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Teil IV - Deutsche Rechte und Interessen außerhalb Deutschlands

Abschnitt VI - Ägypten

Artikel 147

      Deutschland erklärt, das von Großbritannien am 18. Dezember 1914 verkündete Protektorat über Ägypten anzuerkennen, und auf die Kapitulation Ägyptens zu verzichten.
      Dieser Verzicht hat Wirkung vom 4. August 1914.