Bd. 8: Die Organisationen der Kriegführung,
Dritter Teil:
Die Organisationen für das geistige Leben im
Heere
Kapitel 1: Die deutsche
Verwaltung
des Generalgouvernements in Belgien
1914-1918 (Forts.)
Generalleutnant Hans v. Winterfeld
5. Die Zivilverwaltung.
(Forts.)
Die Verwaltungstrennung.
Nachdem die Flamenpolitik des Generalgouverneurs ein stetiges, wenn auch
langsames und planmäßig gefördertes Vorschreiten zum Ziel
der Verwaltungstrennung bezweckte, mußte es bei ihm und den Organen
seiner Verwaltung das äußerste Befremden erregen, als unvermutet
im Frühjahr 1917 aus Berlin von der Reichsleitung das Verlangen
ausgesprochen wurde, nunmehr schneller damit vorzugehen. Die Vorbereitungen
dafür konnten noch nicht so weit gefördert sein, besonders für
Flandern, daß durch eine Überhastung nicht große
Unzuträglichkeiten eingetreten wären. Erst nach langem Widerstande
gab der Generalgouverneur nach, so daß die endgültige Trennung in
Wallonien und Flandern ins Auge gefaßt wurde. Es sei gleich
vorausgeschickt, daß die Verwaltungstrennung eine ausschlaggebende
Wirkung auf den Fortgang der Flamenbewegung nicht gehabt hat. Zwar ging die
Fortführung der eigentlichen Flamenpolitik des Generalgouverneurs
nunmehr ganz natürlich von der Politischen Abteilung auf den Chef der
Verwaltung in Flandern über, weil dessen Verwaltung ja gar keinen
anderen Zweck hatte, als eben im flämischen Sinne zu arbeiten. Aber nach
Überwindung einiger Übergangsschwierigkeiten verschiedener
Personenveränderungen änderte sich in der Sache nichts.
Die zum 1. Juli 1917 in Aussicht genommene Trennung der Verwaltung in zwei
Hälften hatte den Zweck, das eine der beiden neuen Verwaltungsgebiete
nur nach den Rücksichten der flämischen, das andere nach denen der
wallonischen Bevölkerung zu verwalten, beide natürlich mit
gebührender Berücksichtigung der deutschen militärischen
Interessen, soweit es der Krieg eben verlangte.
Die Trennung war dadurch verhältnismäßig leicht, daß
die Rassen- und Sprachengrenze ziemlich scharf ausgeprägt von West nach
Ost lief und mit ganz geringen Ausnahmen auch die schon bestehenden
politischen Grenzen dazu paßten. So konnten die Provinzen
Ost- und Westflandern, Antwerpen, Limburg an Flandern, Lüttich,
Luxemburg, Hennegau und Namur an Wallonien fallen. Nur der zur Provinz
Brabant gehörige Kreis Nivelles mußte geteilt [77] werden, so daß
diese Provinz bloß zum größeren Teile an Flandern fiel. Die
Hauptstadt Brüssel gehörte dazu.
Sobald die Belgier merkten, daß es mit der Verwaltungstrennung ernst
wurde, regnete es Proteste. Besonders wurde behauptet, daß Brüssel
keine überwiegende flämische Bevölkerung habe, und dazu
allerlei falsche oder falsch aufgefaßte Statistiken und Beweise
angeführt.
Das gegenteilige, von der deutschen Verwaltung gesammelte Material war aber so
erdrückend und einwandfrei, daß kein Grund vorlag, aus solchen
Rücksichten von der geplanten Maßregel abzustehen.
Eine nur geringe Schwierigkeit bot die notwendige Auseinandersetzung der nach
verschiedenen Verwaltungsgebieten aufgeteilten Provinzteile. Wegen der sehr
weitgehenden Selbstverwaltung wurden eine große Anzahl
Verwaltungszweige davon getroffen.
Sehr viel größer war eine andere Schwierigkeit. Die Umwandlung der
bisherigen einen zentralistischen Verwaltung in zwei nebeneinander auf gleichem
Fuße bestehende war nach Ansicht der belgischen Regierung eine so
tiefgreifende, geradezu revolutionäre Veränderung der bestehenden
Staatsform, daß sie diese unter keinen Umständen anzuerkennen
gewillt war. Wäre doch dadurch mindestens in einem der neuen Landesteile
der überwiegende französisch gerichtete Einfluß gebrochen
worden.
Die Regierung stand nicht an, die Trennung als ein hochverräterisches
Unternehmen zu bezeichnen, welches nicht mehr mit den Bestimmungen der
Haager Landkriegsordnung im Einklang stände.
Dadurch kamen ihrer Regierung gegenüber alle diejenigen belgischen
Beamten, welche bisher mit ihrem Einverständnis auch unter der deutschen
Verwaltung ihren Dienst ganz loyal getan hatten, in die Zwangslage, entweder an
diesem Hochverrat teilzunehmen oder den Dienst einzustellen. In letzterem Falle
gingen sie selbstverständlich ihres bisherigen Gehaltes verlustig.
Natürlich war es für diese Leute ein sehr großer
Gewissens- und materieller Zwang, sich in dem einen oder anderen Sinne zu
entscheiden.
Im Schoße der deutschen Verwaltung war mit dieser Tatsache gerechnet
worden, und gerade deswegen hatte man nicht so große Eile mit der
Trennung gehabt. Man wollte erst Zeit gewinnen, um die nötige Anzahl
flämischer Beamten heranzuziehen. Nun stellte sich allmählich
heraus, daß viele von den höheren Beamten in den Ministerien den
Dienst verweigerten. Außer ihren politischen Bedenken war bei vielen
ausgesprochenermaßen der Grund der, daß es in Namur, wohin die
wallonische Verwaltung verlegt werden mußte, zu langweilig sei.
Außerdem sei die Wohnungsfrage für die nach Wallonien Versetzten
schwierig.
Letzteres war zweifellos richtig. In dem kleinen Namur machte die Unterbringung
der vielen dorthin verlegten oder ganz neuen Behörden die
aller- [78] größten
Schwierigkeiten. Wieder regnete es Proteste seitens belgischer Organisationen
und Einzelpersonen.
Die Aufgabe war nicht leicht zu lösen. Zunächst angewendete
Zwangsmaßnahmen konnten bei der schließlich sehr großen
Zahl der Streikenden nicht weitergeführt werden, und so blieb nichts
übrig, als mit neu eingestellten, vielfach wenig brauchbaren Belgiern und
einer größeren Zahl deutscher Beamter, welche schließlich die
Heimat hergeben mußte, auszukommen.
Trotzdem gelang es in nicht zu langer Zeit, einen ziemlich vollzähligen
Beamtenkörper zusammenzustellen.
An die Stellen der Chefs der Verwaltungen wurden durch Allerhöchste
Kabinettsorder der preußische Landrat Haniel für Wallonien und der
badische Oberamtmann Schaible für Flandern berufen. Ersterer war bisher
Präsident der Zivilverwaltung im Hennegau, letzterer in der
Zentralpolizeistelle des Generalgouvernements tätig gewesen. Beide
kannten daher die Verhältnisse der ihnen übergebenen
Verwaltungsgebiete genau; für die Wahl des letzteren war außer
seiner sonstigen Eignung noch seine Angehörigkeit zum katholischen
Bekenntnis, dem die Mehrzahl seiner neuen Untergebenen angehörte,
bestimmend gewesen.
Die Verwaltungstrennung hatte eine weitere große Umgliederung der
Zivilressorts zur Folge.
Es wäre natürlich am wünschenswertesten gewesen, wenn jede
der beiden Verwaltungen für sich mit allen Abteilungen versehen gewesen
wäre, die zur Führung der Geschäfte nötig waren.
Dieses hätte aber zur Folge gehabt, daß einzelne Abteilungen der
bisherigen Zentralverwaltungen hätten geteilt werden müssen, bei
denen dies nur zur Erschwerung der Geschäfte geführt hätte.
Es mußte ganz untunlich sein, die Finanzverwaltung und die Verwaltung
für Handel und Gewerbe aufzuteilen. Gerade hier kam es im deutschen
Interesse darauf an, in beiden Ressorts einheitlich nach denselben
Gesichtspunkten zu arbeiten, was durch Stellung unter zwei verschiedene
Verwaltungschefs zu den größten Schwierigkeiten hätte
führen müssen. So blieb nichts übrig, als auch diese beiden
Verwaltungen ganz selbständig zu machen und dem Generalgouverneur
unmittelbar zu unterstellen.
In den Verhältnissen der schon bis jetzt selbständigen
Bank- und Politischen Abteilung trat nur bei der letzteren eine ziemlich wichtige
Änderung ein. Die bisher von ihr geleitete Abteilung für die
Flamenpolitik wurde dem Verwaltungschef für Flandern als dem nunmehr
allein zuständigen überwiesen und die Presseangelegenheiten in den
beiden nun getrennten Landesteilen den beiden neuen Verwaltungschefs
zugeteilt.
Es bestanden fortab im ganzen sechs selbständige Verwaltungen und die
Zentralerntekommission unter unmittelbarer Leitung des Generalgouverneurs,
sozusagen sieben gleichgestellte Zivilministerien. Da ihre Geschäftsgebiete
von [79] selber vielfach
ineinander griffen - man denke nur an die Finanzabteilung, die mit allen
anderen in enger geschäftlicher Berührung
stand -, so war die Frage der Einsetzung einer Art
Ministerpräsidenten oder eines Chefs des Zivilstabes erwogen worden, um
durch ihn eine Einheitlichkeit der dem Generalgouverneur vorzutragenden
Angelegenheiten zu gewährleisten.
Diese Absicht scheiterte an der Auswahl einer für diesen schwierigen
Posten geeigneten Persönlichkeit. Vom Reichskanzler war beabsichtigt und
vorgeschlagen worden, dem Chef der Politischen Abteilung in diesem Sinne eine
überragende Stellung anzuweisen, der Generalgouverneur konnte sich aber
aus mancherlei sachlichen Gründen mit diesem Gedanken nicht
befreunden. Es wurde dann der Ausweg gefunden, daß ein Leiter der
Zivilkanzlei des Generalgouverneurs bestellt wurde, welcher die Verbindung
zwischen den Abteilungen herstellen sollte. Der betreffende Beamte ist seinem oft
recht schwierigen Amte stets mit dem größten Takt erfolgreich
gerecht geworden.
Die neue Verwaltungsorganisation begann nun ihre Tätigkeit.
Selbstverständlich stellten sich zunächst einige Reibungen ein, aber
nach nicht langer Zeit lief die Maschinerie ohne größere
Schwierigkeiten noch 1½ Jahre bis zum Ende der deutschen
Besetzung.
Besonders im Verwaltungsgebiet Wallonien, welches bisher in politischer
Beziehung gegen Flandern wegen der besonders wichtigen Flamenfrage etwas
zurückgestanden hatte, fing ein reges politisches Leben zu erblühen
an.
Schon früher hatte es im Wallonenlande eine zwar schwache Partei
gegeben, welche ganz bewußt den von den Französlingen
gewünschten Anschluß an Frankreich wenigstens in kultureller und
wirtschaftlicher Beziehung ablehnte. Sie wollten eben Wallonen sein. Es gab
sogar eine eigene altertümliche wallonische Sprache, welche in einigen
wenigen Bezirken in der Gegend von Lüttich noch gesprochen wurde.
Die Stärkung dieses im besonderen wallonischen Volkstums nahm sich die
neue Verwaltung ganz besonders an. Begünstigt wurde dies Bestreben
durch den Umstand, daß die Leitung der Presseangelegenheiten zu den
Befugnissen des Verwaltungschefs gehörte.
So zeigten sich denn bald vielversprechende Anläufe zu einer neuen,
nicht-antideutschen Orientierung auch in diesem Landesteil.
Ganz selbstverständlich war weiter die pflegliche Behandlung, welche die
Verwaltung den nicht unbeträchtlichen Gebietsteilen in der Provinz
Luxemburg angedeihen ließ, die eine deutschsprechende
Bevölkerung und auch Gesinnung aufwies. In der Gegend von Arlon, nicht
weit von der Grenze des Großherzogtums Luxemburg, hielten sich diese
alten deutschen Sprachinseln. Durch Förderung von Schulen und
ähnliche Maßregeln geschah alles, was in dieser Beziehung getan
werden konnte.
[80] Es ist wohl kein Zweifel,
daß im Falle eines günstigen Kriegsausganges diese Gebiete dem
Deutschen Reiche hätten gewonnen werden können, ebenso
wie dies im umgekehrten Falle, allerdings ohne die Berechtigung der
Volksgemeinschaft mit Eupen und Malmedy, geschehen ist.
Die Finanzabteilung.
Erst durch die Verwaltungstrennung war die so wichtige belgische
Finanzverwaltung eine selbständige Abteilung des Generalgouvernements
geworden.
Wurde die deutsche Zivilverwaltung in ihren Zielen durch die Forderungen des
deutschen Interesses beeinflußt, so war sie doch andererseits durch die zur
Verfügung stehenden Geldmittel beschränkt.
Es war klar, daß die deutsche Verwaltung dem Deutschen Reiche keine
Kosten verursachen durfte. Für das Besatzungsheer waren ja nach
völkerrechtlichen Begriffen die zu erhebenden Kontributionen bestimmt;
aber auch die nicht auf diese Geldquellen angewiesene Zivilverwaltung
mußte mit belgischem Gelde unterhalten werden, da sie ja für das
Land selber zu arbeiten bestimmt war, allerdings unter Wahrung der Interessen
der deutschen Kriegführung und Volkswirtschaft.
Der belgische Haushaltsetat betrug vor dem Kriege in Einnahme und Ausgabe
etwa 800 Millionen Franken. Mit der deutschen Besatzung verminderten sich die
Ausgaben um ein beträchtliches, denn selbstverständlich fielen die
Kosten für das Heer, die Zivilliste, die abwesenden Minister, die
Ministerien des Auswärtigen, der Kolonien, der Eisenbahnen und viele
andere kleinere Ausgaben fort; auch die Staatsschuld nach dem feindlichen
Ausland brauchte nicht mehr verzinst zu werden.
Andererseits waren aber auch die Einnahmen ganz erheblich
zurückgegangen. Zum großen Teil ergab sich das aus dem
Kriegszustande überhaupt, denn durch die Blockade waren die
Eingangszölle und alle sonst aus dem Außenhandel eingehenden
Einnahmen, sowie diejenigen aus der Kongokolonie entweder ganz fortgefallen
oder sehr stark vermindert; auch die Eisenbahnen, Post und Telegraphen brachten
nichts mehr ein.
Aus diesen Verminderungen auf beiden Seiten ergab sich ein Finanzbedarf, der im
letzten Jahre der deutschen Verwaltung rund 300 Millionen Franken betrug.
Mit den übriggebliebenen Geldquellen der Friedenszeit konnte dieser
Bedarf natürlich nicht gedeckt werden. Eine ausgiebige Umgestaltung der
belgischen Steuergesetzgebung erwies sich als dringend nötig. Zum
Glück konnte dies ja ohne Beanspruchung eines Parlamentes durch
Verordnungen des Generalgouverneurs, welche Gesetzeskraft hatten,
bewerkstelligt werden.
Die belgische Steuergesetzgebung stand auf einem ungewöhnlich
unmodernen Standpunkt. Im besonderen die direkten Steuern waren sehr
ab- [81]
änderungsbedürftig. Es bestand bisher keine Besteuerung des
mobilen Vermögens und des Einkommens, die direkten Steuern waren
großenteils ein Flickwerk von Auflagen auf Fenster, beschäftigte
Dienstboten und Arbeiter, Maschinen, Pferde und Wagen und ähnliche an
sich leicht zu erfassende Steuerobjekte, die aber jede Folgerichtigkeit und
Gerechtigkeit vermissen ließen.
Weiter kannte man an direkten Steuern die Grundsteuer, Patentsteuer, letztere in
mancher Hinsicht unseren Gewerbesteuern ähnlich, Bergwerksabgaben,
Stempelsteuern auf allerlei Verträge, Erbschaftssteuern und
ähnliches. Die meisten dieser Steuern waren so unsozial wie
möglich. Diejenigen auf die vorerwähnten Luxusgegenstände
konnten nur schematisch ausgestaltet werden und ließen sich daher leicht
umgehen. Wohlhabende, ja reiche Leute konnten, wenn sie es geschickt, aber
durchaus im Rahmen des Gesetzes anfingen, nur mit
verhältnismäßig geringen Beträgen zu Steuern
herangezogen werden, da ja Vermögens- oder wirklich durchgreifende
Einkommensteuern vollständig fehlten.
Zu den hauptsächlichsten indirekten Steuern, welche gute Einnahmen
geliefert hatten, zählten die Zucker-, Branntwein- und Brausteuer. Auch sie
konnten zum Teil, weil das Rohmaterial zu den betreffenden Fabrikationszweigen
eingeschränkt werden mußte, nicht die bisherigen Erträge
bringen.
Zunächst wurden also alle bestehenden Zölle, Abgaben und Steuern
weiter erhoben. Auch Deutschland und die besetzten französischen Gebiete
wurden weiter als Zollausland behandelt und mit aus diesem Grunde die Grenze
gesperrt. Dann begann sofort die Inangriffnahme der Bearbeitung neuer
Vermögens- und Einkommensteuergesetze. Die Beamten des belgischen
Finanzministeriums hatten die Berechtigung dieser Steuern schon lange erkannt
und beteiligten sich durchaus einwandfrei an dieser Arbeit. Es war aber sehr
schwierig, die Grundlagen dafür zu finden, da eben jede Statistik
über Vermögen und Einkommen bis dahin vollständig
fehlte.
Bis diese Gesetzgebung daher eingeführt und wirksam werden konnte,
blieb nichts anderes übrig, als von dem in Belgien schon bewährten
Mittel Gebrauch zu machen, nämlich entsprechende Zuschläge zu
den bestehenden Steuern, direkten und indirekten, zu machen. Durch besondere
Verordnung wurden z. B. die Zuschläge für
landesflüchtige Belgier, welche auf die deutsche Aufforderung nicht nach
Belgien zurückkehrten, um das Vielfache erhöht.
Auch allerlei neue Besteuerungsarten für die Landwirtschaft wurden
eingeführt. Sie hatte infolge des Krieges am wenigsten gelitten, hatte im
Gegenteil sehr gute und sichere Einnahmen, die zum Teil wohl über das
sozial Gerechte hinausgingen. Ihre günstige Lage zeigte sich auch
besonders durch das Anschwellen der ländlichen Spareinrichtungen und die
Tilgung von Schulden. Sie bildete daher eine ergiebige Einnahmequelle für
Steuern.
So gelang es, den Geldbedürfnissen der deutschen Zivilverwaltung
vollständig gerecht zu werden. Die Finanzabteilung war immer in der Lage,
für [82] neue Ausgaben Deckung
zu schaffen, ohne daß irgendwie eine Aussaugung des Landes stattgefunden
hätte. Trotzdem wurde diese Behauptung in der feindlichen Hetzpresse
immer wiederholt.
Mit dem Augenblicke der Verwaltungstrennung hätte ja theoretisch die
Teilung der Finanzabteilung in je eine für die beiden neuen
Verwaltungsgebiete erfolgen sollen. Die praktische Überlegung verhinderte
dies aber, weil die Trennung zu den größten Schwierigkeiten
hätte führen müssen. Sie erwies sich auch als ganz
überflüssig, da es schnell gelang, die Bedürfnisse der beiden
neuen Verwaltungen mit der Geschäftsführung der Finanzabteilung
in die beste Übereinstimmung zu bringen. So wurde nun auch die
Finanzabteilung eine selbständige, dem Generalgouverneur unmittelbar
unterstehende, und hat bis zum Schluß ohne Unzuträglichkeiten
weiter gearbeitet.
Die Abteilung für Handel und Gewerbe.
Auch die mit vollzogener Verwaltungstrennung selbständig gewordene
Abteilung für Handel und Gewerbe war aus kleinem Umfang zu einer
mächtigen Organisation emporgeblüht.
Eine der ersten Bitten, die der Bischof von Lüttich dem ersten
Generalgouverneur bei dessen Eintreffen in Belgien vortrug, war, daß
möglichst bald Maßnahmen zur Wiederbelebung der gewerblichen
Tätigkeit getroffen werden möchten. Dieser Geistliche, der erste
Staatsbeamte, welcher die Verbindung mit der besetzenden Macht suchte, hatte
eine der wichtigsten Fragen berührt. Denn Belgien, dessen Landwirtschaft
sein Volk nicht ernähren konnte, war ja auf die Industrie und den damit
verbundenen Handel zu seinem Gedeihen angewiesen. Die geringe
Größe des Landes im Verhältnis zur Zahl seiner
enggedrängten Bevölkerung bedingten es, daß Belgien einer
sehr großen Einfuhr von Lebensmitteln bedurfte, welches es nur mit den
Erzeugnissen seiner Gewerbe durch Vermittlung des Handels bezahlen
konnte.
Rohstoffe aber, mit Ausnahme der Kohlen, Steine und Erden und des Flachses,
fehlten dem Lande fast gänzlich, so daß die Gewerbe auch hiervon
für ihre Betätigung einer sehr großen Einfuhr
benötigten.
Diese Einfuhr wurde daher im ganzen so bedeutend, daß die Ausfuhr der
durch Veredelung der Rohstoffe gewonnenen Fabrikate doch noch nicht die
belgische Handelsbilanz zu einer aktiven gemacht hätte, wenn nicht die
reichen Gewinne des Handels auch noch aus anderen Quellen geflossen
wären. Diese Gewinne erwuchsen aus dem Umschlaghandel in Antwerpen,
den Durchfuhreinnahmen der Eisenbahnen und Kanäle und der sehr hohen
Verzinsung der in ausländischen Unternehmungen angelegten riesigen
Kapitalien, sowie auch aus dem starken internationalen
Bäder- und Reiseverkehr.
Daß die Industrie trotz der mangelnden Rohstoffe in Belgien ein so
günstiges Betätigungsfeld finden konnte, lag an den
glücklichen Arbeitsbedingungen.
[83] Die Kohle war in
nächster Nähe zu finden; die Rohstoffe konnten zum
größten Teil zur See, oft bis unmittelbar zur Arbeitsstelle, und dann
auf gut entwickeltem Eisenbahn- und Kanalnetz mit billigen Tarifen und nur
kurzen Wegen weiterbefördert werden. Der große
Menschenüberfluß lieferte viele und billige Arbeitskräfte,
für die nur geringe soziale Lasten aufzubringen waren.
So waren die Gewerbe und der Handel in Belgien in der blühendsten
Verfassung und in weiterem raschen Aufschwung.
Wie stark diese Zunahme war, zeigt die durchschnittliche jährliche
Zunahme im Handelsgewerbe um 450
Aktien- und 650 offene Handelsgesellschaften.
In den ersten Kriegstagen waren Handel und Gewerbe sofort empfindlich in
Mitleidenschaft gezogen worden. Fast gar nicht allerdings durch die unmittelbaren
mechanischen Einwirkungen der Kriegshandlungen; denn die
Beschädigungen durch die Gefechte waren für die industriellen
Anlagen außerordentlich gering. Erst in der eigentlichen Zone des
Stellungskrieges, in Westflandern, war allerdings schließlich alles durch die
Kämpfe zerstört; in diesem Gelände, welches
überwiegend landwirtschaftlich genutzt war, befanden sich aber
verhältnismäßig nur wenige industrielle Anlagen. Die
hauptsächlichsten Industrien und Handelsplätze lagen im Maastale,
an der Sambre, bei Mons, Brüssel, Antwerpen, Gent und am Oberlauf der
Schelde.
Zunächst standen alle diese Industrien still. Der vollständig
stillgelegte Eisenbahnverkehr und der dadurch hervorgerufene Kohlenmangel war
eine der Hauptursachen. Weiter aber trug sehr viel der Umstand dazu bei,
daß ein großer Teil der Besitzer industrieller Werke, um den
Kriegswirren zu entgehen, unter Mitnahme des flüssig zu machenden
Vermögens ins Ausland geflüchtet war.
Die Grundlage der belgischen Industrie bildet die Kohle in den drei großen
Becken von Lüttich, Charleroi und Mons. Zum Glück war die
große Mehrzahl der Kohlengrubenbesitzer nicht geflohen, sondern hatte
sich in richtiger Erkennung ihres eigenen Vorteils im Lande gehalten.
Mit ihnen trat die deutsche Verwaltung zunächst in Beziehungen. Ihr
Einfluß auf ihre Arbeiter, und deren Bedürfnisse auf
Erwerbsmöglichkeiten brachten es bald dahin, daß die
Tätigkeit in den Kohlengruben aufgenommen wurde. Natürlich kam
sie nicht überall gleichmäßig schnell in Gang, es waren auch
vielfache Schwierigkeiten zu überwinden, aber im Jahre 1915 war die
Kohlenförderung bereits auf zwei Drittel derjenigen des letzten
Friedensjahres gestiegen und hat sich gegen Ende der Besetzung wieder beinahe
der Friedensförderung genähert.
Diejenigen Industrien, welche nicht aus anderen Gründen an der Aufnahme
ihrer Tätigkeit gehindert waren, konnten also wieder mit dem nötigen
Brennstoff versorgt werden. Auch die städtischen
Gas- und Elektrizitätswerke konnten den nötigen Bedarf wieder
bekommen, so daß auch die Verkehrsverhältnisse durch
Inbetriebsetzung der Straßenbahnen sich bald wieder besserten.
[84] Da nun auch die von
deutscher militärischer Seite betriebenen Eisenbahnen und die zahllosen
Kleinbahnen einen sehr großen Kohlenbedarf hatten, so ergab sich sehr bald
die Notwendigkeit der einheitlichen Bewirtschaftung und Verteilung der
verfügbaren Kohlenvorräte. Es wurde bei der Abteilung für
Handel und Gewerbe die Kohlenzentrale errichtet, welcher im allgemeinen
ähnliche Befugnisse zustanden wie den für gleiche Zwecke in
Deutschland während und nach dem Kriege bestehenden Behörden.
Sie wurde auch in weitgehender Weise mit der später einsetzenden
Lieferung von Kohlen an neutrale Staaten, besonders an Holland, beauftragt,
wofür andererseits holländische
Vieh- usw. Lieferungen im Austausch nach Deutschland erfolgen
konnten.
Die Beaufsichtigung der eigentlichen Kohlenförderung lag in den
Händen der deutschen Bergverwaltungen in Lüttich, Charleroi und
Mons.
Außer den drei vorgenannten, schon vor dem Kriege in voller
Tätigkeit stehenden Revieren fand sich aber in Belgien noch eine andere
große Zukunftsmöglichkeit für den Kohlenbergbau. Im
Kempenlande, dem öden, an Holland anschließenden Nordostzipfel
des Landes waren kurz vor dem Kriege große Lager, allerdings in sehr
bedeutender Tiefe, gefunden worden, welche sich als eine Fortsetzung des
rheinisch-westfälischen Kohlengebietes darstellten. Die Abteufung einiger
Schächte war bei Kriegsausbruch gerade im Gange gewesen. Unter
Beteiligung staatlichen und ausländischen Kapitals hatten sich mehrere
große Gesellschaften zur Ausbeutung gebildet.
Die Weiterführung dieser Aufgaben lag im deutschen Interesse. Denn einer
der wenigen Rohstoffe, welche die feindliche Blockade dem Deutschen Reiche
nicht nehmen konnte, war gerade die Kohle, und davon konnte nie genug
vorhanden sein, um die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und diejenigen
der Neutralen, mit denen Deutschland Erzeugnisse austauschen wollte. Es kam
hinzu, daß jede Arbeit in Belgien deutsche Arbeiter sparte und für die
Front frei machte.
So wurde denn die Fortsetzung der Arbeiten an den Gruben bei Beeringen und bei
Genck ungesäumt in Angriff genommen und unter Verwendung der
neuesten technischen Hilfsmittel, besonders des Gefrierverfahrens zur
Durchbohrung der stark wasserhaltigen Bodenschichten, schnell gefördert.
Die Erschließung der kohlenführenden Schichten gelang dann auch
bald, und die Förderung hatte bei Kriegsende schon eine namhafte
Höhe erreicht. Daß diese Werke mit den neuesten Einrichtungen auch
in bezug auf die Fürsorge für die Arbeiter, z. B. durch
Förderung des Siedelungswesens, ausgestattet wurden, bedarf bei der
Erwähnung einer deutschen Verwaltung keiner besonderen
Versicherung.
In gleicher Weise wurden die Steinbrüche, soweit sie nicht schon zum
Arbeitsgebiet der militärischen Baudirektion gehörten, in Betrieb
gehalten oder neu genommen. Besonders Kalksteinbrüche als notwendige
Hilfsmittel für die Eisen- und Stahlgewinnung auch im lothringischen und
rheinischen Industriegebiet mußten in umfangreicher Weise ausgenutzt
werden.
[85] Die doppelte
Ausnutzung der Brüche einerseits, wie schon früher dargelegt, durch
die militärischen Behörden, andererseits durch die zivilen
Bergverwaltungen, mag als eine wenig glückliche Arbeitszersplitterung
erscheinen. Erklärlich ist sie, wie so vieles in der Verwaltung des
Generalgouvernements, durch die historische Entstehung, die natürlich
nicht mit der langen Dauer des Krieges rechnete. Vieles, was aus den
Bedürfnissen des Augenblicks entstanden war und sich bewährte,
konnte dann nicht ohne großen Schaden und Erzeugungsstörungen
umgeändert werden, auch wenn die Änderung an sich zweckdienlich
gewesen wäre.
Die Fühlung zwischen den Behörden, die auf dasselbe Ziel
hinarbeiteten, wurde auch immer gehalten, und es gelang stets schnell, etwa
auftretende Reibungen und Rivalitäten auszugleichen.
Als ein Beispiel, wie oft aus kleinen Ursachen beträchtliche
Störungen eintraten, die dann wieder mit einfachen Mitteln beseitigt
werden konnten, mag hier die Tatsache angeführt werden, daß die oft
in Deutschland oder an der Front so dringenden
Kohlen- oder Gesteintransporte häufig Verzögerungen erlitten, weil
sie als Transporte der "Zivilverwaltung" anderen, militärischen Transporten
nach den Bestimmungen der Militäreisenbahnordnung nachgestellt wurden.
Eine daraufhin verfügte rein formelle Umbenennung der
Bergbehörden schuf schnell Wandel; denn nun fuhren dieselben
Güter als Transporte der "Militärbergverwaltungen" mit
Vorrang.
Eine große Erschwerung für alle bergbaulichen Betriebe bildete die
Versorgung mit den nötigen Sprengstoffen. War schon der Friedensbedarf
in der Heimat ein sehr großer, so kam in immer steigendem Maße die
Kriegführung mit ihren dauernd wachsenden Anforderungen hinzu, so
daß die Sprengmittel für Belgien häufig knapp wurden. Da
kam die Ausnutzung der Erfindung der flüssigen Luft für
Sprengzwecke der Verwaltung zugute. Einige neu angelegte Fabriken in Belgien
versorgten bald nicht nur das Generalgouvernement, sondern auch Einrichtungen
der Etappengebiete.
Mit den so gewonnenen Rohstoffen des Kohlenbergbaues wurde es nun auch
möglich, die sehr große belgische Metallindustrie wieder in Gang zu
bringen. Metallische Rohstoffe besaß das Land allerdings nur sehr wenige;
aber zunächst die Aufarbeitung der vorhandenen Bestände und
weiter die Zufuhr aus dem lothringischen Erzgebiet und anderswoher
ermöglichten bald die Inbetriebsetzung vieler Werke. Es lohnte sich sogar,
oberschlesische Zinkerze durch ganz Deutschland zur Verarbeitung nach
Antwerpen und anderen an der holländischen Grenze gelegenen Fabriken
rollen zu lassen. Die Ersparung deutscher Arbeitskräfte durch die in
Belgien heimischen Arbeiter bot eben sehr große Vorzüge.
Die beiden vorgenannten Industrien, Bergbau und Eisenerzeugung
und -verarbeitung, dienten teils unmittelbar, teils mittelbar der deutschen
Kriegswirtschaft. Von einem anderen wichtigen Industriezweig Belgiens konnte
man [86] dies nicht sagen,
nämlich der Glasfabrikation. Auch sie aber wurde, soweit ihr als minder
wichtig Kohlen zugeteilt werden konnten, wieder zum Aufleben gebracht. Die
zahlreichen Fenster- und Spiegelglasfabriken besonders im Sambretal nahmen die
Arbeit wieder auf, wenn sie auch meist nur auf Vorrat arbeiteten; denn die
Ausfuhr konnte nur nach neutralen Ländern gehen und war daher
beschränkt.
Die Wiederbelebung eines anderen Industriezweiges gelang dagegen nicht. Die
bei Verviers blühende Tuchfabrikation und die in Flandern heimische
Baumwollspinnerei mußten feiern, weil die nötigen Spinnstoffe
vollständig ausblieben; auch aus Deutschland, welches selber daran Mangel
hatte, konnten sie nicht eingeführt werden. Die Umstellung auf die in der
Heimat notgedrungen entstandene Ersatzindustrie konnte in Belgien gar nicht
versucht werden. Immerhin wurden einige für diese Ersatzindustrie
verwendbare Rohstoffe, z. B. Brennesseln, auch in größeren
Mengen in Belgien gewonnen und nach Deutschland geschickt.
Ein Versuch, die stilliegenden Spinnerei- und Webereimaschinen anderweitig
nutzbar zu machen, kam nicht zur Ausführung. Bei einem Besuche in
Belgien regte der türkische Vize-Generalissimus Enver Pascha, die Seele
des Kriegswillens der Türkei, an, daß Maschinen aus Verviers nach
der Türkei transportiert werden möchten, um die dort in großen
Mengen angeblich vorhandene Wolle verarbeiten zu können, da der
Transport nach Deutschland zu schwierig sei. Die sehr einleuchtende Anregung
kam nicht zur Ausführung. Ob Transportschwierigkeiten für die
Überführung der Maschinen oder die Besorgnis vor einer etwa
später möglichen Konkurrenz gegen die deutsche Textilindustrie
maßgebend gewesen sind, bleibt unentschieden. Wahrscheinlich sprach
beides mit.
Bald gelang es auch, die zunächst stillgelegte Spitzenindustrie wieder zu
beleben. Gerade durch diese, allerdings nur dem Luxus dienende, aber nur sehr
wenig Rohmaterial verbrauchende hochwertige Fabrikation konnte der
Arbeitslosigkeit nicht unwesentlich gesteuert werden.
Eines der wesentlichsten Hilfsmittel für die meisten der in Gang gebrachten
Fabrikationszweige war die Bereitstellung der nötigen Schmiermittel
für die Maschinenanlagen. Auch hierin entstand durch die Wirkungen der
Handelsblockade sehr bald ein empfindlicher Mangel, welcher zu schleuniger
Abhilfe zwang.
Zur Verwaltung der vorhandenen und Gewinnung neuer Fette und ähnlicher
Erzeugnisse wurde die Ölzentrale geschaffen, die mit einem
weitverzweigten Netz von Filialen, Fabriken und ähnlichen Einrichtungen
sich schnell zu einer sehr leistungsfähigen Organisation entwickelte. Bald
über ihren eigentlichen Zweck hinauswachsend, begann die
Ölzentrale mit ihrem Stab von technisch hervorragenden Beamten unter
weitgehender Ausnutzung ihrer wissenschaftlichen Hilfsmittel und Erfahrungen
zur Herstellung von Erzeugnissen zu schreiten, welche kaum verwendet worden
waren, ehe die Notlage des Krieges dazu zwang.
Fett- [87] gewinnung aus Knochen
und Tierkadavern, Entfettung der Spülwässer, Aufschließung
von Stroh für Futterzwecke wurde nebst vielen anderen ähnlichen
Fabrikationszweigen in Angriff genommen und zu hoher Vollkommenheit
entwickelt. Auch hierin fand die
feindliche Propaganda einen Anlaß, um ihren
leichtgläubigen Völkern vorzulügen, die Deutschen
gewönnen aus ihren Gefallenen unentbehrliche Hilfsmittel für ihre
notleidende Volkswirtschaft. Die Verwaltung der kargen Vorräte und
Zufuhren an Petroleum und Speiseölen, die Fabrikation von Karbid,
Farben, Lacken und anderen Chemikalien bildete ein weiteres Arbeitsfeld der
Ölzentrale.
Die Hauptstelle für Gas, Wasser und Elektrizität zeigte schon durch
ihren Namen den Umfang ihrer Tätigkeit an.
Alle diese Werke konnten ihren rechten Nutzen nur entfalten, wenn sie stetig
arbeiteten, wenn sie möglichst von Streit oder anderen sozialen
Störungen verschont blieben.
Trotz der zweifellos in weiten Kreisen der Bevölkerung vorhandenen
Haßgefühle gegen alles Deutsche, trotz manchen passiven, vereinzelt
auch offenen Widerstandes ist es aber zu nennenswerten Arbeitseinstellungen
nicht gekommen. Von Zeit zu Zeit flackerte einmal irgendwo ein Streik auf, aber
fast immer nur kleinere Gebiete umfassend und von kurzer Dauer. Politische
Gründe, etwa Widerstand gegen die deutsche Verwaltung, waren es
äußerst selten, fast immer nur materielle, meist
Ernährungsfragen, welche die Veranlassung bildeten. Irgendwelche
Störungen der deutschen Kriegswirtschaft kamen nicht in Frage. Nur
einmal, im Jahre 1918, hatte sich der
Elektrizitäts-, Gas- und Wasserarbeiter eine gewisse Erregung, auf
politischer Grundlage beruhend, bemächtigt, welche die Gefahr eines
allgemeinen Streiks dieser Leute befürchten ließ. Dies wäre
deswegen besonders unangenehm auch für die deutsche
Kriegführung gewesen, weil der Eisenbahnbetrieb ohne die
Beleuchtungsanlagen nicht aufrechterhalten werden konnte. Bei dem riesenhaften
Militärverkehr, welcher dauernd Belgien durchflutete, kann man sich die zu
erwartenden schweren Folgen ausmalen. So wurde denn für diesen Fall eine
militärische Nothilfe vorbereitet, zu welcher, da die zahlreichen
nötigen Fachleute unter den Truppen des Generalgouvernements nicht
vorhanden waren, auf Anordnung der Obersten Heeresleitung auch die
angrenzenden Armeen Aushilfen stellen mußten; der drohende Streik kam
nicht zum Ausbruch.
Neben diesen Industrien, deren Betrieb für die deutsche Kriegswirtschaft
von zwingender Bedeutung war, wäre noch die
Zucker- und Tabakindustrie zu erwähnen.
Erstere, da sie auf dem im Lande herrschenden Zuckerrübenbau beruhte,
durfte eigentlich nur im Interesse der Bevölkerung betrieben werden, so
daß nur die auch schon im Frieden den Bedarf stark überschreitenden
Mengen, welche ausgeführt worden waren, nach den bestehenden
Vereinbarungen deutschen [88] Verbrauchern zur
Verfügung standen. Auch diese Fabrikation wurde, um eine
sachgemäße Verteilung an die Berechtigten möglich zu
machen, und aus steuerlichen Gründen, durch die Zuckerverteilungsstelle
beaufsichtigt.
Ähnliche Einrichtungen erwiesen sich als nötig für die
Bewirtschaftung des in Belgien gebauten oder aus Holland eingeführten
Tabaks, welcher, da er kein Lebensmittel ist, nicht den Vereinbarungen mit dem
später zu erwähnenden amerikanischen Hilfswerk unterlag. Ebenso
war es mit der Alkoholgewinnung.
Die Wiederbelebung von Handel und Gewerbe bildete aber nur eine Seite der
Geschäftstätigkeit. Es hatte sich bald gezeigt, daß vielfach die
Tätigkeit von mehreren Werken vereinigt, wirtschaftlicher war, als wenn
sie jedes für sich arbeiteten. Da aber die sparsame Ausnutzung aller
Rohstoffe und Fabrikationsmaterialien besonders wichtig war, so erwies sich die
Zusammenlegung mehrfach als notwendig.
Die Tätigkeit der Abteilung für Handel und Gewerbe in dieser
Hinsicht erforderte somit eine große Anzahl tiefer Eingriffe in die
Geschäftsgebarung der belgischen Industrie. Es muß hervorgehoben
werden, daß diese sich meist in bemerkenswerter Weise den Eingriffen
fügte, in den meisten Fällen natürlich deshalb, weil sie einsah,
daß sie selber, soweit es unter den kriegerischen Verhältnissen
möglich war, damit am besten fuhr. Allerdings befürchteten viele
Werkbesitzer spätere Repressalien ihrer Regierung, wenn sie offenkundig
für deutsche Interessen arbeiteten. Sie wollten sich gern auf einen von
deutscher Seite ausgeübten Zwang berufen können. In solchen
Fällen und bei Werken, deren Leiter geflohen waren, die aber dennoch
für deutsche Zwecke betrieben werden mußten, wurden die
sogenannten Zwangsverwalter eingesetzt, nach deren Weisungen gearbeitet
werden sollte. Die finanziellen Ergebnisse kamen natürlich den
betreffenden Werkverwaltungen zugute. Außerdem wurde die Einsetzung
der Zwangsverwaltung in solchen Werken nötig und angeordnet, die
entweder vom feindlichen Ausland aus geleitet wurden, oder an deren Kapital
mindestens zu einem Drittel feindliche Ausländer beteiligt waren, oder bei
denen wesentliche Teile ihres Betriebes im Auslande lagen, oder schließlich
solche, bei deren Betrieb wesentliches deutsches oder Interesse des besetzten
Belgiens vorlag. Bei den weit über die ganze Erde reichenden
Verbindungen des belgischen Handels und der Industrie mußte diese
Maßregel in sehr vielen Fällen angewendet werden.
In den feindlichen Ländern waren entsprechende deutsche Firmen sofort
unter Sequester gestellt worden; die Schicksale der betreffenden
Besitzer usw. sind ja genugsam bekannt. Es wäre nun
natürlich unbillig gewesen, wenn belgische Werke vielleicht mit einem
Gewinn hätten arbeiten können, der früher oder später
dem übrigen feindlichen Auslande nutzbar geworden wäre.
Häufig war es sehr schwierig festzustellen, ob und in welchem Maße
feindliches, nicht-belgisches Kapital beteiligt war.
[89] Nachdem im Lauf der
Zeit sich herausgestellt hatte, daß in einigen feindlichen Staaten zur
Liquidierung des deutschen Eigentums geschritten wurde, lag kein Grund vor, aus
Vergeltungsgründen nicht dasselbe zu tun. Es war vielmehr sogar
vaterländische Pflicht geworden.
Die Liquidierung ging in der Weise vor sich, daß deutschen Interessenten
die Werke, die ganz oder zum großen Teil in feindlichem, nichtbelgischem
Besitz waren, zum Kaufe angeboten wurden, nachdem mit der
größten Sorgfalt und Unparteilichkeit der Wert ermittelt worden war,
zu dem die Veräußerung mindestens erfolgen müsse.
Für einige große Betriebe fanden sich auch bald Abnehmer. Die
großen Gas- und Wasserwerke in Antwerpen z. B. gingen bald in die
Hände der westdeutschen Schwerindustrie über.
Schwieriger waren schon die Verhältnisse bei Werken, deren
Übergang in deutsche Hände zwar an sich sehr
wünschenswert, deren Liquidierung aber nicht mit guten Gründen
der Vergeltung zu rechtfertigen war. So hätten sich die reichen
Kohlenvorkommen im Kempenlande im deutschen Besitz sicher als besonders
wertvoll erwiesen, und es hatten sich auch bereits sehr namhafte
Interessengemeinschaften aus der rheinischen Schwerindustrie gebildet, welche
nach dem Erwerb dieser Bodenschätze trachteten.
Die deutsche Verwaltung und die Reichsleitung waren natürlich an sich
dieser Stärkung der deutschen Volkswirtschaft durchaus gewogen, aber die
Schwierigkeit lag darin, daß man den in belgischer Hand befindlichen
Besitz nicht als Vergeltung liquidieren konnte, obgleich er ja feindlicher war, weil
die belgische Regierung wegen der Schnelligkeit, mit der das Land besetzt worden
war, nicht Zeit gehabt hatte, das deutsche in Belgien befindliche Eigentum
ihrerseits zu liquidieren. Sie hätte es nach dem Beispiel ihrer
Bundesgenossen ja sicher getan, wenn sie gekonnt hätte. Aber es war nun
einmal nicht geschehen, und so fehlte die Handhabe zu
Vergeltungsmaßnahmen.
Es war zwar bekannt, daß große französische Firmen, z. B.
Schneider-Creusot, an den Werken im Kempenlande beteiligt waren, aber die
Höhe der feindlichen Anteile war schwer festzustellen; und auch der
Umstand, daß der belgische Staat nach dem geltenden Bergrecht in
erheblichem Maße interessiert war, gab keinen Anlaß, etwa auf Grund
des Kriegsbeuterechts, wie einmal vorgeschlagen wurde, eine Beschlagnahme
vorzunehmen und dann zu liquidieren. So blieb diese Angelegenheit in der
Schwebe und war bei Kriegsende noch nicht entschieden.
Selbstverständlich konnten alle diese Besitzveränderungen nur bei
einem für Deutschland glücklichen Ausgang des Krieges Bestand
behalten, weil sie dann im Friedensvertrage Aufnahme gefunden hätten.
Der verhängnisvolle Versailler Frieden hat dies alles zerstört. Im
Gegenteil haben ja nunmehr die Feindstaaten, darunter auch Belgien, das Recht,
nach Gutdünken mit dem deutschen Eigentum in Belgien zu verfahren, und
zwar auch mit dem, welches vor [90] dem Kriege in
deutschem Besitz war. In welcher Weise die belgische Regierung von diesem
Recht Gebrauch zu machen beabsichtigt, ist vorläufig, im Jahre 1922, noch
in keiner Weise ersichtlich; es ist aber wohl das Schlimmste zu
befürchten.
Ein Umstand verdient bei den in Belgien seitens der deutschen Verwaltung
getätigten Liquidationen besonders hervorgehoben zu werden. Stets ist es
das Bestreben des Generalgouverneurs gewesen, bei dem Bewerb um das
feindliche Eigentum in Belgien möglichst vielen Interessenten Raum zu
geben und eine gesunde Konkurrenz hierin zu begünstigen.
Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit der Abteilung für Handel
und Gewerbe stehen ihre Bestrebungen zur Verbesserung der
Arbeitsschutzgesetzgebung. Letztere lag in Belgien im Verhältnis zu den
Zuständen in Deutschland noch sehr im argen. Man kann sagen, sie stand
noch in den ersten Anfängen.
Dies war um so wunderbarer, als in Belgien im Vergleich mit anderen
Ländern sowohl die niedrigsten Löhne als die längste
Arbeitszeit Geltung hatten. Große Teile der industriellen
Bevölkerung hatten noch eine zwölfstündige Arbeitszeit bei
einem Durchschnittsverdienst von 4 Franken täglich. Die hierdurch
bedingte elende Lebenshaltung wurde vermehrt durch einen erschreckenden
Alkoholverbrauch, der sich schon durch die unerhörte Zahl von einem
Ausschank auf durchschnittlich 35 Einwohner ausdrückt. Das tiefste soziale
Elend herrschte in der Arbeiterbevölkerung.
Dabei war eine Sozialversicherung in der Form der Altersversicherung nur im
Bergbau obligatorisch; im übrigen gab es freie Hilfskassen und
Unterstützungsorganisationen der Berufsvereinigungen gegen
Arbeitslosigkeit, beide mit Zuschüssen des Staates oder der Gemeinden
ausgestattet.
Der soziale Schutz für die Frauenarbeit versagte fast ganz; für Frauen
über 21 Jahre gab es überhaupt keinen besonderen sozialen Schutz;
infolgedessen wurden sie sogar in den Bergwerken zahlreich verwendet.
Versuche der Arbeiter zu sozialer Selbsthilfe bestanden daher natürlich. Es
waren Gewerkschaften entstanden, deren Mitgliederzahl aber nicht sehr schnell
zunahm, und die infolge der politischen Einwirkungen in sozialistische, klerikale
und liberale zerfielen.
Natürlich lag in dieser Förderung sozialer Schutzbestimmungen auch
der Gedanke verborgen, den Vorteil, den die belgische Industrie durch das fast
vollständige Fehlen der Kosten für den Arbeiterschutz
gegenüber der deutschen hatte, für die Zeit nach dem Kriege zu
verringern. Denn es war klar, daß bei jeder Art des Kriegsausganges die
belgische Bevölkerung sich die einmal errungenen Schutzrechte, wenn sie
auch von der deutschen Verwaltung eingeführt waren, nicht wieder
würde nehmen lassen.
Aber der Hauptgrund für die beabsichtigte segensreiche Tätigkeit
war doch das die Generalgouverneure beseelende Gefühl, die Lage der
arbeitenden Bevölkerung in Belgien nach deutschem Vorbild zu bessern.
Die Unterschiede [91] zwischen den
verschiedenen Volksklassen waren in Belgien, besonders auch im
Verhältnis mit Deutschland, zu kraß.
So war denn eine der ersten Verwaltungsmaßnahmen in Belgien die
Inkraftsetzung eines zwar schon im Frieden erlassenen, aber noch nicht
verkündeten Gesetzes zum Schutz der Frauen- und Kinderarbeit.
Die weiteren Schritte zur Einführung der sozialen Versicherung nach
deutschem Muster wurden bald unternommen. Auf Grund der in Deutschland
gemachten Erfahrungen und natürlich mit Berücksichtigung der in
Belgien vielfach anders liegenden Verhältnisse kam das Werk zustande,
dessen Auswirkung durch die Beendigung des Krieges verhindert wurde.
Ein schon vor dem Kriege von den belgischen Kammern beratenes obligatorisches
Versicherungsgesetz wurde von der deutschen Verwaltung im Jahre
1918 in Kraft gesetzt.
Weitere auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge liegende Besserungen des
bestehenden Zustandes werden an anderer Stelle erörtert.
Mit diesen Aufbaubestrebungen der deutschen Verwaltung nicht in Einklang zu
stehen scheint ein anderer Zweig der dienstlichen Tätigkeit der Abteilung
für Handel und Gewerbe, aus welcher den Deutschen von feindlicher Seite
die heftigsten Vorwürfe gemacht worden sind.
Es trat wohl manchmal an die Generalgouverneure von seiten deutscher
eigensüchtiger Interessenten die Anregung heran, die belgische Industrie
durch Zerstörung wichtiger Anlagen gegenüber der deutschen
konkurrenzunfähig zu machen, ja es wurde sogar der Vorwurf erhoben,
daß durch die vom Generalgouverneur betriebene Förderung der
belgischen Industrie die deutsche geschädigt würde. So wurde
z. B. von seiten der deutschen Zementindustrie bemängelt, daß
die in Belgien wieder in Betrieb gesetzten Zementfabriken den gleichen deutschen
Werken Abbruch täten. Zunächst einmal war ein solcher Schaden gar
nicht nachzuweisen; dann aber hätten die großen, durch die
Zementfabrikation in Belgien erzielten Transportvorteile und Arbeiterersparnisse
jeden etwaigen Schaden in Deutschland wettgemacht.
Niemals ist seitens des Generalgouvernements auf Anregungen dieser Art
eingegangen worden. Im Gegenteil mußte in den Fällen, wo der
Abbruch industrieller Anlagen aus irgendeinem Grunde sich als nötig
erwies, jedesmal der Nachweis erbracht werden, daß gerade die
Niederlegung dieser Fabrik für die deutsche Kriegswirtschaft
unumgänglich war.
Als ein besonders bezeichnender Fall dieser Art möge der folgende
angeführt werden. Zu einem Zeitpunkt, als die Vergrößerung
vieler deutscher Fabriken zur Erzeugung von Kriegsmaterial besonders dringend
wurde, kam an das Generalgouvernement die Anforderung, eine Anzahl
Maschinenhallen abmontieren und nach Deutschland zum Wiederaufbau
befördern zu lassen. Obwohl der Generalgouverneur grundsätzlich
mit der Lieferung des Verlangten, [92] soweit es nötig
sei, einverstanden war, erschien die Anzahl der abzubauenden Hallen so
ungeheuerlich, daß eine sachgemäße Verwendung in
Deutschland füglich bezweifelt werden mußte. Die entsprechende
Anfrage ergab dann, daß allerdings eine sehr viel kleinere Anforderung
berechtigt war, die nun anstandslos erfüllt wurde, um das in Deutschland
knappe Material zu strecken.
Dieses war nämlich der einzige Grund, der die Niederlegung von Werken
gebieterisch forderte.
Bei der bedrängten Rohstofflage der deutschen Industrie mußten die
vielen in Belgien stilliegenden Fabriken mit ihren ungenutzten Maschinenanlagen
eine gute Aushilfe wenigstens an Schrott liefern. Zwar hat es von vornherein den
Anschein der Barbarei, wenn die Zerstörung nutzbringender Werkzeuge ins
Auge gefaßt wurde. Aber vor den zwingenden Rücksichten der
deutschen Kriegsnot mußten solche Bedenken schweigen, war diese doch
ausschließlich eine Folge der gegnerischen Maßregel der Blockade.
Auch wurde selbstverständlich mit größter Sachlichkeit
verfahren; nur veraltete, häufig unbrauchbare Anlagen von geringem Wert
wurden abgebrochen, wirklich wertvolle dagegen geschont. Ob dieser
Gesichtspunkt bei noch längerer Kriegsdauer weiter hätte Geltung
behalten können, kann allerdings bezweifelt werden.
Jedenfalls war es eine besondere Aufgabe der nur für solche Zwecke
eingesetzten Reichsentschädigungskommission, den Zustand und Wert der
abzubrechenden Werke auf das genaueste festzustellen, um später je nach
Kriegsausgang die volle Erstattung des entstandenen Schadens möglich zu
machen. Die Sorgfalt, mit welcher diese Behörde durch Photographieren
der Fabriken und Maschinen vor der Zerstörung, durch eingehendste
Besichtigungen und Berechnungen vorging, verdient die allergrößte
Anerkennung.
Viele Märchen kamen auf feindlicher Seite über die barbarische
Verwüstung der belgischen Industrie auf. Wo überhaupt eine
Zerstörung stattfand, war sie durch die Kriegsnotwendigkeit geboten; alles
andere sind Lügen der feindlichen Propaganda.
So ist z. B. die angeblich geschehene oder geplante Zerstörung belgischer
Kohlenbergwerke eine böswillige Verleumdung.
Es wurde schon während der Besetzung Belgiens von vielen Seiten
hervorgehoben, welchen Vorteil die belgische Industrie bei eigenem guten Willen
zur Arbeit davon haben würde, wenn sie durch den Abbruch ihrer alten,
unmodernen Werke in die Lage gesetzt wäre, mit den natürlich
gewährten Entschädigungen neue, leistungsfähige
wiederherzustellen. Inwieweit letzteres in den Jahren seit dem Kriege ihr gelungen
sein sollte, entzieht sich der Kenntnis. In Deutschland wäre es zweifellos
geschafft worden.
Die Vielseitigkeit der Abteilung für Handel und Gewerbe ist durch die
vorstehende Schilderung nicht erschöpft. Eine große Fülle
weiterer Aufgaben auf den Gebieten des Gewerkschaftswesens, der
Gewerbe- und Schiedsgerichte, [93] Gewerbeaufsicht,
Fortbildungswesen, Handelskammern usw. gehörte zu ihrer
Tätigkeit.
In sehr vielen Fällen streifte ihr Arbeitsgebiet dasjenige anderer
Behörden des Generalgouvernements; besonders traf das für Belange
zu, die der Tätigkeit des Oberquartiermeisters beim Stabe des
Generalgouverneurs vorbehalten war. Auch hier konnte stets durch
verständnisvolles Einvernehmen eine fast reibungslose Tätigkeit auf
dem verwickelten Arbeitsfeld erzielt werden.
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