A 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.
In Elsaß-Lothringen wurde das deutsche Privateigentum in ausgedehntester Weise rechtswidrig behandelt.
Die französische Regierung erließ ein Dekret, daß das gesamte deutsche Eigentum zugunsten der französischen Regierung beschlagnahmt werde.
So wurde das Eigentum der grundlos aus dem Elsaß ausgewiesenen altdeutschen Bevölkerung zurückgehalten. Die Ausgewiesenen durften nur weniges Handgepäck mitnehmen.
Das Eigentum vertriebener Offiziere wurde verschleppt.
Das Eigentum der Deutschen nicht
elsaß-lothringischer Abstammung wurde sequestriert.
Einige Beispiele seien angeführt:
In Straßburg wurden 18 080 Kisten mit Weihnachtsliebesgaben des Roten Kreuzes beschlagnahmt.
Das Eigentum nachstehender Personen wurde beschlagnahmt:
Justizrat D. aus Kolmar,
Salomon T., Mülhausen,
Kaufmann F. W. aus Straßburg
und vieler anderer.
Selbst arme Leute wurden nicht verschont.
So wurde z. B. das Sparkassenguthaben des Metzgergesellen J. F. aus Metz beschlagnahmt. Dem Zollaufseher W. in
Alt-Breisach wurden sogar Wäschestücke beschlagnahmt.
Ausgewiesenen wurden die Entlassungsanzüge durch die Besatzungstruppen zwangsweise fortgenommen.
In vielen Fallen wurden den
Elsaß-Lothringen verlassenden Deutschen erhebliche Geldbeträge abgenommen. So dem K. Z. aus dem Bahnhof in Kork 2000 Mark, der
Frau St.-R., Mülhausen, 1500 Mark.
Rücksichtslos wurde deutsches Eigentum sequestriert, z. B.
1. Deutsch-Oesterreichische Bergwerksgesellschaft, Dresden,
2. Gewerkschaft Horstenbach,
3. Röchlingsche Eisen- und Stahlwerke G.m.b.H. in Völklingen,
4. Internationale Kohlenbergwerke A.-G., St. Avold,
5. Dillinger Hüttenwerke.
Alle Güter, Mobilien, Werte und Immobilien der
Phönix-Bergbau Gesellschaft in Laar und der
Guten-Hoffnungs-Hütte in Oberhausen wurden sequestriert.
Die in Metz investierten
Hypotheken-Kapitalien der Preußischen
Zentral-Bodenkredit A.-G., Berlin wurden beschlagnahmt.
Frühjahr 1919 Mülhausen (Elsaß). Französische Behörden:
Das Guthaben der Firma Gebrüder Eberhardt in Ulm bei der Eisenhandlung "Lehmann Weil" in Mülhausen wurde unter Zwangsverwaltung gestellt.
Das gesamte Eigentum der Firma Gebrüder Stumm in Neukirchen a. d. Saar wurde widerrechtlich unter Zwangsverwaltung gestellt.
Das gesamte Eigentum des Schriftleiters K. und des Druckereibesitzers Paul K. aus Saarburg im Werte von 140 000 Mark wurde beschlagnahmt und verteilt, beide verhaftet und ausgewiesen.
Das Mobiliar des Bezirkspräsidenten P. in Straßburg wurde versteigert.
[239-240] Das Umzugsgut des aus Mülhausen ausgewiesenen Professors G. wurde beschlagnahmt.
In Ludwigshafen wurden bei der Badischen
Anilin- und Sodafabrik Farbstoffe im Werte von 1 582 180 Francs beschlagnahmt.
Frühjahr 1919 Saargemünd. Französische Behörden:
Dem deutschen Reichsangehörigen E., der bei der Elsässischen Bankgesellschaft Filiale Saargemünd 500 Mark auf die 9. Kriegsanleihe eingezahlt hatte, wurde mitgeteilt, daß sein Bankguthaben behördlicherseits gesperrt sei.
Schließlich sei zur Kennzeichnung des Systems noch angeführt, daß in Call in der Eifel 70 Kirchenglocken beschlagnahmt wurden, die seinerzeit vom preußischen Kriegsministerium für Rüstungszwecke beschlagnahmt, dann aber für kirchliche Zwecke wieder freigegeben worden waren.
In den Rheinlanden und der Pfalz wurde von den Behörden der ententistischen Besatzungstruppen ähnlich verfahren.
Auch durch die belgischen Behörden wurde rücksichtslos gegen das Eigentumsrecht Reichsdeutscher verstoßen, wie folgende Beispiele beweisen. Durch belgische Zwangsverwalter wurde das Eigentum deutscher Reichsangehöriger, die seit vielen Jahren in Belgien ansässig waren, nach Abschluß des Waffenstillstandes verkauft.
Anfang 1919 Belgien. Belgische Behörden:
Die im Jahre 1887 von deutschen Gesellschaftern gegründete Usine de Désargentation Société Anonyme, Hoboken bei Antwerpen, wurde nach Beschlagnahme zu einem Preise von 6 Millionen Francs verkauft. Wirklicher Wert der Anlagen beträgt mindestens 20 Millionen Francs.
15. 3. 1919 Antwerpen. Belgische Behörden:
Einer Frau W., geborenen Belgierin, Frau eines Reichsdeutschen, wurden bei ihrer Ausweisung aus Belgien am 15. 3. 1919 4800 Mark abgenommen und im Dépôt de Mendicité de
Marxplas-Wortell (Antwerpen Colonie) hinterlegt.
Anfang 1919 Brüssel, belgische Behörden:
Das Besitztum der reichsdeutschen Familie M. in Brüssel wurde 1919 einschl. allen Mobiliars durch die belgischen Behörden beschlagnahmt und versteigert.
Frühjahr 1919 Brüssel. Belgische Behörden:
Einem aus Brüssel ausgewiesenen, seit 50 Jahren dort ansässigen Reichsdeutschen wurde sein Bankguthaben beschlagnahmt und unter Zwangsverwaltung gestellt. Ihm und mehreren gleichfalls ausgewiesenen Deutschen wurde beim Verlassen des Landes Bargeld in Höhe von mehreren 1000 Francs abgenommen.
Frühjahr 1919 Völkerick. Belgische Behörden:
Die dem Orden der Brüder vom Hl. Franziskus gehörige große Studienanstalt in Völkerick an der
belgisch-deutschen Grenze wurde beschlagnahmt.
Auch diese Beispiele sind nur als Anhalt aus der Fülle des vorhandenen Materials herausgegriffen.