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Nr. 8:

Erklärung des britischen Vertreters Eden in der Generalkommission der Konferenz für die Herabsetzung und Begrenzung der Rüstungen, 27. Mai 1933
(Auszug)

Herr Eden (Vereinigtes Königreich) antwortet auf einige während der Diskussion vorgebrachte Bemerkungen. Zunächst wendet er sich einem Punkt von, wie er sagt, verhältnismäßig zweitrangiger Bedeutung zu: der einschränkenden Bestimmung des Artikels 34. Er sei nicht überrascht, so erklärt er, daß diese Ausnahmebestimmung Kritik hervorgerufen habe. Wäre er selber in der Lage der Redner, die diese Kritik vorbrachten, so hätte er sich in der gleichen Weise geäußert. Für den Augenblick wolle er sich hinsichtlich dieses Punktes damit begnügen, der Generalkommission den Grund dieses Vorbehaltes in voller Aufrichtigkeit zu erklären. Die Delegation des Vereinigten Königreiches bedauere ebenso wie jeder der Delegierten, die daran Kritik geübt hätten, daß man diese Bestimmung in den Entwurf habe aufnehmen müssen; aber im Grunde sei der Tatbestand, der in ihr zum Ausdruck komme, für niemand ein Geheimnis und den Völkerbundsmitgliedern nicht erst seit heute bekannt. Diese Art von Polizeiaktionen sei bereits in Gebieten unter Völkerbundmandat vorgenommen worden, und zwar, soweit er unterrichtet sei, ohne jemals irgendeinen Protest hervorgerufen zu haben. Deswegen wolle er sich in dieser Sitzung bemühen, nicht etwa das genannte Verfahren in abstracto zu verteidigen, sondern seinen Vorschlag, es in dem Konventionsentwurf beizubehalten, rechtfertigen.

Es gebe auf der Welt gewisse Gebiete, wo die Ausübung der Polizeigewalt auf Schwierigkeiten stoße, wie sie sonst nirgendwo anzutreffen seien, nämlich unzugängliche Gebirgsgegenden mit spärlicher Bevölkerung, wo wilde, bewaffnete Gebirgsstämme manchmal in übertriebener Weise dazu neigten, die Ruhe ihrer Nachbarn zu stören. Sorge man in diesen Gebieten nicht mit Hilfe der genannten Methode für die Aufrechterhaltung der Ordnung, so bleibe nichts anderes übrig, als Truppen des Heeres dafür zu verwenden, was die Notwendigkeit mit sich bringe, dort starke Streitkräfte zu unterhalten, um die Ordnung in normalen Zeiten zu gewährleisten, und dies könne, wenn es gelte, die Ordnung wiederherzustellen, zu hohen Verlusten führen, die nicht durch die Kämpfe selbst, sondern durch das Klima und andere Umstände verschuldet würden. Kurz gesagt, sei die Frage folgende: Wie lasse sich die Polizeigewalt in diesen Gebieten ausüben, in Anbetracht des Umstandes, daß die Entsendung eines Expeditionskorps Verluste an Menschen und Schädigungen der Gesundheit zur Folge habe. Die Methode des Luftbombardements sei häufig angewandt worden, wie diejenigen wüßten, die sich mit der Frage beschäftigt hätten...

Er glaube zu wissen, daß die Regierung des Irak der Ansicht sei, man könne augenblicklich nicht auf das Recht verzichten, Luftoperationen im Irak durchzuführen, und die Regierung des Vereinigten Königreiches teile diesen Standpunkt auf Grund der Erfahrung, die sie auf diesem Gebiet besitze.

Der Redner geht daraufhin zu einer, wie er erklärt, umfassenderen und wichtigeren Seite des Luftfahrt-Kapitels über. Seiner Ansicht nach habe [29] man vollkommen recht, wenn man sage, daß keine Seite der Abrüstung die Einbildungskraft der Bevölkerung unmittelbarer aufrühre. Dies komme vielleicht daher, daß die Luftgefahr in der Vergangenheit nichts gegenüber dem bedeutet habe, was sie in der Zukunft sein werde. Es sei leider kein Jules Verne nötig, um einen furchtbaren Krieg zu beschreiben, in dem der wenigst exponierte Ort vielleicht der Schützengraben der ersten Frontlinie und der gefährdetste die Wohnstätten der Zivilbevölkerung wären...

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am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt