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Bd. 3: Die grenz- und volkspolitischen Folgen
des Friedensschlusses

IV. Gebietsverlust durch erzwungene Abtretung
oder Verselbständigung
  (Teil 4)

4) Hultschin

Dr. Reinhold Weigel
Regierungsdirektor, Oppeln

Scriptorium merkt an:
Ein Buch zu den Gebiets- und Bevölkerungsverlusten des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918 finden Sie hier!
Das Hultschiner Ländchen im südlichen Teile des Kreises Ratibor ist nach Artikel 83 des Versailler Friedensdiktates ohne jede Volksabstimmung der Tschechoslowakei zugesprochen und am 4. Februar 1920 von der Tschechoslowakei in Besitz genommen worden. Die Grenze ist in dem Friedensvertrage derart bestimmt, daß von einem Punkte der Kreisgrenze etwa 2 km südöstlich von Katscher eine westlich von Kranowitz verlaufende Linie nach einem Punkte an der Oder hart südlich an der Eisenbahnlinie Ratibor-Oderberg führt. Das abgetretene Gebiet ist 333 qkm groß und zählt in 38 Gemeinden 50 513 Einwohner. Den Mittelpunkt des Ländchens bildet die Stadt Hultschin mit 4357 Einwohnern. In wirtschaftlicher Hinsicht kann man das Hultschiner Ländchen als ein Agrarland mit starkem industriellem Einschlag bezeichnen. Von ausschlaggebender Bedeutung für das ganze Gebiet sind die Steinkohlengruben in Petershofen mit einer Belegschaft von 2744 Mann. Die Förderung betrug im Jahre 1918 696 300 Tonnen. In besonders hoher Kultur befindet sich die Viehwirtschaft des Hultschiner Ländchens. Die Großgrundbesitzer, vor allem die Lichnowskysche Herrschaft Kuchelna und die beiden Rothschildschen Herrschaften Beneschau und Schillersdorf, gingen führend in der Feldbestellung, Viehhaltung und musterhaften Wirtschaftsführung voran. Die Flachsfabrik in Kuchelna, eine der größten in Europa, verarbeitete jährlich 128 000 Zentner Flachs. Durch die Abtretung wurde die deutsche Leinenindustrie besonders schwer geschädigt. Auffallend groß ist im Hultschiner Ländchen der Waldbestand mit 5200 Hektar Waldfläche in großen zusammenhängenden Forsten, die einen entsprechenden Holzertrag lieferten. Durch die Abschnürung der Hultschiner Wälder von ihrem natürlichen Absatzgebiet wurde die oberschlesische Industrie in empfindlicher Weise geschädigt. Eine Eigentümlichkeit sind die Maurer- und Hausiererdörfer Deutsch-Krawarn, Kauthen, Bolatitz, Schepankowitz, deren Einwohner während des Sommers nach Berlin, Hamburg, Dresden und den westlichen Großstädten auf Maurerarbeit gingen oder als Hausierer in ganz Deutschland und Teilen Österreichs herumzogen. [306] Hinsichtlich der beruflichen Gliederung sind etwa zwei Drittel der Bevölkerung mit ihren Angehörigen in der Land- und Forstwirtschaft tätig, während ein Drittel im Bergbau und in der Industrie beschäftigt ist. Die glückliche Verbindung von Industrie und Landwirtschaft förderte in auffallender Weise das soziale Wohl der Bevölkerung.

Die Hultschiner sind ein biederes, aufgewecktes, gemütreiches und wanderlustiges Volk. Geistige Regsamkeit, Fleiß, Einfachheit, Sparsamkeit und besonders Heimatliebe kennzeichnen den Volkscharakter. Als Haussprache sprechen die Hultschiner die mährische Mundart. Tschechische Literatur war im Hultschiner Ländchen niemals vorhanden. Den Hultschinern war es unbequem, Unterhaltungen, die über den Rahmen eines alltäglichen Gespräches hinausgehen, mährisch zu führen. Die Leute selbst benutzten bei ihren geschäftlichen Rücksprachen mit Vorliebe die deutsche Sprache, weil sie sich damit leichter verständlich machen konnten. Dies hatte dazu geführt, daß nicht nur die jüngere, sondern auch die Bevölkerung mittleren Alters die deutsche Sprache vollständig beherrschte, leicht und gern anwandte und sich mehr und mehr darauf beschränkte, das Mährische nur im häuslichen Verkehr zu verwenden. Irgendeine Hinneigung zur tschechischen Bevölkerung jenseits der österreichischen Grenze bestand vor dem Kriege nicht. Zu keiner Zeit bestand im Hultschiner Ländchen eine tschechische Partei, die etwa den Anschluß an die Tschechoslowakei erstrebt hätte. Mit der deutschen Sprache und Kultur war im Hultschiner Ländchen auch deutsches Fühlen und Denken bei der Bevölkerung in ungeahnt starker Weise eingezogen. Tradition, Geschichte und Erinnerungen sind untrennbar mit dem Deutschen Reiche verknüpft. Seine ganze Entwicklung in geistiger und wirtschaftlicher Hinsicht verdankt das Hultschiner Ländchen ausschließlich deutscher Führung und deutscher Arbeit.

Darum ging ein einziger Schrei ehrlicher Entrüstung und Empörung durch die Bevölkerung des schönen Oppalandes, als die Abtretung des Hultschiner Ländchens Anfang des Jahres 1919 bekannt wurde. Mit Zähigkeit und Ausdauer führten die Hultschiner bis zur Abtretung des Ländchens den Kampf um das Selbstbestimmungsrecht. In der Stadt Hultschin und in allen Dörfern fanden Protestkundgebungen allergrößten Umfanges statt, die unmittelbar aus dem Volke heraus und ohne jede amtliche Beeinflussung entstanden. Die Hultschiner legten in der Öffentlichkeit des In- und Auslandes Verwahrung dagegen ein, daß sie wie eine Ware verschachert werden sollten. Sie waren entrüstet über das schwere Unrecht, das ihnen durch die Vorenthaltung des vom Präsidenten Wilson verkündeten und gewährleisteten Selbstbestimmungsrechtes zugefügt werden sollte. Sie wiesen ständig mit allem Nachdruck darauf hin, daß ihnen völlig unbegründet das Recht abgesprochen würde, durch eine freie [307] Abstimmung über ihre zukünftige Staatszugehörigkeit selbst zu bestimmen. Der Verfasser veranstaltete eine freiwillige Volksabstimmung, bei der 93,7% der Bevölkerung sich innerhalb zwei Tagen für das Verbleiben beim Deutschen Reich erklärte und gegen die Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes und die Zurücksetzung gegenüber der übrigen Bevölkerung Oberschlesiens Einspruch erhob. Fürst Lichnowsky, der frühere deutsche Botschafter in London, bat den englischen Staatssekretär des Äußeren Balfour in einem dringenden Telegramm, den Hultschinern das Selbstbestimmungsrecht zu erwirken. Der Kreisausschuß Ratibor wandte sich am 9. Juli 1919 mit mehreren Denkschriften an die alliierten Mächte. Die Hultschiner Frauen sandten einen Protest an die Frauen der ganzen Welt und baten den Papst um Unterstützung in der Erlangung des Selbstbestimmungsrechtes. Die Belegschaft der Kohlengruben von Petershofen versicherte mehr als einmal in Massenversammlungen ihre Treue zum Deutschen Reiche. Der Verfasser führte weiterhin zahlreiche Deputationen, deren Teilnehmer sich aus allen Schichten der Bevölkerung zusammensetzten, zum amerikanischen Geschäftsführer Dyer, zum Vorsitzenden der Interalliierten Kommission in Berlin General Dupont, zum Leiter der für Oberschlesien bestimmten Militärkommission Oberst Tidbury, nach Prag zum Präsidenten Masaryk, zum damaligen Ministerpräsidenten Tusar und Minister des Äußeren Dr. Benesch, klärte alle maßgebenden Stellen über die wirtschaftlichen, sozialen und nationalpolitischen Verhältnisse im Hultschiner Ländchen auf und begründete eingehend die Forderung des Selbstbestimmungsrechtes. Schließlich suchte der Verfasser noch Anfang 1920 in Paris durch aufklärende Informationen die entscheidenden Verhandlungen zu beeinflussen. Immer und immer wieder muß festgestellt werden, daß sich die treudeutschen Hultschiner niemals mit dieser ungewollten Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes einverstanden erklärt, sondern ständig schwere Anklagen gegen die interalliierten Staatsmänner erhoben haben, die in äußerst leichtfertiger Weise die Hultschiner Frage ohne Kenntnis der eigenartigen nationalpolitischen Verhältnisse entschieden haben. Gerade in der Hultschiner Frage handelt es sich um eine außergewöhnliche Verletzung aller völkerrechtlichen Grundsätze.

Einen geradezu erbitterten Kampf um das Verbleiben bei Deutschland mußten die drei Dörfer Haatsch, Owschütz und Sandau führen. Nach Artikel 83 des Friedensvertrages sollte eine aus sieben Mitgliedern bestehende Kommission, und zwar fünf Mitglieder der Alliierten und Assoziierten Mächte, ein Pole und ein Tschechoslowake, 14 Tage nach Inkrafttreten des Friedensvertrages an Ort und Stelle die Grenze zwischen Polen und der Tschechoslowakei festlegen. Die im Vertrage bestimmte Grenzfestsetzung zwischen Polen und der [308] Tschechoslowakei und die Ernennung des polnischen Mitgliedes der Grenzkommission ist ein sehr anfechtbarer Punkt des Friedensvertrages. Trotz der erdenklichsten nationalen Willenskundgebungen wurden die Dörfer Haatsch am 19. Dezember 1922 und Sandau am 14. März 1923 durch die neugebildete Grenzregulierungskommission, an deren Verhandlungen dann ein deutscher Delegierter beteiligt war, der Tschechoslowakei zugesprochen. Auch diese Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes muß wieder gutgemacht werden.

Die Hultschiner haben ständig Rechtsverwahrung gegen das begangene Unrecht eingelegt und die Forderung nach nachträglicher Gewährung des Selbstbestimmungsrechtes erhoben. Nach der Abtrennung hofften die Hultschiner auf Grund der zahlreichen Versprechungen und Kundgebungen der tschechischen Regierungsorgane, die Tschechoslowakei werde den mit den Ententehauptmächten geschlossenen Minoritätenvertrag vom 10. September 1919 zur Anwendung bringen und das okkupierte Gebiet nach den Grundsätzen der Freiheit und Gerechtigkeit verwalten. Die Hoffnungen auf die gemachten Versprechungen wurden arg enttäuscht. Die von den tschechischen Verwaltungsorganen in schärfster Form betriebene "Rücknationalisierung" verursachte in der ersten Zeit große Erregung in der gesamten Bevölkerung, die bis zum heutigen Tage ihre treudeutsche Gesinnung nie verleugnet hat. In wirtschaftlicher Hinsicht wirkte die Abtrennung geradezu verhängnisvoll. Die tschechoslowakischen Behörden kümmerten sich nicht darum, den Hultschiner Landwirten, die ihre Produkte ausschließlich in die oberschlesischen Industriegemeinden gesandt hatten, neue Absatzmärkte zu erschließen. Die Steuerschraube wurde in empfindlicher Weise angezogen. Die Einbringung von Steuerrekursen wurde den Landwirten nach Beseitigung der deutschen Amtssprache fast unmöglich gemacht.

Auch die Bodenzuteilungsreform wurde in den Dienst der Tschechisierungsbestrebungen gestellt. Der Großgrundbesitz wurde durch die politische Grenzziehung zerrissen. Besonders geschädigt wurden die Berg- und Bauarbeiter, die bisher im oberschlesischen Industriegebiet gearbeitet hatten und nun durch die Abtretung des Ländchens ihrer Arbeitsstelle verlustig gingen. Der Handel verlor seine Beziehungen zu deutschen Firmen und fand nicht schnell genug neue Absatz- und Bezugsgebiete. Die Spar- und Darlehnskassen fanden infolge der überstürzten Abtretung nicht mehr die Zeit, das in den Provinzialkassen angelegte Geld rechtzeitig abzuheben und in der Währung des neuen Staates anzulegen. Heute kann man von einem frisch pulsierenden Wirtschaftsleben im Vergleich zum Friedensstande nicht sprechen. Während Deutschland durch das unberechtigte Herausreißen eines überaus wertvollen Stückes deutschen Bo- [309] dens aus dem lebendigen Organismus des oberschlesischen Wirtschaftskörpers schwer geschädigt worden ist, hat die Tschechoslowakei, die das Hultschiner Ländchen für die Volksernährung in keiner Weise braucht, nur einen geringen wirtschaftlichen Zuwachs zu verzeichnen.

Vor allem aber ist die Hultschiner Bevölkerung als leidtragender Teil der wirtschaftlichen Verelendung preisgegeben. Das gesamte Wirtschaftsleben wurde nach der Abtretung politisiert. Wer sich nur in der geringsten Weise für die Erhaltung der deutschen Kulturgüter einsetzte, erlitt wirtschaftlich schweren Schaden. Die Hultschiner haben bis jetzt einen geradezu bewunderungswürdigen Kampf um die politischen und kulturellen Rechte geführt. Bis in die letzte Zeit hinein hat die Tschechoslowakei den Hultschinern alle staatsbürgerlichen Rechte vorenthalten und den im Jahre 1920 über den Bezirk Hultschin verhängten politischen Ausnahmezustand auch heute noch nicht aufgehoben. Sämtliche selbstgewählten Gemeindevertretungen wurden ohne jegliche Befragung der Bevölkerung aufgelöst. Neben den Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung schuf die überstürzte Einführung der gesamten tschechoslowakischen Gesetzgebung auf dem Gebiete des Zivil- und Strafrechts eine ungeheuerliche Rechtsunsicherheit und Verwirrung. Die Versammlungsfreiheit wurde unterbunden. Verhaftungen, Haussuchungen, Grenzschikane, Übergriffe der tschechischen Beamten, Geld- und Freiheitsstrafen kennzeichneten die neue Herrschaft. Bereits am 20. Juni 1920 protestierten in einer Interpellation im Prager Parlament die sozialdemokratischen Abgeordneten Jokl, Heeger und Haas gegen die Gewaltakte im Hultschiner Ländchen.

Daß die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sich zum Deutschtum bekannte, zeigte sich bei der am 16. Februar 1921 angeordneten Volkszählung. Tausende von Personen wurden zur nachträglichen Änderung ihrer Angaben bezügl. ihrer Volkszugehörigkeit gezwungen. Wer sich weigerte, die als deutsch angegebene Nationalität in die tschechoslowakische umzuändern, wurde schwer bestraft. Die Gemeinde Deutsch-Krawarn zahlte allein 36 000 Kc. Strafe. Durch Streichung in den Listen wurde das deutsche Element auf 19,8%, herabgedrückt, um auf diese Weise dem Hultschiner Ländchen die Minderheitsschutzgesetzgebung zu entziehen und die deutsche Amtssprache auszurotten. Am 3. März 1921 brandmarkten die sudetendeutschen Abgeordneten die Vergewaltigung der freien Entschließung und die Fälschung der Zählergebnisse. Erst Mitte des Jahres 1923 wurden zum erstenmal die Gemeindewahlen ausgeschrieben, die am 16. September 1923 trotz der großen Wahlbeeinflussung den deutschen Parteien einen überwältigenden Sieg brachten. Auch das Ergebnis der Neuwahlen am 16. März 1924 war für die tschechischen Parteien vernichtend. Besonders bemerkenswert war der Wahlerfolg [310] der deutschen Parteien trotz des Verbotes deutscher Wahlversammlungen und der Verbreitung deutscher Flugblätter bei den ersten Parlamentswahlen im Hultschiner Ländchen am 15. November 1925. Für die deutschen Parteien wurden 14 990 Stimmen abgegeben. Die tschechischen Parteien erhielten 8037, die Kommunisten 1207 Stimmen. Auf die deutschen Parteien entfielen demnach 61,64% aller abgegebenen Stimmen. Am 17. Dezember 1925 forderten die sudetendeutschen Abgeordneten in einer Interpellation erneut die Aufhebung des politischen Ausnahmezustandes. Die Gemeindewahlen in 20 Gemeinden am 16. Oktober 1927 führten zu einer Befestigung des deutschen Einflusses in den Gemeindeparlamenten.

Wohl der schwerste Schlag wurde vor kurzem der Hultschiner Bevölkerung durch die politische Aufteilung des Hultschiner Ländchens zugefügt, indem ein Teil abgetrennt und dem politischen Bezirk Troppau-Land zugeteilt wurde. Trotz der Zerreißung der Einheit des Hultschiner Ländchens errangen am 2. Dezember 1928 die Hultschiner bei den Wahlen in die Landes- und Bezirksverwaltung einen gewaltigen Wahlsieg. Von ungefähr 25 000 Stimmen wurden nicht weniger als 14 200 Stimmen für die deutschen Listen abgegeben. Bei den Parlamentswahlen am 27. Oktober 1929 erhielten die deutschen Parteien 12 734 Stimmen, die tschechischen Parteien 8978 Stimmen und andere nichttschechische Parteien 1163 Stimmen. In dem historischen Hultschiner Ländchen beträgt demnach der Anteil der Deutschen 55,70% und der Tschechen 39,2%. In den an den Troppaulandbezirk abgetretenen zwölf Gemeinden des Hultschiner Ländchens wurden aber über 4000 deutsche Stimmen abgegeben, so daß die diesmal erreichte Stimmenzahl der deutschen Parteien das schon günstige Ergebnis der früheren Wahlen noch übertrifft. Die Hultschiner, die auch heute noch unter dem politischen Ausnahmezustand leben müssen, führen demnach einen erbitterten Kampf um die politische Gleichberechtigung.

In besonders schlimmer Weise wird die Rücknationalisierung von tschechischer Seite auf kulturellem Gebiete betrieben. Die tschechische Regierung stellte sich einfach auf den Standpunkt, daß die Bevölkerung des Hultschiner Ländchens slawischen Blutes sei und daher tschechisiert werden müsse. Sämtliche deutsche Schulen, mit Ausnahme der beiden deutschen Schulen in Zauditz und Thröm, wurden geschlossen, obwohl die Gemeinden des Hultschiner Ländchens durch schriftliche Eingaben und durch Deputationen die Beibehaltung der deutschen Schulen oder wenigstens die Möglichkeit zur gründlichen Erlernung der deutschen Sprache gefordert hatten. Die Bevölkerung gab sich mit der Erdrosselung des deutschen Schulwesens nicht zufrieden und trat spontan in den Schulstreik ein. Die Bezirkshauptmannschaft in Hultschin bekämpfte den Schulstreik mit drakonischen Maßnahmen und löste den zum Schutz der Bevöl- [311] kerung vor der Abtrennung am 15. Januar 1920 gegründeten deutsch-mährischen Volksbund auf, der besonders für die Erhaltung der deutschen Schulen gekämpft hat. Durch Verordnung vom 4. Mai 1920 wurden die Vorschriften des Reichsvolksschulgesetzes über die Errichtung von Privatschulen für das Hultschiner Ländchen außer Kraft gesetzt. Auch Minderheitsschulen wurden nicht anerkannt. Vergebens wandten sich Deputationen an das Ministerium für Kunst und Volksaufklärung in Prag. Vergebens waren die zahlreichen Interpellationen der deutschen Parteien. Am 24. Juni 1928 überreichte der Senator Franz Scholz dem Präsidenten Masaryk eine Denkschrift, in der die Forderungen der deutschen Hultschiner auf Errichtung deutscher Volksschulen eingehend begründet wurden. Es ist von internationaler Bedeutung, daß die Behinderung der Aufnahme von Hultschiner Kindern in den Troppauer Schulen, die Unterdrückung des deutschen Privatunterrichts, die Bestrafung der Eltern, die ihren Kindern deutschen Privatunterricht erteilen ließen, durch die Erkenntnisse des Obersten Verwaltungsgerichts vom 18. Januar 1923, 19. Dezember 1925, 20. April 1927, 27. Oktober 1927 und 31. Januar 1928 als ungesetzlich bezeichnet wurden. Die tschechoslowakischen Behörden haben also in der Schulfrage eine schwere Niederlage erlitten. Die bisherige tschechische Verwaltungspraxis ging dahin, jede geistige Regung der Hultschiner zu unterdrücken und die Tschechisierung ohne jede Rücksicht auf Wirtschaft und Kultur durchzuführen. Bereits am 14. August 1922 richteten die eingeborenen Vertreter des Hultschiner Ländchens eine eingehende Denkschrift und einen Appell an den Völkerbund, worin auf die Drangsalierungen hingewiesen und gebeten wurde, zur Prüfung der Beschwerden der Bevölkerung eine internationale Prüfungskommission zu entsenden.

Auf Grund ihrer nationalen Selbstbehauptung bleiben die Hultschiner fest eingegliedert in die deutsche Kultur- und Schicksalsgemeinschaft. Die Zweisprachigkeit ändert nichts an ihrer deutschen Kultureinstellung. Die Hultschiner glauben unbeugsam und hoffnungsvoll an den Tag der gerechten Revision des Friedensvertrages, der ihnen die Selbstbestimmung und damit die Freiheit in nationalpolitischer und wirtschaftlicher Beziehung bringen wird.


Schrifttum

A. Weltzel, Die Besiedelung des nördlich der Oppa gelegenen Landes. 2 Teile. Leobschütz 1890/91, Verlag C. Kothes Erben.

R. Weigel, "Das Hultschiner Ländchen." Aus Oberschlesien, ein Land deutscher Kultur, Gleiwitz 1921, S. 79-82.

R. Weigel, Das Wirtschaftsleben im Hultschiner Ländchen. Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Oppeln, Jahrgang [312] 30, 1924 und Jahrgang 31, 1925.

R. Weigel, Die Hultschiner im Kampf um Selbstbestimmungsrecht und Erhaltung des Deutschtums. Deutsche Welt 1926. Heft 5 und 6 (Schlesien-Heft).

R. Weigel, Die Hultschiner und ihr Kampf um die deutsche Schule. Deutsche Arbeit 1926, Heft 6.

P. Miketta, Die wirtschaftlichen Verhältnisse im Hultschiner Ländchen. Diss. Breslau 1922.

L. Dubowy, Die sozialen Verhältnisse im Hultschiner Ländchen. Diss. Breslau 1923.

Ch. Thilo, Die Bevölkerung-, Siedlungs- und Wirtschaftsverhältnisse im Hultschiner Ländchen. Beiträge zur Schles. Landeskunde, Breslau 1925.

J. Slany, Parlaments- und Pressestimmen über das Hultschiner Ländchen. Verlag Drechsler, Troppau. 1928.

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200 000 Sudetendeutsche zuviel! Der tschechische Vernichtungskampf gegen 3,5 Millionen Sudetendeutsche und seine volkspolitischen Auswirkungen.

Das Buch der deutschen Heimat, besonders das Kapitel "Oberschlesien".

Deutschtum in Not! Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches, besonders das Kapitel "Das Sudetendeutschtum und die Deutschen in der Slowakei: Das Hultschiner Ländchen."

Das Grenzlanddeutschtum, besonders das Kapitel "Das Sudetendeutschtum (mit dem Deutschtum im Hultschiner Ländchen)."

Gebiets- und Bevölkerungsverluste des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918

Das Versailler Diktat. Vorgeschichte, Vollständiger Vertragstext, Gegenvorschläge der deutschen Regierung

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Zehn Jahre Versailles
in 3 Bänden herausgegeben von
Dr. Dr. h. c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger