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Bd. 3: Die grenz- und volkspolitischen Folgen
des Friedensschlusses

III. Gefährdung und Gebietsverlust durch Abstimmung   (Teil 2)

2) Marienwerder und Masuren

Max Worgitzki
Allenstein

Scriptorium merkt an:
Ein Buch zu den Gebiets- und Bevölkerungsverlusten des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918 finden Sie hier!
Art. 94 des Friedensvertrages von Versailles bestimmt: "In der Zone zwischen der südlichen Grenze Ostpreußens, wie diese Grenze in dem Art. 28 des Teiles II (Grenzen Deutschlands) des gegenwärtigen Vertrages festgesetzt ist, und der nachstehend beschriebenen Linie werden die Einwohner aufgefordert werden, durch Abstimmung zu bestimmen, welchem Staate sie angehören wollen: West- und Nordgrenze des Regierungsbezirks Allenstein bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Grenze zwischen den Kreisen Cletzko und Angerburg; von dort die Nordgrenze des Kreises Cletzko bis zu ihrem Schnittpunkt mit der alten Grenze Ostpreußens."

Art. 95 legt die Grundsätze fest, nach denen die Abstimmung durchgeführt werden soll. Die wichtigsten sind folgende:

      "In einer Frist, die 14 Tage vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages nicht überschreiten darf, werden die deutschen Truppen und Behörden aus der vorerwähnten Zone zurückgezogen... Nach Ablauf der vorerwähnten Frist wird die genannte Zone unter die Herrschaft einer internationalen Kommission von fünf Mitgliedern gestellt werden, die von den verbündeten und assoziierten Hauptmächten ernannt werden. Die Kommission wird eine Generalvollmacht zur Verwaltung besitzen und wird insbesondere beauftragt sein, die Abstimmung vorzubereiten und alle Maßnahmen zu treffen, die sie für notwendig erachten wird, um sie zu einer freien, ehrlichen und geheimen zu machen... Das Recht auf Abstimmung wird jeder Person gewährt, die ohne Unterschied des Geschlechtes folgende Bedingungen erfüllt:

  1. bei Inkrafttreten dieses Vertrages 20 Jahre alt ist,
  2. in der Zone, in der die Volksabstimmung stattfindet, geboren ist oder ihren Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt seit einem Datum hat, das die Kommission bestimmen wird... Das Ergebnis der Abstimmung wird nach Gemeinden bestimmt werden, gemäß der Stimmenmehrheit in jeder Gemeinde... Die verbündeten und assoziierten Hauptmächte werden dann die Grenze zwischen Ostpreußen und Polen in dieser Gegend bestimmen."

[171] Die Art. 96 und 97 enthalten gleichlautende Bestimmungen für das Abstimmungsgebiet Marienwerder. Seine Grenzen setzt Art. 96 wie folgt fest:

      "In einer Zone, die die Kreise Stuhm und Rosenberg und den Teil des Kreises Marienburg umfaßt, der östlich der Nogat liegt, wie den Teil des Kreises Marienwerder, der sich östlich der Weichsel befindet, werden die Einwohner aufgefordert werden, durch Abstimmung in jeder Gemeinde bekanntzugeben, ob sie wollen, daß die einzelnen Gemeinden, welche in diesem Gebiete liegen, zu Polen oder Ostpreußen gehören."

Art. 97 wiederholt in gekürzter Form die Bestimmungen des Art. 95. Darüber hinaus enthält er nur noch einen, allerdings sehr wichtigen Zusatz, der Ostpreußen den Zugang zur Weichsel für jeden Fall sicherstellt; mit welchem Erfolg, soll weiter unten dargetan werden.

Diese vier Artikel haben, als die Friedensbedingungen vom 9. Mai 1919 bekannt wurden, in ganz Ost- und Westpreußen nicht geringes Befremden, ja stärkste Überraschung hervorgerufen. Man wußte zwar, daß Polen Teile des deutschen Reichsgebietes forderte. Aber nach den 14 Punkten Wilsons wie dem Waffenstillstandsvertrage sollten ihm ja nur solche Gebiete zugesprochen werden, die von unzweifelhaft polnischer Bevölkerung bewohnt sind. Wenn also den durch die Art. 94 und 96 abgegrenzten Teilen von Ost- und Westpreußen die Volksabstimmung auferlegt wurde, so hieß das, die Frage nach dem nationalen Charakter ihrer Bevölkerung stellen, ihr Deutschtum anzweifeln. Nun gibt es zwar in Ostpreußen wie in Westpreußen östlich der Weichsel zwei kleine polnische Volkssplitter, und zwar im südlichen Ermland und im Kreise Stuhm. Ihrer Zahl nach aber sind sie so unbedeutend, daß sie unmöglich den Charakter der Gesamtbevölkerung in den Abstimmungsgebieten strittig erscheinen lassen könnten. Demnach blieb nur der Schluß übrig, daß die Art. 94 und 96 der Friedensbedingungen auf Grund einseitiger und falscher Darstellung entstanden waren. Dem ist in der Tat so gewesen. Von polnischer Seite waren außer den genannten polnischen Volkssplittern auch die Masuren als polnischer Volksstamm bezeichnet und beansprucht worden. Wie völlig zu Unrecht, hat ja später das Ergebnis der Abstimmung eindeutig bewiesen. Es bleibt aber unbegreiflich, wie die Polen sich mit diesem Anspruch ernsthaft hervorwagen konnten. Zwar war er hier und da auch schon vor dem Kriege, zuerst in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts im polnischen politischen Schrifttum aufgetaucht. Aber seine "wissenschaftliche" Begründung hatte man doch nur als Spielerei eines scheingelehrten Dilettantismus bewertet. Und als trotzdem um die Wende des Jahrhunderts übereifrige allpolnische Politiker sich unter- [172] fingen, die Probe aufs Exempel an Ort und Stelle, d. h. in Masuren selbst zu machen, erlitten sie einen kläglichen Reinfall. Man kann sich also das Vorgehen der Polen in Paris nur so erklären, daß sie bei den Sachverständigen der Alliierten eine völlige Unwissenheit in dieser Frage voraussetzten - mit Recht, zumal deutsche Sachverständige, die aufklärend hätten wirken können, nicht zugelassen waren - daß sie andererseits die Hoffnung hegten, die alliierten Mächte würden ihnen bei der Durchführung der Abstimmung vollkommen freie Hand lassen. In der Tat vermag ja eine geschickte, einseitig gehandhabte Abstimmungstechnik, unterstützt durch Mittel der Gewalt, mancherlei zu erreichen. Wie nun aber auch die Rechnung der Polen gewesen sein mag, ihr erstes Ziel erreichten sie, die Abstimmung wurde in die Friedensbedingungen aufgenommen.

So willkürlich, auf falscher Unterrichtung aufgebaut, wie die Forderung der Abstimmung an sich, ist auch die Abgrenzung der Abstimmungsgebiete. Erwägungen grundsätzlicher, sachlicher Art läßt sie nicht erkennen. Es wäre verständlich gewesen, wenn man alles reichsdeutsche Gebiet hätte abstimmen lassen, das irgendwie und irgendwann Bestandteil des früheren polnischen Staates gewesen ist, jedoch nicht, wie das Korridorgebiet und Posen, ohne weiteres gewaltsam Polen zugeeignet wurde. Aber das Abstimmungsgebiet Allenstein hat niemals Polen staatlich angehört, vom Abstimmungsgebiet Westpreußen nur die beiden Kreise Stuhm und Marienburg - seit dem Staatsstreich von Lublin 1569 bis zur Wiedervereinigung mit Preußen 1772. Dieser Gesichtspunkt ist also nicht maßgebend gewesen. Verwaltungsbezirke, etwa Kreise, Regierungsbezirke haben ebenfalls nicht als Unterlage gedient. Denn drei Kreise, Marienburg, Marienwerder und Neidenburg wurden nur je zu einem Teil zur Abstimmung zugelassen, der westpreußische Kreis Elbing ganz ausgeschlossen, andererseits der zum Regierungsbezirk Gumbinnen gehörige Kreis Cletzko dem Abstimmungsgebiet Allenstein zugeteilt. Viel schwerwiegender aber ist, daß nicht einmal die historischen Grenzen der Landschaften berücksichtigt wurden, die sich im Laufe der Jahrhunderte überdies zu scharf ausgeprägten Stammesgrenzen entwickelt und solch geschlossene Einheiten geschaffen haben, wie sie die Namen Masuren und Ermland darstellen. Denn von den masurischen Kreisen erhielten Angerburg und Goldap nicht das Recht der Abstimmung, der Kreis Neidenburg nur zur Hälfte. Der südwestliche Teil dieses Kreises, das Soldauer Land, wurde ohne weiteres den Polen zugesprochen, obwohl seine Bevölkerung sich in nichts von der des Abstimmungsgebietes unterscheidet, d. h. genau so unzweifelhaft nichtpolnisch ist. Von den vier ermländischen Kreisen wurden nur die beiden südlichen, Allenstein und Rössel, zur Abstimmung zugelassen. Von den Kreisen des westpreußischen Ab- [173] stimmungsgebietes ist schließlich nur zu sagen, daß sie ja nur willkürlich abgetrennte Fetzen der großen Einheit Westpreußen darstellen. Es ist also offensichtlich, daß die Abgrenzung der Abstimmungsgebiete ganz einseitig die Interessen der Polen berücksichtigte. Alle die Kreise sollten abstimmen, in denen die Polen eine durch Propaganda und Druckmittel beeinflußbare Bevölkerung vorhanden glaubten. So ist es zu verstehen, daß auf deutscher Seite die Forderung der Abstimmung nicht aufgefaßt werden konnte als der sachliche Wunsch, die Nationalitätenverhältnisse in den zur Abstimmung gezwungenen Gebieten festzustellen, sondern als eine verwerfliche Spekulation der Polen auf Gesinnungslosigkeit ost- und westpreußischer Volksteile. Daher empfand die Bevölkerung der Abstimmungsgebiete die Abstimmung zunächst nur als einen harten wie unverdienten Schimpf.

Daß diese Charakterisierung der Beweggründe, die zur Abstimmung führten, zu mindest hinsichtlich der Polen berechtigt und richtig ist, beweist der Umstand, daß die polnische Propaganda den Kampf um die Seelen in den Abstimmungsgebieten lange vor dem Eintreffen der Abstimmungskommissionen begann. Es lag ihr vor allen Dingen daran, die Zeit der schwersten Verwirrung in Deutschland, des Zusammenbruchs und des Umsturzes auszunutzen. Darum wurde bereits Mitte November 1918 der erste polnische Volksrat - rada ludowa - in Allenstein gegründet. Ein zweiter in Ortelsburg, der für die Propagandaarbeit in Masuren bestimmt war, folgte sehr bald nach. Die beiden polnischen Blättchen, Gazeta Olsztynska in Allenstein und Mazur in Ortelsburg, die bisher mit ihren wenigen hundert Lesern keine irgendwie beachtenswerte Rolle gespielt hatten und nur aus Prestigegründen von Warschau aus durchgehalten worden waren, erhöhten ihre Auflagen um ein vielfaches, wurden überall unentgeltlich verteilt, die Gazeta legte sich sogar eine deutsch geschriebene Beilage zu. Hunderte von Agenten wurden gegen glänzende Bezahlung angeworben, die von Dorf zu Dorf, von Haus zu Haus wanderten, eifrig Mundpropaganda betrieben und das Land mit Flugblättern überschwemmten. In Westpreußen begann die polnische Propaganda zu der gleichen Zeit und in der gleichen Weise zu arbeiten, nur beschränkte sie sich dort zunächst auf den Kreis Stuhm. In die übrigen rein deutschen Kreise wagte sie sich noch nicht hinein. Zweck und Tonart dieser ersten polnischen Propagandaaktion aber erwiesen bereits mit aller Deutlichkeit, welche Auffassung die Polen von dem Wesen der erstrebten Volksabstimmung hatten. Sie war durchaus realpolitisch gedacht. Mit der nationalen Parole war nichts anzufangen. Denn das wußten die leitenden polnischen Politiker ja sehr wohl, daß die Hunderttausende von "unerlösten polnischen Brüdern", deren Dasein sie den Alliierten in [174] Paris wie der öffentlichen Meinung in Polen vorzutäuschen bemüht waren, tatsächlich in den Abstimmungsgebieten gar nicht vorhanden waren. Darum konnte nur eine Propaganda Aussicht auf Erfolg bieten, die bewußt, nüchtern und selbsttäuschungsfrei auf die Beeinflussung einer nichtpolnischen Bevölkerung berechnet und abgestimmt war. Sie war es in der Tat. Ganz offensichtlich arbeitete sie darauf hin, den schweren, lähmenden Druck wirtschaftlicher und seelischer Not gründlich auszunutzen, der nach dem Kriegsende, verschärft durch das Fieber innerer Wirren, auf dem ganzen deutschen Volke, mit besonderer Härte aber auf Ostpreußen lastete, das sich ja überdies von der bevorstehenden Abschnürung durch den Weichselkorridor bedroht sah. Der Bevölkerung in den Abstimmungsgebieten sollte, mit einem Wort gesagt, der Glaube an die deutsche Zukunft restlos zerstört werden und ihr so der Gedanke nahegebracht werden, sich rechtzeitig durch freiwilligen Anschluß in ein gesichertes Staatswesen, Polen, hinüberzuretten, um nicht in den unausbleiblichen Untergang Deutschlands mit hineingerissen zu werden. Darum war die polnische Propaganda in steter Wiederholung bemüht, das deutsche Reich zu verhöhnen und zu beschimpfen, parteipolitische Gegensätze geschickt auszunutzen, Deutschlands Lage in den schwärzesten Farben zu malen, seine Bolschewisierung als unaufhaltbar hinzustellen. Auf der anderen Seite wurde dem polnischen Staat eine glänzende Zukunft prophezeit. Polen, von den Siegermächten geliebt und in ihre Reihe aufgenommen, mit der ganzen Welt befreundet, im Besitze unerschöpflicher Bodenschätze, würde in jähem Aufstieg eine politische und wirtschaftliche Großmacht, ein Hort der Freiheit in Osteuropa werden. Aber neben dieser stimmungsmäßigen Kunst der Überredung betrieb die polnische Propaganda von vornherein auch die des Seelenkaufs durch Bestechung und Drohungen. Jedem, der seine deutsche Gesinnung offen bekundete, wurde spätere Vergeltung in Aussicht gestellt. Vor allem aber wurde immer wieder das Gerücht ausgestreut, den alliierten Mächten wäre es gar nicht ernst mit der Abstimmung, sie wäre nur ein Scheingefecht zu Ehren der Gerechtigkeit: in Wirklichkeit aber wären beide Abstimmungsgebiete im voraus Polen zugesichert, ohne Rücksicht auf das Ergebnis der Abstimmung: im Art. 95 hieße es ja ausdrücklich, daß bei der Grenzziehung auch die wirtschaftliche und geographische Lage berücksichtigt werden sollte. Gerade diese Drohung war durchtrieben schlau erdacht und verfehlte anfänglich ihre Wirkung nicht. Das ist wohl zu verstehen aus einer Zeit heraus, in der das deutsche Volk ohnmächtig zusehen mußte, wie der Waffenstillstandsvertrag, der doch die Grundlage für die Friedensbedingungen abgeben sollte, in Paris von den diktierenden Siegermächten unbedenklich zerrissen und verworfen wurde.

[175] Die deutsche Gegenwehr in den beiden Abstimmungsgebieten setzte viel später ein, als die polnische Propaganda. Kriegsende und Umsturz hatten das deutsche Volk viel zu tief erschüttert, als daß in seinem Denken noch Raum gewesen wäre für etwas anderes als das eigene Unglück. Es starrte gebannt nach Berlin und Paris in banger Erwartung dessen, was werden würde und erkannte darum erst spät, daß im Osten eine neue Gefahr näherrückte. Man hatte zwar aufgehorcht, als die polnischen Abgeordneten im preußischen Landtag ihre Forderungen stellten, als die polnischen Volksräte sich bildeten und ihre ersten öffentlichen Versammlungen abhielten. Mehr beachtet und mit steigender Entrüstung hatte man die dreiste Herausforderung der neuen Warschauer Regierung zurückgewiesen, die am 15. Dezember 1918 die Beziehungen zu Deutschland abgebrochen und unmittelbar darauf die Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung ausgeschrieben hatte, wobei sie alle für den polnischen Staat beanspruchten Gebiete, auch die Abstimmungsgebiete, zur Beteiligung an der Wahl aufforderte. Der ganze Ernst der von Polen drohenden Gefahr wurde aber in Deutschland doch erst dann erkannt, als der Aufstand in Posen ausbrach und drei Monate später die polnische Hallerarmee in Danzig zu landen beabsichtigte. Da erst erhob sich ganz Ostdeutschland zu energischer Abwehr, der Grenzschutz wurde eingerichtet, der den Vormarsch der Posener Aufständischen zum Stillstand brachte, die deutschen Volksräte in Posen und Westpreußen wurden gegründet und durch eine machtvolle Kundgebung erreicht, daß die Gefährdung Westpreußens durch die Hallerarmee abgewandt wurde. In diesen Wochen höchster Erregung wurden nun auch die Organisationen ins Leben gerufen, die in den Abstimmungsgebieten den Kampf gegen die polnische Propaganda aufnahmen. Ziel und Taktik der deutschen Abwehr mußten naturgemäß ihrem Wesen nach verschieden sein von dem des polnischen Angriffes. Sie bemühte sich aufklärend und beruhigend zu wirken, die Behauptungen der Polen, ihre Verheißungen wie ihre Drohungen, auf das rechte Maß zurückzuführen, vor allem aber an das nationale Pflichtgefühl der Bevölkerung zu appellieren. Und da ja die deutsche Propaganda nichts anders darstellte, als die Gegenwehr des bodenständigen Volkes gegen Fremdes, von außen Hereingetragenes, so ergab es sich von selbst, daß diese Gegenwehr sehr bald anfing, auch vereinsmäßige Gestalt einzunehmen. In Allenstein hatte sich im März 1919 ein "Arbeitsausschuß gegen die Polengefahr" gebildet, der später den Namen "Ostdeutscher Heimatdienst Allenstein" annahm. Er betrieb zunächst die Aufklärungsarbeit in Wort und Schrift mit Hilfe Tausender von Vertrauensleuten, ging aber bereits im Juni 1919 dazu über, die Bevölkerung zu einer Einheitsfront zusammenzuschließen. In jedem Dorf, in jeder Stadt wurde ein "Heimatverein" [176] gegründet, alle Heimatvereine zu einem Verband, dem "Masuren- und Ermländerbund" zusammengefaßt. Die parteipolitisch natürlich völlig neutrale Heimatbewegung setzte sich im Abstimmungsgebiet Allenstein so restlos durch, daß der Masuren- und Ermländerbund über 90 v. H. aller Abstimmungsberechtigten zu Mitgliedern zählte und der Interalliierten Kommission gegenüber mit Recht den Anspruch erheben durfte, als die Vertretung der Bevölkerung angesehen zu werden.

Die Heimatvereinsbewegung ging auch auf das westpreußische Abstimmungsgebiet über und ließ auch dort einen Verband der Heimatvereine in Westpreußen entstehen. Im übrigen hatte dort die Organisation der deutschen Gegenwehr etwas andere Wege eingeschlagen, als im Abstimmungsgebiet Allenstein. Da die oben erwähnten deutschen Volksräte nicht von allen Schichten der Bevölkerung als parteipolitisch neutral anerkannt und aufgenommen wurden, versuchte man die deutsche Einheitsfront dadurch herzustellen, daß die deutschen Parteien sich zu einer "Arbeitsgemeinschaft" zusammenschlossen, die im besonderen die politische Abwehrpropaganda betrieb. Daneben wirkte dann noch als dritte Organisation der "Heimatdienst Westpreußen", der sich vorwiegend auf dem Gebiet der Kulturpropaganda betätigte und die Heimatvereine betreute.

Durch diese erfolgreiche deutsche Organisationsarbeit war zu Ende des Jahres 1919 die polnische Propaganda bereits stark eingedämmt. Sie hatte jedoch in der Zwischenzeit in Warschau alle Vorbereitungen getroffen, um zu einem neuen großen Schlage auszuholen, sobald die Interalliierten Kommissionen die Verwaltung den beiden Abstimmungsgebiete übernahmen. Das geschah Anfang Februar 1920. Die deutschen Truppen hatten schon vorher die Gebiete geräumt, an ihrer Stelle rückten Italiener in Marienwerder, Engländer und Italiener in Allenstein ein. Sie wurden später auf einzelne Kreisstädte verteilt. Am 12. Februar trafen dann die beiden Kommissionen mit einem großen Stab von Beamten und Offizieren ein. Die Regierungspräsidenten übergaben ihnen die Verwaltung und mußten sofort das Land verlassen. Die übrigen deutschen Beamten durften auf ihren Posten verbleiben, nur eine Loyalitätserklärung wurde von ihnen gefordert. Die Überwachung der Verwaltung wurde in den Zentralstellen durch interalliierte Beamte, in den Kreisen durch Kontrolloffiziere durchgeführt. Die Kommissionen bestanden aus je einem Engländer, Franzosen, Italiener, Japaner; den Vorsitz führte in Allenstein der englische Gesandte Rennie, in Marienwerder der italienische Staatssekretär Pavia. Die Interessen des deutschen Reiches wurden bei den Kommissionen durch je einen Reichskommissar, die des polnischen Staates durch je einen Generalkonsul wahrgenommen. Die Bevölkerung selbst wurde im Allen- [177] steiner Abstimmungsgebiet durch den Vorstand des Masuren- und Ermländerbundes vertreten, in Marienwerder durch den "Deutschen Ausschuß für Westpreußen", den die drei oben genannten Organisationen gemeinsam bildeten. Daneben stellten sich als Vertreter des in weitestem Maße nicht vorhandenen "polnischen Volkes in Masuren, Ermland und dem Weichselgebiet" die beiden großen polnischen Propagandaorganisationen vor, die in der Zwischenzeit in Warschau gebildet und gleichzeitig mit dem Eintreffen der Kommissionen nach Allenstein und Marienwerder übergesiedelt waren. Sie nannten sich "Komitet mazurski" und "Komitet warminski". Das erste hatte seinen Sitz in Allenstein und sollte Masuren erobern, das zweite bearbeitete in zwei Abteilungen von Allenstein aus das Ermland, von Marienwerder aus das westpreußische Abstimmungsgebiet. Die Leitung lag bezeichnenderweise überall in den Händen von Warschauer und Posener Polen. Und nun setzte ein unerhörter Propagandasturm ein. Viele Hunderte von Agitatoren waren in Warschau eigens für diesen Zweck ausgebildet worden und wurden jetzt in Scharen übers Land geschickt. Versammlungen über Versammlungen wurden abgehalten, wandernde Schauspieltruppen traten auf, unglaubliche Massen von Flugblättern überschwemmten Dörfer und Städte, drei neue Zeitungen erschienen, allerdings, was wiederum bezeichnend war, alle drei in deutscher Sprache. Aber auch das Druckmittel der Drohungen wurde verstärkt. Eine eigene bewaffnete Kampftruppe, 2000 Mann stark, die sogenannte Bojuwka, wurde angeworben. Sie hatte die Aufgabe, die polnischen Versammlungsredner überallhin zu begleiten und die deutschen Versammlungen nach Möglichkeit zu sprengen. Jenseits der Grenze aber wurde eine militärische Truppe zusammengezogen, die dazu bestimmt war, im Falle eines völligen Versagens der polnischen Propaganda in Masuren einzumarschieren, in Zusammenarbeit mit der Bojuwka einen Aufstand der Masuren vorzutäuschen und so eine gewaltsame Lösung durch vollendete Tatsache herbeizuführen. Doch alles Bemühen der Polen scheiterte an der festen Haltung der einigen deutschen Bevölkerung. Die Bojuwka wurde von der Kommission verboten, da ihr Treiben sehr bald gemeingefährlich geworden war. Die Polen lösten sie daraufhin wohl auf, behielten sie aber als Agenten in ihrem Sold, so daß sie nach wie vor eine unerträgliche Landplage bildeten. Aus welchen Elementen sie sich zusammensetzte, wurde gewissermaßen urkundlich festgelegt, als die deutsche Sicherheitspolizei in eine partitätische Abstimmungspolizei umgewandelt wurde. Die Bojuwkamänner meldeten sich geschlossen zur Aufnahme. Aber von den 1800 Mann, die sich vorstellten, wurden nur 150 zur ärztlichen Untersuchung zugelassen. Alle übrigen mußten ohne weiteres zurückgewiesen werden, weil sie einer Bedingung [178] nicht entsprachen, nämlich, "nicht vorbestraft" zu sein. Vor einem Überfall durch die Masurenwehr sind die Abstimmungsgebiete bewahrt worden. Wohl weniger dadurch, daß die militärischen Angriffspläne rechtzeitig der Allensteiner Kommission zur Kenntnis gebracht werden konnten, als vielmehr dadurch, daß inzwischen der Bolschewistenkrieg ausgebrochen und das polnische Heer in schwerste Bedrängnis geraten war. Im übrigen wäre auch die Masurenwehr ohne Zweifel auf den entschlossensten Widerstand der Bevölkerung in den Abstimmungsgebieten gestoßen. Nebenbei sei noch erwähnt, daß die Polen auch nicht unversucht ließen, ihrerseits, dem deutschen Beispiel entsprechend, wenigstens Teile der ermländischen und masurischen Bevölkerung vereinsmäßig zu organisieren. Sie gründeten einen polnischen Masurenbund - die Grüdungsversammlung fand in Warschau statt! - und ermländisch-polnische Volksvereine. Aber der Masurenbund brachte es auf noch nicht 200 masurische Mitglieder und ein Teil der ermländischen Polen gründete gar, schwer enttäuscht und verärgert durch das überhebliche Verhalten der leitenden Komiteemitglieder, einen "Bund zur Erhaltung des Ermlandes", der sich von dem Komitee lossagte, für den Verbleib des Ermlandes bei Deutschland eintrat, und sogar von der Kommission die Ausweisung aller Warschauer und Posener Polen forderte!

Schon lange vor diesem letzten beschämenden Schlag, der sie aus ihren eigenen Reihen traf, hatte die polnische Propagandaleitung erkannt, daß ihre Arbeit trotz aller Maßlosigkeit wirkungslos blieb. Aller Welt offenbar wurde dieser Mißerfolg, als die Durchführung der Abstimmung in Angriff genommen wurde. Die Kommissionen hatten bereits im April ein für beide Gebiete gleichlautendes Abstimmungsreglement ausgearbeitet und erlassen. Es hielt sich eng an die Bestimmungen der Art. 95 und 97. Als Stichtag für die Stimmberechtigung auf Grund langjähriger Ansässigkeit in den Abstimmungsgebieten wurde der 1. Januar 1905 festgesetzt. Jede Gemeinde sollte einen Abstimmungsbezirk bilden, die Abstimmung durch einen Abstimmungsausschuß durchgeführt werden, der aus zwei Deutschen und zwei Polen zusammenzusetzen war. Auch die Aufsichtsbehörden, die Kreiskontrollkommissionen, sollten in gleicher Weise paritätisch gebildet werden. Als Abstimmungstag wurde für beide Gebiete der 11. Juli festgesetzt. Die Kommissionen forderten dann die beiden Parteien, Deutsche und Polen, auf, Mitglieder für die Abstimmungsausschüsse zu benennen. Und nun ergab es sich, daß die Polen noch nicht einmal in 10 v. H. aller Wahlbezirke dazu in der Lage waren. Jetzt änderte die polnische Propagandaleitung ihre Taktik. Sie versuchte noch einmal die Kommissionen zu einseitiger Parteinahme für Polen zu gewinnen. Als das mißlang, erklärte sie kurzerhand den Abstimmungsstreik und begründete [179] ihn mit dem Vorwurf der Parteilichkeit der Kommissionen zugunsten der Deutschen! Im Warschauer Sejm wurde gleichzeitig der Antrag gestellt, die polnische Regierung sollte in Paris die Abberufung der Kommissionen und die Verschiebung des Abstimmungstermins verlangen. Gleichzeitig wurde eine Liste von Forderungen aufgestellt, die dazu bestimmt waren, die Arbeit der polnischen Propagandaorganisationen ganz einseitig zu stützen. Nur nach ihrer Erfüllung sollte der Abstimmungsstreik eingestellt werden. Es ist nicht bekannt, welche Aufnahme die Vorstellungen der Warschauer Regierung in Paris fanden. Tatsache aber ist, daß die Kommissionen in bedenklichem Maße den Forderungen der Polen nachzugeben begannen. An einem nur hielten sie fest: der Abstimmungstermin blieb bestehen. Und das war nach Lage der Dinge das einzig Wichtige. Darum begnügten sich die deutschen Vertreter der Bevölkerung mit formalen Protesten, um den Rechtsstandpunkt zu wahren, und da die Polen, wo sie es vermochten, sich wieder an den Arbeiten der Abstimmungsausschüsse beteiligten, so konnte die Abstimmung am 11. Juli 1920 ungestört von statten gehen. Sie hatte folgendes Ergebnis:

Im Abstimmungsgebiet Allenstein:

    Kreis    Anzahl der Gemeinden,
    die stimmten für
       Anzahl der abgegebenen
    Stimmen für
    Ostpreußen Polen Ostpreußen Polen
    Cletzko 121 28 625 2
    Lötzen 116 29 378 9
    Rössel 117 1 35 252 758
    Allenstein (Stadt)     1 16 742 342
    Osterode 244 4 46 385 1 043
    Johannisburg 198 34 036 14
    Allenstein (Land)   179 3 31 486 4 902
    Sensburg 190 34 334 25
    Neidenburg 142 1 22 233 330
    Eine Gemeinde mit
    gleichen Stimmen
    Ortelsburg 197 48 204 511
    Lyck 190 36 534 44

    Insgesamt   1 695 9 363 209 7 980


Im Abstimmungsgebiet Marienwerder:

    Kreis   Insgesamt   Zahl der abgegebenen Stimmen
    für
    Ostpreußen
    für Polen
      überhaupt  
    in Hundert-
    teilen
    Marienwerder 27 422 25 607 1 779 6,49
    Rosenberg 34 628 33 498 1 073 3,10
    Stuhm 24 958 19 984 4 904 19,07  
    Marienburg 17 996 17 805   191 1,06

    Insgesamt   105 004   96 894 7 947 7,58

[180] Es hatten also im Abstimmungsgebiet Marienwerder 92,4 v. H. der Abstimmungsberechtigten, im Abstimmungsgebiet Allenstein gar 97,8 deutsch gestimmt. In den Abstimmungsgebieten Geborene aber nicht Ansässige hatten in stattlicher Anzahl von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht, 128 000 im Abstimmungsgebiet Allenstein, 24 000 in Marienwerder. Da die Stimmzettel dieser Abstimmungsberechtigten in besondere Urnen abgegeben und getrennt ausgezählt werden mußten, konnte im übrigen nachgewiesen werden, daß diese Stimmen keineswegs, wie polnische Publizisten hinterher behaupteten, das Gesamtergebnis eindeutig zugunsten der Deutschen beeinflußt haben. Es ist durch sie nur die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen erhöht, die Verhältniszahl der deutschen zu den polnischen Stimmen aber nicht geändert worden.

Diese Ergebnisse haben wohl mit nicht zu überbietender Eindeutigkeit klargelegt, welchem Staate die Abstimmungsgebiete nach dem Willen der Bevölkerung angehören sollen. Aber ihre Bedeutung wird nach der grundsätzlichen Seite hin noch dadurch vertieft, daß die Abstimmung in beiden behandelten Gebieten gleichzeitig eine nationale Auseinandersetzung darstellte. Sie konnte ja auch nur diesen tieferen Sinn haben, da ja, wie oben bereits gesagt wurde, dem polnischen Staate nur Gebiete mit unzweifelhaft polnischer Bevölkerung zugeteilt werden sollten, demnach die Auflage der Abstimmung nichts anders bedeuten konnte, als die Feststellung der Nationalitäts-Verhältnisse in den strittigen Gebieten. In der Tat ist die Abstimmung von der Bevölkerung der Abstimmungsgebiete durchaus als eine nationale Kundgebung aufgefaßt worden. Als solche betrachtet hat sie nun folgende höchst wertvolle Feststellungen ergeben: Die Masuren sind ihrer Nationalität nach Deutsche und nicht, wie die polnischen Sachverständigen in Paris vorgaben, ein polnischer Stamm. Damit wurde allerdings nur bestätigt, was für die Masuren selbst, aber auch für jeden andern Kenner der Verhältnisse selbstverständlich war. Denn die Masuren sind nicht nur nach ihrem nationalen Willen, sondern auch nach ihrer Abstammung keine Polen. Sie sind ein Grenzvolkstum, entstanden im 16. Jahrhundert in der südlichen Grenzzone Ostpreußens durch Blutmischung masovischer Einwanderer mit den bereits vorher dort ansässigen altpreußischen und deutschen Siedlern. Daß sie noch heute zu einem Teil neben der deutschen eine eigene Haussprache benutzen - nach der Volkszählung von 1925 gaben 41 375 masurisch als Muttersprache an - ändert nichts an der Tatsache, daß ihre Kultur genau so deutsch ist wie ihr nationaler Wille. Nicht weniger bedeutungsvoll aber war die zweite Feststellung, daß auch die beiden sprachlich-polnischen Minderheiten im südlichen Ermland wie im Abstimmungsgebiet Westpreußen keineswegs im ganzen Umfange als national-polnische Minderheiten [181] zu betrachten sind. Nach der Volkszählung von 1910 gab es im Ermland 41 527, im späteren Abstimmungsgebiet Westpreußen 22 194 Bewohner mit polnischer Muttersprache. Bei der Abstimmung aber wurden nur 5971 und 7947 polnische Stimmen abgegeben. Das heißt, noch nicht einmal die Hälfte der Polnischsprechenden im Abstimmungsgebiet Westpreußen, in Ermland gar nur ein Viertel bekannten sich als zur polnischen Nationalität zugehörig. Daß diese Willenskundgebung nicht etwa nur durch die Zeitumstände bedingt war, sondern einem tatsächlichen Zustande entspricht, haben im übrigen alle Wahlen in den Jahren nach der Volksabstimmung vollauf bestätigt Die Liste der national-polnischen Minderheit erzielte bei der letzten Reichstagswahl vom 20. Mai 1928 im Ermland nur noch 2561, im Regierungsbezirk Westpreußen 2315 Stimmen. Auch die Entwicklung des polnischen Minderheitsschulwesens auf Grund der Preußischen Verordnung zur Regelung des polnischen Minderheitschulwesens vom 31. Dezember 1928 beweist schlagend die Richtigkeit unserer Behauptung. Obwohl diese Regelung, aufgebaut auf dem allerliberalsten Grundsatz: "Minderheit ist, wer will", so großzügig ist, daß sie auf jede Nachprüfung der Willenskundgebung, ja sogar der Bedürfnisfrage verzichtete, hat der Polnische Schulverein in ganz Ostpreußen doch nur acht polnische Schulen ins Leben zu rufen vermocht. Vier im ehemaligen Abstimmungsgebiet Westpreußen mit insgesamt 108 Kindern, und im ehemaligem Abstimmungsgebiet Allenstein ebenfalls nur vier mit insgesamt 61 Kindern. So wird allseits, und nur in noch stärkerem Maße bestätigt, was bereits als Ergebnis der Volksabstimmung festzustellen war: Sprache ist keineswegs gleichzusetzen mit Nationalität. Besonders wenn sie nicht mehr ist, als ein Dialekt, der seit Jahrhunderten die enge Verbindung mit der Stammsprache verloren und ihre Entwicklung nicht mitgemacht hat. Die starke Divergenz zwischen Sprache und Nationalität im Ermland wie im Kreise Stuhm erklärt sich im übrigen ohne weiteres aus der Geschichte der Entstehung dieser beiden Sprachinseln. Ihre Bewohner sind Nachfahren polnischer Kolonisten, die im 16. Jahrhundert dort angesiedelt wurden, da beide Gebiete durch die andauernden kriegerischen Wirren und die Pest stark entvölkert waren. Räumlich weit entfernt vom Stammvolk inmitten deutschen Siedlungsraumes angesetzt, sind beide polnischen Volkssplitter zu einem Teil bereits in der deutschen Umgebung aufgegangen, zu einem anderen Teil haben sie ihren polnischen Dialekt zwar noch erhalten, rechnen sich aber zur deutschen Nationalität, und zu einem dritten geringen Teil nur sind sie durch die allpolnische Propaganda der letztvergangenen Jahrzehnte dem Nationalpolentum gewonnen worden.

So eindrucksvoll und so unanfechtbar das Ergebnis der Volksabstimmung aber auch war, um die Früchte ihrer, mit unübertreff- [182] licher Einmütigkeit durchgeführten Willenskundgebung sind beide Abstimmungsgebiete dennoch gebracht worden. Die endgültige Grenzfestsetzung durch die Alliierten konnte nicht umhin, im Abstimmungsgebiet Allenstein den Polen wenigstens ein kleines Schmerzensgeld zu zahlen. Drei an der alten westpreußischen Grenze gelegenen Dörfer, Klein Nappern, Groschken und Lobenstein mußten an Polen abgetreten werden. Ungleich schlimmer wurde das Abstimmungsgebiet Westpreußen getroffen. Man übereignete den Polen fünf Ortschaften an der Weichsel, Johannisdorf, Außendeich, Neu Liebenau, Kleinfelde und Kramersdorf, dazu das ganze rechte Weichselufer mitsamt dem Hafen von Kurzebrack. Die Grenzlinie wurde überdies so gezogen, daß sie mehrfach den Deich schneidet und jeden geregelten Deich- und Uferschutz unmöglich macht. Völlig mißachtet aber wurde die Bestimmung des Art. 97, der für jeden Fall "der Bevölkerung Ostpreußens zum Besten ihrer Interessen unter billigen Bedingungen den Zutritt zur Weichsel und ihre Benutzung für sich, ihre Waren oder ihre Schiffe sichert". Dieser also ausdrücklich auch für die Schiffahrt verbürgte Zugang zur Weichsel wurde so hergestellt, daß der Hafen von Kurzebrack, der einzige Hafen an der deutsch-polnischen Weichselgrenze, den Polen übergeben, dafür aber in seiner Nähe an einer auf den Deich führenden kleinen Straße eine Tafel angebracht wurde, deren Inschrift besagt, hier befände sich der freie Zugang Ostpreußens zur Weichsel nach Art. 97 des Friedensvertrages von Versailles. Erlaubnisscheine zum Betreten des Weichselufers wären in der Starostei von Mewe zu haben. Mewe liegt 15 km entfernt auf dem andern Ufer der Weichsel. Es hält schwer, diese Art der Ausführung eines Friedensvertrages nicht für eine offene Verhöhnung zu halten.

Aber auch die innere Beruhigung, die nach dieser eindeutigen Klarstellung der Nationalitätenverhältnisse in den Abstimmungsgebieten erhofft wurde, ist ausgeblieben. Die Polen denken nicht daran, die Volksabstimmung als endgültige Entscheidung hinzunehmen. Ihre Presse und ihre politischen Publizisten sind nach wie vor beflissen, in der öffentlichen Meinung ihres Landes wie der übrigen Welt die unwahre, geradezu fantastische Behauptung zu propagieren, es gäbe in Ostpreußen 3 - 400 000 Polen. Höchste polnische Staatsbeamte sprechen in offiziellen Reden von den unerlösten Gebieten Masuren, Ermland und Weichselland. Der Westmarkenverein in Posen und der Bund zur Errettung Masurens in Warschau versuchen immer erneute Propagandavorstöße in die ehemaligen Abstimmungsgebiete. Fünf Monate nach dieser Volksabstimmung wurde zu diesem Zweck der Bund der Polen in Ostpreußen mit dem Sitz in Allenstein gegründet. Er hat allerdings, trotz seinen zahlreichen Unternehmungen, Banken, Genossenschaften, Vereinen, Zeitungen und trotz seiner erwiesenen [183] Unterstützung durch die vier (!) polnischen Konsulate in Ostpreußen, keinerlei Erfolge bisher erzielt, wie oben zahlenmäßig festgestellt werden konnte. Aber eines erreicht die allpolnische Propaganda doch. Sie trägt immer wieder das Moment der Unruhe in die ostpreußischen Grenzgebiete, die doch schon an und für sich schwer genug geprüft sind. Denn auch sie leiden ja in immer stärkerem Maße an den harten wirtschaftlichen Folgen, die der Weichselkorridor, die räumliche Trennung vom deutschen Reich für ganz Ostpreußen mit sich gebracht hat. Auch sie haben mit dem Korridorgebiet und Posen ihre besten und räumlich nächstgelegenen Absatzgebiete verloren und sind gezwungen, neue um ein vielfaches entferntere Absatzgebiete zu suchen. Das gilt nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für die besonders im Abstimmungsgebiet Allenstein einst blühende Holzindustrie. Auch sie leiden, wie ganz Ostpreußen, unter der Standortverschiebung zu dem allen deutschen Ostgebieten gemeinsamen Markt Berlin, die als Folge der Grenzziehung eingetreten ist. Solange Ostpreußen, Westpreußen und Posen in nationalwirtschaftlicher Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Grenzen des gleichen Staates standen, konnte die Ungunst der geographischen. Lage, der größeren Entfernung vom Berliner Markt durch besondere Fürsorgemaßnahmen des Staates, durch gestaffelte Frachttarife ausgeglichen, Ostpreußen gegenüber den günstiger liegenden Nachbarprovinzen konkurrenzfähig erhalten werden. Heute ist das infolge des Korridors nicht mehr möglich. Posen und Westpreußen, in der Hand eines Staates, der mit Deutschland in schärfstem Wirtschaftskampf liegt, vermögen heute ihre günstigere Lage rücksichtslos auszunutzen. Erschwert wird die Lage für Ostpreußen dadurch, daß Posen und Westpreußen heute dank den billigen polnischen Arbeitskräften erheblich geringere Produktionsunkosten haben als Ostpreußen. Seine Wirtschaft ist, wie die ganze deutsche Wirtschaft, beschwert durch die allgemeinen Lasten, die das Kriegsende mit sich brachte, darüber hinaus aber schwer getroffen durch die eine starke Steigerung der Produktionsunkosten verursachende Auswirkung des Korridors. Die verteuerte Lebenshaltung bedingt höhere Löhne: die Rohstoffe, Kohle, Eisen, Düngemittel sind infolge der erhöhten Frachten in untragbarem Maße verteuert, der deutsche und der ausländische Anleihemarkt versagt sich der ostpreußischen Wirtschaft, der Zinsfuß ist in Ostpreußen um 2 v. H. höher als im übrigen Deutschland. Der durch alle diese Ursachen bedingten Steigerung der Produktionsunkosten steht aber, wie wir oben sahen, eine Erhöhung auch der Absatzunkosten gegenüber. Das aber bedeutet Unrentabilität der Wirtschaft. Sie bedroht ohne Zweifel ganz Ostpreußen aufs schwerste.

Darum fordert Ostpreußen und mit ihm das ganze deutsche Volk zu Recht, daß ein Zustand beseitigt werde, der sich heute schon als [184] unerträglich erwiesen hat. Die Grenzziehung im deutschen Osten stellt eine schwere Verletzung nationaler Rechte dar, weil sie, wie Steine auf dem Brett, weite Gebiete verschob, ohne daß die Bevölkerung befragt wurde. Sie ist wirtschaftlich unmöglich und politisch verfehlt, weil sie eine dauernde Bedrohung des Friedens bedeutet. Die Abstimmungsgebiete aber vermögen ihrerseits die Forderung nach Revision noch durch eins zu begründen. Sie haben durch die Abstimmung, durch ihren Verlauf wie durch ihr Ergebnis den Beweis erbracht, daß die Grundlagen, auf die sich die Forderung der Abstimmung stützte, völlig falsch waren, auf einseitiger, bewußt fälschender Information beruhten. Was an diesem Teil der Friedensbedingungen möglich war, warum sollte das nicht an allen übrigen Teilen, soweit sie die deutsche Ostgrenze betreffen, ebenfalls möglich gewesen sein, da ja doch die Gewährsmänner die gleichen waren? Hinsichtlich der Abstimmungsgebiete ist die Nachprüfung der Stichhaltigkeit der Grundlagen durch die Abstimmung selbst erfolgt, bei den ohne Abstimmung verschobenen Gebieten muß sie nachgeholt werden. Dieses Mal aber durch wirkliche Sachverständige.


Schrifttum

M. Worgitzki, Geschichte der Abstimmung in Ostpreußen.

G. Lawin, Die Volksabstimmung in Westpreußen.

Dr. L. Wittschell, Die völkischen Verhältnisse in Masuren und dem südlichen Ermland.

Dr. K. Keller, Die fremdsprachige Bevölkerung in den Grenzgebieten des deutschen Reiches.

Dr. W. Recke, Die polnische Frage als Problem der europäischen Politik.

Karte siehe Polnische Abtretungsgebiete Seite 260.

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Die deutsche Volksgruppe in Polen 1934-39

Deutschtum in Not! Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches,
besonders das Kapitel "Das Deutschtum in Polen."

Das Grenzlanddeutschtum, besonders das Kapitel "Das Grenzlanddeutschtum im polnischen Staate."

Gebiets- und Bevölkerungsverluste des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918

Das Versailler Diktat. Vorgeschichte, Vollständiger Vertragstext, Gegenvorschläge der deutschen Regierung

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Zehn Jahre Versailles
in 3 Bänden herausgegeben von
Dr. Dr. h. c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger