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Nr. 7:
Abänderungsantrag der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken zu Artikel 34 des
MacDonald-Plans und Erklärung des sowjetischen Vertreters Boris
Stein in der Generalkommission der Konferenz für die Herabsetzung
und Begrenzung der Rüstungen, 27. Mai 1933
(Auszug)
In Artikel 34 sind die Worte zwischen den Klammern zu streichen,
nämlich: "...ausgenommen für polizeiliche Erfordernisse in
gewissen entfernten Gebieten." Herr Stein (Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken) glaubt, daß der Sinn dieser Änderung vollkommen
klar ist. Tatsächlich sollte keine Ausnahme von der allgemeinen Regel, die
die Luftbombardierungen kategorisch untersagt, zugelassen werden, da sonst das
Verbot selbst zunichte gemacht würde. Es möge ihm die Frage
erlaubt sein, ob die Bombardierungserlaubnis in der Absicht gefordert wird, dem
in Betracht kommenden Staat zu gestatten, dieses Mittel gegen seine eigenen
Staatsbürger anzuwenden. Es ist kein Beispiel dafür bekannt,
daß irgendeine Regierung eine Bombardierung aus der Luft als
Polizeimaßnahme gegen ihre eigene Bevölkerung angeordnet hat,
soweit es sich nicht um Einwohner entfernter Gebiete, etwa in den
Kolonien usw., handelt. Es unterliegt keinem Zweifel, wie die
Bevölkerung dieser entfernten Gebiete gegebenenfalls das Geschenk
aufnehmen würde, das ihr mit dem Artikel 34 in seiner jetzigen
Form gemacht werden soll. Die Gefahr ist noch größer infolge der
dieser Ausnahme gegebenen Formulierung, die sich darauf beschränkt, nur
von entfernten Gebieten zu sprechen, und sich wohl hütet, diese Gebiete
näher zu bezeichnen. Es darf wohl angenommen werden, daß die
Konferenz nicht einwilligen wird, im Wortlaut des künftigen
Übereinkommens eine solche geographische Neuerung beizubehalten, die
von jeder Regierung nach eigenem Gutdünken ausgelegt werden
könnte.
Wenn die Urheber des Entwurfs die feste Überzeugung haben, daß
die Bevölkerung der entfernten
Gebiete - wahrscheinlich wegen ihrer Entfernung vom Sitz der
Verwaltung - gewissermaßen die Früchte der modernen
Zivilisation in der Form von Bomben aus der Luft erhalten muß, wäre
es wenigstens notwendig und vernünftig, von vornherein diejenigen
Gebiete zu bezeichnen, deren Bevölkerung dieses traurige Vorrecht haben
soll. Niemand wird bestreiten, daß die Sowjetunion gegebenenfalls
berechtigt wäre, den Artikel 34 des Entwurfs des Vereinigten
Königreichs in Anspruch zu nehmen, da jedweder Punkt ihres ungeheuren
Gebiets als vom Mittelpunkt der Union entfernt angesehen werden
könnte...
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