Bd. 8: Die Organisationen der Kriegführung,
Dritter Teil:
Die Organisationen für das geistige Leben im
Heere
[221]
Kapitel 4: Die Seelsorge im
Felde
A. Die katholische
Seelsorge.
Von Wehrkreispfarrer Franz Albert, Stettin1
In analoger Weise wie die evangelische und in mehr als einer Beziehung
brüderlich Hand in Hand mit ihr ist auch die katholische
Militärseelsorge in dem größten und gewaltigsten aller Kriege
an der Front, in der Etappe und in der Heimat ehrlich und unablässig
bemüht gewesen, dem vor eine Riesenaufgabe gestellten deutschen Heere
jene geistigen und sittlichen Kräfte zu vermitteln, die nach dem Lapidarstil
der preußischen Felddienstordnung "neben der körperlichen und
militärischen Ausbildung des Soldaten seinen kriegerischen Wert
bedingen". Kriege sind immer Machtproben nicht nur physischer und
militärischer, sondern auch geistiger und moralischer Kräfte, und
letztere sind und bleiben der ersteren treibende Seele nach der alten Lehre des
unsterblichen Clausewitz, daß die physischen Kräfte
im Kriege "fast nur wie ein hölzernes Heft, während die moralischen
das edle Metall, die eigentlich blank geschliffene Waffe sind". Daß aber
gerade die geistigen und moralischen Kräfte ungleich mehr noch als im
einzelnen Soldaten in einem Millionenheere nur in religiöser
Ausprägung eine Bedeutung gewinnen können, die auf die
Gefechtskraft der Truppe immer von maßgebendem, zumeist von
entscheidendem Einflusse ist, hat schon der Seher des Alten Bundes den
kriegführenden Völkern aller Zeiten mit der unvergänglichen
Mahnung ans Herz gelegt: "Nicht auf der Größe eines Heeres beruht
im Kriege der Sieg, sondern vom Himmel her, da stammt die Kraft!"
(1. Makk. 3, 19.)
Damit ist der nachfolgenden Skizze über die katholische Feldseelsorge -
und nur um eine Skizze kann es sich in diesem engen Rahmen
handeln - hinreichend der Weg gewiesen und das Ziel gesteckt. Sie wird
zunächst von der Organisation der katholischen Seelsorge an der Front, in
der Etappe und in der Heimat, sodann von den verschiedenen Arten ihrer
Betätigung bei den Truppen im Gefecht und bei den Truppen in
Standquartieren zu handeln [222] haben, um in einem
kurzen Schlußwort in die Beantwortung der Frage auszuklingen, ob und
inwieweit die katholischen Feldgeistlichen den Anforderungen gerecht geworden
sind, die auch an sie die Größe der Kriegszeit stellte, ob und in
welcher Weise sie die Erwartungen erfüllt haben, die mit ihrer Kirche auch
ihr Vaterland auf sie setzte.
1. Die Organisation der katholischen Militärseelsorge im
Kriege.
Soweit man überhaupt die deutsche Geschichte zurückverfolgen
kann, war es das Ahnenerbe aller germanischen Völkerstämme,
daß in ihren Kriegsheeren neben dem Dienst im Feldlager durch alle
Jahrhunderte auch der Dienst der Altäre in Achtung und Ehre stand. Die
Militärverwaltungen der einzelnen deutschen Truppenkontingente
knüpften darum nur an alte bewährte Traditionen an, als sie im
langen Verlauf des letzten Krieges immer stärkere Kräfte für
die Seelsorge beim Heere mobil machten und für ihre Betätigung in
zielbewußten organisatorischen Maßnahmen nach und nach auch
einen immer geeigneteren Rahmen schufen.
Preußen
In keinem Kontingent des deutschen Heeres hatte sich schon in Friedenszeiten die
katholische Militärseelsorge einer einheitlicheren und strafferen
Organisation zu erfreuen gehabt, als in der preußischen Armee. Sie beruhte
hier auf dem Breve Pius IX. "In hac Beatissimi Petri Cathedra"
vom 22. Mai 1868 und war eine Frucht weitblickender Vereinbarungen zwischen
Kirche und Staat, durch die noch unmittelbar vor dem Ausbruch des Krieges von
1870/71 in der exemten preußischen Militärseelsorge eine Institution
ins Leben gerufen wurde, die, wenn auch von manchen Seiten beargwöhnt
und angefeindet, dennoch mit dem Urteil zufrieden sein durfte, das ein so
angesehener Kirchenrechtslehrer wie der Dompropst Dr. Linneborn, zumal
in der Paderborner Zeitschrift Theologie und Glaube,2 mit den Worten über sie
aussprach: "Über das Institut der Militärseelsorge, wie es durch das
Breve von 1868 in Preußen geschaffen ist, ein absprechendes Urteil zu
fällen, wäre gewiß ungerecht, da es unbestreitbare Verdienste
um die Seelsorge des Soldatenstandes im Frieden wie im Kriege sich erworben
hat."
Zwar war es nur eine bescheidene Zahl von Militärpfarrern, die unter dem
katholischen Feldpropst an der geistlichen Arbeit waren, als in den
Heimatgarnisonen der Tambour seine ersten kriegerischen Wirbel aus dem
Kalbfell lockte: 9 Militäroberpfarrer, 51
Garnison- und Divisionspfarrer und 3 Militärhilfsgeistliche, insgesamt also
nur 63 hauptamtlich angestellte
Militär- [223] geistliche, denen
allerdings 239 nebenamtlich mit Ausübung der Militärseelsorge
beauftragte Zivilgeistliche zur Seite standen. Von den ersteren blieben die
Militäroberpfarrer als Referenten bei den stellvertretenden
Generalkommandos in der Heimat zurück. Die 54
Divisions- usw. Pfarrer wurden dagegen mobil gemacht und durch die
Einstellung von etatmäßigen Divisionspfarrern auf Widerruf so
vermehrt, daß durchweg jede preußische Division mit je einem
katholischen Geistlichen ins Feld hinauszog. Ausgestattet waren diese Geistlichen
mit einem Trainfahrer vom Bock, einem unberittenen Pferdewärter, einem
Reitpferd, zwei Stangenpferden und einem Wagen. Als Feldgehalt bezogen sie
außer der Einkleidungsbeihilfe 780 Mark im Monat, vom 1. November
1915 jedoch nur ein Gehalt, das sich aus dem Grundgehalt, dem
Wohnungsgeldzuschuß des letzten Wohnortes und drei Zehnteln der
Feldbesoldung der beliehenen Stelle zusammensetzte.
Nur zu bald erbrachten die blutigen Schlachten des stürmischen
Vormarsches in Feindesland den Beweis, daß eine einzige Kraft nicht
ausreichte, mit den Truppen einer ganzen Division auch die vielen Verwundeten
in den Lazaretten ausreichend seelsorglich zu betreuen. Meist schon im Oktober
1914 wurden darum den einzelnen Divisionen je nach Bedürfnis
überetatmäßige freiwillige Feldgeistliche zugeteilt. Sie waren
"nicht Beamte oder Beamtenstellvertreter, sondern dem kriegführenden
Heere neben den beamteten Militärgeistlichen zur Verstärkung der
Seelsorge zugeteilte Zivilgeistliche". Sie standen zur Heeresverwaltung im
Vertragsverhältnis und bezogen anfangs außer einer monatlichen
Gratifikation von seiten des Feldpropstes kein Gehalt; erst durch
kriegsministerielle Verfügung vom 29. Januar 1915 wurde ihnen ab 1.
Dezember 1914 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150 Mark,
durch kriegsministerielle Verfügung vom 8. Juli 1915 ab 1. August eine
solche von 300 Mark gewährt. Ähnlich wie bei den Truppen im
Operations-, wurde später auch die Seelsorge im Etappengebiet geregelt.
Soweit planmäßige Stellen bei den Kommandanturen
verfügbar waren - bei jeder Kommandantur nur je eine für
einen evangelischen oder katholischen
Geistlichen -, wurden sie mit etatmäßigen Lazarettpfarrern
besetzt; andererseits wurden auch hier je nach Bedürfnis
überetatmäßige freiwillige Lazarettgeistliche berufen; aber
ebensowenig wie bei den Divisionen waren sie in der Etappe den
etatmäßigen Pfarrern untergeordnet, sondern diesen in der
Ausübung der Seelsorge völlig gleichgestellt.
Mit der fortschreitenden Kriegserfahrung trat indessen immer deutlicher die
Notwendigkeit zutage, neben der obersten Leitung der katholischen Feldseelsorge
in Berlin an Ort und Stelle bei der Armee im Felde selber Geistliche auszusuchen,
die die militärgeistlichen Bedürfnisse aus eigener Anschauung
kannten und demgemäß die kirchlichen Interessen bei den in Betracht
kommenden militärischen Stellen desto wirksamer zu vertreten
vermochten. Anfangs [224] versuchte man es mit
bloßen militärgeistlichen Referenten, zunächst bei den
Etappeninspektionen,3 später auch bei den
Generalkommandos4 bzw. Gruppenkommandos.5 Dann wurde die Stelle eines
Feldoberpfarrers des Westens6 und
später auch des Ostens geschaffen,7 deren
Tätigkeit aber wieder in Fortfall kam, als die Organisation der Seelsorge in
der Ernennung von eigenen Armeeoberpfarrern für die einzelnen Armeen
(seit 10. Juni 1917) ihr festes und zweckentsprechendes Rückgrat
erhielt.
Damit ergab sich in der zweiten Hälfte des Krieges die folgende
Gliederung: Der katholische Feldpropst Dr. Heinrich Joeppen,
Titularbischof von Cisamo (seit 31. Januar 1914), vereinigte die oberste Leitung
der gesamten katholischen Militärseelsorge an der Front, im
Etappen-, besetzten und Heimatgebiet in seiner Hand. Er war zugleich mit der
Wahrnehmung des Amtes als Marinepropst und Feldpropst der Schutztruppen
beauftragt, und der ihm unterstellte Militärklerus verteilte sich auf das
Feld- und Besatzungsheer, wie folgt:
I. Im
Heimatgebiet.
1. Die Militäroberpfarrer bei den stellvertretenden
Generalkommandos;
2. die etatmäßigen
Militär- und Lazarettgeistlichen auf Widerruf in den Standorten,
Lazaretten und Kriegsgefangenenlagern;
3. die mit der Militärseelsorge beauftragten
Zivilgeistlichen;
4. die vertraglich angenommenen Zivilgeistlichen.
II. Im besetzten
Gebiet.
1. Die Militäroberpfarrer bei den
Generalgouvernements und
2. die Gouvernementspfarrer bei denselben.
III. Im
Etappengebiet.
1. Die Etappenreferenten;
2. die etatmäßigen
Lazarett- bzw. Kommandanturpfarrer;
3. die überetatmäßigen freiwilligen
Lazarettgeistlichen.
IV. Im
Operationsgebiet.
1. Die Feldober- bzw. Armeeoberpfarrer bei den
Armeeoberkommandos;
2. die Referenten bei den General- bzw.
Gruppenkommandos;
3. die etatmäßigen
Felddivisionspfarrer;
4. die überetatmäßigen freiwilligen
Feldgeistlichen bei den Divisionen;
5. die bodenständigen Gruppengeistlichen.
[225] Die Anzahl der
Geistlichen dieser verschiedenen Klassen hat sich natürlich erst im
Verlaufe des Krieges langsam gemehrt und betrug zuletzt (die Zahl der
Ordensgeistlichen ist in Klammern beigefügt):
|
etatmäßig |
überetatmäßig |
zusammen |
Im Operationsgebiet |
232 |
(88) |
349 |
(183) = |
581 |
(271) |
" Etappengebiet |
168 |
(27) |
154 |
(54) = |
322 |
(81) |
" besetzten Gebiet |
75 |
(26) |
8 |
(5) = |
83 |
(31) |
|
|
Zusammen: |
475 |
(141) |
511 |
(242) = |
986 |
(383) |
Dazu kamen in den Standorten usw. des Heimatgebiets (unter Ausschluß
der unter I, 3... und 4 genannten) 413 und bei der Marine 42 Geistliche, so
daß die Gesamtzahl der dem preußischen Feldpropst während
des Krieges unterstellten katholischen Geistlichen 1441 betrug, die freiwilligen
Hilfskräfte aus dem Sanitätsdienst (geistliche
Militärkrankenwärter, Geistliche der freiwilligen Krankenpflege,
Geistliche in Lazarettzügen) und aus dem freiwilligen Hilfsdienst
natürlich nicht mitgerechnet.
Nichtpreußische Kontingente
Die Organisation der katholischen Seelsorge bei den nichtpreußischen
Kontingenten mit selbständiger Militärverwaltung wurde
während des Krieges im wesentlichen nach dem preußischen Vorbild
ausgebaut.
In Bayern, wo im Frieden die Obsorge über die katholischen
Soldaten in den Händen der einzelnen Diözesanbischöfe lag,
galt für den Kriegsfall der jeweilige Erzbischof von
München-Freising als katholischer Feldpropst der ganzen bayrischen
Armee. Die Kirche hatte diese Maßnahme durch das Breve
Gregors XVI. "Super cathedram" vom 20. April 1841 getroffen,
und die landesherrliche Genehmigung hatte sie am 16. März 1851 erhalten
"unter dem Vorbehalt, daß die wirkliche Ernennung der vom
hochwürdigsten Herrn Erzbischof von
München-Freising ausgewählten Priester zu Feldkaplänen von
Allerhöchstdemselben (S. M. dem König) auszugehen...
habe". Das Breve, das die Regelung der bayrischen Militärseelsorge in
gleicher Weise für Krieg und Frieden betraf, war in Friedenszeiten
allerdings niemals praktisch durchgeführt worden, um so mehr muß
aber anerkannt werden, daß auch die bayrische Feldseelsorge
überraschend schnell in ihre Kriegsaufgabe hineingewachsen ist und unter
der Ägide der beiden Kardinäle v. Bettinger
(† 12. April 1917) und v. Faulhaber Tüchtiges
geleistet hat. Die lesenswerte Schrift von Dr. Buchberger über
Die bayrische Feldseelsorge im Weltkriege (1916) legt dafür auch
literarisch ein beredtes Zeugnis ab.
Besonders fürsorglich waren fast von Anfang an die bayrischen Lazarette
mit geistlichen Seelsorgskräften betreut. Schon durch kriegsministerielle
Verfügung vom 18. August 1914 waren nämlich sämtlichen
Feldlazaretten und [226] Lazarettzügen je
1, allen Kriegslazarettabteilungen je 3 katholische Geistliche zugeteilt, und durch
kriegsministerielle Verfügung vom 17. September 1914 hatte jedes
Feldlazarett noch einen weiteren erhalten mit der Bestimmung, daß dieser
"sich den auf den Hauptverbandplätzen vorgehenden
Sanitätsoffizieren der Feldlazarette anzuschließen... und die
Divisionsgeistlichen im Seelsorgedienst auf den Hauptverbandplätzen zu
unterstützen habe". Zwar wurden alle diese Geistlichen zunächst nur
in überetatmäßigen Krankenwärterstellen verwendet,
aber8 sie durften unter Ausschluß jeder
Verwendung im Krankenwärterdienste nur zur Ausübung der
Seelsorge verwendet werden; durch Kriegsministerialerlaß vom 23. Juli
1916 erhielten sie die Bezeichnung "Feldlazarettgeistliche", um zuletzt9 den
überetatmäßigen Feldgeistlichen gleichgestellt zu werden.
Insgesamt haben in der zweiten Hälfte des Krieges im Dienst der
katholischen Feldseelsorge Bayerns gestanden:
|
|
1916 |
1917 |
1918 |
1. |
Etatmäßige Divisionsgeistliche |
13 |
22 |
35 |
2. |
Außeretatmäßige Divisionsgeistliche |
12 |
18 |
29 |
3. |
Etatmäßige Lazarettpfarrer |
— |
5 |
17 |
4. |
Außeretatmäßige Feldgeistliche in
Feld- und Kriegslazaretten,
in Lazarett- und Hilfslazarettzügen |
133 |
117 |
131 |
5. |
Geistliche bei den Lazaretttrupps und Lazarettzügen
des Roten Kreuzes |
14 |
12 |
13 |
|
|
|
|
Zusammen: |
172 |
174 |
225 |
Wo sie aber auch verwendet wurden: die bayrischen Feldgeistlichen haben es an
selbstloser Aufopferung in ihrem Berufe so gut wie nirgends fehlen lassen,
jedenfalls aber vor ihren preußischen Amtsbrüdern die Genugtuung
voraus gehabt, durch ihren zweiten Feldpropst, Erzbischof v. Faulhaber,
öffentlich festgestellt zu sehen, "daß sie mit einem wahrhaft
apostolischen Eifer, der die Todesgefahr im Felde und die Ansteckungsgefahr in
den Lazaretten nicht fürchtete, eine ausgedehnte heilbringende
Wirksamkeit entfaltet" haben.
In Sachsen lag die Leitung der katholischen Feldseelsorge, wie auch im
Frieden schon, in den Händen des Apostolischen Vikariates Sachsen, als
der verfassungsmäßig obersten
katholisch-geistlichen Behörde im Königreich Sachsen. Der
apostolische Vikar Dr. Franz Löbmann, Titularbischof von Priene
(† 1921), tat für die ihm unterstellten Geistlichen, deren Zahl
allerdings nur gering war, was in seinen Kräften stand. Bemerkt zu werden
verdient, daß die katholische militärkirchliche Dienstordnung
für die sächsische Armee vom 10. Oktober [227] 1912 die einzige war,
die - freilich nur in einzelnen
Bestimmungen - auch die Kriegsverhältnisse berücksichtigt
hatte.
In Württemberg, das bei der Mobilmachung mit seinen beiden
Divisionen auch 1 Reservedivision, während des ganzen Krieges aber
insgesamt 10 (5 Infanterie-, 2 Reserve- und 3 Landwehr-) Divisionen aufgestellt
hat, war der Bischof von Rottenburg, Dr. v. Keppler, der Leiter der
katholischen Feldseelsorge, die im übrigen ganz nach dem
preußischen Vorbild eingerichtet war und demgemäß auch
gearbeitet hat.
Deutsche Reichsmarine
Bei Kriegsausbruch standen im Dienst der Marine insgesamt 17 katholische
Seelsorgskräfte, nämlich: 1 Marineoberpfarrer, 7 Marinepfarrer und
9 mit der Marineseelsorge nebenamtlich beauftragte Zivilgeistliche. Im Verlauf
des Krieges stieg die Zahl der hauptamtlich angestellten katholischen
Marinepfarrer auf 42. Ihre Tätigkeit vollzog sich in den einzelnen
Garnison- und Bordgemeinden ganz im Rahmen der Seelsorge beim Landheer, an
dessen heldenhaften Kämpfen in Flandern vom Herbst 1914 bis zum
Kriegsende das Marinekorps ja auch einen ruhmreichen Anteil hatte.
Schutztruppen
Bei den deutschen Schutztruppen in den überseeischen Gebieten
(Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und Tsingtau) haben die
Missionare je nach Bedürfnis die Seelsorge ausgeübt.
|