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Nr. 5:
a) Artikel 34 des von Großbritannien der
Konferenz für die Herabsetzung und Begrenzung der
Rüstungen am 16. März 1933 vorgelegten Entwurfs einer
Abrüstungskonvention
(MacDonald-Plan)1
"Die Hohen vertragschließenden Teile nehmen die völlige
Abschaffung des Bombenabwurfs aus der Luft an (ausgenommen für
polizeiliche Erfordernisse in gewissen entfernten Gebieten)."
b) Von der deutschen Delegation vorgelegter
Abänderungsvorschlag zum Artikel 34 des britischen
Entwurfs:
"Die Worte in Klammern von 'ausgenommen' bis 'Gebieten' sind zu streichen
und die folgenden Worte sind anzufügen: 'und das Verbot jeder
Vorbereitung eines solchen Bombenabwurfs'."
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