SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor


Erstes Kapitel   (Forts.)
Entwicklung der Deutsch-Polnischen Beziehungen

A. Der Kampf gegen das Deutschtum in Polen
und gegen Danzig von 1919 bis 1933

I. Zur Lage der deutschen Volksgruppe in Polen

Nr. 9
Rechtsgutachten Nr. 6 des Ständigen Internationalen Gerichtshofs,
10. September 19235

Auszug

(Übersetzung)

Der Völkerbundsrat hat am 3. Februar 1923 folgenden Beschluß gefaßt:

"Der Völkerbundsrat ist mit gewissen Fragen befaßt worden, die sich auf folgende Tatsachen beziehen:

    a) eine Anzahl von Ansiedlern, die ehemals deutsche Reichsangehörige waren und jetzt auf polnischem, früher zu Deutschland gehörigem Gebiet wohnhaft sind, haben insbesondere auf Grund des Artikels 91 des Vertrages von Versailles die polnische Staatsangehörigkeit erworben. Sie besitzen ihre Güter auf Grund von Rentengutsverträgen; obgleich diese Verträge mit der deutschen Ansiedlungskommission vor dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 abgeschlossen worden waren, hatte eine Auflassung vor diesem Tage nicht stattgefunden. Die Polnische Regierung betrachtet sich auf Grund des Artikels 256 des Vertrages von Versailles als rechtmäßige Eigentümerin dieser Güter und hält sich für berechtigt, die erwähnten Verträge zu annullieren. Infolgedessen haben die polnischen Behörden gewisse Maßnahmen gegen diese Ansiedler ergriffen, die ihre Vertreibung von den Gütern, die sie innehaben, zur Folge haben;

    b) die polnischen Behörden wollen Pachtverträge nicht anerkennen, die vor dem 11. November 1918 zwischen der Deutschen Regierung und deutschen Reichsangehörigen, die jetzt polnische Staatsangehörige geworden sind, abgeschlossen worden sind. Es sind dies Pachtvertrage über deutsches Staatseigentum, das später auf Grund des Vertrages von Versailles, insbesondere gemäß Artikel 256, auf den polnischen Staat übergegangen ist.

Der Völkerbundsrat ersucht den Ständigen Internationalen Gerichtshof, ein Rechtsgutachten über folgende Fragen abzugeben:

1. Betreffen die unter a und b bezeichneten Punkte internationale Verpflichtungen der Art, wie sie in dem am 28. Juni 1919 in Versailles unterzeichneten Vertrage zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Britischen Reich, Frankreich, Italien, Japan und Polen vorgesehen sind, und gehören sie gemäß diesem Vertrage zur Zuständigkeit des Völkerbundes?

[17] 2. Für den Fall, daß die erste Frage bejaht wird, ersucht der Rat den Gerichtshof, ein Rechtsgutachten über die Frage abzugeben, ob das im vorstehenden unter a und b bezeichnete Verhalten der Polnischen Regierung im Einklange mit ihren internationalen Verpflichtungen steht."

.... Der Gerichtshof ist der Ansicht:

- daß die in a und b des Beschlusses des Völkerbundsrates vom 3. Februar 1923 erwähnten Punkte internationale Verpflichtungen von der Art betreifen, wie sie der am 28. Juni 1919 in Versailles unterzeichnete Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Britischen Reich, Frankreich, Italien, Japan und Polen im Auge hat, und daß diese Punkte zur Zuständigkeit des Völkerbundes gehören, wie sie sich aus diesem Vertrage ergibt,

- daß die unter a und b des erwähnten Beschlusses bezeichnete Haltung der Polnischen Regierung nicht im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen steht.....6

Loder Å. Hammarskjöld
Präsident Sekretär            




Nr. 10
Der Deutsche Generalkonsul in Posen an das Auswärtige Amt
Bericht
Posen, den 25. September 1931

Welche Fortschritte die Entdeutschungsimaßnahmen in den letzten Jahren gemacht haben, wird jetzt auch von polnischer Seite mit geradezu zynischer Offenheit zugegeben. Anlaß zu der Erörterung dieser Frage bot für die hiesige Presse eine Veröffentlichung, in der das Problem der deutschen Abwanderung besprochen wird. Es handelt sich um eine Untersuchung des Warschauer Forschungsinstituts für Nationalitätenfragen, erschienen in der "Nationalitätenfragen" betitelten Zeitschrift (Nr. l, 2 und 3). Die Untersuchungen laufen darauf hinaus, daß bis zu dem Jahre 1931 rund 1.000.000 Deutsche aus Polen abgewandert sind.

Wenngleich diese Zahl hinter unseren Schätzungen zurückbleibt, so ist es doch bemerkenswert, daß auch von polnischer Seite eine so hohe Abwanderungsziffer als Erfolg der Entdeutschungspolitik zugegeben wird.

Lütgens



[18]
Nr. 11
Aussprache im Britischen Oberhaus, 15. Juni 1932
Auszug
(Übersetzung)

Lord Noel-Buxton: In letzter Zeit sind auf den Tagungen des Völkerbundsrates wichtige Fragen, die die nationalen Minderheiten betreffen, behandelt worden, vor allem wurde auf der Januartagung, als Lord Cecil die Britische Regierung vertrat, ein Bericht verhandelt, der sich mit der sogenannten Terrorisierung beschäftigte, die im Herbst 1930 in der Ukraine stattgefunden hat. Diese Vorfälle waren der Gegenstand einer von nicht weniger als 65 Mitgliedern des britischen Parlaments unterzeichneten Eingabe, und diese Tatsache unterstreicht das öffentliche Interesse an einer Regierungserklärung über ihre Tätigkeit in der Minderheitenfrage.

Diese Frage bildet einen starken Faktor in den internationalen Beziehungen. In der Debatte darüber im letzten Jahr haben alle drei Sprecher, von denen jeder große Erfahrung auf diesem Gebiet besitzt, ihre Wichtigkeit unterstrichen, und diese Bedeutung ist besonders groß in einer Zeit der Spannungen wie der gegenwärtigen. Sie bildet den Hauptgrund für Reibungen zwischen gewissen Staaten, und wo solche Reibungen in stärkstem Ausmaß eintreten, muß die Gefahr von Zwischenfällen, die zu einem großen Unglück führen können, in Rechnung gestellt werden. Ein Beispiel dafür bildet der Fall Danzig. Jeder kennt die Besorgnisse, die mit diesem Fall verknüpft sind. Die deutschen und die französischen Zeitungen waren voll von ihnen, die deutschen prophezeiten eine Besetzung durch die Polen und die französischen prophezeiten einen deutschen Putsch. Lord D'Abernon hat kürzlich die Lage in Danzig beschrieben und von dem Korridor als dem Pulvermagazin Europas gesprochen. Ich selbst habe in Danzig die Schwierigkeiten kennengelernt, die jeden Augenblick zu einem gefährlichen Zwischenfall führen können. Auf der deutschen wie auf der polnischen Seite gibt es Unruhe, und diese hat mehr als einmal zu Zusammenstößen geführt, die den Verlust von Menschenleben nach sich zogen. Erst vor kurzem hat der polnische Kommissar mit seinem Rücktritt gedroht, falls nicht der Kommissar des Völkerbundes polnische Truppen zu Hilfe rufe. Die Verschärfung der Lage, die zu dieser sehr gefährlichen Situation führt, entspringt in der Hauptsache aus der Behandlung der deutschen Bevölkerung auf polnischem Territorium, und die verderblichen Folgen all dieser Umstände haben sogar ihre Rückwirkung auf die Abrüstungskonferenz, weil sich die Grundlage für die Befriedigung der Bevölkerung in Gefahr befindet.

Eine andere bedauerliche Folge ist, daß überall die Forderung nach Grenzrevision angeregt wird und dadurch mehr und mehr die europäischen Staaten in zwei Lager geteilt werden. Auf der einen Seite haben wir Deutschland, Ungarn und Bulgarien und im engen Zusammenhang mit ihnen Italien, auf der andern steht das Lager, in dem sich Polen und die Staaten der Kleinen Entente befinden, und diese beklagenswerte Unruhe kann nur durch eine gerechte Behandlung der Minderheiten besänftigt werden. Die Minderheitenverträge hatten natürlich den Zweck, diese Reibungen zu vermeiden, die die Alliierten sonst als unausweichbar erkannten. Die Schwierigkeiten der Lage waren zugegebenermaßen ernst. Wir hatten zumindest 26 Millionen Angehörige der Minderheiten - einzelne Sachverstandige gaben die Zahl noch viel höher an -, und früher untergeordnete Völker erhielten die Kontrolle über ihre bisherigen Herren, [19] die sehr oft einer höheren Zivilisation angehörten als sie selbst. Nach zwölfjährigem Bestehen dieses Zustandes sollte ein harmonisches Verhältnis leichter erzielt werden können, als es sich in der Tat erwiesen hat. Die Auswanderung ist in der Hauptsache abgeschlossen und ebenso die Agrarreform; die Bevölkerungen sind in einer solchen Weise als seßhaft anzusehen, daß ein harmonisches Verhältnis erleichtert werden müßte. Die Alliierten sahen indessen voraus, daß fremde Herrschaft genau festgelegte Schutzbestimmungen notwendig machte. Grenzen nach ausgesprochen ethnologischen Linien zu ziehen war unmöglich, und daher konnte politische Einheit nur durch Bestehenlassen der kulturellen Unterschiede erzielt werden. Dementsprechend wurden den neuen auf Veranlassung der Alliierten errichteten Staaten Bedingungen auferlegt.

Die Minderheitenverträge bestimmten, daß erstens Gleichheit vor dem Gesetz bestehen müsse - ein Beispiel hierfür ist das Verbot, in den öffentlichen Anstellungsverhältnissen Unterscheidungen durchzuführen -, zweitens kulturelle Rechte, insbesondere das Recht auf Elementarschulen in der Muttersprache der Minderheit, das Recht auf soziale Einrichtungen und das Recht, vor Gericht die Minderheitensprache zu benutzen. Die Durchführung der Verträge unterlag der besonderen Garantie des Völkerbundes. Die Garantiefrage ist zugegebenermaßen schwierig, aber wir müssen uns die Bestimmungen ins Gedächtnis zurückrufen, in denen die Garantie niedergelegt war. Die Verträge sagen, daß die Verpflichtungen von internationalem Interesse unter der Garantie des Völkerbundes stehen, und die Garantie wurde vom Völkerbundsrat 1920 durch Annahme des Tittoni-Berichtes festgelegt, demzufolge die Garantie besagt, daß der Völkerbund sich vergewissern muß, daß die Bestimmungen für den Schutz der Minderheiten ständig beobachtet werden. Ein Bruch der Sondergarantien dieser Art verstärkt die Gefahr ihrer Nichterfüllung. Die Maßnahmen von Mr. Arthur Henderson als Staatssekretär des Auswärtigen Amts berechtigten zu Hoffnungen auf Erfüllung der Garantie, was die Gefahr verringerte, und es wäre gut, wenn diese Verringerung weiter anhielte.

Ich möchte einen Vorschlag machen, den, wie ich hoffe, die Regierung Seiner Majestät günstig aufnehmen wird. Nach dem Vorgang des Weißbuches, das kürzlich auf Anregung des Völkerbundes in Verbindung mit den chinesisch-japanischen Ereignissen des letzten Winters veröffentlicht wurde, sollte die Regierung ein Weißbuch herausgeben, das für den Gebrauch des Parlaments das Verfahren, die Machtbefugnisse und die Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Völkerbundsrats im Hinblick auf die Minderheiten sowie die Art der Garantie darlegt, die vom Völkerbund hinsichtlich der Ausführung der Verträge übernommen worden ist. Wie werden diese Verträge angewendet? Die Tschechoslowakei ist eine einigermaßen glückliche Ausnahme von der im allgemeinen als bedauerlich zu bezeichnenden Regel. Die andern haben ein schlechtes Zeugnis. Wir sehen dort einen nicht durch Klugheit eingedämmten Nationalismus. Assimilierung durch Zerstörung der Kultur ist an der Tagesordnung. Dies war zwar durch den Völkerbund vorausgesehen, und es sollten Bestimmungen hierfür bestehen, aber der Prozeß geht noch weiter. Die Formen der Unterdrückung sind sich überall ähnlich, wenn sie auch dem Grade nach verschieden sind. Wir haben die Unterdrückung der Schulen, wir haben die Unterdrückung der politischen Rechte, und in einer sonst so melancholisch anmutenden Frage ist für den Humor gesorgt durch die Methoden, mit denen die politischen Rechte unterdrückt werden, nämlich die Absicht, der Bevölkerung die Ausübung des Wahlrechts dadurch unmöglich zu machen, daß man auf die brillante Idee verfallen ist, die Wahlurnen mit Abfall zu füllen, so daß es unmöglich wird, die Wahlzettel hineinzuwerfen. Regulierungen auf landwirt- [20] schaftlichem Gebiet sind ebenfalls dazu benutzt worden, um die Bevölkerung von ungünstig eingestellten Dörfern durch den Erlaß von Verboten wegen Maul- und Klauenseuche daran zu hindern, zur Wahl zu gehen, Verordnungen, die, wie Euere Lordschaften wissen, auf dem Kontinent oft die Bewegungsfreiheit der Menschen ebenso hindern wie die der Tiere. Es gibt aber auch die einfachere Methode, die Wähler auf dem Wege zur Wahl niederzuschlagen, was ja viel ernster ist und sich, wie bewiesen worden ist, im Falle der Wahlen in Oberschlesien ereignet hat.

Außerdem ist weit verbreitet die ungleichmäßige Behandlung der Minderheiten bei der Berufung auf öffentliche Posten. Ich möchte Eueren Lordschaften zwei oder drei Beispiele aus kürzlich vorgekommenen Fällen unterbreiten.

..... Die Alliierten erwarteten große Dinge von Polen, einer Rasse mit einer großen Geschichte, berühmt in Kunst und Wissenschaften, einer Rasse, die den neueren Zivilisationen in ihrer Nachbarschaft ein Beispiel der Weisheit geben sollte und, wie wir hoffen wollen, geben wird. Aber die Politik Polens ist in dieser Hinsicht, wie wir zugeben müssen, bisher dem eigenen Staat abträglich gewesen. Die Frage der deutschen Bevölkerung in Polen ist eine sehr dringende Angelegenheit. Aus dem Korridor und aus Posen sind bereits nicht weniger als 1 Million Deutsche seit der Annexion abgewandert, weil sie die Bedingungen dort unerträglich finden. Die Abhängigkeit jeder Person von der Gunst der örtlichen Behörden für die Erlangung einer öffentlichen Konzession wird benutzt, um große Teile der Bevölkerung loszuwerden. Die Kolonisierung, die heute noch den Beratungsgegenstand des Völkerbundsrates bildet, wird benutzt, um den Minderheiten gegenüber Unterschiede zu machen. In der Schulfrage zeigen sich Zahlen, denen Glauben zu schenken Eueren Lordschaften schwerfallen wird. 45% der deutschen Kinder in Thorn und Posen sind ihrer Schulen beraubt und in polnische Schulen getrieben worden. In der Gesamtzahl der Schulen ist ein Rückgang von 50% eingetreten. Das ist eine direkte Verletzung des Artikels im Vertrag mit Polen, der bestimmt:

"Polen wird dafür sorgen, .... daß in den Volksschulen den Kindern der Unterricht .... in ihrer eigenen Sprache erteilt wird."

Ein sehr merkwürdiges und interessantes Beispiel ist jetzt zu meiner Kenntnis gekommen, für dessen Wahrheit ich mich verbürgen kann und das die Behandlung der protestantischen Sonntagsschulen betrifft. Dort hat man ein System, das dem englischen sehr ähnlich zu sein scheint. Die Lehrer sind nicht Berufskräfte, und hier hat ein vorsätzlicher Angriff auf das ganze System der Sonntagsschulen stattgefunden. Die Polizei brach in diese ein, die Lehrer wurden in einen Raum eingeschlossen, die Kinder, während sich die Lehrer nebenan hinter Schloß und Riegel befanden, verhört und die Bücher beschlagnahmt. Dies ist Verfolgung gemeiner Art und offensichtlich Teil des Versuchs, den Gebrauch der Sprache so weit zu unterdrücken, wie er nur unterdrückt werden kann durch tatsächliche Verminderung des Ausmaßes, in dem die Bevölkerung ihre Sprache lesen und schreiben lernt. Sie kann die Sprache in ihrem eigenen Haus sprechen, aber es bleibt ein Versuch, die Sprache zu unterdrücken. Noch ernstere Dinge ereignen sich in dem ukrainischen Teil Polens. Die Ukraine scheint von uns weit entfernt zu sein, aber sie geht doch die ganze Welt an, denn sie bedeutet eine für die Interessen des Friedens wichtige Frage. Die Ukrainer sind ein viel größeres Volk, als wir uns zu erinnern gewöhnt sind. 6 Millionen von ihnen leben in Polen, sie bilden, abgesehen von den Briten und Franzosen, die größte Volksgruppe in Kanada, daher sind sie in einem hohen Maß zur britischen Angelegenheit geworden. Im polnischen Ostgalizien [21] wurden vom Ende des Krieges bis 1928 die Volksschulen um zwei Drittel vermindert, nämlich von 2400 auf 745. In den Universitäten, in denen die Ukrainer unter österreichischer Herrschaft 11 Lehrstühle innehatten, besitzen sie jetzt keinen, obwohl ihnen 1922 von der Polnischen Regierung eine eigene Universität versprochen worden war. In dem Teil der polnischen Ukraine, der früher zu Rußland gehörte, in Wolhynien, sind die Bedingungen noch harter. Hier gibt es ein umfangreiches System der Kolonisierung durch frühere Soldaten, und diese Leute - bewaffnet und Ungesetzlichkeiten nicht abgeneigt - verfolgen ihre Nachbarn in einer äußerst bedauernswerten Weise. Die Genossenschaftsläden, die ein Merkmal der ukrainischen Landwirtschaft sind, werden unterdrückt, und alles dies ist meiner Meinung nach Teil der Politik, die Bauern ununterrichtet und uneinig zu erhalten. In der ganzen Ukraine gibt es überdies das System polizeilicher Ausweise für jeden, der irgendeine Genehmigung erhalten will, und dies führt zu einem allgemeinen System polizeilicher Verfolgung. Ein ungünstiger Polizeibericht besiegelt natürlich das Schicksal eines Schullehrers, der sich nicht besonderer Gunst erfreut. Wir können in diesem Zusammenhang eine besonders beklagenswerte Tatsache nicht beiseitelassen, nämlich die Folterung von Gefangenen in Gefängnissen und von Verdächtigen, die sich die Ungnade der polnischen Behörden zugezogen haben. Überzeugende Beweise dafür, daß in solchen Fällen mittelalterliche Folter angewandt werden, liegen zu meinem Bedauern vor.

Diese Behauptungen wurden im Völkerbundsrat durch Lord Cecil als Delegierten der Britischen Regierung als das Gewissen der Menschheit erschütternd bezeichnet. Sie sind vom Rat nicht untersucht worden, wie das hätte erfolgen müssen. Der Bericht wurde ohne Untersuchung angenommen. Die Anschuldigungen sind beachtlich für die Frage der Minderheiten, die Gegenstand des Ratsberichts vom Januar war. Diese Terrorisierung war aus dem Ratsbericht genügend bekannt, aber ich möchte Euere Lordschaften doch an ihre Not erinnern durch Verlesung der Worte eines ausgezeichneten Rechtsgelehrten, der der Krone in den Kolonien gedient hat, Sir Walter Napier, der folgendes schrieb: "Die Führer des Dorfes wurden umringt, in eine Scheune getrieben, entkleidet, niedergehalten und mit dicken Stöcken, die zum Dreschen gebraucht werden, geschlagen. Ärzten war es verboten, von den Städten in die Dörfer zu gehen, und Bauern, die den Versuch machten, sich zur Behandlung in die Städte zu begeben, wurden durch die Polizei zur Umkehr gezwungen."

Nur mit großem Widerstreben kritisiert man einen befreundeten Staat, aber nichts wird, wie die Beratungen im Völkerbundsrat gezeigt haben, gewonnen, wenn man den Bruch von Verträgen ignoriert, wenn diese Vertragsbrüche abgestellt werden können. Wir dürfen nicht vergessen, daß Polen ganz besondere Ursache hat, diese Verträge zu beachten, denn die ihm zugestandenen Annexionen wurden ihm unter der Bedingung zugestanden, daß es diesen Gebieten Autonomie gewährt. Diese Bestimmung wurde von der Botschafterkonferenz 1923, in der unser Land ein führendes Glied war, aufgestellt.....

Lord Dickinson: Ich hoffe, Sie werden mir erlauben, ein paar Beobachtungen denen hinzuzufügen, die mein Freund Lord Noel-Buxton vorgebracht hat, und ihm gleichzeitig dafür zu danken, daß er die Angelegenheit vor diesem Hause zur Sprache brachte. Vielleicht mag man sich manchmal fragen, warum wir uns berechtigt fühlen, Euere Lordschaften zu bitten, diesem Problem Aufmerksamkeit zu schenken, aber ich glaube, ich kann zwei Tatsachen erwähnen, die meiner Meinung nach sicher die Beanspruchung einiger Minuten [22] Ihrer Zeit mit dieser Sache rechtfertigen. Vor allem ist das Problem eines von erheblichem Umfang - von viel größerem Umfang, als man gewöhnlich glaubt - denn es gibt in jedem Lande gewisse Minderheiten, manche zahlreicher, manche kleiner. Sie sind natürlich, wie der Name sagt, Minderheiten - sehr oft eine kleine Minderheit -, aber die Gesamtzahl der Personen, die unter den Bedingungen von Minderheitenverträgen leben, ist bedeutend. Ihre Zahl anzugeben, ist schwierig. Es wurden Zahlen wie 20, 30, 40, ja sogar 50 Millionen genannt, je nachdem, ob diejenigen, die die Zahlen angeben, geneigt sind, sie zu verkleinern oder zu vergrößern, aber ich glaube, daß man ungefähr richtig schätzt, wenn man sagt, daß mindestens 30 Millionen Menschen von der richtigen Durchführung der Minderheitenverträge in Europa abhängen, und wenn irgend jemand für die Minderheitenverträge verantwortlich ist, so ist es sicher die Britische Regierung.

In Paris wurde die Frage, wie sich Lord Cecil of Chelwood erinnern wird, in großer Ausführlichkeit erörtert, und es war nicht sehr einfach, überhaupt die Annahme der Minderheitenverträge zu erreichen. Ich war damals nicht anwesend, aber mir ist gesagt worden, daß ohne den Nachdruck, den die Vertreter dieses Landes der Frage gaben, die Minderheitenverträge wohl niemals entstanden wären. Wenn dem so ist, dann scheint mir, daß die Regierung Seiner Majestät und ihre Vertreter in Genf einen besonderen Teil der Verantwortung dafür tragen, darauf zu achten, daß diese Verträge wirksam gemacht werden.

Ich beabsichtige nicht, mich mit der Frage Polen zu beschäftigen, wie das mein Freund getan hat, erstens, weil ich bei meinen Bemerkungen lieber eine Bezugnahme auf irgendein bestimmtes Land in dieser Hinsicht vermeiden möchte, und zweitens, weil ich weiß, daß es besonders in Polen und in allen diesen Ländern politische Schwierigkeiten bei der Errichtung ihrer Regierungen gegeben hat, die wir schwer beurteilen können. Dennoch sind wir ziemlich unvermittelt vor diese Lage gestellt worden durch die Vorgänge in der Ukraine und die Art und Weise, in der die Minderheit durch die Polnische Regierung und den Völkerbund behandelt worden ist. Mein Interesse an dieser Frage stammt aus der Kriegszeit. Ich habe nicht den Vorzug, den Osten so gut zu kennen wie mein Freund, aber unmittelbar nach dem Kriege besuchte ich diese Länder aus besonderem Interesse für die Minderheiten, und für jeden, der zu dieser Zeit dorthin kam, war es offensichtlich, daß hier ein Problem bestand, von dem der Friede Europas und vielleicht der Welt abhängen würde. Von der richtigen Lösung der Beziehungen dieser Minderheiten zu der Bevölkerung, in deren Mitte sie leben, hing und, ich glaube, hängt noch heute der zukünftige Frieden Europas ab.

In allen diesen Ländern finden Sie große Gruppen von Menschen, die von ihren Nachbarn in beinahe jeder Hinsicht, ja man kann sagen, überhaupt in jeder Hinsicht, abweichen. Sie unterscheiden sich in ihrer Sprache, in ihrer Religion, in ihren kulturellen Bindungen, in ihren Lebensbedingungen, ihrer Geschichte und in jeder Einzelheit von den Menschen, von denen sie umgeben sind, und sie sind, wie Euere Lordschaften sehr wohl wissen, stets die Ursache für einen großen Teil der Schwierigkeiten im Osten Europas gewesen. Der Krieg änderte die Lage in zweierlei Hinsicht. Einerseits befreite er eine große Zahl von Menschen, von denen man sagt, daß sie bisher unter dem Joch fremder Herrscher lebten. Er befreite eine größere Zahl als die, die er andererseits wieder einem solchen Joch nach dem Krieg unterwarf, und insoweit ist der Krieg ein Befreiungskrieg gewesen. Aber auf der anderen Seite unterwarf [23] er viele Millionen Menschen neuen Bindungen, und diese waren in der Regel Menschen, die, wenn sie auch nicht immer ihren Nachbarn überlegen waren, doch sicherlich glaubten, von höherem Wert zu sein. Anstatt daß Rumänen den Ungarn, Polen den Deutschen, Tschechen den Österreichern Untertan waren, wurden Deutsche, Ungarn und Österreicher ändern Staaten unterworfen, und es war ganz klar, daß unter diesen Umständen nichts anderes die Versöhnung in Europa herbeiführen konnte als eine sehr großzügige Ausübung der Rechte der Regierungen über diese Menschen.....

Weil diese Minderheiten ihre vertraglichen Rechte besitzen, hat die ganze Frage eine solche Bedeutung gewonnen, und weil sie glaubten, daß ihnen diese Rechte vorenthalten werden, ist in den Minderheiten das Gefühl entstanden, daß sie keine Hilfe von dem internationalen Organ, dem Völkerbund, erhalten können, das gerade zu dem Zweck geschaffen worden ist, ihnen Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen. Das Ergebnis ist, daß sie Abhilfe und Gerechtigkeit nicht vom Völkerbund, sondern von anderen Stellen erwarten. Sie sehen nicht auf uns, sondern auf Deutschland. Denn die deutschen Vertreter im Völkerbund sind die Vorkämpfer der Minderheiten geworden. Deutschland hat mit dem Entwurf der Minderheitenverträge nichts zu tun. Deutschland selbst erhob Einwendungen gegen die Annahme der Verpflichtungen der Verträge, als es dem Völkerbund beitrat. Wenn jetzt irgend jemand in der Versammlung oder im Rat eine Frage aufwirft, dann ist es der deutsche Vertreter, der die führende Rolle übernimmt. Es scheint mir ein großer Irrtum unserer Regierung zu sein, daß sie diese Lage hat entstehen lassen. An den Minderheitenrechten war die britische öffentliche Meinung stets interessiert, und ich wäre glücklich, wenn wir feststellen könnten, daß etwas aktivere Schritte von unseren Vertretern in dieser besonderen Richtung unternommen würden. ....

Viscount Cecil of Chelwood: Ich bin sicher, daß niemand von Ihnen glauben wird, daß sich mein Freund Lord Dickinson entschuldigen mußte, als er einen so interessanten Bericht über diese sehr wichtige Frage erstattete. Er war gewiß berechtigt zu sagen, daß eine geschichtliche Verbindung zwischen diesem Land und der Minderheitenfrage besteht. Er bezog sich auf die Ereignisse in der Pariser Konferenz. Er hätte noch viel weiter zurückgehen können. Wenn er die Protokolle der Berliner Konferenz durchsieht, die zu dem Berliner Vertrag führten, wird er finden, daß der Britische Außenminister jener Tage zu einem Teil der Autor zusammen mit, ich glaube, dem Französischen Außenminister des allgemeinen Vorschlags war, daß, wo immer ein Land durch einen Vertrag eine beträchtliche Gebietsvergrößerung erfährt, diesem Lande auch die Verpflichtung auferlegt werden sollte, seine Minderheiten zu schützen.....

Ganz zweifellos ist diese Frage von sehr großer Bedeutung. Das Minderheitenproblem ist für einen großen Teil der Unruhe verantwortlich, die unglücklicherweise noch immer besteht, besonders in Mitteleuropa. Ich glaube aber auch, es ist nur billig, zu sagen, daß die Frage eine der schwierigsten und delikatesten ist. Ohne jeden Zweifel hat auch jeder Minderheitenstreit, wie Lord Noel-Buxton sagte, zwei Seiten. Auf der einen Seite besteht der Wunsch der Mehrheit des Landes, das Gebiet und die Bevölkerung zu einigen, seine Position zu stärken und im oft mißbrauchten Namen des Patriotismus zu versuchen, alle Opposition gegen diese Einigkeit auszurotten. Auf der ändern Seite haben Sie das sehr natürliche Gefühl, das sehr lobenswerte Gefühl, wenn Sie wollen, der Minderheit die ihr eigene, besondere Existenz innerhalb des Staates zu erhalten. Die Minderheit wertet ihre Verbindung mit ihrer alten Nationalität wahrscheinlich sehr hoch, und sie hat den sehr starken sentimen- [24] talen Wunsch - ich gebrauche hier das Wort sentimental nicht in einem herabwürdigenden Sinne -, ihre Stellung zu erhalten. Es ist klar, daß, wenn diese beiden Richtungen zusammenprallen, es sehr große Schwierigkeiten geben muß.....

Lord Noel-Buxton sagte, daß in mancher Hinsicht diese Minderheitenfrage ein Pulvermagazin bedeutet, und ich stimme mit ihm überein. Sie ist angefüllt mit Explosivmaterial. Als Beispiel führte er Danzig an, aber ich glaube, er wird mit mir darin übereinstimmen, daß hier nicht eine typische Minderheitenfrage vorliegt, wenn die Lage dort auch ernste Schwierigkeiten enthält, die die Aufmerksamkeit des Völkerbundes im hohen Maße auf sich gezogen haben. Dort haben Sie einen Staat von überwiegend deutschem Charakter innerhalb eines Landes, das überwiegend polnisch ist, und den Zusammenprall von zwei Nationalitäten, die offenbar stets einander feindlich gesinnt sind, wenn sie zusammentreffen. Meiner Beurteilung nach ist dies nicht ein typischer Minderheitenfall, da er nicht unter die Minderheitenverträge fällt. Es ist ein Fall von zwei anscheinend unversöhnlichen Volksteilen, die durch Anwendung der Verträge in eine bestimmte Zusammenstellung gebracht worden sind. ....

In der Minderheitenfrage muß es die erste Aufgabe sein, zu versuchen, die in Frage kommende Regierung zu überzeugen, daß sie sich besser benehmen und Garantien für ein besseres Verhalten geben sollte. Um den Fall Polens und der Ukraine herauszugreifen: Die Verzögerung war, wie ich höre, in diesem Falle durch die Bemühungen hervorgerufen, die Polnische Regierung zu veranlassen, eine Art von Garantie oder eine Erklärung abzugeben, daß sie ein neues System schaffen wolle, das die Schwierigkeiten beseitigen würde. Das erfordert Zeit. Das Problem besteht nicht darin, eine Maschinerie oder ein Komitee zusammenzubringen, sondern liegt in der Schwierigkeit, delikate Verhandlungen mit Schnelligkeit zu führen. ....

Der Staatssekretär für Krieg (Viscount Hailsham): ..... Was die Ukrainer betrifft, so ist die ganze Frage der Stellung dieser Minderheiten in diesem Jahr vor den Völkerbund gekommen als Ergebnis der sogenannten Befriedigung der polnisch-ukrainischen Provinzen im Jahre 1930. Eingaben gegen die Handlungen der polnischen Behörden in dieser Angelegenheit wurden im letzten Jahr durch ein Dreier-Komitee erörtert, dessen britisches Mitglied Lord Cecil war. Dieses Komitee kam zu dem Schluß, daß ein prima facie-Fall der Verletzung der Minderheitenverträge durch die Polnische Regierung vorläge. Der Bericht über diese Frage wurde dem Völkerbundsrat am 30. Januar d. J. durch Herrn Sato, Mitglied der Japanischen Delegation, vorgelegt. Dieser Bericht gab der Ansicht Ausdruck, daß die polnischen Behörden zu ihrem Vorgehen in hohem Maße provoziert worden seien, daß sie nicht die Absicht hatten, eine systematische antiukrainische Politik zu verfolgen und daß sie in Zukunft eine versöhnliche Haltung annehmen und sich bemühen würden, mit den verantwortlichen Elementen unter den Ukrainern für die Besserung der Lage in den ukrainischen Provinzen zusammenzuwirken.

Man wird sich ferner erinnern, daß bei der Beratung des Berichts im Völkerbundsrat Lord Cecil, der für die Britische Regierung sprach, die Aufmerksamkeit seiner Kollegen auf die äußerst bedauerliche Natur einiger der in dem Bericht erwähnten Vorfälle lenkte, erklärte, das von Herrn Sato ausgesprochene Bedauern darüber zu teilen, daß die Polnische Regierung den unschuldigen Opfern der durch ihre Beamten begangenen Mißbräuche keine Entschädigung zugestanden habe, und der Hoffnung Ausdruck gab, daß die Polnische Regierung energische Maßnahmen zur Versöhnung und Befriedung ergreifen würde. Er drückte auch sein Bedauern darüber aus, daß Anschuldigungen über die Miß- [25] handlungen ukrainischer Gefangener, die in den Eingaben enthalten waren, nicht untersucht und zum Gegenstand eines Berichts gemacht werden sollten und wies darauf hin, daß, wie die Dinge jetzt lägen, diejenigen, die die Anschuldigungen erhoben hätten, sagen könnten, daß ihre Beschuldigungen von der Körperschaft, an die sie sich gewendet hätten, weder zurückgewiesen noch untersucht worden seien. ....

Was den Fall der Deutschen in Posen und im Korridor betrifft, den der edle Lord erwähnt hat, so ist die Lage die, daß bis vor kurzem diese Eingaben in der Hauptsache aus Klagen einzelner Mitglieder der Minderheit bestanden, die darüber Klage führten, wegen ihres Volkstums in Fragen wie der Enteignung oder Beschränkung ihres Eigentums unter dem Agrarreformgesetz oder der Gewährung oder Zurückziehung von Erleichterungen auf dem Gebiete der Erziehung, von Alkoholverkaufslizenzen und ähnlichem benachteiligt zu werden. In den meisten dieser Fälle war es nicht möglich, auf Grund der zugänglichen Unterlagen die Behauptung der Polnischen Regierung in Frage zu stellen, daß die Handlungen ihrer Behörden durch rein praktische Erwägungen hervorgerufen worden seien, wie dem übermaßigen Verhältnis des Großgrundbesitzes in einem gewissen Gebiet oder der übergroßen Zahl von Alkoholkonzessionen in einer bestimmten Stadt, und daß sie nicht eine Beeinträchtigung irgendwelcher durch die Minderheitenverträge gewährten Rechte bedeuteten. Immerhin liegen dem Völkerbundsrat verschiedene Eingaben vor, die sich mit der Frage der Diskriminierung als Gesamtproblem befassen und Vergleichsstatistiken enthalten, die eine ungleichmäßige Behandlung von Personen deutschen und polnischen Volkstums in großen Gebieten nachweisen sollen. Solche Statistiken erfordern sehr sorgsame Untersuchungen, die gegenwärtig vorgenommen worden, und ehe nicht die Ergebnisse dieser Prüfung vorliegen, wird es für die Regierung Seiner Majestät natürlich unmöglich sein, eine Erklärung über die Frage abzugeben. ....

Wir sind dankbar für alle nur möglichen Anregungen, die uns helfen würden, eine befriedigendere Erfüllung der durch diese Minderheitenverträge übernommenen Verpflichtungen herbeizuführen. Wir sind uns aber auch bewußt, daß die Frage, wie die Durchführung derartiger Verpflichtungen erzwungen werden kann, notwendigerweise eine sehr delikate ist. Das ganze Problem jeder Art von Zwangsmaßnahmen enthält offenkundig zahllose Schwierigkeiten, und ein erfolgloser Versuch, die Beachtung derartiger Verträge zu erzwingen, oder ein erfolgloser Versuch, sich für die Sache einer Minderheit einzusetzen, könnte der Sache der Minderheit selbst leicht mehr Schaden zufügen als die ruhigere und weniger Aufsehen erregende Methode, auf die in Frage kommenden Regierungen Einfluß auszuüben. Trotz aller Wünsche, diese Verträge dem Buchstaben und dem Geist nach voll beobachtet zu sehen, ist Seiner Majestät Regierung genötigt, zu bekennen, daß, wie die Dinge im Augenblick stehen, sie nicht sieht, daß sie selbst mehr tun könnte, als sie in der Vergangenheit zu tun versucht hat.7.....

Unterschrift



[26]
Nr. 12
Der Deutsche Generalkonsul in Posen an das Auswärtige Amt
Bericht
Posen, den 2. März 1933

Wieder hat die Agrarreform in diesem Jahr dem Deutschtum wertvollen Boden entzogen und der deutschen Minderheit mit erbarmungsloser Härte vor Augen geführt, daß sie sich hier einem hartnäckigen und planmäßigen Angriff gegenübersieht, der letzten Endes ihre Vernichtung und Verdrängung zum Ziel hat.

[27] Dieser Angriff wird in zwei Richtungen geführt:

1) Gegen die wirtschaftliche Existenzbasis.
2) Gegen den kulturellen Besitzstand.

Der doppelte Druck, der auf diese Weise ausgeübt wird, soll die Minderheit allmählich seelisch zermürben und ihre Widerstandskraft brechen.

Hinsichtlich des gegen die deutsche Existenzbasis geführten Kampfes steht die Verdrängung von Grund und Boden im Vordergrund. Etwa 70 bis 80% der deutschen Bevölkerung lebt direkt oder indirekt von der Landwirtschaft. Die Zerschlagung des deutschen Grundbesitzes trifft daher nicht nur den Eigentümer allein, sondern gleichzeitig eine ganze Reihe von Einzelexistenzen, die von ihm abhängig oder auf ihn angewiesen sind. Man kann somit ermessen, was der in den letzten 14 Jahren eingetretene Verlust von Grund und Boden für die Gesamtheit der deutschen Minderheit bedeutet.

Der deutsche Bodenverlust seit 1919 setzt sich folgendermaßen zusammen:

a) unmittelbare Liquidation 130 100 ha
b) mittelbare Liquidation 159 287 "
c) Annullation 58 700 "
d) Folgen der allgemeinen Rechtsunsicherheit       50 000 "
e) Wiederkaufsverordnung 72 718 "
f) Agrarreform 52 460 "

546 265 ha8

Der Verlust in knapp 14 Jahren beträgt also weit über ½ Million ha. Dazu kommen noch rund 200.000 ha staatlichen Besitzes und rund 300.000 ha Forstbesitz. Auch dieser Verlust bedeutet eine Schwächung des Deutschtums im Hinblick auf die große Anzahl deutscher Arbeiter und Angestellter, die dort ihr Brot verdienten.

Mit gleicher Zielsicherheit richtet sich der polnische Angriff auch auf allen anderen Gebieten gegen die Existenzgrundlagen der Minderheit. Entlassungen von Arbeitern, die sich zum Deutschtum bekennen, haben einen erschreckenden Umfang angenommen. Langjährige Angestellte werden pensionslos oder mit geringen Abfindungen aus ihren Arbeitsplätzen verdrängt. Deutsche Handwerker und Gewerbetreibende werden boykottiert. Ärzte verlieren ihre Kassenpraxis, Apotheker werden enteignet, Schankkonzessionen entzogen. Überall sind nicht sachliche Motive maßgebend, sondern einzig und allein die Tatsache, daß es sich um deutsche Menschen handelt, die an ihrem Volkstum festhalten wollen.

Nicht besser sieht es auf dem kulturellen Gebiet aus. Hier wird mit besonderer Zähigkeit gegen die deutschen Unterrichtsbetriebe vorgegangen. Im Jahre 1924 waren von den mehreren tausend deutschen Schulen in Posen und Pommerellen 557 Unterrichtsbetriebe übriggeblieben. Von diesen 557 sind bis zum Jahre 1932 noch weitere 335 geschlossen worden,9 so daß jetzt nur noch 222 Schulbetriebe [28] vorhanden sind, die von deutschen Kindern besucht werden. Aber auch von diesen kann nur etwa 1/3 als wirkliche Minderheitsschule bezeichnet werden, weil der Unterricht vielfach von Lehrern erteilt wird, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind. Im übrigen muß ein nicht unwesentlicher Teil der Unterrichtsstunden in polnischer Sprache erteilt werden, so daß bei allen Minderheitsschulen der deutsche Charakter stark durchbrochen ist.

Die deutschen Vereine, Verbände und sonstigen kulturellen Organisationen sehen sich dauernd Drangsalierungen ausgesetzt.

So fühlt sich die Minderheit von allen Seiten bedrängt. Auch die Atmosphäre des Hasses, der die Deutschen ausgesetzt sind, hat in keiner Weise nachgelassen und führt immer wieder zu Mißhandlungen und Verfolgungen.

Unter diesem wirtschaftlichen und seelischen Druck, der nun schon seit 14 Jahren anhält, hat ein sehr großer Teil der deutschen Bevölkerung, der mit 70% sicherlich nicht zu hoch geschätzt ist, die alte Heimat verlassen. Es ist im Hinblick auf die geschilderten Umstände nur allzu verständlich, wenn der Abwanderungsdrang auch heute noch anhält. Täglich erhält das Generalkonsulat Anträge von Minderheitsangehörigen, die den Wunsch haben, nach dem Reiche überzusiedeln. Recht erheblich scheint auch gerade neuerdings die Abwanderung durch illegale Grenzüberschreitung zu sein. Die deutsche Minderheit erleidet hierdurch in ihrem Bestände weitere schwere Verluste.

Lütgens




5Die deutsche Minderheit hat immer wieder versucht, durch Anrufung der ihr durch internationale Verträge zu ihrem Schutz gegebenen internationalen Instanzen zu ihrem Recht zu kommen.
      Beim Völkerbund sind nicht weniger als 154 Beschwerden anhängig gemacht worden, die die Lage der deutschen Minderheit in Polen betreffen. Vor der Gemischten Kommission für Oberschlesien wurden, abgesehen von den in die Tausende gehenden Beschwerden, die ohne Stellungnahme des Präsidenten erledigt wurden, 90 deutsche Beschwerden verhandelt, von denen 75 als berechtigt anerkannt wurden, während die Zahl der polnischen Beschwerden 35 betrug, von denen aber nur 12 als berechtigt anerkannt wurden. ...zurück...

6Aus der Begründung des Gutachtens sind folgende Sätze hervorzuheben:
      "Die Durchführung des Gesetzes vom 14. Juni 1920 würde bewirken, daß das vernichtet würde, was früher geschaffen wurde, nämlich insofern, als das an die Ansiedler gestellte Verlangen, ihr Heim zu verlassen, eine Eindeutschung zur Folge haben würde. Eine solche Maßnahme ist daher, obwohl sie begreiflich sein mag, gerade das, was der Minderheitenvertrag seiner Absicht nach verhüten sollte.- Die Absicht des Vertrages war zweifellos, eine gefährliche Quelle von Bedrückungen, Beschuldigungen und Konflikten zu beseitigen, zu verhindern, daß Rasse- und Glaubenshaß Platz greifen sowie die bei seinem Abschluß erworbene Rechtslage dadurch zu schützen, daß er die in diesem Zeitpunkt vorhandenen Minderheiten unter den unparteilichen Schutz des Völkerbundes stellte." ...zurück...

7Auch in den öffentlichen Sitzungen des Völkerbundsrates ist wiederholt von Vertretern verschiedener Staaten bei der Behandlung von Eingaben der deutschen Minderheit in Polen die Bedeutung und Notwendigkeit des Schutzes der Minderheiten und der Unterlassung aller Unterdrückungsmaßnahmen hervorgehoben worden, namentlich auch im Interesse der Erhaltung des Friedens:
      Bei der Behandlung einer Petition des Deutschen Volksbundes vom 19. Mai 1928, betreffend die Sicherheitsverhältnisse in Polnisch-Oberschlesien, in der öffentlichen Sitzung des Völkerbundsrates vom 8. September 1928 führte das Holländische Ratsmitglied Beelaerts van Blockland folgendes aus:

          "Er teile die Zuversicht des Berichterstatters, wenn dieser erkläre, daß gegebenenfalls auf Grund der eingeleiteten und im Zuge befindlichen Untersuchungen geeignete Maß- [26] nahmen hinsichtlich der Schuldigen getroffen werden würden. Indem er selbst den Bericht annehme, spreche er aber gleichzeitig die feste Erwartung aus, daß die Polnische Regierung verstehen werde, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung zu beruhigen und hierdurch das Vertrauen der Bevölkerung in den Völkerbund noch zu erhöhen, der die Aufgabe habe, auch über die Interessen der Minderheiten zu wachen." (Societé des Nations, Journal Officiell 1928 p. 1490.)
      In der öffentlichen Sitzung des Völkerbundsrates vom 26. September 1928 bei Behandlung einer Petition wegen Schließung deutscher Minderheitsschulen im polnisch gewordenen Teile Oberschlesiens sah sich gegenüber dem Verhalten des Polnischen Ratsmitgliedes des Außenministers Zaleski das Kanadische Ratsmitglied Dandurand veranlaßt, einen besonderen Appell an die Polnische Regierung zu richten. Nach dem Sitzungsprotokoll hat er dabei folgendes ausgeführt:
          "Er beschränke sich darauf, eine Bitte auszusprechen. Die Lage an Ort und Stelle sei ihm nicht bekannt, aber er denke an die 25, 30 oder 35 Kinder, die morgen ihrer Schule beraubt sein würden, die sie noch gestern hätten besuchen dürfen." (Societé des Nations, Journal Officiell 1928 p. 1678.)
      Als in der Sitzung des Völkerbundsrates in Lugano am 15. Dezember 1928, in der lediglich Minderheitsbeschwerden aus Oberschlesien, und zwar ausschließlich aus dem polnisch gewordenen Teile, verhandelt und beraten wurden, der Polnische Außenminister Zaleski als Ratsmitglied in einer längeren schriftlich formulierten Erklärung das Eintreten des Deutschen Volksbundes in Kattowitz für die Interessen des Deutschtums durch Petitionen beim Völkerbundsrate als eine nicht zu duldende Handlungsweise erklärte, sah sich der damalige Ratspräsident der französische Außenminister Briand genötigt, gegenüber den polnischen Ausführungen die Wahrung der Rechte der Minderheiten als eine der vornehmsten internationalen Pflichten deutlich herauszustellen. Er sprach von "der heiligen Sache und den heiligen Rechten der Minderheiten" und gab zum Schlusse die Versicherung ab:
          "Die Rechte der Minderheiten werden nicht vernachlässigt werden." (Societé des Nations, Journal Officiel 1929 p. 70, 71.)
      Als in der Völkerbundsratssitzung vom 24. Januar 1931 die Schlußbehandlung der zwei Noten der Deutschen Reichsregierung vom 27. November und 9. Dezember 1930, betreffend die Lage der deutschen Minderheit in der Woiwodschaft Schlesien (Polen), und der Note der Deutschen Reichsregierung vom 17. Dezember 1930, betreffend die Lage der deutschen Minderheit in den Woiwodschaften Posen und Pommerellen (Polen), stattfand und der vom Völkerbundsrat gebilligte Bericht des Berichterstatters des Japaners Yoshizawa (Societé des Nations, Journal Officiel 1931 p. 237, 238) vorgetragen war, wies das Britische Ratsmitglied der Außenminister Henderson auf das große Interesse hin, das die Öffentlichkeit, vornehmlich in England, für die Minoritätenfrage in Oberschlesien habe. Sodann nahm er Anlaß, besonders zu unterstreichen, wie die loyale Ausführung der internationalen Minderheitsverpflichtungen eine Lebensnotwendigkeit für die Aufrechterhaltung des Friedens sei. Nach dem Protokoll erklärte er:
          "Er wolle heute weniger in seiner Eigenschaft als Vertreter Großbritanniens, sondern vielmehr als Präsident des Rates sprechen. Er habe es nicht nötig zu sagen, wie glücklich er sei, daß das durch die Minderheitenverträge und das Übereinkommen betreffend Oberschlesien vorgesehene System seitens des Rates so entschieden vertreten werde. Dieses System bilde einen Teil des öffentlichen europäischen und Weltrechts; man habe anläßlich der Ausarbeitung der Friedensverträge erkannt, daß die loyale Durchführung der Minderheitenverträge von lebenswichtiger Bedeutung für die Erhaltung des Friedens sei..." (Societé des Nations, Journal Officiell 1931 p. 238, 239). ...zurück...

8Im Jahre 1939 war diese Zahl infolge verschärfter Anwendung der Agrarreform auf 685.700 ha angewachsen. ...zurück...

9Die Zahl erhöhte sich bis zum Jahre 1939 auf 425 Schulen. ...zurück...


Seite zurückInhaltsübersichtSeite vor


Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges