbeiterlöhne in dieser niedrigen Gruppe.

Es befanden sich nach Ausweis der Beiträge zur Invalidenversicherung in der Lohnklasse:

  I
bis
 6 RM. 
II
über 6
bis
 12 RM. 
III
über 12
bis
 18 RM. 
IV
über 18
bis
 24 RM. 
V
über 24
bis
 30 RM. 
VI
über 30
bis
 36 RM. 
VII
über
 insgesamt 
36 RM.
 
Vom Hundert der Gesamtzahl der Versicherten:
1932 3,9 18,3 22,7 16,3 10,7   9,0 19,1 100
1933 4,0 22,9 20,9 14,8 10,8   9,3 17,3 100
1934 3,8 22,2 17,6 14,6 11,7 10,5 19,6 100
1935 4,0 21,2 15,8 13,5 11,4 10,9 23,2 100
1936 4,0 20,1 14,4 12,6 11,2 11,2 26,5 100

Diese Tabelle zeigt also, wie sich die Gesamtzahl der Beiträge zur Invalidenversicherung prozentual auf die einzelnen Lohnklassen verteilt. Es ergibt sich, daß der Anteil in den beiden untersten Lohnklassen, in denen sich im wesentlichen die Lehrlinge und Hausgehilfinnen befinden, kaum gestiegen ist. Aus den Lohnklassen 3 bis 4 dagegen sind zahlreiche Arbeiter in die höheren Lohnklassen aufgerückt, denn während die Zahl der Beitragszahler mit Wochenlohn bis zu 18 Reichsmark von 22,7 auf 14,4 v.H. sank, stieg sie in der Gruppe von 24 bis 30 Reichsmark von 10,7 auf 11,2 v.H., in der Gruppe bis zu 36 Reichsmark von 9 auf 11,2 v.H. und mit über 36 Reichsmark Wochenlohn am meisten, von 19,1 auf 26,5 v.H. Nichts vermag klarer zu beweisen, daß gerade das soziale Los der Erwerbstätigen mit geringem Einkommen in Deutschland ganz erheblich verbessert worden ist.

Einen interessanten Vergleich bildet die Entwicklung in Sowjetrußland. Zunächst gibt es dort bei der Steuererhebung keine Berücksichtigung des Familienstandes und damit keine Entlastung der Kinderreichen. Der Reallohn des Durchschnittsarbeiters in Sowjetrußland hat sich von 1928 bis 1936 um etwa 60 v.H. verringert. Denn es sind zwar die Nominallöhne auf etwa das Zweieinhalbfache gestiegen, die Lebensmittelpreise jedoch laut Ausweis der sowjetrussischen Presse um 600 bis 1.500 v.H. Auch die Preise für Wohnungsmiete und Bekleidung haben erheblich angezogen.

Die Richtung für die Lohnpolitik in Deutschland ist vom Führer auf dem letzten Parteitag angegeben worden. In seiner großen Rede sagte er:

          "Es wäre der Staats- und Wirtschaftsführung ohne weiteres möglich gewesen, die Löhne um 20, um 40 oder um 50 v.H. zu erhöhen. Allein die Lohnerhöhung ohne eine Produktionssteigerung ist ein Selbstbetrug, den das deutsche Volk schon einmal durchgemacht hat. Es ist nach nationalsozialistischer Wirtschaftsauffassung ein Wahnsinn, die Löhne zu erhöhen und dabei, wenn möglich, die Arbeitszeit zu verkürzen, d.h. die Produktion zu beschränken. Denn das Gesamtlohneinkommen des Volkes verteilt sich auf die Gesamtproduktion, die konsumiert werden kann. Wenn mithin das Gesamtlohneinkommen um 15 v.H. steigt, die Gesamtproduktion aber um 15 v.H. sinkt, so wird diese Lohnerhöhung im Auskommen des einzelnen Menschen nicht nur ergebnislos sein, sondern das Gegenteil wegen der Senkung der Produktion zu einer vollkommenen Entwertung des Geldes führen."

Die verschiedenen Aufgaben für die Wehrhaftmachung und für den Vierjahresplan haben eine unterschiedliche Entwicklung der Arbeitseinkommen und Arbeitszeiten mit sich gebracht. Es ist bekannt, daß in der Metallindustrie wieder voll gearbeitet wird und die Löhne der Facharbeiter höher als früher liegen, während im Ruhrbergbau statt 19 Schichten im Jahre 1932 nunmehr 25,6 Schichten verfahren werden können. Andererseits hat die Rohstoffknappheit bei der Textilindustrie teilweise noch keine Verlängerung der Arbeitszeiten möglich gemacht. Die Textilarbeiter bekommen daher die Erhöhung der Preise von einigen Verbrauchsgütern zu spüren. Das Beispiel zeigt uns also die dringende Notwendigkeit, durch unsere Arbeit neue Rohstoffe zu schaffen und so den Arbeitern der von der Rohstoffknappheit betroffenen Industrien wieder zur vollen Arbeit und zu vollem Arbeitslohn zu verhelfen. Ziel des zweiten Vierjahresplan ist die Lösung der Rohstofffrage, so daß am Ende des zweiten Vierjahresplanes auch diejenigen Industriezweige krisenfrei gemacht sein werden, in denen heute noch Kurzarbeit herrscht.

Aber auch bei einer festen Lohnpolitik konnte eine Reihe von Krisenlöhnen unter keinen Umständen weiter geduldet werden. So wurden die Löhne für Tiefbauarbeiter erhöht und ein Mindeststundenlohn von 0,50 Reichsmark vorgesehen, der jedoch in einzelnen Provinzen erheblich überschritten wird. Ebenso ist eine Lohnerhöhung für die Landarbeiter durchgeführt worden mit dem Ziel, die Barlöhne gegenüber dem Deputat noch weiter zu steigern.

Es ist ein besserer Sozialismus, auf zu reinen Agitationszwecken herbeigeführte Lohnerhöhungen zu verzichten, dafür eine Wirtschaft allmählich gesund zu machen und 6 Millionen Menschen Arbeit und Brot zu bringen, als einem Teil der Erwerbstätigen immer neue Lohnerhöhungen zuzubilligen und den anderen Teil zu zwingen, dafür mit der geringen Erwerbslosenunterstützung auszukommen. Deutschland muß sich nach der Decke strecken und das Lohn- und Preisproblem innerhalb seiner Grenzen lösen. Das ist nicht zuletzt durch die nationalsozialistische Einsicht der deutschen Arbeiterschaft gelungen, die im übrigen am Beispiel Frankreichs erlebt, wohin eine Politik der dauernden Lohn- und Preiserhöhungen führt: zur Entwertung der Währung und zu einem Wettlauf von Lohn und Preis, bei dem fast immer der Preis Sieger bleibt, so daß jede Erhöhung der Löhne innerhalb weniger Tage durch die Erhöhung der Preise ausgeglichen ist, weil nun einmal Lohn und Preis in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen.

In der Arbeitsbeschaffung ist zum wesentlichen Teil die deutsche Industrie beteiligt gewesen. In der Zeit von 1932 bis 1936 stieg die Zahl der Industriearbeiter von 3,7 auf 6,6 Millionen, die Zahl der Arbeitsstunden je Monat von 600 Millionen auf 1,2 Milliarden, die Lohnsumme je Monat von 400 Millionen auf 865 Millionen Reichsmark. In der Summe von 865 Millionen steckt bereits eine wesentliche Lohnerhöhung, da bei gleichbleibenden Löhnen die Erhöhung der Lohnsumme nur 800 Millionen Reichsmark betragen hätte.

Während noch im Jahre 1932 ein wesentlicher Teil der deutschen Arbeiterschaft zur Kurzarbeit verdammt war und oft nur noch drei Tage in der Woche Beschäftigung hatte, stieg die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit bis zum Jahre 1936 auf 7,62 Stunden.

Ein guter Vergleichsmaßstab für die Leistungen des nationalsozialistischen Staates in der Arbeitsschlacht ist ein Vergleich mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in anderen Ländern der Welt seit 1932.

Dieser Vergleich zeigt:

Deutschland   - 70 v.H.
Großbritannien   - 30 "  "
USA.   - 30 "  "
Belgien   - 40 "  "
Frankreich   + 60 "  "
Holland   + 20 "  "
Polen   + 60 "  "
Österreich   - 10 "  "

Ungeheuere Leistungen hat das Dritte Reich Adolf Hitlers in vier Jahren für den deutschen Arbeiter vollbracht. Es hat sich nicht nur darauf beschränkt, ihm seinen Arbeitsplatz zu sichern, ihm die sozialen Errungenschaften zu bringen, die der Marxismus ihm nur verheißen, aber niemals erfüllt hat. Nicht nur die rechtliche Stellung des Arbeiters erhielt einen wirklich soliden Unterbau. Auch seine Stellung in der Volksgemeinschaft wurde eine ganz andere.

Der Führer selbst gab am 1. Mai 1933, dem Tage der nationalen Arbeit, die Parole: Ehre den Arbeiter und achte die Arbeit! So ehrst du dein Volk!

Der Arbeiter wurde aus der Rolle eines Geduldeten, in die ihn der kapitalistische Staat von einst hineingedrängt hatte und aus der ihn dank der engen Bindung zum Kapitalismus auch der Marxismus nicht löste, wieder zurückgeführt auf den Platz, der ihm im Volke gebührt. So wurde er wieder Mitbesitzer und Mitträger des Staates, der heute auch sein Staat ist und in dessen Führung eine große Zahl von Arbeitsmännern wichtige Ämter bekleidet.

Vier Jahre nationalsozialistischen Kampfes um den deutschen Arbeiter und seinen Arbeitsplatz sind vorbei. Sie wurden nicht nur zu einem Zahlenerfolg für die Regierung Adolf Hitlers, sondern auch zu einem ungeheuren moralischen Erfolg für die nationalsozialistische Bewegung, deren Konto die Bilanz dieser vier Jahre gutzuschreiben ist.


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Anmerkung

Und wie sieht die Lage im "Sozialstaat BRD" heutzutage aus? Im Steuerjahr 2002 sind Gesamtabgaben bis zu 40% des Einkommens nichts Außergewöhnliches - und noch höhere Steuersätze gibt es vermutlich auch. (Anm. d. Scriptorium.) ...zurück...


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Gebt mir vier Jahre Zeit!
Dokumente zum ersten Vierjahresplan des Führers