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      [405-406]      Der Engländer Stephen Graham in "A private in the guards". S. 219.
            "'Der zweite Mann mit dem Bajonett tötet die Verwundeten.' Das war eine ganz geläufige Redensart. 'Wir können uns nicht mit den verwundeten Feinden belasten, die am Boden liegen. Seid nicht zimperlich. Die Armee gibt euch gute Stiefel, ihr wißt, was ihr damit anzufangen habt.'"
            ... "Steigt nicht zu tief in die Schlupfwinkel hinein, um Feinde oder Beute zu suchen, wenn ihr glaubt, daß noch Boches darin sind, werft ein paar Gasbomben hinein, um sie zur Ruhe zu bringen..."
            S. 216: "Daß die treibende Kraft der Armee Mut und freiwilliger Opfermut sei, war das erste Ideal, welches in nichts zerfloß. Das zweite war das der Ritterlichkeit. Es scheint, daß in früheren Kriegen man dem Feind menschliche Würde zugebilligt hat. War er auch ein Feind, er war doch ein Mitgeschöpf und durch den Heiland erlöst, so gut wie wir. Aber die Ansicht der Armee betreffs der Deutschen war, daß sie Ungeziefer seien, wie eine Rattenplage, das ausgemerzt werden müsse."

      Der Franzose Henri Barbusse in "Le Feu": "... Kaum ist aber der Deutsche vorbei, da stürzen die 4 Köche wie auf eine Verabredung hinaus, stolpern übereinander, laufen wie verrückt und werfen sich auf den Deutschen. – 'Kamerad, meine Herren!' sagt dieser... Aber schon sah man die Klinge eines Messers blitzen und verschwinden. Der Mann fällt zusammen, als ob er in den Erdboden versinken wollte. Pepin erwischt ihn am Helm, der ihm in den Händen zurückbleibt, während der Leichnam zu Boden sinkt. – 'Jetzt los!' knurrte Poupardin, 'sucht ihn erst aus!' Man richtet ihn auf, wendet und hebt diesen kraftlosen, lauen und feuchten Leichnam. Plötzlich hustet er. – Er ist nicht tot. – Doch ist er tot. Es war nur der Wind. – Man kehrt ihm die Taschen um und hört dabei den hastigen Atem der 4 Leute, die sich ihrer Verrichtung hingeben. – 'Der Helm gehört mir', sagt Pepin. 'Ich hab' ihn erstochen.' 'Ich will den Helm.' Man nimmt dem Leichnam noch die Brieftasche ab, die Papiere drin sind noch warm, und den Feldstecher, den Geldbeutel und die Gamaschen." (S. 235.)


XXI. Schlechte Behandlung von Verwundeten und Gefangenen.

("Rapport", Uebersicht 29.)

Dieses Kapitel ist das traurigste des Weltkampfes. Gewiß – bei den ungeheuren Ausmaßen des Weltkrieges, bei der gigantischen Zahl der Gefangenen sind auch bei uns in der Behandlung der Gefangenen trotz aller Aufsicht und trotz aller eingehenden Verordnungen Uebergriffe vorgekommen. Das soll hier keineswegs abgeleugnet werden! Wir Deutsche sind die letzten, die sich sträuben werden, die grausamen Peiniger armer, wehrloser Gefangener gebührend bestraft zu sehen, wenn deren Vergehen einwandfrei feststehen, denn wir Deutsche haben selbst das größte Interesse daran, solche Ausgeburten der Menschheit gebührend zu brandmarken.

[407-408] Aber dann muß auch mit gleichem Maß gemessen werden! Und tausenfältig – das muß hier mit lautester Stimme festgestellt werden – überragen die Schandtaten der englischen, französischen, belgischen und russischen Gefangenenwächter die Missetaten der deutschen!

Was bedeutet die angebliche Brutalität der Deutschen gegenüber der grausamen, oft geradezu unbeschreiblichen Bestialität der feindlichen Gefangenenpeiniger!

Die maßlos lügnerische Verhetzung durch die Entente-Propaganda hatte die feindlichen Volksmassen bis zur wahnsinnigsten, widerlichsten Raserei aufgestachelt. Das zeigte sich in der Behandlung unserer Gefangenen seitens der feindlichen Truppen auf dem Schlachtfelde, das zeigte sich in den feindlichen Gefangenlagern, das zeigte sich auf dem Transport in den widerlichsten Anpöbelungen durch die Zivilbevölkerung. Das änderte sich auch nicht, als schon längst der Waffenstillstand abgeschlossen war.

Laut in alle Welt dringt daher unsere Anklage:

Auf seiten der Entente sind gegen unsere armen, wehrlosen Gefangenen Scheußlichkeiten verübt worden, die alles weit hinter sich lassen, was jemals von den Deutschen in diesem Weltkriege gegen die feindlichen Gefangenen gefehlt sein soll!

Man lese nur die einzelnen Beispiele, die wahllos herausgegriffen, in den Abschnitten A–F 3 und 4 angeführt sind. Man studiere das Beispiel wahnsinnigster Brutalität von Orchies. Diese Beispiele sprechen für sich selbst. Und dabei sind es doch nur einige wenige unter den Tausenden von Fällen!

Wird dann die Welt, die die Ereignisse des Weltkampfes fernab vom Kampf, im sicheren Port, bisher nur aus dem Munde des feindlichen Nachrichtendienstes, einseitig und lügnerisch verzerrt, kennen lernte, wenn sie diese unsere Anklage erfährt, den ganzen, unaussprechlichen Jammer unserer armen Gefangenen verstehen? Wird sie verstehen, wie sehr sich der Stolz unseres ehrenhafte fechtenden Heeres aufbäumen muß, wenn bei dieser Sachlage jetzt auch noch unseren Führern und der Kriegsleitung einseitig der Vorwurf gemacht wird, die Gefangenen der Entente übermäßig schlecht behandelt zu haben.

In Wahrheit ist das Schuldkonto der Entente in dieser Hinsicht so schwer gegenüber dem unsrigen belastet, daß man wohl verstehen kann, warum die feindlichen Staatsmänner die von uns geforderte, unparteiische Untersuchung dieser Dinge scheuen wie die Pest.

Lange Listen von Peinigern deutscher Gefangenen – allein für Frankreich für einen kleinen Zeitabschnitt über 170 Namen – stehen zur Verfügung.

Nirgends in der Welt sind arme, wehrlose, selbst verwundete Gefangene von allen Bevölkerungsschichten, Militär und Zivil, so schmutzig beschimpft, so niederträchtig mißhandelt worden wie bei der Entente, besonders in Frankreich, nirgends war die Gefangenennahrung so kläglich wie in dem nicht blockierten Frankreich.

[409-410] Man vergleiche mit dieser beispiellosen Behandlung der deutschen Gefangenen die Urteile neutraler Kommissionen über die deutschen Gefangenlager, die in der Uebersicht VI näher gekennzeichnet sind und von denen nur eins hier näher angeführt sein soll:

Von dem Lager Münster II schreibt der spanische Delegierte:

"Alle Einrichtungen des Lagers in den verschiedenen Baracken sowie Heizung, Beleuchtung, Küchen, Wasserversorgung, Arrestzellen, Aborte, Desinfektionen, Badeanlagen usw. sind vorzüglich. Auch ein gutes Theater ist vorhanden und eine reichhaltige Bibliothek. Ferner ist für guten Unterricht gesorgt in verschiedenen Fächern, wie Lesen, Schreiben, Sprachen usw. Auch Gottesdienst findet in der dazu errichteten schönen Kapelle statt."

Man lese ferner die Schriften von Joachim Kühn: "Stimmen aus der deutschen Gefangenschaft" und "Der Poilu im eigenen Urteil", die die gute Behandlung der feindlichen Gefangenen an der Hand ihrer Briefe zur Evidenz erweisen. Ferner die amtliche Schrift: "Kriegsgefangene Völker. Der Kriegsgefangenen Haltung und Schicksal in Deutschland."

Wenn dann in der kürzlich im französischen Senat gehaltenen Hetzrede der Senator Reynold sich zu der Behauptung verstieg, der französische Soldat stehe an "Edelmut" turmhoch über dem barbarischen deutschen, wenn bei dieser Rede die Senatoren geradezu in Raserei wider alles Deutsche ausbrachen und dem deutschen Volke wegen seiner "moralischen Verworfenheit" kurzerhand die Eigenschaften eines Kulturvolkes absprachen, so gibt es jedenfalls keinen blutigeren Hohn auf diese Behauptungen, als den Inhalt der Hunderte von Aktenbänden, die von den Greueltaten der feindlichen Truppen berichten, wie sie kaum im Mittelalter und kaum bei den wilden Völkern Afrikas vorgekommen sind.

Wenn dieses gewaltige Material einmal unparteiischen Richtern vorgelegt und mit dem verglichen werden wird, was unsere Feinde als Beweise für ihre Behauptungen vorzubringen vermögen, so wird – daran ist in keinem Augenblick zu zweifeln – die heute noch so bedrohliche deutsche Greuellegende sich als das erweisen, was sie in Wirklichkeit ist: als ein aus Hysterie, Haß und diabolischster Berechnung entstandenes Kind der Kriegsfurie!

Wenn aber tatsächlich in dem einen oder anderen Falle feindliche Gefangene in den deutschen Lägern hart behandelt wurden, so vergesse man doch nicht, daß es gerade die feindlichen Behörden waren, die zielbewußt ihre gefangenen Landsleute zum offenen Widerstand und zur Sabotage aufforderten. Diese wiederholten Instruktionen zeitigten an verschiedenen Stellen geradezu die planmäßige, offene Widersetzlichkeit der feindlichen Gefangenen den deutschen Behörden gegenüber, die aus militärischen und disziplinären Gründen, wie jeder Einsichtige verstehen wird, während eines Krieges nicht geduldet werden konnte, wenn es nicht zum offenen Aufruhr mit viel schwereren Folgeerscheinungen kommen sollte.

[411-412] In welchem Maße diese feindliche Instruktion den deutschen Behörden die Leitung des Gefangenenwesens erschweren mußte, erhellt am besten aus nachstehender Instruktion des französischen Generals Dupont:

12. Juli 1918
Großer Generalstab
Nachrichtenabteilung.
Nr. 2359/S. R.
Ratschläge für Soldaten.

      "Falls Ihr das Unglück habt, in Gefangenschaft zu geraten."
      Hunderttausende französische, englische, russische, italienische und serbische Gefangene sind gegenwärtig freiwillig oder gezwungen damit beschäftigt, für Deutschland die Waffen zu schmieden, die ihm gestatten, den Krieg zu verlängern und die Stunde unseres Triumphes und des Friedens hinauszuschieben. Man verwendet sie in Bergwerken, in Kriegsbetrieben, in der Landwirtschaft und an Verteidigungsanlagen.
      Jeder Gefangene ist dazu bestimmt, dort einen wehrfähigen Mann zu ersetzen und dem Feind die Möglichkeit zu geben, seine Kampftruppen zu verstärken.
      Am Tage nach der Ankunft werdet Ihr zwischen zwei Wegen zu wählen haben: Entweder Euch dem Willen Eurer "Herren" zu unterwerfen und jedwede Arbeit, die Euch zugeteilt wird, zu leisten oder aber in Leiden auszuharren und in tausendfachen Entbehrungen, die man den sogenannten "faulen Köpfen" auferlegt. Nur starke und gehärtete Herzen sind fähig, den zweiten Weg zu wählen. Ihr sollt zu diesen gehören! Ihr sollt widerstehen, ohne Euch offen aufzulehnen gegen die Anordnungen oder Aufträge, welche Euch ungerecht und unvereinbar mit Euren Pflichten als Franzosen erscheinen. Man wird gegen Euch Gewalt anwenden: "Ihr werdet dann Euren Peinigern die Macht der Trägheit des passiven Widerstandes" entgegensetzen! Ihr werdet noch mehr tun.
      Auf diese Weise werdet Ihr den Mut Eurer Kameraden heben, sie stärken durch das Beispiel Eures Hoffens; Ihr werdet ihnen sagen, daß die Stunde des Sieges kommen wird, daß die Stimmung im Lande ausgezeichnet ist und daß Frankreich Vertrauen zu seinen Söhnen hat! Ihr werdet ihnen sagen, was wir von ihnen erwarten. Wir wollen nicht, daß sie sich in ihrer Gefangenschaft wie Sklaven fügen, daß sie feigerweise alle Forderungen ihrer Vorgesetzten erfüllen, daß sie gefügige Werkzeuge und ohne jeden Widerstand gegen ihre Gegner sind. – Wenn sie sich nicht zur Flucht entschließen können, noch die Energie besitzen, niedrige Arbeit zu verweigern, dann sollen sie wenigsten den Mut haben, die Arbeit hinzuwerfen! Ihr werdet die Trägheit Eurer Kameraden aufrütteln und die Gefühle der Würde wachrufen, die in ihnen schlafen. Ihr werdet die Schwachen unterstützen. Ihr werdet ein Vorbild sein und durch Euer Vorgehen die bezwingende Macht des passiven Widerstandes darstellen, der ebenso wirkt, wie ein "vollkommener Streik", damit der Feind den möglichst geringen Nutzen aus Euch zieht.
[413-414]   Laßt die Verräter, die Feigen, welche aus Eitelkeit, Eigennutz oder Vergnügungssucht sich in den Dienst unserer Feinde stellen, das Schimpfliche ihrer Führung fühlen, zerreißt den Schleier, der ihr Gewissen verdunkelt. Redet ein deutliches Wort mit ihnen und saget ihnen, daß Frankreich die Augen auf sie hat, daß die Militärbehörde sie auch weiterhin überwacht und Rechenschaft verlangen wird nach ihrer Rückkehr über ihre Handlungen von Treubruch, ihren Verrat gegen das Vaterland und ihre Kameraden in der Gefangenschaft.
      Viele haben tapfer ihren Peinigern widerstanden, die Arbeit hingesudelt (Sabotage getrieben), und auch die zugedachte Arbeit verweigert, oder haben geduldig ihre Flucht vorbereitet und die schlimmsten Entbehrungen ertragen, um in ihr Vaterland zurückzukehren und ihren Platz unter den Kämpfern wieder einzunehmen!
      Wir kennen sie und wissen auch die Namen derjenigen, welche sie ermutigt haben und in ihrem Unternehmen behilflich waren. Wir werden sie nicht vergessen!
      Aber wir kennen auch die andern, die schlechten Franzosen, welche der deutschen Behörde dienstbar sind und welche sich sogar freiwillig dazu erboten haben, im Gefangenlager die Rolle eines Spions und Angebers zu spielen! Diese sollen sich keinen Täuschungen hingeben! Ihr Verbrechen wird nicht ungestraft bleiben. Sie werden gebrandmarkt werden, wie sie es verdient haben!
Der Generalstabschef
gez. Dupont.
Auf der internationalen Völkerrechtskonferenz in Portsmouth 1920 stellt der Engländer Sir Reginald Acland fest:

"In vielen Fällen ist die mangelnde Unterordnung englischer Kriegsgefangener der Grund ihrer Behandlung gewesen. Von 180 000 englischen Kriegsgefangene in Deutschland seien nur 20 000 mit Klage zurückgekehrt, von den 7500 Internierten hätten 929 geklagt, von ihnen 560 darüber, daß sie in Bergwerken und 248, daß sie in Fabriken hätten arbeiten müssen; überhaupt ist die Arbeit die Hauptsache der Beschwerde gewesen, weil es sich vielfach um ungewohnte Arbeit gehandelt hat."

Bei dieser Sachlage sind wir berechtigt, auch in der Frage der Behandlung der Kriegsgefangenen gleiches Recht auch für uns zu fordern.

Im Namen der Menschlichkeit und des Rechts, im Namen der Ehrlichkeit und der Ritterlichkeit, Auge um Auge, Zahn um Zahn!

Wenn die deutschen, angeblich Schuldigen jetzt zur Rechenschaft gezogen, wenn vollends unsere Führer für die Vergehen einzelner jetzt haftbar gemacht werden sollen, dann [415-416] sind auch die Schuldigen der Entente vor Gericht zu ziehen, sie, deren Missetaten all die uns vorgeworfenen Vergehen turmhoch überragen.

Dann aber darf das nicht geschehen von einem parteiisch zusammengesetzten, noch unter der Suggestion der jahrelangen Verleumdung deutschen Wesens stehenden Gerichtshofe der Entente, sondern vor einem gerecht denkenden und objektiv urteilenden neutralen Richterstuhle.

Wird diese Forderung aber von der Entente abgelehnt, dann wird die Welt klar einsehen, daß eine himmelhohe Schuld der Entente allein mit dem brutalen Recht des Siegers verwischt und gedeckt werden soll!

[417-418]
Anlage zu XXI

A 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

23. 8.14 Dinant. Deutsche Truppen:
      Gefangene wurden an der Maas aufgestellt, um den Fluß überschreitenden deutschen Truppen als Schutz zu dienen. Dabei wurden 129 Gefangene getötet.

18. 8.14 Aerschote. Deutsche Truppen:
      26 Gefangene getötet.

29. 8. 14 Ferme de Tiges. Deutscher Leutnant:
      Etwa 30 Mann des französischen Infanterie-Regiments 99, die umzingelt waren, hatten sich einem deutschen Leutnant ergeben. Dieser ließ sie entwaffnen, gegen eine Mauer stellen und trotz ihrer Bitten erschießen.

A 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1901 Gradpan. Englische Truppen:
      Bei Gradpan beschossen Engländer ein Frauenlager, wobei Frauen und Kinder getötet wurden. Später nahmen Engländer Deckung hinter den Burenfrauen gegen das Feuer der Buren.

1898 Sudan. Englische Truppen:
      Nach der Schlacht von Omdurman ließ General Kitchener Tausende von Verwundeten, Mahdisten oder Derwischen niedermetzeln.

16. 5. 1808 Analta. Französische Truppen:
      Gefecht bei Analta im Kriege auf der Pyrenäenhalbinsel, (Aus dem Tagebuche eines Rheinbundoffiziers), in dem der Oberst Zenardi befahl, alles niederzuhauen und keinen Pardon, außer den Offizieren, zu geben.

1870/71. Turkos und Araber:
     
Bismarck in einer Note an die französische Regierung am 9. 1. 1871:
      "Die von den Turkos und Arabern an Verwundeten verübten Grausamkeiten und geschlechtlichen Bestialitäten sind ihnen selbst nach dem Grade ihrer Zivilisation weniger anzurechnen, als einer europäischen Regierung, welche diese afrikanischen Horden mit aller Kenntnis ihrer Gewohnheiten auf einen europäischen Kriegsschauplatz führt. Das 'Journal des débats' hat sich so viel menschliches Gefühl und Scham bewahrt, um Entrüstung darüber zu äußern, daß Turkos den Verwundeten oder Gefangenen mit dem Daumen die Augen aus dem Kopfe drücken. Aber die 'Indépendance Algérienne' und nach ihr andere französische Blätter richten an die neuerdings gebildeten afrikanischen Soldtruppen, die Gums, in dem sie ihnen einen Einfall in Deutschland empfehlen, folgende Ansprache: 'Wir kennen Euch, wir schätzen Euren Mut, wir wissen, daß Ihr energisch, ungestüm, unternehmend seid; geht und schneidet Köpfe ab: je mehr, desto höher wird unsere Achtung vor Euch steigen. – Fort mit dem Erbarmen! Fort mit den Gefühlen der Menschlichkeit! – Die Gums werden Ehre einlegen, wenn wir ihnen die Losung geben: Tod, Plünderung, Brand!'
      Man mag es auf Rechnung der Turkos schreiben, wenn nicht nur Leichen, sondern auch Verwundeten in dem Dorfe Coulours bei Villeneuve le Roi die Köpfe und in dem Dorfe Anxon bei Troyes und anderwärts Nasen und Ohren abgeschnitten worden sind."

Man vergleiche mit diesen schändlichen Tatsachen das im Abschnitt A 3 geschilderte Verbrechen von Orchies, und man wird erkennen, daß sich an diesen französischen Gepflogenheiten auch im Weltkriege nichts geändert hatte.

Möge erst die Entente solche tierische und sadistische Verbrechen den deutschen Truppen nachweisen!

Sie wird es vergeblich versuchen!

[419-420]
A 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

30. 4. 15 Ypern. Englische Truppen:
      Bei einem Angriff wurden deutsche Gefangene durch Faustschläge und Fußtritte gezwungen, aus einem englischen Graben heraus den Deutschen zuzuwinken, um deren Feuer vom Graben abzulenken.

14/15. 6. 18. Englische Truppen:
      In der Nacht vom 14. zum 15. 6. 18 trieben Engländer beim Angriff auf das Res.-Inf.-Regt. 31 und Res.-Inf.-Regt. 81 gefangene Deutsche, die die Hände hochheben mußten, vor sich her und benutzten sie so als Deckung gegen das deutsche Maschinengewehrfeuer.

8. 6. 18 Sevre. Französische Behörden:
      Am 8. 6. 18 wurden bei Sevre 20 deutsche Soldaten nach ihrer Gefangennahme von den französischen Truppen gezwungen, mit den französischen Sturmkolonnen gegen die deutsche Linie vorzugehen, wobei 8 Gefangene fielen.

16. 4. 17 Laon. Französische Behörden:
      Am 16. 4. 17 wurde in der Gegend von Laon ein gefangener Sanitätsunteroffizier gezwungen, zur Deckung eines französischen Offiziers und 2 Unteroffiziere mit der Sanitätsflagge gegen ein deutsches M.-G- vorzugehen.

25. 10. 14 Zonnebeke. Indische Truppen:
      120 Deutsche, die sich ergeben hatten, wurden mit Dolchmessern niedergemacht.
Englische Offiziere des Yorkshire- und Berkshire-Regiments sahen dem Blutbade zu, ohne irgendwie einzuschreiten.

1.7. 16 Fricourt. Englische Truppen:
      Deutsche Gefangene, die dem Abtransport nicht folgen konnten, wurden kurzerhand erschossen.

29. 9. 16 Dalmas. Hauptmann des rumänischen Inf.-Regts. 42:
      Bei Dalmas wurden 12 von den Rumänen gefangene Deutsche 10 km hinter der Front auf Befehl eines Hauptmanns grundlos erschossen.

16. 6. 15 Souchez. Französische Truppen:
      Bei Souchez wurden am 16. 6. 16 zehn Gefangene auf dem Abtransport grundlos erschossen bzw. erstochen.

7. 9. 14. Rambervillers. Französische Truppen:
      Bei Rambervillers wurde am 7. 9. 14 ein deutscher Jäger an einen Baum gebunden und durch Verbrennen ermordet aufgefunden.

7. 9. 14 Le Plessis Plincy. Französische Truppen:
      Bei Le Plessis Plincy wurden am 7. 9. 14 drei deutsche Jäger trotz schwerer Verwundung durch Augenausstechen und Bajonettstiche ermordet.

20. 8. 14 Ebereux. Französische Truppen:
      Bei Ebereux wurden am 20. 8. 14 vier Leichtverwundete durch Beilhiebe und Erdrosselung ermordet aufgefunden.

Juni 1915 Arras. Französische Truppen:
      Bei Arras wurden Juni 1915 sechs Gefangene nach Fesselung durch Halsabschneiden getötet.

9. 5. 15 Carsomy. Französische Truppen:
      Bei Carsomy wurden am 9. 5. 15 zwei Schwerverwundeten durch schwarze Soldaten die Köpfe abgeschnitten.

25. 9. 15 St. Souplet. Zuaven-Regt. 2:
      5. Kp., Inf.-Regt. 107 wurde gefangen genommen. Nachdem den Leuten die Waffen abgenommen waren, wurden 100 der wehrlosen Gefangenen erschossen.

25. 9. 14 Orchies. Französische Einwohner:
      Eines der bestialischsten Verbrechen ist das von Orchies. Dort wurden 21 Leichen deutscher Soldaten gefunden, die größtenteils grauenhaft verstümmelt waren. Sie zeigten fast sämtlich Wunden, die nicht von militärischen Waffen herrührten. Einige der Toten waren blaurot und gedunsen im Gesicht. Sägemehl war ihnen tief in die Augenhöhlen, in Mund und Nase gestopft. Bei anderen waren Ohren, Nasen und Ringfinger abgeschnitten, die Schädeldach mit Hacken eingeschlagen.

14. 9. 14 Juvincourt. Französische Truppen:
      21 deutsche Gefangene wurden grundlos von einem durchmarschierenden Trupp Franzosen erschossen.

6. 11. 15 Somme Py. Französische Kolonialtruppen:
      Auf Anordnung eines französischen Offiziers ermordeten marokkanische Truppen etwa 20 wehrlose deutsche Offiziers und Mannschaften.

10. 9. 14 Écurie. Französische Truppen:
      Bei Écurie töteten die französischen Truppen am 10. 9. 14 alle deutsche Gefangenen mit Bajonett und Kugel.

[421-422] 22. 2. 16 Verdun. Französische Truppen:
      Auf Anordnung eines französischen Offiziers wurden 25 gefangene Deutsche erschossen.

Die Franzosen haben eine neue völkerrechtswidrige Kampfart eingeführt, die "Nettoyeurs" (Grabensäuberer). Bei jeder Kompagnie waren Trupps zusammengestellt, deren Aufgabe es war, hinter den Sturmwellen das Schlachtfeld zu "säubern", d. h. in praxi, die wehrlosen Verwundeten oder auch Gefangenen niederzumachen.
      Ueber das Mordhandwerk der Nettoyeurs gibt ein bei einem französischen Offizier gefundener Befehl der 151. Division vom 25. 9. 15 nicht mißzuverstehende Anweisungen. "Die 'Nettoyeurs' dürfen nicht vergessen, daß zu wiederholten Malen deutsche Soldaten, nachdem sie die Hände hochgehoben und 'Kameraden' gerufen hatten, uns nachher in den Rücken geschossen haben. Die 2. Welle wird die 1. Linie überschreiten, nachdem sie dort 2 Sektionen 'Nettoyeurs' läßt, die dort ihrer Arbeit tatkräftig nachgehen."
      An der ganzen Front hat man diese Mordtruppe bei ihrer Tätigkeit festgestellt.
      Auch bei den Engländern wurden am 26. 9. 17 beim Angriff auf Ypern solche Truppen beobachtet. Diese blieben hinter den vordersten englischen Angriffswellen zurück und machten die liegengebliebenen verwundeten Deutschen nieder, auch wenn diese die Hände hochhoben und um ihr Leben baten.

A 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

? Belgien, Belgische Truppen:
      Deutscher Sanitätssoldat wurde auf einem Gefangenentransport, obwohl er die Begleitmannschaft auf den Knien um Schonung bat, durch Bajonettstich verwundet, so daß die Spitze an der anderen Seite herauskam. Trotzdem mußte er noch 5 Stunden weitermarschieren, ehe er verbunden wurde.
      Ein anderer, B., wurde von belgischen Soldaten durch Dolchstoß so verwundet, daß er liegen blieb. Seinem Vater ist es trotz aller Nachforschungen nicht gelungen, ihn aufzufinden.

Dezember 1919 L. Französische Truppen:
      Im Lazarett zu L. wohnte Dezember 1919 ein deutscher Arzt krankheitshalber im französischen Hospital. Er hatte die schriftliche Erlaubnis, im Lazarettgarten spazieren zu gehen. Am 1. 12. kamen 2 Korporale der zur Bewachung der in L. stationierten P.-G.-Kompagnie und fragten ihn, warum er außerhalb des Lazarettes spazierenginge. Der französische Chefarzt, zu dem man ging, teilte den Korporalen mit, daß der Arzt im Recht sei. Am 2. 12. bei einem erneuten Spaziergang wird der Arzt aus dem Hinterhalt erschossen.
      300 m vom Tatort entfernt befindet sich der Güterbahnhof, wo französische Posten stehen. Es ist durch Zeugen festgestellt, daß am Vormittag des 2. 12. die Korporale zu den Posten kamen, mit ihnen sprachen und auf den Garten wiesen.
      Es wurde beobachtet, daß der Posten nachmittags auf den Arzt geschossen hat. Vor dem Schuß hat er keinerlei Warnung erteilt, so daß hier ein glatter Mord vorliegt.

Winter 1918/1919 Luxeuil. Kapitän de Arnaudi, P. G. Cie 35:
      P. G. Cie 35. Die Behandlung der Gefangenen durch den französischen Kompagnieführer ist völkerrechtswidrig. Er mißhandelt Ausreißer, so den Zeugen Schroeder. Auch läßt er von 3 wiederergriffenen Ausreißern, trotzdem sie die Hände hochhoben, 2 durch die Wachtmannschaften niederschießen. Als diese sich weigern, den 3. niederzuschießen, verletzt er selbst ihn durch einen Revolverschuß und mißhandelt dann den Hilflosen derart, daß dieser hinterher im Lazarett an den Folgen stirbt.

27. 11. 18 Riom. Französische Truppen:
      Am 27. 11. 18 flieht der Kriegsgefangene B. vom Arbeitskommando Noyant. Als er einige Stunden später wieder ergriffen wird, fragt ihn der Sergeant Touvené nach den Gründen der Flucht. Auf die Antwort, "er wolle wieder in die Front", entgegnet Touvené, dazu käme er nicht wieder und erschießt ihn. Der Tat rühmt er sich später im Kaffee.

3. 1. 19 Nevers. Französische Truppen:
      Am 3. 1. 19 läßt der Kommandant des Lagers Nevers den Kriegsgefangenen Otto H. durch einen Posten erschießen, weil er Strafexerzieren aus Schwäche nicht ausführen kann.

29. 4. 19 Le Havre, Quai de Gironde. Französische Truppen:
      Am 29. 4. 19 wird der Kriegsgefangene Eduard Sch., Infanterie-Regiment 100,
[423-424] von dem das Arbeitskommando leitenden Korporal durch einen Schuß in die Brust grundlos ermordet.

Diese wenigen Fälle seien als Beispiele angeführt.

[21.] 6. 19 Scapa Flow. Englische Marine:
      Schließlich sei noch auf den frevelhaften Mord an deutschen Marineangehörigen gelegentlich der Versenkung der deutschen Flotte in Scapa Flow erinnert, bei der eine große Anzahl Offiziere und Mannschaften getötet und verwundet wurden.
      Der englische Flottillen-Chef Kapitän MacLean gab Befehl, auf die in ihren Booten oder im Wasser treibenden wehrlosen deutschen Offiziere und Mannschaften zu schießen. Der Kommandant des "Markgraf" wurde ohne jeden Grund an Bord seines Schiffes erschossen. Einem Offizier von der VI. Flottille setzte ein englischer Offizier die Pistole auf die Stirn und drückte ab. Nur durch Abgleiten des Laufes traf die Kugel nicht. Auf schwimmende Leute, die während der Beschießung aus ihrem Boot ins Wasser gesprungen waren, wurde trotzdem weitergeschossen, teilweise obwohl die weiße Flagge gezeigt und die Hände hochgehoben wurden. Es handelt sich also um kaltblütigen, vorbedachten Mord.

 
B 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

Januar 1917 – Januar 1918 Fort Macdonald. Deutsche Truppen:
      Einsperrung britischer Soldaten unter unmenschlichen Bedingungen in überfüllten, teilweise unterirdischen Räumen.

B 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1899–1902 Südafrika. Engländer:
      Die gefangenen Buren wurden nicht als ehrenwerte Kriegsgefangene behandelt, sondern als gewöhnliche Strafgefangene.

1871 Frankreich. Französische Behörden:
      Note Bismarcks an die französische Regierung vom 9. 1. 1871: "Die deutschen Gefangenen in Frankreich sind an manchen Orten mit unmenschlicher Härte und Vernachlässigung behandelt worden. Ein Transport von ungefähr 300 in den Lazaretten von Orleans 'gefangenen' bayrischen Kranken, die meisten entweder von Typhus und Dysenterie befallen oder verwundet, wurden in Pau in den Zellen und Gängen des Gefängnisses zusammengepfercht, mit einem Strohbündel als Lager."

1901 Südafrika. Englische Truppen:
      Burenkrieg. Lager bei Bloemfontain 1901.
      An Betten und Matratzen herrschte außerordentlicher Mangel. Die große Mehrzahl der Internierten lag auf dem nackten Boden.
      Das Lager war überfüllt.
      Hierüber schreibt Frl. Hobhouse: "Die ganze Nacht hatte es in Strömen geregnet und überall waren Wassertümpel. Auf dem durchweichten Boden versuchten sie, sich und ihre Kleider zu trocknen. Einige Frauen suchten sich auf den Perron durchzudrängen, um Nahrung für ihre Kinder zu kaufen. Die Soldaten erlaubten es nicht. Sie sagten, es täte ihnen sehr leid, aber sie hätten sehr strenge Befehle. Mehr und mehr Frauen und Kinder kamen an. Eine neue Razzia hatte begonnen mit dem Resultat, daß Hunderte und Tausende dieser unglücklichen Leute entweder in schon überfüllte Lager kamen oder irgendwo hingesetzt wurden, wo ein neues Lager gebildet werden soll, aber wo nichts ist, um sie aufzunehmen. Kein Wunder,
[425-426] daß die Krankheiten zunehmen. Seitdem ich vor 6 Wochen wegging, sind 62 Todesfälle im Lager gewesen."

B 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Die Unterkunft der deutschen Gefangenen widersprach in vielen Fällen jeder Menschlichkeit.

Im Lager Caussade waren Offiziere in einer alten Burg aus dem 12. Jahrhundert mit schadhaftem Dach untergebracht. Wasserleitung und Oefen fehlen. Fenster und Türen sind schlecht schließend. Ein Teil der Offiziere ist unter dem schrägen Dach untergebracht, wo man nur gebückt gehen kann. Als Speiseraum dient ein schmutziger, verwahrloster Stall.

Offizierlager Fougères. Unterkunft in den Türmen einer mittelalterlichen Burgruine mit Wänden von einigen Metern Dicke. Mauern unverputzt. Lichtzufuhr zum Teil nur durch Schießscharten und kleine vergitterte Fenster. Alle Räume feucht, kalt und dumpfig, so daß Gegenstände verschimmeln. Der Fußboden von 2 Räumen liegt 2 m unter der Erde. Der eine wird als Stube der verwundeten und älteren Offiziere benutzt, der Fußboden besteht aus Bauplanken auf dünner Balkenlage über einem 8 m tiefen Verlies mit Grundwasser, dessen Feuchtigkeit durch die Ritzen aufsteigt. Scharen von Mäusen kommen aus ihnen nach oben.

In verschiedenen Gefangenenlagern ließen die Baracken Regen und Wind durch, dabei wurde für Heizung gar nicht oder nur schlecht gesorgt.

Die Baracken im Lager Serres Carpentras glichen in der Regenzeit mehr einem Duschraum als einer menschlichen Behausung. Auf dem weichen Boden bildeten sich große Wasserpfützen, die auseinanderklaffenden Bretterwände ließen jedes Wetter durch. Heizung war ungenügend. Brennholz, das sich die Gefangenen selbst gekauft hatten, wurde ihnen im Winter 1917/18 fortgenommen.

1915/15 Donington Hall. Englische Behörden:
      Im Winter 1915/1916 waren im Lager Donington Hall die Unterkunftsräume gänzlich unzureichend geheizt. Eine Anzahl Offizieren wurde in roh gezimmerte Holzbaracken untergebracht, die so undicht waren, daß viele der dort untergebrachten Offiziere an Rheumatismus litten.

B 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Auf Grund des Beschlusses des französischen Ministerrats vom 14. 1. 19 sind die Kriegsgefangenen in der Hauptsache zum Wiederaufbau der ehemaligen Kampfzone bestimmt. Die Unterkunft ist, obwohl der Waffenstillstand abgeschlossen ist, trostlos.
      Viele Gefangene liegen unter freiem Himmel, z. B. P. G. R. L. Cie 262 in Tagnon 14 Tage lang. Andere liegen in zerschossenen Unterständen, in Stollen, in zerschossenen Gebäuden, in Zelten oder in dünnen schadhaften Holzbaracken, die keinen Schutz gegen die Unbilden des Wetters, besonders des Winters bieten.
      Am 23. 11. 18 marschierten Gefangene der späteren P. G. Cie 224 nach Clémant. Dort wurden sie in einem völlig verschlammten, neben einem Friedhof gelegenen Pferch untergebracht, in dem sich etwa 3000 Mann befanden. Die Gefangenen müssen sich Löcher in den Schlamm buddeln, um sitzen und schlafen zu können. Verschiedentlich wurden des Morgens in diesen Löchern Gefangene infolge der Erschöpfung tot aufgefunden. Später erhielten die Gefangenen eine nasse Zeltbahn. Ein französischer Leutnant erklärt ihnen unter Anspielung auf den nebenliegenden Friedhof: daß sie "hier blieben, bis jeder von ihnen das Holzkreuz verliehen erhalte!"
      P. G. Cie 51 befindet sich vom Waffenstillstand bis Neujahr 1919 in Hans (Marne). Sie ist in Zelten untergebracht, die auf dem völlig verschlammten Boden ohne Unterlagen stehen. Die Strohsäcke liegen auf dem nackten Boden. Später können die Gefangenen sich Bretter als Unterlagen holen. Jedes Zelt hat einen Ofen, doch müssen sich die Gefangenen das Brennmaterial stehlen.

[427-428]
C 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

Einsperrung britischer Soldaten ... (Fortsetzung von B 1.)
      ... ohne Sanitätseinrichtungen, schlecht gelüftet, voller Ungeziefer.... Ruhr herrschte allgemein.

C 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1901 Südafrika. Englische Truppen:
      Lager bei Bloemfontein 20. 4. 1901.
      Die sanitären Einrichtungen waren völlig unzureichend. Der ärztliche Leiter der Konzentrationslager Sir Kondal Franks wurde bei einem Diner beim portugiesischen Konsul in Pretoria, Cinnati, auf die schreckliche Sterblichkeit in den Konzentrationslagern aufmerksam gemacht, worauf er antwortete: "Je mehr von ihnen sterben, desto besser für uns!" Zeuge: Der damalige deutsche Konsul Reimer.
      Nicht einmal die zum Waschen erforderliche Seife wurde den Gefangenen gewährt.

1901 Südafrika. Englische Truppen:
      Lager bei Kimberley 13. 3. 1901.
      Die Zelte stehen zu eng nebeneinander und das Ganze ist von einem 8 Fuß hohen Stacheldrahtzaun eingehegt.
      Die Zelte sind überfüllt.
      Masern und Keuchhusten grassieren.
Das Lager ist schmutzig und übelriechend.

C 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Die sanitären Verhältnisse waren teilweise unbeschreiblich. Im Lazarett in einer Vorstadt Manchesters kam auf 1000 Mann ein Arzt. Infolgedessen verbluteten viele Gefangene oder starben aus Mangel an entsprechender Behandlung.
      Die Kranken wurden roh behandelt. Der Lagerarzt in Gerzat Chagnat im Jahre 1917 z. B., ein Tierarzt, schlägt und stößt die Gefangenen, stößt mit seinem Stock auf ihre Wunden, schreibt selbst Invaliden mit nur einem Bein arbeitsfähig und hetzt die Wachen auf, die Kranken bei der Arbeit anzutreiben.
      Vielfach wurden Gefangene, die sich krank meldeten, zur Arbeit geschrieben oder mit Arrest bestraft. Schwerste körperliche Schädigungen waren die Folge.
      In Abattoir (Le Havre) wurde der Gefangene G. trotz 40° Fieber vom Lagerarzt von Trefilières immer wieder zur Arbeit geschrieben, erst als er phantasierte, wurde er für das Lazarett bestimmt, wo er nach wenigen Tagen starb. Der Gefangene Max S. wurde, gleichfalls mit hohem Fieber, in der Baracke liegen gelassen, wo er nach einigen Tagen starb. Die Pflege für beide bestand ausschließlich in der Verabfolgung von Aspirin.

C 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

In der Revierstube zu Montauban wurden 5 Gefangene mit gänzlich abgefrorenen Zehen gesehen.
      Bei der P. G. Cie. 72 läßt sich volle 6 Monate kein Arzt sehen.
      Die Gefangenen leiden teils unsagbar unter der Unsauberkeit und werden von Läusen geplagt (P. G. Cie 131).
      Bei der P. G. Cie 92, Depot Verdun, herrscht große Ungezieferplage, zumal Wassermangel, auch an Trinkwasser, herrscht und keine Seife geliefert wird.
      In der P. G. Cie 224 in Vouziers ist die ärztliche Behandlung sehr schlecht. Die meisten Krankmeldungen werden nicht berücksichtigt, sondern mit Brotentziehung bestraft. So erhalten 2 Bayern, die offensichtlich krank sind, nur Einreibungen, bis sie ins Lazarett kommen, wo sie dann starben.

[429-430]
D 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

Schlechte Ernährung, kein Wasser... (Fortsetzung von B 1.)

D 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1871 Frankreich. Französische Truppen:
      Aus der Note Bismarcks an die französische Regierung vom 9. 1. 1871:
      "Die im Gefängnis zu Pau zusammengepferchten Gefangenen erhielten 6 Tage lang keine andere Nahrung als Brot und Wasser, bis deutsche und englische Damen sich ihrer annahmen und die widerstrebenden Behörden zu einiger Fürsorge bewogen."

Burenkrieg 1901.
      Lager bei Bloemfontein.

      In der Nahrung wurde keinerlei Abwechselung gewährt. Sie war für Kinder völlig unzureichend. Schlechtes Wasser. An Feuerungsmaterial herrschte derartiger Mangel, daß das Fleisch nicht gekocht werden kann. Das Brot ist ungar, weil es nicht genügend gebacken werden kann.

1901 Südafrika. Englische Truppen:
      Lager bei Springfontein 4. 3. 1901.
      Die schrecklichste Not in diesem Lager ist der Mangel an Heizmaterial, Holz gibt es nicht. Einige Kohlen werden verabfolgt, aber so wenig, daß die Leute an vielen Tagen überhaupt nicht kochen können. Dabei erfordern die rohen Rationen Feuer zur Zubereitung.

1871 Frankreich. Französische Behörden:
      Aus der Note Bismarcks vom 9. 1. 1871:
      "An anderen Orten, insbesondere bei der Armee des Generals Faidherbe, werden die Gefangenen bei einer Kälte von 16° in unheizbaren Bodenräumen gehalten und nicht mit Decken, nicht einmal mit warmer oder ausreichender Nahrung versehen, während in Deutschland alle zur Aufnahme von Kriegsgefangenen bestimmten Gelasse beim Eintritt des Winters mit Oefen versehen worden sind."

D 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Die Verpflegung war vielfach völlig unzureichend.
      Im Lazarett St. Yrieix war die Verpflegung so knapp, daß von 700 deutschen Verwundeten 97 an Magen- und Darmkrankheiten starben.
      Im Arbeitslager La Pellice bei La Rochelle wurden im Brot wiederholt Zigarrenstummel, Papier, Sohlennägel und ähnliches gefunden.
      Im Lager Le Havre führte der Hunger im Februar 1916 zur Arbeitsverweigerung. Am 15. 2. erhielten die Gefangenen keine Verpflegung. Am Morgen des 16. Februar mußten sie ohne Verpflegung zur Arbeit antreten. Mittags erhielten sie erstmalig etwas Suppe und ½l Reis. Brot wurde 3 Tage lang nicht geliefert. Am Morgen des 4. Tages erklärten die Gefangenen, die Arbeit erst wieder aufzunehmen, wenn sie Brot erhalten hätten. Da ihnen mit Erschießen gedroht wurde, mußten sie zur Arbeit gehen. Nach Rückkehr von der Arbeit erhielten sie statt Brot Strafexerzieren von ½7 bis 11 Uhr abends. Um ½11 Uhr fielen mehrere Gefangene vor Hunger in Ohnmacht.

D 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Die Ernährung war meist ungenügend, so in der Gruppe 55 und 65, Fort St. Mihiel. In der P. G. Cie 131 sind die Gefangenen dem ärgsten Hunger preisgegeben. Ebenso leiden die Gefangenen in Belgien in Fort Schotten, Oosthoek und Marck.
      Bei der P. G. R. L. Cie 262 brechen täglich Gefangene vor Ueberanstrengung und Unterernährung zusammen.
      Bei der P. G. Cie 61 gab es nach Abschluß des Waffenstillstandes bis zum 1. 3. 19 nur 4 mal Fleisch.
      Die bei Lonjon befindlichen Gefangenen erhalten schlechte Nahrung, nur aus trockenem Brot und dünner Suppe bestehend. Die Gefangenen sind derart ausgehungert, daß sie die auf dem
[431-432] Bahnhof herumliegenden Konservenbüchsen mit den Fingern nach Resten auskratzen.
      Bei dem in Vouziers untergebrachten Teil der Gefangenen-Kompagnie 224 ist die Verpflegung äußerst mangelhaft. Fleisch erhalten die Gefangenen nicht. Seit dem 28. Februar 1919 erhalten sie statt Brot nur noch täglich 3 Stück Zwieback. Die Gefangenen essen in ihrer Not alles, Kartoffelschalen und ungekochten Kohl. Schwarze und amerikanische Soldaten geben ihnen aus Mitleid Brot und Tabak.
      Bei der P. G. R. L. Cie 7 in Einville starben in der Zeit vom 5. 2. 19 bis 9. 3. 19 16 Gefangene an Erschöpfung.

 
E 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

... im Sommer herrschte derartige Hitze, daß die Gefangenen nackt gehen mußten. (Fortsetzung von B 1.)

E 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

Burenkrieg 1901. Südafrika. Englische Truppen:
      Lager bei Norvals Pont 10. 2. 1901. Die Hitze in den Zelten war sehr groß. Selbst die großen, kühlen Zelte hatten oft bis 32° Reaumur [Scriptorium merkt an: 40° Celsius] und in den kleinen Zelten mit einfacher Segelleinwand stieg sie bis auf 34–36° Reaumur [Scriptorium merkt an: 42,5–45°C.].

E 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Im Sammellager Kegworth war im Januar morgens eine Temperatur von -6° C in den Baracken.

Im Kohlenbergwerk Montceau mußten die Gefangenen bei 35–40° Hitze 10, zeitweilig 12 Stunden unter der Erde arbeiten.

E 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

K. G. E. W., Cie P. G. 424 Amiens 2. 11. 1919. "Wir sind hier 400 Mann, der erste Schnee ist heute gefallen und wir liegen in Zelten, worin es an verschiedenen Stellen durchregnet usw."

 
F 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

... schlechte Behandlung, so daß die Gefangenen krank wurden... (Fortsetzung von B 1.)

F 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

Aus der Note Bismarcks vom 9. 1. 1871: 1871 Frankreich. Französische Behörden:
      "Die Mannschaften deutscher Kauffahrer werden nicht allein als Kriegsgefangene festgehalten, sondern wurden zu Anfang wie Verbrecher behandelt, 2 und 2 mit Ketten zusammengeschlossen, von Ort zu Ort transportiert und erhielten eine Nahrung, die nach Beschaffenheit und Menge zu der Ernährung eines Menschen unzureichend war. Einem rechts-
[433-434] widrig zum Gefangenen gemachten Zivilisten wurde auf seine Beschwerde über die Zurückhaltung des für ihn eingesandten Geldes schriftlich der amtliche Bescheid, es höre jede Rücksicht gegen die Gefangenen auf.
      Gegen empörende Mißhandlungen der durch die Städte transportierten Gefangenen durch die Bevölkerung werden letztere außerhalb Paris noch heute nicht beschützt."

Burenkrieg 1901. 1900/01 Südafrika. Englische Truppen:
      Dr. M. Vallentin weist auf Seite 66–72 seines Buches "Hunnen in Südafrika" nach, daß die britischen Truppen oft die Burenkämpfer, die das Unglück hatten, in englische Hände zu fallen, auf das grausamste mißhandelten.

Die Klagen über das unmenschliche Gebaren mit den Gefangenen fanden auch Widerhall im englischen Parlament.
      Am 6. 4. 1900 verlangte der Abgeordnete Bryon Roberts dringend, "daß die Engländer die Gefangenen mit größerer Rücksicht behandelten".
      Gegen die gefangenen Burenführer traten englische Kriegsgerichte in Tätigkeit, das Urteil lautete zumeist auf Erschießung. Die Häufigkeit der Fälle war auffallend, so daß Ende Februar 1902 einige Mitglieder der Universität Oxford sich zu einer öffentlichen Erklärung veranlaßt sahen, "daß sie mit größter Mißbilligung den Brauch, die Generale der Buren auf Spruch eines Kriegsgerichtes zum Tode zu verurteilen, zunehmen sähen."

F 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Die Behandlung der Gefangenen war in vielen Lagern gewollt schlecht. Teilweise gingen die aufsichtführenden Organe geradezu mit sadistischer Bosheit vor.
      Im Sammellager Brocton, im Lager für Invaliden, jagte der englische Kommandant, ein Oberst, die invaliden Gefangenen nachts vom Lager und schlug sie mit der Reitpeitsche.
      Im Gefangenenlager Pinan wurde ein Gefangener, der eine halbvernarbte Kopfwunde hatte, durch Schläge mit der Reitpeitsche über den Kopf mißhandelt.
      Im Lazarett Contances ohrfeigte der Dolmetscher wiederholt Gefangene in Gegenwart des Chefarztes.
      Im Lager Carpiagne prügelt der Leutnant Filippo entwichene und wiedereingebrachte Gefangene, bis sie bewußtlos sind. Dann werden sie entkleidet in Arrest gesetzt, 9 Tage lang bleiben die Gefangenen im Hemd in der Zelle. Sie dürfen sich die ganze Zeit über nicht waschen, täglich wird der Boden der Zelle unter Wasser gesetzt, so daß sie sich nicht hinlegen können. Sie erhalten keine Decken. Nur alle 2 Tage erhalten sie ein kleines Stück Brot und Wasser. Täglich wird ihnen das Essen gezeigt und wieder fortgenommen.
      In verschiedenen Gefangenlagern wurden
Daumschrauben als Strafe angewandt, z. B. in Abomey, Clocg-Klaba, Malroche, Le Puy.

Vielfach wurden die Gefangenen unter unmenschlichsten Bedingungen zur Arbeit verwandt.
      10–12stündige Arbeitszeit bei 30–40° Hitze im Kohlenbergwerk Montceau les mines. Im Herbst 1916 müssen in diesem Bergwerk sogar Schwerverwundete, Leute mit oberflächlich geheilten Wunden, Lungen-, Herzkranke usw. arbeiten.
      Im Gefangenlager Rouen wurden die Gefangenen in gewissenloser Weise ausgebeutet. Bezeichnend hierfür ist der Ausspruch eines französischen Obersten: "Bis zum letzten sollen die Kriegsgefangenen ausgesaugt werden".
      Schwächliche und Angehörige der geistig arbeitenden Berufe müssen Eisen verladen, Säcke von Doppelzentnern Gewicht tragen usw. Sehr häufig wird das französische Bewachungspersonal von den Unternehmern geschmiert, um die Arbeitsleistung der Gefangenen höher zu schrauben.

Diese Beispiele bilden nur eine kleine Auslese aus den Tausenden von Fällen. Man lese hierüber das Buch "Deutsche Kriegsgefangene in Feindesland, Frankreich und England".

F 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Mit Kleidung und Wäsche ist es traurig bestellt. Uniform und Wäsche fällt den Gefangenen in Fetzen vom Leibe (P. G. Cie 13), Strümpfe werden nicht ausgegeben (P. G. Cie 65). Vielfach müssen die [435-436] Gefangenen ihre Füße mangels jeglichen Schuhwerks mit Lumpen umhüllen. (P. G. R. L. Cie 262.)

Lange und harte Arbeit wird verlangt. Vertragswidrig werden zu diesen Arbeiten Unteroffiziere mit Aspiranteneigenschaften und Intellektuelle herangezogen. (P. G. R. L. Cie 273 bei Ribécourt.) Bei Ahiche und Quatrecht wurden Gefangene beim Fortschaffen von Blindgängern durch Explosion getötet.

Die sonstige Behandlung der Gefangenen ist zum Teil furchtbar. Neutrale haben gesehen, daß Gefangene von ihren Wärtern mit Peitschenhieben zur Arbeit angetrieben wurden.

Bei der P. G. Cie 72 wird ein unmögliches Maß von Arbeit verlangt, das durch ein Prämiensystem, an dem die Posten interessiert sind, noch erhöht wird. Für die festgesetzte Mindestleistung erhält weder der Kriegsgefangene noch der Posten Bezahlung. Für die erste Stufe erhält der Kriegsgefangene 15 Cts., der Posten 50 Cts., für die zweite Stufe der Gefangene 30 Cts., der Posten 1 Fr. Die Folgen dieses Systems sind ein ständiges Antreiben und Peinigen der Gefangenen.

11. 11. 18 bis 4. 2. 19 Tournay. Belgische Behörden:
      Bei Tournay sind Kriegsgefangene mit Aufräumungsarbeiten beschäftigt. Sie werden von den Posten mit dem Gewehrkolben gestoßen und getreten. Im Lazarett zu Tournay befinden sich 30–40 durch Mißhandlungen verwundete Kriegsgefangene. Sie sind vor Erschöpfung zusammengebrochen und dann von ihren Wachen als Simulanten durch Kolbenschläge auf den Kopf oder durch Tritte vor den Unterleib mißhandelt. Ende Januar starb im Lazarett zu Tournay der Musketier B., der mit 2 Bajonettstichen in der Brust vom Arbeitsplatz eingeliefert wurde.

 
G 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

1. 1. 17 bis 1. 4. 17. Russisches besetztes Gebiet. Deutsche Behörden:
      500 englische Gefangene wurden nach Rußland verschickt, wo sie unter Bedingungen untergebracht waren, die zahlreiche Todesfälle und schreckliche Leiden verursachten...
      Unter scheußlichen Umständen marschierten sie mitten im Winter.
      Harte Arbeitsbedingungen bei schärfster Kälte.
      .... im Latschen brutale Behandlung und Entbehrungen, die zahlreiche Todesfälle verursachten. Ende April befanden sich im Lager nur noch 77 Menschen.
      Diesem Vorwurf, der auf seine Richtigkeit noch geprüft werden muß, soll als Gegenbeispiel
die Behandlung unserer unglücklichen gefangenen Landsleute in den Kolonien durch die französischen Behörden gegenübergestellt werden.

Man ziehe den Vergleich und man wird überrascht sein, daß es überhaupt gewagt wird, solche Vorwürfe vorzubringen.

[437-438]
G 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1914/16 Corsica. Französische Behörden: Lagerarzt Dr. Marcantoni.
      Eine große Anzahl von Gefangenen wurde an der Ostküste von Corsica ins Zuchthaus von Aleria gebracht. Diese Gegend ist als Typhus- und Fieberherd aus den Kammerdebatten in ganz Frankreich berüchtigt und gilt als Todesherd. Das Zuchthaus wurde seinerzeit von der französischen Regierung aus Gesundheitsgründen aufgelöst, da die Sterblichkeit unter den Sträflingen 10 v. H. betrug. Von den Beamten der in dieser Gegend liegenden Eisenbahn Bastia-Chisonnaccia starben in den Jahren vor dem Kriege 23 v. H., vom September 1914 bis Februar 1915 fallen 8 deutsche Kriegsgefangene einer Epidemie zum Opfer. Die französische Regierung bringt die Kriegsgefangenen bewußt in diese Todesgegend. Trotz der deutschen Proteste ließ sie noch im Jahre 1915/16 deutsche Kriegsgefangene im Sommer in den fiebergefährlichen Niederungen Ost-Corsicas arbeiten.

Mai 1915. Djeltal. Urheber: Französische Behörden. Kommandant von Biskra. Kapit. Fort oder Kommand. superieur Velnot:
      300 Mann mußten am 14. 5. 1915 den Marsch nach Djeltal durch die Wüste antreten. Fieberkranke und Verwundete mußten außer ihrem Gepäck noch Decken und Zelte tragen. Auf dem Marsch von Ain Naga bis Wiribel Onet wurde auf 44 Kilometer keine Wasserstelle angetroffen. Infolge der glühenden Hitze im heißen Wüstensande waren viele Gefangene dem Wahnsinn nahe. Stundenweit hinter dieser Trauerkolonne wurden Besinnungslose mit verglasten Augen von den Spahis aufgesammelt.

Der Transport der Gefangenen nach Corsica wurde 1914/15 dauernd in unmenschlicher Weise durchgeführt. Die Gefangenen wurden zu Hunderten im dunklen Laderaum schlechter Dampfer zusammengepfercht.

Juni/Juli 1915. Kangha-Sidi Nadgi. Französische Behörden:
      Empörend war die Behandlung im Juni/Juli 1915 in Kangha Sidi Nadgi. Zur Mittagszeit stieg die Hitze auf 40–45 Grad. Wegen der gräßlichen Fliegenplage war der Aufenthalt in den kleinen Zelten kaum möglich. Weder im Lager noch bei der Arbeitsstätte ein Baum oder Strauch, der Schatten gab.
      Die Zahl der Kranken stieg in den ersten 4 Wochen auf 60–100 von 300 Mann. Ein Arzt war nicht zur Stelle. Medikamente waren nicht vorhanden. Die Kranken wurden von einem französischen Sanitätssoldaten behandelt, der Student war. Trotz Blutdurchfalls wurden Gefangene nie krank geschrieben.

1914/18 Nord Afrika. Franz. Behörden:
      In Nord-Afrika wurden die Strafen unter unmenschlichen Bedingungen verbüßt. Im Lager Tigzirt mußte der Arrestant in ein rundes Loch von 60 Zentimeter Tiefe kriechen. Das Loch hatte einen Durchmesser, daß er gerade darin kauernd sitzen konnte. Darüber wurde eine Zeltbahn gespannt.

Cocq Klaba. Französische Behörden:
      Beim Arbeitskommando Cocq Klaba wurden als Strafe
mittelalterliche Daumschrauben angewandt. (Vergl. auch das Beispiel über Kangha Sidi Nadgi.)

Aleria auf Corsica:
      Die ärztliche Behandlung war denkbar schlecht. Die besichtigende amerikanische Kommission bat infolge der Uebelstände um Abberufung der Arztes Marcantoni. Die Gefangenen wurden ausgepeitscht. Man lese hierüber die eingehenden Berichte der Schrift: "Deutsche Gefangene in Feindesland. Frankreich".

Schließlich soll noch ein Beispiel aus Europa gegeben werden:
      Die englische Regierung stellte zu Beginn 1916 3000 deutsche Kriegsgefangene zu Arbeitszwecken der französischen Regierung zur Verfügung und verschickte sie nach den Hafenplätzen von Le Havre und Rouen. Dort erfuhren sie eine besonders harte Behandlung und wurden geradezu menschenunwürdig untergebracht. Viele von ihnen waren verwundet in Gefangenschaft geraten und wurden noch als Rekonvaleszenten aus ihren englischen Stammlagern nach Le Havre und Rouen geschickt, wo sie sofort zu schweren körperlichen Arbeiten herangezogen wurden, was naturgemäß auf den Gesundheitszustand sehr ungünstig einwirkte. Abgesehen von den verschiedenen Unglücksfällen bei den zu verrichtenden Arbeiten kam eine ganze Anzahl Fälle von Selbstmordversuchen und Geisteskrankheiten vor.






Die Wahrheit über die deutschen Kriegsverbrechen:
Die Anklagen der Verbandsmächte
in Gegenüberstellung zu ihren eigenen Taten.

Otto v. Stülpnagel