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Deutschland und der Korridor

 
Danzigs Schicksal seit Versailles (Teil 1)
Karl Hans Fuchs

Für Polen ist die Frage des "Zugangs zum Meer" niemals in erster Linie eine wirtschaftliche Frage gewesen, wenngleich heute die polnische Propaganda fast ausschließlich mit Argumenten wirtschaftlicher Natur arbeitet. Für Polen war diese Frage von jeher Teil einer imperialistischen Zielsetzung. Bereits in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts forderte der polnische Politiker Poplawski, der als der geistige Vorfahre der polnischen Meerespolitiker zu betrachten ist, nicht nur Danzig und Westpreußen sondern auch Schlesien und Ostpreußen für den polnischen Staat der Zukunft, und selbst wenn Polen in anderen Grenzen wieder auferstünde, müsse es "nach der Beherrschung dieser Länder streben." In seinem Geiste bemühte sich Roman Dmowski, bei den Feindbundmächten nicht nur die Abtrennung Westpreußens und Danzigs zugunsten Polens sondern auch die Einverleibung Ostpreußens in den neuen polnischen Staat durchzusetzen. In einer Denkschrift Dmowskis an Wilson hieß es 1918: "Soll Ostpreußen als deutsches Gebiet erhalten bleiben, so muß es auch Westpreußen - den Korridor - behalten. Für Polen ist der Korridor wertlos, wenn es nicht auch Ostpreußen dazu erhält."

Wenn man diese Forderung mit dem tatsächlichen Zustand vergleicht, der in Versailles geschaffen wurde, so ist nur eine Deutung dieser Forderung möglich: Polen kann den Korridor nur als Plattform für eine weitere Ausdehnungspolitik mit dem Ziel der Errichtung einer umfassenden polnischen Ostherrschaft betrachten. Man würde durchaus fehlgehen, diese Äußerungen etwa nur als Maximalforderungen der ja heute zur Opposition gehörenden Nationaldemokraten zu betrachten. Um das Gegenteil zu beweisen, bedarf es gar nicht des Hinweises auf zahlreiche ähnliche Gedanken, die nicht nur in der Psychose der jüngsten Entwicklung sondern gerade auch in der Zeit der deutsch-polnischen Verständigung in polnischen Regierungskreisen entwickelt worden sind. Es genügt die Überlegung, daß sich diese Ziele durchaus in das offizielle außenpolitische Programm der polnischen Regierung einfügen. Dieses Programm erstrebt, anknüpfend an die Jagellonische Idee, eine polnische Vorherrschaft im Raume zwischen Schwarzem Meer [171] und Ostsee. Die jahrelangen Bemühungen Polens um den rumänischen Bundesgenossen, um Ungarn und überhaupt um einen Einfluß in den Angelegenheiten des Balkans dienten diesem Ziele ebenso wie die baltischen Hegemoniebestrebungen des Außenministers Beck. Und als im März 1938 die polnische Regierung zu ultimativen Forderungen gegen Litauen überging, erscholl der Ruf "Auf nach Memel!" über den Pilsudski-Platz in Warschau; man verlangte Memel als ergänzenden Stützpunkt Polens zur Erreichung des Zieles, die Ostsee zu einem "polnischen Binnenmeer" zu machen!1

Die Ausgangsstellung zur Erreichung dieser einwandfrei imperialistischen und expansionistischen Ziele, die Polen in Versailles durch den Erwerb des Korridors gewonnen hatte, war allerdings nach polnischer Anschauung an einer Stelle unvollständig und durchbrochen: in Danzig, an der Weichselmündung! Bereits vor Abschluß der Versailler Friedensverhandlungen hatte Polen versucht, in der Danziger Frage durch eine Gewaltlösung vollendete Tatsachen zu schaffen, indem es sich darum bemühte, den Transport der in Frankreich aufgestellten Haller-Armee nach Polen über Danzig zu lenken. In der Befürchtung, daß durch diesen Anschlag auf die deutsche Stadt der Widerstandswille des deutschen Volkes geweckt werden könnte, lehnten die Alliierten diesen polnischen Antrag ab.

Ähnliche Überlegungen und das Bestreben, die französische Hegemonialstellung im Osten wenigstens im Ostseebereich zugunsten Englands etwas zu beschränken, veranlaßten Lloyd George, sich in Versailles für die Errichtung einer "Freien Stadt Danzig" einzusetzen. Die polnische Forderung nach völliger Überantwortung Danzigs wurde nicht erfüllt. Die in den Artikeln 100 bis 108 des Versailler Vertrages enthaltenen Bestimmungen über die Zukunft Danzigs und der Weichselmündung sind von Polen stets als unbefriedigend und bestenfalls als ein Teilerfolg bewertet worden. Seitdem zieht sich das Bestreben, diesen polnischen Teilerfolg in einen Totalerfolg umzuwandeln und somit die gewonnene Ausgangsstellung zur Errichtung der polnischen Ostseeherrschaft endgültig zu befestigen, wie ein roter Faden durch die polnische Politik gegenüber Danzig. Die Drohung einer Annexion durch Polen ist das Motto, das auch über dem Schicksal Danzigs seit Versailles steht.




 
Die "Freie Stadt" von 1920 bis 1933

Bereits in den Verhandlungen, die im November 1920 zwischen Danzig und Polen gemäß Artikel 104 des Versailler Vertrages über die Abgrenzung der beiderseitigen Rechte und Pflichten in Paris geführt wurden, traten die polnischen Tendenzen mit unverhüllter Nacktheit zutage. Entwürfe Polens zu diesem Danzig-polnischen Grundvertrag enthielten bereits das ganze Programm seiner künftigen Politik gegenüber der "Freien Stadt" und die dabei zu verfolgenden Methoden. Polen forderte unter anderem: die vollkommene militärische Hoheit zu Wasser und zu Lande, die Unterhaltung von Garnisonen, absolute Polizeihoheit zu Lande, auf den Wasserstraßen und im Küstengebiet, polnische Zollverwaltung, Angleichung der gesamten Finanz- und Steuerpolitik, polnische Währung, Unterstellung der Danziger
Mottlauhafen in Danzig mit dem Haus der Naturforschenden 
Gesellschaft und Sternwarte
Mottlauhafen in Danzig mit dem Haus der Naturforschenden Gesellschaft und Sternwarte.
Handelsflotte unter polnische Flagge, obligatorische Einführung der polnischen Sprache in Gesetzgebung und Verwaltung als gleichberechtigt neben der deutschen. Diese Forderungen bedeuteten nicht nur eine Aus- [172] weitung der im Versailler Vertrag vorgesehenen Berechtigungen Polens in Danzig, sie sind nichts mehr und nichts weniger als die völlige Abkehr von den Grundbestimmungen des Versailler Vertrages. Erst unter dem Druck der Botschafterkonferenz und des Völkerbundes kam es am 9. November 1920 zur Unterzeichnung des Pariser Vertrages. Ebenso wie die auf Danzig bezüglichen Artikel des Versailler Diktates waren auch die Bestimmungen dieses Danzig-polnischen Grundvertrages ein Komplex von Kompromissen. Die in den Versailler Artikeln enthaltenen Unklarheiten wurden durch den Pariser Vertrag nicht beseitigt sondern durch eine Reihe von widerspruchsvollen Bestimmungen bereichert, die den Polen Handhabe zur weiteren Aushöhlung der Existenzgrundlagen der "Freien Stadt Danzig" boten.

Es ist hier nicht der Ort, ein vollständiges Bild von dem Gesamtkomplex der Rechtssatzungen zu geben, den man nicht ganz zutreffend als das "Danziger Statut" zu bezeichnen pflegt. Die staats- und völkerrechtlichen Grundlagen bestehen im wesentlichen aus den Artikeln des Versailler Vertrages, der Danziger Verfassung, des Pariser Vertrages vom 9. November 1920 und dem am 24. Oktober 1921 in Warschau abgeschlossenen Zusatzabkommen, das die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Polen regeln sollte. Zu dem Gesamtkomplex dieser Rechtsgrundlagen gehört ferner eine unübersehbare Fülle weiterer Vereinbarungen, Abmachungen, Protokolle und unzähliger Entschließungen und Entscheidungen der verschiedenen Völkerbundinstanzen. Dieser fast unübersehbare Wirrwarr von Rechtsnormen, bewußt unklaren Interpretationen, widerspruchsvollen Kompetenzen und halben Rechten stellt das Rechtsgebäude der "Freien Stadt" dar, das der britische Ministerpräsident Chamberlain jüngst als "weder unlogisch, noch ungerecht" bezeichnen zu können glaubte, während eine große englische Zeitung wie der Daily Telegraph die Bezeichnung "happy compromise" als besonders zutreffend für dieses juristische Monstrum erachtete.

Das Paradoxe an der Danziger Rechtssituation aber besteht darin, daß Danzig selbst, dem diese Bestimmungen gegen den ausdrücklich bekundeten Willen seiner Bevölkerung gewaltsam aufgezwungen worden waren, die Rechtsgrundlagen seiner von ihm nicht gewünschten Selbständigkeit ausgerechnet gegen den Staat verteidigen mußte, um dessentwillen diese Gründung überhaupt erfolgt war. Das internationale Recht war das einzige, was das kleine Danzig mit seinen 400.000 Einwohnern gegen den 30-Millionen-Staat Polen einzusetzen hatte, das seinerseits über den ganzen Machtapparat eines hochmilitarisierten Staates verfügte. Jeder Rechtsverlust, jedes Präjudiz zugunsten Polens brachte eine Gefährdung der unabhängigen Existenz Danzigs mit, da die "Freie Stadt" eben keine organisch gewachsene, in sich selbst beruhende und sich selbst bejahende Staatspersönlichkeit ist sondern ein juristisches Kunstprodukt, das mit seiner relativen Unabhängigkeit gegenüber Polen für die deutsche Bevölkerung gewissermaßen "das kleinere Übel" darstellte.

Polen aber, das hatte sich bereits in den ersten Tagen der Freistaat-Existenz gezeigt, war von vornherein der entschiedenste Gegner des status quo an der Weichselmündung!

Am deutlichsten zeigte sich dies in der Erbauung des Hafens von Gdingen. Die abstimmungslose Abtrennung des Korridors und Danzigs vom Deutschen Reich wurde bekanntlich mit der Notwendigkeit begründet, Polen einen Zugang zum Meer zu geben. Aus der Note der alliierten und assoziierten Mächte vom 16. Juni 1919, in der die deutschen Gegenvorschläge zu den Friedensbedingungen beantwortet wurden, geht einwandfrei hervor, daß Danzig als einziger Seehafen Polens dienen sollte. Aus dieser Begründung leiten sich alle weiteren Berechtigungen ab, die Polen auf Grund der Verträge im Gebiet der Freien Stadt besitzt, [173] und die gleiche Formel muß auch heute noch herhalten, um die Unentbehrlichkeit des Danziger Hafens "als den einzigen natürlichen Zugang zum Meer" für die wirtschaftliche und politische Existenz Polens zu beweisen. Das "Problem Gdingen", das heißt die Frage der polnischen Konkurrenz gegen den Danziger Hafen, dessen vertraglich garantierte Monopolstellung die einzige Voraussetzung für den status quo bildet, ist daher das Kernstück der ganzen Danzig-Frage und darüber hinaus wohl des ganzen deutsch-polnischen Problems.

Bereits während der Verhandlungen über die Friedensbedingungen hatten die Polen gedroht, einen eigenen Hafen am polnischen Teil der Ostseeküste zu bauen, wenn ihre Forderung auf gänzliche Einverleibung Danzigs in Polen nicht erfüllt werde. Diese Drohung wurde während der Verhandlungen über den Danzig-polnischen Grundvertrag vom 9. November 1920 in einer Verlautbarung der amtlichen polnischen Telegraphenagentur ausdrücklich wiederholt. Nachdem diese Drohungen nicht verfingen, ging Polen nicht lange danach dazu über, durch ihre [174] Verwirklichung die Erreichung des Endzieles, die Einverleibung Danzigs, wirksam vorzubereiten: Im Jahre 1924 begann die polnische Regierung, in einer Entfernung von nur 20 Kilometern von Danzig einen neuen freien Zugang zum Meer zu schaffen, einen zweiten Hafen, der nach dem Willen seiner staatlichen Erbauer und Förderer nicht dazu dienen sollte, den zusätzlichen, in Danzig etwa nicht mehr zu bewältigenden seewärtigen Warenverkehr Polens zu erledigen sondern der seinen Umschlag auf Kosten des "natürlichen" Zugangs Danzig von Jahr zu Jahr immer mehr erweiterte und diesen damit praktisch außer Kraft zu setzen drohte. Diese Entwicklung führte dahin, daß bis zum Jahre 1933 der Anteil Danzigs am seewärtigen Warenverkehr Polens von 75,2 v.H. (im Jahre 1929) auf 45,8 v.H. sank, während der Anteil des neuerrichteten Staatshafens Gdingen von 24,8 v.H. (1929) auf 54,2 v.H. stieg, also 1933 Danzig bereits überflügelte! Dies geschah, obwohl die Umschlagskapazität des Danziger Hafens noch
Mottlauhafen mit Sternwarte, Rathausturm, Marienkirche 
und Krantor, den Wahrzeichen der Stadt Danzig
Mottlauhafen mit Sternwarte, Rathausturm, Marienkirche und Krantor, den Wahrzeichen der Stadt Danzig.
keineswegs voll ausgenutzt war und mit unendlich geringeren Unkosten, als sie durch die Erbauung und Erhaltung Gdingens verursacht wurden, auf weit über den heute durch beide Häfen gehenden polnischen Umschlag gesteigert werden könnte.

Dieses Hafenproblem hängt aufs engste mit der Frage der geographischen Lage Danzigs an der Weichselmündung, die nach den Worten des polnischen Außenministers "durch keine neuen Formeln verwischt werden kann", zusammen. Als die vor dem Kriege unter drei verschiedenen Staaten aufgeteilte Weichsel durch den Versailler Vertrag fast in ihrem gesamten Lauf unter den Einfluß der polnischen Verwaltung kam, hätte man erwarten können, daß die Weichselschiffahrt einen großen Aufschwung nehmen würde. Man sollte ferner annehmen, daß die polnische Regierung mit Rücksicht auf "den einzigen natürlichen Zugang zum Meer", den Weichselmündungshafen Danzig, "die Krone der Weichsel", dem Ausbau und der Regulierung dieses Stromes die allergrößte Sorgfalt gewidmet hätte. Die Tatsachen zeugen vom Gegenteil: In zwanzig Jahren sank der Warenverkehr auf dem "Hauptwasserweg" Polens nach Danzig auf 75 v.H. der Mengen, die vor dem Kriege allein auf dem preußischen Teile der Weichsel nach Danzig befördert worden waren! Und die Sandinseln im Strombett der Weichsel, die eingefallenen Ufer, die verwilderten Buhnen selbst in dem von der preußischen Verwaltung so intensiv gepflegten Unterlauf zeugen von der Pflege, die Polen dieser seiner "Lebensader" zuteil werden läßt.

Diese beiden Momente allein zeigen mit aller Deutlichkeit, was Polen bis 1933 getan hatte, um Danzig und seine Bevölkerung in den Genuß der angeblich so günstigen und naturgegebenen Zugehörigkeit zum polnischen Wirtschaftsgebiet zu setzen. Der Danziger Hafen erlitt nicht nur mengenmäßige Verluste sondern auch strukturelle Nachteile zugunsten des durch den polnischen Staats systematisch geförderten Hafens von Gdingen. Die wertvollen Stückgüter, an deren Umschlag der Danziger Eigenhandel beteiligt war, wanderten ab, und es blieben die Volumengüter, die wie zum Beispiel die Kohle von den polnischen Gruben direkt ohne Beteiligung des Danziger Kaufmanns ins Ausland gehandelt werden. Besonders empfindlich war für den Danziger Kaufmann bei diesen Veränderungen der Rückgang auf der Seite der Einfuhr, die zum Beispiel 1933 fast auf den vierten Teil des Standes von 1929 zusammengeschrumpft war. Die rein mengenmäßige Vergrößerung des Danziger Umschlages gegenüber der Vorkriegszeit ist also ein ganz trügerisches, von Polen allerdings mit Vorliebe angewendetes Beweismittel. Die polnische Zielsetzung, die während der Pariser Verhandlung mit zynischer Offenheit enthüllt und seitdem mit äußerster Konsequenz aufrechterhalten worden war, schaltete es demnach von vornherein aus, daß Polen ein Interesse daran hatte, daß die neue Handelsblüte, die Danzig in der Mantelnote Clemenceaus verheißen worden war, Wirklichkeit würde.

[175] War schon die rein verkehrsmäßig zu wertende und durch die Steigerung der Massengüter bedingte Vergrößerung des Hafenumschlags keineswegs dazu angetan, die schweren Verluste auszugleichen, die Handel, Industrie und Landwirtschaft durch die Losreißung vom Kreislauf des deutschen Wirtschaftsorganismus erlitten hatten, mußte die frühzeitig zu einem äußersten Etatismus entwickelte polnische Wirtschaftspolitik gewollt und ungewollt zu einer weiteren Zerstörung der wirtschaftliche Grundlagen Danzigs führen. Die Folgen, die sich für den Handel nach einer kurzen Zeit der Scheinkonjunktur zeigten, waren fürchterlich: der einst blühende Zuckerhandel sowie die beiden großen Zuckerraffinierien brachen zusammen, der Handel mit Düngemitteln, mit Reis, mit Maschinen, mit Tabak und so weiter wurde gänzlich lahmgelegt, der Getreidehandel durch Benachteiligung bei der Abwicklung der Exportformalitäten ruiniert. Die Danziger Kaufmannschaft, deren jahrhundertealte Erfahrungen im osteuropäischen Handel für die junge polnische Wirtschaft hätten nutzbar gemacht werden können, wurde systematisch vom Hinterlande abgedrängt und ihr jede Möglichkeit verbaut, die alten traditionellen Beziehungen zu pflegen oder neue anzuknüpfen. Der Beschäftigungsstand der großen Danziger Werften und der anderen großen und mittleren Industrien sank mit beängstigender Schnelligkeit auf Bruchteile des Vorkriegsstandes. Die Werften wurden nur selten mit polnischen Staatsaufträgen bedacht. Die Erzeugnisse der anderen Industrien wurden und werden durch eine ständige Boykotthetze vom polnischen Binnenmarkt ausgeschaltet, während die Konkurrenzfähigkeit ihrer Exportpreise durch die wesentlich niedrigeren Gestehungskosten der polnischen Produktion zu einer fast unlösbaren Aufgabe wird. Obwohl Polen als ein in dem Anfangsstadium moderner Wirtschaftsentwicklung befindliches Land ein starkes Interesse an diesen im gemeinsamen Zollgebiet befindlichen Wirtschaftszweigen hätte haben sollen, bekämpfte es mit allen Mitteln seiner seit langem staatlich gelenkten Wirtschaftspolitik, die ihre Arme auf Grund der Verträge (Zoll, Eisenbahn, Hafen und so weiter) ja auch nach Danzig erstrecken kann, den deutschen Kaufmann und Unternehmer. Entgegen dem klaren Wortlaut der Verträge, die jede Beschränkung des Warenverkehrs zwischen Danzig und Polen verbieten, traf Polen zolltarifarische Maßnahmen gegen die Einfuhr Danziger Produktionsgüter und errichtete ein Warenkontrollsystem, das nicht nur an den polnischen Zollstationen ausgeübt wurde sondern sich sogar bis in die Kontore und Werkstätten der Danziger Firmen erstreckte und zu einer staatlich betriebenen polnischen Wirtschaftsspionage mißbraucht wurde. Diese eindeutig gegen den status quo gerichteten Rechtsbrüche krönte Polen im Jahre 1932 durch die Sperrung der polnischen Grenze gegen die Waren des Danziger Veredlungsverkehrs. Die Danziger Landwirtschaft schließlich verlor mit der Abtrennung vom Reich die Absatzmärkte für ihre hochwertigen Erzeugnisse und stand andererseits auf dem Danziger Binnenmarkt dem ungehinderten Hineinströmen der billigen polnischen Erzeugnisse gegenüber. Darüber hinaus bedrohten die unsozialen Lohnverhältnisse Polens durch die damit verbundenen Preisunterbietungen das Lohn- und Preisniveau und damit auch den Lebensstandard der Danziger Bevölkerung in Stadt und Land, der eben aus Gründen der nationalen und kulturellen Besonderheit ein höherer sein mußte, wollte man nicht ähnlich wie das einstmals so stolze Westpreußen allmählich auf das primitive Niveau polnischer Ostprovinzen herabsinken.

Alle diese Angriffe auf Danzigs wirtschaftliche Existenzgrundlagen, von denen hier nur ein kleiner Ausschnitt unter Fortlassung sehr bezeichnender Einzelmomente, wie zum Beispiel der Behandlung der Danziger Eigenbedarfskontingente und anderes mehr gegeben werden kann, wurden stets in sehr geschickter Weise durch einen Schleier von juristischen Begründungen und nationalökonomischen Beweisführungen getarnt. Diese Spiegelfechtereien konnten jedoch nie- [176] mals darüber hinwegtäuschen, daß hier nicht die Wirtschaft sondern die Politik das Gesetz des Handelns bestimmte. "In Danzig ist alles nur Politik, obwohl es wirtschaftlich verkleidet wird", schrieb im Jahre 1928 der polnische Legationsrat Zalewski von der diplomatischen Vertretung Polens in Danzig.

Der Wirtschaftskampf, der Polen gegen Danzig führte, um den Wohlstand der deutschen Bevölkerung zu untergraben, stellte gewissermaßen die artilleristische Vorbereitung zu der eigentlichen Kampfhandlung dar, die Polen abschnittsweise seinem Endziel näher bringen sollte. Diese Kampfhandlung aber setzte sich ihrerseits aus zahlreichen Aktionen zusammen, die auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens angesetzt wurden und von denen die ständig wiederholten Angriffe auf die staatlichen Hoheitsrechte Danzigs die wesentlichsten sind.

Noch im Jahre 1937 empfahl der ehemalige diplomatische Vertreter der Republik Polen in Danzig, Strasburger, den Politikern seines Landes als besten Weg zur Lösung des Danzig-Problems im polnischen Sinne "eine organische Arbeit in(!) Danzig" anstatt "einer oder ein paar Taten". Das hieß nichts anderes, als daß er eine organische Durchdringung zwecks kalter Einverleibung Danzigs für erfolgversprechender hielt als einen Handstreich mit Waffengewalt.2 Polen hat diesen Weg auch konsequent beschritten und seit 1920 stets nach dem Motto "Mit den Paragraphen gegen die Verträge!" oder "Durch Versailles gegen den status quo!" gehandelt. In der propagandistischen Argumentation sind die von Polen aufgestellten Forderungen oder die von ihnen durchgeführten Usurpationen meist damit begründet worden, daß die im Pariser Vertrag von 1920 enthaltenen Bestimmungen für das Verhältnis Polens zu Danzig von Polen in der Zwangslage des polnisch-russischen Krieges erpreßt worden seien. Die Bestimmungen des Pariser Vertrages widersprächen dem Sinne des Versailler Vertrages, sie seien ein Unrecht, das wiedergutgemacht werden müsse, und bedürfe daher der Revision. Daß diese "Revision" natürlich im Geiste der bereits erwähnten Vorschläge erstrebt wurde, die Polen zu diesem Vertrage im Herbst des Jahres 1920 gemacht hatte, versteht sich am Rande. In diesen "Pariser Forderungen" sind sämtliche Aktionen, die Polen im Laufe der Jahre gegen die politische Selbständigkeit der "Freien Stadt" gerichtet hat, bereits vorgezeichnet.3 Es ist unmöglich, alle die aus diesen Aktionen entstandenen Konflikte hier ausführlich zu behandeln. Allein über hundert Streitfälle zwischen Danzig und Polen sind ja bis 1933 den Völkerbundsinstanzen unterbreitet worden, was übrigens Chamberlains Feststellung, die Danziger Lösung sei "weder ungerecht, noch unlogisch", ebenfalls in geeigneter Weise illustriert! Nur an einige besonders charakteristische Streitfragen und Konflikte sei hier kurz erinnert.

In den Verträgen ist bekanntlich Polen die Verwaltung der Danziger Eisenbahnen übertragen worden. Trotz klarer Rechtsentscheidungen der Völkerbundsinstanzen hat Polen jahrelang in Danzig eine Eisenbahndirektion unterhalten, die ihre Tätigkeit in vertragswidriger Weise auch auf die innerpolnischen Korridorstrecken ausdehnte, wodurch die Selbständigkeit und Geschlossenheit des Danziger Verwaltungsbereiches durchbrochen wurde. Der Hauptzweck aber, der dabei verfolgt wurde, war der, ein möglichst großes Beamtenheer in Danzig zur Stärkung des schwachen polnischen Elements zu unterhalten und damit eine [177] Basis zur Polonisierung zu gewinnen. Diesem Ziele diente auch die Verdrängung der deutsch-stämmigen Eisenbahnbediensteten, die trotz einer bereits im Jahre 1921 gefällten Entscheidung des Völkerbundskommissars systematisch durch Elemente aus Kongreßpolen ersetzt und bei Beförderungen zu deren Gunsten übergangen wurden. Der Anteil der Polen an den Eisenbahnbediensteten ist heute von 3 v.H. im Jahre 1921 auf 90 v.H. im Jahre 1938 angestiegen! In ähnlicher Weise verfuhr Polen mit den Sonderrechten der Danziger Eisenbahnen zum Beispiel in der Sprachenfrage. Ja sogar zu Angriffen auf die Währungshoheit Danzigs mißbrauchte Polen seine Pflicht, den Eisenbahndienst auf dem für seine Wirtschaft angeblich so unentbehrlichen Danziger Gebiet zu versehen! Wenn man schließlich bedenkt, daß die wichtigsten D-Züge von und nach Warschau in Danzig überhaupt nicht anhalten sondern den Danziger Hauptbahnhof mit dem Ziel Gdingen oder von dort kommend in rasendem Tempo durchfahren, darf man sich wohl darüber wundern, daß der polnische Außenminister die Lage Danzigs an Polens "Haupteisenbahnweg zur See" als ein für seine Thesen anwendbares Argument erachtet hat.

Großes Aufsehen hat seiner Zeit der als "Briefkastenkonflikt" in aller Welt bekannte Streitfall über den polnischen Postdienst im Danziger Hafen erregt. Die Verwaltung des Postwesens ist ein staatliches Hoheitsrecht Danzigs. Polen hat nach den Verträgen lediglich das Recht, im Hafen für die Abwicklung des Postverkehrs zwischen Polen und dem Ausland über den Danziger Hafen einen Postdienst einzurichten. In einer Januarnacht des Jahres 1925 brachte Polen eigenmächtig polnische Briefkästen auch außerhalb des Hafengebietes in der Stadt an. Der Völkerbund gab entgegen der klaren Rechtslage den polnischen Forderungen statt und erweiterte den Begriff "Hafen" auf den größeren Teil der Geschäftsstadt, in der Polen seitdem das Recht hat, eine eigene Post neben der Danziger zu unterhalten. Daß Polen seit Jahren und bis auf den heutigen Tag über diese Postdienstzone hinausgreift und seine praktisch gar nicht ausgenutzte Postverwaltung auf Danziger Gebiet ebenso wie die Eisenbahnverwaltung ausschließlich Polonisierungszwecken dienstbar macht, wird niemanden überraschen.

Ein ebenfalls bezeichnendes Kapitel ist die Frage der "Führung der auswärtigen Angelegenheiten" der Freien Stadt und des Schutzes Danziger Staatsangehöriger im Auslande, die Polen gemäß den Verträgen "sicherzustellen" hat. Obwohl einwandfrei nur von einer Pflicht Polens zur technischen Erledigung des diplomatischen und konsularischen Verkehrs die Rede sein kann, hat Polen bis 1933 in nicht weniger als 23 Fällen versucht, diese Pflicht in ein Recht zu selbständiger außenpolitischer Entscheidung umzudeuten und die Wahrnehmung diplomatischer Interessen Danzigs wie zum Beispiel den Beitritt der Freien Stadt zum Kelloggpakt oder die Anmeldung deutscher und anderer Kriegsschiffbesuche nach Gutdünken zu verzögern oder gar zu unterschlagen. Danziger Staatsbürger wurden im Ausland durch polnische Konsulate als polnische Staatsangehörige behandelt oder ohne konsularischen Schutz gelassen, die Teilnahme Danziger Delegationen an internationalen Kongressen sabotiert und so weiter. Die Serie dieser Fälle wurde übrigens bis auf den heutigen Tag fortgesetzt.

Natürlich hat Polen es nicht versäumt, seine politischen Ausdehnungsaktionen auch auf das Gebiet zu erstrecken, das neben dem Hafenproblem die Hauptangriffsbasis gegen die Danziger Existenzgrundlagen darstellt: das Zollwesen. An anderer Stelle wurde bereits mehrfach angedeutet, daß zolltechnische Maßnahmen ein wesentliches Mittel im Kampf Polens gegen die Danziger Wirtschaft sind. Die polnischen Aspirationen aber gehen weiter. In Danzig gelten [178] zwar die polnischen Zollgesetze und der polnische Zolltarif, die Danziger Zollverwaltung jedoch ist ein Danziger Hoheitsrecht und wird von einer Danziger Staatsbehörde mit ausschließlich deutschen Danziger Beamten wahrgenommen. Mehrfach hat Polen die Forderung aufgestellt, daß dieses Danziger Hoheitsrecht aufgehoben und die Verwaltung in polnische Hände gegeben würde. Im Jahre 1932 wurde sogar in offizieller Form ein Vorstoß in dieser Richtung unternommen. Das Ziel dieser Bestrebungen ist klar: Die Abwicklung der Zollgeschäfte in Danzig durch eine polnische Behörde hätte der administrativen Benachteiligung der alteingesessenen deutschen
Hafengebiet und Hafenanlagen von Danzig Hafengebiet und Hafenanlagen von Danzig
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Firmen zugunsten polnischer Unternehmungen Tür und Tor geöffnet. Die Durchdringung der Danziger Wirtschaft durch das polnische Element wäre dann endgültige Tatsache geworden. Auch dieses Kapitel des polnischen Zollwesens war mit dem Jahre 1933 keineswegs abgeschlossen.

Am alleraufschlußreichsten aber sind die Vorstöße, die von seiten Polens gemacht worden sind, um Danzig und die Weichselmündung militärisch zu beherrschen.

In seinen Vorschlägen zum Pariser Vertrag hatte Polen die Forderung erhoben, daß ihm die vollkommene militärische Oberhoheit über Danzig übertragen würde; es forderte das Recht, auf dem Gebiet der Freien Stadt Militär- und Seestreitkräfte sowie eine besondere polnische Polizeitruppe zu unterhalten. Da dieses Ziel in Paris nicht erreicht wurde, ließ Polen in den folgenden Jahren kein Mittel unversucht, um durch mehrere Einzelaktionen den erstrebten Zustand der totalen militärischen Beherrschung des Danziger Gebietes schließlich doch noch zu erreichen.
Das polnische Munitionslager
Im Jahre 1925 überließ der Völkerbund die Westerplatte, die zum Gebiet der Freien Stadt Danzig gehört, Polen zur Anlage eines Munitionshafens. Wie eine schwere Drohung liegt seitdem die Westerplatte an der Einfahrt zu dem alten deutschen Hafen Danzig. Die Drohung aber wurde zugleich zu einer ständigen ernsten Mahnung für Danzig und das Reich, den Willen zur Heimkehr der widerrechtlich abgetrennten Gebiete wach zu halten und zu stärken bis zu dem Tag, an dem Polen auch die Westerplatte wieder räumen muß.
Oben: Das polnische Munitionslager.
Die bemerkenswerteste Etappe auf diesem Wege war die Errichtung eines Munitionslagerplatzes auf der Westerplatte, einem Gelände, das dem Danziger Hafen an der Mündung der Weichsel vorgelagert ist. Der Völkerbund, auf dessen Verlangen in die Danziger Verfassung ein Artikel aufgenommen worden war, "daß die Freie Stadt nicht als Militär- oder Marinebasis dienen kann, daß sie keine Festungswerke errichten, noch die Herstellung von Munition und Kriegsmaterial auf ihrem Gebiete gestatten darf", derselbe Völkerbund sprach Polen durch einen Ratsbeschluß vom 14. März 1924 das Recht zu, im Danziger Hafen ein Munitionslager "zum Löschen, Einlagern und zur Weiterbeförderung von Kriegsbedarf und Sprengstoff nach Polen" zu unterhalten. Selbst Clemenceau hatte in seiner Mantelnote vom Juni 1919 nur von "gewissen wirtschaftlichen Rechten" gesprochen, die Polen in Danzig erhalten sollte. Da außerdem der Bau Gdingens zur Zeit dieses Ratsbeschlusses bereits in Gang gebracht worden war, ist die Rechtslage in dieser Frage ganz eindeutig, und es kann gar kein Zweifel darüber bestehen, daß auch in diesem Falle weder Recht noch Logik sondern ausschließlich politische Erwägungen die Situation in Danzig zugunsten Polens entschieden. Als schließlich die Polen eine ständige "Wachtruppe" zur Bewachung der Munitionstransporte verlangte, war es endgültig klargeworden, daß der Besitz der Westerplatte nicht allein für die Einlagerung und Beförderung von Munition sondern als militärischer Stützpunkt erstrebt worden war, um von hier aus die militärische Einflußzone allmählich auf weitere Gebiete und schließlich über den ganzen Freistaat auszudehnen. Der Völkerbundsrat gestand Polen am 19. November 1925 eine ständige "Wachmannschaft von 88 Mann polnischen Militärs" zu, was von Polen in der Weise ausgelegt wurde, daß zu je drei Soldaten stets ein Offizier oder Unteroffizier auf der Westerplatte stationiert wurde. Als eine Tatsache schließlich, die als symptomatisch für die Sinnlosigkeit und Kompliziertheit der allgemeinen Verhältnisse seit Versailles gelten kann, sei schließlich erwähnt, daß der Munitionslagerplatz auf der Westerplatte nach wie vor Danziger Hoheitsgebiet ist und vom Danziger Polizeipräsidenten nur nach vorheriger Anmeldung betreten werden kann.

[179=Karte] [180] Mit diesem einen Erfolg gab sich Polen nun keineswegs zufrieden sondern wartete im Laufe der Zeit mit zahlreichen anderweitigen Aktionen auf militärpolitischem Gebiet auf, die stets gefährliche Konflikte heraufbeschworen: die Frage des Anlagerechts für polnische Kriegsschiffe im Danziger Hafen (Port d'Attache), das noch im Jahre 1932 verlängert werden mußte, obwohl Polen in Gdingen bereits einen modernen Kriegshafen für seine kleine Flotte errichtet hatte, ferner die widerrechtliche Entsendung polnischer Marinepatrouillen in Danzigs Straßen zur angeblichen "polizeilichen Betreuung" von Urlaubern, was von der Danziger Bevölkerung mit Recht als eine Provokation aufgefaßt wurde, und anderes mehr. Auch daß von Polen Fragen der polizeilichen Sicherheit auf Danziger Gebiet immer wieder aufgerollt werden, ist nur im Zusammenhang mit den militärischen Aspirationen zu deuten. Der Völkerbund aber, der den Schutz der "Freien Stadt" übernommen hatte, tat nicht nur nichts, um Danzig gegen die Bedrohung zu schützen, sondern machte den Bock zum Gärtner, indem er ausgerechnet Polen als den vom Völkerbundskommissar gegebenenfalls zu beauftragenden Verteidiger Danzigs gegen kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen bezeichnete. Am 5. März 1933, nur kurze Zeit vor dem Regierungsantritt der Nationalsozialisten in Danzig, landete Polen 120 Mann Marine-Infanterie auf der Westerplatte, um die dortige Besatzung zu verstärken. Der Zeitpunkt, wo das aus allen natürlichen Zusammenhängen herausgerissene, wirtschaftlich geknebelte, ausgehungerte und systematisch abgewürgte, vom Völkerbund immer wieder schmählich preisgegebene Danzig durch einen Handstreich um seine Selbständigkeit gebracht und endgültig Polen einverleibt werden konnte, schien gekommen.

Die wenigen Punkte, die hier als die entscheidendsten und bezeichnendsten aus der Fülle der Schwierigkeiten und Konflikte herausgegriffen wurden, geben trotz ihrer Unvollständigkeit ein Bild von den Bedingungen, unter denen das Versailler Geschöpf der "Freien Stadt Danzig" die ersten 13 Jahre seiner Existenz verbrachte. Dieses Bild vermittelt zugleich einen Querschnitt durch das Verhalten Polens gegenüber Danzig, wie es sich in den Jahren 1920-1933 darstellte. In dieser Zeit, in der in Danzig keine bösen Nazis regierten sondern artige Demokraten oder gewissenhafte, vertragstreue Juristen nach Genfer Geschmack, hat Polen jede Chance versäumt, um Danzig von den angeblichen Vorteilen der Abtrennung vom Reich zu überzeugen. Polen hat im Gegenteil alles getan, um dem Danziger Kaufmann etwaige Gewinne aus der veränderten politischen Verteilung des Hinterlandes vorzuenthalten oder diese nach Gdingen abzulenken, es hat alles getan, um der Danziger Bevölkerung die Anomalität des Zustandes fühlbar zu machen und die natürliche ideelle Sehnsucht nach der Rückkehr zum Mutterlande durch materielle Benachteiligung zu verstärken. Polen hat in dieser Zeit, wo in Danzig und Deutschland die Erfüllungspolitiker ängstlich jede aktive Auflehnung gegen das Versailler Diktat vermieden, keinen Augenblick einen Zweifel darüber gelassen, daß es auf eine baldige Änderung des heute so energisch als "heiliges Recht" verteidigten status quo an der Weichselmündung im Sinne einer Einnahme Danzigs durch Polen hinarbeitete. Eine im Jahre 1928 durch Zufall zur öffentlichen Kenntnis gelangte geheime polnische Denkschrift, die aus Kreisen der diplomatischen Vertretung Polens in Danzig stammte, sprach diese Ziele offen aus, über die in den verschiedenen Parteilagern Polens höchstens taktische, aber keinerlei grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten bestanden. Die Ausgleichschancen waren in den 13 Jahren, die bis zum Ende der Parteiherrschaft in Danzig bestanden, für Polen nicht gering. Ihre Ausnutzung hätte ihm womöglich das so sehnlich erstrebte "Ostlocarno" einbringen können. Statt dessen mißbrauchte Polen jedes Entgegenkommen zu desto energischerer Ausweitung seines Einflusses in der Hoffnung auf eine schließliche Liquidierung [181] des Freistaates zu seinen Gunsten. Der Widerstandswille der Bevölkerung, der von innen her so zahlreichen Zersetzungsgefahren ausgesetzt war, wurde dadurch von außen her gestärkt und selbst die schwächsten Koalitionsregierungen zu einer revisionistischen und den polnischen Interessen entgegengesetzten Einstellung ihrer Politik gezwungen, bis schließlich in den Zeiten von 1932/33 der Höhepunkt der Spannung um das Danziger Pulverfaß, das jeden Augenblick zu explodieren drohte, erreicht war. Das war die Situation, die die Nationalsozialisten bei ihrem Regierungsantritt in Danzig im Jahre 1933 vorfanden.




Anmerkungen

1Zum weiteren Beweise dessen, daß diese Forderung nicht etwa nur aus nationaldemokratischer, das heißt also oppositioneller Grundeinstellung zu erklären war, sei daran erinnert, daß im Jahre 1934 - nach Abschluß des deutsch-polnischen Nichtangriffsvertrages - der Journalist Taddeusz Katelbach im offiziösen Organ des Außenministeriums Gazeta Polska den Litauern Ratschläge zur Entdeutschung Memels erteilte. Ein anderer Weg, aber das gleiche Ziel! ...zurück...

2Siehe hier [im Original S. 186]. ...zurück...

3Vgl. Dr. Th. Rudolph, Lehren aus 12 Jahren der Beziehungen Danzigs zu Polen und zum Völkerbund, Danzig 1932. ...zurück...

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