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III. 2. Weitere Verschärfung trotz Minderheitenerklärung (15. 7. 1937 - 14. 3. 1939)

a) Die Vorgeschichte der Minderheitenerklärung

Wir haben gesehen, daß es der deutschen Volksgruppenführung trotz verschiedenster Bemühungen nicht gelang, eine Besserung in der Behandlung der deutschen Volksgruppe durch die Behörden zu erreichen. Wenn trotzdem und trotz der andauernden polnischen Unterdrückungsmaßnahmen nicht alle Teile der Volksgruppe von einem jede Tätigkeit lähmenden Pessimismus ergriffen wurden, so deswegen, weil sich weite Kreise des Deutschtums in Polen der Hoffnung hingegeben hatten, daß das immer mächtiger werdende Mutterland es nicht vergessen und auf diplomatischem Wege schließlich doch noch eine Änderung in der polnischen Einstellung herbeiführen würde. Daß die Presse im Reich in den ersten Jahren nach dem Nichtangriffspakt nichts mehr über den anhaltenden Druck des Polentums berichtete, wurde z. T. mit Bitterkeit empfunden, aber das Vertrauen des größten Teiles der Volksgruppe in die so oft verkündete Verbundenheit der neuen Reichsregierung mit den Deutschen in aller Welt war deshalb noch nicht erschüttert worden, hatten doch schon manche der das Nationale gar nicht so herausstreichenden Regierungen der Weimarer Republik in Volksversammlungen, im Reichstag und auf Völkerbundsversammlungen oder Tagungen gegen die polnische Minderheitenpolitik Stellung genommen. In der Tat hatte sich ja die nationalsozialistische Reichsregierung ungeachtet des Schweigens nach außen hin in der Berichtszeit häufig für eine bessere Behandlung der Volksgruppe bei der polnischen Regierung eingesetzt, beginnend [266] mit einer Demarche anlässlich der polnischen Aufkündigung der Mitarbeit mit der Durchführung des Minderheitenschutzvertrages im September 1934 (aus welchen Beweggründen die Reichsregierung sich des Deutschtums in Polen annahm, braucht in diesem Zusammenhange nicht untersucht zu werden).

Da man jedoch deutscherseits mit den gelegentlichen Vorstellungen nichts erreicht hatte, war die Reichsregierung bestrebt, mit Polen ein zweiseitiges Abkommen zu treffen, um so eher auf die Innehaltung vereinbarter Richtlinien dringen zu können. Die Gelegenheit, über diese der polnischen Regierung sehr ungelegene Frage zu diskutieren, ergab sich mit dem Herannahen des Ablaufes der Oberschlesien betreffenden Genfer Konvention am 15. 7. 1937. Gerade in Oberschlesien war doch das Deutschtum trotz der zwei- oder gar dreifachen Sicherungen immer weiter zurückgedrängt worden, so daß vor allem nach Aufhören der Tätigkeit der "Gemischten Kommission" mit einer weiteren Verschlechterung gerechnet werden musste. Zwar hatte Grazynski Dr. Ulitz Anfang 1937 zugesichert, daß er sich für die Wiedereinstellung entlassener deutscher Arbeiter einsetzen würde, und als Senator Wiesner dem Ministerpräsidenten Slawoj-Skladkowski Mitte Juni 1937 eine Denkschrift über die Arbeitslosigkeit in Oberschlesien überreichte, hatte ihm dieser zugesagt, daß er die Verhältnisse überprüfen und sich für eine gleichmäßige Behandlung aller Bürger einsetzen würde.81 Aber diese Versprechungen waren ebenso wenig eingelöst worden, wie die im März 1935 von Außenminister Beck der Reichsregierung gemachten Zusagen hinsichtlich einer Intervention seinerseits82 irgendwelche Änderungen bei den Entlassungen bewirkt hatten.

Seitens der Reichsregierung wurde nun darauf gedrängt, anstelle der ablaufenden Konvention zu einer neuen, möglichst besseren zweiseitigen Abmachung zum Schutze möglichst der gesamten Volksgruppe zu kommen. Polen zeigte sich aber an [267] einer derartigen Regelung trotz der sonst vorgebrachten Klagen über die Lage der Polen im Reich vollkommen desinteressiert, es ignorierte auch die von volksdeutscher Seite (Dr. Ulitz) gemachten Vorschläge völlig, so daß es mehrerer diplomatischer Bemühungen und ernstester Vorstellungen deutscherseits bedurfte, bis sich Polen zwar nicht zu einem Vertragswerk, aber doch zu einer von beiden Seiten gleichzeitig zu verkündenden Minderheitenerklärung bereit fand. Wenn Beck während der Verhandlungen einige Male erklärt hatte, daß Polen außerordentlich empfindlich in allen die souveränen Rechte des Staates angehenden Fragen sei und ihm daher kein neuer Minderheitenvertrag - auch nicht ein zweiseitiger - zugemutet werden könnte, da ein solcher die Souveränität des Staates schmälern würde, so widersprach er sich selber schon durch den u. E. bisher zu wenig beachteten Abschluss des polnisch-türkischen Minderheitenvertrages im September 1937 in Genf. Wenn auch die praktische Bedeutung dieses Abkommens mit Rücksicht auf die geringe Zahl von Volksgruppenangehörigen auf beiden Seiten gering war, so erscheint es doch wesentlich, daß sich Polen in diesem Falle ohne viel Aufhebens zu einer derartigen zweiseitigen, dem Deutschen Reich versagten Abmachung entschließen konnte.83 Die Reichsregierung hatte in ihrem der polnischen Regierung am 1. 6. 1937 übergebenen Memorandum zur Begründung ihrer Forderung nach einem verbesserten Volksgruppenschutz auf die Notwendigkeit der Klärung folgender Punkte hingewiesen:

1. Handhabung der Agrarreform,
2. Geltendmachung des Wiederkaufs- und Vorkaufsrechtes,
3. Auslegung der Grenzzonengesetzgebung,
4. Schwierigkeiten bei der Eröffnung oder Gründung neuer deutscher wirtschaftlicher bzw. freiberuflicher Existenzen,
5. die Deutschenentlassungen und Nichteinstellung von Angehörigen deutscher Vereinigungen oder von Vätern deutscher Schulkinder,
6. die traurige Lage der schulentlassenen deutschen Jugend und
7. der Boykott aller deutschen Geschäfte.84


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b) Polnische Maßnahmen nach Ablauf der Genfer Konvention

Unmittelbar nach Ablauf der Genfer Konvention hätten diese Punkte noch vermehrt werden können. Entgegen den noch am 15. 7. 1937 von der Regierungspresse wiederholten Versicherungen, daß die polnische Verfassung für die Gleichberechtigung der Deutschen in Ostoberschlesien ausreiche und daß das Aufhören der Konvention für sie keinen Rechtsverlust bedeute, wurden nämlich so schnell wie möglich, z. T. schon am Tage darauf, sowohl vom Warschauer als auch vom Schlesischen Sejm einige für die Deutschen dieses Gebietes außerordentlich einschneidende Gesetze beschlossen. Einerseits wurden die Aufteilung und Veräußerung des Pless'schen Besitzes gesetzlich ermöglicht und die Voraussetzung zur Anwendung der Agrarreform in der Wojewodschaft Schlesien geschaffen, andererseits die evangelische Kirche Ostoberschlesiens vollkommen in die Hand des Wojewoden gegeben. Daß außerdem die deutsche Sprache nun nicht mehr in den Ämtern gebraucht werden durfte, sondern nur noch im beschränkten Masse im Gerichtswesen geduldet wurde, sei nur nebenbei bemerkt. Ferner erhielten alle dort wohnhaften Optanten nach dem 15. 7. den Ausweisungsbefehl.

Die Handhabung des Gesetzes über die evangelische Kirche ist bereits in Teil II geschildert worden. Als dann noch am 30. 8. der Schlesische Sejm bei Einführung des polnischen Privatschulgesetzes einige für die Volksgruppe besonders bedrohliche Verschärfungen desselben beschloss, setzte die Reichsregierung die Verkündung der Minderheitenerklärung, über deren Text man sich eben - am 26. 8. - mit Mühe geeinigt hatte, nur um die Zeit der Überprüfung der neuen Schulgesetzgebung aus.

Überhaupt war die Begleitmusik zu den deutsch-polnischen Minderheitsverhandlungen alles andere denn erfreulich. Die polnische Öffentlichkeit wurde durch einen großen Pressefeldzug über angebliche Rechtsverletzungen der Reichsregierung [269] der polnischen Minderheit gegenüber in Unruhe versetzt. Das Stichwort dazu hatte der Polenbund im Reich durch Übergabe seiner unbefriedigend oder überhaupt noch nicht erledigten Interventionen bei deutschen Behörden an den "Führer und Reichskanzler" gegeben. Die polnische Presse und die bekannten Organisationen verlangten Repressalien gegen das Deutschtum in Polen. Als z. B. gegen den Schriftleiter der Gazeta Olsztyska in Allenstein ein noch vollkommen offenes Verfahren eingeleitet wurde, forderte die polnische Presse schon Zwangsmassnahmen gegen die deutsche Presse in Polen und gegen den Vertrieb reichsdeutscher Zeitungen, und der polnische Journalistenverband für Schlesien wollte jede Zusammenarbeit mit volksdeutschen Presseleuten aufgeben, um letzteren auf diese Weise die Teilnahme an den Pressekonferenzen unmöglich zu machen.

Als eine polnische Genossenschaftsbank in Gross-Strelitz (Deutsch-Oberschlesien) den Antrag auf Erteilung einer Schankkonzession gestellt hatte und diese ihr nur vorläufig genehmigt worden war, wurden als Repressalie für die angebliche Schließung des "Polnischen Hauses" an diesem Orte (wo es bis dahin überhaupt kein "Polnisches Haus" gegeben hatte) am 27. 9. in Königshütte Hotel "Graf Redro", der größten Versammlungsstätte in Polnisch-Oberschlesien, die Restaurationsräume, die Vereinszimmer und der einzige den Deutschen dort noch zur Verfügung stehende Saal wegen angeblicher bau- und gesundheitspolizeilicher Mängel geschlossen. Darüber hinaus forderte die Polska Zachodnia den Entzug aller noch in deutschen Händen befindlichen Alkoholkonzessionen.85

Gegen die beabsichtigte Minderheitenerklärung lief ein großer Teil der polnischen Presse Sturm mit der Begründung, daß der einzige Gewinner dabei "doch wieder die deutsche Volksgruppe in Polen" sein würde. Der Westverband nahm in Ostoberschlesien sogar in Entschließungen gegen eine solche [270] Erklärung Stellung. In Posen-Westpreußen wurde das Deutschtum im Zusammenhang damit in der Presse angegriffen, besonders waren das Genossenschaftswesen und ein angeblicher "Menschenschmuggel" über die deutsch-polnische Grenze das Ziel dieser Angriffe. Der Dzieh Pomorza, ein Regierungsblatt in Westpreußen, forderte im Anschluss an eine Delegiertenversammlung verschiedener polnischer Organisationen in Thorn am 29. 9. 1937 die "Anwendung von Vergeltungsmassnahmen gegen die Deutschen in Polen". In Tarnowitz hieß es auf einer wegen der "Polenverfolgungen im Reich" einberufenen Versammlung: "Schluss mit den deutschen Gottesdiensten, deutschen Zeitungen, Reisen nach Deutschland, raus mit den Optanten, entschiedene Haltung gegen das sich am Körper Polens mästende Danzig!"86



c) Die Minderheitenerklärung vom 5. 11. 1937

So herrschte in Polen im Sommer und Herbst eine uneingedämmte, aggressive und scharfe Stimmung gegen die Volksgruppe und das Deutsche Reich. Trotz des deutsch-polnischen Presseabkommens hatte sich der deutsch-feindliche und gehässige Ton sogar bei den meisten polnischen Regierungsblättern durchgesetzt. Ungeachtet dessen, bzw. z. T. auch gerade deswegen beharrte die Reichsregierung auf der Verkündung der Minderheitenerklärung. Minister Beck gab wegen des oberschlesischen Schulgesetzes beruhigende Erklärungen ab, die krassesten Bestimmungen desselben sollten infolge einer Intervention des Ministerpräsidenten nicht angewandt werden,87 und da Polen seinerseits darauf bestand, ließ sich Hitler sogar zur Abgabe einer den polnischen Wünschen entgegenkommenden Danzig-Erklärung bewegen.88 So konnte die Verkündung am 5. 11. 1937 erfolgen. Dieser Tag dürfte zufällig gewählt worden sein, er gefiel aber manchen polnischen Kreisen schon [271] deswegen nicht, weil es sich um den Jahrestag der Proklamierung des "Königreiches Polen" im Jahre 1916 handelte. Auf polnischen Vorschlag hin89 wurde die Erklärung mit einem Empfang der Minderheitsführer durch das jeweilige Staatsoberhaupt verknüpft, Staatspräsident Moscicki empfing am 5. 11. die Senatoren Hasbach und Wiesner sowie Dr. Kohnert auf seinem Jagdschloss in Weichsel in den Beskiden. Die Erklärung besagte, daß die beiden Regierungen sich in freundschaftlicher Aussprache darüber klar geworden seien, die Minderheiten nach den gleichen Grundsätzen behandeln zu wollen.

1. Jede zwangsweise Assimilierung, jede Anzweiflung der Zugehörigkeit zur Minderheit oder jede Behinderung des Volkstumsbekenntnisses sollte verboten sein.
2. Den Minderheitsangehörigen wurde das Recht auf freien Gebrauch der Muttersprache u. a. in der Presse und in öffentlichen Versammlungen zugesichert. Aus der Pflege der Muttersprache und der Volkstumsbräuche sollten keine Nachteile erwachsen.
3. Das Koalitionsrecht, auch auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet, wurde gewährleistet.
4. Das Recht, Schulen zu erhalten und zu errichten, das religiöse Leben in der Muttersprache zu pflegen und sich kirchlich organisieren zu können, wurde den Volksgruppen zugesagt.
5. Die Minderheitsangehörigen sollten wegen ihres Volkstums weder in ihrer wirtschaftlichen noch beruflichen Tätigkeit behindert oder benachteiligt werden und auch hinsichtlich des Besitzes oder Erwerbes von Grundstücken dieselben Rechte wie die Angehörigen des Staatsvolkes genießen.

Den Minderheiten sollten auf diese Weise "gerechte Daseinsverhältnisse und ein harmonisches Zusammenleben mit dem Staatsvolk" gewährleistet werden.

[272] Diese an sich die wichtigsten Lebensgebiete betreffende Erklärung hätte bei Beachtung tatsächlich die Not der deutschen Volksgruppe wenden können. Leider schränkten schon die Worte, die der Staatspräsident der offiziellen polnischen Verlautbarung zufolge an die Volksgruppenführer richtete, die Erklärung nicht unwesentlich ein. Die polnische Regierung - mit ihr sogar Minister Beck - war nämlich der Meinung, daß die Deutschen in Polen schon alle in der Deklaration verkündeten Rechte besäßen, so daß dem polnischen Staate durch diese Erklärung keinerlei neue rechtliche Verpflichtungen auferlegt worden seien.90 Die offiziell an die Volksgruppe gerichteten Worte besagten demgemäss nur, daß die deutsche Minderheit "auch weiterhin auf eine freundliche Beachtung ihrer Interessen seitens der polnischen Regierung" rechnen könne.91 Es wurde somit keine Änderung der bisherigen Haltung der Regierung angekündigt, die allerdings trotzdem hätte eintreten können, wenn die polnischerseits noch einmal feierlich anerkannten Verpflichtungen, die Polen bereits in Versailles auf sich genommen hatte, nun tatsächlich beachtet worden wären. Daher sprach Wiesner in seiner Entgegnung von dem "ersten Schritt zu einer weitgehenden Verständigung der beiden Völker", von der noch bevorstehenden Arbeit und erkannte an, daß mit dieser Erklärung die starke, in den letzten Monaten auf der Volksgruppe lastende Spannung behoben würde. Hasbach erklärte, daß er "in dieser Stunde... nicht die unendlich schweren Sorgen des Deutschtums vortragen, sondern die Hoffnung mitnehmen" wolle, daß "von nun ab die Erledigung dieser Fragen im Geiste der Deklaration erfolgt".92

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81Hahn, Wichard: "Die Arbeitslosigkeit der deutschen Volksgruppen in Ostoberschlesien." In: Deutsches Archiv für Landes- und Volksforschung. S. 573, Jg. II, 1938. ...zurück...

82Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 57, S. 68. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

83Osteuropa. Jg. XIII S. 196; Königsberg 1937;
Nation und Staat. Jg. II, S. 39; Wien 1929. ...zurück...

84Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 88, S. 92. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

85Nation und Staat. Jg. XI, S. 41f; Wien 1938. ...zurück...

86Breyer, Richard: Die deutsch-polnischen Beziehungen und die deutsche Volksgruppe in Polen 1932-1937. S. 347; Diss. Göttingen 1952. ...zurück...

87Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 98, 99, S. 100. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

88Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik 1918-1945. Serie D (1937-1945) Band V (Akten V) Dok. 18, S. 23 und Dok. 19 S. 24; Baden-Baden 1953;
Breyer, Richard: Die deutsch-polnischen Beziehungen und die deutsche Volksgruppe in Polen 1932-1937. S. 229; Diss. Göttingen 1952. ...zurück...

89Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik 1918-1945. Serie D (1937-1945) Band V (Akten V) Dok. 9 u. 10, S. 13 und Dok. 13, S. 17; Baden-Baden 1953;
Breyer, Richard: Die deutsch-polnischen Beziehungen und die deutsche Volksgruppe in Polen 1932-1937. S. 229; Diss. Göttingen 1952. ...zurück...

90Beck, Joseph Colonel: Dernier Rapport. Politique Polonaise 1929-1939. S. 135f; Neuchatel 1951. ...zurück...

91Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges. Nr. 2 (DWB II) Dok. 103, S. 104. Hrsg. vom Auswärtigen Amt; Berlin 1939. ...zurück...

92Nation und Staat. Jg. XI, S. 151ff; Wien 1938. ...zurück...

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Die deutsche Volksgruppe in Polen 1934-1939