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[233-234]
IX. Beschlagnahme von Privateigentum.

("Rapport", Uebersicht 14.)

Für dieses Vergehen sind in dem "Rapport" keine bestimmten Beispiele für Deutschland angegeben. Das in Abschnitt A 1 angegebene Beispiel betrifft die bulgarischen Behörden und kann deutscherseits zurzeit nicht nachgeprüft werden.

Aber es muß auch hier festgestellt werden, daß derartige Beschlagnahmungen privater Vermögen von der Entente im Weltkrieg rücksichtslos und in fortgesetzter Folge stattgefunden haben.

Das beweiskräftigste Beispiel hierfür ist die Beschlagnahme sämtlichen Besitzes der widerrechtlich und in brutalster Form aus den deutschen Kolonien vertriebenen deutschen Siedler, denen man kaum das Nötigste für das tägliche Leben in die Verbannung mitzunehmen gestattete.

Auch nach dem Waffenstillstande ist die Entente von diesem Verfahren nicht abgegangen. In Elsaß-Lothringen wurde das deutsche Vermögen rücksichtslos liquidiert, das Mobiliar der ausgewiesenen Deutschen zurückgehalten, ebenso das Mobiliar der vor dem Kriege in Elsaß-Lothringen ansässig gewesenen deutschen Offiziere und Beamten.

Bei letzteren bedurfte es erst eines fortgesetzten Druckes der deutschen Regierung und einer Geldentschädigung von 25 Millionen Fr. in Gold, ehe das Mobiliar freigegeben wurde.

Also auch auf diesem Gebiet ist der Vorwurf "ungerechtfertigter Beschlagnahme von Privateigentum" durchaus einseitig geboren

lediglich aus dem angemaßten Recht des brutalen Siegers!

[235-236]
Anlage zu IX

A 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

1915/1918 Serbien, Bulgarien:
      Das Eigentum der Internierten und deportierten Zivilbewohner wurde beschlagnahmt.

A 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1806, englische Behörden:
      400 preußische Schiffe mit Waren im Werte von 20 Millionen Mark wurden mitten im Frieden von den Engländern fortgenommen.

1800, Engländer:
      Am 25. 7. 1800 überfielen englische Schiffe die dänische Fregatte "Freia", beschlagnahmten sie, als sie nicht zulassen wollte, daß unter ihrem Konvoi fahrende Handelsschiffe durch die Engländer visitiert wurden.

14. 1. 18:
      Obwohl mit Dänemark noch nicht im Kriege, beschlagnahmte England alle in englischen Häfen liegenden dänischen Schiffe und gab Befehl, die dänisch-ost-indischen Kolonien zu besetzen.

1807 Dänemark. Engländer:
      Mitten im Frieden überfiel die englische Flotte 1807 Dänemark, indem es mit einem Landungskorps die Hauptstadt Kopenhagen einschloß und bombardierte und beschlagnahmte nach der Kapitulation Kopenhagens die gesamte dänische Kriegs- und Handelsflotte sowie alles Schiffsgerät und führte es fort. Was nicht mitzunehmen war, wie auf Stapel liegende Schiffe, wurde zerstört.

A 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

1914/18 deutsche Kolonien. Französische Behörden:
      Das Eigentum der internierten und deportierten Deutschen in den deutschen Kolonien wurde beschlagnahmt, die Kolonien gewissermaßen bereits im Kriege restlos annektiert.

28. 9. 1914 Duala. Englische Behörden:
      In Duala wurde auf Befehl des englischen Generals Dobell die Deutsch-Westafrikanische Bank – ein Privatunternehmen! – durch einen englischen Offizier beschlagnahmt.

Mitte Oktober 1914 Deido (Kamerun). Englische Behörden:
      Das Vermögen der katholischen Mission in Deido (Kamerun) wurde durch die englischen Behörden beschlagnahmt, der Privatbesitz der Väter und Brüder der Mission konfisziert.

l914/18 Deutsch-Südwestafrika. Englische Behörden:
      Durch die englischen Militärbehörden wurden ganze Wagenkolonnen mit Hausrat und Vieh aus Deutsch-Südwestafrika nach der Kapkolonie weggeschafft.

Die in England befindlichen Vermögen und Werte deutscher Firmen und Personen wurden unter Sequester gestellt und unter für die Besitzer nachteiligen Bedingungen liquidiert.

1914/15 Transportdampfer Kamerun nach England:
      Den in englische Gefangenschaft geratenen
Deutschen aus Kamerun wurde während des Dampfertransports von Kamerun nach England alles Bargeld bis auf 100 Mk. auf den Kopf ohne Ausstellung einer Quittung abgenommen und entgegen den gegebenen Zusagen bei der Ankunft in England nicht wieder zurückgegeben.

1914/18 Deutsch-Ostafrika. Belgische Behörden:
      Die Belgier trieben große Viehherden aus Deutsch-Ostafrika fort.

1914 Frankreich. Französische Regierung:
      In Frankreich wurde sofort nach Kriegsausbruch das gesamte Privatvermögen der Angehörigen der Mittelmächte mit Beschlag belegt. Bei der folgenden Liquidation wurden die rechtmäßigen Besitzer durch die gewissenlose Art der Durchführung aufs schwerste geschädigt.

1914/18 Frankreich. Französische Behörden:
      Den durch die französischen Behörden eingesetzten Sequestern wurde von Amts wegen gestattet, zwecks Begleichung von Schulden der zu sequestrierenden Personen [237-238] oder Firmen die Sicherheitsfächer der Betreffenden bei den Banken gewaltsam zu öffnen und den Inhalt zu beschlagnahmen.

1914/18 Frankreich. Französische Behörden:
      Durch die Beschlagnahme betroffene Wohnungseinrichtungen in Frankreich durften teilweise nicht sachgemäß gelagert werden, trotz Ersuchens der Besitzer, so daß vielfach wertvolle Teppiche, Gobelins usw. verdarben.

1914/18 Edea. Französischer Befehlshaber:
      Auf Anordnung des französischen Befehlshabers wurden in Edea die Waren der deutschen Faktoreien beschlagnahmt und an die Eingeborenenhäuptlinge verteilt.

August 1914 Casablanca. Französische Behörden:
      Dem deutschen Konsul B. in Casablanca wurden bei seiner Verhaftung 15 000 Francs beschlagnahmt.

August 1914 Vernon. Französische Behörden:
      Dem Fräulein Anita A. wurden im August 1914 bei ihrer Festnahme das Gepäck, Geld und alle Schmucksachen beschlagnahmt. Bei ihrer Ausweisung erhielt sie nur 50 Francs zurück.

Diese Beispiele sollen nur andeutungsweise zeigen, daß widerrechtliche Beschlagnehmungen in England, Frankreich und Belgien fast allgemein durchgeführt wurden.

A 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

In Elsaß-Lothringen wurde das deutsche Privateigentum in ausgedehntester Weise rechtswidrig behandelt.
      Die französische Regierung erließ ein Dekret, daß das gesamte deutsche Eigentum zugunsten der französischen Regierung beschlagnahmt werde.
      So wurde das Eigentum der grundlos aus dem Elsaß ausgewiesenen altdeutschen Bevölkerung zurückgehalten. Die Ausgewiesenen durften nur weniges Handgepäck mitnehmen.
      Das Eigentum vertriebener Offiziere wurde verschleppt.
      Das Eigentum der Deutschen nicht elsaß-lothringischer Abstammung wurde sequestriert.

Einige Beispiele seien angeführt:

In Straßburg wurden 18 080 Kisten mit Weihnachtsliebesgaben des Roten Kreuzes beschlagnahmt.

Das Eigentum nachstehender Personen wurde beschlagnahmt:
      Justizrat D. aus Kolmar,
      Salomon T., Mülhausen,
      Kaufmann F. W. aus Straßburg
      und vieler anderer.

Selbst arme Leute wurden nicht verschont.
      So wurde z. B. das Sparkassenguthaben des Metzgergesellen J. F. aus Metz beschlagnahmt. Dem Zollaufseher W. in Alt-Breisach wurden sogar Wäschestücke beschlagnahmt.
      Ausgewiesenen wurden die Entlassungsanzüge durch die Besatzungstruppen zwangsweise fortgenommen.
      In vielen Fallen wurden den Elsaß-Lothringen verlassenden Deutschen erhebliche Geldbeträge abgenommen. So dem K. Z. aus dem Bahnhof in Kork 2000 Mark, der Frau St.-R., Mülhausen, 1500 Mark.

Rücksichtslos wurde deutsches Eigentum sequestriert, z. B.
1. Deutsch-Oesterreichische Bergwerksgesellschaft, Dresden,
2. Gewerkschaft Horstenbach,
3. Röchlingsche Eisen- und Stahlwerke G.m.b.H. in Völklingen,
4. Internationale Kohlenbergwerke A.-G., St. Avold,
5. Dillinger Hüttenwerke.

Alle Güter, Mobilien, Werte und Immobilien der Phönix-Bergbau Gesellschaft in Laar und der Guten-Hoffnungs-Hütte in Oberhausen wurden sequestriert.

Die in Metz investierten Hypotheken-Kapitalien der Preußischen Zentral-Bodenkredit A.-G., Berlin wurden beschlagnahmt.

Frühjahr 1919 Mülhausen (Elsaß). Französische Behörden:
      Das Guthaben der Firma Gebrüder Eberhardt in Ulm bei der Eisenhandlung "Lehmann Weil" in Mülhausen wurde unter Zwangsverwaltung gestellt.
      Das gesamte Eigentum der Firma Gebrüder Stumm in Neukirchen a. d. Saar wurde widerrechtlich unter Zwangsverwaltung gestellt.
      Das gesamte Eigentum des Schriftleiters K. und des Druckereibesitzers Paul K. aus Saarburg im Werte von 140 000 Mark wurde beschlagnahmt und verteilt, beide verhaftet und ausgewiesen.
      Das Mobiliar des Bezirkspräsidenten P. in Straßburg wurde versteigert.
[239-240]   Das Umzugsgut des aus Mülhausen ausgewiesenen Professors G. wurde beschlagnahmt.
      In Ludwigshafen wurden bei der Badischen Anilin- und Sodafabrik Farbstoffe im Werte von 1 582 180 Francs beschlagnahmt.

Frühjahr 1919 Saargemünd. Französische Behörden:
      Dem deutschen Reichsangehörigen E., der bei der Elsässischen Bankgesellschaft Filiale Saargemünd 500 Mark auf die 9. Kriegsanleihe eingezahlt hatte, wurde mitgeteilt, daß sein Bankguthaben behördlicherseits gesperrt sei.

Schließlich sei zur Kennzeichnung des Systems noch angeführt, daß in Call in der Eifel 70 Kirchenglocken beschlagnahmt wurden, die seinerzeit vom preußischen Kriegsministerium für Rüstungszwecke beschlagnahmt, dann aber für kirchliche Zwecke wieder freigegeben worden waren.

In den Rheinlanden und der Pfalz wurde von den Behörden der ententistischen Besatzungstruppen ähnlich verfahren.

Auch durch die belgischen Behörden wurde rücksichtslos gegen das Eigentumsrecht Reichsdeutscher verstoßen, wie folgende Beispiele beweisen. Durch belgische Zwangsverwalter wurde das Eigentum deutscher Reichsangehöriger, die seit vielen Jahren in Belgien ansässig waren, nach Abschluß des Waffenstillstandes verkauft.

Anfang 1919 Belgien. Belgische Behörden:
      Die im Jahre 1887 von deutschen Gesellschaftern gegründete Usine de Désargentation Société Anonyme, Hoboken bei Antwerpen, wurde nach Beschlagnahme zu einem Preise von 6 Millionen Francs verkauft. Wirklicher Wert der Anlagen beträgt mindestens 20 Millionen Francs.

15. 3. 1919 Antwerpen. Belgische Behörden:
      Einer Frau W., geborenen Belgierin, Frau eines Reichsdeutschen, wurden bei ihrer Ausweisung aus Belgien am 15. 3. 1919 4800 Mark abgenommen und im Dépôt de Mendicité de Marxplas-Wortell (Antwerpen Colonie) hinterlegt.

Anfang 1919 Brüssel, belgische Behörden:
      Das Besitztum der reichsdeutschen Familie M. in Brüssel wurde 1919 einschl. allen Mobiliars durch die belgischen Behörden beschlagnahmt und versteigert.

Frühjahr 1919 Brüssel. Belgische Behörden:
      Einem aus Brüssel ausgewiesenen, seit 50 Jahren dort ansässigen Reichsdeutschen wurde sein Bankguthaben beschlagnahmt und unter Zwangsverwaltung gestellt. Ihm und mehreren gleichfalls ausgewiesenen Deutschen wurde beim Verlassen des Landes Bargeld in Höhe von mehreren 1000 Francs abgenommen.

Frühjahr 1919 Völkerick. Belgische Behörden:
      Die dem Orden der Brüder vom Hl. Franziskus gehörige große Studienanstalt in Völkerick an der belgisch-deutschen Grenze wurde beschlagnahmt.

Auch diese Beispiele sind nur als Anhalt aus der Fülle des vorhandenen Materials herausgegriffen.






Die Wahrheit über die deutschen Kriegsverbrechen:
Die Anklagen der Verbandsmächte
in Gegenüberstellung zu ihren eigenen Taten.

Otto v. Stülpnagel