SucheScriptoriumBestellenArchiv IndexSponsor

read this report in English translation
Anlage 16
Berechnung des Volksvermögens der Deutschen in der tschechoslowakischen Republik, München 1947.


Von der "Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen" ist im Jahre 1947 dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Ehard eine Denkschrift über das von den Sudetendeutschen zurückgelassene Nationalvermögen, welche im Auftrage der Bayerischen Staatskanzlei, des Staatssekretariats für das Flüchtlingswesen und des Deutschen Büros für Friedensfragen in Stuttgart in monatelanger Arbeit von Fachexperten und Kennern des sudetendeutschen Wirtschaftslebens zusammengestellt worden war, überreicht worden.

Diese Denkschrift basiert zum Großteil auf tschechoslowakischen Quellen (Statistisches Jahrbuch der tschechoslowakischen Republik, Prag 1938) und auf statistischen Angaben deutscher und tschechischer Wirtschaftspublizistik, sowie auf Bilanzen und Bewertungsgrundlagen, die von Sachverständigengremien der einzelnen Wirtschaftszweige und Erwerbsgruppen errechnet wurden.

Für die Ausfertigung wurden zwei Termine als Grundlage genommen, nämlich der 30. September 1938, also der Tag vor der Abtretung des Sudetengebietes an das Deutsche Reich, und der 8. Mai 1945, also der Tag der Kapitulation Deutschlands. Die zwischen diesen beiden Daten auftretende Differenz in der Berechnung des Volksvermögens ist vor allem auf die höhere Bewertung des Realbesitzes in Deutschland, weiter auf die Intensivierung der Produktion und gesteigerte Arbeitsleistung, verbunden mit höheren Löhnen zurückzuführen.

Für diese beiden Daten wurde errechnet:
am 30. 9. 1938: 13.44 Milliarden Dollar
am 8. 5. 1945: 19.44 Milliarden Dollar
(Die Dollarwerte basieren auf dem Wert der Reichsmark von 1938 umgerechnet nach dem Kurs des Dollars 1938.)

Die Höhe dieser Zahlen wird durch den Anteil der Deutschen an der Gesamtbevölkerung der ehemaligen tschechoslowakischen Republik unterstrichen.

Nach der letzten gesamtstaatlichen Volkszählung vom Jare 1930 waren von den 14.729.586 Einwohnern der Tschechoslowakei 3.23 Millionen (=22.3%) Deutsche. Diese stellten somit nicht ein "Minderheit", sondern einen integrierenden Teil der Gesamtbevölkerung der Tschechoslowakei dar. In den wirtschaftlich allein bedeutungsvollen Ländern Böhmen, Mähren und Schlesien kamen auf 7.59 Millionen Tschechen 3.08 Millionen Deutsche, die somit mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung dieser Länder bildeten. Wesentlich dabei ist, daß die Sudetendeutschen einen prozentuell weit höheren Anteil an den Produktionskräften der tschechoslowakischen Volkswirtschaft besaßen. Von 100 Berufstätigen waren im Sudetenland 54 Personen in Industrie und Gewerbe beschäftigt, das sind mehr als in allen übrigen Ländern der Welt (z.B. Schottland 49, England und Wales 48, Schweiz 54, Belgien 48, Deutschland 40). Nach den von dem tschechischen Wirtschaftspublizisten Hajda (Prítomnost 1927) veröffentlichten Verhältniszahlen waren u.a. 66% des tschechoslowakischen Steinkohlebergbaues, 80% des Braunkohlebergbaues, 70% der Hütten- und Stahlwerke, 90% der Textilmaschinenindustrie, 80% der Zementindustrie, 90% der Musikinstrumentenindustrie, 80% der Kunstseideindustrie, 100% der Seideindustrie, 100% der Posamentenindustrie, 70% der Schwerchemie, 90% der Porzellanindustrie, 85% der Glasindustrie, 89% der gesamten Textilindustrie in deutscher Hand. Allein an Grund und Boden verloren die Sudetendeutschen 1.150.000 ha Wald und 1.650.000 ha landwirtschaftlichen Besitz. Daraus allein ist die Höhe des Sozialproduktes zu ersehen, das von den deutschen Bewohnern der Tschechoslowakei für sich in Anspruch genommen wurde.

Eine nähere Erläuterung des sudetendeutschen Nationalvermögens ergibt folgende detaillierte Aufstellung über die Wertberechnung der Vermögensteile nach Wirtschaftszweigen.

Wert in Mill. Dollar
30. 9. 38 8. 5. 45
Land- und Forstwirtschaft 3.220,73 4.822,00
Industrie 2.393,38 3.824,10
Handel 308,58 308,58
Handwerk 600,00 600,00
Hotel-, Gaststätten- und Schankgewerbe, Kurorte und Bäder 642,84 734,00
Geldanstalten 640,00 3.600,00
Versicherungsanstalten 297,64 3.323,00
Lichtspieltheater 16,00 16,00
Freie Berufe 6,76 8,80
Privater Haus- und Grundbesitz 3.956,00 3.956,00
Vermögen der öffentlichen Selbstverwaltung und des Staates 3.363,60 1.243,20

In dieser Aufstellung wurden nicht berücksichtigt:

· ein Großteil des deutschen Anteils am Vermögen des tschechoslowakischen Fiskus, der Länder und anderer Selbstverwaltungskörper;

· ein Großteil der Bodenschätze, die wegen Mangels entsprechender statistischer Unterlagen nur teilweise erfaßbar waren;

· Kunstsammlungen, Büchereien und ähnliches Kulturgut;

· das umlaufende Papiergeld;

· der Metallwert des Bargeldes und außerdem die Deckung des Papiergeldes die in Gold und Devisen bestand;

· die Arbeitsleistung der zwangsweise und ohne Entgelt in Kohlengruben, Internierungslagern, bei tschechischen Unternehmern und Bauern eingesetzten Sudetendeutschen, die eine Höhe von mehreren Milliarden Kronen erreichen dürfte.

Die angeführten Zahlen stellen deshalb den Niedrigst- und nicht den Höchstwert dar. Sie bilden ein bloßes Inventar der erfaßbaren Wirtschaftsgüter und nehmen keinerlei Bedacht auf die nicht berechenbaren Werte der Tradition, des jahrhundertealten Kulturgutes, des Erziehungskapitals, der Auslandsverbindungen, des Weltrufes der Firmen und Branchennamen (z.B. der Weltbäder Karlsbad, Franzensbad, Marienbad), der sogenannten freien Güter und aller jener schöpferischen Werte, die dem inventarisierten Wirtschaftsgut erst den produktiven Antrieb gaben. Sie nehmen auch nicht Bedacht auf den hohen Verlust, welcher den Ausgewiesenen, die zum großen Teil für Jahre aus ihrem Beruf geworfen, durch den geminderten Ertrag ihrer Arbeitskraft erwuchs.

Das Memorandum ist sowohl für die Regelung des innerdeutschen Lastenausgleichs, als auch im Hinblick auf kommende Friedensverhandlungen von Bedeutung. Das dritte Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Nr. 63, § 29) verweist ausdrücklich darauf, daß bei dem von den deutschen Stellen durchzuführenden Lastenausgleich "insbesondere Verluste auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 und infolge von Reparationsentnahmen zu berücksichtigen sind". Darunter fällt auch ohne Zweifel das Volksvermögen der aus ihrer früheren Heimat vertriebenen Deutschen, die einen Großteil der gesamtdeutschen Kriegslasten mit der Hingabe ihres gesamten Besitztums vorausbezahlt haben.


Seite zurueckInhaltsuebersichtSeite vor


Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen
Überlebende kommen zu Wort