[Bd. 3 S. 219] 5. Kapitel: Stürzende Regierungen, Die Rentenmark, Neue Reparationsversuche.
Ende September hielt Stinnes den Augenblick für gekommen, in einem Briefe an den führenden Volksparteiler Dr. Scholz die programmatischen Richtlinien der neuen deutschen Wirtschaftspolitik auseinanderzusetzen. In seinen Ausführungen vom 29. September stellte er folgende Forderungen auf: Das Privateigentum ist mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu schützen; eine neue Währung auf hypothekarischer Grundlage ist einzuführen, wie Helfferich dies vorschlägt; aufs energischste ist die Ausfuhr zu fördern, um die Zahlungsbilanz aktiv zu gestalten; das Steuerwesen ist von Grund auf zu reformieren, vor allem müssen die Steuern auf die Rohstoffe, wie zum Beispiel die Kohlensteuer, fortfallen, da hierdurch alle Erzeugnisse bereits belastet werden, ehe sie überhaupt hergestellt sind; die Einkommensteuer muß ermäßigt, die Lohnsteuer gänzlich abgeschafft werden; schließlich soll die Erwerbslosenfürsorge im produktiven Sinne [220] umgestaltet werden. Das war ein Programm, welches vernünftig und vollkommen parteilos die Zustimmung aller ernst und klar denkenden Deutschen fand. Die Sozialdemokratie und die Kommunisten dagegen witterten einen Angriff auf die Grundrechte der Arbeiterschaft, indem sie erklärten, die nächste logische Folge sei nun nur noch die Verlängerung der Arbeitszeit und die Kürzung der Löhne. Aus diesem Grunde rüsteten sich die beiden Linksparteien zum Kampfe gegen die Stinnesschen Gedanken, und so erhob sich jener Konflikt zwischen Proletariat und Besitz jetzt, fünf Jahre nach der Revolution, aufs neue, der wie schon einmal mit dem Siege keiner Partei endete.
Der Reichskanzler kannte das parlamentarische Regierungssystem in Deutschland gut genug, um zu wissen, daß auf normalem Wege entsprechende Gesetzesvorlagen in endlosen Debatten des Reichstages verschleppt würden, um schließlich doch abgelehnt zu werden. Um Zeit und Arbeit zu sparen, wollte er einstweilen den Reichstag, diesen obersten Souverän des Volkes, ausschalten und durch die Reichsregierung allein der Verwirklichung seiner Pläne zustreben. Der Parteifreund Dr. Stresemanns, Dr. Scholz, unterstützte den Reichskanzler bei seinem Vorhaben und setzte die Zweckmäßigkeit des Ermächtigungsgesetzes auseinander. Ja, er begann auch allen Ernstes davon zu sprechen, daß man die große Koalition durch Einbeziehung der Deutschnationalen erweitern müsse. Die Sozialdemokratie [221] ging sogleich zum offenen Widerstande über. Wenn sie einem Ermächtigungsgesetz zustimmen würde, so nur einem, das sich lediglich auf finanzielle Fragen, Ordnung der Währungsverhältnisse, Stabilisierung der Mark beschränke, von einer Zusammenarbeit mit den Deutschnationalen in der Regierung könne
Wohlwollender war der Sozialdemokrat Dr. Breitscheid. Die Aufgabe des passiven Widerstandes finde die Billigung der Sozialdemokratie. Gegen Bayern solle das Reich seine Machtmittel brauchen, dem Ermächtigungs- [222] gesetz könnte die Partei unter der Voraussetzung zustimmen, daß die Vertreter der Sozialdemokratie in der Regierung seine Durchführung überwachen könnten. Die Regierungskrise, die eben mit dem Ermächtigungsgesetz und dahingehenden Bestrebungen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiete zusammenhing, sei dadurch heraufbeschworen worden, weil man mit dem Kampf gegen den Achtstundentag auch den Kampf für einen neuen Lohnabbau führen wolle, um weiter durch Schmutzkonkurrenz den Weltmarkt zu beherrschen. Im Ruhrgebiet hätten die Bergbauunternehmer bereits eine offenkundige Gesetzesverletzung begangen, indem sie auf eigene Faust den Achtstundentag durch Anschlag aufheben wollten. Die Sozialdemokratie verlange ein Einschreiten der Regierung gegen die Gesetzesverächter. Auch der Zentrumsredner Dr. Bell war unter gewissen Vorsichtsmaßnahmen nicht gegen das Ermächtigungsgesetz. Das Parlament dürfe sich hiermit durchaus nicht ausschalten, und die Souveränität der Volksvertretung dürfe nicht in die Hände eines einzelnen übergehen. Jedoch lag auch für ihn kein Grund vor, die neue Regierung abzulehnen. Bei dem Vertrauensvotum für die Regierung stimmten Deutschnationale, Bayerische Volkspartei und Kommunisten gegen das Ministerium. Da jedoch die Stimmen des Mißtrauens in der Minderheit waren, blieben sie ohne Erfolg.
"§ 1. Die Reichsregierung wird ermächtigt, die Maßnahmen zu treffen, die sie auf finanziellem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet für erforderlich und dringend erachtet. Dabei kann von den Grundrechten der Reichsverfassung abgewichen werden. Die Sozialdemokratie hatte sich, wie man sieht, derartig gesichert, daß die Ermächtigung sehr beschränkt worden war. Es handelte sich eigentlich nur mehr um eine Änderung der Geschäftsordnung in der Reichsleitung. Mußte normalerweise der Reichstag erst seine Zustimmung geben, ehe ein Gesetz von der Regierung durchgeführt werden konnte, so war dies Verfahren einfach umgekehrt worden: die Regierung mußte nachträglich die Einwilligung der Volksvertretung einholen. Es wurde also lediglich ein schnelleres Arbeiten der Regierungsmaschinerie erreicht, ohne daß das Prinzip und System der Regierungsweise erschüttert worden wäre. Stresemann hatte in der Tat nach einer größeren Machtbefugnis der Regierung gestrebt, nach einer vorübergehenden Einschränkung der Regierungsverantwortlichkeit dem Reichstag gegenüber. Die Unfähigkeit des Parlaments, einen Ausweg aus den trostlosen Zuständen zu finden, gab ihm das Recht zu diesem Verlangen. Der Reichstag dagegen war nicht willens, seine Rechte verkürzen zu lassen. So kam dieser Kompromiß zustande, der, wie schon gesagt, lediglich eine beschleunigte Arbeitsweise der Regierung ermöglichte. Stets aber stand die Volksvertretung mit ihrem Veto im Hintergrunde als letzte und oberste Instanz. Auch Bayern mußte dies erkennen; aber der bayerische Gesandte, Herr von Preger, erklärte am 9. Oktober im Reichstage, die bayerische Regierung könne dem Gesetze nicht zustimmen; sie trage Bedenken, in die Hände der Reichsregierung in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung so weitgehende Vollmachten zu legen, wie sie in diesem Gesetzentwurf enthalten seien, zumal sie sich nicht einmal auf dasjenige Gebiet miterstrecken sollen, auf denen sie am notwendigsten wären. Und wieder drohten die so mühsam auf der Kompromißbasis bis zu einem Abschluß gelangten Verhandlungen zu scheitern. Es blieb der Regierung nun weiter nichts übrig, als mit dem letzten und stärksten Machtmittel zu drohen: mit [224] der Reichstagsauflösung. Der Reichspräsident erteilte auch dem Reichskanzler die Ermächtigung, den Reichstag aufzulösen! Dieses aber mußte der Reichstag, sofern er überhaupt noch ein Verantwortungsgefühl besaß, im Augenblick auf alle Fälle abwenden. Das Reich befand sich in einer akuten Krisis, so schwer, wie sie seit Jahren nicht mehr gewesen war. Zum Reichskrieg in Sachsen und Thüringen, zum Separatismus in Bayern und am Rhein war noch eine Verschärfung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getreten, die dadurch hervorgerufen worden war, daß die Bergwerksbesitzer an der Ruhr auf Stinnes' Initiative hin vorgeschlagen hatten, die achtstündige Arbeitszeit auf 8½ Stunden zu verlängern. Sollte jetzt das Volk in die Unruhen eines Wahlkampfes gestürzt werden? Vor allem sämtliche großen Parteien sahen keinen rechten Vorteil, den ihnen jetzt Neuwahlen bringen konnten, im Gegenteil: man fürchtete ein Anwachsen der kommunistischen Gefahr, und so forderte man die Machtprobe nicht heraus, sondern man gab nach. Am 13. Oktober ergab die Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz 316 Jastimmen, 24 Ablehnungen und 7 Stimmenthaltungen.
Dieser zweite Plan war alt und bereits von Wirth eifrig erörtert worden. An ihm auch hielt der sozialdemokratische Reichsfinanzminister Hilferding fest, indem er sich dem Vorschlage Helfferichs widersetzte. Es war gewissermaßen eine Notwendigkeit für die Sozialdemokratie, den Stabilisierungsgedanken zu verteidigen. Hatte ja die Inflation alle deutschen Kapitalvermögen vernichtet, so daß gewissermaßen in der Sozialisierung des Kapitalbesitzes bereits ein großer Erfolg zu verzeichnen war: ein erheblicher Teil des Privateigentums war zerstört. Diesen Zustand glaubte Hilferding durch eine Stabilisierung der entkräfteten Mark in Permanenz erklären zu können, indem er gleichzeitig alle Aufwertungsgedanken rundweg ablehnte und die Verarmten lediglich einer öffentlichen Wohlfahrtsfürsorge überwiesen wissen wollte. Dagegen protestierten die Besitzenden, die dem Helfferichschen Plane zuneigten, da sie den Umständen nach von ihm eine wenigstens teilweise Wiederherstellung ihrer Vermögen erhofften. Infolge dieser Meinungsverschiedenheit wurde diese dringendste Angelegenheit wochenlang verzögert und verschleppt. Schließlich aber siegte doch die Auffassung, eine neue, gesicherte Währung einzuführen. Hilferding, der dieser Regelung widerstrebte, trat vom Reichsfinanzministerium zurück, Dr. Luther wurde sein Nachfolger, und so bestand kein Hindernis mehr, dem deutschen Volke durch Einführung eines neuen Geldes zu helfen.
Das Reich durfte es natürlich nicht den einzelnen Wirtschaftskreisen überlassen, von sich aus wertbeständige Währungsfaktoren einzuführen, denn in logischer Konsequenz hätte dies dazu geführt, daß ein Dutzend und mehr privater Währungen in Umlauf gekommen wären. Die Rückkehr zur Naturalwirtschaft – denn um etwas anderes handelte es sich nicht – hätte das Währungschaos nur noch verschlimmert und zu einer unabsehbaren Erschwerung der gesamten inneren und äußeren Wirtschaftsbeziehungen geführt. Es war vielmehr Pflicht der obersten Regierung, ein einheitliches, wertbeständiges
[228] Anfang Oktober beschloß das Kabinett demzufolge, eine Goldanleihe von höchstens 500 Millionen Goldmark aufzulegen. Innerhalb drei Wochen, bis zum 31. Oktober, wurde der vierte Teil dieser Summe, 125 Millionen Goldmark, gezeichnet. 200 Millionen dieser Anleihe sollten in kleinen Stücken, ein, ein halb und ein Viertel Dollar ausgegeben werden, um als Zahlungsmittel im täglichen Verkehr Verwendung zu finden, 300 Millionen aber sollten als sechsprozentige, 1932 fällige Goldschatzanweisungen vertrieben werden, deren kleinster Betrag 25 Dollars gleich 105 Goldmark war und die nicht als inländisches Zahlungsmittel kursieren sollten. Von dem Ertrag dieser Anleihe sollten vor allem die Lebensmittel bezahlt werden, die in Amerika eingekauft wurden. Die Goldanleihe genügte aber keineswegs, um die innerdeutschen Bedürfnisse zu befriedigen. Da der Besitz ausgepreßt war, liefen die Zeichnungen auf die Goldanleihe sehr langsam ein, und eines Tages stand man wieder vor der Tatsache, daß die im Umlauf befindlichen Stücke irgendwo im Geldschrank oder im Strumpf des Bauern wohlverwahrt ruhten und das Volk nichts mehr sah und hörte vom "wertbeständigen Goldgelde". Konnten doch in der ersten Novemberwoche nur erst zehn Prozent der Löhne und Gehälter in wertbeständigem Gelde, eben in kleinen Stücken dieser Goldanleihe, ausgezahlt werden, und in der zweiten Woche waren es erst 30 Prozent. Die Zeichnungen zur Goldanleihe erfolgten so spärlich und langsam, so daß die Reichsregierung den für Schatzanweisungen reservierten Bestand den Ländern, Provinzen, Gemeinden und Handelskammern gegen genügende Sicherheiten und Devisen zur Ausgabe von wertbeständigem Notgeld zur Verfügung stellte. Jedoch, auch wenn die 500 Millionen Goldmark voll gezeichnet würden, so reichten sie bei weitem nicht aus, um das umlaufende Papiergeld aus dem Verkehr zu ziehen. Die Regierung plante eine weitere Goldanleihe von 300 Millionen Mark, welche allein die großen Banken Deutschlands übernehmen wollten. Das Reich sollte einer zu schaffenden Konversionskasse Zertifikate [229] ausstellen über 300 Millionen Goldmark, die innerhalb längstens dreier Jahre rückzahlbar sein und durch eine besondere, für diesen Zweck reservierte Reichssteuer auf die Vermögen amortisiert werden sollten. Man hoffte, daß diese 300 Millionen ausreichen würden, um sämtliche umlaufenden Papiermarkbeträge aufzusaugen, außer Kurs zu setzen. Von vornherein lehnten es die maßgebenden Stellen ab, das neue wertbeständige Geld in feste Beziehung zur Papiermark zu setzen. Hätte man die neue Währung an einen bestimmten Kurs der alten gebunden, so bestand die große Gefahr, daß die Papiermark auch das neue wertbeständige Geld in den Abgrund gezogen hätte. Der beabsichtigte Zweck wäre nicht erreicht worden, es wäre nicht eine Gesundung der deutschen Wirtschaftsbeziehungen eingetreten, sondern höchstens ein Teil des Weges der Inflation wiederholt worden. Es war besser, die Papiermark ihren hoffnungslosen Weg ins Nichts vollenden zu lassen. Wenn also das neue Geld seinen Weg ins Volk gefunden hatte, so bot es eine sichere Gewähr, daß diejenigen, die es in Händen hatten, nicht wieder durch eine Entwertung und Inflation getäuscht wurden. Außerdem waren die ausgegebenen Summen durch Sicherheiten und Sachwerte genügend gedeckt. Dennoch war das Mißtrauen in weiten Kreisen des Volkes sehr stark, und an vielen Stellen wurde besonders das von den Ländern, Provinzen usw. ausgegebene wertbeständige Notgeld zurückgewiesen. Man hatte zu schlechte Erfahrungen gemacht, vor denen man in Zukunft gesichert sein wollte. Es war psychologisch wohl begreiflich, daß alle Maßnahmen der Reichsregierung von dem Volke mit einer gewissen Erregung, ja man kann sagen Gier, beobachtet und verfolgt wurden. Vorkehrungen zum Schutz der öffentlichen Ruhe waren dringender denn je, besonders, da die Ungeduld der Massen durch die langsame Ausgabe des neuen Geldes von Tag zu Tag gesteigert wurde. Deshalb übertrug der Reichspräsident am 9. November in Abänderung seiner Verordnung vom 26. September die vollziehende Gewalt an Stelle des Reichswehrministers dem Chef der Heeresleitung, General [230] v. Seeckt, der alle zur Sicherung des Reiches erforderlichen Maßnahmen zu treffen hatte. Durch die Ausschaltung des Ministers wurde es möglich, daß die Reichswehr viel unmittelbarer, schlagartiger, gewissermaßen mit elektrischer Präzision eingreifen konnte, so wie es dem Charakter jener bis zum Platzen mit Zündstoff geladenen Periode eben entsprach. Und diesen militärischen Nachdruck brauchte das Reich, um sein neues Geld ordnungsmäßig unter das Volk zu bringen, beziehungsweise seine Annahme zu erzwingen, denn nicht nur das mißtrauische Volk, sondern auch die Spekulanten verweigerten sie. Seeckt bedrohte jeden mit Gefängnisstrafe, der es sich einfallen ließe, die Annahme des neuen wertbeständigen Geldes oder Notgeldes zu verweigern.
Die so geschaffene Rentenwährung war als Zwischenstufe, als Übergang zur Goldwährung gedacht; sie war nur für Sanierungszwecke und im Inlande brauchbar. Im internationalen Zahlungsverkehr und für Reparationsleistungen war sie nicht zu verwenden, denn hierzu bedurfte man einer auf Gold fundierten Währung. Dem Reich wurde ein Betriebskredit von 1⅕ Milliarde eingeräumt, wovon 300 Millionen zur Konsolidierung der schwebenden Schuld [232] verwendet werden sollten. Trotzdem der Rest im Verlaufe von zwei Jahren abgerufen werden sollte, wurde er doch schon bis Ende Dezember 1923 vom Reiche voll in Anspruch genommen. Ein Ersuchen des Reiches um weiteren Kredit lehnte die Rentenbank ab. Auch der Wirtschaft wurden Kredite in einer Gesamthöhe von 1⅕ Milliarde gewährt.
Das Mißtrauen des Volkes gegen das neue Geld wurde bald zerstreut. Die beruhigende Tatsache, daß die Preise nicht mehr stiegen, flößte allmählich Vertrauen ein. Die Notenpresse arbeitete noch bis zum 20. November, dann wurde sie stillgelegt; es war der Stand erreicht worden, daß eine Billion Papiermark gleich einer Goldmark oder einer Rentenmark war. Zunächst liefen jetzt fünf verschiedene Währungen in Deutschland um, die Papiermark, die Rentenmark, ausländische Devisen, deren freier Handel eigentlich von der Regierung verboten war, Stücke der Goldanleihe und Dollarschatzanweisungen, die vielen verschiedenen wertbeständigen Notgeldsorten der Länder, Gemeinden und Handelskammern nicht mitgerechnet. Doch schon nach wenigen Wochen hatte [233] sich die Rentenmark derart im Volke befestigt, daß sie fast ausschließlich als Zahlungsmittel noch in Frage kam, während all die anderen Geldarten mehr und mehr verschwanden. Der Erfolg und die Festigkeit des neuen Geldes beruhte vor allem auf Schachts richtiger Veranschlagung des Zahlungsmittelbedarfs mit 2⅖ Milliarden Goldmark. So hatte Deutschland sein neues Geld. Es war geschaffen worden durch die Opferbereitschaft des Besitzes aus zwingender politischer Notwendigkeit heraus. Die Forderung und ihre Erfüllung waren dergestalt großartig elementar, daß jedes Für und Wider zu schweigen hatte. Es gab Zeiten, da stampfte Deutschland Heere aus dem Boden; dies war eine Zeit, da stampfte Deutschland eine neue Währung aus dem Boden. Und weil die Rentenmark autochthon war, wohnte ihr auch jene gewaltige magische Kraft des Sieges inne, welche zum Beispiel auch Volksheere gegenüber Söldnerheeren auszeichnet: die Rentenmark besiegte die Revolution nicht allein durch die Tatsache und die Folgen ihrer Existenz, sondern auch ideell durch ihren Ursprung infolge des diktatorischen Einflusses der Rechtsparteien. Die Rentenmark war nicht geschaffen worden durch das Proletariat und seinen diktatorischen Zwang, sondern durch den Besitz und seine Initiative. Dadurch führte die Rentenmark nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch eine Wendung in der deutschen Geschichte seit 1918 herbei: das Bürgertum befestigte sich. So schloß die Rentenmark eine vergangene Epoche fünfjähriger Unruhen ab und eröffnete einen neuen Zeitabschnitt mit der Aussicht auf ruhigere Entwicklung. Das Ausland staunte, wie man sagte, die Rentenmark als das achte Weltwunder an, und die absolut nicht deutschfreundlichen Times bezeichneten sie als "größte Tat der Finanzgeschichte". Dreiviertel Jahr beherrschte die neue Mark Deutschland. Durch die Annahme des Londoner Paktes Ende August 1924 wurde die Liquidation der Rentenbank eingeleitet und das Gesetz geschaffen, daß die Rentenmark binnen zehn Jahren aus Deutschland zu verschwinden habe. – Es wurde öfter die Behauptung aufgestellt, wenn im November 1923 die Markstabilisierung möglich gewesen sei, so [234] sei sie auch schon vorher möglich gewesen. Ich glaube nicht, daß dies zutrifft. Denn erstens handelte es sich nicht um eine Markstabilisierung, sondern um die Einführung eines neuen Geldes. Zweitens aber sind für derartig einschneidende Maßnahmen, wie die im Herbste 1923 getroffenen, ganz bestimmte psychologische und logische Vorbedingungen notwendig. Um Metalle miteinander zu vereinigen, muß erst eine bestimmte Siedehitze erreicht werden. So mußte auch die Angst des Proletariats vor dem Hunger und die Angst der Besitzenden vor dem Bolschewismus bis zu einem bestimmten Punkte entwickelt sein, um die Existenz der Rentenmark zu ermöglichen.
[235] Der Grund für den Sturz der zweiten Stresemann-Regierung ist darin zu sehen, daß die sozialdemokratischen Mitglieder des Kabinetts, von ihrer Partei aufgestachelt, die Aufräumungsarbeiten der Reichsregierung in Sachsen und Thüringen durchaus mißbilligten. Sie kamen sich wie Verräter an der eigenen Sache vor und machten Stresemann den Vorwurf, er messe mit zweierlei Maß. Gegen die sozialistisch regierten Länder Sachsen und Thüringen sei er rigoros vorgegangen, während er die aufsässige bürgerliche Regierung Bayerns gleichsam mit Samthandschuhen anfasse. So hatte sich nach den ganzen Zeitumständen ein tiefer Zwiespalt innerhalb der Reichsregierung herausgebildet, der zum notwendigen Bruche führen mußte. Die Ereignisse des Jahres 1923 bewiesen, daß für den dauernden Bestand der Großen Koalition die Zeit noch nicht reif sei. Darum brach die Große Koalition zum zweitenmal nach kurzer Lebensdauer Ende November 1923 zusammen. So, wie die politischen Verhältnisse Deutschlands nun einmal lagen, kamen bisher nur zwei Regierungsformen in Frage: die aussichtsreichere Weimarer Koalition von Zentrum, Demokraten und Sozialdemokraten, oder die Kleine Koalition, Volkspartei, Demokraten und Zentrum, die von Fehrenbach eingeführt und – mutatis mutandis – von Cuno gebildet worden war, doch beide Male an der Außenpolitik gescheitert war. Welches der beiden Systeme war aber jetzt an dem großen Wendepunkte der deutschen Geschichte, im November 1923, das richtige? Kein Wunder, daß niemand die rechte Lust verspürte, sich der undankbaren Aufgabe zu unterziehen und eine neue Regierung zu bilden. Nach drei Tagen gab der Reichspräsident dem Dr. Albert, der unter Cuno Reichsschatzminister war, den Auftrag, ein überparteiliches Kabinett zu bilden. Doch die parteipolitischen Schwierigkeiten waren so groß,
Die Parteien atmeten zwar auf, nachdem nun endlich die Regierung gebildet worden war, doch sahen sie dem neuen Kabinett mit gemischten Gefühlen entgegen. Die Deutschnationalen waren vorsichtig und kündigten nicht gleich von vornherein Opposition an. Bayern vermißte den scharfen Trennungsstrich nach links und betrachtete den Namen Hamms als Beruhigungspille für die Sozialdemokratie. Diese dagegen warnte das neue Kabinett, sie in Opposition zu drängen, dann nämlich würde der Reichstag aufgelöst werden. Im übrigen bilde Herr Emminger eine schwere Belastung für die Regierung. Der Belagerungszustand und das Verbot ganzer politischer Parteien müsse aufgehoben werden.
"§ 1. Die Reichsregierung wird ermächtigt, die Maßnahmen zu ergreifen, die sie im Hinblick auf die Not von Volk und Reich für erforderlich und dringend erachtet. Eine Abweichung von den Vorschriften der Reichsverfassung ist nicht zulässig. Am 8. Dezember nahm der Reichstag mit 313 gegen 18 Stimmen dieses Gesetz an, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Die Geltungsdauer des Gesetzes war um sechs Wochen verkürzt worden. Als Beratungsinstanz wurde ein fünfzehngliedriger Reichstagsausschuß der Regierung beigegeben. Das Kabinett Marx, an sich für die Sozialdemokratie ungefährlich und auf Versöhnung gestimmt, begann mit diesem guten Zaum versehen seine Tätigkeit. –
Und in der Tat! Als der Reichskanzler Stresemann Mitte Oktober Poincaré unter Hinweis auf die Not mitteilen ließ, es sei unbedingt nötig, über Koks- und Kohlenlieferungen zu verhandeln, da lehnte der französische Ministerpräsident dies kategorisch ab. Ihm seien wirklich alle Maßnahmen der deutschen Regierung höchst gleichgültig! Dies Verhalten der französischen Regierung, so sinnlos es auf den ersten Blick erscheinen möchte, hatte doch einen tiefen Sinn. Poincaré setzte all sein Hoffen auf die separatistische Bewegung am Rhein, für ihn war die Trennung Westdeutschlands vom Reiche schon eine vollzogene Tatsache! Wozu dann noch Verhandlungen mit der Berliner Regierung, die über kurz oder lang doch höchst überflüssig sein würden? Die rheinische Hochverratsbewegung war ein Faktor, dem die französische Regierung auch bei den Reparationsverhandlungen nur allzu große Bedeutung beimaß. Auf das Frankreich Poincarés also durfte die deutsche Regierung keine [239] großen Hoffnungen bei der Wiederaufnahme der Reparationsverhandlungen setzen. Paris war allzu stark im Wahne befangen, daß die Rheinlande mit Sicherheit ihre Trennung vom Reiche vollziehen würden. Das Ruhrgebiet hatte aber keine Zeit zu verlieren. Es stand vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch, nein, es befand sich mitten drin. Die Folgen der letzten neun Monate waren verheerend, und das zeigte sich besonders jetzt, als nach der Beendigung des passiven Widerstandes die Zuschüsse des Reiches ausblieben. Über 600 Großbetriebe verfügten nicht über die geringsten Geldmittel, um die Arbeit wieder aufzunehmen. Zwei Millionen Arbeiter waren arbeitslos, das war die Hälfte aller deutschen Erwerbslosen! Alle Mittel- und Kleinbetriebe hatten schließen müssen. Auch die Zechen standen vor dem völligen Ruin. Über einer halben Million Bergarbeiter, die in diesem Falle arbeitslos zu werden drohten, hatten bereits Hunger und Verzweiflung ihre Fänge ausgestreckt. Sollte die Ruhrindustrie angesichts dieser Zustände so lange warten, bis es Poincaré genehm war, mit der deutschen Regierung zu verhandeln? Das war vollkommen ausgeschlossen, das hätte zum völligen Chaos geführt. Es blieb den Führern der Ruhrwirtschaft nichts anderes als der Gang nach dem wirtschaftlichen Canossa übrig. Bereits seit Anfang Oktober verhandelten in Düsseldorf Stinnes, Vögler, Klöckner und andere Wirtschaftsführer im Auftrage des Bergbaulichen Vereins mit General Degoutte.
Schon am folgenden Tage, dem 24. November, wurde in ähnlicher Form ein vorläufiges "Abkommen über die Lieferung von Düngestickstoff" zwischen der Interalliierten Rheinlandkommission und der "Badischen Anilin- und Sodafabrik" abgeschlossen. Das Werk mußte eine bestimmte prozentuale Menge Düngestickstoff unentgeltlich abgeben, dafür wurde es von den Verbündeten bei der Wiederinstandsetzung und Aufrechterhaltung des durch eine Explosion zerstörten Werkes in Oppau unterstützt. Die beschlagnahmten Düngestickstoffmittel [241] verblieben im Besitz der Verbündeten, ohne bezahlt zu werden. Man wollte sie eventuell der deutschen Regierung auf Wiedergutmachungskonto gutschreiben; weitere Rohstoffe, Betriebsmaterialien und Fertigprodukte sollten nicht beschlagnahmt werden. Die Ausfuhr nach dem unbesetzten Deutschland und dem Ausland wurde erst zugelassen, wenn die Besatzungsbehörden im Rheinland versehen waren. Auf die Ausfuhr wollte man eine niedrige Abgabe erheben. – Es gab eigentlich von Anfang an zwei Ansichten in der Reparationsfrage: die deutsche, die Verhandlungen auf Grund sorgfältiger Prüfungsunterlagen verlangte, und die französische, welche lediglich diktieren wollte. Durch den Ruhreinfall hatte sich der Gegensatz zwischen beiden Lagern verschärft, aber die deutsche Auffassung hatte dadurch noch an Gewicht gewonnen. Frankreich, lediglich von dem kleinen Belgien unterstützt, sah sich isoliert, und England neigte offen, von Amerika unterstützt, den Vorschlägen Deutschlands zu. Wir erinnern uns noch, daß die Regierung Cuno den alliierten Mächten am 7. Juni einen doppelten Plan unterbreitete: Abschätzung der deutschen Leistungsfähigkeit durch eine neutrale, objektive Sachverständigenkommission und Verpfändung der deutschen Wirtschaft als Garantie für die Erfüllung der deutschen Verpflichtungen. Cuno berief sich hierbei auf eine Anregung des amerikanischen Staatssekretärs Hughes vom Dezember 1922, worin er vorschlug, Höhe und Art der deutschen Reparationszahlungen von einer unparteiischen internationalen Instanz ausarbeiten zu lassen. Die deutsche Note blieb von Seiten der Alliierten unbeantwortet. Ein um so eifrigerer Gedankenaustausch fand aber zwischen der englischen Regierung einerseits und Frankreich, Belgien, Italien, Amerika und Japan anderseits über diese Angelegenheit statt. Er erstreckte sich über fünf Wochen, bis Ende August.
Mitte Oktober beantragte die deutsche Regierung bei der Reparationskommission auf Grund des Artikels 234 des Friedensvertrages, Deutschlands Hilfsmittel und Leistungsfähigkeit zu prüfen. Am 20. Oktober empfahl schließlich die englische Regierung, nachdem Deutschland inzwischen die Bedingung, den passiven Widerstand aufzugeben, erfüllt hatte, der Regierung der Vereinigten Staaten die Einberufung eines Sachverständigenausschusses. Auch Italien und Belgien neigten diesen Plänen zu. So gelang es England und Amerika, den Hauptgläubigern Frankreichs, den intransigenten Poincaré angesichts seines Mißerfolges an der Ruhr, seiner politischen Isolierung und des Frankensturzes ihren Plänen gefügig zu machen. Frankreich gab seinen hartnäckigen Widerstand auf und gab den deutschen Forderungen nach Verhandlungen und Sachverständigenausschuß Gehör.
"Meiner Ansicht nach muß die Kommission, wenn sie die ihr vom Friedensvertrag auferlegten Pflichten erfüllen will, furchtlos und unparteiisch alle Gründe studieren, die zu der verzweifelten Situation geführt haben, in der sich Deutschland in der gegenwärtigen Stunde befindet, und sie muß, ohne etwas zu fürchten, soweit es an ihr liegt, alle Heilmittel anwenden, die sie auf Grund ihrer Untersuchungen für notwendig hält. Sie muß ferner, soweit es in ihrer Macht liegt, allen denen, in deren Macht es liegt, empfehlen, diese Heilmittel anzuwenden." So wurde der deutsche Vertreter gehört. Er protestierte gegen die Besetzung der Ruhr und verlangte deren Räumung. Deutschlands wichtigstes Industriegebiet sei durch eine Zollmauer vom Reiche getrennt. Es gäbe keine Politik in Deutschland, die Währung und Finanzen in Ordnung bringen könne, solange dieser Zustand andauere, solange im besetzten Gebiete keine von deutschen Weisungen abhängigen Behörden seien, solange die Bevölkerung in den besetzten Gebieten nicht in gleicher Weise an die deutsche Gesetzgebung gebunden sei, wie im unbesetzten Deutschland. Die Reparationskommission habe selbst ein entscheidendes Interesse daran, daß der Verwaltungsapparat der deutschen Regierung wiederhergestellt werde. Solange das Wirtschaftsleben des wichtigsten Industriebezirks maßgebend von den Vertretern fremder Mächte beeinflußt werde, deren Interessen mit denen der deutschen Wirtschaft zum mindesten nicht identisch seien, sei an einen freien Lauf und eine erfolgreiche Entwicklung der Wirtschaftskräfte in Industrie und Handel nicht zu denken. Immer wieder legte die deutsche Regierung den Finger auf die Wunde, in London, in Brüssel, in Paris bei der französischen Regierung und bei der Reparationskommission. Deutschland sei nicht verpflichtet, Frankreich die Kosten des [244] Ruhrkampfes zu erstatten; nicht die Besatzungsbehörden, sondern allein die Reparationskommission sei diejenige Stelle, die berechtigt sei, Zahlungen anzunehmen, insofern entbehrten die Micumverträge jeder Rechtsgrundlage; im übrigen solle an Rhein und Ruhr der modus vivendi nach dem Stande vom 10. Januar wiederhergestellt werden; das sei die Vorbedingung für alle weiteren Reparationen. Jedoch, alle diese Vorstellungen blieben ohne jeden Erfolg. –
"Um gemäß den Bestimmungen des Artikels 234 des Versailler Vertrages die Hilfsquellen wie die Zahlungsfähigkeit Deutschlands abzuschätzen, nachdem den Vertretern dieses Landes nach Billigkeit die Gelegenheit gegeben wurde, sich auszusprechen, beschließt die Reparationskommission, zwei Sachverständigenausschüsse einzusetzen, in denen die verbündeten und assoziierten Länder vertreten sein sollen. Einer der beiden Ausschüsse wird beauftragt, die Mittel ausfindig zu machen, um das deutsche Budget auszugleichen, und die Maßregeln, die ergriffen werden müssen, um die deutsche Währung zu stabilisieren. Der andre Ausschuß soll die Mittel ausfindig machen, um das aus Deutschland ausgeführte Kapital abzuschätzen und nach Deutschland zurückzuführen." Da aber die Reparationskommission nur ermächtigt war, die Fristen und die Art der deutschen Zahlungen abzuändern, nicht aber die Befugnis besaß, ohne besondere Ermächtigung von Seiten der in ihr vertretenen Regierungen auf den von Deutschland verlangten Reparationsbetrag zu verzichten oder ihn abzuändern, mußten auch die Sachverständigenausschüsse die im Londoner Ultimatum von 1921 festgesetzte Gesamtverpflichtung Deutschlands in Höhe von 132 Milliarden von vornherein als unberührbar hinnehmen. Ihre Befugnis erstreckte sich also nicht auf eine Revision des Versailler Vertrages, sondern nur auf eine Abänderung in der Höhe der Jahresraten, in der Dauer der Zahlungen und in den Zahlungsbedingungen für die deutsche Wiedergutmachungsschuld. – Endlich schien es, als habe der von Deutschland ausgegangene [245] Gedanke gesiegt, durch Sachverständigenausschüsse die deutsche Leistungsfähigkeit feststellen zu lassen. England hatte diesen deutschen Gedanken gegen Frankreichs diktatorische Willkür verfochten und Amerika hat seine Berechtigung anerkannt, jedoch ohne die empfohlene Initiative von Regierung wegen zu ergreifen, da es nicht zu den Signatarmächten des Versailler Vertrages gehörte. Was aber machten die Alliierten jetzt daraus! Deutschland forderte einen streng unparteiischen, neutralen Sachverständigenausschuß, von keiner Partei beeinflußt. Die Alliierten jedoch machten sich zum Richter in eigener Sache, indem sie aus ihrer Mitte Sachverständigenausschüsse einsetzen wollten, ohne jede deutsche oder neutrale Beteiligung. Das war eine Wendung in der Angelegenheit, von der Deutschland keine Gewähr einer Erleichterung erwarten durfte. In die beiden Ausschüsse, die am 30. November von der Reparationskommission berufen wurden, wurden nur Männer der alliierten und assoziierten Mächte entsandt: je drei Vertreter Belgiens, Englands, Frankreichs und Italiens und drei nicht von der Regierung beauftragte Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika. Zu Weihnachten wurden der Reparationskommission die Namen der Sachverständigen mitgeteilt, und sie nahm sie einstimmig an. Dem ersten Ausschuß, der die Währungs- und Budgetfrage zu untersuchen hatte, gehörten folgende Männer an: die Amerikaner Dawes, von der Central Trust Company in Chikago, und Owen Young, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Electric Company, die Engländer Sir Robert Kindersley, Direktor der Bank von England, und Sir Joshua Charles Scamp, Sekretär der Nobelgesellschaft, dazu kamen die beiden Franzosen Parmentier und Alix, Professor der Rechtsfakultät Paris, und zwei Italiener und zwei Belgier. Das zweite Sachverständigenkomitee für Kapitalflucht setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden Reginald MacKenna, ehemaligem Schatzkanzler Großbritanniens, Laurence Attalin, Direktor der Banque de Paris et des Pays-Bas, Henry Robinson, Präsident der Nationalbank von Los Angeles, dazu kamen ein belgischer und ein italienischer Bankier.
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