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Bd. 8: Die Organisationen der Kriegführung, Dritter Teil:
Die Organisationen für das geistige Leben im Heere

[422] Kapitel 9: Die höchsten Kommando-
und Verwaltungsbehörden

A. Die obersten Kommandobehörden des Landheeres.
Von Oberstleutnant Hermann Cron

1. Einleitung.

Kurz war einst der Weg zwischen dem Feldherrn und dem Krieger in der Front. Noch die Armee Friedrichs des Großen kannte im Frieden nur die Einteilung in Regimenter. Verhältnismäßig klein waren die Heere, die die Schlachten schlugen. Ähnlich wie Cäsar vor dem Treffen seine Legionäre durch persönliche Ansprache anfeuerte, durchritt der große Preußenkönig die Reihen seiner Truppen.

Das Zeitalter der französischen Revolution brachte die Verwendung größerer Massen. Sie mußten für Unterkunft, Marsch und Gefecht gegliedert werden, um handlich zu bleiben. Es entstanden die aus Infanterie, Kavallerie und Artillerie gebildeten Divisionen und, seit dem Jahre 1800, die Armeekorps als Zusammenfassung von 2 - 3, zuweilen auch von 4 - 5 solcher Divisionen. Gleichzeitig entwickelten sich Generalstäbe zur Unterstützung der Führer. Noch aber war es dem Feldherrn möglich, an entscheidender Stelle seinen persönlichen Einfluß auf den Soldaten auszuüben. Napoleon I. wird darin vorbildlich bleiben. Sein Generalstabschef war ihm Gehilfe, er selbst voll und ganz Feldherr.

Anders in den Kriegen von 1866 und 1870. Die Massenheere und die räumliche Ausdehnung der Kriegsschauplätze ließen diese Form der Kriegführung nicht mehr zu. In den entscheidenden Schlachten wirkten mehrere Armeen zusammen, durch Direktiven der Obersten Führung zu einheitlichem Handeln auf dem Schlachtfelde zusammengeführt. Diese, als "Oberste Heeresleitung" bezeichnet, war von den einzelnen Teilen der Front weiter entfernt als früher. Dem königlichen Bundesfeldherrn stand ein Generalstabschef mit dem bereits im Frieden vortrefflich organisierten preußischen Generalstabe zur Seite, dessen Organe sich auch in den Armee-Oberkommandos, den Generalkommandos und bei den Divisionsstäben befanden. Der Generalstabschef übte die Tätigkeit des Führers im Namen seines Königs aus.

[423] Dieses Verhältnis blieb auch im Weltkriege bestehen. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres war in der Tat der für alles verantwortliche Mann, wenn er auch zu wichtigen Entscheidungen der kaiserlichen Zustimmung bedurfte. Der Abglanz seiner Stellung fiel auch auf die Generalstabschefs der Armeen, deren Bedeutung im gleichen Maße stieg, wie die einzelne Armee im Weltkriege oft die Gesamtstärke der Heere früherer Zeiten übertraf. Im Jahre 1756 war das preußische Heer mit 120 000 Mann ins Feld gerückt; im Jahre 1870 zählten die drei deutschen Armeen zunächst insgesamt 384 000 Streiter, während bei Kriegsbeginn 1914 über zwei Millionen, in 8 Armeen gegliedert, das Feldheer bildeten. Friedrich der Große schlug die Schlacht bei Leuthen mit einer 35 000 Mann starken Armee, indes 1914 jedes deutsche Armeekorps 45 500 Köpfe, jedes Reservekorps deren 37 000 zählte.

Die gleichzeitige Verwendung derartiger Massen mit schnellfeuernden Waffen in ununterbrochen sich fortsetzenden Kampfhandlungen hatte eine äußerst sorgfältige Organisation zur Voraussetzung. Die ungeahnte Entwicklung auf dem Gebiete der technischen Kampfmittel, der Maschinengewehre, der Artillerie, der Minenwerfer, der Gaskampfmittel, der Luftkampfmittel, des Nachrichtenwesens und der Kraftwagen während eines langjährigen Krieges ohne Ruhepausen im feindlichen Lande unter gleichzeitiger Blockade der eigenen Heimat erforderte einen gewaltigen Ausbau der Gliederung und Leitung. Vor allem mußten die Nervenzentren des Heeres, die obersten Kommandobehörden, intakt erhalten und den jeweiligen Erfordernissen angepaßt werden, sollte es dauernd kampffähig bleiben.

Dem deutschen Volke ist die gewaltige geistige Arbeit der Obersten Heeresleitung nur in ihren Ergebnissen, in ihren Anordnungen und Befehlen zur Kenntnis gekommen. Die ungeheuere Arbeit selbst, die die einheitliche Führung und die richtige Verwendung der Millionen erforderte, blieb ihm verborgen. Das Wirken der Obersten Heeresleitung in das rechte Licht zu stellen und es in der Erinnerung lebendig zu erhalten, ist um so mehr Pflicht, als gerade ihre geniale Verwendung des stärksten, aber auch empfindlichsten Kriegsmittels, nämlich der im Heere verkörperten Volkskraft, die Feinde veranlaßte, durch das Friedensdiktat es dieser seiner Seele, des Generalstabes, zu berauben.


2. Die Oberste Heeresleitung 1914.

Das geistige Haupt der obersten Führung, der Chef des Generalstabes des Feldheeres, trat, den monarchischen Einrichtungen des Reiches entsprechend, in seinen Befehlen nicht immer persönlich hervor, sondern verschwand oft unter der sachlichen Bezeichnung "Oberste Heeresleitung". Am Sitz der Obersten Heeresleitung, im Großen Hauptquartier, befanden sich im Gefolge des Obersten Kriegsherrn, des Kaisers, der Reichskanzler, der Chef des Admiral- [424] stabes, der Kriegsminister und der Chef des Militärkabinetts. Mit diesen Stellen mußte der Generalstabschef als mit gleichgeordneten verhandeln; bei Meinungsverschiedenheiten entschied der Kaiser. Die großen Anfangserfolge stärkten naturgemäß die Stellung des Generalstabschefs, die auch nach dem Rückschlag an der Marne nichts von ihrem Nimbus verlor, sondern gerade damals einen Machtzuwachs erfuhr, indem der neue Generalstabschef zunächst die gleichzeitige Verwaltung des Kriegsministeriums in der Hand behielt.1

Auf den Seekrieg hatte der Generalstabschef keinen Einfluß, wohl aber stand er in dauernder Verbindung mit dem Chef des Admiralstabes. In Fragen welche die Land- und Seekriegführung gemeinsam berührten, wurde, nach General v. Falkenhayn,2 stillschweigend angenommen, daß die Stimme des Generalstabschefs ausschlaggebend wäre. In der Praxis regelte sich das Zusammenwirken der Landmacht und der Flotte, wie bei der Eroberung der baltischen Inseln, durch Vereinbarungen der beiden höchsten Chefs.

Die Kriegführung in den Kolonien lag in der Hand des Staatssekretärs des Reichskolonialamtes, der angesichts der Abschnürung der Mittelmächte von der Außenwelt seine Einwirkung jedoch kaum geltend machen konnte.

Von entscheidender Bedeutung für die reibungslose Leitung des nach Millionen zählenden Heeres war es, daß der Generalstabschef über einen zweckmäßig eingerichteten Stab von Mitarbeitern verfügte. Im preußischen Generalstabe hatte Feldmarschall v. Moltke, wie schon erwähnt, bereits vor dem Kriege 1870/71 eine solche Organisation geschaffen. Sie wurde später von ihm und seinen Nachfolgern so zweckmäßig ausgebaut, daß sie auch im Weltkriege tadellos arbeitete und in ihren Grundzügen bis zum Kriegsende beibehalten werden konnte.

Unmittelbar unter dem Chef des Generalstabes des Feldheeres standen vier mobile Generalstabsabteilungen und der Generalquartiermeister mit mehreren Verwaltungschefs.

Die Zentralabteilung sichtete die eingehenden Schriftstücke und leitete sie den bearbeitenden Stellen zu. Dinge von besonderer Wichtigkeit unterbreitete sie sofort dem Generalstabschef unmittelbar. In ihr Gebiet fiel auch die - mit dem Militärkabinett gemeinsame - Bearbeitung aller persönlichen Fragen des Generalstabs, die man unter der Bezeichnung "Personalien" zusammenfaßt, so daß man sie als eine Adjutantur im großen betrachten darf.

An Bedeutung die erste Stelle nahm, wie schon ihr Name sagt, die Operationsabteilung ein. Sie bearbeitete die vom Chef geplanten Operationen und überwachte ihre Ausführung. Ferner hatte sie die Kriegsgliederung auf dem laufenden zu erhalten und ihre Veränderungen zu bewirken - Operation [425] und Kriegsgliederung stehen in innigstem Zusammenhang und in stärkster Abhängigkeit voneinander. Wie die Operationen des Heeres stets der Lage angepaßt, also verändert werden müssen, so darf auch die ursprüngliche Kriegsgliederung nicht starr festgehalten werden. Am augenfälligsten trat diese Wechselwirkung nach der Marneschlacht 1914 zutage: Übergang von der Offensive zu einer zunächst nur vorübergehend gedachten Verteidigung und gleichzeitiges Herausziehen von Verbänden einzelner Armeen zum Einsatz an anderer Stelle, sowie das Herumwerfen dreier Armeen - 4., 6. und 7. - von der Mitte bzw. dem linken Flügel nach dem rechten. Solche gewaltigen Veränderungen in der Heereseinteilung, die von Kriegsjahr zu Kriegsjahr umfangreicher wurden und deren Hauptschwierigkeit in der zweckmäßigen Verteilung der unzähligen kleinen und Sonderformationen bestand, lassen sich nur durchführen, wenn die Kriegsgliederung des ganzen Heeres trotz seiner Größe bis in seine kleinsten Teile jederzeit gleich einem aufgeschlagenen Buch der Obersten Heeresleitung vor Augen liegt. Ihre genaue Kenntnis läßt sich als entscheidende Grundlage von den Operationsentwürfen und Entschließungen ebensowenig trennen, wie die Überwachung der Organisation der Verbände und Truppen, die dritte der großen Aufgaben der Operationsabteilung, die auch eine dauernde enge Verbindung mit den Heimatbehörden erforderte. Außerdem wirkte sie bei allen wichtigen Fragen mit, die die Kriegführung mittelbar beeinflussen konnten. Ihr Bureau war gleichzeitig dasjenige des Generalstabschefs, ein Umstand von großer praktischer Bedeutung.

Die Kenntnis über die vermutliche Verteilung der feindlichen Streitkräfte vermittelte die Nachrichtenabteilung. Sie bearbeitete die Streitmittel der feindlichen und neutralen Staaten und beschäftigte sich mit der Kriegführung von der Seite des Gegners aus. So schuf sie der Operationsabteilung die Grundlagen für die von ihr vorzuschlagenden Entschlüsse.

Der Abteilung III B lag die Beschaffung aller Nachrichten von eigener, neutraler und feindlicher Seite für die Nachrichtenabteilung ob; gleichzeitig hatte sie die Spionage des Gegners zu verhindern und zu täuschen. Die Unterrichtung der Presse gehörte gleichfalls zu ihren Aufgaben.

Die Politische Abteilung überwachte die Militärpolitik beim Feinde und bei den Neutralen, eine Arbeit von der höchsten, oft entscheidenden Wichtigkeit. Kennzeichnend hierfür ist der Einfluß des Eintritts Italiens, Bulgariens, Rumäniens und Amerikas in den Krieg, dessen Wirkung im voraus richtig in Rechnung zu stellen geradezu Lebensnotwendigkeit bedeutete.

Der Generalquartiermeister war ursprünglich als Vertreter des Chefs des Generalstabes gedacht. Er hat diesen nach der Marneschlacht 1914, wennschon nur ganz vorübergehend, auch tatsächlich vertreten. Später aber blieb er auf seine eigentliche Tätigkeit auf dem Gebiete der Heeresversorgung beschränkt. [426] Diese leitete er nach den allgemeinen Weisungen des Generalstabschefs in voller Verantwortlichkeit selbständig. Er gab die Richtlinien für die Tätigkeit des Munitions-, Feldeisenbahn-, Feldtelegraphen-, Feldsanitäts-, Verpflegungs-, Etappen- und Feldpostwesens. Die höchsten Verwaltungschefs dieser Dienstzweige mit Ausnahme der Etappenspitzen befanden sich bei ihm im Großen Hauptquartier. Auch die mit der Heeresversorgung auf das engste zusammenhängende Verwaltung der besetzten Gebiete erfolgte unter der selbständigen Leitung des Generalquartiermeisters.

Dem Chef des Feldmunitionswesens lag die Bereitstellung und Heranführung des Nachschubs an Waffen und Munition ob. Nach den Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos oder der Etappeninspektionen beorderte er im Benehmen mit der Operationsabteilung die Munitionszüge und eisenbahnfertigen Geräte- und Sprengmunitionsnachschübe nach vorn, soweit sie nicht den Armeen bereits in ihren Sammelstationen zur Verfügung gestellt waren, und veranlaßte durch das Allgemeine Kriegsdepartement des Kriegsministeriums die Bereitstellung weiterer Mengen.

Der Chef des Feldeisenbahnwesens verfügte über die Militäreisenbahnbehörden, Bau- und Betriebsformationen. Im gesamten Kriegsgebiet3 wurde der Eisenbahndienst von ihm geleitet, wobei es sich, außer um Inbetriebnahme, oft um umfangreiche Wiederherstellungsarbeiten und Neubauten handelte. Auch die Ausnutzung der Wasserstraßen zur Entlastung der Bahn gehörte zum Arbeitsgebiet des Feldeisenbahnchefs. Die (bereits erwähnten) großen Umgruppierungen und der Nachschub erforderten im weitesten Maße seine Mitwirkung.

Die telegraphische Verbindung aller Heeresteile untereinander und des Heeres mit der Heimat fiel der Sorge des Chefs der Feldtelegraphie zu. Er regelte das Funken-, Telegraphen- und Fernsprechwesen im Operationsgebiet und auf der Etappe. Unmittelbar im Hauptquartier verfügte er über eine Funkenstation und eine Fernsprechabteilung zur Verbindung mit den Armee-Oberkommandos.

Der Chef des Feldsanitätswesens war der oberste Vorgesetzte des gesamten Sanitätspersonals. Er gab die leitenden Gesichtspunkte für den Sanitätsdienst, für Pflege und Abtransport der Verwundeten. Dazu regelte er im Einvernehmen mit dem Feldeisenbahnchef die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe. Auch die Freiwillige Krankenpflege gliederte er in den Heeressanitätsdienst ein. Nach den Meldungen der Armee- und Etappenärzte bestimmte der Feldsanitätschef die heimischen Lazarette, in die der Strom der [427] Verwundeten der einzelnen Korps und der verwundeten Kriegsgefangenen abfloß, während er selbst durch die Medizinalabteilung des Kriegsministeriums fortlaufend über die Zahl der Lagerstellen in den Lazaretten des Heimatgebiets unterrichtet wurde.

Das Verpflegungswesen lag in der Hand des Generalintendanten als Vorgesetzten der Feld- und Etappenintendanturen und des Kriegskassenpersonals. In sein Arbeitsgebiet fiel alles, was auf Besoldungs-, Kassen- und Rechnungswesen Bezug hatte. Die Armeeintendanten meldeten ihm täglich über den Verpflegungszustand ihrer Armeen. Auf Grund dieser Angaben leitete der Generalintendant - unter Berücksichtigung des den Armeen im feindlichen Lande zur Verfügung stehenden Vorrats - den voraussichtlichen Bedarf der Armeen ihren Etappeninspektionen mit der Eisenbahn aus der Heimat zu. Hierfür gebot er über die Vorräte derjenigen Sammelstationen, die keiner Armee zugeteilt waren, und über die ihm vom Kriegsministerium zur Verfügung gestellten Vorräte. Um über diese dauernd unterrichtet zu sein, hielt er ständige Verbindung mit dem Armeeverwaltungsdepartement des Kriegsministeriums.

Der Feldoberpostmeister organisierte und überwachte das Feldpostwesen und den Dienst der Feldpostanstalten.

Die Weisungen an die den Armeen unterstellten Etappeninspektionen ließ der Generalquartiermeister diesen durch die Armee-Oberkommandos zugehen. Ebenso verfuhren auch die obengenannten Chefbehörden, sofern nicht dringende Umstände das abgekürzte Verfahren des unmittelbaren Verkehrs notwendig machten.

Als Berater in den besonderen Fragen ihrer Waffen befanden sich der General von der Fußartillerie und der General des Ingenieur- und Pionierkorps und der Festungen als zugeteilt im Großen Hauptquartier. Sie waren, bezeichnend für die anfängliche geringe Einschätzung der Technik, zunächst in die zweite Staffel des Hauptquartiers eingeteilt und traten trotz des sofort einsetzenden Festungskampfes in der ersten Bewegungsperiode des Feldzuges nicht in Wirksamkeit.

Die guten Beziehungen der Obersten Heeresleitung zur verbündeten Donaumonarchie pflegte ein zum österreichisch-ungarischen Oberkommando entsandter Bevollmächtigter General der Obersten Heeresleitung, der für die Einheitlichkeit der gesamten Operationen wirken sollte, über die Ereignisse bei dem Bundesgenossen berichtete, Mißverständnisse beseitigte und auf Maßnahmen und Vorkommnisse achtete, die den deutschen Interessen zuwiderliefen. Zum gleichen Zwecke befand sich ein k. u. k. General im deutschen Hauptquartier. In der zunächst noch neutralen Türkei stellte die schon vor dem Kriege eingerichtete Deutsche Militärmission in Konstantinopel eine sehr wirksame militärpolitische Vertretung dar. Bei den sonstigen neutralen Staaten waren Militärattachés beglaubigt, die zum Generalstabe zählten.


1 [1/424]General v. Falkenhayn vom 14. September 1914 an bis in den Januar 1915. ...zurück...

2 [2/424]v. Falkenhayn: Die Oberste Heeresleitung 1914-1916. ...zurück...

3 [1/426]Das Kriegsgebiet wurde im Unterschied zur Heimat so genannt. Es umfaßte als vordere Zone das Operationsgebiet, als rückwärtige das Etappengebiet. Auch die unmittelbar vom Kaiser abhängigen Generalgouvernements Belgien und Warschau rechneten dazu. ...zurück...


Der Weltkampf um Ehre und Recht.
Die Erforschung des Krieges in seiner wahren Begebenheit,
auf amtlichen Urkunden und Akten beruhend.
Hg. von Exzellenz Generalleutnant Max Schwarte