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Bd. 3: Der deutsche Landkrieg, Dritter Teil:
Vom Winter 1916/17 bis zum Kriegsende

[598] Kapitel 10: Das Ende des Krieges an der Westfront
General der Infanterie Hans v. Zwehl

1. Der Waffenstillstand.

Die um Mitte August von der Obersten Heeresleitung gegebene Anregung auf Einleitung von Waffenstillstandsverhandlungen hatte bis Mitte September keine äußerlich bemerkbaren Folgen gezeitigt. Ende September wurde das Ansuchen lebhaft erneuert.

Während des Notenwechsels zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und der deutschen Regierung im Monat Oktober hatte die Oberste Heeresleitung in Spa auch mit Vorbereitungen für die Waffenstillstandsbedingungen begonnen. An die Spitze der zu den Verhandlungen bestimmten Kommission trat der General der Infanterie v. Gündell, ein durch seine Tätigkeit bei der Haager Konferenz in Fragen des Völkerrechtes bewanderter, auch fachkundiger Offizier. Außerdem gehörten der Kommission eine Anzahl von Offizieren des Heeres und der Marine an. Als Vertreter der Reichsregierung war der im Hauptquartier anwesende Staatssekretär a. D. v. Hintze in Aussicht genommen.

Man war sich deutscherseits über die Notwendigkeit erheblichen Entgegenkommens, namentlich in der Frage der Räumung des besetzten belgischen und französischen Gebiets, von vornherein klar. Die Oberste Heeresleitung hoffte entsprechend den Schwierigkeiten der Räumung und da das deutsche Heer, wie selbst Ende Oktober als feststehend galt, weder geschlagen noch gar in seiner Widerstandsfähigkeit als völlig zerbrochen betrachtet wurde, dafür angemessene Fristen ins Auge fassen zu können. - Für die geordnete Rückführung des Materials wären mehrere Monate, für den Abbau der Geschütze an der flandrischen Küstenfront etwa ein halbes Jahr nötig gewesen. Die Erwägungen sind infolge der Ereignisse bedeutungslos geworden.

In Verfolg des diplomatischen Notenwechsels traten unter Vorsitz des Marschall Foch am 25. Oktober die Führer der Alliierten - Pétain für die Franzosen, Haig für die Engländer, Pershing für die Amerikaner - zusammen, da der französische Ministerpräsident Clemenceau die ihm von Wilson überlassenen deutschen Anträge an Foch übergeben hatte.1 Über die Notwendigkeit, einen [599] Waffenstillstand abzuschließen, waren alle einig. Haig befürwortete gemäßigte Bedingungen: Räumung der besetzten Gebiete einschließlich Elsaß-Lothringens, Auslieferung des erbeuteten Eisenbahnmaterials. Die Deutschen seien nicht geschlagen, sondern tapfer kämpfend in guter Ordnung zurückgegangen, die verbündeten Armeen der Entente dagegen am Ende ihrer Kräfte und dringend ruhebedürftig. Bei einer Überspannung der Waffenstillstandsbedingungen sei mit der Möglichkeit zu rechnen, daß Deutschland sie ablehne, sein Nationalgefühl sich aufs äußerste rege, der Krieg verlängert würde. Er habe aber schon genug Opfer gekostet. Die erzwungene Räumung der besetzten Gebiete und Elsaß-Lothringens bewiese an sich schon den Sieg. Darauf wurde Pershing um seine Ansicht gefragt; er wich mit der Bemerkung aus, er wollte zunächst die Ansicht des Generals Pétain hören. Dieser war, wie nicht anders zu erwarten, für schärfere Bedingungen: der Waffenstillstand müsse es dem Gegner unmöglich machen, den Kampf noch einmal wieder aufzunehmen, und die Alliierten in die Lage versetzen, die Friedensbedingungen zu befehlen. Das erfordere Abgabe aller Geschütze, so daß das deutsche Heer nur mit Handfeuerwaffen nach Hause ginge. Als einfachstes Mittel zur Erreichung dieses Zieles bezeichnete Pétain Festsetzung so kurzer Räumungsfristen, daß das Heeresgerät nicht abgeführt werden könnte. Außerdem forderte er Besetzung des linken Rheinufers und eine neutrale Zone von 50 km Tiefe auf dem rechten, hielt es aber für wahrscheinlich, daß diese Bedingungen von Deutschland abgelehnt werden würden. Pershing schloß sich diesen Vorschlägen nunmehr an; Foch nahm sie als die seinigen auf mit der Begründung, die deutsche Armee dürfe nicht kampffähig an der Grenze stehen bleiben. Im Obersten Rat hielten einige Mitglieder diese Bedingungen noch für zu milde. Als aber Foch erklärte, das gesteckte Ziel würde durch sie erreicht, und er auf Anfrage, ob durch schärfere Forderungen der Krieg verlängert werden würde, eine bündige Antwort ablehnte, blieb es bei diesen wesentlichen Bedingungen; nur fand auf Verlangen der Admirale noch ein besonders harter Zusatz betreffend Ablieferung des größten Teils der deutschen Kriegsflotte Annahme. Auch hiergegen hatte Lloyd George Bedenken geäußert, in der Besorgnis, dadurch den Krieg zu verlängern.

Da kein Grund vorliegt, an der Richtigkeit dieser französischen Darstellung zu zweifeln, ist die Annahme berechtigt, Deutschland hätte bei kraftvoller Festigkeit in den späteren Verhandlungen mehr erreichen können, als unter der Wirkung der Revolution gelang. Daß später, als die Gegner die völlige Auflösung des deutschen Heeres erkannten, die Bedingungen von Heißspornen noch als zu milde angesehen worden ist, daß auch Foch von ihnen nicht befriedigt war, ist erklärlich. Wie die Verhältnisse sich in Deutschland zwischen dem 31. Oktober, dem Tage der Festsetzung dieser Forderungen, und dem 11. November entwickelten, wußte man weder im Lager der Alliierten noch in Deutschland.

Als Vorsitzender der deutschen Waffenstillstands-Kommission war der bis [600] dahin schon in den Vorarbeiten beschäftigte General v. Gündell von der Obersten Heeresleitung in Aussicht genommen. Nach allen Gepflogenheiten früherer Kriege mußte es ein Soldat sein, dem zur Unterstützung in politischen Fragen ein Diplomat beizugeben war. Statt dessen wurde aber von dem Reichskanzler Prinz Max von Baden unmittelbar vor der Abreise der Staatssekretär Erzberger eingeschoben. Die dabei ins Werk gesetzten Intriguen und ob dieses Vordrängen auf Erzbergers Machenschaften zurückzuführen ist, können hier als nebensächlich außer Betracht bleiben. Keinesfalls kann man dem General v. Gündell, einem in Fragen des Kriegsrechtes erfahrenen, sprachkundigen, tatkräftigen Offizier, einen Vorwurf daraus machen, daß er es ablehnte, unter Erzberger in der Kommission zu amtieren. Es konnte - das war vorauszusehen - dabei nichts Gutes herauskommen. Vielleicht hat das Berliner Kriegskabinett geglaubt, durch einen Zivilisten bei den Verhandlungen bessere Bedingungen zu erzielen als durch einen General; eine Erwartung, die sich allerdings, wie sich bald zeigte, als durchaus irrig erwies.

Erzberger traf am 7. November morgens in Spaa ein und fuhr, nachdem er von den bis dahin eingeleiteten Vorarbeiten Kenntnis erhalten hatte, 12 Uhr mittags mit dem Generalmajor v. Winterfeldt (früher deutscher Militärattaché in Paris), dem Grafen Oberndorff vom Auswärtigen Amt, dem Kapitän zur See Vanselow als Marinesachverständigen und wenigen, zu Sekretär- sowie Dolmetscherdiensten bestimmten Personen an die Front weiter.

Das Oberkommando der Alliierten war benachrichtigt. Nach einigen Fährlichkeiten passierte die Kommission 9 Uhr 20 Minuten bei La Capelle die Gefechtsfront. Es wäre nicht schwierig gewesen, die Bevollmächtigten in wenigen Autostunden in den Wald von Compiègne zu bringen. Statt dessen wurden sie während der Nacht im Auto und im Sonderzuge herumgefahren, bis sie sich bei Tagesanbruch auf der Eisenbahnklaue eines Geschützes befanden. Für Geländekundige wurde bald klar, daß sie im Walde von Compiègne standen. Ob die Alliierten über die in diesen Tagen in Kiel und Wilhelmshaven sich abspielenden Matrosenmeutereien, vielleicht auch schon über den Umsturz in München, die Einleitungen dazu in Berlin unterrichtet waren und aus den Verzögerungen sich Nutzen für die Verhandlungen sichern wollten, mindestens eine weitere Klärung der Lage erwarteten, darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. Tatsache ist aber, daß sie während der folgenden Verhandlungen mit den verschiedensten kleinlichen Kniffen die Verhandlungen erschwerten und sich bemühten, die Deutschen immer schärfer unter Druck zu bringen, um sie für die harten Bedingungen gefügig zu machen.

Am 8. November, 9 Uhr vormittags, fand die erste Begegnung mit den feindlichen Bevollmächtigten im Sonderzuge des Marschalls Foch statt. Die Formen waren gemessen, der Ton bisweilen unvornehm, hämisch. Von den Feinden hatten an dem Verhandlungstisch Platz genommen: Marschall Foch, [601] General Weygand, sein Stabschef, Admiral Wemysz und der Admiral Hope, ihnen gegenüber die vier deutschen Bevollmächtigten. "Nach einer kleinen Pause frostigen Schweigens", so berichtet ein Beteiligter, "fragte Foch halb zu seinem Chef gewandt: »Was wünschen diese Herren?« (Que désirent ces messieurs?), - als ob er es nicht gewußt hätte?! Darauf entspann sich eine kurze Debatte in ziemlich schroffen Formen, ob die Deutschen gekommen seien, um zu verhandeln oder nur um die Bedingungen entgegenzunehmen? Es war eine ebenso peinliche, wie kleinliche und unvornehme Szene. Der Sieger legte offenbar Wert darauf, den am Boden Liegenden noch einen Tritt zu versetzen. Das Wort »Verhandlung« mußte von nun an sorgfältig vermieden werden. Schließlich kam man aber doch so weit, daß General Weygand auf Anweisung Fochs die Bedingungen vorlesen konnte."

Daß sie niederschmetternd waren, wird ihre Wiedergabe erweisen. Insbesondere empfand man die Frist von 72 Stunden für Annahme oder Ablehnung als maßlos schroff. Dieser Punkt war um so bedeutungsvoller, als eine Übermittlung der Bedingungen an die deutsche Oberste Heeresleitung durch Funkspruch abgelehnt und nur eine Kurierbeförderung zugestanden wurde, auch ein lediglich aus Menschlichkeitsgründen vorgebrachter Antrag auf sofortiges Einstellen des Blutvergießens keine Annahme fand. Erzberger konnte nur einen kurzen Funkspruch an die Oberste Heeresleitung geben,2 die stattgehabten Besprechungen hätten dargetan, daß die übergebenen Bedingungen Verabredung der feindlichen Regierungen seien, daß Foch Fristverlängerung und Waffenruhe ablehne; es sei nicht anzunehmen, daß über die entscheidenden Punkte Gegenvorschläge Erfolg hätten.

Es gelang erst am Nachmittag, noch einige Abdrücke der Bedingungen zu erlangen und dann erst konnte der Dolmetscheroffizier (Rittmeister v. Helldorff) als Kurier abgeschickt werden, der aber an diesem Tage nicht mehr über die Front hinaus kam.

Bis zum Abschluß des Vertrages am 11. November haben zwar mehrere Besprechungen zwischen dem Generalmajor v. Winterfeldt und dem General Weygand über militärische, zwischen dem Grafen Oberndorff und General Weygand über allgemeine, zwischen dem Kapitän Vanselow und dem englischen Marinesachverständigen über Flottenfragen stattgefunden, aber auch diese erst auf wiederholtes Drängen. Die beiderseitigen Vorsitzenden, Erzberger und Foch, hatten daran keinen Anteil, da die Alliierten den nicht bindenden Charakter der Besprechungen betonen wollten. Übrigens wurden den Deutschen alle möglichen Schwierigkeiten gemacht, um die Verbindung mit der Obersten Heeresleitung zu unterhalten. Es hätte sich ohne große Umstände eine Drahtverbindung zwischen dem Walde von Compiègne und Spaa einrichten lassen, trotz wiederholter An- [602] träge wurde dies abgelehnt. Die Deutschen waren auf den zeitraubenden Kurierdienst angewiesen. Es sollte sich später herausstellen, daß die bei den mündlichen Besprechungen gegebenen Zusicherungen nicht gehalten wurden und daß das Wort der französischen Generale: "Es steht nichts zwischen den Zeilen" (Il n'y a rien entre les lignes), die Versicherung "Was nicht im Vertrag drin steht, steht nicht drin", nicht gehalten wurde, daß im Gegenteil verschiedene Verschärfungen hineininterpretiert worden sind.

Da die deutschen Kommissionsmitglieder, von dem Verhandlungsweg abgeschnitten, sich auch von der Außenwelt völlig getrennt sahen, haben sie erwogen, ob es nicht angezeigt wäre, nach Spaa zurückzukehren; sie haben es unterlassen, weil dadurch die Versäumnis der 72stündigen Frist - es war der 11. November, 11 Uhr vormittags französische Zeit - eintreten könnte. Störend machte sich geltend, daß die Zahl der entsendeten Sachverständigen zu gering war. Die zweite Staffel der Kommissionsmitglieder traf erst in der Nacht vom 9. zum 10. November ein, obschon sie vorsorglich bereits bis in das Hauptquartier der Gruppe Deutscher Kronprinz vorgeschoben worden war.

Am Abend des 10. November ging endlich ein langes Telegramm der Obersten Heeresleitung mit den von ihr verlangten Milderungen für die Bedingungen ein. Es waren ungefähr dieselben, um die am 9. und 10. in großenteils vergeblichen Besprechungen mit den französischen Generalen verhandelt worden war. Zum Schluß enthielt das Telegramm noch den Zusatz: Gelänge Durchsetzung dieser Punkte nicht, so wäre trotzdem abzuschließen unter flammendem Protest und Hinweis auf die nicht nur sachlich schwer erträglichen, sondern auch technisch undurchführbaren Punkte. An der Übertragung dieser chiffrierten Depesche in Klarschrift wurde noch gearbeitet, als ein zweiter, offener, mit "Reichskanzler" unterschriebener Funkspruch eintraf, der Erzberger und die Bevollmächtigten allgemein ermächtigte, den Waffenstillstand abzuschließen. Erzberger sagt selbst in seinen Erlebnissen, die offene Depesche habe ihn "ungemein peinlich berührt, da das Resultat der zweitägigen Verhandlungen erheblich in Frage gestellt war". Wenn auch die hier und da verbreitete Angabe, Foch habe die Nachricht von dem Ausbruch der Revolution während der Verhandlungen erhalten und diese darauf abgebrochen, nicht den Tatsachen entspricht, so ist doch ohne besonderen Scharfsinn zu erkennen, daß das Telegramm die Haltung der Alliierten erheblich beeinflussen mußte. Sie wußten jetzt, daß die neue Regierung bereit war, auf alle Bedingungen einzugehen. Es kam also nur darauf an, gegen die Kommission fest zu bleiben; dann war der auch von ihnen selbst dringend gewünschte Waffenstillstand selbst unter den härtesten Bedingungen erreichbar. Es war unverantwortlich und ein Zeichen schlimmster Unkenntnis der Folgen, den Funkspruch in Klarschrift zu geben. Wer für diesen Fehler verantwortlich war, ist nicht aufgeklärt. Erzberger hat sich auf den Standpunkt gestellt, der Funkspruch ermächtige die Bevollmächtigten zur Unterschrift, befehle [603] sie aber nicht. Er werde nur unterschreiben, wenn er dies für richtig halte. Der Gedanke ist gesund; um ihn aber nötigenfalls in eine Tat umzusetzen, d. h. abzulehnen, dazu hätte angesichts der unvermeidlichen Folgen ein hohes Maß von politischem Mut gehört.

In der am 11. November, 2 Uhr 15 Minuten morgens, beginnenden zweiten und letzten Vollsitzung der beiderseitigen Bevollmächtigten wurde das "Abkommen" (convention) geschlossen, dessen wesentlichste Bestimmungen folgendes festsetzten:

1. Einstellung der Feindseligkeiten zu Lande und in der Luft sechs Stunden nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes.

2. Sofortige Räumung der besetzten Gebiete: Belgien, Frankreich, Luxemburg sowie Elsaß-Lothringen. Die Räumung muß innerhalb 15 Tagen durchgeführt sein. - Es hatte eine Debatte darüber stattgefunden, daß Elsaß-Lothringen, wie die Alliierten wollten, als "pays envahi" bezeichnet werden sollte. Man einigte sich auf die vorstehende Fassung. - Für die Räumung wurden drei Zonen festgesetzt, die am 5., 10. und 15. Tage frei sein mußten.

3. Freilassung der Geiseln, Rückführung der Einwohner binnen 15 Tagen.

4. Überlassung von Kriegsmaterial an die Alliierten: 5000 Kanonen (2500 schwere, 2500 Feldgeschütze), 25 000 Maschinengewehre, 3000 Minenwerfer, 1700 Flugzeuge (es waren 2000 gefordert worden, die aber auf Vorstellung, daß sie nicht vorhanden seien, vermindert wurden).

5. Räumung des linksrheinischen Gebiets sowie der Brückenköpfe Mainz, Coblenz, Köln mit einem Halbmesser von 10 km und Besetzung durch die Alliierten.

6. Zerstörungen im geräumten Gebiet dürfen nicht vorgenommen werden, keine Rückführung von Einwohnern.

7. Keine Zerstörung von Verkehrsmitteln und Straßen. Nach eingehender Debatte wurde bestimmt, daß von den Deutschen abgeliefert werden sollten: 5000 gebrauchsfertige Lokomotiven, 5000 Lastkraftwagen in so kurzen Fristen, daß die Innehaltung von vornherein ausgeschlossen war.

8. Beseitigung der deutscherseits gelegten Minen und Sprengvorrichtungen innerhalb 48 Stunden. Es wurde betont, daß dieser Verpflichtung nicht mit Sicherheit nachgekommen werden könnte.

9. Requisitionsrecht der Alliierten in allen besetzten Gebieten. Der Unterhalt der Besatzungstruppen geht zu deutschen Lasten. Auf Anfrage erklärte Foch, daß die Besatzungsstärke auf 50 Divisionen höchstens steigen dürfe. Darauf hingewiesen, daß die Deutschen im Frieden dort 2½ Armeekorps gehabt und die Unterbringung so starker gegnerischer Kräfte zur Unmöglichkeit würde, mindestens die schwersten Bedrückungen hervorrufe, erwähnte Foch nur: er könne eine genaue Zahl nicht angeben, er wolle die Besatzung mit möglichst wenig Truppen durchzuführen suchen.

[604] 10. Auslieferung der Gefangenen seitens Deutschlands ohne Recht auf Gegenseitigkeit. Die Zurückführung der deutschen Kriegsgefangenen blieb der Regelung im Präliminarfrieden vorbehalten.

11. Betrifft Versorgung transportunfähiger Kranker.

12. bis 16. Regelung des Rückzuges deutscher Truppen aus Rußland, Österreich-Ungarn, Rumänien, Türkei; Verzicht auf die Friedensverträge von Brest-Litowsk und Bukarest.

17. Abzug der Deutschen aus Ostafrika.

18. Zurückbeförderung der Zivilinternierten, der Geiseln, der im Anklagezustand Befindlichen oder Verurteilten, ohne Recht auf Gegenseitigkeit.

19. Finanzielle Bestimmungen. Sie enthielten u. a. nur das kurze Wort: "Schadenersatz" (Réparation des dommages), worüber nicht diskutiert wurde; ferner Rückgabe des von Rußland und Rumänien ausgelieferten Goldes3 an die Alliierten.

20. bis 33. Bestimmungen hinsichtlich der Seemacht; hervorzuheben ist daraus: Ablieferung aller zur Zeit vorhandenen Unterseeboote (Unterwasserkreuzer und Minenleger einbegriffen), sowie von der Flotte 10 Linienschiffe, 6 Panzerkreuzer, 8 Kleine Kreuzer, 50 Zerstörer neuesten Typs. Nach Leistung der Unterschrift wurde noch eine Liste vorgelegt, nach der abzuliefern waren: die Linienschiffe "König", "Bayern", "Großer Kurfürst", "Kronprinz Wilhelm", "Markgraf", "Friedrich der Große", "König Albert", "Kaiserin", "Prinzregent Luitpold", "Kaiser"; die Panzerkreuzer "Hindenburg", "Derfflinger", "Seydlitz", "Moltke", "von der Tann", "Mackensen"; die Kleinen Kreuzer "Brummer", "Bremse", "Köln", "Dresden", "Emden", "Frankfurt", "Nürnberg", "Wiesbaden". - Die Aufhebung der Blockade wurde abgelehnt.

34. Die Dauer des Waffenstillstandes wird mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf 36 Tage festgesetzt und die Bildung einer ständigen internationalen Waffenstillstandskommission vorgesehen.

Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgte 5 Uhr morgens durch Marschall Foch, Admiral R. E. Wemyß und die vier deutschen Delegierten; in der Tat war es schon 5 Uhr 30 Minuten, und die Fristen begannen zu laufen. Die Verhandlungen hatten sich in den Grenzen der kühlsten Höflichkeit abgespielt. Die deutsche Oberste Heeresleitung erhielt durch Funkspruch Meldung vom Abschluß. Erst nach Stunden konnte ein vollständiges Stück des Vertrages erlangt werden. Schließlich wurde für einen deutschen Generalstabsoffizier zur Übermittlung des endgültigen Vertrages ein französisches Flugzeug bewilligt; der Abflug verzögerte sich um Stunden, dann verflog sich der Flugzeugführer, obschon die Strecke kurz und leicht zu finden war, wahrscheinlich mit Absicht. Die Oberste Heeresleitung kam auf diese Weise erst nach 10 Uhr abends in Besitz des Vertrages, der fast 12 Stunden vorher schon in Kraft getreten war.

[605] Die den Deutschen auferlegten Waffenstillstandsbedingungen waren von einer unerhörten Härte. Weniger durch die Gunst der militärischen Lage, als durch die Umwälzung im inneren Deutschland hatten die Alliierten ihre Forderungen durchsetzen können. Daß ein anderer deutscher Vorsitzender sich ihrer hätte besser erwehren können, ist wenig wahrscheinlich. Die deutschen Unterhändler befanden sich von vornherein in einer hilflosen Lage, weil sie nicht nur über die Vorgänge in der Heimat ganz ungenügend unterrichtet waren, sondern weil die Oberste Heeresleitung angesichts der inneren Zersetzung von Heer und Heimat die Unterzeichnung der Bedingungen, wie immer sie waren, gefordert hatte. Die Gegner hatten leichtes Spiel. Die vorerwähnte offene Depesche des Reichskanzlers hatte ihnen volle Klarheit über die Zustände in Deutschland verschafft, auch wenn der Nachrichtendienst unvollständig gewesen sein sollte. Aus Erzbergers Erlebnissen geht hervor, daß diese zweite Depesche, ehe sie ihm übergeben wurde, Gegenstand von besonderen Erwägungen der Alliierten gewesen ist. Sie endete nämlich mit den Worten "Reichskanzler Schluß", was den Franzosen gleich zu Ermittlungen Anlaß gegeben hatte, ob der neue Reichskanzler "Schluß" hieße, der Name sei beim Oberkommando und in Paris ganz unbekannt. Erzberger mußte den französischen Dolmetscheroffizier erst dahin belehren, daß damit nur die Beendigung des Funkspruches bezeichnet würde.

Am Schluß der Sitzung gab Erzberger den ihm erteilten Weisungen gemäß eine Erklärung ab, daß die Innehaltung verschiedener Bestimmungen, namentlich der Räumungsfristen, zweifelhaft sei und sprach aus, "daß die Durchführung dieses Abkommens das deutsche Volk in Anarchie und Hungersnot stürze". Nach den Kundgebungen, die den Waffenstillstand eingeleitet hatten, mußten die Bedingungen erwartet werden, die - bei voller Sicherung unserer Gegner - die Qualen der am Kampfe Unbeteiligten, der Frauen und Kinder, beendet hätten.

"Das deutsche Volk, das 50 Monate lang standgehalten hat gegen eine Welt von Feinden, wird ungeachtet jeder Gewalt seine Freiheit und Einheit wahren."

"Ein Volk von 70 Millionen leidet, aber es stirbt nicht."

Bei Verlesung der beiden letzten Sätze der Erklärung (durch den Dolmetscher) sagte Foch laut "Très bien", wohl zum Zeichen, daß er für einen solchen Appell unzugänglich wäre.

Die deutsche Kommission reiste am 11. November nach Spaa zurück, wo sie am 12. gegen 9 Uhr vormittags eintraf.


Bei den Verhandlungen im Walde von Compiègne war den Deutschen die Zusicherung gegeben, in den Waffenstillstandsverhandlungen "stünde nichts zwischen den Zeilen". Das berechtigte zu der Hoffnung, die vielfach undurchführbaren Bedingungen stellten das Höchstmaß der Forderungen dar, daß aber nichts künstlich in den Vertrag hineininterpretiert werden würde. Die deutsche, [606] am 16. November in Spaa mit den Gegnern die Tätigkeit beginnende Waffenstillstandskommission (Wako) sollte dies alsbald als einen schweren Irrtum empfinden. Von Verhandlungen war dort, wenn deutsche Interessen in Frage kamen, keine Rede. Eine gegenseitige Verständigung wurde von den Alliierten und Assoziierten nicht gesucht. Sie gaben nach ihrem Ermessen der deutschen Waffenstillstandskommission ihre Entschließungen und Anordnungen bekannt, nur in ganz nebensächlichen Punkten fand sie gelegentlich Gehör. Mehr als sieben Monate lang wurden unter dem als Vertreter des Marschalls Foch amtierenden Vorsitzenden, General Nudant, aus dem Vertrage von Compiègne die willkürlichsten Rechte herauskonstruiert oder die deutschen Einwendungen, wenn man sie überhaupt annahm und anhörte, mit frivolen Begründungen zurückgewiesen: der Waffenstillstand verpflichte nur Deutschland einseitig, oder auf den in Frage stehenden Fall seien die Abmachungen nicht anwendbar. An Noten und Protesten hat es nicht gefehlt. Der deutsche Vorsitzende, General v. Winterfeldt, legte seine Stellung unter Protest nieder und wurde durch den Generalmajor Frhr. v. Hammerstein ersetzt. Erzberger hat in einem Aufsatz "Zu den Waffenstillstandsverhandlungen"4 gesagt: "Oft war die Waffenstillstandskommission versucht, auf Artikel 7 der Metzer Kapitulation vom 27. Oktober 1870 hinzuweisen, der folgendermaßen lautet: »Tout article, qui pourra présenter des doutes, sera toujours interprété en faveur de l'armée française.« Die Franzosen hatten eben im Jahre 1870 mehr Glück als wir jetzt, sie hatten einen ritterlichen Gegner!"

Die Hauptklagen gegen die Alliierten bezogen sich auf Vergewaltigungen der aus Altdeutschland stammenden Bewohner von Elsaß-Lothringen, auf Begünstigung der polnischen Übergriffe in Posen, namentlich aber auf das Treiben in den linksrheinischen besetzten Gebieten. Ohne Innehaltung der im Waffenstillstand ausbedungenen Rechte sperrte man die besetzten Gebiete von dem übrigen Deutschland unter dem Vorwande ab, daß die Blockade aufrechterhalten werden müsse. Die Verwaltungsbehörden wurden nicht nur beaufsichtigt, sondern mit bindenden Befehlen geleitet, zu lediglich ausführenden Organen gemacht. Ihr Verkehr mit den deutschen Zentralbehörden, deren Weisungen nicht maßgebend waren, wurde eingeschränkt. Die nach dem 11. November 1918 erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen durften nicht in Kraft treten. Die Anwendung älterer deutscher Gesetze, namentlich betreffend die Zölle, die Bestimmungen über Ein- und Ausfuhr, über Devisenverkehr wurde unterbunden, das wirtschaftliche Leben ganz der Kontrolle, d. h. der rücksichtslosesten Willkür der Besatzungstruppen unterstellt. - Mißhandlungen der Bevölkerung, Vergewaltigungen, Körperverletzungen, Diebstähle, Einbrüche, kurz Roheiten kamen in verhältnismäßig großer Zahl vor; selbst Ortskommandanten [607] haben sich daran beteiligt. Deutsche Denkmäler sind namentlich auf den Schlachtfeldern um Metz, auch in der Stadt selbst, sowie in Straßburg in nicht geringer Zahl unter stillschweigender Duldung der Besatzungsbehörden zerstört worden. Bei der Drangsalierung der Bevölkerung taten sich die Franzosen und die Belgier hervor.

Obgleich schon bei den Verhandlungen in Compiègne deutscherseits darauf hingewiesen worden war, daß verschiedene von den erzwungenen Fristen, namentlich für die Abgabe der Geschütze, der Lokomotiven und des übrigen Eisenbahnmaterials sowie der Lastkraftwagen unmöglich innegehalten werden könnten, wurde bei den Verhandlungen über die Verlängerungen des Waffenstillstandes hinaus der Vorwand entnommen, von Deutschland weitere Zugeständnisse zu erpressen. Die Einzelheiten wurden durch besondere Unterkommissionen für die Finanz- und Wirtschaftsfragen erörtert.

Die erste Verlängerung des Waffenstillstandes wurde am 12. und 13. Dezember 1918 unter Vorsitz von Foch und Erzberger in Trier verhandelt. Vorlage einer umständlichen Zusammenstellung der angeblichen Verfehlungen Deutschlands gegen den Vertrag vom 11. November leitete die Verhandlungen ein. Trotz den deutschen Widerlegungen wurde die Verlängerung zwar um einen Monat zugestanden - bis zum 17. Januar 1919, 5 Uhr morgens -, aber folgendes hinzugefügt:

1. Die Ausführung der Bedingungen des Abkommens vom 11. November, soweit dieselben derzeit noch unvollständig verwirklicht sind, wird fortgesetzt und in der Zeit der Verlängerung des Waffenstillstandes zu den von den Interalliierten permanenten Waffenstillstandskommission nach den Weisungen des Oberkommandos der Alliierten festgesetzten Einzelbestimmungen zum Abschluß geführt werden.

2. Das Oberkommando der Alliierten behält sich von jetzt an vor - um sich eine neue Sicherheit zu verschaffen, wenn es dies für angezeigt erachtet -, die neutrale Zone auf dem rechten Rhein-Ufer nördlich des Kölner Brückenkopfes und bis zur holländischen Grenze zu besetzen.

In den wichtigen Fragen der Lebensmittelversorgung Deutschlands und der Rückgabe der deutschen Kriegsgefangenen erzielte man keine befriedigenden Beschlüsse. Zu einem, die ganze Verhandlungsart bezeichnenden Zwischenfall kam es über die Ablieferung des Panzerkreuzers "Mackensen". Bei den Verhandlungen im Walde von Compiègne hatte der Vertreter der Marine mündlich erklärt, der Panzerkreuzer "Mackensen" sei noch im Bau und erst in 10 Monaten seebereit. Der Engländer hatte dazu bemerkt, man wolle nichts Unmögliches verlangen. Trotzdem kam er auf die Nichtablieferung zurück, bemängelte sie, und auf seine frühere Erklärung verwiesen, versuchte er sie damit unverbindlich zu machen, daß sie nur mündlich gegeben sei.

Die zweite Verlängerung des Waffenstillstandes wurde wieder in Trier am [608] 15. und 16. Januar 1919 verhandelt. Zunächst sollte sie auf einen Monat, d. h. bis zum 17. Februar, gelten, die Verlängerung aber vorbehaltlich der Zustimmung der alliierten Regierungen bis zum Abschluß des Präliminarfriedens ausgedehnt werden. - Auch dieser Vertrag legte Deutschland neue schwere Opfer auf. Sie wurden von Foch mit Rücksichtslosigkeit durchgedrückt unter dem Vorwande, neuer Sicherheiten zu bedürfen. Er hatte immer eine größere Zahl von angeblichen Verfehlungen der Deutschen bei der Hand, um seine neuen Bedingungen zu begründen. Von einigem Belang konnte nur angesehen werden, daß die Ablieferung von Lokomotiven und Eisenbahnmaterial im Rückstand geblieben war, weil allgemein die deutschen Eisenbahnparks stark abgenutzt, namentlich aber unter den starken inneren Wirren weiter verkommen waren. An Stelle der auferlegten Ablieferung von Eisenbahnmaterial wurde die Lieferung einer großen Zahl von landwirtschaftlichen Maschinen, Dampfpfluggruppen, Sämaschinen, Düngerstreumaschinen, Eggen, Mähmaschinen usw. gefordert und angenommen. Ferner behielt sich das alliierte Oberkommando das Recht vor, um sich eine "neue Sicherheit" zu verschaffen, zu dem Zeitpunkt, wo es dies für angezeigt erachte, den durch die Forts des rechten Rhein-Ufers gebildeten Abschnitt der Festung Straßburg mit einem Geländestreifen von 5 bis 10 km vor diesen Forts zu besetzen. Schließlich, und das war wohl die verhängnisvollste Auflage, hieß es in Ziffer VIII des Abkommens vom 16. Januar 1919: "Um die Lebensmittelversorgung Deutschlands und des übrigen Europas sicherzustellen, wird die deutsche Regierung alle nötigen Maßnahmen trafen, um während der Dauer des Waffenstillstandes die ganze deutsche Handelsflotte der Kontrolle und der Flagge der alliierten Mächte und der Vereinigten Staaten, denen ein deutscher Delegierter beigegeben ist, zu unterstellen." Trotz der Zusicherung, daß die Handelsflotte deutsches Eigentum bleibe, war damit ihr Schicksal besiegelt; denn die später dafür auf Reparationskonto gutgeschriebenen Beträge konnten ihren Wert nicht annähernd ersetzen und der deutsche Handel war bis auf weiteres stillgelegt. In der Frage der Kriegsgefangenen-Rückgabe blieb es bei allgemeinen Versicherungen des Marschalls Foch, diese Anträge den alliierten Regierungen befürwortend zu überweisen.

Die dritte Verlängerung des Waffenstillstandsabkommens erfolgte ebenfalls zu Trier am 16. Februar "für eine unbefristete kurze Zeitdauer, wobei die alliierten und assoziierten Mächte sich das Recht vorbehalten, mit einer Frist von drei Tagen zu kündigen". Neben der Ausführung früherer, Deutschland auferlegter Bedingungen wurde es verpflichtet, den Polen und ihren Bedrohungen und Übergriffen gegenüber eine im einzelnen angegebene Linie in Ost- und Westpreußen, im preußischen Posen und an der schlesischen Grenze nicht zu überschreiten.

Bei allen Verhandlungen hat Foch sich des Tricks bedient, die Deutschen durch die Drohung, es sei Eile geboten, die Unterschrift müsse in kürzester Frist [609] geleistet werden, damit er die nötigen Befehle an seine Truppen geben könnte; sollte heißen zur Wiederaufnahme der Feindseligkeiten. Er stellte damit die Deutschen vor eine schwere Verantwortung, vor der sie zurückweichen und weichen mußten, da Deutschland die Waffen vorzeitig niedergelegt hatte. Es kam also gar nicht zu einer Probe, ob wegen der kleinen schikanösen Bestimmungen die Alliierten und Assoziierten wirklich die Waffen erneut aufgenommen haben würden.


1 [1/598]Major G., "Im Walde von Compiègne." Deutsche Allgemeine Zeitung, 1922 Nr. 265, 266, 270, 272. - General v. Gündell, "Zur Waffenstillstandsfrage." Militär-Wochenblatt 1921 Nr. 19. - General v. Kuhl, Der Weltkrieg im Urteil unserer Feinde. 2. Auflage. Die für den Waffenstillstand wichtigen Angaben beruhen auf Veröffentlichungen von André Tardieu in der Illustration vom 6. November 1920 und von Jules Sauerwein im Matin vom 8. November 1920. - M. Erzberger, Reichsfinanzminister a. D., Erlebnisse im Weltkriege. (Nicht in allen Beziehungen zutreffend.) ...zurück...

2 [1/601]Weißbuch 103. ...zurück...

3 [1/604]Bezüglich Rumäniens wurde es hinfällig, da von dort kein Gold ausgeliefert worden war. ...zurück...

4 [1/606]Reichsminister Erzberger, "Zu den Waffenstillstandsverhandlungen." Europäische Staats- und Wirtschaftszeitung, Nr. 12 und 13. ...zurück...


Der Weltkampf um Ehre und Recht.
Die Erforschung des Krieges in seiner wahren Begebenheit,
auf amtlichen Urkunden und Akten beruhend.
Hg. von Exzellenz Generalleutnant Max Schwarte