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      [97-98]      Mr. E. D. Morel im "Daily Herald" vom 10. April 1920:
            "Die französischen Militaristen verüben eine verabscheuungswürdige Schmach gegen das Frauentum, gegen die weiße Rasse und gegen die Zivilisation, und nicht zufrieden damit, daß sie hunderttausende tiefststehender afrikanischer Barbaren im Kriege verwendeten, die ihre Tornister mit Augäpfeln, Ohren und Köpfen der Feinde füllten, überrennen sie jetzt Europa mit ihnen, achtzehn Monate nach Beendigung des Krieges. Sie haben sich ihrer bedient, um die russischen Bauern zu massakrieren. Sie haben sie nach der Türkei und nach Bulgarien gebracht. Aber gerade in der Pfalz verwenden sie dieselben in größtem Maßstabe, nämlich in einer Menge von 30 000 bis 40 000 Mann.
            Dort sind sie der Schrecken und namenlose Schauder geworden. Sie bemächtigen sich der Frauen und Mädchen – aus bekannten physiologischen Gründen ist die Vergewaltigung einer weißen Frau durch einen Neger beinahe immer mit schwerer gesundheitlicher Schädigung verbunden und hat häufig die schlimmsten Folgen. Die Neger verbreiten die Syphilis, sie morden harmlose Bürger und werden oft nicht im geringsten kontrolliert, sie sind die schreckliche barbarische Verkörperung einer barbarischen Politik, die durch einen sogenannten Friedensvertrag dargestellt ist, welcher die Uhr um zweitausend Jahre zurückstellt."

IV. Schändungen.

("Rapport", Uebersicht 5.)

Mit welch' bewußter Ungerechtigkeit das deutsche Heer in den Schmutz gezogen werden soll, zeigen in klarer Weise die Vorwürfe der Schändung.

Daß sich in Belgien und Nordfrankreich infolge des jahrelangen Zusammenlebens, namentlich im Etappengebiet, so manch' zarte Bande zwischen dem Militär und der weiblichen Bevölkerung geknüpft hatte, ist menschlich verständlich. Man lernte eben den deutschen Soldaten kennen, nicht als den verschrienen "Barbaren", sondern als einen im Grunde genommen harmlosen Menschen, der, wenn es die Not erforderte, auch sein Brot freigebig mit den Quartierwirten teilte und ihnen bei der Arbeit half. Diesen "zarten Verhältnissen" aber kann man nicht den Vorwurf der "Schändung" machen, denn sie kamen ohne Zwang im gegenseitigen Einverständnis zustande. Da, wo in Einzelfällen Notzuchtvergehen tatsächlich festgestellt wurden, sind die deutschen Behörden stets sofort mit rücksichtsloser Strenge eingeschritten. Es würde sicherlich allseitig dankbarst begrüßt werden, wenn jetzt im besetzten Gebiet Belgier, Engländer und Franzosen nur halbwegs mit der gleichen Strenge gegen ihre entarteten Volksgenossen vorgehen würden.

Man betrachte demgegenüber das geradezu tierische Verhalten der Russen, Rumänen und Serben in Ostpreußen und in der Dobrudscha, sowie die sadistischen Exzesse ententistischer Gefangenenwärter. Man verfolge die in letzter Zeit sich häufenden Fälle bestialischer Vergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen im besetzten Gebiet, und jeder rechtlich denkende Mensch wird dann zugestehen müssen:

Bei diesen Vorwürfen der Entente wird bewußt mit zweierlei Maß gemessen. Was bei den Ententetruppen als menschlich, kriegsüblich und erlaubt gilt, wird den Deutschen als barbarisch, völkerrechtswidrig und als Verbrechen angerechnet.

[99-100] Daß sich auch die militärischen Führer der Ententestaaten, mit denen ein unerhört tapferes Heer in ehrlichem Kampfe die Waffen kreuzte, zu solch' heuchlerischem Tun hergeben können, wird ihnen von einem späteren ritterlicheren Geschlecht mit Recht als Schande angerechnet werden.

Wie sich heute schon die Wahrheit durchringt, zeigt in treffenden Worten ein Artikel des "Berner Tagblattes" vom 5. Dezember 1918, in dem es heißt:

"Die Nachrichten, die zum Teil aus ententistischen Quellen aus dem besetzten deutschen Gebiet zu uns kommen, sind herzzerreißend. Nachdem man die Welt 4 Jahre lang mit zum Teil erfundenen deutschen Greueln gegen die 'Barbaren' aufgebracht hat, scheuen sich gewisse Träger der Zivilisation nicht, in den friedlichen Gebieten, die ihnen die Wilsonschen Bedingungen zur vorübergehenden Besetzung ausliefern, Ausschreitungen zu begehen, die härter und gewaltsamer sind, als man je den deutschen Truppen während des Krieges vorwerfen konnte. All dies geschieht nach Beendigung des Krieges bei Beginn der Friedensverhandlungen, nicht etwa im Rausche der Kriegswut, am Beginn eines Feldzuges, sondern im Frieden.

Man erstarrt, wenn man von solchen unerhörten Grausamkeiten liest, und man fragt sich, wie diejenigen, die jahrelang mit ihrer Propaganda von deutschen Greueln hausieren gingen, nach diesen Untaten vor der Kulturwelt noch bestehen wollen."

[101-102]
Anlage zu IV

A 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

August 1914 Loewen. Deutsche Truppen:
      Frauen sind in Belgien geschändet worden.
      19. 8. 14 Corbeck-Loo.
      23. 8. 14 Nimy.

A 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1796 Süddeutschland. Franz. Truppen:

Ueber das Verhalten der Armeen Moreaus und Jourdans 1796 in Süddeutschland sagt Sybel:
      "Die Einwohner wurden in jeder Weise mißhandelt und gequält. Mädchen und Frauen erlagen den scheußlichsten Ausbrüchen tierischer Sinnenlust. Wollten die Offiziere einschreiten, so brach der Haufe in wilde Meuterei aus und mehr als einmal sahen solche mutige Männer das eigene Leben durch ihre berauschte Mannschaft bedroht. Oft genug aber beteiligten sich die Vorgesetzten an den Freveln der Soldateska."

Indien. Englische Truppen:
      Thomas Babington Macaulay:
      "Hastings hatte nun nichts mehr zu tun, als zuzusehen, wie die Dörfer der Rohillas in Asche gelegt, ihre Kinder geschlachtet und ihre Frauen geschändet wurden."

9. 1. 1871 Versailles. Franz. Truppen:
      Aus der Note Bismarcks vom 9. 1. 71.
      "Die von den Turkos und Zuaven an den Verwundeten verübten Grausamkeiten und geschlechtlichen Bestialitäten sind ihnen selbst nach dem Grade ihrer Zivilisation weniger anzurechnen als einer europäischen Regierung, welche diese afrikanischen Horden, mit aller Kenntnis ihrer Gewohnheiten, auf einen europäischen Kriegsschauplatz führt."

5. 1.1901 Klerksdorp. Engl. Truppen:
      Aus dem Schreiben des Frauenlagers Klerksdorp an den Kongreß zu Worcester:
      "Am Vaalflusse wurden 2 Mädchen, deren Mutter schon weggeführt war, mit Vergewaltigung bedroht, retteten sich aber zu einer Nachbarsfrau. Von den Soldaten verfolgt, konnten sie noch rechtzeitig die Tür hinter sich schließen, standen aber in größter Gefahr."

A 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Zahllos sind die Fälle bestialischer Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen bei den Russeneinfällen in Ostpreußen.

8. 9. 1914 Friedrichsfelde,
September 1914 Skaisgirren,
August 1914 Gr.-Rominten:
      Vielfach wurden die bedauernswerten Opfer von mehreren Soldaten nacheinander mißbraucht. So notzüchtigten in Gr.-Rominten August 1914 17 Russen hintereinander das Dienstmädchen im Pfarrhause und zwangen den Pfarrer und seine Frau, bei dem Akte zugegen zu sein.

1914/15 Kreis Pillkallen:
      Teilweise wurden die unglücklichen Opfer mit Geschlechtskrankheiten von den Russen angesteckt.

Dezember 1914 Friedrichswalde:
      Hochschwangere Frauen fielen den viehischen Lüstlingen zum Opfer.

5. 9. 14 Rahnkalwen,
September 1914 Loczeningken:
      Selbst Greisinnen über 70 Jahre wurden nicht geschont. So forderte am 9. 9. 14 ein Kosak die 77 Jahre alte Christine W. aus Groß-Loczeningken auf, ihm willfährig zu sein. Als die Alte dies ablehnte, führte er sie in die Küche, bedrohte sie mit seinem Säbel und schoß sie mit seinem Revolver in den linken Oberschenkel. Die Getroffene sank zu Boden und der Kosak mißbrauchte sie sodann.

November 1914 Stallupönen:
      Ein kleines Mädchen von 8 Jahren wurde von 2 russischen Sol-
[103-104] daten hintereinander vergewaltigt, so daß das Kind schwer erkrankte.

Allein im Kreise Pillkallen sind von russischen Soldaten 88 Frauen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 74 Jahren vergewaltigt worden. Darunter sind nach ärztlicher Feststellung 12 geschlechtskrank geworden.
      An diesen Schandtaten beteiligten sich auch Offiziere.
      Man lese über dieses tieftraurige Kapitel die Denkschrift "Greueltaten russischer Truppen gegen deutsche Zivilpersonen und deutsche Kriegsgefangene".

Dobrudscha. Rumänische, serbische, russische Truppen:
      In ähnlicher Weise hausten rumänische, russische und serbische Soldaten in der Dobrudscha.
      In dem Bericht über eine Untersuchung, an der der amerikanische Geschäftsträger in Sofia (Warfield) teilnahm, wird folgendes erwähnt:
      "Junge Mädchen sind in die rumänischen Schützengräben getrieben, dort vergewaltigt und getötet worden, wie in der Gegend von Silistria besonders festgestellt wurde."

Auch die belgischen, englischen und französischen Truppen haben sich von solchen Schandtaten nicht ferngehalten.

19. 9. 16 Tabora. Belgische Truppen.
      Als am 19. September 1916 die belgischen Truppen in Tabora einzogen, brachen die belgischen Askaris am Abend in viele Eingeborenen- und Europäerhäuser ein. Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt, ein Negerweib fand durch Vergewaltigung seinen Tod.
      Bei der Besetzung der Missionsstation Ipole wurde das schwarze Kindermädchen vor den Augen seiner Herrin von Askaris zu Boden geworfen und vergewaltigt.
      Beim Transport der deutschen Zivilgefangenen im Kongo drangen auf der dreitägigen Fahrt von Kindu nach Ponthiersville jeden Morgens weiße Belgier, die auf demselben Schiffe reisten, in den Laderaum ein, der den Frauen als Schlafraum zugewiesen war. In diesem Raum, in dem auch die schwarzen Konkubinen der weißen Belgier sich aufhielten, ließen sich die Belgier ihr Frühstück, Mittag und Abendmahl servieren, das Frühstück stets dann, wenn sie sahen, daß weiße Frauen aufstehen und ihre Morgentoilette machen wollten. An Bord des Schiffes "Elisabethville" versuchten belgische Unteroffiziere, in die Kabinen der Frauen, die zu verschließen verboten war, einzudringen. Auf Beschwerden hin bat der Kommandant die Frauen, ihre Kabinen nunmehr zu verriegeln, da er für nichts aufkommen könne. Trotzdem wiederholten sich noch mehrfach die Versuche, gewaltsam einzudringen.

5. 11. 14 Accra. Englischer Arzt:
      Am 5. 11. 14 in Accra (Goldküsten) betrat ein englischer Arzt in animierter Stimmung das Zimmer zweier internierter deutscher Frauen und zeigte der einen Internierten seinen entblößten Geschlechtsteil. Als der Arzt sich dann der Frau näherte, lief sie davon.

In das gleiche Kapitel schlagen die widernatürlichen Unzuchtsversuche und die Befriedigung perverser Neigungen an den deutschen Gefangen.
      Am 23. 11. 16 wurde ein von den Rumänen gefangener Deutscher gezwungen, ein geschlechtskrankes Weib zu benutzen. Er erkrankte daraufhin.
      Offiziere und Wachmannschaften, besonders der französischen Armee, suchten deutsche Gefangene für ihre perversen Neigungen zu gebrauchen.
      Im Gefangenenlager Berrouaghia z. B. nutzten die Soldaten, die als Vorsteher angestellt waren, diese Stellung aus, um eine Befriedigung ihrer Neigungen bei den gefangenen Deutschen zu versuchen. Da sich die Gefangenen weigerten, ihnen zu Willen zu sein, wurden sie mißhandelt.

Oktober 15 Castellacio. Korporal Contucci:
      Im Lager Castellacio nahm der Korporal Contucci an den Gefangenen unzüchtige Handlungen vor.

Das Widerlichste auf diesem Gebiet ist dem Duc de Vendôme, 2. Eskadron, Dragonerregiment 24, vorzuwerfen.
      4 Zeugen und das Eingeständnis der französischen Regierung in der Note v. 29. 9. 17:
      November 1916 läßt er ohne jede Veranlassung den Mathäus O., 25. Bayr. Infanterie-Regiment, nackt, den Kopf mit einer Decke umhüllt, um das Schreien zu verhindern, an einen Baum binden und von einem Posten mit einer mit Knoten versehenen Peitsche schlagen. [105-106] Da der Posten zu wenig auf O. einschlägt, nimmt er selbst die Peitsche und schlägt 15mal auf ihn ein. Nach dieser Mißhandlung ergreift er den Geschlechtsteil des O. und nimmt unzüchtige Handlungen mit ihm vor. Eine gleiche Behandlung ließ er dem Unteroffizier B. und 2 anderen mit Namen nicht bekannten Kriegsgefangenen angedeihen.
      Eines Abends läßt er den bereits schlafenden Vizefeldwebel Willi F., Inf.-Regiment 172, wecken und zu sich holen. Ein Posten muß das Gewehr auf ihn halten und er selbst legt seinen geladenen Revolver vor sich auf den Tisch. Unter der Behauptung, an einer etwa vorhandenen Wunde feststellen zu müssen, ob F. mit einem aus Kriegsgefangenschaft Geflohenen gleichen Namens identisch sei, läßt er ihn den Oberkörper entblößen, obwohl F. erklärt, nicht verwundet gewesen zu sein. Als er F.s Behauptung bestätigt findet, läßt er ihn unter der Behauptung, er könne sich über die Stelle irren, völlig entkleiden. Nachdem dies seitens des nichts Gutes ahnenden F. geschehen ist, betastet der Beschuldigte jenes Körper und küßt ihn ab, von oben bis unten, auch bringt er dessen und seinen Geschlechtsteil zusammen und manipuliert an beiden so lange herum, bis der Samenerguß eintritt. Mit den Worten "das ist doch süß mein Sohn", sucht er den vor Scham und Erregung ob dieser Schändung am ganzen Körper zitternden F. zu beruhigen. Während dieses ganzen Vorfalls muß der Posten sein Gewehr schußbereit auf F. halten.

A 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Was Deutschland zu erwarten hatte, wenn es den Ententetruppen im Weltkriege gelungen wäre, in Deutschland einzufallen, beweist jetzt in sinnfälligster Weise das Verhalten der Besatzungstruppen im besetzten deutschen Gebiet. Nachstehend seien nur einige Beispiele angeführt.

26. 11. 18 zwischen Nieder-Gahlbach und Gersheim. Französischer Soldat:
      Der Ortskommandant der Pfalz meldet:
      Das Gendarmeriekommando Gersheim meldet Notzüchtigung der Bauerstochter A. K. von Nieder-Gahlbach durch einen schwarzen Soldaten.

28. 11. 18 bei Wormbach. Französischer weißer Soldat:
      Bezirksamt Zweibrücken berichtet:
      Die ledige A. St. von Mansbach bei Wormbach wurde von einem französischen (weißen) Soldaten vergewaltigt.

Februar 19 Friedrichstaler Wald. Französischer Soldat:
      Frl. Sch. (aus Friedrichstal gebürtig, wohnhaft Grube Heinitz) vergewaltigt und durch Bajonettstich so schwer verwundet, daß sie starb.

3./4. 4. Mörs-Hülsdonk. Belg. Truppen:
      In der Nacht vom 3./4. 4. wird das Gehöft des Landwirtes P. in Mörs-Hülsdonk von belgischen Soldaten überfallen und die Frau L. vergewaltigt.

4. 4. 19 Zweibrücken. Franz. Soldat:
      Am 4. 4. 19 wurde die 64 Jahre alte Witwe K. B. aus Zweibrücken von 5 französischen Soldaten zu vergewaltigen versucht. Sie setzte sich zur Wehr, wurde dann zu Boden geworfen und von einem Soldaten in nicht zu beschreibender Form geschmäht. Auf das Schreien der B. kamen Leute, worauf die Soldaten flüchteten.

27. 10. 19 Gegend Speyer. Französischer Soldat:
      Am 27. 10. 19 wurde das Dienstmädchen M. H. auf der Landstraße von Berghausen nach Speyer von einem französischen Soldaten ins Feld gezogen und zu Boden geworfen. Er kniete auf dem Mädchen, um es zu vergewaltigen, wurde aber gestört.

20. 12. 18 Roschbach. Franz. Soldat:
      Am 20. 12. 18 wurde die 11 Jahre alte K. H. aus Roschbach von einem französischen Soldaten des 209. Artillerie-Regiments im Felde vergewaltigt.

19./20. 1. 19 Gegend von Oppershein. Französische Soldaten:
      An den Abenden des 19. und 20. 1. 19 wurden die 33 Jahre alte Witwe V. aus Oppershein und die 20 Jahre alte G. S. aus Ludwigshafen von einer Gesellschaft französischer Soldaten ins Feld geschleppt und dort vergewaltigt.

19. 1. 19 Speyer. Französischer Soldat:
      Am 19. 1. 19 wurde die 13jährige I. S. aus Speyer von einem französischen Soldaten in die Reithalle der
[107-108] Pionierkaserne in Speyer gelockt und dort vergewaltigt.

März 1919 Ludwigshafen. Französischer Soldat:
      Anfang März 1919 wurde an einem 7jährigen Knaben in Ludwigshafen ein Sittlichkeitsverbrechen durch einen Soldaten der marokkanischen Division verübt.

30. 4. 19 Düsseldorf. Englischer Offizier:
      Am 30. 4. 19 wurde Fräulein A. D. aus Düsseldorf an der Grenzstelle bei Benrath von einem aufsichtführenden englischen Offizier vergewaltigt.

4. 2. 19 Köln. Englischer Soldat:
      Am 4. 2. 19 drang ein englischer Soldat in die Wohnung der Frau N. N. in Köln und versuchte die anwesende Frau zu vergewaltigen.

Diese Fälle mögen als Beispiele dienen, weitere Fälle liegen in großer Zahl vor.

Es muß besonders darauf hingewiesen werden, daß alle diese Untaten sich unter den Augen der englischen, französischen und belgischen Besatzungsbehörden, nach dem Waffenstillstand, ereigneten und nicht mehr im Rausch des Krieges. Diesen Behörden ist der schwere Vorwurf zu machen, daß sie ihre Truppen nicht mit genügender Energie im Zaume halten.

Wenn hierin nicht bald eine grundlegende Aenderung eintritt, stehen der unglücklichen Bevölkerung der besetzten Rheinlande Qualen bevor, wie sie das besetzte Nordfrankreich und Belgien in dieser Beziehung nie erlitten haben.






Die Wahrheit über die deutschen Kriegsverbrechen:
Die Anklagen der Verbandsmächte
in Gegenüberstellung zu ihren eigenen Taten.

Otto v. Stülpnagel