SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor


[190]
Teil III: Die Durchführung der Hungerblockade bis zum Herbst 1915

A. Die erste Erklärung des U-Boot-Handelskrieges

Wenn auch der Anfang 1915 auf Deutschland ausgeübte Wirtschaftsdruck die deutschen Zufuhren in einem Maße verringert hatte, das bisher nur durch regelrechte Blockaden erreicht worden war, so waren die wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen doch keineswegs einer Blockade gleichwertig. Ein großer Teil des allgemeinen Handels zwischen Deutschland und den Neutralen war von uns noch nicht erfaßt worden.

"Es wäre interessant, darüber nachzusinnen, ob wir mit den uns zur Verfügung stehenden Zwangsmitteln: der die Handelswege nach Nordeuropa beherrschenden Flotte und der von uns beanspruchten, vereinbarten und durch besondere Abkommen durchgeführten Doktrin der fortgesetzten Reise, jemals diesen allgemeinen Handel kontrolliert haben würden. Unsere Behörden hätten es sicherlich versucht, es ist jedoch ebenso sicher, daß sie es als sehr schwierig befunden haben würden, denn die Neutralen hätten kräftigen Widerstand geleistet. Die deutsche Regierung gab uns aber die Gelegenheit und in der Tat ein Recht, den allgemeinen Handel Nordeuropas als einen Gegenstand innerhalb des Schauplatzes unserer Seeoperationen zu behandeln. Nach langen und sorgfältigen Beratungen, in denen die Kriegsaussichten wiederholt erwogen und berechnet wurden, entschloß sich der Feind, die Seeverbindungen Großbritanniens mittels seiner U-Bootflotte zu sperren und seinen Angriff ohne Frist und Pause vorzutreiben. Durch diese Entscheidung machten die Deutschen den Seekrieg aus einer Folge von Kreuzerüberfällen, Minenlegungsunternehmungen und Flottenausfällen zu einem ebenso wilden, verzweifelten und unerbittlichen Kampf wie den Landkrieg, denn diese Entscheidung verwickelte sie in eine Schlacht um die Herrschaft der Seeverkehrswege, eine Schlacht, die fast vier Jahre tobte, ehe eine Seite sich einen entscheidenden Vorteil sicherte. Da die Deutschen beabsichtigten, jedes nach Großbritannien fahrende Schiff zu versenken, d. h. jedes Glied in dem Netzwerk unserer Verbindungen zu lösen, wenn sie es zerschneiden konnten, blieb der britischen Regierung keine andere Wahl, als eine entsprechende Erklärung zu erlassen. Sie antwortete deshalb, daß sie alle Verbindungen der Zentralmächte absperren und alle Zufuhren nach ihnen anhalten würde. Beide Parteien proklamierten so, daß sie dasselbe mit verschiedenen Mitteln tun würden und von den Daten [191] dieser beiden Ankündigungen an rangen zwei wetteifernde Methoden der Ausübung wirtschaftlichen Druckes um die Herrschaft: unser wirtschaftlicher Feldzug und die deutsche Unterseebootflotte standen einander genau so feindlich gegenüber wie die Heere an der Westfront und die Schlachtflotten in Scapa und Wilhelmshaven. Die deutsche und die britische Regierung erklärten das, was die Lehrer der Militärgeschichte den unbeschränkten Wirtschaftskrieg nennen würden.

Es ist eine alte Regel militärischer Ehre, niemals die Taten eines Feindes, der hart und tapfer gekämpft hat, zu verkleinern. Wenn diese Regel in England befolgt worden wäre, würde die Öffentlichkeit den Platz, den der U-Boothandelskrieg in der Geschichte der Strategie und des Krieges einnehmen wird,1 besser würdigen. Unglücklicherweise sind die Schreckensschreie sowie die unangebrachten Beschimpfungen der Presseleute von verantwortlicherer Seite aus wiederholt worden mit dem Ergebnis, daß die Schlagworte von Piraterie und Mord in den Sprachschatz übergegangen sind und in den Herzen des Volkes entsprechende Gefühle ausgelöst haben."2 Der U-Boothandelskrieg bedarf aber einer wissenschaftlicheren Behandlung, denn ohne eine solche ist eine genaue Würdigung der beiden wetteifernden Methoden wirtschaftlichen Drucks unmöglich. Er "kann nicht auf eine einzige Person oder auf eine besondere wirkende Ursache zurückgeführt werden. Die erste Erklärung wurde erlassen, weil die deutschen Behörden eine große Furcht vor dem Wirtschaftsdruck hatten und der ehrlichen Überzeugung waren, sie seien zu Repressalien gegen diejenigen, die ihn anwandten, berechtigt, weil der deutsche Seekriegsplan sich als ein Fehlschlag erwiesen hatte, und die deutschen Seebefehlshaber sich nicht über den an seine Stelle zu setzenden Plan einig werden konnten, und weil die Vorschläge derer, die darauf drangen, daß die U-Boote den Handel angreifen sollten, sich als eine Art Sammelpunkt für Staatsmänner, Admiräle und Generäle erwiesen. Diese Streitigkeiten über Strategie und diese Befürchtungen waren sozusagen parallel laufende Ströme von Ursache und Wirkung, die in ein einziges Bett gezwungen wurden, in dem ihre vereinigte Stärke unwiderstehlich war."3

[192]
a) Die deutsche Wirtschaftslage Ende 1914

Gemessen an der späteren erstaunlichen Widerstandskraft Deutschlands gegen die im weiteren Verlauf des Krieges von uns durchgeführte Blockadeverschärfung erscheint uns heute die Gefahr der zu Beginn des Jahres 1915 von England ergriffenen Maßnahmen des Seehandelskrieges gering zu sein. Aber damals war diese Widerstandskraft noch nicht erprobt worden, und die leitenden deutschen Staatsstellen beurteilten deshalb die wirtschaftliche Lage düsterer als sie es tatsächlich war. Hierzu trug die unzulängliche Vorbereitung auf den Wirtschaftskrieg bei.

Zum ersten Male war im Jahre 1883 vom Heer die Frage aufgeworfen worden, ob im Falle eines Zweifrontenkrieges bei wirksamer Blockade der deutschen Küsten genügend Getreide und Fleisch vorhanden sein würde. Das Handelsministerium hatte nach sorgfältiger Prüfung diese Frage vorbehaltlos bejaht, und die Militärbehörden hatten sich dabei beruhigt. Um für alle Fälle gerüstet zu sein, waren jedoch die deutschen Konsuln in Belgien und Holland angewiesen worden, bei Kriegsgefahr Vereinbarungen mit den Großhändlern über Getreideeinfuhren nach Deutschland zu treffen. Auch hatte sich das österreichisch-ungarische Kriegsministerium verpflichtet, nach der Mobilmachung ein Getreideausfuhrverbot zu erlassen und einen Teil der ungarischen Ernte für Deutschland zur Verfügung zu halten. In der letzten amtlichen Auslassung war überdies versichert worden, daß kein Grund zu der Annahme bestünde, der indirekte Handel über die Neutralen könne gestört werden.

Tirpitz war der erste Staatsminister, der wieder auf Deutschlands gefährdete Wirtschaftslage hinwies. Im Jahre 1906 beantragte der Großadmiral die Einsetzung eines Ressortausschusses zur Prüfung dieser Frage. Er betonte, daß im Falle einer Beteiligung Englands am Kriege damit zu rechnen sei, daß die britischen Behörden einen Druck auf die Randneutralen ausüben würden, um den indirekten Handel mit Deutschland über die neutralen Häfen zu unterbinden. Auch sei es zweifelhaft, ob die neutralen Häfen und das deutsche Eisenbahnnetz in der Lage seien, einen solchen Handelszuwachs bzw. eine solche Handelsumleitung zu bewältigen. Das mit der Untersuchung betraute Reichsamt des Innern kam zu dem Ergebnis, daß, obgleich die Einfuhr von Nahrungs- und Futtermitteln nunmehr für die Nation wesentlich geworden sei, die heimischen Vorräte für neun Monate ausreichen würden. "Die Untersuchung bewies also, daß Deutschlands Widerstandskräfte von einem frühen und entscheidenden Erfolg auf dem Schlachtfeld abhängig waren. Die Versorgung der Bevölkerung und die Unterhaltung des Heeres wurden von nun an als Aufgaben betrachtet, die erfolgreich gelöst werden würden, wenn der Festlandsfeldzug verhältnismäßig kurz wäre. Es ist deshalb von einigem Interesse, wie groß das Vertrauen der militärischen Führer darauf war, daß die Ausführung des Plans, auf den sie verpflichtet waren, mit dem überwältigenden Sieg endete, von dem alles abhing.

Als Schlieffen und seine Mitarbeiter ihren berühmten Operationsplan ausarbeiteten, gaben sie offenbar Graf Moltkes Ansicht auf, daß das deutsche Volk sich in Voraussicht eines siebenjährigen, ja eines dreißig- [193] jährigen Krieges in Zucht nehmen müßte. Vermutlich hob der neue Plan eine Anzahl älterer konservativerer auf, was Vertrauen in seine Wirksamkeit in sich schließt. Wenn man jedoch die wenigen Äußerungen Schlieffens und seiner Gehilfen sorgfältig liest, so deuten sie an, daß er seinen Plan einer großen Flankenbewegung durch Belgien eher deshalb vorbereitete, weil er die Gefahren eines langen Krieges fürchtete, als weil er darauf vertraute, daß sein Plan einen kurzen verbürgte. Selbst in seinem amtlichen Bericht legt Schlieffens Stab nur dar: In der Mandschurei konnten Armeen Monate hindurch in unangreifbaren Stellungen stehenbleiben. In Westeuropa können wir uns den Luxus dieser Art Kriegführung nicht erlauben... Das ist eher die Warnung vor einer Gefahr als eine Quittung für den Erfolg... Moltke, Schlieffens Nachfolger, war sich der Gefahr noch mehr bewußt, denn ihm schien der industrielle Aufbau eines modernen Staates nicht das brüchige, nichtige Ding zu sein, für das es oft gehalten worden war, sondern ein den Änderungen der Umstände sich leicht anpassendes Organ des nationalen Lebens und deshalb eine große Quelle des Ausdauerns im Kriege. Da dieses die Ansichten der für die Durchführung des Kriegsplans Verantwortlichen waren, berührt die von ihnen gegebene kurze Antwort auf die letzte Übersicht über Deutschlands wirtschaftliche Hilfsquellen, über seine Kartoffeln-, Fleisch-, Getreide- und Futtervorräte etwas eigenartig. Denn auf die allgemeine Schlußfolgerung, daß das deutsche Volk sich selbst durch seine eigenen Hilfsquellen neun oder zehn Monate, aber nicht länger ernähren könnte, erwiderten die Militärbehörden nur: Das genügt für die gegenwärtigen Zwecke.

Der Staatssekretär des Reichsmarineamts war über diese Selbstzufriedenheit beunruhigt und setzte eine bemerkenswerte Warnung vor den Gefahren in Umlauf, die die letzte Untersuchung offenkundig gemacht hatte. In erster Linie protestierte er heftig gegen die Schlußfolgerung, jede weitere Untersuchung wäre unwichtig, weil das Vorhandensein genügender Vorräte für einen neunmonatlichen Krieg bewiesen worden sei und weil das für die wahrscheinliche Kriegsdauer gehalten würde. Forderte nicht der gesunde Menschenverstand, selbst wenn beide Annahmen sich als richtig erweisen sollten, auch Deutschlands wirtschaftliche Widerstandskraft während eines achtzehnmonatlichen Krieges zu untersuchen? Der Staatssekretär wiederholte dann sein Mißtrauen gegen die vorherrschende Zuversicht, daß der Handel mit den Randneutralen nicht gestört werden würde. Die Annahme hieße das Völkerrecht für eine absolute Sicherheit für deutsche Einfuhren erklären."4 Zum Schluß wies er darauf hin, daß das Reichsamt des Innern seine Untersuchungen nur auf Nahrungsmittel beschränkt habe und daß eine Untersuchung über die Rückwirkungen des Krieges auf die Vorräte der Metall- und Textilindustrie ebenso wichtig sei.

Die von Tirpitz geforderte allgemeine Untersuchung wurde erst sechs Jahre später durchgeführt. In der Zwischenzeit sind lediglich einige Vorbereitungen durch das Reichsamt des Innern zu nennen, die aber nur in Verbesserungen der Agrar- und Verbrauchsstatistik und in einer Vergrößerung der Anbauflächen bestanden. "Nach dem amtlichen deutschen Ge- [194] schichtsschreiber ist die Erklärung dieser Gleichgültigkeit darin zu suchen, daß in dieser Zeit zwei große Konferenzen des Völkerrechts zusammentraten, und daß verantwortliche Regierungsstellen Deutschlands glaubten, das Gesetzbuch des Seerechts, auf das man sich auf der Londoner Konferenz geeinigt habe, sei eine befriedigende Garantie gegen wirtschaftlichen Druck. Admiral von Tirpitz machte zwar geltend, eine nichtratifizierte Urkunde böte keinerlei Sicherheit. Die amtliche Auffassung scheint jedoch die gewesen zu sein, daß, ratifiziert oder nicht, die Londoner Deklaration amtlich als maßgebliche Sammlung des geltenden Gewohnheitsrechts anerkannt worden sei, und daß ernsthafte Abweichungen davon nicht zu erwarten wären. Sicher ist jedenfalls, daß die Frage fünf Jahre lang in amtlichen Kreisen nur wenig erörtert wurde."5

1911 und 1912 wiesen zwei voneinander unabhängige Untersuchungen, eine Aufzeichnung aus dem Kriegsministerium und ein der Reichskanzlei vorgelegtes Memorandum eines Dr. Fröhlich, übereinstimmend nach, trotz der Erzeugungssteigerung der deutschen Landwirtschaft sei die Lebensmitteleinfuhr und damit die Abhängigkeit vom Ausland weiter gestiegen. Auch sie führten zu keinen amtlichen Schritten. Das Memorandum Dr. Fröhlichs wurde sogar unterdrückt. Doch die Agadirkrise und die wachsende Überzeugung, daß England am Kriege teilnehmen werde, hatte inzwischen die Wirtschaftskreise um die Weiterführung ihrer Industrien im Kriegsfalle besorgt gemacht. Die Öffentlichkeit verlangte immer dringender nicht nur eine Fortsetzung und Vertiefung der Untersuchungen, sondern eine aktive Vorbereitung durch eine wirtschaftliche Mobilmachung. Die Regierung mußte dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben, und eine Ende 1912 stattfindende Ministerkonferenz beschloß die Ernennung eines ständigen Ausschusses.

Die Arbeiten dieses Ausschusses, der eine Reihe technischer Maßnahmen der Vorratsbewirtschaftung vorbereitete, zeigten, "daß die Quellen der wirtschaftlichen Stärke des Landes so zahlreich geworden waren, daß sie nicht durch einen einzigen beschützenden Plan gedeckt werden konnten. Infolgedessen gelangte der Ausschuß zu der Überzeugung, daß die Forderungen der Öffentlichkeit - wirtschaftliche Mobilmachung und wirtschaftlicher Generalstab - höchst unklug wären, da sie von einer Einwirkung auf Handel und Industrie ausgingen, die für beide außerordentlich schädlich sei. In der Tat war die letzte wenige Monate vor Kriegsbeginn vorgelegte Übersicht über Deutschlands wirtschaftliche Widerstandskraft wenig mehr als eine mit einer Fülle erläuternder Statistiken versehene Wiederholung, daß ein kurzer Krieg und ein freier unbehinderter Handel zwischen Skandinavien und Amerika der einzige Schutz von dauerndem Wert sei. Es ist richtig, daß die Ausschußmitglieder das nicht mit diesen Worten darlegten, aber ihr letzter Bericht über die noch zu überwindenden Schwierigkeiten enthält ein gleichwertiges Eingeständnis."6 "Der Bericht... war praktisch ein Verzeichnis der in dem belagerten Lande noch zu treffenden Verteilungsmaßnahmen. Sehr wenig wurde darin zu der [195] großen Frage, wie die Belagerung zu durchbrechen sei, vorgeschlagen. Der Ausschuß gab zu, daß Übereinkommen mit den großen Getreideimporteuren in Rotterdam über den Ankauf aller erhältlichen Vorräte und ihre Versendung nach Deutschland getroffen seien. Aber diese Käufe konnten nur zu Beginn gemacht werden. Ihre Fortsetzung war so unsicher, daß der Ausschuß nicht empfahl, Rotterdam zu einem regelmäßigen Versorgungspunkt zu machen und entsprechende Transportmittel zuzuteilen. Die Worte seines Vorsitzenden, Dr. Clemens Delbrück, zeigen in der Tat deutlich, daß die Zukunft dunkel und trübe erschien, und daß die einzige Erleichterung in der Hoffnung auf einen frühen, zermalmenden Sieg im Felde bestand."7

"Da dies die erwogene Meinung des Ausschusses in den ersten Monaten des Jahres 1914 war, als der Staatssekretär des Innern seinen letzten Bericht vorlegte, ist es leicht verständlich, wie ernst die ganze Zukunft Deutschlands in den letzten Monaten des Jahres erschien, als die Land- und Seekriegspläne nochmals geprüft wurden. Falkenhayn hatte damals den Angriff auf die Kanalhäfen - einen letzten verzweifelten Versuch, eine Entscheidung im Feld herbeizuführen - aufgegeben. Die Regierung sah sich deshalb von den zwei Gefahren bedroht, die die sachverständigen Berater als die schwerwiegendsten angesehen hatten: einem in die Länge gezogenen Krieg und einer Hemmung der Handelsverbindungen mit Amerika. Es ist deshalb nicht überraschend, daß im Großen Hauptquartier allgemein über einen Ausweg und einen Sonderfrieden diskutiert wurde. Falkenhayn und Tirpitz scheinen von wenig anderem gesprochen zu haben. Die zivilen Minister hatten einen zusätzlichen Grund zur Besorgnis vor einem in die Länge gezogenen Krieg, denn sie scheinen die Arbeiten des Delbrückausschusses unterschätzt und das Land für buchstäblich wehrlos gegen einen wirtschaftlichen Druck gehalten zu haben...

Es muß hier daran erinnert werden, daß während die britischen Behörden damals alle Beschränkungen auferlegten, die vielleicht dem Handel durch Anwendung des Rechts des Bannguts und der fortgesetzten Reise aufgebürdet werden konnten, und davon überzeugt waren, daß für eine beträchtliche Zeit kein weiterer Druck ausgeübt werden könne, die deutschen Behörden der festen Meinung waren, daß unser wirtschaftlicher Feldzug gerade erst begonnen habe. Die von der Admiralität, ohne Befragung der anderen Regierungsstellen, vorbereitete Verordnung vom November, die nur als Vorsichtsmaßnahme gegen das Minenlegen der Neutralen gedacht war, wurde von den Deutschen als8 eine Erklärung des unbeschränkten Wirtschaftskriegs ausgelegt... Nur wenn man alle diese Gefahren so wertet, wie sie die Deutschen damals werteten, und nicht wie wir sie heute einschätzen, nachdem ihre Größe durch unsere Erinnerung an Deutschlands erstaunlichen Widerstand stark verringert ist, können wir verstehen, daß so unreife Pläne für einen neuen Kriegsplan, wie sie damals erörtert wurden, die Zustimmung des Kanzlers und seiner Kollegen fanden."9

[196]
b) Das Scheitern des deutschen Seekriegsplans und die ersten Vorschläge zur Eröffnung des U-Boot-Handelskriegs

Obgleich der deutsche Marinestab es für wahrscheinlich hielt, daß eine Fern- und nicht eine Nahblockade Ausgangspunkt für den britischen Kriegsplan sein würde, so nahm er doch an, daß die britische Flotte starke Kräfte in der Nordsee in der Reichweite der deutschen Marinebasen stationieren und gelegentlich mit starken Kräften die deutsche Bucht angreifen würde. Von diesen Voraussetzungen ging der deutsche Seekriegsplan aus. Er war ein Abnutzungsplan, der durch Minenlegungen, U-Bootsaktionen und Vorstöße gegen die englischen Vorpostenkräfte die englische Flotte schwächen sollte. Erst nach Herstellung eines Kräfteausgleichs sollte die Hochseeflotte unter günstigen Umständen eine Entscheidung suchen.

Dieser Plan erwies sich schon in den ersten Kriegsmonaten als Fehlschlag. Die Minenunternehmungen konnten nicht in der allein größeren Erfolg versprechenden Stetigkeit stattfinden. Die U-Bootwaffe war nach größeren Anfangserfolgen nicht in der Lage, den englischen Streitkräften erhebliche Schäden zuzufügen, geschweige denn den Nachschub des britischen Expeditionsheeres zu gefährden. Die englische Flotte versuchte auch keine größeren Angriffe auf die deutsche Bucht, die Gelegenheit zu kleineren Gefechten gegeben haben würden. Die Unzufriedenheit über den in dem Plan vorgesehenen Kleinkrieg war allseitig und wurde insbesondere von Tirpitz wieder und wieder zum Ausdruck gebracht. Aber was sollte man an seine Stelle setzen? "Wenn die deutschen Admiräle darüber einig gewesen wären, daß die beste Politik darin bestehe, die britische Flotte unter den vorteilhaftesten Umständen anzugreifen und eine Entscheidung zu erzwingen, würden die U-Bootoperationen gegen den Handel sicherlich viele Monate verschoben, möglicherweise sogar niemals angeordnet worden sein. In der deutschen Marine herrschten jedoch die größten Meinungsverschiedenheiten. Tirpitz, Ingenohl, Capelle, Behnke und eine Anzahl von Kapitänen der Front glaubten, obgleich die britische Flotte weiter nach Norden zurückgezogen worden war, als sie vorausgesehen hatten, daß es bei freierer Verwendung der Hochseeflotte immer noch möglich sein würde, einzelne Abteilungen zu überwältigen und daß nach einer Reihe solcher Teilsiege die deutsche Flotte in der Lage sei, eine Entscheidung zu erzwingen. Es bestand jedoch eine gleichstarke abweichende Meinung, denn Admiral von Müller, der den Kaiser bei Flottenernennungen und Beförderungen beriet, Admiral von Lans, der Befehlshaber eines der Schlachtgeschwader, und Admiral von Pohl, der Berater des Kaisers in operativen Fragen, waren gegen jeden Plan, die Hochseeflotte in der nördlichen und mittleren Nordsee einzusetzen. Admiral Scheer, der später Oberkommandierender wurde, scheint eine zwischen beiden Auffassungen vermittelnde Ansicht vertreten zu haben."10

Die Meinung der vorsichtigeren Gruppe erlangte die Oberhand und im Oktober 1914 und Januar 1915 ergingen kaiserliche Befehle, die im Grunde die Dinge beim alten ließen und die Fortsetzung des Kleinkrieges [197] anordneten. Diese Entscheidungen wurden von den höheren Offizieren zwar nicht einstimmig gutgeheißen. Sie mußten sich jedoch mit ihrer Unabänderlichkeit abfinden, da jeder wußte, daß sie der Kaiser nicht selbständig auf eigene Verantwortung, sondern nach Beratung mit Pohl und Müller erlassen hatte. "Abgesehen davon muß es bei dem Kaiser und seinen Marineberatern den Ausschlag gegeben haben, daß Ballin, der im Namen der großen Schiffahrtsinteressen sprach, entschieden darauf drang, keine Abenteuer zur See zu unternehmen. Wenn das Deutsche Reich aus dem Krieg als große Seemacht hervorgehen solle, dann müsse das Gefüge seiner Stärke zur See unbeschädigt erhalten bleiben. Es war seltsam, daß die großindustriellen Magnaten, die Ballin vertrat, darauf drangen, die deutsche Flotte solle für den Frieden erhalten bleiben - nachdem sie vorher Hunderte von Millionen bewilligt hatten, um sie auf den Krieg vorzubereiten -, aber das war ihre erwogene Meinung und sie war gewichtig und einflußreich."11

Einem so uneinigen Oberkommando wurden die ersten Anregungen einer neuartigen Seekriegführung unterbreitet. Sie gingen aus dem Kreis der U-Bootführer hervor, die auf ihren Kreuzfahrten den intensiven Verkehr vor den britischen Häfen beobachtet hatten und geltend machten, daß ein U-Bootangriff auf den Handel schwere Störungen in der englischen Volkswirtschaft zur Folge haben würde. Der Führer der U-Bootwaffe, Kapitän Bauer, griff diese Anregungen auf und schlug dem Admiral von Ingenohl vor, als Repressalie gegen das von ihm für völkerrechtswidrig gehaltene englische Minenfeld in der Straße von Dover den U-Boothandelskrieg zu beginnen. Ingenohl befürwortete den Vorschlag vom rein militärischen Standpunkt aus, fügte jedoch hinzu, daß bei der Entscheidung auch politische und völkerrechtliche Erwägungen, insbesondere die Wirkung auf die Neutralen, berücksichtigt werden müßten. Diese Dokumente wurden dem Chef des Marinestabes übersandt.

"Es erscheint an diesem Punkt der Darstellung zweckmäßig, eine kurze Beschreibung des Oberkommandos der Marine und der Verantwortlichkeiten der dazugehörigen Personen zu geben, denn wegen der eigentümlichen Verfassung des Oberkommandos wurden die ersten Vorschläge über die U-Bootskriegführung niemals kritisch geprüft.12 Unter jedem an deren Kommandosystem wären die Vorschläge einer allgemeinen Durchprüfung unterworfen worden, welche als ein Hemmnis gegen überhastete Entscheidungen dient."13

"Nach der Verfassung des Deutschen Reiches war der Kaiser für alle Operationen zu Lande und zur See verantwortlich. Er hatte aber über die Landoperationen keine wirksame Kontrolle ausgeübt, denn wenn er das versucht hätte, so wäre er gezwungen gewesen, fast ständig im Großen Hauptquartier zu leben, umgeben von einem großen Stab militärischer Sekretäre und getrennt von seinen Ministern, also tatsächlich dem Reich entzogen. Seine Kontrolle über Marineangelegenheiten wurde jedoch leichter ausgeübt, und wir wissen es durch Admiral von Tirpitz, daß er entschlossen war, darauf zu bestehen. Tatsächlich waren seine Kontrollbefug- [198] nisse groß. Der Oberkommandierende war nicht ermächtigt, mit der Flotte in See zu gehen, wenn die von ihm vorgeschlagene Operation dem Kaiser nicht erklärt und von ihm gebilligt worden war.

Zwei Offiziere von hohem Rang waren des Kaisers Hauptberater in Marineangelegenheiten. Als Chef des Stabes war Admiral von Pohl für die Ausarbeitung von Kriegsplänen und Plänen für die Operationen und die Verteilung der Streitkräfte verantwortlich. Nach der Theorie war er allein verantwortlich, aber in der Praxis scheint er sich verpflichtet gefühlt zu haben, gelegentlich andere Flaggoffiziere zu befragen. Der große Mangel dieser Einrichtung lag darin, daß dem diesen Posten einnehmenden Offizier, der vor allem ein Seemann von gesundem Urteil hätte sein sollen, die Talente eines Höflings am nützlichsten waren. Des Kaisers Erlaubnis mußte vor dem Beginn jeder Operation erlangt werden, und nach Tirpitz wurde die Erlaubnis öfters durch Schmeicheleien als durch vernünftige Erklärung erlangt.

Des Kaisers zweiter Marineberater war Admiral von Müller, der Chef des Marinekabinetts. Der Theorie nach war es seine Pflicht, den Kaiser bei Ernennungen, Beförderungen und Ehrungen zu beraten. Aber es ist zweifellos, daß er großen Einfluß auf Angelegenheiten außerhalb der Grenzen seines Dienstbereiches hatte. Das Amt des Kabinettschefs war das einzige Amt für Marineangelegenheiten mit einer verfassungsmäßigen Tradition, denn die Chefs des Zivil- und Militärkabinetts waren Jahrhunderte hindurch hohe Beamte der preußischen Regierung gewesen... Naturgemäß war unter den späteren Verfassungen des Reichs ein großer Teil der Verantwortung von den Kabinettschefs auf die Staatsminister übertragen worden. Die Ämter blieben aber mit allen damit verknüpften traditionellen Verbindungen bestehen. Es ist deshalb nicht überraschend, daß Tirpitz von Admiral von Müllers außerordentlichem Einfluß spricht. Das war unvermeidlich, denn sein Amt war alt, das Amt des Staatssekretärs des Reichsmarineamts war neu. Es ist jedoch unmöglich, genau zu sagen, in welchen Fragen Müller seinen Einfluß ausübte. Die veröffentlichten Dokumente zeigen, daß er des Kaisers Entscheidungen über die Kriegführung entwarf und übersandte und daß er ermächtigt war, strategische Fragen mit Männern wie Ballin zu diskutieren. Er war deshalb gut dazu befähigt, der öffentlichen Meinung in Marinefragen den Puls zu fühlen und darüber Bericht zu erstatten.

Diese beiden Admiräle und ihre Stäbe waren des Kaisers Hauptberater und können als das Oberkommando der Marine bezeichnet werden, denn der Staatssekretär im Reichsmarineamt Tirpitz war ein Verwaltungsbeamter, der nur für Bauprogramme, Materialien und Marinebudgets verantwortlich war. Da es unmöglich war, dem Offizier, der die deutsche Flotte erbaut hatte, das Recht abzusprechen, Anregungen darüber zu geben, wie sie verwendet werden sollte, war Pohl durch besonderen Befehl angewiesen, Tirpitz über Kriegspläne und Operationen zu befragen.14 Das verschaffte dem Staatssekretär aber keinen Einfluß auf Fragen, die durch [199] den Kaiser und seine Ratgeber geregelt wurden. Tirpitz' Einwendungen gegen den Kleinkriegsplan wurden ständig unbeachtet gelassen.

Die Verfassungstheorie scheint dem Stabschef die alleinige Verantwortung für Heeres- und Marinestrategie und dem Kanzler und Staatssekretär des Auswärtigen diejenige für die politische gegeben zu haben. Die Vorschläge, die Ingenohl dem Chef des Stabes in der ersten Oktoberwoche vorlegte, waren jedoch weder rein militärisch noch rein politisch. Wenn solche Angelegenheiten erörtert wurden, entsprach es der Übung, daß der Stabschef zu einer vorherigen Verständigung mit dem Kanzler gelangte. Das machte keine Schwierigkeiten, da die ständige Anwesenheit beim Kaiser diese beiden Beamten zusammenführte. Nach den zwischen den beiden Stäben ausgetauschten Schriftstücken war die Verbindung zwischen ihren beiden Ämtern eng. Es gab jedoch noch eine andere Möglichkeit: die höchsten Beamten des Reichs zusammenzurufen und ihre Meinung zu hören. Es ist schwierig, über die Befugnisse dieses außerordentlichen Rates etwas sicheres zu sagen. Er wurde später häufig einberufen und die Anwesenden über die Kriegführung um Rat gefragt, aber nach den Sitzungsberichten scheint es nicht, daß dieser große Rat ein ordentliches Organ der Verfassung war. Beamte, die bei einer Sitzung anwesend waren, waren bei einer anderen abwesend, was darauf hindeutet, daß er keine regelmäßige Zusammensetzung hatte... Der Rat war deshalb nicht dem französischen oder britischen Kabinett zu vergleichen, dessen Beschlüsse bindende Befehle für die Staatsminister waren. Er scheint vielmehr eine in Augenblicken großer Gefahr einberufene und nach Belieben entlassene Versammlung gewesen zu sein. Er wurde über die ursprünglichen Vorschläge des U-Bootkrieges nicht befragt, aber später häufig einberufen, um seine politischen Rückwirkungen zu diskutieren.

Hiernach ist es klar, daß die Zivil- und Militärbeamten zwar reichlich Gelegenheit besaßen, halbwegs zwischen Strategie und Politik gelegene Fragen miteinander zu besprechen, daß sie sich aber nichtsdestoweniger unter keinem Zwang befanden, ihre Vorschläge einer allgemeinen scharfen Prüfung und Kritik der gesamten Regierung zu unterwerfen. Die veröffentlichten Dokumente belegen durchaus, daß der Stabschef sich verpflichtet fühlte, den Kanzler und den Staatssekretär des Auswärtigen um Rat zu fragen, aber es findet sich in ihnen nichts, was den Vermerken ähnlich ist, die sich immer auf den Originaldokumenten der britischen Orders in Council, diplomatischen Noten an Amerika und den anderen großen Maßnahmen des Wirtschaftsfeldzuges finden: Dem Kabinett vorzulegen, oder: Kabinett einverstanden. Dies mag zum Teil erklären, war um die Geschichte des U-Bootkrieges ein Bericht wilder Angriffe und überhasteter Rückzüge, und die Geschichte seiner großen Gegnerin, der Blockade, ein Bericht regelmäßigen Fortschreitens ist."15

"Admiral von Pohl fühlte sich nicht verpflichtet, die politischen Beamten über die ersten Vorschläge zu befragen und entschied aus eigener Machtvollkommenheit, daß sie nicht weiter getrieben werden könnten. Er hielt die U-Bootkriegführung gegen den Handel für eine grobe Verletzung [200] des Völkerrechts und glaubte nicht, daß britische Verletzungen sie rechtfertigten. Er fügte jedoch hinzu, daß die Vorschläge im Falle der Ausführung einen großen Eindruck hervorrufen und wahrscheinlich England friedenswillig machen würden. Er stimmte daher Ingenohl in bezug auf ihren militärischen Wert zu. Die beiden Männer, die die Frage prüften, waren so von Anbeginn überzeugt, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen nur als Repressalie gerechtfertigt waren.

Die Erklärung der Admiralität vom 2. November gab den deutschen Marinebehörden die Entschuldigung, auf die sie warteten. Sie wurde in der Tat von ihnen völlig mißverstanden, was verständlich ist. Vor ihrem Erlaß waren die Deutschen aller Stände in Sorge über den Wirtschaftskrieg und sie sahen in dieser Novembererklärung die Ankündigung, daß er mit äußerster Kraft vorgetrieben würde. Ballin sprach von unserer ersten Order in Council als von einer Maßnahme außergewöhnlichen und ganz ungerechtfertigten Zwanges. Ingenohl dachte dasselbe und schrieb an Pohl, daß die britische Regierung beabsichtige, jeden deutschen Handel mit der Außenwelt anzuhalten. Da diese Ausdrücke in Privatkorrespondenzen benutzt wurden, deren Verbreitung die Schreiber nicht beabsichtigten, zeigen sie, daß, während wir in den ersten Monaten des Krieges einen beschränkten Feldzug zum Anhalten von Banngut zu führen meinten, die deutschen Behörden diesen als unbeschränkten Wirtschaftskrieg ansahen. Sie setzten eine Note an die Neutralen in Umlauf, die unsere ersten Maßnahmen tatsächlich so beschrieb. Da die Note eine sorgfältige Ausarbeitung der von hohen Beamten in ihren Privatkorrespondenzen ausgedrückten Gefühle ist, ist es müßig, sie als parteiliche Darstellung zu bezeichnen. Sie war viel mehr ein Schriftstück, das glaubwürdig aufzeigte, wie sehr die deutsche Regierung eine Gefahr fürchtete, die man in Zwischenräumen von 20 Jahren geprüft hatte und die bei jeder folgenden Abschätzung furchtbarer erschienen war."16

"Es ist deshalb nicht überraschend, daß die deutschen Behörden in der Novembererklärung eine Erklärung sahen, daß das Land blockiert wäre. Zwei Tage nach ihrer Veröffentlichung änderte Admiral von Pohl seine erste Entscheidung um und unterbreitete dem Kanzler einen allgemeinen Vorschlag über den U-Bootkrieg gegen den Handel, in dem er behauptete, die jüngste Erklärung rechtfertige die Maßnahme, da die deutsche Regierung ein offensichtliches Recht auf außergewöhnliche Vergeltung habe. Da der deutsche Anspruch auf ein Recht auf Repressalien von den britischen Publizisten mit großer Leichtfertigkeit behandelt worden ist, so lohnt es sich, zu prüfen, welche Meinungen man ehrlich in Deutschland hegte und aus welchen Gründen sie vertreten wurden."17

Sowohl der Kanzler wie Helfferich erklärten, die englischen Maßnahmen zur Unterwerfung Deutschlands mittels wirtschaftlichen Drucks für eine völkerrechtswidrige Hungerblockade, die Deutschland zur Repressalie des U-Bootkrieges berechtigte. "Das ist jedoch unbefriedigend. Als die deutsche Regierung den U-Bootkrieg anordnete, hemmten die britischen [201] Behörden nur den Bannguttransport und versuchten nicht, eine Hungerblockade durchzuführen."18

"Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, daß ihre Behauptungen anfechtbar sind. Die streitige Frage ist nicht, ob ein Gerichtshof entscheiden würde, daß unsere Orders in Council und unsere Banngutabkommen mit den Neutralen so rechtswidrig waren, wie sie von den deutschen Ministern hingestellt wurden, sondern einfach, wie die deutschen Minister bei Jahresende den Wirtschaftsfeldzug beurteilten. Als Beweis für eine Überzeugung sind diese Äußerungen entscheidend, denn an der Ehre derjenigen, die sie taten, bestehen keine Zweifel. Sie werden außerdem durch ein Schriftstück ganz anderer Art bestätigt, durch Dr. Krieges amtliche Darstellung des Rechts der deutschen Regierung auf Repressalien. Dieser war ein Rechtsberater des deutschen Auswärtigen Amts und es würde Zeitverschwendung sein, seine Ehre in Frage zu stellen. Dr. Kriege behauptete, da die Londoner Deklaration als ein Gesetzbuch des bestätigten Gewohnheitsrechts anerkannt worden sei, so sei eine offenkundige Verletzung derselben ein Bruch des Völkerrechts. Die britische Regierung hatte nach seiner Ansicht die Deklaration vielleicht nicht durch eine besondere Maßnahme, wohl aber durch ihr Gesamtverhalten verletzt. Durch die Gleichstellung bedingten und unbedingten Banngutes und durch die Erklärung von Gegenständen der Freiliste zum Banngut, hatte sie dem Handel ungerechtfertigte, ja sogar durch das Gewohnheitsrecht ausdrücklich verbotene Beschränkungen auferlegt. Keine dieser Maßnahmen war als Repressalie gegen irgendeine Handlung Deutschlands ergriffen worden. Sie waren also bloße Gewaltakte.

Es würde ebenso leicht sein, auf Dr. Krieges Rechtsauslegung zu antworten wie auf die des Kanzlers und Helfferichs. Aber seine wie ihre Darlegungen werden hier lediglich als Beweis für eine Überzeugung angeführt. Außerdem müssen alle drei den Umständen, unter denen sie geäußert wurden, und den ihnen vorausgehenden Ereignissen angepaßt werden. Die deutschen amtlichen Geschichtsschreiber haben bewiesen, daß die deutschen Staatsmänner die Londoner Deklaration immer als einen Schutz gegen wirtschaftlichen Druck ansahen und so darauf vertrauten, sie sei ein angemessener Schutz, daß sie die Vorbereitungen zum Widerstand gegen einen Wirtschaftskrieg mißbilligt hatten. Wir wissen aber aus den Berichten unserer sachverständigen Beobachter, daß Deutschland in den letzten Monaten des Jahres 1914 einem weit härteren wirtschaftlichen Druck unterworfen war, als wir ihn mit den uns zur Verfügung stehenden Druckmitteln ausüben zu können glaubten. Die erste Erholung Deutschlands machte sich nicht vor den ersten Monaten des Jahres 1915 geltend. Die Überraschung, daß Deutschland so plötzlich solchen Mangel litt, der Schrecken vor den bevorstehenden Gefahren, die Unkenntnis von der Widerstandskraft des Landes, wirkten augenscheinlich zusammen, um die Gefahr größer erscheinen zu lassen als sie wirklich war, und um die deutschen Behörden davon zu überzeugen, daß ihr Land einem ungerechtfertigten Zwang unterworfen wurde und sie infolgedessen mit Recht außerordentliche Ver- [202] geltungsmaßnahmen anordnen könnten. Von dem Augenblick an, in dem Admiral von Pohls Vorschläge in der Reichskanzlei eintrafen, wurden diese Vorschläge nur nach Zweckmäßigkeitserwägungen beurteilt. Des Kaisers gefühlsmäßiger Widerwillen gegen die U-Bootkriegführung, Pohls ursprüngliches Zögern19 waren nicht länger ein Hindernis. Auch das deutsche Auswärtige Amt bezeichnete die Vorschläge niemals als an sich ungerechtfertigt. Eine Reihe von Umständen mache so den von Admiral von Pohl übersandten Plan außergewöhnlich anziehend."20

Der Plan sah vor, Großbritannien solle für blockiert erklärt werden und die Neutralen sollten vor der Schiffahrt nach England mit der Begründung gewarnt werden, wegen der Durchführung der Blockade durch U-Boote liefen neutrale Blockadebrecher Gefahr der warnungslosen Versenkung. Der von Pohl angeforderte Bericht seines Stabes über die geplante Blockade äußerte sich sehr zurückhaltend über deren mutmaßliche Wirkung und erklärte unzweideutig, daß wegen der geringen Zahl der U-Boote eine völlige Unterbindung aller Einfuhren nach England von ihr nicht erwartet werden könne. Die Skepsis des Marinestabs bezüglich der Effektivität der U-Bootblockade veranlaßte das Auswärtige Amt, in einem Bericht auf die außenpolitischen Gefahren einer Maßnahme hinzuweisen, die mehr androhe als sie zu erreichen imstande sei. Seien die U-Boote nicht in der Lage, mindestens für eine Woche den Verkehr nach England zu sperren, so sei es besser zu warten, bis mehr U-Boote verfügbar seien und die militärische Lage günstiger wäre. Auch Tirpitz wandte sich gegen den Plan, weil die zu einem U-Bootkrieg nötigen Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen seien. Er rechnete überdies wegen der Rückkehr Lord Fisher's in die Admiralität mit einem britischen Vorstoß in die deutsche Bucht und hielt es aus diesem Grunde für bedenklich, U-Boote zum Zwecke des Handelskrieges von der Hochseeflotte abzuzweigen. Der Kaiser erklärte deshalb am 28. November dem Admiral von Pohl, daß er seine Vorschläge nicht billigen könne. "Wenn diese Einwendungen gegen einen Beginn des U-Bootkrieges ohne angemessene Vorbereitung aufrechterhalten worden wären, würden die U-Bootoperationen gegen den Handel erst viel später versucht worden sein, die Art ihrer Durchführung würde vollständig verschieden gewesen sein, und die deutschen Behörden würden ihr Land nicht in eine überwältigende Katastrophe gestürzt haben, denn es wird später gezeigt werden, daß die amerikanische Regierung U-Bootoperationen geduldet hätte, wenn gewisse begrenzende Vorsichtsmaßregeln ergriffen worden wären. Aber diese Einwendungen gegen eine übereilte, schlecht erdachte Operation wurden von denen, die sie anfangs machten, aufgegeben oder von anderen innerhalb weniger Wochen beiseitegelegt. In der Tat, ein Ärgernis erregender Flugblattschreiber könnte es kaum wagen, die deutschen Behörden einer so großen Leichtfertigkeit und Frivolität anzuklagen wie diejenige, deren sie ausweislich ihrer eigenen amtlichen Akten schuldig sind."21

[203]
c) Die Erklärung des U-Boot-Handelskrieges

"Es ist ziemlich merkwürdig, daß Admiral von Pohl, der als sehr kleiner und eitler Mann geschildert wird, so viele Personen zu überreden vermochte, die hervorragender waren als er. Daß er das tat, beweist, daß er, wenn er auch die ihm vorgeworfenen Fehler besaß, jedenfalls ein Mann mit außergewöhnlichen Talenten für Manipulationen war. Am 14. Dezember, gerade drei Wochen nach der Weigerung des Kaisers, seinen Plänen zu entsprechen, sandte er ein neues Schreiben an das Auswärtige Amt. Seine Beweisführung war folgende: Während der gerade beendeten Erörterungen habe das Auswärtige Amt bewiesen, daß ernste Bedenken bestünden, eine Blockade Englands zu erklären. Admiral von Pohl schlug deshalb vor, die Gewässer rund um England zu einem Kriegsgebiet zu erklären, und dabei dieselben Warnungen und dieselben Worte zu gebrauchen, die die britische Regierung in ihrer Novemberproklamation gebraucht habe. Das Auswärtige Amt hätte auch Einwendungen gegen den vorzeitigen Beginn der Unternehmung erhoben. Als Antwort darauf legte Pohl dar, daß Ende Januar die Marinebehörden alle notwendigen Vorbereitungen getroffen haben würden. Er schlug deshalb vor, die Erklärung an diesem Zeitpunkt zu erlassen, den Neutralen eine vierzehntägige Frist zu geben und Ende Februar mit den Operationen zu beginnen."22

Dieser Vorschlag führte zu einer Wiederholung der alten Bedenken. Tirpitz erklärte, ausreichende Streitkräfte erst für den Herbst zur Verfügung stellen zu können. Müller widersprach ebenfalls. Der Reichskanzler antwortete, es bestünde die große Gefahr aktiven Widerstandes seitens Amerikas und Italiens. Auch dürfe mit der U-Bootkriegführung nur begonnen werden, wenn die U-Bootflotte stark genug und die militärische Lage günstig sei. Pohl antwortete darauf mit einem sehr schwachen Schreiben. Aber gleichwohl verstärkte sich seine Stellung durch die in der Zwischenzeit eingetretene Änderung der Meinung des Marinesachverständigen und durch das Auftreten eines neuen Faktors, des Drucks der öffentlichen Meinung. Die Einwendung des Stabes und Tirpitz' gegen die Verwendung von U-Booten für den Handelskrieg waren stets von dem Gedanken ausgegangen, es werde gelingen, den Kriegsplan im Sinne eines Einsatzes der Hochseeflotte für eine Entscheidungsschlacht zu ändern und man könne bei dieser Entscheidung auf die Mitwirkung der U-Boote nicht verzichten. Nachdem der Kaiser am 7. Januar noch einmal das Verbot des Einsatzes der Hochseeflotte bestätigt hatte, schwand diese Hoffnung. "Am 20. Januar stieß der Stab, der sich wenige Wochen vorher gegen den Beginn des U-Bootkrieges ausgesprochen hatte, alles, was er früher gesagt hatte, um und drang darauf, ihn ohne Verzug zu beginnen."23

"Dem Chef des Stabes kam noch ein anderer zufälliger Umstand zu Hilfe. Der deutsche Marinestab hatte niemals geprüft, auf welche Weise der Wirtschaftskrieg am besten gegen das britische Reich geführt werden könne. Die erwogenen und gebilligten Pläne waren anscheinend Pläne zum Durchbrechen einer engen Blockade und zur Sicherung der deutschen [204] Küsten gewesen, Maßnahmen von See aus waren niemals erwogen worden. Nun besaßen nur Kapitän Bauer und die U-Bootskapitäne wirkliche Sachkunde in U-Bootsoperationen. Weder Pohl noch irgendein Stabsmitglied hatte jemals bei der U-Bootwaffe gedient. Über die zur Erörterung stehende Angelegenheit war deshalb nur wenig Tatsachenmaterial gesammelt. Infolgedessen konnte niemand Pohl widerlegen oder gar kritisieren, wenn er dogmatische Darlegungen machte. Diese Freiheit von jeder Kritik leistete ihm die größten Dienste, zumal er unerwarteterweise von einer anderen Seite Unterstützung erhielt."24

Am 21./22. Dezember wurde in der deutschen Presse ein Bericht über eine Unterredung des Admirals von Tirpitz mit dem amerikanischen Berichterstatter Wiegand veröffentlicht, in dem Tirpitz erklärte, England versuche Deutschland auszuhungern; aber Deutschland könne, wenn es zum Äußersten getrieben werde, dasselbe tun und jedes Schiff, das die Blockade zu durchbrechen versuche, versenken. Von diesem Augenblick an verlangte die deutsche Öffentlichkeit so entschieden die Eröffnung des U-Bootkrieges gegen England, daß der am 7. Januar gegebene Bescheid des Kaisers, die U-Bootskriegführung bis zur Klärung der militärischen Lage zurückzustellen, Pohl nicht davon abhielt, seine Vorschläge noch einmal zu wiederholen. Der Widerstand des Reichskanzlers wurde am 1. Februar in einer Besprechung im Auswärtigen Amt durch die Versicherung Pohls überwunden, den U-Booten sei es möglich, zwischen feindlichen und neutralen Handelsschiffen zu unterscheiden und sie würden nur die ersteren versenken. Pohl vermied es sorgfältig, die von ihm gegebenen Zusicherungen der Prüfung und Kritik durch die anderen Admiräle des Oberkommandos auszusetzen. Er verheimlichte die Besprechung vor Tirpitz, und erklärte seinem Nachfolger als Chef des Stabes, Admiral Bachmann, am folgenden Tage bei der Übergabe der Geschäfte, die Angelegenheit sei erledigt und könne nicht wieder aufgerollt werden. Die Zustimmung des Kaisers wurde von Pohl, der das Kommando der Hochseeflotte übernahm, am 4. Februar während einer Flottenbesichtigung in Wilhelmshaven in einem Augenblick erlangt, in dem der Kaiser von dem Trubel der Besichtigung erregt und verwirrt war. "Auf diese außergewöhnliche Weise und unter diesem außergewöhnlichen Zusammenwirken von Umständen wurde der Befehl zum Beginn des U-Boothandelskrieges, einer der kühnsten und verzweifeltsten Unternehmungen in der Geschichte der Seekriegsführung, erteilt."25


d) Die britische und die deutsche Methode zur Ausübung wirtschaftlichen Druckes

"Der Wirtschaftsfeldzug gegen Deutschland und der U-Bootkrieg gegen den Handel wurden durchgeführt, um den gleichen Zweck zu erreichen, die Kontrolle der Verbindungen. Und da fast jede große Operation, mag sie nun zu Lande oder zur See geführt werden, die Sperrung der feindlichen Verbindungen oder die Erweiterung der eigenen zum Gegenstand hat, so waren beide Pläne den großen Kriegszwecken gut angepaßt. Der [205] deutsche Operationsplan war tatsächlich eine Behauptung, den U-Bootkommandanten müsse es erlaubt sein, zur See mit derselben Härte vorzugehen, die die Heeresbefehlshaber zu Lande immer ausgeübt hätten. Er behandelte die Seeverbindungen des Empires wie strategische Straßen und Eisenbahnen. Er setzte ferner voraus, daß das ganze Volk Kriegführender ist, denn alles für das britische Volk Notwendige sollte der Zerstörung unterliegen. Diese Annahme, daß die Zivilbevölkerung Kriegführender zweiter Ordnung ist, ist die Entschuldigung für alle strategischen Verwüstungen. Die Pfalz wurde verheert, um den kaiserlichen Heeren den landwirtschaftlichen Ertrag des Landes zu entziehen. Marlborough zerstörte aus einem ähnlichen Grunde die Höfe, die Ernten und den Viehbestand in Bayern. Den gleichen Zweck verfolgte Wolfe bei der Verwüstung der Provinz Quebeck. In der Tat, Requisitionen, die ganze Bevölkerungen dem Hunger überlassen und Verheerungen, die Untergang, Elend und Hungersnot verbreiten, sind die Gemeinplätze der Kriegsgeschichte und es würde Pedanterie sein, weitere Beispiele anzuführen. Das Argument, eine lediglich gegen die Verbindungswege gerichtete Seekriegsführung sei außergewöhnlich grausam, ist deshalb hohl und fehlerhaft. Die Zivilbevölkerung hat immer unter dieser Form der Kriegführung gelitten und hat immer unter dieser Geißel gestanden. Der Dreißigjährige Krieg verringerte die Bevölkerung Deutschlands um Millionen, der Siebenjährige Krieg war fast ebenso verderblich. Durch Massenas Requisitionen und durch die von Wellington angeordneten Evakuationen verhungerten 40 000 Menschen in Portugal. Dieses furchtbare Elend ist durch Heere zugefügt worden, die sich Kriegsvorräte zu sichern oder sie ihrem Gegner zu versagen suchten, also genau das gleiche Ziel wie das britische Außenamt und die deutschen U-Bootskommandanten verfolgten. Die Behauptung, daß Zivilisten und bewaffnete Macht erst seit dem Jahre 1914 als eine einheitliche kriegführende Masse behandelt worden seien, ist eine der lächerlichsten, die je geäußert worden ist. Noch lächerlicher ist es, daß diese Behauptung in einem Lande, in dem jährlich hundert Millionen öffentlicher Mittel für die Volkserziehung ausgegeben werden, für wahr gehalten worden ist.

Man wird einwenden, diese Analogie zwischen Land- und Seekriegführung sei unvollkommen, weil der Kriegführende zu Lande volle Jurisdiktion über das von ihm gehaltene Gebiet hat, während das Meer ein locus communis usus ist, wo Neutrale ebenso wie Kriegführende Rechte haben und wo die Rechte, die ein Kriegführender besitzt, nur ausgeübt werden können, wenn er eine vollständige Kontrolle der Gewässer hat, in denen er operiert. Das entspricht sicherlich dem Recht, aber es beeinträchtigt nicht die Analogie, denn das Meer wie das Land ist dem unterworfen, was man ein höheres Kriegsrecht nennen kann und von diesem nehmen es weder Verträge, noch Abkommen noch geschriebene Gesetzbücher aus.26 Dieses höhere Kriegsrecht kann folgendermaßen dargelegt werden: Die größten Verwüstungen von Eigentum, die in der Kriegsgeschichte aufgezeichnet sind, sind von einem Kriegführenden angeordnet worden, der entschlossen ist, daß sein Gegner nicht den Nutzen und den Vorteil einer [206] Landstrecke genießen soll, und der sich nur im unvollständigen und zeitweiligen Besitz des Gebietes befindet, von dem er den Gegner ausschließen will. Ein kurzes Nachdenken zeigt, daß auch der Wirtschaftsfeldzug gegen Großbritannien diesem allgemeinen Gesetz unterlag. Zum ersten Male in der Geschichte wurde die Wirtschaftskriegsführung zu einer größeren Operation, die entscheidend zu werden versprach; in jeder größeren Operation gibt es einen entscheidenden Schauplatz, und der entscheidende Schauplatz in dem Wirtschaftsfeldzug gegen Großbritannien waren der Kanal, seine westlichen Zugänge und die Irische See. Die Deutschen wurden so dazu gezwungen, ihren Feinden den Gebrauch und Genuß dieses Schauplatzes insoweit zu verweigern, als sie dazu in der Lage waren. Sie konnten das nicht durch Errichtung einer vollen unbestrittenen Kontrolle von Gewässern, die sie nur auf Streifzügen betreten konnten. Aus diesem Grunde wurden sie durch reine Notwendigkeit dazu getrieben, mittels Zerstörung zu operieren.

Man darf deshalb die verworrenen und gewundenen Schriftstücke der deutschen Behörden und die geschickten Manöver des Admirals von Pohl nicht benutzen, um Vorurteile gegen den von ihnen verfochtenen Grundsatz zu erregen. Der Grundsatz war in allen Punkten richtig, wenn man den Maßstab militärischer Logik anlegt und bestand darin, daß jedes Gebiet strategischer Bedeutung, ob Stadt, Distrikt oder Wasserzone, mit Recht als ein Schauplatz militärischer Operationen behandelt werden kann und daß, insofern der Kanal und seine westlichen Zugänge ein strategisches Gebiet bildeten, das Toul, Verdun und Nordfrankreich an Wichtigkeit gleich kam, es lächerlich war, für die Herrschaft über das eine mit großen Heeren und militärischen Maschinen jeder Art zu kämpfen, und Großbritannien den unbestrittenen Genuß des anderen zu erlauben. Die Schwäche des deutschen Planes bestand darin, daß er nur durch Logik und Vernunft gerechtfertigt werden konnte, die für sich allein drastische Neuerungen nicht schmackhaft machen können.

Es würde Zeitvergeudung sein, die Regeln der Völkersitte herzuzählen, die die Bräuche des Seekrieges gemildert haben. Die Feststellung muß hier genügen, daß die anerkannten Regeln des Völkerrechts, solche Operationen, welche die Deutschen zu unternehmen im Begriffe waren, ganz klar verboten. Aber ebenso gut wie unsere Behörden entdeckten, daß die von den Zivilisten des 17. und 18. Jahrhunderts reichlich ausgearbeiteten Regeln nicht ad litteram auf die verwickelten Geschäfte des modernen Handels angewendet werden konnten, so konnten auch die Deutschen mit demselben Recht behaupten, daß Regeln, die ausgearbeitet waren, als Ladungen durch Dreidecker und Fregatten angehalten, durchsucht und zerstört wurden und als das politische Gefüge Europas vollständig verschieden war, revisionsbedürftig seien. Sie konnten in der Tat den Einwand erheben, daß, während die britische Regierung Nordeuropa durch fein ausgearbeitete diplomatische Instrumente kontrollierte, die durch alle mechanischen Mittel der modernen Welttelegrafie, Entzifferung usw. verstärkt wurden, sie ihrerseits daran gehindert waren, die Verbindungen des britischen Reiches anzugreifen, es sei denn, daß sie es in der Art des 18. Jahrhunderts taten.

Es ist ein bloßer Gemeinplatz, daß alle dem Krieg gegen den See- [207] handel auferlegten Beschränkungen Zugeständnisse an die Neutralen sind, denn wenn die Seebefehlshaber ebenso frei gewesen wären, wie der Landbefehlshaber, so würden sie seit langem alle Ladungen mit feindlicher Bestimmung ebenso wie Ernten, Vieh und gewerbliche Anlagen behandelt haben. Daraus folgt, daß der Handelskrieg nur nach sorgfältiger Prüfung dessen, was die Neutralen dulden würden, gelockert oder erweitert werden konnte und in diesem Punkt war der britische Plan unvergleichlich besser. Wir behaupteten, daß unsere Banngutabkommen mit Neutralen und die privaten Vereinbarungen mit Großkaufleuten und Reedereien Mittel zur Anwendung des Rechts der fortgesetzten Reise seien, daß sie notwendig wären, um das Recht den gegenwärtigen Umständen anzupassen, und gerechtfertigt, weil die wesentlichen Grundsätze des Rechts aufrechterhalten blieben. Ob ein oberster Gerichtshof dieses gutheißen mochte oder nicht, ist keine Sache von großer Wichtigkeit.27 Strikte Rechtmäßigkeit befriedigt für sich allein Neutrale nicht, denn Übungen, welche die gelehrtesten Rechtskenner ehrlich für rechtlich zu rechtfertigen hielten, riefen zwei, artigerweise Neutralitäten genannte, Koalitionen gegen uns auf. Der größte Wert unseres Verfahrens im Jahre 1914 lag darin, daß jeder vorgebrachte Anspruch sorgfältig durch lange Unterhandlungen geprüft worden war, denn jeder Satz in jedem Abkommen war nach Diskussion und Verhandlung aufgenommen worden und war so eine Aufzeichnung dessen, was geduldet werden würde. Unser Verfahren wurde deshalb Schritt für Schritt ausgeprobt und war eine langsame erfahrungsmäßige Anpassung alter Regeln an moderne Umstände.

Im Gegensatz hierzu erprobte der deutsche Plan die Stimmung der Neutralen durch Experimente, deren Ergebnisse niemand vorhersehen konnte. Die politischen Folgen der Versenkung eines kleinen Frachtdampfers mit gemischter Ladung und einer Mannschaft von unbekannten und bescheidenen Personen waren sicherlich weniger gefährlich als die Folgen der Versenkung eines Dampfers, der reiche und einflußreiche Personen beförderte. Kein U-Bootkommandant konnte vorhersagen, ob er durch Abfeuern eines Torpedos seine Regierung in ernste Verwicklungen bringen oder nur zur Empfängerin eines formalen Protestes machen würde. Die Behörden, die diese Operationen befahlen, waren noch weniger fähig, die Folgen zu berechnen oder zu mildern. Der ganze Plan war mithin ein gewagtes Experiment, das durch ebenso gewagte Experimente auf hoher See ausgeführt wurde.

Dies war nicht der einzige Punkt, in dem der britische Plan überlegen war. Es ist zweifellos, daß die Schwierigkeit der erfolgreichen Durchsetzung beider Pläne in der Schwierigkeit bestand, rein militärische Auffassungen des Krieges dem anzugleichen, was die politische Vorsicht verlangte. Diese war schwer zu überwinden, da eine Verteidigung scharfer Maßnahmen stets überzeugender klingen wird als eine Verteidigung vorsichtigen Verhaltens, ungeachtet dessen, daß Klugheit ebenso notwendig zur Kriegführung ist wie Kühnheit. Es war keine Besonderheit deutscher [208] Generäle, darzulegen, daß die Notwendigkeit kein Gesetz kennt, aber es war ein Mangel im deutschen System, daß man diesem Rat erlaubte, unwiderstehlich zu werden. Dagegen gab das britische System reichliche Gelegenheiten, unvermeidlichen Konflikt zwischen militärischer und diplomatischer Meinung zu schlichten und jedem sein Recht zu geben, einfach deshalb, weil kein Teil der Verwaltung unabhängig und mächtig genug war, durch seine eigenen Handlungen einen ernstlichen diplomatischen Konflikt herbeizuführen. Nur ein Beispiel: Die strengen Zurückhaltungen schwedischen Kupfers in den letzten Monaten des Jahres riefen sicherlich einen Streit zwischen der britischen und schwedischen Regierung hervor, aber die Streitigkeit war nicht mit denjenigen vergleichbar, die durch die deutschen U-Bootkommandanten erregt wurden. Auf jeden Fall war das Außenamt, das die schwedische Regierung zu versöhnen und ihre Klagen zu erwägen hatte, sogleich in der Lage, festzustellen, ob die Härten des Banngutausschusses ernste Verwicklungen verursachen könnten oder nicht.

Ferner waren die amerikanische Opposition und Verärgerung eine Gefahr, die den britischen Wirtschaftsfeldzug und die deutsche U-Bootkriegführung gleichmäßig bedrohten. Unsere Vorsichtsmaßregeln dagegen waren aber weit wirksamer. Sicherlich kann die britische Verwaltung nicht das ganze Verdienst in Anspruch nehmen, den chronischen Streit mit Amerika auf einen Notenwechsel beschränkt zu haben, denn die amerikanische öffentliche Meinung war mehr oder weniger entschlossen, daß die Streitigkeit niemals ernstlich werden dürfe, aber es war jedenfalls vollständig dem Außenamt überlassen, über die große Gefahr amerikanischer Opposition zu wachen und das Notwendige zu ihrer Abwendung zu tun. Keine Abteilung der Verwaltung hätte vielleicht das Außenamt zwingen können, angloamerikanische Politik der militärischen Notwendigkeit unterzuordnen. Im Gegensatz hierzu behaupteten die deutschen Marinebehörden tatsächlich, daß die Operationen der U-Bootflotte nicht durch Zugeständnisse an die amerikanische Regierung behindert werden sollten und setzten häufig ihren eigenen Willen durch.

Überdies war keine Aussöhnung zwischen den Forderungen der deutschen U-Bootkommandanten und Admiräle und den vom deutschen Auswärtigen Amt für notwendig gehaltenen Vorsichtsmaßregeln möglich. Wenn die deutschen Diplomaten darauf bestanden, daß die neutrale Schiffahrt nicht mit derselben Strenge behandelt werden dürfe wie die feindlichen Schiffe,28 so antworteten die deutschen Seeleute, daß aus technischen Gründen eine Unterscheidung unmöglich sei. Weder der Kaiser noch der Kanzler konnten diese Meinungsverschiedenheiten schlichten. In der Tat stellten die deutsche Marine und der deutsche diplomatische Dienst so verschiedene Verlangen, daß jeder der aufeinanderfolgenden Befehle über die Führung des U-Bootkrieges eine Ankündigung wurde, daß die Vorschläge des Auswärtigen Amts entweder vollständig angenommen oder vollständig abgeschlagen worden waren. Es wird später gezeigt werden, daß dieser unvermeidliche Widerstreit zwischen der zivilen und militärischen Meinung [209] wenige Tage nach dem Erlaß der Erklärung begann und daß er in einem Nebeneinander in sich unvereinbarer Forderungen bestand.

Schließlich hatte der deutsche Plan eine gefährliche Schwäche. Es war eine Erfolgsberechnung, die von einer so lächerlichen Annahme ausging, daß es schwer verständlich ist, daß sie jemals in Erwägung gezogen werden konnte. Die deutschen Marinesachverständigen gaben offen zu, daß sie die britischen Zufuhren nicht lediglich durch Versenkungen unterbinden konnten, aber sie hofften, die Seeleute aller Nationen durch ihre Operationen so in Schrecken zu setzen, daß der ganze neutrale Schiffsverkehr die britischen Häfen verlassen werde und in der britischen Nation eine solche Panik zu verursachen, daß ihre Regierung um Frieden bitten würde....29

Viele der Fehlberechnungen des deutschen Stabes können erklärt und verstanden werden, aber diese ist einfach unbegreiflich. Man kann z. B. verstehen, warum man annahm, daß die Hälfte der deutschen U-Bootflotte immer aktiv an den Operationen beteiligt sein würde, während die Erfahrung zeigen sollte, daß man nur mit einem Drittel oder Fünftel rechnen konnte. Dieser Fehler war natürlich: U-Boote waren bisher nur für Streifzüge und Erkundungen eingesetzt worden, die zusätzlichen Reparaturen, Ausbesserungen und Ruhepausen, die bei einem Einsatz für ständige ununterbrochene Operationen notwendig werden würden, waren nicht berechnet worden und waren auch noch nicht berechenbar. Aber wie konnte der deutsche Stab annehmen, daß seine Gegner so furchtsam seien, wo doch alles das Gegenteil bewies? Wenn die britische Nation durch eine bloße Drohung einer Gefahr in eine feige Panik hätte versetzt werden können, dann würde die Westfront schon lange durchbrochen gewesen sein und die britischen Heere hätten als zerstreute Flüchtlinge die französischen Städte gefüllt, denn nicht einmal der deutsche Stab kann doch angenommen haben, daß die Briten in Frankreich tapfere Leute seien, aber zu Hause schändliche Feiglinge wären. Auch die Annahme, daß die Schiffahrt aller Nationen voller Schrecken vor vier bis sechs vor wenigen britischen Häfen postierten U-Booten - mehr waren damals nicht vorhanden30 - flüchten würde, war außergewöhnlich. Wenn Tirpitz, Bachmann und der Stab die Garantie für den Erfolg in dem außergewöhnlichen Mut und der Disziplin der deutschen Flotte gesehen haben würden, so wäre das eine Fehlberechnung gewesen. Das war jedoch nicht ihre Rechnungsmethode. Sie gingen von einer Annahme aus, die erfahrene Seeleute niemals hätten machen dürfen, denn sie hatten lange genug zur See gedient, um zu wissen, daß es Seeleuten nicht an Mut fehlt und daß diese, wenn man ihnen auch viele Fehler vorwerfen mag, jedenfalls nicht der Feigheit bezichtigt werden können. Die große Fehlrechnung der deutschen Stabsoffiziere bestand deshalb darin, daß ihr Plan nur richtig war, wenn ihre Annahme, sie lebten in einer Welt von Feiglingen, stimmte."31

[210]
e) Der Beginn des Streites zwischen Deutschland und Amerika

"Der genaue Inhalt der von Pohl dem Kanzler gegebenen Zusicherungen mag zweifelhaft sein. Es kann aber nicht daran gezweifelt werden, daß er sich die Unterstützung des Kanzlers für seinen Plan durch ein ziemlich bestimmtes Versprechen hinsichtlich des Lebens und der Sicherheit der Neutralen sicherte. Durch die erste zwar vom Kanzler gebilligte, aber ohne Befragen der Marinesachverständigen erlassene Erklärung wurden Pohls Zusicherungen weder bestätigt noch zurückgezogen. Die Erklärung war bloß zweideutig. Ihre wesentlichen Teile lauteten folgendermaßen:

  1. Die Gewässer rings um Großbritannien und Irland, einschließlich des gesamten englischen Kanals, werden hiermit als Kriegsgebiet erklärt. Vom 18. Februar 1915 an wird jedes in diesem Kriegsgebiet angetroffene Kauffahrteischiff zerstört werden, ohne daß es immer dabei möglich sein wird, die dabei der Besatzung und den Passagieren drohenden Gefahren abzuwenden.
  2. Auch neutrale Schiffe laufen im Kriegsgebiet Gefahr, da es angesichts des von der britischen Regierung am 31. Januar angeordneten Mißbrauchs neutraler Flaggen und der Zufälligkeiten des Seekrieges nicht immer vermieden werden kann, daß die auf feindliche Schiffe gerichteten Angriffe auch neutrale Schiffe treffen.

Die Operationen gegen den Handel sollten erst am 18. Februar beginnen, und da Pohl, als er dem Kanzler das Versprechen gab, weder seine Kollegen noch die U-Bootsachverständigen befragt hatte, so waren keine Befehle für das Verhalten der U-Bootkommandanten vorbereitet worden. Als die Erklärung erlassen wurde, waren sich die für die Ausführung des Planes Verantwortlichen bewußt, daß nur sehr schwache Kräfte verfügbar seien. Sie waren deshalb wenig geneigt, irgendein Versprechen der Mäßigung, das Pohl gegeben haben konnte, zu bekräftigen. Der Stab schätzte nun, sie würden in der Lage sein, ein U-Boot vor dem Tyne, eins vor der Themse, eins im englischen Kanal, eins im irischen Kanal und eins vor Bristol zu stationieren. Mit diesen Streitkräften hofften sie halb Europa in Schrecken zu setzen. Es war deshalb für sie von der höchsten Bedeutung, daß keine Beschränkungen auferlegt würden.

Die neutralen Regierungen gaben der Ankündigung jedoch einen solchen Empfang, daß der Kanzler und das Auswärtige Amt überzeugt waren, daß die deutsche Regierung in wirklich ernste Schwierigkeiten gerate, falls die Operationen unterschiedlos gegen die gesamte Schiffahrt gerichtet würden."32

Italien verhielt sich unfreundlich und schlug in Washington ein gemeinsames Vorgehen der Neutralen vor. Die Vereinigten Staaten lehnten dies zwar ab, sandten aber bereits eine Woche nach Erlaß der Erklärung eine Note nach Berlin, die eine ernste Warnung enthielt und von den deutschen Behörden für sehr scharf gehalten wurde.

[211] "Der deutsche Kanzler und das Auswärtige Amt waren entschlossen, daß die Erwiderung auf diese Unheil verkündende Note ein Versprechen enthalten müsse, neutrale Schiffe nicht mit Vorbedacht anzugreifen. In der von ihnen vorbereiteten Antwort erklärten sie deshalb, die deutschen Seeoffiziere würden den Befehl erhalten, keine neutralen Schiffe zu belästigen, wenn diese als solche erkennbar wären und kein Banngut beförderten. Sie schränkten das durch jeden erdenklichen Vorbehalt ein: es würde sehr schwierig sein, Neutrale zu erkennen, eine Anhaltung und Durchsuchung werde nicht immer möglich sein usw.

Admiral von Pohl erklärte sich mit der Abgabe dieses vagen Versprechens einverstanden. Die anderen Marinesachverständigen protestierten jedoch heftig dagegen und erklärten, was in der Tat unleugbar war, bei Abgabe eines solchen Versprechens müsse den U-Bootkommandanten ausdrücklich verboten werden, neutrale Schiffe anzugreifen. Aus technischen Gründen seien sie aber nicht in der Lage, einem solchen Befehl zu gehorchen. Wie könne z. B. ein vor Liverpool operierender U-Bootkommandant bei Nacht zwischen feindlicher und neutraler Schiffahrt unterscheiden? Abgesehen davon waren die Marinesachverständigen davon überzeugt, daß sie bei diesen Beschränkungen nicht länger hoffen könnten, die Neutralen in Schrecken zu setzen. Einschüchterung war aber, wie oben gezeigt worden ist, der Kern ihres Plans. Das Auswärtige Amt und die Marine blieben beide unerschütterlich und ihr Streit wurde deshalb dem Kaiser im Großen Hauptquartier vorgelegt. Das Auswärtige Amt fand hier die unerwartete Unterstützung Falkenhayns, der vorstellte, es sei der Höhepunkt der Torheit, die amerikanische Regierung zu reizen, solange die britische Armee noch ungeschlagen im Felde stehe. Der Kaiser sah ein, daß er seine Zustimmung zu leichtherzig gegeben hatte, und beklagte sich, daß Admiral von Pohl diese ungeheuer wichtige Frage auf einer Bootsfahrt in Wilhelmshaven vorgelegt habe. Er billigte deshalb den Entwurf des Auswärtigen Amts und machte einige Änderungen, deren wichtigste darin bestand, U-Bootkommandanten zu verbieten, amerikanische Schiffe, die als solche erkennbar seien, anzugreifen. Es wurden auch Instruktionen erteilt, daß U-Bootkommandanten keine Neutralen angreifen sollten.33

Aber der Kaiser gab diese Instruktionen ebenso zögernd wie er seine frühere Zusage gegeben hatte und zog sie bereits nach wenigen Tagen zurück. Admiral Bachmann stellte ihm wieder vor, daß der U-Bootfeldzug sogleich aufgegeben werden müsse, wenn der Befehl aufrechterhalten bliebe. Er wurde nachdrücklichst durch Tirpitz unterstützt. Beide Admiräle verfaßten in enger Zusammenarbeit mehrere Aufzeichnungen, in denen mit großer Kraft und Klarheit die technischen Schwierigkeiten der Ausführung der Befehle erklärt wurden. Nach den Worten des Admirals Spindler war der Streit 'militärisch unlösbar'. Der Kaiser war erschüttert und gestattete den Widerruf seines Befehls. Die endgültige Entscheidung ging dahin, daß die U-Bootkommandanten auf die schwierigen politischen Verhältnisse zu Italien und Amerika Rücksicht nehmen sollten. Sie sollten amerikanische Baumwolldampfer den Kanal auf dem Wege nach Rotter- [212] dam und Bremen passieren lassen und sie wurden angewiesen, sich besonders vorsichtig gegenüber italienischen Schiffen zu verhalten, die meistens Liverpool anliefen. Einer Handvoll von Seeoffizieren, die meistens unter 30 Jahre alt, ohne politische Erziehung und durch die Art ihrer Pflichten von der übrigen Welt getrennt waren, wurde so eine vage und unbestimmte Instruktion gegeben, vor dem Abfeuern ihrer Torpedos sich Gedanken über Politik zu machen. Mit diesen Befehlen begannen sie ihre Operationen."34







1S. 191. ...zurück...

2S. 192. Hierzu findet sich in dem Werk folgende Anmerkung: "Auf der ersten Washingtoner Konferenz machte der erste Lord der Admiralität Lord Lee of Fareham eine Reihe unbedachter Bemerkungen über die einzige wissenschaftliche Arbeit über diesen Gegenstand: Synthèse de la Guerre Sousmarine von Kapitän Castex. Er sagte, daß Kapitän Castex der französischen Flotte giftige Lehren einflöße, eine eigenartige Beschreibung der ersten leidenschaftslosen Überschau dessen, was zum mindesten eine der großen Operationen der Seekriegsgeschichte war." ...zurück...

3S. 192. Die Einzelheiten der englischen Darstellung sind den deutschen amtlichen Veröffentlichungen (Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, Krieg zur See, Handelskrieg mit U-Booten) und den Erinnerungen der deutschen militärischen Führer, insbesondere Tirpitzs, entnommen. Es wird deshalb im folgenden nur ein Überblick über die englischen Tatsachenangaben gegeben. Lediglich die englische Würdigung der tatsächlichen Ereignisse, sowie die Rechtsausführungen und Vergleiche des U-Bootkrieges mit der englischen Hungerblockade werden eingehender dargestellt. ...zurück...

4S. 194. ...zurück...

5S. 195. ...zurück...

6S. 196. ...zurück...

7S. 197. ...zurück...

8S. 197. ...zurück...

9S. 198. ...zurück...

10S. 201. ...zurück...

11S. 203 [Scriptorium merkt an: richtig S. 202]. ...zurück...

12S. 203. ...zurück...

13S. 204. ...zurück...

14S. 204. ...zurück...

15S. 205. ...zurück...

16S. 206. ...zurück...

17S. 206. ...zurück...

18S. 206. ...zurück...

19S. 207. ...zurück...

20S. 208. ...zurück...

21S. 209. ...zurück...

22S. 209. ...zurück...

23S. 210. ...zurück...

24S. 210. ...zurück...

25S. 213. ...zurück...

26S. 213. ...zurück...

27S. 214. ...zurück...

28S. 215. ...zurück...

29Das Werk zitiert hier mehrere Äußerungen aus amtlichen Berichten und Aufzeichnungen des Marinestabs und Tirpitz.. ...zurück...

30S. 216. ...zurück...

31S. 217. ...zurück...

32S. 217. ...zurück...

33S. 218. ...zurück...

34S. 219. Das Werk zitiert den Befehl in einer Anmerkung wörtlich und bemerkt dazu: "Es ist kaum glaublich, wie ein solcher Befehl gegeben werden konnte." ...zurück...






Die englische Hungerblockade im Weltkrieg 1914-15.
Nach der amtlichen englischen Darstellung der Hungerblockade
von A. C. Bell.
Bearbeitet und eingeleitet durch Dr. Viktor Böhmert,
Professor an der Universität Kiel.