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Nr. 4:

Führerrede vom 17. Mai 1933 (Reichstagssitzung)
(Auszug)

... Die Deutschland im Dezember zugestandene Gleichberechtigung1 ist bisher nicht verwirklicht worden. Wenn von seiten Frankreichs nunmehr wieder die These aufgestellt wird, daß der Gleichberechtigung die Sicherheit entsprechen müsse, so darf ich demgegenüber zwei Fragen erheben:

Erstens: Deutschland hat bisher alle Sicherheitsverpflichtungen übernommen, die sich aus der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, dem Eintritt in den Völkerbund, dem Locarno-Pakt, dem Kellogg-Pakt, den Schiedsgerichtsverträgen, dem Kriegsverhütungspakt und der non-force-Erklärung ergeben. Welches sind die konkreten Sicherungen, die außer den internationalen Verpflichtungen von Deutschland noch übernommen werden sollen?

Zweitens: Welche Sicherungen hat demgegenüber Deutschland? Nach den Angaben beim Völkerbund besitzt Frankreich allein an im Dienst befindlichen Flugzeugen 3046, Belgien 350, Polen 700, die Tschechoslowakei 670. Dazu kommen unermeßliche Mengen an Reserveflugzeugen, Tausende von Kampfwagen, Tausende von schweren Geschützen sowie alle technischen Mittel zur Führung des Krieges mit giftigen Gasen. Hat nicht Deutschland mehr Berechtigung, demgegenüber in seiner Wehr- und Waffenlosigkeit Sicherheit zu verlangen als die durch Koalitionen miteinander verbundenen Rüstungsstaaten?

Dennoch ist Deutschland jederzeit bereit, weitere Sicherheitsverpflichtungen internationaler Art auf sich zu nehmen, wenn andere Nationen ihrerseits bereit sind und dies Deutschland ebenso zugute kommt. Deutschland wäre auch ohne weiteres bereit, seine gesamte militärische Einrichtung überhaupt aufzulösen und den kleinen Rest der ihm verbliebenen Waffen zu zerstören, wenn die anliegenden Nationen ebenso restlos das gleiche tun. Wenn aber die anderen Staaten nicht gewillt sind, die im Friedensvertrag von Versailles auch sie verpflichtende Abrüstung durchzuführen, dann muß Deutschland zu mindest auf der Forderung seiner Gleichberechtigung bestehen...

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1Am 11. Dezember 1932 wurde in Genf eine Erklärung des Deutschen Reichs, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und der Vereinigten Staaten unterzeichnet, durch die der Grundsatz der Gleichberechtigung Deutschlands für die Arbeiten der Abrüstungskonferenz anerkannt wurde. ...zurück...

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Dokumente über die Alleinschuld Englands
am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt