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Bd. 7: Die Organisationen der Kriegführung, Zweiter Teil:
Die Organisationen für die Versorgung des Heeres

  Kapitel 3: Die Etappe   (Forts.)
Oberstleutnant Karl Schroeder

7. Die Verwaltung des besetzten Gebiets.

Wenn der Etappe manche der ihr ursprünglich zugedachten Aufgaben abgenommen wurden, andere ihr blieben und sich nur allmählich und, ohne über den Rahmen der Vorschriften hinauszuwachsen, ausdehnten, so nahm ein bestimmter Teil bald so ungeahnte Ausdehnung an, daß für ihn die Schaffung völlig neuer Organisationen notwendig wurde: die Verwaltung und Ausnutzung des besetzten Gebiets. Die in folgendem geschilderte Art der Verwaltung kann nur als Beispiel gelten, da fast bei jeder Etappeninspektion die Einzel- [230] heiten sich anders entwickelten, und vor allem auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen durchaus verschiedene Normen in der Abgrenzung der Befugnisse gegen die Generalgouvernements und Militärverwaltungen herrschten. Immerhin gibt das Beispiel ein Bild von den erzielten Leistungen; die Anforderungen waren überall die gleichen und lediglich die Form der Bearbeitung zeigte Verschiedenheiten.

Der jeder Etappeninspektion beigegebene höhere Zivilverwaltungsbeamte mit seinem Personal sollte nach den geltenden Vorschriften "die Verwaltung der eroberten Gebiete einrichten", besonders sollten ihm obliegen: Maßnahmen zur Beobachtung der Einwohner, Vornahme von Haussuchungen, Einrichtung einer Geheimpolizei im Etappengebiet, Eröffnung von Nachrichtenquellen über politische und militärische Maßnahmen des Feindes, Überwachung des zugelassenen Privatverkehrs, Maßnahmen gegen feindliche Spionage, Beaufsichtigung der Presse.

Darin war also der Hauptwert auf die militärpolitische Polizei gelegt und zu diesem Zweck auch das äußerst geringe Personal aus Kriminalbeamten gebildet. Das mußte aber bald geändert werden. Einerseits mußte die Einrichtung eines Nachrichten-, d. h. Kundschafterdienstes, und die Abwehr feindlicher Spionage, also gerade die militärpolitische Polizei als ein besonderes, an sich schon recht umfangreiches Feld der Tätigkeit an andere - später zu schildernde - Behörden abgetreten werden; andrerseits aber entstand aus den unscheinbaren Worten "Verwaltung der eroberten Gebiete" eine nicht vorherzusehende Riesenfülle von Arbeit. Denn die Etappeninspektionen traten, durch die Verhältnisse gezwungen, bald schon überall an Stelle der obersten Landesbehörden der feindlichen Länder und vielfach der örtlichen Regierungsstellen. Die Zivilverwaltung wurde damit das Organ des Etappeninspekteurs zur Ausführung alles dessen, was das Ministerium des Innern und vieles von dem, was das Finanz- und Justizministerium der betreffenden Länder und die Provinz- (Departements-, Gouvernements- usw.) Regierungen im Frieden bearbeitet hatten. Insbesondere bearbeitete die Zivilverwaltung polizeiliche Anordnungen, Entwerfen von Verordnungen des Etappeninspekteurs an die Bevölkerung, Überwachung einheimischer Polizei- und Gemeindebehörden, Beaufsichtigung feindlicher Staatsbehörden, wo solche im Amte waren, und Zensur von Zeitungen, Büchern, Theatern und Kinos (soweit letzteres nicht den besonderen Theaterreferenten übertragen war); in Frankreich und bei den selbständigen, d. h. nicht Oberost unterstehenden Armeen des Ostens auch die Steuerfragen. So wurden z. B. bei der Armeeabteilung Woyrsch direkte Steuern und Stempelsteuern erhoben. An Steuern, Strafen und Passierscheingeldern gingen bei der Etappeninspektion dieser Armeeabteilung im Jahre 1916 ein: 426 181,63 Mark, im Jahre 1917 bis zum 1. Oktober: 602 808 Mark. In Frankreich erhoben die deutschen Behörden unmittelbar keine Steuern, [231] sondern das nötige Geld wurde durch Zwangsauflagen von den Gemeinden aufgebracht. Überhaupt fand die deutsche Verwaltung in Frankreich staatliche Behörden nicht mehr vor; die Gemeinden übernahmen unter deutscher Aufsicht auch die Tätigkeit der Staatsbehörden, soweit sich diese nicht entbehren ließ. In Belgien dagegen blieben die lokalen Staatsbehörden meist grundsätzlich im Amte. Hier war dem Generalgouvernement in Belgien17 ein großer Teil der Verwaltungstätigkeit vorbehalten, vor allem vlamische und wallonische Angelegenheiten, Kirchenpolitik, Schulpolitik, Steuerwesen, Ein- und Absetzung der einheimischen Beamten; es bediente sich hierzu der deutschen Präsidenten der Zivilverwaltung in den Provinzen und der Zivilkommissare in den Kreisen.

Im Gebiet der "Verwaltung Oberost" leitete diese mit ihren Organen (Kreishauptleute, Amtsvorsteher) die gesamte Verwaltung und wirtschaftliche Ausnutzung des Landes, so daß dort die Etappenbehörden lediglich auf ihre militärischen Aufgaben beschränkt waren. In Rumänien gab es (mit Ausnahme der besonders verwalteten Dobrudscha) keine Etappeninspektion. Hier stand vielmehr an der Spitze der Verwaltungstätigkeit die "Militärverwaltung Rumänien" mit Oberquartiermeisterstab, Verwaltungsstab, Wirtschaftsstab, politischer Abteilung, Verpflegungsoffizier für die Zivilbevölkerung und Zentralpolizeistelle,18 die gleichsam die Tätigkeit eines Generalgouvernements und einer Etappeninspektion vereinigte, aber in allen Angelegenheiten ihrerseits wieder unter dem Armee-Oberkommando stand.

Als lokale Dienststellen unterstanden ihr die Distriktskommandanturen, entsprechend den rumänischen Präfekturen, und diesen wiederum die Etappenkommandanturen für die kleineren Bezirke. Letztere entsprachen also in gewisser Beziehung den Kreischefs des Generalgouvernements in Belgien.

[232] Auch das Gerichtswesen war sehr verschiedenartig geordnet. In Frankreich ruhte die eigene Gerichtsbarkeit völlig; bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wurden hier gar nicht, Straftaten zwischen Landeseinwohnern nur insoweit - und zwar vor den deutschen Kommandanturgerichten - erledigt, als die Deutschen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung des Gebietes ein Interesse daran hatten. In Belgien amtierten die belgischen Gerichte wie im Frieden, abgesehen davon, daß natürlich Vergehen gegen deutsche Heeresangehörige oder gegen Verordnungen deutscher Behörden von deutschen Militärgerichten abgeurteilt wurden. Im Sommer 1918 jedoch streikten die belgischen Richter; es wurden dadurch deutsche Zivilgerichte für Beurteilung von Kriminalfällen zwischen Belgiern notwendig, die jedoch infolge der bald eintretenden Räumung Belgiens nicht recht zur Tätigkeit kamen. Im Osten urteilten deutsche Militärgerichte teilweise auch über Kriminaltaten der Landeseinwohner untereinander; sogar bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wurden vor dem Forum der deutschen Etappen- oder Verwaltungsbehörden (vom Generalgouvernement oder von Oberost) erledigt.

Schon bald erwies sich als zweckmäßig, die Verwaltung in den einzelnen Landesteilen so zu lassen, wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt hatte, und nicht etwa für alle Gebiete zu schematisieren. Viel Arbeit und viele Reibereien hätte man aber erspart, wenn man in den Etappengebieten den Generalgouvernements oder ähnlichen Behörden gar keine Sonderrechte eingeräumt hätte; die Etappeninspektionen allein hätten leichter und besser arbeiten können. Wo besondere Rücksicht auf die eingeborene Verwaltung zu nehmen war, konnte ein System, wie das in Rumänien, praktisch erscheinen; aber auch hier wäre eine Vereinfachung durch Verschmelzen des Wirtschaftsstabes und des Verwaltungsstabes sehr nützlich gewesen, da die wirtschaftlichen Fragen mit denen der allgemeinen Landesverwaltung untrennbar zusammenhängen.

Die Landesverwaltung in der Etappe hat jedenfalls überall allen Anforderungen, die man vernünftigerweise an eine fremde Verwaltung stellen kann, vollauf genügt. Natürlich konnte sie es nicht allen Leuten recht machen. "Warum wird nicht schärfer gegen diese unverschämten Einwohner vorgegangen? die tanzen uns ja auf der Nase herum," schimpften die Frontsoldaten; "der Druck und die Vergewaltigung der Einwohner ist unerhört," schrie der Feind und - auch einige politische Querköpfe in der Heimat. Beides war falsch. Es wurde gerecht und zweckmäßig vorgegangen; nichts Unnötiges verlangt, aber das Notwendige energisch durchgeführt, und dabei viel, sehr viel im Interesse der feindlichen Bewohner gearbeitet. Die vernünftigen Einwohner erkannten dies auch an, wenn sie auch jetzt sich natürlich scheuen, dafür Zeugnis abzulegen. Niemals wurden lediglich, um den Sieger herauszukehren, die Landeseinwohner schikaniert, wie dies jetzt auf Schritt und Tritt in den vom Feinde besetzten [233] Teilen Deutschlands geschieht; und die leider auch von vielen, selbstredend jedes eigenen Wissens baren Deutschen gehörte Redensart: "wir haben es in Belgien und Frankreich gerade so gemacht!" ist himmelschreiender Blödsinn. Ganz so milde, wie im Generalgouvernement Belgien, konnten die Etappenbehörden nicht sein; in der größeren Nähe des Feindes mußten strengere Maßregeln Platz greifen. Auch lag es in dem Wesen der militärischen Behörde, daß sie sich, wenn die Notwendigkeit einer Sache feststand, nicht durch rein formelle Bedenken von der Ausführung abhalten ließ. So wurde z. B. einmal im Jahre 1915 von der Etappeninspektion 4 der Befehl an die Dorfbürgermeister gegeben, bei Vermeidung von Strafe die vollständig verschlammten Abwässerungsgräben (in dem niederen Flandern eine sehr wichtige Sache) reinigen zu lassen, obwohl der Vertreter der Zivilverwaltung das Bedenken hatte, man könne die Gemeinden nicht dafür verantwortlich machen, da "nach belgischem Recht" hierfür nicht die Gemeinden, sondern die einzelnen Anlieger verantwortlich seien. Man konnte dicht hinter dem kämpfenden Heere nicht genau jedem Buchstaben aller Bestimmungen des Friedens bis zu dem Grade Rechnung tragen, daß man etwa Verfügungen erließ, wie die eines Kreischefs an einen Offizier, seinen Hund abzuschaffen, da der belgische Herr Quartiergeber nach dem deutschen (d. h. im Frieden für das eigene Land geltenden) Quartierleistungsgesetz nicht verpflichtet sei, diesen im Quartier zu dulden, oder eines anderen, der deutschen Typhuskranken verbot, Rosen im Garten der Unterkunftsvilla abzuschneiden und ins Zimmer zu stellen, obwohl der Besitzer in England war, es ihm also ganz gleichgültig sein konnte, ob die Rosen am Stock oder im Glas verwelkten. Wohl aber wurden die Einwohner gegen jeden wirklichen Übergriff der deutschen Truppen rückhaltlos in Schutz genommen. Den Belgiern war übrigens vielfach die knappe militärische Art, die das als notwendig Erkannte einfach befahl, lieber, als die bureaukratische, die für jede Maßregel eine Unterlage in irgendeiner Bestimmung des belgischen, deutschen oder internationalen Rechts ängstlich suchte. Sie verstanden die deutsche Denkweise gar nicht, daß diese Gegenstände im Werte von Tausenden von Mark beschlagnahmten, weil ihnen die Haager Landkriegsordnung ein Recht dazu gab, oder für die Kriegführung unentbehrliches Material ohne Rücksicht auf seinen Wert wegnahmen, weil die völkerrechtswidrige Blockade Englands, die ihnen jede andere Beschaffungsmöglichkeit abgeschnitten hatte, dazu zwang, andererseits aber sich ängstlich hüteten, ihnen einen Fünfpfennigschaden zuzufügen, wo nicht das geschriebene Recht es ihnen erlaubte. Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei hier gesagt, daß die französische und belgische Weise, lediglich die Zweckmäßigkeit zur Richtschnur des Handelns zu machen und dieses, wenn nötig, äußerlich mit einem moralischen Mäntelchen zu bekleiden, nicht verteidigt werden soll. Es ist sehr gut und unbedingt nötig, auch das geschriebene Recht hochzuhalten, nur darf diese Hochachtung nicht [234] zu Lächerlichkeiten führen. In diesem Sinne wurde überall in der Etappe die Verwaltung des feindlichen Landes gehandhabt.

Das Wiedererwachen des geschäftlichen Lebens in den besetzten Gebieten und die damit verbundene Notwendigkeit von Reisen der Landeseinwohner zwangen zur Einsetzung besonderer Paßbehörden zur Regelung des Verkehrs. Völlige Freizügigkeit war natürlich schon aus Gründen der Spionageabwehr ausgeschlossen. Ob der Verkehr nur innerhalb der Gemeindegrenzen oder einzelnen Kommandanturbezirke ohne Paß gestattet war, oder nur Aus- und Einreise ins Operations- oder Etappengebiet als Ganzes passierscheinpflichtig waren, ob Verkehr zu Fuß freigestellt und lediglich für Fuhrwerke, Reiter, Radfahrer und Eisenbahnbenutzung besondere Erlaubnis nötig war, richtete sich nach der Nähe der feindlichen Linien und dem Verhalten der Bevölkerung, war also bei den Armeen und sogar innerhalb der Etappengebiete sehr verschieden. Der Verkehr nachts war überall an besondere Bestimmungen gebunden, ebenso für die erwachsenen Einwohner Erkennungskarten, wenn möglich mit Photographie, vorgeschrieben, um die Persönlichkeit jederzeit feststellen zu können. Besondere Bestimmungen mußten für Reisen ins Ausland getroffen werden, die man auch aus Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage nicht ganz verhindern konnte. So war z. B. der Schiffsverkehr zwischen Holland und dem besetzten Gebiet in Belgien ein äußerst reger.

Zum Geschäftsbereich der Paßämter gehörte ferner die Bearbeitung der Einreisen von Angehörigen Kranker oder Verwundeter, von Begleitern von Liebesgabentransporten und Leichenüberführungen, von deutschen Kaufleuten und von Wissenschaftlern und Künstlern zum Abhalten von Vorträgen und Vorführungen. Auch die Überwachung der verbündeten und neutralen Staatsangehörigen im Etappengebiet, sowie die Kontrolle der ansässigen deutschen Zivilpersonen, wie Angestellten von Effektengeschäften, Buchhandlungen, Wirtschaften usw., soweit sie nicht Heeresgefolge waren, muß hier erwähnt werden.

Die Überwachung der Einwohnerpost wurde bald ein so umfangreiches Gebiet, daß sie wohl überall von dem Ressort des Zivilreferenten, zu dem sie nach den Vorschriften ursprünglich gehörte, abgetrennt und besonderen Postüberwachungsstellen19 übertragen wurde, die sich allmählich zu recht umfangreichen Behörden auswuchsen. Das Wiedererwachen des wirtschaftlichen Lebens im besetzten Gebiet machte eine Zulassung von Geschäftsbriefen, in Belgien auch von Dienstbriefen der im Amt verbliebenen einheimischen Behörden notwendig. Eine Überwachung war aber zur Spionageabwehr unbedingt geboten. Privatbriefe konnten daher nicht ganz allgemein zugelassen werden, da sonst der Umfang des Prüfungsgeschäftes ins Ungeheure gestiegen wäre. [235] Sie wurden daher nur für den Verkehr der im deutschen Dienst stehenden Arbeiter mit ihren Angehörigen gestattet, ferner der Briefverkehr der Einwohner mit Kriegs- und Zivilgefangenen in Deutschland. Dieser gesamte Verkehr, einschließlich Geldsendungen, mußte von den Etappenbehörden nicht nur überwacht, sondern, da die einheimische Post ja außer Betrieb war, überhaupt vermittelt werden. Da von der feindlichen Spionageorganisation äußerst raffinierte Mittel angewendet wurden, um die deutschen Behörden zu täuschen, genügte nicht eine einfache Prüfung der Briefe durch Lesen, es mußten vielmehr den Postüberwachungsstellen reichlich ausgestattete und mit erfahrenem Personal versehene chemische und photographische Abteilungen beigegeben werden. Auch die Überwachung des Brief-, Telegramm- und Fernsprechverkehrs der deutschen Heeresangehörigen und zugelassenen Zivilpersonen erwies sich als notwendig, da trotz aller strengen Verbote immer wieder sehr viele leichtsinnigerweise militärische Angelegenheiten verbreiteten, aus deren Kenntnis der feindliche Nachrichtendienst wertvolle Schlüsse ziehen konnte. Auch die Aus- und Einfuhr von Waren aller Art aus den einzelnen Etappengebieten nach und von dem Gebiet der Armeen, von Deutschland oder dem Ausland war an besondere Erlaubnis gebunden, da ja die Landeserzeugnisse, sei es zur Ernährung des deutschen Heeres und der Landeseinwohner selbst, sei es im Interesse der heimischen Kriegswirtschaft, größtenteils beschlagnahmt waren; sie mußte also durch Verordnung geregelt und überwacht werden.

Zu den Arbeiten, die den Etappeninspektionen durch die Sorge für die feindlichen Landeseinwohner auferlegt wurden, sind in erster Linie zu nennen: Auskunftserteilung auf Fragen aus dem unbesetzten Gebiet über Bewohner des besetzten Landes und über Gefangene durch Vermittlung der Diplomatie oder des Roten Kreuzes (für die Westfront über 5000 Anfragen jede Woche), Vermittlung von Geldsendungen aus dem Ausland an Landeseinwohner durch das Rote Kreuz, Auszahlung der Gehälter der katholischen Geistlichkeit, die an den katholischen Militäroberpfarrer der Westfront vom Heiligen Stuhle geschickt wurden, ferner im besetzten Frankreich der Abschub von alten und kranken Personen und von Kindern über die Schweiz in das unbesetzte Frankreich und die Verbringung von Kindern aus Frankreich und Belgien nach Holland, wo sie für einige Zeit gastliche Aufnahme fanden. Zu diesem Abschub hatte die deutsche Regierung ihre Genehmigung erteilt und für sie ihre Mitwirkung zugesagt, da es im besetzten Gebiete infolge der völkerrechtswidrigen Blockade nicht möglich war, Greise, Kranke und Kinder sachgemäß zu ernähren, und da die Regierung auf dem Standpunkt stand, keinen Vernichtungskrieg gegen die friedliche Bevölkerung der feindlichen Länder zu führen, obwohl zu gleicher Zeit und infolge der gleichen Blockade in der Heimat die Kranken und Schwachen den schlimmsten Leiden unterworfen waren, ohne daß Abhilfe geschaffen werden konnte. Allein diese Transporte, für die natür- [236] lich Lebensmittel, Milchversorgung, Begleitung durch Ärzte und Schwestern vorgesehen, ärztliche Untersuchung veranlaßt, Mitnahme von Gepäck, Kleidung und Geldmitteln geregelt werden mußten, stellten Anforderungen an die Tätigkeit und das Organisationstalent der Etappenbehörden, von denen Fernerstehende sich kaum einen Begriff machen können.

Abtransport von Flüchtlingen aus Valenciennes vor dem
Ententeangriff.
[232a]      Abtransport von Flüchtlingen aus Valenciennes vor dem Ententeangriff.

Im Osten kam noch hinzu die Versorgung und Wiederansiedlung der Rückwanderer, die von den Russen verschleppt oder vor den Kriegswirren in die Wälder geflüchtet, fast ohne jede Habe, halb verhungert zurückkehrten und nun ihr Heim durch Kämpfe oder die Brandlegung der eigenen Landsleute zerstört fanden. Auch die Beschaffung von notwendigen Gebrauchsgegenständen, die im besetzten Gebiet nicht mehr zu haben waren, für die Einwohner aus Deutschland und die Nachweisung deutscher Firmen, bei denen die Händler der besetzten Gebiete Waren bestellen konnten, gehörten hierher.

Eine besonders schwierige Aufgabe war die Versorgung der besetzten Gebiete mit Lebensmitteln, da deren Produktion allein zur Ernährung ihrer Bewohner nicht ausreichte. Deutschland konnte, durch die völkerrechtswidrige Blockade von Zufuhren abgeschnitten und selbst am Notwendigsten Mangel leidend, natürlich nicht genügend aushelfen. Trotzdem wurde jedoch in den dringendsten Fällen Hilfe geleistet. So wurde in Frankreich schon Ende Oktober 1914 Salz aus deutschen Beständen an die feindlichen Zivileinwohner abgegeben. Spanien und Amerika (an dessen Stelle nach der amerikanischen Kriegserklärung Holland trat) hatten es übernommen, Lebensmittel in Amerika - natürlich gegen von den feindlichen Regierungen zur Verfügung gestellten Kredit - anzukaufen und nach dem besetzten Gebiet zu schaffen. Hier wurden sie von dem spanisch-amerikanischen (holländischen) Komitee abgeliefert und durch einheimische Komitees unter deutscher Aufsicht weiterverteilt. Die Gesamtversorgung leitete deutscherseits der Generalintendant, als dessen Organe Verpflegungsoffiziere für die Zivilbevölkerung für die einzelnen Gebiete eingesetzt waren. Diesen waren amerikanische (später holländische) Kontrolleure beigegeben, um eine Verwendung amerikanischer Lebensmittel für Deutsche zu verhindern.

Essenverteilung an Mannschaften und Einwohner im Etappengebiet.
[240a]      Essenverteilung an Mannschaften und Einwohner im Etappengebiet.

Die Bewirtschaftung und Verteilung der einheimischen Ernte in Belgien (mit Ausnahme von Flandern) und der Ausgleich zwischen Landwirtschafts- und Industriegebieten lag auch im Etappengebiet in den Händen des Generalgouvernements (Zivilkommissare). Die einheimischen Komitees erwiesen sich bald überall als gefährlich, da sie ihre Stellung zu politischer Agitation mißbrauchten. Bei der Etappeninspektion Bug wurde daher 1917 der Hauptausschuß zur Ernährung der Bevölkerung aufgelöst. Die Etappeninspektionen der Westfront waren nicht so glücklich, das gleiche tun zu können. Das belgische comité national mit seinen regionalen und kommunalen Unterkomitees war eine vorzügliche Organisation in der Hand des Feindes, die einmal jede Maßnahme der deutschen Behörden kontrollierte und diesen dauernd offen [237] und versteckt Schwierigkeiten bereitete, und zum andern naturgemäß ein Netz von Spionageagenten bildete, wie es sich der Feind gar nicht besser wünschen konnte. Sobald die Etappenbehörden irgendeine den Belgiern oder auch nur - bei dem in Belgien naturgemäßen Ausnutzen von Staatsämtern zu Privatzwecken - einem einzelnen Komiteemitglied unbequeme Maßnahmen trafen, erschienen prompt die Proteste der "hohen Protektoren" des Nationalkomitees und riefen, bei der gegen das Ausland immer möglichst rücksichtsvollen Haltung der politischen Abteilung in Brüssel, zum mindesten einen endlosen, unnötigen Federkrieg hervor.

Zu den von der deutschen Verwaltung den feindlichen Ländern erwiesenen Guttaten gehört auch die Bergung der Kunstschätze aus den Kampfgebieten in weiter rückwärts gelegene Städte.20 Anfangs gingen die einzelnen Etappeninspektionen auch hier selbständig vor, dann wurden diese Angelegenheiten vom Generalquartiermeister einheitlich geregelt. So entstanden an der Westfront vor allem die beiden Museen in Valenciennes und Maubeuge, in denen besonders Gemälde, Bücher, Zeichnungen, Teppiche, Gobelins und Plastiken vor der Zerstörung durch den Krieg bewahrt wurden. Es ist diese Bergung eine Kulturtat ersten Ranges, und es ist eine erbärmliche Verleumdung von seiten der Gegner, wenn sie behaupten, die Deutschen hätten sich diese Gegenstände aneignen wollen. Um von vornherein festzulegen, daß keinerlei Verschleppung der Kunstgegenstände geplant war, wurden die Museen absichtlich auf französischem (nicht einmal belgischem) Gebiet angelegt und möglichst bald Kataloge der geborgenen Gegenstände veröffentlicht, die auch dem Feind zugänglich waren und ein Verschwindenlassen irgendeiner Sache unmöglich machten.

Recht umfangreiche und mannigfache Aufgaben fielen durch die Verwaltung der besetzten Gebiete der Feldgendarmerie zu. Ursprünglich nur als eine Art Straßenpolizei gedacht, wurde sie sehr bald der unterste Träger der gesamten Verwaltungstätigkeit gegenüber der Zivilbevölkerung, so daß vielfach die Gendarmeriestationen eine Art Unterbezirke der Kommandanturen bildeten. Der Sicherheitsdienst blieb natürlich immer Hauptaufgabe und war keineswegs leicht; im Osten fanden sogar regelrechte Kämpfe mit ziemlich umfangreichen Räuberbanden statt. Dazu trat aber die Beobachtung der Haltung der Bevölkerung, die Übermittlung von Befehlen an diese und das Überwachen ihrer Ausführung, die Hilfeleistung bei der Beschlagnahme und der Erfassung der Landesvorräte, und die Verhinderung von Brief- und Warenschmuggel. Bei manchen Inspektionen gehörte auch die Kontrolle der wehrpflichtigen Landeseinwohner zu den Obliegenheiten der Gendarmerie, bei anderen wurden hierfür besondere Meldeämter eingerichtet. In den großen Städten wurde [238] eine besondere Militärpolizei aufgestellt, die aus deutschen kommandierten Heeresangehörigen bestand und entweder der Gendarmerie angegliedert oder auch selbständig war. Zum Schaden der deutschen Sache dauerte es aber sehr lange, bis sie wenigstens in einigen Städten einen besonderen Etat bewillig bekam; bis dahin hatte sie unter dem häufigen Wechsel der Kommandierten empfindlich zu leiden. Diese mannigfachen Tätigkeiten der Gendarmerie und Militärpolizei veranlagten z. B. die Etappeninspektion 6, eine besondere Polizeischule zu gründen; denn die wenigen Gendarmen und Berufspolizisten reichten natürlich bei weitem nicht, und ohne fachmännisch gebildetes Personal ließen sich die gesamten Aufgaben nicht erfüllen. Die Pferde gab die Gendarmerie in den Etappengebieten des Westens größtenteils ab und erhielt dafür Räder, was auch bei dem ausgezeichneten Straßennetz Frankreichs und Belgiens vollauf genügte.

Von der Militärpolizei der Städte mit deutschen Mannschaften sind zu unterscheiden die auch im Etappengebiet (z. B. in Gent und einigen Städten des Ostens) eingerichteten deutschen Polizeiverwaltungen, bei denen ein deutscher Offizier - meist Verwaltungsbeamter von Beruf - als Polizeichef oder als Polizeihauptmann mit einem Stab von Offizieren und Unteroffizieren an der Spitze der einheimischen Polizeiverwaltung stand, also an Stelle des abgesetzten feindlichen Polizeipräsidenten amtierte oder diesen und seine Organe überwachte. Im allgemeinen hat die einheimische Polizei in diesen Fällen zur Aufrechterhaltung der Ordnung recht gute Dienste geleistet. In Belgien fühlten sich die Polizisten sogar recht wohl dabei, da sie nie solch ein Ansehen bei der Bevölkerung genossen hatten, wie unter deutscher Herrschaft.

Maßnahmen gegen die feindliche Spionage gehörten, nach den ursprünglichen Vorschriften, zu den Obliegenheiten des höheren Zivilbeamten bei der Etappeninspektion. Er konnte aber mit den ihm zur Verfügung stehenden Kräften diese Aufgabe nicht lösen; sie fiel naturgemäß bald der von dem Nachrichtenoffizier der Obersten Heeresleitung beim Armee-Oberkommando abhängigen geheimen Feldpolizei zu. Ob der Schwerpunkt der geheimen Feldpolizei beim Armee-Oberkommando oder bei der Etappeninspektion lag, war nach den Umständen verschieden, und bei verständigem Zusammenarbeiten zwischen Nachrichtenoffizier und Etappeninspektion ließ sich immer Gutes erzielen. Jedenfalls war die Aufgabe der geheimen Feldpolizei im Etappengebiet eine außerordentlich mannigfaltige und umfangreiche. Besonders in Belgien und Nordfrankreich machte der Patriotismus der Einwohner, die bis in die vornehmsten Kreise hinauf alles aufs Spiel setzten, um dem Vaterland zu dienen, die Spionageabwehr sehr schwierig. Außerdem stellte auch die immer mehr anwachsende Kriminalität unter den deutschen Soldaten hohe Anforderungen an die geheime Feldpolizei. Ein besonderes Gebiet der Spionageabwehr bildete die Taubenüberwachung. Da man die wertvolle Zucht nicht [239] vernichten und sich außerdem Taubennachwuchs für eigene Zwecke sichern wollte, mußten sachverständige Taubenüberwachungskommandos gebildet werden. Meist wurde diese den Gendarmeriestationen angegliedert.

Landeseinwohner, die gegen die deutschen Behörden agitierten, wurden nach Deutschland abgeschoben und dort interniert. Da es sich meist um einflußreiche Leute handelte und diese alles in Bewegung setzten, um wieder zurückkehren zu können, ergab sich aus jeder derartigen Maßregel meist ein sehr umfangreicher Schriftverkehr. Auch als Geiseln wurden Einwohner anfangs abgeschoben und später als Vergeltungsmaßregeln gegen schlechte Behandlung deutscher Bürger, so z. B. der Afrikadeutschen. Zur Verbüßung der von den deutschen Behörden über Landeseinwohner verhängten Gefängnis- und Zuchthausstrafen mußten Strafanstalten geschaffen werden. Hierfür diente z. B. für einen großen Teil der Westfront anfangs das Gefängnis zu Condé, später Fort Maulde südlich Tournai. Auch wurden Disziplinarabteilungen für widerspenstige Kriegsgefangene (z. B. Fort Flines südlich Tournai) und für Zivilarbeiter (Longwy) eingerichtet.

Einen besonderen Zweig des Polizeidienstes der Etappe, der allerdings nicht zur Landesverwaltung gehörte, sondern durch die zunehmende schlechte Moral der eigenen Heeresangehörigen veranlaßt war, bildeten die Nachschubüberwachungsstellen, die wie in der Heimat, so auch im Etappengebiet vom Kriegsministerium eingerichtet wurden, um den Diebstählen auf der Eisenbahn und dem Transport unrechtmäßig erworbener Güter zu steuern.

Als recht schwieriger, und vor allem in politischer Hinsicht sehr vorsichtig zu behandelnder Zweig der Verwaltung erwies sich die Heranziehung der einheimischen Bevölkerung zur Arbeit. Der Mangel an deutschen Arbeitskräften machte natürlich eine Heranziehung der einheimischen Arbeiter zur Hilfeleistung bei den wirtschaftlichen Betrieben sehr wünschenswert. Die meisten Arbeiter, besonders die gelernten Leute in den Werkstätten und Fabriken, ließen sich auch willig anwerben, da sie höhere Löhne bekamen als vorher unter ihren eigenen Volksgenossen; um so mehr, da die deutschen Behörden in vielem mehr soziale Fürsorge zeigten als früher die eigenen Landsleute. Die soziale Fürsorge der Vorkriegszeit in Belgien und Frankreich war ja im Vergleich zu der in Deutschland lächerlich gering. Daß Eisenwerke mit 1000 Arbeitern keinerlei Waschgelegenheiten hatten, daß gefährliche Maschinen ohne jede Schutzvorrichtung für die bedienenden Arbeiter liefen, haben die Deutschen vielhundertmal mit Erstaunen festgestellt. Schwierigkeiten bei der Arbeiterwerbung entstanden nur da, wo politische Agitatoren die Leute verhetzten; und oft kam es vor, daß Arbeiter oder ihre Frauen heimlich erschienen, mit der Bitte, sie doch zur Arbeit zu zwingen - sie wollten gerne arbeiten, hätten aber Angst vor ihren Landsleuten. Auch weibliche Arbeitskräfte wurden in großer Zahl beschäftigt. Schließlich betrug die Anzahl dieser freiwilligen Arbeiter Tausende in jeder Etappen- [240] inspektion. Außer diesen freien Arbeitern mußten auch auf Grund des Notstandsparagraphen21 häufig Landeseinwohner herangezogen werden, wenn im Interesse des Besatzungsheeres unbedingt notwendige Arbeiten erledigt werden mußten, es aber an freiwilligen Helfern fehlte. Solche Heranziehung war meist nur vorübergehend, und die Arbeiter wurden grundsätzlich nur in ihrer Heimat oder doch in ihrer unmittelbaren Nähe herangezogen. Es handelte sich z. B. um Ausladen von Lebensmittelzügen, schleuniges Schaffen von Unterkunft für die Besatzungstruppen und ähnliches.

Von diesen Notstandsarbeitern zu unterscheiden sind die Zwangsarbeiter. Die unvermeidlichen Hemmungen des Wirtschaftslebens durch den Krieg und das allmähliche Aufbrauchen der Rohstoffe infolge der englischen Blockade - die hierdurch übrigens das befreundete Belgien mindestens ebenso schädigte wie das feindliche Deutschland - schafften sehr bald eine Menge Arbeitsloser. Hierzu kamen noch die Arbeitsscheuen, deren Zahl besonders in Belgien stark anwuchs, als die einheimischen Komitees durch Verweigerung von Unterstützung oder durch Schiebungen bei der Lebensmittelverteilung die Arbeiter zur Verweigerung jeder Arbeit, die der deutschen Verwaltung nützen konnte, aufhetzten. Diese Masse von herumlungernden Elementen wurde zu einer Gefahr nicht nur für die Sicherheit der deutschen Truppen, sondern für die Ordnung im Lande überhaupt, für die nach Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung die okkupierende Macht verantwortlich ist. Der Generalquartiermeister sah sich daher gezwungen, diese Leute zwangsweise zur Arbeit heranzuziehen. Es wurden aus ihnen Zivilarbeiterbataillone gebildet, zu deren jedem eine deutsche Bewachungskompagnie trat, deren Chef gleichzeitig Führer des Zivilarbeiterbataillons war. Diese Bataillone wurden da verwandt, wo große Arbeitermassen zu einem bestimmten Zweck gemeinsam eingesetzt werden konnten, z. B. im Forstbetrieb, beim Straßenbau und ähnlichem.

Zur Durchführung aller mit der Anwerbung der freien Arbeiter, der Heranziehung von Notstandsarbeitern, Bildung und Ergänzung von Zivilarbeiterbataillonen, Führung von Arbeiterlisten der Bevölkerung und Kontrolle der Arbeiter, Verteilung der Arbeitskräfte auf die einzelnen Bedarfsplätze, Löhnung, Verpflegung, Kranken- und Unfallversorgung aller Arbeiter und Beurlaubung aus den Zivilarbeiterbataillonen zusammenhängenden Arbeiten mußten bei den Etappeninspektionen besondere Zentralarbeitsämter oder ähnliche Behörden gegründet werden. Im Westen erwies sich als besonderes Hindernis für die restlose Erfassung brachliegender Arbeitskräfte wiederum das Nationalkomitee, indem es das Privileg, daß seine Angestellten zu keiner anderen Arbeit herangezogen werden durften, dazu auszunutzen suchte, eine möglichst große Anzahl von Leuten angeblich zu beschäftigen und so dem Zu- [241] griff der deutschen Behörden zu entziehen. Im Osten machte es besondere Schwierigkeiten, daß ein großer Teil der arbeitslosen Bevölkerung jüdischer Abstammung nicht an körperliche Arbeit gewöhnt und daher vielfach überhaupt nicht zu brauchen war; ja sogar zur Arbeit in den ihnen zur eigenen Ernährung zugeteilten Schrebergärten stellten sie polnische Arbeitskräfte ein und entzogen sie durch diese leichte Beschäftigung anderer Verwendung, die ihre Arbeitskraft besser ausgenutzt hätte. An manchen Stellen gelang es indessen, die Juden zu durchaus brauchbaren Arbeitern, selbst zur Schwerarbeit heranzuziehen; so arbeiteten in den Vogesen in den Waldbetrieben einige hundert in Warschau angeworbener, meist jüdischer Arbeiter zur vollen Zufriedenheit der Forstbehörden.

Als wenig nützlich erwies sich die Einrichtung von Stellen in den besetzten Gebieten, die Arbeiter für Deutschland anwerben sollten, wie das deutsche Industriebureau in Brüssel. Sie trugen lediglich Unruhe in die einheimische Bevölkerung hinein, schädigten das deutsche Ansehen dadurch, daß sie der feindlichen Bevölkerung das Bild eines Konkurrenzkampfes verschiedener deutscher Behörden boten und entzogen teilweise den Betrieben der Etappe oder der Bergverwaltung Arbeitskräfte, die statt teuer und schlecht in Deutschland, billiger und besser in den gewohnten Verhältnissen ihrer Heimat hätten der deutschen Sache dienen können.

Frühzeitig erkannte man, daß neben den Aufgaben des Nachschubs bei der durch die Blockade geschaffenen Lage die Ausnutzung des besetzten Gebiets Hauptaufgabe der Etappeninspektionen sein werde. Ende Oktober 1914 erging daher schon der Befehl des Generalquartiermeisters zur Bildung von Wirtschaftsausschüssen bei den Etappeninspektionen mit dem doppelten Zweck, einerseits das Wirtschaftsleben der besetzten Gebiete zu beleben, andrerseits die Hilfsquellen des Landes für das deutsche Heer nutzbar zu machen. Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses sollte der Chef des Generalstabs der Etappeninspektion sein, Mitglieder der Etappenintendant, der höhere Zivilbeamte und eine Anzahl forst- und landwirtschaftlicher, technischer und kaufmännischer Sachverständiger. Die Entwicklung war bei den einzelnen Etappen sehr verschieden. Der Generalstabschef behielt natürlich immer die oberste Leitung; aber während die Geschäftsführung bei einigen Etappen in der Hand des Vorstandes der Zollverwaltung lag, hatten andere einen besonderen geschäftsführenden Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, wieder andere deren zwei, indem die Landwirtschaft und Industrie getrennt verwaltet wurden; bei noch anderen hatte der Intendant hervorragenden Einfluß auf die Wirtschaftsbetriebe, oder einzelne Zweige derselben blieben vom Wirtschaftsausschuß getrennt unter der Leitung der Intendantur. Da die wirtschaftlichen Verhältnisse bei den einzelnen Armeen völlig verschieden lagen, und vor allem, da es nur darauf ankam, Persönlichkeiten von Organisationstalent und großer Energie [242] an die Spitze zu stellen, so konnte jeder dieser Wege zum Ziel führen; es war also richtig, hier nicht ins einzelne zu schematisieren.

Landwirtschaftliche Betriebe traten in vier Formen auf. Die erste, Bewirtschaftung großer Flächen lediglich durch Truppenteile, z. B. durch Kolonnen ohne Hilfe der Einwohner, kam im Etappengebiet nur selten vor; die drei anderen: Anbau großer zusammengelegter Flächen durch militärisches Aufsichtspersonal mit einheimischen Arbeitern, Anbau des persönlichen Eigentums durch den Besitzer unter militärischer Aufsicht mit Auferlegung bestimmter Produktionsart und Lieferung bzw. Verteilung des Saatguts durch die deutsche Verwaltung, und endlich freier Anbau durch den Eigentümer lediglich mit Kontrolle der Verwertung der Ernte, kamen je nach der taktischen Lage, den politischen Verhältnissen und der landwirtschaftlichen Eigenart der Gegenden einzeln oder auch nebeneinander zur Anwendung. Zwangsmolkereien wurden fast überall im Lauf der Zeit eingerichtet und haben sich vorzüglich bewährt. Besondere Melkkontrolleure prüften nach, ob die angelieferte Milchmenge der tatsächlichen Produktion der Kühe entsprach. Der erzielte Ertrag an Butter und Käse trug wesentlich zur Ernährung des Feldheeres bei. So betrug z. B. bei der Etappeninspektion 6 im März 1918 die Produktion bei 11 660 Kühen 49 466 kg Butter (d. h. 137 g pro Kuh und Tag) und 72 457 kg Käse (d. h. 200 g pro Kuh und Tag), von denen 5119 kg Butter und 25 872 kg Käse den Einwohnern abgegeben wurden, das übrige der Truppe zugute kam. Im Mai 1918, als die Einrichtung von Zwangsmolkereien meist durchgeführt war, betrug die Ausbeute 231 g Butter und 304 g Käse pro Kuh und Tag bei einer täglichen Anlieferung von 6,4 kg Vollmilch für die Kuh.

Bei Zwangsauflagen an die Landeseinwohner hat es sich bewährt, von ihnen eine bestimmte Leistung (z. B. soundso viel Eier in jedem Monat) zu verlangen und den Überschuß ihnen zu belassen. Man weckte dadurch ihr Interesse an der Steigerung der Produktion und erhielt mehr als bei der Forderung restloser Ablieferung, bei der doch immer vieles trotz aller Kontrolle hinterzogen wurde. Bei der Etappeninspektion 6 z. B. wurden so von 80 694 Stück (im März gezählten) Hennen

    im März April Mai 1918
    679 816     1 160 783     916 660 Stück Eier

erfaßt und an die Lazarette und Verpflegungsmagazine abgeliefert. - Besondere Schweinezuchtanstalten und große Gemüsebaubetriebe wurden auch da unter militärischer Leitung eingerichtet, wo der übrige Landbau durch die Einwohner betrieben wurde. So betrug z. B. in der Etappeninspektion 6 der Bestand der militäreigenen Schweinezucht- und Mastanstalten Ende April (bzw. Ende Mai) 1918: 12 (9) Stück Eber, 110 (97) Stück Zuchtsauen, 77 (92) Stück Ferkel, 234 (140) Stück Läuferschweine, 31 (54) Stück Mastschweine.

[243] Auch die Schafschur wurde bei der Wichtigkeit der Wollgewinnung für das an Textilwaren arme Deutschland überall unter militärischer Kontrolle ausgeführt. Sie ergab z. B. bei der Etappeninspektion 6 im Mai 1918 von 4195 Schafen und Lämmern 15 507 kg Wolle.

Zur Verwertung der landwirtschaftlichen Produkte dienten außer den Molkereien Zuckerfabriken, Zichoriendarren, Melasse- und Marmeladefabriken, Obst-, Gemüse- und Getreidedarren, Gemüsekonservenfabriken, Brennesselentbastungsanlagen, Sauerkohlfabriken, Brennereien und Brauereien teils in militärischem Betrieb, teils unter militärischer Aufsicht in einheimischem Betrieb. Man hielt sich hierbei an die örtlichen landwirtschaftlichen Verhältnisse, denen naturgemäß auch die der Ackerbauerzeugnisse verarbeitenden Industrie bereits im Frieden entsprachen, so daß auch dieser Zweig der Etappenarbeit bei den einzelnen Inspektionen sich ganz verschieden gestaltete. In den besonders fruchtbaren Gebieten der Etappeninspektionen 4 und 6 kamen alle Arten der erwähnten Fabriken vor. Es wurden u. a. bei der Etappeninspektion 6 im März 1918 881 000 kg Marmelade hergestellt, im Mai 586 000 kg. Die Jahreserzeugung 1917 auf 1918 betrug allein bei der Marmelade-und Sauerkohlfabrik Onaing der Etappeninspektion 6: 6800 t Marmelade, 60 t Dörrobst und 2000 t Sauerkohl; beinah 7 Millionen Kilogramm Marmelade und 2 Millionen Kilogramm Sauerkohl in einer einzigen Fabrik! In dieser Fabrik waren beschäftigt 5 deutsche Soldaten und 200 französische Arbeiter und Arbeiterinnen. Die Melassefutterfabrik Wez-Velvain der Etappeninspektion 6 fertigte im März 1918 400 000 kg Melassefutter an. An Brennesselstengeln waren 1918 bei der Etappeninspektion 6 200 000 kg gesammelt, die allerdings infolge des Rückzugs größtenteils nicht mehr verarbeitet werden konnten. - Wie sehr in dieser Richtung aufgepaßt und frisch zugepackt werden mußte und dank der straffen und prompten militärischen Verwaltung auch zugepackt wurde, dafür diene als Beispiel, daß, als bei dem außergewöhnlich großen Obstreichtum, der in Nordfrankreich und Belgien 1917 auftrat, nach einer besonders stürmischen Nacht für Millionen an Obst auf Feldern und Straßen lag, sofort von einer Zentralstelle (landwirtschaftliche Abteilung B. d. G. West) an alle Etappen des Westens der Hinweis erging, unter Zurückstellung anderer Arbeiten Fallobst zu sammeln, und daß so also an einem Morgen plötzlich von der Nordsee bis zum Jura großes Fallobstlesen und seine Verarbeitung durchgeführt wurde.

Die Ostarmeen hatten auch eigene Mühlen im Betrieb. Bei der 4. Armee, bei der die Herstellung leichten Bieres auch für die Bevölkerung infolge der Wasserverhältnisse Flanderns eine Notwendigkeit war, wurde die Gerstebewirtschaftung monopolisiert und 1916 die Gerstenzentrale in Gent gegründet, die 639 Brauereien mit der nötigen Braugerste versorgte und außerdem die Landwirtschaft mit Saatgut, sowie die Hefefabriken, die Kaffeeröstereien und die Graupenfabriken belieferte. Eisfabriken und Selterswasserfabriken wurden [244] überall betrieben. Auch natürliche Quellen wurden ausgenutzt und ihre Produktion erhöht, z. B. lieferte die Mineralquelle von St. Amand bei Valenciennes im Frieden den Franzosen 400 Flaschen täglich, der deutschen Verwaltung aber 80 000 - 100 000 Flaschen am Tage. Das Flaschenlager dieser Quelle betrug im Winter 1917 7 Millionen Flaschen. Den Betrieb bewältigte ein Feldwebelleutnant mit einem halben Dutzend Landsturmleuten und etwa 200 französischen Arbeiterinnen. Bei der teilweise recht üblen Wasserversorgung der französischen Orte waren derartige Quellen eine Wohltat für die Truppen.

Große Reparaturwerkstätten sorgten für Sortierung, Wiederherstellung und Verteilung des überall im Kampfgebiet gefundenen landwirtschaftlichen Geräts und der Ackerbaumaschinen. Auch aus der Heimat wurden Maschinen und Gerät nachgeschoben. Kraftpflüge kamen hauptsächlich da zur Anwendung, wo infolge vorhergegangener Kampfhandlung größere Strecken wüst lagen und nicht die nötigen Einwohner zum Anbau vorhanden waren.

Der große Holzbedarf der Armee, infolge des Stellungskrieges mit seinen durch Holz gestützten Unterständen, machte bald eine großzügige Organisation der Holzgewinnung notwendig. Da durch die Blockade eine Zufuhr aus holzreichen neutralen Ländern, wie sie sogar schon im Frieden für Deutschland notwendig war und stattfand, abgeschnitten war, mußte man, außer einer bedeutend erhöhten Heranziehung der deutschen Wälder, auf die Holzbestände des besetzten Gebiets zurückgreifen. Bei allen Etappeninspektionen wurden Forstverwaltungen eingerichtet, denen wieder verschiedene Forstämter unterstanden, die unter Leitung von forstsachverständigen Offizieren des Beurlaubtenstandes die Holzgewinnung, die Verwertung des Holzes und der Nebenprodukte und den Transport bis zum Bahnhof oder der Wasserstraße bewerkstelligten. Als Techniker, Aufseher und Vorarbeiter dienten Deutsche, die zu Wirtschaftskompagnien oder besonderen Holzfällkommandos zusammengestellt waren; den Hauptteil der Arbeiter bildeten freie einheimische Arbeiter, Zivilarbeiterkompagnien und Kriegsgefangene. Bekannt ist die Ausnutzung des großen Urwaldes Bialowies. Hier wurde Holz für Baracken und Unterstände, Lattenroste, Schwellen, Telegraphenstangen, Holzwolle und Sägemehl gewonnen, außerdem als Nebenprodukte Kienöl, Teer, Holzkohle und Harz. Auch die Regelung der Jagd, besonders der Schutz der letzten in Europa vorkommenden Wisente,22 wissenschaftliche Erforschung der Tier- und Pflanzenwelt, Geologie und Meteorologie wurden neben den Hauptaufgaben betrieben; Kampf gegen Kosakenkommandos und Räuberbanden gesellte sich zu der friedlichen Arbeit. Elektrische Lichtanlagen, Wasserleitungen, Entlausungsanstalten mußten für das Personal geschaffen werden, 1500 Morgen Landbau unterstützten seine Ernährung. In den Sägewerken liefen im Juni 1916 20 Vollgatter; Werkstätten [245] aller Art sorgten für Instandhaltung der Geräte, 38 km Feldbahn und 60 km Förderbahn waren bis Ende 1917 in Betrieb. Die ganze Verwaltung leitete ein Hauptmann (Forstmeister) mit einem Stab von 8 Abteilungen.23 Je ein Oberförster und ein Hilfsoffizier leiteten die fünf Bezirke (außerdem noch vier Bezirke außerhalb des eigentlichen Bialowieser Waldes), 3000 Zivilarbeiter und mehrere tausend Gefangene bildeten die Arbeiterschaft. Bei der Etappeninspektion Bug waren zur Holzgewinnung im Jahre 1917 an Deutschen beschäftigt: 7 Offiziere, 41 Unteroffiziere, 417 Mann, 9 Helfer und 1 Helferin in 21 Holzfällkommandos und 9 Sägewerken mit 24 Vollgattern, nebst den nötigen Kreis-, Pendel- und Bandsägen, 2 Holzwollfabriken mit 5 Holzwollmaschinen, 7 Köhlereibetrieben und 26 Terpentinöfen. Auch im Westen erreichte der Forstbetrieb beträchtlichen Umfang. So z. B. beschäftigte bei der Etappeninspektion 6 die Forstabteilung in der Hauptstelle und 8 Forstämtern 10 Offiziere, 120 Unteroffiziere, 1065 Mann, 648 russische Gefangene und 8488 französische und belgische Zivilarbeiter. Es waren 48 Vollgatter und 5 Bandsägen in Betrieb, die 14 000 - 16 000 cbm Schnittholz im Monat lieferten; 40 Holzwollmaschinen lieferten monatlich 1800 t Holzwolle; an Schwarten fielen im Monat ab (für Brennholz und Faßfabriken) 4050 rm, an Sägemehl (als Streu sehr wertvoll) 4500 rm. Die Erzeugung von Holzkohle betrug 550 t im Monat. Ferner wurden abgegeben 8000 cbm Langholz an Sägewerke der Gruppen (Generalkommandos) und des Generals der Pioniere der 6. Armee (11 Sägewerke mit 53 Vollgattern). Die Abgabe von Brennholz betrug 147 000 rm im Monat, von Pfählen und Stangen 1500 fm, von Faschinen 20 000 Stück, von Grubenholz 800 fm. - 8 Seilzugmaschinen (mit einer Leistung gleich 200 P.S.), 14 Lokomotiven, 180 Langholzdoppelwagen, 140 Kastenwagen, 500 Pferde und 53 Zugochsen besorgten den Transport zur Vollbahn oder zum Schiff. 72 km Gleis Waldbahn waren verlegt.

Im Westen reichte das im Lande gewonnene Holz bei weitem nicht aus, so daß noch große Mengen aus Deutschland nachgeschoben werden mußten, die vom Kriegsministerium in drei großen Holzsammelbahnhöfen gesammelt und von hier aus den Armeen zugeführt wurden. Grubenholz wurde aus Rußland auf dem Wasserweg über die Ostsee und durch die deutschen Kanäle nach Belgien und Frankreich geschafft. Die englische Blockade zwang zu diesem großartigen Organismus, der bis zuletzt die Bedürfnisse des Heeres zu decken wußte.

Die Industrie suchte man anfangs ohne Rücksicht auf spezielle deutsche Interessen zu beleben, um die besetzten Gebiete nicht unnütz zu schädigen und die Zahl der Arbeitslosen zu verringern; der wiederum durch die Blockade [246] hervorgerufene Mangel an Rohstoffen zwang jedoch bald den größten Teil der Fabriken zum Stillstand, und die deutsche Verwaltung mußte sich damit begnügen, nur die Werke, natürlich unter deutscher Aufsicht, im Betrieb zu halten, die im Interesse des deutschen Heeres oder der Versorgung der Einwohner arbeiteten. Daneben wurden Fabriken aller Art als Heeresbetriebe eingerichtet, immer unter dem Grundsatz, möglichst wenig deutsche Soldaten, und lediglich als Aufsichtspersonal, in der Hauptsache aber einheimische Arbeitskräfte zu beschäftigen. Außer den schon erwähnten Fabriken und Reparaturwerkstätten für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte wurden vor allem in Betrieb genommen: Eisengießereien und Metallbearbeitungswerke aller Art, besonders Stahlwerke (an der Westfront 6 Werke mit 12 Martinöfen und 1 Puddelofen) und Walzwerke zur Herstellung von Stabeisen, Winkeleisen, Trägern, Betoneisen, Wellblech, verschiedenen Sorten Blech, Schützengraben- und Quartieröfen, Eimern, Milchkannen, Marmelade- und Konservenbüchsen, Draht, Stacheldraht, Nägeln, Drahtstiften, Panzerbeobachtungsständen, Schützenblenden und Schutzschilden, eisernen Hindernispfählen, spanischen Reitern, behelfsmäßigen Minenwerfern, Wetterfahnen und Windmessern usw.; ferner Holzbearbeitungswerke für Fässer, Kisten, Marmeladekübel, Milchkübel, Bettstellen, Schemel, Tische, Brieftaubenwagen, Grabkreuze und anderes mehr; dann Wagnereien zur Reparatur und zum Bau von Fahrzeugen aller Art, besonders, wie schon erwähnt, von Panjewagen. Es fertigte z. B. im März 1918 die Faßfabrik der Etappeninspektion 6 in Tournai (mit belgischem Personal unter deutscher Aufsicht) 1200 Stück Milchkübel und 20 000 Stück Marmeladekübel, eine Schreinerei im gleichen Ort 5000 Stück Betten, 800 Stück Fenster, die Kistenfabrik in Lille (1 deutscher Soldat mit 36 französischen Arbeiten) 1354 Kisten.

Im Osten waren auch Gerbereien und große Sattlereien eingerichtet, während die Tierhäute an der Westfront nur eingesalzen und nach der Heimat zur weiteren Bearbeitung geschickt wurden.

Lediglich als Beispiel für die mannigfachen sonstigen Betriebe aller Art, die von den Etappeninspektionen eingerichtet wurden, und vom Umfang ihrer Tätigkeit seien hier einige Zahlen von den Sacknähereien der Etappeninspektion 6 angeführt: im Mai 1918 wurde in der Zweigstelle Lille unter 1 Soldaten von 10 französischen Arbeitern und 60 Arbeiterinnen 26 630 eingehende Säcke sortiert, 3585 Säcke und 13 Wagenplanen gestopft und ausgebessert und 1390 Gasschutzdecken angefertigt. Der Bestand an lieferungsfertigen Säcken betrug 44 180 Getreidesäcke, 5200 Melassesäcke und 27 000 verschiedenartige andere Säcke. In der Zweigstelle Ath wurden im gleichen Monat mit elektrischer Maschine von 3 Arbeiterinnen 18 810 Stück Textilosegetreidesäcke nachgenäht, von einer Arbeiterin 1750 Geldsäcke und 200 Käsesäcke angefertigt, von 22 Arbeiterinnen 13 626 Zementsäcke geflickt, ferner von 1 Arbeiter mittels Maschine 13 700 Säcke ausgeklopft, von 2 Arbeitern in 2 Wäschetrommeln [247] 12 500 Zuckersäcke gewaschen und getrocknet, schließlich von 3 Arbeitern 12 Ballen = 1600 kg Sacklumpen gepreßt und zum Transport fertiggemacht.

Zur Prüfung der Kessel und Überwachung des Kohlenverbrauchs der militärischen und einheimischen Betriebe wurde bei jeder Etappeninspektion eine Kesselprüfungsstelle eingerichtet und mit mehreren geprüften Ingenieuren, die als Militärbeamte angestellt wurden, besetzt. Die Kohlenknappheit zwang zur Einrichtung besonderer Kohlenverteilungsstellen, die den einzelnen Betrieben, den Truppen und den Gemeinden für Quartierleistung und Bedarf der Bevölkerung die Kohlen nach Menge und passender Art zuweisen mußten. Die Gesamtverteilung auf die einzelnen Armeen und Militäreisenbahndirektionen geschah im Westen durch den "B. d. G. West" (s. S. 258) im Verein mit der Kohlenzentrale in Brüssel und wurde in Sitzungen der Interessenvertreter monatlich festgelegt.

Einen besonderen Zweig der von den Etappen betriebenen Industrie bildeten die chemischen Werke, wie Karbidfabriken, Kalkwerke, Farbenfabriken, Waschmittelfabriken, Ätznatronanlagen, Kohlensäurefabriken, Fettgewinnungsanstalten, sowie die schon erwähnten Eisfabriken und Strohaufschließungsanlagen. Verwertung der Nebenprodukte der Gasanstalten, Verteilung von Chemikalien und Gerbstoffen gehören auch hierher. Als Beispiel seien wieder einige Zahlen der Etappeninspektion 6 erwähnt: Die (von Belgiern unter deutscher Aufsicht betriebene) Karbidfabrik Antoing stellte im März 1918 126 000 kg Karbid her, die Eisfabrik Lille (1 deutscher Soldat, 1 französischer Direktor, 1 französischer Buchhalter, 9 französische Arbeiter) erzeugte vom Mai 1917 bis Mai 1918 an Eis 4 214 226 kg, die Waschmittelfabrik St. Ghislain produzierte im Mai 1918 35 010 kg Seife usw. Für Sammlung technischer Öle und Fette und ihre sachgemäße Verteilung war an der Westfront die Ölzentrale West, anfangs in Roubaix, später in Obourg eingerichtet. Hier wurden z. B. an technischen Ölen und Fetten

    im März
    kg
    April
    kg
    Mai 1916
    kg
    aus dem Lande beigetrieben 10 659   11 192   54 335  
    von Materialiendepots der Heimat bezogen 12 260   —     52 450  
    durch Ölzentrale Brüssel aus Deutschland
          und Antwerpen bezogen
    551 243   933 138   289 884  
    von Schoonaerde (chemische Fabrik
          der 4. Armee) bezogen
    140 680   61 240   111 400  
    Ausgang von Ölen und Fetten 518 508   430 624   466 547  
    an Farben und Farbmaterial aus Landesvorräten
          und Materialiendepots bezogen
    16 936   52 652   26 444  
    Ausgang an Farben, Farbmaterial 21 563   31 653   41 100  

[248] Auch die Elektrizitätsversorgung spielte eine wesentliche Rolle. Die anfangs von den Etappeninspektionen und Fronttruppen selbständig ausgebauten und betriebenen Anlagen wurden später durch die elektrische Abteilung des B. d. G. West nach einheitlichen Grundsätzen zusammengefaßt, wobei jedoch der eigentliche Betrieb unter Leitung der örtlichen Behörden verblieb. Die Gesamtkraftmenge, die der Westfront zur Verfügung stand, kann auf annähernd 120 000 K.W. geschätzt werden, wovon als Maximum 70 000 K.W. von der Front beansprucht wurden. Es wurden nach roher Schätzung erzeugt 300 Millionen Kilowattstunden, eine Leistung, die etwa der Versorgung von Groß-Berlin gleichkäme. Hiermit wurden versorgt etwa 1¼ Millionen Glühlampen, etwa 75 000 P.S. an Motoren und ungefähr 3000 Ortschaften. Zur Fortführung des Stromes dienten 6000 km Leitung mit einer Spannung von über 5000 bis zu 80 000 Volt. Es wurden hiermit die Betriebe der Front selbst, dann alle wirtschaftlichen (einschließlich der landwirtschaftlichen) Betriebe des Etappengebietes versorgt und auch ein Teil der elektrischen Straßenbahn in Betrieb gehalten. Zur Instandhaltung der elektrischen Einrichtungen diente ein in Zwangsverwaltung genommenes Werk in Jeumont, in welchem etwa 1000 belgische und französische Arbeiter beschäftigt wurden. Ausbau und Betrieb der elektrischen Anlagen lagen zum Schluß in den Händen der Starkstromabteilungen, die - je nach der Größe der Armee - aus 2 - 5 Kompagnien mit einer Kopfstärke von je 250 Mann bestanden. Es waren an der Westfront für die Elektrizitätsversorgung etwa 250 Offiziere und rund 12 000 Mann beschäftigt, ungerechnet die zu einem besonderen Zweck hinzukommandierten Mannschaften. Die Starkstromabteilungen waren Armeetruppen und dienten sowohl im Operations- als auch im Etappengebiet.

Die von den Feinden mit äußerster Strenge durchgeführte Absperrung Deutschlands von jeglicher Zufuhr zwang zur größtmöglichsten Ausnutzung des besetzten Gebietes, nicht nur im unmittelbaren Heeresinteresse, sondern auch zur Unterstützung der Kriegsindustrie in der Heimat. Deutschland mußte zu seiner Selbsterhaltung die Rohstoffe, die für Herstellung der zum Kriegführen unbedingt notwendigen Bedürfnisse gebraucht wurden, unter allen Umständen beschaffen. Die Heimat konnte sie aber trotz größter Anstrengung (Beschlagnahme von Privatgut, Raubbau an den Naturprodukten) nicht in genügender Menge liefern, und der Bezug vom Ausland war durch die völkerrechtswidrige Blockade unterbunden. Hierzu kam noch in Rußland das von den Russen selbst ausgeführte Niederbrennen von Dörfern, Getreidevorräten usw. Die Ausnutzung des besetzten Gebietes wurde dadurch zu einer unbedingten Notwendigkeit. Das Aufsuchen von Kriegsrohstoffen, Halbfabrikaten und für die Kriegswirtschaft notwendigen Fertigerzeugnissen, ihre Beschlagnahme, Sammlung, Verwaltung, Ausgabe an die Truppen, Zuteilung zu Heeresbetrieben oder Rückführung in die Heimat, sowie endlich Verrechnung der Entschädigung nach [249] den Grundsätzen der Reichs-Entschädigungskommission nahmen zahlreiche Kräfte der Wirtschaftsausschüsse in Anspruch. Zur Verfügung standen außer dem nötigen, aus Wirtschaftskompagnien und Landsturmtruppen abgestellten kaufmännischen und technischen Personal anfangs Sammelkompagnien, später besonders auch aus Abkommandierten gebildete Bergetrupps. Gesammelt wurden außer Verpflegungs- und Genußmitteln24 (Wein, Tabak, Spirituosen) in erster Linie Textilwaren aller Art, Papier, Felle, Leder, besonders Treibriemen, Gummi, Öle, Fette, Farben, alle Arten von Chemikalien, Dünger verschiedenster Sorte, Weiden, Korke, Holz, Fässer, Metalle, Nähmaschinen und Textilmaschinen. Als willkürlich herausgegriffene Beispiele für die Mengen möge dienen der Abtransport des Wirtschaftsausschusses der Etappeninspektion 6: Im März 1918 an Matratzenwolle 173 075 kg, im April 96 831 kg, an Stoffen und Sacklumpen in den gleichen Monaten 96 178 bzw. 105 447 kg, an Teer 251 130 bzw. 114 420 kg, an Ammoniak 148 910 bzw. 23 470 kg, an Schwefelsäure 360 333 bzw. 972 098 kg, an Wollstaubdünger 42 960 bzw. 134 510 kg. Auch für kleinere Mengen nicht so sehr in die Augen fallender Waren seien unter den vielen Arten einige Beispiele für Abtransport durch den Wirtschaftsausschuß 6 im März 1918 angeführt: Schuhcreme und Ruß 4540 kg, Kreide 5550 kg, Leim 9275 kg. Korke 3130 kg.

Von besonderer Wichtigkeit war das Sammeln und Sortieren der für den Nachschub notwendigen Flaschen, die von Landeseinwohnern und Truppen ohne Rücksicht auf ihren großen Wert achtlos fortgeworfen wurden, und ihre Zuteilung an die Stellen, die sie brauchten. Für die Westfront wurde in Donchery bei Sedan eine Flaschensammelstelle eingerichtet, deren Lager bald in die Millionen stieg.

Für die Rückführung von Hallen, Werkanlagen, Werkzeugmaschinen, Nutzeisen, Sparmetallen, Halbzeugen der Eisenindustrie und des bei dem Mangel an Roheisen in Deutschland für die Stahlherstellung so ungemein wichtigen Eisenschrotts waren besondere Beauftragte des Kriegsministeriums (B. d. K. M.) eingesetzt. Sie beförderten natürlich nur solche Maschinen in die Heimat, die für Herstellung von Kriegsbedürfnissen notwendig waren und bauten nur solche Fabriken ab, die an Ort und Stelle nicht ausgenutzt werden konnten. Auch diese Maßregel kennzeichnet sich nur als eine Abwehrmaßnahme gegen die Folgen der rücksichtslosen feindlichen Blockade. Sie wurden ursprünglich vom Generalintendanten auf Veranlassung der Feldzeugmeisterei den Etappeninspektionen 6 und 3 als Sachverständige für die Beschlagnahme von Werkzeugmaschinen zur Verfügung gestellt, standen später mit bedeutend erweitertem Wirkungsbereich unter dem Generalquartiermeister bzw. dem B. d. G. West und arbeiteten selbständig neben den Etappeninspektionen. Nur militär- [250] disziplinarisch und in bezug auf Unterbringung, Verpflegung usw. waren sie den Etappeninspektionen unterstellt. Anfangs gab es zwei, zuletzt fünf derartige Beauftragte auf dem westlichen Kriegsschauplatz. Anfangs 1917 wurden monatlich etwa 40 000 t Schrott von dem westlichen Kriegsschauplatz (mit Ausnahme des Generalgouvernements in Belgien) nach Deutschland zurückgeführt. Diese Summe sollte verdoppelt werden, eine Leistung, die aber nie voll erreicht wurde. Da nicht genug Schrott frei vorhanden war, mußte man dazu schreiten, durch Abbruch stillstehender Industrieanlagen, besonders von Hochöfen, noch weiteren zu gewinnen. Besondere Kommandos des Inspekteurs der Fliegertruppen betrieben außerdem den Abbau von Hallen, die in Deutschland für Bedürfnisse der Luftstreitkräfte wieder aufgebaut wurden.

Die doch lediglich durch Maßnahmen des Feindes selbst (Blockade) hervorgerufene Beschlagnahme und die Rückführung dieser großen Gütermengen, hauptsächlich aber die hierfür notwendige Zerstörung vieler Fabrikanlagen haben die Etappe und überhaupt die Deutschen ganz besonders beim Feinde verhaßt gemacht und - merkwürdigerweise - den Etappenangehörigen auch in der Heimat einen schlechten Ruf eingetragen. "Na die in der Etappe haben den armen Einwohnern auch alles genommen, was nur irgend Wert hatte," so sprachen und sprechen noch jetzt Leute in Deutschland, bei denen man nicht weiß, ob ihr Unverstand oder ihre Leichtfertigkeit größer ist, absolut unsinniges, ihrem Vaterlande aber schädliches Zeug zu schwatzen. Für sich hat die Etappe nichts genommen, sondern nur für Frontheer und Heimat und nur auf höheren Befehl. Daß auch einzelne Diebstähle vorkamen, ist verständlich, aber sie wurden streng geahndet, und die feindlichen Einwohner scheuten sich auch nicht, voller Vertrauen jedes Vergehen gegen sie den deutschen Behörden anzuzeigen, sicher, daß ihnen ihr Recht nicht vorenthalten würde.

Daß Lebens- und Genußmittel aus dem feindlichen Lande für das Besatzungsheer ordnungsmäßig gegen Gutschein oder Bezahlung entnommen wurden, soweit die Bevölkerung ihrer selbst nicht bedurfte, entspricht den in der Haager Landkriegsordnung festgesetzten und auch von den Gegnern Deutschlands anerkannten Grundsätzen. In der belgischen Etappe durfte dies jedoch nur in Flandern und im Kreise Tournai geschehen, da infolge des Vertrags mit dem spanisch-amerikanischen Komitee im übrigen Belgien keinerlei Lebensmittel beschlagnahmt werden durften. Auch das sonst für die Kriegführung des Heeres unbedingt Notwendige darf ohne weiteres dem Lande entnommen werden, das ist von allen Völkern und zu allen Zeiten so gehandhabt worden.

Neu war nur die Rückführung von Gütern nach der Heimat zur Verwendung in der Kriegsindustrie. Und hierzu zwang eben einfach die bittere Notwendigkeit. Schon 1915 hätte Deutschland den Krieg unbedingt verlieren müssen, wenn es nicht die Hilfsmittel der besetzten Gebiete für sich nutzbar gemacht hätte. Die vom Völkerrechtsstandpunkt aus ungesetzliche und unmoralische [251] Hungerblockade durch England, die Deutschland von jeder anderen Gelegenheit, sich das zum Leben und Kämpfen Notwendige zu verschaffen, abschnitt, ist der Grund für diese Maßregeln, und die Schuld daran, daß das feindliche Land hierdurch litt, trifft somit nicht Deutschland, sondern die eigenen Verbündeten. Auch waren die Beschlagnahmeverfügungen nicht härter, als sie in Deutschland selbst durchgeführt wurden, im Gegenteil; meist erst viel später als in Deutschland ging man daran, den Feind auch zu den Lasten des Krieges heranzuziehen. So wurde die erste Verfügung zur Beschlagnahme von Sparmetallen (Nickel, Aluminium, Kupfer, Messing usw.) in Deutschland schon am 24. August 1915 erlassen, im besetzten Belgien und Frankreich erst am 23. Juni 1916, und die Glocken hängen heute noch alle in Belgien, während in der deutschen Heimat so manche Gemeinde ihr trautes Geläut schon lange entbehren muß. Auch wurden alle diese Dinge nicht gestohlen, sondern mit der den Deutschen eigentümlichen Genauigkeit verrechnet. Die Art der Verrechnung ist eine so verschiedene, je nach dem Gebiet und der Art des Gegenstandes, daß hier nicht im einzelnen darauf eingegangen werden kann; es genügt zu sagen, daß im allgemeinen für das für das Heer unmittelbar Notwendige (einschließlich Lebensmittel in Frankreich) ein Gutschein (Bon, Requisitionsschein) ausgestellt wurde, dessen Bezahlung bei Friedensschluß geregelt werden sollte, für das in die Heimat Beförderte dagegen ein den Wert der Ware genau bezeichnender Anerkennungsschein (Aufnahmebogen), auf Grund dessen Deutschland sich verpflichtete, unter allen Umständen von sich aus den geschätzten Wert zu zahlen, und der bei bestimmten belgischen Bankinstituten bis zu 90% des Wertes sofort bar beliehen werden konnte; daß Lebensmittel in Belgien endlich stets bar bezahlt wurden. Jedenfalls brachte den Etappenangehörigen die ganze Beschlagnahme keinerlei Vorteil; wohl aber machte sie ihr ganzes Dasein in Feindesland dadurch, daß sie die Einwohner aufhetzte, noch schwieriger und brachte ihnen durch die Menge und Mannigfaltigkeit der Rückführungstätigkeit eine riesige Fülle von unangenehmen und schwierigen Arbeiten. Die Etappe hat durch sie der Heimat das über vierjährige Durchhalten überhaupt erst ermöglicht und verdient dafür sicher den Dank des Vaterlandes.


17 [1/231]S. hierzu den Abschnitt: "Das Generalgouvernement in Belgien" in Band [8]. ...zurück...

18 [2/231]Oberquartiermeisterstab mit Adjutantur, Militärgericht, Intendantur, Sanitätswesen, Veterinärwesen, Seelsorge, Feldgendarmerie, Train, Depots und Werkstätten, Kriegsgefangenenlager, Telegraphen- und Fernsprechwesen, Kraftfahrwesen, Baudirektion, Feldpost und Kommandant des Hauptquartiers.
      Verwaltungsstab mit Landesverwaltung, Polizei, Arbeiterversicherung, Kirchen- und Schulangelegenheiten, rumänisches Gerichts- und Gefängniswesen, Landesfinanzverwaltung, Steuern, Zölle, Quartierlastfragen, Kreditwesen, Wechselstuben, Bankaufsicht, Währungsfragen, Landespost, Donaustrombau usw.
      Wirtschaftsstab mit Abteilungen für Nahrungs- und Futtermittel (Gruppen: Ausfuhr, Mühlen, Öle und Fette, Eier, Wein, Obst), Landwirtschaft (Gruppen: Ackerbau, Viehzucht, Brauerei, Landwirtschaftliche Maschinen), Versand, Kriegsrohstoffe (Gruppen: Textilien, Leder und Gerbstoffe, Metalle, Chemikalien), Statistik und Ausgleich, Mineralöle, Holzverwertung (Gruppen: Sägewerke, Abtransport), Forstwesen, Elektrotechnik, Maschinenverwertung (mit Treibriemenzentrale), Fischerei, Bergwerke, Kriegsindustriebetriebe (Gruppen: Eisenbetriebe, Dachpappe, Wagenbau usw.), Gläubigerschutz und Zwangsverwaltung, Finanzen, Rechtsfragen, Arbeiterfragen. ...zurück...

19 [1/234]Vgl. hierzu Abschnitt: "Feldpost und Etappentelegraphie". ...zurück...

20 [1/237]Vgl. hierzu Abschnitt: "Kunstschutz" in Band [8]. ...zurück...

21 [1/240]Dienstleistungen für die Bedürfnisse des Besatzungsheeres können gefordert werden gemäß Artikel 52 der Haager Landkriegsordnung. ...zurück...

22 [1/244]Wenn - nach polnischen Berichten - diese Tiere jetzt ausgerottet sind, so ist das nicht der deutschen Okkupation, sondern der schrankenlosen Revolutionszeit zur Schuld zu legen. ...zurück...

23 [1/245]1. Personalien und Wissenschaft, 2. Wirtschaft und Verpflegung, 3. Waldwertermittlung und Forsteinrichtung, 4. Holzverwertung, 5. Technische Betriebe, 6. Eisenbahn- und Wassertransport, 7. Sanitätswesen, 8. Kassenverwaltung und Etatswesen. ...zurück...

24 [1/249]Beschlagnahme für die Bedürfnisse des Besatzungsheeres gemäß Artikel 52 der Haager Landkriegsordnung. ...zurück...


Der Weltkampf um Ehre und Recht.
Die Erforschung des Krieges in seiner wahren Begebenheit,
auf amtlichen Urkunden und Akten beruhend.
Hg. von Exzellenz Generalleutnant Max Schwarte