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      [395-396]      Der Engländer Stephen Graham in "A private in the guards":
            "Die Lust, Gefangene zu machen, war nicht sehr groß bei den Mannschaften. Ein guter Soldat machte keine Gefangene. Hatten sie Gefangene abzuführen, so konnten sie sich immer damit ausreden, wenn sie sie umgebracht hatten, sie wären entflohen... Hauptmann C., welcher zu Festubert 2 gefangene deutsche Offiziere niederschoß, mit denen er in Wortwechsel geraten war, galt stets für einen Held, und wenn ein Mann die Geschichte erzählte, so sagte der begeisterte Zuhörer: 'Solche Kerle brauchen wir'. (S. 157.) In dieser Kneipe pflegten sich die 'Unsterblichen 80' zu versammeln und hier gelobten sie, niemals Gefangene zu machen oder sich zu ergeben, in welche Fährnis in der Schlacht sie auch geraten möchten." (S. 157.)

      Der Franzose Henri Barbusse in "Le Feu":
            "Man bespricht miteinander die Eigenarten jener Schwarzen: ihre Wut beim Ansturm, ihre wahnsinnige Liebe zum Aufgabeln, ihre Art, keinen Pardon zu geben. Man wiederholt die Geschichte, die sie selbst gern erzählen, und alle ungefähr mit denselben Worten und denselben Gebärden: sie strecken die Arme hoch: 'Kam'rad, Kam'rad!' 'Nein, nix Kam'rad! Kopf kaputt', worauf sie das Spiel des Bajonetts nachmachen, das man in Bauchhöhe vorstößt und wieder herauszieht, indem man mit dem Fuß nachhilft.
            Einer jener Schützen hört im Vorübergehen, wovon die Rede ist. Er schaut uns an, lacht breit aus seinem behelmten Turban heraus und wiederholt mit dem Kopfe nickend: 'Nix Kam'rad, nix Kam'rad! Kopf kaputt!'." (S. 52.)


XX. Befehl, keinen Pardon zu geben.

("Rapport", Uebersicht 28.)

Was den im Abschnitt 1 von der Entente angeführten Fall anbetrifft, so haben die deutschen Untersuchungen folgendes ergeben:

1. Ein formeller mündlicher oder schriftlicher Befehl eines deutschen Generals, so wie ihn die Entente anführt, ist in den Gefechten bei Thiauville niemals ergangen.

2. Im Gegenteil sind in den fraglichen Gefechten gerade durch die vorn kämpfenden Truppen viele Hundert Gefangene gemacht und unversehrt hinter die Front transportiert worden.

3. Allerdings herrschte in jenen Tagen unter den deutschen Truppen eine große Erbitterung über die vielfach festgestellte

heimtückische, völkerrechtswidrige Kampfesweise der Franzosen, die auf Bäumen versteckt die deutschen Soldaten vorbeimarschieren ließen, dann von hinten auf sie schossen und sich nach Entdeckung, die Hände hochhebend, als Gefangene ergaben oder sich verwundet oder tot stellten und ebenfalls dann die deutschen Truppen von hinten beschossen.

Aus dieser Erbitterung heraus sind sowohl von Offizieren, wie auch von Mannschaften Aeußerungen und Rufe gefallen des Inhalts, daß man solche Gegner nicht schonen, daß man sie vielmehr ohne Pardon niedermachen sollte.

[397-398] Daß dieses aus der Not heraus geborene Vorgehen durchaus berechtigt war, mögen zwei von vielen Beispielen aus jenen Tagen beweisen:

Der Krankenträger H. bekundet unter Eid:
      "Während der Schlacht von Lucy-Fremery (Deutsch-Lothringen) am 20. August 1914 kam ich an französischen Verwundeten vorbei, die nach Wasser riefen. Ich kniete beim ersten, der eine Verletzung am Munde trug, nieder und labte ihn. Als ich mit dem Nächsten beschäftigt war und ihm Wasser einflößen wollte, schoß der erste auf mich, so daß die Kugel hart an mir vorbeiging. Da ich ihn sofort wieder im Anschlag auf mich sah, sprang ich hinzu und machte ihn unschädlich."

Der Unterarzt Dr. W. berichtet aus der Schlacht bei Rossignol (August 1914):
      "In der Schlacht bei Rossignol stieß ich im Walde zunächst auf einen verwundeten Franzosen, der mich um Hilfe bat; während ich mich beim Verbinden zu ihm herabbeugte, wurde von hinten auf mich geschossen. Beim Umdrehen sah ich etwa 20 Schritt entfernt hinter mir einen an beiden Beinen verwundeten französischen Offizier. Dieser stellte sich tot, hatte aber in der rechten Hand den Browning, von welchem auch noch eine leichte Pulverwolke abzog. Da sonst eine lebende Person nicht in der Nähe war, war ich sofort überzeugt, daß besagter Offizier auf mich geschossen hatte.
      Etwa eine halbe Stunde später kamen die zum Absuchen des Waldes ausgeschickten Krankenträger zurück; die Mehrzahl derselben meldete, daß von verwundeten Franzosen auf sie geschossen worden sei."

An der Hand dieser aufklärenden Schilderung wird sich die Welt ein Bild machen können, ob der uns Deutschen im Abschnitt A 1 wiedergegebene Vorwurf zu Recht besteht.

Man lese zum Vergleich hierzu die Angaben im Abschnitt A 2, 3 und 4. Sie sprechen eine beredte deutliche Sprache.

Daß diese brutale Handlungsweise sogar nach dem Waffenstillstande von den Franzosen wehrlosen Gefangenen gegenüber fortgesetzt wurde, kennzeichnet die von Frankreich stets so außerordentlich hervorgehobene Menschlichkeit seiner Truppen ganz besonders.

Schließlich ist der Fall "Baralong" weltbekannt!

[399-400]
Anlage zu XX

A 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

August 1914 Thiauville. Deutscher General:
      Deutsche Offiziere empfingen den Befehl, ihren Truppen folgende Anweisungen zu geben: "Von heute ab werden keine Gefangenen mehr gemacht, alle Gefangenen, ob verwundet oder nicht, müssen getötet werden."

A 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

15. 5. 1808 Analta. Französische Truppen:
      Gefecht bei Analta im Kriege auf der Pyrenäen-Halbinsel (aus dem Tagebuche eines Rheinbundoffiziers), in dem der Oberst Zenardi befahl, alles niederzuhauen und keinen Pardon außer den Offizieren zu geben.

1893 Englische Truppen.
      Aus Ostafrika berichtet Major A. B. Thonston über die Ungoro-Expedition 1893:
      "Unsere Verluste waren glücklicherweise gering, nur 8 Verwundete. Trotz meiner Instruktion wurde kein Pardon gegeben, obgleich der Feind oft darum bat. Viele grausige Spuren, die ich nicht verhindern konnte, kamen vor. Ein verwundeter Häuptling bat mich, als ich bei ihm vorüberkam, um sein Leben, und ich befahl den Soldaten, die mir folgten, ihn zu schonen, aber gleich darauf vernahm ich einen Schuß, und als ich zurückging, fand ich ihn tot. Mitten während des Kampfes sah ich einen Soldaten auf einem verwundeten Ungoro stehen, der mit erhobenen Händen um Gnade flehte. Der Soldat schoß ihm eine Kugel in den Bauch."

Omdurman. Englische Truppen:
      Ernest W. Bennett in der "Contemporary Review" Nr. 397 vom Januar 1899:
      Für die Abschlachtung von unbewaffneten oder sichtlich hilflosen Menschen gibt es keine Entschuldigung, und doch geschah dies nach der Schlacht von Omdurman. Obgleich man sah, daß Derwische mit zerschossenen Gliedern dalagen und keine Waffen hatten, erschoß oder erstach man sie doch erbarmungslos. Nicht nur, daß die schwarzen Truppen dies taten, nein, auch unsere eigenen britischen Truppen nahmen daran teil.

Tell el Rebir. Englische Truppen:
      General Sir W. Butler, der an der Schlacht von Tell el Rebir teilgenommen hat, beschreibt seine Eindrücke in dieser Schlacht wie folgt: "...und das war Wolseleys ausdrücklicher Befehl, keine Verwundeten, keine Gefangenen, nur Tote."

1906 Natal. Englische Truppen unter Mackenzie:
      Major Nicolay von der leichten Transvaal-Artillerie schreibt in einem Briefe: "Während des ganzen Krieges sei kein Pardon gewährt".

A 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

15. 6. 15 Souchez. Französische Truppen. Griechische Legion der französischen Armee, 4. Kompagnie:
      Sergeanten der griechischen Legion der französischen Armee empfingen den Befehl, keine Gefangenen zu machen und die Verwundeten zu töten. Es wurden Messer verteilt, die besonders für diesen Zweck hergestellt waren.
      Der Sergeant Leve berichtete: "Am 16. 5. 15 während des Angriffes bei Souchez sah ich in der Tat mehrere Fälle, wo Deutsche, obwohl sie ihre Waffen in dem Schützengraben, in den wir eingedrungen waren, weggeworfen hatten, ohne Erbarmen mit Messerstichen getötet wurden."

Ende 14. Französische Truppen:
      Der französische Hauptmann Decrouése, 11. Komp., 16. Jäger, gab seinen Leuten den Befehl, beim Angriff keine Gefangenen zu machen.

25. 3. 18. Englische Truppen:
      Bei einer Kompagnie des 2. Schottischen Regiments Scottish Rifles wird der Befehl durchgegeben: "Wenn die Deutschen
[401-402] durchbrechen, sind keine Gefangenen zu machen."

Am Tage vor dem Angriffe der Franzosen bei Tahure – 25. 9. 15 – wurde ihnen mündlich der Befehl des Bataillonskommandeurs bekanntgegeben, so wenig wie möglich Gefangene zu machen.
      25. 9. 15 Tahure. Französische Truppen:
      Deshalb erschoß der Soldat Gnever Jéan der 7. Komp. Regiments 118 7 deutsche Soldaten, die die Hände hochgehoben hatten und sich ergeben wollten.

19. 8. 15 Baralong. Englische Flotte;
      Der Kommandant des englischen Hilfskreuzers "Baralong" ordnete beim Angriff auf ein deutsches U-Boot ausdrücklich an, keine Gefangenen zu machen. Demzufolge wurden die wehrlos im Wasser treibenden Schiffbrüchigen und diejenigen, die sich an Bord eines Dampfers, der "Nikosian" gerettet hatten und sich gefangen gaben, von den englischen Matrosen niedergeschossen. Auch der Kommandant des deutschen U-Bootes fiel auf diese Weise.

1918 Westfront. Entente-Truppen:
      In das gleiche Kapitel schlägt die von der Entente getroffene Einrichtung der "Nettoyeurs", die die Verwundeten niedermachten, auch wenn sie die Hände hochhoben. (Vgl. Uebersicht XXI, Abschnitt A 3.)

1914–1918 Westfront. Englische und französische Truppen:
      In zahlreichen Fällen wurden wehrlose deutsche Gefangene, die sich ergeben hatten, grundlos erschossen. In der Uebersicht XXI, Spalte 3, konnten nur einige Fälle aufgezählt werden.

In welchem Umfange die maßlose Unsitte, keinen Pardon zu gewähren, eingerissen war, und daß die militärischen Kommandobehörden dieser Unsitte nicht wehrten, erhellt aus nachstehenden, aus einer umfangreichen Anzahl herausgegriffenen Beispielen.

25. 9. 15 Champagne. Französische Truppen:
      Am 25. 9. 15 warfen die Franzosen Handgranaten in den Sanitätsunterstand des I. Bataillons Res.-Infanterie-Regiments 30. Trotz Zurufs eines Gefreiten auf Französisch, obwohl 2 Verwundete transportfähig im Eingang lagen und obwohl das "Rote Kreuz" deutlich erkennbar war, gaben die Franzosen keinen Pardon. Sie gaben vielmehr zur Antwort: "Wir geben keinen Pardon, das ist die Rache für La Bassée!"

24. 8. 16 Somme-Schlacht, Französische Truppen:
      Erschütternde Mordtaten aus der Somme-Schlacht berichtet der Ersatzreservist L., der eidlich aussagt:
      "Am 24. 8. 16 befanden sich in einem Unterstand 20 Verwundete, ferner der Feldunterarzt Dr. G. und der Sanitätsvizefeldwebel Sch. Auf dem Unterstand wurde die 'Rote-Kreuz'-Flagge angebracht. Als die stürmenden Franzosen näher an den Unterstand herankamen, sprang der Feldunterarzt heraus und rief den Franzosen zu, daß im Unterstand lauter Verwundete seien und daß sie Pardon annehmen sollten. Ich hörte die Franzosen rufen: 'Nichts pardon'. Gleich darauf wurde Dr. [G.] durch einen Kopfschuß von den Franzosen getötet. Darauf wollte der Sanitätsvizefeldwebel Sch. vom Unterstand auf der Treppe in die Höhe steigen, um das fortdauernde französische Feuer abzuwehren und unsere Uebergabe anzuzeigen. Er erhielt alsbald 2 tödliche Schüsse. Die Franzosen schossen dann 10–15 mal durch den Haupt- und Notausgang in den Unterstand. Auch warfen sie ungefähr 15 Handgranaten hinein. Verschiedene deutsche Soldaten im Unterstand wurden getroffen und getötet, so daß bei der Gefangennahme nur noch 12 Lebende übrigblieben."

28. 9. 18 Merkem. Belgische Truppen:
      Der Maschinengewehrschütze W. H. geriet September 1918 in belgische Gefangenschaft. Als er den Unterstand verließ, hatte er keinerlei Waffen mehr bei sich. Obwohl er die Hände hoch hob, legte ein Belgier auf ihn an und schoß auf ihn. Die Kugel ging ihm am Kopf vorbei. In diesem Augenblick kam ein anderer belgischer Soldat hinzu und sagte zu seinem Kameraden, er solle das Schießen lassen.

In gleicher scheußlicher Weise handelten auch die Engländer.

5. 6.17 Flandrische Küste. Englische Marine:
      Am 5. 6. 17 ging im Kampfe das deutsche Torpedoboot S 20 unter. Der englische Zerstörer brachte ein großes Beiboot zu Wasser, nahm aber nur 7 Ueberlebende auf, obwohl bei dem stillen Wasser gut 20 hätten gerettet werden können. Andere, zum Teil schwer Verwundete, die in das englische Beiboot hineinwollten, wurden von der englischen Besatzung zurückgeschlagen, einem setzte der englische Bootsoffizier die Pistole an die Stirn. 10 in unmittelbarer Nähe des Zerstörers F 51 schwimmende Schiffbrüchige wurden, ob- [403-404] wohl es ein leichtes gewesen wäre, sie zu retten, überhaupt nicht beachtet. Das gleiche geschah seitens der übrigen englischen Zerstörer, die dicht an den mit dem Tode Ringenden vorbeifuhren, ohne von den Hilferufen Notiz zu nehmen. Die Engländer auf den Zerstörern lachten vielmehr und zeigten höhnisch auf die Granaten, die sie im Arm trugen.

Dieses mitleidlose Verfahren wurde auch den deutschen Kriegsgefangenen gegenüber ausgeübt.

Jensiers. Französische Truppen:
      18 Deutsche aus dem französischen Gefangenlager Jensiers (Basses Alpes) entflohene deutsche Kriegsgefangene wurden entdeckt. Man alarmierte die Wache. Ein Leutnant, der sich unter den Fliehenden befand, wurde von französischen Soldaten umzingelt. Er hob die Hände hoch und ergab sich. Trotzdem wurde er auf 6 Schritt Entfernung durch Herzschuß niedergestreckt.

A 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Wie tief diese Unsitte, keinen Pardon zu gewähren, bei den Truppen der Entente eingerissen war, beweisen zahlreiche Fälle, in denen, selbst nach dem Waffenstillstande, wehrlose deutsche Gefangene ermordet wurden.

Nur einige Beispiele aus der Fülle des Materials können hier angeführt werden:

1919 Agay. Französische Truppen:
      Auf dem Waldkommando Agay (zum Dépôt spécial Avignon gehörend) wurde der Kriegsgefangene Bruno K., 10. Komp. 73. Infanterie-Regiments, bei einem Fluchtversuch erschossen.
      K. war von der französischen Wache entdeckt und stellte sich, indem er gleichzeitig um Pardon bat... Trotz alledem wurde er von dem das Kommando befehligenden Sergeanten durch einen Revolverschuß oberhalb des rechten Auges erschossen, obwohl absolut keine Veranlassung mehr dafür vorlag, da K. nach seiner Wiederergreifung weder fliehen noch irgendwelche Gewalttätigkeiten gegen die französischen Wachen begehen konnte.
      Der Oberkörper der Leiche wies später blutunterlaufene Stellen auf. Auch waren Abdrücke von mit Nägeln beschlagenen Fußsohlen, sowie Kolbenabdrücke erkennbar.

Dezember 1919 Sennières. Französische Truppen
      Ueber die Ermordung des Leutnants P., Gren. 11, wird berichtet:
      "Wir kamen gut durch, bis vor Sennières, als wir plötzlich in einer Entfernung von 15 Schritten einen Ruf hörten. Wir blieben sofort stehen und sahen einen Posten, Gewehr im Anschlag, auf uns zukommen, Leutn. P. rief hierauf deutlich 'Pardon'. Der Posten schoß aber trotzdem und traf P. in die Brust. Dieser stürzte hin und sagte, 'ich bin getroffen'. Wir anderen drei riefen darauf 'Pardon' und hoben die Hände hoch, doch der Posten lud erneut. Gleichzeitig sank P. in die Knie und rief 'Pardon, je sera tué'. Wir riefen dem Posten zu, 'notre camerade est blessé'. Der Soldat antwortete: 'C'est ben ça, ça m'est égal' (gut so, das ist mir völlig gleichgültig), trat einige Schritte vor und schoß zum 2. Male, ohne zu treffen.

27. 2. 19 Lille. Französische Truppen:
      In der P.-G.-Komp. 962, die in Lille liegt, fragte ein deutscher Kriegsgefangener namens L. den französischen Posten um die Erlaubnis, auf dem Autoplatz, der unmittelbar an das Lager anstößt, Holz suchen zu dürfen zum Wäschewaschen und für die Küche. Es war üblich, daß die Gefangenen auf diesem Platz Holz suchten.
      Der Posten gab auch die Erlaubnis und L. ging auf den Platz. Nach Verlauf von etwa 10 Minuten kam L. mit einem Bündel Holz zurück und ging auf das Tor zu, um ins Lager zurückzukommen. Als er etwa 25–30 m vom Posten entfernt war, gab der Posten auf ihn Feuer und traf ihn in den Bauch. L. ließ das Holz fallen, hielt sich an einem Wagen fest und rief um Hilfe und nach dem Sanitäter. Vom Lager aus wurde nun beobachtet, wie der Posten schnell auf L. zuging und ihm aus nächster Nähe – etwa 1½ Meter – in den Kopf schoß. L. war sofort tot. Die Leiche wurde in das Militär-Hospital geschafft und innerhalb 24 Stunden beerdigt.






Die Wahrheit über die deutschen Kriegsverbrechen:
Die Anklagen der Verbandsmächte
in Gegenüberstellung zu ihren eigenen Taten.

Otto v. Stülpnagel