Bd. 7: Die Organisationen der Kriegführung,
Zweiter Teil:
Die Organisationen für die Versorgung des
Heeres
Kapitel 5: Feldpost und
Etappentelegraphie (Forts.)
Oberpostrat Hermann Senger
A. Die Feldpost. Forts.
5. Weitere Entwicklung der Feldpost während der
Abwehrschlachten.
Im weiteren Verlauf des Krieges konnte der Feldpostbetrieb während des
Stellungskrieges bei den einzelnen Armeen eine gewisse Stetigkeit erreichen und
die Frontpostanstalten erlangten allmählich große Erfahrung in den
bei dem häufigen Wechsel des Standortes erforderlichen
Maßnahmen. Enge Fühlungnahme der Beamten der Feldpostanstalten
mit den Truppen brachte Wünsche, Beschwerden und Anregungen zutage,
denen von der Feldpost gewissenhaft nachgegangen wurde. Die Zentralstelle, der
Feldoberpostmeister, konnte schriftlich oder auf den Inspektionsfahrten
mündlich die auf allen Kriegsschauplätzen gesammelten Erfahrungen
verbreiten und nutzbar machen. Auf diese Weise wurde die bis zu einem gewissen
Grade notwendige Einheitlichkeit des Betriebs bei allen Anstalten
gefördert. Im allgemeinen verlief der Verkehr glatt. Vorübergehende
Anhäufungen der Postsendungen blieben natürlich nicht aus.
Im September 1915 häuften sich beispielsweise bei dem Vorrücken
der Ostarmeen und den immer größer werdenden Entfernungen von
den Eisenbahnendpunkten die Schwierigkeiten bei der Zuführung der
Postsendungen so sehr, daß die Annahme und Beförderung von
Päckchen für den Osten vorübergehend eingestellt werden
mußte.
Wiederholt entstanden Verlegenheiten auch daraus, daß die zur
Postbeförderung benutzten Urlauberzüge längere Zeit
ausfielen und die Post auf andere, mit ungünstigerem Plan fahrende
Züge umgeleitet werden mußte. Besonders einschneidend wirkte
schließlich die im November 1917 auf Anordnung der
Militärgeneraldirektion der Eisenbahnen getroffene durchgreifende
Einschränkung des Zugverkehrs auf dem westlichen Kriegsschauplatz. Der
zunehmende Mangel an Betriebsstoffen für die Kraftwagen zwang
gleichzeitig zu einer weitgehenden Einschränkung der Kraftwagenfahrten
und stärkeren Inanspruchnahme des bereits verminderten Pferdebestandes,
zur umfassenden Benutzung der in den sogenannten Spitzenzügen bis dicht
an die Front führenden Eisenbahnverbindungen und zur vermehrten
Beförderung der Post durch das
Eisenbahnzugpersonal. - In den größeren Orten konnten
vielfach Straßenbahnen zur Postbeförderung nutzbar gemacht
werden. Es galt überall sparsam hauszuhalten mit Mitteln und
Kräften, nicht unbedingt notwendige Verbesserungen
zurückzustellen und im Interesse der Gesamtheit auf manche Einrichtungen
bei der Unterkunft und Ausstattung zu verzichten, die in den ersten Kriegsjahren
unter besseren Verhältnissen geschaffen worden waren.
[370] Als im Dezember 1916
das Meistgewicht der Feldpostpäckchen auch vom Feldheer nach der
Heimat von 275 g auf 550 g erhöht worden war, wuchs der
Päckchenverkehr bei den größeren Feldpoststationen und
Anstalten bald zu einem selbständigen, umfangreichen Dienstzweige heran.
Die Soldaten konnten damals vielfach Lebensmittel kaufen, die in der Heimat
unerschwinglich teuer oder schon vom Markt verschwunden waren. Einzelne
Feldpostanstalten fertigten täglich
10 - 12 Beutel mit solchen Sendungen nach der Heimat ab, die eine
sehr schätzenswerte Unterstützung für die Angehörigen
daheim abgaben.
Mit dem 15. Januar 1917 wurden die Bestimmungen über die Adressierung
der Feldpostsendungen in grundlegender Weise abgeändert, um eine
größere Sicherheit in der Geheimhaltung der Kriegsgliederung zu
gewährleisten. Alle Feldpostämter und Feldpostexpeditionen wurden
mit "Deutsche Feldpost" und einer Nummer bezeichnet. In den Aufgabestempeln
fielen damit die Bezeichnungen der Armeekorps oder Divisionen weg. Alle
Angaben über Kriegsschauplätze, Zugehörigkeit zu Armee,
Armeegruppen oder Armeeabteilungen, Armeekorps, Divisionen und Brigaden
waren in der Aufschrift verboten. Nur bei den Adressen von Angehörigen
höherer Stäbe war die Angabe dieser Stäbe notwendig. Die
Feldpostadressen durften im übrigen nur die Bezeichnung des Truppenteils
bis zum Regiment aufwärts enthalten. Bei Truppenteilen, die einem
Regimentsverbande angehörten, deren Feldpostadresse also eine
Regimentsbezeichnung trug, mußte die Feldpostnummer wegbleiben,
ebenso bei Angehörigen der Stäbe von Armeekorps, Divisionen und
Brigaden. Bei allen übrigen Truppenteilen und höheren Stäben
war außer der dienstlichen Bezeichnung der Formation der Zusatz
"Deutsche Feldpost Nr. ..." erforderlich.
Die Heeresverwaltung veranlaßte zur gleichen Zeit aus Gründen der
Geheimhaltung die Umbenennung der Ortskommandanturen und der zahlreichen,
zu Beginn des Krieges noch nicht vorgesehenen
überetatsmäßig gebildeten Etappenformationen und
wirtschaftlichen Einrichtungen, die bisher durch Ortsangabe oder mit dem Zusatz
eines höheren Truppenverbandes bezeichnet wurden. Die Formationen und
Einrichtungen derselben Armee wurden nun fortlaufend mit Nummern versehen,
deren Reihe in Hunderten vom Generalquartiermeister für jede Armee
festgesetzt wurde.
Die Notwendigkeit, alle kriegsverwendungsfähigen Männer der
kämpfenden Truppe zuzuführen, zwang auch die Feldpost, von ihrem
Personal alle irgend entbehrlichen, für den Waffendienst geeigneten
Kräfte zur Verfügung zu stellen. Es wurde daher im März
1917 vom Feldoberpostmeister die Ablösung des in wehrpflichtigem Alter
kriegsverwendungsfähigen (Kv.) Personals angeordnet, wobei die
Frontpostanstalten außer den Beamten die Hälfte der
Feldpostschaffner und alle Postillione abzugeben hatten, die durch andere
Kräfte von geringerer militärischer Verwendungsfähigkeit
ersetzt werden konnten, die übrigen Feldpostformationen aber, außer
geringen Ausnahmen, alle Kv.-Beamten und [371] -Unterbeamten. Der
Ersatz wurde zum Teil aus der Heimat, zum Teil aus dem Heere entnommen, aus
der Heimat durch Zuweisung militärdienstfreier, körperlich weniger
geeigneter Beamten und Unterbeamten oder von hilfsdienstpflichtigen
Privatpersonen, aus dem Heere durch Zuteilung nicht mehr
kriegsverwendungsfähiger Beamten und Unterbeamten. Der Ersatz der
Feldpostillione bestand zum Teil aus Leuten, die vorher mit Pferdepflege und
Fuhrwerken nichts zu tun gehabt hatten. Eine so einschneidende Maßregel
konnte auf den Dienstbetrieb nicht ohne schädliche Rückwirkung
bleiben. Die abgegebenen Beamten und Unterbeamten waren natürlich die
gesundesten und gewandtesten Leute, denen eine jahrelange Übung und
Erfahrung zur Seite stand. Ihre Ablösung machte sich besonders bei den
Heeresbriefstellen fühlbar. Es dauerte lange, bis die Neulinge, die zum Teil
dem Postdienst seit Jahren entfremdet oder mit dem Feldpostdienst nicht vertraut
waren, den Anforderungen gewachsen waren. Die aus der Heimat gestellten
Hilfsdienstpflichtigen konnten nur sehr beschränkte Verwendung finden.
Der Außendienst war für sie zu anstrengend; sie wurden deshalb
meist im Sortierdienst zur Bearbeitung der Privatpost nach der Heimat verwendet,
sofern ihre geographischen Kenntnisse dazu ausreichten. Bei ihrer
Beschäftigung mußte verhindert werden, daß diese in jeder
Beziehung unerprobten Kräfte Einblick in die Kriegsgliederung erhielten.
Sehr bald waren die Feldpostanstalten genötigt, für kurze oder
längere Zeit Aushilfen aus der Truppe zu erbitten. Diesen
Aushilfskräften kann allgemein das Zeugnis ausgestellt werden, daß
sie sich mit soldatischem Gehorsam in den neuen Dienst fanden, sich
verständnisvoll mit dem Feldpostdienst vertraut machten und
zuverlässig arbeiteten. So mancher schied, wenn die Ablösung
für ihn kam, mit Bedauern aus seiner Dienststelle. Die Verwendung
zahlreicher Soldaten im Feldpostdienst hat zweifellos auch dazu beigetragen, das
Verständnis für die Aufgaben und die Erfordernisse eines geregelten
Postdienstes und für seine Mühen im Heere und in der Heimat
wesentlich zu erweitern.
Im Verladedienst auf den Bahnhöfen wurden vielfach auch
Kriegsgefangene verwendet, die sich meist willig zeigten. Sie waren wegen der
erforderlichen scharfen Beaufsichtigung und Absperrung aber nur
beschränkt verwendbar.
Das Kassen- und Rechnungswesen der Feldpostanstalten war an sich einfach
geregelt. Bei jeder Frontpostanstalt wurde eine Kassenkommission gebildet, die
aus dem Vorsteher und einem Beamten bestand. Später wurden diese
Kassenkommissionen aufgelöst und die Verwaltung der Kassen, die mit
einem eisernen Vorschuß von der Feldintendantur ausgestattet waren, einem
bestimmten Beamten übertragen. Die Abrechnung mit der Feldintendantur
erfolgte im übrigen nach der Anleitung der Kriegsbesoldungsvorschriften
und der Kassenordnung für die Truppen. Die Wertzeichenbestände
wurden gegen Barzahlung aus der Heimat ergänzt.
[372] Die auf
Postanweisungen eingezahlten Beträge wurden an die Feldkriegskassen
abgeliefert, die Empfangsbescheinigungen nach Ablauf jeden Monats mit den
Einzahlungsverzeichnissen, Abschriften der Annahmebücher, an die
Generalpostkasse in Berlin eingesandt, die wieder mit der Generalkriegskasse
abrechnete. Die Auszahlung der Postanweisungsbeträge an die
Empfänger im Heere erfolgte durch die
Feldkriegs- und die sonstigen Truppenkassen. Zur Beseitigung der
Schwierigkeiten des Barverkehrs an den Schaltern der Feldpostanstalten und zur
Einschränkung des Bargeldverkehrs zwischen den Kassen des Feldheeres
wurde schon im März 1915 angeordnet, daß die aufzuliefernden
Postanweisungen bei der Truppe zu sammeln und von den Kassenverwaltungen
gegen Anerkenntnis, also bargeldlos, den Feldpostanstalten zu überweisen
waren und am 1. August 1916 zur Ausdehnung des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs auch der Zahlkartenverkehr bei den Feldpostanstalten
eingeführt.
Die Bearbeitung der ausgezahlten Postanweisungen wurde schließlich den
Feldpostanstalten übertragen und damit ein Mangel im
Kassen- und Rechnungswesen beseitigt, der sich von Anfang des Krieges an
empfindlich bemerkbar gemacht hatte. Der Nachweis der ausgezahlten
Postanweisungen und Zahlkarten wurde in die sachverständigen
Hände der Postbeamten gelegt und auf dem kürzesten Wege
erledigt.
Die Absendung der Zeitungen an Heeresangehörige erfolgte im
allgemeinen unter besonderem Umschlag. Die Umschlaggebühr der
Postverwaltung war recht mäßig und betrug für das Vierteljahr
für öfter als dreimal wöchentlich erscheinende Zeitungen nur
1,20 Mk. Allen Truppenteilen wurde von Anfang des Krieges an die
deutsche Kriegerzeitung Parole amtlich geliefert, ihre
Aushändigung an die Truppenteile hatte die Feldpost mit der Truppe zu
vereinbaren. Für das "Armeeverordnungsblatt" und für die
"Verlustlisten" wurde sehr bald das gleiche Verfahren eingeführt.
Bald erschienen bei einzelnen Armeen "Kriegszeitungen", die von hierzu
besonders befähigten Offizieren und Soldaten geleitet und in der Armee
unentgeltlich verbreitet wurden. Sie machten die Leser mit den wichtigsten
Ereignissen in der Armee, auf allen Kriegsschauplätzen und in der Heimat
bekannt und belebten den kriegerischen Geist der Truppen durch anregende
Artikel, in denen Tapferkeit, Mannszucht und Kameradschaft an besonderen
Beispielen gepriesen und Verständnis für die Aufgaben und
Nöte des deutschen Volkes geweckt wurde. Die Feldpostanstalten leisteten
den Redaktionen bei der Verpackung und Versendung dieser Zeitungen vielfach
wirksame Hilfe. Die Kriegszeitungen wurden später auch zum Postvertrieb
in Deutschland und in anderen Armeen, zum Teil auch in den neutralen
Ländern zugelassen, wobei ein größeres Postamt in
Deutschland an der Ost- und Westfront die gesamten Verlagsgeschäfte
übernahm. Die Feld- und Bahnhofsbuchhandlungen auf den
Kriegsschauplätzen und in den besetzten Gebieten wurden hinsichtlich des
Rechts [373] auf den Zeitungsbezug
durch die Feldpost den Heeresangehörigen gleichgestellt. Sie ließen
sich die Zeitungen aus der Heimat als "Bahnhofsbriefe" schicken, die mit
bestimmten Schnellzügen auf dem kürzesten Wege ins Feld
befördert wurden. Diese Sendungen waren in Wirklichkeit große
Ballen, die oft Tausende und Zehntausende von Zeitungsexemplaren
umfaßten.
Die Zulassung von Privatpaketen nach dem Heere in der Zeit vom 19. bis 26.
Oktober und vom 23. bis 30. November 1914 hatte den Beweis geliefert,
daß diese Einrichtung einem dringenden Bedürfnis entsprach. Die
Heeresverwaltung entschloß sich deshalb, obwohl beim Versand der
November-(Weihnachts-) Pakete besonders nach dem östlichen
Kriegsschauplatz große Schwierigkeiten entstanden waren, weil die
Sendungen den Truppen wegen der Überfüllung der Eisenbahnen
und dem Mangel an sonstigen Verkehrsmitteln zum großen Teil nicht
rechtzeitig hatten zugeführt werden können, im Benehmen mit der
Reichspostverwaltung im Februar 1915 zur dauernden Zulassung der Privatpakete
nach und von dem Felde, zunächst aber nur nach dem westlichen
Kriegsschauplatz.2 Die Pakete vom Feldheere nach der
Heimat wurden beim Truppenteil des Absenders auf ihren Inhalt geprüft
und mußten den mit Dienstsiegel und Unterschrift eines Vorgesetzten im
Offiziersrange bescheinigten Vermerk erhalten "Beförderung zugelassen".
Die Sendungen wurden von der Truppe dem zuständigen Armeepaketdepot
zugeleitet und hier, mit den nötigen Begleitpapieren versehen, je nach dem
Gewicht einer bestimmten heimatlichen Postanstalt oder der Eisenbahn zur
Weiterbeförderung zugeführt.
Für das Publikum lag der Gedanke nahe, daß für die
Paketbeförderung die Reichspostverwaltung und die Feldpost die
Verantwortung trage, weil ja die Annahme der meisten Sendungen in der Heimat
bei der Post erfolgte. Tatsächlich wurde die Postverwaltung in der ersten
Zeit bei Verlusten oder Verzögerungen in der Überkunft heftig
angegriffen und ihr zum Vorwurf gemacht, daß sie nicht von vornherein den
Feldpaketdienst übernommen hatte. Dazu war die Zahl der Pakete aber viel
zu groß. Allein zur Abbeförderung der in den beiden Paketwochen im
Oktober und November 1914 eingelieferten Privatpakete bis 5 kg sind
schätzungsweise 6000 Eisenbahngüterwagen für fast 8
Millionen Sendungen erforderlich gewesen. Es war der Öffentlichkeit nicht
bekannt, daß nur die Heeresverwaltung in der Lage war, in ihrem Bereich
derartige Massentransporte in ihre sonstigen Transporte für Heereszwecke
einzuschachteln und vorzubringen, ohne wichtigere Interessen der Heeresleitung
[374] zu schädigen.
Ebenso wie die Reichspostverwaltung die Postanstalten veranlaßte, die
Militärpaketdepots mit aller Kraft in ihrem Betriebe zu unterstützen,
hielt es die Feldpost für ihre Pflicht, dem Militär bei der Verteilung
der Sendungen an die Truppenteile, bei der Überweisung an schwerer
erreichbare Abteilungen bei der Zuführung der im Felde aufgelieferten
Pakete an die Armeepaketdepots und bei der Abfertigung bei diesen Dienststellen,
besonders durch Abordnung eines Feldpostsekretärs und sonstiger
Hilfskräfte, zur Hilfe zu kommen.
Im Oktober 1915 wurde der Privatpaketverkehr nach dem östlichen
Kriegsschauplatz und im November 1915 auch nach dem Balkan zugelassen, so
daß von da ab keine Einschränkung mehr bestand. Selbst an die beim
Bau der Bagdadbahn beschäftigten deutschen Zivilpersonen konnten vom
Februar 1917 ab Privatpakete abgesandt werden.
Zur Beschleunigung der Zufuhr von Lesestoff an die Feldtruppen waren seit Juni
1916 an alle Armee- und Feldbuchhandlungen und an die Zeitungsvertriebsstellen
im Postgebiet Oberost portopflichtige Postpakete für Zeitschriften und
Bücher nach Art der Dienstpakete ohne Vermittlung der Paketdepots gegen
eine Gebühr von 1 Mk. für 10 kg zur
Beförderung durch die Feldpost zugelassen.
Der Postverkehr der im Operations- und Etappengebiet für Heereszwecke
beschäftigten, militärisch organisierten deutschen Arbeiter in
Armierungsbataillonen und sonstiger freier deutscher Arbeiter erfolgte nach den
für Feldpostsendungen geltenden Bestimmungen. Die dabei notwendige
Überwachung des Verkehrs wurde der militärischen Dienststelle
übertragen, der die Arbeiter zugeteilt waren.
Außer diesen deutschen Arbeitern waren französische und belgische
Arbeiter aus dem besetzten Gebiet in Deutschland und im Etappengebiet
tätig. Für die in Deutschland arbeitenden Franzosen und Belgier
waren gebührenpflichtige offene gewöhnliche Briefe und Postkarten
in deutscher, französischer und flämischer Sprache in beiden
Richtungen zugelassen, auch konnten die Arbeiter Postanweisungen in ihre
Heimat senden und von ihren Angehörigen gewöhnliche Pakete
empfangen. Im Etappengebiet erfolgte die Annahme der Sendungen an die
Arbeiter und die Ausgabe der Sendungen an die Angehörigen nach
Prüfung bei einer militärischen Postüberwachungsstelle durch
die Etappeninspektion oder die Etappenkommandanturen, während die
Feldpost die Versendung nach und von Deutschland vermittelte. Die
Briefsendungen und Postanweisungen aus Deutschland in das belgische
Etappengebiet liefen über das deutsche Postamt Brüssel 2 am
Nordbahnhof, die Sendungen nach dem französischen Etappengebiet
über das Feldpostamt des Großen Hauptquartiers. Für die im
Etappengebiet beschäftigten französischen und belgischen Arbeiter
galten ähnliche Bestimmungen; auf den Adressen durfte aber nur die
Felddienststelle, nicht auch der Standort angegeben werden.
[375] In Deutschland und im
besetzten Gebiet des Westens waren ferner Arbeiter eingestellt, die aus dem
Gebiet des Oberbefehlshabers Ost (Oberost) stammten. Ihre Post,
gebührenpflichtige offene gewöhnliche Briefe und Postkarten, auch
Postanweisungen nach dem Oberostgebiet, wurde durch Vermittlung des
deutschen Postamtes in Kowno und der Etappeninspektion über eine
Postüberwachungsstelle geleitet, der durch die Überprüfung
der in deutscher, polnischer, litauischer, lettischer oder weißruthenischer
Sprache geschriebenen Sendungen eine umfangreiche Arbeit entstand. Auch
diesen Arbeitern konnten aus ihrer Heimat Pakete bis 5 kg zugesandt
werden.
Von Ende September 1914 ab waren in Deutschland Sendungen von und an
Kriegsgefangene zugelassen, und zwar im allgemeinen offene gewöhnliche
Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere,
Briefe und Kästchen mit Wertangabe ohne Nachnahme, Postanweisungen,
zunächst nur im Verkehr mit Frankreich, und Postpakete bis 5 kg an
die Gefangenen. Diese Sendungen mußten den Vermerk
"Kriegsgefangenensendung" (service des prisonniers) tragen und waren im
Verkehr mit dem Ausland gebührenfrei, innerhalb Deutschlands
gebührenpflichtig, abgesehen von Briefen bis 50 g und von
Postkarten. Die in Deutschland aufgegebenen Sendungen wurden nach Frankreich
über die Schweiz, nach England über Holland, nach Rußland
über Schweden geleitet. Für alle Kriegsgefangenen, die in dem von
den deutschen Heeren besetzten Gebiet beschäftigt wurden, war derselbe
Briefverkehr zugelassen, wie für die in einem Kriegsgefangenenlager in
Deutschland befindlichen. Der Postverkehr der Kriegsgefangenen war sehr
erheblich. Im Monat Juli 1916 wurden allein vom Feldpostamt des Großen
Hauptquartiers 163 000 Kriegsgefangenensendungen an die Einwohner im
besetzten französischen Gebiet bearbeitet.
Die Feldpostanstalten haben überall da, wo Gelegenheit war, sich der
Bewirtschaftung des Landes und der Viehzucht gewidmet, um die Kosten der
Unterhaltung des Personals und der Pferde herabzumindern, die Magazine zu
entlasten und den Beamten zu der Feldkost eine sehr erwünschte
Abwechselung und Vervollständigung der Nahrung zu verschaffen. Im
Etappengebiet waren die Etappenkommandanturen im Interesse des Heeres und
der Volksernährung bemüht, das ihnen zugeteilte Gebiet unter Kultur
zu halten und die Bauern, die nicht mehr die nötigen Pferde und Fuhrwerke
besaßen, mit Gespannen und Hilfskräften zu unterstützen. Zu
dem Zwecke verpflichteten die Etappenkommandanturen die in ihrem Bereich
liegenden Formationen, Pferde und Wagen zu gestellen. Auch die Feldpost wurde
zu diesen Arbeiten herangezogen. Darüber hinaus bestellten auch im
Operationsgebiet die Feldpostanstalten so manchen Morgen Land und ernteten in
guten Jahren und unter günstigen Verhältnissen oft so viel, daß
sie an Getreide, Gemüse und Kartoffeln, auch an Heu, noch an die
Magazine abgeben konnten. Außerdem wurden Kühe, [376] Schweine, Kaninchen
und Geflügel gehalten. Für Pferde und Vieh wurden besondere
Koppeln hergerichtet. In Einzelfällen konnten ganze Güter von der
Feldpost bewirtschaftet werden. In der 8. Armee in Kurland wurde mehrere Jahre
hindurch das Gut Maihof in ordnungsmäßigem Zustande erhalten und
ausgenutzt. Als in Rumänien an der Serethfront zu Anfang des Sommers
1917 der Stellungskrieg einsetzte, wurde auch von der Feldpost sofort mit
landwirtschaftlichen Arbeiten begonnen. Vom
Postpferde- und -Wagendepot wurden 5200 Morgen bei Buzau in Bewirtschaftung
genommen und bis Ende Mai mit Hilfe von 150 meist weiblichen
rumänischen Kräften 800 Morgen mit Weizen Hafer, Hirse, Bohnen,
Sonnenblumen, Mais und Mohn bestellt. Schon Anfang Juli war die Ernte, bei der
über 2000 Zentner Weizen und 1100 Zentner Hafer erzielt wurden.
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