Bd. 7: Die Organisationen der Kriegführung,
Zweiter Teil:
Die Organisationen für die Versorgung des
Heeres
Kapitel 3: Die Etappe
(Forts.)
Oberstleutnant Karl Schroeder
7. Die Verwaltung des besetzten
Gebiets.
Wenn der Etappe manche der ihr ursprünglich zugedachten Aufgaben
abgenommen wurden, andere ihr blieben und sich nur allmählich und, ohne
über den Rahmen der Vorschriften hinauszuwachsen, ausdehnten, so nahm
ein bestimmter Teil bald so ungeahnte Ausdehnung an, daß für ihn
die Schaffung völlig neuer Organisationen notwendig wurde: die
Verwaltung und Ausnutzung des besetzten Gebiets. Die in folgendem geschilderte
Art der Verwaltung kann nur als Beispiel gelten, da fast bei jeder
Etappeninspektion die Einzel- [230] heiten sich anders
entwickelten, und vor allem auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen
durchaus verschiedene Normen in der Abgrenzung der Befugnisse gegen die
Generalgouvernements und Militärverwaltungen herrschten. Immerhin gibt
das Beispiel ein Bild von den erzielten Leistungen; die Anforderungen waren
überall die gleichen und lediglich die Form der Bearbeitung zeigte
Verschiedenheiten.
Der jeder Etappeninspektion beigegebene höhere Zivilverwaltungsbeamte
mit seinem Personal sollte nach den geltenden Vorschriften "die Verwaltung der
eroberten Gebiete einrichten", besonders sollten ihm obliegen: Maßnahmen
zur Beobachtung der Einwohner, Vornahme von Haussuchungen, Einrichtung
einer Geheimpolizei im Etappengebiet, Eröffnung von Nachrichtenquellen
über politische und militärische Maßnahmen des Feindes,
Überwachung des zugelassenen Privatverkehrs, Maßnahmen gegen
feindliche Spionage, Beaufsichtigung der Presse.
Darin war also der Hauptwert auf die militärpolitische Polizei gelegt und zu
diesem Zweck auch das äußerst geringe Personal aus
Kriminalbeamten gebildet. Das mußte aber bald geändert werden.
Einerseits mußte die Einrichtung eines
Nachrichten-, d. h. Kundschafterdienstes, und die Abwehr feindlicher
Spionage, also gerade die militärpolitische Polizei als ein besonderes, an
sich schon recht umfangreiches Feld der Tätigkeit an
andere - später zu schildernde - Behörden abgetreten
werden; andrerseits aber entstand aus den unscheinbaren Worten "Verwaltung der
eroberten Gebiete" eine nicht vorherzusehende Riesenfülle von Arbeit.
Denn die Etappeninspektionen traten, durch die Verhältnisse gezwungen,
bald schon überall an Stelle der obersten Landesbehörden der
feindlichen Länder und vielfach der örtlichen Regierungsstellen. Die
Zivilverwaltung wurde damit das Organ des Etappeninspekteurs zur
Ausführung alles dessen, was das Ministerium des Innern und vieles von
dem, was das Finanz- und Justizministerium der betreffenden Länder und
die Provinz- (Departements-, Gouvernements- usw.) Regierungen im
Frieden bearbeitet hatten. Insbesondere bearbeitete die Zivilverwaltung
polizeiliche Anordnungen, Entwerfen von Verordnungen des Etappeninspekteurs
an die Bevölkerung, Überwachung einheimischer
Polizei- und Gemeindebehörden, Beaufsichtigung feindlicher
Staatsbehörden, wo solche im Amte waren, und Zensur von Zeitungen,
Büchern, Theatern und Kinos (soweit letzteres nicht den besonderen
Theaterreferenten übertragen war); in Frankreich und bei den
selbständigen, d. h. nicht Oberost unterstehenden Armeen des Ostens
auch die Steuerfragen. So wurden z. B. bei der Armeeabteilung Woyrsch
direkte Steuern und Stempelsteuern erhoben. An Steuern, Strafen und
Passierscheingeldern gingen bei der Etappeninspektion dieser Armeeabteilung im
Jahre 1916 ein: 426 181,63 Mark, im Jahre 1917 bis zum 1.
Oktober: 602 808 Mark. In Frankreich erhoben die deutschen
Behörden unmittelbar keine Steuern, [231] sondern das
nötige Geld wurde durch Zwangsauflagen von den Gemeinden aufgebracht.
Überhaupt fand die deutsche Verwaltung in Frankreich staatliche
Behörden nicht mehr vor; die Gemeinden übernahmen unter
deutscher Aufsicht auch die Tätigkeit der Staatsbehörden, soweit
sich diese nicht entbehren ließ. In Belgien dagegen blieben die lokalen
Staatsbehörden meist grundsätzlich im Amte. Hier war dem
Generalgouvernement in Belgien17 ein
großer Teil der Verwaltungstätigkeit vorbehalten, vor allem
vlamische und wallonische Angelegenheiten, Kirchenpolitik, Schulpolitik,
Steuerwesen,
Ein- und Absetzung der einheimischen Beamten; es bediente sich hierzu der
deutschen Präsidenten der Zivilverwaltung in den Provinzen und der
Zivilkommissare in den Kreisen.
Im Gebiet der "Verwaltung Oberost" leitete diese mit ihren Organen
(Kreishauptleute, Amtsvorsteher) die gesamte Verwaltung und wirtschaftliche
Ausnutzung des Landes, so daß dort die Etappenbehörden lediglich
auf ihre militärischen Aufgaben beschränkt waren. In
Rumänien gab es (mit Ausnahme der besonders verwalteten Dobrudscha)
keine Etappeninspektion. Hier stand vielmehr an der Spitze der
Verwaltungstätigkeit die "Militärverwaltung Rumänien" mit
Oberquartiermeisterstab, Verwaltungsstab, Wirtschaftsstab, politischer Abteilung,
Verpflegungsoffizier für die Zivilbevölkerung und
Zentralpolizeistelle,18 die gleichsam die Tätigkeit
eines Generalgouvernements und einer Etappeninspektion vereinigte, aber in allen
Angelegenheiten ihrerseits wieder unter dem
Armee-Oberkommando stand.
Als lokale Dienststellen unterstanden ihr die Distriktskommandanturen,
entsprechend den rumänischen Präfekturen, und diesen wiederum die
Etappenkommandanturen für die kleineren Bezirke. Letztere entsprachen
also in gewisser Beziehung den Kreischefs des Generalgouvernements in
Belgien.
[232] Auch das
Gerichtswesen war sehr verschiedenartig geordnet. In Frankreich ruhte die eigene
Gerichtsbarkeit völlig; bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wurden hier
gar nicht, Straftaten zwischen Landeseinwohnern nur
insoweit - und zwar vor den deutschen
Kommandanturgerichten - erledigt, als die Deutschen zur
Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung des Gebietes ein Interesse daran hatten.
In Belgien amtierten die belgischen Gerichte wie im Frieden, abgesehen davon,
daß natürlich Vergehen gegen deutsche Heeresangehörige oder
gegen Verordnungen deutscher Behörden von deutschen
Militärgerichten abgeurteilt wurden. Im Sommer 1918 jedoch streikten die
belgischen Richter; es wurden dadurch deutsche Zivilgerichte für
Beurteilung von Kriminalfällen zwischen Belgiern notwendig, die jedoch
infolge der bald eintretenden Räumung Belgiens nicht recht zur
Tätigkeit kamen. Im Osten urteilten deutsche Militärgerichte
teilweise auch über Kriminaltaten der Landeseinwohner untereinander;
sogar bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wurden vor dem Forum der
deutschen Etappen- oder Verwaltungsbehörden (vom Generalgouvernement
oder von Oberost) erledigt.
Schon bald erwies sich als zweckmäßig, die Verwaltung in den
einzelnen Landesteilen so zu lassen, wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt
hatte, und nicht etwa für alle Gebiete zu schematisieren. Viel Arbeit und
viele Reibereien hätte man aber erspart, wenn man in den Etappengebieten
den Generalgouvernements oder ähnlichen Behörden gar keine
Sonderrechte eingeräumt hätte; die Etappeninspektionen allein
hätten leichter und besser arbeiten können. Wo besondere
Rücksicht auf die eingeborene Verwaltung zu nehmen war, konnte ein
System, wie das in Rumänien, praktisch erscheinen; aber auch hier
wäre eine Vereinfachung durch Verschmelzen des Wirtschaftsstabes und
des Verwaltungsstabes sehr nützlich gewesen, da die wirtschaftlichen
Fragen mit denen der allgemeinen Landesverwaltung untrennbar
zusammenhängen.
Die Landesverwaltung in der Etappe hat jedenfalls überall allen
Anforderungen, die man vernünftigerweise an eine fremde Verwaltung
stellen kann, vollauf genügt. Natürlich konnte sie es nicht allen
Leuten recht machen. "Warum wird nicht schärfer gegen diese
unverschämten Einwohner vorgegangen? die tanzen uns ja auf der Nase
herum," schimpften die Frontsoldaten; "der Druck und die Vergewaltigung der
Einwohner ist unerhört," schrie der Feind
und - auch einige politische Querköpfe in der Heimat. Beides war
falsch. Es wurde gerecht und zweckmäßig vorgegangen; nichts
Unnötiges verlangt, aber das Notwendige energisch durchgeführt,
und dabei viel, sehr viel im Interesse der feindlichen Bewohner gearbeitet. Die
vernünftigen Einwohner erkannten dies auch an, wenn sie auch jetzt sich
natürlich scheuen, dafür Zeugnis abzulegen. Niemals wurden
lediglich, um den Sieger herauszukehren, die Landeseinwohner schikaniert, wie
dies jetzt auf Schritt und Tritt in den vom Feinde besetzten [233] Teilen Deutschlands
geschieht; und die leider auch von vielen, selbstredend jedes eigenen Wissens
baren Deutschen gehörte Redensart: "wir haben es in Belgien und
Frankreich gerade so gemacht!" ist himmelschreiender Blödsinn. Ganz so
milde, wie im Generalgouvernement Belgien, konnten die Etappenbehörden
nicht sein; in der größeren Nähe des Feindes mußten
strengere Maßregeln Platz greifen. Auch lag es in dem Wesen der
militärischen Behörde, daß sie sich, wenn die Notwendigkeit
einer Sache feststand, nicht durch rein formelle Bedenken von der
Ausführung abhalten ließ. So wurde z. B. einmal im Jahre
1915 von der Etappeninspektion 4 der Befehl an die
Dorfbürgermeister gegeben, bei Vermeidung von Strafe die
vollständig verschlammten Abwässerungsgräben (in dem
niederen Flandern eine sehr wichtige Sache) reinigen zu lassen, obwohl der
Vertreter der Zivilverwaltung das Bedenken hatte, man könne die
Gemeinden nicht dafür verantwortlich machen, da "nach belgischem
Recht" hierfür nicht die Gemeinden, sondern die einzelnen Anlieger
verantwortlich seien. Man konnte dicht hinter dem kämpfenden Heere nicht
genau jedem Buchstaben aller Bestimmungen des Friedens bis zu dem Grade
Rechnung tragen, daß man etwa Verfügungen erließ, wie die
eines Kreischefs an einen Offizier, seinen Hund abzuschaffen, da der belgische
Herr Quartiergeber nach dem deutschen (d. h. im Frieden für das
eigene Land geltenden) Quartierleistungsgesetz nicht verpflichtet sei, diesen im
Quartier zu dulden, oder eines anderen, der deutschen Typhuskranken verbot,
Rosen im Garten der Unterkunftsvilla abzuschneiden und ins Zimmer zu stellen,
obwohl der Besitzer in England war, es ihm also ganz gleichgültig sein
konnte, ob die Rosen am Stock oder im Glas verwelkten. Wohl aber wurden die
Einwohner gegen jeden wirklichen Übergriff der deutschen Truppen
rückhaltlos in Schutz genommen. Den Belgiern war übrigens
vielfach die knappe militärische Art, die das als notwendig Erkannte
einfach befahl, lieber, als die bureaukratische, die für jede Maßregel
eine Unterlage in irgendeiner Bestimmung des belgischen, deutschen oder
internationalen Rechts ängstlich suchte. Sie verstanden die deutsche
Denkweise gar nicht, daß diese Gegenstände im Werte von
Tausenden von Mark beschlagnahmten, weil ihnen die Haager Landkriegsordnung
ein Recht dazu gab, oder für die Kriegführung unentbehrliches
Material ohne Rücksicht auf seinen Wert wegnahmen, weil die
völkerrechtswidrige Blockade Englands, die ihnen jede andere
Beschaffungsmöglichkeit abgeschnitten hatte, dazu zwang, andererseits
aber sich ängstlich hüteten, ihnen einen Fünfpfennigschaden
zuzufügen, wo nicht das geschriebene Recht es ihnen erlaubte. Um
Mißverständnissen vorzubeugen, sei hier gesagt, daß die
französische und belgische Weise, lediglich die
Zweckmäßigkeit zur Richtschnur des Handelns zu machen und
dieses, wenn nötig, äußerlich mit einem moralischen
Mäntelchen zu bekleiden, nicht verteidigt werden soll. Es ist sehr gut und
unbedingt nötig, auch das geschriebene Recht hochzuhalten, nur darf diese
Hochachtung nicht [234] zu
Lächerlichkeiten führen. In diesem Sinne wurde überall in der
Etappe die Verwaltung des feindlichen Landes gehandhabt.
Das Wiedererwachen des geschäftlichen Lebens in den besetzten Gebieten
und die damit verbundene Notwendigkeit von Reisen der Landeseinwohner
zwangen zur Einsetzung besonderer Paßbehörden zur Regelung des
Verkehrs. Völlige Freizügigkeit war natürlich schon aus
Gründen der Spionageabwehr ausgeschlossen. Ob der Verkehr nur
innerhalb der Gemeindegrenzen oder einzelnen Kommandanturbezirke ohne
Paß gestattet war, oder nur Aus- und Einreise ins
Operations- oder Etappengebiet als Ganzes passierscheinpflichtig waren, ob
Verkehr zu Fuß freigestellt und lediglich für Fuhrwerke, Reiter,
Radfahrer und Eisenbahnbenutzung besondere Erlaubnis nötig war, richtete
sich nach der Nähe der feindlichen Linien und dem Verhalten der
Bevölkerung, war also bei den Armeen und sogar innerhalb der
Etappengebiete sehr verschieden. Der Verkehr nachts war überall an
besondere Bestimmungen gebunden, ebenso für die erwachsenen
Einwohner Erkennungskarten, wenn möglich mit Photographie,
vorgeschrieben, um die Persönlichkeit jederzeit feststellen zu
können. Besondere Bestimmungen mußten für Reisen ins
Ausland getroffen werden, die man auch aus Rücksicht auf die
wirtschaftliche Lage nicht ganz verhindern konnte. So war z. B. der
Schiffsverkehr zwischen Holland und dem besetzten Gebiet in Belgien ein
äußerst reger.
Zum Geschäftsbereich der Paßämter gehörte ferner die
Bearbeitung der Einreisen von Angehörigen Kranker oder Verwundeter,
von Begleitern von Liebesgabentransporten und
Leichenüberführungen, von deutschen Kaufleuten und von
Wissenschaftlern und Künstlern zum Abhalten von Vorträgen und
Vorführungen. Auch die Überwachung der verbündeten und
neutralen Staatsangehörigen im Etappengebiet, sowie die Kontrolle der
ansässigen deutschen Zivilpersonen, wie Angestellten von
Effektengeschäften, Buchhandlungen, Wirtschaften usw., soweit sie
nicht Heeresgefolge waren, muß hier erwähnt werden.
Die Überwachung der Einwohnerpost wurde bald ein so umfangreiches
Gebiet, daß sie wohl überall von dem Ressort des Zivilreferenten, zu
dem sie nach den Vorschriften ursprünglich gehörte, abgetrennt und
besonderen Postüberwachungsstellen19
übertragen wurde, die sich allmählich zu recht umfangreichen
Behörden auswuchsen. Das Wiedererwachen des wirtschaftlichen Lebens
im besetzten Gebiet machte eine Zulassung von Geschäftsbriefen, in
Belgien auch von Dienstbriefen der im Amt verbliebenen einheimischen
Behörden notwendig. Eine Überwachung war aber zur
Spionageabwehr unbedingt geboten. Privatbriefe konnten daher nicht ganz
allgemein zugelassen werden, da sonst der Umfang des
Prüfungsgeschäftes ins Ungeheure gestiegen wäre. [235] Sie wurden daher nur
für den Verkehr der im deutschen Dienst stehenden Arbeiter mit ihren
Angehörigen gestattet, ferner der Briefverkehr der Einwohner mit
Kriegs- und Zivilgefangenen in Deutschland. Dieser gesamte Verkehr,
einschließlich Geldsendungen, mußte von den
Etappenbehörden nicht nur überwacht, sondern, da die einheimische
Post ja außer Betrieb war, überhaupt vermittelt werden. Da von der
feindlichen Spionageorganisation äußerst raffinierte Mittel
angewendet wurden, um die deutschen Behörden zu täuschen,
genügte nicht eine einfache Prüfung der Briefe durch Lesen, es
mußten vielmehr den Postüberwachungsstellen reichlich ausgestattete
und mit erfahrenem Personal versehene chemische und photographische
Abteilungen beigegeben werden. Auch die Überwachung des
Brief-, Telegramm- und Fernsprechverkehrs der deutschen
Heeresangehörigen und zugelassenen Zivilpersonen erwies sich als
notwendig, da trotz aller strengen Verbote immer wieder sehr viele
leichtsinnigerweise militärische Angelegenheiten verbreiteten, aus deren
Kenntnis der feindliche Nachrichtendienst wertvolle Schlüsse ziehen
konnte. Auch die Aus- und Einfuhr von Waren aller Art aus den einzelnen
Etappengebieten nach und von dem Gebiet der Armeen, von Deutschland oder
dem Ausland war an besondere Erlaubnis gebunden, da ja die Landeserzeugnisse,
sei es zur Ernährung des deutschen Heeres und der Landeseinwohner selbst,
sei es im Interesse der heimischen Kriegswirtschaft, größtenteils
beschlagnahmt waren; sie mußte also durch Verordnung geregelt und
überwacht werden.
Zu den Arbeiten, die den Etappeninspektionen durch die Sorge für die
feindlichen Landeseinwohner auferlegt wurden, sind in erster Linie zu nennen:
Auskunftserteilung auf Fragen aus dem unbesetzten Gebiet über Bewohner
des besetzten Landes und über Gefangene durch Vermittlung der
Diplomatie oder des Roten Kreuzes (für die Westfront über 5000
Anfragen jede Woche), Vermittlung von Geldsendungen aus dem Ausland an
Landeseinwohner durch das Rote Kreuz, Auszahlung der Gehälter der
katholischen Geistlichkeit, die an den katholischen Militäroberpfarrer der
Westfront vom Heiligen Stuhle geschickt wurden, ferner im besetzten Frankreich
der Abschub von alten und kranken Personen und von Kindern über die
Schweiz in das unbesetzte Frankreich und die Verbringung von Kindern aus
Frankreich und Belgien nach Holland, wo sie für einige Zeit gastliche
Aufnahme fanden. Zu diesem Abschub hatte die deutsche Regierung ihre
Genehmigung erteilt und für sie ihre Mitwirkung zugesagt, da es im
besetzten Gebiete infolge der völkerrechtswidrigen Blockade nicht
möglich war, Greise, Kranke und Kinder sachgemäß zu
ernähren, und da die Regierung auf dem Standpunkt stand, keinen
Vernichtungskrieg gegen die friedliche Bevölkerung der feindlichen
Länder zu führen, obwohl zu gleicher Zeit und infolge der gleichen
Blockade in der Heimat die Kranken und Schwachen den schlimmsten Leiden
unterworfen waren, ohne daß Abhilfe geschaffen werden konnte. Allein
diese Transporte, für die natür- [236] lich Lebensmittel,
Milchversorgung, Begleitung durch Ärzte und Schwestern vorgesehen,
ärztliche Untersuchung veranlaßt, Mitnahme von Gepäck,
Kleidung und Geldmitteln geregelt werden mußten, stellten Anforderungen
an die Tätigkeit und das Organisationstalent der Etappenbehörden,
von denen Fernerstehende sich kaum einen Begriff machen können.
[232a]
Abtransport von Flüchtlingen aus Valenciennes vor dem
Ententeangriff.
|
Im Osten kam noch hinzu die Versorgung und Wiederansiedlung der
Rückwanderer, die von den Russen verschleppt oder vor den Kriegswirren
in die Wälder geflüchtet, fast ohne jede Habe, halb verhungert
zurückkehrten und nun ihr Heim durch Kämpfe oder die
Brandlegung der eigenen Landsleute zerstört fanden. Auch die Beschaffung
von notwendigen Gebrauchsgegenständen, die im besetzten Gebiet nicht
mehr zu haben waren, für die Einwohner aus Deutschland und die
Nachweisung deutscher Firmen, bei denen die Händler der besetzten
Gebiete Waren bestellen konnten, gehörten hierher.
Eine besonders schwierige Aufgabe war die Versorgung der besetzten Gebiete mit
Lebensmitteln, da deren Produktion allein zur Ernährung ihrer Bewohner
nicht ausreichte. Deutschland konnte, durch die völkerrechtswidrige
Blockade von Zufuhren abgeschnitten und selbst am Notwendigsten Mangel
leidend, natürlich nicht genügend aushelfen. Trotzdem wurde jedoch
in den dringendsten Fällen Hilfe geleistet. So wurde in Frankreich schon
Ende Oktober 1914 Salz aus deutschen Beständen an die feindlichen
Zivileinwohner abgegeben. Spanien und Amerika (an dessen Stelle nach der
amerikanischen Kriegserklärung Holland trat) hatten es
übernommen, Lebensmittel in
Amerika - natürlich gegen von den feindlichen Regierungen zur
Verfügung gestellten
Kredit - anzukaufen und nach dem besetzten Gebiet zu schaffen. Hier
wurden sie von dem spanisch-amerikanischen (holländischen) Komitee
abgeliefert und durch einheimische Komitees unter deutscher Aufsicht
weiterverteilt. Die Gesamtversorgung leitete deutscherseits der Generalintendant,
als dessen Organe Verpflegungsoffiziere für die Zivilbevölkerung
für die einzelnen Gebiete eingesetzt waren. Diesen waren amerikanische
(später holländische) Kontrolleure beigegeben, um eine Verwendung
amerikanischer Lebensmittel für Deutsche zu verhindern.
[240a]
Essenverteilung an Mannschaften und Einwohner im
Etappengebiet.
|
Die Bewirtschaftung und Verteilung der einheimischen Ernte in Belgien (mit
Ausnahme von Flandern) und der Ausgleich zwischen
Landwirtschafts- und Industriegebieten lag auch im Etappengebiet in den
Händen des Generalgouvernements (Zivilkommissare). Die einheimischen
Komitees erwiesen sich bald überall als gefährlich, da sie ihre
Stellung zu politischer Agitation mißbrauchten. Bei der Etappeninspektion
Bug wurde daher 1917 der Hauptausschuß zur Ernährung der
Bevölkerung aufgelöst. Die Etappeninspektionen der Westfront
waren nicht so glücklich, das gleiche tun zu können. Das belgische
comité national mit seinen regionalen und kommunalen
Unterkomitees war eine vorzügliche Organisation in der Hand des Feindes,
die einmal jede Maßnahme der deutschen Behörden kontrollierte und
diesen dauernd offen [237] und versteckt
Schwierigkeiten bereitete, und zum andern naturgemäß ein Netz von
Spionageagenten bildete, wie es sich der Feind gar nicht besser wünschen
konnte. Sobald die Etappenbehörden irgendeine den Belgiern oder auch
nur - bei dem in Belgien naturgemäßen Ausnutzen von
Staatsämtern zu Privatzwecken - einem einzelnen Komiteemitglied
unbequeme Maßnahmen trafen, erschienen prompt die Proteste der "hohen
Protektoren" des Nationalkomitees und riefen, bei der gegen das Ausland immer
möglichst rücksichtsvollen Haltung der politischen Abteilung in
Brüssel, zum mindesten einen endlosen, unnötigen Federkrieg
hervor.
Zu den von der deutschen Verwaltung den feindlichen Ländern erwiesenen
Guttaten gehört auch die Bergung der Kunstschätze aus den
Kampfgebieten in weiter rückwärts gelegene Städte.20 Anfangs gingen die einzelnen
Etappeninspektionen auch hier selbständig vor, dann wurden diese
Angelegenheiten vom Generalquartiermeister einheitlich geregelt. So entstanden
an der Westfront vor allem die beiden Museen in Valenciennes und Maubeuge, in
denen besonders Gemälde, Bücher, Zeichnungen, Teppiche,
Gobelins und Plastiken vor der Zerstörung durch den Krieg bewahrt
wurden. Es ist diese Bergung eine Kulturtat ersten Ranges, und es ist eine
erbärmliche Verleumdung von seiten der Gegner, wenn sie behaupten, die
Deutschen hätten sich diese Gegenstände aneignen wollen. Um von
vornherein festzulegen, daß keinerlei Verschleppung der
Kunstgegenstände geplant war, wurden die Museen absichtlich auf
französischem (nicht einmal belgischem) Gebiet angelegt und
möglichst bald Kataloge der geborgenen Gegenstände
veröffentlicht, die auch dem Feind zugänglich waren und ein
Verschwindenlassen irgendeiner Sache unmöglich machten.
Recht umfangreiche und mannigfache Aufgaben fielen durch die Verwaltung der
besetzten Gebiete der Feldgendarmerie zu. Ursprünglich nur als eine Art
Straßenpolizei gedacht, wurde sie sehr bald der unterste Träger der
gesamten Verwaltungstätigkeit gegenüber der
Zivilbevölkerung, so daß vielfach die Gendarmeriestationen eine Art
Unterbezirke der Kommandanturen bildeten. Der Sicherheitsdienst blieb
natürlich immer Hauptaufgabe und war keineswegs leicht; im Osten fanden
sogar regelrechte Kämpfe mit ziemlich umfangreichen
Räuberbanden statt. Dazu trat aber die Beobachtung der Haltung der
Bevölkerung, die Übermittlung von Befehlen an diese und das
Überwachen ihrer Ausführung, die Hilfeleistung bei der
Beschlagnahme und der Erfassung der Landesvorräte, und die
Verhinderung von Brief- und Warenschmuggel. Bei manchen Inspektionen
gehörte auch die Kontrolle der wehrpflichtigen Landeseinwohner zu den
Obliegenheiten der Gendarmerie, bei anderen wurden hierfür besondere
Meldeämter eingerichtet. In den großen Städten wurde [238] eine besondere
Militärpolizei aufgestellt, die aus deutschen kommandierten
Heeresangehörigen bestand und entweder der Gendarmerie angegliedert
oder auch selbständig war. Zum Schaden der deutschen Sache dauerte es
aber sehr lange, bis sie wenigstens in einigen Städten einen besonderen Etat
bewillig bekam; bis dahin hatte sie unter dem häufigen Wechsel der
Kommandierten empfindlich zu leiden. Diese mannigfachen Tätigkeiten
der Gendarmerie und Militärpolizei veranlagten z. B. die
Etappeninspektion 6, eine besondere Polizeischule zu gründen; denn
die wenigen Gendarmen und Berufspolizisten reichten natürlich bei weitem
nicht, und ohne fachmännisch gebildetes Personal ließen sich die
gesamten Aufgaben nicht erfüllen. Die Pferde gab die Gendarmerie in den
Etappengebieten des Westens größtenteils ab und erhielt dafür
Räder, was auch bei dem ausgezeichneten Straßennetz Frankreichs
und Belgiens vollauf genügte.
Von der Militärpolizei der Städte mit deutschen Mannschaften sind
zu unterscheiden die auch im Etappengebiet (z. B. in Gent und einigen
Städten des Ostens) eingerichteten deutschen Polizeiverwaltungen, bei
denen ein deutscher Offizier - meist Verwaltungsbeamter von
Beruf - als Polizeichef oder als Polizeihauptmann mit einem Stab von
Offizieren und Unteroffizieren an der Spitze der einheimischen Polizeiverwaltung
stand, also an Stelle des abgesetzten feindlichen Polizeipräsidenten amtierte
oder diesen und seine Organe überwachte. Im allgemeinen hat die
einheimische Polizei in diesen Fällen zur Aufrechterhaltung der Ordnung
recht gute Dienste geleistet. In Belgien fühlten sich die Polizisten sogar
recht wohl dabei, da sie nie solch ein Ansehen bei der Bevölkerung
genossen hatten, wie unter deutscher Herrschaft.
Maßnahmen gegen die feindliche Spionage gehörten, nach den
ursprünglichen Vorschriften, zu den Obliegenheiten des höheren
Zivilbeamten bei der Etappeninspektion. Er konnte aber mit den ihm zur
Verfügung stehenden Kräften diese Aufgabe nicht lösen; sie
fiel naturgemäß bald der von dem Nachrichtenoffizier der Obersten
Heeresleitung beim Armee-Oberkommando abhängigen geheimen
Feldpolizei zu. Ob der Schwerpunkt der geheimen Feldpolizei beim
Armee-Oberkommando oder bei der Etappeninspektion lag, war nach den
Umständen verschieden, und bei verständigem Zusammenarbeiten
zwischen Nachrichtenoffizier und Etappeninspektion ließ sich immer Gutes
erzielen. Jedenfalls war die Aufgabe der geheimen Feldpolizei im Etappengebiet
eine außerordentlich mannigfaltige und umfangreiche. Besonders in Belgien
und Nordfrankreich machte der Patriotismus der Einwohner, die bis in die
vornehmsten Kreise hinauf alles aufs Spiel setzten, um dem Vaterland zu dienen,
die Spionageabwehr sehr schwierig. Außerdem stellte auch die immer mehr
anwachsende Kriminalität unter den deutschen Soldaten hohe
Anforderungen an die geheime Feldpolizei. Ein besonderes Gebiet der
Spionageabwehr bildete die Taubenüberwachung. Da man die wertvolle
Zucht nicht [239] vernichten und sich
außerdem Taubennachwuchs für eigene Zwecke sichern wollte,
mußten sachverständige Taubenüberwachungskommandos
gebildet werden. Meist wurde diese den Gendarmeriestationen angegliedert.
Landeseinwohner, die gegen die deutschen Behörden agitierten, wurden
nach Deutschland abgeschoben und dort interniert. Da es sich meist um
einflußreiche Leute handelte und diese alles in Bewegung setzten, um
wieder zurückkehren zu können, ergab sich aus jeder derartigen
Maßregel meist ein sehr umfangreicher Schriftverkehr. Auch als Geiseln
wurden Einwohner anfangs abgeschoben und später als
Vergeltungsmaßregeln gegen schlechte Behandlung deutscher
Bürger, so z. B. der Afrikadeutschen. Zur Verbüßung
der von den deutschen Behörden über Landeseinwohner
verhängten Gefängnis- und Zuchthausstrafen mußten
Strafanstalten geschaffen werden. Hierfür diente z. B. für
einen großen Teil der Westfront anfangs das Gefängnis zu
Condé, später Fort Maulde südlich Tournai. Auch wurden
Disziplinarabteilungen für widerspenstige Kriegsgefangene (z. B.
Fort Flines südlich Tournai) und für Zivilarbeiter (Longwy)
eingerichtet.
Einen besonderen Zweig des Polizeidienstes der Etappe, der allerdings nicht zur
Landesverwaltung gehörte, sondern durch die zunehmende schlechte Moral
der eigenen Heeresangehörigen veranlaßt war, bildeten die
Nachschubüberwachungsstellen, die wie in der Heimat, so auch im
Etappengebiet vom Kriegsministerium eingerichtet wurden, um den
Diebstählen auf der Eisenbahn und dem Transport
unrechtmäßig erworbener Güter zu steuern.
Als recht schwieriger, und vor allem in politischer Hinsicht sehr vorsichtig zu
behandelnder Zweig der Verwaltung erwies sich die Heranziehung der
einheimischen Bevölkerung zur Arbeit. Der Mangel an deutschen
Arbeitskräften machte natürlich eine Heranziehung der
einheimischen Arbeiter zur Hilfeleistung bei den wirtschaftlichen Betrieben sehr
wünschenswert. Die meisten Arbeiter, besonders die gelernten Leute in den
Werkstätten und Fabriken, ließen sich auch willig anwerben, da sie
höhere Löhne bekamen als vorher unter ihren eigenen
Volksgenossen; um so mehr, da die deutschen Behörden in vielem mehr
soziale Fürsorge zeigten als früher die eigenen Landsleute. Die
soziale Fürsorge der Vorkriegszeit in Belgien und Frankreich war ja im
Vergleich zu der in Deutschland lächerlich gering. Daß Eisenwerke
mit 1000 Arbeitern keinerlei Waschgelegenheiten hatten, daß
gefährliche Maschinen ohne jede Schutzvorrichtung für die
bedienenden Arbeiter liefen, haben die Deutschen vielhundertmal mit Erstaunen
festgestellt. Schwierigkeiten bei der Arbeiterwerbung entstanden nur da, wo
politische Agitatoren die Leute verhetzten; und oft kam es vor, daß Arbeiter
oder ihre Frauen heimlich erschienen, mit der Bitte, sie doch zur Arbeit zu
zwingen - sie wollten gerne arbeiten, hätten aber Angst vor ihren
Landsleuten. Auch weibliche Arbeitskräfte wurden in großer Zahl
beschäftigt. Schließlich betrug die Anzahl dieser freiwilligen Arbeiter
Tausende in jeder Etappen- [240] inspektion.
Außer diesen freien Arbeitern mußten auch auf Grund des
Notstandsparagraphen21 häufig Landeseinwohner
herangezogen werden, wenn im Interesse des Besatzungsheeres unbedingt
notwendige Arbeiten erledigt werden mußten, es aber an freiwilligen
Helfern fehlte. Solche Heranziehung war meist nur vorübergehend, und die
Arbeiter wurden grundsätzlich nur in ihrer Heimat oder doch in ihrer
unmittelbaren Nähe herangezogen. Es handelte sich z. B. um
Ausladen von Lebensmittelzügen, schleuniges Schaffen von Unterkunft
für die Besatzungstruppen und ähnliches.
Von diesen Notstandsarbeitern zu unterscheiden sind die Zwangsarbeiter. Die
unvermeidlichen Hemmungen des Wirtschaftslebens durch den Krieg und das
allmähliche Aufbrauchen der Rohstoffe infolge der englischen
Blockade - die hierdurch übrigens das befreundete Belgien
mindestens ebenso schädigte wie das feindliche
Deutschland - schafften sehr bald eine Menge Arbeitsloser. Hierzu kamen
noch die Arbeitsscheuen, deren Zahl besonders in Belgien stark anwuchs, als die
einheimischen Komitees durch Verweigerung von Unterstützung oder
durch Schiebungen bei der Lebensmittelverteilung die Arbeiter zur Verweigerung
jeder Arbeit, die der deutschen Verwaltung nützen konnte, aufhetzten.
Diese Masse von herumlungernden Elementen wurde zu einer Gefahr nicht nur
für die Sicherheit der deutschen Truppen, sondern für die Ordnung
im Lande überhaupt, für die nach Artikel 43 der Haager
Landkriegsordnung die okkupierende Macht verantwortlich ist. Der
Generalquartiermeister sah sich daher gezwungen, diese Leute zwangsweise zur
Arbeit heranzuziehen. Es wurden aus ihnen Zivilarbeiterbataillone gebildet, zu
deren jedem eine deutsche Bewachungskompagnie trat, deren Chef gleichzeitig
Führer des Zivilarbeiterbataillons war. Diese Bataillone wurden da
verwandt, wo große Arbeitermassen zu einem bestimmten Zweck
gemeinsam eingesetzt werden konnten, z. B. im Forstbetrieb, beim
Straßenbau und ähnlichem.
Zur Durchführung aller mit der Anwerbung der freien Arbeiter, der
Heranziehung von Notstandsarbeitern, Bildung und Ergänzung von
Zivilarbeiterbataillonen, Führung von Arbeiterlisten der Bevölkerung
und Kontrolle der Arbeiter, Verteilung der Arbeitskräfte auf die einzelnen
Bedarfsplätze, Löhnung, Verpflegung,
Kranken- und Unfallversorgung aller Arbeiter und Beurlaubung aus den
Zivilarbeiterbataillonen zusammenhängenden Arbeiten mußten bei
den Etappeninspektionen besondere Zentralarbeitsämter oder
ähnliche Behörden gegründet werden. Im Westen erwies sich
als besonderes Hindernis für die restlose Erfassung brachliegender
Arbeitskräfte wiederum das Nationalkomitee, indem es das Privileg,
daß seine Angestellten zu keiner anderen Arbeit herangezogen werden
durften, dazu auszunutzen suchte, eine möglichst große Anzahl von
Leuten angeblich zu beschäftigen und so dem
Zu- [241] griff der deutschen
Behörden zu entziehen. Im Osten machte es besondere Schwierigkeiten,
daß ein großer Teil der arbeitslosen Bevölkerung
jüdischer Abstammung nicht an körperliche Arbeit gewöhnt
und daher vielfach überhaupt nicht zu brauchen war; ja sogar zur Arbeit in
den ihnen zur eigenen Ernährung zugeteilten Schrebergärten stellten
sie polnische Arbeitskräfte ein und entzogen sie durch diese leichte
Beschäftigung anderer Verwendung, die ihre Arbeitskraft besser ausgenutzt
hätte. An manchen Stellen gelang es indessen, die Juden zu durchaus
brauchbaren Arbeitern, selbst zur Schwerarbeit heranzuziehen; so arbeiteten in
den Vogesen in den Waldbetrieben einige hundert in Warschau angeworbener,
meist jüdischer Arbeiter zur vollen Zufriedenheit der
Forstbehörden.
Als wenig nützlich erwies sich die Einrichtung von Stellen in den besetzten
Gebieten, die Arbeiter für Deutschland anwerben sollten, wie das deutsche
Industriebureau in Brüssel. Sie trugen lediglich Unruhe in die einheimische
Bevölkerung hinein, schädigten das deutsche Ansehen dadurch,
daß sie der feindlichen Bevölkerung das Bild eines
Konkurrenzkampfes verschiedener deutscher Behörden boten und entzogen
teilweise den Betrieben der Etappe oder der Bergverwaltung Arbeitskräfte,
die statt teuer und schlecht in Deutschland, billiger und besser in den gewohnten
Verhältnissen ihrer Heimat hätten der deutschen Sache dienen
können.
Frühzeitig erkannte man, daß neben den Aufgaben des Nachschubs
bei der durch
die Blockade geschaffenen Lage die Ausnutzung des besetzten
Gebiets Hauptaufgabe der Etappeninspektionen sein werde. Ende Oktober 1914
erging daher schon der Befehl des Generalquartiermeisters zur Bildung von
Wirtschaftsausschüssen bei den Etappeninspektionen mit dem doppelten
Zweck, einerseits das Wirtschaftsleben der besetzten Gebiete zu beleben,
andrerseits die Hilfsquellen des Landes für das deutsche Heer nutzbar zu
machen. Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses sollte der Chef des
Generalstabs der Etappeninspektion sein, Mitglieder der Etappenintendant, der
höhere Zivilbeamte und eine Anzahl
forst- und landwirtschaftlicher, technischer und kaufmännischer
Sachverständiger. Die Entwicklung war bei den einzelnen Etappen sehr
verschieden. Der Generalstabschef behielt natürlich immer die oberste
Leitung; aber während die Geschäftsführung bei einigen
Etappen in der Hand des Vorstandes der Zollverwaltung lag, hatten andere einen
besonderen geschäftsführenden Vorsitzenden des
Wirtschaftsausschusses, wieder andere deren zwei, indem die Landwirtschaft und
Industrie getrennt verwaltet wurden; bei noch anderen hatte der Intendant
hervorragenden Einfluß auf die Wirtschaftsbetriebe, oder einzelne Zweige
derselben blieben vom Wirtschaftsausschuß getrennt unter der Leitung der
Intendantur. Da die wirtschaftlichen Verhältnisse bei den einzelnen Armeen
völlig verschieden lagen, und vor allem, da es nur darauf ankam,
Persönlichkeiten von Organisationstalent und großer Energie [242] an die Spitze zu stellen,
so konnte jeder dieser Wege zum Ziel führen; es war also richtig, hier nicht
ins einzelne zu schematisieren.
Landwirtschaftliche Betriebe traten in vier Formen auf. Die erste, Bewirtschaftung
großer Flächen lediglich durch Truppenteile, z. B. durch
Kolonnen ohne Hilfe der Einwohner, kam im Etappengebiet nur selten vor; die
drei anderen: Anbau großer zusammengelegter Flächen durch
militärisches Aufsichtspersonal mit einheimischen Arbeitern, Anbau des
persönlichen Eigentums durch den Besitzer unter militärischer
Aufsicht mit Auferlegung bestimmter Produktionsart und Lieferung bzw.
Verteilung des Saatguts durch die deutsche Verwaltung, und endlich freier Anbau
durch den Eigentümer lediglich mit Kontrolle der Verwertung der Ernte,
kamen je nach der taktischen Lage, den politischen Verhältnissen und der
landwirtschaftlichen Eigenart der Gegenden einzeln oder auch nebeneinander zur
Anwendung. Zwangsmolkereien wurden fast überall im Lauf der Zeit
eingerichtet und haben sich vorzüglich bewährt. Besondere
Melkkontrolleure prüften nach, ob die angelieferte Milchmenge der
tatsächlichen Produktion der Kühe entsprach. Der erzielte Ertrag an
Butter und Käse trug wesentlich zur Ernährung des Feldheeres bei.
So betrug z. B. bei der Etappeninspektion 6 im März 1918 die
Produktion bei 11 660 Kühen 49 466 kg Butter
(d. h. 137 g pro Kuh und Tag) und 72 457 kg
Käse (d. h. 200 g pro Kuh und Tag), von denen
5119 kg Butter und 25 872 kg Käse den Einwohnern
abgegeben wurden, das übrige der Truppe zugute kam. Im Mai 1918, als
die Einrichtung von Zwangsmolkereien meist durchgeführt war, betrug die
Ausbeute 231 g Butter und 304 g Käse pro Kuh und Tag bei
einer täglichen Anlieferung von 6,4 kg Vollmilch für die
Kuh.
Bei Zwangsauflagen an die Landeseinwohner hat es sich bewährt, von
ihnen eine bestimmte Leistung (z. B. soundso viel Eier in jedem Monat) zu
verlangen und den Überschuß ihnen zu belassen. Man weckte
dadurch ihr Interesse an der Steigerung der Produktion und erhielt mehr als bei
der Forderung restloser Ablieferung, bei der doch immer vieles trotz aller
Kontrolle hinterzogen wurde. Bei der Etappeninspektion 6 z. B.
wurden so von 80 694 Stück (im März gezählten)
Hennen
im März |
April |
Mai 1918 |
|
679 816 |
1 160 783 |
916 660 |
Stück Eier |
erfaßt und an die Lazarette und Verpflegungsmagazine
abgeliefert. - Besondere Schweinezuchtanstalten und große
Gemüsebaubetriebe wurden auch da unter militärischer Leitung
eingerichtet, wo der übrige Landbau durch die Einwohner betrieben wurde.
So betrug z. B. in der Etappeninspektion 6 der Bestand der
militäreigenen Schweinezucht- und Mastanstalten Ende April (bzw. Ende
Mai) 1918: 12 (9) Stück Eber, 110 (97) Stück Zuchtsauen, 77 (92)
Stück Ferkel, 234 (140) Stück Läuferschweine, 31 (54)
Stück Mastschweine.
[243] Auch die Schafschur
wurde bei der Wichtigkeit der Wollgewinnung für das an Textilwaren arme
Deutschland überall unter militärischer Kontrolle ausgeführt.
Sie ergab z. B. bei der Etappeninspektion 6 im Mai 1918 von 4195
Schafen und Lämmern 15 507 kg Wolle.
Zur Verwertung der landwirtschaftlichen Produkte dienten außer den
Molkereien Zuckerfabriken, Zichoriendarren,
Melasse- und Marmeladefabriken,
Obst-, Gemüse- und Getreidedarren, Gemüsekonservenfabriken,
Brennesselentbastungsanlagen, Sauerkohlfabriken, Brennereien und Brauereien
teils in militärischem Betrieb, teils unter militärischer Aufsicht in
einheimischem Betrieb. Man hielt sich hierbei an die örtlichen
landwirtschaftlichen Verhältnisse, denen naturgemäß auch die
der Ackerbauerzeugnisse verarbeitenden Industrie bereits im Frieden entsprachen,
so daß auch dieser Zweig der Etappenarbeit bei den einzelnen Inspektionen
sich ganz verschieden gestaltete. In den besonders fruchtbaren Gebieten der
Etappeninspektionen 4 und 6 kamen alle Arten der erwähnten
Fabriken vor. Es wurden u. a. bei der Etappeninspektion 6 im
März 1918 881 000 kg Marmelade hergestellt, im Mai
586 000 kg. Die Jahreserzeugung 1917 auf 1918 betrug allein bei der
Marmelade-und Sauerkohlfabrik Onaing der Etappeninspektion 6:
6800 t Marmelade, 60 t Dörrobst und 2000 t Sauerkohl;
beinah 7 Millionen Kilogramm Marmelade und 2 Millionen Kilogramm
Sauerkohl in einer einzigen Fabrik! In dieser Fabrik waren beschäftigt 5
deutsche Soldaten und 200 französische Arbeiter und Arbeiterinnen. Die
Melassefutterfabrik Wez-Velvain der Etappeninspektion 6 fertigte im
März 1918 400 000 kg Melassefutter an. An
Brennesselstengeln waren 1918 bei der Etappeninspektion 6
200 000 kg gesammelt, die allerdings infolge des Rückzugs
größtenteils nicht mehr verarbeitet werden
konnten. - Wie sehr in dieser Richtung aufgepaßt und frisch
zugepackt werden mußte und dank der straffen und prompten
militärischen Verwaltung auch zugepackt wurde, dafür diene als
Beispiel, daß, als bei dem außergewöhnlich großen
Obstreichtum, der in Nordfrankreich und Belgien 1917 auftrat, nach einer
besonders stürmischen Nacht für Millionen an Obst auf Feldern und
Straßen lag, sofort von einer Zentralstelle (landwirtschaftliche Abteilung
B. d. G. West) an alle Etappen des Westens der Hinweis
erging, unter Zurückstellung anderer Arbeiten Fallobst zu sammeln, und
daß so also an einem Morgen plötzlich von der Nordsee bis zum Jura
großes Fallobstlesen und seine Verarbeitung durchgeführt wurde.
Die Ostarmeen hatten auch eigene Mühlen im Betrieb. Bei der 4. Armee,
bei der die Herstellung leichten Bieres auch für die Bevölkerung
infolge der Wasserverhältnisse Flanderns eine Notwendigkeit war, wurde
die Gerstebewirtschaftung monopolisiert und 1916 die Gerstenzentrale in Gent
gegründet, die 639 Brauereien mit der nötigen Braugerste versorgte
und außerdem die Landwirtschaft mit Saatgut, sowie die Hefefabriken, die
Kaffeeröstereien und die Graupenfabriken belieferte. Eisfabriken und
Selterswasserfabriken wurden [244] überall
betrieben. Auch natürliche Quellen wurden ausgenutzt und ihre Produktion
erhöht, z. B. lieferte die Mineralquelle von St. Amand bei
Valenciennes im Frieden den Franzosen 400 Flaschen täglich, der
deutschen Verwaltung aber
80 000 - 100 000 Flaschen am Tage. Das Flaschenlager
dieser Quelle betrug im Winter 1917 7 Millionen Flaschen. Den Betrieb
bewältigte ein Feldwebelleutnant mit einem halben Dutzend
Landsturmleuten und etwa 200 französischen Arbeiterinnen. Bei der
teilweise recht üblen Wasserversorgung der französischen Orte
waren derartige Quellen eine Wohltat für die Truppen.
Große Reparaturwerkstätten sorgten für Sortierung,
Wiederherstellung und Verteilung des überall im Kampfgebiet gefundenen
landwirtschaftlichen Geräts und der Ackerbaumaschinen. Auch aus der
Heimat wurden Maschinen und Gerät nachgeschoben. Kraftpflüge
kamen hauptsächlich da zur Anwendung, wo infolge vorhergegangener
Kampfhandlung größere Strecken wüst lagen und nicht die
nötigen Einwohner zum Anbau vorhanden waren.
Der große Holzbedarf der Armee, infolge des Stellungskrieges mit seinen
durch Holz gestützten Unterständen, machte bald eine
großzügige Organisation der Holzgewinnung notwendig. Da durch
die Blockade eine Zufuhr aus holzreichen neutralen Ländern, wie sie sogar
schon im Frieden für Deutschland notwendig war und stattfand,
abgeschnitten war, mußte man, außer einer bedeutend erhöhten
Heranziehung der deutschen Wälder, auf die Holzbestände des
besetzten Gebiets zurückgreifen. Bei allen Etappeninspektionen wurden
Forstverwaltungen eingerichtet, denen wieder verschiedene Forstämter
unterstanden, die unter Leitung von forstsachverständigen Offizieren des
Beurlaubtenstandes die Holzgewinnung, die Verwertung des Holzes und der
Nebenprodukte und den Transport bis zum Bahnhof oder der Wasserstraße
bewerkstelligten. Als Techniker, Aufseher und Vorarbeiter dienten Deutsche, die
zu Wirtschaftskompagnien oder besonderen Holzfällkommandos
zusammengestellt waren; den Hauptteil der Arbeiter bildeten freie einheimische
Arbeiter, Zivilarbeiterkompagnien und Kriegsgefangene. Bekannt ist die
Ausnutzung des großen Urwaldes Bialowies. Hier wurde Holz für
Baracken und Unterstände, Lattenroste, Schwellen, Telegraphenstangen,
Holzwolle und Sägemehl gewonnen, außerdem als Nebenprodukte
Kienöl, Teer, Holzkohle und Harz. Auch die Regelung der Jagd, besonders
der Schutz der letzten in Europa vorkommenden Wisente,22 wissenschaftliche Erforschung der
Tier- und Pflanzenwelt, Geologie und Meteorologie wurden neben den
Hauptaufgaben betrieben; Kampf gegen Kosakenkommandos und
Räuberbanden gesellte sich zu der friedlichen Arbeit. Elektrische
Lichtanlagen, Wasserleitungen, Entlausungsanstalten mußten für das
Personal geschaffen werden, 1500 Morgen Landbau unterstützten seine
Ernährung. In den Sägewerken liefen im Juni 1916 20 Vollgatter;
Werkstätten [245] aller Art sorgten
für Instandhaltung der Geräte, 38 km Feldbahn und
60 km Förderbahn waren bis Ende 1917 in Betrieb. Die ganze
Verwaltung leitete ein Hauptmann (Forstmeister) mit einem Stab von 8
Abteilungen.23 Je ein Oberförster und ein
Hilfsoffizier leiteten die fünf Bezirke (außerdem noch vier Bezirke
außerhalb des eigentlichen Bialowieser Waldes), 3000 Zivilarbeiter und
mehrere tausend Gefangene bildeten die Arbeiterschaft. Bei der
Etappeninspektion Bug waren zur Holzgewinnung im Jahre 1917 an Deutschen
beschäftigt: 7 Offiziere, 41 Unteroffiziere, 417 Mann, 9 Helfer und 1
Helferin in 21 Holzfällkommandos und 9 Sägewerken mit 24
Vollgattern, nebst den nötigen
Kreis-, Pendel- und Bandsägen, 2 Holzwollfabriken mit 5
Holzwollmaschinen, 7 Köhlereibetrieben und 26 Terpentinöfen.
Auch im Westen erreichte der Forstbetrieb beträchtlichen Umfang. So
z. B. beschäftigte bei der Etappeninspektion 6 die
Forstabteilung in der Hauptstelle und 8 Forstämtern 10 Offiziere, 120
Unteroffiziere, 1065 Mann, 648 russische Gefangene und 8488
französische und belgische Zivilarbeiter. Es waren 48 Vollgatter und 5
Bandsägen in Betrieb, die
14 000 - 16 000 cbm Schnittholz im Monat
lieferten; 40 Holzwollmaschinen lieferten monatlich 1800 t Holzwolle; an
Schwarten fielen im Monat ab (für Brennholz und Faßfabriken)
4050 rm, an Sägemehl (als Streu sehr wertvoll) 4500 rm. Die
Erzeugung von Holzkohle betrug 550 t im Monat. Ferner wurden
abgegeben 8000 cbm Langholz an Sägewerke der Gruppen
(Generalkommandos) und des Generals der Pioniere der 6. Armee (11
Sägewerke mit 53 Vollgattern). Die Abgabe von Brennholz betrug
147 000 rm im Monat, von Pfählen und Stangen
1500 fm, von Faschinen 20 000 Stück, von Grubenholz
800 fm. - 8 Seilzugmaschinen (mit einer Leistung gleich
200 P.S.), 14 Lokomotiven, 180 Langholzdoppelwagen, 140 Kastenwagen,
500 Pferde und 53 Zugochsen besorgten den Transport zur Vollbahn oder zum
Schiff. 72 km Gleis Waldbahn waren verlegt.
Im Westen reichte das im Lande gewonnene Holz bei weitem nicht aus, so
daß noch große Mengen aus Deutschland nachgeschoben werden
mußten, die vom Kriegsministerium in drei großen
Holzsammelbahnhöfen gesammelt und von hier aus den Armeen
zugeführt wurden. Grubenholz wurde aus Rußland auf dem
Wasserweg über die Ostsee und durch die deutschen Kanäle nach
Belgien und Frankreich geschafft. Die englische Blockade zwang zu diesem
großartigen Organismus, der bis zuletzt die Bedürfnisse des Heeres
zu decken wußte.
Die Industrie suchte man anfangs ohne Rücksicht auf spezielle deutsche
Interessen zu beleben, um die besetzten Gebiete nicht unnütz zu
schädigen und die Zahl der Arbeitslosen zu verringern; der wiederum durch
die
Blockade [246] hervorgerufene Mangel
an Rohstoffen zwang jedoch bald den größten Teil der Fabriken zum
Stillstand, und die deutsche Verwaltung mußte sich damit begnügen,
nur die Werke, natürlich unter deutscher Aufsicht, im Betrieb zu halten, die
im Interesse des deutschen Heeres oder der Versorgung der Einwohner arbeiteten.
Daneben wurden Fabriken aller Art als Heeresbetriebe eingerichtet, immer unter
dem Grundsatz, möglichst wenig deutsche Soldaten, und lediglich als
Aufsichtspersonal, in der Hauptsache aber einheimische Arbeitskräfte zu
beschäftigen. Außer den schon erwähnten Fabriken und
Reparaturwerkstätten für landwirtschaftliche Maschinen und
Geräte wurden vor allem in Betrieb genommen: Eisengießereien und
Metallbearbeitungswerke aller Art, besonders Stahlwerke (an der Westfront 6
Werke mit 12 Martinöfen und 1 Puddelofen) und Walzwerke zur
Herstellung von Stabeisen, Winkeleisen, Trägern, Betoneisen, Wellblech,
verschiedenen Sorten Blech,
Schützengraben- und Quartieröfen, Eimern, Milchkannen,
Marmelade- und Konservenbüchsen, Draht, Stacheldraht, Nägeln,
Drahtstiften, Panzerbeobachtungsständen, Schützenblenden und
Schutzschilden, eisernen Hindernispfählen, spanischen Reitern,
behelfsmäßigen Minenwerfern, Wetterfahnen und
Windmessern usw.; ferner Holzbearbeitungswerke für Fässer,
Kisten, Marmeladekübel, Milchkübel, Bettstellen, Schemel, Tische,
Brieftaubenwagen, Grabkreuze und anderes mehr; dann Wagnereien zur
Reparatur und zum Bau von Fahrzeugen aller Art, besonders, wie schon
erwähnt, von Panjewagen. Es fertigte z. B. im März 1918 die
Faßfabrik der Etappeninspektion 6 in Tournai (mit belgischem
Personal unter deutscher Aufsicht) 1200 Stück Milchkübel und
20 000 Stück Marmeladekübel, eine Schreinerei im gleichen
Ort 5000 Stück Betten, 800 Stück Fenster, die Kistenfabrik in Lille
(1 deutscher Soldat mit 36 französischen Arbeiten) 1354 Kisten.
Im Osten waren auch Gerbereien und große Sattlereien eingerichtet,
während die Tierhäute an der Westfront nur eingesalzen und nach
der Heimat zur weiteren Bearbeitung geschickt wurden.
Lediglich als Beispiel für die mannigfachen sonstigen Betriebe aller Art,
die von den Etappeninspektionen eingerichtet wurden, und vom Umfang ihrer
Tätigkeit seien hier einige Zahlen von den Sacknähereien der
Etappeninspektion 6 angeführt: im Mai 1918 wurde in der
Zweigstelle Lille unter 1 Soldaten von 10 französischen Arbeitern und 60
Arbeiterinnen 26 630 eingehende Säcke sortiert, 3585 Säcke
und 13 Wagenplanen gestopft und ausgebessert und 1390 Gasschutzdecken
angefertigt. Der Bestand an lieferungsfertigen Säcken betrug 44 180
Getreidesäcke, 5200 Melassesäcke und 27 000
verschiedenartige andere Säcke. In der Zweigstelle Ath wurden im gleichen
Monat mit elektrischer Maschine von 3 Arbeiterinnen 18 810 Stück
Textilosegetreidesäcke nachgenäht, von einer Arbeiterin 1750
Geldsäcke und 200 Käsesäcke angefertigt, von 22
Arbeiterinnen 13 626 Zementsäcke geflickt, ferner von 1 Arbeiter
mittels Maschine 13 700 Säcke ausgeklopft, von 2 Arbeitern in 2
Wäschetrommeln [247] 12 500
Zuckersäcke gewaschen und getrocknet, schließlich von 3 Arbeitern
12 Ballen = 1600 kg Sacklumpen gepreßt und
zum Transport fertiggemacht.
Zur Prüfung der Kessel und Überwachung des Kohlenverbrauchs der
militärischen und einheimischen Betriebe wurde bei jeder
Etappeninspektion eine Kesselprüfungsstelle eingerichtet und mit mehreren
geprüften Ingenieuren, die als Militärbeamte angestellt wurden,
besetzt. Die Kohlenknappheit zwang zur Einrichtung besonderer
Kohlenverteilungsstellen, die den einzelnen Betrieben, den Truppen und den
Gemeinden für Quartierleistung und Bedarf der Bevölkerung die
Kohlen nach Menge und passender Art zuweisen mußten. Die
Gesamtverteilung auf die einzelnen Armeen und
Militäreisenbahndirektionen geschah im Westen durch den
"B. d. G. West" (s. S. 258)
im Verein mit der Kohlenzentrale in Brüssel und
wurde in Sitzungen der Interessenvertreter monatlich festgelegt.
Einen besonderen Zweig der von den Etappen betriebenen Industrie bildeten die
chemischen Werke, wie Karbidfabriken, Kalkwerke, Farbenfabriken,
Waschmittelfabriken, Ätznatronanlagen, Kohlensäurefabriken,
Fettgewinnungsanstalten, sowie die schon erwähnten Eisfabriken und
Strohaufschließungsanlagen. Verwertung der Nebenprodukte der
Gasanstalten, Verteilung von Chemikalien und Gerbstoffen gehören auch
hierher. Als Beispiel seien wieder einige Zahlen der Etappeninspektion 6
erwähnt: Die (von Belgiern unter deutscher Aufsicht betriebene)
Karbidfabrik Antoing stellte im März 1918 126 000 kg Karbid
her, die Eisfabrik Lille (1 deutscher Soldat, 1 französischer Direktor, 1
französischer Buchhalter, 9 französische Arbeiter) erzeugte vom Mai
1917 bis Mai 1918 an Eis 4 214 226 kg, die
Waschmittelfabrik St. Ghislain produzierte im Mai 1918
35 010 kg Seife usw. Für Sammlung technischer
Öle und Fette und ihre sachgemäße Verteilung war an der
Westfront die Ölzentrale West, anfangs in Roubaix, später in Obourg
eingerichtet. Hier wurden z. B. an technischen Ölen und Fetten
|
im März
kg |
April
kg |
Mai 1916
kg |
aus dem Lande beigetrieben |
10 659 |
11 192 |
54 335 |
von Materialiendepots der Heimat bezogen |
12 260 |
— |
52 450 |
durch Ölzentrale Brüssel aus Deutschland
und Antwerpen bezogen |
551 243 |
933 138 |
289 884 |
von Schoonaerde (chemische Fabrik
der 4. Armee) bezogen |
140 680 |
61 240 |
111 400 |
Ausgang von Ölen und Fetten |
518 508 |
430 624 |
466 547 |
an Farben und Farbmaterial aus Landesvorräten
und Materialiendepots bezogen |
16 936 |
52 652 |
26 444 |
Ausgang an Farben, Farbmaterial |
21 563 |
31 653 |
41 100 |
[248] Auch die
Elektrizitätsversorgung spielte eine wesentliche Rolle. Die anfangs von den
Etappeninspektionen und Fronttruppen selbständig ausgebauten und
betriebenen Anlagen wurden später durch die elektrische Abteilung des
B. d. G. West nach einheitlichen Grundsätzen
zusammengefaßt, wobei jedoch der eigentliche Betrieb unter Leitung der
örtlichen Behörden verblieb. Die Gesamtkraftmenge, die der
Westfront zur Verfügung stand, kann auf annähernd
120 000 K.W. geschätzt werden, wovon als Maximum
70 000 K.W. von der Front beansprucht wurden. Es wurden nach
roher Schätzung erzeugt 300 Millionen Kilowattstunden, eine Leistung, die
etwa der Versorgung von Groß-Berlin gleichkäme. Hiermit wurden
versorgt etwa 1¼ Millionen Glühlampen, etwa
75 000 P.S. an Motoren und ungefähr 3000 Ortschaften. Zur
Fortführung des Stromes dienten 6000 km Leitung mit einer
Spannung von über 5000 bis zu 80 000 Volt. Es wurden hiermit die
Betriebe der Front selbst, dann alle wirtschaftlichen (einschließlich der
landwirtschaftlichen) Betriebe des Etappengebietes versorgt und auch ein Teil der
elektrischen Straßenbahn in Betrieb gehalten. Zur Instandhaltung der
elektrischen Einrichtungen diente ein in Zwangsverwaltung genommenes Werk in
Jeumont, in welchem etwa 1000 belgische und französische Arbeiter
beschäftigt wurden. Ausbau und Betrieb der elektrischen Anlagen lagen
zum Schluß in den Händen der Starkstromabteilungen,
die - je nach der Größe der
Armee - aus 2 - 5 Kompagnien mit einer Kopfstärke
von je 250 Mann bestanden. Es waren an der Westfront für die
Elektrizitätsversorgung etwa 250 Offiziere und rund 12 000 Mann
beschäftigt, ungerechnet die zu einem besonderen Zweck
hinzukommandierten Mannschaften. Die Starkstromabteilungen waren
Armeetruppen und dienten sowohl im Operations- als auch im Etappengebiet.
Die von den
Feinden mit äußerster Strenge durchgeführte
Absperrung Deutschlands von jeglicher Zufuhr zwang zur
größtmöglichsten Ausnutzung des besetzten Gebietes, nicht
nur im unmittelbaren Heeresinteresse, sondern auch zur Unterstützung der
Kriegsindustrie in der Heimat. Deutschland mußte zu seiner Selbsterhaltung
die Rohstoffe, die für Herstellung der zum Kriegführen unbedingt
notwendigen Bedürfnisse gebraucht wurden, unter allen Umständen
beschaffen. Die Heimat konnte sie aber trotz größter Anstrengung
(Beschlagnahme von Privatgut, Raubbau an den Naturprodukten) nicht in
genügender Menge liefern, und der Bezug vom Ausland war durch die
völkerrechtswidrige Blockade unterbunden. Hierzu kam noch in
Rußland das von den Russen selbst ausgeführte Niederbrennen von
Dörfern, Getreidevorräten usw. Die Ausnutzung des besetzten
Gebietes wurde dadurch zu einer unbedingten Notwendigkeit. Das Aufsuchen von
Kriegsrohstoffen, Halbfabrikaten und für die Kriegswirtschaft notwendigen
Fertigerzeugnissen, ihre Beschlagnahme, Sammlung, Verwaltung, Ausgabe an die
Truppen, Zuteilung zu Heeresbetrieben oder Rückführung in die
Heimat, sowie endlich Verrechnung der Entschädigung nach [249] den Grundsätzen
der Reichs-Entschädigungskommission nahmen zahlreiche Kräfte
der Wirtschaftsausschüsse in Anspruch. Zur Verfügung standen
außer dem nötigen, aus Wirtschaftskompagnien und
Landsturmtruppen abgestellten kaufmännischen und technischen Personal
anfangs Sammelkompagnien, später besonders auch aus Abkommandierten
gebildete Bergetrupps. Gesammelt wurden außer
Verpflegungs- und Genußmitteln24 (Wein,
Tabak, Spirituosen) in erster Linie Textilwaren aller Art, Papier, Felle, Leder,
besonders Treibriemen, Gummi, Öle, Fette, Farben, alle Arten von
Chemikalien, Dünger verschiedenster Sorte, Weiden, Korke, Holz,
Fässer, Metalle, Nähmaschinen und Textilmaschinen. Als
willkürlich herausgegriffene Beispiele für die Mengen möge
dienen der Abtransport des Wirtschaftsausschusses der
Etappeninspektion 6: Im März 1918 an Matratzenwolle
173 075 kg, im April 96 831 kg, an Stoffen und
Sacklumpen in den gleichen Monaten 96 178 bzw.
105 447 kg, an Teer 251 130 bzw. 114 420 kg,
an Ammoniak 148 910 bzw. 23 470 kg, an
Schwefelsäure 360 333 bzw. 972 098 kg, an
Wollstaubdünger 42 960 bzw. 134 510 kg. Auch
für kleinere Mengen nicht so sehr in die Augen fallender Waren seien unter
den vielen Arten einige Beispiele für Abtransport durch den
Wirtschaftsausschuß 6 im März 1918 angeführt:
Schuhcreme und Ruß 4540 kg, Kreide 5550 kg, Leim
9275 kg. Korke 3130 kg.
Von besonderer Wichtigkeit war das Sammeln und Sortieren der für den
Nachschub notwendigen Flaschen, die von Landeseinwohnern und Truppen ohne
Rücksicht auf ihren großen Wert achtlos fortgeworfen wurden, und
ihre Zuteilung an die Stellen, die sie brauchten. Für die Westfront wurde in
Donchery bei Sedan eine Flaschensammelstelle eingerichtet, deren Lager bald in
die Millionen stieg.
Für die Rückführung von Hallen, Werkanlagen,
Werkzeugmaschinen, Nutzeisen, Sparmetallen, Halbzeugen der Eisenindustrie
und des bei dem Mangel an Roheisen in Deutschland für die
Stahlherstellung so ungemein wichtigen Eisenschrotts waren besondere
Beauftragte des Kriegsministeriums (B. d. K. M.) eingesetzt.
Sie beförderten natürlich nur solche Maschinen in die Heimat, die
für Herstellung von Kriegsbedürfnissen notwendig waren und bauten
nur solche Fabriken ab, die an Ort und Stelle nicht ausgenutzt werden konnten.
Auch diese Maßregel kennzeichnet sich nur als eine
Abwehrmaßnahme gegen die Folgen der rücksichtslosen feindlichen
Blockade. Sie wurden ursprünglich vom Generalintendanten auf
Veranlassung der Feldzeugmeisterei den Etappeninspektionen 6 und 3 als
Sachverständige für die Beschlagnahme von Werkzeugmaschinen
zur Verfügung gestellt, standen später mit bedeutend erweitertem
Wirkungsbereich unter dem Generalquartiermeister bzw. dem
B. d. G. West und arbeiteten selbständig neben den
Etappeninspektionen. Nur militär- [250] disziplinarisch und in
bezug auf Unterbringung, Verpflegung usw. waren sie den
Etappeninspektionen unterstellt. Anfangs gab es zwei, zuletzt fünf derartige
Beauftragte auf dem westlichen Kriegsschauplatz. Anfangs 1917 wurden
monatlich etwa 40 000 t Schrott von dem westlichen
Kriegsschauplatz (mit Ausnahme des Generalgouvernements in Belgien) nach
Deutschland zurückgeführt. Diese Summe sollte verdoppelt werden,
eine Leistung, die aber nie voll erreicht wurde. Da nicht genug Schrott frei
vorhanden war, mußte man dazu schreiten, durch Abbruch stillstehender
Industrieanlagen, besonders von Hochöfen, noch weiteren zu gewinnen.
Besondere Kommandos des Inspekteurs der Fliegertruppen betrieben
außerdem den Abbau von Hallen, die in Deutschland für
Bedürfnisse der Luftstreitkräfte wieder aufgebaut wurden.
Die doch lediglich durch Maßnahmen des Feindes selbst (Blockade)
hervorgerufene Beschlagnahme und die Rückführung dieser
großen Gütermengen, hauptsächlich aber die hierfür
notwendige Zerstörung vieler Fabrikanlagen haben die Etappe und
überhaupt die Deutschen ganz besonders beim Feinde verhaßt
gemacht und - merkwürdigerweise - den
Etappenangehörigen auch in der Heimat einen schlechten Ruf eingetragen.
"Na die in der Etappe haben den armen Einwohnern auch alles genommen, was
nur irgend Wert hatte," so sprachen und sprechen noch jetzt Leute in Deutschland,
bei denen man nicht weiß, ob ihr Unverstand oder ihre Leichtfertigkeit
größer ist, absolut unsinniges, ihrem Vaterlande aber
schädliches Zeug zu schwatzen. Für sich hat die Etappe nichts
genommen, sondern nur für Frontheer und Heimat und nur auf
höheren Befehl. Daß auch einzelne Diebstähle vorkamen, ist
verständlich, aber sie wurden streng geahndet, und die feindlichen
Einwohner scheuten sich auch nicht, voller Vertrauen jedes Vergehen gegen sie
den deutschen Behörden anzuzeigen, sicher, daß ihnen ihr Recht
nicht vorenthalten würde.
Daß Lebens- und Genußmittel aus dem feindlichen Lande für
das Besatzungsheer ordnungsmäßig gegen Gutschein oder Bezahlung
entnommen wurden, soweit die Bevölkerung ihrer selbst nicht bedurfte,
entspricht den in der Haager Landkriegsordnung festgesetzten und auch von den
Gegnern Deutschlands anerkannten Grundsätzen. In der belgischen Etappe
durfte dies jedoch nur in Flandern und im Kreise Tournai geschehen, da infolge
des Vertrags mit dem spanisch-amerikanischen Komitee im übrigen
Belgien keinerlei Lebensmittel beschlagnahmt werden durften. Auch das sonst
für die Kriegführung des Heeres unbedingt Notwendige darf ohne
weiteres dem Lande entnommen werden, das ist von allen Völkern und zu
allen Zeiten so gehandhabt worden.
Neu war nur die Rückführung von Gütern nach der Heimat zur
Verwendung in der Kriegsindustrie. Und hierzu zwang eben einfach die bittere
Notwendigkeit. Schon 1915 hätte Deutschland den Krieg unbedingt
verlieren müssen, wenn es nicht die Hilfsmittel der besetzten Gebiete
für sich nutzbar gemacht hätte. Die vom
Völkerrechtsstandpunkt aus ungesetzliche und unmoralische [251] Hungerblockade durch
England, die Deutschland von jeder anderen Gelegenheit, sich das zum Leben und
Kämpfen Notwendige zu verschaffen, abschnitt, ist der Grund für
diese Maßregeln, und die Schuld daran, daß das feindliche Land
hierdurch litt, trifft somit nicht Deutschland, sondern die eigenen
Verbündeten. Auch waren die Beschlagnahmeverfügungen nicht
härter, als sie in Deutschland selbst durchgeführt wurden, im
Gegenteil; meist erst viel später als in Deutschland ging man daran, den
Feind auch zu den Lasten des Krieges heranzuziehen. So wurde die erste
Verfügung zur Beschlagnahme von Sparmetallen (Nickel, Aluminium,
Kupfer, Messing usw.) in Deutschland schon am 24. August 1915 erlassen,
im besetzten Belgien und Frankreich erst am 23. Juni 1916, und die Glocken
hängen heute noch alle in Belgien, während in der deutschen Heimat
so manche Gemeinde ihr trautes Geläut schon lange entbehren muß.
Auch wurden alle diese Dinge nicht gestohlen, sondern mit der den Deutschen
eigentümlichen Genauigkeit verrechnet. Die Art der Verrechnung ist eine
so verschiedene, je nach dem Gebiet und der Art des Gegenstandes, daß hier
nicht im einzelnen darauf eingegangen werden kann; es genügt zu sagen,
daß im allgemeinen für das für das Heer unmittelbar
Notwendige (einschließlich Lebensmittel in Frankreich) ein Gutschein
(Bon, Requisitionsschein) ausgestellt wurde, dessen Bezahlung bei
Friedensschluß geregelt werden sollte, für das in die Heimat
Beförderte dagegen ein den Wert der Ware genau bezeichnender
Anerkennungsschein (Aufnahmebogen), auf Grund dessen Deutschland sich
verpflichtete, unter allen Umständen von sich aus den geschätzten
Wert zu zahlen, und der bei bestimmten belgischen Bankinstituten bis zu 90% des
Wertes sofort bar beliehen werden konnte; daß Lebensmittel in Belgien
endlich stets bar bezahlt wurden. Jedenfalls brachte den
Etappenangehörigen die ganze Beschlagnahme keinerlei Vorteil; wohl aber
machte sie ihr ganzes Dasein in Feindesland dadurch, daß sie die Einwohner
aufhetzte, noch schwieriger und brachte ihnen durch die Menge und
Mannigfaltigkeit der Rückführungstätigkeit eine riesige
Fülle von unangenehmen und schwierigen Arbeiten. Die Etappe hat durch
sie der Heimat das über vierjährige Durchhalten überhaupt erst
ermöglicht und verdient dafür sicher den Dank des Vaterlandes.
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