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Der grenzdeutsche Gürtel (Teil 2)

Das Deutschtum in Nordschleswig

Unter den verschiedenen Nationalitätenfragen Mitteleuropas nimmt die nordschleswigsche Frage eine ganz besondere Stellung ein. Kein Rassegesetz, kein konfessioneller Unterschied, ja kaum ein verschiedener Sprachgebrauch trennt hier die beiden miteinander ringenden Bevölkerungen. Es kann keine Linie gezogen werden, die Deutsche und Dänen in Nordschleswig reinlich voneinander trennen könnte. Die nationale Grenze geht vielmehr vielfach durch die einzelnen Familien hindurch, so daß sich ein Teil der Familie zum Deutschtum, ein anderer zum Dänentum rechnet. Das einzige Merkmal der nationalen Zugehörigkeit ist die Gesinnung, der freie Wille des Einzelnen. Da dieser mit jeder Generation neu erarbeitet und erkämpft werden muß, gibt es Gesinnungsschwankungen, die nicht moralisch angefochten werden, wenn sie auf ehrlichem Kulturerlebnis beruhen.

Dänen wie Deutsche gehören derselben germanischen Völkerfamilie an. Sie sind beide lutherische Protestanten. Als Bildungssprache hat seit Jahrhunderten in ganz Nordschleswig das Deutsche gegolten und ist daher auch der dänischen Bevölkerung vertraut. Als täglicher Umgangssprache bedient sich andererseits auch der größere Teil der deutsch gesinnten Bevölkerung der dänischen Mundart, so daß also die Sprachzugehörigkeit kein Merkmal zur Bestimmung der Nationalität ist. Seit dem Erwachen des nationalen Gedankens hat es neben einem kleinen Kreise deutschsprechender Dänen in der Stadt Flensburg immer eine große Zahl dänischsprechender Deutscher in ganz Nordschleswig gegeben, die als "Heimdeutsche" bezeichnet werden.

Diese Erscheinung ist durch die Tatsache begründet, daß die deutsche Kultur seit der Blütezeit der deutschen Hansa und der Aufnahme der lutherischen Reformation in den nordischen Ländern eine kulturell und wirtschaftlich gleichermaßen führende Stellung eingenommen hat. Noch am Ende des 18. Jahrhunderts trug das geistige und gesellschaftliche Leben selbst der dänischen Reichshauptstadt ein stark deutsches Gepräge. Deutsche Dichter wie Klopstock, Schiller u. a. haben in dieser Zeit in Kopenhagen eine warme Anhängerschaft gehabt und sind durch Unterstützungen des dänischen Königshauses wesentlich gefördert worden. Die Hofsprache war deutsch, und viele hohe dänische Staatsbeamte machten kein Hehl daraus, daß sie des Dänischen überhaupt nicht mächtig waren. Erst seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts hat sich Dänemark unter der Führung seines großen religiösen Volkserziehers Grundtvig von dieser Vorherrschaft der deutschen Kultur, der es zeitweise geradezu zu erliegen drohte, befreit.

[60] Wieviel mehr mußte diese Stellung des deutschen Geisteslebens und der deutschen Wirtschaft sich in dem einstmals dänischen Herzogtum Schleswig auswirken, das seit Jahrhunderten in einer wechselvollen Geschichte mit dem deutschen Herzogtum Holstein zu einem festen staatsrechtlichen Verband zusammengewachsen war!

Vor der germanischen Völkerwanderung war das ganze Gebiet der Cimbrischen Halbinsel von Völkerschaften bewohnt gewesen, die sich später zur westgermanischen, d. h. deutschen Völkergruppe differenzierten. Erst im 5. und 6. Jahrhundert drangen von Nordosten her die Dänen erobernd ins Land, deren Stammsitze östlich des Sundes in den südschwedischen Landschaften lagen. Sie haben sich in Schleswig mit den Resten der nach England ausgewanderten Angeln, Jüten und Sachsen vermischt und ihnen ihre nordische, dänische Sprache gegeben. Dabei ist diese dänische Einwanderung allerdings niemals bis an die Südgrenze des Herzogtums Schleswig, die Eider, vorgedrungen. Das Gebiet zwischen der Eider und der Schlei ist immer von deutschen Sachsen bewohnt gewesen.

Auch der ganze Westen des Landes, das Küstengebiet von der Eidermündung bis nördlich von Tondern mit den vorgelagerten Inseln, unter denen Sylt, Föhr und Amrum die bedeutendsten sind, hat niemals dänische Besiedlung noch dänische Sprache gekannt. Hier wohnten friesische Volksstämme, die sich seit den Anfängen der Geschichte immer mit den deutschen Stammesbrüdern in Holstein und Südschleswig verbunden fühlten und sich mit diesen wiederholt gegen die dänischen Eroberer aufgelehnt haben. 1252 vollbrachten diese Nordfriesen ihre größte geschichtliche Tat, als sie den dänischen König Abel, der Steuern fordernd in ihr Gebiet einbrach, mitsamt dem größten Teile seines Heeres erschlugen. Beim Erwachen des nationalen Gedankens im 19. Jahrhundert war es der Friese Uwe Jens Lornsen von der Insel Sylt, der der Begründer der neuen schleswig-holsteinischen Bewegung wurde, die nach den Ereignissen von 1864 und 1871 zur Einbeziehung ganz Schleswigs in das neu gegründete Deutsche Reich führte. Friesentum und Deutschtum haben niemals einen kulturellen oder nationalen Gegensatz gekannt. Das Nationallied, das die Friesen noch heute bei festlichen Anlässen mit ganzer Hingabe zu singen pflegen, schließt mit den Worten:

    "Ja, wir wollen uns freun, daß wir Friesen sind,
    und die Heimat, die prangende, preisen,
    und in kühnlichem Kampf wider Wogen und Wind
    uns wacker und würdig erweisen;
    doch am heiligsten halten das Herzensband,
    das uns fesselt ans größere Vaterland."

Dies größere Vaterland der Friesen ist immer Deutschland gewesen, und so stimmten bei der Volksabstimmung 1920 die friesischen Inseln mit 82%, das friesische Festland mit 96% für Deutschland.

[61] Waren der Süden und Westen Schleswigs also niemals von der dänischen Einwanderung erfaßt worden, so hat sich auch der übrige Teil schon sehr früh von den Geschicken des dänischen Hauptreiches getrennt. Seit etwa 1100 hatte Schleswig eine vom dänischen Jütland gesonderte Verwaltung und unterstand einem besonderen Herzog, der als Statthalter eines Grenzlandes mit besonderen Hoheitsrechten ausgestattet war. Da die Gründung des dänischen Reiches erst um 900 erfolgte, ist Schleswig also nur eine kurze Spanne wirklich ein Teil Dänemarks gewesen. Die Sonderstellung, die die Schleswiger Herzöge im dänischen Reichsverband hatten, hat sich sehr früh und zunehmend gelockert. Durch den geographischen Raum unterstützt, der Schleswig und Holstein als eine Einheit aufeinander hinweist, haben sie sehr früh das natürliche Bedürfnis empfunden, sich an das deutsche Herzogtum Holstein anzulehnen. Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts lag die Herrschaft beider Lande in einer Hand, in der des holsteinischen Grafenhauses. Als dieses 1459 ausstarb, fand das Zusammengehörigkeitsgefühl Schleswigs und Holsteins einen erhebenden Ausdruck. Um ein Zerreißen der beiden Länder und das Anheimfallen Schleswigs an Dänemark zu verhindern, schoben die Stände beider Herzogtümer unter großen persönlichen Opfern alle Erbansprüche noch vorhandener Nebenlinien beiseite und wählten 1460 den dänischen König, der einem deutschen Fürstenhause angehörte, zum gemeinsamen Herzog für Schleswig und Holstein. So verhinderten sie die Zerreißung der beiden, durch Geschichte, Wirtschaft und Kultur fest zusammengewachsenen Länder. Ihren deutschen Charakter und ihre Sonderstellung gegenüber Dänemark ließen sie sich dabei durch sehr weitgehende Privilegien sichern, die als "schleswig-holsteinische Landesrechte" bis in die Neuzeit hinein direkt Grundlage der schleswig-holsteinischen Bewegung gewesen sind. In diesen Landesrechten, die die dänischen Könige bei jedem Thronwechsel bestätigen mußten und bestätigt haben, war festgelegt, daß beide Lande, Schleswig und Holstein, "auf ewig ungeteilt" zusammenbleiben sollten.

Trotz dieser verbrieften und beschworenen Rechte haben die dänischen Könige natürlich doch bald versucht, ihren Einfluß in den Herzogtümern zu vermehren. Wenn sie nach dem Grundgesetz des Landes Holstein und Schleswig auch nicht mehr voneinander trennen konnten, so gelang es ihnen doch, durch verwickelte Teilungen, bei denen immer einige Teile Holsteins mit Teilen Schleswigs zusammengelegt wurden, einige Nebenlinien des Königshauses an der Herrschaft in den Herzogtümern zu beteiligen. Daraus ergaben sich jedoch bald Streitigkeiten im Fürstenhause selber. Die Nebenlinie der Herzöge von Gottorf, die in Schleswig ihren Sitz hatte und später zeitweise nicht nur auf den schwedischen, sondern bis zum Kriege auch auf den russischen Thron gelangte, stemmte sich dem dänischen Einfluß bald entgegen und hat jahrhundertelang mit dem Königshause gerungen. In diesem Kampfe gelang es ihr, die alte dänische Lehnshoheit über Schleswig ganz abzustreifen, so daß seit 1660 Schleswig ein von Dänemark völlig getrenntes und mit [62] dem zum Deutschen Reiche gehörenden Holstein aufs engste verbundenes Herzogtum war.

Die geschichtliche Entwicklung hatte Dänemark und Schleswig inzwischen auf allen Gebieten auseinandergebracht. Es herrschte in beiden nicht nur eine verschiedene Verwaltung und verschiedenes Recht, sondern auch eine ganz verschiedene Verfassung. Während in Dänemark 1660 durch das "Königsgesetz" der fürstliche Absolutismus und die weibliche Erbfolge eingeführt waren, blieb in den Herzogtümern das Recht der Stände bestehen und die männliche Erbfolge in Gültigkeit. Das wurde auch nicht anders, als es 1721 dem dänischen Königshause gelang, das Gottorfer Herzogshaus ganz aus Schleswig zu verdrängen und den herzoglichen Anteil an Schleswig mit dem königlichen Anteil zu verbinden. Die ganze eiderdänische Politik des 19. Jahrhunderts, die schließlich im Kriege 1864 für Dänemark zur Katastrophe führte, beruhte auf der irrtümlichen Auffassung, daß 1721 Schleswig von Holstein getrennt und in das Königreich einverleibt worden wäre, so daß seit dieser Zeit auch in Schleswig der fürstliche Absolutismus und die weibliche Erbfolge geherrscht hätten. Auch die neuere dänische historische Forschung hat diese ältere dänische Ansicht als falsch abgelehnt. Der große dänische Historiker und Reichsarchivar Kristian Erslev hat 1915 auf Grund letzter Untersuchungen erklärt, daß Schleswig 1721 nicht in Dänemark einverleibt worden ist, daß seine staatsrechtliche Stellung damals keine Veränderung erfahren hat, so daß also 1864 das Recht durchaus auf seiten Schleswig-Holsteins und Deutschlands gelegen hat.

Schleswig und Holstein blieben also ungeteilt und fest miteinander verbundene Staaten mit einheitlichem deutschen Kulturgepräge und einem einheitlichen, von Dänemark getrennten Wirtschaftsgebiet. Um 1600 hatten schon drei Viertel der Bevölkerung Schleswigs deutsche Gerichtssprache und zwar in Gerichten, die aus dem Volke hervorgingen und von Männern aus dem Volke geleitet wurden. Seit 1460 bildete Schleswig-Holstein auch eine feste wirtschaftliche Einheit. Im Norden war es durch eine Zollgrenze an der Königsau von Dänemark getrennt. Auch der Münzfuß war einheitlich und von dem dänischen verschieden und ist erst am Anfang des 19. Jahrhunderts von Dänemark gewaltsam zerschlagen worden, als das mit Napoleon unentwegt verbündete Königreich nach dem Sturze des Korsen einen Staatsbankerott erlebte, von dem es sich aus eigenen Mitteln nicht erholen konnte. In ganz unerhörter und widerrechtlicher Weise hat damals Dänemark den wirtschaftlichen Wohlstand der Herzogtümer vernichtet, um aus seinen eigenen Nöten herauszukommen.

Diese finanzielle und wirtschaftliche Aussaugung der Herzogtümer wurde seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts von nationalistischen Maßnahmen begleitet, durch die gewaltsam der dänische Sprachgebrauch in den Herzogtümern verbreitet werden sollte. Als daher nun der durch die französische Revolution überall in Europa geweckte nationale Gedanke auch in den Herzogtümern Wurzel faßte, entwickelte sich [63] hier bald eine einheitliche schleswig-holsteinische Bewegung, deren Grundüberzeugung der deutsche Charakter und die Untrennbarkeit der beiden Herzogtümer war.

Sobald 1848 in Dänemark eine "eiderdänische" Politik ans Ruder kam, die den dänischen König zwang, die Trennung Schleswigs von Holstein und seine Einverleibung in Dänemark zu betreiben, ergriffen die beiden Herzogtümer in flammender Empörung die Waffen, um ihre alten Landrechte zu schützen und sich zugleich der deutschen Einheits- und Freiheitsbewegung des Jahres 1848 anzuschließen. Auch aus dem nördlichen Schleswig wurden deutsche Abgeordnete in die verfassunggebende deutsche Nationalversammlung entsandt, die in der Paulskirche in Frankfurt zusammentrat. Drei Jahre lang haben die Herzogtümer mit den Waffen in der Hand sich gegen Dänemark gewehrt. Die allgemeine europäische Entwicklung führte schließlich zu dem traurigen Ergebnis, daß die deutschen Großmächte Preußen und Österreich die deutschen Schleswig-Holsteiner, deren Dänemark nicht Herr werden konnte, entwaffnen mußten.

Gegen die feierliche und vertragliche Zusage, daß die Rechte der deutschen Nationalität nicht angetastet und Schleswig nicht in Dänemark einverleibt werden sollte, wurden die beiden Herzogtümer wiederum der dänischen Krone ausgeliefert. Da Dänemark sich jedoch bald dieser Verpflichtung entziehen zu können glaubte und nicht nur in Schleswig gegenüber der deutschen Bevölkerung eine Politik der schwersten und gewaltsamsten Bedrückung führte, sondern schließlich, 1863, doch noch die Einverleibung Schleswigs in Dänemark erklärte, griffen Preußen und Österreich als Garanten der den Herzogtümern gegebenen Zusicherungen ein. So kam es zum Kriege von 1864. Sehr richtig heißt es daher in dem schon 1917 im Hinblick auf die zu erwartenden Friedensverhandlungen verfaßten Buche: "Schleswig-Holstein. (Handbooks prepared under the direction of the Historical Section of the Foreign Office, No. 35, London, published by H. M. Stationery Office, 1920)", S. 20:

      "Die »eiderdänische Partei« übte einen verderblichen Einfluß auf die schleswig-holsteinische Frage aus, und in der Hauptsache trifft sie die Schuld an der endlichen Katastrophe von 1864 und 1866. Diese Partei war es, die dem Druck widerstand, der auf Dänemark von den freundlich gesinnten Mächten ausgeübt wurde, um vernünftige Zugeständnisse an Deutschland zu machen, die das Land in einen Krieg drängte, der unglücklich enden mußte, und die den Ausspruch rechtfertigt, daß »keine andere Nation jemals so direkt und entschlossen ihren eigenen Ruin gesucht hat wie Dänemark.«"

Durch die Einverleibung der Herzogtümer in Preußen und die Gründung des Deutschen Reiches fand die schleswig-holsteinische Frage nach ihrer staatsrechtlichen Seite hin ihre endgültige Lösung. Für die Zukunft behielt sie nur einen nationalen Inhalt und wurde damit nur nordschleswigschen Frage. Seit den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts hatte im nördlichen Schleswig eine von Kopenhagen aus geistig und finanziell gespeiste nationale dänische Bewegung Boden zu fassen gesucht, die, obwohl sie an der dänischen Volkssprache Nordschleswigs eine Stütze fand, doch [64] Fehlschläge auf Fehlschläge erlebte. Erst nach dem Zusammenbruch der schleswig-holsteinischen Erhebung und der Entwaffnung der Schleswig-Holsteiner im Jahre 1851 gelang es ihr, sich im nördlichen Schleswig festzusetzen. Während sich gleichzeitig Mittelschleswig in Empörung gegen das dänische Gewaltregiment nun ganz der deutschen Bewegung anschloß, teilte sich die dänisch-sprechende Bevölkerung Nordschleswigs in einen dänisch gesinnten Bevölkerungsteil, der die Einverleibung in Dänemark erstrebte, und in einen deutsch gesinnten Teil, der trotz dänischer Umgangssprache sich unentwegt zur deutschen Kultur und deutschen Volksgemeinschaft bekannte, die schon genannten "Heimdeutschen".

Wiederholt hatten die Schleswig-Holsteiner Dänemark angeboten, durch eine nationale Teilung Nordschleswigs auf der Grundlage einer Volksabstimmung diesen Streit zu lösen. Immer wieder war das aber an Dänemark gescheitert. Auch in der dänischen Bevölkerung Nordschleswigs lebte trotz kultureller Hinneigung zum Norden doch infolge der jahrhundertelangen geschichtlichen Erinnerung und wirtschaftlichen Verbindungen ein so starkes schleswigsches Sondergefühl, das nicht im Dänentum aufgehen wollte, daß Dänemark es immer wieder nicht wagte, seine Ansprüche auf Schleswig einem Volksentscheid anzuvertrauen. 1842 stellte der größte staatsmännische Kopf der schleswig-holsteinischen Bewegung, der Schleswiger Beseler, in der schleswigschen Ständeversammlung den Antrag, gegen Rückgabe einiger reichsdänischer Enklaven in Nordfriesland das am nördlichsten gelegene Amt Hadersleben an Dänemark abzutreten und dadurch die nationale Streitfrage zu lösen. Der Vorschlag stieß aber auf so lebhaften und einmütigen Widerstand der dadurch betroffenen Bevölkerung, daß er fallen gelassen werden mußte. 1846 beantragte vielmehr die schleswigsche Ständeversammlung mit 34 gegen 3 Stimmen die Aufnahme ganz Schleswigs in den deutschen Bund.

Trotzdem machten die Schleswig-Holsteiner 1848, ehe sie gegenüber der dänischen Vergewaltigung zu den Waffen griffen, der dänischen Regierung durch eine nach Kopenhagen entsandte Abordnung den Vermittlungsvorschlag, in Nordschleswig durch eine kirchspielsweise Abstimmung der Bevölkerung selber die Entscheidung darüber zu überlassen, ob sie zu Dänemark oder Deutschland gehören wolle. Dänemark lehnte dieses Angebot rundweg ab und blieb bei dieser Haltung auch, als die neugebildete schleswig-holsteinische Regierung und die vereinigten schleswig-holsteinischen Stände den Vorschlag wiederholten.

Erstürmung der Düppeler Schanzen

[Wikipedia]      Schauplatz der Entscheidungsschlacht im Deutsch-Dänischen Krieg: Erstürmung der Düppeler Schanzen am 18. April 1864.
Als nach der Eroberung Düppels 1864 zwischen den deutschen Mächten und Dänemark ein Waffenstillstand abgeschlossen wurde und in London eine internationale Konferenz zusammentrat, um in gemeinsamer Verständigung eine Lösung der schleswig-holsteinischen Frage zu suchen, verhielt sich Dänemark ebenso unverträglich. Am 16. Juni 1864 ließ Bismarck durch den deutschen Vertreter auf der Konferenz den Antrag auf eine Volksabstimmung in Schleswig stellen. Dänemark lehnte wiederum ab. Auch der englische Vorschlag, durch einen neutralen Vermittler eine [65] Teilungslinie vorschlagen zu lassen, fand die preußische Unterstützung und die dänische Ablehnung. Darauf machte schließlich Frankreich den Vorschlag, wenigstens zur Information der Konferenz eine gemeindeweise Abstimmung vornehmen zu lassen. Als Dänemark auch dies zurückwies, waren alle Verhandlungsmöglichkeiten erschöpft. Die Konferenz ging ergebnislos auseinander. Der Krieg nahm seinen Fortgang, und am 30. Oktober 1864 mußte Dänemark im Wiener Frieden die ganzen Herzogtümer an die deutschen Großmächte abtreten.

Als sich schon bald danach Aussichten zeigten, bei einer weiteren Verwicklung des preußisch-österreichischen Gegensatzes einen Teil des verlorenen Gebiets in Nordschleswig wieder zu gewinnen, gab der dänische Außenminister Bluhme am 5. Januar 1865 den dänischen Gesandten im Ausland durch einen Rundbrief Aufklärung über die zu führende Politik. Er erklärte, daß die Wiedergewinnung eines Teils von Schleswig für Dänemark nur einen Wert hätte, wenn ihm für die deutsche Bevölkerung, die es bei der starken Vermischung des dänischen und deutschen Elements in Schleswig auch bei der kleinsten Gebietsabtretung übernehmen müßte, keine besonderen Verpflichtungen auferlegt würden und wenn das abzutretende Gebiet mindestens die Stadt Flensburg mit umfaßte. Ohne diesen beherrschenden wirtschaftlichen Mittelpunkt des Landes glaubte die dänische Regierung nicht, den Norden Schleswigs auf die Dauer bei Dänemark halten zu können. Wie schwach sich Dänemark in der Sache fühlte, kam auch darin zum Ausdruck, daß der dänische Minister den Gesandten die Anweisung gab, dafür zu arbeiten, daß eine Volksabstimmung, wenn sie nicht überhaupt vermieden werden könnte, möglichst erst nach Festsetzung der Grenze vorgenommen würde. Schon in diesen Anweisungen lagen alle die Momente enthalten, die einige Jahre später die Ausführung des Artikels 5 des Prager Friedens zum Scheitern bringen mußten.

1864 waren die Herzogtümer an Preußen und Österreich gemeinsam abgetreten worden. 1866 fiel zwischen Preußen und Österreich die Entscheidung um die deutsche Führung. Schleswig-Holstein wurde im Prager Frieden an Preußen abgetreten mit der Einschränkung im Artikel 5, daß die nördlichen Distrikte von Schleswig durch freie Volksabstimmung selber darüber bestimmen sollten, ob sie bei Deutschland bleiben oder an Dänemark abgetreten werden sollten. Dieser Artikel verdankte seine Aufnahme in den Prager Frieden einem Wunsche Napoleons, der dem von ihm so eifrig geförderten Nationalitätenprinzip einen kleinen Triumph verschaffen wollte. Frankreich hatte 1864 durchaus die preußische Politik unterstützt und auch jetzt vor der Aufnahme des Artikels Bismarck gegenüber versichert, daß es ihm in keiner Weise auf die Größe des in Nordschleswig abgetretenen Gebietes, sondern nur auf das Prinzip ankäme, daß überhaupt etwas abgetreten würde.

Bismarck, der damals die schleswig-holsteinische Frage als Ausgangspunkt für die deutsche Einigung von 1871 nahm, war durchaus zu einer Abtretung auf Grund einer Abstimmung bereit. Er konnte sich aber in seiner Politik nicht mit dem Fluche [66] belasten, ohne dringende Not deutsche Volksgenossen preisgegeben zu haben. Ebensowenig konnte er in diesem Augenblick die strategisch wichtigen Gebiete von Düppel und Alsen aufgeben. Auf keinen Fall konnte er aber auf eine so unzweifelhaft deutsche Stadt wie Flensburg verzichten. Dazu kam, daß Bismarck nach den Erfahrungen des dänischen Gewaltregiments in Schleswig in den Jahren 1851 - 63 darauf dringen mußte, daß die deutschen Staatsbürger, die bei jeder Abtretung nordschleswigschen Bodens an Dänemark kommen mußten, nicht ohne besondere Sicherungen ihrer nationalen und kulturellen Rechte blieben. Alles das wollte Dänemark aber auf keinen Fall zugestehen. So waren die Verhandlungen, die Preußen 1867 mit Dänemark anknüpfte, um den Artikel 5 des Prager Friedens auszuführen, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Monatelang verhandelte man hin und her, ohne sich näherzukommen. Da Dänemark von seinen genannten Voraussetzungen nicht ablassen wollte, sind die Verhandlungen des Jahres 1868 schließlich im Sande verlaufen.

Daß die Durchführung des Artikels 5 nicht an der strategischen Frage - Düppel und Alsen - zu scheitern brauchte, lehrt das Schreiben des Generalfeldmarschalls von Moltke vom 24. April 1875, in welchem der preußische Große Generalstab den deutschen Reichskanzler nochmals zu einer Ordnung der Abstimmung in Nordschleswig aufforderte. Dieser aber hat hierauf dem Großen Generalstab geantwortet, daß trotz redlichster Bemühungen der deutschen Diplomatie die Durchführung des Artikels 5 des Prager Friedens nach wie vor an der Verweigerung des Minderheitenschutzes durch die dänische Regierung scheitere.

Wenn das Ultimatum der Entente vom 16. Juni 1919, mit dem die deutsche Regierung zur Unterzeichnung des Versailler Diktates gezwungen wurde, in seiner Sektion XII die Forderung einer Volksabstimmung in Nordschleswig damit begründete, "daß Preußen oder das Deutsche Reich niemals irgendeine Maßnahme ergriffen hätten", um den Artikel 5 des Prager Friedens auszuführen, so ist das also falsch. Da zum mindesten auch die französische Regierung über die preußisch-dänischen Ausführungsverhandlungen unterrichtet war, kann hier auch nicht einmal von einem "Irrtum" gesprochen werden. Die im Widerspruch mit bekannten Tatsachen aufgestellte Behauptung des Ultimatums sollte nur dem durchsichtigen Zwecke dienen, auch in dieser Frage eine deutsche Schuld zu konstruieren. Diese deutsche "Schuld" sollte dann die Ungerechtigkeit der Schleswig-Bestimmungen der §§ 109 bis 114 des Versailler Diktats decken.

Nach dem Scheitern der preußisch-dänischen Verhandlungen in den Jahren 1867/68 wurde der Artikel 5 des Prager Friedens im Jahre 1878 von den beiden Vertragsbeteiligten, Preußen und Österreich, wieder aufgehoben. Die dänische Regierung, die damals diese Aufhebung geheim anerkannte, hat im Jahre 1907 beim Abschluß des deutsch-dänischen Optantenvertrags auch öffentlich diese Anerkennung wiederholt. Als der parlamentarische Wortführer der dänischen Nordschleswiger im deutschen Reichstag, der Abgeordnete H. P. Hanssen, am 23. Oktober 1918 seine [67] Forderung auf eine Volksabstimmung in Nordschleswig mit dem Artikel 5 des Prager Friedens begründete, haben die Außenminister Deutschlands und Dänemarks gleichermaßen erklärt, daß für Dänemark ein Rechtsanspruch aus diesem Artikel nicht bestünde.

Ganz Schleswig blieb also bei Preußen und Deutschland. Leider ist es Preußen aber in den nun folgenden fünfzig Jahren nicht gelungen, der dänischen Bewegung, die aus dem Artikel 5 des Prager Friedens ein moralisches Recht für sich ableitete, Herr zu werden. Da die preußische Regierung durch unbillige und unkluge Verwaltungsmaßnahmen die dänische Protestbewegung bezwingen zu können glaubte, nahmen die nationalen Gegensätze in Nordschleswig mit den Jahren immer mehr an Stärke zu. Während sich Preußen in der ersten Zeit von 1871 - 88 gegenüber der dänischen Minderheit einer großen Liberalität befleißigt hatte und die dänische Stimmenzahl bei jeder politischen Wahl weiter zurückging, vollzogen nicht weniger als 75 nordschleswigsche Gemeinden freiwillig den Übergang zu rein deutscher Kirchen- und Schulsprache. Erst eine Schulverfügung vom Dezember 1888, die das Dänische in den Schulen als Unterrichtsfach plötzlich strich und als Unterrichtssprache nur noch für den Religionsunterricht zuließ, gab der Entwicklung eine andere Wendung, die den Absichten dieser Verfügung genau entgegengesetzt war. Die Dänen sahen in ihr einen ungerechtfertigten Angriff auf ihre Muttersprache und begannen jetzt erst die dänische Bewegung organisatorisch auf feste Füße zu stellen. Ihre Stimmenzahl befand sich von 1888 an wieder in langsamem Steigen und erreichte 1912 die Zahl 16559. Je unsicherer die allgemeinen europäischen Verhältnisse seit der Jahrhundertwende sich gestalteten und je schwieriger die außenpolitische Lage des deutschen Reiches wurde, um so energischer hob die dänische Agitation ihr Haupt. Die Gerechtigkeit nötigt jedoch darauf hinzuweisen, daß auch nach dem Urteil des dänischen Führers H. P. Hanssen die preußische Grenzpolitik in Nordschleswig im großen und im kleinen nur die Züge getragen hat, die die Minderheitenpolitik überall in Europa in diesem Zeitabschnitt aufzuweisen hatte! Stand das Dänentum in Nordschleswig beim Ausbruch des Krieges also innerlich und äußerlich fester als je zuvor in der Geschichte, so war doch das Dänentum in Mittelschleswig und in Flensburg so gut wie ausgestorben. In Flensburg wurden 1912 bei den Reichstagswahlen, die nach dem allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht vorgenommen wurden, unter 11568 abgegebenen Stimmen nur 456 dänische gezählt.

Schon vor dem Ausbruch des Krieges hatte sich in der bodenständigen deutschen Bevölkerung des Grenzgebiets eine scharfe Opposition gegen die Politik der preußischen Verwaltung erhoben. Unter der Führung von Pastor Johannes Schmidt-Wodder trat sie dafür ein, daß der dänischen Bevölkerung der volle Lebensraum zur Entfaltung ihrer nationalen Kultur gewahrt würde und fand bald im ganzen deutschen Volke ein lebhaftes Echo. Bereits 1899 forderte die erdrückende Mehrheit des deutschen Reichstags eine grundsätzliche Neuorientierung gegenüber den kultu- [68] rellen Wünschen der dänischen Minderheit. Auch auf dänischer Seite machten sich seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts bedeutsame Wandlungen bemerkbar. Seit der Einführung des parlamentarischen Systems in Dänemark im Jahre 1901 begannen die dänischen Hoffnungen und Ansprüche Dänemarks auf eine Abtretung nordschleswigschen Gebiets immer mehr zu verblassen, so daß der dänische Geschichtsschreiber Axel Lindvald mit Recht bemerkt, daß selbst in den Kreisen des dänischen Volkes, die die dänische Bewegung südlich der Grenze mit großem Eifer und gewaltigen finanziellen Opfern unterstützten, der Gedanke einer Grenzveränderung mehr und mehr zurücktrat. An seine Stelle rückte angesichts eines zunehmenden deutschen Entgegenkommens, das im Optantenvertrag vom Jahre 1907 seinen sichtbaren Ausdruck fand, immer mehr der Gedanke, daß es sich bei der nordschleswigschen Frage nur um den Kampf einer Bevölkerung um kulturelle Freiheit handele. Im Jahre 1911 schrieb der dänische Generalzolldirektor Markus Rubin in den von Professor Hans Delbrück in Berlin herausgegebenen Preußischen Jahrbüchern einen Aufsatz, in dem offen ausgesprochen wurde, daß in Dänemark nur noch "Toren und einflußlose Leute" an eine politische Vereinigung Nordschleswigs mit Dänemark dächten. Da dieser Artikel, wie sich später herausstellte, von dem Vertreter der dänischen Partei im deutschen Reichstag, H. P. Hanssen, veranlaßt und vor seinem Erscheinen auch von den dänischen Ministern ausdrücklich gebilligt worden war, erregte er berechtigtes Aufsehen. Bei weiterer ruhiger Entwicklung der europäischen Verhältnisse versprach die ganze Lage, ihren politischen Inhalt völlig zu verlieren.

Da kam der Weltkrieg dazwischen und warf die Entwicklung in völlig neue Bahnen. Je länger er dauerte, desto lebendiger wurden die alten dänischen Ansprüche. Als die deutsche Regierung am 14. Januar 1916 durch den Staatssekretär Dr. Drews dem dänischen Abgeordneten Hanssen erklären ließ, daß es hinfort mit dem früheren System der preußischen Grenzpolitik ein für allemal vorbei wäre und nach dem Kriege eine völlige Neuorientierung eintreten würde, wies Hanssen die ihm zur Verständigung gereichte Hand zurück. Er wollte jetzt nicht mehr auf die staatliche Lostrennung von Deutschland verzichten und glaubte dieses Zieles sicher zu sein, da er von Anfang des Krieges an mit der Niederlage Deutschlands rechnete. Als die eben erst gebildete parlamentarische Regierung des Prinzen Max von Baden am 22. Oktober 1918 mit der Annahme des Wilson-Programmes auch das Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Völker zum Ausdruck brachte, war der Weg zu einer neuen Regelung der nordschleswigschen Frage auf Grund einer Volksabstimmung auch von Deutschland freigegeben.

Am 5. November 1918 wurde zwischen der deutschen Regierung einerseits und den alliierten und assoziierten Mächten andererseits ein Vorwaffenstillstandsvertrag abgeschlossen, der nach dem Ausspruch des Präsidenten Wilson die Bedingungen des abzuschließenden Friedens (Terms of Peace) enthielt, so daß nach seinem weiteren Ausdruck der Zweck der bevorstehenden Friedensverhandlungen sich lediglich darauf [69] beschränken sollte, das Programm des Präsidenten Wilson in seinen praktischen Einzelheiten anzuwenden (that its object in entering into discussion would be only to agree upon practical details of their application). Erst als Deutschland diesen, mit allen völkerrechtlich in Frage kommenden Sicherungen in der Hand hatte, hat es seine Waffen abgegeben. Das Wilson-Programm enthielt aber kein Wort von Schleswig, sondern erklärte vielmehr in den vier Principles vom 11. Februar 1918, daß sie sich nur auf die "in den Krieg verwickelten Gebietsfragen" (territorial settlements involved in this war) bezögen. Auch der große englische Kommentar zum Wilson-Programm, den der englische Historiker Temperley 1920 unter Mitarbeit erster amerikanischer Wissenschaftler und Sachverständiger gegeben hat (A History of the Peace Conference of Paris), enthält kein Wort über Schleswig, obwohl er das Wilson-Programm nach allen erdenklichen Seiten hin analysiert. Präsident Wilson hat zwar am 2. November 1918 gegenüber einer Kundgebung dänischer Amerikaner brieflich erklärt, er hoffe, daß die Wünsche der dänischen Nordschleswiger von der Welt gehört würden und daß sie den Weg zur Erfüllung ihrer Wünsche selber finden möchten. Er hat es aber, sicherlich nicht unbewußt, unterlassen, zwei Tage später dem Lansing-Memorandum von 4. November 1918 einen dementsprechenden Vorbehalt hinzuzufügen. In seinen von Baker herausgegebenen Erinnerungen nennt Wilson die dänischen Ansprüche auf Nordschleswig sehr zutreffend immer nur im Rahmen des Programms der französischen Politik.

Nach dem Vorwaffenstillstandsvertrag mußte die schleswigsche Frage einer besonderen deutsch-dänischen Verständigung vorbehalten bleiben. Da die deutsche Regierung Dänemark unverzüglich wissen ließ, daß sie bereit wäre, der Bevölkerung in vollster Freiheit die Willensentscheidung zu überlassen, so konnte eine endgültige und beide Teile befriedigende Regelung der Frage erwartet werden. Das ist leider an der Haltung der dänischen Nordschleswiger gescheitert. Ein halbes Jahrhundert hatten sie den Gedanken vertreten, daß nur durch eine gerechte Durchführung des nationalen Selbstbestimmungsrechts und eine nationale Teilung die deutsch-dänische Frage für beide Teile befriedigend gelöst werden könne. Jetzt beeilten sie sich jedoch, unter dem Eindruck des furchtbaren deutschen Zusammenbruchs für die bevorstehende Volksabstimmung Bedingungen zu erzwingen, die dem Geiste des Selbstbestimmungsrechtes in dieser Frage geradezu widersprachen.

Seit 1848 war bei den wiederholten deutschen Teilungsvorschlägen immer nur von einer kirchspielweisen und gemeindeweisen Abstimmung die Rede gewesen. Als während des Krieges eine Reihe namhafter neutraler Gelehrter und Politiker unter skandinavischem Vorsitz einen Ausschuß bildeten, der die kommenden Friedensentscheidungen vorzubereiten hatte (Organisation Centrale pour Paix durable), bestimmte dieser auf einer Konferenz in Oslo (Christiania) im Juli 1917, daß überall dort eine Volksabstimmung nach den kleinsten Verwaltungsbezirken, d. h. also nach Gemeinden, vorgenommen werden sollte, wo dieses dem Prinzip der Gebietsab- [70] tretung nicht widersprach. Da es sich bei der Abstimmung in Schleswig nur darum handelte, eine nationale Teilung mit gerechtem Gleichgewicht zu schaffen, konnte niemand behaupten, daß dieser von skandinavischer Seite verfochtene Grundsatz, den sich 1918 auch die deutsche Friedensdelegation in Versailles zu eigen machte, dem Prinzip der Regelung widersprach, die jetzt in Schleswig durchgeführt werden sollte. Bei der völligen Vermischung des deutschen und des dänischen Elements in Nordschleswig konnte eine gerechte Lösung nur erreicht werden, wenn man eine Teilungslinie zog, die beiden Seiten gleiche Opfer auferlegte und gleich große Minderheiten zuteilte. An diesem Grundsatz hat die deutsche Regierung, wie ebenso auch die deutsche Bevölkerung Schleswig-Holsteins bis zuletzt festgehalten. Während der ganzen nun folgenden Regelung hat Dänemark aber alle deutschen Wünsche in den Wind geschlagen, ohne sie auch überhaupt nur einer Antwort für wert zu halten. Vor allem aber wurde die deutsche Bevölkerung des Abstimmungsgebiets selber peinlich von jeder Beteiligung oder Einflußnahme an der neuen Entscheidung ausgeschlossen.

Dänemark kam es jetzt weder auf eine gerechte Lösung noch auf eine Verständigung mit Deutschland an. Im sicheren Gefühl der Stunde schlug es jegliche Verständigung mit Deutschland aus und brachte, im Widerspruch mit dem Vorwaffenstillstandsvertrag vom 5. November 1918, die ganze Frage vor die allgemeine Friedenskonferenz in Paris. Da Deutschland auch bei dieser ausgeschaltet war und die Sieger des Weltkriegs die dänischen Wünsche noch überboten, kam eine Abstimmungsform zustande, die das deutsche Volk niemals anerkennen konnte und auch niemals anerkennen wird. Der deutsche Zusammenbruch und die veränderten europäischen Machtverhältnisse lockten zu sehr, die Chancen des Augenblicks auszunutzen und einen möglichst großen Teil von Schleswig an sich zu reißen. Zu diesem Zwecke wurde festgesetzt, daß der nördliche Teil von Schleswig ein en-bloc-Gebiet bilden müßte, das als eine unteilbare Einheit darüber entscheiden sollte, wem es angehören wollte. Die Südgrenze dieser ersten Zone war so weit vorgeschoben, als mit Sicherheit noch eine dänische Mehrheit im gesamten en-bloc-Gebiet zu erwarten war. Bei den letzten Reichstagswahlen vor dem Kriege, die nach dem allgemeinen, geheimen und gleichen Wahlrecht vorgenommen wurden, hatten in dieser en-bloc-Zone 48% der Wahlberechtigten und 58% der abgegebenen Stimmen sich für dänische Kandidaten erklärt. Man konnte also nicht gut weiter nach Süden gehen, wenn man nicht die ganze Sache gefährden wollte. An diese sogenannte erste Zone schloß sich sodann in Mittelschleswig mit der Stadt Flensburg eine zweite Zone an, für die eine gemeindeweise Abstimmung festgesetzt wurde. Zwischen den Abstimmungen in den beiden Zonen sollte eine Pause von mehreren Wochen eintreten, in der sich der ganze Propaganda-Apparat eines vom Kriege unberührten und im Kriegshandel reich gewordenen Landes mit allen Mitteln der Wirtschaftspropaganda auf Flensburg und die zweite Zone stürzen sollte. Die Auswirkung dieses Druckes von Norden her [71] wurde dadurch verstärkt, daß die Südgrenze des en-bloc-Gebiets - die später als neue deutsch-dänische Grenze festgesetzt wurde - so gezogen war, daß sie die unmittelbar anschließenden deutschen Gebiete in eine verzweifelte wirtschaftliche Lage brachte.

Flensburg 1917 - Gemälde von Wilhelm Feldmann.

[Bildarchiv Scriptorium]      Flensburg 1917 - Gemälde von Wilhelm Feldmann.
Im Osten verlief diese Linie der Länge nach durch die Flensburger Föhrde und schnitt der Stadt das ganze lebensnotwendige nördliche Hinterland unmittelbar nördlich vor ihren Toren ab. Man glaubte, daß Flensburg (65 000 Einwohner) in dieser Zwangslage sich trotz deutscher Gesinnung für Dänemark erklären müßte und fühlte sich des Gewinnes schon sicher. Das Nordufer der Föhrde gehörte der Länge nach zum en-bloc-Gebiet, kam also auf jeden Fall an Dänemark. Um nun mit Flensburg zugleich das rein deutsche Südufer der Föhrde an sich reißen zu können, stellten die Dänen in Paris den Grundsatz auf, - und brachten ihn auch zur Anerkennung -, daß die Flensburger Föhrde unbedingt der Stadt Flensburg gehören müßte, d. h. also, daß ein für Dänemark stimmendes Flensburg auch das Südufer nach Norden ziehen müßte, einerlei wie es stimmen würde. Eine so viel befahrene Wasserstraße wie die Flensburger Föhrde - Flensburg hatte die zweitgrößte Handelsflotte aller preußischen Küstenstädte - könne ebensowenig der Länge nach geteilt werden, wie ein anderer Fahrweg. Als Flensburg dann mit dreiviertel Mehrheit für Deutschland stimmte und bei Deutschland belassen werden mußte, wollte man natürlich von diesem wirtschaftlich sicherlich sehr begründeten Grundsatz nichts mehr wissen. Deutschland sollte nicht das Recht haben, das man für sich selber gefordert hatte. So verläuft heute die deutsch-dänische Grenze in ganz unsinniger und unhaltbarer Weise der Länge nach durch die Flensburger Föhrde.

Ansichtskarte von Tondern, 1917.

[Bildarchiv Scriptorium]      Ansichtskarte von Tondern, 1917.
Im Westen zog man die Südgrenze des en-bloc-Gebiets unmittelbar südlich der fast rein deutschen Städte Tondern und Hoyer. Da über diese beiden Orte der einzige Verkehrsweg zu der deutschen Insel Sylt hinüberging, schuf man hier einen dänischen Korridor, der für den Eisenbahnverkehr sehr viele Unzuträglichkeiten mit sich bringt. Tondern, der Hauptviehmarkt der Westküste, wurde zudem in seinem wirtschaftlichen Leben auf das Schwerste dadurch betroffen, daß die unmittelbar südlich der Stadt verlaufenden Grenze das nordschleswigsche Rindviehaufzuchtgebiet von den südlich gelegenen nordfriesischen Marschen trennte, auf denen dieses Vieh gemästet wurde, ehe es in Tondern auf den Markt kam.

Alle diese Bestimmungen mußten die Volksabstimmung einseitig zugunsten Dänemarks beeinflussen. Sie wurden noch dadurch verschärft, daß die Ausübung des Stimmrechts an einen zwanzigjährigen Aufenthalt im Abstimmungsgebiet geknüpft wurde, was naturgemäß einseitig gegen die deutsche Bevölkerung wirkte. Es sind auf diese Weise nicht unerhebliche Teile der deutschen Bevölkerung, besonders in den Städten, ihres Stimmrechts beraubt worden. Feindliche Besatzungstruppen - Engländer und Franzosen - sollten die Abstimmung unterstützen, die von einer internationalen Kommission unter englischem Vorsitz geleitet wurde. [72] Während sich der englische Präsident dieser Kommission, Sir Charles Marling, durch kluge Zurückhaltung auch bei der deutschen Bevölkerung ein gewisses Vertrauen erwarb und die englischen Truppen durch ein taktvolles Auftreten mit der Bevölkerung in ein reibungsloses Verhältnis kamen, ließ das Verhalten des französischen Kommissionsmitgliedes und der französischen Soldaten außerordentlich viel zu wünschen übrig. Schon vor der Unterzeichnung des Versailler Diktats lief das französische Kriegsschiff "Marseillaise" gegen den Protest der deutschen Regierung und unter Bruch völkerrechtlicher Vorschriften in die Häfen des Abstimmungsgebietes ein, um für die dänische Sache Stimmung zu machen. Die französischen Truppen beteiligten sich offen an der dänischen Sache und scheuten sich nicht, deutsche Kundgebungen mit militärischen Machtmitteln auseinander zu treiben, während sie selber an den dänischen teilnahmen.

Die Versailler Bestimmungen über Schleswig bedeuteten somit nach ihrem Inhalt und nach ihrer Form auch dann einen glatten Bruch des Vorwaffenstillstandsvertrages, wenn man überhaupt die Zuständigkeit der allgemeinen Friedenskonferenz auch für die nordschleswigsche Frage anerkannte. Von dem erhabenen Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker, nach dem diese Frage gelöst werden sollte, blieb schließlich nur noch ein Zerrbild übrig.

Die Volksabstimmung vom 10. Februar 1920 ergab in der ersten Zone (4000 qkm mit 170 000 Einwohnern) 25 329 Stimmen für Deutschland (25%) und 75 431 Stimmen für Dänemark (74%). Trotz der lähmenden Wirkung der en-bloc-Abstimmung hatten die Städte Tondern, Apenrade, Sonderburg und Hoyer sowie 37 weitere Gemeinden eine deutsche Mehrheit ergeben. Im ganzen Südgürtel der ersten Zone mit Tondern im Westen, dem Eisenbahnknotenpunkt Tingleff in der Mitte und dem Nordufer der Flensburger Föhrde im Osten (nach dem deutschen Sachverständigen "Tiedjegürtel" benannt) hatte das deutsche Element die Mehrheit und wurde trotzdem an Dänemark abgetreten.

Zur Erinnerung an die Volksabstimmung im Lande Schleswig 1920

[Preussens Gloria]
     Zur Erinnerung
an die Volksabstimmung im Lande Schleswig 1920.
Rüm Hart Klar Kimming!
Die zweite Zone ergab am 14. März 1920: 51 303 Stimmen für Deutschland (80%) gegenüber 12 800 Stimmen für Dänemark (20%). In diesem gemeindeweise abstimmenden Gebiet hatte in ganz Mittelschleswig nicht eine einzige Gemeinde für Dänemark gestimmt.

Von dem Wunsche beseelt, trotz aller Ungerechtigkeiten der Abstimmung doch noch eine friedliche Verständigung mit Dänemark zu erreichen, bot die deutsche Regierung, ohne ihre grundsätzliche Rechtsverwahrung aufzugeben, unmittelbar nach der Abstimmung der dänischen Regierung die Hand zu einer Teilung des Abstimmungsgebiets auf Grund der vorliegenden Ergebnisse. Sie berief sich in ihrer Note vom 27. März 1920 dabei darauf, daß der Versailler Vertrag in Artikel 109 für die Regelung der schleswigschen Frage die Grundbestimmung getroffen hätte: "die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark wird in Übereinstimmung mit dem Wunsche der Bevölkerung festgesetzt." (The frontier between Germany and Den- [73] mark shall be fixed in conformity with the wishes of the population.) Nach dieser Bestimmung mußte der ganze Südgürtel der ersten Zone bei Deutschland belassen werden. Die von der deutschen Regierung demgemäß vorgeschlagene Grenze - "Tiedjelinie" - teilte Dänemark und Deutschland eine gleichgroße nationale Minderheit zu. Sie trug zugleich den wirtschaftlichen Notwendigkeiten dadurch Rücksicht, daß sie Tondern mit den unentbehrlichen Marschen in Verbindung ließ, daß sie den dänischen Korridor nach Hoyer überflüssig machte und Flensburg beide Ufer der Binnenföhrde, sowie den nächsten Teil seines Hinterlandes beließ.

Aber wiederum sprach Deutschland in den Wind. Wiederum hielt die dänische Regierung nicht einmal eine Antwort auf das deutsche Angebot für nötig. Sie veranlaßte vielmehr, daß bei der endgültigen Festsetzung der Grenzlinie außer der ganzen ersten Zone noch einige kleinere Teile der zweiten Zone trotz gemeindeweiser Abstimmung und erdrückender deutscher Mehrheiten zu Dänemark geschlagen und die wirtschaftlichen Unmöglichkeiten der neuen Grenze dadurch noch unerträglicher gemacht wurden.


In dem Europa, das durch die Diktate der Pariser Vorstadtfrieden ein neues Kartenbild erhalten hat, ringen zwei grundsätzlich verschiedene Auffassungen über die Rechte der nationalen Minderheiten um den Sieg. Die eine Auffassung ist die der Siegerstaaten und ihrer Nutznießer im Norden, Osten und Südosten. Sie spricht grundsätzlich nicht von einem "Recht", sondern von einem "Schutz" der nationalen Minderheiten. Sie will ihnen nicht das Recht zur freien Entfaltung und eigenen Pflege ihrer Volkstümer sichern, sondern ihnen nur so viel Lebenslust lassen, als nun einmal aus allgemeinen politischen Notwendigkeiten nicht zu vermeiden ist. Sie gibt den Schutz und die Verwaltung dieser Minderheiten in die Hände der Staaten, die selber ein dringendes Verlangen verspüren, diesen Minderheiten langsam und "human" das Lebenslicht auszublasen. Sie hat ihre vornehmste Einkleidung und propagandistische Vertretung durch die dänische Politik in Nordschleswig erhalten. Als Dänemark 1919 offiziell in Paris gefragt wurde, wie es sich den Schutz der deutschen Minderheit, die es erhalten würde, dächte, erklärte der dänische Wortführer Alex Foß, daß die liberale Gesetzgebung Dänemarks der deutschen Minderheit hinreichende Sicherheit gäbe und besondere Minderheitenverträge für Dänemark daher nicht nötig seien. Dementsprechend hat auch die dänische Regierung ein wiederholtes offizielles deutsches Angebot zu einem gegenseitigen Minderheitenvertrage im Jahre 1920 abgelehnt und statt dessen die dänische "Liberalität" bei allen internationalen Erörterungen des Minderheitenproblems auf den verschiedenen Tagungen der Interparlamentarischen Union und der Völkerbund-Ligen als Vorbild und Muster vorgeführt und eifrig jede Anerkennung für sich ausgenutzt.

Es kann nicht geleugnet werden, daß in der Tat die deutsche Minderheit in Nordschleswig unter den verschiedenen deutschen Minderheiten, die durch die Pariser [74] Diktate in benachbarte Herbergstaaten getrieben sind, vielleicht am besten behandelt wird. Mit großer Befriedigung hat man daher auf dänischer Seite von der Erklärung eines deutschen Abgeordneten Südtirols Kenntnis genommen, daß die deutschen Südtiroler sich freuen würden, wenn sie von Italien so behandelt würden wie die deutschen Nordschleswiger von Dänemark. Bei diesem Lob, das wir nicht einschränken wollen, darf jedoch nicht vergessen werden, daß es nur relativ zu verstehen ist. Das oberste Ziel, dem auch die dänische Minderheitenpolitik dienen soll, ist die Aufsaugung und Verdrängung der deutschen Minderheit. Es ist nicht die Minderheit selber, die die Entscheidung über ihre kulturellen Bedürfnisse in der Hand hält. Es ist der dänische Staat, der unter dem Mantel einer liberalen Gesetzgebung ihr so viel Freiheiten gewährt, wie aus außenpolitischen Rücksichten notwendig ist, und ihr dabei doch so viel verweigert, daß der Absterbeprozeß nach dänischer Berechnung dabei nicht gefährdet wird. Diese "Aufsaugungspolitik", deren vornehmster Vertreter der frühere dänische Abgeordnete im deutschen Reichstag, H. P. Hanssen, ist, unterscheidet sich von der früheren preußischen Grenzpolitik grundsätzlich daher nur in der Form und nicht in der Zielsetzung. Man mag die Form auch als "vornehm" anerkennen, so ist es für die Minderheit doch im Grunde genommen einerlei, ob sie niedergeschlagen oder "aufgesogen" wird.

Vom dänischen Ministerium des Äußeren ist unter dem Titel "Die deutsche Minderheit in Nordschleswig" eine Denkschrift veröffentlicht worden mit dem Zweck, die liberale Behandlung der deutschen Nordschleswiger im dänischen Staate zu beweisen. Anscheinend absichtlich beschränkt sie sich im wesentlichen auf die Darstellung der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Die dänische Regierung hat selbst in ihrer Antwort auf das Angebot Deutschlands, die Rechte der Minderheiten auf beiden Seiten vertraglich zu regeln, ein Angebot, das sie, wie gesagt, ablehnte, zur Antwort gegeben: die beste Grundlage für einen friedlichen Zustand in den Grenzgegenden sei "in der Gesinnung des einzelnen Staates zu finden, in dem Willen, eine für die Minderheiten zufriedenstellende Rechtsordnung zu schaffen und aufrechtzuerhalten." Demnach kommt es also gerade nach dieser dänischen Definition nicht auf den Wortlaut der Bestimmungen an, sondern auf den Geist, in dem sie angewendet werden. Wenden wir uns zunächst dem Schulwesen zu, so lauten die in den dänischen Gesetzen vom 30. Juni 1920 und vom 1. Mai 1923 enthaltenen Bestimmungen über den Sprachgebrauch in den öffentlichen Volksschulen Nordschleswigs:

      "In den Städten Hadersleben, Apenrade, Sonderburg und Tondern zerfällt die Volksschule in zwei Abteilungen, von denen die eine Dänisch, die andere Deutsch als Unterrichtssprache hat; Eltern und Vormünder können zwischen diesen beiden Abteilungen wählen.
      In den Volksschulabteilungen mit dänischer Unterrichtssprache erhalten die Kinder nach dem dritten Schuljahr einen wöchentlichen Unterricht von 4 - 6 Stunden im Deutschen, und in den Volksschulabteilungen mit deutscher Unterrichtssprache erhalten die Kinder nach dem dritten Jahr einen wöchentlichen Unterricht von 4 - 6 Stunden im Dänischen. Nähere Bestim- [75] mungen hierüber werden im Unterrichtsplan getroffen, der vom Unterrichtsminister bestätigt wird. Dieser Unterricht ist nicht obligatorisch; die Kinder können auf einen an die Schulkommission von ihren Eltern oder Vormündern zu richtenden Antrag von dem Unterricht im Deutschen bzw. Dänischen befreit werden. Die Kinder erhalten während dieser Stunden in der Schule Unterricht in anderen Fächern."

Auf dem Lande soll nach folgenden Gesichtspunkten verfahren werden:

      "Wo die Unterrichtssprache dänisch ist, soll, wenn mindestens 10% der Wähler des Schuldistrikts, die Elternrecht über Kinder unter 14 Jahren haben, bei der Schulkommission den Wunsch danach zum Ausdruck bringen, eine Abstimmung darüber stattfinden, inwieweit ein besonderer Unterricht mit Deutsch als Unterrichtssprache eingeführt werden soll. Wenn mindestens 20% der für die Schulkommission stimmberechtigten Wähler des Schuldistrikts, die Elternrecht über Kinder unter 14 Jahren haben und mindestens 10 schulpflichtige Kinder vertreten, für den Unterricht mit Deutsch als Unterrichtssprache stimmen, werden die Anstalten dazu getroffen, daß ein solcher Unterricht für diejenigen stattfindet, die daran teilzunehmen wünschen. Ein solcher besonderer Unterricht soll jedoch auch eingerichtet werden, selbst wenn der Wunsch danach nur von einer geringeren Anzahl von Wählern geäußert wird, die mindestens 24 schulpflichtige Kinder vertreten, sofern nicht die Entfernungsverhältnisse erlauben, daß die betreffenden Kinder an eine andere Schule mit deutscher Unterrichtssprache verwiesen werden können."

Man hat diese gesetzlichen Bestimmungen in der ganzen Welt als vorbildlich liberale Regelung angepriesen. In Wirklichkeit sind sie von der dänischen Verwaltungspraxis "zielbewußt und erfolgreich" in den Dienst der Aufsaugungspolitik gestellt worden, und zwar hat das darum für die Dänen wenig Schwierigkeiten, weil durch die Verwaltung in Dänemark die Gesetze elastischer gefaßt werden als z. B. in Deutschland, und weil durch eine Fülle von sogenannten "Kann-Bestimmungen" die örtlichen Behörden einen weiten Spielraum der Auslegung und Anwendung behalten. Die örtliche Behörde für die Schule ist die Schulkommission. Hinter ihr steht der dänische Amtsschulrat. Was in einer Schulfrage tatsächlich geschieht und was nicht, hängt von dem guten Willen dieser örtlichen Instanzen ab. In der Schulkommission haben meist die Dänen die Mehrheit. Viele deutsche Familien sind abgewandert und viele dänische Beamten mit Familie sind mit gutem Bedacht in die deutschen Grenzgemeinden versetzt worden. In die heute noch überwiegend deutsche Stadt Tondern sind z. B. für 52 deutsche Beamte, die nach der Abtretung ihren Platz räumen mußten, 104 dänische Beamte gebracht worden.

Wird eine deutschsprachige Schulabteilung eingerichtet, so bedeutet das nach einem Gesetz, das erst nach der Abstimmung eingeführt wurde, eine finanzielle Mehrbelastung für die Gemeinden. Der Staat kann Zuschüsse geben, und in der oben erwähnten dänischen Denkschrift wird der Eindruck erweckt, als ob bis zum März 1924 an Bauzuschüssen über 320 000 Kronen ausgezahlt worden seien. Tatsächlich ist diese Summe im wesentlichen für Neubauten von dänischen Schulen im deutschen Minderheitsgebiet verwendet worden, also ungefähr für das Gegenteil einer Förde- [76] rung des deutschen Unterrichts. Die finanzielle Mehrbelastung einer Gemeinde, die deutschen Unterricht wünscht, ist eine wirksame Waffe gegen die deutsche Minderheit.

Wird von einer Gemeinde ein Antrag auf Errichtung einer deutschen Schule gestellt, so tritt ein ganzes System von Verhinderungen ein. Erst müssen zehn Prozent der Erziehungsberechtigten den Antrag auf eine deutschsprachige Schule stellen. Dann beruft der Amtsschulrat Versammlungen der Eltern ein, macht ihnen klar, wie sehr sich der Steuerdruck für die Gemeinde erhöhen würde, daß, wenn vielleicht ein zweiklassiges Schulsystem vorhanden ist, seine Trennung in zwei einklassige eine Schädigung für beide Teile bedeuten würde, daß man gern mit reichlichen deutschen Sprachstunden aushelfen wolle usw. Diese Sprachstunden werden natürlich nicht von Lehrern deutscher, sondern dänischer Herkunft gegeben, die das Deutsche selbst erst als Fremdsprache gelernt haben und es meist weniger beherrschen als die Kinder. Dann wird von der Amtsstelle im allgemeinen zum "friedlichen" Auskommen ermahnt, und nach dieser öffentlichen und einer ebenso starken unterirdischen Beeinflussung erfolgt die Abstimmung, wobei 20% der sämtlichen Stimmberechtigten sich für die deutsche Schule aussprechen müssen. Wer nicht mit abstimmt, der gilt als Gegner! Auf diese Weise gelingt es öfters, zu erreichen, daß die notwendige Prozentzahl 20 nicht ganz erfüllt wird. Ist sie doch erfüllt, so wird von neuem durch die Behörden versucht, die deutschen Mitglieder der Schulkommission zur Zurückziehung ihres Antrages zu bestimmen. Mißling auch das, so wird die tatsächliche Einrichtung der Schule über Jahr und Tag hinausgezögert, oder es wird, auf Grund unscheinbarer aber geschickt eingeführter und wohl erwogener Nebensätze in den Bestimmungen, den Kindern ein so weiter Schulweg auferlegt, daß sie dann schon lieber die nahe und bequem gelegene dänische Schule besuchen.

Ist es trotz aller Hindernisse wirklich zur deutschen Schule oder Schulklasse gekommen, so beruft die Schulkommission, die meistens wie gesagt eine dänische Mehrheit hat, den Lehrer, und sie sucht dazu natürlich jemanden aus, der, wenn er auch einigermaßen deutsch spricht, im Herzen doch dänisch gesinnt ist. Daher sind die Mehrzahl der deutschen Schulabteilungen gar nicht wirkliche deutsche Schulen, sondern deutschsprachige Klassen, in denen z. B. ein in nationaler Beziehung so entscheidendes Fach wie Geschichte, und ebenso natürlich die Heimatkunde, im dänischen Geiste erteilt wird. In Apenrade besteht eine öffentliche deutschsprachige Mittelschule, die zum guten Teil aus deutschen Steuern unterhalten wird, aber die nordschleswigschen Deutschen haben ebendort mit großen Kosten eine deutsche private Mittelschule ins Leben gerufen, weil sich gezeigt hat, daß die pseudodeutsche Schule die Herzen der Kinder dem deutschen Elternhaus abspenstig zu machen sucht. Ein anderes Beispiel bietet der Flecken Norburg auf der Insel Alsen. Dort bestand eine öffentliche deutschsprachige Schule mit 32 Kindern. Als die Eltern die systematische Danisierung ihrer Kinder in dieser sogenannten deutschen Anstalt nicht länger mit [77] ansehen wollten und eine deutsche Privatschule gründeten, zählte diese in wenigen Wochen 38 Schüler.

Eine der ersten Maßregeln der dänischen Regierung nach der Abstimmung war die Beseitigung von über 300 deutschen Lehrern. Was übrig blieb, waren entweder solche Lehrkräfte, die ihre Gesinnung von deutsch zu dänisch gewechselt hatten, oder solche, deren oberste Regel es ist, ihr deutsches Herz nicht merken zu lassen. Würden die Dänen es mit ihren liberal angestrichenen Gesetzen und Bestimmungen ehrlich meinen, so würden sie vor allen Dingen zulassen, daß die deutschen Schulen auch von deutschen Schulkommissionen verwaltet werden. Das tun sie nicht, und außerdem ist durch eine Bestimmung, die gleichfalls erst nach der Abstimmung zu Ungunsten Nordschleswigs getroffen wurde, die also in dem Bilde der dänischen Liberalität, das in Versailles vorgelegt wurde, gefehlt hat, der Nachwuchs an deutschen Lehrkräften abgeschnitten worden. Es wurde nämlich das bisher in Dänemark geltende gesetzliche Recht, wonach für die Anstellung im Volksschuldienst das dänische Staatsbürgerrecht nicht erforderlich ist, aufgehoben und damit die Berufung von Lehrern aus Deutschland unmöglich gemacht. Gleichzeitig wurde das ganze Lehrerbildungswesen: zwei deutsche Lehrerseminare und ein Lehrerinnenseminar, das es zur deutschen Zeit in Nordschleswig gegeben hatte, sofort danisiert. Durch rücksichtslose Anwendung aller dieser Mittel ist es der dänischen Regierung gelungen, seit der Abtretung die Zahl der deutschen Kinder in den öffentlichen Schulen auf ein Zehntel des früheren Bestandes herabzudrücken.

Auch für die deutschen Privatschulen sind die scheinbar liberalen dänischen Bestimmungen, nach denen der dänische Staat unter gewissen Voraussetzungen sogar einen Zuschuß von 50 Kronen für jedes Kind jährlich zu zahlen sich bereit erklärte, eine bloße Kulisse. Die Entscheidung darüber, ob der Zuschuß gezahlt wird, hat die Schulkommission, und diese ist in den meisten Fällen dänisch. In der Ortschaft Uk bestand z. B. die Schulkommission aus zwei deutschen Bauern, zwei dänischen Bauern und einem dänischen Zimmermann. Sie entschied mit einem Verhältnis von drei zu zwei Stimmen, die Leistungen der deutschen Privatschulen seien "nicht ausreichend", und obwohl ein Regierungsfachmann und der Amtsschulrat die Schule prüften und befriedigend fanden, so blieb es doch bei der Entscheidung der Kommission: der Zuschuß wurde nicht gezahlt. Außerdem gehören zu einer Schule ein Gebäude, Lehrmittel, Bänke usw. Um das zu beschaffen, sind die kleinen deutschen Gemeinden vielfach zu arm. Das Schulgeld in den deutschen Privatschulen muß also notwendigerweise so hoch sein, daß die wenigsten Eltern es bezahlen können und daß nur ein kleiner Teil von deutschen Kindern in deutschen Privatschulen unterrichtet werden kann.

Postkarte von Apenrade, 1920.

[Bildarchiv Scriptorium]      Postkarte von Apenrade, 1920.
An höheren Schulen wurde durch ein Gesetz vom 30. Juni 1920 in den vier abgetretenen Städten Hadersleben, Apenrade, Sonderburg und Tondern, den Hochburgen des Deutschtums, je ein staatliches dänisches Gymnasium errichtet. Nur in [78] Hadersleben waren die Deutschen bei der Abstimmung in der Minderheit geblieben. Halbamtlich wurde in Aussicht gestellt, daß in einer Stadt neben dem dänischen Gymnasium ein deutscher Parallelzug durch alle Klassen hindurch geführt werden soll. Dies Versprechen ist nie erfüllt worden. Es wurden nur sog. deutsche Abbauklassen eingeführt, um den Schülern aus den früheren deutschen Staatsgymnasien die Möglichkeit der Schulbeendigung zu geben, und die letzte dieser Abbauklassen ist am 1. Juli 1925 eingegangen. Von dem einst blühenden deutschen Schulwesen in Nordschleswig, das aus einem Gymnasium, einer Oberrealschule, drei Realschulen, drei höheren Mädchenschulen und drei Seminaren bestand, ist heute nichts mehr übrig.

Auf diesem Wege soll die deutsche Führerschicht ausgerottet werden. Auch die deutschsprachigen Mittelschulklassen in den vier genannten Städten sind dadurch für die Deutschen teilweise wertlos gemacht, daß sie keinen Abschluß erreichen. Mittelschulen bilden im dänischen Schulsystem das normale Mittelglied zwischen Grundschule und höherer Schule. Will ein Schüler aus einer deutschen Abteilung in die höhere Schule, d. h. in die dänische Staatsschule übertreten, so muß er eine Aufnahmeprüfung bestehen, auch im Dänischen, und verliert dabei natürlich Zeit. Dänischerseits hat man die deutschen Klassen absichtlich so in eine Sackgasse münden lassen, damit sie allmählich veröden. So sieht die dänische Praxis aus, nachdem Dänemark in Versailles geltend gemacht hatte, besondere vertragliche Garantien für die deutsche Minderheit seien unnötig, "da die liberale dänische Gesetzgebung, die für alle dänischen Staatsbürger in den Landesteilen gelten würde, ungeachtet der Sprache und Gesinnung, und in der namentlich die Unterrichtsfreiheit ein Prinzip sei, an sich genügend Garantien biete." Zu der liberalen Gesetzgebung wurde noch ausdrücklich die liberale Gesinnung versprochen. Als letzter Beweis dafür, wie wenig ernst auch dies Versprechen gemeint war, und wie sehr es den Dänen darauf ankam, das Deutschtum durch die Köpfung einer nationalen Führerschicht der Erhaltungsfähigkeit zu berauben, sei noch angeführt, daß fast alle nordschleswigschen Akademiker, die nach dem Kriege auf deutschen Universitäten ein Studium begonnen hatten und durch Examen zum Abschluß brachten, ihren Beruf in der Heimat nicht ausüben durften. Verschiedenen Ärzten wurde die Praxis verweigert. Von jungen Ärzten, die in Deutschland ihren Approbatsschein erlangt hatten und nicht darauf verzichten wollten, ihre Praxis in ihrer Heimat auszuüben, verlangte man die Neuablegung eines Staatsexamens in Kopenhagen.

Neben der Schule ist der zweite wichtige Lebensfaktor für die deutsche Minderheit in Nordschleswig die Kirche. Die dänische Regierung hat die deutschen evangelischen Gemeinden mit den dänischen unter einen einzigen Gemeinderat vereinigt. Dieser hat überall, mit einer Ausnahme, eine dänische Mehrheit, und so ist es erreicht, daß die deutschen Gemeinden keine selbständige Vertretung besitzen, ja nicht einmal die Rechte einer juristischen Person. Was das bedeutet, ist in einem [79] Vorfall in Apenrade besonders deutlich zur Erscheinung gekommen. Dort beschloß die dänische Majorität des Gemeinderates, das dortige, früher als Herberge zur Heimat benutzte "Lutherhaus", eine Stiftung des früheren deutschen Propstes und Hauptpastors Göttig von 1883, ganz einseitig an den dänischen "Kristelig Forening for unge Mänd" (K.F.U.M.) zu verpachten, obwohl das der Stiftung zugrunde liegende Testament Propst Göttigs das Haus als Asyl für alle christlichen und kirchlichen Bestrebungen der Gemeinde bestimmt hat. Die von der deutschen Fraktion an das Kirchenministerium sofort eingereichte Beschwerde gegen diesen Majoritätsbeschluß hat nach sechsmonatigem Warten eine Antwort bekommen, die keinerlei Entscheidung enthält. Wohl rät der Kirchenminister der dänischen Fraktion, sich mit den Deutschen in der Sache zu vergleichen, erklärt aber, daß die endgültige Entscheidung der Streitfrage eine Sache der Gerichte ist. Und eben der Gerichtsweg ist für die deutsche Gemeinde ungangbar, weil sie, wie oben bemerkt, nicht prozeßfähig ist.

Sämtliche deutsche Pastoren wurden nach der Annektion, ebenso wie die Lehrer, ihres Amtes enthoben. Wer bleiben wollte, mußte sich von neuem zur Wahl stellen. Das geistliche Amt, das viele von den Pastoren schon Jahrzehnte inne hatten, wurde von der Regierung als solches nicht anerkannt. Durch geschickte Handhabung der Verordnung über die Wiederwahl gelang es, einen großen Teil der deutschen Geistlichen abzuschieben. In bezug auf die Kirchensprache, ob deutsch oder dänisch, wurde durch einen ebenso geschickten Kunstgriff wie bei den Schulen das Deutsche möglichst ausgeschaltet, indem nämlich bestimmt wurde, daß die Gemeindevertreter wegen der sprachlichen Regelung einen Antrag einbringen sollten. Die Initiative wird auf diese Weise, mit Bedacht natürlich, einer Körperschaft zugeschoben, deren Mehrheit meist dänisch und nicht geneigt ist, deutsche Bedürfnisse anzuerkennen. Im übrigen werden dieselben Unterwühlungsmittel gegen etwa doch zustandekommende Anträge gebraucht wie bei der Schule. Als in Toftlund 55 Deutsche um deutschen Gottesdienst gebeten hatten, wurden die sämtlichen Namen in der Zeitung abgedruckt, mit dem Zweck der geschäftlichen Schädigung und Einschüchterung. In jedem Falle, in dem in der Gemeindekirche für eine kirchliche Handlung die deutsche Sprache benutzt werden soll, muß vorher die Genehmigung des dänischen Bischofs eingeholt werden - was eine ganz besondere Entwürdigung und Herabsetzung des Deutschen ist, da die Erlaubnis für andere Sprachen, wie z. B. schwedisch, nicht eingeholt zu werden braucht. Auch sorgt man dafür, den Eifer der deutschen Gemeinden zur Abhaltung deutscher Gottesdienste durch besondere Gebühren (Gesetz vom 29. März 1924) für die Benutzung der Kirche abzukühlen.

Zusammenfassend muß über die Lage der deutschen Minderheit im dänisch gewordenen Nordschleswig das Folgende gesagt werden:

1. Die Dänen haben sich zunächst, als sie Nordschleswig von den Siegerstaaten empfingen, unter Berufung auf ihre liberale Gesetzgebung dem Abschluß eines [80] Garantiepaktes entzogen, ebenso das deutsche Angebot auf vertragliche Regelung abgelehnt. 2. Sie haben bei mehreren Gelegenheiten die liberale Gesetzgebung zu ungunsten der deutschen Minderheit nachträglich geändert. 3. Sie haben in der Verwaltungspraxis unter Wahrung des liberalen Gesichts einen rücksichtslosen Kampf gegen die deutsche Minderheit mit dem Ziele der Aufsaugung geführt.

Daraus erklärt sich auch, daß sie sich geweigert haben, mit Deutschland ein Gegenseitigkeitsabkommen über die Behandlung der Minderheiten zu schließen. Gehen sie einen Vertrag ein, so sind sie rechtlich gebunden, die Minderheit genau nach den Bestimmungen des Vertrages zu behandeln. Unter den Verhältnissen aber, wie sie bestehen, kann die dänische Verwaltung innerhalb ihrer "weitmaschigen" Gesetzgebung tun und lassen, was sie will und - scheinbar liberal - in der Tat das Deutschtum rücksichtslos bekämpfen.

Der dänischen Politik, die eingestandenermaßen als ihr Ziel im abgetretenen Teile von Nordschleswig die Entnationalisierung des Deutschtums verfolgt, sind sowohl Teile des geschlossenen deutschen Sprachgebiets ausgeliefert worden, als auch kleinere, in die national-dänisch gesinnte Bevölkerung eingesprengte deutsche Minderheiten. Eine Grenze so zu ziehen, daß alles was deutsch fühlt auf die eine, alles was dänisch fühlt auf die andere Seite zu liegen kommt, ist in Nordschleswig unmöglich. Was gefunden werden muß, ist also der Ausgleich, und zwar der nach beiden Seiten hin gerechte. Die heutige deutsch-dänische Grenze ist nicht gerecht, sondern ungerecht. Der dänisch gesinnte Nordschleswiger Holger Andersen hat selbst von dieser neuen deutsch-dänischen Grenze gesagt, daß "es niemals in der Geschichte Schleswigs dort eine Grenze gegeben hat, wo die jetzige Grenze liegt - weder national, noch kulturell, noch geographisch".

Als der dänische König Christian X. am 12. Juli 1920 seinen Einzug in Tondern hielt, erklärte ihm der Wortführer der vergewaltigten abgetretenen Deutschen, Pastor D. Johannes Schmidt-Wodder, der bald darauf als Vertreter der deutschen Minderheit in den dänischen Reichstag gewählt wurde, im Namen seiner Volksgenossen:

      "Wir hoffen auf den Tag, wo wir über unser staatliches Geschick neu entscheiden werden, frei von dem Zwang der en-bloc-Abstimmung, frei von dem Zwang des Friedensvertrages."

Diese Hoffnung der deutschen Nordschleswiger ist die Hoffnung des ganzen deutschen Volkes.

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Das Versailler Diktat.
Vorgeschichte, Vollständiger Vertragstext, Gegenvorschläge der deutschen Regierung


Das Buch der deutschen Heimat, Kapitel "Schleswig-Holstein".

Deutsches Land: Das Buch von Volk und Heimat, Kapitel "Schleswig-Holstein."

Das Grenzlanddeutschtum: Nordschleswig

Zehn Jahre Versailles, besonders Bd. 3 Kapitel "Gegnerische Gebietsforderungen und ihre Vorgeschichte: Die Dänen" und Kapitel "Gefährdung und Gebietsverlust durch Abstimmung: Nordschleswig."

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Deutschtum in Not!
Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches.
Paul Rohrbach