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[Bd. 3 S. 219]

5. Kapitel: Stürzende Regierungen, Die Rentenmark,
Neue Reparationsversuche.

  Stinnes  

Als Stresemann die Aufhebung des passiven Widerstandes verkündete, galt seine Hauptsorge der Wiederherstellung des deutschen Wirtschaftslebens. Dies war unbedingt notwendig, um dem deutschen Volke die Grundlagen seiner natürlichen Existenz zu sichern, um es vor dem Äußersten, dem Hungertode, zu bewahren. Alle Maßnahmen der Regierung Stresemann waren diesem wichtigsten Zwecke untergeordnet, diesem Ziele, das in jenen Tagen noch viel wichtiger war als die Befreiung der Ruhr von den Franzosen. Und wieder erschien, gewissermaßen als der allgewaltige, unsichtbare Lenker der deutschen Geschicke, Hugo Stinnes. Dieser mächtige rheinische Industrielle schwebte wie eine höhere Macht über der deutschen Regierung, er hatte die Rolle der Vorsehung an sich gerissen und war klug genug, dies die Massen nicht fühlen zu lassen. Er hielt sich zurück und war verborgen wie hinter einer Wolke, doch zeitweise dünkte es ihm gut, diese Wolke zu zerreißen und sich zu zeigen.

Ende September hielt Stinnes den Augenblick für gekommen, in einem Briefe an den führenden Volksparteiler Dr. Scholz die programmatischen Richtlinien der neuen deutschen Wirtschaftspolitik auseinanderzusetzen. In seinen Ausführungen vom 29. September stellte er folgende Forderungen auf: Das Privateigentum ist mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu schützen; eine neue Währung auf hypothekarischer Grundlage ist einzuführen, wie Helfferich dies vorschlägt; aufs energischste ist die Ausfuhr zu fördern, um die Zahlungsbilanz aktiv zu gestalten; das Steuerwesen ist von Grund auf zu reformieren, vor allem müssen die Steuern auf die Rohstoffe, wie zum Beispiel die Kohlensteuer, fortfallen, da hierdurch alle Erzeugnisse bereits belastet werden, ehe sie überhaupt hergestellt sind; die Einkommensteuer muß ermäßigt, die Lohnsteuer gänzlich abgeschafft werden; schließlich soll die Erwerbslosenfürsorge im produktiven Sinne [220] umgestaltet werden. Das war ein Programm, welches vernünftig und vollkommen parteilos die Zustimmung aller ernst und klar denkenden Deutschen fand. Die Sozialdemokratie und die Kommunisten dagegen witterten einen Angriff auf die Grundrechte der Arbeiterschaft, indem sie erklärten, die nächste logische Folge sei nun nur noch die Verlängerung der Arbeitszeit und die Kürzung der Löhne. Aus diesem Grunde rüsteten sich die beiden Linksparteien zum Kampfe gegen die Stinnesschen Gedanken, und so erhob sich jener Konflikt zwischen Proletariat und Besitz jetzt, fünf Jahre nach der Revolution, aufs neue, der wie schon einmal mit dem Siege keiner Partei endete.

  Streit um Ermächtigungsgesetz  

Nicht nur angeregt, sondern auch angetrieben durch die Gedanken von Stinnes war Stresemann fest entschlossen, sie durchzuführen. Am 2. Oktober hatte er die Vertreter der Koalitionsparteien zu sich gebeten und teilte ihnen mit, daß er für seine Regierung ein Ermächtigungsgesetz wünsche, das dem Kabinett die Möglichkeit biete, in wirtschaftspolitischer, finanzieller und sozialer Hinsicht bestehende Gesetze auf dem Verordnungswege außer Kraft zu setzen und neue Maßregeln einzuleiten. Dies Gesetz solle in Kraft bleiben bis zum 31. März 1924. Stresemann erklärte unumwunden, er halte dies Gesetz für nötig, um dem Währungsverfall Einhalt zu tun, eine Erhöhung der Arbeitsleistung zu erzielen und gegebenenfalls die Arbeitszeit zu verlängern.

Der Reichskanzler kannte das parlamentarische Regierungssystem in Deutschland gut genug, um zu wissen, daß auf normalem Wege entsprechende Gesetzesvorlagen in endlosen Debatten des Reichstages verschleppt würden, um schließlich doch abgelehnt zu werden. Um Zeit und Arbeit zu sparen, wollte er einstweilen den Reichstag, diesen obersten Souverän des Volkes, ausschalten und durch die Reichsregierung allein der Verwirklichung seiner Pläne zustreben. Der Parteifreund Dr. Stresemanns, Dr. Scholz, unterstützte den Reichskanzler bei seinem Vorhaben und setzte die Zweckmäßigkeit des Ermächtigungsgesetzes auseinander. Ja, er begann auch allen Ernstes davon zu sprechen, daß man die große Koalition durch Einbeziehung der Deutschnationalen erweitern müsse. Die Sozialdemokratie [221] ging sogleich zum offenen Widerstande über. Wenn sie einem Ermächtigungsgesetz zustimmen würde, so nur einem, das sich lediglich auf finanzielle Fragen, Ordnung der Währungsverhältnisse, Stabilisierung der Mark beschränke, von einer Zusammenarbeit mit den Deutschnationalen in der Regierung könne

Rücktritt des
  Kabinetts Stresemann  

überhaupt keine Rede sein. Nicht ganz so scharf drückte sich das Zentrum durch seinen Sprecher Dr. Marx aus; dieser bestritt lediglich die Behauptung, daß eine Diktatur oder ein Direktorium, das heißt eine nicht an Reichstagsbeschlüsse gebundene Reichsregierung, überhaupt notwendig sei. Die Aussprache ergab, daß Stresemanns Plan von den beiden Parteien des Zentrums und der Sozialdemokratie zurückgewiesen wurde, und am folgenden Tage trat das gesamte Kabinett zurück.

  Neues Kabinett Stresemann  

Stresemann wurde vom Reichspräsidenten mit der Neubildung des Kabinetts beauftragt und konnte am 6. Oktober seine neue Regierung vorstellen. Bemerkenswert war, daß der frühere Reichsernährungsminister, Dr. Luther, jetzt an Stelle Hilferdings das Finanzministerium übernahm. Trotzdem die erste Zusammenarbeit der Sozialdemokratie mit der Volkspartei sich als unfruchtbar erwiesen hatte, versuchte es Stresemann doch noch einmal mit der Großen Koalition. Graf Westarp drückte im Reichstage die kritische Stellung der Deutschnationalen Volkspartei auch zur neuen Regierung Stresemanns aus. Lange werde diese Koalition nicht halten. An der Frage, wie lange man Frankreichs Vorstößen nachgeben solle, werde sie scheitern. Im Gegensatz zu Stresemann erklärte seine Partei, daß in Deutschland nur entschieden gegen die Sozialdemokratie regiert werden könne und müsse, deshalb verlange seine Partei die Loslösung der Reichsregierung von sozialistischen Einflüssen. Mit den diktatorischen Befugnissen sei man zwar einverstanden, doch müßten diese in den Händen des Militärs liegen; einer Koalitionsregierung könne die Deutschnationale Volkspartei solche Befugnisse nicht zubilligen.

Wohlwollender war der Sozialdemokrat Dr. Breitscheid. Die Aufgabe des passiven Widerstandes finde die Billigung der Sozialdemokratie. Gegen Bayern solle das Reich seine Machtmittel brauchen, dem Ermächtigungs- [222] gesetz könnte die Partei unter der Voraussetzung zustimmen, daß die Vertreter der Sozialdemokratie in der Regierung seine Durchführung überwachen könnten. Die Regierungskrise, die eben mit dem Ermächtigungsgesetz und dahingehenden Bestrebungen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiete zusammenhing, sei dadurch heraufbeschworen worden, weil man mit dem Kampf gegen den Achtstundentag auch den Kampf für einen neuen Lohnabbau führen wolle, um weiter durch Schmutzkonkurrenz den Weltmarkt zu beherrschen. Im Ruhrgebiet hätten die Bergbauunternehmer bereits eine offenkundige Gesetzesverletzung begangen, indem sie auf eigene Faust den Achtstundentag durch Anschlag aufheben wollten. Die Sozialdemokratie verlange ein Einschreiten der Regierung gegen die Gesetzesverächter.

Auch der Zentrumsredner Dr. Bell war unter gewissen Vorsichtsmaßnahmen nicht gegen das Ermächtigungsgesetz. Das Parlament dürfe sich hiermit durchaus nicht ausschalten, und die Souveränität der Volksvertretung dürfe nicht in die Hände eines einzelnen übergehen. Jedoch lag auch für ihn kein Grund vor, die neue Regierung abzulehnen. Bei dem Vertrauensvotum für die Regierung stimmten Deutschnationale, Bayerische Volkspartei und Kommunisten gegen das Ministerium. Da jedoch die Stimmen des Mißtrauens in der Minderheit waren, blieben sie ohne Erfolg.

  Ermächtigungsgesetz  

Am 7. Oktober hatte mit 47 gegen 17 Stimmen der Reichsrat folgendes Ermächtigungsgesetz angenommen:

      "§ 1. Die Reichsregierung wird ermächtigt, die Maßnahmen zu treffen, die sie auf finanziellem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet für erforderlich und dringend erachtet. Dabei kann von den Grundrechten der Reichsverfassung abgewichen werden.
      Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Regelung der Arbeitszeit und auf Einschränkungen der Renten und Unterstützungen der Versicherten und Rentenempfänger in der Sozialversicherung, sowie der Kleinrentner.
      Die erlassenen Verordnungen sind dem Reichstag und dem Reichsrat unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Sie sind auf Verlangen des Reichstages sofort aufzuheben.
[223]   § 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem Wechsel der derzeitigen Reichsregierung oder ihrer parteipolitischen Zusammensetzung, spätestens aber am 31. März 1924 außer Kraft."

Die Sozialdemokratie hatte sich, wie man sieht, derartig gesichert, daß die Ermächtigung sehr beschränkt worden war. Es handelte sich eigentlich nur mehr um eine Änderung der Geschäftsordnung in der Reichsleitung. Mußte normalerweise der Reichstag erst seine Zustimmung geben, ehe ein Gesetz von der Regierung durchgeführt werden konnte, so war dies Verfahren einfach umgekehrt worden: die Regierung mußte nachträglich die Einwilligung der Volksvertretung einholen. Es wurde also lediglich ein schnelleres Arbeiten der Regierungsmaschinerie erreicht, ohne daß das Prinzip und System der Regierungsweise erschüttert worden wäre. Stresemann hatte in der Tat nach einer größeren Machtbefugnis der Regierung gestrebt, nach einer vorübergehenden Einschränkung der Regierungsverantwortlichkeit dem Reichstag gegenüber. Die Unfähigkeit des Parlaments, einen Ausweg aus den trostlosen Zuständen zu finden, gab ihm das Recht zu diesem Verlangen. Der Reichstag dagegen war nicht willens, seine Rechte verkürzen zu lassen. So kam dieser Kompromiß zustande, der, wie schon gesagt, lediglich eine beschleunigte Arbeitsweise der Regierung ermöglichte. Stets aber stand die Volksvertretung mit ihrem Veto im Hintergrunde als letzte und oberste Instanz.

Auch Bayern mußte dies erkennen; aber der bayerische Gesandte, Herr von Preger, erklärte am 9. Oktober im Reichstage, die bayerische Regierung könne dem Gesetze nicht zustimmen; sie trage Bedenken, in die Hände der Reichsregierung in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung so weitgehende Vollmachten zu legen, wie sie in diesem Gesetzentwurf enthalten seien, zumal sie sich nicht einmal auf dasjenige Gebiet miterstrecken sollen, auf denen sie am notwendigsten wären. Und wieder drohten die so mühsam auf der Kompromißbasis bis zu einem Abschluß gelangten Verhandlungen zu scheitern. Es blieb der Regierung nun weiter nichts übrig, als mit dem letzten und stärksten Machtmittel zu drohen: mit [224] der Reichstagsauflösung. Der Reichspräsident erteilte auch dem Reichskanzler die Ermächtigung, den Reichstag aufzulösen! Dieses aber mußte der Reichstag, sofern er überhaupt noch ein Verantwortungsgefühl besaß, im Augenblick auf alle Fälle abwenden. Das Reich befand sich in einer akuten Krisis, so schwer, wie sie seit Jahren nicht mehr gewesen war. Zum Reichskrieg in Sachsen und Thüringen, zum Separatismus in Bayern und am Rhein war noch eine Verschärfung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getreten, die dadurch hervorgerufen worden war, daß die Bergwerksbesitzer an der Ruhr auf Stinnes' Initiative hin vorgeschlagen hatten, die achtstündige Arbeitszeit auf 8½ Stunden zu verlängern. Sollte jetzt das Volk in die Unruhen eines Wahlkampfes gestürzt werden? Vor allem sämtliche großen Parteien sahen keinen rechten Vorteil, den ihnen jetzt Neuwahlen bringen konnten, im Gegenteil: man fürchtete ein Anwachsen der kommunistischen Gefahr, und so forderte man die Machtprobe nicht heraus, sondern man gab nach. Am 13. Oktober ergab die Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz 316 Jastimmen, 24 Ablehnungen und 7 Stimmenthaltungen.

Wiederherstellung
der Reichsautorität
  in Sachsen und Thüringen  

Die Aufgaben der Regierung bestanden zunächst darin, die Autorität des Reiches in Sachsen, Thüringen und Bayern wiederherzustellen. Wir haben bei Betrachtung der Vorgänge in diesen Ländern schon die dementsprechenden Maßnahmen kennengelernt. Jedoch betrachtete man in Berlin die Vorgänge in Sachsen und Thüringen als nicht so gefährlich wie gerade das seltsame Gebaren Bayerns. Dieses Land, das sich gegen die Reichsregierung im allgemeinen und gegen das Ermächtigungsgesetz im besonderen empörte, führte einen erbitterten Kampf gegen die vermeintliche Überspannung des unitarischen Gedankens. Am 24. Oktober fand in Berlin eine Ministerpräsidentenkonferenz der deutschen Länder statt. Der Reichskanzler Dr. Stresemann versprach, die Rechte und Pflichten der Länder auf finanziellem und steuerpolitischem Gebiete zu erweitern. Eine Klärung der Lage wurde dadurch erzielt, daß von württembergischer Seite festgestellt wurde: im Konflikt zwischen Bayern und Reich stellen sich die Vertreter der [225] Länder einmütig auf den Standpunkt der Reichsregierung. Damit war Bayern zwar noch nicht tatsächlich, aber moralisch bezwungen.

Rückkehr des
  ehemaligen Kronprinzen  

Eine Episode ohne jede tiefere politische Bedeutung war die Rückkehr des ehemaligen Deutschen Kronprinzen nach Deutschland. Dieser, der als Verbannter auf der holländischen Insel Wieringen lebte, hatte an die Reichsregierung den Antrag gestellt, auf seine Besitzung Öls in Schlesien zurückkehren zu dürfen. Er versprach, sich in keiner Weise in politische Angelegenheiten zu mischen, sondern lediglich als Privatmann, als Gutsbesitzer leben zu wollen. Die Reichsregierung hatte keine Veranlassung, dem Hohenzollern diese Bitte zu verweigern. Hielt sich doch auch Kronprinz Rupprecht von Bayern in seinem Heimatlande auf. Das Kabinett machte also von seinem ihm nach dem Republikschutzgesetz zustehenden Rechte Gebrauch und gestattete am 31. Oktober dem ehemaligen Kronprinzen die Rückkehr. Die Angelegenheit wirbelte anfangs einigen Staub auf, da England und besonders Frankreich gegen die Durchführung des Rückkehrgesuches bei der holländischen Regierung energischen Widerspruch erheben wollten. Jedoch England erkannte bald, daß es sich um keine politische Demonstration handelte, und brachte dem Falle nur noch Gleichgültigkeit entgegen. Am 10. November überschritt der ehemalige Kronprinz, von seinen wenigen Freunden stürmisch begrüßt, die deutsche Grenze. Alle Versuche bestimmter Kreise, die Rückkehr zu einem politischen Ereignis zu machen, schlugen fehl. Der Kronprinz hielt sein Wort und legte sich äußerste Zurückhaltung auf, und im übrigen hatte Deutschland gerade jetzt wichtigere Sorgen, als sich um die Vorteile der Monarchie oder Republik zu streiten.

  Versuche zur Beendigung  
des Währungschaos

Unendlich bedeutsamer war es, daß die deutsche Regierung seit Anfang Oktober mit Eifer und Tatkraft daranging, das Währungschaos zu beenden. Den ganzen Sommer über hatte man derartige Pläne beraten, und schließlich kam man zu dem Ergebnis, sich nicht die vergebliche Mühe zu machen, die gestürzte Mark aus ihrem Abgrund heraufzuholen, sondern ganz einfach eine vollkommen neue Währung zu begründen. Auch die erste Regierung Stresemann beschäftigte sich mit dem [226] Problem. Aber es bestand keine Einigkeit, in welcher Weise es gelöst werden sollte. Zwei Ansichten standen einander gegenüber: der von den Rechtsparteien, besonders von Helfferich ausgehende Plan, eine vollkommen neue, stabile Währung einzuführen und der Plan, die zerrüttete Mark auf ihrem Stande zu stabilisieren und vor weiterem Sinken zu bewahren.

Dieser zweite Plan war alt und bereits von Wirth eifrig erörtert worden. An ihm auch hielt der sozialdemokratische Reichsfinanzminister Hilferding fest, indem er sich dem Vorschlage Helfferichs widersetzte. Es war gewissermaßen eine Notwendigkeit für die Sozialdemokratie, den Stabilisierungsgedanken zu verteidigen. Hatte ja die Inflation alle deutschen Kapitalvermögen vernichtet, so daß gewissermaßen in der Sozialisierung des Kapitalbesitzes bereits ein großer Erfolg zu verzeichnen war: ein erheblicher Teil des Privateigentums war zerstört. Diesen Zustand glaubte Hilferding durch eine Stabilisierung der entkräfteten Mark in Permanenz erklären zu können, indem er gleichzeitig alle Aufwertungsgedanken rundweg ablehnte und die Verarmten lediglich einer öffentlichen Wohlfahrtsfürsorge überwiesen wissen wollte. Dagegen protestierten die Besitzenden, die dem Helfferichschen Plane zuneigten, da sie den Umständen nach von ihm eine wenigstens teilweise Wiederherstellung ihrer Vermögen erhofften. Infolge dieser Meinungsverschiedenheit wurde diese dringendste Angelegenheit wochenlang verzögert und verschleppt. Schließlich aber siegte doch die Auffassung, eine neue, gesicherte Währung einzuführen. Hilferding, der dieser Regelung widerstrebte, trat vom Reichsfinanzministerium zurück, Dr. Luther wurde sein Nachfolger, und so bestand kein Hindernis mehr, dem deutschen Volke durch Einführung eines neuen Geldes zu helfen.

  Währungsprobleme  

Die Währungsreorganisation stellte eine Radikalkur dar, die nur durch die Not der höchsten Verzweiflung ermöglicht wurde. Es war selbstverständlich, daß man hierbei von den Sachwerten, in erster Linie von den immobilen, dem Grund und Boden der Landwirtschaft, ausgehen mußte. Die ersten Versuche dieser Art, die von privater Seite, besonders von den landwirtschaftlichen Banken gemacht wurden, gingen [227] schon seit Beginn des Sommers dahin, daß man den Zentner Roggen als Einheit annahm und wertbeständige Anleihen in Roggenpfandbriefen ausgab. Der Käufer solcher Anleihen erhielt das Besitzrecht an soundso viel Zentner Roggen und hatte die Beruhigung, daß ihm diese Kapitalsanlage nicht unter den Händen zerrann. Wenn natürlich auch der Roggenpreis Schwankungen unterworfen war, so war er doch immerhin im Verhältnis zur Papiermark eine konstante Größe, die jedermann mit Ruhe und Bedacht in seine Rechnung einstellen konnte. Wenn sich auch solche Roggenpfandbriefe allgemeiner Beliebtheit erfreuten und gern gekauft wurden, so war natürlich der Absatz zu beschränkt, als daß sich diese Form der Schuldverschreibung als allgemeines Zahlungsmittel einbürgern konnte. Das Volk brauchte bewegliches Geld, unbeschwert von banktechnischen Formalitäten, und die beschränkte Anzahl der Roggenpfandbriefe war außerdem nicht im entferntesten in der Lage, den Heißhunger des Volkes nach festen Werten zu stillen. Ein anderer Wertmesser, der von der Industrie bevorzugt wurde bei Ausgabe von Obligationen, war die Kohle.

Das Reich durfte es natürlich nicht den einzelnen Wirtschaftskreisen überlassen, von sich aus wertbeständige Währungsfaktoren einzuführen, denn in logischer Konsequenz hätte dies dazu geführt, daß ein Dutzend und mehr privater Währungen in Umlauf gekommen wären. Die Rückkehr zur Naturalwirtschaft – denn um etwas anderes handelte es sich nicht – hätte das Währungschaos nur noch verschlimmert und zu einer unabsehbaren Erschwerung der gesamten inneren und äußeren Wirtschaftsbeziehungen geführt. Es war vielmehr Pflicht der obersten Regierung, ein einheitliches, wertbeständiges

  Gold- und Dollaranleihe  

Zahlungsmittel, Goldgeld, wieder in Umlauf zu bringen. Von mehreren verschiedenen von Landwirtschaft und Industrie vorgelegten Plänen wurden schließlich zwei als brauchbar und durchführbar erkannt: die Goldanleihe in Goldmark oder Dollar und die hypothekarisch gesicherte Rentenmark. Sollte das erste Unternehmen vor allem von Industrie, Handel, Gewerbe und Banken finanziert werden, so wollte für das zweite in der Hauptsache die deutsche Landwirtschaft haften.

[228] Anfang Oktober beschloß das Kabinett demzufolge, eine Goldanleihe von höchstens 500 Millionen Goldmark aufzulegen. Innerhalb drei Wochen, bis zum 31. Oktober, wurde der vierte Teil dieser Summe, 125 Millionen Goldmark, gezeichnet. 200 Millionen dieser Anleihe sollten in kleinen Stücken, ein, ein halb und ein Viertel Dollar ausgegeben werden, um als Zahlungsmittel im täglichen Verkehr Verwendung zu finden, 300 Millionen aber sollten als sechsprozentige, 1932 fällige Goldschatzanweisungen vertrieben werden, deren kleinster Betrag 25 Dollars gleich 105 Goldmark war und die nicht als inländisches Zahlungsmittel kursieren sollten. Von dem Ertrag dieser Anleihe sollten vor allem die Lebensmittel bezahlt werden, die in Amerika eingekauft wurden.

Die Goldanleihe genügte aber keineswegs, um die innerdeutschen Bedürfnisse zu befriedigen. Da der Besitz ausgepreßt war, liefen die Zeichnungen auf die Goldanleihe sehr langsam ein, und eines Tages stand man wieder vor der Tatsache, daß die im Umlauf befindlichen Stücke irgendwo im Geldschrank oder im Strumpf des Bauern wohlverwahrt ruhten und das Volk nichts mehr sah und hörte vom "wertbeständigen Goldgelde". Konnten doch in der ersten Novemberwoche nur erst zehn Prozent der Löhne und Gehälter in wertbeständigem Gelde, eben in kleinen Stücken dieser Goldanleihe, ausgezahlt werden, und in der zweiten Woche waren es erst 30 Prozent. Die Zeichnungen zur Goldanleihe erfolgten so spärlich und langsam, so daß die Reichsregierung den für Schatzanweisungen reservierten Bestand den Ländern, Provinzen, Gemeinden und Handelskammern gegen genügende Sicherheiten und Devisen zur Ausgabe von wertbeständigem Notgeld zur Verfügung stellte. Jedoch, auch wenn die 500 Millionen Goldmark voll gezeichnet würden, so reichten sie bei weitem nicht aus, um das umlaufende Papiergeld aus dem Verkehr zu ziehen. Die Regierung plante eine weitere Goldanleihe von 300 Millionen Mark, welche allein die großen Banken Deutschlands übernehmen wollten. Das Reich sollte einer zu schaffenden Konversionskasse Zertifikate [229] ausstellen über 300 Millionen Goldmark, die innerhalb längstens dreier Jahre rückzahlbar sein und durch eine besondere, für diesen Zweck reservierte Reichssteuer auf die Vermögen amortisiert werden sollten. Man hoffte, daß diese 300 Millionen ausreichen würden, um sämtliche umlaufenden Papiermarkbeträge aufzusaugen, außer Kurs zu setzen.

Von vornherein lehnten es die maßgebenden Stellen ab, das neue wertbeständige Geld in feste Beziehung zur Papiermark zu setzen. Hätte man die neue Währung an einen bestimmten Kurs der alten gebunden, so bestand die große Gefahr, daß die Papiermark auch das neue wertbeständige Geld in den Abgrund gezogen hätte. Der beabsichtigte Zweck wäre nicht erreicht worden, es wäre nicht eine Gesundung der deutschen Wirtschaftsbeziehungen eingetreten, sondern höchstens ein Teil des Weges der Inflation wiederholt worden. Es war besser, die Papiermark ihren hoffnungslosen Weg ins Nichts vollenden zu lassen. Wenn also das neue Geld seinen Weg ins Volk gefunden hatte, so bot es eine sichere Gewähr, daß diejenigen, die es in Händen hatten, nicht wieder durch eine Entwertung und Inflation getäuscht wurden. Außerdem waren die ausgegebenen Summen durch Sicherheiten und Sachwerte genügend gedeckt. Dennoch war das Mißtrauen in weiten Kreisen des Volkes sehr stark, und an vielen Stellen wurde besonders das von den Ländern, Provinzen usw. ausgegebene wertbeständige Notgeld zurückgewiesen. Man hatte zu schlechte Erfahrungen gemacht, vor denen man in Zukunft gesichert sein wollte.

Es war psychologisch wohl begreiflich, daß alle Maßnahmen der Reichsregierung von dem Volke mit einer gewissen Erregung, ja man kann sagen Gier, beobachtet und verfolgt wurden. Vorkehrungen zum Schutz der öffentlichen Ruhe waren dringender denn je, besonders, da die Ungeduld der Massen durch die langsame Ausgabe des neuen Geldes von Tag zu Tag gesteigert wurde. Deshalb übertrug der Reichspräsident am 9. November in Abänderung seiner Verordnung vom 26. September die vollziehende Gewalt an Stelle des Reichswehrministers dem Chef der Heeresleitung, General [230] v. Seeckt, der alle zur Sicherung des Reiches erforderlichen Maßnahmen zu treffen hatte. Durch die Ausschaltung des Ministers wurde es möglich, daß die Reichswehr viel unmittelbarer, schlagartiger, gewissermaßen mit elektrischer Präzision eingreifen konnte, so wie es dem Charakter jener bis zum Platzen mit Zündstoff geladenen Periode eben entsprach. Und diesen militärischen Nachdruck brauchte das Reich, um sein neues Geld ordnungsmäßig unter das Volk zu bringen, beziehungsweise seine Annahme zu erzwingen, denn nicht nur das mißtrauische Volk, sondern auch die Spekulanten verweigerten sie. Seeckt bedrohte jeden mit Gefängnisstrafe, der es sich einfallen ließe, die Annahme des neuen wertbeständigen Geldes oder Notgeldes zu verweigern.

  Rentenmark  

Endlich erschien auch die mit heißer Sehnsucht erwartete Rentenmark. Der Reichsfinanzminister Dr. Luther ermächtigte am 14. November die Rentenbank, am folgenden Tage mit der Ausgabe des neuen Geldes, der Rentenmark, zu beginnen. Bereits am 15. Oktober hatte die Regierung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes die Rentenbank gegründet, die auf einem Prinzip beruhte, welches vor allem von Dr. Karl Helfferich, dem hervorragendsten Kopfe der Deutschnationalen Volkspartei, ausgearbeitet worden war. Helfferich hatte den Plan einer Roggenmark ausgearbeitet und die Richtlinien einer Roggenwährungsbank entworfen. Auf diesen Entwurf ging die endgültige Fassung des Rentenbankgesetzes zurück, doch hatte der Währungskommissar, Dr. Schacht, einige wesentliche Änderungen vorgenommen, deren bedeutendste wohl die war, daß die Rentenbriefe nicht auf Roggen, sondern auf Gold lauteten.

  Rentenbank  

Die Rentenbank war eine Währungsbank.
Sie war eine Gesellschaft des privaten Rechtes, auch vom Reiche unabhängig, und wurde von den deutschen Wirtschaftsständen: Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe und Banken gegründet. Diese wurden mit einer Grundschuld von vier, später fünf Prozent des Wehrbeitragswertes belastet. Auf Gold lautende, verzinsliche Rentenbankbriefe wurden als Deckung für die auszugebenden Rentenmarkscheine auf diese Grundschuld ausgestellt, und jederzeit konnte das neue Geld [231] gegen diese Rentenbriefe umgetauscht werden. Die Kapitalgrundrücklage der Bank wurde auf 3⅕ Milliarden Goldmark festgesetzt, von denen 2⅖ Milliarden als Kapital, der Rest als Reserve gedacht war. Dieser Betrag sollte je zur Hälfte von der Land- und Forstwirtschaft einerseits und von den übrigen Wirtschaftsständen anderseits aufgebracht werden. Tatsächlich aber wurden die Landwirtschaft mit 1960, das waren fünf Prozent des gesamten landwirtschaftlichen Besitzes im unbesetzten Deutschland, der mit 40 Milliarden berichtigten Wehrbeitragswertes angenommen wurde, die übrigen nur mit 1108 Millionen belastet. Die Grundschuld selbst wurde nicht ins Grundbuch eingetragen und mußte mit sechs Prozent verzinst werden. Die Veranlagung und Einziehung der Zinsen, ursprünglich sechs Prozent, übernahmen die Finanzämter. Strenggenommen handelte es sich gar nicht um Zinsen, sondern um Tilgungsquoten einer Zwangsanleihe, welche dem neuen Gelde erst seinen Wert geben sollte. Letzten Endes war also die Rentenmark nichts anderes als der Ertrag einer dem landwirtschaftlichen und gewerblichen Kapital auferlegten, hypothekarisch gesicherten Sondersteuer, deren Nutznießung nicht ausschließlich auf die Regierung beschränkt, sondern auf das gesamte Volk ausgedehnt wurde. Um alle wirtschaftlichen Erschütterungen auszuschalten, wurde bestimmt, daß die Grundschuld von Seiten der Rentenbank überhaupt nicht, von Seiten der Belasteten frühestens nach Ablauf von fünf Jahren kündbar sein sollte. Der Verkehr der Rentenbank mit dem Reich sowohl wie mit den Wirtschaftsständen vollzog sich über die Reichsbank und die Privatnotenbanken.

Die so geschaffene Rentenwährung war als Zwischenstufe, als Übergang zur Goldwährung gedacht; sie war nur für Sanierungszwecke und im Inlande brauchbar. Im internationalen Zahlungsverkehr und für Reparationsleistungen war sie nicht zu verwenden, denn hierzu bedurfte man einer auf Gold fundierten Währung. Dem Reich wurde ein Betriebskredit von 1⅕ Milliarde eingeräumt, wovon 300 Millionen zur Konsolidierung der schwebenden Schuld [232] verwendet werden sollten. Trotzdem der Rest im Verlaufe von zwei Jahren abgerufen werden sollte, wurde er doch schon bis Ende Dezember 1923 vom Reiche voll in Anspruch genommen. Ein Ersuchen des Reiches um weiteren Kredit lehnte die Rentenbank ab. Auch der Wirtschaft wurden Kredite in einer Gesamthöhe von 1⅕ Milliarde gewährt.

  Buchdruckerstreik  

Ursprünglich sollte die Rentenmark schon in der letzten Oktoberwoche ihren Weg ins Volk nehmen. Doch infolge des von neuerungssüchtigen Kommunisten inspirierten Buchdruckerstreikes in Berlin verzögerte sich die Fertigstellung der Rentenmarkscheine, und so kam es, daß das neue Geld erst am 15. November durch Reich und Wirtschaftskreise in die Öffentlichkeit gelangte. Der Kurs wurde von vornherein so festgesetzt, daß ein nordamerikanischer Dollar mit 4⅕ Rentenmark bewertet wurde. Bereits in der ersten Woche, bis zum 22. November, wurden 300 Millionen Rentenmark ausgegeben. Um zu vermeiden, daß der Kurs durch Spekulation an ausländischen Börsen, durch Aufkaufen internationaler Makler herabgedrückt wurde, verbot das Reich, Beträge, die höher als zehn Pfund Sterling waren, in Rentenmark oder Goldanleihestücken ans Ausland zu verkaufen. In das besetzte Gebiet konnte die Rentenmark nicht eindringen, da die Besatzungsbehörden sowohl die Belastung des dort belegenen Besitzes als auch den Verkehr mit dem neuen Gelde verboten.

Das Mißtrauen des Volkes gegen das neue Geld wurde bald zerstreut. Die beruhigende Tatsache, daß die Preise nicht mehr stiegen, flößte allmählich Vertrauen ein. Die Notenpresse arbeitete noch bis zum 20. November, dann wurde sie stillgelegt; es war der Stand erreicht worden, daß eine Billion Papiermark gleich einer Goldmark oder einer Rentenmark war. Zunächst liefen jetzt fünf verschiedene Währungen in Deutschland um, die Papiermark, die Rentenmark, ausländische Devisen, deren freier Handel eigentlich von der Regierung verboten war, Stücke der Goldanleihe und Dollarschatzanweisungen, die vielen verschiedenen wertbeständigen Notgeldsorten der Länder, Gemeinden und Handelskammern nicht mitgerechnet. Doch schon nach wenigen Wochen hatte [233] sich die Rentenmark derart im Volke befestigt, daß sie fast ausschließlich als Zahlungsmittel noch in Frage kam, während all die anderen Geldarten mehr und mehr verschwanden. Der Erfolg und die Festigkeit des neuen Geldes beruhte vor allem auf Schachts richtiger Veranschlagung des Zahlungsmittelbedarfs mit 2⅖ Milliarden Goldmark.

So hatte Deutschland sein neues Geld. Es war geschaffen worden durch die Opferbereitschaft des Besitzes aus zwingender politischer Notwendigkeit heraus. Die Forderung und ihre Erfüllung waren dergestalt großartig elementar, daß jedes Für und Wider zu schweigen hatte. Es gab Zeiten, da stampfte Deutschland Heere aus dem Boden; dies war eine Zeit, da stampfte Deutschland eine neue Währung aus dem Boden. Und weil die Rentenmark autochthon war, wohnte ihr auch jene gewaltige magische Kraft des Sieges inne, welche zum Beispiel auch Volksheere gegenüber Söldnerheeren auszeichnet: die Rentenmark besiegte die Revolution nicht allein durch die Tatsache und die Folgen ihrer Existenz, sondern auch ideell durch ihren Ursprung infolge des diktatorischen Einflusses der Rechtsparteien. Die Rentenmark war nicht geschaffen worden durch das Proletariat und seinen diktatorischen Zwang, sondern durch den Besitz und seine Initiative. Dadurch führte die Rentenmark nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch eine Wendung in der deutschen Geschichte seit 1918 herbei: das Bürgertum befestigte sich. So schloß die Rentenmark eine vergangene Epoche fünfjähriger Unruhen ab und eröffnete einen neuen Zeitabschnitt mit der Aussicht auf ruhigere Entwicklung. Das Ausland staunte, wie man sagte, die Rentenmark als das achte Weltwunder an, und die absolut nicht deutschfreundlichen Times bezeichneten sie als "größte Tat der Finanzgeschichte". Dreiviertel Jahr beherrschte die neue Mark Deutschland. Durch die Annahme des Londoner Paktes Ende August 1924 wurde die Liquidation der Rentenbank eingeleitet und das Gesetz geschaffen, daß die Rentenmark binnen zehn Jahren aus Deutschland zu verschwinden habe. –

Es wurde öfter die Behauptung aufgestellt, wenn im November 1923 die Markstabilisierung möglich gewesen sei, so [234] sei sie auch schon vorher möglich gewesen. Ich glaube nicht, daß dies zutrifft. Denn erstens handelte es sich nicht um eine Markstabilisierung, sondern um die Einführung eines neuen Geldes. Zweitens aber sind für derartig einschneidende Maßnahmen, wie die im Herbste 1923 getroffenen, ganz bestimmte psychologische und logische Vorbedingungen notwendig. Um Metalle miteinander zu vereinigen, muß erst eine bestimmte Siedehitze erreicht werden. So mußte auch die Angst des Proletariats vor dem Hunger und die Angst der Besitzenden vor dem Bolschewismus bis zu einem bestimmten Punkte entwickelt sein, um die Existenz der Rentenmark zu ermöglichen.

Dr. Hjalmar Schacht.
[Bd. 4 S. 32a]   Dr. Hjalmar Schacht.
Photo Scherl.
Es bedurfte nur eines Mannes, der klar und zielbewußt das Eisen schmieden konnte, solange es glühend war. Dieser Währungskommissar war Dr. Hjalmar Schacht, der, nachdem er das Werk vollendet hatte, am 22. Dezember 1923 zum Reichsbankpräsidenten ernannt wurde. Schacht war der große Praktiker der Währungsreform, wie Helfferich ihr großer Theoretiker war. –

Rücktritt der zweiten
  Regierung Stresemann  

Jedoch das Kabinett Stresemann, das mit seiner Währungsreform eine Leistung aufzuweisen hatte wie keine frühere Regierung der Republik, erfreute sich nicht lange des reichstäglichen Wohlwollens. Am 23. November stellte die Regierung die Vertrauensfrage, die infolge der nationalen und sozialistischen Opposition mit 230 gegen 155 Stimmen verneint wurde. So trat das Ministerium Stresemann zurück. Es war die sechste Regierung, die dieser Reichstag gehen sah, und nur die beiden ersten, die Fehrenbach- und die erste Wirth-Regierung hatten aus außenpolitischen Gründen vor dem Souverän des Volkes, dem Reichstag, kapituliert. Vier Regierungen aber, die zweite Wirth-Regierung, die Cuno-Regierung und die beiden Stresemann-Regierungen, waren die Opfer des streitsüchtigen Parlaments geworden. Und wenn man sich die Lebensdauer dieser Kabinette vergegenwärtigte, so entdeckte man, daß sie von Fall zu Fall kürzer wurde. Wirth regierte zum zweitenmal fast dreizehn Monate, bei Cuno waren es schon nicht mehr ganz neun Monate, Stresemann aber war beide Male nur je sieben Wochen am Ruder.

[235] Der Grund für den Sturz der zweiten Stresemann-Regierung ist darin zu sehen, daß die sozialdemokratischen Mitglieder des Kabinetts, von ihrer Partei aufgestachelt, die Aufräumungsarbeiten der Reichsregierung in Sachsen und Thüringen durchaus mißbilligten. Sie kamen sich wie Verräter an der eigenen Sache vor und machten Stresemann den Vorwurf, er messe mit zweierlei Maß. Gegen die sozialistisch regierten Länder Sachsen und Thüringen sei er rigoros vorgegangen, während er die aufsässige bürgerliche Regierung Bayerns gleichsam mit Samthandschuhen anfasse. So hatte sich nach den ganzen Zeitumständen ein tiefer Zwiespalt innerhalb der Reichsregierung herausgebildet, der zum notwendigen Bruche führen mußte. Die Ereignisse des Jahres 1923 bewiesen, daß für den dauernden Bestand der Großen Koalition die Zeit noch nicht reif sei. Darum brach die Große Koalition zum zweitenmal nach kurzer Lebensdauer Ende November 1923 zusammen. So, wie die politischen Verhältnisse Deutschlands nun einmal lagen, kamen bisher nur zwei Regierungsformen in Frage: die aussichtsreichere Weimarer Koalition von Zentrum, Demokraten und Sozialdemokraten, oder die Kleine Koalition, Volkspartei, Demokraten und Zentrum, die von Fehrenbach eingeführt und – mutatis mutandis – von Cuno gebildet worden war, doch beide Male an der Außenpolitik gescheitert war. Welches der beiden Systeme war aber jetzt an dem großen Wendepunkte der deutschen Geschichte, im November 1923, das richtige?

Kein Wunder, daß niemand die rechte Lust verspürte, sich der undankbaren Aufgabe zu unterziehen und eine neue Regierung zu bilden. Nach drei Tagen gab der Reichspräsident dem Dr. Albert, der unter Cuno Reichsschatzminister war, den Auftrag, ein überparteiliches Kabinett zu bilden. Doch die parteipolitischen Schwierigkeiten waren so groß,

  Kabinett Marx  

daß Albert bereits am nächsten Tage dem Reichspräsidenten seinen Auftrag zurückgab. Besonders die Deutschnationalen widerstrebten. Stegerwald, an den man dann dachte, verzichtete. Schließlich brachte Marx am 30. November eine Regierung zustande. In ihr waren drei Volksparteiler, drei Zentrumsanhänger, darunter Marx selbst, und drei Demokraten [236] vertreten, eine Koalitionsregierung, deren Charakter dem Fehrenbach-Kabinett von 1920 entsprach. Um Bayern zu versöhnen, wurde dem Dr. Emminger, Mitglied der Bayerischen Volkspartei, das Justizministerium übertragen. Auch der demokratische Wirtschaftsminister Hamm war Bayer. Der Gedanke der Kleinen Koalition hatte wieder einmal gesiegt.

Die Parteien atmeten zwar auf, nachdem nun endlich die Regierung gebildet worden war, doch sahen sie dem neuen Kabinett mit gemischten Gefühlen entgegen. Die Deutschnationalen waren vorsichtig und kündigten nicht gleich von vornherein Opposition an. Bayern vermißte den scharfen Trennungsstrich nach links und betrachtete den Namen Hamms als Beruhigungspille für die Sozialdemokratie. Diese dagegen warnte das neue Kabinett, sie in Opposition zu drängen, dann nämlich würde der Reichstag aufgelöst werden. Im übrigen bilde Herr Emminger eine schwere Belastung für die Regierung. Der Belagerungszustand und das Verbot ganzer politischer Parteien müsse aufgehoben werden.

  Neues Ermächtigungsgesetz  

Die Regierung erhielt, wie ihre Vorgängerin, ein neues Ermächtigungsgesetz, das vom Reichsrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden war (45 : 9). Sachsen, Braunschweig, die Rheinprovinz stimmten dagegen, Thüringen enthielt sich der Stimme. Dieses neue Gesetz war noch vorsichtiger formuliert als das erste:

      "§ 1. Die Reichsregierung wird ermächtigt, die Maßnahmen zu ergreifen, die sie im Hinblick auf die Not von Volk und Reich für erforderlich und dringend erachtet. Eine Abweichung von den Vorschriften der Reichsverfassung ist nicht zulässig.
      Vor Erlaß der Verordnungen ist ein Ausschuß des Reichsrates und des Reichstages von 15 Mitgliedern in vertraulicher Beratung zu hören.
      Die erlassenen Verordnungen sind dem Reichstag und dem Reichsrat unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Sie sind aufzuheben, wenn der Reichstag oder der Reichsrat dies verlangt. Im Reichstage sind für die Aufhebungsverlangen zwei Lesungen erforderlich, zwischen denen ein Zwischenraum von mindestens drei Tagen liegen muß.
[237]    § 2. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Es tritt am 15. Februar 1924 außer Kraft."

Am 8. Dezember nahm der Reichstag mit 313 gegen 18 Stimmen dieses Gesetz an, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme.

Die Geltungsdauer des Gesetzes war um sechs Wochen verkürzt worden. Als Beratungsinstanz wurde ein fünfzehngliedriger Reichstagsausschuß der Regierung beigegeben. Das Kabinett Marx, an sich für die Sozialdemokratie ungefährlich und auf Versöhnung gestimmt, begann mit diesem guten Zaum versehen seine Tätigkeit. –

Verhandlungen mit
  Wiedergutmachungsausschuß  

Besondere Schwierigkeiten stellten sich heraus, als nach Abbruch des Ruhrkampfes Deutschland mit den Alliierten in neue Wiedergutmachungsverhandlungen eintrat. Deutschland hatte im Jahre 1923 bis zum Juli an die nicht vertragsbrüchigen Mächte insgesamt für 708 Millionen Goldmark Reparationen geleistet, von denen England allein 266 Millionen erhalten hatte. Dann erklärte die deutsche Regierung, sie sei außerstande, weitere Leistungen zu bewirken. Die Reparationslieferungen an Frankreich und Belgien wurden am 11. Januar 1923 eingestellt und am 26. September wieder aufgenommen; die beiden Staaten bekamen in den ersten zehn Tagen des Januar und in der Zeit vom 26. September bis 29. Oktober 1923 zusammen 31½ Millionen Goldmark von Deutschland. Während des passiven Widerstandes wurde von den vertragsbrüchigen Gegnern zur Lieferung auf Reparationskonto an Sachwerten für 800 Billionen Papiermark (Stand Ende September) erpreßt.

  Ablehnende Haltung Poincarés  

Im Herbst 1923 befand sich die deutsche Wirtschaft infolge des Währungschaos in einer Lage, die nicht nur jede namhafte Reparationsleistung unmöglich machte, sondern auch aufs energischste nach schneller, annehmbarer Lösung des Problems drängte. Das Nächstliegende war, daß von deutscher Seite aus auf eine möglichst umgehende Räumung des wertvollen Ruhrgebietes hingearbeitet wurde. Den Franzosen aber stand nicht der Sinn danach. Poincaré hatte gar nicht die Absicht, mit der deutschen Regierung zu verhandeln, und ließ am [238] 10. Oktober halbamtlich durch die "Agence Havas" erklären: Die verbündeten Regierungen wollten tatsächlich nicht die Frage der Reparationen mit der deutschen Zentralregierung erörtern, das heißt mit den Behörden, die von Berlin aus bis jetzt den Widerstand gegen die Besatzung organisiert hätten. Aber die Alliierten, das heißt Frankreich und Belgien, seien sehr geneigt, unmittelbar mit den örtlichen Behörden oder mit den örtlichen Unternehmer- oder Arbeitergruppen alle notwendigen Vorkehrungen über die Wiederherstellung des normalen Wirtschaftslebens im Ruhrgebiet zu treffen. So sei schon am 9. Oktober mit der Gruppe Otto Wolf ein Abkommen abgeschlossen worden, ein Beweis dafür, daß ein derartiges Verfahren rasch durchführbar und praktisch sei. Die Einmischung der deutschen Regierung würde nur die Verhandlungen über die Wiederaufnahme der Arbeit, die übrigens auf ausgezeichnetem Wege sei und in wenigen Tagen allgemein sein werde, noch verzögern. "Die Zulassung der Berliner Delegierten zu den Verhandlungen ist also keineswegs wünschenswert oder nützlich." Stresemann solle seine Wünsche der Reparationskommission mitteilen, denn sie allein sei dazu berufen, die diplomatische Verbindung zwischen Deutschland und den Verbündeten herzustellen. –

Und in der Tat! Als der Reichskanzler Stresemann Mitte Oktober Poincaré unter Hinweis auf die Not mitteilen ließ, es sei unbedingt nötig, über Koks- und Kohlenlieferungen zu verhandeln, da lehnte der französische Ministerpräsident dies kategorisch ab. Ihm seien wirklich alle Maßnahmen der deutschen Regierung höchst gleichgültig! Dies Verhalten der französischen Regierung, so sinnlos es auf den ersten Blick erscheinen möchte, hatte doch einen tiefen Sinn. Poincaré setzte all sein Hoffen auf die separatistische Bewegung am Rhein, für ihn war die Trennung Westdeutschlands vom Reiche schon eine vollzogene Tatsache! Wozu dann noch Verhandlungen mit der Berliner Regierung, die über kurz oder lang doch höchst überflüssig sein würden? Die rheinische Hochverratsbewegung war ein Faktor, dem die französische Regierung auch bei den Reparationsverhandlungen nur allzu große Bedeutung beimaß. Auf das Frankreich Poincarés also durfte die deutsche Regierung keine [239] großen Hoffnungen bei der Wiederaufnahme der Reparationsverhandlungen setzen. Paris war allzu stark im Wahne befangen, daß die Rheinlande mit Sicherheit ihre Trennung vom Reiche vollziehen würden.

Das Ruhrgebiet hatte aber keine Zeit zu verlieren. Es stand vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch, nein, es befand sich mitten drin. Die Folgen der letzten neun Monate waren verheerend, und das zeigte sich besonders jetzt, als nach der Beendigung des passiven Widerstandes die Zuschüsse des Reiches ausblieben. Über 600 Großbetriebe verfügten nicht über die geringsten Geldmittel, um die Arbeit wieder aufzunehmen. Zwei Millionen Arbeiter waren arbeitslos, das war die Hälfte aller deutschen Erwerbslosen! Alle Mittel- und Kleinbetriebe hatten schließen müssen. Auch die Zechen standen vor dem völligen Ruin. Über einer halben Million Bergarbeiter, die in diesem Falle arbeitslos zu werden drohten, hatten bereits Hunger und Verzweiflung ihre Fänge ausgestreckt. Sollte die Ruhrindustrie angesichts dieser Zustände so lange warten, bis es Poincaré genehm war, mit der deutschen Regierung zu verhandeln? Das war vollkommen ausgeschlossen, das hätte zum völligen Chaos geführt. Es blieb den Führern der Ruhrwirtschaft nichts anderes als der Gang nach dem wirtschaftlichen Canossa übrig. Bereits seit Anfang Oktober verhandelten in Düsseldorf Stinnes, Vögler, Klöckner und andere Wirtschaftsführer im Auftrage des Bergbaulichen Vereins mit General Degoutte.

  Micumverträge  

Sieben Wochen schleppten die Franzosen die Verhandlungen hin. Sie nützten die deutsche Not aus, um Vorteile für sich zu erpressen. Endlich, am 23. November, kam in Düsseldorf zwischen der Sechserkommission des Bergbaulichen Vereins und der Kontrollkommission ein Provisorium, der sogenannte Micumvertrag zustande (Mission interalliée de contrôle des usines et des mines). Die Kohlenzechen verpflichteten sich, 18 Prozent ihrer Förderung abzuliefern; außerdem muß von den Zechenbesitzern die seit dem 11. Januar bereits ans Reich abgeführte Kohlensteuer nochmals an die Besatzungsbehörde bezahlt werden. Man setzte die während dieser Zeit erfolgte Förderung nach freier Willkür viel zu hoch fest und [240] schlug dann noch – großzügig – 50 Prozent als Strafe für die Nichtzahlung darauf. Schließlich wurde auf dem Verhandlungswege der Gesamtbetrag für die rückständigen Steuern auf 15 Millionen Dollars festgesetzt. Trotzdem in Deutschland auf Betreiben von Stinnes die Kohlensteuer weggefallen war, mußten sich die Zechen auch noch für die Zukunft verpflichten, für die verkaufte Tonne zehn Franken Steuer an Frankreich zu entrichten. Die für die Kohlenwirtschaft geltenden deutschen Gesetze wurden nicht anerkannt. Immerhin gestatteten die Franzosen, daß die Kohlenausfuhr nach dem unbesetzten Deutschland und nach dem Ausland wieder erfolgen dürfe, aber erst dann, wenn der Bedarf der Besatzungstruppen und der Regiebahnen gedeckt sei. Eine Freigabe der beschlagnahmten Zechen erreichten die deutschen Unterhändler nicht. Auch behielt sich die Besatzungsbehörde die Kontrolle über den gesamten Wirtschaftsverkehr und weitgehenden Einfluß auf die Privatunternehmen vor. – Das Micumabkommen zeigte deutlich, daß die Franzosen und Belgier nicht daran dachten, das Ruhrgebiet zu verlassen; im Gegenteil, sie richteten sich häuslich ein. Dies wurde auch dadurch offenbar, daß seit dem November die Fahrpreise auf den Regiebahnen nicht mehr nach deutschem Gelde, sondern nach Franken berechnet wurden und erstattet werden mußten! Die Bestimmungen des Micumvertrages galten bis Ende August 1924. Erst durch die Unterzeichnung des Londoner Paktes wurden sie hinfällig. Das Deutsche Reich zahlte den Industriellen später 577 Millionen Goldmark Entschädigungen für die Schäden aus diesem Abkommen.

Schon am folgenden Tage, dem 24. November, wurde in ähnlicher Form ein vorläufiges "Abkommen über die Lieferung von Düngestickstoff" zwischen der Interalliierten Rheinlandkommission und der "Badischen Anilin- und Sodafabrik" abgeschlossen. Das Werk mußte eine bestimmte prozentuale Menge Düngestickstoff unentgeltlich abgeben, dafür wurde es von den Verbündeten bei der Wiederinstandsetzung und Aufrechterhaltung des durch eine Explosion zerstörten Werkes in Oppau unterstützt. Die beschlagnahmten Düngestickstoffmittel [241] verblieben im Besitz der Verbündeten, ohne bezahlt zu werden. Man wollte sie eventuell der deutschen Regierung auf Wiedergutmachungskonto gutschreiben; weitere Rohstoffe, Betriebsmaterialien und Fertigprodukte sollten nicht beschlagnahmt werden. Die Ausfuhr nach dem unbesetzten Deutschland und dem Ausland wurde erst zugelassen, wenn die Besatzungsbehörden im Rheinland versehen waren. Auf die Ausfuhr wollte man eine niedrige Abgabe erheben. –

Es gab eigentlich von Anfang an zwei Ansichten in der Reparationsfrage: die deutsche, die Verhandlungen auf Grund sorgfältiger Prüfungsunterlagen verlangte, und die französische, welche lediglich diktieren wollte. Durch den Ruhreinfall hatte sich der Gegensatz zwischen beiden Lagern verschärft, aber die deutsche Auffassung hatte dadurch noch an Gewicht gewonnen. Frankreich, lediglich von dem kleinen Belgien unterstützt, sah sich isoliert, und England neigte offen, von Amerika unterstützt, den Vorschlägen Deutschlands zu. Wir erinnern uns noch, daß die Regierung Cuno den alliierten Mächten am 7. Juni einen doppelten Plan unterbreitete: Abschätzung der deutschen Leistungsfähigkeit durch eine neutrale, objektive Sachverständigenkommission und Verpfändung der deutschen Wirtschaft als Garantie für die Erfüllung der deutschen Verpflichtungen. Cuno berief sich hierbei auf eine Anregung des amerikanischen Staatssekretärs Hughes vom Dezember 1922, worin er vorschlug, Höhe und Art der deutschen Reparationszahlungen von einer unparteiischen internationalen Instanz ausarbeiten zu lassen. Die deutsche Note blieb von Seiten der Alliierten unbeantwortet. Ein um so eifrigerer Gedankenaustausch fand aber zwischen der englischen Regierung einerseits und Frankreich, Belgien, Italien, Amerika und Japan anderseits über diese Angelegenheit statt. Er erstreckte sich über fünf Wochen, bis Ende August.

  Englische Vermittlung  

England hatte die Vermittlerrolle übernommen und unterstützte den deutschen Vorschlag sowohl hinsichtlich der Bürgschaften wie auch hinsichtlich der Konferenz; nur machte Lord Curzon die weitere Erörterung der Fragen von der Aufgabe des passiven Widerstandes durch Deutschland abhängig. Es war dies ein diplomatischer Kompromiß, welcher beiden [242] Gegnern gerecht werden sollte. Frankreich und Belgien forderten auch die Aufhebung des passiven Widerstandes, meinten aber dann, an Stelle eines Sachverständigenausschusses die Finanzkontrolle über Deutschland einzusetzen. Frankreich verteidigte seine Pfänderpolitik, die "Gesetzmäßigkeit" der Ruhrbesetzung, die von England bestritten wurde. Die französischen Truppen seien nur in das Ruhrgebiet gekommen, um dort die französischen Ingenieure und die Zoll- und Forstbeamten zu schützen. England täusche sich, wenn es behaupte, die Ruhrbesetzung sei ein Fehlschlag gewesen. Wenn aber Deutschland auf eine Abschätzung seiner Schuld dränge, so sei dies nur ein Versuch, die Schulden herabzusetzen. Auch wünschte Frankreich, daß die Reparationsfrage keineswegs von der Frage seiner eigenen Schulden getrennt würde, wie England dies vorschlug. "Wir müssen erklären, daß wir unsere Schulden erst bezahlen können, nachdem wir erhalten haben, was uns Deutschland schuldet." Lehnte Frankreich absolut jede Sachverständigenkonferenz ab, so plädierte Belgien wenigstens für eine freundschaftliche Konferenz der alliierten Minister, "ohne daß es sich selbstverständlich um eine Konferenz im eigentlichen Sinne des Wortes zu handeln braucht".

Mitte Oktober beantragte die deutsche Regierung bei der Reparationskommission auf Grund des Artikels 234 des Friedensvertrages, Deutschlands Hilfsmittel und Leistungsfähigkeit zu prüfen. Am 20. Oktober empfahl schließlich die englische Regierung, nachdem Deutschland inzwischen die Bedingung, den passiven Widerstand aufzugeben, erfüllt hatte, der Regierung der Vereinigten Staaten die Einberufung eines Sachverständigenausschusses. Auch Italien und Belgien neigten diesen Plänen zu. So gelang es England und Amerika, den Hauptgläubigern Frankreichs, den intransigenten Poincaré angesichts seines Mißerfolges an der Ruhr, seiner politischen Isolierung und des Frankensturzes ihren Plänen gefügig zu machen. Frankreich gab seinen hartnäckigen Widerstand auf und gab den deutschen Forderungen nach Verhandlungen und Sachverständigenausschuß Gehör.

Fortgang der
  Reparationsverhandlungen:  
Deutschland vor der
Reparationskommission

Der französische Meinungsumschwung wurde im November zum ersten Male in der Wiedergutmachungskommission offen- [243] bar. Die deutsche Regierung hatte in einer Note vom 24. Oktober darum gebeten, daß die Kommission deutsche Vertreter anhören möchte. Die Franzosen waren natürlich gegen diesen Vorschlag, doch Sir John Bradbury unterstützte ihn, indem er verlangte, alle Gründe und Beweise anzuhören, die von Deutschland hinsichtlich aller seine Zahlungsfähigkeit betreffenden Fragen vorgebracht würden:

      "Meiner Ansicht nach muß die Kommission, wenn sie die ihr vom Friedensvertrag auferlegten Pflichten erfüllen will, furchtlos und unparteiisch alle Gründe studieren, die zu der verzweifelten Situation geführt haben, in der sich Deutschland in der gegenwärtigen Stunde befindet, und sie muß, ohne etwas zu fürchten, soweit es an ihr liegt, alle Heilmittel anwenden, die sie auf Grund ihrer Untersuchungen für notwendig hält. Sie muß ferner, soweit es in ihrer Macht liegt, allen denen, in deren Macht es liegt, empfehlen, diese Heilmittel anzuwenden."

So wurde der deutsche Vertreter gehört. Er protestierte gegen die Besetzung der Ruhr und verlangte deren Räumung. Deutschlands wichtigstes Industriegebiet sei durch eine Zollmauer vom Reiche getrennt. Es gäbe keine Politik in Deutschland, die Währung und Finanzen in Ordnung bringen könne, solange dieser Zustand andauere, solange im besetzten Gebiete keine von deutschen Weisungen abhängigen Behörden seien, solange die Bevölkerung in den besetzten Gebieten nicht in gleicher Weise an die deutsche Gesetzgebung gebunden sei, wie im unbesetzten Deutschland. Die Reparationskommission habe selbst ein entscheidendes Interesse daran, daß der Verwaltungsapparat der deutschen Regierung wiederhergestellt werde. Solange das Wirtschaftsleben des wichtigsten Industriebezirks maßgebend von den Vertretern fremder Mächte beeinflußt werde, deren Interessen mit denen der deutschen Wirtschaft zum mindesten nicht identisch seien, sei an einen freien Lauf und eine erfolgreiche Entwicklung der Wirtschaftskräfte in Industrie und Handel nicht zu denken.

Immer wieder legte die deutsche Regierung den Finger auf die Wunde, in London, in Brüssel, in Paris bei der französischen Regierung und bei der Reparationskommission. Deutschland sei nicht verpflichtet, Frankreich die Kosten des [244] Ruhrkampfes zu erstatten; nicht die Besatzungsbehörden, sondern allein die Reparationskommission sei diejenige Stelle, die berechtigt sei, Zahlungen anzunehmen, insofern entbehrten die Micumverträge jeder Rechtsgrundlage; im übrigen solle an Rhein und Ruhr der modus vivendi nach dem Stande vom 10. Januar wiederhergestellt werden; das sei die Vorbedingung für alle weiteren Reparationen. Jedoch, alle diese Vorstellungen blieben ohne jeden Erfolg. –

Zwei
  Sachverständigenausschüsse  

Die Reparationskommission pflichtete am 29. November einstimmig folgender vom französischen Vorsitzenden Barthou vorgeschlagenen Entschließung zu:

      "Um gemäß den Bestimmungen des Artikels 234 des Versailler Vertrages die Hilfsquellen wie die Zahlungsfähigkeit Deutschlands abzuschätzen, nachdem den Vertretern dieses Landes nach Billigkeit die Gelegenheit gegeben wurde, sich auszusprechen, beschließt die Reparationskommission, zwei Sachverständigenausschüsse einzusetzen, in denen die verbündeten und assoziierten Länder vertreten sein sollen. Einer der beiden Ausschüsse wird beauftragt, die Mittel ausfindig zu machen, um das deutsche Budget auszugleichen, und die Maßregeln, die ergriffen werden müssen, um die deutsche Währung zu stabilisieren. Der andre Ausschuß soll die Mittel ausfindig machen, um das aus Deutschland ausgeführte Kapital abzuschätzen und nach Deutschland zurückzuführen."

Da aber die Reparationskommission nur ermächtigt war, die Fristen und die Art der deutschen Zahlungen abzuändern, nicht aber die Befugnis besaß, ohne besondere Ermächtigung von Seiten der in ihr vertretenen Regierungen auf den von Deutschland verlangten Reparationsbetrag zu verzichten oder ihn abzuändern, mußten auch die Sachverständigenausschüsse die im Londoner Ultimatum von 1921 festgesetzte Gesamtverpflichtung Deutschlands in Höhe von 132 Milliarden von vornherein als unberührbar hinnehmen. Ihre Befugnis erstreckte sich also nicht auf eine Revision des Versailler Vertrages, sondern nur auf eine Abänderung in der Höhe der Jahresraten, in der Dauer der Zahlungen und in den Zahlungsbedingungen für die deutsche Wiedergutmachungsschuld. –

Endlich schien es, als habe der von Deutschland ausgegangene [245] Gedanke gesiegt, durch Sachverständigenausschüsse die deutsche Leistungsfähigkeit feststellen zu lassen. England hatte diesen deutschen Gedanken gegen Frankreichs diktatorische Willkür verfochten und Amerika hat seine Berechtigung anerkannt, jedoch ohne die empfohlene Initiative von Regierung wegen zu ergreifen, da es nicht zu den Signatarmächten des Versailler Vertrages gehörte. Was aber machten die Alliierten jetzt daraus! Deutschland forderte einen streng unparteiischen, neutralen Sachverständigenausschuß, von keiner Partei beeinflußt. Die Alliierten jedoch machten sich zum Richter in eigener Sache, indem sie aus ihrer Mitte Sachverständigenausschüsse einsetzen wollten, ohne jede deutsche oder neutrale Beteiligung. Das war eine Wendung in der Angelegenheit, von der Deutschland keine Gewähr einer Erleichterung erwarten durfte. In die beiden Ausschüsse, die am 30. November von der Reparationskommission berufen wurden, wurden nur Männer der alliierten und assoziierten Mächte entsandt: je drei Vertreter Belgiens, Englands, Frankreichs und Italiens und drei nicht von der Regierung beauftragte Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika.

Zu Weihnachten wurden der Reparationskommission die Namen der Sachverständigen mitgeteilt, und sie nahm sie einstimmig an. Dem ersten Ausschuß, der die Währungs- und Budgetfrage zu untersuchen hatte, gehörten folgende Männer an: die Amerikaner Dawes, von der Central Trust Company in Chikago, und Owen Young, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Electric Company, die Engländer Sir Robert Kindersley, Direktor der Bank von England, und Sir Joshua Charles Scamp, Sekretär der Nobelgesellschaft, dazu kamen die beiden Franzosen Parmentier und Alix, Professor der Rechtsfakultät Paris, und zwei Italiener und zwei Belgier. Das zweite Sachverständigenkomitee für Kapitalflucht setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden Reginald MacKenna, ehemaligem Schatzkanzler Großbritanniens, Laurence Attalin, Direktor der Banque de Paris et des Pays-Bas, Henry Robinson, Präsident der Nationalbank von Los Angeles, dazu kamen ein belgischer und ein italienischer Bankier.

General Dawes.
[Bd. 4 S. 64a]      General Dawes.
Photo Sennecke.

  Dawes  

Die Ausschüsse traten im Januar 1924 zusammen, beide in [246] Paris, der erste am 14. Januar, der zweite eine Woche später. Zum Vorsitzenden des ersten Komitees wurde Charles Gates Dawes gewählt, der im 59. Lebensjahre stand. Dieser war ursprünglich Ingenieur. Als 22jähriger wandte er sich der Laufbahn des Advokaten zu, der er sieben Jahre später wieder entsagte. Er gründete dann verschiedene Gasgesellschaften in Evanston und anderwärts. Seit seinem 31. Jahre stand er in der republikanischen Parteibewegung. Seit 1897 war er dann fünf Jahre hindurch Kontrolleur im Schatzamt. Im Juli 1917 ging er als Oberst der amerikanischen Eisenbahntruppe nach Frankreich. Bis zum August 1919 hatte er diese Stelle inne. Dann wurde er Mitglied des Verwaltungsstabes bei General Pershing und bei der "Interalliierten Proviantbehörde", wobei er Brigadegeneral wurde. Er nahm seinen Abschied und bekleidete 1921 bis 1922 das Amt des Ersten Direktors im Budgetbüro zu Washington. Darauf wurde er Direktor der Central Trust Company in Chikago. 1923 wählte man ihn zum Vizepräsidenten. Er gab verschiedene Abhandlungen heraus, deren bekannteste die 1892 erschienene ist mit dem Titel: "Das Bankwesen der Vereinigten Staaten von Amerika" (The Banking System of the USA.). Unter dem Vorsitz dieses Mannes, der ohne Zweifel über reiche praktische Kenntnisse verfügte, widmete sich das Komitee fast ein Vierteljahr lang der Untersuchung der deutschen Wirtschaft und legte die Ergebnisse in einem Bericht, einem Gutachten, am 9. April nieder. Auch das zweite Komitee unter dem Vorsitz MacKennas hatte bis zu diesem Tage seine Arbeit beendet und die Resultate ebenfalls in einem Gutachten der Reparationskommission übermittelt.



Geschichte unserer Zeit
Dr. Karl Siegmar Baron von Galéra