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      [195-196]      Der Engländer Stephen Graham in seinem Buch "A private in the guards" S. 244:
            "Als ich spät nach Hause kam, sah ich einen, der der Reihe nach die Leichen von Deutschen einer Maschinengewehrabteilung untersuchte in der Hoffnung, einen Revolver zu finden. Ich sah, wie er einen erfolglos durchsuchte und ihm dann einen Fußtritt gab. 'Schmutziger Bankert', sagte er, 'es war schon einer daran.' Revolver und automatische Pistolen waren die Lieblingsbeuten der Andenkenjäger. Geld, Uhren und Ringe wurden gesucht. Es ist etwas Grausiges, einen Ehering oder einen gewöhnlichen Ring einem toten Manne abzunehmen und ihn zu tragen oder ihn nach England zu schicken, damit er dort getragen werde. Aber man ließ sehr wenig deutschen Toten ihre Ringe und den römisch-katholischen nahm man ihre Kreuze weg."

            Auszug aus "Le feu" von Henri Barbusse:
            "'Ich hab was, da schaut her, das trag' ich immer bei mir rum.' Und Pépin zeigt mit spitzbübischem Ausdruck ein Silberbesteck vor. 'Es gehörte der Alten, wo wir in Grand-Rozoy einquartiert waren', erklärt er. – Wahrscheinlich gehört es ihr auch jetzt noch? – Pépin macht ein zweideutiges Gesicht, aus dem man Stolz und Bescheidenheit zugleich herauslesen konnte, dann lächelte er und sagte: 'Ich kenn' sie schon, die alte Schnüffeltante, die sucht bestimmt in jeder Ecke ihr Silberbesteck, solang sie noch lebt.'" (S. 207.)


VIII. Plünderungen.

("Rapport", Uebersicht 13.)

Plünderungen sind, so bedauerlich dies an sich auch ist, auch im bestdisziplinierten Heere im Kriege in einzelnen Fällen unvermeidbar. Unter der Kriegspsychose, im Spiel mit dem Leben sinkt das Recht und die Moral, namentlich bei nicht sehr starken Charakteren, und verwischen sich die Begriffe. Unter dem Zwange dieser Kriegspsychose haben selbst so hervorragende Führer wie Napoleon sich nicht enthalten können, Plünderungen ausdrücklich zu befehlen.

Man lese den Abschnitt A 2, und man wird erkennen, daß sich wohl kein Volk in den früheren Kriegen von diesem Uebel reinhalten konnte, deshalb darf auch dieses Vergehen, wenn es auf Einzelfälle beschränkt bleibt, nicht einem ganzen Heere zum Vorwurf gemacht und besonders hervorgekehrt werden.

Was die im Abschnitt A 1 aufgeführten Orte betrifft, die geplündert sein sollen, so sind diese Orte durchweg der Schauplatz des in der Uebersicht 1 näher geschilderten völkerrechtswidrigen Franktireurkriegs gewesen.

Ein Beispiel sei herausgegriffen:

"Am 18. August 1914 näherte sich die 3. Kompagnie des Infanterie-Regiments 75 dem Städtchen Hongaerde. Der Kompagnie entgegen kam ein Mann in geistlicher Kleidung, der auf die Frage, ob belgische Soldaten in der Stadt wären, zur Antwort gab, daß keine belgischen Truppen mehr im Orte sich befänden und die Bevölkerung völlig friedlich gesinnt wäre. Als dieser Geistliche aufgefordert wurde, die Kompagnie durch den Ort zu führen, schien ihm dieses unangenehm, jedoch leistete er der Aufforderung Folge. Die Straßen des Orts waren bei Einmarsch der Kompagnie völlig menschenleer, Fenster und Haustüren waren verschlossen, die Fensteröffnungen eines Neubaus waren mit Sackleinen verhängt. Kurz vor einer [197-198] Biegung der Straße wollte der Geistliche durch einen Sprung in eine Haustür entfliehen, wurde aber daran verhindert. Kaum war die Spitze der Kompagnie um die Straßenbiegung gelangt, als sie sich vor einer Straßenbarrikade sah und von dieser her von belgischen Soldaten und aus den Häusern daneben und rückwärts beschossen wurde. Der Geistliche wurde gleich von einem der ersten aus den Häusern fallenden Schüsse tödlich getroffen.
      Das heimtückische Verhalten des Pfarrers ist um so charakteristischer, als das Dorf nach den Regeln der Befestigungslehre zur Verteidigung vorbereitet war. Es ist unzweifelhaft festgestellt, daß auch Zivilpersonen sich am Kampfe beteiligt haben, da aus den Kellern mit Revolvern geschossen wurde, auch Leute durch Schrotschüsse verwundet worden waren."

Gleiche Feststellungen liegen auch bei den anderen genannten Orten vor.

Beim Einmarsch der deutschen Armee in Belgien war in einer Proklamation allgemein bekannt gemacht, daß Ortschaften, deren Bewohner feindliche Handlungen gegen die deutschen Truppen begehen, niedergebrannt werden würden.

Entsprechend dieser Proklamation wurde nach Kriegsrecht (vgl. Uebersicht [2]: General Sheridan 1864, General Sievers 1914 in Ostpreußen) in den genannten Orten verfahren und einzelne Häuser, aus denen nach einwandfreier Feststellung von Zivilpersonen geschossen worden war, angezündet. Bei diesen Bränden ist naturgemäß auch Hausrat von den Flammen vernichtet, teilweise von den eigenen Ortsbewohnern aus Häusern verschleppt worden (vgl. Abschnitt A 3, Spalte 220).

Die deutsche Armee ist im Sturmschritt durch Belgien geschritten, in Eil- und Gewaltmärschen, wie sie in der Kriegsgeschichte bis dahin nicht erlebt waren. In der Truppe lebte nur der Drang nach vorwärts. Zu Plünderungen fehlte jede Zeit und jede Möglichkeit. Das erhellt schon daraus, daß bei den riesenhaften Anstrengungen ein jeder bemüht war, sein eigenes Marschgepäck nach Kräften zu erleichtern.

Was die "Raubkolonnen" anbetrifft, so wird es sich wahrscheinlich um die planmäßige Beschaffung der notwendigen Ausstattungsgegenstände handeln, die für die neu eingerichteten Quartiere und Lager an der Front dringend gebraucht wurden und die nicht anders zu beschaffen waren. Uebrigens eine Maßnahme, die unter der Aufsicht der Kommandobehörden und nach Kräften ohne Härten durchgeführt wurde und die als kriegsnotwendig dem Völkerrecht keineswegs widerspricht!

Die Engländer, Belgier und Franzosen haben sich während des Weltkrieges von Plünderungen keineswegs ferngehalten.

Das haben unsere armen Volksgenossen in den Kolonien zur Genüge erfahren müssen. Im größten Stil aber haben sich die ehemaligen Bundesgenossen der Franzosen, die Russen, der systematischen Plünderung schuldig gemacht.

In Ostpreußen allein sind über 100 000 Wohnungen geplündert worden!

Daß die deutschen Kriegsgefangenen in der schamlosesten Weise von den Angehörigen der Entente-Armeen ausgeplündert wurden, wird von Hunderten zurückgekehrter Kriegsgefangener eidlich erhärtet. Man ging sogar [199-200] so weit, ihnen bei lebendigem Leibe die Finger mit Drahtscheren abzuschneiden, um die Ringe zu erhalten.

Wie machtlos selbst die eigenen Führer diesem Plünderungsunwesen in ihren eigenen Heeren gegenüberstanden, zeigen die im Abschnitt A 3 als Beispiele angeführten Befehle französischer und englischer Kommandostellen.

Selbst nach dem Waffenstillstande – also unter ganz anderen Bedingungen, unter denen die Kriegspsychose nicht mehr als Entlastungsmoment angeführt werden kann – liegen unzählige von Fällen vor, in denen Angehörige der Ententetruppen im besetzten Gebiet geraubt und geplündert haben. Der Abschnitt A 4 gibt als Beispiele nur einzelne dieser Fälle wieder.

In vielen Fällen waren es sogar eigene Zivilbewohner, die die verlassenen Wohnungen ausraubten und jede Gelegenheit zur schamlosesten Plünderung des Besitzes ihrer Mitbürger ausnutzten. Im Abschnitt A 3 ist nur ein Fall als Beispiel angeführt, in dem 8 solcher Plünderer amtlich festgestellt sind. Weitere Fälle sind in großer Zahl beglaubigt. Plünderungen durch eigene Volksgenossen kamen besonders in Lille, Valenciennes, Bliquy und Denain vor. In den meisten Fällen wurden solche Plünderungen dann später, wie seinerzeit beim deutschen Vormarsch durch Belgien 1914, den deutschen Truppen zur Last gelegt.

Man vergleiche hiermit die Bekundungen des Pfarrers von Le Quesnoy und des Maire von Vendogies, die folgendes zu Protokoll gaben:

"Von Plünderungen unserer Ortschaften durch deutsche Truppen haben wir nichts gesehen. Alle Zerstörungen rührten allein von der Beschießung durch die Engländer her. Wo leere Wohnungen vorgefunden wurden, sind sie von den Bewohnern selbst vor ihrer Flucht ausgeräumt worden."

Zahlreiche ähnliche Bekundungen sind vorhanden.

Frankreich und Belgien mögen sich erinnern, daß es ihre aus allen Fugen der Kultur und Erziehung geratene Bevölkerung war, die bei Kriegsausbruch 1914 die deutschen in diesen Ländern ansässigen Zivilisten, die mit dem Kriege rein nichts zu tun hatten und teilweise schon jahrelang in Frankreich und Belgien lebten, in der unerhörtesten Weise ausplünderte, ihr Eigentum zerstörte oder fortschleppte. (Abschnitt A 3 Schluß und Uebersicht XII.)

Bei dieser Gesamtsachlage wäre es wohl von der Entente recht und billig gewesen, diese Schattenseiten aller Heere nicht besonders und dann auch noch einseitig hervorzuheben.

Denn die gleiche, wenn nicht überwiegende Schuld ruht auch in dieser Sache auf ihrer Seite!

[201-202]
Anlage zu VIII

A 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

18. 8. 14 Tongres. Deutsche Truppen:
      Plünderungen in einer Stadt.

8. 14 Hongaerde. Deutsche Truppen:
      Plünderungen in 100 Häusern.

6. 8. 14 Refinne. Deutsche Truppen:
      Plünderungen eines Dorfes.

8. 8. 14 Francorchamps. Deutsche Truppen:
      Plünderungen mehrere Tage lang (Belgien).
      In Vraignes und in Nesles haben sich die Deutschen der spanisch-amerikanischen Nahrungsmittel bemächtigt. (Frankreich.)
      144 mit einer besonderen Mannschaft besetzte Wagen langten im Ort an und führten alles, was Wert hatte, fort. Diese Spezialkolonnen haben in der gleichen Weise in unzähligen Ortschaften gewirkt. (Frankreich.)

A 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

Der Abbé Raguenet schreibt 1764 in seiner "Histoire de Turenne": Als Turenne die Pfalz erobert hatte, ließ er seine Truppen dort nach Belieben hausen. Der größte Teil der Pfälzer Bauern wurde bis auf das letzte ausgeraubt und gezwungen, die Häuser im Stich zu lassen und auszuwandern.

1796 Süddeutschland. Franz. Truppen:
      Ueber das Verhalten der Armee Moreaus und Jourdans 1796 in Süddeutschland sagt Sybel:
      "Was sich wegschleppen ließ, wurde geplündert, was nicht niet- und nagelfest war, zerstört.
      Ich tue das Mögliche, schreibt Moreau, den Plünderungen zu steuern, aber die Truppe hat seit 2 Monaten keinen Sold und die Proviantkolonnen können dem raschen Marsche nicht folgen. Die Bauern flüchten, die Soldaten verwüsten die leeren Häuser. Die Entblößung der Truppen hat manche Generale gezwungen, bei den Plünderungen ein Auge zuzudrücken, andere, weniger fein fühlende, haben selbst geplündert."
      Jourdan schreibt:
      "Die Soldaten mißhandeln das Land auf das äußerste. Ich erröte, eine Armee zu führen, die sich in so unwürdiger Weise beträgt."

1807 Hersfeld. Napoleon, Frankreich.
      1807 wies Napoleon seine Generäle in Westdeutschland an, als Entgelt für die Beleidigung von 60 französischen Soldaten die Stadt Hersfeld von oben bis unten zu plündern.

1810 gegenüber Torres-Vedras. Französische Truppen unter Massena:
      Aus Riegel: "Der siebenjährige Kampf auf der Pyrenäenhalbinsel":
      "Während die Menge ganze Herden von Ochsen, Schafen, Ziegen und Schweinen zusammentrieb und die mitgeführten Packtiere mit Lebensmitteln jeder Art belastete, suchte der einzelne nach Edelsteinen, Gold, Silber und sonstigen Kostbarkeiten. Vorzüglich aber waren Kirchen und Klöster den Nachforschungen ausgesetzt."

1830–44 Algerien. Franz. Truppen:
      Plünderungen in großem Stil kamen auch in den Kolonialkriegen Frankreichs vor, so in den Feldzügen in Algerien 1830–44.
      Hierüber schreibt General Vandoncourt in der "Sentinelle" Nr. 333 für 1842:
[203-204]   "Unser Benehmen in Algiers seit 12 Jahren hat sich von den allergewöhnlichsten Regeln der Vernunft und der Klugheit ferngehalten... Nichts geschah, um die Kolonie fruchtbar oder nützlich zu machen... Gerade, als ob es sich nur darum gehandelt hätte, eine augenblickliche Beute zu teilen, so wurde alles ein Opfer der Plünderung und der Zerstörung."

1807 Ostpreußen. Russische Truppen:
      In umfassendster Weise sind Plünderungen stets bei den russischen Truppen vorgekommen.
      Hardenberg schreibt z. B. über 1807:
      "Die abscheulichsten Plünderungen fanden sozusagen unter den Augen des Kaisers statt, denn auf dem Markt zu Bartenstein sah ich täglich geraubte Sachen feilbieten."
      Am 19. 3. 1807 berichtete Major von Kluck: "Bei Heilsberg haben die Kosaken einen offenen Markt, woselbst alle möglichen Sachen, als Betten, Leinwand, Garn, Strümpfe, Stiefel, Handschuhe, und auch geraubte Pferde öffentlich verkauft werden."

Ostpreußen hat bis Ende 1807 durch den Krieg verloren 245 000 Pferde, 137 000 Ochsen, 200 000 Kühe, 800 000 Schafe. Bei den Durchmärschen 1812 sind dann aus dieser Provinz von den Franzosen gewaltsam mitgeführt worden: 25 000 Wagen und 70 000 Pferde.

In welch unerhörter Weise die unglückliche Landbevölkerung damals ausgeplündert wurde, gibt ein Bericht mit folgenden Worten anschaulich wieder:
      "Als nun [...] im Monat Juli 1807 die sämtlichen Armeen die Heilsberger Gegend wieder geräumt hatten, da konnte ich mein Unglück so ganz übersehen. Ohne Geld, ohne Gebäude, ohne Brot, ohne Saat, ohne ein Stück lebendiges oder totes Inventar, tagtäglich von den Einwohnern meiner beiden Güter umgeben mit dem Jammergeschrei: 'Mein Vater, meine Mutter oder meine Geschwister sind tot oder wollen sterben, denn sie haben kein Brot, sie haben nichts, sie müssen vor Hunger sterben. Helfen Sie Herr!' und ich selbst hatte nichts."

In gleicher Weise sind auch in den englischen Kriegen Plünderungen an der Tagesordnung gewesen.

1807 Kopenhagen. Englische Truppen:
      England raubt 1807 dem neutralen Dänemark nach der Beschießung Kopenhagens die gesamte Flotte. Selbst ein Mitglied des englischen Unterhauses sprach von Diebstahl.

1776 Südkarolina. Englische Truppen:
      John Bigelow schreibt über den Feldzug der Engländer in Südkarolina:
      "Dieser Einfall stellte sich schließlich als nichts anderes heraus als ein Beutezug durch die reichsten Pflanzungen des Staates. Die Briten plünderten jedes Haus in weiten Teilen des Landes und verschonten nur bis zu einem gewissen Grade diejenigen, die dem Könige Treue gelobten."
      Unbewegliche Gegenstände von Wert wurden zerstört, Porzellan, Spiegel, Fenster wurden in Stücke zerschlagen, sorgsam mit fremdländischen Gewächsen bebaute Gärten in eine Wüste verwandelt, Haustiere erschossen. Das Eigentum des größten Teils der Bewohner Südkarolinas wurde weggenommen.

Im 19. Jahrhundert haben die Briten mit gleichen Mitteln in Amerika Krieg geführt.

Channing schreibt über den Krieg 1813/14:

1813/14 Amerika. Englische Truppen:
      "Wenn wir uns den Mittelstaaten und der Chesapeakebay zuwenden, so brachte das Jahr 1813 einige zusammenhanglose und verderbliche Streifzüge des englischen Admirals Cockburn längs der Chesapeakebay. Beim geringsten Anlaß wurden Häuser und Dörfer an der Küste niedergebrannt und aller Besitz zerstört, und nur aus reiner Lust am Plündern wurden alle möglichen Haushaltungsgegenstände ihren Besitzern weggenommen und auf die Schiffe gebracht."

Dieses System wurde im Burenkrieg fortgesetzt...

Der Generalkommandant der Burenarmee J. C. Smuts berichtet in einem Briefe an den Staatspräsidenten Steyn 1900:

1900 Südafrika. Englische Truppen:
      "Ich ging den Doornriver entlang. Ich gelangte an die erste Farm und fand alles vernichtet, die zweite Farm war nicht verbrannt, jedoch ausgeplündert. In derselben Nacht kam ich an 12 bis 14 ebensolchen Farmen vorüber, [205-206] die alle verbrannt und ausgeplündert waren."
      Bald nach dem Gefecht von Elandslaagte machte folgendes Telegramm die Runde durch die englische Presse: "Viele unserer Soldaten sind durch die ihnen zugefallene Beute ganz reich... Ein Fülisier hatte sogar das große Glück, eine Brieftasche mit Papiergeld im Werte von 5400 Mark zu erobern. Unsere Jungens paradieren jetzt mit goldenen Uhren, Ketten und anderen Schmuckgegenständen."

Indien. Englische Behörden:
      Nichts anderes als eine planmäßige Aussaugung und Ausplünderung allergrößten Stils eines ganzen großen Volkes ist schließlich die englische Verwaltungspolitik in Indien, die der ehemalige amerikanische Staatssekretär W. J. Bryan mit den nachstehenden Worten treffend charakterisiert:
      "Während der Brite sich gerühmt hat, den Lebenden den Frieden zu bringen, hat er Millionen zum Frieden des Grabes geleitet; während er die Ordnung hervorhebt, die er geschaffen hat unter streitenden Völkerschaften, hat er das Land durch legalisierte Plünderung ausgesogen. Plünderung ist ein hartes Wort, aber kein Drehen und Deuteln kann das gegenwärtige System seiner Schändlichkeit entkleiden." (Vergl. auch Uebersicht III.)

1864 Georgien. General Sherman:
      Selbst in der amerikanischen Armee, deren Selbstzucht jetzt im besetzten Gebiet vorteilhaft von dem Verhalten der Engländer und Franzosen absticht, konnten gelegentliche Plünderungen nicht verhindert werden. So schreibt General Sherman:
      "Ich habe von Juwelen gehört, die den Frauen abgenommen wurden und von Plünderung von Dingen, die niemals in die Hände der Intendantur kamen."

Zum Schluß soll noch ein Beispiel eines planmäßig organisierten, unerhörten Kunstraubes erwähnt werden.
      Am 7. 5. 1796 richtete das Direktorium an Bonaparte ein Schreiben, in dem es heit: "Wir fordern Euch daher auf, Bürgergeneral, einen oder mehrere Künstler auszuwählen, die in ganz Italien die Kunstwerke zu suchen, sammeln und nach Paris zu senden haben."
      Schon vorher waren in den Rheinlanden und in Belgien Kunstwerke verschleppt worden, und zwar widerrechtlich in einer Weise, die den französischen Departementschef Herlanrette 1881 zu der Aeußerung veranlaßte: "Jeder anständige Mensch möchte diese Verwüstungen aus seiner Erinnerung und Frankreich aus seiner Geschichte auslöschen."

Am 21. 7. 1796 berichtete Bonaparte aus Bologne:
      "Die Künstlerkommission, die Ihr gesandt habt, führt sich sehr gut auf und ist eifrig an der Arbeit. Sie hat genommen:

15 Gemälde in Parma,
20 " " Modena,
25 " " Mailand,
40 " " Bologna,
10 " " Ferrara,
zusammen 110."

Im Friedensvertrag vom 19. 2. 1797 wurde der napoleonische Kunstraub in Rom, der 100 Gemälde, Büsten, Vasen und Statuen sowie 500 Manuskripte aus dem Besitze des Vatikans umfaßte, bestätigt.
      Das Musée Napoleon hat von 1798 bis 1814 17 amtliche Zuwachskataloge herausgegeben.

Aus: "Die Kurmark Brandenburg":
      In den ersten Tagen der Anwesenheit des Kaisers in Berlin 1806 war nach seiner Bestimmung der Direktor Denon gleichfalls dort angekommen. Dieser ließ sich sogleich in Begleitung der Sekretäre Pernu und Bresson, sowie eines Malers Six aus Straßburg von den Kastellanen der Königlichen Schlösser, Aufsehern des Kunstkabinetts und der Bildergalerie in Berlin, Charlottenburg und Potsdam alle Kunstschätze und die darüber vorhandenen Inventarien-Nachweisungen vorzeigen. Anfangs bestimmte er zwar nur einzelne Gegenstände zur Verpackung, fand aber nach und nach, daß in diesen Räumen noch sehr viel Wertvolles und vorzüglich Beachtenswertes vorhanden war, welche Gegenstände er gleichfalls verpacken ließ. Hiernach entwendete er:

[207-208]

Gemälde Antike
 Bildsäulen 
Antike
Büsten
Antike
 Reliefs 
1. Aus dem Berliner Schloß 54   3 15 1
2. Aus dem Potsdamer Schloß 1
3. Aus dem neuen Schloß b. Potsdam 2
4. Aus d. Sanss. Bildergalerie 55   3 6
5. Aus dem Sanss. Schloß 2
6. Aus dem Marmorpalais 2 9 5
7. Aus dem Antiken-Tempel Potsdams 10   28  
8. Aus dem Sanssoucier Garten 3  
9. Aus der Berliner Kunstkammer 3 20   9
10. Aus d. Schloß zu Charlottenb. 1

Zusammen   116    32   74   10  

Außerdem ließ Denon noch verpacken aus der Berliner Kunstkammer:
a) 183 Statuen, Büsten, Verzierungen, Gerätschaften, Inschriften usw. von antiker Bronzearbeit,
b) ägyptische Altertümer,
c) 38 antike Arbeiten aus gebrannter Erde,
d) 1 antike marmorne Lampe,
e) 1 antike Inschrift auf Stein,
f) 12 antike gallische Altertümer,
g) 538 geschnittene Steine,
h) 7262 Medaillen und Münzen,
i) 22 westindische Merkwürdigkeiten, welche von Alexander v. Humboldt auf seinen Reisen gesammelt und geschenkt waren,
k) 25 Kunstwerke aus Elfenbein und
l) 23 Kunstwerke aus Bernstein, welch letztere beide sehr wertvoll waren,
m) 2 Modelle, worunter das der Reiterstatue des Kurfürsten auf der Langen Brücke,
n) 1 persisches Manuskript,
o) endlich eine Menge von Karten, Kupferstichen und künstlich in Holz geschnittenen Arbeiten, deren Zahl nicht angegeben war.

An neuen Kunstwerken ließ Denon noch verpacken, an Büsten: aus dem Berliner Schloß 1, aus der Kunstkammer 2, aus dem Garten von Sanssouci 1; an Statuen: aus dem Kgl. Palais in Berlin 3; an Bildsäulen und Gruppierungen aus Marmor und Bronze: 7 Stück aus dem Berliner Schloß; an Manuskripten: aus den Potsdamer Schlössern a) von Voltaire, in 3 Quartbänden; b) von Friedrich II fünf Hefte, teils aus einzelnen Blättern bestehend; c) sechs verschiedene Werke von Voltaire, versehen mit geschriebenen Anmerkungen von Friedrich II.

Ueber die Ablieferung all dieser Gegenstände hatte der Direktor Denon den betreffenden Kastellanen und Aufsehern Quittungen erteilt, und nachdem sie in Kisten verpackt waren, wurden sie zu Wasser über Hamburg nach Paris mittels zweier Transporte versandt. Mit dem ersten, am 21. Dezember 1806, wurden

54 Kisten mit Gegenständen aus dem Berliner Schloß,
1 Kiste mit Gegenständen aus dem Potsdamer Stadtschloß,
29 Kisten mit Gegenständen aus dem Potsdamer Neuen Schloß,
3 Kisten mit Gegenständen aus dem Sanssoucie-Schloß, Potsdam,
  9 Kisten mit Gegenständen aus dem Potsdamer Marmorpalais,
96 Kisten zusammen abgesandt.

Diesen folgten im Frühjahr 1807 die ausgesuchten Marmorarbeiten aus dem königlichen Palais in Berlin, aus dem Charlottenburger Schloß und der Saussoucier Bildergalerie, sowie die Gemälde aus derselben.

Abgesehen von diesen durch direkte Anordnung Napoleons weggenommenen Gegenständen wurde während seiner Anwesenheit in der Kurmark noch vieles von seiner Umgebung, von Offizieren und selbst von Generalen entwendet. Es erscheint angemessen, soweit dies dem Verfasser dieses Werkes bekannt geworden, hier auch anzuführen.
      Die Kunstkammer verlor, wie vorher schon bemerkt, sehr viele ihrer kostbarsten Gegenstände durch Denons Aussuchungen, da aber in den Stunden, wo derselbe hiermit beschäftigt, französischen Offizieren und Zivilpersonen der Zutritt zu dieser Kunstkammer auch gestattet war, so betrachteten diese die dortigen von dem Denon nicht ausgesuchten Schätze als allgemeines Gut der Franzosen, und mehrere von ihnen beförderten heimlich, selbst aber auch in Gegenwart des Predigers Henry, einzelne Stücke in ihre Taschen, ohne daß letzterer deshalb Hilfe durch Denon erhalten konnte. Besonders zeichnete sich der Prinz von Ysenburg (Oberst in französischen Diensten) hierbei aus, [209-210] der nicht allein mehrmals seine Taschen mit Merkwürdigkeiten aus dieser Sammlung füllte, sondern selbst einen Stock von Schildkröte, mit Steinen besetzt, ohne auf die Einsprache des Henry Rücksicht zu nehmen, öffentlich entwendete.
      Als der Kaiser und der Großmarschall Duroc am 26. Oktober das Schloß in Potsdam verlassen hatten, fehlten in der Wohnung des letzteren 4 Gemälde und 2 Kupferstiche, wovon die Rahmen zurückgelassen waren.

Nach der Abreise des Kaisers von Charlottenburg fehlten in den von ihm und seiner Umgebung bewohnten Zimmern im Schlosse
- ein Bildnis Friedrich II. aus der Königskammer,
- ein kleines Gemälde mit einem Türkenkopf,
- ein kleines chinesisches Gemälde auf Glas,
- das Bildnis des Kaisers Paul I. von Rußland, welches der Kaiser Napoleon sich in sein Zimmer hatte bringen lassen,
- mehrere Bücher und ein Rouleau nebst Futteral mit Landkarten aus der Bibliothek.

Noch ärger zeigten sich diese heimlichen Entwendungen in den vom Kaiser Napoleon am 25. November 1806 verlassenen Zimmern des Berliner Schlosses. Bei der Besichtigung derselben an diesem Tage fehlten sehr viele in Gebrauch gewesene bronzene Leuchter und porzellane Geschirre, auch in den Zimmern ausgestellt gewesene porzellane Vasen und Figuren. Aus einem Kaminschirm war die Drap d'or aus-, und die acht starken goldenen Troddeln im Bette, worin der Kaiser geschlafen, waren abgeschnitten.
      Von in diesen Zimmern aufgestellten Kulturwerken waren entwendet:
- aus dem Mahagoni-Eckkabinett ein Kopf der Minerva von Basalt;
- aus dem Konzertsaal zwei kleine Büsten aus Alabaster, Diogenes und die Vestalin, auch zwei kleine Figuren aus Alabaster, der Schleifer und die hukende Venus, beide mit Serpentinuntersatz;
- aus der Schlafkammer eine ruhende Venus aus Alabaster; aus den Zimmern, die der Kaiser bewohnte, 11 größere Gemälde von Wert; aus den Nebenzimmern der Bildergalerie 11 kleinere Gemälde von Wert.
      In den Bibliothekschränken, welche in den vom Kaiser selbst bewohnten Zimmern sich befanden, fehlten mehrere Bücher, sowie die Karten und Kupferstiche aus 13 Portefeuilles und aus einem großen runden Futteral; auch zwei Vasen von Vermeil, die auf den Spinden gestanden hatten. Die Portefeuilles und das Futteral fanden sich leer in den Zimmern des Kabinetts-Geographen d'Albe, und die Rahmen der Bilder in mehreren Zimmern auf der Erde. Der Hauptverdacht wegen Entwendung der im Schlosse vermißten Gegenstände fiel damals auf die Kabinetts-Sekretäre des Kaisers, Menneval und Fain, die in der Wohnung des Kaisers mitwohnten, sowie auf seinen Küchenmeister Declerc, der den Haushofmeister machte, welchen man mit solchen Gegenständen mehrmals nach seinen Zimmern im Schlosse hatte gehen sehen.

In dem Königlichen Palais in Berlin, worin der General Berthier während des Kaisers Anwesenheit daselbst wohnte, wurde von demselben und dem General Sanson mehrere Tage lang nach Karten und Briefen gesucht. Das Resultat dieser Nachsuchungen wurde in zwei Kisten verpackt zum Kaiser nach dem Schlosse gesandt. Der letztere General raubte bei diesen Nachsuchungen zugleich aus dem Vortragszimmer des Königs eine kleine bronzene Büste von Friedrich II. und zwei silberne Medaillen, sowie eine Zeichnung in Sepia von Grätsch: Friedrich II. in seinen letzten Tagen darstellend;
- aus der Bibliothek des Königs ein Bild Friedrichs II. unter Glas, und
- aus dem Wohnzimmer der Königin zuletzt noch am 6. November, wo er die genommenen Karten und Papiere ablieferte, die Büste Friedrichs II. in Biskuit.
      Der General Berthier selbst nahm aus diesem Palais des Königs ein Bildnis der Königin in Lebensgröße (Kniestück) auf Kupfer von Strohling gemalt, unter Zurücklassung des Rahmens. Nach Berthiers Rückkunft in Paris erfuhr er, daß die drei liegenden Figuren aus Marmor, eine Kleopatra, eine Najade und eine Bacchantin, welche Denon gegen ausgestellte Quittung aus des Königs Palais genommen, nach des Kaisers Befehl für das Museum bestimmt waren; er reklamierte solche jedoch für sich, da er in dem Palais gewohnt und daher selbige zu seinem Eigentum gehört hätten, weshalb von ihm die Beförderung derselben [211-212] nach Paris für ihn angeordnet worden sei, worauf er sie auch ausgeliefert erhielt.

Der Kastellan des Marmorpalais Hagedorn erlitt durch die Räubereien des Generals Vandamme einen sehr schmerzlichen Verlust. Derselbe hatte vor der Ankunft der Franzosen mehrere ihm eigentümlich gehörige Kupferstiche, sowie 2 Medaillons aus Elfenbein, worauf Katharina und Paul I. von Rußland ausgeschnitten waren, aus seiner Wohnung nach dem Marmorschlosse getragen und solche in mehreren Kommoden untergebracht, in der Ansicht, daß sie dort sicherer als bei ihm aufbewahrt sein würden. Der General Vandamme ließ alle Kommoden öffnen und durchsuchte selbst den Inhalt derselben, wo er die beiden Medaillons fand und einsteckte, ohne auf des Kastellans Bitten, sie ihm als sein Eigentum wiederzugeben, Rücksicht zu nehmen. Als er die königlichen Kunst- usw. Gegenstände auf Befehl des Generals Clarke zurückgeben mußte und der Kastellan seine zwei Medaillons auch verlangte, gab er die Antwort, daß er das königliche Eigentum zurückzugeben nur angewiesen sei und diese Medaillons als Andenken behalten werde, worauf er auch gleich abreiste.

A 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Plünderungen allergrößten Stils fanden während der Russeneinfälle in Ostpreußen statt. In der Zeit vom August 1914 bis März 1915 sind über 100 000 Wohnungen geplündert worden.
      In jeder denkbaren Art haben die russischen Truppen die bewegliche Habe der Armen wie der Wohlhabenden gestohlen, geraubt, geplündert oder mutwillig zerstört.

Aug. 1914 Skaisgirren,
Dez. 1914 Weszkallen,
Dez. 1914 Gumbinnen:
      Vieh und Vorräte wurden ohne Bezahlung und ohne Ausstellung von Gutscheinen weggenommen.

Sept. 1914 Angerburg,
Dez. 1914 Weszkallen:
      Männer und Frauen mußten den geldgierigen Soldaten ihren letzten Groschen geben.

Aug. 1914 Lemkendorf,
Aug. 1914 Heinrichsdorf,
Sept. 1914 Schillgallen:
      Die Wohnungen wurden durchsucht und daraus geplündert, was dem einzelnen in die Augen stach, oft von verschiedenen Truppenteilen hintereinander.

Aug. 1914 Talheim-Poßessern:
      Schließlich wurden sinnlos und zwecklos Häuser, Wirtschaftsgebäude und Vorräte in Brand gesteckt und dadurch vernichtet. An diesen Schandtaten beteiligten sich auch Offiziere.

Wie systematisch bei den Plünderungen verfahren wurde, geht aus einem Befehl hervor, der bei einem gefallenen russischen Bataillonsadjutanten gefunden wurde:
      "Auf der Vormarschstraße ist das ganze Hab und Gut der Bevölkerung zu konfiszieren. Auf Befehl des Höchstkommandierenden sind unverzüglich aus Memel fortzuführen: Preßmaschinen mit Pumpen und Treibriemen, und zwar zur Erweiterung des Betriebes mehrerer Militärfabriken."

Oktober 1914 Ostpreußen, Russische Truppen:
      Bei dem zweiten Einfall der Russen in Ostpreußen wurde die Plünderung geradezu militärisch organisiert.
      In den Städten wurden überall auf Befehl der Führer die besseren Möbel, Maschinen und Geräte in Magazinen zusammengebracht und von dort mit der Eisenbahn, mit militärischen Lastautos und mit requirierten Wagen in großen Massen nach Rußland geschleppt, darunter zahllose Klaviere, Polstermöbel und andere Gegenstände, bei denen von irgendeiner militärischen Verwendbarkeit keine Rede sein konnte.

In fast gleicher Weise hausten die englischen und französischen Truppen in den deutschen Kolonien. Sowohl in Togo wie in Kamerun haben sie sich schwerer Uebergriffe gegen das Privateigentum schuldig gemacht.
      Bezeichnend für die Anschauung der verantwortlichen englischen Stellen in Duala sind die Worte, die der politische Offizier Powl dem Direktor der Deutschen Westafrika-Bank in Duala auf dessen Protest gegen die gewaltsame Wegnahme der Bankschlüssel und
[213-214] des Barbestandes der Bank gebrauchte:
      "Damn the whole international law! We neither respect nor protect private property, we do as we like; in case you would not give us the keys we should simply break it open." (Zum Teufel mit dem ganzen internationalen Recht! Wir achten weder noch schützen das Privateigentum, wir tun, wie es uns beliebt; falls Sie uns also die Schlüssel nicht geben sollten, würden wir einfach aufbrechen.)

Aug./Sept. 14 Duala. Engl. Truppen:
      In Lome und an sämtlichen von den Feinden besetzten Plätzen Kameruns wurde der friedlichen weißen Bevölkerung die Sicherung ihres Eigentums nicht gestattet, ja direkt verwehrt.

Ende Aug. 14 weiße und farbige engl. Soldaten, Frau des engl. Kommandanten Bettington.
Okt. Dez. 14 Kamerun. Englische und französische Truppen:
      Das der weißen Aufsicht beraubte Privateigentum wurde vielfach durch weiße und schwarze englische und französische Soldaten geplündert. Handels- und Plantagenbetriebe, Geschäfts- und Privathäuser fielen dem Raub und der Zerstörung anheim. Schränke, Kisten, Koffer und sonstige Behältnisse wurden erbrochen und des Inhalts beraubt, wertvolle wissenschaftliche Instrumente und Sammlungen vernichtet.

Okt. - Dez. 14 Kamerun. Englische und französische Truppen:
      In Kamerun wurden die geweihten Geräte der Gotteshäuser geraubt. Trotz der Zusicherung, die der englische Oberbefehlshaber vor der Uebergabe von Duala hinsichtlich des Schutzes des Privateigentums gegeben hatte, wurde auch dort geraubt und geplündert.

27./28. 9. 14 Duala. Engl, Offiziere:
      Englische Offiziere haben sich an dem zurückgelassenen Privatbesitz der Deutschen vergriffen. Den deutschen Gefangenen wurden Kleidungsstücke, Ringe, Uhren und ähnliches von den schwarzen Soldaten vom Leibe gerissen.

Ende Sept. 14 D. "Obuasi", D. "Appam", Lt. Slowley.
Okt. 14 D. "Kamerun", weiße und farbige engl, und franz. Truppen, Offiziere:
      Endlich blieb sogar die spärliche Habe, die von den Deutschen zum persönlichen Gebrauch in wenigen Gepäckstücken in die Gefangenschaft mitgenommen wurde, von diebischer Hand nicht verschont. Dies geschah sogar bei der amtlichen Durchsuchung der Gefangenen und ihres Gepäcks. Die Täter waren zum Teil englische Offiziere oder Beamte.

6. 1. 15 Dschango. Englische Truppen:
      Bei der Räumung Dschangos wurde die Mission durch englische Truppen systematisch geplündert.

11./12. 9. 14 Herbertshöhe, Rabaul. Englische Truppen:
      In Herbertshöhe und Rabaul wurde fast jedes Haus von Australiern durchsucht und ausgeraubt.

Deutsch-Südwestafrika. Engländer und Buren:
      Das gleiche Schicksal erlitt Lüderitzbucht durch Engländer und Buren.

September 1916 Deutsch-Ostafrika. Belgische Truppen:
      Tabora wurde in besonders schamloser Weise durch Belgier geplündert.
      Diese Plünderungen trafen nicht nur die Deutschen, sondern auch die Eingeborenen.
      Man lese über alle diese Tatsachen die Denkschrift des Reichs-Kolonialamts: "Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo."

1914/18 Westfront. Englische, französische, belgische, amerikanische Truppen:
      An der Westfront wurde die Mehrzahl der deutschen verwundeten und unverwundeten Gefangenen von den Truppen der Entente, ja selbst von Offizieren, auf das gewaltsamste ausgeplündert.
      Nur einige Beispiele seien aus der Fülle des Materials angeführt:

18. 7. 18 Pernand, südlich Soissons. Französische Truppen:
      Der Soldat M. G., Feldart.-Regt. 48, geriet am 18. 7. 13 in französische Gefangenschaft. Er berichtete u. a.: "Mir wurden von den Franzosen sofort die Kleidungsstücke aufgerissen, als ich aus der Blechbaracke heraustrat. Die Taschen wurden durchsucht und mir meine silberne Remontoir-Uhr, die 10 Jahre vorher etwa 28 Mk. gekostet hatte, und meine Brieftasche mit [215-216] Schriftstücken und etwa 20 Mark Bargeld, weggenommen. Die Wegnahme erfolgte in Formen wie man einen ausplündert. Wiederbekommen habe ich meine Sachen nicht."

15. 9. 16. Foureaux-Wald. Engländer:
      Der Leutnant d. R. B. vom 18. bayer. Inf.-Regt., am 15. 9. 16. am Foureaux-Wald von den Engländern gefangengenommen, sagt aus:
      "Wir wurden mit Kolbenstößen aus dem deutschen Graben getrieben und zum englischen Graben geführt. Von einem sogenannten Intelligenzoffizier, einem englischen Major in Empfang genommen, wurde ich, obwohl ich mich als Offizier zu erkennen gab, zu den Mannschaften gesteckt.... Nun wurde ich zwei Tommies übergeben und in Gegenwart des Majors ausgeplündert. Alles, was ich bei mir trug, Geld, Uhr, Brieftasche, Photographien von Angehörigen usw. wurden mir abgenommen. Ich machte den englischen Major darauf aufmerksam, daß es Sachen seien, die jeder Gefangene behalten dürfe. 'Diese Sachen könnte er auch gut brauchen', meinte er."

6. 10. 15. Champagne. Franz. Truppen:
      Der Kanonier J. berichtet aus den Kämpfen vom 6. 10. 15.:
      "Ein Trupp von 30 oder 40 Turkos unter Führung eines französischen Offiziers kam um die Waldecke und stürmte die Lichtung hinauf. So waren die Kerls auch schon wie die Katzen heran und schossen von hinten in die Batterie. Was blieb dem Führer zu tun übrig. Mit lauter Stimme befahl er, die Verschlüsse herauszunehmen und zu vergraben und ging dann auf den französischen Offizier zu, um sich mit der Batterie zu ergeben. Wie die Geier auf das Aas, stürzte sich die eine Hälfte der Turkos und Marokkaner auf uns, um nicht nach Waffen, sondern nach Wertsachen zu suchen. Die anderen umzingelten uns, das Gewehr im Anschlag auf uns. Diese Situation mochte so lange dauern, bis jeder der Gauner einen Wertgegenstand hatte und der Offizier mit unserem Batterieführer Verhandlungen führte. Plötzlich brach er diese ab, ließ die Leute zurücktreten, kommandierte 'Attention', die Schüsse krachten und wir lagen sämtlich am Boden. Wieder stürzten sich die Franzosen auf uns und durchsuchten unsere Taschen. Dann verschwanden sie nach den Geschützen, nicht ohne vorher demjenigen, der sich noch rührte, noch eine Kugel in die Rippen zu jagen. Dann kamen sie zurück, durchsuchten die einzelnen, warfen sie um, und schossen, wenn sich jemand rührte oder noch schrie. Das wiederholte sich mehrere Male und jedesmal schossen die Bestien."

11. 9. 14 La Ferté. Franz. Behörden:
      Bei La Ferté wurden die Insassen, Pfleger und Verwundete eines Lazaretts teilweise unter Anwendung rohester Gewalt gezwungen, ihr ganzes Eigentum, namentlich Geld, herzugeben. Ein französischer Leutnant gab Befehl hierzu.

Sept. 1914 Le Bourget. Französische Truppen:
      Der Bahnhofskommandeur in Le Bourget plünderte die Offiziere und Sanitätsoffiziere eines gefangenen deutschen Lazaretts völlig aus, Mützen, Mäntel, Gamaschen, Sporen, Ledertaschen usw. waren seine Beute.

Sogar Finger wurden den Gefangenen und Verwundeten einfach abgeschnitten, um die Ringe schneller erbeuten zu können.

1915 Somme Py. Franz. Truppen:
      Bei Somme Py schossen schwarze französische Soldaten wehrlose Deutsche nieder und beraubten sie aller Wertsachen. Französische Offiziere waren dabei, ohne einzuschreiten. Dabei wurden, wo die Ringe nicht sofort abnehmbar waren, die Finger abgeschnitten.

8. 8. 18 Villers Bretonneux. Englische Truppen:
      Bei Villers Bretonneux nahmen englische Soldaten den Gefangenen die Ringe und sonstigen Wertsachen ab. Einem Gefangenen sollte mittels Drahtschere der Ringfinger abgeschnitten werden. Als er sich sträubte, wurde er erschossen.

31. 10. 18 St. Quentin. Englische Soldaten:
      Auch bei St. Quentin wurden sämtliche Gefangene von englischen Soldaten ausgeplündert. Einem Gefangenen wurde der Ringfinger abgeschnitten.

Plünderungen französischer Truppen sogar in ihrem eigenen Vaterlande waren fast an der Tagesordnung.
      Am 1. 9. 14 plünderten Turkos verschiedene Häuser in Vivaise. In dem Hause des Eigentümers Haimery war [217-218] alles Wertvolle – Stiefel und für 500 Francs Wäsche – geraubt.
      Der Bürgermeister von Roisy, Gustave Guillaume, und der Flurschütz von Roisy, Cyrille Romagny, berichten:
      "Vom 31. August bis 2. September 1914 lagen das französische Infanterie-Regiment Nr. 94 und die Jäger zu Fuß Nr. 8 in Roisy im Quartier. Beinahe alle Einwohner hatten einige Tage vorher die Gemeinde verlassen. Nur einige Greise und wir waren hier geblieben. Wir haben gesehen, daß die Soldaten in großer Anzahl in die Häuser eindrangen. um zu plündern. Sie durchsuchten die Schränke, um Geld zu finden und die Wäsche auseinander zu werfen, so daß schließlich die Häuser vollständig ausgeplündert waren. Sie nahmen Wäsche für ihren persönlichen Gebrauch mit. Getränke und Lebensmittel, die sie in den Häusern und Kellern fanden, wurden verzehrt oder fortgetragen. Ein großer Teil der Soldaten war infolgedessen betrunken. Insbesondere hat man die Häuser der Herren Douttez, Barrois und Delonne geplündert. Zwecks Eintritts in das Haus Douttez' zerschlugen die Soldaten, weil das Haus verriegelt war, die Fenster. Dieses Haus wurde ganz besonders durch die Soldaten geplündert.
      Vor dem Hause standen Offiziere, die die Plünderung wohl gesehen hatten. An diese wandte ich mich, ich, der Bürgermeister von Roisy, Gustav Guillaume, um die Plünderung zu verhindern. Einer der Offiziere antwortete mir: 'Die Einwohner hätten ja nur zu Hause zu bleiben brauchen'; ein anderer Offizier erwiderte: 'Lieber für uns, als für die Deutschen!' Am Abend wandte ich mich an den Kommandanten des 1. Bataillons des 94. Infanterie-Regiments, Eugen Narbaroux, um zu verhüten, daß man während der Nacht weiter plündere. Er gab mir einige Versicherungen, aber trotzdem plünderte man noch während der ganzen Nacht und des folgenden Tages.
      Am 2. September hatte die Truppe die Gemeinde verlassen, aber es gab trotzdem noch einige Soldaten, vielleicht Nachzügler, weiche überall nachsuchten, um Geld und Wertgegenstände zu finden.
      Als wir beide die Runde machten, fanden wir einige Soldaten, die die Plünderung in dem Hause Douttez fortsetzten. Um sie daran zu hindern, forderte ich, der Bürgermeister von Roisy, umgürtet mit meiner Bürgermeisterschärpe, den Revolver in der Hand, sie auf, herabzusteigen. Zwei dieser Soldaten entwichen durch das Fenster des ersten Stockwerks, ein dritter wurde von mir festgenommen. Mangels regulärer Truppen war ich gezwungen, ihn freizulassen, wobei ich ihm einen strengen Verweis erteilte.
      Nach der Abreise der Truppen fanden wir viele Ausrüstungsstücke dieser französischen Soldaten (Röcke, Gürtel, Käppis usw.), die sie überall zurückgelassen hatten. Es ist anzunehmen, daß die Soldaten noch betrunken waren, als sie abreisten.

Der Flurschütz von Roisy:
Romagny, Cyrille.
Der Bürgermeister von Roisy:
G. Guillaume."

Zwei aufgefundene Befehle beweisen diese Plünderungen auf das nachdrücklichste:
1. Auszug aus dem Tagesbefehl des französischen Infanterie-Regiments 33 vom 10. 6. 18 Ziff. III. (Befehl der X. Armee Nr. C. 157 K v. 7. 6. 18.
      "Plünderungen in der Armee werden zur Tagesordnung."
2. ein Tagesbefehl der 1. französischen Kürassiere zu Fuß v. 5. 4. 18 spricht von dem unwürdigen Betragen und der schimpflichen Handlungsweise der französischen Truppen, die in einer von der Bevölkerung verlassenen Gegend die Gelegenheit zum Plündern und Verwüsten alles dessen, was zu finden war, benutzten.

Auch die englischen Truppen beteiligten sich in der gleichen Weise an den Plünderungen.

10. 10. 14 Wilryk b. Antwerpen. Engl. Truppen:
      So fanden die deutschen Truppen bei ihrem Einzuge in Antwerpen Wohnhäuser planmäßig verwüstet und zerstört. Major K. fand das Haus des italienischen Konsuls in Wilryk bei Antwerpen in abscheulichem Zustande. In diesem Hause wurde die Visitenkarte des Majors E. L. Gerard, Royal Marine Light Infanterie vorgefunden.

28. 8. 14 Schloß Berteaucourt. Engländer:
      Schloß Berteaucourt wurde am 28. 8. 14 ebenfalls von den Englän- [219-220] dern geplündert. Sämtliche Behältnisse in den Räumlichkeiten waren erbrochen und der Inhalt geraubt oder auf den Fußboden zerstreut.
      Ferner sagt beispielsweise der Franzose Georges Frenoy aus Montdidier am 21. 4.18 aus:
      "Ueber das Verhalten der Engländer in unserem Gebiet vor der jetzigen deutschen Offensive kann ich folgendes angeben:
      Als die Deutschen sich im vorigen Jahre in das Sommegebiet zurückzogen, sah ich, wie die Engländer folgten und in Montdidier Geschäftshäuser und Familienhäuser, die noch bewohnt waren, im Beisein der Leute plünderten. Die Bewohner wehrten sich ganz energisch, aber die Engländer schlugen die Zivilpersonen, die sich wehrten; einige englische Soldaten erteilten sogar einigen Zivilpersonen Messerstiche."

In welchem Umfange sich die englischen Truppen Plünderungen zuschulden kommen ließen, erhellt am besten aus nachstehenden Befehlen.

Tagesbefehl des II. Batl. Royal Scots Füsiliers usw.:
      3) "Da viele Fälle vorgekommen sind, in denen von britischen Truppen Häuser geplündert und viel Schaden angerichtet wurde, muß daran erinnert werden, daß unsere Truppen augenblicklich in dem Lande unserer Verbündeten operieren."

Befehl des Generalquartiermeisters des englischen IX. Korps vom 24. 9. 15:
      "Der französische Kriegsminister hat auf den Schaden aufmerksam gemacht, den die Truppen, Engländer wie Franzosen, in den Häusern angerichtet haben, in denen sie einquartiert waren. Er empfiehlt, daß die Truppen, wenn irgend möglich, nicht an solchen Orten untergebracht werden, wo viel Schaden angerichtet werden kann.
      Der Minister wünscht, daß, falls Einquartierung in einem eingerichteten Hause nicht vermieden werden kann, Sorge getragen wird, daß das betreffende Haus vor unnötiger Beschädigung bewahrt bleibt. Es wird besonders auf den Befehl hingewiesen, daß, bevor die Truppen die Quartiere beziehen, alle Wertgegenstände vorsichtig weggepackt werden.
      Der Oberkommandierende ersucht die Führer der verschiedenen Einheiten, weitere Befehle zu veranlassen, damit möglichst wenig Eigentumsbeschädigung stattfindet, die in den meisten Fällen durch sorgfältigere Ueberwachung und sorgfältigere Wahl der Gebäude vermieden werden kann."

Die Zivilbevölkerung beraubte ihre eigenen Mitbürger und plünderte verlassene Wohnungen aus.

Am 10. 10. 18, 10–12 Uhr vormittags, wurden folgende Zivilpersonen aus Lille in Canteleux angetroffen, woselbst sie aus den Häusern der abgeschobenen Zivilbevölkerung Möbel und sonstige Hausgegenstände entwendeten:

1. Lomnes, Louise, geb. 12. 10. 82, P. A. 19 374, Rue des Violettes 13–15,
2. Lomnes, Maria, geb. 15. 7. 99, P. A. 19 388, Rue des Violettes 13–15,
3. Lomnes, Victor, geb. 28. 5. 51, P. A. 12 779, Rue des Violettes 13–15,
4. Synore, Lucien, geb. 27. 2. 04, P. A. 5043 b, Rue d'Isly 23,
5. Dupromment, Charles, geb. 25. 7. 03, P. A. 1775, Place Genevières 3,
6. Dubille, Pierre, geb. 24. 2. 52, P. A. 1161, Rue de Marché 108,
7. Dégorale, geb. 2. 8. 89, P. A. 2530, Place Philippe de Gérard 2,
8. Delamnoy, geb. 12. 2. 99, P. A. 1332.
      Diese amtlichen Bekundungen lassen sich beliebig vermehren.

Während aber alle diese vorerwähnten Plünderungsfälle im Kampfgebiet oder während der Kampfhandlungen vorkamen, ist die fast planmäßig durchgeführte Ausplünderung des Eigentums der in Frankreich und Belgien ansässig gewesenen Deutschen bei Kriegsausbruch durch nichts entschuldbar und als ein roher, jeder Kultur barer Ausbruch niederster Volkinstinkte zu bezeichnen. Gegen diese Taten eines durch die Behörden absichtlich nicht gezügelten Plebs verblassen die hier und da vorkommenden Entgleisungen der deutschen und feindlichen, durch die ungeheure Schwere des Kampfes naturgemäß aus den Angeln straffster Moral gerissenen Truppen völlig.
      Das mögen sich die Regierungen Frankreichs und Belgiens jetzt besonders vor Augen halten!

Nur einige Beispiele seien aus Frankreich angeführt.

[221-222] 1914 Lyon. Frankreich:
      Frl. K. bekundet, daß in Lyon das Reisegepäck der Deutschen vom Pöbel mit Petroleum übergossen und angezündet wurde.

1914 Frankreich:
      In Paris, Lyon, Marseille, Lille, Nancy, Trouville u. a. plünderte der Pöbel die Läden, Geschäftsräume, Fabrikgebäude und Wohnungen der Deutschen.
      Insbesondere wurden große deutsche Gasthöfe, Restaurants und Cafés heimgesucht.

1914 Trouville. Frankreich:
      In Trouville drang der Pöbel in das Palast-Hotel und erzwang die Herausgabe sämtlicher Vorräte, Fleisch, Gemüse, Konserven, Fische usw. von erheblichem Wert.

1914 Paris. Frankreich:
      Herr B. sah, wie in Paris das Stiefelgeschäft von "Salamander" vollständig ausgeraubt wurde.

1914 Paris. Frankreich:
      Frau V. erlebte in Paris, wie in der Nähe des Ostbahnhofes Fenster und Türen eines deutschen Delikateßgeschäftes zertrümmert und Schinken, Würste usw. vom Pöbel geraubt wurden. Die Polizei sah diesem Treiben untätig zu.

Auch im Grubenrevier des Nordens wurden die Wohnungen der deutschen Bergleute vielfach geplündert.

1914 Nordfrankreich:
      So bekundet Frau O., daß in Fourquières les Lenz, Pas de Calais, der Pöbel unter Anführung des Bürgermeisters durch den Ort zog, die Deutschen aus ihren Wohnungen riß, sie mißhandelte und die Wohnungen plünderte.

In der gleichen Weise fanden die wildesten Ausschreitungen auch in Belgien statt.

1914 Antwerpen. Belgien:
      Frau M. berichtet aus Antwerpen:
      Am Hafen am van-Dyck-Kai sind alle deutschen Wirtschaften geplündert worden. Wo ich vorüberkam, sah ich überall die Menge Möbel aus den oberen Stockwerken auf die Straße werfen. Meistens drangen die Männer in die Häuser ein, warfen sämtliche Gegenstände auf die Straße, wo von den Frauen das Brauchbare fortgeschleppt wurde.

5. 8. 14 Antwerpen. Belgien:
      Herr W. meldet aus Antwerpen:
      Der Pöbel plünderte am 5. 8. 14 das in der Nähe des Hafens gelegene deutsche Seemannsheim. Da die in dem Erdgeschoß gelegenen Fenster vergittert waren, wurden Kinder durch die ziemlich breiten Zwischenräume der Gitterstangen hindurchgezwängt. Die Kinder holten dann aus dem Hause die Gegenstände und reichten sie den Außenstehenden zu. Bücher, Uhren, Gardinen, Teppiche wurden auf diesem Wege geraubt. Die Polizei ging vorüber, ohne sich um die Vorfälle zu kümmern.
      Mit Fuhrwerken
wurde häufig das geplünderte Gut abgefahren. Am 3. 8. 14 wurde die Gastwirtschaft der Frau Sch. geplündert. Ein besser gekleideter Mann fuhr wiederholt mit einer Droschke vor und schaffte die aus dem Hause getragenen Gegenstände fort.

1914 Antwerpen. Belgien:
      Herr R. wurde in Antwerpen sogar mit Schrot angeschossen, um die Geldkassette, die er im Arm trug, zu erhalten. Die Vorräte seiner Wirtschaft wurden gestohlen, das Inventar zertrümmert.
      Sehr häufig wurde den Flüchtenden das Gepäck entrissen, in dem sie ihre Wertsachen zu retten suchten.

1914 Zeebrügge. Belgische Bürgerwehr.
      So wurde dem G. in Zeebrügge seine Handtasche von der garde civique gewaltsam fortgenommen. Er erhielt dabei einen Kolbenstoß vor den Magen, der ihn krank machte.

1914 Löwen. Belgische Polizei.
      Der Monteur K. bekundet aus Löwen, daß bei der Untersuchung auf dem Bahnhof die Gendarmen den ankommenden Deutschen die Brieftaschen abnahmen. Auch Uhren und Ketten wurden ihnen abgeknöpft und behalten.

1914 Roseagallen. Belgische Soldaten.
      Dem K. wurde auf der Reise nach Holland von belgischen Soldaten, die auf dem Bahnhof Roseagallen in den Zug kamen, seine Wertpapiere im Betrage von 2200 Frcs. abgenommen. Als er dagegen protestierte, wurde er mit dem Gewehrkolben bedroht.

Das alles sind nur einzelne aus Hunderten herausgerissene Beispiele.

Es muß noch besonders hervorgehoben werden, daß die französischen und [223-224] belgischen Behörden keinerlei Maßnahmen für den notwendigen Schutz der Person und des Eigentums der Deutschen trafen. Die Sicherheitsorgane verhielten sich mit der Begründung, keinen Befehl zu haben oder nichts tun zu dürfen, bei den Ausschreitungen untätig, sahen teilweise lachend zu, leisteten selbst bei Gewalttätigkeiten und bei ausdrücklichen Aufforderungen, Hilfe zu leisten, keinen Schutz oder beteiligten sich sogar an den Plünderungen.

Gerade dieses Verhalten des belgischen und französischen Volkes läßt den Widersinn der jetzt in dieser Uebersicht gegen Deutschland geschleuderten Anklagen klar in die Augen fallen. Möge sich dessen die Welt recht bewußt werden.

A 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Plünderungen, Diebstähle, Erpressungen sind im besetzten deutschen Gebiet fast an der Tagesordnung. Man darf wohl sagen, daß eine solche Häufung derartiger Vergehen im besetzten Belgien und Nordfrankreich unter der deutschen Verwaltung niemals vorgekommen ist.

Privathäuser und Häuser, in denen die Besatzungstruppen einquartiert sind, werden rücksichtslos ausgeplündert.

1919 Holzheim. Belgische Truppen:
9./10. 5. 19 Appeldorn. Belg Truppen:
      In Holzheim bei Neuß wurde das Haus Epinghoven von belgischen Soldaten geplündert. In der Nacht vom 9./10. 5.19 wurde Frau K. aus Appeldorn von belgischen Soldaten ermordet, der Ehemann und dessen Vater durch Schüsse schwer verwundet und hierauf das Haus ausgeplündert.

1919 Neuhofen. Franz. Soldaten:
6./7. 12. 18 Grethen. Franz Truppen:
      In Neuhofen wurde die Villa Rehhütte der Herren K. und F. R. von französischen Soldaten demoliert und geplündert.
      Die Villa des Hauptmanns d. R. B. in Grethen bei Bad Dürkheim wurde in der Nacht vom 6./7. 12. 18 von Angehörigen des französischen Feldartillerieregiments 25 geplündert.

1919 Speyer. Franz. Truppen:
      Januar 1919 plünderten französische Soldaten das Bootshaus der Rudergesellschaft Speyer aus. Als der Klub dies merkte, erstattete er Anzeige. Daraufhin durfte kein Mitglied mehr das Gesellschaftshaus betreten. Erst nach 2 Monaten wurde dies auf dringende Vorstellungen hin gestattet. Der Vorstand fand: Die verschlossene Tür zur Bootshalle war erbrochen. Sämtliche Schränke, in denen die Ruderbekleidung aufbewahrt wurde, waren erbrochen und leer. Nur einige, unbrauchbar gemachte Kleidungsstücke lagen auf dem Boden. Alle verschlossenen Möbel (Büffet, Gläser, Eis-, Bücher- und Materialschrank) waren aufgebrochen und beschädigt. Die größere Hälfte fehlte, der Rest war zerstört. Ein großer Teil des Mobiliars ist gestohlen oder zertrümmert.

Ebenso handeln auch die englischen Truppen.

1919 Elsenborn. Engl. Truppen:
      Das Offizierskasino im Elsenborner Lager wurde von den einquartierten Truppen geplündert und die Einrichtung gewaltsam zerstört. Schaden etwa 30 000 Mk.

12. 12. 18 Euskirchen. Engl. Truppen:
      Am 12. 12. 18 plünderten kanadische, in der Kaserne in Euskirchen untergebrachte Truppen den Keller, in dem Wäsche, Decken usw. gelagert waren. Die Waren waren von der Stadt Euskirchen von der Militärverwaltung übernommen worden.

Maschinen, Telephonapparate werden in räuberischer Absicht ausgebaut und fortgeschleppt.

1919 Ungarn. Rumänische Behörden:
      So führten die in Ungarn und besonders in Budapest befindlichen rumänischen Besatzungstruppen die Requisitionen in einer Weise durch, die völlig einer Plünderung gleichkamen.
      Die Maschinen wurden abmontiert und fortgeschafft. Werkzeugmaschinen, Spezialmaschinen, technische Artikel, Telephon-Apparate wurden fortführt.
      Trotz der Proteste der deutschen Stellen wurde auch deutsches Eigentum requiriert. So z. B. deutsche Eisenbahnwagen, deutsche, bei der ungarischen Staatsbahn lagernde Güter. Warenvorräte, Rohmaterialien, Werkzeugmaschinen deutscher in Budapest an-
[225-226] sässiger Firmen wurden weggenommen, so z. B. von der Firma Orenstein & Koppel in Pestszentlörinez. Bei der deutschen Firma Rösseman & Kühnemann wurden die Maschinen abmontiert und fortgeschafft.
      Die ungarischen Behörden waren diesem Vorgehen gegenüber völlig machtlos, die deutschen Proteste blieben wirkungslos.

Die Ausplünderung von Läden geschieht fast planmäßig.

1919 Aachen. Belgische Truppen:
      In Aachen wurden durch belgische Truppen die wüstesten Ausschreitungen begangen. Gegen 60 Läden wurden in einem kurzen Zeitraum geplündert, ein Juwelier wurde in seinem Laden während der Ausplünderung erstochen.
      Die belgische Besatzung mußte durch französische Truppen abgelöst werden, da sie nicht mehr zu bändigen war.

Ebenso handeln englische Besatzungstruppen.

1919 Elsenborn. Engl. Truppen:
      Im Lager Elsenborn wurde das Friseurgeschäft P. ausgeplündert. Auch Hausgerät und Haushaltungsgegenstände wurden entwendet. Ebenso wurde im Lager das Kinematographentheater des Photographen H., das mit dem Verkauf von Reiseandenken und photographischen Erzeugnissen verbunden war, erbrochen, und der Inhalt des Verkaufsraumes in Gegenwart des Eigentümers entwendet.

1919 Düren. Engl. Truppen:
      In Düren sind bis Anfang Mai 1919 allein gegen 60 Fälle von Plünderungen durch englische Truppen gemeldet worden, meist Ladendiebstähle.

Auch die französischen Soldaten plünderten rücksichtslos Läden.

16./17. 2. 19 Wenstadt. Franz. Truppen:
      In der Nacht vom 16./17. 2. 19 wurde in Wenstadt
1. in einem Zigarrengeschäft,
2. in einem Pfeifen- und Tabakgeschäft,
3. in einem Kaffeegeschäft eingebrochen.
      Die Täter, 4 französische Soldaten, fuhren mit einem Kraftwagen bei den einzelnen Geschäften vor, zerschlugen die Fensterscheiben und entwendeten die Auslagen.

Diese Beispiele sind herausgerissen aus Hunderten von Fällen.

Rücksichtslos werden die Fensterscheiben eingeschlagen, um sich die Waren anzueignen.

1. 1. 19 Solingen. Engl. Truppen:
      In Solingen wurden in der Nacht zum 1. 1. 19 dem Kaufmann St. die Schaufensterscheiben eingeschlagen und die Auslagen, Stahlwaren, geraubt.

1919 Elsenborn. Englische Truppen:
      In Elsenborn brachen englische Soldaten nach Zertrümmerung von Spiegelscheiben in die Bäckerei von C. ein und plünderten den Laden aus.

Außer den vorerwähnten Lädendiebstählen sind Einbrüche in Privatwohnungen und Diebstähle an der Tagesordnung.

6. 12. 18 Orteroth. Belgische Truppen:
      Am 6. 12. 1918 drangen zwei belgische Soldaten in die Wohnung des Landwirts B. ein, bedrohten und fesselten B. und plünderten die Wohnungseinrichtung und den Geldschrank.

26. 12. 18 Obergrützenbach. Englische Truppen:
      Am 26. 12. 18, nachts, drangen fünf britische Soldaten gewaltsam in das Haus der Frau W. in Obergrützenbach und bedrohten diese mit dem Revolver, so daß sie flüchten mußte. Dann erbrachen sie alle Türen und Schubläden und plünderten das Haus aus.

4./5. und 7./8. 12. 18 Wildenburg. Englische Truppen:
      Beim Einbruch englischer Soldaten in das Pfarrhaus und in die Kirche zu Wildenburg wurden die verschiedensten Gegenstände geraubt, persönliches Eigentum des Pfarrers, seiner Haushälterin und Kircheneigentum.

Dezember 1918 Mainz. Französische Truppen:
      Die in Gossenheim gelegene Villa eines Mainzer Bürgers wurde Mitte Dezember 1918 von französischen Offizieren bezogen. Dabei wurde vereinbart, daß der Eigentümer Gegenstände persönlichen Gebrauches in einem Zimmer unterbringen und dieses Zimmer abschließen dürfe. Nach einigen Wochen wollte sich der Eigentümer etwas aus der Villa holen. Dies wurde zunächst verweigert. Als er später die Erlaubnis erhielt, fand er, daß der ver- [227-228] schlossene Raum sowie alle verschlossenen Behältnisse des Hauses geöffnet und sehr viele Gegenstände gestohlen waren.

22. 3. 19 Epstein, Französische Truppen:
      Aus dem Landsitz des Herrn B. C. zu Epstein im Taunus wurden viele Gegenstände von der französischen Einquartierung gestohlen, u. a. seidene Decken, Zinngegenstände, wertvolle Stiche.

Ebenso sind Lebensmitteldiebstähle an der Tagesordnung.

24. 3. 19 Oberkassel. Belgische Truppen:
      Der Witwe P. St. aus Oberkassel wurden am 24. 3. 19 von belgischen Soldaten Konditorwaren aus dem Laden geraubt.
      Ebenso wurden dem Konditor J. in der gleichen Stadt Waren aus dem Laden gestohlen.

10. 12. 18 Darkum. Engl. Truppen:
      Am 10. 12. 18 kamen 2 Offiziere von den kanadischen Truppen in die Bahnhofswirtschaft Darkum und forderten von dem Wirt Wein. Als der Wirt erwiderte, er habe nur 1 Flasche am Lager, zwangen sie ihn, sie in den Keller zu führen. Dabei setzte einer der Offiziere dem Wirt den Revolver auf die Brust mit der Bemerkung, wenn Wein gefunden würde, so würde er ihn kaputt schießen. Wein wurde nicht gefunden, wohl aber ein größeres Quantum Tabak und Zigarren. Nachdem die beiden Offiziere zuerst 100 Zigarren und 1 Flasche Wein mitgenommen hatten, kamen sie später mit 4 Soldaten wieder und ließen sich nochmals in den Keller führen. Der Wirt wurde mit vorgehaltenem Revolver gezwungen, sämtliche Zigarren herauszugeben. Es waren 10 Mille Zigarren!

10. 12. 18 Neuheim. Engl. Truppen:
      Bei K. zu Haus Neuheim wurde am 10. 12. 18 der Brigadestab der 2. Kanad. Artillerie-Brigade einquartiert. Am Abend dieses Tages sowie in der darauffolgenden Nacht wurden die Hühner- und Gänseställe des Gehöftes erbrochen und die Tiere gestohlen. Aus der Räucherkammer, die gewaltsam erbrochen wurde, wurden Rauchfleisch, Schinken, Speck und Wurst gestohlen.

Nicht anders handeln die Franzosen.

Dez. 1918, Jan. 19 Trier und Land. Französische Truppen:
      Aus der Gegend von Trier raubten die französischen Besatzungstruppen Hühner, Kaninchen, Wein, Bier, Fleisch, Zigarren, Zucker, Futtermittel, teilweise unter Bedrohungen und Demolierungen.

28. 12. 18 bes. Gebiet. Franz. Truppen:
      Am 28. 12. 18 raubten 3 französische Soldaten in der Wirtschaft in B. 500 Zigarren und eine große Zahl Zigaretten. Kurze Zeit darauf erzwangen andere 10–15 Mann gewaltsam den Eingang in den Laden und stahlen etwa 30 Pfund Zucker und 100 Pakete Streichhölzer. Während die Inhaberin und ihre Angehörigen in der dem Laden gegenüber befindlichen Wirtsstube durch einen Posten festgehalten wurden, plünderten 3 Franzosen noch obendrein die Kasse aus.

Auf der Straße sind die Einwohner ihres Lebens nicht mehr sicher. Raubanfälle häßlichster Art finden täglich statt. Bedrohungen mit der Waffe sind dabei nichts Außergewöhnliches.

17. 2. 19 Oberkassel. Belg. Truppen:
      Am 17. 2. 19 überfielen 2 belgische Soldaten den Kaufmann B. in Oberkassel und entrissen ihm die Brieftasche unter Bedrohungen mit Revolver und Dolch.

20. 3. 19 Oberkassel. Belg. Truppen:
      Der in Oberkassel wohnende Arbeiter H. wurde am 20. 3. 19 auf der Löricker Str. in der Nähe der Hansaallee von 10 belgischen Soldaten umringt, vom Fahrrad gestoßen und mißhandelt, wobei er die Besinnung verlor. Als H. wieder zu sich kam, waren die Leute verschwunden und mit ihnen das Fahrrad.

17. 3. 19 Oberkassel. Belg. Soldaten:
      Die gewerbslose K. aus Oberkassel wurde am 17. 3. 19 vor ihrer Haustür von einem belgischen Soldaten angefallen, der ihr ein Paket mit Damenhemden entriß. Er lief damit den Vorgarten eines Nachbarhauses. Die K. eilte mit einem inzwischen hinzugekommenen Gerichtssekretär dem Soldaten nach. Dieser griff zum Messer und brachte der K. 4 Stiche in den Kopf und 1 Stich in den rechten Unterarm bei. Der Gerichtssekretär erhielt einen Schlag mit [229-230] einem stumpfen Gegenstand gegen die Stirn. Die Verletzungen der K. waren so schwer, daß sie lange Zeit im Krankenhause weilen mußte.

Auch hier wieder handeln englische Truppen in gleicher Weise.

23. 12. 18 Wahn. Engl. Truppen:
      Am 23. 12. 18 nachts wurde der Maschinist K. aus Köln-Kalk in der Nähe von Wahn von 3 englischen Soldaten angefallen und unter Drohung mit dem Revolver beraubt. Es wurden ihm Uhr und Portemonnaie gestohlen.

23. 12. 18 Wahner Heide. Englische Truppen:
      Am 23. 12. 18 wurden die Arbeiter H. und P. aus Lind, die mit einem leeren Fuhrwerk nachts an dem Lazarett an der Wahner Heide vorbeifuhren, von 2 englischen Soldaten, die auf sie schossen, angehalten. Die Soldaten nahmen ihnen ihr Geld ab.

25.1.19 Ohligs. Englische Truppen:
      Am 25. 1. 19 abends trat auf der Straße in Ohligs ein schottischer Soldat in drohender Haltung mit den Worten "Money" auf die Frau Sch. zu und entriß ihr die Handtasche. Als Frau Sch. rief "Meine Sachen", zog der Soldat das Seitengewehr.

Französische Soldaten stehen in diesem verbrecherischen Tun hinter ihren belgischen und englischen Bundesgenossen nicht zurück.

20. 3. 19. Speyer. Französischer Soldat:
      Am 20. 3. 19, gegen 9 Uhr abends, entriß ein französischer Soldat der Frau M. in Speyer die Handtasche und sprang davon.

Februar [1919] Ludwigshafen. Französische Soldaten:
      Im Februar 1919 wurde dem F. aus Ludwigshafen von zwei französischen Soldaten die Uhr geraubt, nachdem sie ihn zu Boden geworfen hatten.

Juni 1919 Griesheim. Französische Soldaten:
      Juni 1919 entrissen einige Soldaten des Kolonial-Infant.-Regts. 5 der Frau F. in Griesheim am Abend auf der Straße ihren Korb mit Waren und ihre Handtasche unter Bedrohung.

Es ist besonders bemerkenswert, daß diese uniformierten Räuber in ihrem schändlichen Gewerbe nicht einmal vor armen Leuten haltmachen.
      Rücksichtslos wird auch diesen das sauer Ersparte fortgenommen.
      Ebenso muß noch besonders erwähnt werden, daß beispielsweise von Mitte Dezember 1918 bis Anfang Februar 1919 den deutschen Behörden des Brückenkopfes Köln allein 600 grobe Ausschreitungen englischer Soldaten gemeldet sind; in Bonn bis zum 31. 12. 18., also einem sehr kurzen Zeitraum, allein 17 Fälle (Raubüberfälle, Erpressungen und Diebstähle).

Vielfach dringen die Soldaten in die Läden und Wirtschaften ein und nehmen sich gewaltsam Speisen, Getränke und Waren, ohne zu bezahlen oder Requisitionsscheine auszustellen.

25. 12. 18 W. Englische Truppen:
      Am 25. 12. 18 kam ein Korporal in die Bahnhofswirtschaft in W. und verlangte unter heftigen Drohungen geistige Getränke. Als er schließlich fortging, nahm er noch aus der Kasse eine Handvolk Banknoten.

25. 12. 18 W. Englische Soldaten:
      Am 25. 12. 18 kamen fünf kanadische Soldaten in das Gasthaus Z. D. in W. Auf die Weigerung des Wirtes, ihnen etwas zu verabfolgen, öffneten sie selbst den Bierhahn, schenkten selbst aus, raubten das Geld aus der Kasse, warfen mit Gläsern und drohten zu schießen, falls der Wirt sich zur Wehr setzte.

12. 7. 19 Zweibrücken. Französische Truppen:
      Am 12. 7. 19 wurde von französischen Soldaten bei dem Wirt B. in Zweibrücken eine große Zeche gemacht, die nicht bezahlt wurde. Die betreffenden Soldaten feuerten sodann in einen Saal, in dem ein Tanzkränzchen abgehalten wurde, mit Revolvern.

Auch in Rumänien sind ähnliche Plünderungen vorgekommen.

9. 12. 18 Kronstadt. Rumänische Truppen:
      So wurde das Landsturmbataillon Posen, das widerrechtlich interniert wurde, von rumänischen Soldaten ausgeplündert.

Schließlich sei noch erwähnt, daß die Besatzungstruppen auch vor dem Kunstraub nicht zurückschreckten.

[231-232] Saarlouis. Französische Behörden:
      Der Bürgermeister von Saarlouis wurde gezwungen, die Archive und Kirchenbücher aus der Franzosenzeit, sowie 18 goldene, mit Gobelins bespannte Stühle, die Ludwig XIV. der der Stadt geschenkt hatte, herauszugeben.

Diese wenigen Beispiele charakterisieren Wesen und Haltung der Besatzungstruppen schon zur Genüge. Ein ungeheurer Druck lastet in dieser Beziehung auf den besetzten Gebieten.

Man kann mit Recht die Frage stellen, wo haben sich jemals im besetzten Belgien und Nordfrankreich deutsche Truppen so maßlos zuchtlos benommen, wo zeigen sich bei ihnen in so allgemeiner Form Eigenschaften allerniedrigster Instinkte, wo haben schließlich deutsche Behörden es so wenig verstanden ihre Truppen im Zaum zu halten?






Die Wahrheit über die deutschen Kriegsverbrechen:
Die Anklagen der Verbandsmächte
in Gegenüberstellung zu ihren eigenen Taten.

Otto v. Stülpnagel