[Anm. d. Scriptorium:
eine detaillierte Karte
der deutschen Kolonien
finden Sie hier.] |
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Gewalt vor Recht - geraubt und aufgeteilt
(Teil 1)
[316]
Unter fremder
Mandatsherrschaft
Major a. D. Paul Schnoeckel
Hauptstellenleiter im Kolonialpolitischen Amt der NSDAP
(Reichsleitung)
Deutschland hatte für den Waffenstillstand vom 5. November 1918 die
Vermittlung der Vereinigten Staaten von Amerika in Anspruch genommen. Die
daraufhin überreichte Lansingsche Note mit den 14 Punkten
Wilsons sollte als
Rechtsgrundlage für den Friedensschluß dienen und wurde von
Deutschland voller Vertrauen entgegengenommen. Die gegebene Zusage wurde
jedoch durch das Versailler Diktat, das das inzwischen entwaffnete
Deutschland unter dem Druck der Verhältnisse annehmen mußte,
umgestoßen.
Der hier interessierende 5. Punkt des Wilsonschen Programms sah vor: "eine
freie, weitherzige und absolut unparteiische Ordnung aller kolonialen
Ansprüche. Sie sollen beruhen auf strengster Befolgung des Grundsatzes,
daß bei der Entscheidung aller Souveränitätsfragen die
Interessen der beteiligten Bevölkerung das gleiche Gewicht haben
müssen wie die billigen Ansprüche der Regierung, über deren
Rechtsbegriff zu entscheiden ist". Der Sinn der Bestimmung wurde durch ein
wenig bekanntgewordenes Telegramm von Oberst House von Lyon nach
Washington kurz vor dem Waffenstillstand wie folgt festgelegt: "Was sind die
berechtigten Ansprüche Deutschlands? Daß es einen Zugang zu den Rohstoffen in den Tropen
braucht, daß es ein Gebiet
für seinen Bevölkerungsüberschuß notwendig hat,
daß nach den vorgeschlagenen Friedensbedingungen die Eroberung keinen
Rechtsanspruch der Gegner begründet."
Das Versailler Diktat dagegen bestimmte, daß Deutschland auf alle
kolonialen Ansprüche zu verzichten habe, und daß
über das Schicksal seiner Kolonien ausschließlich die neuen
Mandatsherren zu entscheiden hätten. Man stützte sich dabei auf das
Blaubuch der Südafrikanischen Union, in dem alles, was an
belastendem Material für eine deutsche Kolonialschuld aufgetrieben
werden konnte, enthalten war. Die Südafrikanische Union hat aber dieses
selbe Blaubuch 1926 mit der Begründung vernichtet, daß es als ein
Machwerk der Kriegspropaganda ihrer unwürdig wäre. Bekanntlich
stützten sich die Beweise im Blaubuch auf zwangsweise
herbeigeführte eidliche Aussagen von Eingeborenen. Damit erledigt sich
die Lüge
von der deutschen Kolonialschuld. Wilson, der sich gegen eine
willkürliche Verteilung der allzu großen Beute sträubte, gelang
es in letzter Stunde durchzudrücken, daß die Kolonien zu
Mandatsgebieten erklärt wurden.
[317] Der
Mandatsbegriff (Vormundschaft) ist ein Nachkriegserzeugnis und
für die Zukunft von weittragender Bedeutung. Man versteht darunter die an
eine fremde Macht zu treuen Händen übergebene Verwaltung von
Gebieten bis zu dem Zeitpunkt, an dem ihre kulturell tiefstehenden Völker
den Entwicklungsgrad der Selbstbestimmung erreicht haben. Als oberster
Grundsatz gilt, daß keine Macht ein Mandatsgebiet
annektieren darf. Der Gedanke wurde von dem Burengeneral
Smuts in die Welt gesetzt. Auf Grund seiner deutschfeindlichen
Gesinnung wollte er dieses System ursprünglich nur auf das den
Türken entrissene Syrien, Palästina und Mesopotamien angewendet
wissen. Der Feindbund einigte sich dann zu einer Zweigruppenbildung,
den A-, sowie B- und C-Mandaten. Die A-Mandate umfassen die
türkischen Gebiete. Zu den B-Mandaten gehören unsere Kolonie
Ostafrika, die mit etwa 994 000 Quadratkilometern an
England fiel. Die beiden nordwestlichen Bezirke Ruanda und
Urundi mit 48 000 Quadratkilometern erhielt Belgien
als Mandat. Kamerun mit 702 000 Quadratkilometern wurde
Frankreich zuerteilt, einen Streifen im Nordwesten von 88 000
Quadratkilometern bekam England. Togo fiel in seiner östlichen
Hälfte mit 56 000 Quadratkilometern an Frankreich und in
seiner westlichen mit 33 000 Quadratkilometern an England.
Bei
den C- wird gegenüber den B-Mandaten insofern ein Unterschied gemacht,
als ihre politische und geographische Lage die Anlehnung an einen Nachbarstaat
zuläßt. So wurde für unser Südwest mit
835 000 Quadratkilometern die Südafrikanische Union
bestimmt, für unsere Südseebesitzungen südlich des
Äquators mit rund 240 000 Quadratkilometern Australien,
nördlich davon Japan und für Samoa Neuseeland.
Die Südseeinsel Nauru behielt sich England vor.
Das Mandatssystem ist als wichtiger Bestandteil des
Völkerbundes im Artikel 22 des Völkerbundstatutes
verankert. Eine Sonderkommission hat die Aufgabe, die Jahresberichte und
Verwaltungsmethoden der Mandatsregierungen zu überprüfen und
Beschwerden entgegenzunehmen. Versuche, die Rechtslage der Mandate nach
Gutdünken auszulegen, sind natürlich des öfteren gemacht
worden. In jüngster Zeit beweisen die Äußerungen japanischer
und belgischer Minister, daß ihre Regierungen die überantworteten
Mandatsgebiete nie wieder herausgeben werden, wie gern man bereit ist, diese
Gesetze zu mißachten.
Wenn überhaupt in einer Mandatsbestimmung der Annexionsbegriff
verschleiert enthalten ist, so bei den
C-Mandaten. Sie werden von den Mandataren geradezu als Teile des
Eigenbesitzes verwaltet, da sie politisch und geographisch
anlehnungsbedürftig erscheinen. Es war an und für sich falsch,
Samoa mit seiner kulturell hochstehenden Bevölkerung, ebenso wie
Südwestafrika mit seiner den Landescharakter bestimmenden
weißen Bevölkerung als C-Mandate zu ernennen. Wenn die
Südafrikanische Union versucht, Südwest als 5. Provinz
einzugliedern, so holt sie sich die Kraft dazu aus dieser Verfügung.
Zu den ersten Maßnahmen der Mandatsregierung gehörte leider die
fast restlose Vertreibung des deutschen Elementes. Wie man mit dem Verkauf
deut- [318] schen Privatbesitzes
verfuhr, zeigt ein Beispiel aus unserem Ostafrika. Der deutsche Besitz mit einem
Gegenwartswert von 650 Millionen Mark ging im Liquidationsverfahren
gemäß des englischen Mandatsberichtes in die Hände von
Engländern, Indern, Griechen und Italienern über, und
zwar - für die Gesamtsumme von 27 Millionen Mark,
d. h. knapp 3% seines Wertes.
Die Beurteilung der Lage unserer Kolonien nach dem Kriege muß unter
zwei Gesichtspunkten erfolgen: vom Stand der allgemeinen Kolonialwirtschaft
und von der Möglichkeit, unter der sich die Deutschen dort betätigen
dürfen. Unsere Kolonialgesellschaften entstanden um 1885, von denen eine
große Zahl, besonders in Ostafrika und in der Südsee,
späterhin ihren Aktionären die Rentabilität innerdeutscher
Aktiengesellschaften weit übersteigende Dividenden auszahlen konnten.
Der Gesamthandel unserer Kolonien verdoppelte sich in den letzten fünf
Jahren deutschen Besitzes. Wäre die Entwicklung in gleichem Maße
ungestört fortgeschritten, und hätte der Krieg nicht der
aussichtsreichen deutschen Kolonialwirtschaft ein jähes Ende bereitet, so
bestände heute ein Gesamthandel von weit über 1 Milliarde
Mark. Als Grundlage hierfür dient die Gegenüberstellung zu dem
Werdegang von Parallelkolonien, die nicht in den Krieg verstrickt waren.
Bis zum Jahre 1924 waren uns die Kolonien verschlossen, und man konnte von
einer deutschen Kolonialtätigkeit kaum sprechen. Die erste
Wiederaufbauarbeit wurde dann durch Reichskredite ermöglicht, die
später durch Reichsentschädigung abgegolten wurden. Zur Zeit steht
Afrika im Zentrum unseres kolonialen Wiederaufbauwillens. Die deutsche
Einfuhr aus Afrika übersteigt die Ausfuhr dorthin um das Sechsfache.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß das Deutsche Reich jetzt an
deren Wirtschaft bis zu einem gewissen Prozentsatz wieder beteiligt ist.
In Togo und Kamerun befinden sich wieder eine Anzahl
Reichsdeutscher, die in letzter Zeit auch als Farmer und Pflanzer tätig sind.
Ein Teil unserer Handelsgesellschaften hat ihre Pflanzungen
zurückerworben; doch ist der deutsche Einfluß im ganzen noch
gering. Die innere Zerreißung der beiden Länder durch die
Zuerteilung an Frankreich und England hat sich durch die damit verbundene
Zerstückelung und durch hohen Steuerdruck verhängnisvoll
ausgewirkt.
In Südwest
sind die Deutschen mit rund 12 500
Köpfen bei einer weißen Bevölkerung von etwa 32 000
zwar in der Minderheit, doch spielen sie kulturell die Hauptrolle. Die
Engländer sind zahlenmäßig in der Minderheit. Trotz
aller Angriffe aus der Union ließen sich die Deutschen nicht entwurzeln,
verstanden sogar, der fremden Mandatsherrschaft wichtige Gerechtsame
abzuzwingen. Ein harter Kampf, durchaus vergleichbar dem unserer Grenzlanddeutschen im Memelland, in
Eupen-Malmedy, Oberschlesien usw. Die Tatsache,
daß Südwest und die Südafrikanische Union Länder
sind, die Gleiches produzieren und exportieren, also gewissermaßen
Konkurrenzländer sind, die ihre Märkte scharf abgegrenzt halten
sollten, anstatt zusammenzulegen, hat bereits zu mancherlei Bedenken
Anlaß gegeben. Das Deutschtum von Südwestafrika hat
[319] keinen Zweifel
darüber gelassen, daß es von seinem Recht der Mitbestimmung
über die Zukunft seines Landes Gebrauch machen will und daß es
eine einseitige Annexionspolitik der Südafrikanischen Union ablehnt.
In unserem Ostafrika ist neuerdings ein schwerwiegendes Problem aufgetaucht.
Über 24 000 Inder, fast viermal soviel wie zur deutschen
Zeit, haben sich inzwischen dort niedergelassen. Sie erschweren als
Großkaufleute und Großgrundbesitzer das Leben der Deutschen
ebenso wie die Tatsache, daß Japan in jüngster Zeit den
Import zu einem hohen Prozentsatz (21%) an sich gerissen hat.
Gemäß der letzten Berichte übersteigen nach Abzug der
Beamten und Soldaten die 2100 deutschstämmigen Siedler an Zahl die der
Engländer. Das Verhältnis zwischen Deutschen und
Engländern ist zur Zeit ohne Spannung. Deutsche Missionsgesellschaften
sind wieder vertreten, deutsche Arzte dürfen sich betätigen.
In dem japanischen Mandat, an dem sich nach Japans Austritt aus
dem Völkerbund nichts geändert hat, ist der Einfluß
Deutschlands so gut wie erloschen. Die Zahl der dort lebenden Japaner ist
von 8000 im Jahr 1924 auf rund 36 000 im Jahre 1934 gestiegen. Die
Bevölkerungszunahme ist zum Teil auf militärische
Maßnahmen zurückzuführen.
In Neu-Guinea
beanspruchen die Goldbergwerke zur Zeit die ganze
Aufmerksamkeit. Die Zahl der Deutschen ist dort wieder auf 450 gestiegen. Samoa beherbergt
etwa noch 400 Deutsche, die sich den allgemeinen
Verhältnissen angepaßt haben und sehr beliebt sind.
Wie wichtig die Kolonialfrage ist, sollen einige Vergleichszahlen in bezug auf die
verschiedenartige Bevölkerungsdichte einiger Staaten zeigen, und
ihr Mißverhältnis zu Deutschland. Es entfallen an Bewohnern auf
1 qkm:
|
ohne Kolonien |
mit Kolonien
|
in Belgien |
257 |
8,7
|
in Holland |
217 |
28
|
in England |
264 |
12
|
in Frankreich |
74 |
8,7
|
in Italien |
131 |
16
|
in Rußland |
6,7 |
—
|
in Deutschland |
140,5 |
—
|
Die Bevölkerungsdichte des
Mutterlandes
im Vergleich zu der des Gesamtreiches bei den angegebenen
Ländern:
[450]
Die Zeichnungen veranschaulichen die Bevölkerungsdichte des
Mutterlandes im Vergleich zu der des Gesamtreiches bei den angegebenen Ländern.
Die Bevölkerungsdichte ist pro qkm angegeben, und in der zeichnerischen
Darstellung entspricht jede Figur 10 Bewohnern pro qkm.
Deutschland besitzt nicht die Möglichkeit, seinen
Bevölkerungsüberschuß in eigenen Kolonien
unterzubringen.
|
Würden die Vereinigten Staaten von Nordamerika, deren
Gebietsausdehnung etwa 17 mal so groß ist wie die des Deutschen
Reiches in seiner durch Versailles bestimmten Verkleinerung, eine ähnlich
dichte Bevölkerung aufweisen, so müßten dort anstatt
130 Millionen 1 Milliarde Menschen leben. Das Bild wird noch
bezeichnender bei Gegenüberstellung von Kolonialbesitz zu dem
betreffenden Mutterland. So ist der von Frankreich 22 mal, Portugal
23 mal, Holland 60 mal, Belgien 80 mal und England
105 mal, der seinerzeit von Deutschland erworbene aber nur 6 mal
so groß als der jetzige Rumpfkörper.
Die Einwilligung Deutschlands, die Kolonien unter dem Vorwand seiner
Unfähigkeit unter fremde Verwaltung stellen zu lassen, seine Besitzrechte
auf diese [320] nicht längst
geltend gemacht zu haben, obgleich gerade das Mandatssystem einer solchen
Forderung Raum gibt,
das ist Deutschlands große
Schuld.
Von dieser Schuld sprechen Deutschland und die Welt nicht. Wohl aber von einer
angeblichen
Kolonialschuld, die so lächerlich erlogen war, daß sie der
verständige Ausländer nie ernst genommen hat. Die
Erwähnung der uns "nachträglich" aufgezwungenen
Kolonialschuld wird jetzt wissentlich vermieden. Es wäre zu
widerspruchsvoll, denn die von Deutschland angewandten
Kolonisationsmethoden sind allgemein als erfolgreich anerkannt und
deren Annahme den Mandataren in Afrika und in der Südsee
englischerseits empfohlen worden.
Da die alten Vorwürfe keine Zugkraft mehr besitzen,
müssen neue erfunden werden. Das neue Deutschland sei, so wird
jetzt behauptet, nach Einführung der neuen Rassegesetze und des
Arierparagraphen nicht mehr in der Lage, die Pflichten eines Mandatars zu
erfüllen, d. h. für das Wohl der Eingeborenen zu sorgen und
sie unter Berücksichtigung ihrer Sitten, Gebräuche und
religiösen Anschauungen zu erziehen. Dieser Ansicht sei entgegnet,
daß das neue Deutschland wieder einmal mißverstanden worden ist.
An anderer Stelle dieses Buches ist die
Haltlosigkeit dieses Vorwurfes durch Prof. Dr. Otto
Fischer dargelegt worden. Derartige Einwürfe erwecken leider den
Anschein, als ob diesmal "vorbauend" ein giftiges Samenkorn für eine
Kolonialschuld Deutschlands gesetzt werden soll. Seine schädliche
Wirkung sollte von vornherein mit allen Mitteln unterbunden werden.
Die alliierten und assoziierten Mächte setzen die Lüge
von einer kolonialen Unfähigkeit Deutschlands nicht nur in die
Welt, um uns unter diesem Deckmantel die Kolonien zu entreißen,
sondern - und das soll besonders betont
werden - um der Erkenntnis ihrer völlig verkehrten
Kriegshandlungen vorzubeugen. Ihr Verhalten spottete dem, was man
von Kulturstaaten auch im Krieg erwartet. Sie haben den Krieg in unsere
Kolonien getragen, farbige Völker auf den europäischen
Kriegsschauplätzen gegen eine weiße Rasse verwendet und damit die
von ihnen selbst unterzeichnete Kongoakte mißachtet. Die Kongoakte
bestimmt, daß bei Ausbruch europäischer Konflikte die Kolonien der
kriegführenden Staaten als neutral zu betrachten seien. Es sollte
vermieden werden, daß Eingeborene außerhalb ihrer Gebiete
Verwendung finden, um unter allen Umständen das Ansehen der
weißen Rasse zu erhalten. Außerdem sollte den farbigen
Völkern gegenüber die Solidarität der Weißen gezeigt
werden.
Der Feindbund setzte sich bei Kriegsausbruch über diese wohl erwogenen
Gesichtspunkte hinweg. Deutschlands unerwarteter heldenhafter Widerstand, der
sich entgegen der Annahme der verbündeten
Mächte - nur Haß und Furcht ließ die 27 Staaten
ihre eigenen Gegensätze überbrücken - über 4
Jahre hinzog, schien dem früheren Feindbund den Einsatz farbiger Truppen
in Europa zu rechtfertigen. [321] Es war auch im
Altertum üblich, Kolonialvölker als Kriegsmaterial zu gebrauchen;
sie wurden aber nur gegen die eigenen Artgenossen eingesetzt. Es war
neu und gefährlich, Farbige im großen
Maßstabe gegen ein weißes Kulturvolk aufzuhetzen, ganz zu
schweigen von einer späteren Verwendung als Besatzungstruppe. Die
Gefahrenmomente für die künftige Weltgestaltung wurden damit
gegen die weiße Rasse ausgespielt. Die Farbigen begannen während
des Krieges in dem Europäer nicht mehr die überragende
Persönlichkeit von einst zu sehen; Schwarz und Weiß
kämpften Schulter an Schulter und wurden in unzähligen Schlachten
besiegt; sie lernten die Schwächen ihrer eigenen Herren kennen, die
Rassegrenzen verwischten sich im Lager der Entente, der Farbige wurde
begriffswach.
Diese geistige Umstellung wurde nach dem Kriege genährt durch den neuen
Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker, das Japan zu einer
Gleichberechtigung umzugestalten versucht, das der Bolschewismus benutzt, um
mit dem Ziel einer Revolution des Weltproletariats seine Propaganda in die
Kolonialländer zu tragen. Er bemüht sich dort in geschickter Weise,
die verwischten Rassegrenzen in Klassegrenzen zu verwandeln. Weiteren
Vorschub in dieser Richtung leistet Frankreich. Die Maßnahmen, das
Heimatheer durch farbige Truppen aufzufüllen, der Gedanke, die Kolonien
als Rekrutierungsgebiete aufzufassen und die allgemeine Wehrpflicht
einzuführen, sowie die Verleihung des Bürgerrechts an die
Eingeborenen reden eine deutliche Sprache.
Die Folgen der Handlungsweise des früheren Feindbundes sind, wenn sie
ihm auch eine Zeitlang Vorteile brachten, für die Zukunft unabsehbar. Sie
haben bei den Farbigen ein Selbstbewußtsein erzeugt, an dem Europa noch
einmal schwer zu tragen haben wird,
das ist die große
Kolonialschuld des früheren Feindbundes,
die späterhin vielleicht einmal mit sehr viel schwerwiegenderen Worten
bezeichnet werden wird.
Deutschlands tatsächliche Schuld liegt nur in einer kaum wieder
gut zu machenden Verfehlung gegen sich selbst; die uns aufgezwungene
"Kolonialschuld" aber wird durch die Kolonialgeschichte unseres Volkes, durch
die von Deutschland verfolgte Eingeborenenpolitik, die Art der Erwerbung der
Kolonien, sowie ihre wirtschaftliche Erschließung widerlegt.
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