Teil 2: Der
nationalsozialistische Wirtschaftsaufbau
seit der Machtübernahme B. Der Aufbau des Dritten Reiches IV. Die Organisation der NSDAP. (Siehe Tafel II - 520Kb) Die NSDAP hat unter außergewöhnlichen Umständen die Verantwortung auf sich genommen und auf Grund ihres Rechtes und ihrer Macht alle Kommandostellen des Staates besetzt. Auch für die Zukunft ist ihr für die Besetzung aller wichtigen Stellen, sowie für die Erziehung des Volkes und die Auslese der Führer die alleinige Macht gesichert. Die Partei ist erwählter und erstrittener Träger des politischen Willens der Nation. Die letzte und bedeutungsvolle Aufgabe der Partei ist es, Staat und Partei so zu verschmelzen, daß künftig Staat und Volk eine unzertrennliche und unzerstörbare Einheit bilden. Die tragende Säule der Partei ist die politische Führungsorganisation, die den Führer mit dem Volke aufs engste verbindet. Die Reichsleiter und Gauleiter sind unmittelbare Vertreter des Führers innerhalb ihres Arbeitsgebietes. Die wichtigsten Ämter und ihre Bedeutung sollen im folgenden noch einzeln behandelt werden.
[222] 1. Die Politische Organisation (Reichsorganisationsleiter Dr. Ley) 1. Das Personalamt hat darüber zu wachen, daß zur Führung von Ämtern nur solche Personen berufen werden, welche die Idee des Nationalsozialismus voll erfaßt haben und auch befähigt sind, sie in die Tat umzusetzen. 2. Das Hauptorganisationsamt leitet den Aufbau der Partei und überwacht dauernd die Organisation in allen ihren Gliederungen, sorgt ferner für die Ausbildung und Materialbeschaffung der einzelnen Ämter, damit die Organisation allezeit schlagkräftig und schlagbereit ist. 3. Das Reichsschulungsamt leitet und überwacht die Schulung in allen Gliederungen der Partei und hat hauptsächlich dafür zu sorgen, daß das deutsche Volk im Sinne nationalsozialistischer Weltanschauung erzogen wird. 4. Das Ausbildungsamt hat dabei die besondere Aufgabe der Organisation der Parteiveranstaltungen. 5. Die NSBO (die nationalsozialistische Betriebszellen-Organisation) ist eine Kampfgruppe der Arbeiterschaft und Angestellten, der es obliegt, die Organisation der Deutschen Arbeitsfront mit ihren Reichsbetriebsgemeinschaften 1-16 zu überwachen. (Näheres im Abschnitt "Die Deutsche Arbeitsfront" Seite 254 und Tafel III.) 6. Das Hauptamt der NS-HAGO (Nationalsozialistische Handels-, Handwerks- und Gewerbe-Organisation) betreut die Reichsbetriebsgemeinschaft 17 und 18 (Handel und Handwerk) der Deutschen Arbeitsfront. (Siehe Tafel II und Tafel III.) Die bisher genannten Ämter unterstehen im vollen Umfange dem Reichsorganisationsleiter Dr. Ley. Die folgenden Hauptämter bzw. Ämter unterstehen verwaltungsmäßig, personaltechnisch, organisatorisch dem Reichsorganisationsleiter, politisch jedoch dem Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, direkt. 7. Das Amt für Ständischen Aufbau leitet den Aufbau der Stände und lenkt deren Wirken im nationalsozialistischen Sinne zum Wohle der Allgemeinheit. (Siehe Abschnitt "Die Reichswirtschaftskammer" Seite 255 .) 8. Das Hauptamt für Kommunalpolitik betreut die Organisation: Deutscher Gemeindetag. Das Amt sorgt für die Erhaltung des in den Gemeinden noch vorhandenen Volksgutes und überwacht die richtige Durchführung der durch das Gemeindeverwaltungsgesetz der Partei gestellten Aufgaben. (Siehe Abschnitt "Die neue Gemeindeordnung" Seite 220.) 9. Das Hauptamt für Beamte betreut den Reichsbund der deutschen Beamten, die Einheits-Organisation der deutschen Beamten, und hat dafür zu sorgen, daß das Berufsbeamtentum zur pflichtbewußten und pflichtgetreuen Verrichtung seiner Aufgaben erzogen wird. (Siehe Tafel IV.) 10. Das Hauptamt für Erzieher betreut den NS-Lehrerbund, der alle deutschen Lehrer erfaßt und ihnen die nationalsozialistische Erkenntnis und den nationalsozialistischen Willen übermittelt, damit die nationalsozialistische Weltanschauung und die Kulturgüter unseres Volkes der deutschen Jugend vermittelt werden. (Siehe Tafel IV 11. Das Hauptamt für Kriegsopfer betreut die nationalsozialistische Kriegsopferversorgung (NSKOV). Die Organisation stellt sich zur Aufgabe die Betreuung der Frontsoldaten und aller Kriegsopfer, sowie der Opfer der nationalen Erhebung. 12. Das Hauptamt für Volksgesundheit betreut die Deutsche Ärzteschaft, durch die die Ärzte in die Lage versetzt werden sollen, uneigennützig [223] das hehre Gut der Volksgesundheit in erb- und rassenbiologischer Hinsicht wieder herzustellen und zu erhalten. Diese Standesorganisation hat überhaupt alle Fragen der Volksgesundung und der Volkserhaltung zu bearbeiten. (Siehe Tafel IV.) 13. Das Amt für Technik betreut den NS-Bund deutscher Techniker und hat die Aufgabe, den deutschen Ingenieur zur nationalsozialistischen Einstellung gegenüber allen Fragen der technischen Fachwelt zu erziehen. In dieser Organisation sind auch alle technisch-wissenschaftlichen Fachvereine zusammengeschlossen. 14. Das Hauptamt der NS-Frauenschaft betreut die Organisation Deutsches Frauenwerk und erstrebt die Zusammenfassung aller aufbauwilligen Frauen, um sie ihren ureigenen Aufgaben und wahrem Frauentum zuzuführen. 15. Das Hauptamt für Volkswohlfahrt betreut die Organisation der NS-Volkswohlfahrt und ist nach Verfügung des Führers vom 3. Mai 1933 die allein zuständige oberste Stelle der Partei für alle Fragen der Volkwohlfahrt und der Fürsorge. Das Hauptamt ist als selbständiges Amt in die Reichsleitung der NSDAP eingegliedert und lehnt sich in seinem vertikalen und horizontalen Aufbau an die Organisation der NSDAP an. Sie arbeitet eng zusammen mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, dem Zentralausschuß für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, mit dem katholischen deutschen Charitasverband und dem deutschen Roten Kreuz. Zwischen diesen drei Organisationen und der NSV ist eine Arbeitsgemeinschaft gebildet worden unter Führung des Amtsleiters für Volkswohlfahrt. Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Sicherstellung der einheitlichen und planwirtschaftlichen Gestaltung der gesamten Wohlfahrtsaufgaben im Sinne des nationalsozialistischen Staates. Dabei ist die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der einzelnen Verbände gewahrt. (Siehe auch Seite 235.) 16. Der NS-Deutsche Studentenbund wacht über die nationalsozialistische Erziehung des akademischen Nachwuchses und hat zur Durchführung seiner Aufgabe in der Verfassung der Reichsschaft der Studierenden, die alle Studenten an Hoch- und Fachschulen erfaßt, ganz bestimmte Rechte zugewiesen erhalten. Desgleichen ist auch der Einfluß des NS-Studentenbundes in den Unterorganisationen der Reichsschaft der Studierenden gesichert, nämlich in der Deutschen Studentenschaft, dem Zusammenschluß aller deutschen Studenten an den deutschen Hochschulen, und in der deutschen Fachschulschaft, in der die Studierenden der Technischen Hochschulen, der Kunst- und Musikhochschulen, der Handleshochschulen und der 4 pädagogischen Akademien zusammengefaßt sind. Er unterhält auch die Verbindung zum NS-Dozentenbund. (S. S. 224 - Scriptorium merkt an: das folgende Schaubild, hier zu vergrößern.)
2. Die Organisationen mit Sonderaufgaben (Siehe Tafel II - 520Kb) Weiterhin bestehen nun noch selbständige Organisationen innerhalb der Partei, die Sonderaufgaben zu erfüllen haben und mehr oder weniger fest in die allgemeine politische Organisation eingefügt sind:
2. Der Presseleiter 3. Die Pressestellen 4. Das Amt für Agrarpolitik 5. Das Reichsrechtsamt 6. Das Amt für Rechtsbetreuung des deutschen Volkes 7. Das außenpolitische Amt 8. Das Kolonialpolitische Amt 9. Die SS 10. Die SA 11. Das NSKK 12. Die Reichsjugendführung der NSDAP [224=Abb.] [225] Diese Organisationen sind Gliederungen der Partei und deshalb die Ämter direkt der Reichsleitung eingegliedert, dementsprechend ihre Leiter Reichsleiter. Eine Ausnahme bildet das Amt für Rechtsbetreuung des deutschen Volkes, das der Reichsleitung der NSDAP nur beigeordnet, sonst aber ausschließlich direkt dem Stellvertreter des Führers unterstellt ist. Der Stellvertreter des Führers hat in seinem Stabe nochmals Sachbearbeiter für alle Arbeitsgebiete des politischen und wirtschaftlichen Lebens, die gleichsam die Hüter des weltanschaulichen, nach dem Nationalsozialismus ausgerichteten Lebens des Volkes sind. Von diesen, dem Stabe von Rudolf Heß ausschließlich unterstellten Mitarbeitern haben zwei wieder eigene Organisationen über das Reich hinweg: Bernhard Köhler, der Leiter der Kommission für Wirtschaftspolitik der NSDAP, der ein Netz von Wirtschaftsberatern über alle Gaue und Kreise hat, die ihre Hand gleichfalls am Pulsschlag des Wirtschaftslebens haben, und das Heimstättenamt der NSDAP und DAF, das die wichtige Aufgabe des Volkes, die Neusiedlung, überwacht. Das Heimstättenamt ist bei der Reichsleitung der NSDAP als allein zuständig für die nicht bäuerliche Siedlung anerkannt. Alle Bestrebungen zur nicht bäuerlichen Siedlung sind in diesem Amte zusammengefaßt und alle Behörden, Verbände und Einzelpersonen und Firmen, die sich mit Siedlungsfragen befassen, werden hier beraten und betreut. Die Organisationen mit Sonderaufgaben, die nun unter der Leitung eines Reichsleiters direkt das politische Leben des Volkes beeinflussen, haben zum größten Teile zur Durchführung ihrer Aufgabe eine vertikale Organisation durch alle Gaue, Kreise und Ortsgruppen hindurch. Unermüdlich und in stets neuen Formen sorgen die Propagandaabteilungen der Partei in enger Zusammenarbeit mit den Landesstellen des Reichsministeriums für Volkaufklärung und Propaganda dafür, daß das Gedankengut des Führers immer weiter verbreitet und in die Hirne und Herzen der Volksgenossen eingehämmert wird. Die Reichspressestelle der Partei ist dem Verbindungsstab angegliedert und sorgt für das Pressematerial, das die Partei der Öffentlichkeit zugänglich machen will. Desgleichen sind Pressestellen bei fast allen Gliederungen der Partei vorhanden, die durch die Reichspressestelle zusammengefaßt sind. Das Hauptverwaltungsamt für die Presse hat die wirtschaftliche Organisation der deutschen Presse, vornehmlich der NS-Presse, zu überwachen und im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung einzustellen. Der agrarpolitische Apparat der Partei hat die Verbindung zwischen dem deutschen Bauerntum (Reichsnährstand) und der Partei aufrecht zu erhalten. Es ist ja eine der wichtigsten Aufgaben für das Volk, eine ausreichende Ernährungsbasis zu schaffen durch Stärkung des deutschen Bauernstandes und Ausbau der bäuerlichen Siedlung. (Die Organisation des Reichsnährstandes siehe Tafel VI.) Soll für alle Zukunft jedem das Seine werden, sollen Bauerntum und Arbeitertum die Nutznießer ihres Fleißes sein und bleiben, dann muß ein Recht geschaffen werden, das unserer Art und unserem Wesen entspricht. Diese Aufgabe hat das Rechtsamt der Partei übernommen. Der Träger der deutschen Rechtsfront ist der NS-Juristenbund. (Siehe Organisationsplan Tafel IV und den Abschnitt: Neue Rechtsauffassung, Seite 239.) Dem Reichsleiter der Rechtsabteilung untersteht auch das Amt für Rechtsbetreuung des deutschen Volkes. Dieses unterhält im ganzen Reichsgebiet an dem Orte eines jeden Amtsgerichts eine Rechtsbetreuungsstelle, bei der die Recht suchenden Volks- [226=Abb.] [227] genossen beraten werden. Soweit es sich um Fragen des Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts handelt, werden die Volksgenossen an die Rechtsberatungsstelle der Deutschen Arbeitsfront verwiesen. Die Aufgaben der übrigen Spezialämter sind aus ihrer Bezeichnung ohne weiteres zu erkennen. Neben der politischen Organisation stehen als bedeutungsvollste kämpferische Glieder der Partei: die SS, die SA und das NSKK. Sie sind der Garant, der eiserne Arm der Bewegung, die Fahnenträger der NSDAP und des nationalsozialistischen Staates. Ihre Aufgaben sind Schutz und Mitwirkung bei der Propagandatätigkeit, Pflege des Frontsoldatengeistes und Erziehung zur Kämpfernatur und Selbstzucht. Die besondere Aufgabe der SS ist der Schutz der Führer der Partei.
Die NS-Jugendbewegung, der Jungborn der Partei, aus der ihr künftig immer neue Kräfte zuströmen werden, hat die Aufgabe übernommen, die deutsche Jugend in Zucht und Sitte im Sinn unserer Weltanschauung zu erziehen (siehe Seite 242). Es bleibt nur noch zu erwähnen, daß die Auslandsgruppen der Partei, die in allen Ländern der Erde bestehen, in denen Deutsche leben, in einer Auslandsorganisation der NSDAP zusammengeschlossen sind, wodurch Millionen Deutsche mit deutscher Kultur und deutschem Empfinden eng verbunden sind.
3. Die Verwaltung der NSDAP. Der größte Teil aller dieser Organisationen hat dem Führer geholfen, den Sieg der nationalsozialistischen Bewegung zu erringen. Es lag dabei von vornherein im Sinne des Führers, eine klare Scheidung zwischen der politischen Führung und der Verwaltung der Bewegung einzuhalten. Diese Verwaltungsorganisation wurde unabhängig vom Staat der Systemzeit kraft ihres eigenen Rechtes geschaffen. Aber auch heute leitet die Partei ihr Recht und ihre Rechtsbefugnis in keiner Beziehung vom Staate ab. Die Verwaltung und die eigene Gerichtsbarkeit der Partei sind dazu berufen, der politischen Führung ihrer Aufgabe zu dienen. Aber auch diese Stellen sind naturgemäß unteilbar dem Führer unterstellt, von ihm nimmt auch alles Recht in der Partei seinen Ausgang. Der Führer hat Rudolf Heß als seinen Stellvertreter bestellt mit der Bestimmung, daß seine Tätigkeit sich auf alle Fragen der Parteileitung erstreckt. Der Stellvertreter des Führers ist dazu berufen, diejenigen Funktionen des Hoheitsrechts der Partei, die man als politische Führung bezeichnet, auszuüben. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit der Partei sind die Parteigerichte berufen, die unabhängig richten und für die Reinerhaltung und für innere Geschlossenheit der Partei Sorge zu tragen haben. An der Spitze der Verwaltung der Partei steht der Reichsschatzmeister der NSDAP, Schwarz, der Generalbevollmächtigte des Führers in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten der NSDAP, auch der durch die Partei betrauten Organisation. Das finanzielle Rückgrat der Bewegung sind die Beitragsleistungen der Parteigenossen und die Beiträge der Mitglieder der einzelnen Organisationen.
Die NSDAP gibt durch diese Organisation als politische Willensträgerin
der Nation, dem Reiche die innere Sicherheit, Einheit und Stabilität. Die
Partei sorgt für Recht und Gerechtigkeit gegenüber allen schaffenden
Volksgenossen, sie wacht über die Sauberkeit des öffentliche Lebens
und erzieht im Volksganzen den völkischen Menschentyp zur
Aufrechterhaltung der Gesinnung und Lebensform. Jede Organisation innerhalb
der Partei hat ihre besondere [228] Aufgabe, alles aber wird belebt und getrieben von
dem sonnenhellen Geist des Führers, der das Ganze durchflutet und alle
begeistert für das eine Große: für das Deutsche Volk!
"Es ist jedenfalls dem deutschen Wesen entsprechender, zuträglicher und
würdiger, durch eine harte politische Bewegung einheitlich und mit Erfolg
geführt zu werden als durch die Gewährung des Auslebens des
Wesens und der Veranlagungen der Einzelnen in tausend Teile zu zerfallen und
am Ende gemeinsam der Spielball einer überlegeneren, weil einheitlicheren
Volkskraft und damit fremden Staatsführung zu werden." (Adolf Hitler am
Reichsparteitag der
Freiheit.)
Nationalsozialistischer Wirtschaftsaufbau und seine Grundlagen Ein bildstatistischer Tatsachenbericht Dr. Paul Blankenburg und Max Dreyer |