SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor


Bd. 8: Die Organisationen der Kriegführung, Dritter Teil:
Die Organisationen für das geistige Leben im Heere

[221] Kapitel 4: Die Seelsorge im Felde

A. Die katholische Seelsorge.
Von Wehrkreispfarrer Franz Albert, Stettin1

In analoger Weise wie die evangelische und in mehr als einer Beziehung brüderlich Hand in Hand mit ihr ist auch die katholische Militärseelsorge in dem größten und gewaltigsten aller Kriege an der Front, in der Etappe und in der Heimat ehrlich und unablässig bemüht gewesen, dem vor eine Riesenaufgabe gestellten deutschen Heere jene geistigen und sittlichen Kräfte zu vermitteln, die nach dem Lapidarstil der preußischen Felddienstordnung "neben der körperlichen und militärischen Ausbildung des Soldaten seinen kriegerischen Wert bedingen". Kriege sind immer Machtproben nicht nur physischer und militärischer, sondern auch geistiger und moralischer Kräfte, und letztere sind und bleiben der ersteren treibende Seele nach der alten Lehre des unsterblichen Clausewitz, daß die physischen Kräfte im Kriege "fast nur wie ein hölzernes Heft, während die moralischen das edle Metall, die eigentlich blank geschliffene Waffe sind". Daß aber gerade die geistigen und moralischen Kräfte ungleich mehr noch als im einzelnen Soldaten in einem Millionenheere nur in religiöser Ausprägung eine Bedeutung gewinnen können, die auf die Gefechtskraft der Truppe immer von maßgebendem, zumeist von entscheidendem Einflusse ist, hat schon der Seher des Alten Bundes den kriegführenden Völkern aller Zeiten mit der unvergänglichen Mahnung ans Herz gelegt: "Nicht auf der Größe eines Heeres beruht im Kriege der Sieg, sondern vom Himmel her, da stammt die Kraft!" (1. Makk. 3, 19.)

Damit ist der nachfolgenden Skizze über die katholische Feldseelsorge - und nur um eine Skizze kann es sich in diesem engen Rahmen handeln - hinreichend der Weg gewiesen und das Ziel gesteckt. Sie wird zunächst von der Organisation der katholischen Seelsorge an der Front, in der Etappe und in der Heimat, sodann von den verschiedenen Arten ihrer Betätigung bei den Truppen im Gefecht und bei den Truppen in Standquartieren zu handeln [222] haben, um in einem kurzen Schlußwort in die Beantwortung der Frage auszuklingen, ob und inwieweit die katholischen Feldgeistlichen den Anforderungen gerecht geworden sind, die auch an sie die Größe der Kriegszeit stellte, ob und in welcher Weise sie die Erwartungen erfüllt haben, die mit ihrer Kirche auch ihr Vaterland auf sie setzte.


1. Die Organisation der katholischen Militärseelsorge im Kriege.

Soweit man überhaupt die deutsche Geschichte zurückverfolgen kann, war es das Ahnenerbe aller germanischen Völkerstämme, daß in ihren Kriegsheeren neben dem Dienst im Feldlager durch alle Jahrhunderte auch der Dienst der Altäre in Achtung und Ehre stand. Die Militärverwaltungen der einzelnen deutschen Truppenkontingente knüpften darum nur an alte bewährte Traditionen an, als sie im langen Verlauf des letzten Krieges immer stärkere Kräfte für die Seelsorge beim Heere mobil machten und für ihre Betätigung in zielbewußten organisatorischen Maßnahmen nach und nach auch einen immer geeigneteren Rahmen schufen.


Preußen

In keinem Kontingent des deutschen Heeres hatte sich schon in Friedenszeiten die katholische Militärseelsorge einer einheitlicheren und strafferen Organisation zu erfreuen gehabt, als in der preußischen Armee. Sie beruhte hier auf dem Breve Pius IX. "In hac Beatissimi Petri Cathedra" vom 22. Mai 1868 und war eine Frucht weitblickender Vereinbarungen zwischen Kirche und Staat, durch die noch unmittelbar vor dem Ausbruch des Krieges von 1870/71 in der exemten preußischen Militärseelsorge eine Institution ins Leben gerufen wurde, die, wenn auch von manchen Seiten beargwöhnt und angefeindet, dennoch mit dem Urteil zufrieden sein durfte, das ein so angesehener Kirchenrechtslehrer wie der Dompropst Dr. Linneborn, zumal in der Paderborner Zeitschrift Theologie und Glaube,2 mit den Worten über sie aussprach: "Über das Institut der Militärseelsorge, wie es durch das Breve von 1868 in Preußen geschaffen ist, ein absprechendes Urteil zu fällen, wäre gewiß ungerecht, da es unbestreitbare Verdienste um die Seelsorge des Soldatenstandes im Frieden wie im Kriege sich erworben hat."

Zwar war es nur eine bescheidene Zahl von Militärpfarrern, die unter dem katholischen Feldpropst an der geistlichen Arbeit waren, als in den Heimatgarnisonen der Tambour seine ersten kriegerischen Wirbel aus dem Kalbfell lockte: 9 Militäroberpfarrer, 51 Garnison- und Divisionspfarrer und 3 Militärhilfsgeistliche, insgesamt also nur 63 hauptamtlich angestellte Militär- [223] geistliche, denen allerdings 239 nebenamtlich mit Ausübung der Militärseelsorge beauftragte Zivilgeistliche zur Seite standen. Von den ersteren blieben die Militäroberpfarrer als Referenten bei den stellvertretenden Generalkommandos in der Heimat zurück. Die 54 Divisions- usw. Pfarrer wurden dagegen mobil gemacht und durch die Einstellung von etatmäßigen Divisionspfarrern auf Widerruf so vermehrt, daß durchweg jede preußische Division mit je einem katholischen Geistlichen ins Feld hinauszog. Ausgestattet waren diese Geistlichen mit einem Trainfahrer vom Bock, einem unberittenen Pferdewärter, einem Reitpferd, zwei Stangenpferden und einem Wagen. Als Feldgehalt bezogen sie außer der Einkleidungsbeihilfe 780 Mark im Monat, vom 1. November 1915 jedoch nur ein Gehalt, das sich aus dem Grundgehalt, dem Wohnungsgeldzuschuß des letzten Wohnortes und drei Zehnteln der Feldbesoldung der beliehenen Stelle zusammensetzte.

Nur zu bald erbrachten die blutigen Schlachten des stürmischen Vormarsches in Feindesland den Beweis, daß eine einzige Kraft nicht ausreichte, mit den Truppen einer ganzen Division auch die vielen Verwundeten in den Lazaretten ausreichend seelsorglich zu betreuen. Meist schon im Oktober 1914 wurden darum den einzelnen Divisionen je nach Bedürfnis überetatmäßige freiwillige Feldgeistliche zugeteilt. Sie waren "nicht Beamte oder Beamtenstellvertreter, sondern dem kriegführenden Heere neben den beamteten Militärgeistlichen zur Verstärkung der Seelsorge zugeteilte Zivilgeistliche". Sie standen zur Heeresverwaltung im Vertragsverhältnis und bezogen anfangs außer einer monatlichen Gratifikation von seiten des Feldpropstes kein Gehalt; erst durch kriegsministerielle Verfügung vom 29. Januar 1915 wurde ihnen ab 1. Dezember 1914 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150 Mark, durch kriegsministerielle Verfügung vom 8. Juli 1915 ab 1. August eine solche von 300 Mark gewährt. Ähnlich wie bei den Truppen im Operations-, wurde später auch die Seelsorge im Etappengebiet geregelt. Soweit planmäßige Stellen bei den Kommandanturen verfügbar waren - bei jeder Kommandantur nur je eine für einen evangelischen oder katholischen Geistlichen -, wurden sie mit etatmäßigen Lazarettpfarrern besetzt; andererseits wurden auch hier je nach Bedürfnis überetatmäßige freiwillige Lazarettgeistliche berufen; aber ebensowenig wie bei den Divisionen waren sie in der Etappe den etatmäßigen Pfarrern untergeordnet, sondern diesen in der Ausübung der Seelsorge völlig gleichgestellt.

Mit der fortschreitenden Kriegserfahrung trat indessen immer deutlicher die Notwendigkeit zutage, neben der obersten Leitung der katholischen Feldseelsorge in Berlin an Ort und Stelle bei der Armee im Felde selber Geistliche auszusuchen, die die militärgeistlichen Bedürfnisse aus eigener Anschauung kannten und demgemäß die kirchlichen Interessen bei den in Betracht kommenden militärischen Stellen desto wirksamer zu vertreten vermochten. Anfangs [224] versuchte man es mit bloßen militärgeistlichen Referenten, zunächst bei den Etappeninspektionen,3 später auch bei den Generalkommandos4 bzw. Gruppenkommandos.5 Dann wurde die Stelle eines Feldoberpfarrers des Westens6 und später auch des Ostens geschaffen,7 deren Tätigkeit aber wieder in Fortfall kam, als die Organisation der Seelsorge in der Ernennung von eigenen Armeeoberpfarrern für die einzelnen Armeen (seit 10. Juni 1917) ihr festes und zweckentsprechendes Rückgrat erhielt.

Damit ergab sich in der zweiten Hälfte des Krieges die folgende Gliederung: Der katholische Feldpropst Dr. Heinrich Joeppen, Titularbischof von Cisamo (seit 31. Januar 1914), vereinigte die oberste Leitung der gesamten katholischen Militärseelsorge an der Front, im Etappen-, besetzten und Heimatgebiet in seiner Hand. Er war zugleich mit der Wahrnehmung des Amtes als Marinepropst und Feldpropst der Schutztruppen beauftragt, und der ihm unterstellte Militärklerus verteilte sich auf das Feld- und Besatzungsheer, wie folgt:

            I. Im Heimatgebiet.
      1. Die Militäroberpfarrer bei den stellvertretenden Generalkommandos;
      2. die etatmäßigen Militär- und Lazarettgeistlichen auf Widerruf in den Standorten,
          Lazaretten und Kriegsgefangenenlagern;
      3. die mit der Militärseelsorge beauftragten Zivilgeistlichen;
      4. die vertraglich angenommenen Zivilgeistlichen.

            II. Im besetzten Gebiet.
      1. Die Militäroberpfarrer bei den Generalgouvernements und
      2. die Gouvernementspfarrer bei denselben.

            III. Im Etappengebiet.
      1. Die Etappenreferenten;
      2. die etatmäßigen Lazarett- bzw. Kommandanturpfarrer;
      3. die überetatmäßigen freiwilligen Lazarettgeistlichen.

            IV. Im Operationsgebiet.
      1. Die Feldober- bzw. Armeeoberpfarrer bei den Armeeoberkommandos;
      2. die Referenten bei den General- bzw. Gruppenkommandos;
      3. die etatmäßigen Felddivisionspfarrer;
      4. die überetatmäßigen freiwilligen Feldgeistlichen bei den Divisionen;
      5. die bodenständigen Gruppengeistlichen.

[225] Die Anzahl der Geistlichen dieser verschiedenen Klassen hat sich natürlich erst im Verlaufe des Krieges langsam gemehrt und betrug zuletzt (die Zahl der Ordensgeistlichen ist in Klammern beigefügt):

    etatmäßig     überetatmäßig     zusammen
    Im Operationsgebiet     232 (88) 349 (183)   = 581 (271)
      "  Etappengebiet 168 (27) 154 (54)   = 322 (81)
      "  besetzten Gebiet 75 (26) 8 (5)   = 83 (31)

    Zusammen: 475 (141) 511 (242)   = 986 (383)

Dazu kamen in den Standorten usw. des Heimatgebiets (unter Ausschluß der unter I, 3... und 4 genannten) 413 und bei der Marine 42 Geistliche, so daß die Gesamtzahl der dem preußischen Feldpropst während des Krieges unterstellten katholischen Geistlichen 1441 betrug, die freiwilligen Hilfskräfte aus dem Sanitätsdienst (geistliche Militärkrankenwärter, Geistliche der freiwilligen Krankenpflege, Geistliche in Lazarettzügen) und aus dem freiwilligen Hilfsdienst natürlich nicht mitgerechnet.


Nichtpreußische Kontingente

Die Organisation der katholischen Seelsorge bei den nichtpreußischen Kontingenten mit selbständiger Militärverwaltung wurde während des Krieges im wesentlichen nach dem preußischen Vorbild ausgebaut.

In Bayern, wo im Frieden die Obsorge über die katholischen Soldaten in den Händen der einzelnen Diözesanbischöfe lag, galt für den Kriegsfall der jeweilige Erzbischof von München-Freising als katholischer Feldpropst der ganzen bayrischen Armee. Die Kirche hatte diese Maßnahme durch das Breve Gregors XVI. "Super cathedram" vom 20. April 1841 getroffen, und die landesherrliche Genehmigung hatte sie am 16. März 1851 erhalten "unter dem Vorbehalt, daß die wirkliche Ernennung der vom hochwürdigsten Herrn Erzbischof von München-Freising ausgewählten Priester zu Feldkaplänen von Allerhöchstdemselben (S. M. dem König) auszugehen... habe". Das Breve, das die Regelung der bayrischen Militärseelsorge in gleicher Weise für Krieg und Frieden betraf, war in Friedenszeiten allerdings niemals praktisch durchgeführt worden, um so mehr muß aber anerkannt werden, daß auch die bayrische Feldseelsorge überraschend schnell in ihre Kriegsaufgabe hineingewachsen ist und unter der Ägide der beiden Kardinäle v. Bettinger († 12. April 1917) und v. Faulhaber Tüchtiges geleistet hat. Die lesenswerte Schrift von Dr. Buchberger über Die bayrische Feldseelsorge im Weltkriege (1916) legt dafür auch literarisch ein beredtes Zeugnis ab.

Besonders fürsorglich waren fast von Anfang an die bayrischen Lazarette mit geistlichen Seelsorgskräften betreut. Schon durch kriegsministerielle Verfügung vom 18. August 1914 waren nämlich sämtlichen Feldlazaretten und [226] Lazarettzügen je 1, allen Kriegslazarettabteilungen je 3 katholische Geistliche zugeteilt, und durch kriegsministerielle Verfügung vom 17. September 1914 hatte jedes Feldlazarett noch einen weiteren erhalten mit der Bestimmung, daß dieser "sich den auf den Hauptverbandplätzen vorgehenden Sanitätsoffizieren der Feldlazarette anzuschließen... und die Divisionsgeistlichen im Seelsorgedienst auf den Hauptverbandplätzen zu unterstützen habe". Zwar wurden alle diese Geistlichen zunächst nur in überetatmäßigen Krankenwärterstellen verwendet, aber8 sie durften unter Ausschluß jeder Verwendung im Krankenwärterdienste nur zur Ausübung der Seelsorge verwendet werden; durch Kriegsministerialerlaß vom 23. Juli 1916 erhielten sie die Bezeichnung "Feldlazarettgeistliche", um zuletzt9 den überetatmäßigen Feldgeistlichen gleichgestellt zu werden.

Insgesamt haben in der zweiten Hälfte des Krieges im Dienst der katholischen Feldseelsorge Bayerns gestanden:

    1916 1917 1918
    1. Etatmäßige Divisionsgeistliche 13   22   35  
    2. Außeretatmäßige Divisionsgeistliche 12   18   29  
    3. Etatmäßige Lazarettpfarrer —   5   17  
    4. Außeretatmäßige Feldgeistliche in Feld- und Kriegslazaretten,
    in Lazarett- und Hilfslazarettzügen
      133   117   131  
    5. Geistliche bei den Lazaretttrupps und Lazarettzügen
    des Roten Kreuzes
    14   12   13  

    Zusammen: 172   174   225  

Wo sie aber auch verwendet wurden: die bayrischen Feldgeistlichen haben es an selbstloser Aufopferung in ihrem Berufe so gut wie nirgends fehlen lassen, jedenfalls aber vor ihren preußischen Amtsbrüdern die Genugtuung voraus gehabt, durch ihren zweiten Feldpropst, Erzbischof v. Faulhaber, öffentlich festgestellt zu sehen, "daß sie mit einem wahrhaft apostolischen Eifer, der die Todesgefahr im Felde und die Ansteckungsgefahr in den Lazaretten nicht fürchtete, eine ausgedehnte heilbringende Wirksamkeit entfaltet" haben.

In Sachsen lag die Leitung der katholischen Feldseelsorge, wie auch im Frieden schon, in den Händen des Apostolischen Vikariates Sachsen, als der verfassungsmäßig obersten katholisch-geistlichen Behörde im Königreich Sachsen. Der apostolische Vikar Dr. Franz Löbmann, Titularbischof von Priene († 1921), tat für die ihm unterstellten Geistlichen, deren Zahl allerdings nur gering war, was in seinen Kräften stand. Bemerkt zu werden verdient, daß die katholische militärkirchliche Dienstordnung für die sächsische Armee vom 10. Oktober [227] 1912 die einzige war, die - freilich nur in einzelnen Bestimmungen - auch die Kriegsverhältnisse berücksichtigt hatte.

In Württemberg, das bei der Mobilmachung mit seinen beiden Divisionen auch 1 Reservedivision, während des ganzen Krieges aber insgesamt 10 (5 Infanterie-, 2 Reserve- und 3 Landwehr-) Divisionen aufgestellt hat, war der Bischof von Rottenburg, Dr. v. Keppler, der Leiter der katholischen Feldseelsorge, die im übrigen ganz nach dem preußischen Vorbild eingerichtet war und demgemäß auch gearbeitet hat.


Deutsche Reichsmarine

Bei Kriegsausbruch standen im Dienst der Marine insgesamt 17 katholische Seelsorgskräfte, nämlich: 1 Marineoberpfarrer, 7 Marinepfarrer und 9 mit der Marineseelsorge nebenamtlich beauftragte Zivilgeistliche. Im Verlauf des Krieges stieg die Zahl der hauptamtlich angestellten katholischen Marinepfarrer auf 42. Ihre Tätigkeit vollzog sich in den einzelnen Garnison- und Bordgemeinden ganz im Rahmen der Seelsorge beim Landheer, an dessen heldenhaften Kämpfen in Flandern vom Herbst 1914 bis zum Kriegsende das Marinekorps ja auch einen ruhmreichen Anteil hatte.


Schutztruppen

Bei den deutschen Schutztruppen in den überseeischen Gebieten (Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und Tsingtau) haben die Missionare je nach Bedürfnis die Seelsorge ausgeübt.


1 [1/221]Im Kriege: 1914 - 1916 Felddivisionspfarrer der 12. Reservedivision; 1916 - 1917 Etappen- und Armeereferent der 10. Armee; 1917 bis zum Kriegsende Armeeoberpfarrer der 10. Armee und der Armeeabteilung D. ...zurück...

2 [1/222]7. Jahrgang (1915), S. 537. ...zurück...

3 [1/224]Kriegsministerialerlaß vom 15. Dezember 1914. ...zurück...

4 [2/224]Kriegsministerialerlaß vom 21. Juli 1915. ...zurück...

5 [3/224] Kriegsministerialerlaß vom 4. Mai 1918. ...zurück...

6 [4/224]Kriegsministerialerlaß vom 3. Februar 1915. ...zurück...

7 [5/224]Kriegsministerialerlaß vom 20. Oktober 1916. ...zurück...

8 [1/226]Laut kriegsministerieller Verfügung vom 1. Dezember 1914. ...zurück...

9 [2/226]Kriegsministerialerlaß vom 20. April 1918. ...zurück...


Der Weltkampf um Ehre und Recht.
Die Erforschung des Krieges in seiner wahren Begebenheit,
auf amtlichen Urkunden und Akten beruhend.
Hg. von Exzellenz Generalleutnant Max Schwarte