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Bd. 3: Die grenz- und volkspolitischen Folgen
des Friedensschlusses

IV. Gebietsverlust durch erzwungene Abtretung
oder Verselbständigung
  (Teil 3)

3) Memel

Dr. Felix Borchardt
Berlin

Scriptorium merkt an:
Ein Buch zu den Gebiets- und Bevölkerungsverlusten des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918 finden Sie hier!
Das autonome Memelland unter litauischer Souveränität ist das unnatürlichste Zwischengebilde, das durch den Vertrag von Versailles ein Scheinleben erhalten hat. Eine Abtrennung ohne Abtretung. Eine Abtrennung Deutschland zu Leide und niemandem zu Liebe. Das damals neu geschaffene "territoire de Memel" war ein willkürlich abgegrenzter Teil des ostpreußischen Memellandes zu beiden Seiten des Memelflusses, und zwar ging die Grenze mitten durch den nach wie vor beide Ufer verbindenden Memelfluß, das Kurische Haff und die Kurische Nehrung in zwei Hälften zerschneidend. Diesseits und jenseits der Grenze wohnten dieselben Menschen - Memelländer, Ostpreußen, Deutsche, zum mindesten Kulturdeutsche.

Ebenso unnatürlich wie die Abgrenzung des Memelgebietes ist die Bestimmung darüber im Art. 99 des Vertrages von Versailles. Das Gebiet wurde zum Niemandsland, zum Mandatgebiet der fünf alliierten und assoziierten Mächte erklärt. Deutschland wurde nicht zur Abtretung, sondern zum Verzicht darauf gezwungen und gleichzeitig verpflichtet, sich mit jeder künftigen Bestimmung der fünf Hauptmächte über die Staatlichkeit des Memelgebiets vorbehaltlos einverstanden zu erklären.

Wir sind es rückschauend der Würde unserer Nation schuldig, die Erklärung an den Anfang zu stellen, welche die deutsche Friedensdelegation bei den Verhandlungen über das Memelgebiet abgab. (Denkschrift zur deutschen Mantelnote, zweiter Teil, Abschnitt II 7):

      "In Art. 99 wird die Loslösung eines die Kreise Memel, Heydekrug sowie Teile der Kreise Tilsit und Ragnit umfassenden Gebietsstreifens im Norden der Provinz Ostpreußen gefordert. Die Bewohner dieses Gebietes einschließlich derer, die das Litauische als Muttersprache sprechen, haben die Lostrennung von Deutschland niemals gewünscht. Sie haben sich jederzeit als ein treuer Bestandteil der deutschen Volksgemeinschaft bewährt. Was die sprachlichen Verhältnisse in jenen Gebieten betrifft, so weist nach der Volkszählung von 1910 nur der Kreis Heydekrug mit 55 v. H. [284] litauisch sprechender Bevölkerung eine kleine nichtdeutsch sprechende Mehrheit auf. Im Kreise Memel sprechen nur 44 v. H., im Kreise Tilsit 23 v. H. und im Kreise Ragnit gar nur 12 v. H. das Litauische als Muttersprache. Das ganze Gebiet ist auch der Zahl der Einwohner nach überwiegend deutsch. Etwa 68 000 Deutschen stehen nur etwa 54 000 litauisch sprechende Bewohner gegenüber. Insbesondere ist Memel eine rein deutsche Stadt; sie ist im Jahre 1252 von Deutschen gegründet und hat in ihrer ganzen Geschichte niemals zu Polen oder zu Litauen gehört; ebenso wie im Süden ist auch hier die ostpreußische Grenze seit dem Jahre 1422 unverändert geblieben. Dabei muß bemerkt werden, daß auch die das Litauische als Muttersprache sprechenden Bewohner dieses Gebietes fast durchweg des Deutschen vollkommen mächtig sind und sich dieser Sprache sogar untereinander regelmäßig bedienen. Eine Bewegung zum Anschluß an die litauische Einwohnerschaft des früheren Russischen Reiches ist auch hier, abgesehen von einer kleinen, nicht ins Gewicht fallenden Gruppe, nicht vorhanden, um so weniger, als die im früheren Russischen Reiche wohnende litauische Bevölkerung katholisch, die des deutschen Gebietes aber protestantisch ist.
      Die Abtretung dieses Gebietes muß die Deutsche Regierung daher ablehnen."

Es steht auch heute noch nicht ganz einwandfrei fest, aus welchen Gründen und zu welchen Zwecken die fünf Hauptmächte trotzdem auf der Abtrennung des sogenannten Memelgebietes, also des ostpreußischen Nord-Memellandes, bestanden. Vielleicht glaubte man damals, eine unterdrückte fremdstämmige Bevölkerung zu befreien, ohne jede Ahnung von der Kultur- und Gesinnungseinheit der deutschen und der eine litauische Mundart sprechenden Bewohner des Memellandes. Den Präsidenten Wilson mögen Anträge amerikanischer Litauer, abgewanderter Einwohner des ehemaligen russischen Litauens, beeindruckt haben, die mit den dortigen Unabhängigkeitsbestrebungen sich verbunden fühlten. Tatsache ist, daß amerikanische Litauer auch späterhin persönlich und mit Geldmitteln zu den politischen Entscheidungen über das Memelland beigetragen haben. Die Führer der litauischen Selbständigkeitsbewegung, Woldemaras und Smetona, die im Jahre 1918 mit Hilfe der deutschen Reichsregierung die Anerkennung Litauens als Staat erstrebten und erwirkten, haben damals keine Ansprüche über den Umfang des russischen Gebiets hinaus erhoben. Wohl aber benutzten einzelne Führer der wenig umfangreichen preußisch-litauischen Kulturbewegung (die Gründer der "Taryba", des litauischen Nationalrats) den Niederbruch Deutschlands im November 1918, um im Gegensatz zu ihren eigenen früheren An- und Aussprüchen sich selbst durch weiter- [285] gehende Vorstellungen in Paris ans Staatsruder zu bringen. Sie verkündeten dem Ausland die Schwindelnachricht, zahlreiche ostpreußische Städte hätten sich für den Anschluß an Litauen erklärt. Diese ehemals preußischen Litauer sind auch heute, zehn Jahre nach Versailles, im Memelgebiet nur als ein kleines Häuflein von Separatisten anzusehen, ohne wesentlichen Anhang beim Memelvolke, auch soweit dieses unbezweifelbar litauischen Stammes ist. Sie waren es, die das willig geglaubte Märchen von dem national-litauischen Charakter des Memelgebietes verbreiteten. Viel wichtiger sind wohl polnische Einflüsse und Bestrebungen gewesen, einerseits wegen des Seehafens von Memel als Ausgangspunkt für das polnische Memelflußgebiet (entsprechend Danzig als Hafen der polnischen Weichsel), ferner zur festeren Umklammerung Ostpreußens und zu dessen Abschließung von Rußland (s. Denkschrift zur Mantelnote der deutschen Regierung I. Teil, Abschn. 2 vom 28./29. Mai 1919), vor allem aber als Zwischenstufe zu dem hochpolitischen Ziel einer polnisch-litauischen Union, also zur Schaffung eines zwar von Rußland, aber nicht von Polen unabhängigen litauischen Staates. Litauen bestand damals nur de facto, nicht aber de jure, und seine Ostgrenzen standen nicht fest.

Die fünf Hauptmächte waren sich über ihre Ziele in bezug auf das Memelland noch jahrelang später nicht klar. Teils schienen sie litauische Ansprüche befriedigen zu wollen (s. Erklärung der Botschafterkonferenz vom 16. Juni 1919), teils hatten sie unbestimmte Absichten mit dem Hafen von Memel als Ausgangspunkt für die Wirtschaft der litauisch-polnischen Anliegergebiete des Memelflusses (s. Bericht der Memelkommission des Völkerbundes unter Norman Davis vom 6. März 1924). Der litauische Gesandte Dr. Puricki erklärte noch 1920: "Es ist uns völlig unklar, was die Entente damit bezweckte, als sie das Gebiet von Deutschland losriß." Die sehr unfreiwillige Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 16. Februar 1923 zugunsten Litauens führte beide Gründe - völkische und wirtschaftliche - dafür an.

So wurde die Abtrennung des Memellandes durch den Versailler Vertrag Tatsache trotz des stürmischen Widerspruchs der gesamten deutsch-litauischen Bewohnerschaft nördlich und südlich der Memel. Die nach dem Grundsatze des Selbstbestimmungsrechts der Völker in den Wilson-Punkten geforderte Volksabstimmung über die Staatszugehörigkeit auch dieses Teils von Ostpreußen wurde verweigert. Erst in den nächsten Jahren reifte die Einsicht, daß man einer unwahrhaftigen Berichterstattung zum Opfer gefallen war. Dies sprach der Bericht der Sonderkommission der Botschafterkonferenz vom 6. März 1923 vier Jahre später mit dürren Worten aus, indem er erklärte, "daß die litauische Diplomatie und Propaganda die Wahrheit mutwillig verschleiert und verdreht habe".

[286] Die formelle Abtretung des Memelgebietes erfolgte am 10. Januar 1920. Bis dahin be- und erhielten dort alle deutschen Gesetze, auch die neuen Gesetze der deutschen Republik, Geltung.

Die nächsten drei Jahre stand Memel unter der Besetzung und Verwaltung der vier alliierten Mächte England, Frankreich, Italien und Japan, vertreten durch die "Botschafterkonferenz". Die fünfte Hauptmacht hatte sich als Nichtunterzeichner des Versailler Vertrages von den übrigen vier Hauptmächten getrennt. Diese vier Hauptmächte sind auch allein an allen späteren Entscheidungen über das Memelgebiet beteiligt gewesen. Zur Besatzungsmacht wurde nicht, wie ursprünglich in Aussicht genommen, England, sondern Frankreich bestimmt. Es übte sein Mandatsrecht zuerst durch einen General aus, dem bezeichnenderweise ein polnischer Dolmetscher beigegeben war (im ganzen hatte das Memelland 126 polnische Einwohner), dann durch einen Zivilkommissar. Das Memelland erhielt keine politische Selbstvertretung. Zur inneren Selbstverwaltung wurde jedoch ein Direktorium unter einem Memelländer, dem früheren Oberbürgermeister von Memel, als Landespräsidenten, berufen. Ein aus den Berufsvertretungen zusammengesetzter begutachtender Staatsrat trat selten in Tätigkeit. Die Person des Landespräsidenten wechselte einmal, indem der von der kleinlitauischen "Taryba" (dem preußisch-litauischen "Volksrat") geforderte Kandidat, Dr. Steputat, ein früherer litauischer Abgeordneter des preußischen Landtags, hierzu ernannt wurde. Diese kleine Gruppe hatte auch ihre Vertretung im Landesdirektorium. Das Memelgebiet erhielt sich während dieser Zeit finanziell aus eigenen Kräften, sein Gebietshaushalt hielt Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht. Das Recht der politischen Meinungsäußerung und Selbstvertretung bestand nicht. Die Besatzungsbehörde enthielt sich aber jedes sonstigen Eingriffs in die übrigen Verhältnisse von Land und Leuten, so daß der national-kulturelle Zustand des Memellandes unverändert blieb. Wesentliche Ereignisse waren nur die Schaffung eines memelländischen Obergerichts und die auf Veranlassung der "Taryba" vorgenommene Elternbefragung von 1921 über den litauischen Religions-, Schreib- und Leseunterricht.

Dagegen war das Memelgebiet in dieser Periode ein bevorzugter Gegenstand der großen internationalen Politik. Auch hier nicht etwa vom Standpunkt des Memellandes und Memelvolkes aus, dessen Selbstbestimmungsrecht niemals in Frage kam - entgegen den 14 Punkten Wilsons, auf die sich die Mantelnote Deutschlands vom 29. Mai 1919 ausdrücklich auch für Memel berufen hatte. Litauen erstrebte offensichtlich die glatte Annexion des Memelgebiets (Bericht der Sonderkommission der Botschafterkonferenz vom 6. März 1923), die es in bewußter Geschichtsfälschung als "Wiedervereini- [287] gung des Territoriums von Memel mit der Republik Litauen" bezeichnete. (So auch Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 16. Februar 1923). Es verschleierte diese Absicht in einer platonischen Entschließung des litauischen Seim von 11. November 1921 durch die Anerkennung des Rechts des Memelgebiets auf innere Selbstverwaltung und eine auf demokratischer Grundlage aufgebaute Autonomie. Die Hauptmächte, insbesondere die Besatzungsmacht Frankreich, dachten aber zunächst gar nicht daran, diesen litauischen Ansprüchen näher zu treten. Vielmehr sollte die Entscheidung über das Memelgebiet erst nach einer ganz bestimmten Lösung der staatlichen Beziehungen zwischen den feindlichen Brüdern Litauen und Polen erfolgen. In diesem Sinne wollte auf der Brüsseler Konferenz von 1921 das Projekt des belgischen Ministers Hymans die Memelfrage zum "krönenden Abschluß" einer staatlichen und militärischen polnisch-litauischen Union machen, die gleichzeitig die Bereinigung des Wilnakonfliktes herbeiführen sollte. (Protokoll vom 25. Mai 1921.) Das Memelland sollte einen dritten autonomen "Kanton" bilden. Nach dem Scheitern dieses Projektes gipfelte die französische These über das Memelgebiet in dem polnischen Vorschlag vor der Botschafterkonferenz in Paris vom 19. November 1922, die folgende Lösung vorsah: Schaffung eines Freistaates Memel unter einem französischen Oberkommissar, Verwaltung von Hafen, Eisenbahn und Memelfluß durch einen Hafenrat aus Vertretern Memels, Litauens und Polens (nicht etwa auch Deutschlands, das 52% des Hafenverkehrs stellte) und Schaffung einer polnischen Freihafenzone innerhalb eines memelländischen autonomen Zollgebiets. Auf diese Weise sollte das Memelland, politisch gänzlich von Litauen unabhängig, wirtschaftlich mit Polen, politisch mit Frankreich und der kleinen Entente auf zehn Jahre verbunden werden, ohne daß das formale Mandat der vier Hauptmächte davon berührt wurde.

Wie stellten sich die Memelländer zu den vorgeschlagenen Lösungen? Die kleinlitauische "Taryba" hatte am 26. Februar 1920 den bedingungslosen Zusammenschluß des Memellandes mit Litauen, also ohne Gebietsautonomie, gefordert. (Ein heiterer Zufall wollte es, daß bei den ersten Wahlen zum Memeler Landtag unter litauischer Herrschaft dieselben Klein-Litauer es nur wagten, sich unter der Maske einer sogenannten "Autonomiepartei" zur Wahl zu stellen.) Die große Mehrheit der Memelländer, Deutsche und Litauer, erklärte sich in Anbetracht der Unmöglichkeit einer Wiedervereinigung mit Deutschland und der Versagung jeder Volksabstimmung (selbst ohne Zulassung der Frage nach der Wiedervereinigung) ebenfalls für einen Freistaat Memel unter einem Kommissar der Hauptmächte, möglichst unter einen neutralen (Schweden). Sie hätte sich aber auch bewußt mit einem französischen Oberkommissar abgefunden. Aus- [288] schlaggebend war dabei zunächst das Interesse der führenden Kaufmannschaft am polnischen Holzhandel und an den wirtschaftlichen Vorteilen eines internationalisierten Transitlandes. Außerdem war bei ihnen und bei den übrigen Teilen der Bevölkerung - Landwirten, Fischern, Bürgern, Beamten und Arbeitern - der vordringliche Beweggrund der Wunsch, den deutschen Charakter und die deutsche Kultur des Landes gewährleistet zu sehen, und die Befürchtung, daß bei jeder irgendwie gearteten Angliederung an Litauen sowohl die nationalen wie die kulturellen und wirtschaftlichen Interessen des Memellandes zu Schaden oder gar zum Erliegen kommen müßten. In diesem Sinne legte eine Denkschrift sämtlicher Berufsstände des Memelgebietes die Stellung des Memellandes fest. Auf diese Weise wäre Deutschland ganz und Litauen zum größten Teil von der Mitbestimmung über das Schicksal des Memellandes ausgeschlossen worden.

Auch der Memellandbund, die Vereinigung der reichsdeutschen Memelländer, der reichs- und volksdeutsche, nicht memelländische Politik betreibt, sprach sich schweren Herzens aus nationalkulturellen Gründen für diese Zwischenlösung als das kleinere Übel aus, ohne deren politische Gefahren zu verkennen oder seine grundsätzliche Forderung auf Wiedervereinigung des Memellandes mit Deutschland preiszugeben.

Durchaus bestritten werden muß die mehrfach auch von Deutschen (Schierenberg, Sturm) aufgestellte oder geglaubte Behauptung des Berichts der Sonderkommission vom 6. März 1923, daß im Memelland "sich die Deutschen weniger an ihr deutsches Vaterland gebunden zeigen, als die in anderen Gebieten des Reiches wohnenden Deutschen". Diese Auffassung beruht auf einer Verwechselung von Taktik und Gesinnung.

Ende 1922 schien im Verfolg der Pariser Konferenz vom 3./4. November diese Zwischenlösung Wirklichkeit werden zu wollen. Da kam die unvermutete Wendung. Gerade zu dem Zeitpunkt, in dem im Zusammenhang mit dem Reparationsstreit Frankreich den Einmarsch ins Ruhrgebiet vorbereitete, schuf Litauen mit Waffengewalt eine neue Tatsache und zwar unter Mitwirkung eines Teiles der kleinlitauischen Führer. Angeblich drangen aus Litauen Freischaren ins Memelland ein und besetzten es nach kurzem erfolgreichen Kampfe mit der französischen Besatzungstruppe. Tatsächlich waren es nicht Freischaren, sondern Soldaten und Offiziere der regulären Armee unter Führung großlitauischer Offiziere, und zwar Teile der Infanterie-Regimenter 2, 5, 8, und der Kavallerie-Regimenter 1 und 2 (s. Bericht der Sonderkommission der Botschafterkonferenz vom 6. März 1923 und Bericht der polnischen Gesandtschaft in Reval). Der litauische Landespräsident Dr. Steputat wurde seines Postens entsetzt, der französische Zivilkommissar verließ mit der Besatzungs- [289] truppe das Land. Es wurde eine vorläufige kleinlitauische Landesregierung eingesetzt. Aus formalen Gründen bestand die Botschafterkonferenz jedoch nochmals auf der Ersetzung der "Revolutions"-Regierung durch eine von ihr selbst ernannte kleinlitauische Landesregierung im Memelland unter Vorsitz eines Taryba-Litauers und übertrug gleich darauf Litauen die Souveränität über das Memelgebiet unter einer Reihe von Bedingungen, die die zahlreichen Interessen Polens (§ 3) und die Autonomie des Gebietes gewährleisten sollten. Der erste großlitauische Gouverneur des Landes wurde der heutige litauische Staatspräsident Smetona.

Über diesen litauischen Einbruch sind Legenden verbreitet worden, die zurückzuweisen sind. Gänzlich falsch ist die Erklärung der litauischen Regierung, daß es sich um einen "Aufstand" der memelländischen Landbevölkerung zugunsten Litauens gehandelt habe. Vielmehr bot sich die waffengeübte memelländische Einwohnerschaft vergeblich dem französischen Oberkommissar zur Vertreibung der Eindringlinge an. Ebenso falsch aber ist die von Frankreich und Polen genährte Version, daß es sich um einen zwischen Litauen einerseits und Rußland und Deutschland andererseits verabredeten antifranzösischen Gegenschlag gehandelt habe. (Siehe Bericht der Sonderkommission vom 6. März 1923 und die bezeichnende Äußerung des Oberkommissars Petisné zum deutschen Reichskommissar: "Das erste Spiel haben wir, das zweite haben Sie gewonnen. Das letzte Spiel wird in Rußland gespielt werden".) Noch weniger vertretbar war die volkstümliche deutsche Auffassung von einem abgekarteten französisch-litauischen Spiel.

Während des nun folgenden, noch jetzt andauernden großlitauischen Stadiums stand in irgendeiner Form immer das Ringen um die Autonomie des Memellandes im Vordergrunde. Zuerst das Ringen zwischen den vier Hauptmächten, bzw. dem Völkerbund und Litauen, alsdann zwischen Groß-Litauen und dem Memellande und endlich die diplomatische Demarche Deutschlands gegenüber Litauen. Der Ministerpräsident Galvanauskas hatte, um nach der ersten Auflehnung der Bewohner gegen ihre Bedrückung, dem Generalstreik, bei dessen Niederschlagung das Blut memelländischer Litauer floß, die Gemüter zu besänftigen, am 7. Mai 1923 dem Memelgebiet freiwillig Parlamentswahlen und ein Autonomiestatut versprochen, das weitgehendste innere Selbstverwaltung und eine demokratische Verfassung, sogar einen memelländischen Minister im großlitauischen Kabinett verhieß. Die Botschafterkonferenz machte jedoch Vorschläge für die Autonomie auf anderer Grundlage, und zwar wesentlich unter Einbeziehung der polnischen Interessen in der Verkehrsund in der Hafenfrage. Da diese Vorschläge von Litauen nicht angenommen wurden, rief die Botschafterkonferenz den Völkerbund an, [290] der eine Studienkommission unter dem Amerikaner Norman Davis nach dem Memelgebiet entsandte. Auch der Bericht dieser Kommission, insbesondere die Rede von Norman Davis in der Sitzung des Völkerbundrates vom 12. März 1924, ist eine geschichtliche Urkunde von ungewöhnlicher Bedeutung. Sie enthielt unter anderem die Verwerfung der polnischen Memellandthese. Polen wurde das politische Interesse an Memel aberkannt zugunsten seiner Wirtschaftsinteressen, wobei seine Anteilnahme an der Hafenverwaltung oder noch weitergehende Ansprüche an den Hafen glatt abgelehnt wurden. Auf dieser Grundlage wurde alsdann im Jahre 1924 die memelländische Autonomie durch einen Staatsvertrag zwischen den vier Hauptmächten und Litauen geschaffen. Die Autonomie des Memelgebietes beruht völkerrechtlich auf diesem Memelabkommen vom 8. Mai 1924, innerpolitisch auf dem Statut des Memelgebiets, das also die memelländische Verfassungsurkunde darstellt (mit zwei Anhängen über die Hafenverwaltung und den Transitverkehr). Das Statut trägt das Datum des 14. März 1924 und wurde am 1. September 1924 als litauisches Staatsgesetz verkündet. Es stellt zweifellos eine Territorialautonomie her. Denn Art. 2 des Memelabkommens lautet ausdrücklich: Das Memelgebiet soll unter der Souveränität Litauens eine Einheit bilden, welche gesetzgebende, richterliche, Verwaltungs- und finanzielle Autonomie innerhalb der durch das Statut vorgeschriebenen Grenzen genießt. Es ist also vollständig abwegig, die memelländische Autonomie inhaltlich als Personalautonomie anzusehen und sie in irgendwelche Ideenverbindung mit den Personalautonomie-Bestrebungen deutscher und anderer Minderheiten in den Oststaaten zu bringen. Es gibt wohl eine deutsche Minderheit in Litauen, in bezug auf welche Litauen an die Minderheitsschutzbestimmungen des Völkerbundes gebunden ist. Es gibt jedoch weder eine deutsche noch eine litauische Minderheit im Memellande (tatsächlich ist ja das deutsche Element dort in der Mehrheit), obwohl Art. 11 für alle Fälle den litauischen Minderheitsschutz auch auf das Memelgebiet ausdehnt. Es gibt nur eine einheitliche, ungeschiedene Bevölkerung des Memelgebietes mit eigenem Gebietsbürgerrecht. Als Minderheit könnten im Memellande höchstens die Zuzügler aus dem ehemals russischen Litauen angesehen werden. Der Charakter des Memellandes nähert sich somit staatsrechtlich dem eines litauischen Bundesstaates an. Es ist eine dem litauischen Staat an-, nicht eingegliederte organisierte Gebietskörperschaft (vgl. Rogge, Die Verfassung des Memelgebiets).

Wichtige Punkte des Statuts betreffen die zeitweise Befreiung vom litauischen Militärdienst und vor allen Dingen die Völkerbundkontrolle über die Einhaltung der Autonomie, wonach jedes Mitglied des Völkerbundrates berechtigt sein solle, die Aufmerksamkeit des [291] Rates auf Verletzungen der Autonomie zu richten, mit endgültiger Entscheidung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes über alle Streitfragen. Die Souveränität Litauens über das Memelgebiet ist heute wie zu Beginn keine absolute, sondern eine bedingte, einmal bedingt durch ihre völkerrechtlichen Kontrollen und zum anderen durch Art. 15 des Memelabkommens, wonach Litauen seinerseits souveräne Rechte an das Memelgebiet oder die Ausübung solcher Rechte nicht ohne Zustimmung der vier Hauptmächte übertragen kann - eine Bestimmung, die heute völlig sinnwidrig geworden ist, seitdem die Überwachung der Autonomie dem Völkerbundrat übertragen worden ist. Das Autonomiestatut gab dem Memelgebiet das Selfgouvernement in bezug auf Gemeindeverwaltung, Religion und Unterricht, Sozialgesetzgebung, Kleinbahnen, Polizeigewalt, bürgerliche und Strafgesetzgebung, Gerichtsverfassung, direkte und indirekte Steuern usw. Am wichtigsten ist die formale Demokratie nach westlerischen Vorlagen, wonach die gesetzgebende Gewalt beim memelländischen Landtag (Seimelis), die vollziehende bei einem Direktorium liegt. Der litauische Gouverneur als Vertreter der Zentralregierung hat zwar das Recht, den Präsidenten des Direktoriums zu ernennen (nicht, ihn abzusetzen), dieser darf jedoch nur amtieren, solange er das Vertrauen des Landtages genießt. Der litauische Gouverneur hat ferner ein beschränktes Einspruchsrecht gegen Gesetze und das Recht der Landtagsauflösung. Der Zentralregierung verbleibt im wesentlichen die Außenvertretung, die Zollhoheit und die Verkehrshoheit. Die Memelländer nehmen an der Regierung des Gesamtstaates durch selbständige Abgeordnete im großlitauischen Parlament (Seim) teil.

In der vertraglosen Zeitspanne von der freiwillig verkündeten bis zur vereinbarten Autonomie tat Litauen alles, um im litauischen Sinne vollendete Tatsachen zu schaffen, und zwar durchweg willkürlich ("in satrapischer Weise", sagte damals Smetona) und gegen den Willen der Memelländer selbst, insbesondere unter dem Einfluß der zahlenmäßig geringen kleinlitauischen Kamarilla, die alle einflußreichen Stellungen für sich in Anspruch nahm. Erst im Oktober 1925 fanden die ersten Wahlen zum memelländischen Landtag statt. Nach deren überaus ungünstigem Ausfall für Groß-Litauen und seine Parteigänger im Memellande setzte jene beliebte Schikanierung der Bevölkerung verschärft ein, mit der die neugeschaffenen Oststaaten nach bewährten sarmatischen Rezepten ihre erzwungenen Zugeständnisse zu begleiten pflegen. Es änderte daran nichts, ob nun die Regierung in Groß-Litauen in den Händen der christlichen Demokraten oder der Volkssozialisten oder endlich des Häufleins der Tautininkai (Nationalisten) lag. Kaum einer der ernannten Direktoriumspräsidenten regierte mit dem Vertrauen des Landtages, kein einziger [292] wurde im Einvernehmen mit der übergroßen Mehrheit des Landtages ernannt. Über ein Jahr lang wurde nach Auflösung des ersten Landtages parlamentlos regiert. Willkürhandlungen im altrussischen Stil waren an der Tagesordnung. Näheres darüber ergibt sich aus den Beschwerdedenkschriften des Memellandes an den Völkerbund, die dort zur Verhandlung kamen, obwohl der Völkerbundrat über seine rechtliche Zuständigkeit nicht einheitlich dachte und obwohl den memelländischen Beschwerdeführern vom Gouverneur verschleiert mit einem Hochverratsverfahren gedroht wurde. Zugestanden sind diese Tatsachen auch von litauischer Seite im Seim (Smetona, Robinsohn, sozialdemokratische Fraktion).

Es muß zugegeben werden, daß Unklarheiten und Lücken in der Autonomiegesetzgebung vorhanden sind und zu Zweifels- und Streitfällen Anlaß geben konnten. Unverkennbar sind auch die Schwierigkeiten, die sich natürlicherweise zwischen der Souveränität eines Staatsganzen und der Autonomie eines Teils ergeben müssen. Diese wurden noch viel größer, als in Groß-Litauen unter Auflösung des Parlaments und Aufhebung der Verfassung seit Ende 1926 der Zustand der Diktatur mit Kriegsgericht, Zensur und Pressestrafrecht verkündet und ohne jede Veranlassung auf das Memelgebiet ausgedehnt wurde. Was aber nicht verantwortet werden kann, ist die teils vertragswidrige, teils böswillige Umdeutung und Kraftloserklärung unzweifelhafter Autonomiebestimmungen, die hinterhältige Unwirksammachung offenbarer autonomer Rechte auf dem Verwaltungs- und Aufsichtswege, die Lahmlegung der Gesetzgebungsarbeit des Landtages durch das Veto-Recht und die unbillige Begünstigung einer geringen Zahl großlitauischer Parteigänger. Aus der großen Beschwerdeliste wollen wir lediglich erwähnen: die Litauisierung des Schulwesens, die entgegen dem erklärten Eltern- und Schülerwillen und entgegen allen pädagogischen Grundsätzen versucht wurde, die Entrechtung der Beamtenschaft, die ganz ungenügende Regelung des dem Memelland zustehenden Finanzanteils an den Zoll- und Akziseeinnahmen und die Bedrohung der bürgerlichen Rechtssprechung durch die Kriegsgerichte. Unfreundlichkeiten und Bedrückungen gegen das deutsche Element waren und sind an der Tagesordnung, so daß im Jahre 1926 nicht weniger als 14 872 Personen, also 10% der Bevölkerung, darunter 10 500 Erwachsene, für Deutschland optierten trotz der Aussicht auf erzwungene Abwanderung. Die Ausweisung deutscher Redakteure, die Kündigung deutscher Richter und Lehrer, die Erschwerung jedes Ersatzes der Führer- und Kulturträgerschichten aus Deutschland, die Hereinziehung altlitauischer Beamter, die finanzielle Bevorzugung neulitauischer Wirtschaftsorganisationen rundeten das Bild ab.

Neuerdings schien unter dem Einfluß der im Völkerbundrat vom [293] Deutschen Reich vertretenen zweiten Memelbeschwerde und der daraufhin erfolgten höchst persönlichen Auseinandersetzung zwischen Stresemann und Woldemaras der offene Kampf gegen die Autonomie und gegen die Mehrheit der memelländischen Bevölkerung eingestellt zu werden. Einem neuen Direktorium von weitgehendstem Kompromißcharakter hat der Landtag, um in Ruhe arbeiten zu können, sein Vertrauen ausgesprochen und es bisher wenigstens nicht ausdrücklich zurückgenommen. Einige Führer der kaufmännischen Bevölkerung versuchen, die wirtschaftliche Umstellung des Memellandes auf den litauischen Binnenmarkt (die nötig war, weil die überlieferten Wirtschaftsbeziehungen zum polnischen Wilnagebiet bis heute, entgegen dem Memelabkommen, nicht wieder hergestellt wurden) durch Verzicht auf unveräußerliche politische Forderungen zu unterstützen. Durch ein weitverzweigtes Netz von Staats- und Wirtschaftsverträgen, die Deutschland, unter Einschluß der Belange des Memelgebietes, mit Litauen abgeschlossen hat (unter dessen Verzicht auf die Abwanderung der Optanten), soll der Gedanke gefördert werden, das Memelland nicht zur Scheidewand, sondern zur Brücke zwischen beiden Ländern zu gestalten. Aber auch diese Verträge, z. B. diejenigen über die Sozialversicherten und Kriegsbeschädigten, haben nur Anlaß zur Schikanierung und finanziellen Strangulierung des Memellandes gegeben. Auch wer die staatsrechtliche Autonomie des Memellandes, übrigens die einzige Hilfsstellung der deutschen und deutschgesinnten Mehrheit der Bevölkerung, nicht als Wert an sich betrachtet, darf sich doch nicht darüber hinwegtäuschen, daß in der Mehrheit des Memelvolkes dumpfe Unzufriedenheit herrscht und selbst ein großer Teil der früheren litauischen Parteigänger sich enttäuscht, ja betrogen fühlt, was erst jüngst der ehemalige litauische Kirchenkommissar Gailus in auffallendster Weise öffentlich bekundet hat. Die beiden Welten diesseits und jenseits der alten ostpreußischen Memellandgrenze gegen Litauen von 1422 stehen sich noch heute völlig fremd gegenüber. Bei allem klugen Entgegenkommen der derzeitigen autokratischen litauischen Zentralregierung gegen das Deutsche Reich fehlt es nicht an sich häufenden unerfreulichen Stimmen und Handlungen bei den großlitauischen Parteien gegen Deutschland, das deutsche Volk, die deutsche Kultur, gegen das Memelgebiet und die deutsche Minderheit in Litauen selbst.

Angesichts dieses durchaus unfesten Standes der Dinge ist es wichtig, Deutschland und dem Ausland die Tatsachen und urkundlichen Unterlagen zur politischen Urteilsbildung über die Memelfrage bekannt zu geben. Daraus mag namentlich das Ausland seine Schlüsse ziehen, ob die Abtrennung des Memelgebietes vom Reich und die gefundene Zwischenlösung geschichtlich verantwortbar und zur [294] Dauerlösung geeignet ist. Daß das deutsche Volk trotz des Verzichtes des Deutschen Reiches auf das Memelland sich diesem weiter verbunden fühlt, ist selbstverständlich. Aber auch dem Ausland dürften inzwischen wertvolle Erkenntnisse über die Memelfrage aufgegangen sein, die an dieser Stelle zu unterstreichen und zu ergänzen sind.

Die erste Frage lautet: Ist das Memelland nach dem Charakter und dem Willen seiner Bewohner deutsch oder litauisch?

Bekanntlich beruht die Rechtfertigung der Abtretung auf der Annahme des litauischen Charakters des Memelgebiets. Es heißt in der Antwort der Entente auf die deutsche Mantelnote vom 16. Juni 1919 unter Sekt. X: "Die alliierten und assoziierten Mächte lehnen es ab, daß die Abtretung von Memel dem Nationalitätsprinzip widerspricht. Die fragliche Gegend ist immer litauisch gewesen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist litauisch von Herkunft und Sprache." Wie lautete nun die Ansicht derselben vier Hauptmächte, als ihre Sonderkommission von 1923, bestehend aus den Herren Clinchant, Fry und Aloisi, das Memelgebiet nach der litauischen Besetzung bereist hatten? Aus diesem Bericht, einem geschichtlichen Dokumente von größter Wichtigkeit, das in Wortlaut wiederzugeben leider Raumgründe verbieten, seien folgende Ausführungen entnommen:

      "Memel, die älteste Stadt in Ostpreußen, hat niemals zu Litauen gehört...... Die Bewohner des Memelgebiets wurden stark germanisiert. In der Stadt wohnen fast nur Deutsche. Anders kann es ja auch nicht sein, da die deutsche Grenze seit 500 Jahren unverändert geblieben ist. Die Ostgrenze des Memelgebietes, die früher russisch-deutsche Grenze, stellt eine wirkliche Scheidung ohne Übergang zwischen zwei verschiedenen Zivilisationen dar. Mindestens ein Jahrhundert trennt sie voneinander. Es ist eine richtige Grenze zwischen West und Ost, zwischen Europa und Asien. Hier ist die Bildung so weit fortgeschritten, daß nicht einmal unter den Dorfbewohnern, von denen eine Anzahl litauisch und deutsch zugleich spricht, Analphabeten zu finden sind...... Die Bewohner Groß-Litauens sind Katholiken, dagegen sind die Bewohner des Memelgebietes Protestanten. Die litauische Sprache hat sich nicht in gleicher Weise dies- und jenseits der Grenze entwickelt. Ein großer Teil des Litauer memelländischen Stammes fürchtet sich vor einem Anschluß an Litauen ohne genügende autonome Garantien, denn sie wissen ganz gut, was sie dann zu erwarten hätten. Während sich sämtliche Führer der Deutschen, mit denen die Kommission zusammentraf, für einen Volksentscheid über die Unabhängigkeitsfrage des Memelgebiets aussprachen, zeigte kein Taryba-Litauer den Wunsch nach einem Plebiszit. Diese Tat- [295] sache zeigt deutlicher als alle Statistiken, daß die Mehrheit der Bevölkerung nicht litauisch ist..."

Man braucht beide Äußerungen nur gegeneinander zu stellen, um das ungeheuerliche Unrecht der Abtretung des Memellandes infolge falscher Unterrichtung in der Hauptsache zu erweisen.

Steht das geschichtliche Recht auf Seiten der Litauer?

Es ist ein Wahn, von einer "Wiedervereinigung" des Memellandes mit Litauen zu sprechen. Keinem litauischen Staate ist das Memelland jemals zugehörig gewesen. Das Memelgebiet war bei der Ordensbesetzung zum größten Teil Wildnis (terra inculta). Soweit es randbesiedelt war oder wurde, waren seine Stammbewohner Kuren (Letten) oder Schalauer (Preußen). (Die wissenschaftlichen Nachweise bringen Karge, Gerullis, Endzelin, Ganß und Mortensen.) Nördlich und südlich des Memelstromes gibt es in Ostpreußen keinen urlitauischen Landstrich. Nur eine verhängnisvolle deutsche Gelehrtenschule (Bezzenberger, Tetzner) hat, fußend auf der späteren Verlitauerung ursprünglich preußischer Ortsnamen, die von Deutschen (Kurschat, Sauerwein) mitgeschaffene neu-litauische Volksromantik in ihren unberechtigten Ansprüchen an ostpreußisches Land gestärkt. Die heutige Grenze des Memellandes gegen Groß- und Nieder-Litauen (Schamaiten) wurde dem deutschen Orden von den Litauern im Gewaltfrieden am Melnoer See 1422 aufgezwungen. Erst nach diesem Ereignis haben der Orden und später die Landesfürsten litauische Ansiedler und Auswanderer in größeren Mengen ins Land gezogen. Ihr kärgliches Sprachgut wurde durch deutsche Gelehrte und durch die evangelische Kirche gerettet. Diese Bevölkerung litauischer Abstammung optierte völlig freiwillig für die deutsche Kultur und damit für die deutsche Nation. Die Grenzen deutschen und litauischen Volkstums im Memellande sind durchaus flüssig. Der subjektive Wille des Einzelnen entscheidet darüber ohne Rücksicht auf die Namensform. Die deutsche Sprache wird von jedem Memelländer verstanden und in Rede und Schrift bevorzugt gebraucht. Die memelländisch-litauische Bibel- und Kirchensprache ist nicht identisch mit der neu-litauischen Schrift- und Amtssprache. Die Verkehrs- und Umgangssprache ist fast durchweg deutsch. Ein Schulunterricht ist ohne Zugrundelegung der deutschen Sprache undurchführbar. Sprachlich ist eine erhebliche Personenzahl doppelsprachig. Sie wurden von Groß-Litauern "Bastarde" geschimpft.

Die letzte deutsche Volkszählung vom 1. Dezember 1910 ergab im Kreise Memel 32 885 Personen mit deutscher, 27 402 mit litauischer Muttersprache, im Kreise Heydekrug 20 329 gegen 22 968. Die Volkszählung von 1925, die bereits unter litauischer Herrschaft veranstaltet wurde, also gewiß ungünstig beeinflußt war, ergab bei der gleichen Personenzahl von etwa 140 000 Bewohnern 43,51%, die [296] sich als Deutsche, 27,59%, die sich als Litauer, 25,18%, die sich als Memelländer bezeichneten, neben 3,72% sonstigen Bewohnern. Damit ist erwiesen, daß die litauische Nationalität zweifellos in der Minderheit ist, ganz abgesehen von der Tatsache, daß nur ein kleiner Bruchteil dieser 27,59% Litauer groß-litauisch gesinnt ist. Wie wenig verläßlich das litauische Nationalempfinden ist, ergibt sich aus der wechselnden Nationalitätenzahl der Einwohner des Nehrungsdorfes Nidden. 1890 sind es 330 Deutsche, 125 Litauer und 227 Kuren, 1900 470 Deutsche und 238 Litauer, 1905 763 Deutsche und 40 Litauer, 1910 wieder 194 Deutsche und 604 Litauer. In Wirklichkeit hat die Bevölkerung immer in der Mehrzahl aus deutsch sprechenden Kuren (Letten) bestanden. Die bedeutsamste Äußerung über Sprache und Nationalität der Bevölkerung kam zustande durch die auf klein-litauischen Druck von der französischen Verwaltung durchgeführte Elternbefragung von 1921 über den litauischen Schulunterricht. Hierbei war die deutsche Stadt Memel von vornherein ausgenommen. Von der Landbevölkerung des Memelgebiets wurde der Wille dahin kund gegeben, daß von 16 510 Schulkindern nur 1894 am litauischen Religionsunterricht und gar nur 395 am litauischen Schreib- und Leseunterricht beteiligt werden wollten. In den einzelnen Kreisen schwankten die Zahlen für den litauischen Religionsunterricht zwischen 30,2%, 5,2% und 2,91%, für den litauischen Lese- und Schreibunterricht zwischen 5,2%, 4,94% und 0,99%. Es gibt keinen besseren Beweis für den einheitlichen deutschen Charakter und Gemeinschaftswillen der Bewohnerschaft.

Ebenso umfaßte der 1919 von der Mehrheit der Deutschen und Litauer gegründete Deutsch-litauische Heimatbund 68 535 eingeschriebene Mitglieder von 140 000 Einwohnern, also die große Mehrzahl aller Erwachsenen. Das gleiche gilt von dem späteren deutschen Kulturbund. Auch der reichsdeutsche Memellandbund setzt sich mindestens je zur Hälfte aus Mitgliedern deutscher und litauischer Abstammung zusammen, welch letztere im rheinisch-westfälischen Industriegebiet bei weitem überwiegen.

Die gleiche Sprache sprechen die urkundlichen Verlautbarungen der memelländischen Bevölkerung über deren politische Willensbildung.

Die Verwahrungskundgebung des "Preußischen Volksbundes" gegenüber der Abtrennung des Memellandes im Juni 1919 war von der überwältigenden Mehrheit der Gesamtwählerschaft nördlich und südlich des Memelstroms unterzeichnet. Im Kreise Heydekrug mit 52% litauisch sprechender Bevölkerung äußerten sich in diesem Sinne 93% - und das zur Zeit des schlimmsten Niederbruchs Deutschlands. Auf der Pariser Konferenz vom 3./4. November 1922 sagte der französische Vorsitzende Laroche zu der memelländischen [297] Abordnung: "Wir wissen, daß Sie alle zu Deutschland zurück wollen, aber wir werden es zu verhindern wissen." Ende 1922 brachte die "Arbeitsgemeinschaft für den Freistaat Memel" auf dem Weg einer Namensammlung 54 429 Personen auf etwa 56 000 Stimmberechtigte über 20 Jahre für die anti-litauische Freistaatlösung der Memelfrage auf. Bei den ersten Wahlen zum memelländischen Landtag unter litauischer Herrschaft am 19. Oktober 1925 erzielten die deutschen Parteien (Deutsche und Litauer umfassend) von 62 000 abgegebenen Stimmen rund 58 000 (27 Abgeordnete), bei den ersten Wahlen zur Memeler Stadtverordnetenversammlung im April 1924 von 14 000 Stimmen rund 13 300 (40 Stadtverordnete), bei den Kreistagswahlen 1925 rund 90%, bei den Wahlen zum großlitauischen Seim von 59 000 Stimmen 50 500 (5 Abgeordnete), bei der zweiten Wahl zum memelländischen Landtag vom 30. August 1927 von 54 700 Stimmen rund 47 000 (25 Abgeordnete).

Welche zahlenmäßige Bedeutung hatten demgegenüber die kleinlitauischen Parteigänger Litauens im Memelgebiet unter litauischer Herrschaft aufzuweisen?

Die Sonderkommission des Völkerbundes schätzte die Zahl dieser Parteigänger nach Angaben ihres Führers Jankus-Bittehnen auf 8000 bis 10 000. Tatsächlich betrug ihre Stimmenzahl bei der Wahl zum ersten Landtag 1692 (2 Abgeordnete), zur Memeler Stadtverordnetenversammlung 710 Stimmen (2 Stadtverordnete), zum litauischen Seim 8684 Stimmen (kein Abgeordneter), bei den Wahlen zum zweiten Landtag 7311 Stimmen (4 Abgeordnete). Bei diesem Ergebnis der zweiten Wahl zum memelländischen Landtag ist aber zu berücksichtigen, daß daran die Optanten für Deutschland, die etwa 10 000 Stimmberechtigte zählten, nicht mehr teilnahmen, dagegen für die litauischen Parteien entgegen dem Memelstatut sämtliche "örtlichen Einwohner" des Memelgebietes aus Altlitauen, also die Beamten, die Landarbeiter und vor allem die gesamte Garnison, stimmen durften. Wahrlich; man begreift, daß damals der spätere litauische Ministerpräsident Woldemaras schreiben konnte: "Die Wahlen sind das erste deutliche Zeichen, daß das Gebiet gegen Litauen gerichtet ist und wieder zu Deutschland zurück will." Jetzt verstehen wir es auch, wenn der Bericht der Sonderkommission bemerkt, daß die Taryba-Litauer eine Volksabstimmung zwecks politischer Entscheidung über das Memelgebiet ihrerseits ablehnten. Wir aber können, mit mehr Recht als der französische Präsident im Elsaß, sagen: Le plebiscit est fait - die Volksabstimmung über Versailles hat stattgefunden.

Die alliierten und assoziierten Mächte haben dem Statut des Memelgebietes die Eingangsformel gegeben: "In Verwirklichung des weisen Entschlusses, dem Memelgebiet Autonomie zu gewähren und [298] die überlieferten Rechte und die Kultur seiner Einwohner zu erhalten." Wenn wir prüfen, ob der litauische Staat, ganz abgesehen von seinem Verhalten gegenüber den Paragraphen des Memelstatuts (z. B. gegenüber Eisenbahn und Post), dem Geiste nach die eingangs erwähnte vereinbarte Verpflichtung erfüllt hat, so muß die Antwort verneinend ausfallen. Der Kulturstand des Landes ist nicht gewahrt geblieben. Die Bildungsmöglichkeiten sind teils erschwert, teils verringert worden. Die Ausbildung der neuberufenen Lehrkräfte läßt alles zu wünschen übrig. Die Gerichte erliegen dem Andrang der Geschäfte. Eisenbahn und Post, mit Beamten aus Alt-Litauen besetzt, stehen nicht auf der Höhe einer bescheidenen Leistungsfähigkeit, trotzdem Posturkunden und Eisenbahnfahrkarten die im Memelabkommen vereinbarte Gleichberechtigung beider Sprachen dadurch beweisen, daß sie nur litauischen und - französischen Text aufweisen. Aus der Hafenverwaltung sind bewährte memelländische Beamte und Arbeiter, auch litauischer Abkunft, entfernt und durch weniger sachkundige Großlitauer ersetzt worden. Gerichtliche und Strafvollziehungsbeamte sind mit Waffengewalt zur Duldung rechtswidriger Verhandlungen gezwungen worden. Mitglieder der litauischen freiwilligen Schützenvereinigung wurden zu Gewalttätigkeiten gegen die Bevölkerung ermutigt und zum Teil straflos gelassen. Nur die litauische Zollverwaltung ist auf der Höhe und bietet den Spritschmugglern zu Wasser und zu Lande mehr oder weniger glückliche Gefechte. Kirchenpolitisch ist das Memelland von der preußischen Volkskirche getrennt und verselbständigt worden unter gegenseitiger Vertretungsbefugnis mit Ostpreußen. Die vorher von der litauischen Regierung willkürlich eingesetzten Kirchenleiter mußten teils abtreten, teils nach Litauen übergeführt werden.

Das Memelland und das Memelvolk haben sich diesen Drangsalierungen gegenüber stets im Rahmen der Gesetzlichkeit gehalten. Der Generalstreik in Memel vom April 1924 trug lediglich den Charakter einer Kundgebung, die Gewalttätigkeit beschränkte sich auf das dagegen aufgebotene litauische Militär, das sich auch nicht entblödete, die alten deutschen Denkmäler zu stürzen. Bezeichnend ist es, daß die einzigen wirklichen Auflehnungsakte gerade aus der litauischen Landbevölkerung heraus erfolgten, nämlich der Schulstreik gegen die Verordnung des Direktoriums von 1925, welche die Kinder der Eltern mit litauischen Namen und Muttersprache zur litauischen Unterrichtssprache zwingen wollte, und die Massenkundgebungen gegen die Einsetzung unerwünschter litauischer Prediger in Ruß und Wieszen. Dagegen war der vor seinem Ausbruch unterdrückte sogenannte Memelputsch vom Juli 1924 eine groß-litauische Provokation einiger unerfahrener jungen Leute, ohne Kenntnis und Anteil- [299] nahme der Bevölkerung. Es besteht keine Irredenta, weder im Memelgebiet selbst noch in Deutschland. Auch der reichsdeutsche Memellandbund verfolgt seine Ziele offen und lediglich durch Einwirkung auf die reichsdeutschen, nicht aber auf die abgetrenntem Memelländer.

Über die wirtschaftliche Entwicklung ist wenig zu sagen. Die an sich überaus günstige Lage des Memeler Hafens ist weder zur deutschen noch zur litauischen Zeit, außer als Transithafen bei internationalen Kriegen, zu rechter Entfaltung gekommen. Die altberühmte Frage "des Hinterlandes" ist auch jetzt nicht vorwärts gekommen. Das kleinagrarische litauische Hinterland ist arm und wenig kaufkräftig. Die Verkehrsverbindungen aus Litauen zum Memelland sind zum Teil ungünstiger als nach Königsberg, Libau und Riga. Die Verschiedenheit des altrussischen und des deutschen Handelsrechts, sowie der kaufmännischen Geschäftssitte und Preisbildung diesseits und jenseits der alten Grenze bringt, begleitet von einem als rückständig empfundenen Verbrauchsbesteuerungssystem und von überhohen Einfuhrzöllen auf Fertigfabrikate, der Memeler Kaufmannschaft mancherlei Unbequemlichkeiten. Ob in der Entstehung einer einfachen Genußmittel- und Verarbeitungsindustrie für den litauischen Binnenmarkt Ausgleichsmöglichkeiten von Dauer liegen, muß abgewartet werden. Das Versprechen des Artikels 3 des Memelabkommens über den Transitverkehr, der insbesondere der polnischen Holzwirtschaft des Wilnagebietes dienen sollte, ist bekanntlich noch heute nicht eingelöst und damit sind dem Memeler Hafen und der Memeler Holzindustrie noch nicht wieder die alten Entwicklungsmöglichkeiten zurückgegeben. Im übrigen ist Deutschland noch immer das an Einfuhr und Ausfuhr, sowie am Schiffsverkehr des Memelgebietes am meisten beteiligte Land. Nach dem Bericht der Memeler Industrie- und Handelskammer vom Jahre 1927 kamen aus Deutschland 445 Schiffe mit 57 5000 cbm Ladung, das sind rund 60%. Im seewärtigen Warenverkehr des Hafens wurden aus Deutschland eingeführt 217 000 Tons gegenüber 275 000 Tons aus allen anderen Ländern, nach Deutschland ausgeführt 91 000 Tons gegen etwa 50 000 nach allen anderen Ländern. Selbst in der Binnenschiffahrt sind unter deutscher Flagge rund 1100, unter litauischer Flagge nur rund 560 Fahrzeuge gelaufen. Norman Davis hatte in seiner Rede vom 12. März 1924 gesagt, daß "Litauen sehr bestimmte moralische Verpflichtungen gegenüber den Einwohnern des Memelgebietes übernehme und daß es nicht die Wirtschaftsinteressen jener Bevölkerung ruinieren könne, deren Wohlstand völlig von dem freien Stromverkehr abhängt." Diese moralische Verpflichtung gegenüber der Wirtschaft des Memelgebietes ist bis heute nicht erfüllt.

Der jetzige völkerrechtliche Stand der Memelfrage ist in wei- [300] testen Kreisen unbekannt, verdient aber, in das wahre Licht gerückt zu werden. An den Staatsverträgen, die das Memelgebiet als autonomes Glied des litauischen Staates geschaffen haben, sind folgende Mächte unbeteiligt und daran infolgedessen auch nicht vertraglich gebunden:

1. Amerika. Die Vereinigten Staaten haben den Vertrag von Versailles nicht ratifiziert und an dem Memelabkommen nicht mitgewirkt.

2. Das Deutsche Reich. Dieses hat zwar im Vertrag von Versailles auf das Memelgebiet verzichtet, aber im 2. Absatz des Artikels 99 sich lediglich verpflichtet, die von den "alliierten und assoziierten Hauptmächten" hinsichtlich des Memelgebietes, insbesondere über die Staatszugehörigkeit der betreffenden Einwohner, getroffenen Vorschriften anzuerkennen. Da die alliierten und assoziierten Mächte die fünf Hauptmächte einschließlich Amerika sind, aber nur die drei europäischen Großmächte und Japan das Memelabkommen abgeschlossen haben, so ist das Deutsche Reich völkerrechtlich an das Memelabkommen nicht gebunden.

3. Polen. Der polnische Staat hat durch seinen Vertreter im Völkerbund Skirmunt am 14. März 1924 seine Zustimmung zu dem Memelabkommen verweigert, ein völkerrechtlich belangloser Akt, da Polen damals nicht Mitglied des Völkerbundrates war, aber eine noch heute bedeutsame politische Willenskundgebung.

4. Rußland. Dieser Staat hat zwei Verbalnoten zur memelländischen Frage an die alliierten Mächte und den Völkerbundrat gerichtet, wonach es jede Lösung der Memelfrage, die ohne seine Beteiligung erfolge, für null und nichtig erklärt. Die russische Note Tschitscherins an die alliierten Hauptmächte vom 22. Februar 1923 ist so wichtig, daß wir sie zum größten Teil wiedergeben:

      "Die russische Regierung hat durch die Presse von der Entscheidung der alliierten Mächte über die Memelfrage Kenntnis erlangt, welche Entscheidung die Mächte der litauischen Regierung mitgeteilt haben. Rußland und seine Verbündeten (!) sind bei den Beratungen, die zu dieser Entscheidung geführt haben, vollkommen ausgeschaltet worden und haben an ihr selbst in keiner Weise teilgenommen. Eine Frage, die das politische Gleichgewicht an der Ostsee tief berührt und von der gewisse Lösungen die Sicherheit Rußlands und seiner Verbündeten (!) schwer gefährden können, ist somit ohne sein Vorwissen angeschnitten worden, obschon es gegenwärtig außer Zweifel ist, daß die Versuche, internationale, Rußland und seine Verbündeten interessierende Fragen ohne seine Teilnahme zu lösen, nur neue Keime zu künftigen internationalen Verwicklungen schaffen können.
[301]   Einen Protest gegen die Annahme einer Regelung der Memelfrage ohne Beteiligung Rußlands und seiner Verbündeten hat die russische Regierung an die Regierungen Englands, Frankreichs und Italiens bereits am 22. Dezember 1922 gerichtet, mit dem Hinweis, daß jede Lösung dieser Frage, die für Rußland und seine Verbündeten der gesetzlichen Kraft entbehrt, weder endgültig noch dauerhaft sein werde....
      Die russische Regierung stellt heute fest, daß die Mächte geflissentlich unterlassen haben, ihren oben erwähnten Erklärungen Folge zu geben und daß sie infolgedessen in dieser Sache volle Handlungsfreiheit besitzt, die sie nach ihrem Belieben verwerten kann.
      Die russische Regierung hält bei dieser Gelegenheit den alliierten Regierungen vor Augen, daß sie haftbar sind für alle Schäden und Nachteile, die für Rußland und seine Verbündeten als Folge der fraglichen Entscheidung über das Schicksal von Memel und über die Bedingungen seiner Zuteilung an Litauen eintreten können. Die Sowjetregierung wird den alliierten Regierungen zu gegebener Zeit, wenn die Regelung wechselseitiger Ansprüche erfolgt, das Verlangen nach Wiedergutmachung der betreffenden Schäden unterbreiten....
      Unter dem gleichen Vorbehalt ihrer Stellungnahme gegenüber dem System, das am besten für die Regelung der internationalen Stellung des Memelstromes anzunehmen wäre, stellt die russische Regierung insbesondere fest:
      1. Daß die Einführung irgendeines internationalen Organs auf dem Memelstrom ohne ihre Beteiligung unzulässig ist.
      2. Daß, wenn ein derartiges Organ eingerichtet werden sollte, die Uferstaaten des Memelstroms und seiner Zuflüsse zugezogen werden müßten (also auch Deutschland! D. Verf.).
      3. Daß von Rußland nur eine solche Lösung anerkannt werden kann, die ihm und seinen Verbündeten die Freiheit des Transports und besonders der Flösserei auf dem Memelstrom gewährleistet.
      Die russische Regierung hofft, daß die Regierungen, die an der fraglichen Entscheidung teilgenommen haben, mit Rußland und seinen Verbündeten (!) in einen Meinungsaustausch eintreten werden, um der durch ihren Schritt geschaffenen Lage ein Ende zu machen, die so schwere Gefahren für die Befestigung des Friedens von Ost-Europa darbietet."

5. Der Völkerbund. Der Völkerbundrat hat zwar nach dem Memelabkommen das Recht, sich mit den Verletzungen des Memelabkommens zu beschäftigen (Art. 17). Er hat aber keineswegs das Memelabkommen, das im Sekretariat des Völkerbundes registriert ist, gewährleistet. Daran ändert auch nichts die Tatsache, daß [302] Deutschland nach Abschluß des Memelabkommens dem Völkerbunde beigetreten und ständiges Mitglied des Völkerbundrates geworden ist.

Die Memelfrage ist daher völkerrechtlich noch heute als eine durchaus offene Frage anzusehen.

Wir wollen die Fällung eines eigenen politischen Urteils über die Memelfrage an dieser Stelle zurückstellen zugunsten dreier wichtiger Stimmen von internationaler Bedeutung.

Es schreibt Professor Dr. Walther Schücking, Mitglied des Ständigen Internationalen Gerichtshofes im Haag, Vizepräsident des Institut de droit international:

      "Die geschichtliche Erfahrung lehrt, daß formales Recht, das seinem Inhalte nach ein materielles Unrecht ist, keinen dauernden Bestand hat. Es kommt nur darauf an, auf welchem Wege die Dinge wieder in die von der Natur der Sache geforderte Ordnung gebracht werden, ob durch Katastrophen oder durch friedliche Entwicklung. Wer die Welt vor neuen, in ihren Folgen unabsehbaren Erschütterungen bewahren will, ist verpflichtet, sich mit ganzer Kraft dafür einzusetzen, daß das geschriebene Unrecht baldmöglichst beseitigt und das natürliche Recht auf friedlichem Wege wieder hergestellt wird. Das gilt auch von dem tragischen Schicksal des Memellandes, das gegen den Willen seiner Bevölkerung aus dem Körper des Deutschen Reichs herausgerissen worden ist. Der zur Aufrechterhaltung des Friedens und zur Durchsetzung internationaler Gerechtigkeit gegründete Völkerbund wird nur dann das moralische Ansehen in der Welt gewinnen, dessen er zur Durchführung seiner Aufgaben bedarf, wenn er sich baldmöglichst das Ziel setzt, im Rahmen seiner Organisation mit den schlimmsten Ungerechtigkeiten des Versailler Diktats auch die erzwungene Abtrennung des Memellandes rückgängig zu machen und diese traurige Wunde der Verstümmelung am Körper des Deutschen Reiches zu schließen."

Freiherr von Gayl, ehemals Chef der politischen Abteilung beim Oberbefehlshaber Ost, einer der Mitschöpfer des litauischem Staates:

      "An der Tatsache, daß das Memelland trotz der gegenwärtigen politischen Trennung von Ostpreußen zum deutschen Kulturkreis gehört, kann keine Macht der Welt etwas ändern, auch nicht die Litauens, das sein eigenstaatliches Leben ausschließlich Deutschland verdankt. Litauen sollte dieser Tatsache im eigenen wohlverstandenen Interesse endlich Rechnung tragen. Wir haben nichts gegen das litauische Volk und gönnen ihm gern sein eigenes nationales Leben, aber wir sind nicht gewillt, litauische Übergriffe zu vergessen, mit denen es die verbriefte Freiheit des Memellandes antastet. Das mögen die maßgeblichen Kreise Litauens [303] stets bedenken, vielleicht um so mehr, wenn es ihnen ein Deutscher sagt, der nach dem Ausspruch namhafter litauischer Politiker nicht unwesentlich an der neuen Freiheit Litauens beteiligt war."

Endlich der Litauer Dr. Steputat, ehemaliger Landespräsident des Memelgebietes:

      "Je mehr Unrecht dem einen durch die Macht des anderen zugefügt wird, desto größer wird der Anspruch des einen auf Beseitigung des Unrechts und desto geringer wird die Aussicht des anderen auf Erhaltung der Macht. Dieser Trost und diese Warnung gilt für Völker ebenso wie für einzelne Menschen."

Die derzeitige Zwischenlösung der Memelfrage hat nicht den politischen und wirtschaftlichen Ausgleich zwischen dem Deutschen Reich und Litauen gehindert. Darüber hinaus hat das Deutsche Reich sogar die streitenden Parteien Litauen und Polen zwecks Wiederaufnahme des gegenseitigen unmittelbaren Wirtschaftsverkehrs, auch auf dem Memelstrom, zu einer Konferenz nach Königsberg geladen. Eine kriegerische Auseinandersetzung über das Memelgebiet mit Litauen entbehrt jeder geschichtlichen Wahrscheinlichkeit. Ob (im Falle eines inneren oder äußeren Zusammenbruchs des litauischen Staates oder seiner Regierung, den auch wir als verhängnisvoll ansehen würden und keineswegs herbeiwünschen) das Memelgebiet seine unveräußerlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte wieder erhalten oder ob es sie sich wieder nehmen wird, ist eine Frage der Zukunft, die wir nicht zu erörtern brauchen. Polen und Litauen haben im Wilna- und Memelgebiet gezeigt, daß außerhalb der völkerrechtlichen Bindungen auch heute noch durch aktive Politik im Osten neue Tatbestände geschaffen werden können, ohne daß die Westmächte oder der Völkerbund zum militärischen Eingreifen sich bereit finden.

Das litauische Volk hat seine staatliche Unabhängigkeit wohlverdient und deren Anerkennung durch uns soll weder durch die zahlreichen unfreundlichen Äußerungen aus litauischem Munde gemindert werden noch durch das Verlangen Übereifriger nach weiteren "litauischen" Gebieten Ostpreußens; ebensowenig durch das einträchtige Zusammenwirken der litauischen mit der polnischen Minderheit Preußens in Deutschland. Die Memelfrage aber ist und bleibt, so oder so, auch eine litauische Schicksalsfrage. Schrieb doch der heutige litauische Staatspräsident Smetona schon 1924 in seiner Zeitung Vairas: "Wenn es früher unklar war, dann hat es sich in letzter Zeit erwiesen, daß auf der Memelfrage sich das ganze Schicksal aufbaut, Untergang oder unabhängiges Bestehen von Litauen." Denn die Memelfrage bleibt nach wie vor mit der Wilnafrage eng verknüpft.

[304] Die Memelfrage bleibt auch fürderhin eingebettet in den Komplex der Ostfragen, auch der Randstaatenfrage. Ob das Memelland, wie Walter Harich schreibt: "ein Elsaß-Lothringen des Ostens'' wird, ob Memel als das "Gibraltar der Ostsee" anzusehen ist, wie dereinst andere schrieben, soll hier nicht untersucht werden, da sinnbildliche Vergleiche immer hinken. Aber es wird dem Memellande kaum vergönnt sein, einseitig sich aus den künftigen Entwicklungen und Katastrophen des nahen Ostens herauszuhalten.

Das Deutsche Reich muß in bezug auf das Memelland praktische Politik auf nahe Sicht treiben. Nicht so das deutsche Volk! Dieses hat keinen Verzicht ausgesprochen. Deutschtumspolitik ist eine Angelegenheit langer Sichten. Das Memelland bleibt für die Deutschen ein unabtrennbarer Teil des unabtrennbaren Ostpreußens, der Wiege des preußisch-deutschen Staates.

Die Memelfrage bleibt in aller Zukunft eine heilige, vaterländische, volksdeutsche Sache. Das mag Litauen, das mögen die Westmächte, das soll die Welt wissen!


Schrifttum

Albert Rogge, Die Verfassung des Memelgebietes. Berlin 1928. Deutsche Rundschau G.m.b.H.

Elisabeth Brönner-Höpfner, Die Leiden des Memelgebietes. 1929. Berlin-Nowawes, Memellandverlag.

Dr. phil. Johannes Ganß, Die völkischen Verhältnisse des Memellandes. 1925. Berlin-Nowawes, Memellandverlag.

Ders., Das Memelland. 1929. Berlin, Deutscher Schutzbundverlag.

Alfred Katschinski, Das Schicksal des Memellandes. 1923. Tilsit, Selbstverlag des Memelgaubundes Tilsit.

Rolf Schierenberg, Die Memelfrage als Randstaatenproblem. 1925. Berlin, Kurt Vowinkel Verlag.

Dr. Gottfried Langer, "Die Rechtsverhältnisse im autonomen Memelgebiet." Nr. 11 der Mitteilungen der Akademie für wissenschaftliche Erforschung und zur Pflege des Deutschtums. Deutsche Akademie, München, März 1927.

Dr. Gertrud Mortensen, Beiträge zu den Nationalitäten- und Siedlungsverhältnissen in Preuß. Litauen. 1927. Berlin-Nowawes, Memellandverlag.

Geh. Archivrat Dr. Paul Karge, Die Litauerfrage in Altpreußen in geschichtlicher Beleuchtung. 1925. Königsberg i. Pr., Bruno Meyer & Co.

Dr. Felix Borchardt, "Deutsche Kultur im Memelland." Nr. 19 der Zeitschrift Das Memelland vom 15. Okt. 1928.

Ders., "Das autonome Memelgebiet." Zeitschrift Die Kultur, Sonderheft, Deutscher Osten. F. Fontane & Co.

Ders., "80 Jahre Memel und und Memelland." Jubiläumsheft der Ostpreußischen Zeitung.

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Das Buch der deutschen Heimat, Kapitel "Ostpreußen".

Deutschtum in Not! Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches,
besonders das Kapitel "Das Deutschtum im Memelland und in Litauen."

Das Grenzlanddeutschtum, besonders das Kapitel "Das Memelland."

Gebiets- und Bevölkerungsverluste des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918

Das Versailler Diktat. Vorgeschichte, Vollständiger Vertragstext, Gegenvorschläge der deutschen Regierung

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Zehn Jahre Versailles
in 3 Bänden herausgegeben von
Dr. Dr. h. c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger