[336] III. 3. Im Zeichen des herannahenden Krieges (15. 3. - 31. 8. 1939) (Teil 3) k) Das Vorgehen gegen die Genossenschaften Ganz besonders hatten es die polnischen Behörden auf die Genossenschaften abgesehen, vor allem auf die Molkereien. Schon im Dezember 1938 war die Molkereigenossenschaft in Margoninsdorf polizeilich geschlossen worden. Dann zwang der Starost von Kolmar den Vorstand am 8. 5. 1939 unter Hinweis auf die Ausweisungsmöglichkeiten der Grenzzonenverordnung, 81 Polen als Mitglieder aufzunehmen, was den Anschluß der Genossenschaft an einen polnischen Verband zur Folge gehabt hätte, da die Genossenschaft dann nicht mehr über 66% deutsche Mitglieder gehabt hätte. Als kurze Zeit darauf der Vorstand auf Anraten des Verbandsdirektors den erpressten Beschluß zurückzog, wurden die Vorsitzenden des Vorstandes und des Aufsichtsrates tatsächlich aus der Grenzzone ausgewiesen und für ihre Anwesen Zwangsverwalter eingesetzt. Anschließend nahm der Warschauer Genossenschaftsrat eine Revision der Molkerei vor und legte deren Verwaltung in polnische Hände. Nach diesem Vorfall forderte die polnische Presse verstärkt die Polonisierung aller deutschen Molkereien "im nationalen Interesse", so z. B. der Dziennik Bydgoski am 31. Mai. In Westpreußen hatte diese Polonisierung teilweise schon im Winter begonnen, im Mai wurde die Molkereigenossenschaft Berent gezwungen, dem polnischen Verband beizutreten, am 17. Juni die Molkerei Lessen im Kreis Graudenz zugemacht. Im Juli wurden dann die bedeutendsten deutschen Molkereigenossenschaften, vor allem im Posenschen, u. a. in Posen, Mogilno, Wollstein, Ritschenwalde, Lekno, Pinne, Moschin, auch einige Privatmolkereien wie z. B. in Pempersin, bei Vandsburg/Westpreußen wegen angeblich sanitärer Mängel geschlossen und nachher gezwungen, Polen aufzunehmen. Bei einigen kamen die Vorstandsmitglieder ins Gefängnis, wie z. B. [337] in Schroda, Lekno, Wollstein und Wilhelmsau, z. T. wurden gegen sie Prozesse wegen "staatsfeindlicher Äußerungen" eingeleitet. In wenigen Wochen erfolgte so die Schließung von einem Drittel aller deutschen Molkereigenossenschaften, ein großer Teil davon kam in polnische Hände, den deutschen Verwaltern wurde die Berechtigung zur Führung einer Molkerei aberkannt. Ähnlich wurde mit dem 1. Juli allen zehn noch in deutschen Brennereigenossenschaften tätigen deutschen Verwaltern die Berechtigung zur Ausübung ihres Berufes entzogen und auch von diesen Genossenschaften die Aufnahme polnischer Mitglieder erzwungen. Den Viehverwertungsgenossenschaften wurden die Wiegeplätze oder ihre Lagerschuppen auf Bahnhofsgelände gekündigt. Die "Landwirtschaftliche Hauptgesellschaft" bzw. die "Landwirtschaftliche Zentralgenossenschaft" mußten ihre Speicher auf den Bahnhöfen in Posen und Nakel abreißen. Gegen mehrere deutsche Volksbanken wurden Verfahren wegen angeblicher Devisenvergehen angehängt, im August für mehrere Banken polnische Regierungskommissare eingesetzt. Der Lodzer Genossenschaftsbank und der Posener Landesgenossenschaftsbank, die als einzige deutsche Institute in Polen als Devisenbanken zugelassen waren, wurde das Devisenrecht entzogen. Unmittelbar vor Kriegsausbruch wurde die Lodzer Bank von den Behörden geschlossen.
So wurden alle nur möglichen Maßnahmen angewandt, um das
deutsche Genossenschaftswesen zu vernichten. Den Schlußpunkt für
die meisten deutschen Genossenschaften sollte der einige Tage vor
Kriegsausbruch gefaßte Beschluß des polnischen
Genossenschaftsrates in Warschau setzen, der dem Posener
Genossenschaftsverband das Revisionsrecht entzog. Auf diese Weise sollte die
Auflösung des Verbandes und eine Einziehung seines beträchtlichen
Vermögens sowie die Polonisierung aller ihm angeschlossenen
Genossenschaften eingeleitet
wer- [338] den. Der Lemberger Genossenschaftsverband,
der seit 1934 kein Revisionsrecht mehr besaß, wurde bereits mit dem 1. Juli
noch seiner finanziellen Selbständigkeit beraubt. In Wolhynien wurden
schon im Juni sämtliche deutsche Genossenschaften bis auf eine, in
Mittelpolen im Laufe des Sommers alle deutschen Molkereien, in Galizien fast
alle Molkereien geschlossen. Verbandsanwalt Bolek, Lemberg, wurde zusammen
mit einem anderen Verbandsvorstandsmitglied schon im Sommer verhaftet.207
l) Maßnahmen gegen die Volkstumsorganisationen Es überrascht vielleicht, diesen unzähligen Schließungen von deutschen Häusern, deutschen Vereinen und Genossenschaften verhältnismäßig wenig Auflösungen politischer Organisationen oder deren Ortsgruppen gegenüberstellen zu können. Aber wie allen deutschen Organisationen war eine öffentliche Tätigkeit erst recht diesen schon seit Februar 1939 ohnehin unmöglich gemacht worden. Weil sämtliches Organisationsleben ruhte, war auch über keine Versammlungsverbote mehr zu berichten. Außerdem aber verfügten die politischen Verbände im allgemeinen über kein Vermögen und vor allem über keinen Grundbesitz. Überall dort, wo sich in den beschlagnahmten deutschen Häusern oder Vereinsheimen Lokale der Volkstumsorganisationen befanden, waren dieselben versiegelt, durchsucht und die Akten beschlagnahmt worden. Darüber hinaus hatte der Starost von Neutomischel Anfang Juni in seinem Kreis die Ortsgruppen der DV und der JDP, die Kreisgeschäftsstelle des "Vereines deutscher Bauern" und den Männerturnverein auf Grund des Grenzzonengesetzes geschlossen, die Akten und die Kassenbestände sichergestellt.208 In Mittelpolen wurden die Kreisgeschäftsführer des deutschen Volksverbandes (DVV) gerade in den von Lodz weiter entfernteren Kreisen einer nach dem anderen gefangengesetzt. Die [339] Verhaftung des Tomaschower erfolgte bezeichnenderweise kurz nachdem der DVV über die dortigen Mai-Ausschreitungen Beschwerde geführt und entsprechend der behördlicherseits an ihn ergangenen Aufforderung Beweismaterial für die Beschwerdepunkte vorgelegt hatte. Am Pfingstsonnabend (27. 5) verlangte der Lodzer Wojewode von Ludwig Wolff die Nennung von hundert Personen, die für Ruhe und Ordnung unter den Deutschen(!) sorgen und die für Zwischenfälle verantwortlich gemacht werden sollten. Diese hundert Geiseln nannte aber Wolff nicht, denn Anfang Juli saßen ohnehin schon zwölf Amtswalter dieser Organisation im Gefängnis.209 In Wolhynien wurden von den Behörden besonders scharfe Maßnahmen den deutschen Organisationen gegenüber angewandt, dieselben Mittel, die die polnische Polizei bei den Ukrainern anzuwenden pflegte. Führer der dortigen JDP-Ortsgruppen wurden von der Polizei solange mißhandelt, bis sie die Auflösung der Ortsgruppe unterschrieben. Dabei wurde besonders dem Ortsgruppenleiter von Harazdze, Kreis Luzk, unmenschlich zugesetzt. Ähnlich erging es den Ortsgruppen in Wincentowka, Stanislawka, Stary Zapust, Podhajce und Ochocin. Kurze Zeit darauf meldete die polnische Presse, JDP-Ortsgruppen in Wolhynien lösten sich "aus weltanschaulichen Gründen freiwillig auf".210
Aber auch die deutschen Dörfer, in denen keine Ortsgruppen bestanden,
wurden von Polizeistreifen heimgesucht, die willkürlich hohe Strafmandate
für angebliche Übertretungen irgendwelcher polizeilicher
Vorschriften verhängten. Bei Beschreiten des Beschwerdeweges wurden
die Deutschen von den
Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden zu noch empfindlicheren Strafen
verurteilt.211 Im August wurden weitere
Ortsgruppen der Volkstumsorganisationen im ganzen Land geschlossen, vor
allem in Ostoberschlesien.
[340] m) Die Unterdrückung des Schulwesens Dem deutschen Schulwesen aller Siedlungsgebiete wurden noch im alten, in Polen bis Ende Juni laufenden Schuljahr schwere Schläge versetzt. In Galizien wurden die privaten katholischen Schulen in Angelowka und Pochersdorf sowie die evangelischen in Kaltwasser und Rosenberg geschlossen.212 In Wolhynien gingen schon im Mai innerhalb weniger Tage fünf deutschen Privatschulen die Schließungsbefehle zu, nämlich denen in Rozyszcze, Bryszcze, Harazdze, Adamow und Ludwikow.213 In Mittelpolen wurde dem Direktor des deutschen Gymnasiums in Pabianitz, Dengscherz, die Bestätigung als Schulleiter verweigert und so das Weiterbestehen der Anstalt in Frage gestellt.214
In der Wojewodschaft Schlesien schlossen die Behörden das deutsche
Privatgymnasium in Oderberg sowie die öffentliche deutsche Volksschule
in Alexanderfeld bei Bielitz und stellten der Bielitzer deutschen Handelsschule
die baldige Schließung in Aussicht. In Königshütte wurden am
20. Juli zwei von den letzten drei Minderheitsvolksschulen geschlossen, in
Tarnowitz Lehrer des Privatgymnasiums ausgewiesen. In
Posen-Westpreußen erhielten elf deutsche Privatschulen mit dem Ende des
Schuljahres die Schließungsanordnung, darunter die siebenklassige
Volksschule in Gnesen mit 209 Schülern, die vierklassigen in Wollstein
und Birnbaum. Von den wenigen Privatschulen in Westpreußen wurde
Mewe betroffen.215 Später erhielt noch Rawitsch
die Schließungsankündigung zum 31. August. Sogar die
Theologische Hochschule der Unierten Kirche in Posen wurde mit Erlaß
des Unterrichtsministeriums vom 11. 8. zum 1. 1. 1940 geschlossen.216 Den Studenten der Posener
Universität wurde von der polnischen Studentenschaft schon seit dem 24.
2. 1939
der Zu- [341] gang zu den Hochschulgebäuden
verwehrt. Ihre Beschwerden beim Rektor blieben erfolglos, Senator Hasbach
erhielt auf seine diesbezüglichen Vorstellungen im Unterrichtsministerium
am 12. 5. nur unverbindliche Zusagen über Prüfung der
Angelegenheit, so daß etwa 40 deutsche Studenten in Posen das Studienjahr
verloren.217
n) Maßnahmen auf kirchlichem Gebiet Auf kirchlichem Gebiet nahm Bischof Bursche in Warschau die Gelegenheit wahr, um wieder einige unerschrockene deutsche Geistliche auszuschalten. Mit Schreiben vom 20. 6. enthob er den Pfarrer der Kirchengemeinde Plozk, Adolf Schendel, auf Antrag des Warschauer Wojewoden des Amtes, weil er den Religionsunterricht in den Schulen zu "politischen Zwecken im ultradeutschen Geist" benutzt und "gleichzeitig die Abhaltung von Gottesdiensten und Predigten in polnischer Sprache (in seiner deutschen Gemeinde!) vermieden" habe.218 Dasselbe Schicksal widerfuhr u. a. P. Alexander Jehnke-Wizarny, Wojewodschaft Bialystok und P. Ewald Triebe-Siemiontkowo, Kreis Sierpcz. Zwei Theologen, Robert Friedrich und Fritz Fuhr, die eben an der Theologischen Fakultät in Warschau ihr Abschlußexamen ordnungsgemäß und gut abgelegt hatten, verweigerte Bursche im Juni 1939 wegen ihrer deutschen Einstellung die Ordination, obwohl sich so gut wie alle deutschen Studenten der Theologie in Warschau (ca. 30) mit den Herren in einer Eingabe solidarisch erklärten.
Bei der Ausschaltung anderer Geistlicher wirkten sogar Gerichte mit. So wurde P.
Jakob Gerhardt, Belchatow, der bei den Senioratswahlen zum Senior der
Diözese Petrikau gewählt, aber als solcher von Bursche unter
Berufung auf den Unterrichtsminister aus "politischen Gründen" nicht
zugelassen worden war, ein Gerichtsverfahren angehängt und er in zweiter
Instanz vom Appellationsgericht Warschau zu 1 Jahr und 3 [342] Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte
einigen Gemeindegliedern, die infolge des Terrors über die grüne
Grenze ins Reich hinübergelangen wollten, Geburtsurkunden in deutscher
Sprache und Bescheinigungen über die deutsche Volkszugehörigkeit
der Betreffenden ausgestellt, was ihm als Beihilfe zum illegalen
Grenzübertritt ausgelegt wurde. Auch wurden ihm Devisenvergehen zur
Last gelegt, obwohl ihn das Appellationsgericht von der Anklage,
gewerbsmäßige Devisenvergehen begangen zu haben, freisprechen
mußte.219 In Galizien wurde wegen der
Ausstellung ähnlicher Bescheinigungen der Senior Ladenberger aus Stryj
zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und wegen angeblichen
Fluchtverdachtes im Gerichtssaal verhaftet. Grazynski wiederum enthob im Juli
drei deutsche Geistliche aus dem Olsaland (Kirchenrat P. Zahradnik, Pastor
Badura und Vikar W. Thomas) ihrer Ämter und wies sie aus. In Westpolen
wurde Pastor Weiss aus Crone a. d. Brahe aus der Grenzzone ausgewiesen und
am 19. Juni Pfarrer Steffani sowie die mit ihm angeklagten Diakone vom
Gnesener Bezirksgericht wegen "illegalen Deutschunterrichts" zu hohen
Geldstrafen verurteilt.
o) Verurteilungen Deutscher Verurteilungen Deutscher waren im Sommer 1939 beinahe zur alltäglichen Erscheinung geworden, weil sich überall in allen Siedlungsgebieten Polen fanden, die plötzlich gehört haben wollten, daß dieser oder jener Deutsche den polnischen Staat, das polnische Volk oder die polnische Regierung beschimpft oder beleidigt habe. Bis dahin unbescholtene deutsche Männer und Frauen wanderten dann für Monate ins Gefängnis. Gegen den Vorstand des Elternrates der öffentlichen Schule mit deutscher Unterrichtssprache in Kamitz in Teschener Schlesien, der am 24. 4. 1939 eine Beschwerde über den dortigen Schulleiter eingereicht hatte, strengte letzterer [343] auf Anraten der Unterrichtsbehörde einen Verleumdungsprozeß an. Obwohl die Zeugen die Richtigkeit der vom Elternrat erhobenen Vorwürfe erbrachten, wurde der Vorstand des Elternrates am 27. 7. zu zehn Monaten Arrest wegen Verleumdung verurteilt.220 Der Kaplan Paul Krollik aus Lipine/Oberschlesien, der am 30. 5. Ruhestörer aus seiner Kirche buchstäblich hatte hinauswerfen müssen, wurde am 5. 8. vom Gericht wegen "Beleidigung des polnischen Volkes und der katholischen Kirche" bei Bewilligung einer Bewährungsfrist zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, er hatte sich aber schon seit dem 2. Juni in Untersuchungshaft befunden.221
Die am Deutschenpogrom in
Tomaschow beteiligten Polen erhielten am 24. Juli leichte
Gefängnisstrafen mit Bewährungsfrist,222 der Deutsche Paul Förster aus
dem Kreis Kulm dagegen, der bei einem Überfall auf sein Gehöft
aus Notwehr nach vorheriger Warnung mit der Schrotflinte gegen das Pflaster
geschossen und dabei sechs Personen durch aufprallende Schrotkörner
verletzt hatte, sechs Jahre Gefängnis.223 Andere geachtete Bürger
wurden wegen "Verbreitung falscher Nachrichten", die in der Grenzzone
Wohnenden bei Auskunftserteilung über die Wegverhältnisse wegen
"Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt" verhaftet und verurteilt. In
Mittelpolen wurde ein deutscher Lehrer, Otto
Lange-Karwosieki, wegen Erteilung deutschen "Leseunterrichts" während
der Religionsstunden zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.224
p) Die Unterdrückung der deutschen Presse Viele dieser Verurteilungen kamen gar nicht zur Kenntnis der deutschen Öffentlichkeit, weil die deutsche Presse nichts über Prozesse berichten durfte, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurden, auch nicht über die damit zusammenhängenden Verhaftungen und Voruntersuchungen. Über- [344] haupt stieg die Zahl der Beschlagnahmungen deutscher Zeitungen auch wegen reiner Tatsachenmeldungen an. Die Kattowitzer Zeitung wurde im April beinahe täglich beschlagnahmt, deren Schriftleiter Jeltsch in drei Presseprozessen wegen sachlicher Berichte über die Lage der Volksgruppe zu insgesamt zwölf Monaten Gefängnis, fünf Monaten Arrest und 1.400 Zloty Geldstrafe verurteilt. Der Posener Starost verbot den Druck des jungdeutschen Aufbruch für vierzehn Tage, die verantwortlichen Schriftleiter des Aufbruch und der Deutschen Nachrichten bekamen drei Monate Gefängnis. Sogar die Zeitschrift Der Kulturwart wurde mehrmals, das Organ des Volksverbandes, die Wochenschrift Der Deutsche Weg in Lodz so häufig beschlagnahmt, daß Ludwig Wolff mit dem 9. Juli die Herausgabe des Blattes ganz einstellte. Reichsdeutschen Zeitungen und Zeitschriften wurde das Postdebit entzogen, in Mittelpolen wurden außerdem in vielen Postbezirken auch die noch zugelassenen deutschen Zeitungen nicht mehr befördert oder zugestellt. Die von den Pastoren J. Kleindienst und Eduard Kneifel herausgegebene Wochenschrift Luthererbe wurde von dem für den Erscheinungsort zuständigen Starosten in Brzeziny ganz verboten. Im Posenschen wurde das Erscheinen des Grenzlandboten in Wirsitz durch Schließung von dessen Druckerei unmöglich gemacht. Auch der Dorn-Verlag in Lemberg wurde geschlossen.225 Die noch erscheinenden deutschen Zeitungen brachten schließlich überhaupt keine eigenen Stellungnahmen mehr, sondern fast nur noch Meldungen, nach Möglichkeit nur die polnischer Presseagenturen.
Eine große
wirtschaftliche Einbuße erlitten die deutschen Zeitungen in den letzten
Monaten durch den Wegfall des Straßenverkaufes und des Inseratenteiles.
Das erste wurde eingestellt, weil die Zeitungsausträger zu häufig
bedroht und überfallen, die Zeitungen verbrannt wurden. Inserate
unterblieben, weil schon im
Früh- [345] jahr 1939 jeder, der in einer deutschen Zeitung
zu inserieren wagte, besonders scharfen Boykott gegen sich
heraufbeschwörte. Auch in den Gaststätten, Cafes und
Wartezimmern wagte niemand mehr deutsche Druckerzeugnisse auszulegen.
207Swart, Friedrich im
Landwirtschaftlichen Kalender für das Jahr 1940, S. 123f.; 208Ostland. (Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 271, Berlin 1939. ...zurück... 209Wolff, Ludwig bei Lück, Kurt: Marsch der Deutschen in Polen. S. 107; Berlin 1940. ...zurück... 210Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 400, S. 370, und Dok. 415, S. 379. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück... 211Lück, Kurt: Marsch der Deutschen in Polen. S. 107; Berlin 1940. ...zurück... 212Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 407, S. 373. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück... 213Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 374, S. 353. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück... 214Ostland. (Wochen- bzw. Halbmonatsschrift 1920-43 erschienen; Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 370, Berlin 1939. ...zurück... 215Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 398, S. 369. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück... 216Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 411, S. 375. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück... 217Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 375, S. 354. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück... 218Ostland. (Wochen- bzw. Halbmonatsschrift 1920-43 erschienen; Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 321, Berlin 1939. ...zurück... 219Ostland. (Wochen- bzw. Halbmonatsschrift 1920-43 erschienen; Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 321, Berlin 1939. ...zurück... 220Ostland. (Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 356, Berlin 1939 ...zurück... 221Ostland. (Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 321, Berlin 1939. ...zurück... 222Nation und Staat. Jg. XIII, S. 6; Wien 1940. ...zurück... 223Nation und Staat. Jg. XII, S. 689; Wien 1939. ...zurück... 224Ostland. (Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 371, Berlin 1939. ...zurück...
225Osteuropa. Jg. XIV S.
768; Königsberg 1939. ...zurück...
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