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III. Die Verdrängung von Arbeitsplatz und Scholle

2. Die deutschen Bodenverluste durch die tschechoslowakische Bodenreform

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tschechische Bodenreform
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In fast allen europäischen Staaten, die Versailles und St. Germain ihre Entstehung oder Vergrößerung zu verdanken haben, wurde nach dem Friedensschluß eine Neuverteilung der Besitzverhältnisse an Grund und Boden vorgenommen. Es ist eine charakteristische Erscheinung der Bodenreformen in all diesen Staaten, daß sie zwar als eine für die Innenkolonisation und zur Neubildung landwirtschaftlicher Betriebe notwendig gewordene soziale und wirtschaftliche Maßnahme deklariert wurden, sich aber überall als eine gesetzlich sanktionierte Enteignung landwirtschaftlichen Siedlungsbodens der fremdnationalen Volksgruppen in den neuen "Nationalstaaten" entpuppten.

Wie es das Streben der Tschechen war, in den Besitz der sudetendeutschen Industrie zu gelangen, so war es in gleichem Maße ihr Sinnen und Trachten, in den Besitz sudetendeutschen Grundes und Bodens zu kommen. Schon seit Jahrzehnten wurde von den Tschechisierungsvereinen der Ankauf deutschen landwirtschaftlichen Bodens systematisch betrieben, vornehmlich an der Sprachengrenze.

Der eigene Staat bot den Tschechen nunmehr die Möglichkeit, die Machtmittel des Staates in den Kampf um den Siedlungsraum zu stellen. Durch das Bodenbeschlagnahmegesetz vom 16. April 1919 wurde der Raub an fremdem nationalen Boden sanktioniert. Die tschechoslowakische Bodenreform gehört nach der bolschewistischen Bodenverteilung zu den einschneidendsten Eingriffen in das Privateigentum. Jeder über 150 ha große landwirtschaftliche Besitz und jeder über 250 ha große land- und forstwirtschaftliche Besitz wurde beschlagnahmt und zur Aufteilung bestimmt. Die bisherigen Besitzer hatten lediglich Anspruch auf land- und forstwirtschaftlichen Besitz in dem eben angegebenen Umfang von 150 bzw. 250 ha. Für den übernommenen beschlagnahmten Besitz wurde eine Entschädigung gezahlt, die den Bodendurchschnittspreisen der Jahre 1913 bis 1915 entspricht, wobei jedoch eine Aufwertung gesetzlich verboten wurde. Außerdem erhielten die Besitzer nur einen Teil der Entschädigungssumme bar ausgezahlt. Der größte Teil wurde ihnen in Staatspapieren überreicht. Als Bewerber für den aufzuteilenden Boden kamen in erster Linie der Staat, der das alleinige Anforderungsrecht hatte, in Frage, ferner physische Personen, unter denen die tschechischen Legionäre den Vorzug hatten.

Schon diese beiden Bestimmungen zeigen die Tendenz der Bodenreform und Wälderverstaatlichung. Durch die Bestimmung des Gesetzes, daß der Boden von Personen, welche "während des Krieges eine feindliche Haltung gegen das tschechische Volk" eingenommen hätten, ohne Entschädigung enteignet werden [159] könnte, beweist klipp und klar, daß es sich hier entgegen den Amnestiebestimmungen des Friedensvertrages um einen Racheakt handelt und damit eine planmäßige Entgüterung der nichttschechischen Volksgruppen durchgeführt werden sollte. Die Motivenberichte und die von den tschechischen Politikern gehaltenen Reden widerlegen die tschechischen Versicherungen, dem Völkerbund und der europäischen Öffentlichkeit gegenüber, daß die Bodenreform eine unpolitische, rein soziale Maßnahme darstellt. Der Generalreferent über das Gesetz, der tschechische Abg. Binovec, tschechischer Sozialdemokrat, hat in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 20. April 1920 ausdrücklich bemerkt, die Bodenreform sei ein Akt "der Wiedergutmachung des Unrechts und der Sünden, die der Adel in der Schlacht am Weißen Berg an unserer Nation begangen hatte". Auf dem Parteitag der tschechischen Nationaldemokraten vom 27. III. 1922 begründete das Mitglied des Verwaltungsausschusses des Bodenamtes K. Kral die Bodenreform damit, daß der Boden überführt werden müsse, "in die Hände von der Nation und dem Staat treuen Leuten..... und damit das Unrecht wieder gut gemacht werde, das die Premysliden dadurch begangen haben, daß sie den deutschen Kolonisten Grund und Boden gaben und insbesondere durch die grausame Konfiskation nach der Schlacht am Weißen Berge....".67

Und so ließen sich eine Reihe von Aussprüchen maßgebender tschechischer Politiker, aber auch Funktionäre des staatlichen Bodenamtes, die für eine unparteiische und tendenzlose Durchführung der Bodenreform sorgen sollten, anführen, die unumwunden zugeben, daß es den Tschechen bei der Durchführung der Bodenreform weniger darum ging, eine soziale Reform, sondern vielmehr eine nationale Aktion durchzuführen.



a) Bodenverteilung in den Sudeten- und Karpathenländern vor der Bodenreform

Vor der Bodenreform zeigte die Verteilung des bäuerlichen Bodens und Besitzes folgendes Bild:

Länder  Zwergbesitz  Kleinbesitz Mittelbesitz Großgrundbesitz
unter 1 ha 1 - 5 ha 5 - 10 ha 10 - 50 ha 50 - 100 ha über 100 ha
Sudetenländer   868.915 1,358.368 103.497 146.773 4.181 2.308
Karpathen-
länder
ein Joch1 1 - 5 Joch 5 - 20 Joch 20 - 200 Joch über 200 Joch
98.000 169.000 207.000 49.000 5.443
11 Joch = 0,575 ha.

[160] Der bäuerliche Besitz in den Sudetenländern umfaßte eine Fläche von 2,521.734 ha oder 21,4% der Gesamtfläche dieser Länder. Dagegen betrug der Anteil des Großgrundbesitzes an der Gesamtfläche dieser Länder 2,688.403 ha oder 36,99%. Diese Bodenverteilung ließ bereits vor dem Kriege auf deutscher und tschechischer Seite die Rufe nach einer Verkleinerung des Großgrundbesitzes und Aufteilung des Bodens an Neusiedler oder Kleinbauern laut werden, wodurch man der Landknappheit für die Neubildung bäuerlicher Betriebe und der dadurch zum Teil bedingten Landflucht zu steuern hoffte.

In den Karpathenländern war das Verhältnis zwischen bäuerlichem und Großgrundbesitz noch krasser. Hier befanden sich 4,467.983 Joch Grund und Boden in den Händen des Großgrundbesitzes und nur 522.000 Joch in bäuerlichem Besitz. Betrug der Anteil des Großgrundbesitzes an bebaubarem Boden 16% der Gesamtfläche der Sudetenländer, so war der Hundertsatz in den Karpathenländern 28. Die angeführten Zahlen zeigen zur Genüge die Reformbedürftigkeit der Bodenverteilung, die hier eine starke agrarkommunistische Bewegung ausgelöst hatte.

Die Notwendigkeit einer Bodenreform in den Sudeten- und Karpathenländern war also durchaus gegeben. Die Forderung nach Freigabe von Grund und Boden, die bei aller Anerkennung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Notwendigkeit des Großgrundbesitzes für die Sicherstellung der Ernährung für die gesamte Staatsbevölkerung erfolgte, war daher nicht gegen den Großgrundbesitz als solchen gerichtet, sondern erfolgte aus sozialen und volkspolitischen Gründen und wurde von einzelnen Großgrundbesitzern auch als berechtigt anerkannt und erfüllt. Eine großzügige Lösung dieses notwendigen Bodenproblems scheiterte im alten Österreich-Ungarn aber an dem Widerstand des Großteils des Adels und des Klerus. Wenn nun der neue Staat in Revolutionszeiten von sich aus die Initiative ergriff, um bei völliger Achtung des nationalen Besitzstandes eine neue Regelung der Bodenbesitzverhältnisse herbeizuführen, die, wie er angab, die Riesenlatifundien auf ein Höchstmaß beschränken, die Neubildung bäuerlicher Betriebe ermöglichen und die Innenkolonisation fördern sollte, wobei die früheren Bodenbesitzer nach dem Bodenwert entschädigt worden wären, so nahm er fürwahr Anlauf zu einer großen wirtschaftlichen und sozialen Tat, die für andere Staaten hätte beispielgebend wirken können.

Die tschechoslowakische Bodenreform aber erfolgte weder aus wirtschaftlichen, noch aus sozialen Gründen, sondern einzig und allein aus nationalpolitischen. Sie war von vornherein als nichts anderes als eine vom Staat legalisierte gewaltsame Entgüterung der nationalen Volksgruppen gedacht und durchgeführt.

Zusammenfassend läßt sich demnach sagen, daß die Bodenreform in erster Linie darauf abzielte, den geschlossenen deutschen und magyarischen Siedlungsraum mit Tschechen und Slowaken zu durchsetzen.



[161] b) Die Durchführung der Bodenreform

Die nachstehende Gesamtübersicht zeigt die Ausmaße des beschlagnahmten und neuverteilten Bodens bei Auflassung des Bodenamtes am 1. Mai 1935:


Interessant ist eine Übersicht über die Größenklassen des beschlagnahmten Bodens. Es wurden beschlagnahmt:

Zahl
 der Fälle 
  in Hektar   in Pro- 
zenten
 bis 250 ha 203     41.745  1,0  
über 250  bis 500 ha 694     287.594  6,1  
über 500  bis 1.000 ha 411     283.466  7,1  
über 1.000  bis 5.000 ha 455     988.635  24,6  
über 5.000  bis 10.000 ha 72     490.015  12,2  
über 10.000  bis 50.000 ha 73      1.358.609  33,8  
über 50.000  bis 100.000 ha 2     140.662  3,5  
über   100.000 3     469.889  11,7  

Ein Vergleich der Größenklassen des beschlagnahmten Bodens unter den Ländern des Staates ergibt dieses Bild:


Bis 250 Hektar
wurden beschlagnahmt in:
in Fällen Hektar 
Böhmen 71     12.646
Mähren-Schlesien 29     4.336
Slowakei 119     24.069
Karpathenrußland 16     2.428


[162] Von über 250 bis 1000 Hektar  
wurden beschlagnahmt in:
in Fällen Hektar 
Böhmen 331     155.964
Mähren-Schlesien 122     62.975
Slowakei 611     287.899
Karpathenrußland 67     31.329


Von über 1000 bis 50.000 Hektar  
wurden beschlagnahmt in:
in Fällen Hektar 
Böhmen 217     1,206.291
Mähren-Schlesien 132     594.644
Slowakei 250     1,101.088
Karpathenrußland 20     71.881


Über 50.000 Hektar wurden
beschlagnahmt in:
in Fällen Hektar 
Böhmen 2     233.727
Mähren-Schlesien 1     125.991
Slowakei 1     83.079
Karpathenrußland 1     133.270

Nahezu 56 Prozent des gesamten in Karpathenrußland beschlagnahmten Bodens umfassen diese 133.270 Hektar!

Bei der Durchführung der Bodenreform sind mehrere Aktionen zu unterscheiden:


1. Die Zuteilung an langjährige Kleinpächter.

Diese Zuteilung erfolgte mit vollständiger Ausschaltung des Staatsbodenamtes durch die Bezirksgerichte. Die Zuteilungsform war jedoch nicht bloß auf die Pächter beschlagnahmten Bodens beschränkt, sie wurde auch auf beschlagnahmefreien Besitz, und zwar auf Staats-, Kirchen-, Stiftungs- und landtäflichen Besitz ausgedehnt. Die Aktion ist seit Jahren beendet, die Ergebnisse sind unabänderlich.

Zuteilung von
beschlagnahmtem Boden nicht beschlagnahmtem Boden
in ha Anzahl der Bewerber auf 1 Bewerber
entfielen ha
in ha Anzahl der Bewerber auf 1 Bewerber
entfielen ha
Böhmen 66.034 79.550    0,83       16.509 19.481    0,85      
Mähren-Schlesien 12.349 19.600    0,63       3.087 5.095    0,61      
Slowakei 7.497 8.519    0,88       97 2.608    0,038    
Karpathenrußland  2 3    0,66       948 1.686    0,56      

Tschechoslowakei     85.882 107.672    0,80          20.641 28.870    0,71      

Die Zuteilung fand vor allem in den historischen Ländern statt. Sie ist die einzige Aktion im Rahmen der Bodenreform, die unparteiisch durchgeführt worden ist.


[163] 2. Die Bauaktion.

Die Unterstützung der Bautätigkeit durch Bereitstellung billigen, beschlagnahmten, zu Bauzwecken geeigneten Baugrundes erfolgte teils durch das ordentliche Zuteilungsverfahren, teils wurde durch ein eigenes abgekürztes Verfahren die Übernahme geeigneter Flächen ermöglicht. Das Gesamtergebnis gibt nachfolgende Tabelle wieder:

Anzahl
 der Bauführer 
 Zugeteilt wurden 
in ha
 Auf 1 Bauführer 
entfallen ha
Böhmen 37.102 6.375 0,17
Mähren-Schlesien 15.769 3.161 0,20
Slowakei 22.824 5.015 0,22
Karpathenrußland 3.543 812 0,23

Tschechoslowakei 79.238 15.363 0,19

Das abgetretene Ausmaß ist, vom landwirtschaftlichen Standpunkt gesehen, völlig belanglos (1,2%), hingegen kommt dieser Maßnahme große soziale Bedeutung zu.


3. Die zerstreut liegenden Parzellen.

Auch hier wurde beschlagnahmter Grundbesitz in einem abgekürzten Verfahren den Bewerbern ins Eigentum übertragen. In Betracht kamen jedoch nur abgesplitterte Feldparzellen, die mit den Hofgrundstücken in keinem Zusammenhang standen. Zu erwähnen ist noch, daß diese Zuteilungsform nur in Böhmen, Mähren und Schlesien angewandt wurde.

Anzahl
 der Bewerber 
 Ausmaß 
in ha
 Auf 1 Bauführer 
entfielen ha
Böhmen 16.333 8.766 0,54
Mähren und Schlesien   1.255   536 0,43

Tschechoslowakei 17.588 9.302 0,53


4. Die Innenkolonisation.

Das Ergebnis der Innenkolonisation ist:
Böhmen Mähren
und
 Schlesien 
Slowakei  Karpathen- 
rußland
Tschecho-
slowakei
Errichtete Siedlungen    390     191  2.054    222   2.857
Zugeteiltes Ausmaß in ha 5.739 2.319 22.473 3.013 33.544
Den neugegründeten Gemeinden
    wurden als Gemeindebesitz
    zugeteilt in ha
--- ---  2.057    454   2.511
Gesamtausmaß des kol. Bodens in ha 5.739 2.319 24.530 3.467 36.055
Durchschnittliche Größe
    einer Kolonie in ha
   14,7    12,1    10,9  13,6    11,7

[164] Wirtschaftlich genommen ist die Innenkolonisation eigentlich das Ergebnis, das man von der Bodenreform erwartet hatte. Sie bringt die notwendige Stärkung des mittleren Bauernstandes, der Stütze des Staates und der Landwirtschaft. Die technischen Fehler, vor allem aber die ausschließlich nationale Zielsetzung der tschechoslowakischen Kolonisation, das Sprach- und Siedlungsgebiet der nichttschechischen Volksgruppen mit Hilfe von tschechischen und slowakischen Siedlern zu durchsetzen, haben dazu geführt, daß die Innensiedlung auf das heftigste umkämpft wurde. Diese Zielsetzung hatte zur Folge, daß auf die fachlichen Kenntnisse der Bewerber wenig Gewicht gelegt wurde, ein Umstand, der das Ergebnis zeitigte, daß die Kolonisation praktisch versagt hat. Es sei nur erwähnt, daß die Kolonisten ausschließlich der tschechischen und slowakischen Nation - unter ihnen auch Auswanderer - angehören und daß die Siedlungen mit Ausnahme zweier nur im deutschen und ungarischen Siedlungsgebiete errichtet worden sind.68

So wurden z. B. in Weigersdorf und Hohenstadt Auslandtschechen (aus Polen) angesiedelt. Hier wählten die Ausländer sogar gesetzwidrig bei den Gemeindewahlen 1923 mit. Auf die beim Obersten Gericht erhobene Beschwerde wurde die Ungesetzlichkeit des Vorganges anerkannt, aber das unrechtmäßig errungene Mandat verblieb den Tschechen.69


5. Die Bildung von Restgütern.

Die Restgüter haben die Aufgabe, das vorhandene Gebäudekapital der aufzuteilenden Meierhöfe zu verwerten und kleinere Großbetriebe zu schaffen. In manchen Fällen ermöglichten sie, durch Tausch nicht beschlagnahmten Boden zur Aufteilung zu gewinnen.

Insgesamt wurden 1972 Restgüter gebildet, die an 1762 Bewerber zugeteilt wurden. Das Ausmaß beträgt 170.993 ha landwirtschaftlichen Bodens und 25.912 ha sonstigen Bodens, insgesamt 196.905 ha. Auf ein Restgut entfallen durchschnittlich 86,7 ha landwirtschaftlichen Bodens und 99,8 ha insgesamt. Die dem Staate und die im Minderheitensiedlungsgebiete den Tschechen zugeteilten Restgüter sind jedoch als geschlossene Wirtschaftseinheiten erhalten geblieben (Durchschnittsgröße zirka 180 ha landwirtschaftlichen Bodens), so daß die oben errechnete durchschnittliche Größe der übrigen Restgüter [165] eine beträchtliche Herabsetzung erfahren muß. Auch bei den übrigen Restgütern tritt, verstärkt durch die mangelhafte Auswahl der Bewerber, die Landwirtschaftskrise in vollem Umfange zutage. Nur die gesetzlichen Bedingungen (zu jeder, selbst exekutiven Übertragung muß die Zustimmung des Bodenamtes eingeholt werden) haben es vielfach verhindert, daß die Restgüter ihren Eigentümer gewechselt haben. Trotzdem hat eine nicht unbeträchtliche Anzahl bereits den zweiten, ja vielleicht schon den dritten vom Bodenamt genehmigten Eigentümer. 96 Restgüter hat der Staat erhalten, die Länder 19, Bezirke und Gemeinden 60, Landeskulturräte 8, Genossenschaften 101 und sonstige juristische Personen 88. Von den physischen Personen haben die durch die Bodenreform geschädigten Pächter, Beamten und Angestellten 974 Restgüter erhalten, während 624 Restgüter sonstigen Bewerbern, unter ihnen Großkaufleuten, Staatsbeamten, Lehrern, Advokaten, Abgeordneten sowie deren Verwandten zugeteilt wurden.

Die politisierte Durchführung der Reform, die Massenbefriedigung der Wähler haben dazu geführt, daß die Bildung der Restgüter vielfach unwirtschaftlich erfolgte. Bei sehr vielen Restgütern ist das Gebäudekapital viel zu groß, indem kaum ein Drittel der ursprünglichen Hoffelder belassen sind, überdies wurden vielfach die entlegensten Felder den Restgütern zugeteilt.


6. Die Abverkäufe nach § 7 des Beschlagnahmegesetzes.

Der Abverkauf beschlagnahmten Bodens unterliegt der Genehmigung des Staatsbodenamtes, das auch die Käufer bestimmt. Insgesamt wurden 1433 Objekte mit einem Ausmaß von 28.573 ha landwirtschaftlichen Bodens und 560.218 ha sonstigen Bodens, insgesamt 588.701 ha an 1353 Bewerber verkauft.

Die Erwerber sind der Staat mit 114 Liegenschaften, die Länder mit 5, Gemeinden und Bezirke mit 654, Genossenschaften und Verbände von Gemeinden mit 16, Genossenschaften mit 446, Urbarialisten mit 44, sonstige juristische Personen mit 40, durch die Bodenreform geschädigte Beamte und Pächter mit 5 und sonstige Bewerber mit 175 Liegenschaften. Die Zuteilungen an die Gemeinden umfassen mit wenigen Ausnahmen nur einige wenige Hektar, desgleichen die an die Urbarialisten. Unter den sonstigen Bewerbern verbergen sich wiederum Anwälte, Privatpersonen usw.


7. Die Kleinzuteilung.

Sie umfaßt mehr als 51,43 Prozent des aufgeteilten landwirtschaftlichen Bodens. Sie ist nicht nur wegen des bedeutenden Ausmaßes die wichtigste Aktion, sondern im Wege der Kleinzuteilung sollte doch eine systematische [166] Neuregelung und Verbesserung der Besitzverhältnisse verwirklicht werden. Das Ergebnis der Kleinzuteilung ist aus folgender Tabelle zu ersehen:

Anzahl
der
  Bewerber  
 landw. 
Boden
Ins-
  gesamt  
Auf 1 Bewerber
entfallen in ha
 landw. Boden  insgesamt
Böhmen 118.600 179.519 205.851 1,51 1,74
Mähren-Schlesien  96.914  82.214  98.936 0,85 1,02
Slowakei 146.740 209.586 317.964 1,43 2,16
Karpathenrußland    13.423   10.841   18.645 0,81 1,39

Tschechoslowakei 375.677 482.160 641.396 1,28 1,70

Nach Durchführung der Bodenreform war der Anteil des Großgrundbesitzes an der Bodenfläche von 22 v. H. auf 5,3% der organisierten landwirtschaftlichen Bodenfläche herabgesunken. Es ist festgestellt worden, daß der den alten Eigentümern belassene landwirtschaftliche Boden Zubehör der Forstwirtschaft und Industrie bildet, so daß kaum 3% des ehemalig vom Großgrundbesitz bebauten landwirtschaftlichen Bodens in seinem Besitz verblieben sind. Insgesamt sind 90 v. H. des landwirtschaftlichen Bodens des Großgrundbesitzes neu verteilt worden. Der Forderung nach Enteignung des Großgrundbesitzes ist fast restlos Rechnung getragen worden.



c) Die Auswirkung der Bodenreform

1. Wirtschaftlich.

Eine genaue Untersuchung der Besitzveränderungen der agrarischen Bodenfläche zeigt, daß die sogenannte Bodenreform und Enteignung des Großgrundbesitzes in der Praxis sich als eine "Besitzreform" darstellt und daß sie eigentlich zu einer Latifundienbildung geführt hat. Nach einer interessanten Studie Georg Schlögls in dem Prager Regierungsorgan Deutsche Landpost70 stieg die Großzuteilung von landwirtschaftlicher Nutzfläche von Jahr zu Jahr. Ende 1934 betrug sie bereits 943.592 Hektar oder 53,8% gegenüber der kleinen Zuteilung von 809.764 Hektar oder 46,2%. Diese Zahlen zeigen in aller Deutlichkeit den Charakter einer "Besitzreform" der tschechoslowakischen "Agrarrevolution". Heute zeichnen für die Bewirtschaftung der Nutzflächen des Großgrundbesitzes nicht mehr Einzelpersonen, sie sind aus vererbtem Familienbesitz in den Besitz von Staat, Parteigenossenschaften und Kapitalskonzernen übergegangen, werden zentral und unpersönlich verwaltet und werden zu Latifundien im wahrhaften Sinne des Wortes zusammengezogen. Für die Wirtschaft auf dem staatlichen Boden gibt Georg Schlögl folgende interessante Zahlen an:

[167] "Die Tschechoslowakei hat ihren vom alten Österreich und ehemaligen Herrscherhaus übernommenen Boden von 713.384 Hektar mit Hilfe der Bodenreform beinahe auf das Doppelte vermehrt. Heute bewirtschaftet der Staat gegen 1,4 Millionen Hektar Boden, also fast ein Zehntel der 140.493 Quadratkilometer Bodenfläche der ganzen Republik. Von der 4,662.700 Hektar messenden Waldbodenfläche ist mehr als ein Viertel in staatlicher Bewirtschaftung. Der größte Staatsbetrieb, »die Staatsforste und Güter«, untersteht dem Landwirtschaftsministerium und verwaltet allein 1,157.280 Hektar und außerdem noch 31.105 Hektar Stiftungsgüter. Zum Betrieb gehören 44 Sägen, 3 Zuckerfabriken, 3 Molkereien, 8 Bierbrauereien, 13 Brennereien, 1 Bergwerk, 1 Faßbinderei, 11 Ziegeleien, 1 Glasfabrik, insgesamt 11.350 Wohn- und Wirtschaftsgebäude aller Art. Außerdem ist dieser Staatsbetrieb an Aktiengesellschaften und verschiedenen wirtschaftlichen Institutionen beteiligt. Der Bilanzwert dieser Beteiligungen betrug zum 31. Dezember 1933 insgesamt 63,037.397,95 Kc. Der übrige staatlich bewirtschaftete Boden im Ausmaße von mehr als 200.000 Hektar verteilt sich auf verschiedene Ministerien und staatliche Anstalten, so unterstehen die militärischen forstlichen Betriebe im Ausmaße von 48.718 Hektar dem Verteidigungsministerium, ein Teil der Schulgüter dem Unterrichtsministerium, ein anderer Teil der Schulgüter und Versuchsanstalten dem Landwirtschaftsministerium. Auch der Besitz des Kapital-Konzerns Latorcia im Ausmaße von 115.000 Hektar, an welchem der Staat beteiligt ist und der nach dem Jahre 1967 an den Staat zurückfallen soll, gehört hierher, ebenso die vom Bodenamte vorübergehend verwalteten Bodenflächen. Nach den Staatsrechnungsabschlüssen lassen sich nur die Betriebsergebnisse der staatlichen Bodenbewirtschaftung für die »Staatswälder und Staatsgüter« und die militärischen Forste feststellen. Nachstehend wird der Erfolg für diese 1,2 Millionen Hektar messenden Flächen für die letzten drei Jahre angeführt:

Verwaltungszweige   Jahr     Ausmaß  
Hektar
Erfolg der
Wirtschaft
Verlust in Kč
Staatswälder und Staatsgüter 1931 1.068.234   64,752.385,65 
1932 1.109.331   63,099.982,-- 
1933 1.124.402   36,592.229,50 
Militärische Forste 1931 48.233   6,163.141,35 
1932 48.235   9,946.426,05 
1933 48.718   7,961.054,05"

Zum Schluß seiner interessanten Darlegung erklärte Georg Schlögl: "200.000 Menschen mehr müßten Arbeit, Brot und Obdach auf den Staatslatifundien haben, dann könnte einigermaßen die Tatsache entschuldigt werden, daß auf die Wirtschaft des staatlich bewirtschafteten Bodens in den letzten [168] drei Jahren hunderte Millionen aus Steuergeldern zugeschossen wurden. So belasten aber den Staat auch noch die Millionen, welche Jahr für Jahr als Arbeitslosenunterstützung für diejenigen ausgegeben werden müssen, welche von den Staatslatifundien vom Boden und von der Arbeit ausgesperrt werden. Es ist widersinnig, dafür nur die Holzabsatzkrise verantwortlich zu machen, da auf 1,4 Millionen Hektar Boden, auch wenn er vorwiegend Waldboden ist, auch andere Arbeits- und Lebensmöglichkeiten sein müssen, als die Holzerzeugung. Der arbeitende Mensch drang einst mit einfachem Rüst- und Werkzeug in den Urwald, in Moor und Sumpf und schuf sich nur durch Arbeit neue Lebensmöglichkeiten und eine Heimat, aus der er nun von der Wirtschaft der Staatslatifundien wieder verdrängt wird.["]

Die sudetendeutsche Jugend will Arbeit und Brot.
[168]      Diese arbeitswillige Jugend will schaffen, will die entnervende Arbeitslosigkeit, an der sie keine Schuld trägt, überwinden. Hier wird der Kommunismus keinen dankbaren Boden finden.
Was sich auf den Staatslatifundien im großen abspielte, wiederholt sich auf den meisten sogenannten Restgütern, die nur in den seltensten Fällen wirklichen Landwirten zugeteilt wurden.

[169] Von den vielen Beispielen über die Auswirkung der Bewirtschaftung der Restgüter wird in der Landwirtschaftlichen Fachpresse vom 11. Januar 1935 folgender krasser Fall geschildert: Am 28. Dezember 1934 wurde das Restgut Peterhof bei Netolitz beim Bezirksgericht Netolitz öffentlich versteigert. Der Hof gehörte zur Schwarzenbergschen Herrschaft Netolitz, welche gleich am Beginne der Bodenreform im Jahre 1921/22 enteignet und aufgeteilt wurde. In jahrhundertelanger Kulturarbeit wurde dieser Hof zu einer der Hauptmeiereien ausgestaltet, wo auch die Direktion der Herrschaft ihren Sitz hatte. Knappe 12 Jahre haben genügt, um den reformierten Hof, der einst mehr als 100 Leuten ständig Arbeit und Brot gab, so herunterzuwirtschaften, daß als letztes nur die Zwangsversteigerung blieb. Ursprünglich waren beim Restgute 100 Hektar, durch weitere Zuteilungen von leichteren Böden verblieben aber schließlich nur 60 Hektar bei dem großen Gebäudekapital. In der kurzen Spanne Zeit von zwölf Jahren verbrauchten sich an diesem Restgute nicht weniger als vier Wirtschafter. Vor der Bodenreform standen in den geräumigen Ställen: 18 Pferde, 36 Ochsen, vier Stiere, 56 Kühe, 34 Kalbinnen und 187 Schweine. Im Zeitpunkt der Versteigerung waren Ställe und Scheunen leer, der Hof ohne jedes lebende und tote Inventar, auf den Feldern nichts gesät und nichts geackert. Die buchmäßige Verschuldung des Gutes war auf 576.000 Kc angewachsen, darunter 59.000 Kc Steuerschulden. Der Zuteilungspreis betrug nach Angabe des Bodenamtes 253.557 Kc, der Schätzwert im Zeitpunkt der Versteigerung war noch immer 403.513 Kc, das niederste Angebot 269.000 Kc. Zugeschlagen wurde das Gut um den Versteigerungspreis von 350.000 Kc dem Hofpächter Franz Stobor aus Opalice bei Budweis, der nun als fünfter Wirtschafter sein Glück auf dem Hofe versucht. Man könnte auch über diesen Fall eines zugrundegewirtschafteten Restgutes, bei welchem die bücherlichen Gläubiger um mehr als 200.000 Kc kamen, zur Tagesordnung übergehen, würde er nicht sinnfällig zeigen, wie verantwortungslos in der Bodenreform eigentlich in wenigen Jahren zerstört wurde, was durch jahrhundertelange Arbeit ganzer Generationen mit Mühe und Sorgfalt aufgebaut war.

Die im Zuge der "Bodenreform" erfolgte Enteignung und Zerschlagung der Herrschaft Clam-Gallas hatte sich seinerzeit auch auf den Meierhof Nieder-Ullersdorf im Bezirke Friedland erstreckt. Zu diesem gehörten Gründe im Ausmaß von 116 Hektar mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, einem herrschaftlichen Garten usw., alles in sehr gutem Zustande. Das Gut, dessen Felder und Waldbestand sich entlang der reichsdeutschen Grenze ausbreiten, dürfte einer der ertragreichsten Höfe der Herrschaft gewesen sein. Es war ausgezeichnet bewirtschaftet, und zwar durch den Pächter Walter Henrici, der auch den Meierhof Bullendorf gepachtet hatte und im ganzen Umkreise als tüchtiger Landwirt rühmlich bekannt war.

[170] Dieser günstigen Situation machte die Durchführung der Bodenreform ein Ende. Der Hof wurde enteignet, der Pächter Henrici, der Ausländer war, mußte die ihm liebgewordene Gegend verlassen. An seine Stelle trat durch die Entscheidung des staatlichen Bodenamtes ein früheres Revisionsorgan des Finanzministeriums namens Fr. Polednik. Dieser bekam 1926 das ganze, damals mit etwa 2,000.000 Kc zu bewertende Objekt in Pacht und sollte es um den billigen Preis von 270.000 Kc ins Eigentum erhalten. Doch es kam ganz anders und die Bewohner der Umgebung erinnern sich nur mit gemischten Gefühlen des fremden "Hofherrn".

Dieser wirtschaftete so, daß die Felder und alles, was zum Hof gehörte, mit Riesenschritten verwahrlosten. Das Ende vom Liede war, daß der Pächter Polednik binnen einem Jahre mit hohen Schulden in Konkurs geriet, ja sogar verhaftet werden mußte. Die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen lauteten auf betrügerische Krida, Gewalttätigkeit, Verletzung des Schutzgesetzes, Beleidigung der Beamten usw. Unter recht unrühmlichen Umständen kam er vom Meierhofe. Ihm folgte als neuer Hofherr im Jahre 1927 Ing. Oldrich Wachtl aus Turnau, dem zusammen mit seiner Gattin das Restgut vom Bodenamte zu billigem Preise in Besitz übergeben wurde. Doch auch diesem war leider das Glück nicht hold, obgleich Ing. Wachtl als gewesener Professor einer landw. Schule Fachmann war. Auch er geriet in Schulden, woran hier die einsetzende scharfe Krise in der Landwirtschaft freilich nicht ohne Einfluß geblieben ist. Der einst so schöne Meierhof Nieder-Ullersdorf kam schließlich unter den Hammer und wurde nun beim Friedländer Bezirksgerichte zwangsweise versteigert auf Antrag der "Obecna spořitelna" in Jitschin, die mit einer Forderung von 338.500 Kc am Restgute interessiert ist.

Bei einem Schätzwerte von 671.544 Kc wurde das Gut von der "Zivnostenska zalozna" in Turnau um 560.000 Kc erstanden. Es wird aber eine weitere, sehr bedeutende Summe nötig sein, um den einst so blühenden, großen Landwirtschaftsbetrieb wieder auf die Höhe zu bringen und rentabel zu gestalten.71

In seinem Bericht über das Bodenamt erklärte dessen Präsident, Dr. Ing Vozelinek, im Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses, das Bodenamt mit seinen Fonden sei eigentlich eine große Staatsbank. Es verwalte 480.000 Konten und stehe mit 151 Geldanstalten in dauernder finanzieller Verbindung. Der Bilanzumsatz des Entschädigungsfondes betrug von Beginn der Reform bis Ende 1933 28 Milliarden Kc, der Umsatz des Kolonisationsfonds im selben Zeitraum 4 Milliarden Kc. Die Zahlungsverbindlichkeiten des Amtes seinen Gläubigern gegenüber machen noch heute über eine halbe Milliarde Kc aus, [171] denen an Forderungen an die mit Boden Beteilten 1.100 Millionen Kc gegenüberstehen. Von dieser Schuld entfallen 20 Prozent auf Kleinzuteilungen, 6 Prozent auf Restgüter und 74 Prozent auf den Staat. Die Kredithilfe, die den Beteilten direkt aus Mitteln des Bodenamtes gewährt wurde, beträgt 850 Millionen Kc, zu einem Durchschnittszinsfuß von 4 Prozent.72

Diesen Ziffern des Präsidenten des Bodenamtes muß man die Ziffern der Verschuldung der Nutznießer gegenüberstellen und die Wirtschaft der durch die Bodenreform geschaffenen Neuordnung erfährt eine blitzartige Beleuchtung.

Zu den Nachrichten einiger tschechoslowakischer Blätter, wonach die Rückstände der Nutznießer der Bodenreform mit Einschluß des Staates über eine Milliarde betragen, erfährt die Deutsche Landpost am 8. Februar 1935 von authentischer Seite folgendes:

Die tatsächlichen Schulden dieser Nutznießer betrugen Ende 1933 über 1.164 Millionen Kc. Davon entfielen auf die kleinen Nutznießer und Kolonisten 240 Mill. (zirka 13 Prozent). Ende 1934 wurden diese Rückstände bei allen Gruppen auf 10 Prozent ermäßigt. Nur beim Staat bleibt die Höhe der Rückstände für Boden im Ausmaß von rund 400.000 Hektar unverändert, bezw. erhöht sich um die geschuldeten Zinsen, wodurch das Gleichgewicht des Bodenreformfonds bedenklich bedroht wird. Die Finanzgesetze der drei letzten Jahre enthalten die Ermächtigung des Finanzministers zur Beschaffung von Krediten zur Bezahlung des verstaatlichten Bodens. Doch wurde bisher diese Ermächtigung offenbar mit Rücksicht auf die Spannungen am Geldmarkt nicht angewendet. Es ist fraglich, ob die Rückstände des Staates noch vor jenem Zeitpunkt ausgeglichen werden, da das Bodenamt am 1. Mai 1935 in eine Abteilung des Landwirtschaftsministeriums umgewandelt wurde.

Daß man auch bei der Verteilung des restlichen Bodens trotz der schlechten Erfahrungen und der trostlosen Wirtschaftslage nur nach nationalpolitischen Gesichtspunkten vorgehen wird, läßt eine Rede des tschechischen Abgeordneten Chloupek erkennen.

Im Verlauf der Prager Kammerdebatte über den Staatsvoranschlag für das Jahr 1935 machte als Berichterstatter für das Kapitel "Bodenamt" der Regierungsabgeordnete Chloupek davon Mitteilung, er habe "in Berlin die Durchführung der deutschen Kolonisation an Hand von Landkarten studiert", die ihm gezeigt haben, daß "Hitlerdeutschland nicht so sehr an Brot, als an Kommisbrot gelegen" sei. Man kolonisiere systematisch alle Grenzgebiete, insbesondere gegen Polen und die Tschechoslowakei und man siedle dort "militärisch und politisch verdiente Leute an, die in der Lage sind, die in grenzpolitischer Hinsicht in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen." Diese Tatsache verpflichtet die Tschecho- [172] slowakei, das Werk der Bodenreform beschleunigt abzuschließen. Er erwähnte, daß gegenwärtig insbesondere im Westen der Republik die Durchführung von Kolonisation verlangt werde. Dort habe die Arbeitslosigkeit die Aufmerksamkeit dieser Frage zugewendet. Man müsse diese Aufgaben kritisch behandeln.

Auch bei uns, das sagte der Berichterstatter ganz offen, wird es notwendig sein, das durch die Bodenreform eingeleitete Werk, das einen nationalen Charakter (!) habe, sicherzustellen. Es wäre Schwäche, wenn wir die Bodenreform nicht konsequent durchführten. Ein weiteres Problem ist durch die Frage der Auswahl der Kolonisten gegeben, von einer neuen Kolonisierung ohne Sicherstellung der früheren zu sprechen, wäre unlogisch.

Damit kündigte er freimütig an, daß die Aufteilung des restlichen beschlagnahmten Bodens nur an Tschechen erfolgen werde.


2. Sozial.

Mit der Durchführung der Bodenreform vollzog sich eine andauernde Zerstörung von Arbeitsplätzen. Die letzte amtliche Bilanz über die Versorgung der Dienstnehmer zum Stand vom 1. Januar 1935 veranschaulicht folgende Übersicht:


Art der Versorgung
Kategorie der Dienstnehmer
Beamte   Angestellte Deputa-
tisten
ständige
Arbeiter
  insgesamt
a) Bodenzuteilung:
        Anzahl 541   1.950   7.235    6.864   16.590
        Betrag 10,939.209   15,703.308   34,387.824    20,943.945   81,974.286
b) Geldentschädigung:
        Anzahl 1.411   2.418   10.609    16.945   31.383
        Betrag 43,667.285   23,697.439   54,850.572    58,312.133   180,527.429
c) weitere Beschäftigung:
        Anzahl 168   669   4.969    5.978   11.784
        Betrag ---   ---   ---    ---   ---
d) Pensionen:
        Anzahl 277   874   2.201    1.257   4.609
        Betrag 1,243.864   1,887.559   2,914.775    1,546.481   7,592.679
e) Jubiläums-Aktion:
        Anzahl 42   178   508    1.850   2.578
        Betrag ---   ---   ---    ---   2,383.936
f) An Pensionen wurden
        außerdem bisher ausbezahlt:
        Zusammen:
---   ---   ---    ---   84,142.384
        Anzahl 2.439   6.089   25.522    32.894   66.944
        Betrag 55,850.358   41,288.306   92,153.171    80,802.559   356,620.714

[178] 356 Millionen Aufwand zur Versorgung der Dienstnehmer auf dem reformierten Boden! "Keiner von den 14 europäischen Staaten, welche in der Nachkriegszeit Bodenreform durchführten, hätte so viel für die Sicherstellung derer ausgelegt, welche durch die Eingriffe des Staates in die Latifundien in ihrer Existenz geschädigt wurden", steht im Staatsvoranschlag 1935.

Mit diesen Worten will das Bodenamt das grenzenlose Unrecht verdecken, das durch die Bodenreform einem ganzen arbeitsamen Stand zugefügt wurde. Richtig wäre es vielleicht zu sagen, in keinem der 14 Staaten wurde die Agrarrevolution so rücksichtslos auf Kosten der Arbeitnehmer ausgetragen, wie in der Tschechoslowakei. Das Bodenamt hat in den Versorgungslisten die letzte Lohnsumme dieser Opfer einer sozialen Reform ausgewiesen. Nur bei einem Minimum von 5.000 Kc für einen Arbeitsplatz beträgt die Lohnsumme bei 70.000 Fällen 350 Millionen, also für ein einziges Jahr so viel, als das Bodenamt überhaupt aufgewendet hat. Dabei sind die vernichteten Versorgungsansprüche gar nicht in Rechnung gestellt. Den Opfern der Bodenreform wurde also kaum ein Zwanzigstel des Schadens ersetzt, der ihnen durch die Eingriffe des Staates in wohlerworbene Rechte zugefügt wurde. Was sie erhielten, war die Arbeitslosenunterstützung für ein Jahr und dann rückten sie ein in das große Heer der Arbeitslosen, dessen Grundstock die Opfer der Bodenreform schon zur Zeit der Konjunktur zu bilden begannen.

Daran ändert nichts, daß nach den Tabellen 16.590 Bodenzuteilungen und 11.784 andere Beschäftigung erhielten. Eine an sich ausreichende Bodenzuteilung erhielten nur die 541 Beamten mit 69,5 Hektar im Durchschnitt und allenfalls die 1950 Angestellten mit 4,2 Hektar. Die Zuteilung bei den Deputatisten betrug nur 1,6 Hektar, bei den ständigen Arbeitern gar nur 1,1 Hektar, wovon keine Familie ohne zusätzlichen Arbeitsverdienst leben kann, somit auch von einer Versorgung mit Boden gar nicht gesprochen werden kann. Von den mit weiterer Beschäftigung versorgten Dienstnehmern sind heute keine 10 Prozent mehr auf den selber Not leidenden und Unterstützung und Entschädigung fordernden Restgütern, so daß auch die an sich günstigsten Arten der Versorgung durch Bodenzuteilung und weitere Beschäftigung das Abgleiten in Not und Arbeitslosigkeit nicht verhindern konnten.

In der Wirklichkeit gibt es Restgüter, welche gegen früher nicht den fünfzigsten Teil mehr an Löhnen, umgerechnet auf den Hektar, zahlen, oder ehemalige Restgutserwerber sind froh, wenn sie nach Verlust ihres Gutes und Vermögens wieder als Aufseher im Taglohn auf dem verbliebenen Restbesitz des alten Dienstherrn das Gnadenbrot essen können. Das Bodenamt weiß dies alles, es weiß auch sehr gut, daß zu den ausgewiesenen 67.000 noch wenigstens 30.000 zu zählen sind, welche ohne jede Entschädigung ihren Arbeitsplatz verloren und weitere Tausende, deren Posten auf den alten und neuen Großgütern kassiert [174] werden, wofür nicht allein die Krise, sondern auch die andauernden Eingriffe der Bodenreform die Schuld tragen.73

Die Bodenreform hat aber nicht nur Hunderttausende um Brot und Existenz gebracht und einen in die hunderte Millionen gehenden Lohnausfall bewirkt, sondern vor allem die Landflucht gesteigert. Eine sich von Jahr zu Jahr steigernde Landflucht gehörte auch in den Sudeten- und Karpathenländern zu den charakteristischen soziologischen Erscheinungen dieser Ländereien in den Jahrzehnten der Vorkriegszeit. Sie war einmal bedingt durch die zunehmende Industrialisierung vornehmlich der Sudetengebiete, andererseits durch den Mangel an anbaufähigem Boden zur Neubildung bäuerlicher Betriebe und der Unmöglichkeit der weiteren Erbteilung der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe ohne Gefährdung ihrer Ertragsfähigkeit. Die Neuerwerbung von Grund und Boden zur Hemmung der Landflucht scheiterte an dem Widerstand der Großgrundbesitzer, große Flächen freizugeben. Man setzte also in eine staatlich durchgeführte Bodenreform zur Förderung der Innenkolonisation und Neubildung landwirtschaftlicher Betriebe schon vor dem Kriege große Hoffnung, den gewaltigen Strom der Landflüchtigen abzudämmen und erhob, wie eingangs erwähnt, die Forderung nach einer vernünftigen Bodenreform. Die von der Prager Regierung durchgeführte "soziale" Bodenreform hat die Landflucht nicht abzuschwächen vermocht, im Gegenteil, sie nur weiter gefördert.

Nach der Volkszählung vom Jahre 1930 stieg die Gesamtbevölkerung des Staates von 13,612.424 im Jahre 1924 auf 14,729.536 oder um 1,117,112 Seelen.

Der Zuwachs betrug in Gemeinden

    bis 2.000 Einwohner . . . . 3,22 %
    mit 2.000 bis 5.000 Einwohner . . . . 10,62 %
    mit 5.000 bis 10.000 Einwohner . . . . 12,02 %
    mit 10.000 bis 20.000 Einwohner . . . . 14,30 %
    mit 20.000 bis 50.000 Einwohner . . . . 15,05 %
    mit 50.000 bis 100.000 Einwohner . . . . 24,09 %
    über 100.000 Einwohner . . . . 21,78 %

Diese amtliche Statistik zeigt, daß der Bevölkerungszuwachs durchwegs in ansteigendem Maße den Städten und Industriegebieten zugute kommt, keineswegs den Landgemeinden. Würde diese Statistik nicht als hinreichender Beweis für die gesteigerte Landflucht im Jahrzehnt der Bodenreform gewertet werden, die folgenden Zahlenübersichten sprechen eine ganz eindeutige Sprache.

Die Tschechoslowakei ist in 418 Bezirksgerichtssprengel eingeteilt, wobei Prag mit seinen 900.000 Einwohnern als ein Bezirk gilt. In diesen 418 Bezirken zeigt sich folgende Bevölkerungsbewegung:

[175]

    Land Zahl der
    Bezirke
    Davon haben
       Bevölkerungs-   
    verlust
    Bevölkerungs-
    gewinn
    Böhmen 224 101 123
    Mähren-Schlesien 105   29   76
    Slowakei   77     1   76
    Karpathenrußland   12    ---   12

    418 131 287

Diese 131 Bezirke liegen in durchaus ländlicher Gegend mit überwiegend landwirtschaftlicher Betätigung ihrer Einwohner.

In Böhmen verloren: 3 Bezirke mehr als 10    % der Bevölkerung
34       "       "       " 5    %   "           "
32       "       "       " 2,5 %   "           "
32       "  weniger  " 2,5 %   "           "
In Mähren u. Schlesien verloren: 3 Bezirke mehr als 5    % der Bevölkerung
8       "       "       " 2,5 %   "           "
18       "  weniger  " 2,5 %   "           "
In der Slowakei verlor: 1 Bezirk weniger als 5    % der Bevölkerung.

In Südböhmen weisen 55 ländliche Bezirke trotz Geburtenüberschuß einen Bevölkerungsverlust von 61.902 Seelen oder durchschnittlich 1.127 Seelen auf.

Diese Ziffern sind insofern noch von Bedeutung, weil sie zeigen, daß die Landflucht hauptsächlich in Böhmen gesteigert wurde, dem industrialisiertesten und von mehr als zwei Millionen Deutschen bewohnten Lande.

Ihren klarsten Ausdruck aber findet die Landflucht im Jahrzehnt der Bodenreform in den nachstehenden Ziffern. Zur Land-, Forst- und Teichwirtschaft gehörten absolut und relativ nach dem Stand der Volkszählung im Jahre:

    Böhmen Mähren
    1890     2,374.838  40,65 %      1,388.551  48,17 %
    1900 2,254.512 35,68 % 1,364.435 43,76 %
    1910 2,184.826 32,28 % 1,303.231 38,57 %
    1921 1,977.450 29,69 % 1,177.649 35,27 %
    1930 1,710.723 24,06 % 1,017.993 28,56 %

    Slowakei

            Karpathenrußland
    1921 1,817.878 60,63 % 408.871 67,63 %
    1930 1,892.042 56,81 % 480.856 66,29 %

Demnach beträgt der Rückgang der in der Land-, Forst- und Teichwirtschaft beschäftigten Bevölkerung

    in Böhmen   266.727 oder 5,63 %
    in Mähren 159.656 " 6,71 %

    insgesamt 426.383 oder 6,17 %.

[176] Demgegenüber steht eine absolute Zunahme in den Karpathenländern:

    Slowakei 74.164
    Karpathenrußland 71.985

    insgesamt 146.149

Trotz dieser absoluten Zunahme in den Karpathenländern zeigt der Anteil der Gesamtbevölkerung des Staates bei einer Bevölkerungszunahme von über 1 Million eine Abnahme der in der Land-, Forst- und Teichwirtschaft beschäftigten Bevölkerung von 281.234 Personen. Diese Zahl ist von den früheren Jahrzehnten nicht erreicht worden,

denn zwischen 1890 u. 1900 nahm die Zahl der Beschäftigten um 120.326      
1900 u. 1910     "     "     "     "             "            " 69.686      
1910 u. 1921 (Kriegsjahrzehnt)           "            " 207.376 ab,

trotzdem die absolute Bevölkerungszunahme in diesen Dezennien durchweg größer war als in dem der Bodenreform. Der relative Anteil aber der in ländlichen Berufen Tätigen ist

    in Böhmen um 5,63 %
    in Mähren " 6,71 %
    in der Slowakei " 3,82 % und selbst
    in Karpathenrußland " 1,34 %

im Jahrzehnt der Bodenreform zurückgegangen.

Das Bodenamt gibt an, daß es im Laufe seiner Tätigkeit mehr als 600.000 Bodenerwerbern Grund und Boden zugeteilt hat. Wenn trotzdem die ländliche Bevölkerung bei einem Geburtenüberschuß zurückgegangen ist, sogar weit mehr als in den Jahrzehnten vorher, dann beweist die Tatsache zur Genüge, daß die tschechoslowakische Bodenreform den sozialen Forderungen nicht entsprochen hat. Das Ergebnis der Volkszählung des Jahres 1930 zeigt, daß im Jahrzehnt der Bodenreform 12.958 neue bäuerliche Betriebe errichtet wurden. (Die Zahl der vernichteten dürfte nur um ein geringes kleiner sein.) Dafür aber ist die Zahl der in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeiter und Beamte Tätigen um 159.000, d. i. um mehr als ein Viertel, zurückgegangen, wurden doch allein durch die Bodenreform nach Angaben des Bodenamtes nicht weniger als 67.238 Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz gebracht, womit noch lange nicht die Gesamtzahl erreicht ist!

So vielgestaltig die sozialen Auswirkungen der Bodenreform sind, die markantesten Erscheinungen sind, daß sie die Landflucht gesteigert und den Grundstock des Arbeitslosenheeres geschaffen hat.


3. Nationalpolitisch.

Von dem aufgeteilten oder in die staatliche Verwaltung überführten Ackerboden und Waldboden lagen

[177] im sudetendeutschen Grenzgebiet 750.000 ha
in der Slowakei und in den ungarischen Grenzgebieten   591.000 ha
in Karpathenrußland 162.000 ha

Zusammen: 1,503.000 ha

im tschechischen Gebiet enteignet 250.375 ha

Bisher enteignet 1,753.375 ha

Diese Bilanz zeigt also in aller Deutlichkeit, daß von der Bodenreform in erster Linie der Siedlungsraum der nicht tschechischen Volksgruppen im Staate betroffen wurde.

Seit 1925 wurde das deutsche Gebiet planmäßig mit einer Schicht tschechischer Grundbesitzer überzogen, die allmählich tschechisches Gesinde an sich ziehen und so das deutsche Element vom Grunde verdrängen. Allem Anschein nach sind die neuen Besitzer auf Grund einer geheimen Abmachung mit dem Bodenamt nicht nur zum Halten von tschechischem Gesinde, sondern auch zur Beschäftigung tschechischer Professionisten verpflichtet. Es sollen Vertragsstrafen bei Nichterfüllung vorgesehen sein. Infolge der chauvinistischen Tendenz arbeitet das Bodenamt mit den seltensten Mitteln. Es treibt sogar Heiratspolitik. Einem deutschen Pächter wurden Tschechinnen zur Brautwahl präsentiert. Er bekam den Meierhof nur unter der Bedingung, daß er eine von ihnen heirate. In einem Falle wurden einem Tschechen die besten Felder zu Kolonisationszwecken weggenommen, weil er eine Deutsche geheiratet hatte. Die Zahl solcher Beispiele für nationalistische Übergriffe ließe sich beliebig vermehren.

Im Anhang ist in der Tabelle V dem Ergebnis der Kolonisierung die Bevölkerungsbewegung nach den bisher erschienen statistischen Gemeindelexikonen für Böhmen, Mähren und Schlesien gegenübergestellt.

Aus dieser Zusammenstellung geht folgendes hervor:

      "Die Kolonisierung erfolgte bloß in 5 Gemeinden mit tschechischer Mehrheit Groß-Nehwizd, Gerichtsbezirk Brandeis, Schirowitz, Gerichtsbezirk Lobositz, Großmalowitz, Gerichtsbezirk Netolitz, Hohenstadt, Gerichtsbezirk Hohenstadt und Klokočov-Klogsdorf im Gerichtsbezirk Freiberg. Im übrigen wurde durchwegs im deutschen Gebiet bzw. im überwiegend deutschen Gebiet kolonisiert.
      In den Karpathenländern erfolgte die Kolonisierung vorwiegend im ungarischen Sprachgebiet. Ein Vergleich ist hier noch nicht möglich, da das diesbezügliche Gemeindelexikon noch nicht erschienen ist. Die Kolonisierung diente somit nicht einem rein wirtschaftlichen und sozialen Zweck, sondern der Tschechisierung. In sechs Gemeinden wurde dieser Zweck vollständig erreicht, Sullowitz, Tschischkowitz, Klein Czernosek und Priesen, Bezirk Lobositz, Aichen im Bezirk Mährisch-Neustadt, Mißlitz und Socherl im Bezirk Mährisch-Kromau erhielten tschechische [178] Mehrheiten und beinahe in allen übrigen Gemeinden konnten die Tschechen mehr oder weniger zunehmen, während die Deutschen fast durchweg Bevölkerungseinbußen erlitten. Damit ist aber keineswegs gesagt, daß diese Auswirkungen allein auf die Kolonisierung zurückzuführen wären. Tatsache ist, daß in vielen Fällen 2 bis 4 deutsche Arbeiterfamilien einem tschechischen Kolonisten weichen mußten, dessen Siedlungsstelle auf bestem Kulturboden gebildet wurde, der früher zumeist eine bessere Menschenbesetzung aufzuweisen hatte als nach der Kolonisierung. Infolgedessen weisen auch alle kolonisierten Bezirke einen Rückgang der landwirtschaftlichen Bevölkerung aus. Deutlich tritt dies in den rein ländlichen Gemeinden und Bezirken hervor, wie beispielsweise im Podersamer Bezirke, wo beinahe alle betroffenen Gemeinden wohl eine starke Zunahme der tschechischen Bevölkerung aufweisen, aber einen Bevölkerungsabgang insgesamt, weil die landwirtschaftliche deutsche Bevölkerung infolge der Kolonisierung abwandern mußte. Wie in den rein ländlichen Bezirken die Kolonisierung auf gut mit Menschen besetztem Kulturboden sogar zum Entvölkerungsfaktor werden kann, zeigt das Beispiel der Kolonie Holeckov in der Gemeinde Großmalowitz, Bezirk Netolitz, übrigens das einzige Beispiel in den historischen Ländern, in welchem eine ganz neue Ortschaft gegründet wurde. In der Gemeinde Großmalowitz mit einer Gesamtfläche von 843 ha wurde der Hof Rabin mit einem Ausmaße von 409 ha aufgeteilt und kolonisiert. 143 kleine Bodenerwerber aus 8 Gemeinden erhielten 263 ha Boden, also 1,84 ha im Durchschnitt. Außerdem wurde ein Restgut und die neue Ortschaft Holeckov mit 12 Siedlungsstellen gegründet, welche zur Zeit der Volkszählung 63 Köpfe zählte. Trotzdem sank die Bevölkerungszahl der an der Bodenreform beteiligten Gemeinden um 264. Die unmittelbar betroffene Gemeinde Groß-Malowitz, welche vom Jahre 1880 bis 1921 trotz Kriegsverluste einen Gewinn von 13 Köpfen ausweisen konnte, verzeichnete im Jahrzehnt der Bodenreform einen Verlust von 39 Köpfen trotz der dazugehörigen neuentstandenen Ortschaft Holeckov mit 63 Köpfen. Die Menschenbesetzung war vor der Bodenreform dadurch größer, daß am Hofe insgesamt 178 Personen arbeiteten, 12 Angestellte und 166 Deputatisten und Arbeiter, welche mit den Familienangehörigen insgesamt 376 Köpfe zählten, so daß schon auf 1 ha 1 Kopf kam. In dieser tschechischen Gemeinde wurde der Verlust des Arbeitsplatzes noch durch eine kleine Zuteilung ausgeglichen. Im deutschen Gebiet bedeutet aber jede Ansetzung eines tschechischen Kolonisten den Verlust von 2 bis 4 deutschen Arbeitsplätzen. Ziehen wir die Folgerungen aus dem bisherigen Ergebnis der Kolonisierung, so kann festgestellt werden:
      Die Kolonisierung diente in erster Linie nationalpolitischen Zwecken, der Tschechisierung. Sie brachte Kolonisten auf besten Kulturboden mit einer guten Besetzung von arbeitenden Menschen, welche den Kolonisten weichen mußten und hat infolgedessen in rein ländlichen Gegenden, in denen die früher auf dem [179] Boden arbeitenden Leute nicht in andere Berufszweige ausweichen konnten, sogar die Landflucht und Arbeitslosigkeit vermehrt. Die Ausstattung der Kolonien mit kostspieligen Gebäuden und anderen Einrichtungen belastet nicht nur den Kolonisten, sondern auch den Staat derart, daß der wirtschaftliche Zweck, freie Bauern auf freier Scholle zu schaffen, nicht erreicht wurde. Die bisherige Kolonisierung ist der klarste Beweis dafür, daß gegen den Wortlaut und Geist der Verfassung den Staatsbürgern der Minderheiten Lebensrecht, Lebensraum und Arbeitsplatz genommen wurde. Dabei muß weiter festgehalten werden, daß beispielsweise allein im Jahre 1934 trotz Exekutionsschutz 2654 landwirtschaftliche Anwesen zu Schleuderpreisen versteigert wurden. In einem Jahre wurden also ebensoviele Bauern vom Exekutor vom Boden vertrieben als Kolonisten in 10 Jahren mit einem Aufwand von über 400 Millionen auf einen Boden gesetzt wurden, der zumeist gar nicht kolonisationsbedürftig war."74



Mit der Durchführung der Bodenreform ist der Kampf um den deutschen Grund und Boden nicht abgeschlossen. Der Staat hat seinen Hauptschlag gegen den Siedlungsraum der nichttschechischen Volksgruppen geführt. Kleinarbeit ist den staatlich subventionierten und mit den tschechischen Großbanken zusammenarbeitenden Tschechisierungsvereinen überlassen, die nun systematisch an die Erwerbung deutschen Grundes und Bodens gehen.

Anläßlich der 50jährigen Gründungsfeier der nordböhmischen "Jednota" erklärte deren Obmann, Senator Hruby (Sozialdemokrat!), daß die Tschechisierungsvereine heute noch nötiger erscheinen als vor dem Kriege, weil sich auch jetzt noch "das Besitztum im Norden in den Händen der Deutschen befindet". Man scheint dem nun abhelfen zu wollen. Ein in den tschechischen Blättern veröffentlichter Aufruf der "Jednota" verrät nur zu deutlich, daß man gerade die Zeit der größten wirtschaftlichen Not, die Zeit des Hungerns und des Elends dafür ausnützen will, um deutschen Besitzstand in tschechische Hände überzuführen und den Notstand der Sudetendeutschen zur weiteren Tschechisierung zu mißbrauchen. In dem Aufruf der "Jednota" wird erklärt, daß die 750.000 tschechischen Grenzer im gemischten und sudetendeutschen Gebiete "ihre endliche Befreiung und wirtschaftliche Stärkung erwarten" und "sich ihrer großen und historischen Aufgabe bewußt sind". Sie verlangen eine nationale Steuer von 50 h auf den Kopf "zur wirtschaftlichen Stärkung und zum Besitzankauf aus fremden Händen in Nordböhmen", um so einen "wirtschaftlichen Wall gegen den nationalen Widersacher zu errichten".75

[180] Im Zuge der tschechoslowakischen Verhandlungen über die Entschuldung der Landwirtschaft wurde der Statutenentwurf eines Institutes bekanntgegeben, das unter dem Namen "Bauernbank" vor allem die Konvertierung landwirtschaftlicher Schulden besorgen soll. Wie sich nun herausstellt, ist die Konvertierung landwirtschaftlicher Schulden einer der Zwecke, keineswegs der Hauptzweck der Anstalt! Hauptzweck der Anstalt scheint vielmehr eine ins Unvorstellbare gehende Regelung der persönlichen Eigentums- oder Pachtverhältnisse an landwirtschaftlichem Grund und Boden zu sein. Zu ihren Aufgaben soll nämlich u. a. gehören: 1. Erwerb landwirtschaftlichen oder für die Landwirtschaft geeigneten Bodens. 2. Vorbereitung des Bodens für seine Zuteilung. 3. Zuteilung des Bodens in Eigentum oder Pacht. 4. Landwirtschaftliche Kreditvermittlung und Bereitstellung. Die Erfüllung dieser Aufgaben soll durch ein Enteignungsprivileg, durch ein gesetzliches Vorkaufsrecht und schließlich durch die Zurverfügungstellung der notwendigen finanziellen Mittel sichergestellt werden.

Um sich vorstellen zu können, was die Durchführung jener Aufgaben für das Sudetendeutschtum bedeuten kann, muß man an eine Aktion erinnern, die in wenigen Jahren hunderttausende ha deutschen Bodens in tschechische Hände überführt hat, an die Bodenreform. Mit sozialen und ethischen Motiven wurde diese Aktion zur Regelung des Grundeigentums begründet, deren offizielle Tendenz, wie im nächsten Abschnitt dargestellt wird, dahin ging, den Großgrundbesitz durch Enteignung landwirtschaftlichen Bodens zu verringern und freiwerdenden Boden zur Schaffung mittleren und kleineren Grundbesitzes zu verwenden, deren inoffizielles Ziel es aber war, deutschen Boden in tschechische Hände überzuführen.

Mit dem Tschechisierungserfolg der Bodenreform scheinen die Tschechen nun nicht mehr zufrieden zu sein. Die Statuten der Bauernbank beweisen das.

In der Statuierung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts für allen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Boden, in der Einräumung des Enteignungsprivilegs zur Erfüllung der Zwecke (!) der Bank und in dem finanziellen Aufbau des Instituts offenbart sich kein Wunsch der Landwirtschaft, sondern die unverhüllte Forderung aller Organisationen nach Tschechisierung sudetendeutschen Gebietes und nach der Brechung aller Festungen sudetendeutscher wirtschaftlicher und völkischer Widerstandskraft! Hier wird die Erfüllung einer Forderung zugesagte, die die schlimmsten Chauvinisten seit langem erheben und verlangen!

Die Tatsache, daß eine entgeltliche Übertragung an den vom bisherigen Eigentümer gewählten Käufer dann nicht zustandekommen kann, wenn die Bauernbank von ihrem Vorkaufsrechte Gebrauch macht, bedeutet, daß die Bank jeden zur Übertragung kommenden sudetendeutschen Besitz an sich ziehen kann, wenn eine einzige Voraussetzung gegeben ist: die finanzielle Potenz der Bank, die Verfügung über die notwendigen Mittel! Und für diese scheint man im Statuten- [181] entwurf in einer Weise vorgesorgt zu haben, die die Angelegenheit der Bauernbank aus dem landwirtschaftlichen Bereich herausholt und sie in den Mittelpunkt des gesamten sudetendeutschen Interesses stellt. Die Bank soll sich nämlich die erforderlichen Mittel nicht nur durch Pfandbriefemissionen, durch die Ausgabe ewiger oder amortisabler Renten, durch die Ausgabe von Investitionsschuldverschreibungen und Kassenscheinen, sondern auch durch die Entgegennahme von Büchel- und Kontokorrenteinlagen beschaffen können!

Das Tempo der Tschechisierung ist gegeben durch die wirtschaftliche Macht, die hinter ihr steht. Die Bauernbank hat die Mittel zu liefern, die es ermöglichen sollen, das bisherige Tempo zu vervielfachen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß sie mehr als der Entschuldung der Entnationalisierung dienen und dort einsetzen soll, wohin die Bodenreform nicht gereicht hat, wo ähnliche Bemühungen bisher fehlgeschlagen sind und wo sich sudetendeutsche Widerstandskraft am ungemindertsten erhalten hat: Im Bauerntum! Damit ist die Bauernbank zu jener Institution geworden, deren Sein oder Nichtsein entscheidet über die Erhaltung sudetendeutschen Bodenbesitzes oder über seine Verminderung! Das ist der Sinn des sudetendeutschen Kampfes gegen sie.76

Der Hauptausschuß der Národni Jednota für Ost- und Nordmähren hat beschlossen, eine organisierte Evidenz zum Erwerb von deutschem Boden und landwirtschaftlicher Anwesen, sowie auch anderer Objekte zu schaffen. Insbesondere bei den Versteigerungen in Nordmähren und im Kuhländchen werden Aufkäufer teilnehmen und alle geeigneten Objekte aufkaufen. Da bei den Versteigerungen in der jetzigen Krise zumeist nur der Ausrufspreis erzielt wird, handelt es sich fast durchwegs um gute Geschäfte. Die zum Kauf notwendigen Gelder verschafft die Nár. Jed. Da die Nár. Jed. bei jedem Bezirksgericht, wie in jedem Staatsamt ihre Vertrauensmänner hat, ist es für sie sehr einfach, den verschuldeten deutschen Grund- und Hausbesitz genau in Evidenz zu führen und zu jeder Versteigerung, die für Tschechisierungszwecke in Betracht kommt, Aufkäufer zu entsenden.

Die Prager Národni Politika vom 19. Dezember 1934 richtet an die vermögende tschechische Öffentlichkeit einen Aufruf, in dem es heißt:

"Infolge der wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen überall, besonders aber im verdeutschten Gebiet, zahlreiche Wirtschaftsobjekte, Fabriken, bäuerliche Anwesen, Wälder, Grundstücke usw. zum Verkauf. Der Preis der Realitäten ist oft niedrig und ihre deutschen Besitzer kommen häufig auch zu Tschechen und sogar zu den tschechischen Schutzvereinen (!), um ihnen diese Realitäten zum Kauf anzubieten. Wenn die tschechischen Schutzvereine genug Mittel zu diesen Transaktionen hätten, würde dies eine ungeheure wirtschaftliche Stärkung des Tschechen- [182] tums im Grenzgebiete bedeuten. Es gibt gemischte Gemeinden, die auf diese Weise geradezu ihrem tschechischen Ursprung wiedergegeben werden können. Aber auch tschechische Einzelpersonen, besonders kapitalstärkere, sollten den gemischten Gebieten nicht ausweichen. Sie könnten dort leicht und billig, ihren Bedürfnissen entsprechend, Objekte erwerben, die nach dem Aufhören der Krise - bei billigen Arbeitskräften in den Gebirgsgegenden - einen bedeutenden Ertrag abwerfen würden. Außerdem würden sie in hohem Maße den Restitutionsprozeß in den Gemeinden und Gebieten fördern, die einstens rein tschechisch (??) waren. Das wäre die wertvollste patriotische Arbeit."77 - Hyänen des wirtschaftlichen Schlachtfeldes!



Und die Arbeiten und Aufrufe sind nicht umsonst und ohne Erfolg. Es vergeht wohl kaum eine Woche, in der nicht neue deutsche Bodenverluste gemeldet werden. So führt der planmäßige staatliche und private tschechische Bodenkampf zu einer Verengung deutschen Lebensraumes und zu einem weiteren Verlust deutscher Arbeitsplätze. Damit erfährt aber auch der natürliche Lebensquell der deutschen Volksgruppe, das Bauerntum, eine Verengung, da die Neubildung des sudetendeutschen Bauerntums fast unmöglich gemacht wird. Schon in der Vorkriegszeit machte sich in den sudetendeutschen Grenzgebieten eine Bodenknappheit bemerkbar und ließ den Ruf nach einer Parzellierung des Großgrundbesitzes zwecks Neubildung bäuerlicher Wirtschaften laut werden. Die Bodenreform hat eine Vergrößerung der sudetendeutschen kleinbäuerlichen Wirtschaften unmöglich gemacht.

Über die volkspolitische Auswirkung und Bedeutung dieses Bodenkampfes wird an anderer Stelle noch eingehend zu sprechen sein.

Das Bodenamt in Prag kann mit seiner Bilanz zufrieden sein, denn es hat seine ihm gestellte Aufgabe erfüllt und den Boden, den der Staat beschlagnahmt hat, nach den Richtlinien der Regierung aufgeteilt. Die Bilanz, die das tägliche Leben aus seiner Arbeit gegeben hat, ist im Vorstehenden skizziert worden. Der bäuerliche Boden als die Grundlage allen Lebens verträgt keine willkürlichen Experimente und mechanischen Eingriffe. Wir erleben es im großen in Sowjetrußland und im kleinen in der Tschechoslowakei, wie sich der Boden mit unerbittlicher Naturgewalt rächt, wenn man ihn ständig in Unruhe hält und ihm schlechte Wirtschafter aufzwingt. Verfall des Geschaffenen und Rückfall in einen geradezu chaotischen Zustand sind die charakteristischen Erscheinungen dieser Bodenreformen Die Bodenspekulation aber wirft das einzige Erträgnis aus dem Boden ab.

[183] In den nachfolgenden Sätzen78 ist die tschechoslowakische Bodenreform in nicht zu übertreffender Form charakterisiert worden:

      "Wir haben in unserem Staate (d. i. die Tschechoslowakei) in 15 Jahren 2 Millionen Hektar im Wege der Bodenreform an andere Eigentümer und Wirtschafter gebracht und vergeben, der Innenkolonisation, der Siedlung und Rücksiedlung zu dienen. Über der revolutionären Besitzreform und der nationalpolitischen Zielsetzung wurde aber außer acht gelassen, daß der meiste Boden an schlechtere Wirtschafter kam und die Spekulation schrankenlos die Herrschaft über den reformierten und nicht reformierten Boden antreten konnte. Es wurden soziale und kulturelle Traditionen zerstört, mehr als Zehntausende organisch gewachsene Betriebe vernichtet oder doch aufgelöst, ohne nennenswerte neue Betriebe und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Für einen neuen demokratischen Adel wurden alte ererbte Adelssitze und Schlösser freigemacht und mehr als hundertausende Menschen von ihren Arbeitsplätzen am Land entfernt und zum großen Teil in der Zeit des Mieterschutzes sogar um ihr Obdach beraubt. Man wollte denen, die auf diese Tatsachen hinwiesen, nicht Glauben schenken, bis sich herausstellte, daß in den kulturell hochstehenden Sudetenländern im Jahrzehnt der Bodenreform 1921 - 1931 in Böhmen 269.666 und in Mähren/Schlesien 159.656, zusammen also 429.322 zur Urproduktion gehörige Menschen vom Lande gewichen sind und auch in den dünn bevölkerten und überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Karpathenländern mit einer Fülle von organischen Siedlungsmöglichkeiten die land- und forstwirtschaftliche Bevölkerung relativ gleichfalls bedeutend zurückgegangen ist und der ländliche Zuwachs auch schon vom Osten her auf den Arbeitsmarkt drücken mußte.
      Keine Statistik wird darum herumkommen, daß zur Landflucht, zur Flucht aus der landwirtschaftlichen Arbeit und zur Vermehrung der Arbeitslosigkeit die Bodenreform wesentlich durch Zerstörung von Betrieben und Arbeitsplätzen am Lande beigetragen hat. Die mechanische Bodenaufteilung und Bodenverteilung hat nicht so sehr den wirklichen Hunger nach Boden und nach Arbeit gestillt, als vielmehr den Hunger nach Rest- und Waldgütern, nach Spekulationsgewinnen, nach national- und parteipolitischen Stellungen. Es wird ein langer organischer Siedlungs- und Rücksiedlungsprozeß notwendig sein, um den Hunger nach Arbeit zu stillen und um wenigstens soviele Leute wieder aufs Land zurückzubringen, als in der Bodenreform vom Lande weichen mußten."

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67"Narodni listy" - 28. März 1922. - Siehe auch Hassinger, a. a. O., und das Wirtschaftsjahrbuch für die Tschechoslowakei 1932. ...zurück...

68Die im Wege der tschechoslowakischen Bodenreform angestrebte nationale Zielsetzung behandelt an Hand der amtlichen Unterlagen ausführlich die "Pétition adressé au Conseil de la Société des Nations par les Minorités Tchécoslovacues au sujet de la réforme agraire" (Saumur 1925.) - Wirtschaftsjahrbuch 1932, S. 93 - 98. - Dr. Franz Freudenthal: Bodenreformgesetze, Band I., II., III. - Dr. Harald Laeunen: Tschechoslowakische Bodenpolitik, Berlin 1930. ...zurück...

69Hassinger, a. a. O., S. 460/461. ...zurück...

70Ausgabe vom 27. November 1934. ...zurück...

71Deutsche Presse, Prag, Dezember 1934. ...zurück...

72Deutsche Presse, Prag, 18. November 1934. ...zurück...

73Deutsche Landpost, Prag, 8. November 1934. ...zurück...

74Entnommen der von Hans Watzlik und L. F. Leppa geleiteten Zeitschrift Ackermann aus Böhmen, Karlsbad, Augustfolge 1936. ...zurück...

75Deutsche Presse, 16. Dezember 1934. ...zurück...

76Sudetendeutsche Wirtschaftskorrespondenz, 25. Folge, 17. 12. 1935. ...zurück...

77Reichenberger Zeitung, 19. Februar 1935. ...zurück...

78Studie Georg Schlögls in der Deutschen Landpost: "Siedlung und Rücksiedlung". ...zurück...

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