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Hofrat Dr. Edmund
Bernatzki
Universitätsprofessor
Das einzige Hindernis unserer staatsrechtlichen Vereinigung mit dem Deutschen
Reich, die Eifersucht der beiden Dynastien und die Verbindung von
Österreich mit nichtdeutschen Nationalitäten, ist weggefallen. Daher
hat die deutsch-österreichische Nationalversammlung einhellig und mit
Begeisterung unsere Vereinigung mit dem Reiche in dem Gesetze vom 12.
November 1918 ausgesprochen. Unter normalen Umständen würde
niemand begreifen, daß sich jemand, der auch nur einen Funken nationaler
Ehre im Leibe hat, dagegen aussprechen könne. Allein wir leben in
abnormen Verhältnissen. Es war einer Koalition von Anhängern der
ehemaligen Monarchie, Aristokraten, Klerikalen und vereinzelten Industriellen ein
leichtes, in einer halbverhungerten, demoralisierten Gesellschaft eine Agitation
ins Werk zu setzen, welche bestimmt ist, den Anschluß an das Deutsche
Reich im französischen Interesse zu hindern und so Manifestationen ins
Werk zu setzen, deren sich unser Volk für immer schämen
muß. Indes, die Wucht des nationalen Gedankens zerschmettert über
kurz oder lang jeden Widerstand. Gelingt der Anschluß an das Deutsche
Reich jetzt nicht, so wird er sich nach Jahren unter neuerlichem
Blutvergießen vollziehen.
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