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Nr. 4:
Führerrede vom 17. Mai 1933
(Reichstagssitzung)
(Auszug)
... Die Deutschland im Dezember zugestandene Gleichberechtigung1 ist bisher nicht verwirklicht worden.
Wenn von seiten Frankreichs nunmehr wieder die These aufgestellt wird,
daß der Gleichberechtigung die Sicherheit entsprechen müsse, so darf
ich demgegenüber zwei Fragen erheben:
Erstens: Deutschland hat bisher alle Sicherheitsverpflichtungen
übernommen, die sich aus der Unterzeichnung des Versailler
Vertrages, dem Eintritt in den Völkerbund, dem
Locarno-Pakt,
dem Kellogg-Pakt, den Schiedsgerichtsverträgen, dem
Kriegsverhütungspakt und der non-force-Erklärung ergeben.
Welches sind die konkreten Sicherungen, die außer den internationalen
Verpflichtungen von Deutschland noch übernommen werden sollen?
Zweitens: Welche Sicherungen hat demgegenüber Deutschland? Nach den
Angaben beim Völkerbund besitzt Frankreich allein an im Dienst
befindlichen Flugzeugen 3046, Belgien 350, Polen 700, die Tschechoslowakei
670. Dazu kommen unermeßliche Mengen an Reserveflugzeugen, Tausende
von Kampfwagen, Tausende von schweren Geschützen sowie alle
technischen Mittel zur Führung des Krieges mit giftigen Gasen. Hat nicht
Deutschland mehr Berechtigung, demgegenüber in seiner
Wehr- und Waffenlosigkeit Sicherheit zu verlangen als die durch Koalitionen
miteinander verbundenen Rüstungsstaaten?
Dennoch ist Deutschland jederzeit bereit, weitere Sicherheitsverpflichtungen
internationaler Art auf sich zu nehmen, wenn andere Nationen ihrerseits bereit
sind und dies Deutschland ebenso zugute kommt. Deutschland wäre auch
ohne weiteres bereit, seine gesamte militärische Einrichtung
überhaupt aufzulösen und den kleinen Rest der ihm verbliebenen
Waffen zu zerstören, wenn die anliegenden Nationen ebenso restlos das
gleiche tun. Wenn aber die anderen Staaten nicht gewillt sind, die im
Friedensvertrag von Versailles auch sie verpflichtende Abrüstung
durchzuführen, dann muß Deutschland zu mindest auf der
Forderung seiner Gleichberechtigung bestehen...
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