SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor

[Anm. d. Scriptorium:
eine detaillierte Karte
der deutschen Kolonien
finden Sie hier.]
Gewalt vor Recht - geraubt und aufgeteilt
(Teil 1)

[316]

Unter fremder Mandatsherrschaft
Major a. D. Paul Schnoeckel
Hauptstellenleiter im Kolonialpolitischen Amt der NSDAP (Reichsleitung)

Scriptorium empfiehlt:
weiterführende Artikel:
1. "Die deutschen Kolonien unter dem Mandatssystem"
und
2. "Die Mandatsherrschaft des Völkerbundes".
Deutschland hatte für den Waffenstillstand vom 5. November 1918 die Vermittlung der Vereinigten Staaten von Amerika in Anspruch genommen. Die daraufhin überreichte Lansingsche Note mit den 14 Punkten Wilsons sollte als Rechtsgrundlage für den Friedensschluß dienen und wurde von Deutschland voller Vertrauen entgegengenommen. Die gegebene Zusage wurde jedoch durch das Versailler Diktat, das das inzwischen entwaffnete Deutschland unter dem Druck der Verhältnisse annehmen mußte, umgestoßen.

Das Größenverhältnis zwischen Mutterland (in der Zeichnung rot) u. Gesamtreich (schwarze Fläche) bei den europäischen Kolonialmächten:

England
[448]      England:      [Vergrößern]
Mutterland: 242 409 qkm
Gesamtreich: 37 786 500 qkm.


Italien [449]      Italien:
Mutterland: 310 000 qkm
Gesamtreich: 3 323 000 qkm.


Frankreich [449]      Frankreich:
Mutterland: 551 000 qkm
Gesamtreich: 12 500 000 qkm.


Belgien [449]      Belgien:
Mutterland: 30 400 qkm
Gesamtreich: 2 469 000 qkm.


Portugal [449]      Portugal:
Mutterland: 92 000 qkm
Gesamtreich: 2 187 000 qkm.


Niederlande [449]      Niederlande:
Mutterland: 34 000 qkm
Gesamtreich: 2 080 000 qkm.


Spanien [449]      Spanien:
Mutterland: 512 000 qkm
Gesamtreich: 837 000 qkm.
Der hier interessierende 5. Punkt des Wilsonschen Programms sah vor: "eine freie, weitherzige und absolut unparteiische Ordnung aller kolonialen Ansprüche. Sie sollen beruhen auf strengster Befolgung des Grundsatzes, daß bei der Entscheidung aller Souveränitätsfragen die Interessen der beteiligten Bevölkerung das gleiche Gewicht haben müssen wie die billigen Ansprüche der Regierung, über deren Rechtsbegriff zu entscheiden ist". Der Sinn der Bestimmung wurde durch ein wenig bekanntgewordenes Telegramm von Oberst House von Lyon nach Washington kurz vor dem Waffenstillstand wie folgt festgelegt: "Was sind die berechtigten Ansprüche Deutschlands? Daß es einen Zugang zu den Rohstoffen in den Tropen braucht, daß es ein Gebiet für seinen Bevölkerungsüberschuß notwendig hat, daß nach den vorgeschlagenen Friedensbedingungen die Eroberung keinen Rechtsanspruch der Gegner begründet."

Das Versailler Diktat dagegen bestimmte, daß Deutschland auf alle kolonialen Ansprüche zu verzichten habe, und daß über das Schicksal seiner Kolonien ausschließlich die neuen Mandatsherren zu entscheiden hätten. Man stützte sich dabei auf das Blaubuch der Südafrikanischen Union, in dem alles, was an belastendem Material für eine deutsche Kolonialschuld aufgetrieben werden konnte, enthalten war. Die Südafrikanische Union hat aber dieses selbe Blaubuch 1926 mit der Begründung vernichtet, daß es als ein Machwerk der Kriegspropaganda ihrer unwürdig wäre. Bekanntlich stützten sich die Beweise im Blaubuch auf zwangsweise herbeigeführte eidliche Aussagen von Eingeborenen. Damit erledigt sich die Lüge von der deutschen Kolonialschuld. Wilson, der sich gegen eine willkürliche Verteilung der allzu großen Beute sträubte, gelang es in letzter Stunde durchzudrücken, daß die Kolonien zu Mandatsgebieten erklärt wurden.

[317] Der Mandatsbegriff (Vormundschaft) ist ein Nachkriegserzeugnis und für die Zukunft von weittragender Bedeutung. Man versteht darunter die an eine fremde Macht zu treuen Händen übergebene Verwaltung von Gebieten bis zu dem Zeitpunkt, an dem ihre kulturell tiefstehenden Völker den Entwicklungsgrad der Selbstbestimmung erreicht haben. Als oberster Grundsatz gilt, daß keine Macht ein Mandatsgebiet annektieren darf. Der Gedanke wurde von dem Burengeneral Smuts in die Welt gesetzt. Auf Grund seiner deutschfeindlichen Gesinnung wollte er dieses System ursprünglich nur auf das den Türken entrissene Syrien, Palästina und Mesopotamien angewendet wissen. Der Feindbund einigte sich dann zu einer Zweigruppenbildung, den A-, sowie B- und C-Mandaten. Die A-Mandate umfassen die türkischen Gebiete. Zu den B-Mandaten gehören unsere Kolonie Ostafrika, die mit etwa 994 000 Quadratkilometern an England fiel. Die beiden nordwestlichen Bezirke Ruanda und Urundi mit 48 000 Quadratkilometern erhielt Belgien als Mandat. Kamerun mit 702 000 Quadratkilometern wurde Frankreich zuerteilt, einen Streifen im Nordwesten von 88 000 Quadratkilometern bekam England. Togo fiel in seiner östlichen Hälfte mit 56 000 Quadratkilometern an Frankreich und in seiner westlichen mit 33 000 Quadratkilometern an England. Bei den C- wird gegenüber den B-Mandaten insofern ein Unterschied gemacht, als ihre politische und geographische Lage die Anlehnung an einen Nachbarstaat zuläßt. So wurde für unser Südwest mit 835 000 Quadratkilometern die Südafrikanische Union bestimmt, für unsere Südseebesitzungen südlich des Äquators mit rund 240 000 Quadratkilometern Australien, nördlich davon Japan und für Samoa Neuseeland. Die Südseeinsel Nauru behielt sich England vor.

Das Mandatssystem ist als wichtiger Bestandteil des Völkerbundes im Artikel 22 des Völkerbundstatutes verankert. Eine Sonderkommission hat die Aufgabe, die Jahresberichte und Verwaltungsmethoden der Mandatsregierungen zu überprüfen und Beschwerden entgegenzunehmen. Versuche, die Rechtslage der Mandate nach Gutdünken auszulegen, sind natürlich des öfteren gemacht worden. In jüngster Zeit beweisen die Äußerungen japanischer und belgischer Minister, daß ihre Regierungen die überantworteten Mandatsgebiete nie wieder herausgeben werden, wie gern man bereit ist, diese Gesetze zu mißachten.

Wenn überhaupt in einer Mandatsbestimmung der Annexionsbegriff verschleiert enthalten ist, so bei den C-Mandaten. Sie werden von den Mandataren geradezu als Teile des Eigenbesitzes verwaltet, da sie politisch und geographisch anlehnungsbedürftig erscheinen. Es war an und für sich falsch, Samoa mit seiner kulturell hochstehenden Bevölkerung, ebenso wie Südwestafrika mit seiner den Landescharakter bestimmenden weißen Bevölkerung als C-Mandate zu ernennen. Wenn die Südafrikanische Union versucht, Südwest als 5. Provinz einzugliedern, so holt sie sich die Kraft dazu aus dieser Verfügung.

Zu den ersten Maßnahmen der Mandatsregierung gehörte leider die fast restlose Vertreibung des deutschen Elementes. Wie man mit dem Verkauf deut- [318] schen Privatbesitzes verfuhr, zeigt ein Beispiel aus unserem Ostafrika. Der deutsche Besitz mit einem Gegenwartswert von 650 Millionen Mark ging im Liquidationsverfahren gemäß des englischen Mandatsberichtes in die Hände von Engländern, Indern, Griechen und Italienern über, und zwar - für die Gesamtsumme von 27 Millionen Mark, d. h. knapp 3% seines Wertes.

Die Beurteilung der Lage unserer Kolonien nach dem Kriege muß unter zwei Gesichtspunkten erfolgen: vom Stand der allgemeinen Kolonialwirtschaft und von der Möglichkeit, unter der sich die Deutschen dort betätigen dürfen. Unsere Kolonialgesellschaften entstanden um 1885, von denen eine große Zahl, besonders in Ostafrika und in der Südsee, späterhin ihren Aktionären die Rentabilität innerdeutscher Aktiengesellschaften weit übersteigende Dividenden auszahlen konnten. Der Gesamthandel unserer Kolonien verdoppelte sich in den letzten fünf Jahren deutschen Besitzes. Wäre die Entwicklung in gleichem Maße ungestört fortgeschritten, und hätte der Krieg nicht der aussichtsreichen deutschen Kolonialwirtschaft ein jähes Ende bereitet, so bestände heute ein Gesamthandel von weit über 1 Milliarde Mark. Als Grundlage hierfür dient die Gegenüberstellung zu dem Werdegang von Parallelkolonien, die nicht in den Krieg verstrickt waren.

Bis zum Jahre 1924 waren uns die Kolonien verschlossen, und man konnte von einer deutschen Kolonialtätigkeit kaum sprechen. Die erste Wiederaufbauarbeit wurde dann durch Reichskredite ermöglicht, die später durch Reichsentschädigung abgegolten wurden. Zur Zeit steht Afrika im Zentrum unseres kolonialen Wiederaufbauwillens. Die deutsche Einfuhr aus Afrika übersteigt die Ausfuhr dorthin um das Sechsfache. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß das Deutsche Reich jetzt an deren Wirtschaft bis zu einem gewissen Prozentsatz wieder beteiligt ist.

In Togo und Kamerun befinden sich wieder eine Anzahl Reichsdeutscher, die in letzter Zeit auch als Farmer und Pflanzer tätig sind. Ein Teil unserer Handelsgesellschaften hat ihre Pflanzungen zurückerworben; doch ist der deutsche Einfluß im ganzen noch gering. Die innere Zerreißung der beiden Länder durch die Zuerteilung an Frankreich und England hat sich durch die damit verbundene Zerstückelung und durch hohen Steuerdruck verhängnisvoll ausgewirkt.

In Südwest sind die Deutschen mit rund 12 500 Köpfen bei einer weißen Bevölkerung von etwa 32 000 zwar in der Minderheit, doch spielen sie kulturell die Hauptrolle. Die Engländer sind zahlenmäßig in der Minderheit. Trotz aller Angriffe aus der Union ließen sich die Deutschen nicht entwurzeln, verstanden sogar, der fremden Mandatsherrschaft wichtige Gerechtsame abzuzwingen. Ein harter Kampf, durchaus vergleichbar dem unserer Grenzlanddeutschen im Memelland, in Eupen-Malmedy, Oberschlesien usw. Die Tatsache, daß Südwest und die Südafrikanische Union Länder sind, die Gleiches produzieren und exportieren, also gewissermaßen Konkurrenzländer sind, die ihre Märkte scharf abgegrenzt halten sollten, anstatt zusammenzulegen, hat bereits zu mancherlei Bedenken Anlaß gegeben. Das Deutschtum von Südwestafrika hat [319] keinen Zweifel darüber gelassen, daß es von seinem Recht der Mitbestimmung über die Zukunft seines Landes Gebrauch machen will und daß es eine einseitige Annexionspolitik der Südafrikanischen Union ablehnt.

In unserem Ostafrika ist neuerdings ein schwerwiegendes Problem aufgetaucht. Über 24 000 Inder, fast viermal soviel wie zur deutschen Zeit, haben sich inzwischen dort niedergelassen. Sie erschweren als Großkaufleute und Großgrundbesitzer das Leben der Deutschen ebenso wie die Tatsache, daß Japan in jüngster Zeit den Import zu einem hohen Prozentsatz (21%) an sich gerissen hat.

Gemäß der letzten Berichte übersteigen nach Abzug der Beamten und Soldaten die 2100 deutschstämmigen Siedler an Zahl die der Engländer. Das Verhältnis zwischen Deutschen und Engländern ist zur Zeit ohne Spannung. Deutsche Missionsgesellschaften sind wieder vertreten, deutsche Arzte dürfen sich betätigen.

In dem japanischen Mandat, an dem sich nach Japans Austritt aus dem Völkerbund nichts geändert hat, ist der Einfluß Deutschlands so gut wie erloschen. Die Zahl der dort lebenden Japaner ist von 8000 im Jahr 1924 auf rund 36 000 im Jahre 1934 gestiegen. Die Bevölkerungszunahme ist zum Teil auf militärische Maßnahmen zurückzuführen.

In Neu-Guinea beanspruchen die Goldbergwerke zur Zeit die ganze Aufmerksamkeit. Die Zahl der Deutschen ist dort wieder auf 450 gestiegen. Samoa beherbergt etwa noch 400 Deutsche, die sich den allgemeinen Verhältnissen angepaßt haben und sehr beliebt sind.

Wie wichtig die Kolonialfrage ist, sollen einige Vergleichszahlen in bezug auf die verschiedenartige Bevölkerungsdichte einiger Staaten zeigen, und ihr Mißverhältnis zu Deutschland. Es entfallen an Bewohnern auf 1 qkm:

      ohne Kolonien   mit Kolonien
    in Belgien 257      8,7
    in Holland 217 28
    in England 264 12
    in Frankreich   74      8,7
    in Italien 131 16
    in Rußland       6,7
    in Deutschland  140,5


Die Bevölkerungsdichte des Mutterlandes
im Vergleich zu der des Gesamtreiches bei den angegebenen Ländern:

Die Bevölkerungsdichte des Mutterlandes im Vergleich zu der des
Gesamtreiches bei den angegebenen Ländern.
[450]      Die Zeichnungen veranschaulichen die Bevölkerungsdichte des Mutterlandes im Vergleich zu der des Gesamtreiches bei den angegebenen Ländern. Die Bevölkerungsdichte ist pro qkm angegeben, und in der zeichnerischen Darstellung entspricht jede Figur 10 Bewohnern pro qkm.
Deutschland besitzt nicht die Möglichkeit, seinen Bevölkerungsüberschuß in eigenen Kolonien unterzubringen.

Würden die Vereinigten Staaten von Nordamerika, deren Gebietsausdehnung etwa 17 mal so groß ist wie die des Deutschen Reiches in seiner durch Versailles bestimmten Verkleinerung, eine ähnlich dichte Bevölkerung aufweisen, so müßten dort anstatt 130 Millionen 1 Milliarde Menschen leben. Das Bild wird noch bezeichnender bei Gegenüberstellung von Kolonialbesitz zu dem betreffenden Mutterland. So ist der von Frankreich 22 mal, Portugal 23 mal, Holland 60 mal, Belgien 80 mal und England 105 mal, der seinerzeit von Deutschland erworbene aber nur 6 mal so groß als der jetzige Rumpfkörper.

Die Einwilligung Deutschlands, die Kolonien unter dem Vorwand seiner Unfähigkeit unter fremde Verwaltung stellen zu lassen, seine Besitzrechte auf diese [320] nicht längst geltend gemacht zu haben, obgleich gerade das Mandatssystem einer solchen Forderung Raum gibt,

das ist Deutschlands große Schuld.

Von dieser Schuld sprechen Deutschland und die Welt nicht. Wohl aber von einer angeblichen Kolonialschuld, die so lächerlich erlogen war, daß sie der verständige Ausländer nie ernst genommen hat. Die Erwähnung der uns "nachträglich" aufgezwungenen Kolonialschuld wird jetzt wissentlich vermieden. Es wäre zu widerspruchsvoll, denn die von Deutschland angewandten Kolonisationsmethoden sind allgemein als erfolgreich anerkannt und deren Annahme den Mandataren in Afrika und in der Südsee englischerseits empfohlen worden.

Da die alten Vorwürfe keine Zugkraft mehr besitzen, müssen neue erfunden werden. Das neue Deutschland sei, so wird jetzt behauptet, nach Einführung der neuen Rassegesetze und des Arierparagraphen nicht mehr in der Lage, die Pflichten eines Mandatars zu erfüllen, d. h. für das Wohl der Eingeborenen zu sorgen und sie unter Berücksichtigung ihrer Sitten, Gebräuche und religiösen Anschauungen zu erziehen. Dieser Ansicht sei entgegnet, daß das neue Deutschland wieder einmal mißverstanden worden ist. An anderer Stelle dieses Buches ist die Haltlosigkeit dieses Vorwurfes durch Prof. Dr. Otto Fischer dargelegt worden. Derartige Einwürfe erwecken leider den Anschein, als ob diesmal "vorbauend" ein giftiges Samenkorn für eine Kolonialschuld Deutschlands gesetzt werden soll. Seine schädliche Wirkung sollte von vornherein mit allen Mitteln unterbunden werden.

Die alliierten und assoziierten Mächte setzen die Lüge von einer kolonialen Unfähigkeit Deutschlands nicht nur in die Welt, um uns unter diesem Deckmantel die Kolonien zu entreißen, sondern - und das soll besonders betont werden - um der Erkenntnis ihrer völlig verkehrten Kriegshandlungen vorzubeugen. Ihr Verhalten spottete dem, was man von Kulturstaaten auch im Krieg erwartet. Sie haben den Krieg in unsere Kolonien getragen, farbige Völker auf den europäischen Kriegsschauplätzen gegen eine weiße Rasse verwendet und damit die von ihnen selbst unterzeichnete Kongoakte mißachtet. Die Kongoakte bestimmt, daß bei Ausbruch europäischer Konflikte die Kolonien der kriegführenden Staaten als neutral zu betrachten seien. Es sollte vermieden werden, daß Eingeborene außerhalb ihrer Gebiete Verwendung finden, um unter allen Umständen das Ansehen der weißen Rasse zu erhalten. Außerdem sollte den farbigen Völkern gegenüber die Solidarität der Weißen gezeigt werden.

Der Feindbund setzte sich bei Kriegsausbruch über diese wohl erwogenen Gesichtspunkte hinweg. Deutschlands unerwarteter heldenhafter Widerstand, der sich entgegen der Annahme der verbündeten Mächte - nur Haß und Furcht ließ die 27 Staaten ihre eigenen Gegensätze überbrücken - über 4 Jahre hinzog, schien dem früheren Feindbund den Einsatz farbiger Truppen in Europa zu rechtfertigen. [321] Es war auch im Altertum üblich, Kolonialvölker als Kriegsmaterial zu gebrauchen; sie wurden aber nur gegen die eigenen Artgenossen eingesetzt. Es war neu und gefährlich, Farbige im großen Maßstabe gegen ein weißes Kulturvolk aufzuhetzen, ganz zu schweigen von einer späteren Verwendung als Besatzungstruppe. Die Gefahrenmomente für die künftige Weltgestaltung wurden damit gegen die weiße Rasse ausgespielt. Die Farbigen begannen während des Krieges in dem Europäer nicht mehr die überragende Persönlichkeit von einst zu sehen; Schwarz und Weiß kämpften Schulter an Schulter und wurden in unzähligen Schlachten besiegt; sie lernten die Schwächen ihrer eigenen Herren kennen, die Rassegrenzen verwischten sich im Lager der Entente, der Farbige wurde begriffswach.

Diese geistige Umstellung wurde nach dem Kriege genährt durch den neuen Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker, das Japan zu einer Gleichberechtigung umzugestalten versucht, das der Bolschewismus benutzt, um mit dem Ziel einer Revolution des Weltproletariats seine Propaganda in die Kolonialländer zu tragen. Er bemüht sich dort in geschickter Weise, die verwischten Rassegrenzen in Klassegrenzen zu verwandeln. Weiteren Vorschub in dieser Richtung leistet Frankreich. Die Maßnahmen, das Heimatheer durch farbige Truppen aufzufüllen, der Gedanke, die Kolonien als Rekrutierungsgebiete aufzufassen und die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, sowie die Verleihung des Bürgerrechts an die Eingeborenen reden eine deutliche Sprache.

Die Folgen der Handlungsweise des früheren Feindbundes sind, wenn sie ihm auch eine Zeitlang Vorteile brachten, für die Zukunft unabsehbar. Sie haben bei den Farbigen ein Selbstbewußtsein erzeugt, an dem Europa noch einmal schwer zu tragen haben wird,

das ist die große Kolonialschuld des früheren Feindbundes,

die späterhin vielleicht einmal mit sehr viel schwerwiegenderen Worten bezeichnet werden wird.

Deutschlands tatsächliche Schuld liegt nur in einer kaum wieder gut zu machenden Verfehlung gegen sich selbst; die uns aufgezwungene "Kolonialschuld" aber wird durch die Kolonialgeschichte unseres Volkes, durch die von Deutschland verfolgte Eingeborenenpolitik, die Art der Erwerbung der Kolonien, sowie ihre wirtschaftliche Erschließung widerlegt.

Seite zurückInhaltsübersichtnächste
Seite

Das Buch der deutschen Kolonien
Herausgegeben unter Mitarbeit der früheren Gouverneure
von Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Kamerun, Togo und Deutsch-Neuguinea.
Vorwort von Dr. Heinrich Schnee.