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Teil III: Die Durchführung der Hungerblockade bis zum Herbst 1915   (Forts.)

F. Die Verhandlungen mit den dänischen Gesellschaften

Bei den Verhandlungen über das erste dänische Banngutabkommen hatten die dänische Regierung und der dänische Handelsstand angesichts der Durchfuhr umfangreicher Fett- und Fleischmengen durch Dänemark in dem Verdacht gestanden, daß sie weder gewillt noch in der Lage seien, [265] die erlassenen Ausfuhrverbote wirksam anzuwenden. In den folgenden Monaten stellte es sich heraus, daß Dänemark zwar ein riesiges Versorgungszentrum Deutschlands geworden war, daß aber sowohl die dänische Regierung wie der dänische Handelsstand an dieser Entwicklung unschuldig waren.

Die Wahrheit war folgende: Die Chikagoer Fleischpacker, die zu Beginn des Krieges eine große Knappheit an Fleischwaren in Deutschland voraussahen, hatten von Kopenhagen aus, das als Freihafen mit großen Lagerhäusern als besonders günstiger Ausgangspunkt erschien, einen Bannguthandel aufgezogen, dessen gewaltiger Umfang sich aus folgenden Zahlen ergibt:

    August bis Dezember    1914
       kg
             1913
             kg
    Beef     348 564          126 139
    Speck 15 455 839       3 022 957
    Oleo    2 135 225       1 396 732
    Därme    1 204 104           425 138

Im allgemeinen führten die Packer ihre Geschäfte selbst ohne Einschaltung der großen dänischen Importfirmen. Nur gelegentlich wurden Dänen als Agenten oder Strohmänner verwandt, die der Mißachtung ihrer Landsleute anheimfielen, "denn die dänischen Reeder und Handelsmagnaten empfanden es als Patrioten bitter, daß ihr Land durch die skrupellosen Unternehmungen einzelner fremder Händler gefährdet wurde und zeigten ihren dänischen Gehilfen eine entsprechende Nichtachtung".128 Mr. Turner, unser Handelsattaché, war deshalb der Überzeugung, daß die großen dänischen Handelshäuser entschlossen seien, jede Firma, die das Gesetz zu umgehen versuchte, anzuzeigen. Diese Bereitwilligkeit, ihr Land zu säubern, und ihren üblichen Geschäften nachzugehen, wurde die treibende Kraft bei den kommenden Verhandlungen und die Garantie der geschlossenen Abkommen.

Das erste Abkommen wurde zwischen dem Handelsamt und dem dänischen Industrieraad, einer Vertretung der dänischen Industrie über die regelmäßige Zufuhr britischer Wolle, Baumwolle und Baumwollwaren abgeschlossen. Der Industrieraad wurde zwar nicht der alleinige Adressat dieser Waren, aber er versprach, die Geschäftsbeziehungen jedes dänischen Fabrikanten, der um eine Ausfuhrerlaubnis für englische Waren nachsuchte, zu überprüfen und zu garantieren, daß die Erzeugnisse der Verarbeitung dieser Waren in Dänemark oder in Skandinavien verkauft würden. "Das Außenamt war an diesen Verhandlungen nicht beteiligt, aber es entnahm aus ihnen an einem verhältnismäßig frühen Zeitpunkt, daß es in Dänemark eine Vertretung der Großindustrie gab, die bereit und im- [266] stande war, die Geschäfte ihrer Mitglieder zu prüfen und für sie zu bürgen."129

Inzwischen hatte sich auch die dänische Regierung von dem auf ihr ruhenden Verdacht gereinigt und die Liste der verbotenen Ausfuhrwaren erheblich erweitert und sogar unter Hinweis auf die drohende Verknappung der Waren für den inländischen Verbrauch die Ausfuhr von eingeführtem Speck verboten. Um den März herum umfaßten die dänischen Ausfuhrverbote eine erhebliche Anzahl von Nahrungsmitteln und Sir H. Lowther berichtete, daß sie streng durchgeführt wurden. Wie zu erwarten war, wurde als Antwort das deutsche Austauschsystem mit größter Schärfe gegen Dänemark zur Anwendung gebracht.

"Als die März-Order erlassen wurde und die ersten Zurückhaltungen dänischer Ladungen angeordnet wurden, protestierte die dänische Regierung sogleich gegen den Bruch des mit Mr. Clan geschlossenen Abkommens. Wir antworteten, das Clan-Abkommen sei vor unserer Entscheidung, alle deutschen Ein- und Ausfuhren anzuhalten, geschlossen worden und sei deshalb unwirksam. Wir luden jedoch die dänischen Behörden ein, über ein neues Abkommen mit uns zu verhandeln. Die dänische Regierung beantwortete diese Einladung niemals. Die deutsche Regierung erhob einen sehr scharfen Protest gegen das Clan-Abkommen, und die dänische Regierung hielt es wahrscheinlich für gefährlich, in einem Abkommen zur Anwendung der März-Order Partei zu sein. Viele Monate hindurch blieb deshalb das Clan-Abkommen nominell in Kraft.

Nichtsdestoweniger gaben uns die mit Kapitän Cold und Herrn Andersen geschlossenen Abkommen trotz Abweichung in Einzelheiten, eine positive Sicherheit, daß die an Bord ihrer Schiffe beförderten Güter nur bei Verbrauch in Dänemark oder Skandinavien an die Adressaten ausgeliefert und daß keine Waren deutschen Ursprungs auf ihren Schiffen befördert würden. Diese Abkommen gaben also der Order in Council praktisch Wirksamkeit und hatten zum Ergebnis, daß etwa sieben Zehntel der im dänischen Überseehandel beschäftigten Schiffe verpflichtet waren, keine Dienste zu leisten, die durch eine von der dänischen Regierung nicht anerkannte Order in Council verboten waren."130

Das Clan-Abkommen erwies sich in mehrfacher Beziehung als unzureichend. Es hatte in der Erwartung, daß auch die schwedische Regierung ihre Ausfuhrverbote durchführen würde, dem dänisch-schwedischen Handel freie Hand gelassen. Nachdem diese Erwartung enttäuscht worden war, fühlte sich Sir Eyre Crowe verpflichtet, den dänischen auf das Clan-Abkommen gestützten Forderungen auf Freigabe zurückgehaltener Ladungen zu antworten, die Ladungen würden freigegeben, wenn die Dänen eine Garantie gegen die Wiederausfuhr aus Stockholm beschaffen würden. Ein weiterer Mangel des Abkommens bestand darin, daß es den dänischen Leder- und Häutehandel nicht geregelt hatte, denn der vage Artikel 11, nach welchem Dänemark "die übermäßige Ausfuhr" von Häuten und Leder beschränken sollte, war mangels ins Einzelne gehender Abmachungen unwirksam geblieben. Da die zum Teil aus eingeführten Häuten hergestell- [267] ten dänischen Lederwaren nach Deutschland ausgeführt wurden, hielten wir die Zufuhren des für die Gerbereien unentbehrlichen Quebrachos an, mit der Begründung, sie dienten zu einer Steigerung des Handels mit Militärstiefeln. Die dänische Regierung bezeichnete unser Vorgehen als Bruch des Clan-Abkommens, da die Alliierten in dessen Präambel ausdrücklich jede Absicht geleugnet hatten, auf die dänische Regierung hinsichtlich der Ausfuhr dänischer Landwirtschafts- und Industrieerzeugnisse einen Druck auszuüben.

Obwohl die dänische Regierung sich uns gegenüber ständig auf das Clan-Abkommen berief, hielt sie es selbst nicht ein. Sie gestattete die Ausfuhr von 10 000 Zugpferden und einer beträchtlichen Menge von Rohhäuten, die für die dänischen Gerbereien nicht verwendbar waren, nach Deutschland. Von dieser Durchbrechung ihrer Ausfuhrverbote machte sie uns unter Hinweis auf ihre durch das deutsche Austauschsystem entstandene Notlage Mitteilung.

"Die dänische Regierung war so unter dem stetigen Druck der Umstände gezwungen, zuzugeben, daß eine umfassendere Regelung an die Stelle des Clan-Abkommens trat. Die Bildung dieser Überzeugung ging jedoch langsam vonstatten, da die Abkommen mit den großen Schiffahrtsunternehmungen einen primitiven modus vivendi darstellten. Erst als diese Abkommen sich als unzureichend erwiesen, wurde die Notwendigkeit ihrer Revision allgemein zugegeben."131

Das Wesen dieser Abkommen bestand darin, daß es die Reeder vor Zurückhaltungen, Aus- und Umladungen durch die Verpflichtung sicherte, keine Ladungspartie einem verdächtigen Empfänger auszuhändigen. Diese Abkommen lösten also das Banngutproblem nicht, sondern überwälzten es nur auf die dänische Kaufmannschaft. Das Ergebnis war, daß zwar die Reeder ihre Fahrpläne einhalten konnten, die von ihnen beförderten Einfuhrgüter aber zum Teil in den Lagerhäusern blockiert wurden.

Hierzu trugen die Chikagoer Fleischpacker wesentlich bei: sie hatten sich durch das Kimurteil nicht einschüchtern lassen und waren bereit, der englischen Regierung ihre in Kopenhagen angesammelten Vorräte gegen die in Norddeutschland zu erzielenden Hungersnotpreise zu überlassen. Da diese sich weigerte, auf derartige Bedingungen einzugehen, verfrachteten sie im Laufe des Sommers wieder große Warenmengen auf den Schiffen des Kapitäns Cold. Scharfe Zusammenstöße zwischen diesem und dem Banngutausschuß waren die Folge.

Daß die Fleischpacker weiterhin beträchtliche Mengen über den Normalverbrauch des Landes hinaus einführten, ergab sich aus den Einfuhrstatistiken der Monate Januar-September, die für Speck 12 019, für Margarine 6630, für Fleischwaren 20 539 Tonnen Einfuhr gegenüber einem entsprechenden normalen Monatsdurchschnitt von 1827, 3600 und 3879 Tonnen auswiesen. Andererseits fiel es schwer, den Nachweis der Wiederausfuhr gerade dieser Mengen zu erbringen. Die Waren der Fleischpacker standen alle auf der Ausfuhrverbotsliste und die dänische Regierung, die sehr besorgt für den Lebensmittelbedarf des Landes war, hatte bisher alle [268] Ausfuhrverbote für Lebensmittel genau eingehalten, ohne allerdings dadurch wegen des Loches der Wiederausfuhr nach Schweden jeden Verdacht zerstreuen zu können. Gleichwohl ordnete der Banngutausschuß die Ausladung bzw. Einlagerung großer Warenpartien in Gemäßheit des mit Kapitän Cold geschlossenen Abkommens an. Trotz des Protestes Kapitän Colds, der dem Wesen nach einwandte, er habe niemals daran gedacht, seine Lagerhäuser mit Waren anzufüllen, die auf der Liste der verbotenen Einfuhren stünden, blieb der Banngutausschuß unerbittlich. Große Ladungspartien wurden im Kontrollhafen aus den Schiffen der Reederei ausgeladen und in den Gewahrsam des Prisengerichts gebracht. Nach einer Atempause von wenigen Wochen erlitten also die dänischen Reeder dieselben Verluste, von denen sie sich zu befreien gehofft hatten, denn ihre Dampfer wurden wieder aus dem Dienst genommen und für lange und ungewisse Zeiträume festgehalten."132 Es scheint übrigens, daß der Banngutausschuß, obwohl der Fall starke Analogien zum Kimfall aufwies, weniger aus rechtlichen als aus politischen Gründen gehandelt hat, denn er bewies in einem anläßlich der Ausladung der "dänischen Schiffe an das Außenamt gesandten Memorandum überzeugend, daß die Chikagoer Fleischwaren dänische Fleisch- und Molkereierzeugnisse für den Feind freimachten und aus diesem Grunde angehalten werden mußten".133 Diese Zurückhaltungen erregten in dänischen Handelskreisen naturgemäß starke Enttäuschung, insbesondere, weil es sich um Waren handelte, die auf der Verbotsliste standen.

"Man wird deshalb leicht verstehen, daß der ganze Handelsstand Dänemarks im Laufe des Sommers zunehmend bestrebt war, ein System von Garantien zu ersinnen, das den britischen Regierungsstellen zufriedenstellend erschien. Selbst wenn die Schiffahrtsabkommen reibungslos funktioniert hätten, würde der Wunsch nach einem umfassenderen Abkommen ebenso stark gewesen sein, denn es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß die Kaufleute und Händler Nordeuropas nur danach strebten, eine Sicherheit für die sichere und regelmäßige Übergabe ihrer Güter zu erlangen, welche die Schiffahrtsabkommen an sich ihnen niemals gewähren konnten. Außerdem wußten die Kopenhagener Kaufleute sehr wohl, was die Quelle und Ursache dieser Zurückhaltungen, Einlagerungen und Unsicherheiten war, denn sie wußten, daß die britischen Regierungsstellen eine Liste der verdächtigen Firmen aufgestellt hatten und entschlossen waren, auf ihren Verdacht hin zu handeln. Dies war Kapitän Cold und Herrn Andersen wohlbekannt und war dem breiteren Publikum in einem Leitartikel der Börsen erklärt worden. Da sie über die Ursache unterrichtet waren, waren die Kaufleute um so besser imstande, ein Heilmittel zu ersinnen.

Es ist schon erklärt worden, daß die dänische Regierung und die dänischen Reeder einen dänischen Überseetrust nach holländischem Vorbild für unzweckmäßig hielten. Es gab jedoch in Dänemark zwei Kammern oder Räte, die, wenn auch von abweichender Verfassung, beide genossenschaftliche Zusammenschlüsse waren, die eine wirkliche Vertretung der Kaufleute und Industriellen des Landes darstellten. Die Kaufmannsgilde [269] oder die 'Grosserer Societat' war aus einzelnen Händlern zusammengesetzt und vertrat den Kaufmannsstand als ganzen. Sie war eine alte Gesellschaft und hatte insofern rechtssetzende Befugnisse besonderer Art, als die von ihr wegen Bruchs ihrer Anordnungen festgesetzten Bußen und Strafen von den Gerichten aufrechterhalten wurden. Der Industrieraad oder der Rat der Industriellen (mit dem das Handelsamt ein Abkommen geschlossen hatte) war eine Körperschaft, die die Hauptindustrien vertrat. Einzelpersonen als solche konnten nicht Mitglieder des Raad werden. Obgleich jüngeren Datums wie die 'Grosserer Societat' hatte der Raad ähnliche rechtssetzende Befugnisse."134

Im Frühsommer teilte die Gilde dem britischen Handelsattaché Mr. Turner mit, sie würde von nun an "alle von dänischen Kaufleuten fremden Vertretern gegebenen Garantien legalisieren. Hiermit war offenbar gemeint, daß sie von jedem Importeur verlangen werde, eine Erklärung vor ihr abzugeben und sich der Überprüfung derselben durch die Kaufmannsgilde zu unterwerfen. Dies wurde zur Unterstützung der dänischen Behörden getan, aber die Gilde war darauf bedacht, Mr. Turner von dem von ihr unternommenen Schritt zu unterrichten und ihn wissen zu lassen, daß sie die Anwendung ihres Systems auf den ganzen dänischen Überseehandel vorbereitete".135

"Das von der Gilde vorgeschlagene System war vollständig von dem System verschieden, das die einzige anderen Handelszwecken dienende Organisation anwandte, von der wir Kenntnis hatten. Der niederländische Trust war ein allgemeiner Adressat und Verteiler mit technischen Unterausschüssen für die Behandlung von Metall-, Gummi-, Textil- und Treibstoffladungen und mit zahlreichen Handelsagenten und Spitzeln. Die dänische Gilde lehnte es von Anbeginn ab, ein allgemeiner Adressat zu sein und gab zu verstehen, daß sie die Rohstoffe, an welchen die Fabrikantenvereinigung interessiert sei, nicht garantieren werde. Das Außenamt nahm die neuen Vorschläge sehr vorsichtig auf. Da ein Kaufmann oder Händler dem endgültigen Verbraucher näher und deshalb besser zu dessen Überwachung in der Lage ist als ein Fabrikant, erkannten die Beamten der Banngutabteilung an, daß diese Kaufmannsgilde vielleicht ein besserer Garant gegen die Wiederausfuhr sei als der Industrierat. Andererseits war das Nebeneinander zweier Garantiestellen so lästig, daß man hoffte, der Raad und die Gilde könnten zu einer Vereinigung veranlaßt werden. Dem Außenamt schien es jedoch zweifelhaft, ob die Garantien dieser Körperschaften, die keinen organisierten Nachrichtendienst hatten, jemals den gleichen Wert wie die Garantien des Überseetrusts haben würden."136

Diese Befürchtungen wurden jedoch von dem nach London reisenden Vertreter der Gilde Dr. Federspiel zerstreut, der darauf hinwies, daß die Gilde sich bisher geweigert habe, die neuen für Zwecke des Bannguthandels errichteten Firmen als Mitglied aufzunehmen und daß er deshalb auch die von ihnen abgeschlossenen Geschäfte nicht legalisieren würde. Erregten Geschäfte der Mitglieder Verdacht, so würde eine strenge Untersuchung stattfinden, die gegebenenfalls nicht nur die Bestrafung des Schuldigen, [270] sondern auch dessen Ausschluß aus der Gilde und damit dessen geschäftlichen Ruin zur Folge haben würde.

Auf Grund dieser Erklärungen wurde die Garantie der Gilde als zufriedenstellend angesehen und die Verhandlungen drehten sich nur noch um die Einzelheiten ihrer Anwendung. "Mr. Sargent erklärte von Anfang an, daß der Hauptzweck des Abkommens sei, Garantien gegen die Wiederausfuhr von Gütern nach Deutschland, Schweden und Norwegen zu erlangen und ein allgemeines Rationierungssystem einzuführen:

      Ich machte ihm klar, schrieb er, daß wir uns das Recht vorbehalten müßten, über den normalen Durchschnittsverbrauch liegende Einfuhren Dänemarks (d. h. Gesamteinfuhr weniger Ausfuhren nach Feindländern) zu verhindern, da wir die Anhäufung von Vorräten in Dänemark nicht riskieren könnten.

Dr. Federspiel scheint dem Grundsatz als solchen mit ebenso geringem Zögern wie Herr van Vollenhoven zugestimmt zu haben, denn in den Akten findet sich keine Spur eines Streites darüber... In Wahrheit begrüßten die Kaufleute und Kaufmannsvereinigungen das Rationierungsprinzip als einen Grundsatz, dessen Anwendung das Geschäft regelmäßiger und stetiger machen würde."137

Die größten Schwierigkeiten machten die Garantien gegen die Wiederausfuhr nach Schweden und Norwegen, da Kopenhagen ein Verteilungsplatz für den ganzen Norden war. Es wurde deshalb eine Liste über die zu diesem Verteilungshandel gehörigen Güter und über deren normale Mengen aufgestellt. Die Aufstellung verzögerte den Abschluß des endgültigen Abkommens mit dem Raad und der Gilde, deren Vereinigung sich als unmöglich erwiesen hatte, wesentlich.

"Durch dieses Anfang November unterzeichnete Instrument versprachen die Gilde und der Raad, der britischen Regierung eine Garantie dafür zu geben, daß von ihnen bescheinigte Ladungen in Dänemark verbraucht werden würden. Die Güter, die nach skandinavischen Ländern wieder ausgeführt werden konnten, waren einzeln angegeben (Kakao, Kaffee und Metallplatten waren die wichtigsten Posten). Die Gilde und der Raad versprachen jedoch, sich zusätzliche Garantien von jedem schwedischen und norwegischen Adressaten der Güter zu verschaffen, der ganze Handel sollte ferner auf seinen normalen Umfang beschränkt werden. Eine kleine Liste von Artikeln, die nach Deutschland ausgeführt werden konnten, obwohl sie möglicherweise aus britischen Rohstoffen hergestellt waren, war beigefügt. Aber dieser Handel war auf einen vereinbarten Umfang begrenzt. Es handelte sich tatsächlich nur um eine Liste von gemischten Artikeln wie Druckerschwärze, Steingut, Molkereimaschinen usw. Schließlich waren die Güter, die nach Deutschland zur Sicherung eines Güteraustausches ausgeführt werden durften, einzeln aufgezählt. Es war gewissermaßen ein Zugeständnis, daß Tee, der vollständig aus Großbritannien eingeführt wurde, in diese Liste aufgenommen war. Wie schon ausgeführt worden ist, wurde von Anfang an erklärt, das Abkommen sei ein Instrument zur Ein- [271] führung eines allgemeinen Rationierungssystems. Es wurde ferner vereinbart, daß die zu rationierenden Artikel und die erlaubten Mengen Gegenstand eines besonderen Abkommens sein sollten. Die dänischen Vertreter willigten auch und offenbar ohne Widerwillen in den Vorschlag ein,138 daß die Waren, deren Einfuhren uns abnorm hoch erschienen waren, ebenso wie eine ganze Anzahl anderer rationiert werden sollten."139

Schon vor Abschluß des allgemeinen Rationierungsabkommens war ein großer Erfolg durch eine Einigung mit dem Industrieraad über die monatliche Baumwolleinfuhr nach Dänemark erzielt worden, die auf 625 Tonnen bemessen wurde. Auch hier zeigte sich wieder, wie unzuverlässig der Schluß von einer Erhöhung der Einfuhrziffern auf eine Wiederausfuhr nach dem Feind im Einzelfall sein konnte. Es gelang den Dänen nachzuweisen, daß die Erhöhung der Baumwolleinfuhr auf ungefähr 19 000 Tonnen für die Zeit von Januar bis Juli gegenüber einer Normaleinfuhr von 3700 Tonnen notwendig gewesen war, weil sowohl die Einfuhr von Rohbaumwolle als auch die Einfuhr von Baumwollwaren aus Deutschland fortgefallen war.







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Die englische Hungerblockade im Weltkrieg 1914-15.
Nach der amtlichen englischen Darstellung der Hungerblockade
von A. C. Bell.
Bearbeitet und eingeleitet durch Dr. Viktor Böhmert,
Professor an der Universität Kiel.