Teil IV - Deutsche Rechte und Interessen außerhalb DeutschlandsAbschnitt VI - Ägypten
Artikel 151
Deutschland gibt seine Zustimmung zur Aufhebung der Verordnung Seiner Hoheit des Khediven vom 28. November 1904, betreffend die Kommission der ägyptischen öffentlichen Schuld und zu allen Abänderungen, die die ägyptische Regierung für angebracht erachtet.