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      [271-272]      Der Engländer Stephen Graham in "A private in the guards", S. 208: "... An vielen Brunnen tauchte die Inschrift auf 'Vorbereitet für die Zerstörung', an Brücken las man: 'Warnung! Die Brücke ist unterminiert'... Wir waren vorbereitet zu einem Rückzug nach dem Muster des deutschen Rückzugs im März 1917, als die Deutschen die Felder der Sommeschlacht verließen. Es ist vielleicht fraglich, ob wir auch die Obstbäume abgeschlagen hätten, wie sie es taten. Aber wir würden dem Feinde eine unbewohnbare Wüste hinterlassen haben."

            Henri Barbusse, "Le Feu": "... Es war doch was anderes, damals, das schöne Leben in Soissons... Herrgott, diese fast ausgestorbene Stadt, die, hol's der Teufel, unser war. Die Häuser mit den Betten... – Und die Schränke! – Und die Keller!... – Man sah... Soldaten sich hinter die Häuser drücken, nach dem Quartier zurückkommen mit Hühnern auf dem Bauch, unter jeder Flosse ein Kaninchen, das sie sich von einem Bürger oder einem Frauenzimmer gepumpt hatten, ohne den Bürger oder das Frauenzimmer jemals gesehen zu haben oder jemals wiederzusehen... Aber was bei der Schlemmerei am meisten fehlte, das war das Feuer. Der Küchenchef hatte eine Nase fürs Feuerausfindigzumachen! Manchmal allerdings war's schon toll. Das erste Mal, wo ich ihn gesehen habe in der Küche, weißt Du, womit er den Braten gekocht hat? Mit einer Geige, die er im Haus aufgestöbert hatte... Andere Male hatte er Billardstöcke gebrannt... Dann kamen so allmählich die Sessel dran aus der guten Stube, die waren aus Mahagoni (S. 33-35)... Mit den Parkettbrettchen aus einem Zimmer hat man ihm den Sarg gezimmert, die Nägel haben sie genommen aus den Gemälden, die im Haus hingen und haben sie mit Backsteinen eingeschlagen." (S. 36).


XII. Grundlose Zerstörung und Verwüstung von Eigentum.

("Rapport", Uebersicht 18.)

England und Frankreich, deren eigene Kriegsgeschichte Hunderte von Fällen schrecklichster, gegen jede Menschlichkeit und jedes Recht verstoßender planmäßiger Verwüstungen von Eigentum aufweist, hätten wahrlich allen Grund, solche Vorwürfe gegen Deutschland nicht zu erheben.

"Kriegsnotwendigkeiten" erforderten es ganz sicher nicht, daß im Burenkriege Hunderte von Farmen niedergebrannt und ohne jeden Grund Hunderte von Häusern in Brand gesteckt oder durch Sprengung zerstört wurden.

Auch im Weltkriege ist dieses brutale, rücksichtslose Verfahren an der Ententeseite fortgesetzt worden. Das zeigt der Abschnitt A 3, der naturgemäß nur einige Beispiele anführen kann.

Man kann sich vorstellen, wie es den deutschen Landen ergangen wäre, wenn es dem tapferen deutschen Heere nicht geglückt wäre, die feindlichen Weltheere von ihren Grenzen fernzuhalten.

In Ostpreußen allein sind in der kurzen Zeit der Besetzung durch die Russen 24 Städte, rund 600 Dörfer und 300 Güter ganz oder [273-274] zum Teil zerstört worden. Und dies größtenteils ohne jede militärische Notwendigkeit und vielfach außerhalb des Zwanges der Kampfhandlung und des Kampffeldes.

Was bedeuten demgegenüber die menschlich wohl bedauerlichen, aber im Kampf und unter dem unerbittlichen Zwang der Kriegsnotwendigkeit entstandenen Zerstörungen in Frankreich und Belgien. In Ostpreußen eine kleine Provinz mit ungeheuren Zerstörungen innerhalb weniger Monate. In Frankreich und Belgien ausgedehnte Landstrecken, in denen die gewaltigsten Schlachten der Weltgeschichte in vollen 4½ Kriegsjahren ausgefochten wurden.

Dabei tragen den Hauptanteil an den Zerstörungen in Frankreich und Belgien die Truppen der Verbündeten, die unter rücksichtslosester Ausnutzung ihres uns der Masse nach ungeheuer überlegenen Materials und ihrer riesenhaften Munitionsmengen Dörfer und Städte mitleidslos in Schutt legten.

Was das in Abschnitt A 1 Deutschland vorgeworfene Niederbrennen von Häusern und Dörfern anbetrifft, so sind solche durchweg der Schauplatz des rücksichtslosen völkerrechtswidrigen belgischen Franktireurkrieges gewesen. (Vergl. Uebersicht I und II.)

Wenn diese Maßnahmen deutscherseits verhängt werden mußten, so hat sich dies die belgische Bevölkerung selbst zuzuschreiben. Sie hielten sich jedenfalls durchaus im Rahmen der geltenden Kriegsgesetze.

Wie bewußt dieWelt getäuscht werden soll, beweisen die in Abschnitt B 1 angegebenen Vorwürfe der "systematischen Zerstörungen in Frankreich", die angeblich militärisch nicht notwendig waren.

Turenne verwüstete ganze Länderstrecken in der Kurpfalz. General Louvois brannte erbarmungslos die ganze Rheingegend nieder. General Sheridan zerstörte Tausende von Scheunen und ganze Landstrecken in Amerika. Lord Roberts verwüstete skrupellos die Burenländer, die Russen vernichteten rücksichtslos eine blühende Provinz.

Deutschland? Deutschland kämpfte einen Kampf auf Tod und Leben. Deutschland rang um seinen Bestand einer Welt von Feinden gegenüber, die mit den Kriegs- und Hilfsmitteln der ganzen Erde ausgerüstet waren. Deutschland kämpfte einen Kampf, der ihm unabsehbare Knechtschaft, bitterste Armut und Hungersnot bringen oder seinen wirtschaftlichen und völkischen Zusammenhang, seinen in schwerer Arbeit errungenen Wohlstand erhalten mußte. Wehe Deutschland, wenn es unterlag. Sein Untergang war dann besiegelt, die Gegner würden kein Recht, keine Gnade kennen. Das hat der unwürdige Friedensvertrag denn auch bewiesen, und das mußte sich Deutschland im voraus sagen. Bei diesen Aussichten, bei dieser zwingenden Notlage hätte das deutsche Volk nicht die gleichen Maßnahmen treffen sollen, die ihm die Kriegsgeschichte der Feinde so oft als militärisch zweckmäßig gelehrt hatte!

Was Franzosen, Amerikaner, Engländer, Russen in ihren Feldzügen frei anwendeten, ohne daß die Welt sich besonders aufregte, sollte dem deutschen, in viel schwererer Notwehr befindlichen Heere versagt sein?

Nach den Haager Abmachungen sind alle kriegerischen Maßnahmen, die militärisch notwendig sind, gestattet. Die Maßnahmen [275-276] der deutschen Heeresleitung im Frühjahr 1917 vor dem Rückzuge in die Siegfriedstellung waren militärisch notwendig, sonst wäre das deutsche Heer in seiner damaligen schwierigen Lage von der feindlichen Uebermacht glatt durchbrochen worden.

In dieser Zwangslage waren wir berechtigt, das von den Gegnern in ihren früheren Kriegen so oft angewandte Mittel uns zu eigen zu machen, und durch planmäßige Zerstörung eine Zone zu schaffen, in der dem Feinde die Kampf- und Lebensbedingungen nach Möglichkeit erschwert waren.

Lediglich die militärischen Forderungen waren es, die die deutsche Führung zwangen, am 4. Februar 1917 den Befehl zur Durchführung von Zerstörungen vor der Siegfriedstellung zu geben.

Im ganzen genommen haben dabei die Zerstörungen bei weitem nicht den Grad der Verwüstung erreicht, der durch die feindliche Artillerie- und Fliegerwirkung bei den Angriffen der Entente an der Somme, der Aisne, in Flandern und bei dem Vorrücken der Entente 1918 hinter unserer Front verursacht wurde.

Man lese nur das Zeugnis der Bewohner der Cambraier Gegend, die es am 10. Oktober 1918 für nötig hielten, in einer Eingabe an die Schweizer Regierung die Neutralen um Schutz zu bitten.

"Wir, die Einwohner der evakuierten Gebiete, verlangen, daß die Zerstörung aufhört und daß das Unglück, das uns betroffen hat, nicht auch noch weiteren Einwohnern zustößt. Wir bitten darum, daß die neutralen Staaten sich mitleidig der besetzten Gebiete annehmen und sich gemeinsam darum bemühen, daß dem Zerstörungswerk in unserem Lande, das von den Folgen des deutschen Einfalles bisher verschont geblieben war, Einhalt geboten wird. Es kann nicht oft genug wiederholt werden:
      Unsere Städte waren vorher zum größten Teil unbeschädigt geblieben und die durch den deutschen Einmarsch in Cambrai, Douai, Valenziennes usw. verursachten Schäden bedeuten nichts im Vergleich zu den Zerstörungen, die durch die englischen Beschießungen angerichtet worden sind." 19. 10. 18.

Die militärische Notwendigkeit unseres Vorgehens bei dem Rückzuge 1917 wurde auf das handgreiflichste durch den Erfolg bewiesen. Der englische Oberbefehlshaber sah sich in Verfolg unserer Maßnahmen in Abänderung seiner bisherigen Angriffsabsichten zu einem neuen Aufmarsch bei Arras gezwungen. Sein Angriff im April 1917 konnte bald durch die durch die Verkürzung der Front freigewordenen Reserven aufgefangen werden, während die von den Franzosen von der Somme an die Aisne verlegte Offensive mit einem vollen Mißerfolge endete.

Die deutsche Führung hatte somit auf beiden Großkampffronten durch die Ausschaltung der Reibungsfläche Arras-Laon operativ einen bedeutenden Erfolg errungen. Die Vorteile des Kräfte- und Zeitgewinnes und der Einschränkung der feindlichen Angriffsmöglichkeiten durch die Zerstörungen und durch die Zurücknahme der Front hatten sich als ausschlaggebend erwiesen.

Daß mutwillige Zerstörungen in Einzelfällen nicht zu vermeiden sind, beweist die Tatsache, daß selbst nach dem Waffenstillstand im besetzten deutschen Gebiet umfangreiche Zerstörungen der verbündeten [277-278] Truppen von ihrer eigenen Führung nicht verhindert werden konnten.

Ganz besonders muß hier aber darauf hingewiesen werden, daß das Eigentum der bei Kriegsausbruch 1914 in Belgien und Frankreich ansässigen deutschen Zivilbevölkerung ganz planmäßig in der widerrechtlichsten, brutalsten und durch absolut nichts entschuldbaren Weise im größten Umfange zerstört und vernichtet wurde.

Das möge sich jetzt die Entente ganz besonders vor Augen halten.

Daß aber von der deutschen Führung alles getan wurde, um Ausschreitungen und zwecklose Zerstörungen zu verhindern, daß die von uns vorgenommenen planmäßigen Zerstörungen nicht etwa aus reiner Lust an der Zerstörung, sondern lediglich aus bitterster Kriegsnotwendigkeit heraus entstanden waren, erhellt u. a. aus folgendem Bericht einer neutralen Kommission an die spanische Regierung vom 19. Oktober 1918 über Valenziennes:

"Diese Stadt ist auf Befehl der deutschen militärischen Behörden evakuiert worden, mit Ausnahme von 3–4000 Seelen. Maßnahmen zur Verhinderung des Plünderns der Stadt sind getroffen worden. Im Innern der Stadt sichert ein Truppenteil die Aufrechterhaltung der Ordnung, alle verlassenen Wohnungen sind hermetisch verschlossen und in der Umgegend der Stadt befindet sich ein Kordon von Schildwachen. Diese dürfen in die Stadt nur Militärpersonen, welche einen Auftrag haben, hineinlassen und müssen an dem Ausgang das Gepäck nachprüfen, um festzustellen, daß niemand etwas mitnimmt, was Privatpersonen gehört. Die Gesandten haben feststellen können, daß diese Maßnahmen gerecht angewandt wurden, und daß das Innere der Stadt respektiert wurde. Die Zivilbevölkerung, sehr dünn gesät, geht ohne Unfall in den Straßen hin und her. Der größte Teil der Wohnungen ist geschlossen. Nirgends eine Spur von Plünderung oder des Einbruchs oder der Verwüstung.

Der Marquis von Villalobar.
19. Oktober 1918 von Vollenhoven.
von Brée.

Es darf erhofft werden, daß sich die urteilsfähige Welt trotz aller lügnerischen Propaganda der Entente nunmehr ein Bild machen wird, ob die uns Deutschen gemachten Vorwürfe berechtigt sind.

Wir Deutschen empfinden diese Vorwürfe jedenfalls mit vollem Recht als den nichtswürdigen und brutalen Versuch der Entente, unser Ansehen in der Welt herabzusetzen und uns als Volk niederer Gattung in der Weltgeschichte festzulegen!

[279-280]
Anlage zu XII

A 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

August 1914 Romedenne. Deutsche Truppen:
      120 Häuser wurden angezündet, eine Kirche in Brand gesteckt.

August 1914 Jamoigne. Deutsche Truppen:
      Die Hälfte des Dorfes wurde zerstört.

August 1914 Semel. Deutsche Truppen:
      Alle Häuser wurden in Brand gesteckt.

8. 8. 14 Herve. Deutsche Truppen:
      Die Stadt wurde größtenteils zerstört. 300 Häuser wurden angezündet.

A 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1757 Ostpreußen. Russische Truppen:
      Das Generalstabswerk schreibt über den 7jährigen Krieg (1757, Ostpreußen):
      "Die plündernd das Land durchstreifenden Kosaken verübten in dem Städtchen Prökuls arge Ausschreitungen. Das war der Beginn einer fortlaufenden Kette von Gewalttätigkeiten, wodurch die Ortschaften in allen von russischen Truppen durchzogenen Landstrichen in Schutthaufen verwandelt wurden.
      Das Retablissement seiner Lande, das der König sofort nach dem Kriege einleitete, gibt den besten Anhalt für die Größe der erlittenen Schäden.
      In Pommern lagen 1286 Häuser, Scheunen und Ställe in Trümmern.
      In der Neumark waren allein auf dem platten Lande 1974 Häuser eingeäschert, Küstrin lag gänzlich in Trümmern.
      In der Provinz Schlesien waren auf dem platten Lande rund 3500 Häuser, 2000 Scheunen, 3500 Ställe zerstört, in den Städten außerdem rund 3000 Häuser, 400 Scheunen und 1400 Ställe.

1778 Nord- und Süd-Karolina. Englische Regierung:
      Bei einer englischen Unternehmung gegen Nord-Karolina gab der Oberbefehlshaber Sir Henry Clinton Befehl, alle sich nicht unterwerfenden Städte zu zerstören.

1808 Santander. Napoleon I.
      Napoleon an Marschall Bessières: "Es ist in der Tat mein Entschluß, bei Nachrichten über Unruhen die Stadt (Santander) von Grund auf zu verbrennen."

1864 Schenandoahtal. Amerikanische Truppen:
      General Sheridan an Grant: "Ich habe mehr als 2000 Scheunen mit Weizen, Heu und landwirtschaftlichen Geräten sowie 70 Mühlen voll Korn und Weizen zerstört."

1900 Südafrika. Englische Truppen:
      Von Juni 1900 bis November 1900 wurden 531 Farmen niedergebrannt, im November allein 226, teilweise unter keiner anderen Begründung, als daß Vater und Sohn im Felde stehen.

1900 Südafrika. Englische Behörden:
      Jedes Haus wurde in Brand gesteckt oder mit Dynamit in die Luft gesprengt. (De Wet, "3 Jahre Krieg").

1900 Südafrika. Englische Behörden:
      General Botha an Feldmarschall Lord Roberts: "Ich muß bedauerlicherweise feststellen, daß die unerhörten Handlungen von Euer Exzellenz Truppen, die im Sprengen und Zerstören von Privatwohnstätten und in der Fortnahme aller Vorräte von den Familien der im Felde stehenden Bürger bestehen, nicht nur mit Euer Exzellenz Billigung geschehen, sondern auf Euer Exzellenz besondere Weisungen."

[281-282]
A 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

August 1914 Ostpreußen. Russische Truppen:
      Das Dorf Assannen wurde angezündet, die Kirche in Brand gesteckt.

3. 8. 1914 Schwiddern, Ostpreußen. Russische Truppen:
      In Schwiddern wurden 6 Wohnhäuser und über 30 Wirtschaftsgebäude grundlos in Brand gesteckt.

14. 9. 1914 Seehof in Ostpreußen. Russische Truppen:
      Am 14. 9. 1914 zündeten die Russen in Seehof bei Marggrabowa ohne militärischen Grund die Ställe, Scheunen und Mieten auf dem Felde an.

August 1914 Ostpreußen. Russische Truppen:
      Die Ortschaft Gr.-Rominten wurde vollständig eingeäschert.

August 1914 Ostpreußen. Russische Truppen:
      Dasselbe Schicksal ereilte die Dörfer Birkenfeld und Heiligenstein.

August 1914 Ostpreußen. Russische Truppen:
      Die Stadt Darkehmen wurde zu einem Fünftel niedergebrannt.

August 1914 Ostpreußen. Russische Truppen:
      Die Stadt Gerdauen wurde zum 3. Teile eingeäschert.

August 1914 Ostpreußen. Russische Truppen:
      Die Stadt Stallupönen wurde zum großen Teil niedergebrannt und völlig geplündert.

1914/15 Ostpreußen. Russische Truppen:
      Die Zahl der niedergebrannten Gebäude bei den Russeneinfällen in Ostpreußen im August bis September 1914, ebenso bei dem 2. Einfall im Oktober 1914 bis Februar 1915 betrug jedesmal etwa 10 000. Es wurden im Ganzen 24 Städte, rund 600 Dörfer und 300 Güter ganz oder zum Teil zerstört.

A 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Nach dem Waffenstillstand war und ist das besetzte Gebiet häufig der Schauplatz rücksichtslosester Zerstörungen durch die Ententetruppen. Häuser werden mit brutalster Roheit zerstört und geplündert.

1918 Belgien. Belgische Behörden und Zivilbevölkerung:
      Das in Westmalle bei Antwerpen gelegene Besitztum l'Heidehof des Deutschen Otto v. Eller wurde völlig zerstört und sein Privateigentum in Westmalle und Antwerpen verkauft.

6./7. 12. 1918 Grethen. Französische Truppen:
      Die Villa des Hauptmanns der Res. B. in Grethen bei Bad Dürkheim wurde in der Nacht vom 6./7. 12. 1918 von Angehörigen des französischen Feldartillerie-Regiments 25 geplündert.

29./30. 5. 1919 Grethen. Französische Truppen:
      In der Nacht vom 29./30. 5. 1919 vernichteten Angehörige des französischen Infanterie-Regiments 6. was an Möbeln, Porzellan u.[s.w.] das erstemal noch nicht demoliert war.

Dezember 1918 Schloß Brühl. Belgische Artillerie:
      Das Schloß Brühl wurde von belgischen Artilleristen geplündert und demoliert. Polsterungen wurden aufgeschnitten und ausgerissen, Möbel, Porzellane, Kristall, Kronleuchter, Spiegel usw. zerschlagen. Sämtliches Silber wurde gestohlen. Selbst eine Mutter-Gottes-Statue wurde besudelt.

Ein klares Beispiel, wie die französischen Truppen, auf das Kriegsrecht des Siegers pochend, in rücksichtslosester Weise mit deutschem Eigentum schalten, gibt das Schloß Braunshardt bei Darmstadt.
      Das Schloß war vom 13. 12. 1918 ab fast ein Jahr nacheinander von den Stäben der 1. französischen Infanterie-Brigade, der 49. Infanterie-Brigade, der II. Kolonial-Division und der 330. Infanterie-Brigade belegt. Während dieser ganzen Zeit wohnten keine deutschen Zivilbewohner im Haus. Die ganze Einrichtung ist jetzt, soweit sie nicht fortgeschleppt wurde, mehr oder weniger ein Trümmerhaufen. Die Möbel, Schränke, Tische und Stühle sind zumeist zerschlagen, von Ledersesseln ist das Leder abgeschnitten, aus eingelegten Tischen sind die Einlagen ausgebrochen worden. Im ganzen Gebäude sind die Türen, die teilweise verschlossen waren, erbrochen, ebenso
[283-284] sämtliche Schränke. Die meisten Bilder von Kunstwerk sind verschwunden, die leeren Rahmen liegen in den Zimmern umher, andere Gemälde sind zerschnitten oder besudelt!
      Ein großer Teil der Vorhänge und Stoffe wurden entfernt.
      Porzellan, Glassachen und alles Silberzeug ist entweder zerschlagen oder weggeschleppt worden. Ebenso sind alle Kleider- und Wäscheschränke geleert.
      Am schlimmsten aber wurde die mehrere zehntausend Bände umfassende, äußerst wertvolle Bibliothek behandelt. Eine Reihe von Werken, darunter vor allem die wertvollsten sind entwendet worden, Prachtbände abgeledert oder zerrissen, aus Kunstwerken sind Bilder herausgeschnitten. Die fertigen und unfertigen Manuskripte sind größtenteils vernichtet.
      Diese ganze, beinahe systematische Zerstörung und Plünderung ging gleichsam unter den Augen französischer Generale vor sich.

Die Tatsache muß besonders hervorgehoben werden, daß hier von Mitgliedern einer Nation, die den Deutschen gegenüber von moralischer Entrüstung trieft, nach Aufhören des Kriegszustandes Dinge verübt wurden, die unentschuldbar sind.

 
B 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

3. bis 18. 3. 17 Chauny. Deutsche Truppen:
      Systematische Zerstörungen, die militärisch nicht notwendig waren, sind besonders in Frankreich durchgeführt worden.
      1. Im Verlauf des deutschen Vormarsches 1914 (Gerbeviller, Audun le Roman u.[s.w.]).
      2. Vor dem Rückzug März 1917. Während dieser letzten Periode wurden die meisten der zahlreichen von den Deutschen geräumten Orte planmäßig und durchdacht in Trümmerhaufen verwandelt.

Februar bis März 1917. Deutsche Truppen:
      Wir führen nur einige Fälle an. Die Orte Flavy le Martel und Ourscamp sind Musterbeispiele dieser Zerstörungsart.

Februar-März 17. Deutsche Truppen:
      Ein streng geheimer Befehl des deutschen Oberkommandos ist folgendermaßen gefaßt:
      "Der Pionier-Kommandeur leitet die Zerstörungen. Die letzten großen Zerstörungen in Grevillers, Biesvillers, Aubin, Aresnes beginnen um 12 Uhr. Die Inbrandsetzung erfolgt am dritten Marschtage um 5 Uhr. Die Zerstörung von allen Brunnen ist wichtig."

[285-286]
B 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

Im Vorwort zu dieser Uebersicht ist nachgewiesen worden, daß die vorstehend den Deutschen vorgeworfenen Zerstörungen militärisch begründet waren.

Solche Zerstörungen sind in der Kriegsgeschichte gang und gäbe gewesen.

Nachstehend seien nur einige Beispiele angeführt:

Im zweiten Raubkrieg Ludwigs XIV. verwüstete Turenne aus strategischen Gründen planmäßig die Pfalz. Durch diese Verwüstungen sollte ein eventuell offensives Vorgehen der kaiserlichen Truppen unmöglich gemacht werden.
      Hierüber schreibt Rousset in seiner "Histoire de Louvois": "Nachdem Turenne die Deutschen über den Main zurückgetrieben hatte, wollte er sie daran verhindern. selbst nach seinem Abmarsch zurückzukommen und sie von der Versuchung befreien, – Philippsburg zu belagern; er ließ daher sämtliche Futtermittel und die gesamte Ernte beiderseits des Neckar fortschaffen oder vernichten. Louvois gegenüber äußerte er sich darüber als über eine durchaus natürliche und sehr nützliche Maßnahme: 'Ebenso wie ich die Gegend zwischen Mannheim und Heidelberg bis zum letzten ausgesaugt habe, beiderseits des Neckar, so glaube ich, werden Sie verstehen, wie richtig dies ist, um zu verhindern, daß man nach Philippsburg kommt.'"

Turenne schrieb an den König:
      "Ich bitte Euer Majestät, mir aufs Wort zu glauben, daß nichts in der Welt so zweckmäßig ist, um eine Belagerung von Philippsburg zu verhindern, als die gesamte Gegend auszufouragieren, in der der Feind sich versammeln kann, um dorthin zu marschieren."

Noch größer waren die von den Franzosen im Jahre 1689 aus militärischer Zweckmäßigkeit vorgenommenen Zerstörungen deutscher Städte und Gebiete, Heidelberg, Mannheim, Worms, Speyer, Oppenheim, Bingen, Sinzheim, Bruchsal und Wiesloch fielen ihnen zum Opfer.

Ueber die Beweggründe für das Vorgehen der Franzosen schreibt Rousset:
      "Wenn eine Festung mit Belagerung bedroht ist, so ist es das erste für den Gouverneur, die Vororte, einzelnen Häuser, Mauerwerk, Bäume, Gebüsch, selbst Strauchwerk, überhaupt alles, was die Annäherung und Bewegungen des Feindes trotz Wachsamkeit der Festungsbesatzung begünstigen kann, niederzulegen. Es ist seine Pflicht, alles weitgehendst freizulegen, und er hat das Recht zu diesen Zerstörungen. In der Nähe der Festungen und in der weiteren Umgebung entsteht eine Zone, in der der Besitz des nackten freigelegten Bodens allein noch gestattet ist; alles, was sich darauf erhebt, sei es von der Natur oder von Menschenhand geschaffen, ist nichts als widerruflicher und zeitlich begrenzter Besitz. Die Geschichte hat Zeiten gesehen, in denen derartige 'devastations pour le salut public' sich über ungeheure Flächen erstreckt haben, in denen man, um den Angreifer aufzuhalten und zu verderben, eine trostlose, ausgetrocknete Einöde ohne jede Hilfsquellen vor ihm zurückließ."

Gegen Ende Dezember erhielt Herr v. Montclar nachstehenden Befehl:
      "Seine Majestät befiehlt Ihnen", schrieb ihm Louvois, "sämtliche Ortschaften, die Sie verlassen, möglichst gründlich zu zerstören, sowohl am oberen als auch am unteren Neckar, damit der Feind hier nicht die geringsten Lebens- und Futtermittel vorfindet und dadurch nicht in Versuchung gebracht wird, sich uns zu nähern."

Am 21. Mai machte Chamlay Louvois mit seinen Zerstörungsplänen bekannt:
      "Die Truppen werden in Speyer, Worms und Oppenheim nötig sein, um diese Städte zu zerstören. Um sie ebenso zuzurichten wie Mannheim, d. h. dem Erdboden gleich, wird man reichlich Zeit und eine große Anzahl Arbeitskräfte brauchen. Herr v. Duras hat sich deshalb vorgenommen, sie vollständig niederzubrennen mit Ausnahme der großen Kirche in Oppenheim, der Kathedralen von Worms und Speyer und der beiden
[287-288] bischöflichen Schlösser; dann wird er die vom Feuer verschont gebliebenen Giebel und Mauern einreißen und die Keller sprengen lassen. Herr v. Duras beabsichtigt nicht, halbe Arbeit zu machen; er wird den Einwohnern sechs Tage Zeit lassen, um ihre Möbel und ihr Gepäck in Sicherheit zu bringen und ihnen vorschlagen, ins Elsaß, nach Burgund oder nach Lothringen zu ziehen, mit Abgabenfreiheit für 10 Jahre und mit dem Versprechen freier protestantischer Glaubensausübung im Elsaß. Wenn sie diesen Vorschlag annehmen, wird man ihnen die zum Transport ihres Gepäcks, ihrer Frauen und Kinder in diese Provinzen erforderlichen Fahrzeuge stellen. Es ist sehr bedauerlich, daß wir zu diesem Aeußersten gezwungen sind, aber diese Städte sind so günstig gelegen, so leicht wieder aufzubauen, so voll von großen, zur Aufnahme umfangreicher Magazine geeigneten Gebäuden, mit einem Wort, von so großer Bedeutung, daß schreckliche Unannehmlichkeiten daraus entstehen würden, falls der Feind sie mit Beschlag belegen und sich dort festsetzen würde."

Auch im Sezessionskriege in Amerika 1864 sind aus strategischen Gründen ganze Länderstrecken planmäßig verwüstet worden.

Im Spätsommer gelang es dem General Sheridan, Early wiederholt zu schlagen und bis in den südlichen Teil des Shenandoahtals vorzudringen. Er entschloß sich sodann, seinen Gegner nicht weiter zu verfolgen, sondern das Tal derart zu verwüsten, daß der Feind in Zukunft darin keinen Unterhalt mehr finden und auf diese Weise das Shenandoahtal als Einfallstraße nach dem Norden ausgeschaltet werden würde.
      Wie gründlich diese Zerstörungen ausgeführt wurden, beweist sein Bericht vom 6. Oktober 1864 an Grant:
      "Gestern morgen begann ich den Rückzug von Port Republik, Mount Crawford, Bridgewater und Harrisonburg. Korn und Futter vorwärts dieser Orte bis nach Staunton hinauf war vorher vernichtet worden. Auf dem Rückzug wurde das ganze Land von den Blue Ridge- bis zu den Nordbergen für eine Rebellenarmee unhaltbar gemacht. Ich habe mehr als 2000 Scheunen mit Weizen, Heu und landwirtschaftlichen Geräten sowie 70 Mühlen voll Korn und Weizen zerstört, über 4000 Stück Vieh vor der Armee hertreiben und mindestens 3000 Schafe schlachten und an die Truppe ausgeben lassen. Die Zerstörung umfaßt das Luray- und Little-Fort-Tal ebensowohl als das Haupttal. Wir haben eine große, nicht genau zu schätzende Anzahl Pferde erbeutet. Leutnant Meigs, mein Ingenieuroffizier, wurde bei Dayton, jenseits Harrisonburg, ermordet. Für diese Untat habe ich alle Häuser in einem Umkreis von 8 Kilometer niederbrennen lassen."
      Und weiter "... Die Versprengten der Armee Early, Reiter und Fußsoldaten, bilden Banden.
      Diese werden sehr gefährlich und beunruhigen mich in hohem Maße. Ich weiß nicht, wie ich sie ausrotten soll, außer indem ich das ganze Land niederbrenne und die Bevölkerung nach Norden und Süden abschiebe."
      "... Morgen werde ich die Zerstörung von Weizen, Futter usw. hinunter bis Fishers Hill fortsetzen. Wenn das geschehen ist, wird das Tal von Winchester aufwärts bis Staunton auf einer Strecke von 150 km nur noch wenig für Mann und Tier bieten."

Ueber diese planmäßige Vernichtung eines ganzen umfangreichen Landstrichs schreibt der Führer der Konföderierten: "Er hat beinahe die ganze Grafschaft Rockingham und das Shenandoahtal zu einer Wüste gemacht."

Auch bei seinen weiteren Operationen setzte Sheridan diese Taktik fort.
      Planmäßige Verwüstungen sollten dem ostwärts marschierenden Heer den Rücken decken. In diesem Sinne drahtet der föderierte Oberbefehlshaber Grant am 17. Oktober an Sherman:
      "Falls Sie nach dem Süden gehen, würde ich vorschlagen, nichts südlich Chattanooga, sicher aber nichts südlich Dalton festzuhalten. Zerstören Sie in diesem Fall alles, was in Atlanta von militärischem Wert ist."
      Später schreibt Sherman an den Oberbefehlshaber:
      "Solange wir Georgien nicht wieder bevölkern können, hat es keinen Zweck, es festzuhalten, aber die gänzliche Vernichtung seiner Straßen, seiner Gebäude und seiner [289-290] Einwohnerschaft wird ihre militärische Widerstandskraft 'durchlöchern'."

Hier wird also die planmäßige Zerstörung eines ganzen Landes als Ziel einer Operation hingestellt, und das, obwohl die militärische Lage für die Union durchaus günstig war.

Die Zerstörung ganzer Landstriche und die Ausbeutung besetzten feindlichen Landes ist zu allen Zeiten Mittel der Kriegführung auch der britischen Heere gewesen. Aber hier sind es in den seltensten Fällen operative Gründe gewesen, die das rücksichtslose Vorgehen Großbritanniens gegen das feindliche Land rechtfertigen.

So berichtet Hamley über Marlborough:
      "Nach seinem Marsch von Flandern quer durch Deutschland hielt sich Marlborough, obwohl er von befreundeten Staaten mit allem Erforderlichen versorgt war, beim Betretren Bayerns an das, was er 'military execution' nennt, oder besser gesagt systematische Zerstörung. Es sollte dies ein Mittel sein, den Kurfürsten von Frankreich zu trennen, indem er ihn zum Zeugen der Leiden seiner Untertanen und der Verwüstungen seiner Länder machte."

Warren Hastings hatte keine Bedenken, die Zerstörung eines Landes gutzuheißen, wenn dies seinen politischen Zwecken nützlich schien, auch dann, wenn operative Gründe hierfür gar nicht mitsprachen. Der Krieg in Indien gegen die Rohillas, der in seinem Auftrage geführt wurde, hatte nach Macaulay den Zweck, eine zahlreiche Bevölkerung, die den Briten nicht die geringste Beleidigung zugefügt hatte, einer guten Regierung zu berauben und wider ihren Willen einer abscheulich schlechten Regierung zu unterwerfen. Nach Schilderung des Sieges der Briten und ihres Verbündeten, des Sudscha Daula, über die unglücklichen Rohillas fährt Macaulay fort:
      "Jetzt wurden alle Schrecken eines indischen Krieges auf die schönen Täler und Städte des Rohilkund losgelassen; das ganze Land war eine Feuersbrunst, mehr als 100 000 Menschen flohen in pesthauchende Sumpfdickichte, weil es ihnen ein erträglicheres Los schien, von Hunger und Fieber verzehrt, in der Höhle des Tigers zu wohnen, als die Tyrannei derer zu erdulden, welchen eine englische und christliche Regierung in schmachvoller Gewinnsucht ihr Vermögen und Leben, die Ehre ihrer Frauen und Töchter verkauft hätte!"

Bekanntlich hat sich die Oeffentlichkeit mit den von Warren Hastings getroffenen Anordnungen beschäftigt. Viele Jahre später, im Juni 1786, stellte schließlich der Major Scott Burke die erste auf den Rohillakrieg bezügliche Anklage gegen Hastings. Pitt stimmte für Hastings. Das Urteil lautete auf Freisprechung.
      Man sieht also, verurteilt wurde diese rücksichtslose Zerstörung eines unschuldigen Landes nicht, obwohl sie durch militärische Notwendigkeit in keiner Weise gerechtfertigt werden konnte.

Im 19. Jahrhundert haben die Briten mit gleichen Mitteln in Amerika Krieg geführt. Channing führt in der Betrachtung des Krieges 1813/14 in Amerika aus:
      "Wenn wir uns den Mittelstaaten und der Chesapeake-Bay zuwenden, so brachte das Jahr 1813 einige zusammenhanglose und verderbliche Streifzüge des englischen Admirals Cockburn längs der Chesapeake-Bay. Beim geringsten Anlaß wurden Häuser und Dörfer an der Küste niedergebrannt und aller Besitz zerstört, und nur aus reiner Lust am Plündern wurden alle möglichen Haushaltungsgegenstände ihren Besitzern weggenommen und auf die Schiffe gebracht."

Die Briten sind ihren Grundsätzen da, wo sie es aus politischen und militärischen Rücksichten für nötig hielten, Landeszerstörungen vorzunehmen, auch in dem letzten Kriege, den sie vor Eintritt in den Weltkrieg geführt haben, treu geblieben.
      Mit der Einnahme Bloemfonteins und der Einverleibung des Oranjefreistaats durch England im Mai 1900 begann der britische Oberbefehlshaber Lord Roberts damit, durch seine Truppen die Farmhäuser und Dörfer der Buren, sowie ihr Vieh und ihre Nahrungsmittel systematisch zerstören zu lassen. Am 29. 4. 1900 schreibt der Berichterstatter des "Morning Leader", E. W. Smith, hierüber:
      "Die Generäle French und Poll-Carew marschieren an der Spitze der Guards [291-292] und der 18. Brigade durch das Land und brennen buchstäblich alles auf ihrem Wege nieder. Der Brigade folgen etwa 3500 erbeutete Haupt Vieh und Schafe. Hunderte von Tonnen Korn und Futtermittel wurden zerstört. Die mit dieser Arbeit betrauten Truppen sind die Roberts House, die Kanadier und die Australier. Ich höre heute, daß General Rundle auf seinem Wege nach Dewetsdorp alles niedergebrannt hat."

So gründlich und systematisch war die Zerstörung der Farmen und Wohnplätze, daß schon am 28. 5. 1900 der Sonderberichterstatter des "Daily Chronicle" meldete: "Von einem Ende zum andern liegt die Oranjeflußkolonie jetzt in Ruinen und Hunger."

Der Zweck dieser barbarischen Zerstörung war, die Familien der Buren in Not zu versetzen und dadurch die Kämpfenden zur Aufgabe des Kampfes zu bestimmen. Eine Maßnahme, die durchaus völkerrechtswidrig ist. Diesen Zweck zeigt deutlich folgende amtliche englische

Oeffentliche Bekanntmachung.
      Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß, wenn nicht die zurzeit im Felde stehenden Männer aus Stadt und Bezirk Krügersdorp sich bis zum 20. 7. ergeben und ihre Waffen den englischen Behörden abliefern, ihr gesamtes Eigentum konfisziert und ihre Familien aus Krügersdorp mittel- und heimatlos ausgewiesen werden.
Auf Befehl.
(gez.) G. H. M. Ritchie.

Krügersdorp, 9. 7. 1900.
      In dem Buch von Frl. E. Hobhouse ("The Brunt of the War", 1902) beschreibt Leutnant Morrison seine Tätigkeit in Transvaal unterm 21. 11. 1900 wie folgt:
      "Wir zogen von Tal zu Tal, nahmen Vieh und Schafe weg, brannten und plünderten und jagten die Frauen und Kinder aus ihren Häusern und ließen sie wimmernd neben den Ruinen ihrer einst schönen Farmen sitzen. Es war schrecklich mit anzusehen..."

Ueber diese planmäßigen Verwüstungen berichtet der Generalkommandant der Burenarmee J. C. Smuts in einem Briefe an den Staatspräsidenten Steyn:
      "Alle Grenzen der Zivilisation und Menschlichkeit wurden wie von einem wilden Sturzbade grenzenloser Wut überströmt,... daß ich mich unfähig fühle, die Verwüstung, die der Feind hier anrichtete, den Schmerz und das Leid, das er uns angetan, selbst in allgemeinen Zügen wiederzugeben. Als Beispiel will ich den Teil des Bezirkes Krügersdorp zwischen den Magalies und Witwatersbergen nehmen. Jetzt ist es eine Dürre, verwüstete Wildnis, alle Ländereien sind vernichtet, die Gärten abgehackt und ausgerodet, die Farmen niedergebrannt, die Häuser in vielen Fällen nicht nur verbrannt, sondern auch mit Dynamit gesprengt, daß nicht ein Stein auf dem andern blieb.
      Ich habe überall gehört, daß der Feind sich jetzt mehr auf die Folgen einer Hungersnot, als auf seine eigenen Waffen verließe. So werden alle Nahrungsmittel vernichtet, alle Wagen, Karren, Mühlen, Pflüge, Schneide- und Dreschmaschinen verbrannt, Wasserdämme zerstört, ja selbst Kaffeemühlen werden vernichtet, weil die Frauen Korn damit mahlen.
      Daß diese Kriegführung gegen wehrlose Nichtkämpfende und diese Zerstörung von privatem Eigentum, die beide nicht in direkter Verbindung mit der Fortführung des Krieges stehen, mit den Vorschriften des modernen Völkerrechts im Streit sind, brauche ich wohl nicht zu beweisen."

Ein "Return of buildings burnt in each month from June 1900 to January 1901" gibt wertvolle Angaben über die Gründe, die zu diesen englischen Maßnahmen führten. So heißt es darin u. a.: Die Maßnahmen erfolgten:
      "Weil es dem Feinde sonst Nutzen brachte."
      "Um Haferstroh zu vernichten, das nicht geborgen werden konnte."
      "Um zu verhindern, daß die Vorräte in die Hände der Buren fallen."
      "Zur Unbewohnbarmachung von Gelände, das dem Feind als Stützpunkt diente."

Dieser kurze Ueberblick über englische Kriegführung weist klar nach, daß Zerstörungen feindlichen Landes auch in der [293-294] neuesten Zeit von großbritannischen Truppen vorgenommen wurden.
      Landeszerstörungen und Verwüstungen sind, solange die Briten Krieg führten, von diesen als Selbstzweck, oder um rein politischer Zwecke willen, oder als Abschreckungsmittel für die Bevölkerung des feindlichen Landes, oder, und dies ist überwiegend der Fall, als Mittel zur Abschnürung der Lebensader des Feindes, seiner Versorgung, ausgeübt worden. Sie waren also ein Hilfsmittel der englischen Kriegführung im weitesten Sinne und sind es bis zum Jahre 1918 geblieben.

Und bei dieser Sachlage hält sich der "Rapport" für berechtigt, das deutsche Heer wegen der Zerstörungen in Frankreich anzuklagen, eine Maßnahme, ohne die sonst wohl die Fortsetzung des Krieges für Deutschland unmöglich gewesen wäre.

Sogar im eigenen Lande wurde die Zerstörung ganzer Länderstrecken nicht gescheut, wenn es sich darum handelte, dem Feinde das Vorwärtskommen zu erschweren.
      Ueber den Rückzug der russischen Armee1812 schreibt Clausewitz:
      "Bei der russischen Arrieregarde war es zur Gewohnheit geworden, die Dörfer, welche sie inne hatten, anzustecken. Die Einwohner waren gewöhnlich schon früher fortgezogen." Die Zerstörungen der Russen wurden in großem Maßstabe durchgeführt, alle Brücken verbrannt, die Ansiedelungen zerstört und die Einwohner entfernt. Mit diesen verschwand die Masse der Vorräte und das Vieh, so daß die Verpflegung der französischen Armee wesentlich erschwert wurde.
      Die durch mangelhafte Verpflegung und die Einflüsse der Witterung erschöpften Franzosen gewannen infolgedessen nur langsam in Richtung aus Moskau Raum.
      Auf Anordnung der russischen Regierung war die Stadt Moskau von allen Behörden und den vornehmsten Einwohnern rechtzeitig geräumt worden. Diesen hatte sich aus Furcht vor den Franzosen fast die gesamte Bevölkerung unter Mitnahme ihrer beweglichen Habe und ihres Viehs angeschlossen. Nur ein paar hundert Menschen "von der geringsten Klasse" waren zurückgeblieben.
      Wenige Stunden nach Einzug der Franzosen begann der Brand von Moskau.
      Die Zerstörung des Landstrichs von Smolensk bis Moskau hat wesentlich zur Dezimierung der französischen großen Armee beigetragen und Napoleons Entschluß zur Umkehr vor dem Winter außerordentlich beeinflußt.

B 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Im Weltkriege kam die planmäßige Zerstörung ganzer Landstriche bei den russischen Rückzügen im größten Stile während des ganzen Feldzuges zur Anwendung. Auch hier wurde wie im Jahre 1812 das eigene Land nicht geschont.
      Die vernichtenden Schläge des deutschen Ostheeres hatten die Russen 1914 zur beschleunigten Räumung von Ostpreußen gezwungen. Vor ihrem Abmarsch haben die russischen Truppen die Provinz Ostpreußen durch Plünderungen schwer heimgesucht.
      Besonders bei dem zweiten Einfall in Ostpreußen machten die Plünderungen den Eindruck der Planmäßigkeit. Außer Maschinen und Geräten wurden alle besseren Einrichtungsgegenstände aus den Wohnungen und öffentlichen Gebäuden (auch Krankenhäusern) auf Lastkraftwagen und Pferdekolonnen nach Rußland geführt. Zwei Drittel der Provinz Ostpreußen waren vorübergehend von den Russen besetzt; ein Fünftel der Provinz hat zwei Russeneinfälle erlebt und ist durch den wiederholten Rückzug besonders geschädigt worden.
      Nach amtlicher Statistik sind in der Provinz 20 000 Gebäude abgebrannt und 80 000 Wohnungen planmäßig vernichtet worden. Eine große Zahl von Pferden und von Vieh wurde fortgetrieben, männliche Einwohner im Alter von 15 bis 60 Jahren wurden verschleppt, ein Teil grauenhaft ermordet.

Im Jahre 1915 wurde die Lage für die russische Führung besonders schwierig, weil sie sowohl in Litauen und Kurland wie auch in Galizien und Polen ihre Armeen zurücknehmen mußte.
      Die Rückzüge des Jahres 1915 tragen im allgemeinen das gleiche Gepräge;
[295-296] Brücken und Stege wurden abgebrochen oder verbrannt, die Eisenbahnen aufgerissen, beiderseits der Rückzugsstraßen die Wohnstätten planmäßig zerstört und die Einwohner von Haus und Hof vertrieben.
      Bezeichnend für die Kriegführung ist ein nach übereinstimmender Aussage von Landeseinwohnern, Gefangenen und Agenten gegebener Befehl der russischen Behörden, daß alles Vieh weggetrieben, die Dörfer von den Einwohnern verlassen und alles bewegliche Gut und möglichst viel Gerät mitgenommen, der Rest verbrannt und die Wohnstätten den Flammen übergeben werden sollten.

Während in Süd-Litauen das flache Land abseits der großen Straßen durch die Kriegsereignisse weniger berührt worden ist, sind in dem polnischen Gebiet zwischen der Rawka und Szura und der Weichsel umfangreiche Zerstörungen durch die Russen vorgenommen worden. Durch Abbrennen der Ortschaften, Abschub der Einwohner und Wegtreiben des Viehs suchten die Russen den Weichselübergang der Deutschen zu erschweren.

Am rücksichtslosesten gegen die eigene Bevölkerung gingen die Russen bei dem Rückzuge vor der Bugarmee im Sommer 1915 vor: Das Gebiet um Brest-Litowsk wurde nahezu völlig vernichtet, ein breiter Streifen des an sich wenig besiedelten Landes buchstäblich in eine Wüste verwandelt. Die Wohnstätten wurden verbrannt, die Brunnen zerstört, der Ober- und Unterbau der Straßen bis zum sumpfigen Untergrunde fortgerissen, die Einwohner mit dem beweglichen Teil ihrer Habe fortgeführt.
      Die im Frieden etwa 70 000 Einwohner zählende Stadt Brest-Litowsk wurde vor dem Abzug der Russen in Brand gesteckt. Die großen Magazine und Kasernen der Kernfestung wurden bis auf die Mauern ausgebrannt. Fast zwei Drittel der Stadt wurden durch den Brand zerstört. Von der Festung sind nur wenige Gebäude und Kasernen erhalten geblieben.
      Die gesamte Bevölkerung war vertrieben worden und wanderte in endlosen Zügen dem Sumpfgebiet bei Pinsk zu. Hunderte von Menschen sind auf dem beschwerlichen Marsche verhungert oder den Einflüssen der Witterung zum Opfer gefallen.
      Der russische Rückzug über Brest-Litowsk dürfte in der Kriegsgeschichte einzig dastehen. Noch niemals hat in neuerer Zeit eine Armee die eigenen Stammesgenossen in rücksichtslosester Weise ins Elend geschickt.

Im Jahre 1917 befanden sich die Russen in Galizien in überaus bedrängter Lage. Die außerordentlich wirksame Richtung des Durchbruchs von Zloskow hatte die ganze russische Front bis zu den Karpathen ins Wanken gebracht, so daß eine Katastrophe eintreten mußte, wenn es nicht glückte, die Armeen vom Feinde zu lösen und in günstigem Verteidigungsgelände zum Stehen zu bringen. Wie im Jahre 1915 versuchten die Russen, den vordringenden Gegner durch Zerstörungen aufzuhalten. Nach Gefangenenaussagen besteht kein Zweifel darüber, daß die Weisungen für die Zerstörungen durch die russischen Führer gegeben worden sind.
      Bei der Eile des russischen Rückzuges sind hauptsächlich die Landstriche beiderseits der Rückzugsstraßen zerstört worden. Besonders betroffen wurden die Städte und Ortschaften an der Straße Zborow – Jezierna – Tarnopol sowie an den Straßen zwischen Dnjester und Pruth. Größere Teile der Städte Jezierna, Tarnopol, Kalusch, Stanislau, Kolomea sind u. a. ein Raub der Flammen geworden.

Die Entente beschwert sich über die planmäßigen deutschen Zerstörungen im Sommegebiet, also einem Gebiet, das mitten in der Kampfzone lag, und obwohl die von den Deutschen angeordneten Maßnahmen aus zwingendsten, rein militärischen Notwendigkeiten durchgeführt werden mußten.

Wie aber ging England in den deutschen Kolonien vor, beispielsweise in Kamerun?

Hier war jede planmäßige Kampfhandlung völlig ausgeschlossen. Denn die bewaffnete deutsche Macht bestand lediglich aus einer geringen Zahl ausgebildeter Eingeborener unter weißer Führung, die lediglich zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit diente.
      An sämtlichen von den Feinden besetzten Plätzen Kameruns wurde der [297-298] friedlichen weißen Bevölkerung die Sicherung ihres Eigentums nicht gestattet, ja direkt verwehrt. Das der weißen Aufsicht beraubte Privateigentum wurde vielfach durch weiße und schwarze englische und französische Soldaten geplündert. Handels- und Plantagenbetriebe, Geschäfts- und Privathäuser fielen dem Raub und der Zerstörung anheim. Schränke, Kisten, Koffer und sonstige Behältnisse wurden erbrochen und des Inhalts beraubt, wertvolle wissenschaftliche Instrumente und Sammlungen vernichtet.

Durch keinerlei militärische Notwendigkeiten begründet, fanden alle diese Verwüstungen lediglich aus dem Grunde statt, die von den Deutschen an der Westküste Afrikas geleistete Arbeit und Kultur planmäßig zu vernichten.

Ebenso war es in anderen deutschen Kolonien.

Daß von der deutschen Führung alles getan wurde, um Ausschreitungen und Zerstörungen zu verhindern, beweisen die fortgesetzten scharfen Befehle der Kommandobehörden, von denen nur einer, der bereits im Jahre 1914 gegeben wurde, angeführt werden soll.

Armee-Oberkommando 6. Armee.
Dieuze. 9. 9. 1914.
Besonderer Erlaß.

Mit Armee-Tagesbefehl vom 24. 8. 1914 ist darauf hingewiesen, daß mutwillige Zerstörungen von fremdem Eigentum jeder Art eines deutschen Soldaten unwürdig sind. Sie sind aber auch mit strengen Strafen, in schweren Fällen (§ 132 mit § 133 M. St. G.) mit lebenslänglicher Zuchthaus- oder Todesstrafe bedroht. Straflos sind Zerstörungen nur, wenn sie im dienstlichen Interesse von den für die Notwendigkeit und den Umfang verantwortlichen Befehlshabern angeordnet werden. Die Befehlshaber werden erwägen und tragen die Verantwortung, inwieweit durch Vernichtung von Vorräten und Unterkunftsräumen die eigenen nachrückenden Truppen beeinträchtigt sind.
      Auch das Recht der Leute – die Befugnis, feindliches Staats- und Privateigentum durch Aneignung zu erwerben – ist nur dem Staat vorbehalten. Wer, um Beute zu machen, sich eigenmächtig entfernt, oder Sachen, die an sich dem staatlichen Beuterecht unterworfen sind, eigenmächtig zur Beute macht, wer rechtmäßig erbeutetes Gut für sich behält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und Versetzung in die 2. Klasse bestraft. (§ 128 M. St. G.)
      Der Plünderung macht sich schuldig, wer unter Benutzung des Kriegsschreckens oder unter Mißbrauch der militärischen Ueberlegenheit Sachen wegnimmt, oder dem Besitz abnötigt, um sie für sich zu behalten. Wegnahme in Abwesenheit des Besitzers ist Diebstahl. Plünderung unter Gewalttätigkeit gegen Personen bildet eine besonders strafwürdige Verfehlung; hat die Gewalttat eine schwere Körperverletzung zur Folge, so ist auf Zuchthaus nicht unter 10 Jahren zu erkennen. – Todesstrafe, mindestens aber lebenslanges Zuchthaus ist verwirkt, wenn der Tod eines Menschen verursacht wurde. (§§ 129 bis 132 M. St. G.)
      Auch in jedem solchen Falle ist gegen die verantwortlichen Vorgesetzten unnachsichtig einzuschreiten.
      Nur Lebensmittel, Heilmittel, Bekleidungsgegenstände, Feuerungsmittel, Fourage, Transportmittel, und nur soweit das Bedürfnis es erheischt, können genommen werden.
      Von dem ausgezeichneten Geiste der Truppen wird erwartet, daß sie stets ihrer Pflicht und Ehre eingedenk sind.
      Dieser Befehl ist sofort allgemein bekannt zu machen, und die Bekanntgabe öfters zu wiederholen.

v. S. d. A. O. K.
I. A.:
von Hartz."
Können die vorerwähnten Zerstörungen durch Truppen zur Not noch dadurch entschuldigt werden, daß sie unter dem Zwange der Kampfhandlung stattfanden, so ist das Vorgehen der französischen und belgischen Bevölkerung bei Kriegsausbruch gegen das Eigentum der in diesen Ländern ansässig gewesenen Deutschen gänzlich unentschuldbar.

In der Uebersicht I und VI ist geschildert worden, wie in Belgien in den ersten Tagen nach Kriegsausbruch eine allgemeine Deutschenjagd begann. Sie richtete sich aber nicht allein gegen die Person der Deutschen, sondern stets in der rigorosesten Form auch gegen das deutsche Eigentum.
      Welchen Umfang diese Ausschreitungen annahmen, geht schon daraus hervor, daß allein in Antwerpen über 200, in Brüssel über 90 ver- [299-300] wüstete Gastwirtschaften und Geschäfte dem Namen nach bekannt sind.
      Fr. S. bekundet, daß am 4. 8. 1914 der Pöbel in Brüssel das deutsche Gesellenhaus stürmte. Volk und Bürgerwehr schlugen mit Gewehrkolben die geschlossene Tür ein, drangen in das Haus ein und zertrümmerten die Fensterscheiben.
      Fr. R. sah am 2. 8. 1914, wie die Menge in Brüssel mit Stöcken und Eisenstäben die sämtlichen Auslagefenster des Kaufhauses Tietz in der Rue neuve einschlugen, die in den Auslagen befindlichen Gegenstände vernichteten und in das Innere des Hauses eindrangen. Am 3. 8. wurden in ähnlicher Weise das Café Klegenbach (Boulevard du Nord), das Hotel Mühlbauer, das Hotel Krokodil, die Weinrestaurants Schlichte und Rheingold heimgesucht.
      Herr W. sah am 5. 8. die Zerstörung des Deutschen Seemannsheims in Antwerpen mit an, ebenso die einer deutschen Wirtschaft am Quai de Rouen. Der Pöbel schlug erst mit Eisenstangen und Brettern Laden und Türen ein und warf dann die Möbel und Einrichtungsgegenstände auf die Straße, wo sie fortgeschleppt wurden. Was nicht mitzunehmen war, wurde zertrümmert. Die belgische Polizei verhielt sich gänzlich passiv.
      Der Hotelbesitzer G. bezeugt, daß sein in Antwerpen gelegenes Hotel vollständig verwüstet wurde. Fenster und Türen wurden eingeschlagen, Fensterrahmen herausgerissen. Im Innern wurden sämtliche Linoleumbeläge losgerissen, Gas- und elektrische Leitungen zerstört, die Leuchtkörper abgeschraubt, kurz alles, was drinnen war, zerschlagen und zerstört.
      Mehrfach liegen Bekundungen vor, die auf planmäßiges Vorgehen der belgischen Bevölkerung bei der Zerstörung deutschen Eigentums schließen lassen.
      So berichtet H. F., daß er gesehen habe, wie in Brüssel das Warenhaus Tietz und deutsche Gasthäuser, u. a. das Restaurant Richard, vom Pöbel zerstört wurden, der zum Teil von besser gekleideten Herren dafür bezahlt wurde.
      H. Sch. bekundet, daß in Brüssel der Pöbel von einem belgischen Konkurrenten aufgefordert wurde, seine Gastwirtschaft in Brand zu stecken.
      Fr. K. berichtet aus Antwerpen, daß die Gastwirtschaft eines Deutschen in der Reynderstraße von dem Pöbel mit Sprengstoffen zerstört wurde. Es gab einen fürchterlichen Knall und die Scheiben des Restaurants, alle Spiegel und Möbel waren zertrümmert. Die Mauern wurden aufgerissen und der ganze Raum war innen geschwärzt. Es hieß unter den Leuten allgemein, daß diese Zerstörungen durch in Flaschen eingefüllte Sprengmittel verursacht wurden. Alle deutschen Geschäfte in dieser Straße, es mögen wohl 6–7 gewesen sein, wurden in gleicher Weise zugerichtet.

In fast allen Fällen schützte die Polizei die Deutschen und ihr Eigentum nicht, sah meist lachend zu, oder schritt nur matt oder zu spät ein.
      Die Zerstörungen fanden also unter Duldung durch die belgischen Behörden statt.

In ähnlicher Weise ging es in Frankreich zu.
      Frau W. sah in Paris, wie die Brauerei Zimmer, Place de Chatelot auf dem Boulevard Sebastopol, vom Pöbel vollständig zertrümmert wurde.
      Frau V. sah in Paris in der Nähe des Ostbahnhofes zwei deutsche Hotels, deren Inneneinrichtung völlig zertrümmert war.
      Frau H. gibt zu Protokoll: "Das war der reinste Vandalismus. Alles wurde von dem aufgeregten Pöbel zertrümmert. Und nicht nur die Geschäftswaren, Stühle, Fenster, alles wurde kurz und klein geschlagen, wo auf einem Wagen oder an einer Geschäftsstelle ein deutscher Name stand, wurde sofort Sturm gelaufen. Polizei war nirgends sichtbar, und wo sie sichtbar wurde, griff sie nicht ein."
      Dem in Passy bei Paris wohnenden Kaufmann Sch. wurden die Parterreräume seines Hauses Rue Nicole 3 vollständig zerstört.
      Frau M. bekundet, daß das in Paris, Boulevard Strasbourg, gelegene Restaurant Pschorr vollständig demoliert war, ebenso zwei deutsche Fabriken.
      In Paris wurde das in der Rue Tignetonne 11 gelegene Kleidergeschäft [301-302] der Frau H. und ihre Mietwohnung völlig zerstört.
      Ebenso wurde das Verkaufsgeschäft von A. in Paris, Boulevard des Italiens 26, zerstört. Die Menge schlug die Fensterscheiben ein und zerschlug Tische und Stühle und sonstiges Mobiliar, teils in den Räumen, teils auf der Straße. Vier Polizeibeamte sahen zu, ohne die Menge von der Zerstörung abzuhalten. Unter der Menge waren sehr viele anständig gekleidete Leute.

Eine besonders schändliche Tat sind die Angriffe gegen die Mädchenheime.
      So berichtet die Vorsteherin des katholischen Mädchenheims in Marseille: "....Der Pöbel johlte, warf mit Steinen nach den Fenstern, Türen und Wänden. Ein Haufe drang in den Garten und verwüstete ihn. Das Heim wurde förmlich belagert, die Mädchen bedroht."

Das Treiben des französisch-belgischen Pöbels, seine wilde, durch das Verhalten der Behörden und Polizei noch angestachelte Zerstörungslust möge sich die Entente erst vor Augen halten, ehe sie über deutsche, aus der Not der Kampfhandlung entstandene Zerstörungsmaßnahmen anklagend zu Gericht sitzt.

B 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Aus sinnloser Zerstörungswut wird das Mobiliar der Häuser, in denen die Truppen untergebracht sind, vernichtet. Selbst Offiziere beteiligen sich hieran.

1919 Blieskastel. Französische Truppen:
      Die Präparandenschule zu Blieskastel diente beim Einmarsch der Franzosen als Massenquartier. Von ihnen wurde grundlos Mobiliar und Lehrmittel, wie Instrumente, zerstört und entwendet.

10. 12. 1918 Holzminden, Lager. Englische Offiziere:
      Am 10. 12. 1918 ist das Offiziersgefangenenlager Holzminden von den englischen Offizieren geräumt und hierbei in eine Stätte arger Verwüstung verwandelt worden. Die Offiziere begannen sofort nach Bekanntwerden ihres Abschubs mit der Zertrümmerung ihres eigenen Geräts (Glas, Porzellan, Küchengerät usw.). Nicht zertrümmerte Gegenstände, wie Möbel usw., wurden, soweit sie nicht in den Zimmeröfen Platz fanden, im Kasernenhofe aufgestapelt und verbrannt. Die sofort eingeleiteten Löscharbeiten versuchten die Gefangenen durch Zerschneiden der Schläuche gewaltsam zu verhindern und beschädigten hierbei mehrere Schläuche. Das Wachtpersonal war machtlos, der an Vandalismus grenzenden Zerstörungswut der englischen Offiziere Einhalt zu bieten. Allein mit den Aufräumungsarbeiten waren 35 Mann 10 Tage über beschäftigt.

Englische Offiziere Glasthal-Pfauenteiche im Harz. Lager:
      Von gefangenen englischen Offizieren in Glasthal-Pfauenteiche im Harz sind am Tage ihres Abtransportes umfangreiche mutwillige Beschädigungen an fiskalischen Geräten und Baulichkeiten vorgenommen worden. Außer zertrümmerten Fensterscheiben, stark beschädigten Wänden und Decken, zerbrochenen Stühlen, Tischen und Schranktüren geben stark beschädigte Betten, Kleiderschränke und Nachttische Zeugnis von der sinnlosen Zerstörungswut der englischen Offiziere.
      In den Massenquartieren haben die Zerstörungen und Sachbeschädigungen einen ganz gewaltigen Umfang angenommen.
      Stühle sind zerschlagen und verbrannt, Spinde erbrochen, Fußböden vollständig ruiniert usw.
      Rücksichtslos wurden Schaufenster zerschlagen und Läden zerstört.

23. 6. 1919 Mörs. Besatzungstruppen. Krefeld, Alpen, Rheinsberg:
      Am 23. 6. 1919 wurden 29 größere Schaufenster zerschlagen und einzelne Geschäfte, besonders Goldwarengeschäfte, geplündert. Aehnliche Zerstörungen sind in Krefeld, in Alpen und in Rheinsberg, sowie in anderen Städten vorgekommen.
      In Alpen haben die Tonkinesen bei mehreren in der Nähe des Bahnhofes gelegenen Häusern alle Fensterscheiben zerschlagen.

1919 englische Besatzungstruppen. Elsenbornlager:
      Die Einrichtung des Offizierskasinos im Elsenbornlager wurde von englischen
[303-304] Besatzungstruppen gewaltsam zerstört. Der Schaden beträgt etwa 30 000 Mk.

21. 4. 19 Linden. Amerikanische Soldaten.
      20 amerikanische Soldaten drangen in die Gastwirtschaft des Gustav Steinebach ein, verlangten Wein und Schnaps und drohten, falls dieses ihnen verweigert würde, alles entzwei zu schlagen. Der Wirt mußte die ihm verbotene Abgabe der Getränke verweigern, worauf die Soldaten Fenster einschlugen, Gläser zerschlugen und den Wirt durch einen Schlag mit dem Revolver über den Kopf stark verwundeten.

Auch Fabriken wurden in sinnloser Weise zerstört und die gerade in der jetzigen allgemeinen Not besonders wertvollen Güter vernichtet.

23. 6. 19 Mörs. Besatzungstruppen:
      Am 23. 6. 19 haben die Besatzungstruppen in Mörs in der Schröderschen Seidenfabrik die Webstühle im Werte von 150 000 Mark zerstört und die Büromöbel und wertvolle Garne vernichtet.

Februar–April 1918 besetztes Gebiet. Französische Behörde:
      Ebenso wurden Transportgüter durch die französische Revisionsbehörde grundlos zerstört und beschädigt.
      Dem öffentlichen Verkehr wird durch nichtswürdige Zerstörungen schwerer Schaden zugefügt.

1919 besetztes Gebiet. Englische Truppen:
      Telegraphen- und Hochspannungsleitungen wurden grundlos zerstört, so die Hochspannungsleitung Rheyt– Utweiler in der neutralen Zone, ferner die Telegraphenleitung Frankfurt– Darmstadt–Groß-Gerau, wodurch der wichtige Verkehr nach Süddeutschland und der Schweiz unterbrochen wurde.

Ohne Rücksicht auf die Ernährungsschwierigkeiten der deutschen Bevölkerung werden Obstbäume sinnlos niedergebrochen.

6. 3. 19 Gegend von Geinsheim. Französische Truppen:
      Am 6. 3. 19 wurden von drei französischen Soldaten an der Distriktstraße von Geinsheim nach Cachen 39 im Vorjahre gepflanzte junge Birnbäume abgebrochen. Ebenso am 26. 4. an der Straße von Böhl nach Merkenheim 13 Bäume.

Ein ungeheurer Schaden wird der Landwirtschaft durch die Beschlagnahme besten Ackerbodens für Spielplätze, Schießstände, Reitbahnen usw. zugefügt.

1919 Geldern. Besatzungstruppen:
      Allein im Kreise Geldern sind rund 500 Morgen allerbesten Ackerlandes auf diese Weise der Kultur entzogen.

1919 Straelen. Besatzungstruppen:
      In der Gemeinde Straelen, wo nach holländischem Muster intensiver Gemüsebau betrieben wird, sind 130 Morgen beschlagnahmt, während in allen diesen Fällen für die beabsichtigten Zwecke Oed- und Heideland in ausreichendem Maße vorhanden gewesen wäre!

Aachen. Französische Truppen:
      In der Gemeinde Aachen wurde von den französischen Besatzungstruppen auf frisch bestellten Aeckern (trotz der deutschen Ernährungsschwierigkeiten) Uebungen abgehalten und großer Schaden angerichtet.

An der holländischen Grenze sind in 50 bis 100 m Breite die Waldungen abgeholzt.

Aachen. Französische Truppen:
      Der Wildbestand ist größtenteils abgeschossen.

Xanten. Französische Truppen:
      Im alten Rhein bei Xanten, wo sich eine vorzügliche Laichstelle für Fische befindet, ist mit Handgranaten gefischt und die ganze Brut zerstört worden.

Aus reiner Zerstörungswut wird an altehrwürdigen Baudenkmälern allerlei Unfug verübt.

23. 2. 19 Speyer. Französische Truppen:
      Am 23. 2. 19, nachmittags, bestieg eine Gruppe Soldaten den Altpörtel-Turm in Speyer. Sie rissen die von der Uhr zu den Glocken führenden Schlagdrähte ab, sprengten, um zu den Glocken zu gelangen, eine verschlossene Falltür, und verübten, durch Anschlägen an die Glocken, nahezu eine Stunde lang Unfug.

Selbst die Ruhestätten der in Ehren gefallenen Krieger blieben nicht verschont.

[305-306] 1919 Ledeghem. Belgische Behörden:
      In Ledeghem und Rolleghem sind deutsche Kriegergräber durch belgische Zivilpersonen zerstört worden.
      Grabkreuze wurden entfernt, umgestoßen oder zerbrochen, Grabsteine zerschlagen und Ziegeleinfassungen entfernt usw., während die englischen Gräber vollkommen unversehrt gelassen worden sind.

1919 Ypern. Belgische Behörden:
      Auch in der Gegend von Ypern wurden die deutschen Kriegergräber zerstört. Die Grabkreuze wurden, soweit sie aus Holz sind, von der Bevölkerung als Brennholz verbraucht.

Zu diesen Zerstörungen die Bevölkerung bewußt aufgestachelt und aufgefordert zu haben, ist besonders der französischen Intelligenz zur Last zu legen. Auch die deutschen Kriegerdenkmäler auf den Schlachtfeldern von Metz von 1870/71 und zahlreiche Denkmäler deutscher Fürsten fielen der blinden Zerstörungswut ententistischer Truppen zum Opfer.

Die Uebersicht XIII gibt hierüber näheren Aufschluß.






Die Wahrheit über die deutschen Kriegsverbrechen:
Die Anklagen der Verbandsmächte
in Gegenüberstellung zu ihren eigenen Taten.

Otto v. Stülpnagel