SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor


Teil III - Politische Bestimmungen

Abschnitt III - Linkes Rheinufer

Artikel 44

      Jeder etwaige Verstoß Deutschlands gegen die Bestimmungen der Artikel 42 und 43 gilt als eine feindselige Handlung gegen die Signatarmächte des gegenwärtigen Vertrags und als Versuch einer Störung des Weltfriedens.