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[I]
Übersicht

Die nachfolgenden Dokumente sollen ein Bild von der Vorgeschichte des gegenwärtigen Krieges geben. Sie beschränken sich nicht auf die dem Kriegsausbruch unmittelbar vorausgehenden Wochen, sondern ermöglichen darüber hinaus die Bildung eines unabhängigen Urteils über die weiter zurückliegenden Ursachen des Konflikts. Die Dokumente begleiten zunächst die Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen von Versailles bis zur Ablehnung des deutschen Angebots zur gütlichen Lösung der Danzig- und Korridorfrage durch Polen. Hierbei sind die Ereignisse von 1933 bis zur Gegenwart eingehend belegt, während für die vorausgegangenen Jahre lediglich die Lage der deutschen Volksgruppe in Polen und Polens Vorgehen in Danzig an einigen besonderen Beispielen in Erinnerung gerufen werden. Die Dokumente folgen sodann dem Gang der britischen Kriegspolitik seit der gemeinsamen deutsch-englischen Erklärung von München. Eine Darstellung der Bemühungen des Reichs um Sicherung friedlicher Beziehungen zu seinen Nachbarländern schließt sich an. Damit sind die Grundlagen für das Verständnis der Schlußphase gewonnen, in der die britische Politik zur Auslösung des Konflikts führt.


Erstes Kapitel

Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen

A. Der Kampf gegen das Deutschtum in Polen
und gegen Danzig von 1919 bis 1933

I. Zur Lage der deutschen Volksgruppe in Polen

Die deutsch-polnischen Beziehungen haben seit dem Augenblick der Wiederaufrichtung eines selbständigen polnischen Staates in Versailles unter einem mehrfachen Verhängnis gestanden. Erstens erklärte sich Polen unter Berufung auf eine angeblich tausendjährige Mission zum Erbfeind der Deutschen. Es begründete damit nicht nur seine Ansprüche auf deutsches Reichsgebiet, sondern geradezu seine Existenzberechtigung und empfahl sich so den Siegermächten als zuverlässigen, jederzeit einsatzfähigen Alliierten zur Niederhaltung Deutschlands. Zweitens: Es wurde in dieser Funktion von den Westmächten bestätigt und durch Einbeziehung zunächst in das französische Bündnissystem beauftragt, den östlichen Sektor der permanenten Einkreisung zu übernehmen und die Tradition der Zweifrontenlage für Deutschland fortzusetzen. Das deutsch-polnische Verhältnis wurde drittens von Anfang an durch die Überlassung einer starken deutschen Volksgruppe vergiftet, die sofort dem schärfsten Polonisierungszwang unterworfen war. Viertens stellten die Abtretungen deutschen Reichsgebiets im Osten die größten Ungerechtigkeiten des Friedensdiktats dar. Sie wurden nicht nur vom deutschen Volk, sondern auch von maßgebenden alliierten Staatsmännern als so unhaltbar empfunden, daß sich jedermann darin einig war, daß an dieser Stelle die erste Wiedergutmachung einsetzen mußte, wenn nicht hier der nächste kriegerische Konflikt in Europa ausbrechen sollte.

[II] Lloyd George hat in einer Denkschrift für die Konferenz von Versailles am 25. März 1919 (Dokument Nr. 1) auf diese künftige Kriegsursache ebenso aufmerksam gemacht wie die Deutsche Friedensdelegation (Nr. 2). Selbst der Vorsitzende des Obersten Rates Clemenceau hat in dem bekannten Brief an Paderewski vom 24. Juni 1919 (Nr. 3) Polen auf die Bedeutung einer solchen Volkstumshypothek hingewiesen and den Abschluß und die Einhaltung eines entsprechenden Minderheitenschutzvertrages (Nr. 4) zur Voraussetzung dafür gemacht, daß Polen die deutschen Gebiete erhielt. Damit war zugleich die feierliche Verpflichtung der Alliierten Mächte festgelegt, die Einhaltung dieses Grundgesetzes der deutschen und übrigen Volksgruppen in Polen sicherzustellen. Der Wortlaut des Vertrages läßt keinen Zweifel darüber, wozu sich Polen gegenüber den mehr als 40% nichtpolnischen Einwohnern des neuen Staates verpflichtet hat. Die Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen von 1919 bis 1933 ist aber, wie die hier vorgelegten Urkunden zeigen, zur Geschichte einer permanenten Verletzung dieses Vertrages durch Polen und zur Geschichte einer stillschweigenden Mittäterschaft des Völkerbunds und der Garantiemächte geworden. Schon am 20. November 1920 sah sich die Deutsche Regierung genötigt, aus ihrer Zurückhaltung herauszutreten und der Polnischen Regierung eine umfassende Beschwerde zu überreichen (Nr. 5). Sie mußte feststellen, daß "der Deutsche in Polen vogelfrei" sei. Die Rede des Volksdeutschen Abgeordneten Spickermann im Polnischen Sejm vom 23. Januar 1923 (Nr. 6) bestätigt den Eindruck, daß der Minderheitenschutzvertrag, "die Magna Charta unserer Existenz", vom ersten Tag an gebrochen wurde. Einige Monate später kündigte der damalige Ministerpräsident General Sikorski in öffentlicher Rede als Regierungsprogramm "die Liquidation deutscher Güter und die Entdeutschung der westlichen Provinzen" an und erging sich in scharfen Äußerungen gegen Danzig (Nr. 7). Mitte 1923 hatte die Austreibung der Deutschen bereits einen außerordentlichen Umfang angenommen (Nr. 8). Polnische Maßnahmen gegen den deutschen Grundbesitz, wie sie z. B. der Ständige Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 10. September 1923 als "nicht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Polnischen Regierung stehend" bezeichnete (Nr. 9), verstärkten den Zwang zur Abwanderung. Im September 1931 wurde von polnischer Seite zugegeben, daß bereits rund eine Million Deutsche aus Polen verdrängt waren (Nr. 10). Weder die Garantiemächte noch der Völkerbund, der inzwischen nicht nur von der deutschen, sondern auch von der ukrainischen Volksgruppe immer wieder um Schutz gegen die ständige Verletzung der Minderheitenbestimmungen durch Polen angerufen worden war (Nr. 9, Anm.), sind indessen ihrer Pflicht nachgekommen. Aus einer Debatte im Britischen Oberhaus - einer von vielen im Britischen Parlament - vom 15. Juni 1932 (Nr. 11) geht hervor, daß man in England die Mißhandlung der Volksgruppen in Polen und die Gefahr für den europäischen Frieden kannte, daß aber nichts geschah, um rechtzeitig eine Änderung herbeizuführen. Bereits im März 1933 hatte der Vernichtungskampf Polens gegen die wirtschaftliche Existenzbasis und den kulturellen Besitzstand der deutschen Volksgruppe einen erschreckenden Umfang angenommen (Nr. 12).


II. Zum Vorgehen Polens in Danzig

Die Polonisierungspolitik setzte sofort auch gegen die Freie Stadt Danzig ein. Die Deutsche Friedensdelegation hatte unter Berufung auf die Erklärungen des Präsidenten Wilson vergebens gegen die Abtrennung Danzigs protestiert (Nr. 13). Polen betrachtete den neuen Status in Danzig von Anfang an [III] nur als Ausgangsstellung für die endgültige Polonisierung. Es zog mit 24 Behörden (Nr. 14) in Danzig ein und sah in jeder von ihnen eine polnische Zelle und Wachstumsspitze. Aus einer Feststellung des Oberkommandos der Wehrmacht nach Abschluß des polnischen Kriegs (Seite 395) geht hervor, daß die wichtigsten dieser Behörden zu militärischen Stützpunkten ausgebaut worden waren. Die Freie Stadt Danzig hat unablässig den Völkerbundskommissar bzw. den Völkerbundsrat gegen polnische Aktionen anrufen müssen. Unter Mißbrauch polnischer Privilegien im Post- und Eisenbahnwesen (Nr. 15 und 16), gestützt auf chauvinistische polnische Studentenvereinigungen sowie auf militärische Organisationen (Nr. 17, 18), vor allem aber auch durch Anwendung schärfsten wirtschaftlichen Druckes (Nr. 19) hat Polen unablässig versucht, Danzig zur Unterwerfung unter polnische Interessen zu zwingen. Eigenmächtige Eingriffe Polens in die Hoheitsrechte Danzigs betrafen die verschiedensten Seiten des politischen und wirtschaftlichen Lebens der Freien Stadt (Nr. 20). Als ein besonders gefährliches Element des polnischen Vordringens erwiesen sich die polnischen militärischen Anlagen auf der Westerplatte. Sie wurde von Polen stets als militärischer Stützpunkt angesehen und entsprechend ausgebaut (Nr. 21). Die Verstärkung der polnischen Garnison auf der Westerplatte (Nr. 21, 22) und das unangemeldete Verbleiben eines polnischen Munitionsdampfers im Munitionsbecken der Westerplatte (Nr. 23) im März 1933 stellten so eindeutige polnische Rechtsverletzungen dar, daß sich auch unter den Diplomaten in Warschau kaum jemand fand, der nicht die polnische Handlungsweise scharf verurteilt hätte (Nr. 24). Während Polen so seine Stellung in Danzig mit allen Mitteln zu erweitern suchte, wurde gleichzeitig durch die Errichtung und einseitige Begünstigung des polnischen Konkurrenzhafens Gdingen dem Danziger Hafen von Polen schwerster Schaden zugefügt (Nr. 25).


B. Deutschlands Bemühen um eine Verständigung mit Polen,
1933 bis 1939

I. Verhandlungen über ein deutsch-polnisches
Verständigungsabkommen

(Mai 1933 bis Januar 1934)

Im Interesse des nachbarlichen wie des europäischen Friedens entschloß sich der Führer sofort nach der Machtübernahme, die deutsch-polnischen Beziehungen auf eine ganz neue Grundlage zu stellen und zu diesem Zwecke eine Verständigung mit Polen herbeizuführen. Die deutschen Verständigungsbemühungen setzten im Mai 1933 ein und dauerten bis 1939 fort. Am 17. Mai 1933 deutete der Führer im Reichstag zum ersten Male öffentlich an, daß eine Lösung im Osten gefunden werden müsse (Nr. 29), nachdem er schon in seiner Unterredung mit dem Polnischen Gesandten am 2. Mai diese Notwendigkeit sehr deutlich unterstrichen hatte (Nr. 26). Man leitete die Verständigungspolitik zunächst durch Verhandlungen über die Wiederherstellung des Zollfriedens ein (Nr. 30, 31). Nachdem der Führer im Oktober 1933 erneut öffentlich seiner Verständigungsbereitschaft Ausdruck gegeben hatte, kam es am 15. November 1933 zu der Unterredung zwischen dem Führer und Gesandten Lipski, in der der Entschluß des Führers und des Marschalls Pilsudski für beide Staaten festgelegt wurde, "in ihrem Verhältnis zueinander auf jede Anwendung von Gewalt zu verzichten" (Nr. 32). Unmittelbar darauf beauftragte der Führer den Deutschen Gesandten in Warschau, Marschall Pilsudski persönlich den Abschluß einer schriftlichen Abmachung vorzuschlagen und einen [IV] Entwurf hierfür zu überreichen (Nr. 33). Es stand jedoch von vornherein fest, daß für Deutschland die geplante Abmachung "in keiner Weise die Anerkennung der heutigen deutschen Ostgrenzen in sich schließt", sondern daß mit der ins Auge gefaßten Erklärung "eine Grundlage für die Lösung aller Probleme, also auch der territorialen, geschaffen werden sollte" (Nr. 33). Deutschland hat somit das Abkommen von 1934 stets als jenen freundschaftlichen Rahmen angesehen, innerhalb dessen im Interesse des ungestörten Zusammenlebens der beiden Völker eine friedliche Lösung auch der territorialen Fragen erzielt werden konnte. Marschall Pilsudski äußerte sich sofort zustimmend zu dem deutschen Vorschlag einer schriftlichen Abmachung. Wie skeptisch allerdings selbst er die Möglichkeit einer wirklich grundlegenden Umstellung des deutsch-polnischen Verhältnisses beurteilte, zeigt seine Äußerung, "daß sich aus der tausend Jahre alten Deutschfeindlichkeit des polnischen Volkes große Schwierigkeiten ergeben würden" (Nr. 34). Während nach deutscher Ansicht das geplante Abkommen eine Möglichkeit schaffen sollte, um alle die deutsch-polnischen Beziehungen belastenden Fragen allmählich einer Regelung zuzuführen, machten die polnischen Verhandlungsführer sofort den bezeichnenden Versuch, die Fragen der deutschen Volksgruppe vom Geltungsbereich des Abkommens auszuschließen (Nr. 35, 36). Am 26. Januar 1934 wurde das Verständigungsdokument unterzeichnet und bekanntgegeben (Nr. 37). Von deutscher Seite war man ehrlich gewillt, einen Strich unter die Vergangenheit zu ziehen. Nur der Führer selbst besaß die Autorität im deutschen Volk, nicht nur vergessen zu machen, was gewesen war, sondern auch die öffentliche Meinung zu einer positiven Einstellung gegenüber Polen zu veranlassen. Selbstverständlich erwartete Deutschland, daß von nun an auch die Lage der deutschen Volksgruppe in Polen grundlegend gebessert würde.


II. Keine Besserung der Lage der deutschen Volksgruppe
durch die deutsch-polnische Verständigungspolitik

(November 1933 bis August 1934)

Die Erwartung wurde enttäuscht. Wenige Tage nach der historischen Unterredung zwischen dem Führer und Gesandten Lipski meldete das Konsulat Thorn, daß es bei schweren Ausschreitungen gegen Volksdeutsche in Graudenz mehr als zwölf Verletzte und einen Toten gegeben hatte (Nr. 39, 40). Der Präsident der Gemischten Kommission für Oberschlesien, der Schweizer Calonder, mußte Ende 1933 hinsichtlich der Behandlung der deutschen Minderheit in Polnisch-Oberschlesien "zu seinem großen Bedauern feststellen, daß die Politik der Verständigung noch keinerlei Besserung gebracht hatte", während im deutschen Teil seines Bezirks kaum Anlaß zu einer Beanstandung bestehe (Nr. 41). Auch die Unterzeichnung des Verständigungsabkommens wurde mit neuen antideutschen Aktionen quittiert (Nr. 42 bis 47). Die deutschen Vertretungen in Polen kamen Mitte 1934 zu dem Urteil: Es ist keine Wendung zum Bessern, sondern eine Verschärfung der Lage der deutschen Volksgruppe zu spüren.


III. Polen entzieht sich der Minderheitenkontrolle des Völkerbundes
(September bis November 1934)

Wir wissen heute, daß Polen in dem Abkommen mit Deutschland ein willkommenes Mittel erblickte, um die deutsche Volksgruppe binnen 10 Jahren auf kaltem Wege endgültig zu liquidieren, in der Annahme, daß Deutschland [V] und die deutsche Presse im Sinne des Verständigungsabkommens stillhalten würden (vgl. auch Nr. 54 und 145). Auch die lästige Kontrolle des Minderheitenschutzvertrages durch den Völkerbund mußte beseitigt werden. Am 13. September 1934 kündigte Polen vor der Völkerbundsversammlung die Zusammenarbeit mit dem Völkerbund bei der Durchführung des Minderheitenschutzvertrages auf (Nr. 48, 49). Praktisch lief das polnische Vorgehen auf die Außerkraftsetzung des Minderheitenschutzvertrages hinaus. Die westlichen Garantiemächte England und Frankreich haben es bei einer formalen Rüge in der Völkerbundsversammlung bewenden lassen, obwohl sie sich über den Ernst und die Tragweite der polnischen Aktion klar sein mußten. Von deutscher Seite konnte der polnische Schritt nur mit ausdrücklichen Vorbehalten aufgenommen werden, da die Polen auferlegten Minderheitenschutzverpflichtungen das "Gegenstück zu der besonders ungünstigen Grenzziehung der Pariser Friedenskonferenz" darstellten (Nr. 50, 51). Der Reichsaußenminister beauftragte deshalb den Deutschen Botschafter in Warschau, der Polnischen Regierung ausdrücklich mitzuteilen, daß sich Deutschland am Schicksal des Deutschtums nicht desinteressieren könne, zumal die Minderheitenrechte ein integrierender Bestandteil der Gesamtregelung von 1919 seien (Nr. 52). Der Polnische Außenminister gab darauf die ausdrückliche Erklärung ab, daß die Minderheitenrechte auch weiterhin durch die polnische Verfassung geschützt werden würden, und erklärte sich bereit, etwaige Beanstandungen Deutschlands zu prüfen (Nr. 53).


IV. Weitere Verschlechterung in der Lage der deutschen Volksgruppe
(November 1934 bis Oktober 1937)

Trotz der polnischen Zusicherungen blieb die Lage unverändert. Während die deutsche Presse im Interesse des nachbarlichen Friedens schweigt, setzt die polnische Verwaltung ihren Ausrottungskampf unter der Hand zielbewußt fort. Die Deutsche Botschaft, die Generalkonsulate und Konsulate in Polen (Nr. 54 bis 80) können auch in der Zeit vom November 1934 bis Oktober 1937 immer wieder nur von neuen Aktionen gegen das Deutschtum berichten. Auf allen Lebensgebieten wächst die Verlustliste des Deutschtums an. Agrarreform, Arbeiterentlassungen, Schädigung von Hab und Gut der Deutschen, körperliche Angriffe und Terrorakte, die Hetzaktionen des berüchtigten Westverbandes steigern sich immer mehr, die Polonisierung der Schwerindustrie, des Grundbesitzes, des Arbeitsmarktes wird ergänzt durch einheitlich geleitete Boykottaktionen. Die ersten Ansprüche auf weiteres deutsches Reichsgebiet tauchen auf. Deutsche Proteste bei der Polnischen Regierung werden gelegentlich mit Zusagen, meist aber mit Ausreden beantwortet, der deutsch-polnische Pressefrieden (Nr. 62) wird mißbraucht. Auch während dieses Zeitabschnittes müssen die deutschen Vertretungen in Polen feststellen, daß von einer Verständigung nichts zu spüren, sondern eine Verschlechterung zu beobachten ist.


V. Verhandlungen über eine deutsch-polnische Minderheitenerklärung
(Januar bis November 1937)

Im Frühjahr 1937 macht Deutschland angesichts des bevorstehenden Ablaufes des Genfer Abkommens über Oberschlesien einen neuen Versuch, auf dem Weg freundschaftlicher Verhandlungen zu einem freiwillig unterzeichneten, beiderseitigen Minderheitenschutzvertrag zu gelangen. Polen blieb auch nach dem Ablauf des Genfer Abkommens durch die Minderheitenschutzbestim- [VI] mungen vom 28. Juni 1919 gebunden (Nr. 82). Der Deutsche Botschafter in Warschau muß aber schon bei der ersten Fühlungnahme feststellen, daß Polen nicht für einen zweiseitigen Minderheitenschutzvertrag zu haben ist (Nr. 83). Auch bei einem zweiten Versuch (Nr. 84) bleibt Polen bei seinem Nein. Beck ist der Ansicht, ein solcher Vertrag beeinträchtige die polnische Souveränität. Auch die Verhandlungen über Fragen, die sich aus dem Ablauf des Genfer Abkommens ergeben, stoßen auf Schwierigkeiten, sobald Minderheitenprobleme berührt werden (Nr. 85, 86 und 92). Anfang Juni 1937 unternimmt Deutschland in Warschau einen neuen Schritt, um ein Minderheitenabkommen zustande zu bringen (Nr. 87, 88, 89). Dabei wird erneut klargelegt, daß "Polen als integrierenden Bestandteil der Gesamtregelung von 1919 einseitige Minderheitenverpflichtungen übernommen hat", auch wird die unhaltbare Lage des deutschen Volkstums eingehend erläutert. Im Interesse des nachbarlichen Friedens ist Deutschland bereit, sich statt eines zweiseitigen Vertrages mit einer öffentlichen, sachlich übereinstimmenden, gleichzeitigen Erklärung jeder Regierung zufrieden zu geben (Nr. 88). Mitten in diese Verhandlungen platzen - nicht zufällig - neue polnische Gesetze hinein, die, am Tage nach Ablauf des Genfer Abkommens erlassen, in Oberschlesien vollendete Tatsachen und Ausgangsstellungen für den weiteren Liquidationsprozeß gegen das deutsche Volkstum schaffen sollen (Nr. 93 und 94). Schließlich gelingt es trotzdem, eine Einigung über den Wortlaut der Minderheitenerklärung zu erzielen, und der Termin der Veröffentlichung wird festgesetzt (Nr. 95). Da - am Tage vor der geplanten Veröffentlichung - wird in Ostoberschlesien ein neues, äußerst minderheitenfeindliches Schulgesetz erlassen, so daß an die Publikation der Minderheitenerklärung nicht zu denken ist (Nr. 96 und 97). Neue Verhandlungen werden notwendig, um die Auswirkung dieses Sabotageversuches des oberschlesischen Woiwoden Grazynski auszugleichen (Nr. 98 und 99). Am 5 November 1937 kommt es endlich doch zur Veröffentlichung der Minderheitenerklärung der beiden Regierungen (Nr. 101). Der Führer empfängt polnische Volksgruppenvertreter. Seinen herzlichen Worten (Nr. 102) steht eine kühlere Geste des Polnischen Staatspräsidenten gegenüber (Nr. 103). Immerhin spricht Außenminister Beck von dem ernsthaften Willen der Polnischen Regierung, die Minderheitenerklärung zum Ausgangspunkt einer Aktion für die Besserung der Lage zu machen (Nr. 100). Was Deutschland nach diesem neuen Verständigungsversuch von Polen erwartet, wird in einem Aide-Memoire für den Polnischen Botschafter zusammengestellt (Nr. 104).


VI. Nichtbeachtung der deutsch-polnischen Minderheitenerklärung
durch Polen

(November 1937 bis November 1938)

Wieder folgt der Erwartung die Enttäuschung auf dem Fuße. Schon am 22. November 1937 meldet das Generalkonsulat Kattowitz eine neue Bedrohungs- und Entlassungswelle (Nr. 105). Krakau berichtet von deutschfeindlichen Kundgebungen (Nr. 106). Der Deutsche Botschafter muß am 11. Dezember gegenüber dem Polnischen Außenminister darauf hinweisen, daß sich in Oberschlesien nichts geändert habe, daß dort der Kampf gegen die evangelische Kirche noch schärfer geworden sei, daß die Aktionen des Westmarkenverbandes weitergehen und daß daher in Berlin schon das Gefühl einer gewissen Enttäuschung vorhanden sei (Nr. 109). Am 25. Januar 1938 muß der Bruch eines Gentlemen-Agreements in Schulangelegenheiten (Nr. 111), am 8. Februar ein Zweifel gegenüber polnischen Zusagen festgestellt werden [VII] (Nr. 112). Der deutsche Senator Wiesner kann im März 1938 vor dem Parlament geltend machen, daß in Oberschlesien für deutsche Arbeiter eine Arbeitslosigkeit von 60 bis 80% und für deutsche Jugendliche totale Arbeitslosigkeit bestehe (Nr. 113). Auch auf dem Schulgebiet tritt keine Erleichterung ein (Nr. 114). Westverband, Presse und andere Faktoren der öffentlichen Meinung in Polen gehen nicht nur über die Minderheitenerklärung, sondern auch über den deutsch-polnischen Frieden hinweg. Immer neue Kundgebungen, Demonstrationen, Hetzartikel und Reden (Nr. 116 und 117) beweisen, daß das polnische Volk nicht daran denkt, Deutschland gegenüber moralisch abzurüsten.


VII. Der deutsch-polnische Notenaustausch über das Olsagebiet
und das polnische Vorgehen gegen die dortige deutsche Volksgruppe

(Oktober 1938 bis März 1939)

Die gleichen Erfahrungen macht Deutschland im Olsagebiet. Dieses Gebiet fiel Polen in der Auseinandersetzung mit der Tschecho-Slowakei durch die deutsche Freundschaft zu. Polen quittiert unmittelbar nach der Besetzung mit schärfstem Terror gegen das dortige Deutschtum wie gegen die tschechische Bevölkerung (Nr. 118). Ein deutscher Protest führt zu einer Ausdehnung der Minderheitenerklärung auf das Olsagebiet (Nr. 119). Trotzdem geht die Verdrängung und Entdeutschung auf allen Lebensgebieten weiter; die Zahl der Flüchtlinge geht in die Tausende (Nr. 120 und 121). Neue Vorstellungen (Nr. 122 und 125) bleiben erfolglos. Die deutsche Verlustliste an Arbeitsplätzen, Schulen, Grundbesitz und Kultureinrichtungen steigt rapide an. Der Deutsche Konsul in Teschen spricht von einer "groß angelegten Massenaktion gegen die gesamte deutsche und tschechische Arbeiter- und Angestelltenschaft" (Nr. 126).


VIII. Zunehmende Verschärfung des polnischen Vorgehens
gegen die deutsche Volksgruppe

(Oktober 1938 bis März 1939)

Nach dem Übergang des Olsagebiets an Polen verschärft sieh auch in den übrigen Deutschtumsgebieten der polnische Druck von Monat zu Monat. Der Erfolg von Olsa führt zu Überheblichkeit (Nr. 128) und erweckt Appetit auf weiteren, diesmal deutschen Gebietszuwachs. Annexionistische Forderungen der polnischen Verbände und Zeitungen werden laut (Nr. 129 und 130), die Entlassungen in Oberschlesien setzen sich in raschem Tempo fort (Nr. 131 und 134), in den deutschen Schulen werden Bücher wie Goethes "Dichtung und Wahrheit" verboten (Nr. 133). Im Januar 1939 setzen Verhaftungen ein, es kommt zu Enteignungen, die Boykottaktionen gehen weiter (Nr. 137, 138 und 140). Der deutschen Bevölkerung bemächtigt sich eine verzweifelte Stimmung (Nr. 142). Der Besuch des Reichsaußenministers von Ribbentrop in Warschau und seine neuen Bemühungen um die deutsch-polnische Verständigung bleiben wirkungslos. Die Polnische Regierung läßt die Zügel schleifen und ist somit verantwortlich dafür, daß die antideutsche Welle am 24. und 25. Februar 1939 mit beleidigenden Demonstrationen vor dem deutschen Botschaftsgebäude (Nr. 146 und 147), mit Ausschreitungen in Posen (Nr. 148 und 150), in Krakau (Nr. 149) und anderen Städten ihren einstweiligen Höhepunkt erreicht. Die Rufe nach Eroberung Danzigs und anderer deutscher Gebiete werden immer [VIII] häufiger (Nr. 151); Deutschland warnt Warschau (Nr. 152) unter Hinweis auf die Verantwortung, die Polen auf sich nimmt. Der Deutsche Botschafter von Moltke muß feststellen, daß die Basis der deutsch-polnischen Verständigungsarbeit in Polen immer schmaler wird (Nr. 155).


IX. Fortsetzung der Enteignung deutschen Grundbesitzes
in Nichtachtung der Minderheitenerklärung

(Februar 1938 bis Februar 1939)

Ein besonderes Kapitel des Kampfes gegen das Deutschtum ist die Enteignung des deutschen Grundbesitzes (Nr. 156 bis 168). Trotz des Verständigungsabkommens von 1934 und der Minderheitenerklärung von 1937 geht die Enteignung unter dem Vorwand der Agrarreform verschärft weiter, was zu wirtschaftlicher Schädigung der gesamten Volksgruppe führt und eine neue Abwanderungsbewegung hervorruft. Angesichts der Geringfügigkeit der gezahlten Entschädigung (Nr. 159) stellen diese Enteignungen nur verschleierten Raub dar. Trotz deutscher Interventionen wächst mit jeder neuen Liste des zu enteignenden Bodens der absolute und relative deutsche Bodenverlust. Im November 1938 wird noch einmal der Versuch gemacht, eine Benachteiligung der deutschen Minderheit wenigstens für die Zukunft zu verhindern (Nr. 161). Zusagen werden gegeben (Nr. 162), aber die neue Liste der Enteignungen im Februar 1939 trifft den deutschen Grundbesitz noch stärker als im vergangenen Jahr (Nr. 163 und 164).


X. Weitere deutsche Versuche
zur Verbesserung der Lage der deutschen Volksgruppe
durch deutsch-polnische Besprechungen

(November 1937 bis März 1939)

Trotzdem versucht das Reich, in einer neuen Anstrengung auf dem Verhandlungswege zu einer Verbesserung der Lage des Deutschtums zu kommen. Schon im November 1937 regt es wiederkehrende Aussprachen zwischen Vertretern beider Staaten über Minderheitenfragen an (Nr. 169). Eine polnische Antwort bleibt aus. Im Mai 1938 wird der Vorschlag wiederholt (Nr. 170). Am 9. Juli wird auf Weisung des Reichsaußenministers (Nr. 171) zum drittenmal der Versuch gemacht, Polen zu regelmäßigen Besprechungen von Minderheitenfragen im Geiste der Erklärungen von 1937 zu bewegen (Nr. 172). Durch dilatorisches Verhalten (Nr. 173 und 174) zögert Polen die im November 1937 angeregten Besprechungen hinaus; erst bei dem Besuch des Reichsaußenministers in Warschau am 26. Januar 1939 wird der Beginn der Tagung endgültig zugesagt (Nr. 202), die schließlich am 27. Februar ihren Anfang nimmt (Nr. 175). Polen führt diese Besprechungen dann in einem so negativen Geist (Nr. 176), daß sich die deutsche Vertretung beim Abschluß am 4. März zu der Feststellung gezwungen sieht: "Die Polen denken nicht daran, ihre Politik gegenüber der deutschen Volksgruppe irgendwie zu ändern. Sie mögen auf weniger wichtigen Gebieten zu kleinen Zugeständnissen bereit sein, in den das Leben der deutschen Volksgruppe berührenden Fragen sind sie jedoch bestrebt, ihre bisherige Entdeutschungspolitik mit allem Nachdruck fortzusetzen" (Nr. 178). Mit dieser Sabotage der unermüdlichen deutschen Versuche schließt ein langes, enttäuschendes Verständigungskapitel ab.

[IX]

XI. Zur Lage in Danzig
(1933 bis 1939)

In die deutsch-polnische Verständigung war auch Danzig einbezogen worden. Durch direkte Aussprache und Bereinigung vorhandener Schwierigkeiten wollte Danzig ebenfalls dazu beitragen, das deutsch-polnische Verhältnis von Grund auf zu bessern. Am 5. August 1933 kam es auf Danziger Initiative zu verschiedenen Übereinkommen, die langjährige Streitfragen regeln sollten (Nr. 179). Trotzdem gehen die Polonisierungsversuche weiter (Nr. 180). Am 6. August 1934 werden Abmachungen über Wirtschafts- und Zollfragen unterzeichnet (Nr. 181). Polen hält jedoch an seinen Expansionsbestrebungen fest. Ihnen sollen die Militarisierung von 17 polnischen Vereinen und Verbänden in Danzig (Nr. 182) und die Massenkündigung deutschstämmiger Danziger Eisenbahner (Nr. 183, 184 und 186) dienen. Ende Juli 1935 führt ein polnischer Versuch, durch eine rechtswidrige Zollverordnung die wirtschaftlichen Lebensgrundlagen des Danziger Hafens anzugreifen, zu einem ernsten Konflikt (Nr. 185). Im Juli 1936 finden in Warschau große Demonstrationen gegen Danzig statt, an denen sich auch regierungsfreundliche Verbände beteiligen; in Maueranschlägen wird verlangt, Polen in der deutschen Stadt "Mit-Hausherrenrechte" zu verschaffen (Nr. 187). In Danzig kommt es zu Beleidigungen des Reichs und seiner Hoheitszeichen durch Mitglieder der polnischen Kolonie (Nr. 190). Im August 1938 geht eine antideutsche Propagandawelle durch ganz Polen. Danzig gehört zu ihren wichtigsten Agitationsthemen. Der Ton ist auf aufreizende Hetze und annexionistische Forderungen abgestellt (Nr. 193). Der Senatspräsident protestiert beim Vertreter Polens in Danzig, der seinerseits in einer polnischen Kundgebung auf Danziger Gebiet die Polen aufgefordert hatte, in der Hoffnung zu leben, "daß sie in Danzig in kürzester Zeit auf polnischem Boden wohnen würden" (Nr. 192). Der Kampf gegen Danzig wird auf allen Lebensgebieten, vor allem auch wirtschaftlich geführt (Nr. 191). Immer wieder wird die Annexion Danzigs durch Polen gefordert oder angekündigt (Nr. 194 und 195). Auseinandersetzungen zwischen deutschen und polnischen Studenten werden in Warschauer Kreisen als Anlaß angesehen, "eine militärische Aktion gegen Danzig herbeizuführen" (Nr. 196).


XII. Deutsche Bemühungen um eine gütliche Lösung
der Danzig- und Korridorfrage

(Oktober 1938 bis Mai 1939)

Der zwölfte Abschnitt des Teiles B des ersten Kapitels bietet mit den Dokumenten Nr. 197 bis 216 die wichtigsten Beweisstücke für die Aufrichtigkeit und die Mäßigung, mit der Deutschland trotz aller Rückschläge zu einer endgültigen, für beide Teile ehrenvollen Lösung des deutsch-polnischen Grundproblems, der Danzig- und Korridorfrage, zu kommen versuchte. Daß beide Fragen gelöst werden mußten, ergab sich aus der allgemeinen Zuspitzung des deutsch-polnischen Verhältnisses und des Volkstumsproblems. Es ist von entscheidender Bedeutung, daß Deutschland die Lösung nicht gegen, sondern mit Polen auf dem Fundament der 1934 eingeleiteten Verständigung suchte und seine Forderungen auf ein Mindestmaß herabsetzte. Am 24. Oktober 1938 entwickelte Reichsaußenminister von Ribbentrop dem Polnischen Botschafter zum erstenmal die deutschen Vorschläge, ihren Sinn und ihre Tragweite (Nr. 197). Sie haben sich in ihrer Substanz niemals geändert. Für die Rückkehr Danzigs zum Reich und eine exterritoriale Auto- und Eisenbahnverbindung durch den [X] Korridor, der eine ähnliche Verbindung Polens auf Danziger Gebiet entsprechen sollte, bot Deutschland Polen eine endgültige Anerkennung und Garantie seiner Grenzen, d. h. also den Verzicht auf die Rückgliederung der übrigen abgetretenen Gebiete. Der Zeitpunkt war gut gewählt: Polen hatte mit deutscher Hilfe das Olsagebiet gewonnen und betrieb die Verwirklichung einer gemeinsamen polnisch-ungarischen Grenze. Botschafter Lipski bemühte sich dabei um die Unterstützung Deutschlands. Am 19. November 1938 brachte Lipski eine teils ausweichende, teils hinhaltende Antwort (Nr. 198), die mit innerpolitischen Schwierigkeiten begründet wurde. Weder diese Antwort, bei deren Entgegennahme der Reichsaußenminister zum zweitenmal die deutschen Vorschläge darlegte, noch das Gespräch Becks mit dem Deutschen Botschafter am 14. Dezember (Nr. 199) verriet auf polnischer Seite ein Gefühl des Bedrohtseins. Die dritte Unterredung in dieser Angelegenheit fand am 5. Januar 1939 zwischen dem Führer und Außenminister Beck statt (Nr. 200). Der Führer entwickelte den großen freundschaftlichen Rahmen, in dem er sich künftig das deutsch-polnische Verhältnis und die Regelung der Danzig- und Korridorfrage dächte. Es war eine Regelung, bei der auch Polen gewann und die jede Bedrohung ausschloß. Auch diesmal wich Beck aus, erklärte sich aber bereit, "das Problem gern einmal in Ruhe zu überlegen". Am nächsten Tage wurde in einer Begegnung zwischen Beck und dem Reichsaußenminister der gleiche Gegenstand zum viertenmal eingehend durchgesprochen (Nr. 201); das Thema wurde zum fünftenmal in einer Unterhaltung in Warschau anläßlich des Besuchs des Reichsaußenministers am 26. Januar 1939 erörtert (Nr. 202). Beck versprach wiederum eine reifliche Prüfung der Frage. Zwischen dem Gespräch in Warschau und der sechsten Unterredung, am 21. März 1939 (Nr. 203), liegt der Zerfall der Tschecho-Slowakei, der Polen die gewünschte gemeinsame Grenze mit Ungarn brachte und damit die Gefahr eines "ukrainischen Piemont" für Polen beseitigte. Der Reichsaußenminister konnte auch die neue polnische Sorge wegen der Slowakei sofort durch die Aussicht auf eine Teilnahme Polens an der Garantierung des slowakischen Staates beseitigen, vorausgesetzt, daß das deutsch-polnische Verhältnis eine befriedigende Entwicklung nehme. Deutschland hatte zwar Ursache, infolge neuer deutschfeindlicher Demonstrationen, scharfer Presseangriffe und neuer Maßnahmen gegen die deutsche Volksgruppe mißtrauisch zu sein. Trotzdem trug der Reichsaußenminister nur die alten, maßvollen Forderungen vor und erbat ihre Verwirklichung auf freundschaftlichem Wege innerhalb einer Dauerregelung des deutsch-polnischen Verhältnisses. Gleichzeitig ließ er dem Polnischen Außenminister sagen, er würde sich freuen, wenn Beck ihm demnächst in Berlin einen Besuch abstatten würde. Polen war von den deutschen Wünschen seit einem halben Jahr unterrichtet. Es konnte sich am 21. März weder überrascht noch bedroht fühlen.

Die erste Antwort Polens bestand in einer Teilmobilisierung am 23. März und Truppenzusammenziehungen bei Danzig (Nr. 204, 205 und 207). Die Militärs gewannen steigenden Einfluß auf die Außenpolitik. England hatte sich bereits eingeschaltet (Nr. 206). Polen konnte darauf rechnen, daß es in der englischen Einkreisungspolitik, die mit dem 17. März offene Formen angenommen hatte, eine entscheidende Rolle spielen werde und seinen Preis stellen konnte, wie im einzelnen aus dem zweiten Kapitel ersichtlich ist. Die zweite Antwort Polens, das Nein vom 26. März 1939 (Nr. 208, Anlage), wurde also unter dem Eindruck der englischen Rückendeckung ausgesprochen. Reichsaußenminister von Ribbentrop mußte feststellen, daß das Memorandum der Polnischen Regierung keine Basis für die deutsch-polnische Lösung bieten konnte. Der Polnische Botschafter drohte, jegliche weitere Verfolgung dieser [XI] Pläne, vor allem hinsichtlich Danzigs, bedeute den Krieg. Der Reichsaußenminister ließ sich bei allem Ernst der Lage durch diese polnische Herausforderung nicht aus der Geduld bringen, sondern legte der Polnischen Regierung zum siebentenmal nahe, nach Beruhigung der Situation den deutschen Vorschlag doch noch zu erwägen (Nr. 208). Die dritte Antwort Polens waren neue antideutsche Ausschreitungen in Bromberg, die Entfesselung der polnischen Presse (Nr. 209) und die Entfachung einer allgemeinen Kriegsstimmung, durch die das polnische Volk kriegsreif gemacht werden sollte. Ein Bericht des Deutschen Botschafters vom 28. März 1939 stellte bereits fest, daß in Warschau "eine Selbstsicherheit und Überschätzung" um sich greife, die "im Hinblick auf den polnischen Nationalcharakter eine Gefahr sei". Der Vizekriegsminister selbst verbreitete die Ansicht von der Überlegenheit der polnischen Armee über Deutschland (Nr. 210). Außenminister Beck wurde immer mehr zum Gefangenen des polnischen Chauvinismus, dem er sich unter Preisgabe seiner eigenen Politik unterwarf (Nr. 216). Er hielt es am 29. März für richtig, dem Deutschen Botschafter mit dem casus belli zu drohen, wenn Deutschland oder der Danziger Senat das Statut der Freien Stadt Danzig abändere (Nr. 211). Statt nach Berlin fuhr er nach London, um dort den englischen Garantiepakt zu akzeptieren. Damit war ein Kapitel langmütiger deutscher Bemühungen um den deutsch-polnischen Ausgleich abgeschlossen. Polen hatte endgültig für die Einkreisungspolitik gegen Deutschland optiert. Es kehrte damit auch äußerlich zu der Erbfeindpolitik des Jahres 1919 zurück, die es innerlich nie aufgegeben hatte. Es hatte das Abkommen von 1934 zerstört, das die Gewaltanwendung zwischen den beiden Staaten ausschloß, und verpflichtete sich zur Gewaltanwendung gegen Deutschland selbst dann, wenn seine Interessen überhaupt nicht berührt waren (Nr. 213). In der Reichstagsrede vom 28. April (Nr. 214) und im Memorandum der Deutschen Regierung vom gleichen Tage (Nr. 213) zog der Führer einen Strich unter sechs Jahre ehrlichen, geduldigen Bemühens um die polnische Freundschaft, streckte jedoch selbst in diesem ernsten Augenblick Polen noch einmal die Hand entgegen und erklärte sich für Deutschland zu einer neuen vertraglichen Regelung bereit. Polen hat davon keinen Gebrauch gemacht, sondern mit der hochfahrenden Rede Becks vom 5. Mai, mit einer Steigerung der antideutschen Hetze und mit einer nicht mehr abreißenden Kette von Reden und Pressestimmen geantwortet, in denen weiteres deutsches Volks- und Reichsgebiet für Polen gefordert wurde. Von maßgebender polnischer Seite wurde bestätigt, daß Beck nicht nur der Gefangene des polnischen Chauvinismus, sondern auch der englischen Bemühungen geworden war (Nr. 216).


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