SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor


Teil X - Wirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt II - Staatsverträge

Artikel 288

      Die Deutschland durch den Artikel 3 des Übereinkommens vom 2. Dezember 1899 über die Samoa-Inseln gewährten besonderen Rechte und Vorrechte gelten als mit dem 4. August 1914 erloschen.