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Teil IV - Deutsche Rechte und Interessen außerhalb Deutschlands

Abschnitt V - Marokko

Artikel 142

      Deutschland erklärt, alle Folgen der von ihm anerkannten Errichtung des französischen Protektorats über Marokko anzunehmen und auf die Kapitulationen in Marokko zu verzichten.
      Der Verzicht hat Wirkung vom 3. August 1914 ab.