SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor

[5]
Vorwort

Die Arbeitsmethoden des Völkerbundes sind noch nicht zu einem starren System geworden. Die politische Entwicklung formt sie ständig um. Dieser Beitrag soll an einem konkreten Beispiel ihre bisherigen Erfolge und Mißerfolge, ihre Möglichkeiten und Grenzen erläutern.

Die Arbeit wurde angefertigt mit Unterstützung des Instituts für Auswärtige Politik in Hamburg und der Laura Spelman Rockefeller Memorial.

Hamburg, Jahresschluß 1927, H. A. H.


Die Hinweise auf die nach dem Schluß vereinigten Quellenangaben sind durch (1) bezeichnet. Die Numerierung dieser Angaben beginnt für jedes Kapitel sowie für Einleitung und Schluß jeweils wieder mit (1).


[6=leer] [7]
Einleitung

Bei der Neugestaltung Europas im Jahre 1919 hing das Schicksal Danzigs eng mit der Lösung zusammen, die für die polnische Frage gefunden werden würde. Diese machte aber dadurch besondere Schwierigkeiten, daß sowohl ethnographische, als auch geographische (und dadurch wirtschaftliche) und historische Gesichtspunkte geltend gemacht wurden, die gleichzeitig zu berücksichtigen aber eine Unmöglichkeit war. Jeder einzelne Gesichtspunkt hätte eine andere Lösung erheischt. Nun war die Pariser Friedenskonferenz, auch wenn sie Sachverständige in größerem Maße heranzog, keineswegs ein Kongreß von Wissenschaftlern, die unter steter Berücksichtigung der Gesetze der Logik ein in sich einheitliches und bis in die Details wohlgerundetes Werk erstrebten. In Paris galt - wie überall in der Politik - nur das Argument, das Erfolg hatte. Einer wissenschaftlichen Kritik, besonders wenn sie nach der erlangten Entscheidung kam, brauchte ein solches Argument nicht durchaus standzuhalten. Dies trifft auch die in der polnischen und der mit ihr in Verbindung stehenden Danziger Frage verwendeten Argumente. Die Pariser Lösung zeigt deutlich, daß man sich bemüht hat, allen drei Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, soweit dem neuen polnischen Staat dadurch ein Mehr zugewendet werden konnte. Gar zu offensichtliche Ungerechtigkeiten, die selbst damals in der öffentlichen Meinung Europas lebhafteren Widerspruch hervorgerufen hätten, suchte man jedoch zu vorsichtig zu meiden.(1)

Als Grundsätze für den zu schließenden Frieden waren die Proklamationen des Präsidenten Wilson, insbesondere seine "Vierzehn Punkte" vereinbart worden.(2) Zwei von diesen Grundsätzen1 bezogen sich, oder waren doch anwendbar auf die polnische und damit auf die Danziger Frage. Es waren dies [8] erstens der allgemeine Satz von der ethnographischen Zugehörigkeit der Bevölkerung und zweitens der besondere Satz von einem polnischen Zugang zum Meere.

Auf die gleichen Grundsätze hatten sich in einer gemeinsamen Erklärung2 die Premierminister von Großbritannien, Frankreich und Italien festgelegt. Im übrigen scheinen die Vertreter der Entente nicht mit weiteren Bindungen in bezug auf die Danziger Frage nach Paris gekommen zu sein,3 obgleich [9] Versuche in dieser Richtung von polnischer Seite gemacht worden sind.4 Es verdient festgehalten zu werden, daß nach der damaligen Meinung dieser vier Staatsmänner, die später als die Big Four von so ausschlaggebender Bedeutung für die Pariser Resultate geworden sind, der Umfang des polnischen Staates nicht etwa auf Grund "historischen Rechts", sondern durch das Nationalitätsprinzip bestimmt werden sollte. Wenn dieses Prinzip auch nichts besagt über das Schicksal gemischtsprachlicher Gebiete, oder gar über wirtschaftliche Zusammengehörigkeiten, so hätte es klug, d. h. unter Berücksichtigung der Folgen, angewandt, doch den Schlüssel liefern können zur Lösung der polnischen Frage. Der polnische Staat wäre damit zwar kleiner, aber in sich einheitlicher und nach außen geschlossener, mit weniger innen- und außenpolitischen Schwierigkeiten belastet, erstanden.

Aber die Polen stützen ihre Ansprüche5 auf das historische Recht. Sie verlangten die Grenzen des polnischen Königreichs, wie ihm im Jahre 1772 durch die erste Teilung Polens ein Ende bereitet wurde. Damals aber hatte der polnische Staat von der Ostsee bis zu den Karpathen und von dem Dnjestr bis zur Düna und bis zum Dnjepr gereicht, also das Gebiet des heutigen Litauens, eines Teiles von Lettland und der Ukraine, sowie Westpreußen mit umfaßt. Es waren dies Forderungen, die mit dem Nationalitätsprinzip schlechterdings unvereinbar waren. Wären doch außer den schon jetzt dem polnischen Staat einverleibten Minderheiten noch fast alle Weißrussen, sowie Litauer, Letten [10] und Ukrainer einbezogen worden. Innerhalb dieser Grenzen wäre Polen vielleicht in höherem Maße eine geographische Einheit geworden als jetzt. Wenigstens machten die polnischen Geographen auf der Friedenskonferenz geltend, daß in bezug auf Gliederung, Klima, Erzeugnisse und Flußsysteme das von See zu See reichende "historische Polen" die ideale polnische Abgrenzung darstellen würde.(8) Aber schon im alten Staat dürfte noch nicht die Hälfte der Bevölkerung polnischer Nationalität gewesen sein. In einem neuen Staat von diesem Umfang wären die Polen in noch stärkerem Maße in die Minderheit gekommen, und damit hätte der Staat der Auflösung verfallen müssen.(9) Zeitweilig schien es, als ob die Konferenz die polnischen Forderungen, soweit sie die Grenzen gegenüber Deutschland betrafen, bewilligen würden. Der unter dem Vorsitz von Jules Cambon tagenden "Commission des affaires polonaises"(10) war die seinerzeit dem Präsidenten Wilson von Dmowski übergebene Denkschrift von der polnischen Delegation als offizielle Stellungnahme eingereicht worden. In ihrer Note vom 28. Februar 1919 spezifizierte die polnische Delegation ihre auf die Westgrenzen bezüglichen Gebietsforderungen: hier wurde auch Danzig verlangt. Von dem am 17. März 1919 gefaßten Beschluß der Kommission für polnische Angelegenheiten war die polnische Delegation "im allgemeinen" befriedigt,(11) ein Beweis für das von dieser Kommission den Polen gewährte Maß von Entgegenkommen. Dem Obersten Rat erstattete die Kommission ihren Bericht am 19. März.(12) Er sah die bedingungslose Einverlei- [11] bung von Danzig(13) und Ostoberschlesien in den polnischen Staat vor. Den Bemühungen der polnischen Vertreter schien also dank der Unterstützung der französischen Staatsmänner6 und durch die Zustimmung der englischen und amerikanischen Sachverständigen der Erfolg beschieden zu sein. Der Kommissionsbericht hatte Aussicht, vom Obersten Rat unverändert angenommen zu werden.(16) "Plötzlich änderte Lloyd George seine bisher zur Schau getragene Gleichgültigkeit und zeigte aggressive Anteilnahme..... Er saß vornüber gebeugt in seinem Sessel, sprach mit ernster Stimme, zerriß den Bericht in Stücke, und das von ihm angewandte Argument verscheuchte das Lächeln aus den Gesichtern und trieb Furcht in die Herzen seiner Zuhörer. 'Meine Herren', sagte er, 'wenn wir Danzig den Polen geben, werden die Deutschen den Vertrag nicht unterzeichnen. Und wenn sie ihn nicht unterzeichnen, ist unsere Arbeit hier ein Fehlschlag. Ich versichere Sie, daß Deutschland einen solchen Vertrag nicht unterzeichnen wird'. Es folgte eine hörbare Stille. Lloyd George hatte ein Schreckgespenst hineingebracht, und dieses hatte gewirkt..."(17)7 Wilson wurde umgestimmt8 und ebenso sehr gegen seine Neigung Clémenceau. Die [12] weiteren Bemühungen der polnischen Delegation, insbesondere des am 5. April in Paris eingetroffenen polnischen Ministerpräsidenten Paderewski, sowie der Widerspruch der Kommission für polnische Angelegenheiten9 waren vergebens.(21) Der englische Plan, der den Kommissionsbericht ersetzte, sah die Errichtung der Freien Stadt Danzig vor. Das durch den Versailler Vertrag und den Danzig-polnischen Vertrag vom 9. November 1920 für Danzig vereinbarte Regime wurde im Prinzip damals schon festgelegt.(22)

Während in der Frage Oberschlesien der Einfluß der englischen Arbeiterpartei Lloyd George später zu seiner Meinungsänderung veranlaßte,(23) die die Abstimmung zur Folge hatte, scheint in der Danziger Frage die Stellungnahme englischer Finanz- und Handelskreise - "Trade is the Life of the British Empire"(24) -, die für ihre Interessen in Polen ein politisch und rechtlich gesichertes Einfallstor suchten, bewirkt zu haben, daß Danzig nicht polnisch wurde.(25)

Die Entscheidung über das Schicksal Danzigs fiel im Rat der Big Four, der gerade eingerichtet worden war. Die Grenzen der Freien Stadt wurden wenige Tage später von dem Mitglied der britischen Delegation, Patton, und dem der amerikanischen Delegation, Bowman, "between four and six o'clock" festgelegt.(26) Damit war auch die äußere Gestaltung Danzigs bestimmt.

Nach dieser Entscheidung wurden noch drei Versuche, zwei von polnischer und einer von deutscher Seite, unternommen, um das in Paris bestimmte Schicksal Danzigs zu ändern. Beim ersten Versuch sollte im Januar 1919 der polnische Aufstand, der schon die ganze Provinz Posen von Deutschland getrennt hatte, auch nach West- und Ostpreußen getragen werden. "Unverkennbar war das Bestreben der Polen, für die Friedenskonferenz vollendete Tatsachen zu schaffen".(27) Durch den deutschen Grenzschutz wurde diese auch Danzig bedrohende Gefahr beseitigt. Der zweite Versuch war mit den Truppen des Generals Haller geplant. Durch Art. 16 des Waffenstillstandsvertrages hatte Deutschland die Verpflichtung übernommen, den Alliierten den Durchzug von Truppen über Danzig zu gestatten. Marschall Foch versuchte durchzusetzen, daß auch General Hallers Truppen in Danzig gelandet würden. Welches die Folgen einer solchen [13] Landung gewesen sein würden, hat Paderewski unzweideutig ausgesprochen: "Westpreußen und Danzig würden polnisch sein, sobald Hallers Divisionen auf Danziger Boden stehen".(28) Es gelang den deutschen Unterhändlern zu erreichen, daß Hallers Truppen - gegen Garantierung der Sicherheit des Transports seitens der deutschen Regierung - auf der Bahn quer durch Deutschland geführt wurden10. Damit war das zweite Mal eine Danzig drohende Gefahr gebannt. Der dritte Versuch erfolgte mit der gegenteiligen Absicht durch die deutsche Friedensdelegation. In der damaligen Situation war es ein Beginnen mit untauglichen Mitteln, die Gegner durch Noten11 von einer mühsam errungenen und gegen weitergehende polnischfranzösische Ansprüche festgehaltene Position abbringen zu wollen.

Da die in Paris verwandten Argumente auch in der politischen Diskussion von heute noch eine Rolle spielen, wird es angezeigt sein, sie an dieser Stelle näher zu erörtern.

Der erste der von Wilson für die Neugestaltung Polens aufgestellten Grundsätze betraf die ethnographische Zugehörigkeit der Bevölkerung. Trotz der in der Denkschrift von Dmowski erhobenen Behauptung, daß die Hälfte der Danziger Bevölkerung polnisch sei,12 und selbst wenn man in die amtliche Bevölkerungsstatistik Zweifel setzen wollte, hat der Gang der Ereignisse in Danzig und um Danzig keinen Zweifel darüber aufkommen lassen können, daß Danzig, um mit der deutschen Note an die Friedenskonferenz vom 29. Mai 1919 zu sprechen, "kerndeutsch" ist. Zum mindesten haben die Wahlen zum Danziger Parlament (1920: 7, 1923: 5, 1927: 3 Polen von 120 Abgeordneten) es deutlich gemacht. Auch die der Mantelnote vom 16. Juni 1919 beigefügte Denkschrift der Alliierten erkannte an: "la population de Dantzig est et a été depuis longtemps en grande majorité allemande". Der ethnographische Charakter Danzigs wird nicht mehr bestritten. Er bedarf keiner weiteren Prüfung.

Bei dem zweiten seiner hier angewandten Grundsätze scheint Wilson zunächst an einen Zugang zum Meere für Österreich- [14] Ungarn gedacht zu haben.(30) Jedenfalls involvierte der Begriff "Zugang zum Meer"13 für den Präsidenten Wilson keinesfalls eine Gebietsabtrennung.(31) Deutlich ergibt sich dies aus dem von Dmowski selbst geschilderten Gang einer Unterredung zwischen diesem und Wilson, wie er nach den polnischen Quellen bei Recke wiedergegeben worden ist.(32) "Als Dmowski seinen Vortrag beendet hatte, entgegnete Wilson: 'Genügt Ihnen denn nicht die Neutralisierung der Weichsel und die Schaffung eines Freihafens in Danzig?' 'Herr Präsident', bemerkte Dmowski, 'das würde bedeuten, daß Sie sagten: Ihr werdet vollkommene Freiheit zu atmen haben, nur werden die Deutschen dauernd die Hand an Eurer Gurgel haben.'" Recke fährt dann fort: "So hatte Dmowski in seiner ersten Unterredung mit Wilson feststellen müssen, daß dieser bei seiner Forderung eines freien und sicheren Zugangs zum Meere nicht im entferntesten daran gedacht hatte, dem polnischen Staat deshalb den Besitz Westpreußens zuzuerkennen. Wilson wollte diese Frage nur durch die Neutralisierung der Weichsel und die Einräumung eines Freihafengebietes in Danzig an die Polen gelöst wissen. Ganz Westpreußen sollte nach dem festen Entschluß des Präsidenten, zu dem er sich noch bis in den November 1918 hinein bekannte, bei Deutschland bleiben! Und wie aus Wilsons weiteren Bemerkungen hervorging, sollte gerade diese Regelung der Frage des Zugangs Polens zur Ostsee ein integrierender Bestandteil der Völkerbunds-Organisation werden, durch welche Wilson [den] großen Schwierigkeiten, welche die nationale Gemengelage im Osten bot, Herr zu werden versuchte".(33) Wilson dachte damals überhaupt nicht daran, irgendein Stück des deutschen Reichsgebiets dem neuen polnischen Staat zuzuerkennen.(34) Wenn er in Paris schließlich doch mit der Abtrennung deutschen Gebietes zu Gunsten Polens einverstanden war, so dürfte dies zur Hauptsache auf zwei Umstände zurückzuführen sein. Auf die überaus geschickte Propaganda der amerikanischen Polen,(35) deren eventuell ausschlaggebende Bedeutung für die Präsidentenwahl Wilson noch bei der Abschiedsunterredung von Dmowski vor Augen geführt worden war,(36) und auf den Einfluß des Professors der Geschichte an der Harvard-Universität, Lord,(37) welchem schon im Sommer 1918 die [15] wissenschaftliche Vorbereitung einer Lösung der polnischen Frage anvertraut worden war, und welcher dann bei der Friedenskonferenz der Anwalt der polnischen Interessen bei Wilson wurde. Wilson "wurde in Paris zum allgemeinen Erstaunen aus einem Mann, der bisher den Polen objektiv und reserviert gegenübergestanden hatte, zu einem ausgesprochenen Polenfreunde... und erklärte sich ebenfalls für die Schaffung eines Korridors".(38) So ist im Laufe der Friedensdiskussion der Begriff "Zugang zum Meere" in geschickter Weise, mit dem fast tausendjährigen polnischen Drang zum Meere,(39) zu einer einheitlichen Formel verschmolzen, die noch heute den polnischen Staatsmännern für Forderungen und Plädoyers unschätzbare Dienste leistet. Es zeigt sich hier zugleich die Verbundenheit der Danziger Frage mit dem Korridor-Problem. Trotzdem Polen durch den Korridor eine direkte und unter seiner ausschließlichen Hoheit stehende Landverbindung besitzt, und trotzdem ihm durch das Danziger Regime auch in Danzig ein unter allen Umständen zur Verfügung stehender Zugang zum Meere verbürgt wird, wird heute noch von polnischer Seite mit Nachdruck betont, daß die Freie Stadt Danzig nur zu dem Zwecke gegründet worden sei, um Polen einen freien und ungehinderten Zugang zum Meere zu verschaffen14. Da Polen das, was es schon zweifach innehat, doch schwerlich noch ein drittes Mal zu erwerben wünscht, steht man vor der Frage, was die Polen meinen, wenn sie sagen "Zugang zum Meer", und wenn sie noch weiter fordern "Zugang zum Meer".

Es kann kein Zweifel darüber bestehen, wie auch Wilsonworte, Versailler Vertrag und Pariser Vertrag zwischen Danzig und Polen zeigen, daß Zugang zum Meer ein wirtschaftliches Recht bedeuten sollte, Ein- und Ausfuhr, Schiffahrt und [16] Eisenbahnverkehr, ohne Behinderung durch den möglicherweise nicht ausschließlich auf das Fördern dieser wirtschaftlichen Bedürfnisse Polens gerichteten Willen eines fremden Staates. Und damit taucht die weitere Frage auf, ob Polen seiner wirtschaftlichen Konstruktion und seiner Verkehrslage nach einen Zugang zum Meer in der ihm in Paris zugestandenen Form braucht, oder ob gar die heute noch erhobene Forderung Polens nach der Einverleibung Danzigs unter wirtschaftlichem Gesichtspunkte berechtigt erscheint. Die Prüfung dieser Frage(41) aber ergibt, daß der Außenhandel über Danzig - da man die Kohlenausfuhr als eine Konjunkturerscheinung von nichtbleibendem Charakter bewerten muß - nach der Zollunion mit Polen gegenüber der Vorkriegszeit um ein Drittel zurückgegangen ist und selbst im Jahre 1925 unter dem Einfluß von Inflation und Zollkrieg (durch die dadurch erhöhte Kohlenausfuhr) erst sechs Siebentel des Vorkriegsumschlages erreicht hat15. Von dem Gesamtwarenverkehr Polens ging in dem Jahre 1922 bis 1924 zwischen 68 und 54% der Einfuhr und zwischen 94 und 80% der Ausfuhr über die trockene Grenze. Der Wert des gesamten Außenhandels Polens (das der Ausdehnung nach in Europa an sechster Stelle steht) ist aber in einem Jahre nur etwa so groß wie der des deutschen Außenhandels in einem Monat. Der Beweis für die Notwendigkeit des gegenwärtigen Danziger Regimes oder gar für die Forderung auf Ausweitung der polnischen Rechte in Danzig ist die Wirtschaft des polnischen Freistaats schuldig geblieben. Wenn Polen also auch heute noch sein Verlangen nach einem freien Zugang zum Meere für nicht befriedigt hält, so kann es diesem Begriff nicht nur wirtschaftliche Bedeutung beimessen. Für Polen muß er einen sehr viel umfassenderen Sinn haben.16

In diesem Zusammenhange stoßen wir auf ein sehr interessantes Argument. Die Entscheidung über Danzig widersprach unzweifelhaft dem gerade von alliierter Seite propagierten Selbstbestimmungsrecht der Völker. Auf den Gedanken, die Danziger selbst um ihre Meinung über ihr zukünftiges Schicksal [17] zu befragen, ist man in Paris nicht gekommen. Über die dort doch offenbar leise auftauchenden Bedenken setzte man sich mit historischen Beweisgründen, auf die noch zurückzukommen sein wird, sowie mit einer weiteren nicht unwichtigen Deduktion(43) hinweg. Man sagte nämlich, daß, wenn nationale Ansprüche eines kleinen Gemeinwesens mit Lebensnotwendigkeiten eines großen Gemeinwesens zusammenstoßen, die Interessen des großen denen des kleinen vorgehen müßten. Da hier nun 350 000 Danziger gegen 25 Millionen Polen standen, mußte die Entscheidung gegen Danzig ausfallen. Wenn aber in gleichem Atemzug von Deutschland als dem "Erbfeind" Polens und von der Zerschneidung deutschen Gebiets durch den polnischen Korridor gesprochen wurde, so war man sich wohl nicht bewußt, daß dieses Argument von dem Vorrang der Ansprüche des Größeren gegenüber denen des Kleineren in einer anderen Situation sich auch einmal gegen Polen, das ohne ausgeprägte geographische Grenzen zwischen dem deutschen und russischen Reich eingebettet liegt, richten könnte.

Und endlich kommen wir zum historischen Argument, das zwar nicht offensichtlich die Pariser Entscheidung beeinflußt hat - wenngleich die dem Ultimatum der Entente angefügte Denkschrift es erwähnt17 -, das aber dennoch in Paris ausgespielt worden ist, und das auch heute noch gelegentlich benutzt wird. Das historische Argument in polnischer Anwendung behauptet eine rechtliche Verbundenheit der Hansestadt Danzig mit dem Königreich Polen derart, daß Danzig eine dem Polnischen Reiche einverleibte Stadt gewesen wäre. Das Rechtsverhältnis zwischen Danzig und Polen in der Zeit von 1454 bis 1793 ist schwer eindeutig und vollständig unbestreitbar zu bestimmen.

Während Albrecht(44) von einem souveränen Staate spricht, da er Geschäfts- und Deliktfähigkeit besaß, bezeichnen andere Forscher(45) die Beziehungen Danzigs zu Polen als je nach der Zeit schwankend und unklar18. Wichtiger als die Subsummie- [18] rung unter einen juristischen Begriff, den man bei Begründung der Danzig-polnischen Beziehungen noch nicht gekannt hatte, und an den man infolgedessen damals die Rechtsbeziehungen noch nicht hatte ausrichten können, ist die Feststellung der beiderseitigen tatsächlichen Rechte.

Auf Grund des großen Privilegs des Königs Kasimir vom 14. Mai 1457 war Danzig nur dem polnischen Könige, nicht aber dem polnischen Staat untergeben.(48) Es wurde daher auch nur dem polnischen Könige der Huldigungseid geleistet.(49) Seine Rechte waren: 1. Der König unterhielt in Danzig einen Burggrafen. Die Kandidaten wurden jedoch vom Rat präsentiert. Dem Könige stand nur das Recht der Auswahl zu.(50) 2. Der König zog aus Danzig gewisse Einnahmen, die gegen entsprechende Gegenleistungen mehrfach erhöht wurden.(51) 3. Der König war in einer beschränkten Zahl von Fällen oberste richterliche Berufungsinstanz.(52) Die vom Könige vorgenommenen Änderungen der Danziger Verfassung und Schlichtungen von Streitigkeiten(53) war oktroyiert, erfolgten also entgegen dem Recht.

Die Rechte der Stadt Danzig werden von verschiedenen Forschern(54) (55) wie nachstehend aufgezählt:(56)

1. Die Mitgliedschaft der Hansa und dadurch selbständige auswärtige Politik. Danzig schloß Verträge ab, führte und beteiligte sich an Kriegen, verweigerte auch Polen die Waffenhilfe, wenn es seinen eigenen Verträgen zuwider war.(57) Im Jahre 1630 schloß Danzig gegen den Willen des Königs von Polen einen Neutralitätsvertrag mit Schweden ab, obwohl zwischen Polen und Schweden ein Erbfolgekrieg entbrannt war. Widerstände der polnischen Krone gegen eine eigene Außenpolitik wurden durch Geldzahlungen beseitigt. Gelegentlich verteidigte die Stadt ihre Unabhängigkeit gegen den König von Polen mit Waffengewalt, so z. B. 1577 gegen Stefan Bathory. Der Verkehr mit fremden Staatshäuptern vollzog sich in den unter Souveränen üblichen Formen. Thronbesteigungen und Todesfälle in den regierenden Häusern wurden dem Rat mitgeteilt. Die englischen und französischen Könige bezeichneten den Rat als ihre "carissimi amici" oder "très chers et bons amis".(59)

2. Das Gesandtschaftrecht. Danzig unterhielt bei den meisten europäischen Höfen, so auch in Warschau,(60) ständige Gesandtschaften. Vielfach bediente es sich der hanseatischen [19] Gesandtschaften bei den Höfen, in einzelnen Fällen auch bei polnischen.(61) (62)

3. Das Besatzungs- und Befestigungsrecht. Danzig hatte das Recht, eigene Truppen zu halten. Eine Verpflichtung zur Aufnahme fremder, insbesondere polnischer Truppen bestand nicht. Den Truppen, die die polnischen Könige bei ihren Besuchen in Danzig begleiteten, war das Betreten der Stadt verwehrt. Die Befestigungsanlagen waren von der Stadt angelegt und wurden von ihr unterhalten.(63)

4. Das Hafen- und Schiffahrtsrecht. Danzig hatte das Recht, frei über seinen Hafen zu verfügen und die Schiffahrt in den Meeren der polnischen Lande frei auszuüben. Der polnische König hat allerdings mehrfach, aber ohne Erfolg, versucht, dieses Recht einzuengen.(64)

5. Das Recht eigener Gesetzgebung und die Finanzhoheit. Danzig gab sich seine Gesetze selbst. Königliche Verordnungen bedurften zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung der Danziger verfassungsmäßigen Organe. Polnische Reichsgesetze hatten in Danzig überhaupt keine Gültigkeit. Die Stadt schrieb aus und erhob Steuern. Danzig schlug eigene Münzen.(65)

6. Das Flaggenrecht. Danzig führte eine eigene Flagge. Die goldene Krone über den beiden Kreuzen ist nach Kaufmann das Sinnbild höchster Machtvollkommenheit.(66)

Es dürfte nach vorstehendem keinem Zweifel unterliegen, daß die Selbständigkeit Danzigs(67) früher erheblich größer gewesen ist als unter dem gegenwärtigen Regime.(68)19 Wenn aber Polen diese Argumente in die Debatte wirft, so wird damit die Richtung seines Wollens gekennzeichnet. Und in der Tat: Das Kompromiß von 1919 hat eine Lösung der Danziger Frage nicht gebracht. Im Gegenteil, sie hat ein ständiges Spannungsverhältnis zur Folge gehabt. Zur Verhütung von Explosionen, deren Folgen sich nach dem Beispiel von 1914 jeder Voraussage entziehen würden, hat der Völkerbund die Funktion des Sicherheitsventils übernehmen müssen. Will man beurteilen, wie der Völkerbund diese Aufgabe erfüllt hat, so hat man die einzelnen Linien der seit 1919 gehenden Bemühungen Polens, um die Ausweitung seiner Rechte in Danzig zu verfolgen, und auf ihre für [20] die Selbständigkeit Danzigs sich ergebenden Folgen zu prüfen. Es wird sich vielleicht nicht vermeiden lassen, sich öfter mehr mit der Politik Polens als mit der der Freien Stadt oder gar mit der Tätigkeit des Völkerbundes zu beschäftigen. Ist doch Polen der stets aggressive Teil, dem es um die Veränderung des bestehenden Zustandes zu tun ist. Danzig dagegen befindet sich regelmäßig in der Abwehr und hat nicht einmal die Möglichkeit, die als die beste gerühmte Verteidigungswaffe, den Angriff, und wenn es nur der Präventivangriff wäre, anzuwenden. Und der Völkerbund kann erst auf Anrufen einer Partei tätig werden. Sein Eingreifen hat also Kampf zur Voraussetzung. Dies ist seine Stärke, weil er so als Uninteressierter die Vermittlung und den Ausgleich versuchen kann. Dies ist aber auch seine Schwäche, weil all sein Vergleichen und Dämpfen des Übermaßes schwül-heißen nationalen Gefühls niemals den Kampfzustand selbst beenden kann. Dem Völkerbund ist die Erhaltung (die Festigung, der Ein- und Ausbau) des Status' von 1920 als Aufgabe zugewiesen. Dies ist der Inhalt der Umschreibungen "Schutz der Freien Stadt" und "Garantie seiner Verfassung". Die sich notwendigerweise hieraus ergebende Passivität seiner Haltung und Begrenzung seiner Schützer- und Garanten-Tätigkeit muß die Lösung der Danzig-polnischen Frage durch den Völkerbund ausschließen. Die Danzig-polnische Frage wird in vollem Umfange bestehen bleiben.

Seite zurückInhaltsübersichtnächste
Seite


1So im 13. seiner am 8. Januar 1918 vor dem Kongreß aufgestellten "14 Punkte". "Ein polnischer Staat soll errichtet werden, der alles Gebiet mit unzweifelhaft polnischer Bevölkerung umfassen soll, dem ein freier und ungehinderter Zugang zum Meere gesichert werden soll, und dessen politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie Unversehrtheit des Gebiets durch ein internationales Abkommen garantiert werden soll."
      Ferner in allgemeineren Wendungen bereits am 22. Januar 1917 vor dem amerikanischen Senat: "Außerdem sollte, soweit wie irgend durchführbar, jedem Volke, das jetzt um die volle Entwicklung seiner Mittel und seiner Macht kämpft, ein direkter Zugang zu den großen Verkehrsstraßen des Meeres zugebilligt werden. Wo dies nicht durch Abtretung von Territorien geschehen kann, kann es zweifellos durch die Neutralisierung direkter Zugangswege unter der allgemeinen Friedensbürgschaft geschehen. Bei gerechten Vereinbarungen dürfte kein Volk vom freien Zutritt zu den offenen Straßen des Welthandels ausgeschlossen bleiben." Und an anderer Stelle der gleichen Rede: "Ich halte es z. B., wenn ich ein einzelnes Beispiel sagen soll, für ausgemacht, daß die Staatsmänner überall darin einig sind, daß es ein einiges, unabhängiges, selbständiges Polen geben sollte,....." ...zurück...

2Vom 3. Juni 1918: "Die Schaffung eines einheitlichen und unabhängigen polnischen Staates mit einem freien Zugang zum Meer, bildet eine der Bedingungen für dauerhaften und gerechten Frieden und für die Herrschaft des Rechts in Europa".(3) ...zurück...

3Der amerikanische Staatssekretär Robert Lansing hatte im Herbst 1918 Instruktionen für die amerikanischen Unterhändler ausgearbeitet und die die Frage der territorialen Neugliederung Europas betreffenden in einem Memorandum vom 21. September 1918 niedergelegt.(4) Der uns in diesem Zusammenhang allein interessierende Punkt 4 lautete: "Ein unabhängiges Polen, zusammengesetzt aus den polnischen Provinzen Rußlands, Preußens und Österreichs, und im Besitze des Hafens von Danzig." Ob nach dieser Instruktion Polen im Danziger Hafen weitgehende Rechte eingeräumt, oder ob gar zwischen Polen und Danzig staatsrechtliche Bindungen hergestellt werden sollten, ist nicht klar ersichtlich. Den amerikanischen Unterhändlern hatte, nach Lansings Meinung, in der Danziger Frage wohl freie Hand eingeräumt werden sollen. Es läßt sich hier ein gewisser Gegensatz zu der Stellungnahme des Präsidenten konstatieren, der Polen nur die unzweifelhaft polnischen Gebiete zuerkennen wollte, welcher Satz freilich zu betrachten ist, im Zusammenhang mit dem Polen gegebenen Versprechen eines freien und sicheren Zugangs zum Meer. Die Lansingschen Richtlinien, die ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt waren, bedeuten jedoch keine Bindung der amerikanischen Staatsmänner Dritten gegenüber.
      Das Gleiche kann man der Aussage des Grafen Bernstorff vor dem 15. Untersuchungsausschuß der Nationalversammlung am 15. April 1920(5) entnehmen. "Ein klares Programm über die Wiederherstellung Polens war jedenfalls in Amerika nicht vorhanden, und es ist mir gegenüber immer betont worden, daß diese Verhandlungen zwischen den Kriegführenden geführt werden sollten; nur wollte Amerika das Prinzip feststellen, daß Polen wieder hergestellt werden müsse." ...zurück...

4Die Wilson am 8. Oktober 1918 von Dmowski vorgelegte Denkschrift führte über die Frage Danzigs aus: "Nach der Teilung Polens verfiel Danzig, das einst die reichste Hafenstadt der Ostsee war, und die Statistik zeigt ein ganzes Jahrhundert hindurch Jahr für Jahr einen Rückgang seines Handels. Während der letzten 30 Jahre hat die deutsche Regierung, um die wirtschaftlichen Bedingungen der Stadt zu bessern und ihren deutschen Charakter zu stärken, sie zum Sitz des Hauptstabes der Ostarmee gemacht, umfangreiche Hafenanlagen, eine Technische Hochschule usw. geschaffen, aber trotz aller dieser Bemühungen blieb Danzig in wirtschaftlicher Hinsicht eine tote Stadt."
      "Die amtlichen Ziffern über Danzig stellen diese Stadt als eine deutsche hin. Indessen zeigen private Forschungen auf polnischem Wege, daß fast die Hälfte der Bevölkerung polnisch ist, wenn auch oberflächlich germanisiert." ...zurück...

5Die vom polnischen Publikationsbüro in Paris im Jahre 1919 herausgebrachte Schrift von A. Choloniewski(6) beginnt mit einer Zusammenfassung der polnischen Ansprüche: "Polen erwartet von der Konferenz, daß sie ihm eine Küste und einen passenden Hafen zuteilt. Es braucht diese aus drei Gründen. Erstens, um frei und unmittelbar mit der Welt verkehren zu können. Zweitens, um für sein Wirtschaftsleben, das sich über mehr als 400 000 qkm ausdehnt und mehr als 30 Millionen Menschen umfaßt, über eigene Seeverbindungen verfügen zu können. Drittens, um die Mündung seines hauptsächlichen, oder vielmehr einzigen Stromes, der Weichsel, dieses ganz und gar polnischen Flusses, zu beherrschen. Zur Befriedigung dieser lebenswichtigen, elementaren Forderungen wünschen weder, noch brauchen die Polen sich fremdes Eigentum anzueignen. Es genügt, daß man ihnen zurückgibt, was ihnen durch die Geschichte, die Geographie und die Nationalität gehört."
      "Danzig und das Danziger Pommern gehören Polen." Und an anderer Stelle(7) heißt es weiter: "Die Frage, welchem Staat Danzig, das polnische Pommern und andere Landesteile, die von Preußen Polen geraubt worden sind, gehören sollen, kann um keinen Preis von den Räubern selbst angeschnitten werden. Die Volksabstimmung würde hier eine Verhöhnung der Logik sein."
      "Die einzige Lösung, die der edlen Ideen, welche heute über das niedergeworfene Preußentum triumphieren, würdig ist, ist Vergeltung in vollem Umfang; ist die Rückkehr zu Polen von dem, was Friedrich der Große, der große gekrönte Bandit, ihnen genommen hat; ist mit einem Worte die 'désannexion'." ...zurück...

6Aus den Ausführungen bei Temperley(14) indirekt zu entnehmen. Margarethe Rothbarth(15) berichtet hierzu: "Frankreich war in seiner polnischen Politik außerordentlich nachgiebig. Pichon hat ausdrücklich erklärt, daß 'ein großes und starkes, ein sehr starkes Polen' unbedingt nötig sei. Das 'neue Frankreich im Osten' sollte der natürliche Bundesgenosse gegen Deutschland und Rußland werden." ...zurück...

7Nach anderen Berichten wird noch eine zweite Szene, die sich am 19. März im Rate der Vier abspielte, geschildert.(18) Die Schilderung sei hier auch noch wiedergegeben, da sie ein Licht auf die Haltung Lloyd Georges in den deutschen Ostfragen wirft. Gab doch seine Stellungnahme schließlich den Ausschlag. "Lloyd George, der bisher den Sitzungen fast teilnahmslos beigewohnt hatte, zeigte sich jetzt auffallend interessiert. Er ergriff das Wort und erhob dagegen Einspruch, daß die auf dem rechten Ufer der Weichsel gelegenen Kreise Stuhm und Rosenberg und ferner Teile des Kreises Marienwerder und Marienburg zu Polen kommen sollten. In höchster Erregung erklärte er: 'Der Vorschlag der polnischen Kommission, daß wir 2 100 000 Deutsche der Autorität eines Volkes mit einer anderen Religion unterstellen sollen, eines Volkes, das im Laufe seiner Geschichte niemals gezeigt hat, daß es sich zu regieren versteht, dieser Vorschlag würde uns früher oder später zu einem neuen Krieg im Osten Europas führen.' Wilson trat für den Vorschlag der ... Kommission ein; wenn man Danzig den Polen gebe, so müsse man ihnen auch den geradesten Weg von Warschau nach Danzig geben." Dieses Argument tat Lloyd George ab, wie wir gesehen haben. ...zurück...

8In Temperley(19) wird allerdings von "considerable reluctance" von amerikanischer Seite berichtet. ...zurück...

9Über diese Kommission äußerte sich Lloyd George am 11. Juni 1919: "Cette commission a bien de la partialité à l'égard de la Pologne".(20) ...zurück...

10Abkommen vom 4. April 1919 in Spa. ...zurück...

11"Bemerkungen der deutschen Friedensdelegation zu den Friedensbedingungen" mit Begleitnote vom 29. Mai 1919. ...zurück...

12Choloniewski(29) beziffert die Zahl der Polen in Danzig auf 20 000 gleich 12% der Bevölkerung. Er beruft sich hierfür auf Berechnungen von "hommes d'action connaissant parfaitement le terrain et la partie de la population." ...zurück...

13Graf Bernstorff sagte vor dem Untersuchungsausschuß aus:(31) "....ist damals nur die Rede gewesen von dem Zugang zum Meere durch Eisenbahnverbindungen und dergleichen." ...zurück...

14So ein polnischer Autor, Makowski:(40) "Die Freie Stadt ist nicht im Interesse ihrer selbst gegründet worden, sondern allein im Interesse Polens; wenn die Stadt Danzig die in sie gesetzten Hoffnungen täuschen und ihre Verpflichtungen, Polen einen freien Zugang zum Meere zu geben, nicht erfüllen würde, würden andere und wirksamere Mittel zu finden sein, um das Ziel zu erreichen." Dagegen der Völkerbundkommissar Haking in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1921: "Ich kann nicht genügend Gründe finden, die es mir ermöglichen würden, völlig der Behauptung... beizutreten, daß die Freie Stadt Danzig ausschließlich im Interesse Polens geschaffen wurde, oder lediglich zum Zweck, Polen den freien Zutritt zum Meer zu sichern. Wenn das der Fall gewesen wäre, dann würde Danzig zusammen mit der Provinz Posen und dem 'Korridor' an Polen übergeben worden sein." ...zurück...

15Diese Verhältniszahlen beziehen sich nur auf Mengen. Wenn die Wertziffern verglichen werden könnten, würde die Gegenüberstellung noch ungünstiger ausfallen. ...zurück...

16"For the Polish nation the possession of Danzig, in some form or other, is a matter not of mere economic convenience but rather of life and death".(42) ...zurück...

17In der mit der Note vom 16. Juni 1919 überreichten Denkschrift hieß es: "Die für Danzig vorgeschlagene Lösung... wird den Charakter bestätigen, den die Stadt Danzig durch Jahrhunderte bis zu dem Tage gehabt hat, an welchem sie durch Gewalt und entgegen dem Willen ihrer Einwohner dem preußischen Staate einverleibt worden ist." ...zurück...

18Ähnlich, wenn auch mit völlig unzureichender Begründung, auch Adolf Freudenberg, der in seiner Dissertation(47) sagt: "Weit eher ließe sich das Verhältnis Danzigs zu Polen in dieser Zeit als das eines Vasallenstaates zu seinem Souzerän bezeichnen." ...zurück...

19Geneviève Levesque erklärt(68) die von Clémenceau in seiner Note vom 16. Juni 1919 behauptete Ähnlichkeit zwischen der einstigen und jetzigen Stellung Danzigs für eine Illusion. Das heutige Danzig sei weit davon entfernt, sich der Freiheit zu erfreuen, die es einst besaß. ...zurück...

Seite zurückInhaltsübersichtnächste
Seite

Danzig, Polen und der Völkerbund
Eine politische Studie
Dr. Hans Adolf Harder