[345-346] XVI. Angriffe auf Hospitalschiffe und Zerstörung derselben. ("Rapport", Uebersicht 24.) Aber nicht nur das Heer, auch die Marine soll vor den Augen der Welt herabgesetzt werden. Jede, auch die kleinste Handhabe wird von der Entente gewaltsam herangezogen, die Kriegführung unserer tapferen Wehrmacht als kulturwidrig und verbrecherisch zu stempeln und für alle Zeiten vor den Augen der Welt herabzusetzen. Tatsächlich, in diesem Verfahren der Entente liegt eine diabolische Konsequenz! Bei diesem wahrheitswidrigen Vorgehen der Entente haben wir Deutsche nicht nur das Recht, sondern die heiligste Pflicht, die Welt rechtzeitig über die ungeheure Einseitigkeit des ententistischen Verfahrens aufzuklären. Wer diese Blätter aufmerksam und mit der nötigen Unbefangenheit durchliest, der wird und muß einsehen, daß das deutsche Heer und die deutsche Flotte in dem ihnen aufgezwungenen gigantischen Existenzkampfe ihren Ehrenschild reinzuhalten wußten. Der Abschnitt A 3 zeigt zur Genüge, daß das den Mittelmächten vorgeworfene Vergehen der Torpedierung von Hospitalschiffen auch von den Ententemächten begangen wurde. Aber – während wir uns streng an die Bestimmungen der Genfer Konvention, die Hospitalschiffe nur für Hospitalzwecke zu benutzen, hielten, wurden die Hospitalschiffe der Entente wiederholt zu reinen Kriegszwecken mißbraucht. Abschnitt D 1 der Uebersicht XVII gibt hierüber näheren Aufschluß. Schließlich muß noch besonders betont werden, daß die feindlichen Lazarettschiffe deutscherseits grundsätzlich geschont wurden. Wenn in Ausnahmefällen Lazarettschiffe versenkt wurden, so lag dies entweder an der unzureichenden Kennzeichnung oder Beleuchtung derselben oder an bedauerlichen Versehen, wie sie ja auch auf Feindseite bei der Versenkung des österreichischen Lazarettschiffes "Elektra" als Entschuldigung angegeben werden. (Nach den amtlichen französischen Veröffentlichungen soll der französische Kommandant die Abzeichen des Schiffes nicht erkannt haben.) Bei dieser Sachlage springt die Haltlosigkeit und Einseitigkeit der feindlichen Anlage klar in die Augen.
[347-348]
A 1.
26. 6. 17 58° 36' W. 12° 27' O. Landdovery Castle. Deutsches Unterseeboot:
11. 1. 18 50° 59' N. 04° 10' O. Rewa. Unterseeboot:
A 2.
Vor dem Weltkriege kamen Hospitalschiffe in nennenswertem Umfange nicht zur Verwendung. Von der Anführung von Beispielen wird deshalb abgesehen.
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