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III. 3. Im Zeichen des herannahenden Krieges
(15. 3. - 31. 8. 1939) (Teil 3)

k) Das Vorgehen gegen die Genossenschaften

Ganz besonders hatten es die polnischen Behörden auf die Genossenschaften abgesehen, vor allem auf die Molkereien. Schon im Dezember 1938 war die Molkereigenossenschaft in Margoninsdorf polizeilich geschlossen worden. Dann zwang der Starost von Kolmar den Vorstand am 8. 5. 1939 unter Hinweis auf die Ausweisungsmöglichkeiten der Grenzzonenverordnung, 81 Polen als Mitglieder aufzunehmen, was den Anschluß der Genossenschaft an einen polnischen Verband zur Folge gehabt hätte, da die Genossenschaft dann nicht mehr über 66% deutsche Mitglieder gehabt hätte. Als kurze Zeit darauf der Vorstand auf Anraten des Verbandsdirektors den erpressten Beschluß zurückzog, wurden die Vorsitzenden des Vorstandes und des Aufsichtsrates tatsächlich aus der Grenzzone ausgewiesen und für ihre Anwesen Zwangsverwalter eingesetzt. Anschließend nahm der Warschauer Genossenschaftsrat eine Revision der Molkerei vor und legte deren Verwaltung in polnische Hände. Nach diesem Vorfall forderte die polnische Presse verstärkt die Polonisierung aller deutschen Molkereien "im nationalen Interesse", so z. B. der Dziennik Bydgoski am 31. Mai. In Westpreußen hatte diese Polonisierung teilweise schon im Winter begonnen, im Mai wurde die Molkereigenossenschaft Berent gezwungen, dem polnischen Verband beizutreten, am 17. Juni die Molkerei Lessen im Kreis Graudenz zugemacht. Im Juli wurden dann die bedeutendsten deutschen Molkereigenossenschaften, vor allem im Posenschen, u. a. in Posen, Mogilno, Wollstein, Ritschenwalde, Lekno, Pinne, Moschin, auch einige Privatmolkereien wie z. B. in Pempersin, bei Vandsburg/Westpreußen wegen angeblich sanitärer Mängel geschlossen und nachher gezwungen, Polen aufzunehmen. Bei einigen kamen die Vorstandsmitglieder ins Gefängnis, wie z. B. [337] in Schroda, Lekno, Wollstein und Wilhelmsau, z. T. wurden gegen sie Prozesse wegen "staatsfeindlicher Äußerungen" eingeleitet.

In wenigen Wochen erfolgte so die Schließung von einem Drittel aller deutschen Molkereigenossenschaften, ein großer Teil davon kam in polnische Hände, den deutschen Verwaltern wurde die Berechtigung zur Führung einer Molkerei aberkannt. Ähnlich wurde mit dem 1. Juli allen zehn noch in deutschen Brennereigenossenschaften tätigen deutschen Verwaltern die Berechtigung zur Ausübung ihres Berufes entzogen und auch von diesen Genossenschaften die Aufnahme polnischer Mitglieder erzwungen. Den Viehverwertungsgenossenschaften wurden die Wiegeplätze oder ihre Lagerschuppen auf Bahnhofsgelände gekündigt. Die "Landwirtschaftliche Hauptgesellschaft" bzw. die "Landwirtschaftliche Zentralgenossenschaft" mußten ihre Speicher auf den Bahnhöfen in Posen und Nakel abreißen. Gegen mehrere deutsche Volksbanken wurden Verfahren wegen angeblicher Devisenvergehen angehängt, im August für mehrere Banken polnische Regierungskommissare eingesetzt. Der Lodzer Genossenschaftsbank und der Posener Landesgenossenschaftsbank, die als einzige deutsche Institute in Polen als Devisenbanken zugelassen waren, wurde das Devisenrecht entzogen. Unmittelbar vor Kriegsausbruch wurde die Lodzer Bank von den Behörden geschlossen.

So wurden alle nur möglichen Maßnahmen angewandt, um das deutsche Genossenschaftswesen zu vernichten. Den Schlußpunkt für die meisten deutschen Genossenschaften sollte der einige Tage vor Kriegsausbruch gefaßte Beschluß des polnischen Genossenschaftsrates in Warschau setzen, der dem Posener Genossenschaftsverband das Revisionsrecht entzog. Auf diese Weise sollte die Auflösung des Verbandes und eine Einziehung seines beträchtlichen Vermögens sowie die Polonisierung aller ihm angeschlossenen Genossenschaften eingeleitet wer- [338] den. Der Lemberger Genossenschaftsverband, der seit 1934 kein Revisionsrecht mehr besaß, wurde bereits mit dem 1. Juli noch seiner finanziellen Selbständigkeit beraubt. In Wolhynien wurden schon im Juni sämtliche deutsche Genossenschaften bis auf eine, in Mittelpolen im Laufe des Sommers alle deutschen Molkereien, in Galizien fast alle Molkereien geschlossen. Verbandsanwalt Bolek, Lemberg, wurde zusammen mit einem anderen Verbandsvorstandsmitglied schon im Sommer verhaftet.207



l) Maßnahmen gegen die Volkstumsorganisationen

Es überrascht vielleicht, diesen unzähligen Schließungen von deutschen Häusern, deutschen Vereinen und Genossenschaften verhältnismäßig wenig Auflösungen politischer Organisationen oder deren Ortsgruppen gegenüberstellen zu können. Aber wie allen deutschen Organisationen war eine öffentliche Tätigkeit erst recht diesen schon seit Februar 1939 ohnehin unmöglich gemacht worden. Weil sämtliches Organisationsleben ruhte, war auch über keine Versammlungsverbote mehr zu berichten. Außerdem aber verfügten die politischen Verbände im allgemeinen über kein Vermögen und vor allem über keinen Grundbesitz.

Überall dort, wo sich in den beschlagnahmten deutschen Häusern oder Vereinsheimen Lokale der Volkstumsorganisationen befanden, waren dieselben versiegelt, durchsucht und die Akten beschlagnahmt worden. Darüber hinaus hatte der Starost von Neutomischel Anfang Juni in seinem Kreis die Ortsgruppen der DV und der JDP, die Kreisgeschäftsstelle des "Vereines deutscher Bauern" und den Männerturnverein auf Grund des Grenzzonengesetzes geschlossen, die Akten und die Kassenbestände sichergestellt.208 In Mittelpolen wurden die Kreisgeschäftsführer des deutschen Volksverbandes (DVV) gerade in den von Lodz weiter entfernteren Kreisen einer nach dem anderen gefangengesetzt. Die [339] Verhaftung des Tomaschower erfolgte bezeichnenderweise kurz nachdem der DVV über die dortigen Mai-Ausschreitungen Beschwerde geführt und entsprechend der behördlicherseits an ihn ergangenen Aufforderung Beweismaterial für die Beschwerdepunkte vorgelegt hatte. Am Pfingstsonnabend (27. 5) verlangte der Lodzer Wojewode von Ludwig Wolff die Nennung von hundert Personen, die für Ruhe und Ordnung unter den Deutschen(!) sorgen und die für Zwischenfälle verantwortlich gemacht werden sollten. Diese hundert Geiseln nannte aber Wolff nicht, denn Anfang Juli saßen ohnehin schon zwölf Amtswalter dieser Organisation im Gefängnis.209

In Wolhynien wurden von den Behörden besonders scharfe Maßnahmen den deutschen Organisationen gegenüber angewandt, dieselben Mittel, die die polnische Polizei bei den Ukrainern anzuwenden pflegte. Führer der dortigen JDP-Ortsgruppen wurden von der Polizei solange mißhandelt, bis sie die Auflösung der Ortsgruppe unterschrieben. Dabei wurde besonders dem Ortsgruppenleiter von Harazdze, Kreis Luzk, unmenschlich zugesetzt. Ähnlich erging es den Ortsgruppen in Wincentowka, Stanislawka, Stary Zapust, Podhajce und Ochocin. Kurze Zeit darauf meldete die polnische Presse, JDP-Ortsgruppen in Wolhynien lösten sich "aus weltanschaulichen Gründen freiwillig auf".210

Aber auch die deutschen Dörfer, in denen keine Ortsgruppen bestanden, wurden von Polizeistreifen heimgesucht, die willkürlich hohe Strafmandate für angebliche Übertretungen irgendwelcher polizeilicher Vorschriften verhängten. Bei Beschreiten des Beschwerdeweges wurden die Deutschen von den Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden zu noch empfindlicheren Strafen verurteilt.211 Im August wurden weitere Ortsgruppen der Volkstumsorganisationen im ganzen Land geschlossen, vor allem in Ostoberschlesien.


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m) Die Unterdrückung des Schulwesens

Dem deutschen Schulwesen aller Siedlungsgebiete wurden noch im alten, in Polen bis Ende Juni laufenden Schuljahr schwere Schläge versetzt. In Galizien wurden die privaten katholischen Schulen in Angelowka und Pochersdorf sowie die evangelischen in Kaltwasser und Rosenberg geschlossen.212 In Wolhynien gingen schon im Mai innerhalb weniger Tage fünf deutschen Privatschulen die Schließungsbefehle zu, nämlich denen in Rozyszcze, Bryszcze, Harazdze, Adamow und Ludwikow.213 In Mittelpolen wurde dem Direktor des deutschen Gymnasiums in Pabianitz, Dengscherz, die Bestätigung als Schulleiter verweigert und so das Weiterbestehen der Anstalt in Frage gestellt.214

In der Wojewodschaft Schlesien schlossen die Behörden das deutsche Privatgymnasium in Oderberg sowie die öffentliche deutsche Volksschule in Alexanderfeld bei Bielitz und stellten der Bielitzer deutschen Handelsschule die baldige Schließung in Aussicht. In Königshütte wurden am 20. Juli zwei von den letzten drei Minderheitsvolksschulen geschlossen, in Tarnowitz Lehrer des Privatgymnasiums ausgewiesen. In Posen-Westpreußen erhielten elf deutsche Privatschulen mit dem Ende des Schuljahres die Schließungsanordnung, darunter die siebenklassige Volksschule in Gnesen mit 209 Schülern, die vierklassigen in Wollstein und Birnbaum. Von den wenigen Privatschulen in Westpreußen wurde Mewe betroffen.215 Später erhielt noch Rawitsch die Schließungsankündigung zum 31. August. Sogar die Theologische Hochschule der Unierten Kirche in Posen wurde mit Erlaß des Unterrichtsministeriums vom 11. 8. zum 1. 1. 1940 geschlossen.216 Den Studenten der Posener Universität wurde von der polnischen Studentenschaft schon seit dem 24. 2. 1939 der Zu- [341] gang zu den Hochschulgebäuden verwehrt. Ihre Beschwerden beim Rektor blieben erfolglos, Senator Hasbach erhielt auf seine diesbezüglichen Vorstellungen im Unterrichtsministerium am 12. 5. nur unverbindliche Zusagen über Prüfung der Angelegenheit, so daß etwa 40 deutsche Studenten in Posen das Studienjahr verloren.217



n) Maßnahmen auf kirchlichem Gebiet

Auf kirchlichem Gebiet nahm Bischof Bursche in Warschau die Gelegenheit wahr, um wieder einige unerschrockene deutsche Geistliche auszuschalten. Mit Schreiben vom 20. 6. enthob er den Pfarrer der Kirchengemeinde Plozk, Adolf Schendel, auf Antrag des Warschauer Wojewoden des Amtes, weil er den Religionsunterricht in den Schulen zu "politischen Zwecken im ultradeutschen Geist" benutzt und "gleichzeitig die Abhaltung von Gottesdiensten und Predigten in polnischer Sprache (in seiner deutschen Gemeinde!) vermieden" habe.218 Dasselbe Schicksal widerfuhr u. a. P. Alexander Jehnke-Wizarny, Wojewodschaft Bialystok und P. Ewald Triebe-Siemiontkowo, Kreis Sierpcz. Zwei Theologen, Robert Friedrich und Fritz Fuhr, die eben an der Theologischen Fakultät in Warschau ihr Abschlußexamen ordnungsgemäß und gut abgelegt hatten, verweigerte Bursche im Juni 1939 wegen ihrer deutschen Einstellung die Ordination, obwohl sich so gut wie alle deutschen Studenten der Theologie in Warschau (ca. 30) mit den Herren in einer Eingabe solidarisch erklärten.

Bei der Ausschaltung anderer Geistlicher wirkten sogar Gerichte mit. So wurde P. Jakob Gerhardt, Belchatow, der bei den Senioratswahlen zum Senior der Diözese Petrikau gewählt, aber als solcher von Bursche unter Berufung auf den Unterrichtsminister aus "politischen Gründen" nicht zugelassen worden war, ein Gerichtsverfahren angehängt und er in zweiter Instanz vom Appellationsgericht Warschau zu 1 Jahr und 3 [342] Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte einigen Gemeindegliedern, die infolge des Terrors über die grüne Grenze ins Reich hinübergelangen wollten, Geburtsurkunden in deutscher Sprache und Bescheinigungen über die deutsche Volkszugehörigkeit der Betreffenden ausgestellt, was ihm als Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt ausgelegt wurde. Auch wurden ihm Devisenvergehen zur Last gelegt, obwohl ihn das Appellationsgericht von der Anklage, gewerbsmäßige Devisenvergehen begangen zu haben, freisprechen mußte.219 In Galizien wurde wegen der Ausstellung ähnlicher Bescheinigungen der Senior Ladenberger aus Stryj zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und wegen angeblichen Fluchtverdachtes im Gerichtssaal verhaftet. Grazynski wiederum enthob im Juli drei deutsche Geistliche aus dem Olsaland (Kirchenrat P. Zahradnik, Pastor Badura und Vikar W. Thomas) ihrer Ämter und wies sie aus. In Westpolen wurde Pastor Weiss aus Crone a. d. Brahe aus der Grenzzone ausgewiesen und am 19. Juni Pfarrer Steffani sowie die mit ihm angeklagten Diakone vom Gnesener Bezirksgericht wegen "illegalen Deutschunterrichts" zu hohen Geldstrafen verurteilt.



o) Verurteilungen Deutscher

Verurteilungen Deutscher waren im Sommer 1939 beinahe zur alltäglichen Erscheinung geworden, weil sich überall in allen Siedlungsgebieten Polen fanden, die plötzlich gehört haben wollten, daß dieser oder jener Deutsche den polnischen Staat, das polnische Volk oder die polnische Regierung beschimpft oder beleidigt habe. Bis dahin unbescholtene deutsche Männer und Frauen wanderten dann für Monate ins Gefängnis. Gegen den Vorstand des Elternrates der öffentlichen Schule mit deutscher Unterrichtssprache in Kamitz in Teschener Schlesien, der am 24. 4. 1939 eine Beschwerde über den dortigen Schulleiter eingereicht hatte, strengte letzterer [343] auf Anraten der Unterrichtsbehörde einen Verleumdungsprozeß an. Obwohl die Zeugen die Richtigkeit der vom Elternrat erhobenen Vorwürfe erbrachten, wurde der Vorstand des Elternrates am 27. 7. zu zehn Monaten Arrest wegen Verleumdung verurteilt.220 Der Kaplan Paul Krollik aus Lipine/Oberschlesien, der am 30. 5. Ruhestörer aus seiner Kirche buchstäblich hatte hinauswerfen müssen, wurde am 5. 8. vom Gericht wegen "Beleidigung des polnischen Volkes und der katholischen Kirche" bei Bewilligung einer Bewährungsfrist zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, er hatte sich aber schon seit dem 2. Juni in Untersuchungshaft befunden.221

Die am Deutschenpogrom in Tomaschow beteiligten Polen erhielten am 24. Juli leichte Gefängnisstrafen mit Bewährungsfrist,222 der Deutsche Paul Förster aus dem Kreis Kulm dagegen, der bei einem Überfall auf sein Gehöft aus Notwehr nach vorheriger Warnung mit der Schrotflinte gegen das Pflaster geschossen und dabei sechs Personen durch aufprallende Schrotkörner verletzt hatte, sechs Jahre Gefängnis.223 Andere geachtete Bürger wurden wegen "Verbreitung falscher Nachrichten", die in der Grenzzone Wohnenden bei Auskunftserteilung über die Wegverhältnisse wegen "Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt" verhaftet und verurteilt. In Mittelpolen wurde ein deutscher Lehrer, Otto Lange-Karwosieki, wegen Erteilung deutschen "Leseunterrichts" während der Religionsstunden zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.224



p) Die Unterdrückung der deutschen Presse

Viele dieser Verurteilungen kamen gar nicht zur Kenntnis der deutschen Öffentlichkeit, weil die deutsche Presse nichts über Prozesse berichten durfte, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurden, auch nicht über die damit zusammenhängenden Verhaftungen und Voruntersuchungen. Über- [344] haupt stieg die Zahl der Beschlagnahmungen deutscher Zeitungen auch wegen reiner Tatsachenmeldungen an. Die Kattowitzer Zeitung wurde im April beinahe täglich beschlagnahmt, deren Schriftleiter Jeltsch in drei Presseprozessen wegen sachlicher Berichte über die Lage der Volksgruppe zu insgesamt zwölf Monaten Gefängnis, fünf Monaten Arrest und 1.400 Zloty Geldstrafe verurteilt. Der Posener Starost verbot den Druck des jungdeutschen Aufbruch für vierzehn Tage, die verantwortlichen Schriftleiter des Aufbruch und der Deutschen Nachrichten bekamen drei Monate Gefängnis. Sogar die Zeitschrift Der Kulturwart wurde mehrmals, das Organ des Volksverbandes, die Wochenschrift Der Deutsche Weg in Lodz so häufig beschlagnahmt, daß Ludwig Wolff mit dem 9. Juli die Herausgabe des Blattes ganz einstellte. Reichsdeutschen Zeitungen und Zeitschriften wurde das Postdebit entzogen, in Mittelpolen wurden außerdem in vielen Postbezirken auch die noch zugelassenen deutschen Zeitungen nicht mehr befördert oder zugestellt. Die von den Pastoren J. Kleindienst und Eduard Kneifel herausgegebene Wochenschrift Luthererbe wurde von dem für den Erscheinungsort zuständigen Starosten in Brzeziny ganz verboten. Im Posenschen wurde das Erscheinen des Grenzlandboten in Wirsitz durch Schließung von dessen Druckerei unmöglich gemacht. Auch der Dorn-Verlag in Lemberg wurde geschlossen.225 Die noch erscheinenden deutschen Zeitungen brachten schließlich überhaupt keine eigenen Stellungnahmen mehr, sondern fast nur noch Meldungen, nach Möglichkeit nur die polnischer Presseagenturen.

Eine große wirtschaftliche Einbuße erlitten die deutschen Zeitungen in den letzten Monaten durch den Wegfall des Straßenverkaufes und des Inseratenteiles. Das erste wurde eingestellt, weil die Zeitungsausträger zu häufig bedroht und überfallen, die Zeitungen verbrannt wurden. Inserate unterblieben, weil schon im Früh- [345] jahr 1939 jeder, der in einer deutschen Zeitung zu inserieren wagte, besonders scharfen Boykott gegen sich heraufbeschwörte. Auch in den Gaststätten, Cafes und Wartezimmern wagte niemand mehr deutsche Druckerzeugnisse auszulegen.

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207Swart, Friedrich im Landwirtschaftlichen Kalender für das Jahr 1940, S. 123f.;
Swart, Friedrich: Das deutsche Genossenschaftswesen im Posener Lande. (erschienen: Leer 1954 unter dem Titel: Diesseits und jenseits der Grenze.) II S. 51ff.;
Ostland. (Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 364ff., Berlin 1939. ...zurück...

208Ostland. (Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 271, Berlin 1939. ...zurück...

209Wolff, Ludwig bei Lück, Kurt: Marsch der Deutschen in Polen. S. 107; Berlin 1940. ...zurück...

210Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 400, S. 370, und Dok. 415, S. 379. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

211Lück, Kurt: Marsch der Deutschen in Polen. S. 107; Berlin 1940. ...zurück...

212Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 407, S. 373. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

213Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 374, S. 353. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

214Ostland. (Wochen- bzw. Halbmonatsschrift 1920-43 erschienen; Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 370, Berlin 1939. ...zurück...

215Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 398, S. 369. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

216Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 411, S. 375. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

217Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 375, S. 354. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

218Ostland. (Wochen- bzw. Halbmonatsschrift 1920-43 erschienen; Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 321, Berlin 1939. ...zurück...

219Ostland. (Wochen- bzw. Halbmonatsschrift 1920-43 erschienen; Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 321, Berlin 1939. ...zurück...

220Ostland. (Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 356, Berlin 1939 ...zurück...

221Ostland. (Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 321, Berlin 1939. ...zurück...

222Nation und Staat. Jg. XIII, S. 6; Wien 1940. ...zurück...

223Nation und Staat. Jg. XII, S. 689; Wien 1939. ...zurück...

224Ostland. (Hrsg.: Deutscher Ostbund) Jg. XX, S. 371, Berlin 1939. ...zurück...

225Osteuropa. Jg. XIV S. 768; Königsberg 1939. ...zurück...

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Die deutsche Volksgruppe in Polen 1934-1939