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Bd. 7: Die Organisationen der Kriegführung, Zweiter Teil:
Die Organisationen für die Versorgung des Heeres

  Kapitel 5: Feldpost und Etappentelegraphie   (Forts.)
Oberpostrat Hermann Senger

A. Die Feldpost.   Forts.

5. Weitere Entwicklung der Feldpost während der Abwehrschlachten.

Im weiteren Verlauf des Krieges konnte der Feldpostbetrieb während des Stellungskrieges bei den einzelnen Armeen eine gewisse Stetigkeit erreichen und die Frontpostanstalten erlangten allmählich große Erfahrung in den bei dem häufigen Wechsel des Standortes erforderlichen Maßnahmen. Enge Fühlungnahme der Beamten der Feldpostanstalten mit den Truppen brachte Wünsche, Beschwerden und Anregungen zutage, denen von der Feldpost gewissenhaft nachgegangen wurde. Die Zentralstelle, der Feldoberpostmeister, konnte schriftlich oder auf den Inspektionsfahrten mündlich die auf allen Kriegsschauplätzen gesammelten Erfahrungen verbreiten und nutzbar machen. Auf diese Weise wurde die bis zu einem gewissen Grade notwendige Einheitlichkeit des Betriebs bei allen Anstalten gefördert. Im allgemeinen verlief der Verkehr glatt. Vorübergehende Anhäufungen der Postsendungen blieben natürlich nicht aus.

Im September 1915 häuften sich beispielsweise bei dem Vorrücken der Ostarmeen und den immer größer werdenden Entfernungen von den Eisenbahnendpunkten die Schwierigkeiten bei der Zuführung der Postsendungen so sehr, daß die Annahme und Beförderung von Päckchen für den Osten vorübergehend eingestellt werden mußte.

Wiederholt entstanden Verlegenheiten auch daraus, daß die zur Postbeförderung benutzten Urlauberzüge längere Zeit ausfielen und die Post auf andere, mit ungünstigerem Plan fahrende Züge umgeleitet werden mußte. Besonders einschneidend wirkte schließlich die im November 1917 auf Anordnung der Militärgeneraldirektion der Eisenbahnen getroffene durchgreifende Einschränkung des Zugverkehrs auf dem westlichen Kriegsschauplatz. Der zunehmende Mangel an Betriebsstoffen für die Kraftwagen zwang gleichzeitig zu einer weitgehenden Einschränkung der Kraftwagenfahrten und stärkeren Inanspruchnahme des bereits verminderten Pferdebestandes, zur umfassenden Benutzung der in den sogenannten Spitzenzügen bis dicht an die Front führenden Eisenbahnverbindungen und zur vermehrten Beförderung der Post durch das Eisenbahnzugpersonal. - In den größeren Orten konnten vielfach Straßenbahnen zur Postbeförderung nutzbar gemacht werden. Es galt überall sparsam hauszuhalten mit Mitteln und Kräften, nicht unbedingt notwendige Verbesserungen zurückzustellen und im Interesse der Gesamtheit auf manche Einrichtungen bei der Unterkunft und Ausstattung zu verzichten, die in den ersten Kriegsjahren unter besseren Verhältnissen geschaffen worden waren.

[370] Als im Dezember 1916 das Meistgewicht der Feldpostpäckchen auch vom Feldheer nach der Heimat von 275 g auf 550 g erhöht worden war, wuchs der Päckchenverkehr bei den größeren Feldpoststationen und Anstalten bald zu einem selbständigen, umfangreichen Dienstzweige heran. Die Soldaten konnten damals vielfach Lebensmittel kaufen, die in der Heimat unerschwinglich teuer oder schon vom Markt verschwunden waren. Einzelne Feldpostanstalten fertigten täglich 10 - 12 Beutel mit solchen Sendungen nach der Heimat ab, die eine sehr schätzenswerte Unterstützung für die Angehörigen daheim abgaben.

Mit dem 15. Januar 1917 wurden die Bestimmungen über die Adressierung der Feldpostsendungen in grundlegender Weise abgeändert, um eine größere Sicherheit in der Geheimhaltung der Kriegsgliederung zu gewährleisten. Alle Feldpostämter und Feldpostexpeditionen wurden mit "Deutsche Feldpost" und einer Nummer bezeichnet. In den Aufgabestempeln fielen damit die Bezeichnungen der Armeekorps oder Divisionen weg. Alle Angaben über Kriegsschauplätze, Zugehörigkeit zu Armee, Armeegruppen oder Armeeabteilungen, Armeekorps, Divisionen und Brigaden waren in der Aufschrift verboten. Nur bei den Adressen von Angehörigen höherer Stäbe war die Angabe dieser Stäbe notwendig. Die Feldpostadressen durften im übrigen nur die Bezeichnung des Truppenteils bis zum Regiment aufwärts enthalten. Bei Truppenteilen, die einem Regimentsverbande angehörten, deren Feldpostadresse also eine Regimentsbezeichnung trug, mußte die Feldpostnummer wegbleiben, ebenso bei Angehörigen der Stäbe von Armeekorps, Divisionen und Brigaden. Bei allen übrigen Truppenteilen und höheren Stäben war außer der dienstlichen Bezeichnung der Formation der Zusatz "Deutsche Feldpost Nr. ..." erforderlich.

Die Heeresverwaltung veranlaßte zur gleichen Zeit aus Gründen der Geheimhaltung die Umbenennung der Ortskommandanturen und der zahlreichen, zu Beginn des Krieges noch nicht vorgesehenen überetatsmäßig gebildeten Etappenformationen und wirtschaftlichen Einrichtungen, die bisher durch Ortsangabe oder mit dem Zusatz eines höheren Truppenverbandes bezeichnet wurden. Die Formationen und Einrichtungen derselben Armee wurden nun fortlaufend mit Nummern versehen, deren Reihe in Hunderten vom Generalquartiermeister für jede Armee festgesetzt wurde.

Die Notwendigkeit, alle kriegsverwendungsfähigen Männer der kämpfenden Truppe zuzuführen, zwang auch die Feldpost, von ihrem Personal alle irgend entbehrlichen, für den Waffendienst geeigneten Kräfte zur Verfügung zu stellen. Es wurde daher im März 1917 vom Feldoberpostmeister die Ablösung des in wehrpflichtigem Alter kriegsverwendungsfähigen (Kv.) Personals angeordnet, wobei die Frontpostanstalten außer den Beamten die Hälfte der Feldpostschaffner und alle Postillione abzugeben hatten, die durch andere Kräfte von geringerer militärischer Verwendungsfähigkeit ersetzt werden konnten, die übrigen Feldpostformationen aber, außer geringen Ausnahmen, alle Kv.-Beamten und [371] -Unterbeamten. Der Ersatz wurde zum Teil aus der Heimat, zum Teil aus dem Heere entnommen, aus der Heimat durch Zuweisung militärdienstfreier, körperlich weniger geeigneter Beamten und Unterbeamten oder von hilfsdienstpflichtigen Privatpersonen, aus dem Heere durch Zuteilung nicht mehr kriegsverwendungsfähiger Beamten und Unterbeamten. Der Ersatz der Feldpostillione bestand zum Teil aus Leuten, die vorher mit Pferdepflege und Fuhrwerken nichts zu tun gehabt hatten. Eine so einschneidende Maßregel konnte auf den Dienstbetrieb nicht ohne schädliche Rückwirkung bleiben. Die abgegebenen Beamten und Unterbeamten waren natürlich die gesundesten und gewandtesten Leute, denen eine jahrelange Übung und Erfahrung zur Seite stand. Ihre Ablösung machte sich besonders bei den Heeresbriefstellen fühlbar. Es dauerte lange, bis die Neulinge, die zum Teil dem Postdienst seit Jahren entfremdet oder mit dem Feldpostdienst nicht vertraut waren, den Anforderungen gewachsen waren. Die aus der Heimat gestellten Hilfsdienstpflichtigen konnten nur sehr beschränkte Verwendung finden. Der Außendienst war für sie zu anstrengend; sie wurden deshalb meist im Sortierdienst zur Bearbeitung der Privatpost nach der Heimat verwendet, sofern ihre geographischen Kenntnisse dazu ausreichten. Bei ihrer Beschäftigung mußte verhindert werden, daß diese in jeder Beziehung unerprobten Kräfte Einblick in die Kriegsgliederung erhielten. Sehr bald waren die Feldpostanstalten genötigt, für kurze oder längere Zeit Aushilfen aus der Truppe zu erbitten. Diesen Aushilfskräften kann allgemein das Zeugnis ausgestellt werden, daß sie sich mit soldatischem Gehorsam in den neuen Dienst fanden, sich verständnisvoll mit dem Feldpostdienst vertraut machten und zuverlässig arbeiteten. So mancher schied, wenn die Ablösung für ihn kam, mit Bedauern aus seiner Dienststelle. Die Verwendung zahlreicher Soldaten im Feldpostdienst hat zweifellos auch dazu beigetragen, das Verständnis für die Aufgaben und die Erfordernisse eines geregelten Postdienstes und für seine Mühen im Heere und in der Heimat wesentlich zu erweitern.

Im Verladedienst auf den Bahnhöfen wurden vielfach auch Kriegsgefangene verwendet, die sich meist willig zeigten. Sie waren wegen der erforderlichen scharfen Beaufsichtigung und Absperrung aber nur beschränkt verwendbar.

Das Kassen- und Rechnungswesen der Feldpostanstalten war an sich einfach geregelt. Bei jeder Frontpostanstalt wurde eine Kassenkommission gebildet, die aus dem Vorsteher und einem Beamten bestand. Später wurden diese Kassenkommissionen aufgelöst und die Verwaltung der Kassen, die mit einem eisernen Vorschuß von der Feldintendantur ausgestattet waren, einem bestimmten Beamten übertragen. Die Abrechnung mit der Feldintendantur erfolgte im übrigen nach der Anleitung der Kriegsbesoldungsvorschriften und der Kassenordnung für die Truppen. Die Wertzeichenbestände wurden gegen Barzahlung aus der Heimat ergänzt.

[372] Die auf Postanweisungen eingezahlten Beträge wurden an die Feldkriegskassen abgeliefert, die Empfangsbescheinigungen nach Ablauf jeden Monats mit den Einzahlungsverzeichnissen, Abschriften der Annahmebücher, an die Generalpostkasse in Berlin eingesandt, die wieder mit der Generalkriegskasse abrechnete. Die Auszahlung der Postanweisungsbeträge an die Empfänger im Heere erfolgte durch die Feldkriegs- und die sonstigen Truppenkassen. Zur Beseitigung der Schwierigkeiten des Barverkehrs an den Schaltern der Feldpostanstalten und zur Einschränkung des Bargeldverkehrs zwischen den Kassen des Feldheeres wurde schon im März 1915 angeordnet, daß die aufzuliefernden Postanweisungen bei der Truppe zu sammeln und von den Kassenverwaltungen gegen Anerkenntnis, also bargeldlos, den Feldpostanstalten zu überweisen waren und am 1. August 1916 zur Ausdehnung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auch der Zahlkartenverkehr bei den Feldpostanstalten eingeführt.

Die Bearbeitung der ausgezahlten Postanweisungen wurde schließlich den Feldpostanstalten übertragen und damit ein Mangel im Kassen- und Rechnungswesen beseitigt, der sich von Anfang des Krieges an empfindlich bemerkbar gemacht hatte. Der Nachweis der ausgezahlten Postanweisungen und Zahlkarten wurde in die sachverständigen Hände der Postbeamten gelegt und auf dem kürzesten Wege erledigt.

Die Absendung der Zeitungen an Heeresangehörige erfolgte im allgemeinen unter besonderem Umschlag. Die Umschlaggebühr der Postverwaltung war recht mäßig und betrug für das Vierteljahr für öfter als dreimal wöchentlich erscheinende Zeitungen nur 1,20 Mk. Allen Truppenteilen wurde von Anfang des Krieges an die deutsche Kriegerzeitung Parole amtlich geliefert, ihre Aushändigung an die Truppenteile hatte die Feldpost mit der Truppe zu vereinbaren. Für das "Armeeverordnungsblatt" und für die "Verlustlisten" wurde sehr bald das gleiche Verfahren eingeführt.

Bald erschienen bei einzelnen Armeen "Kriegszeitungen", die von hierzu besonders befähigten Offizieren und Soldaten geleitet und in der Armee unentgeltlich verbreitet wurden. Sie machten die Leser mit den wichtigsten Ereignissen in der Armee, auf allen Kriegsschauplätzen und in der Heimat bekannt und belebten den kriegerischen Geist der Truppen durch anregende Artikel, in denen Tapferkeit, Mannszucht und Kameradschaft an besonderen Beispielen gepriesen und Verständnis für die Aufgaben und Nöte des deutschen Volkes geweckt wurde. Die Feldpostanstalten leisteten den Redaktionen bei der Verpackung und Versendung dieser Zeitungen vielfach wirksame Hilfe. Die Kriegszeitungen wurden später auch zum Postvertrieb in Deutschland und in anderen Armeen, zum Teil auch in den neutralen Ländern zugelassen, wobei ein größeres Postamt in Deutschland an der Ost- und Westfront die gesamten Verlagsgeschäfte übernahm. Die Feld- und Bahnhofsbuchhandlungen auf den Kriegsschauplätzen und in den besetzten Gebieten wurden hinsichtlich des Rechts [373] auf den Zeitungsbezug durch die Feldpost den Heeresangehörigen gleichgestellt. Sie ließen sich die Zeitungen aus der Heimat als "Bahnhofsbriefe" schicken, die mit bestimmten Schnellzügen auf dem kürzesten Wege ins Feld befördert wurden. Diese Sendungen waren in Wirklichkeit große Ballen, die oft Tausende und Zehntausende von Zeitungsexemplaren umfaßten.

Die Zulassung von Privatpaketen nach dem Heere in der Zeit vom 19. bis 26. Oktober und vom 23. bis 30. November 1914 hatte den Beweis geliefert, daß diese Einrichtung einem dringenden Bedürfnis entsprach. Die Heeresverwaltung entschloß sich deshalb, obwohl beim Versand der November-(Weihnachts-) Pakete besonders nach dem östlichen Kriegsschauplatz große Schwierigkeiten entstanden waren, weil die Sendungen den Truppen wegen der Überfüllung der Eisenbahnen und dem Mangel an sonstigen Verkehrsmitteln zum großen Teil nicht rechtzeitig hatten zugeführt werden können, im Benehmen mit der Reichspostverwaltung im Februar 1915 zur dauernden Zulassung der Privatpakete nach und von dem Felde, zunächst aber nur nach dem westlichen Kriegsschauplatz.2 Die Pakete vom Feldheere nach der Heimat wurden beim Truppenteil des Absenders auf ihren Inhalt geprüft und mußten den mit Dienstsiegel und Unterschrift eines Vorgesetzten im Offiziersrange bescheinigten Vermerk erhalten "Beförderung zugelassen". Die Sendungen wurden von der Truppe dem zuständigen Armeepaketdepot zugeleitet und hier, mit den nötigen Begleitpapieren versehen, je nach dem Gewicht einer bestimmten heimatlichen Postanstalt oder der Eisenbahn zur Weiterbeförderung zugeführt.

Für das Publikum lag der Gedanke nahe, daß für die Paketbeförderung die Reichspostverwaltung und die Feldpost die Verantwortung trage, weil ja die Annahme der meisten Sendungen in der Heimat bei der Post erfolgte. Tatsächlich wurde die Postverwaltung in der ersten Zeit bei Verlusten oder Verzögerungen in der Überkunft heftig angegriffen und ihr zum Vorwurf gemacht, daß sie nicht von vornherein den Feldpaketdienst übernommen hatte. Dazu war die Zahl der Pakete aber viel zu groß. Allein zur Abbeförderung der in den beiden Paketwochen im Oktober und November 1914 eingelieferten Privatpakete bis 5 kg sind schätzungsweise 6000 Eisenbahngüterwagen für fast 8 Millionen Sendungen erforderlich gewesen. Es war der Öffentlichkeit nicht bekannt, daß nur die Heeresverwaltung in der Lage war, in ihrem Bereich derartige Massentransporte in ihre sonstigen Transporte für Heereszwecke einzuschachteln und vorzubringen, ohne wichtigere Interessen der Heeresleitung [374] zu schädigen. Ebenso wie die Reichspostverwaltung die Postanstalten veranlaßte, die Militärpaketdepots mit aller Kraft in ihrem Betriebe zu unterstützen, hielt es die Feldpost für ihre Pflicht, dem Militär bei der Verteilung der Sendungen an die Truppenteile, bei der Überweisung an schwerer erreichbare Abteilungen bei der Zuführung der im Felde aufgelieferten Pakete an die Armeepaketdepots und bei der Abfertigung bei diesen Dienststellen, besonders durch Abordnung eines Feldpostsekretärs und sonstiger Hilfskräfte, zur Hilfe zu kommen.

Im Oktober 1915 wurde der Privatpaketverkehr nach dem östlichen Kriegsschauplatz und im November 1915 auch nach dem Balkan zugelassen, so daß von da ab keine Einschränkung mehr bestand. Selbst an die beim Bau der Bagdadbahn beschäftigten deutschen Zivilpersonen konnten vom Februar 1917 ab Privatpakete abgesandt werden.

Zur Beschleunigung der Zufuhr von Lesestoff an die Feldtruppen waren seit Juni 1916 an alle Armee- und Feldbuchhandlungen und an die Zeitungsvertriebsstellen im Postgebiet Oberost portopflichtige Postpakete für Zeitschriften und Bücher nach Art der Dienstpakete ohne Vermittlung der Paketdepots gegen eine Gebühr von 1 Mk. für 10 kg zur Beförderung durch die Feldpost zugelassen.

Der Postverkehr der im Operations- und Etappengebiet für Heereszwecke beschäftigten, militärisch organisierten deutschen Arbeiter in Armierungsbataillonen und sonstiger freier deutscher Arbeiter erfolgte nach den für Feldpostsendungen geltenden Bestimmungen. Die dabei notwendige Überwachung des Verkehrs wurde der militärischen Dienststelle übertragen, der die Arbeiter zugeteilt waren.

Außer diesen deutschen Arbeitern waren französische und belgische Arbeiter aus dem besetzten Gebiet in Deutschland und im Etappengebiet tätig. Für die in Deutschland arbeitenden Franzosen und Belgier waren gebührenpflichtige offene gewöhnliche Briefe und Postkarten in deutscher, französischer und flämischer Sprache in beiden Richtungen zugelassen, auch konnten die Arbeiter Postanweisungen in ihre Heimat senden und von ihren Angehörigen gewöhnliche Pakete empfangen. Im Etappengebiet erfolgte die Annahme der Sendungen an die Arbeiter und die Ausgabe der Sendungen an die Angehörigen nach Prüfung bei einer militärischen Postüberwachungsstelle durch die Etappeninspektion oder die Etappenkommandanturen, während die Feldpost die Versendung nach und von Deutschland vermittelte. Die Briefsendungen und Postanweisungen aus Deutschland in das belgische Etappengebiet liefen über das deutsche Postamt Brüssel 2 am Nordbahnhof, die Sendungen nach dem französischen Etappengebiet über das Feldpostamt des Großen Hauptquartiers. Für die im Etappengebiet beschäftigten französischen und belgischen Arbeiter galten ähnliche Bestimmungen; auf den Adressen durfte aber nur die Felddienststelle, nicht auch der Standort angegeben werden.

[375] In Deutschland und im besetzten Gebiet des Westens waren ferner Arbeiter eingestellt, die aus dem Gebiet des Oberbefehlshabers Ost (Oberost) stammten. Ihre Post, gebührenpflichtige offene gewöhnliche Briefe und Postkarten, auch Postanweisungen nach dem Oberostgebiet, wurde durch Vermittlung des deutschen Postamtes in Kowno und der Etappeninspektion über eine Postüberwachungsstelle geleitet, der durch die Überprüfung der in deutscher, polnischer, litauischer, lettischer oder weißruthenischer Sprache geschriebenen Sendungen eine umfangreiche Arbeit entstand. Auch diesen Arbeitern konnten aus ihrer Heimat Pakete bis 5 kg zugesandt werden.

Von Ende September 1914 ab waren in Deutschland Sendungen von und an Kriegsgefangene zugelassen, und zwar im allgemeinen offene gewöhnliche Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere, Briefe und Kästchen mit Wertangabe ohne Nachnahme, Postanweisungen, zunächst nur im Verkehr mit Frankreich, und Postpakete bis 5 kg an die Gefangenen. Diese Sendungen mußten den Vermerk "Kriegsgefangenensendung" (service des prisonniers) tragen und waren im Verkehr mit dem Ausland gebührenfrei, innerhalb Deutschlands gebührenpflichtig, abgesehen von Briefen bis 50 g und von Postkarten. Die in Deutschland aufgegebenen Sendungen wurden nach Frankreich über die Schweiz, nach England über Holland, nach Rußland über Schweden geleitet. Für alle Kriegsgefangenen, die in dem von den deutschen Heeren besetzten Gebiet beschäftigt wurden, war derselbe Briefverkehr zugelassen, wie für die in einem Kriegsgefangenenlager in Deutschland befindlichen. Der Postverkehr der Kriegsgefangenen war sehr erheblich. Im Monat Juli 1916 wurden allein vom Feldpostamt des Großen Hauptquartiers 163 000 Kriegsgefangenensendungen an die Einwohner im besetzten französischen Gebiet bearbeitet.

Die Feldpostanstalten haben überall da, wo Gelegenheit war, sich der Bewirtschaftung des Landes und der Viehzucht gewidmet, um die Kosten der Unterhaltung des Personals und der Pferde herabzumindern, die Magazine zu entlasten und den Beamten zu der Feldkost eine sehr erwünschte Abwechselung und Vervollständigung der Nahrung zu verschaffen. Im Etappengebiet waren die Etappenkommandanturen im Interesse des Heeres und der Volksernährung bemüht, das ihnen zugeteilte Gebiet unter Kultur zu halten und die Bauern, die nicht mehr die nötigen Pferde und Fuhrwerke besaßen, mit Gespannen und Hilfskräften zu unterstützen. Zu dem Zwecke verpflichteten die Etappenkommandanturen die in ihrem Bereich liegenden Formationen, Pferde und Wagen zu gestellen. Auch die Feldpost wurde zu diesen Arbeiten herangezogen. Darüber hinaus bestellten auch im Operationsgebiet die Feldpostanstalten so manchen Morgen Land und ernteten in guten Jahren und unter günstigen Verhältnissen oft so viel, daß sie an Getreide, Gemüse und Kartoffeln, auch an Heu, noch an die Magazine abgeben konnten. Außerdem wurden Kühe, [376] Schweine, Kaninchen und Geflügel gehalten. Für Pferde und Vieh wurden besondere Koppeln hergerichtet. In Einzelfällen konnten ganze Güter von der Feldpost bewirtschaftet werden. In der 8. Armee in Kurland wurde mehrere Jahre hindurch das Gut Maihof in ordnungsmäßigem Zustande erhalten und ausgenutzt. Als in Rumänien an der Serethfront zu Anfang des Sommers 1917 der Stellungskrieg einsetzte, wurde auch von der Feldpost sofort mit landwirtschaftlichen Arbeiten begonnen. Vom Postpferde- und -Wagendepot wurden 5200 Morgen bei Buzau in Bewirtschaftung genommen und bis Ende Mai mit Hilfe von 150 meist weiblichen rumänischen Kräften 800 Morgen mit Weizen Hafer, Hirse, Bohnen, Sonnenblumen, Mais und Mohn bestellt. Schon Anfang Juli war die Ernte, bei der über 2000 Zentner Weizen und 1100 Zentner Hafer erzielt wurden.


2 [1/373]In der Heimat erfolgte die Annahme der Pakete bis 10 kg bei den Postanstalten gegen eine Gebühr von 25 Pf. für Pakete bis 5 kg, steigend um je 5 Pf. für jedes kg bis 50 Pf. für ein Paket von 10 kg, der größeren Güter bis 50 kg bei den Eisenbahn-, Eilgüter- und Güterabfertigungen zu den üblichen Frachtsätzen für die Beförderung nach den zuständigen Militärpaketdepots. Für die Beförderung der Pakete von den Militärpaktetdepots bis zu den Truppenteilen sorgte die Heeresverwaltung. ...zurück...


Der Weltkampf um Ehre und Recht.
Die Erforschung des Krieges in seiner wahren Begebenheit,
auf amtlichen Urkunden und Akten beruhend.
Hg. von Exzellenz Generalleutnant Max Schwarte