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Der grenzdeutsche Gürtel (Teil 10, Forts.)

Das Sudetendeutschtum
und die Deutschen in der Slowakei (Teil 4)

Der sudetendeutsche Daseinskampf gegen die Tschechen

Überblickt man den Aufstieg des tschechischen Volkes unter den Völkern Europas während des letzten Jahrhunderts, so versteht man das Wort, daß die Tschechen diese Epoche mit goldenen Lettern in das Buch ihrer Geschichte schreiben können. Am Anfang fehlte es ihnen noch an einer die Massen durchsetzenden Führerschaft. Bis 1860 gab es in Böhmen keine ausgesprochen tschechische, d. h. keine eigentlich nationale Mittelschule (Mittelschule im österreichischen Sinn bedeutet Gymnasium und verwandte Schularten). Aber nach der Gründung des ersten tschechischen Gymnasiums in Prag reihte sich Anstalt an Anstalt. In den siebziger Jahren war das gesamte tschechische Schulwesen im großen und ganzen auf den Stand des deutschen gebracht; im Jahre 1881 erhielten die Tschechen ihre eigene Universität, bald darauf auch ihre erste nationale technische Hochschule, und schon erhoben sich allenthalben in Österreich Klagen wegen der Überflutung mit tschechischen Beamten und Technikern aller Klassen und Gruppen.

Dasselbe Volk, das um 1800 noch kein gebildetes Bürgertum besaß, das den Deutschen nach alter Gewohnheit das Gesinde stellte, dessen fähige Köpfe die angestammte Art, nicht etwa gezwungen, sondern freiwillig und selbstverständlich wie ein bäuerliches Gewand ablegten, um den Anschluß an die deutsche Bildung zu erlangen, dasselbe Volk, das einer seiner Kenner und edelsten Söhne, der Slawist Dobrowsky, für einen absterbenden, in der Gegenwart nicht mehr berechtigten Volksrest gehalten hat, dieses Volk erreichte im Jahre 1871 die Anerkennung der Selbständigkeit der böhmischen Krone. Es trotzte durch acht Jahre in einer unüberwindlichen Obstruktion; es trat im Jahre 1879 unter den günstigsten politischen Voraussetzungen wieder in den Reichsrat ein; es blieb der Trumpf der Habsburger gegen die staatserhaltenden Deutschen; es lieferte den parlamentarischen Eckpfeiler in einer ganzen Anzahl österreichischer Regierungen; es besaß seinen eigenen Landsmannminister, stellte eine unabsehbare Reihe tschechischer, national-bewußter Regierungsminister, die die Amtszeit zur Unterbringung und Versorgung ihrer Volksgenossen benützten, wurde der entscheidende Faktor der österreichischen Innenpolitik und führte durch sein Verhalten im Weltkriege schließlich den Zusammenbruch des österreichischen Kaiserstaates herbei! Solche Erfolge und Wirkungen ließen sich nur auf der Grundlage einer wohlgefügten politischen Macht erzielen, niemals aber von einem geknuteten, wehrlosen, nur auf Haus und Herd und ein bescheidenes Fortkommen bedachten Stamm, als den sich die Tschechen in ihrer regen Auslandsarbeit so gerne hingestellt haben.

[176] Vor allem waren sie vor dem Weltkrieg im Besitze einer national geschlossenen Wirtschaft. Erzeugung, Handel und Banken standen bei den Tschechen auf dem Boden der nationalen Idee. Die Lehre vom "Svůj k svému" ("der Seine zum Seinen"), vom Boykott der deutschen Ware, hatte ihre Früchte getragen. Langsam aber sicher wurden die deutschen Erzeugnisse aus dem Verbrauch, der Deutsche aus den Fabriken des tschechischen und gemischten Gebietes, die er früher beherrscht hat, hinausgedrängt. Der deutsche Fabriksherr konnte sich in der national gewordenen tschechischen Umgebung nicht mehr halten. Das tschechische Gebiet wurde immer mehr zum Selbstversorger; die tschechische Erzeugung schloß sich zu Verbänden zusammen. Das Handwerk und Gewerbe in den Städten wurde national bewußt; die tschechische Bauernschaft organisierte sich wirtschaftlich; aus den Anfängen des gewerblichen und bäuerlichen Kreditwesens erwuchsen einflußreiche, nationalgesinnte Banken, die sich - sehr zum Unterschied von den "solideren", rein wirtschaftlich gerichteten deutschen - bis zum Weißbluten in den Dienst ihres Volkes stellten. Eine ihrer wichtigsten und gefährlichsten Waffen wurde der Personalkredit. Man borgte den Volksgenossen auf den guten Namen, auf das anständige Gesicht hin; man verlor natürlich, aber man gewann noch öfter. Das nationale Wirtschaftsleben geriet dadurch in Fluß. Die vorhandenen Wirtschaftskräfte wurden angespannt; man traute sich etwas zu; man kam vorwärts. Darüber ging das Deutschtum der Landeshauptstädte in die Brüche. Kleine tschechische Landstädte, wie Kolin und Pardubitz, entwickelten sich zu wichtigen Industrieorten. Noch überwiegen die Deutschen durch ihre bedeutende Webindustrie, in der chemischen Erzeugung, in der Glasverarbeitung und anderem mehr. Doch schon waren der Produktenhandel und die Rübenindustrie zum großen Teile tschechisch; viele, früher sehr bescheidene tschechische Unternehmungen aller Zweige waren wettbewerbsfähig geworden; Erzeugung und Handel wurden durch den Anteil der Tschechen an der Prager, Brünner und Olmützer Handelskammer kontrolliert. Über die Gliederung im kleinen erhebt sich die "Živnostenská banka" als tschechische Zentralbank. Sie beherrschte Innerböhmen; sie drückte mit Kraft gegen das deutsche Gebiet und stand selbst auf dem Wiener Weltmarkt unverächtlich da. Sie war nach dem Umsturz sofort imstande, die Geldgeschäfte eines ganzen Staates zu besorgen. Hinter der tschechischen Volkswirtschaft, die dem tschechischen Volke diente und ausschließlich von tschechischen Männern geführt wurde, stand die gesamte tschechische Intelligenz, die Presse aller Parteien, standen die politischen Organisationen, die Parlamentarier, die Vereine und vor allem die zu großen Leistungen befähigte, mit eiserner Kraft betriebene nationale Schutzarbeit.

Nun war die Zeit vorüber, in der deutsche Beamte im tschechischen Gebiet regierten. Die Gemeindeverwaltung lag fest in tschechischer Hand. Die Vorteile der österreichischen Gesetzgebung, welche die Gemeinde mit ihrer vollen Selbstverwaltung bedacht hatte, wurden bis zum letzten ausgenützt. Jede tschechische Siedlung wurde zu einer Burg, in der die Geselligkeitsvereine, die Plänkler, der Sokol (Turn- [177] verein) und die Ortsgruppen der Schutzvereine das Fußvolk, die Gemeindevertretung die eingebaute Artillerie vorstellten. Feind war der Deutsche in jeder Gestalt; die heiße Sehnsucht aller aber war der Tag, an dem "der letzte deutsche Fuß auf tschechische Erde tritt".

So schob sich denn, nachdem das geschlossene Sprachgebiet gereinigt war, die Masse der stellensuchenden tschechischen Arbeiter, Beamten, Handwerker und Kaufleute ins deutsche Gebiet, teils durch die Überbevölkerung der ackerbautreibenden Heimat gezwungen, teils durch die tschechischen Schutzvereine planmäßig hingelenkt. Es war, als ob ein neuer Kreuzzug gepredigt worden wäre und der Menge unsichtbare Fahnen vorangetragen würden: so gut und ruhig war das Gewissen aller, die sich gegen den Feind in Bewegung setzten. In ihrer Brust lag die Lossprechung für alle begangenen und zukünftigen Sünden, da sie das Los des Grenzers auf sich nahmen, der die Heimat entbehren, die verhaßte Sprache sprechen muß. Die große Begabung der Tschechen für alles Zivilisatorische, ihre Unbeschwertheit in metaphysischen Dingen, ihr starker politischer Sinn kamen ihnen wunderbar zugute. Alle individuellen Unterschiede schwiegen in nationalen Fragen. Mit seltenem Geschick handhabte die Schule ihre Einheitsschablone, durch die sie den Normaltschechen in den Mechanismus der nationalen Organisation eingliederte. Wie mit Hämmern wurden gewisse Grundsätze auf immer in die Köpfe der heranwachsenden Jugend gekeilt. Die tschechische Presse führte die begonnene Arbeit an den Erwachsenen fort. Eine Geschäftspresse gab es nicht. Alle Angelegenheiten des Volkslebens gelangten in den Zeitungen im nationalen Sinn zur Sprache.

Die nationale Haltung der tschechischen Sozialdemokratie führte zu ihrer Lostrennung von der deutschen Bruderpartei und zum praktischen Austritt aus der Internationale. Der böhmische Hochadel schloß sich aus feudalen Gründen an die Tschechen an und verschaffte ihnen Eingang auf seinem Großgrundbesitz. Die tschechische Priesterschaft stellte ihren Nationalismus über Katholizismus und Christentum und wurde zum zähesten Vorkämpfer im deutschen Gebiet, da aus dem liberalgesinnten sudetendeutschen Volk keine Priester mehr hervorgingen. Die tschechische Staatsbeamtenschaft entsprach zumindest dem Bevölkerungsschlüssel und stand im politischen und Gerichtsdienst um wenige Hundertteile zurück. Im Eisenbahnwesen, bei der Post überwog sie; in den Zentralstellen blieb ihr bis zum Minister hinauf kein Posten verschlossen. Im deutschen Wien gab es nicht weniger tschechische Beamte als in Prag.

In ihrem Stammesgebiet waren die Tschechen Herren. Sie besaßen die volle Selbstverwaltung. Jede Äußerung des öffentlichen Lebens war national tschechisch. Ihre Wirtschaft war organisiert und bis auf einen kleinen Bruchteil jüdischer und deutscher Unternehmen in tschechischem Besitz. Die Beamtenschaft in diesem Gebiete war bis auf kleine Reste tschechisch. In den Landesbehörden führten und regierten die Tschechen. Im Wiener Parlament bildeten ihre Politiker das Zünglein an [178] der Wage. Sämtliche Zentralbehörden waren mit Tschechen untermischt und durch das tschechische Volk beaufsichtigt. In allen staatlichen und parlamentarischen Ausschüssen saßen Tschechen. Im heimischen Stammesgebiet war nicht bloß die amtliche Verkehrssprache mit den Parteien, sondern auch die innere Amtssprache tschechisch, obwohl dies gegen das Gesetz verstieß. Nur mit den Zentralbehörden wurde deutsch verkehrt. Der Aktenwechsel zwischen Selbstverwaltungskörpern und staatlichen Behörden war gleichfalls tschechisch. Trotz dieser praktischen Autonomie in sprachlicher Beziehung verhinderten die Tschechen die Abgrenzung eines rein deutschen Gebiets in der Verwaltung und sahen jeden in dieser Richtung unternommenen Versuch als einen Angriff auf die Unteilbarkeit der Länder der böhmischen Krone an.

Wer glaubt unter solchen Umständen noch an die Fabel vom unterdrückten Tschechentum? Ihr ganzes Unterdrücktsein - und die Tschechen fühlten sich unterdrückt! - rührte von dem brennenden Wunsche her, in den böhmischen Ländern die Herrschaft an sich zu reißen, das Reich von 1619, sei es nun mit oder gegen Österreich, wieder aufzurichten und das sudetendeutsche Volk dem tschechischen Volksgedanken zu unterwerfen. Wenn jene fanatische Idee von der Erbeinheit, Selbständigkeit, Unteilbarkeit und uranfänglichen tschechischen Nationalität und Kultur der gesamten Sudetenländer gelten sollte, so war von vornherein bei den Tschechen an nichts anderes zu denken, als an den Versuch, die dreieinhalb Millionen Deutschen niederzuringen und zu entnationalisieren. Deshalb ist es auch schwer zu glauben, daß jemals von innen heraus eine Wendung von diesem Ziele ab bei den Tschechen erfolgen sollte. Der tschechische Kampf gegen das Deutschtum wird nicht eher aufhören, als bis sie es entweder zu widerstandslosen Atomen zerschlagen haben, oder äußere Rücksichten sie zwingen, nicht nur sein Dasein, sondern auch sein Recht auf seinen Boden, seine Kultur und seine Selbstbestimmung anzuerkennen.


Niemand, der das Tschechentum kennt, hätte daran zweifeln können, daß die tschechische Gesinnung, sobald sich die Möglichkeit zeigte, sich von den alliierten Mächten einen selbständigen tschechischen Staat errichten zu lassen, sofort in ihrem Deutschenhaß über alle Grenzen hinausgehen würde. Den eindrucksvollsten Beweis dafür bildet die berüchtigte Schrift von Hanuš Kuffner: Unser Staat und der Weltfrieden. Mit diesem Dokument verhält es sich (nach Mitteilungen von Professor Anton Klement, Wien, in Heft 7 der Süddeutschen Monatshefte vom April 1925) folgendermaßen:

      "Im Verlaufe des Zeitungskampfes über die Frage, ob die Tschechen, die daheim, oder die, die im Auslande an dem Zusammenbruch des alten Österreich arbeiteten, mehr Verdienste um den tschechischen Staat hätten, teilte der erste tschechische Landesverteidigungsminister und Senator Wenzel Klofáč in einem Aufsatz »Die revolutionären Vorbereitungen der Tschechen« in seinem Parteiblatte Ceske Slovo vom 4. Dezember 1923 mit, daß er im Mai 1914 mehrmals mit dem »unbedingten und kompromißlosen antiösterreichischen« Professor Masaryk zusammengekommen sei, der ihm bekannte, daß er, im Gegensatz zu anderen, mit dem Alter [179] immer radikaler werde. Sie hätten sich auf einer Linie gefunden und im Mai 1914 ihre Pflicht getan. Unter anderem habe Klofáč im Mai 1914 den russischen Konsul Jukowski in Prag aufgesucht und ihn gebeten, dem russischen Außenamt mitzuteilen, daß es bald zum Kriege kommen werde. Ebenso habe er den russischen Botschafter in Wien, Schebeko, auf den unmittelbar bevorstehenden Krieg aufmerksam gemacht, und der russophile Abgeordnete Dr. Markow, der Klubhospitant des Klofáč, sei eigens nach Petersburg gereist. Noch im Mai 1914 habe Klofáč den ersten Plan über die Zerreißung Österreichs vorgelegt. Da bei der neuen Karte Europas strategische Rücksichten eine große Rolle spielen würden, habe Klofáč »den guten Tschechen und gewesenen Offizier Hanuš Kuffner«, den Verfasser der Hussitenkriege, aufgefordert, als Fachmann seine Gedanken zu korrigieren und selbst eine Karte auszuarbeiten. Kuffner sei dem Wunsche nachgekommen und die Originalkarte habe Klofáč dem russischen Gesandten in Wien, Schebeko, eine Kopie dem russischen Konsul Jukowski in Prag übergeben, um sie Sasonow zu senden. So geschehen im Mai 1914, vor dem Fürstenmord in Sarajewo!"

Die Kuffnersche Schrift selbst ist 1922 in deutscher Übersetzung, mit sämtlichen Kartenbeilagen, bei E. Strache in Warnsdorf in Böhmen erschienen. Der tschechische Text erschien 1918 nach dem Zusammenbruch in der tschechischen Volksbuchhandlung von J. Seringer in Prag-Weinberge und ist heute nicht mehr zu haben. [Scriptorium merkt an: aber bei uns im Faksimile hier online!] Nach einer Vorbemerkung in der tschechischen Ausgabe selbst gibt diese im wesentlichen den Inhalt der Denkschrift wieder, die im Spätsommer 1917 von tschechischer Seite "den berufenen Faktoren", d. h. den leitenden Staatsmännern der Entente und dem Präsidenten Wilson, überreicht worden war. Die Broschüre befaßt sich mit der nach dem Weltkriege im tschechischen Sinne notwendigen Umgestaltung Europas und sieht die Vorbedingungen für einen dauernden Weltfrieden in der Reduktion Deutschlands auf ein kleines Binnengebiet zwischen dem Harz, den Alpen, dem Rhein und dem Fichtelgebirge als "deutsche Reservation", und in der Errichtung eines mächtigen Tschechenstaates auf Kosten Deutschlands, Österreichs und Ungarns. Solle Prag bestehen können, so müßten Berlin und Wien als Hauptstädte verschwinden; Prag müsse die Elbe bis nahe Hamburg und die Donau von Regensburg bis Ofen beherrschen. An den Tschechenstaat, d. h. an Böhmen, Mähren und die Slowakei, sei noch anzugliedern die Ober- und die Niederlausitz bis dicht vor Berlin, Schlesien bis an die Oder, die zwischen dem tschechischen und dem polnischen Reiche die Grenze zu bilden habe, das Vorland des Fichtelgebirges und des Böhmerwaldes bis einschließlich Regensburg, mit vorgeschobenen Brückenköpfen nach Süden, endlich ein breiter Streifen südlich der Donau bis an den Neusiedler See.

Nach Mitteilung des Autors sind von der letzten Fassung dieser Denkschrift durch die tschechischen Delegierten in Versailles der Friedenskonferenz 150 Exemplare übergeben worden. Man kann sich denken, daß, als die deutsche Ausgabe erschien, die tschechische Regierungspresse peinlich berührt war. Sie bezeichnete die Schrift selbst als "allerhand Wahn" und ihren Verfasser als einen "in Politik dilettierenden Prager Kinobesitzer". In dem Bericht des früheren tschechischen Wehrministers und Senators Klofáč, den Professor Klement zitiert, erscheint aber Kuffner, [180] der übrigens schon seit langem in panslawistischen Kreisen durch seine Bücher bekannt war, als sachverständiger Historiker und militärischer Fachmann. Seine These, der Tschechenstaat müsse stark gemacht werden, da er zukünftig "als Wächter des Friedens dem Raubtier Deutschland an der Gurgel bleiben müsse", und sein phantastischer Plan, Deutschland bis auf die verbleibende "Reservation" an die Tschechen, Polen, Dänen, Engländer und Holländer zu verteilen, sind ganz aus tschechischem und panslawistischem Geiste geboren. Es versteht sich von selbst, daß nach Kuffner im Inneren des tschechischen Staates selbst auch der letzte Schatten von politischem Deutschtum auszumerzen war. Um dies ganze Stück noch durch den Augenschein zu illustrieren, sei aus den Karten, die der Kuffnerschen Schrift, d. h. also der tschechischen Denkschrift an die Pariser Friedenskonferenz, beilagen, die wichtigste, Nr. 3, hier unten wiedergegeben.

Karte Nr. 3: Hanuš Kuffner, 'Unser Staat 
und der Weltfrieden'       Kuffner bezeichnet alle Gebiete östlich der Linie: Wesermündung zum Golf von Triest als östliche, d. i. slawische Interessenzone (Soušové Pásmo).
      Die Gebiete, welche er die Tschechen für ihren eigenen Staat fordern läßt, sind in der Karte als karierte Fläche gekennzeichnet. Die Nordgrenze des Südslawischen Staates ist durch einen Gürtel senkrechter Schraffen dargestellt.

[181] Westlich des Gürtels schräger Schraffen ist das Gebiet der mittelländischen, d. i. französischen Einflußzone (Pásmo Středozemni).
      Der Bereich der "Nordseeinteressen" ist auf der Karte punktiert.
      "Německa Reservace" soll die "Deutschen-Reservation" sein, welche die Tschechen als Rest des Deutschen Reiches bestehen lassen.
      "Středomezi" ist der Rest von Österreich, innerhalb der tschechischen und südslawischen Zone.

Übersetzungen der in der Karte vorkommenden Namensbezeichnungen:
Dolnolabi Niederelbien Chotěbuz     Kottbus
Odrolabi Oderelbien Lipsko Leipzig
Vezeřansko Weserstaat Rěza Riesa
Kolin Köln Ferno Pirna
Kobylance Koblenz Cheb Eger
Mohuc Mainz Řezno Regensburg
Basilej Basel Hlinec Linz a. D.
Viden Wien Budin Ofen (tschechisch)
Solnohrad Salzburg Pešt Pest (madjar.)
Styr. Hradec (steirisch) Graz               Těšin Teschen
Sv. Hypolit St. Pölten Vratislav Breslau
Brankobrod Frankfurt Inomosti Innsbruck

Bezeichnend genug sagte in einer Prager Parlamentsrede am 27. Januar 1921 Dr. Kramář, der mit dem späteren Minister Dr. Benesch Vertreter der Tschechen bei der Friedenskonferenz gewesen war, es sei damals nicht möglich gewesen, alle tschechischen Wünsche zur Erfüllung zu bringen. Nur Frankreich sei ganz auf der tschechischen Seite gewesen. Damals schätzte man bei den alliierten Verhandlungen in Paris und beim Friedensschluß in Versailles, als der Völkerbund gegründet wurde, daß es zwanzig Jahre dauern würde, bis auch Deutschland Mitglied des Völkerbundes werden könne. Diese zwanzig Jahre begegnen uns seitdem wiederholt in Äußerungen von tschechischer Seite, die sich alle darauf beziehen, daß der alte Streit mit den Deutschen in den Sudetenländern zugunsten der Tschechen ausgetragen werden müsse, solange die politische Lage in Europa für diese noch ausgesprochen günstig sei; glücke es in dieser Zeit nicht, so werde es vielleicht für immer zu spät sein. Nur ganz vorübergehend scheint auch bei einzelnen tschechischen Führern die Idee aufgetaucht zu sein, ein erträgliches Auskommen mit den Deutschen sei zweckmäßiger als der Zank. So sagt am 21. Dezember 1918 der damalige Ministerpräsident Kramář im Revolutionsausschuß:

      "Wir wollen, daß die Deutschen bei uns bleiben. Das ist ein Moment, auf das wir bei jeder Beurteilung unseres Verhältnisses zu den Deutschen notwendig sehen müssen. Wir wollen, daß sie für immer an die tschechische Republik gefesselt seien, und wir wollen die Einheit und Unteilbarkeit unserer Länder. Das ist unser Credo. Dann aber ist, wie ich glaube, jedes Hervorkehren des Sieges und der Macht, und insbesondere jedes außerordentliche und aufreizende Zurschautragen, geradezu eine Sünde an der Zukunft unseres Staates. Wir haben den Deutschen freiwillig versprochen, daß wir sie national, kulturell und wirtschaftlich nicht bedrücken werden. Da wir dies in einem feierlichen Augenblick unserer ersten Nationalversammlung taten, so sind wir verpflichtet, dies wörtlich zu halten. Ich hoffe, daß dies die Politik nicht bloß einiger Politiker sein wird, sondern daß sich auch unser Volk an diese Politik der Gerechtigkeit, von der wir ja Jahrzehnte hindurch gesprochen haben, gewöhnen und daß diese Politik auch [182] dann bleiben wird, wenn wir die Macht haben und über das Schicksal der andern, die mit uns im gemeinsamen Staate leben werden, entscheiden werden."

Ganz ähnlich äußerte sich der Landesverteidigungsminister Klofáč, ebenso wie Kramář ein Politiker von ausgesprochen national-tschechischer Gesinnung. Umso merkwürdiger berührten unmittelbar danach die Worte Masaryks in seiner Präsidentenbotschaft vom 22. Dezember 1918, auch das von den Deutschen bewohnte Gebiet sei "unser", d. h. tschechisches Gebiet, und werde "unser bleiben". Masaryks Behauptung, die Tschechen hätten den Staat ursprünglich aufgebaut, sie hätten ihn erhalten und bauten ihn jetzt von neuem auf, wodurch sich die staatsrechtliche Stellung der "als Emigranten und Kolonisten" ins Land gekommenen Deutschen bestimme, mag für einen politische Agitator und Verfasser gewöhnlicher Tendenzschriften hingehen. Für einen Mann von der Bildung des ersten Präsidenten der tschechoslowakischen Republik kann sie nur schwer als gutgläubig hingenommen werden. Daher kann es in der Tat niemanden Wunder nehmen, daß der abschließende Satz seiner Botschaft: "In dem Ausbau einer wahrhaft demokratischen Autonomie haben wir ein geeignetes Mittel zur Lösung der nationalen Frage" bis heute eine unwahre Floskel geblieben ist. Daß der Kampf um die nationale Unterdrückung heute nicht mehr mit den Mitteln der Hussitenkriege im 15. Jahrhundert, sondern anders geführt wird, bedeutet nichts für das gewollte endgültige Ergebnis.


Die Minderheiten in der tschechoslowakischen Verfassung und Gesetzgebung

Für die Tschechen war es nur selbstverständlich, daß die Unterdrückung der Minderheiten bereits mit der Verfassung begann. Diese rührt von dem tschechischen Revolutionsausschuß her, der nicht bloß Verordnungen für das Land erteilte, sondern ihm auch Gesetze gab, und sogar eine Verfassung, ohne daß jemals an die Minderheiten eine Einladung ergangen wäre, sich an ihrer Schaffung zu beteiligen. Die Verfassung der tschechoslowakischen Republik ist nicht aus einer freien Willenserklärung der Gesamtheit ihrer Einwohner hervorgegangen, sondern sie ist oktroyiert. Sie ist aber noch mehr als das, sie bedeutet auch einen Bruch oder wenigstens eine Umgehung des Friedensvertrags, den die tschechoslowakische Republik mit den "alliierten und assoziierten Mächten" geschlossen hat. Um diese Behauptung zu beweisen, ist es notwendig, die einzelnen Bestimmungen jenes Vertrages durchzugehen, soweit sie sich mit den jetzigen Minderheiten befassen. Es heißt in:

      "Artikel 1: ... in Erwägung, daß die Völker Böhmens, Mährens und Schlesiens, sowie das Volk der Slowakei sich aus freiem Willen (!!) zu vereinigen beschlossen und sich tatsächlich vereinigt haben, verpflichtet sich die Tschechoslowakei zu folgenden Grundsätzen:
      Artikel 2: ... allen Bewohnern vollen und ganzen Schutz ihres Lebens und ihrer Freiheit zu gewähren ohne Unterschied ihrer Abstammung, Staatsangehörigkeit, Sprache, Rasse und Religion.
[183]   Artikel 7: Alle tschechischen Staatsbürger werden vor dem Gesetz gleich sein und werden die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte genießen, ohne Rücksicht auf die Rasse, Sprache und Religion. Den tschechischen Staatsbürgern wird keinerlei Beschränkung auferlegt werden in bezug auf den freien Gebrauch irgendeiner Sprache im privaten oder Handelsverkehr, in Angelegenheit der Religion, der Presse oder öffentlichen Kundgebungen jedweder Art oder in öffentlichen Versammlungen. Unbeschadet der Einführung einer Amtssprache durch die tschechoslowakische Regierung wird den tschechoslowakischen Staatsbürgern anderer Zunge als der tschechischen eine angemessene Möglichkeit des mündlichen und schriftlichen Gebrauchs ihrer Sprache vor Gericht (das heißt nach englisch-amerikanischem Sprachgebrauch: im Verkehr mit den Behörden) geboten werden.
      Artikel 8: Die zu ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten gehörigen Staatsbürger werden rechtlich und tatsächlich dieselbe Behandlung und die gleichen Bürgschaften genießen wie die übrigen tschechoslowakischen Staatsbürger. Insbesondere werden sie das gleiche Recht haben, humanitäre, religiöse oder soziale Einrichtungen, Schulen und andere Erziehungsanstalten auf eigene Kosten zu errichten, zu leiten und zu beaufsichtigen, mit dem Rechte, sich ihrer Sprache frei zu bedienen und ihre Religion hier frei auszuüben.
      Artikel 9: Betreffend den öffentlichen Unterricht wird die tschechoslowakische Regierung in Städten und Bezirken, in welchen ein beträchtlicher Bruchteil tschechoslowakischer Staatsbürger anderer als tschechischer Zunge ansässig sind, angemessene Möglichkeit bieten, um den Kindern dieser tschechoslowakischen Staatsbürger den Unterricht in ihrer eigenen Sprache zu verbürgen. Diese Bestimmung wird jedoch die tschechoslowakische Regierung nicht hindern, den Unterricht in der tschechischen Sprache obligatorisch zu machen. In Städten und Bezirken, in welchen ein beträchtlicher Bruchteil tschechoslowakischer, ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehöriger Staatsbürger ansässig ist, wird diesen Minderheiten ein gerechter Anteil am Genuß und an der Verwendung der durch den Staatsvoranschlag, durch Gemeinde- und andere öffentliche Voranschläge den öffentlichen Fonds für einen Erziehungs-, religiösen oder humanen Zweck zugeteilten Beträge gewährleistet."

Kann man, ohne alle Einzelheiten aufzuzählen, die Rechte von Minderheiten in einem großen Vertragswerk genauer und gewissenhafter umschreiben? Wie aber lauteten dann, im Gegensatz zu diesem, zwischen der Republik und ihren Schöpfern über die Minderheitenrechte geschlossenen Vertrag die entsprechenden Stellen in der tschechoslowakischen Verfassung vom 29. Februar 1920, gar nicht erst zu reden von deren Durchführung? Sie lauten:

      "Wir, das tschechoslowakische Volk (d. h. die Tschechen und die Slowaken), haben in der Absicht, die vollkommene Einheit des Volkes zu befestigen, gerechte Satzungen in der Republik einzuführen, die ruhige Entwicklung der tschechoslowakischen Heimat zu sichern, dem allgemeinen Wohle aller Bürger dieses Staates zu dienen... eine Verfassung angenommen. Dabei erklären wir, das tschechoslowakische Volk, diese Verfassung... im Geiste der im Losungswort der Selbstbestimmung (!) enthaltenen modernen Grundsätze durchzuführen."

Schon aus diesen Sätzen geht die Auffassung hervor, daß, abgesehen von der durchaus unwirklichen Fiktion, wonach Tschechen und Slowaken "ein Volk" sein sollen, diese Bestimmungen der Verfassung ein Diktat dieses doppelköpfigen "Staatsvolks" für alle übrigen Bewohner des Staatsgebiets sein sollen.

[184] Nachdem der Grundsatz der Selbstbestimmung verkündet ist, heißt es in § 128 desselben Dokuments:

      "Der Unterschied in Religion und Sprache ist keinem tschechoslowakischen Staatsbürger in den Grenzen der allgemeinen Gesetze (!) hinderlich (!), namentlich in bezug auf den Zutritt zum öffentlichen Dienst, zu Ämtern und Würden oder in bezug auf das Ausüben irgendeines Gewerbes oder Berufs."

Man vergleiche diesen Wortlaut mit der im Friedensvertrag enthaltenen freien und unbedingten Zusicherung gleichen Rechts. Der Friedensvertrag gehört zu den Staatsgrundgesetzen der tschechoslowakischen Republik. Hier aber wird bestimmt, daß ein gewöhnliches, mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossenes Gesetz imstande sein soll, das international bestimmte Recht der Minderheiten nach Belieben einzuschränken. Dem Gesetz braucht nur eine allgemeine Form gegeben zu werden - in dieser Praxis ist man in Prag sehr geübt - damit der formellen Forderung, es solle kein Widerspruch zur Verfassung entstehen, genügt wird. Damit der tschechisch-nationale Staat aber auf keinen Fall zu kurz kommt, bestimmt P. 4 von § 128:

      "Hierdurch (nämlich durch P. 3) werden die Rechte nicht berührt, welche den Organen des Staates in diesen Richtungen nach den geltenden oder künftig zu erlassenden Gesetzen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der staatlichen Sicherheit sowie der wirksamen Aufsicht zustehen."

Ganz ähnlich lauten die Abschwächungen in bezug auf die Schulen und die Verteilung der öffentlichen Mittel. Die letzteren werden den Minderheiten überhaupt nur noch im Rahmen der allgemeinen, für die öffentliche Verwaltung geltenden Vorschriften (!) zugebilligt. Der im Friedensvertrag enthaltene Ausdruck: "gerechter Anteil" ist bezeichnenderweise in der Verfassung urkundlich ersetzt durch die Wendung "angemessener Anteil". Wir werden zu hören bekommen, was man von tschechischer Seite als "angemessen" gegenüber den Minderheiten betrachtet.

Wenn man die obige Bestimmung der Verfassung recht deuten will, so muß man auch eine Reihe von später erlassenen Gesetzen und Verordnungen zum Vergleich heranziehen. Nach dem Sprachengesetz vom 29. 2. 1920 ist die "tschechoslowakische" Sprache als Staatssprache überall verhandlungsfähig und, wenn man so sagen darf, souverän. Die Minderheitensprachen als solche genießen überhaupt keinen rechtlichen Schutz. Dieser wird nur in der tschechischen Sprache gewährt. Die nichttschechischen Sprachen sind nur insofern zum Gebrauch zugelassen, als sie in Gerichtsbezirken mit einer Minderheit, die mehr als 20% ausmacht, von tschechoslowakischen Staatsbürgern gesprochen werden. Dieser feine Unterschied ist genau festzuhalten, denn die tschechische Sprache wird z. B. als Ortsnamen bildend angesehen, die Minderheitensprache dagegen nicht. Ortsnamen der deutschen und madjarischen Gemeinden genießen keinen Rechtsschutz, auch wenn die Orte ausschließlich und immer nur von Deutschen oder Madjaren bewohnt wurden.

[185] Die Grundzüge des gesamten Sprachen- und überhaupt des Minderheitenrechts nach allgemein tschechischer Auffassung lassen sich in die folgenden Sätze zusammenfassen: Es gibt nur ein Volk auf tschechoslowakischem Boden: das staatenbildende, souveräne tschechoslowakische. Minderheits-Völker und folglich auch Minderheits-Sprachen kennt die tschechoslowakische Gesetzgebung nicht. Sie sieht nur einzelne Staatsbürger vor sich, die eine Minderheits-Sprache sprechen. Diesen Staatsbürgern erkennt das Gesetz gewisse bescheidene Rechte zu. Wie es in der Tschechoslowakei kein deutsches Volk gibt, so gibt es auch keine deutschen Gemeinden, sondern höchstens tschechoslowakische mit 100% Minderheitsbevölkerung. Es gibt keinen deutschen Boden, kein deutsches Gebiet, keine deutsche Heimat. Alles ist tschechoslowakischer Boden, der immer stärker von Tschechen durchsetzt werden muß, damit das Heimat- und Stammesgefühl der Minderheiten zerbrochen und ihre Heimat aus einem geschichtlichen, volkskundlichen, stammlichen und kulturbiologischen Besitz in ein bloßes Verwaltungsgebiet verwandelt wird. In diesem Charakter des Kampfes liegt auch der tiefste Grund dafür, daß sich die Minderheiten mit der behaupteten rechtlichen Stellung des tschechischen Volkes und der tschechischen Sprache nicht abfinden können.


Die Sprachenverordnung

Die durchaus politische Grundeinstellung des tschechischen Volkes, in dessen nationalem Leben es kaum eine Äußerung gibt, die nicht politisch bestimmt wäre, und dessen Instinkte mit so merkwürdiger Bestimmtheit den humanen, religiösen, überhaupt den metaphysischen Vorstellungen abgewendet sind, tritt auf allen Gebieten des dem Deutschtum angesagten Kampfes in der strategischen Anlage des Feldzuges wie in der taktischen Durchführung hervor. Die politische Lebensanschauung des Tschechentums zeichnet sich aus durch eine vollkommen ungezügelte Selbstsucht, durch die Unfähigkeit, Recht als Recht zu erkennen, sobald es einem anderen Volke zum Vorteil gereicht, durch innere Unaufrichtigkeit in jeder Auseinandersetzung mit dem Gegner und durch blinden Haß gegen alles Deutsche. Aus diesen Gründen wird auch niemand erwarten, daß die im Frühjahr 1926 ergangene Sprachenverordnung der tschechoslowakischen Regierung etwas anderes darstellt, als einen neuen Vorstoß in den Lebensraum der Minderheiten, der ihr volkliches Dasein vollends zerstören und für die Zukunft unmöglich machen soll.

Durch die Sprachenverordnung, die am 3. Februar 1926 publiziert wurde, ist das Tschechische zur Staats- und öffentlichen Sprache schlechthin geworden, an deren Stelle nur ausnahmsweise eine Minderheitssprache verwendet werden darf. Das Tschechische ist die Sprache der Amtsführung, die Sprache aller Gerichte, Ämter und staatlichen Unternehmungen im gesamten Staatsgebiet. Es ist die Sprache der Eintragung in die öffentlichen Bücher, der Kundmachungen, der Gesetzgebung. Es ist überall und unter allen Umständen verhandlungsfähig und rechtswirksam, sei es [186] nun bei einer staatlichen Behörde oder im Wirkungskreise eines Selbstverwaltungskörpers. Es ist die Sprache aller behördlichen Erledigungen und Entscheidungen, wenn auch in Gerichtsbezirken mit mehr als 20prozentiger Minderheit die Minderheitssprache zur tschechischen Erledigung hinzutreten "kann", ohne daß ein gesetzlicher Zwang zu ihrem Gebrauche vorläge.

Dagegen ist das Deutsche (und ebenso das Madjarische, Polnische und Ruthenische) überall dort vollständig rechtlos, wo die Tschechen über eine 80prozentige Mehrheit verfügen. Deutsche Eingaben werden hier ausnahmslos zurückgewiesen. Sie versäumen die gesetzlichen Fristen und begründen überhaupt keine rechtsgültige Handlung, auch dann nicht, wenn sie sich auf einen Gegenstand im geschlossenen Minderheitsgebiet beziehen. Außer dem Druckmittel der Rechtsungültigkeit und Versäumnis sehen die verordnenden Ministerien verfassungswidrige Geldstrafen, für Beamte Disziplinarstrafen vor, um den Gebrauch des Tschechischen zu erzwingen. Personen, welche Tschechisch verstehen, aber es im Verfahren nicht gebrauchen wollen, können durch Strafen dazu angehalten werden. Deutsche Parteien,1 welche das Tschechische nicht beherrschen, müssen sich bei Verhandlungen in diesem Gebiete einen Rechtsfreund nehmen, welcher sie tschechisch vertreten kann. Die Wahlfreiheit wird dadurch eingeschränkt, die tschechische Anwaltschaft bevorzugt. Sprachunkenntnis schützt vor keinen Rechtsfolgen, weder auf der Seite der Partei, noch auf der des Rechtsanwalts.

Durch diese Bestimmungen ist der tschechische Siedlungsboden, also der größere Teil des Staatsgebietes, vollständig gegen die Minderheitssprachen abgeriegelt, da sie auf seinem Umkreis keine Rechtsfähigkeit besitzen.

Andererseits wird der Volksboden der Minderheiten und die tatsächlich vorhandene Abgrenzung der Siedlungsgebiete durch die Sprachenverordnung geleugnet, da die Staatssprache, also das Tschechische, bzw. Slowakische, überall verhandlungsfähig ist und jede Beschränkung ihres Gebrauchs nach dem Schutzgesetz bestraft wird. Erinnern wir hier daran, daß die Tschechen die Gebiete der Minderheiten mit Staatsangestellten durchsetzen, künstliche tschechische Minderheiten aufpäppeln und das fremde Volksgebiet durch die Bodenreform durchlöchern, so begreift man die Empörung der Minderheiten über die Sprachenverordnung, welche der Unterwühlung der angestammten Heimat sozusagen den rechtlichen Abschluß und die gesetzliche Weihe zu verleihen trachtet.

Selbstverständlich sind nach der Verordnung auch alle staatlichen Unternehmungen und Anstalten tschechisch zu führen, gleichgültig, ob sie sich im tschechischen oder im Minderheitsgebiet befinden. Da die Verordnung nicht bloß vom Innen-, Finanz- und Handelsministerium gezeichnet ist, sondern sich auch auf [187] das Ministerium für öffentliche Arbeiten und auf das Gesundheitsministerium (!!) erstreckt, so ist nicht bloß jede staatliche Tabakfabrik, Flußverbauung oder Aktion gegen die Wohnungsnot, sondern auch jedes Säuglingsheim, jedes Krankenhaus und jedes Altersheim in tschechischer Sprache zu leiten. Im Briefwechsel oder im mündlichen Verkehr dürfen sich staatliche Anstalten und Unternehmen einer Minderheitssprache nur dann bedienen, wenn es unbedingt notwendig ist. Gegebenenfalls ist "eine andere, als eine Minderheitssprache" zu verwenden. Mit diesem Ausdruck ist das Französische oder Englische (!!) gemeint. Es kann also vorkommen, daß ein staatliches Unternehmen mit einem deutschen Kaufmann im deutschen Sprachgebiet französisch verkehrt, nur um nicht in deutscher Sprache mit ihm verhandeln zu müssen.

Die Sprache der Zollämter wird unter eine eigene Verordnung gestellt werden; wie diese ausfallen wird, ist leicht vorauszusagen. Die Finanzverwaltung hat tschechisch zu amtieren. Auch die Dienstsprache der Gendarmerie ist tschechisch. Nur im mündlichen Verkehr mit der Ortsbevölkerung ist es den Gendarmen "erlaubt", sich einer Minderheitssprache zu bedienen. Auf die Postämter und die Eisenbahnen erstreckt sich die Verordnung nicht - weil in diesen die tschechische Amtssprache tatsächlich schon seit Jahren durchgeführt ist. Vertritt ein Amt in einem Verfahren staatliche Interessen, so hat es sich unter allen Umständen des Tschechischen zu bedienen. Alles öffentliche Buchwesen ist tschechisch zu führen. In den Minderheitsgebieten "kann" auch noch eine Minderheitssprache gebraucht werden, aber maßgebend ist der tschechische Wortlaut.

Staatsbeamte, Laienrichter und Gerichtsbeisitzer müssen vollkommen Tschechisch können. Nichttschechische Beamten haben sich innerhalb von sechs Monaten einer amtlichen Sprachprüfung zu unterziehen. Wer sie nicht besteht, wird nicht befördert, verliert seine leitende Stelle, wird abgebaut oder in den Ruhestand versetzt. Sogar Richter dürfen aus sprachlichen Ursachen von ihrem Amt entfernt werden.

Daß in der Sprachenverordnung auch die Gemeinden und Selbstverwaltungskörper, diese Bollwerke des Heimatbodens, nicht vergessen worden sind, ist selbstverständlich. Tschechische Eingaben müssen von allen Gemeinden angenommen und erledigt werden, auch in solchen Gebieten, wo kein Mensch tschechisch versteht. Dazu muß man sich immer vorstellen, daß es in Böhmen und Mähren geschlossene deutsche Sprachgebiete gibt, in denen das Tschechische für die Bevölkerung eine absolute Fremdsprache ist, und die von rund drei Millionen Menschen bewohnt werden.

Schließlich bezieht sich die Sprachenverordnung auch noch auf alle Arten von Kammern und Berufsvereinigungen: Handels- und Gewerbekammern, Ingenieurkammer, Rechtsanwälte, Genossenschaften. Diese haben selbst die Zeugnisse für die Lehrlinge in tschechischer Sprache auszustellen, wobei für die Ausstellung in einer Minderheitssprache wieder nur das stets wiederkehrende Wörtchen "kann" abfällt. [188] Im stillen hofft man dabei auf eine Entwicklung, die die Minderheiten dazu bringen soll, sich nicht einmal dieses "kann" zu bedienen.

Alles in allem wird die Sprachenverordnung von dem Grundgedanken beherrscht, daß das Tschechische die eigentliche und allein wirklich berechtigte Sprache der Öffentlichkeit bildet, und daß Minderheitssprachen daneben nur im Rahmen des Unerläßlichen und Unvermeidlichen geduldet werden. Nicht in einer einzigen Wendung der Sprachenverordnung oder des Sprachengesetzes wird den Minderheiten als solchen oder den Minderheitssprachen ein Recht oder eine Geltung zuerkannt. Nicht ein einziges Mal fällt das Wort "Völker", "Berechtigung" oder "Gleichberechtigung der Sprache", wie etwa im Artikel 19 der österreichischen Verfassung von 1867. Nur "Personen" haben, insofern sie einer Minderheit angehören, gewisse, ganz selbstverständliche und gar nicht vorzuenthaltende Rechte, nirgends aber werden diese Rechte einer Gemeinde, einem Bezirk, einem Selbstverwaltungskörper, einem Minderheitsvolk zuerkannt.

Damit stellt sich die Sprachengesetzgebung der Tschechoslowakei in den schärfsten Gegensatz zu jeder vernünftigen Lösung der nationalen Frage. Sie rechnet grundsätzlich. Für dieses scheinbare politische Rätsel gibt es nur eine Erklärung aus der tschechischen Seele heraus: die nationale Frage soll mit Gewalt entschieden werden, weil das Tschechentum nach seiner ganzen Charakterveranlagung die Austragung im Bösen innerlich wählen muß. Die Zukunft des tschechoslowakischen Staates ist damit ausdrücklich nicht auf das Recht und auf billige Rücksichten gestellt, sondern auf die Macht. Völkercharaktere aber pflegen Völkerschicksale zu sein.


Die Praxis der Verwaltung gegen die Minderheiten

Die Tschechen haben ihr nationales Gewaltziel triebmäßig erfaßt; sie besitzen aber auch die entsprechende politische Macht und die Fähigkeit der Verwaltungsorganisation, entsprechend ihrer Begabung für alle äußeren Seiten der Politik, um das Ziel methodisch und wirksam zu verfolgen. Die starke tschechische Hand äußert sich zunächst und vor allem in der Handhabung des Parlaments. Im ersten Parlament gab es 72 deutsche Vertreter von 296 Abgeordneten; in der zweiten Kammer, im Senat, die Hälfte. Im ganzen in der Opposition standen 117 Abgeordnete. Dieses starke Drittel des Hauses war ohne jeden politischen Einfluß. Die ganze Macht in beiden Kammern lag in den Händen eines von den Regierungsparteien gegründeten Fünferausschusses, der berüchtigten Pětka. Diese leitete sämtliche Geschäfte der beiden Häuser und bereitete die Anträge und Beschlüsse vor. Die Parlamentssitzungen sanken dadurch zum reinen Abstimmungsmechanismus herab, der nur noch nach außen die Maske des demokratischen Staates festhielt. In Wirklichkeit handelte es sich um eine nationale Oligarchie. Die Abgeordneten der Minderheiten erhielten von den Anträgen der Regierung erst dann Kenntnis, wenn sie im Druck verteilt wurden. Eine Vorbereitung auf den Gegenstand war unmöglich, da die Anträge [189] sofort in Verhandlung kamen und noch in der gleichen Sitzung erledigt wurden. Eine Kritik derselben war zwecklos, da das Abstimmungsergebnis dank der Vorarbeit und den Vereinbarungen der Pětka von vornherein feststand. Selbst die wichtigsten Gegenstände wurden in wenigen Stunden durchgepeitscht. Auch für die Beratung des Staatshaushalts standen nur einige Tage zur Verfügung. Die sachlichsten Einwendungen der Minderheiten wurden abgelehnt, und das sogar dann, wenn ihre Berechtigung von den Tschechen in offener Sitzung zugegeben wurde. Interpellationen wurden nicht beantwortet oder mit blutigem Hohn zurückgewiesen. Beständig kehrte das Lied von der Illoyalität der Minderheiten wieder, von denen man gestreichelt werden wollte, obwohl man sie am Halse würgte. Niemals hätte man eingestanden, daß man sie vom ersten Augenblick an als Objekt der tschechischen Politik behandelt und ehrliche Unterhändler mit den Worten davongejagt hatte: "Mit Rebellen verhandeln wir nicht!" Man forderte Loyalität, als ob die Zugehörigkeit zur Tschechoslowakei an sich ein Gut wäre, ohne sich zur geringsten Gegenleistung zu verpflichten. Nicht umsonst kehrte in Parlament und Presse das Wort von den Tschechen als Herren bis zum Überdruß wieder. Man verlangte die bedingungslose Unterwerfung der "Besiegten".

Unter solchen parlamentarischen Verhältnissen haben die Minderheiten weder in der Volksvertretung, noch bei der Verwaltung eine Kontrollmöglichkeit. Da die Ministerien fast ausschließlich mit tschechischen Beamten besetzt und von der alten österreichischen Beamtenschaft nur wenige nicht ersetzbare Angestellte in den Zentralbehörden zurückgeblieben, alle anderen pensioniert oder davongejagt waren, so konnten sich alle Ministerien in tschechisch-nationale Ämter verwandeln, bei denen der Obmann des Sokols oder die tschechischen sogenannten Schutzvereine größeren Einfluß hatten als alle Minderheiten innerhalb und außerhalb des Parlaments zusammengenommen. Genau so wie bei den Zentralstaatsbehörden ging es bei den Landesämtern. Die gesamte Verwaltung hat sich zu einer Beamtenherrschaft im tschechischen Sinne entwickelt, in der von "Selbstverwaltung" kaum noch die Rede ist. Besonders tief schnitt das Gesetz vom 7. Februar 1919, die neue Gemeindeverordnung, ein. Sie beseitigte das selbstverständliche Einnahme- und Ausgabenrecht der Gemeinden dadurch, daß eine eigene Gemeindefinanzkommission bestimmt wurde, deren Mitglieder zur Hälfte von der Regierung ernannt werden. Der § 23, dessen Geltung dreimal verlängert wurde und erst mit dem Ende des Jahres 1923 erloschen ist, gab der Regierung das Recht, nach ihrem Gutdünken bestehende städtische und ländliche Gemeinden zu vereinigen und zu trennen, ohne daß die Gemeinden zuzustimmen brauchten oder auch nur befragt werden mußten. Dieser Paragraph wurde ausschließlich dazu verwandt, deutsche Gemeinden mit tschechischen zusammenzukoppeln und dadurch künstlich tschechische Mehrheiten herzustellen. Dies geschah besonders mit den alten deutschen Städten Brünn und Olmütz, die [190] als deutsche Städte älter sind als z. B. Berlin und seit den Zeiten der Hohenstaufen immer deutsche gewesen waren. Der Paragraph traf auch eine Anzahl von deutschen Dörfern, die man mit tschechischen, die zwei Stunden weit entfernt waren, in eine Gemeinde zusammenzog. Erwähnt sei noch, daß die Regierung es in der Hand hat, durch das Soldatenwahlrecht den Ausfall der Wahlen wesentlich mitzubestimmen. Schon bei den ersten Wahlen im Jahre 1919 wurde diese Möglichkeit gehörig ausgenützt. Städte mit so starker natürlicher deutscher Mehrheit wie Iglau und Znaim erhielten eine Besatzung von einigen tausend tschechischen Soldaten und damit ebensoviele tschechische Wähler. So ging die deutsche Mehrheit in der Gemeindevertretung verloren, und selbst in den vollkommen deutschen Städten läßt sich auf diese Weise wenigstens eine tschechische Minderheit erzielen.

Ein Gesetz vom 20. März 1919 trennte die Finanzverwaltung von der politischen Verwaltung und nahm den Gemeinden das Recht, die Steuern selbst einzuheben. Alle Steuern müssen an das staatliche Steueramt gezahlt werden, und dieses weist den Gemeinden ihren Teil zu. Dadurch sind sie bis zur Hilflosigkeit von den Staatsbehörden abhängig. In Gemeinden, namentlich Städten, wie Reichenberg und Troppau, die sich zu sehr deutsch fühlen, wird die Polizeiverwaltung der Stadt genommen und in die Hände des Staates gelegt, der aber der Gemeinde die Kosten dafür auferlegt. Da die öffentliche Sicherheit, die polizeilichen Meldungen, das Paßwesen, der Grenzverkehr, die Waffenscheine, die Vereine und Versammlungen die Pressepolizei, die Theater, alle Unterhaltungen und Schaustellungen, die Verkehrs- und Gasthausordnung der Staatsaufsicht unterliegen, so kann im gegebenen Falle dafür gesorgt werden, daß in der ausersehenen Gemeinde Kirchhofsstille eintritt.

Wie die Minderheiten- und speziell die deutschen Gebiete bei der Verwendung der öffentlichen Mittel behandelt werden, dafür kann die folgende Übersicht ein Zeugnis sein - vorausgeschickt, daß vom Ertrag der Steuern und sonstigen Abgaben in der Tschechoslowakei verhältnismäßig ein viel höherer Prozentsatz auf die deutschen Gebiete entfällt als auf die nichtdeutschen. Es standen z. B. nach dem Etatsplane für das Jahr 1922 für neue Eisenbahnlinien 100 Millionen Kronen im Budget. Keine von ihnen berührte eine Station im deutschen Gebiet. Von 69 Millionen Kronen für Wasserbauten kamen nur 9 Millionen auf das deutsche Gebiet. Von 122 Millionen für Hochbauten der Zentralverwaltung entfiel nicht ein Heller auf die Minderheitengebiete. Von 16,7 Millionen für amtliche Bauten der politische Verwaltung kamen 1,5 Millionen auf Gebäude im deutschen Gebiet, von 21,6 Millionen der Postverwaltung 0,7 Millionen. Das Justizministerium errichtete Bauten für 17,1 Millionen, davon 0,45 Millionen im deutschen Sprachgebiet. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten verwandte von 5,3 Millionen nur 0,3 Millionen für die verstaatlichte und tschechisierte Badeanstalt in Joachimsthal im Erzgebirge. Das Gesundheitsministerium widmete 0,2 Millionen von 44,1 Millionen dem deut- [191] schen Gebiet, aber auch das nur zum Zweck der Verstaatlichung, d. h. des Bäderraubes, in Karlsbad. Das Ministerium für soziale Fürsorge beanspruchte 5,2 Millionen für tschechische, nichts dagegen für deutsche Zwecke. Die tschechische Universität in Prag erhielt 5,7, die deutsche 0,225 Millionen; die tschechische technische Hochschule 7,5, die deutsche 1 Million. Die mittleren Fachschulen in Böhmen erhielten 4,2 Millionen, davon die deutschen nicht einen Heller. Die tschechische Hochschule in Brünn erhielt 22,6, die
Scriptorium merkt an:
Daß diese Praxis der Benachteiligung
der deutschen Minderheit
in den Jahren, die auf die
vorliegende Schrift folgten,
konsequent fortgesetzt wurde, zeigt
diese Statistik aus dem Jahre 1935!
deutsche 0,9 Millionen. Dasselbe Bild wiederholt sich bei den Gymnasien und ähnlichen Anstalten und bei den Volksschulen. Auch im Voranschlag für das Jahr 1924 änderte sich nichts im Verteilungsschlüssel der Vorjahre. Für 1925 sind auch nur geringe Änderungen zu bemerken. Wiederum entsteht bei einem Aufwand von 111 Millionen für neue Bahnen kein Eisenbahnkilometer im deutschen Gebiet. Auf dem Gebiet der Wasserbauten erscheint ein größerer Betrag für eine Talsperre bei Schreckenstein a. d. Elbe, deren Wirkung sein wird, daß der Hauptumschlag für den Verkehr auf der Elbe vom deutschen ins tschechische Gebiet hinaufverlegt werden kann.

Der Betrieb der Post und Eisenbahn, zweier Fachgebiete mit einem riesigen Umsatz, ist fortgesetzt immer stärker tschechisiert worden. Nicht nur die Summen für Bauten und andere Investitionen fallen in unverhältnismäßiger Höhe den Tschechen zu, sondern auch die regelmäßigen Ausgaben der Verwaltung kommen hauptsächlich ihnen zugute. Die Steuerleistung der Minderheitengebiete ist für diese selbst nicht mehr produktiv. Man entnimmt ihrer Wirtschaft von staatswegen unausgesetzt Mittel; aber man führt ihnen nichts mehr zu. Aus den Zentralbehörden, aus der Beamtenschaft und aus der Verteilung der Staatsaufträge sind die Minderheiten hinausgedrängt. Auf diese Weise ist es unvermeidlich, daß besonders die deutschen Gebiete zu stagnieren beginnen, während die tschechischen aufblühen.

Das Prinzip "Stärkung der Tschechen und Schwächung der Deutschen" wurde nicht nur in der Staatswirtschaft mit dem größten Nachdruck, sondern auch in der Privatwirtschaft zur Wirkung gebracht. Dazu gehört zunächst die planmäßige Zerschneidung aller Beziehungen der Wirtschaft, namentlich der Industrie, in den sudetendeutschen Gebieten mit Wien. Weiter wurde eine Vermögensabgabe eingeführt, und diese traf durch ihre Staffelung bis hinauf zu 40% besonders die großen Vermögen, d. h. wiederum hauptsächlich die deutsche Industrie und den deutschen und madjarischen Großgrundbesitz. Ebenso wurden durch das Gesetz über die österreichischen Kriegsanleihen besonders die Minderheiten betroffen, da sich die Tschechen teils überhaupt von der Anleihezeichnung zurückgehalten, teils ihren Besitz noch vor 1918 abgestoßen hatten. Von 10 - 12 Milliarden Kronen an österreichischer Kriegsanleihe, die auf das Gebiet der Tschechoslowakei fielen, war höchstens ein Fünftel in tschechischem Besitz. Wenn man den tschechischen Zeichnern auf andere Weise half, so konnte die Nichteinlösung der Anleihe benutzt werden, um die sudetendeutsche Wirtschaft niederzuringen.

[192] Sehr tiefgehende Wirkungen hatte der Umstand, daß die tschechoslowakische Regierung nicht die Konti der tschechoslowakischen Staatsbürger bei der österreichischen Postsparkasse in Wien übernahm. Auch durch diese Maßregel wurden die tschechischen Firmen nur unwesentlich betroffen. Dagegen verloren viele sudetendeutsche Unternehmen den größten Teil ihrer flüssigen Geldmittel. Es ist bezeichnend für das doppelte Maß, mit dem man sich auf seiten der Regierung zu messen gewöhnt hat, daß es der Živnostenská banka, der tschechischen Hauptbank, gelang, ihr Wiener Postsparkassenkonto, das sich auf einige hundert Millionen österreichischer Kronen belief, in die Tschechoslowakei einzuführen und die Nostrifizierung durchzusetzen, während alle nichttschechischen Unternehmen ihr Geld in den Strudel der deutschösterreichischen Krone hineingezogen und ihr Guthaben in Nichts zerrinnen sahen. Von diesem Hundertmillionengeschenk an die Živno-Bank, das auf Kosten der tschechoslowakischen Staatsbürger ging, meldete keine Ministerrede und kein Staatsvoranschlag, wie von so manchen anderen Schiebungen im großen auch nicht, die der tschechischen Hochfinanz gelangen und ungestraft durchgingen. Man wußte, wie wichtig es war, die tschechische Wirtschaft, und sei es selbst auf Kosten der allgemeinen Staatswirtschaft, vor Schaden zu bewahren.

Der Grundgedanke aller dieser Maßnahmen, von denen wir übrigens nur einen Teil angeführt haben, war, nicht nur die Kosten, die sich aus der Übernahme der Staatshoheit über die tschechoslowakischen Gebiete ergaben, so niedrig wie möglich zu halten, sondern gleichzeitig auch die Wirtschaft der deutschen Minderheiten so schwer wie möglich zu belasten. Außerdem aber schuf sich die tschechoslowakische Parlamentsmehrheit noch durch eine ganze Flucht von Wirtschaftsgesetzen die Mittel, um das wirtschaftliche Leben der Minderheiten zu knebeln und das der tschechischen möglichst günstig auszugestalten. Eine ganze Reihe von Handelskommissionen, in denen die Minderheiten gar nicht oder fast nicht vertreten waren, durch Regierungsverordnung geschaffene Hauptstellen und Zwangssyndikate besorgten die tschechischen Interessen und erhielten dafür staatliche Mittel. Es entstanden amtliche Zentralen für den Handel und die Wirtschaft mit Zucker, Spiritus, Melasse, Leder, Leinen, Obst, Kunstdünger, Papier, Holz, Knochen, Baumwolle, für die Metall-, Glas-, Emaille-, Stein- und Holzindustrie. Nicht weniger als zwölf Kommissionen und sechzehn Zwangssyndikate wurden gebildet, alle um die tschechische Industrie an die Spitze zu bringen und die Minderheitswirtschaft zu kontrollieren. Jeder deutsche Fabrikant mußte seine Rechnungen für die auszuführenden Waren im Original und mit Nennung nicht etwa eines Zwischenkäufers, sondern des Kunden selbst einreichen, wenn die Ausfuhr erlaubt werden sollte. Außerdem war von dem betreffenden Ausfuhrartikel ein Muster beizulegen. Auf diesem Wege erhielt das mit Tschechen besetzte und für die tschechische Wirtschaft arbeitende Handelsamt Einblick in alle wesentlichen Umstände der Erzeugung und des Verkaufs bei der sudetendeutschen Industrie.

[193] Die Postsparkassen und Postscheckämter bekamen ebenfalls die Aufgabe, der tschechischen Wirtschaft andauernd flüssige Geldmittel zuzuführen. Um die fallierenden tschechischen Privatbanken, wie z. B. die Bohemia-Bank, zu halten, wenn sie sich in Warengeschäften und fremder Valuta verspekuliert hatten, wurde durch das Gesetz vom 10. 10. 1924 ein allgemeines Zwangsfonds der Geldanstalten geschaffen, zu dem jede Bank 1% aller den Einlegern gutgeschriebenen Zinsen beitragen muß. Die Verwaltung dieses Fonds erhielt ein zwölfgliedriger Ausschuß, auf dessen Zusammensetzung die Banken keinen Einfluß hatten. Die Führung des Fonds und damit eine gewaltige Einlage erhielt eine tschechische Bank. Mit dem Fonds werden tschechische Banken gestützt; Minderheitsbanken läßt man fallieren.

Durch das Bädergesetz wurden alle Heilquellen - bekanntlich liegen die berühmten böhmischen Bäder alle im deutschen Gebiet - für den Staat beschlagnahmt und dem Gesundheitsminister unterstellt. Dieses Gesetz bot die Handhabe dafür, um in skandalöser Weise die berühmten Bäder von Marienbad dem Tepler Kloster wegzunehmen, das Marienbad gegründet, seit Jahrhunderten verwaltet und zu seiner Berühmtheit gebracht hat. Banken, Sparkassen und Aktiengesellschaften müssen Tschechen in die Zahl ihrer Verwaltungsräte aufnehmen und Aktien an Tschechen verkaufen. Die Handelskammern wurden, wo sie nicht unter tschechischer Führung standen, unter Verwaltungskommissionen mit tschechischer Mehrheit gestellt. Amtliche Informationen ergehen zuerst und vor allem an die tschechische Wirtschaft. Bei der Ausschreibung öffentlicher Arbeiten erhalten tschechische Firmen die Aufträge, da sie ihre Preise mit amtlicher Unterstützung aufstellen können. Minderwertige und schlecht geleitete tschechische Unternehmungen können deutsche Firmen unterbieten, weil sie sicher sind, daß ihnen eine Preisüberschreitung nachträglich bewilligt wird. In den privaten Bergbau wußte man durch Drohungen und amtliche Vorstellungen tschechische Direktoren und amtliche Werkmeister hineinzuschieben. Muß ein Unternehmen mit Absatz an die Staatsverwaltung rechnen, so muß es sich zur Auslieferung von Aktien an die tschechischen Banken verstehen, deutsche Angestellte abbauen und tschechische aufnehmen.


Wir haben uns nunmehr überzeugt, wie der Verfassungsaufbau der tschechoslowakischen Republik, wie die Durchsetzung aller deutscher Sprachgebiete mit planmäßig dorthin gebrachten tschechischen Elementen, wie die Beseitigung des deutschen Beamtentums und die Zerstörung der Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden, und wie endlich das Prinzip der wirtschaftlichen Schwächung alles dessen, was deutsch ist, zugunsten des Tschechentums ein großes und geschlossenes Kampfsystem gegen den deutschen Bevölkerungsteil innerhalb des Staates bilden. Die Tschechen werden offiziell nie zugeben, daß sie einen solchen Kampf führen, und wo sie einzelne Maßnahmen auf keine Weise leugnen können, da werden sie behaupten, sie seien nicht im Angriff, sondern in der Abwehr. Es gehört zu der [194] tschechischen Art, daß sie kein inneres Bedürfnis nach Aufrichtigkeit empfindet, und daß es sie keinerlei moralische Überwindung kostet, in der bestimmtesten Form und mit den autoritativsten Wendungen das direkte und nachweisbare Gegenteil der Wahrheit zu versichern. Wer die Tschechen kennt - und am besten werden sie natürlich von den Sudetendeutschen gekannt - läßt sich dadurch nicht verblüffen. An anderen Stellen aber hat die tschechische Methode oft genug Erfolg, was kein Wunder ist, da die große Mehrheit aller ausländischer Beurteiler von den tatsächlichen Verhältnissen in den Sudetenländern keine Vorstellung hat. Derjenige Punkt, bei den es den Tschechen am meisten darauf ankommt, das Ausland falsch zu informieren, ist immer wieder ihre These von dem alten, ursprünglichen und alleinigen Besitzrecht des tschechischen Volkes auf den gesamten Boden der Sudetenländer. Dies ist die geschichtliche Unwahrheit, auf die das Tschechentum sein staatliches Dasein, seine Herrschaft und seine Unterdrückungsansprüche gegenüber den Deutschen baut. Von dieser Unwahrheit lebt es; mit ihrem Sturz würde es seine gewaltpolitischen Ansprüche aufgeben und die sudetendeutsche Bevölkerung als mit der tschechischen innerhalb der Grenzen des tschechoslowakischen Staates gleichberechtigt anerkennen müssen. Um dieser Notwendigkeit zu entgehen, hat es den Angriff auf die Deutschen außer von den genannten Seiten auch noch von zwei besonders gefährlichen her eröffnet, dem Bodenbesitz und der Schule. Wie beschäftigen uns zunächst mit der ersten: der fälschlich sogenannten Bodenreform.


Scriptorium merkt an:
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Die Bodenreform

Die "Bodenreform" in der Tschechoslowakei ist nicht mit Unrecht als eine der größten wirtschaftlichen Umwälzungen bezeichnet worden, die sich während der letzten Jahrhunderte in Mitteleuropa ereignet haben. Ein Siebentel der Acker- und Wiesenfläche auf dem Gebiete der Republik, d. h. mehr als die Hälfte von Württemberg, und fünf Achtel des gesamten Waldbodens, d. h. soviel wie das ganze Rheinland, werden enteignet und aus den Händen deutscher oder neutraler Besitzer in tschechische übergeführt - mit dem Anschein einer Besitzreform zugunsten der kleinen Bauern auf Kosten der Großgrundbesitzer.

Von tschechischer Seite wird für die Bodenreform außer dem Argument, daß der Bauernbesitz vermehrt werden müsse, auch noch das andere angeführt, es seien nach der Schlacht am Weißen Berge 1619 die alten tschechischen Geschlechter vernichtet und die ihnen genommenen Güter habsburgisch gesinnten, deutschen Adligen zugeteilt worden. Diese Behauptung wurde schon als eine - vielleicht geglaubte - Propagandalüge gekennzeichnet. So beweist z. B. das Protokoll der Güterkonfiskationen vom Jahre 1623 für Mähren, das in einem Neudruck des Verlags von Heinrich Slovák in Kremsier vorliegt, daß die deutschen Grundbesitzer, entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl, von der Konfiskation genau so betroffen wurden wie die tschechischen. Die neuen Gutsherren wurden lediglich nach ihrer Stellung zum Kaiser, [195] nicht nach ihrer Volkszugehörigkeit, ausgesucht, und man findet unter ihnen ebenso offenkundig Tschechen, wie italienische und spanische Offiziere oder deutsche Adlige.

Eine Umwälzung von der Größe der tschechoslowakischen Bodenreform mußte sich auf "gesetzliche" Grundlagen stützen können. Daher wurde wiederum eine Reihe sogenannter "allgemeiner" Gesetze beschlossen, um eine bestimmte Gruppe von Staatsbürgern zugunsten einer anderen bestimmten Gruppe zu ruinieren.

Zunächst einmal wurden mit dem Gesetze des Revolutionsausschusses vom 16. 4. 1919 die allgemeinen Vorbedingungen für den Besitzwechsel geschaffen. Durch seine Bestimmungen wurde jeder Besitz getroffen, der aus mehr als 150 ha landwirtschaftlichen Bodens bestand oder überhaupt größer als 250 ha war. Aller darübergehende Grundbesitz wurde beschlagnahmt, das Verteilungsrecht für den ergriffenen Boden dem Staate zuerkannt und zur Durchführung der Aufteilung das berüchtigte Bodenamt errichtet, das unmittelbar dem Ministerrat unterstellt und selbst der Kontrolle des Parlaments entrückt war. Für seine Zwecke wurde dieses Amt mit unbeschränkter Vollmacht ausgerüstet, nach Gutdünken zu beschlagnahmen oder zu belassen, wie es ihm am dienlichsten schien. Grundsätzlich wurde eine mäßige Ersatzpflicht anerkannt, doch der Besitz von Ausländern, adeligen Stiftungen und Personen, die sich im Weltkrieg gröblich gegen die tschechoslowakische Nation vergangen hatten (!), von jeder Entschädigung ausgenommen. Der beschlagnahmte Boden war vor allem den Angehörigen der bewaffneten Macht, Kriegsinvaliden und Siedelungsgenossenschaften zuzuteilen. Für den Fall, daß derselbe für den örtlichen Bedarf nicht ausreichen würde, erhielt das Bodenamt die allgemeine Erlaubnis, auch unter die obengenannte Grenze herunterzugehen. Mit dem Gesetz vom 11. Juni 1919 wurde ein Verwaltungsausschuß geschaffen, der sich aus zwölf ehrenamtlich ernannten Mitgliedern zusammensetzte, unter denen sich kein einziger Nichttscheche befand.

Die Bestimmungen über die Verteilung werden in dem interessanten Gesetz vom 30. 1. 1920 zusammengefaßt, das bereits erkennen läßt, worauf die sogenannte Bodenreform eigentlich abzielt. Der beschlagnahmte Besitz, heißt es, ist kleinen Landwirten, Häuslern, Gewerbetreibenden und landwirtschaftlichen Angestellten zuzusprechen, besonders aber Legionären (die tschechischen Legionäre waren solche Soldaten, die im Weltkriege aus der österreichischen Armee zu den Russen übergelaufen und später in Rußland zu besonderen Formationen zusammengestellt worden waren), Soldaten und Invaliden. An der Spitze der Berechtigten sollen Offiziere und Unteroffiziere der Legion stehen, dann verwundete Angehörige des tschechischen Heeres und so weiter. Besitzwechsel und Vererbung stehen unter Beaufsichtigung des Bodenamtes. Hat der gesetzlicher Erbe keine körperliche und "geistige" Eignung, das Gut zu verwalten, d. h. ist er nicht streng tschechisch gesinnt, so kann er zugunsten eines anderen ausgeschaltet werden.

[196] Geradezu barbarisch sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 8. 4. 1920, betreffend die Übernahme des beschlagnahmten Bodens und die Entschädigung der Besitzer. Sechs Monate vor der Konfiskation erfolgt die Kündigung. Als Entschädigung wird eine alte österreichische Krone einer tschechischen gleichgesetzt, d. h. es wird ein Siebentel vom Werte, den der Besitz vor dem Kriege besaß, festgesetzt. Die Taxierung erfolgt ausschließlich durch das Bodenamt. Sämtliche Lasten des alten Besitzes und die Versorgungsansprüche der ehemaligen Angestellten werden von der Entschädigungssumme abgezogen. Was übrig bleibt, kann der Staat auszahlen, wann es ihm paßt; er kann die Auszahlung aber auch unterlassen und sie mit 3% "verzinsen" (!) und mit 1½% amortisieren. Durch diese Bedingungen werden die Besitzer wie ihre Angestellten auf das Härteste betroffen.

Bis zum Jahre 1922 fehlte das zur Durchführung der Beschlagnahme notwendige Geld. Das Bodenamt begnügte sich daher, Baustellen zu verkaufen, zerstreute Bodenflächen zu verteilen und freiwillige Verkäufe der bisherigen Besitzer zu genehmigen. Von 1922 an ging man an die eigentliche Aufgabe. Es stellte sich jedoch bald heraus, daß der ursprüngliche Gedanke der Neusiedlung, der Heim- und Wohnstättengründung im Rahmen der tschechischen Bevölkerung undurchführbar war, da sich die Menschen für eine so große Fläche Neuland begreiflicherweise nicht auftreiben ließen. Das Bodenamt sah sich daher genötigt, die ursprüngliche Absicht, übrigens ohne Veränderung der gesetzlichen Grundlagen, zu verschieben und folgende drei Arten der Aufteilung festzuhalten: 1. Zuweisung des Großgrundbesitzes an die bäuerlichen Anrainer, 2. Bildung von Restgütern, also Schaffung eines Großbesitzes im kleineren Maßstabe, nur unter Personenwechsel, 3. freihändiger Verkauf ganzer Meiereihofeinheiten. Stellenweise versuchte man es mit Siedlungsgenossenschaften, doch gleichfalls mit wenig Erfolg. Die wirkliche Kolonisation hätte mehrere Jahrzehnte gebraucht. Da aber eine Veränderung der politischen Machtverhältnisse in Europa nicht ausgeschlossen erschien und der Besitzwechsel innerhalb weniger Jahre durchgeführt sein mußte, so kam es hauptsächlich zur Vergebung an die Anrainer und zur Bildung von Restgütern. Außerdem wurden Generalabkommen der bisherigen Besitzer mit den neuen tschechischen Übernehmern geduldet und die oberste Grenze des Besitzes von 150 ha auf 250 ha, schließlich sogar in manchen Gegenden auf 400 ha hinaufgerückt. Zuletzt wurde sogar der freihändige Verkauf der Güter an tschechische Käufer gestattet, wenn sich der Kaufpreis unter 140% der staatlich festgesetzten Summe hielt.

Aus dieser Gebarung ergibt sich mit restloser Klarheit, daß die angebliche Absicht einer sozialen Reform, wenn je vorhanden, längst in den Hintergrund getreten ist, und daß lediglich das Motiv des nationalen Besitzwechsels die treibende Kraft der sogenannten Bodenreform bildet. Über den Umfang der Verteilung gibt ein zu Neujahr 1925 erschienener Aufsatz des Präsidenten des Bodenamtes Viškoský amtliche Auskunft, nach welchem von den in Betracht kommenden 900 000 ha Acker- [197] und Wiesenland bis Anfang 1925 rund 509 000 ha zugeteilt und 138 000 ha verkauft worden waren. In der tschechischen Presse werden auch andere Zahlen genannt. Der Besitzwechsel erstreckte sich auf 764 Großgrundbesitze mit 2848 Meierhöfen. Bei der Aufteilung wurden 858 Restgüter geschaffen, welche ein Fünftel der beschlagnahmten Fläche umfaßten. Durch die Bodenreform sollen 400 000 Familien beteilt worden sein, die ein bis zwei Hektar Land erhalten haben.

Von besonderem Interesse ist die Bildung eines neuen tschechischen "Landadels" (Adelstitel sind in der Tschechoslowakei abgeschafft), der sich zwar mit dem alten nicht an Besitz messen kann, doch immerhin über stattliche Güter verfügt. Durch diese Neubildung wird die "Allgemeinheit" der erlassenen Gesetze, die, wie Landwirtschaftsminister Hodža ausdrücklich erklärt hat, die Vernichtung der Großgrundbesitzerklasse zum Ziele hatte, in das merkwürdigste Licht gestellt. Daß durch die Bodenbeschlagnahme eine bestimmte Schicht der Bevölkerung getroffen werden sollte, ergibt sich auch aus der Enteignung der industriellen Objekte des Großgrundbesitzes. Während nämlich andere Staatsbürger so viele industrielle Unternehmen betreiben dürfen, wie sie wollen, hat man den Großgrundbesitzern u. a. "beschlagnahmt": 16 Brauereien nebst anderen ähnlichen Unternehmen, 9 Ziegeleien, 52 Mühlen, 10 Sägen, 33 Fabriken, 109 Gasthäuser und 444 Häuser. Es dürfte selbst den erprobten tschechischen Juristen schwer fallen, diese "Enteignung" mit den Staatsgrundgesetzen in Einklang zu bringen.

Ungemein bezeichnend ist der geschichtliche Ablauf der Bodenreform und die Reihenfolge ihrer Durchführung. Während nämlich die Verteilung des Großgrundbesitzes im tschechischen Gebiet an die Anrainer keinem Anstand unterlag, durfte natürlich keine Zuteilung an die benachbarten Bauern im Gebiete der Minderheiten geschehen. Da aber die notwendigen tschechischen Kolonisten für das Minderheitsgebiet, in dem gesiedelt werden mußte, nicht so leicht zu bekommen waren, so wurde die Bodenreform zuerst im geschlossenen tschechischen Gebiet durchgeführt und das Minderheitsgebiet einstweilen zurückgestellt, bis die notwendigen tschechischen Siedler herangeholt waren. In der Verlegenheit griff man sogar auf die tschechischen Minderheiten in Wolhynien, die man zum Teil in die Tschechoslowakei zurückführte. Da aber weiters die enteigneten Wälder hauptsächlich an der Grenze, also im Gebiete der Minderheiten lagen, so kam man bei den Wäldern von der Zuteilung ganz ab und führte sie in Staatsbesitz über, und das trotz eines wirtschaftlichen Mißerfolges, wie er kaum mehr überboten werden kann. Dagegen wurde den deutschen und madjarischen Städten, die selber schöne Wälder besaßen und sie zum Teil musterhaft in Ordnung hielten, nicht eine verknorpelte Fichte zugewiesen, weil der Gedanke zu verlockend war, die großen Waldgebiete an den Grenzen zuerst zur Tschechisierung der Forstbeamten, dann der Holzarbeiter, dann der abhängigen industriellen Unternehmen und Gasthäuser und schließlich auch zum äußeren tschechischen Anstrich der ganzen Gegend zu benützen.

[198] In welchem Maße der Besitzwechsel weite tschechische Kreise dazu verführte, sich gewissenlos zu bereichern, und wie sehr die angeblich soziale Reform in Korruption versank, kennzeichnen wir am besten wiederum durch die Wiedergabe tschechischer Zeitschriften. So sagen die Lidové listy im Oktober 1925:

      "Aus der Bodenreform ist dank der Parteiwirtschaft eine Sache geworden, die auch der Vorstand des Bodenamtes selbst als Schweinerei bezeichnen mußte. Heute ist nicht ein einziger Vordermann in der Agrarpartei, der sich nicht ein Restgut aneignete oder es wenigstens versprochen bekommen hätte. Die Hälfte der Abgeordneten, abgesehen davon, daß sie den vom Schweiße ihrer Eltern benetzten Boden verderben, verließen die ererbten Gründe und wirtschaften heute auf Restgütern. Die Ministerial- und Bankbeamten, besonders in den Ministerien, haben heute ebenso Restgüter wie die Zuteilungskommissäre, während die Beamten der Großgrundbesitzer, die ihr ganzes Leben der Bewirtschaftung des Bodens widmeten, auf schlechtbezahlten Stellen sitzen."

Das nationale Blatt Národní osvobození vom 5. 4. 1925 äußert sich folgendermaßen zu derselben Sache:

      "Gegen die verdächtige Eile in der Durchführung der Bodenreform muß protestiert werden. Durch diese Taktik wurden eine Reihe von Parzellierungsgesellschaften ins Leben gerufen, welche sich vom kleinen Landvolk mästen und dieses bis zum letzten Groschen aussaugen. Der Bodenspekulation wurden die Türen angelweit geöffnet. Dazu schweigt man. Niemand hat den Mut, den Schuldigen Halt zu gebieten. Es wäre nicht so weit gekommen, wenn es eine hinreichende parlamentarische Kontrolle gäbe."

Der Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Bodenamtes selber ist mit dem folgenden Abschiedsbrief von seiner Ehrenstelle zurückgetreten:

      "Trotz aller gegebenen Versicherungen erhellt aus unzähligen Fällen die Tatsache, daß die Bodenzuteilung einseitig und parteiisch durchgeführt wird, daß die Zuteilungskommissäre entweder auf eigene Faust oder unter dem Druck politischer Faktoren für bestimmte Bodenwerber ein strengeres Maß anlegen, als es im Gesetz vorgesehen ist. Die unhaltbaren Zustände im Bodenamt ergeben sich ferner aus der journalistischen Tätigkeit und dem persönlichen Auftreten der Beamten des Bodenamtes bei öffentlichen Versammlungen. In den gemischtsprachigen Gebieten wird die Bodenzuteilung sowohl bei der Kleinzuteilung als auch bei der Zuteilung der Restgüter trotz aller Warnungen derart durchgeführt, daß die ansässige Bevölkerung nur in geringem Maße befriedigt wird. Besonders kraß ist der Mangel an Verständnis für die größere Entfaltung des Genossenschaftswesens und die zunehmende Zahl der Arbeitsuchenden, die infolge der Bodenreform ihre Existenz verloren haben und nach Verbrauch der Abfindungssumme das Heer der Arbeitslosen vermehren. Ich bemühte mich mit aller Kraft, diesen zahlreichen Übelständen, die nur Verbitterung und Widerwillen hervorrufen müssen, die Stirne zu bieten; doch alle meine Bestrebungen, denen ich meine Kräfte widmete und die selbst meine Gesundheit untergraben haben, erwiesen sich als nichtig."

Es kommt nicht häufig vor, daß auf der tschechischen Seite Bekenntnisse dieser Art abgelegt werden. Um so bedeutsamer sind sie dort, wo sie tatsächlich geschehen. Sie bezeugen, daß die Entnationalisierung des nicht in tschechischer Hand befindlichen Grund und Bodens das Ziel der tschechischen Politik ist. Der tschechische Na- [199] tionalstaat ist so lange nicht nur der Idee, sondern auch der Wirklichkeit nach eine Unwahrheit, solange der Grund und Boden nicht ganz in tschechischer Hand ist. Daher die "Bodenreform".


Sudetendeutsche Jugend

[164b]
      Sudetendeutsche Jugend.
Die Schulpolitik

Das nächste Gebiet, auf dem wir uns die Angriffs- und Zerstörungspolitik der Tschechen gegen das Deutschtum zu vergegenwärtigen haben, ist das der Schule. Die Tschechen verteidigen ihre antideutsche Schulpolitik mit der Behauptung, im alten Österreich sei ihr nationales Unterrichtswesen unterdrückt worden, und deshalb sei es notwendig, auf seinen Ausbau jetzt besondere Sorgfalt zu verwenden. Ferner wird gesagt, im alten Staate hätten das deutsche und das madjarische Schulwesen eine übermäßige Förderung erfahren, darum müsse es jetzt auf ein normales Maß zurückgeführt werden. Diese Behauptungen sind falsch. Im Jahre 1871 gab es:

    Schulen in   tschechisch   deutsch     Bevölkerung nach der
        ersten Zählung von 1880  
    tschechisch   deutsch
    Böhmen 55,5 v.H. 43,5 v.H.     Böhmen 62,8 v.H. 37,2 v.H.
    Mähren 63,7   " 32,3   "     Mähren 70,4   " 29,4   "
    Schlesien 22,2   " 52,4   "     Schlesien 22,9   " 48,9   "

Setzt man den Bestand von 1871 gleich Hundert, so wuchs bis 1915

    die Bevölkerung auf:       die tschechischen     
    Schulen auf:
    die deutschen
    Schulen auf:
    in Böhmen 130 171,6 150,8
     " Mähren 130 183,7 144,2
     " Schlesien 145 179,5 146,4

Das heißt mit anderen Worten, daß das tschechische Volks- und Bürgerschulwesen den kulturellen Tatsachen entsprechend zwar etwas später ausgebaut wurde als das deutsche, daß es aber noch unter österreichischer Herrschaft, von nichtssagenden ein oder zwei Prozenten abgesehen, die Dichte des älteren deutschen erreicht hat.

Bis gegen das Jahr 1921 hielten sich die deutschen Schulen in Böhmen und Schlesien noch ziemlich auf dem Stande der österreichischen Zeit, während in Mähren bereits ein starker Verfall eintrat. Seitdem haben sich die Verhältnisse überall rasch zuungunsten des Deutschtums entwickelt. Unter den bereits charakterisierten, durchaus unwahren Formen wurden bis zum 1. Januar 1925 beseitigt:

    in Böhmen 1668
     " Mähren   838
    zusammen seit dem Umsturz  2506 Schulklassen,

[200] von denen nur ein ganz verschwindender Bruchteil in irgendeinem Zusammenhang wieder errichtet wurde. Dieser Verlust macht für die Deutschen ein Fünftel ihres Schulbesitzes im Jahre 1918 aus. Vom 1. Januar bis zum 1. Juli 1925 vergrößerte er sich um weitere 273 Klassen oder auf 24 v. H. Bis zum Ende des Jahres 1925 war durch neue Kassierungen die Gesamtzahl der beseitigten Klassen auf 3444 gestiegen, das sind fast ein Drittel der 11 747 Schulklassen, die zur österreichischen Zeit für die sudetendeutsche Bevölkerung vorhanden waren.

Eins der Ziele, die das Tschechentum bei der Knebelung der deutschen Schulen verfolgt, ist es, möglichst bald die Zeit herbeizuführen, in der die Sudetendeutschen hauptsächlich die sogenannten niederen Berufe, die Tschechen dagegen die "Intelligenzberufe" füllen werden. Da auch die Beamtenlaufbahn nur den Tschechen Aussicht auf Fortkommen bietet, so wendet sich die deutsche Jugend immer mehr dem Gewerbe und der Kaufmannschaft zu. Um so wichtiger wird für die Deutschen daher außer der Volksschul- das Fachschulwesen. Wie auch in dieser Beziehung die Deutschen behandelt werden, zeigt das Beispiel von Gablonz in Böhmen, das für bestimmte Zweige der Glasindustrie bekanntlich eine Weltstellung besitzt, heute aber nur noch dreiklassige deutsche Schulen aufweist. Auch der Nachwuchs an deutschen Lehrern wird beschränkt. Besonders deutsche Lehrerbildungsanstalten sind aufgelöst worden, während alle tschechischen Anstalten erhalten blieben.

Der Angriff der Tschechen gegen das sudetendeutsche Bildungswesen äußert sich auf dem Gebiet der Mittelschule nicht weniger zerstörend als auf dem der Volksschule. Unter dem Ausdruck "Mittelschule" werden hierbei die Gymnasien, Realgymnasien und ähnliche Anstalten, die man in Deutschland als "höhere Schulen" bezeichnet, verstanden, und außerdem die Seminare. Im Schuljahr 1918 - 19 besaßen die Tschechen in Böhmen, Mähren und Schlesien 127 staatliche und private Mittelschulen auf 6,2 Millionen tschechische Einwohner. Im Schuljahr 1924 - 25, sechs Jahre später, waren es 163 Schulen. Der Zuwachs innerhalb weniger Jahre betrug also über 28%. An deutschen Mittelschulen dagegen gab es im Jahre 1918 - 19, staatliche und nichtstaatliche zusammengerechnet, 104. Von diesen gingen bis 1924 - 25 durch Auflösung 22 Mittelschulen, mehr als 21% aller deutschen Anstalten, verloren. Hierzu kam noch die Auflösung von sechs deutschen Lehrerbildungsanstalten. Im Jahre darauf wurden noch die deutschen Lehrerseminare in Leitmeritz, Reichenberg und Olmütz beseitigt und fünf weitere Gymnasien in Prag, Zipser-Neudorf, Znaim und Olmütz der Auflösung zugeführt, von denen die Schulen in Olmütz und Znaim auf eine dreihundertfünfzigjährige Geschichte zurückblicken konnten. Durch die bevorstehende "Schulreform" soll noch eine Reihe weiterer Anstalten "zusammengelegt", die Hälfte also abgeschafft werden. Die sozialen und kulturellen Folgen dieser durchgreifenden Schulzerstörung ergeben sich von selbst.

Durch ein mit raffinierter Berechnung ausgedachtes Gesetz vom 13. 7. 1922 wird der Höchstbesuch einer Schulklasse auf achtzig Kinder festgesetzt; bis 1932 soll [201] er auf fünfzig bis sechzig Kinder abgebaut werden. Bei der Feststellung der Schülerzahl bleiben aber Kinder von Ausländern in einer Klasse außer Betracht. Diese pädagogisch unsinnige Verfügung hat ihren Grund darin, daß die Hälfte aller Ausländer, die im tschechischen Staatsgebiet leben, Reichsdeutsche oder Österreicher sind. An nichttschechischen Volksschulen "kann" das Tschechische als nicht obligatorischer Gegenstand zugelassen werden. Die Minderheiten verlangen dagegen die obligatorische Einführung, die von den Tschechen verweigert wird, damit deutsche Kinder wegen des Wunsches, die Staatssprache zu beherrschen, in tschechische Schulen eintreten. Schulklassen und Lehrstellen können nur dann beseitigt werden, wenn sie den "gesetzlichen Bestimmungen" nicht entsprechen. Dieser Grundsatz klingt liberal und human. Man muß sich aber dabei nur vergegenwärtigen, daß bis 1932 als Höchstzahl einer Volksschulklasse achtzig Kinder "gesetzliche Bestimmung" sind. Diese viel zu hohe Zahl ist darum angesetzt worden, damit man deutsche (und madjarische) Schulklassen, die weniger als achtzig Kinder haben, unter dem Vorwand der "Gesetzlichkeit" beseitigen kann. Durch den starken Geburtenrückgang ist nämlich die Schülerzahl in sämtlichen Klassen tief unter die so zweckmäßig ausgedachte "gesetzliche" Grenze heruntergedrückt.

Soviel Bestimmungen, soviel Möglichkeiten, die sich gegen eine Minderheit ausnützen lassen! Im Unterrichtsministerium und seiner nachgeordneten Behörden sitzen nur Tschechen. Diese leiten auch das Schulwesen der Minderheiten. Die Landesschulräte, in denen nationale Ausschüsse noch bestehen, verwandeln sich unter der immer strafferen Zentralisierung in reine Kanzleibehörden. Alle Initiative, alle geistige Mitarbeit der Schulleitung und der Lehrerschaft wird erschlagen. Die Amtsführung, die ganze Denkweise der Referenten ist von tschechischen, politischen Rücksichten beherrscht. Der Mangel an pädagogischer Begabung und Erfahrung wird durch um so strammere tschechische Gesinnung verdeckt, die die Minderheiten zu fühlen bekommen. Die Lehrerschaft wird durch den Landespräsidenten ernannt. Liebedienerische Subjekte werden Landesschulinspektoren. Selbst Defraudanten bleiben in Amt und Würden, obwohl die Lehrerschaft öffentlich Anklage gegen sie erhebt. Jede geistige Unterstützung und Förderung durch die Schulbehörden ist zu Ende. Die Bezirksschulinspektoren, unter denen sich noch tüchtige und ehrliche Schulmänner befinden, sind ohne Einfluß. In den Ortsschulräten herrscht der Kampf der Parteien. Über jedem Lehrer und jeder Klasse hängt das Damoklesschwert des Abbaues. Deckung nach oben wird zur obersten Rücksicht für Hunderte von Lehrkörpern und Lehrpersonen. An den Schulen herrscht schon längst keine Zucht mehr. Die unfähigsten Schüler werden bis in die oberste Klasse geschleppt, weil jede Verminderung der Schülerzahl verhindert werden muß. Die Lernerfolge erreichen nicht einmal die Hälfte von den Ergebnissen der Vorkriegszeit. Die Lehrerschaft ist schlecht bezahlt. Wer sich fortbringen will, muß eine Nebenbeschäftigung suchen. Für die fachliche Weiterbildung bleibt weder Muße noch Lust übrig. Junge Kräfte erhalten bei den [202] zahllosen Auflösungen von Schulen keine Posten. Tüchtige und nationalgesinnte Schulleiter schickt man vorzeitig in den Ruhestand und ersetzt sie möglichst durch willensschwache und unfähige Kräfte.

Abgesehen von den 5000 rein deutschen Kindern, welche laut amtlichem Ausweis tschechische Schulen besuchen, werden Kinder in die Anstalten des Staatsvolkes gepreßt, wenn eines der Elternteile tschechischer Abstammung ist oder wenn auch nur eins der Großeltern tschechisch gewesen war. Geburt in einem tschechischen Orte verursacht selbst Personen rein deutscher Abstammung in Schulangelegenheiten Unannehmlichkeiten. Jahrelang geht der Kampf der "untergeordneten Behörden" um die breiten Massen der Mischbevölkerung, die sich im Laufe der Jahrhunderte besonders in Mähren herausgebildet hat. Eltern und Kinder werden auf die Bezirkshauptmannschaften zitiert, bedroht, mit Strafen belegt, die Kinder ohne Gegenwart von Zeugen geprüft, auf geringste Kenntnis des Tschechischen hin als Tschechen erklärt.

Für die tschechischen Minoritätsschulen, die der Staat erhält, gilt keine Beschränkung der Schülerzahl. Im mährischen Bezirke Hohenstadt sperrte man 42 deutsche, dagegen nur 6 tschechische Klassen; dafür errichtete man 19 tschechische Minoritätsschulen. In Budigsdorf versetzte man den deutschen Bahnmeister in die Slowakei und gründete in seiner Wohnung eine Minoritätsschule. Von den 13 (nicht 40 Kindern, die das Gesetz als Mindestzahl vorschreibt!) sind zwei Schüler polnischer Herkunft, die übrigen Kinder stammen von deutschen Eisenbahnern, die ihre Kinder in die tschechische Schule schicken, weil sie um ihr Brot fürchten. In Pobutsch nahm man dem deutschen Schulleiter die Wohnung weg und brachte in ihr die Minoritätsschule für 3 (drei) Kinder einer einzigen tschechischen Familie unter. In Rippau wurde eine tschechische Schule für elf Kinder geschaffen, von denen neun von rein deutschen Eltern abstammen. Drei dieser Schüler stehen im fünften Lebensjahr. In Südmähren besitzen die Deutschen (bei 636, 311 und 548 Personen laut amtlicher Zählung!) in den Orten Fröllersdorf, Guttenfeld und Neu-Prerau keine deutsche Schule, die Tschechen (57, 136 und 91 Personen) dagegen je eine tschechische Minoritätsschule. Im Gablonzer Bezirk - und so in vielen anderen deutschen! - kommt eine Schulklasse nach den vielen Sperrungen auf 400 Deutsche, dagegen schon auf 250 Tschechen. In Unter-Teschau bei Schüttenhofen drängt man eine tschechische Minoritätsschule in das Schulgebäude der zweiklassigen deutschen Gemeindeschule und brachte eine Klasse derselben in einem notdürftig hergerichteten Stall unter. In Haslau bei Franzensbad, wo man die Tschechen nur vom Hörensagen kennt, wurde eine Minoritätsschule für das einzige Kind eines tschechischen Finanzwachtinspektors geschaffen. In Liebenstein an der bayerischen Grenze gibt es ebensowenig wie in der Umgebung ein tschechisches Schulkind. Nichtsdestoweniger erreichten zwei kinderlose Legionär-Finanzer die Gründung einer Minoritätsschule. In dem rein deutschen Mährisch-Altstadt besucht ein einziger tschechischer Schüler neben siebzehn [203] deutschen die neugegründete tschechische Schule. In Altkinsberg bei Eger gibt es nur ein einziges Kind tschechischer Abstammung, das übrigens auch vollkommen deutsch spricht. Für diesen Schüler kam eine Minoritätsschule zustande, die man in die Wohnung des hinausbeförderten Försters verlegte.

Nach allem Bisherigen wird niemand erwarten, daß es den deutschen Hochschulen besser ergangen ist als den Volks- und Mittelschulen. Wie gering die Aufwendungen für die deutsche Universität in Prag und für die beiden technischen Hochschulen in Prag und Brünn ausgefallen sind, haben wir bereits gesehen. Die tschechischen Hochschulen dagegen werden zu hochmodernen Anstalten umgewandelt. In der bergbaulichen Hochschule in Příbram ist die deutsche Abteilung beseitigt worden. An der Kunstakademie in Prag, die doppelsprachig organisiert ist, ist die Zahl der deutschen Lehrer, den bedeutenden Leistungen der Sudetendeutschen auf dem Gebiet der bildenden Kunst zum Trotz, auf zwei zusammengeschmolzen. An der deutschen technischen Hochschule in Brünn, von der es heißt, daß sie auch aufgelöst werden soll und die in allen Fächern einen Weltruf besitzt, sind zurzeit dreizehn Lehrstühle unbesetzt! Das Unterrichtsministerium sucht soviel wie möglich die Berufung wissenschaftlicher Kräfte aus Deutschland und Österreich zu verhindern. Dabei waren die Lehrkörper der sudetendeutschen Hochschulen von jeher auf einen freien Austausch der wissenschaftlichen Kräfte aufgebaut, für den die Landgrenze keine Rolle spielte. Die Lehrstühle sind nicht nur schlecht bezahlt, sondern auch schlecht dotiert. Seminare und wissenschaftliche Institute sind auf Hungerration gestellt. Für Versuche an deutschen Anstalten ist kein Geld da. Subventionen, Stipendien, Fonds existieren fast ausschließlich für die Tschechen. Der deutschen Universität Prag sind die alten Universitätsgüter genommen und auf die tschechische Universität übertragen worden. Die für beide Prager Universitäten bestimmte Bibliothek stellt sich auf die französische und englische wissenschaftliche Literatur ein und vernachlässigt mit Absicht die deutsche. Dabei wird die Verwaltung der Bibliothek so dilettantisch geführt, daß ihr von französischen Ramschbuchhändlern wertlose Bücher in Waggonladungen aufgehängt worden sind, darunter ganze Lager von französischen Schulbüchern, die nichts mit der Universitätsbibliothek zu tun haben. Während die Staatsbibliothek so ihr Geld zum Fenster hinauswirft, erhalten die deutschen Universitätsseminare nicht einmal das Geld, ihre Bücher binden zu lassen.


An Einzelheiten läßt sich noch viel anführen, aber Einzelheiten bleiben immer Einzelheiten. Das Entscheidende ist der Geist. Das tschechische Volk will die Verschlechterung, Hemmung und Einschnürung des Schulwesens der Minderheiten, und es verlangt deshalb von seinen Schulbehörden, daß sie keine Gelegenheit dazu versäumen. Es gehört mit zu der Dienstverpflichtung eines jeden Beamten, gegenüber dem deutschen und madjarischen Schulwesen auf dem Sprunge zu stehen und sich als tatkräftig zu erweisen. So ist jede äußere Sicherheit aus den Minderheits- [204] schulen verschwunden. Kein Wunder, daß damit auch der Wert der geleisteten Arbeit erschreckend zurückgeht. Tschechischerseits sieht man bloß, daß noch immer Minderheitsschulen bestehen. Doch daß Schulen, denen man Herz und Hirn aus dem Leibe geschnitten hat, keine Bildungsstätten sind, will man gerade in denjenigen Kreisen nicht wahrhaben, in denen Humanität und Demokratie zur Hausmannskost geworden sein sollen. Es ist tief beschämend, was für eine Verlogenheit und Herzensroheit sich in den Schulbüchern breitzumachen beginnt, besonders aber in denen für den geschichtlichen Unterricht. Nicht nur, daß man den Minderheiten die eigene Vergangenheit zusammenstutzt und die tschechische Geschichte dafür unterschiebt; es ist sogar vorgekommen, daß man Geschichtsbücher für die deutschen Mittelschulen wörtlich aus tschechisch-nationalen Heimatkunden übersetzt, ohne ihre ausgesprochene, die Deutschen beleidigende und vergewaltigende Tendenz zu entfernen. Vielleicht das brutalste aller in dieser Richtung je vorgekommenen Beispiele sind, zumal in ihrer Verbindung, zwei Propagandaschriften, die an den Schulen der tschechoslowakischen Republik verbreitet werden und die sich beide mit der Person des Präsidenten Masaryk beschäftigen. Die eine nennt sich ein Märchen, gedichtet von F. Placek, und findet sich in einem von Wenzel Suk, Realschulprofessor, und Dr. Frantisek Simek, Gymnasialprofessor, herausgegebenen tschechischen Schulbuch für Musteraufsätze. Der Beginn dieses "Märchens" lautet:

      "Es war einmal ein großes Reich, in dem ein hundertköpfiger Drache herrschte. Dieser Drache hatte einen besonderen Namen. Man nannte ihn Germania. Er fraß nicht nur einzelne Leute, sondern er griff und würgte ganze Völker, die in der Nachbarschaft seines Reiches lebten. So unterjochte er schon viele und machte sie zu seinen Dienern.
      Es gelüstete ihn auch nach einem kleinen Ländchen, in welchem gute, friedfertige Leute wohnten, die dem Drachen noch niemals einen Schaden zugefügt hatten. In diesem armen, aber schönen Ländchen lebte ein armer herrschaftlicher Kutscher mit seinem Weibe. Sie wohnten in einer kleinen mit Stroh gedeckten Hütte und erzogen einen kleinen Sohn, welchen sie Tomas nannten. Der kleine Tomas wuchs heran, und als er 13 Jahre alt war, schickten sie ihn zur Prüfung in die Welt. Er ging nun auf die Wanderschaft. Er kam in eine große Stadt, die man Vindobona (Wien) hieß, und wollte dort ein Handwerk erlernen. Aber diese Stadt lag schon im Nachbarreiche, wo der häßliche Drache Germania herrschte. Dem kleinen Tomas gefiel es nicht unter den Dienern dieses Staates, die eine fremde unbekannte Sprache redeten und jeden fremden Staatsangehörigen quälten und plagten. Daher schnürte er sein Ränzchen, warf es auf den Rücken und wanderte heimwärts, über Berg und Tal, bis er wieder in sein Dörfchen zu Vater und Mutter kam. Als er angekommen war, sagte er: »Mutter, ich war in der Welt, und es gefiel mir dort nicht, denn dort herrscht der hundertköpfige Drache Germania und quält alle braven Leute. Wenn ich groß bin, töte ich ihn!«"

In diesem Stile wird nun weiter erzählt, wie Tomas sich durchs Leben schlug, wie er studierte, wie er eines Tages erfuhr, der Drache Germania habe Köpfe mit verschiedenen Namen, wie Lüge, Haß, Gewalt, Roheit, Knechtschaft, Unehrlichkeit usw. - Köpfe, die nur von Menschen besiegt werden konnten, die in ihren Herzen Liebe, Wahrheit, Friedfertigkeit, Freiheit, Ehrlichkeit als strahlende Göttin- [205] nen eingeschlossen hatten. Schließlich wurde der Drache Germania im Weltkrieg getötet, von tapferen Rittern, mit Hilfe jener strahlenden Göttinnen. Tomas hatte sie alle herangeholt und kehrte nach dem Siege in seine Heimat zurück, wo das abscheuliche Ungeheuer Germania seine Tatzen noch nicht ausgebreitet hatte. Jede Mutter zeigte ihn ihrem Kinde, Frauen und Greise weinten, den Männern schnürte Rührung die Brust zusammen, und auf der Stirn des Helden erglühte ein Stern: Ehrlichkeit und Wahrheit.

Dieses wilde und geschmacklose Hetzmärchen ist wie gesagt eine Stilübung, die an tschechischen Schulen als Muster benutzt und auswendig gelernt wird. Natürlich ist sie auch den deutschen Kindern als abschreckende Probe tschechischer Verhetzung und Unwahrhaftigkeit bekannt. Diesen deutschen Kindern wurde aber zum 75. Geburtstag Masaryks, 1925, eine Lebensbeschreibung Masaryks von schulwegen in die Hand gegeben, die in den höchsten Tönen des Lobes und der Begeisterung von seiner Persönlichkeit spricht. Es seien nur die folgenden Stellen daraus angeführt:

      "Alle sind wir hier frei. Und die Freiheit ist das erhabenste Geschenk, das ein gütiges Geschick den Völkern bereitet hat. Wenn das Volk sich selbst regiert, nur seinem Herzen und seinem Verstand gehorcht, wenn niemand sein Herr oder Bedrücker und niemand ihm untertan ist - dann ist das die höchste Gnade und das höchste Glück. Doch freilich nur dann, wenn alle gut, tapfer und gerecht sind und ihre Freiheit dazu benutzen, um durch freie Arbeit und brüderliche Liebe dem Vaterlande und ihren Mitbürgern zu dienen... Er (Masaryk) durchwanderte Europa, Asien und Amerika, scharte treue Kämpfer für Gerechtigkeit und Demokratie um sich, und indem er heldenhaft an ihre Spitze trat, überzeugte er die Staatsmänner und die öffentliche Meinung der Welt, daß in Europa der Friede so lange nicht einziehen werde, als in den beiden Gebieten an der Elbe, in Mähren und an der Donau nicht die Gerechtigkeit herrschen und alle Völker selbst ihre Geschicke leiten werden..
      Ja: Wahrheit, Recht, Gerechtigkeit sind auch die Erbauer unserer Republik. Sie waren es, die auch ihre Verfassung errichtet haben, die den Bürger aller Nationalitäten und Konfessionen, Männern wie Frauen, vor dem Angesicht der ganzen Welt die gleichen Rechte verbürgten...
      Liebe Kinder! Laßt Euch heute von Vater Masaryk, Eurem ersten Präsidenten, viel, recht viel erzählen. Sprecht selbst miteinander von ihm! Von seinem gewaltigen Willen. Von seinem großen Mut. Von seinem ruhmvollen Heldenwerk. Von seinem Edelmut. Von seiner Einfachheit. Von seiner Gerechtigkeit. Von seinen 75 Jahren voller Arbeit, Entbehrung, Weisheit, Bescheidenheit, Wahrheitsliebe und kühnem Mut."

Man kann sich denken, wie so etwas auf sudetendeutsche Kinder wirkt, die jedes einzelne Wort nur als eine gewollte Verhöhnung, als zugleich lächerlich und unwahr empfinden können. Ließ irgendwo ein deutscher Knabe oder ein deutsches Mädchen sich beikommen, seinen Unwillen zu äußern, die Broschüre wegzuwerfen oder zu zerreißen, so bedeutete das nicht nur für die Kinder die schärfsten Strafen, sondern für die ganze Schule auch die Gefahr sofortiger Schließung.

Leider bleibt es jedoch nicht bei der Zerrüttung des Geistes der Schule, die sich in gewissen Grenzen noch durch Familie und nationales Leben wettmachen ließe. [206] Die meisten Anstalten erreichen heute nicht einmal das äußere Lehrziel. Es gibt hunderte von Schulen, an denen man sich mit der Hälfte dessen begnügen muß, was man in Österreich für unerläßlich gehalten hat. Die sudetendeutsche Schule lebt also nicht nur in einer Zeit der äußeren Einbuße, sondern in einem ausgesprochenen Verfall des Unterrichts, dessen soziale Folgen sich heute noch gar nicht übersehen lassen. Den madjarischen Schulen geht es um nichts besser.


Die Beamtenpolitik

Wir haben nun die tschechischen Kampfziele und Methoden in der Hauptsache kennengelernt. Als ihre notwendige Ergänzung ergibt sich weiter ein bestimmtes, zur Herrschaft gebrachtes System der öffentlichen Verwaltung und Amtführung in der tschechoslowakischen Republik. Das tschechische Volk und daher auch die tschechische Regierung verlangen von jeder Amtshandlung, daß sie der Stärkung des tschechischen Einflusses und der Tschechisierung der nichttschechischen Teile des Gesamtstaates dient. Nachdem sich das Tschechentum ohne Verhandlung mit den Minderheiten, obwohl diese mehr als ein Drittel der Staatsbevölkerung ausmachen, als alleinherrschend und alleinberechtigt erklärt, nachdem es seine ganze Zukunft auf die Karte der politischen Unterdrückung gesetzt hat, bleibt ihm nichts anderes übrig. Die Tschechen haben es nicht nur gedacht, sondern auch wiederholt ausgesprochen, daß sie die rücksichtslose Tschechisierung so lange durchführen müssen, wie die politischen Machtverhältnisse in Mitteleuropa es ihnen gestatten, die dazu notwendige Gewalttätigkeit gegen die Deutschen auszuüben. In der Staatsverwaltung wurde das Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Abschnitten durchgeführt. Der erste umfaßte die Tschechisierung der zentralen Behörden. Dieses Ziel ist restlos erfüllt. Den zweiten Abschnitt bildet die Tschechisierung des gesamten Verwaltungsapparats in den deutschen und madjarischen Minderheitsgebieten. Sie wird, wenn keine besonderen Hindernisse eintreten, in wenigen Jahren vollzogen sein.

Es bleibt immerhin eine erstaunliche Leistung, daß die Tschechen imstande waren, den plötzlich auftauchenden ungeheueren Bedarf an tschechischen Beamten zu decken. Da die Ministerien und die leitenden Provinzposten sofort mit Tschechen besetzt und ganze Heere von Beamten - man redet von 40 000 - in die Slowakei geschafft wurden, kann man sich einen Begriff davon machen, wieviel Menschen auf einmal gebraucht wurden. Es beweist aber die Tatsache, daß man diese schätzungsweise 75 000 neuen Kräfte aufgebracht hat, in welchem Ausmaß die österreichischen Mittelschulen die Tschechen mit Intelligenz versorgt haben. Natürlicherweise riß eine so einzigartige Nachfrage Tausende von Abenteurern empor, die im Staatsdienst nichts als persönliche Bereicherung suchten. Prag und die Ministerien wimmeln von solchen fraglichen Existenzen, und die Slowakei hat sich in eine Art Goldsucherland für Glücksritter verwandelt, die den Diebstahl im großen betreiben und [207] dabei wenig zu wagen, alles zu gewinnen haben, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Die Tschechen haben es zustande gebracht, die an sich höchst gutmütigen Slowaken bis zu der bedingungslosen Forderung zu treiben, daß die tschechischen Beamten bis auf den letzten Mann aus der Slowakei weichen.

Bei den Ministerien in Prag handelt es sich um Neubildungen, für die von vornherein nur Tschechen in Betracht kamen. In der Provinz dagegen mußten bereits bestehende Behörden, an denen der Beamtenkörper von altersher aus Tschechen und Deutschen gemischt war, tschechisiert werden. Dazu erfolgte zunächst die Absetzung ungezählter nichttschechischer Beamter von den leitenden Posten. Beamte von Ruf in ihrem Fach wurden auf Schreiberposten versetzt und Amtsdirektoren und Bezirkshauptleute über Nacht pensioniert oder jungen und unerfahrenen, aber stramm tschechischen Kräften unterstellt. Dazu kommen rücksichtslose Versetzungen. Ein Nichttscheche wird aber grundsätzlich nur als Arbeiter verwendet und von der Kenntnis der inneren Vorgänge ferngehalten. Es gibt Fälle, in denen deutsche Beamte die ganze Konzeptarbeit leisten, in der sie unersetzlich sind. Für die Leistung der Unterschriften aber, die ein deutscher Beamter früher selbst auf die Akten setzte, sind jetzt besonders bezahlte tschechische Beamte von höherem Range da, die ohne ihre deutsche Arbeitskraft keinen Finger rühren könnten.

Scriptorium merkt an:
mehr zu diesen
Sprachprüfungen hier.
Für die deutschen Beamten, die im Dienste bleiben wollten, wurden allgemeine Sprachprüfungen angeordnet. Das Tschechische gehört wegen seiner Laute und seiner Biegung zu denjenigen Sprachen, die in jugendlichen Jahren erlernt sein wollen. Wenn aber ein hochverdienter und bejahrter Mann sich nach qualvollen Bemühungen, tschechisch zu erlernen, dazu außerstande sah, wenn er sich der Prüfung nicht unterzog oder ihr nicht entsprach, so wurde er entweder minderqualifiziert, in den Ruhestand versetzt oder einfach entlassen. Gegenüber dem Bewußtsein, ein lang geübtes Amt so gut zu versorgen wie ein anderer, trat die Sprachverfügung notwendig in das Licht der bloßen nationalen Schikane. Das Stück Brot, das der Staat dem Beamten deutscher Herkunft noch reichte, wurde bitter, weil die Angst vor neuen Verordnungen oder unvorhergesehenen Tücken es beständig vergällte. Dazu kam die wachsende Einsicht, daß alles Selbstbescheiden und Ducken doch nichts helfen wird, da es den Tschechen ums Ganze ging. Gerade zu Weihnachten 1924 trat das Gesetz über den Abbau der Staatsbeamten in Kraft. Es wurde selbstverständlich mit der Notwendigkeit von Sparmaßnahmen begründet und verfügte, daß im Jahre 1925 ein Zehntel der staatlichen Angestellten abzubauen und die Aufnahme neuer Kräfte bis auf weiteres zu sperren sei. Beide Maßnahmen richteten sich gegen die Minderheiten und in erster Linie gegen die Deutschen. Eine Zusage, daß der Beamtenabbau alle Nationalitäten gleichmäßig treffen soll, war vom Ministerium auf keine Weise zu erreichen. Natürlich verfielen dem Abbau zunächst, nach der formalen Bestimmung des Gesetzes, die "minderqualifizierten" Kräfte, namentlich also die Deutschen, die bei weniger als zehn Dienstjahren die einfache Entlassung erhielten, mit ein paar [208] Monatsgehältern als Abfindungssumme, bei mehr als zwanzig Dienstjahren die Versetzung in den Ruhestand mit Gebühren. Die tschechische Regierung ist Meister in der Hervorbringung "allgemeiner" Bestimmungen, die sich praktisch gegen ganz bestimmte Gruppen richten. So auch bei der "Minderqualifizierung". Sie legt auch Gewicht darauf, ihren Zwang zu erreichen, ohne vor dem Ausland eine schlechte Figur zu machen. Daher die Bestimmung im Abbaugesetz, daß nur diejenigen Beamten, die sich freiwillig für den Abbau melden, die volle Abfindungssumme erhalten; die übrigen jedoch nur 50%. Das Gesetz betraf sowohl die eigentlichen Staatsangestellten als auch die Lehrer. Ausgenommen vom Abbau wurden alle früheren tschechischen Legionäre. Nach dem Jahrbuch der tschechoslowakischen Republik für das Jahr 1925 gab es, die Lehrer ungerechnet, 342 000 Beamte und Staatsangestellte. Von diesen waren nur 17% oder rund 60 000 deutscher Herkunft, d. h. 6 - 7% weniger, als dem Bevölkerungsanteil entsprach; in der Hauptsache natürlich innerhalb des deutschen Sprachgebiets, wo die Bevölkerung deutsch als ihre Muttersprache hat und in der Mehrzahl das Tschechische ebensowenig kennt und versteht, wie es in Schlesien, Sachsen oder Bayern verstanden wird. Daß es sich um etwas anderes handelt, als um Ersparnisse, beweist z. B. der Wahlaufruf der tschechischen Nationalsozialisten vom November 1925:

      "Überall dort, wo sich die tschechischen Sozialisten eingewurzelt haben, sind die Spuren ihrer Arbeit ersichtlich. Nationale Verteidigung, Außenpolitik, Post, Eisenbahn, neben vielem anderem, sind heute die allertschechischsten Ressorts, wo es uns zu allererst gelangt, die an der Nation verübten Fehler gutzumachen. Wir sprachen nicht davon, um unsere Widersacher nicht aufmerksam zu machen. Die tschechoslowakischen Sozialisten haben dort, wo sie Einfluß hatten, alle Konsequenzen unserer Befreiung durchgeführt. Die Eisenbahn möge hier als Beispiel dienen. Sie ist heute das einzige (!) Fachbereich der Staatsverwaltung, das, in acht Direktionen dezentralisiert, überall die nationale Mehrheit schützt. Zehntausende tschechischer Beamter und Angestellter wurden im sogenannten deutschen Sprachgebiet angesiedelt, und die Staatsverwaltung errichtete neue Häuser für sie mit Tausenden von Wohnungen."

Selbstverständlich haben für diese tschechischen Beamten ebensoviele nicht tschechische Platz machen müssen. Tausende beschäftigungsloser oder halbversorgter Menschen müssen nun von den Minderheiten erhalten und samt ihren Familien mitgeschleppt werden, obwohl deren Wirtschaft an und für sich schon unter der schwersten Belastung arbeitet. Diesem nationalen Minus steht ein doppeltes Plus auf Seite der Tschechen gegenüber, die ihre Leute erstens versorgen und überdies aus diesem sozialen Vorteil den größten politischen Gewinn schlagen. Darüber verschieben sich alle Aussichten für das äußere Fortkommen. Die Zugehörigkeit zur "Staatsnation" entwickelt sich zu einem rentablen Geburtsvorrecht, das den jungen Tschechen für sein ganzes Leben sicherstellt, während die Angehörigen der Minderheiten mit dem lebenslangen Kampf auf Erwerb und Arbeitsplatz zu [209] rechnen haben und wie mit einem körperlichen Fehler behaftet zurückstehen, wo andere in Freuden genießen dürfen.

Bei den Postämtern im reindeutschen Gebiet sind bereits ein Drittel, ja, die Hälfte, an manchen Stellen sogar 80% der bisherigen deutschen Beamten entfernt, und etwa die Hälfte aller bisher deutsch verwalteten Postanstalten ist mit Tschechen besetzt. Auf den Eisenbahnen im deutschen Gebiet ist das Verhältnis noch ungünstiger. Gendarmerie, Staatspolizei und politischer Dienst sind schon lange tschechisiert. Auch im Finanzdienst werden die Deutschen nicht mehr lange vorhalten. Dann steht der Weg in die Gemeinden offen, bei denen der tschechische Legionär schon heute laut Entscheidung des obersten Gerichts den Vorrang vor jedem anderen Bewerber hat, auch im deutschen Gebiet. Hat erst jede deutsche Gemeinde auf diese Weise ihre, wenn auch noch so kleine und künstliche tschechische Minderheit, hat diese ihre politischen Vertreter in den Gemeinderäten, kontrollieren aufgedrungene tschechische Beamte in den Stadtämtern die übrige Beamtenschaft der Gemeinde, dann ist "der Ring der Minderheiten" durchbrochen, dann ist der Tscheche Herr, nicht nur im Hause, sondern in allen Wohnungen. Schon ist das neue Gesetz bereitet, das der Gemeindesteuer eine Höchstgrenze vorschreibt und die Steuergebarung der Selbstverwaltungskörper in völlige Abhängigkeit von der Staatsverwaltung bringt. Die Zeit ist nicht mehr ferne, in welcher jede Gemeinde in der Tschechoslowakei, dank der Strangulierung ihrer Vermögensverwaltung, zum Hilfsorgan eines rein bureaukratischen Staatsapparates herabsinken wird. Dann können die Minderheiten nicht einmal mit der Gemeinde als politische Zelle rechnen; dann geht es um das Letzte und Schwierigste im nationalen Kampfe, um den geistigen Widerstand von Mann zu Mann und die Erweckung idealer Kräfte in jedem einzelnen Volksgenossen.


Am rücksichtslosesten tschechisiert die Eisenbahn. Ihre Beamten sind überhaupt zugleich nationale Polizisten, die es als ihre Pflicht betrachten, in allem "die verkürzten Rechte des tschechischen Volkes wieder herzustellen und die Meute der verkappten Insurgenten zu bewachen". Der Bahnkassierer wacht darüber, daß er nicht fälschlich eine deutsch-tschechische Fahrkarte statt einer tschechischen ausgibt, der Portier, daß er den Zug nicht deutsch ausruft, der Schaffner, daß er den deutschen Fahrgast nicht deutsch anspricht, das Bahnamt, daß keine deutschen Aufschriften in den Zügen geduldet werden, der tschechische Vorsteher, daß die Beamten immer zuerst an ihre nationale Pflicht denken. Alle wachen sie über einander. Alles wird tschechisch gemacht. Man trete in eine Bahnhofswirtschaft und überzeuge sich von der Volkszugehörigkeit des Wirtes und seiner Angestellten. Von der Aufschrift auf den Aktenbündeln im Keller bis zu dem tschechisierten Stationsnamen am Dachfirst, von den Menschen im Haus und auf der Strecke bis zur Abwicklung des ganzen Dienstbetriebes soll es, und das im deutschen Gebiet, nur noch Tschechen geben. Der Tscheche muß auch hinein in jedes deutsche Örtchen, muß Wohnungen beschlag- [210] nahmen, Häuser enteignen, Wohnungen für die zugeschobenen tschechischen Angestellten bauen, tschechische Volkshäuser errichten, Schulen verlangen, Vereine gründen, Umzüge veranstalten, Festgäste auf Kosten des Staates hereinführen. Nach der offiziellen Lesart ist die Tschechoslowakei der freieste, demokratischste, fortgeschrittenste, reichste und glücklichste Staat in Europa, bewohnt von dem edelsten und gutmütigsten Volk der Erde. Die Vertreter dieses gutmütigsten und edelsten Volkes aber weinen in der Positur von Friedensboten über die Häuser, über die Äcker, über den Boden, die einstweilen noch nicht die ihren sind, und mit der Kraft der alten Propheten ermahnen und beschwören die Zeitungen ihr tschechisches Volk, "nicht abzulassen von dem, was unser war"
Olmütz, Sparkasse

[187b]
      Olmütz, Sparkasse.
(d. h. von der Gesamtheit des sudetendeutschen Volksbodens), seine Macht zu gebrauchen, den Erbfeind auszurotten bis zum letzten Mann, das ganze Land von allem Nichttschechischen zu läutern und jede Erinnerung daran auszulöschen. Es gibt nur eine deutsche Aufschrift, die öffentlich geduldet wird: "Sparkassa" an den kommunalen Geldeinlagestellen.

Sie alle wissen, worum es sich handelt. Das tschechische Postfräulein kann die deutschen Telephonnummern nicht erlernen, der tschechische Briefträger findet die Gasse nicht, in der er selber wohnt, falls der unkundige auswärtige Absender die alte deutsche Bezeichnung anwendet, Drahtnachrichten werden verstümmelt, Telephongespräche behorcht. Auch vor Gericht hat der Staatsanwalt vor allem auf die Interessen des Tschechentums zu achten. Durch die Nationalisierung und durch die von den Tschechen eingeführte Versetzbarkeit hat die Rechtsprechung in solchem Maße gelitten, daß in nationalen Dingen der Nichttscheche von vornherein damit rechnen muß, seine Sache zu verlieren. Tausende von Rekursen und Vorstellungen vor Gericht sind nicht imstande, die gesetzliche Ordnung in sprachlicher Beziehung herzustellen; denn die Machthaber wünschen, daß über den heutigen Stand der Sprachgesetzgebung hinaus "Tatsachen" geschaffen werden.


Das Hultschiner Ländchen

Wir haben den Kreis der auf Vernichtung des deutschen Volkstums und des deutschen nationalen Bewußtseins abzielenden tschechischen Maßnahmen nunmehr im großen und ganzen durchmessen und könnten dem Leser das Urteil überlassen, ob er sich durch das vorgeführte Material überzeugt geben will. Es gibt aber noch ein kleines Gebiet innerhalb der heutigen tschechoslowakischen Grenze, das besonders behandelt werden muß, weil es das einzige Stück Land ist, das - gegen den Willen seiner Bevölkerung - durch das Versailler Friedensdiktat vom Deutschen Reiche abgetrennt und der Tschechoslowakei übereignet worden ist. An ihm läßt sich noch einmal, wie an einem konzentrierten Musterbeispiel im kleinen, die ganze Gewaltsamkeit und innere Unwahrhaftigkeit der Politik zeigen, die das Tschechentum zu verfolgen für gut hält. Es handelt sich um das Hultschiner Ländchen.

[211] Das Hultschiner Ländchen ist ein Stück von Oberschlesien, gehört zum südlichen Teil des Kreises Ratibor und umfaßt rund 340 qkm mit beinahe 50 000 Einwohnern. Den wirtschaftlichen Mittelpunkt bildet das Städtchen Hultschin mit etwas über 3 000 Einwohnern. Die Landwirtschaft ist in besonders hoher Kultur, teils als Großgrundbesitz, der den Familien Lichnowsky und Rothschild gehörte, teils als Kleinbesitz mit Gemüsebau. Berühmt ist die Flachskultur auf dem Lichnowskyschen Besitz, die im Jahre 1918 gegen 130 000 Zentner Flachs hervorbrachte. Im Südosten, bei Petershofen, liegt Steinkohle von hoher Qualität. Im Jahre 1918 wurden gegen 700 000 Tonnen gefördert.

Die Bevölkerung des Hultschiner Ländchens ist von mährischem Stamme, dabei aber stark deutsch durchsiedelt. Die mährische Sprache, eine Mundart des Tschechischen, wird hauptsächlich im häuslichen Verkehr verwendet; Unterhaltungen, die über den Rahmen eines alltäglichen Gespräches hinausgehen, pflegten in deutscher Sprache geführt zu werden, da den Leuten die kulturellen Ausdrücke in ihrer Mundart nicht geläufig waren. Jedermann beherrschte das Deutsche und konnte sich gewandt darin ausdrücken. Politisch waren die Hultschiner stets Deutsche, begeistert für Volk und Heimat. Gerade in den Zeiten der Not und nach dem Zusammenbruch haben sie ihr Festhalten am Deutschtum durch reichliche Opferwilligkeit und Treue bewiesen. Eine tschechische Partei hat es unter ihnen niemals gegeben; kein Mensch dachte an die Möglichkeit, von Deutschland getrennt zu werden. Die Tschechen aber verlangten trotzdem in Versailles die Abtretung des Hultschiner Ländchens und setzten sie tatsächlich durch. Beim Bekanntwerden dieser in Artikel 83 des Friedensvertrages enthaltenen Bestimmung erhob die gesamte Bevölkerung Widerspruch, forderte das Verbleiben bei Deutschland und vor allen Dingen die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes. Nicht eine einzige Stimme erhob sich für die Trennung von Deutschland. Der Kreisausschuß Ratibor richtete mehrere Eingaben an den Obersten Rat. Fürst Lichnowsky, der frühere deutsche Botschafter in London, bat den englischen Minister Balfour telegraphisch, sich ganz entschieden für die Gewährung eines Plebiszits einzusetzen. Dr. Weigel führte viele Abordnungen der Bevölkerung nach Weimar, Berlin, Prag und Paris und erhob und begründete ständig die Forderung des Selbstbestimmungsrechts. Die Hultschiner Frauen wandten sich mit einer Eingabe an den Papst, den sie um sofortiges Eingreifen baten. Um der Öffentlichkeit des In- und Auslandes den Beweis für die treue Anhänglichkeit zum deutschen Vaterlande zu geben, veranstalteten die Hultschiner selbst eine Volksabstimmung, bei der sich 93,7% der Abstimmungsberechtigten für das Verbleiben beim deutschen Reiche erklärten. Die Hultschiner haben ständig gegen das begangene Unrecht Rechtsverwahrung eingelegt und bestehen auch heute noch auf der Forderung des Selbstbestimmungsrechts.

Nach der Abtrennung hätte man erwarten dürfen, daß die Tschechoslowakei nach Artikel 86 des Friedensvertrags den zwischen den Ententehauptmächten und der [212] Tschechoslowakei geschlossenen Minoritätenvertrag vom 10. September 1919 zur Anwendung bringen und das okkupierte Gebiet nach den Grundsätzen der Freiheit und Gerechtigkeit verwaltet werde. Schon wenige Wochen nach der Besetzung brachte die tschechische Bezirkshauptmannschaft in Hultschin durch ihre willkürlichen Verwaltungsmaßnahmen die ganze Bevölkerung in große Erregung. Das Hultschiner Ländchen wurde in den Ausnahmezustand versetzt. Alle bürgerlichen Rechte wurden unterbunden. Die Versammlungsfreiheit wurde aufgehoben. Den deutschen Parteien wurde eine Zeitlang alle Versammlungen verboten. Obwohl viele Gemeindeabordnungen den tschechischen Landespräsidenten in Troppau gebeten hatten, die deutschen Schulen mit Rücksicht auf das wirtschaftliche Fortkommen der Bevölkerung in dem bisherigen Umfange bestehen zu lassen und die einheimischen Lehrer beizubehalten, wurde gegen den Wunsch der Eltern der tschechische Unterricht überall mit Gewalt eingeführt. Spontan ausgebrochene Schulstreiks waren die natürliche Folge. Ohne Befragung der Bevölkerung wurden sämtliche Gemeindevertretungen aufgelöst und Verwaltungskommissionen eingesetzt. Neben den Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung schuf die überstürzte Einführung der gesamten tschechoslowakischen Gesetzgebung auf dem Gebiete des Zivil- und Strafrechts eine ungeheuerliche Rechtsunsicherheit und Verwirrung. Paß- und Steuervorschriften erbitterten die Bevölkerung. Das gesamte wirtschaftliche Leben kam zum Stillstand und lag eine Zeitlang völlig darnieder. Es war zunächst für die Hultschiner eine Unmöglichkeit, sich in wirtschaftlicher Hinsicht neu einzurichten. Die tschechischen Behörden haben sich bis jetzt nicht im geringsten darum gekümmert, den Hultschiner Landwirten, die ihre Produkte ausschließlich in die oberschlesischen Industrien sandten, neue Absatzmärkte zu erschließen. Die Steuerschraube wurde in empfindlicher Weise angezogen. Die Eintragung von Zwangshypotheken war keine Seltenheit. Auch heute noch zahlen die Bauern nur Steuervorschüsse, die in ganz willkürlicher Weise festgesetzt sind. Kein Landwirt hat bis jetzt einen endgültigen Steuerbescheid erhalten.Wer sich nur im geringsten für die Erhaltung der deutschen Kulturgüter einsetzte, erlitt wirtschaftlich schweren Schaden. Die Einbringung von Steuerrekursen wurde den Landwirten nach Beseitigung der deutschen Amtssprache fast unmöglich gemacht. Auch die Bodenreform wurde in den Dienst der Tschechisierungsbestrebungen gestellt. Grund und Boden wurde nur den Leuten gegeben, die ausdrücklich ihre tschechische Gesinnung durch Beitritt zu einem tschechischen Verbande kundgaben. Die Spar- und Darlehnskassen, die Ein- und Verkaufsgenossenschaften fanden infolge der überstürzten Abtretung nicht mehr die notwendige Zeit, das in Provinzialkassen angelegte Geld rechtzeitig abzuheben und in der Währung des neuen Staates anzulegen. Die Folgen waren empfindlicher Geldmangel und große Geldverluste bei den Schwankungen am Devisenmarkt.

In ganz auffallender Weise hat sich inzwischen die Lage der Arbeiterschaft verschlechtert. Besonders schwer geschädigt wurden die nach Tausenden zählenden Berg- [213] und Bauarbeiter, die im oberschlesischen Industriegebiet arbeiteten. Durch den alle Wochen geänderten Paßzwang, der mit Unkosten und schwersten Zeitverlusten verbunden war, gerieten die Arbeiter in große Erregung, die noch dadurch gesteigert wurde, daß man ihnen die deutschen Zeitungen nahm. Noch heute arbeiten hunderte von Hultschinern im Hindenburger und Beuthener Revier und liefern dafür den Beweis, daß die wirtschaftlichen und sozial-kulturellen Verhältnisse des Ländchens unmittelbar mit Oberschlesien verknüpft sind, und daß der tschechische Arbeitsmarkt gar nicht imstande ist, die Hultschiner Arbeiter aufzunehmen. Ganz empfindlich wurde durch die Abtrennung der Hausiererhandel geschädigt. Die politischen Grenzen mit ihren Verkehrshindernissen und Hemmungen legten sich zwischen den Wohnsitz der Hausierer und das Einkaufs- und Absatzgebiet. Heute kann man von einem frisch pulsierenden Wirtschaftsleben im Hultschiner Ländchen im Vergleich zum Friedensstande überhaupt nicht sprechen.

In geradezu sinnloser Weise ist ein überaus wertvolles Stück deutschen Bodens aus dem lebendigen Organismus des oberschlesischen Wirtschaftskörpers herausgerissen worden. Oberschlesien bzw. Deutschland ist durch die unberechtigte Losreißung des Hultschiner Ländchens sehr schwer geschädigt worden. Die Tschechoslowakei hat nur einen sehr geringen wirtschaftlichen Zuwachs zu verzeichnen. Vor allem aber ist die Hultschiner Bevölkerung als leidtragender Teil der wirtschaftlichen Verelendung preisgegeben. Der wirtschaftliche Niedergang des Hultschiner Ländchens ist vor allen Dingen darauf zurückzuführen, daß die tschechische Landesregierung in Troppau und die Bezirkshauptmannschaft in Hultschin das geistige Streben und wirtschaftliche Fortkommen der Bevölkerung mit den erdenklichsten Methoden nationaler Unduldsamkeit zu erdrosseln bemüht sind. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die Hultschiner nur in Verbindung mit dem deutschen Kulturkreise so hervorragende wirtschaftliche und kulturelle Leistungen hervorbringen konnten. Die bisherige tschechische Verwaltungspraxis geht dahin, jede geistige Regung der Hultschiner zu unterdrücken und die Tschechisierung ohne Rücksicht auf Wirtschaft und Kultur durchzuführen. Daß die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sich zur deutschen Nationalität bekennt, zeigte sich bei der Mitte Februar 1921 durch die tschechische Regierung angeordnete Volkszählung. Tausende von Personen wurden zur nachträglichen Änderung ihrer Angaben bezüglich der Volkszugehörigkeit gezwungen. Wer sich weigerte, die als deutsch angegebene Nationalität in die tschechische umzuändern, wurde schwer bestraft. Die Gemeinde Deutsch-Krawarn zahlte allein 36 000 Kronen Strafe. Durch Streichung in den Listen wurde das deutsche Element auf 19,8% herabgedrückt, um auf diese Weise dem Hultschiner Ländchen den Minderheitenschutz zu entziehen und die deutsche Sprache auszurotten. In unzähligen Interpellationen haben im Laufe der 5 Jahre die sudetendeutschen Abgeordneten aller deutschen Parteien im Prager Parlament diese unerhörte und beispiellose Vergewaltigung der freien Meinung und Entschließung [214] und die zahlreichen Gewaltakte gebrandmarkt. Bis heute haben die Hultschiner nicht das Recht erhalten, Abgeordnete und Senatoren für das tschechische Parlament zu wählen, so daß die Bevölkerung gar nicht in der Lage ist, ihre Rechte und Interessen durch eigene Abgeordnete verteidigen zu lassen. Unvergeßlich ist in der Geschichte des Hultschiner Volkes der 16. September 1923, an dem in allen großen Gemeinden die deutschen Parteien bei den Gemeindewahlen als Sieger aus dem Wahlkampfe hervorgingen. Auch bei den Nachwahlen, die auf Grund des tschechischen Einspruches stattfinden mußten, wurde ein deutscher Sieg errungen. Der Völkerbund ist bereits mehrmals auf die durch die Tschechoslowakei begangene Verletzung der Minderheitenrechte aufmerksam gemacht worden. Der einfachste Mann in der Hultschiner Bevölkerung ist von der Überzeugung durchdrungen, daß es sich gerade in der Hultschiner Frage um eine außerordentliche Verletzung aller Rechtsgrundsätze handelt. Die Hultschiner haben den Beweis erbracht, daß sie den unbeugsamen Willen zur nationalen Selbstbehauptung besitzen. Aufrecht und opferfreudig kämpfen und leiden sie weiter für eine gerechte Revision des Versailler Friedensvertrages, die ihnen die Selbstbestimmung und damit die Freiheit in wirtschaftlicher und nationaler Beziehung bringen wird.


Es bleibt beim "Unversöhnlich"!

Wie sehr es sich bei den Tschechen aller Richtungen um die Auflösung des Volkstums der Minderheiten handelt und wie ihnen deren Einverleibung in das Staatsgebiet noch lange nicht genügt, möchten wir zum Schlusse mit drei Äußerungen aus tschechischem Munde belegen, die alle Hoffnungen auf eine friedliche Lösung der Nationalitätenfrage zunichte machen.

Die erste entstammt dem Jahresbericht der "Národní jednota pro západní a jižní Moravu" (dem Schutzverein für das westliche und südliche Mähren), den der Hauptsekretär dieses Vereins, Dr. Ladislaus Pallier, auf der 39. Hauptversammlung im deutschen Auspitz erstattet hat, das an der Spitze der Tschechisierungsliste für das deutsche Südmähren steht. In dem Berichte heißt es:

      "Durch die Oktoberrevolution haben wir vorläufig nur den halben Kampf gewonnen. Wir müssen daran arbeiten, die Wirtschaft zu beherrschen. Unser Befreiungswerk ist noch nicht vollendet. Die Grenzstreifen müssen national so gestärkt werden, daß sie in jedem Fall ein sicheres tschechisches Gebiet darstellen. Sie müssen vom tschechischen Element bewacht und national durchmischt werden. Es ist nicht nötig, zu befürchten, daß in diesem oder jenem unserer Unternehmen etwas von Unterdrückung wäre. Jeder Staat hat doch sein Recht, mit legalen Mitteln seine Grundlagen zu festigen, besonders aber die Grenzen und Verbindungen des Landes. Es ist eine höchst gerechte Forderung, wenn wir für das gemischte deutsche Gebiet nur tschechische Beamte und Angestellte verlangen. Es ist doch so die Garantie gegeben, daß dadurch [215] die Interessen des Staates jederzeit gewahrt werden. Aber ebenso gerecht ist die Forderung, daß diesen Beamten und Angestellten Wohnungen gesichert werden und daß der tschechische Mensch im deutschen Gebiet wirtschaftlich gestärkt und vom deutschen Mitbürger unabhängig gemacht wird, indem er von den Großgrundbesitzen Boden erhält. Das sind die Hauptpunkte, die in die stete Forderung ausklingen, daß die Regierung immer und überall den tschechischen Charakter unserer Republik wahrt, daß sie eifersüchtig darüber wacht, daß selbst die geringsten Rechte der tschechischen Grenzhüter bis ins kleinste gewahrt und kein Opfer zur Unterstützung gescheut wird. Es geht nicht um heute und morgen; es geht um die Zukunft unseres jungen Staates".

Anmerkungsweise sei beigefügt, daß dieser Tschechisierungsverein vom Präsidenten Masaryk im Jahre 1924 laut Ausweis mit 18 000 Kr. unterstützt wurde.

Die zweite Äußerung stammt aus dem Munde des tschechischen Abgeordnete Fr. Sis, der im November 1925 in einer Wählerversammlung die Meinung der tschechischen Sozialdemokraten über die Nationalitätenfrage mit folgenden Worten umschrieb:

      "Erst wenn die Deutschen diesen Staat anerkennen, und zwar als tschechoslowakischen Nationalstaat, in dem sie nur das Recht von Minderheiten haben (vergleiche dazu den Schlußsatz!), erst wenn sie alle Konsequenzen der Administrative und der Sprache, welche daraus erfließen, anerkennen, insbesondere, daß wir ein Nationalstaat sind, der nach den Friedensverträgen fertiggestellt ist, damit wir unsere volle nationale, wirtschaftliche und kulturelle Freiheit hätten, erst wenn die Deutschen in der Tschechoslowakei nichts anderes wollen, als was sie in anderen Staaten haben, wo sie als Minderheiten leben, erst wenn sie einfach erklären, daß sie bereit sind, für den nationalen tschechischen Charakter dieses Staates zu arbeiten, dann können wir sie überall und zu jeder Arbeit nehmen."

Schärfer als dieser programmäßig "internationale Politiker" hat niemand die allgemeine Überzeugung des tschechischen Volkes zum Ausdruck gebracht.

Es bleibt dabei eine der merkwürdigsten psychologischen Tatsachen, daß es so gut wie niemandem unter den tschechischen Führern auffällt, daß gerade in diesem blinden und unbilligen Festhalten an den Vorteilen einer augenblicklichen europäischen Konjunktur der Keim zum sicheren Untergang des tschechoslowakischen Staates liegen könnte. Auch der Außenminister Benesch (und damit beziehen wir uns auf die dritte Äußerung) begnügte sich in seiner Rede im Außenausschuß vom 31. Oktober 1925 mit einer bloßen Drohung gegen die Minderheiten:

      "Es ist nötig, daß auch bei uns im Innern von allen Klassen und Nationen, besonders aber von den Deutschen, aus dem Friedensvertrag von Locarno die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Ich zweifle nicht, daß die neue internationale Konsolidierung allen, die noch Illusionen gehegt haben, diese Illusionen [216] nehmen werden. Ich glaube, daß ich nicht lange auseinander zu setzen brauche, was das bedeutet!"

Aber Herr Benesch, Minister der tschechoslowakischen Republik, irrt, wenn er die Illusionen nicht unter die realsten Mächte einreiht, mit denen sich seine Politik zu beschäftigen hat. Er sorgt sich als ein ehrlicher Freund seines Volkes; aber er erkauft dessen augenblicklichen Vorteil um den unausrottbaren Haß seiner vergewaltigten Nachbarn. Der kluge Mann glaubt, ihm inmitten wogender Wellen eine sichere Insel bauen zu können, doch ohne daran zu denken, daß nur die freundliche Gesinnung der Nachbarvölker die Wohlfahrt des seinigen gewährleisten kann.

Es ist ein Charakterzug der Tschechen, daß sie, wie ihre Geschichte zeigt, noch jedesmal, wenn sie die politische Macht im Lande besaßen, ihre Kraft überspannt haben. Die Tschechen haben ihren Staat auf Gewalt gebaut und die Minderheiten hineingepreßt. Sie bemühen sich, ihnen ihr Volkstum zu nehmen. Sie entziehen ihnen die Lebenslust, indem sie sie kulturell unterdrücken. Sie zertrümmern ihren Volkszusammenhang; sie nehmen ihnen den Boden; sie rauben ihnen ihre Heimat. Sie haben eine maßlose Erbitterung gesät, die den politischen Ausgleich verhindern wird, wenn die Reihe, ihn zu suchen, an das tschechische Volk kommt. Sie haben sich selber Lügen gestraft, selber gegen ihre jahrzehntelangen Beschwerden Zeugnis gegeben. Sie haben nicht das Recht, sondern die Macht gesucht. Ihre bitteren Klagen haben nicht aus der Sehnsucht gestammt, sich selber zu leben; sie haben die Gier zur Mutter gehabt. Sie haben endlich die Macht erlangt, aber darüber die sittliche Berechtigung, sie zu verwenden, verloren.

Damit sind die Tschechen in einen neuen Abschnitt ihrer Geschichte getreten. Der moralische Ansporn, den sie unter Österreich besaßen, hat seine Kraft verloren. Schon meldet sich auf allen Linien der geistige und sittliche Verfall. Die Tschechen besitzen weder einen Dichter, der die Zeit ihrer Macht besingen könnte, noch einen bildenden Künstler, Musiker oder Denker und Mahner, der ihnen den Weg weisen würde. Nicht das innerlich Kulturmächtige, sondern nur das Zivilisatorische, die Organisation, der Apparat, die Mache steht in Blüte. Schon klagen die Alten über die nationale Lässigkeit und Gleichgültigkeit der Jugend, während der "Feind" sich besinnt, sich zusammenzuschließen anfängt, sein Sinnen und Trachten auf die Freiheit richtet, an seiner Einigkeit arbeitet. Die Rollen sind vertauscht; das Spiel kann wieder von neuem beginnen!

Wer vermag zu sagen, wie lange es dauern wird? Ob Jahrzehnte oder vielleicht Jahrhunderte? Unenträtselbar liegt die Geschichte der Völker im Schoße der Zukunft. Nur das Eine ist gewiß, daß das schwächste Recht das stärkste Unrecht zerfrißt. Auch das gewaltigste Gebirge sinkt vor Wind und Welle in Schutt und Grieß zusammen.

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1Wir sagen auch im folgenden meist deutsch, meinen aber alle Minderheiten. ...zurück...


50 Jahre Vertreibung. Der Völkermord an den Deutschen. Ostdeutschland - Sudetenland: Rückgabe statt Verzicht

Benesch und der Völkermord an den Sudetendeutschen. Zeitzeugen klagen an

Bilder aus dem Sudetenland

Bilder aus Schlesien

Der "Brünner Todesmarsch" 1945. Die Vertreibung und Mißhandlung der Deutschen aus Brünn. Nemci ven! Die Deutschen raus! Eine Dokumentation

Es begann in Prag: Die Wurzeln der Vertreibung

Europa in Trümmern

Die große Flucht. Es begann an der Weichsel - Das Ende an der Elbe

Das große Ringen. Der Kampf der Sudetendeutschen unter Konrad Henlein

Kein Schlußstrich. Die Sudetendeutschen und die Tschechen in Geschichte und Gegenwart

Schreie aus der Hölle ungehört Das totgeschwiegene Drama der Sudetendeutschen

Das Versailler Diktat.
Vorgeschichte, Vollständiger Vertragstext, Gegenvorschläge der deutschen Regierung

Weg mit den Benesch-Dekreten! Das ungesühnte Jahrhundert-Verbrechen

Wir suchten die Freiheit. Schicksalsweg der Sudetendeutschen


200 000 Sudetendeutsche zuviel! Der tschechische Vernichtungskampf gegen 3,5 Millionen Sudetendeutsche und seine volkspolitischen Auswirkungen.

Das andere Lidice: Die Tragödie der Sudetendeutschen

Das Buch der deutschen Heimat, besonders die Kapitel "Sudeten" und "Oberschlesien."

Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen

Das Grenzlanddeutschtum: Das Sudetendeutschtum

Zehn Jahre Versailles, besonders Bd. 3, die Kapitel "Gegnerische Gebietsforderungen und ihre Vorgeschichte: Die Tschechen" und "Gebietsverlust durch erzwungene Abtretung oder Verselbständigung: Hultschin."

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Deutschtum in Not!
Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches.
Paul Rohrbach