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XV - Verschiedene Bestimmungen

Artikel 440

      Deutschland nimmt und erkennt alle von irgendeinem Prisengericht einer alliierten oder assoziierten Macht erlassenen Entscheidungen und Anordnungen, betreffend deutsche Handelsschiffe und deutsche Waren, als gültig und verbindlich an, ebenso alle derartigen Entscheidungen und Anordnungen über die Zahlung der Kosten. Es verpflichtet sich, wegen dieser Entscheidungen oder Anordnungen keinerlei Beschwerden im Namen seiner Angehörigen vorzubringen.
      Die alliierten und assoziierten Mächte behalten sich das Recht vor, unter den von ihnen noch festzusetzenden Bedingungen die von den deutschen Prisengerichten erlassenen Entscheidungen und Anordnungen nachzuprüfen, gleichviel, ob diese Entscheidungen und Anordnungen die Eigentumsrechte von Staatsangehörigen der genannten Mächte oder von neutralen Staatsangehörigen treffen. Deutschland sagt zu, Abschriften aller Urkunden zu liefern, aus denen das Aktenstück des Einzelfalls besteht, einschließlich der ergangenen Entscheidungen und Anordnungen; ferner verpflichtet sich Deutschland, die Anregungen anzunehmen und auszuführen, die ihm nach dieser Prüfung des Einzelfalls übermittelt werden.
      Der gegenwärtige Vertrag, dessen französischer und englischer Wortlaut beide maßgebend sind, soll ratifiziert werden. Die Niederlegung der Ratifikationsurkunde soll so bald wie möglich in Paris erfolgen. Den Mächten mit Regierungssitz außerhalb Europas steht es frei, sich auf die Mitteilung an die Regierung des französischen Freistaats durch ihren diplomatischen Vertreter in Paris zu beschränken, daß ihre Ratifikation erteilt ist. In diesem Falle sollen sie die Ratifikationsurkunde darüber so schnell wie möglich übermitteln.
      Ein erstes Protokoll über die Niederlegung der Ratifikationsurkunden wird errichtet, sobald der Vertrag von Deutschland einerseits und von drei alliierten und assoziierten Hauptmächten andererseits ratifiziert ist.
      Mit der Errichtung dieses ersten Protokolls tritt der Vertrag zwischen den Hohen vertragschließenden Teilen, die ihn auf diese Weise ratifiziert haben, in Kraft. Dieser Zeitpunkt gilt zugleich als der Zeitpunkt des Inkrafttretens bei Berechnung aller in dem gegenwärtigen Vertrage vorgesehenen Fristen.
      In jeder anderen Hinsicht tritt der Vertrag für jede Macht mit der Niederlegung ihrer Ratifikationsurkunde in Kraft.
      Die französische Regierung wird allen Signatar-Mächten eine beglaubigte Abschrift der einzelnen Protokolle über die Niederlegung der Ratifikationsurkunden übermitteln.

Zu Urkund dessen haben die eingangs genannten
Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet.

Geschehen zu Versailles am achtundzwanzigsten
Juni eintausendneunhundertundneunzehn in einem
einzigen Exemplar, das im Archiv der Regierung
des französischen Freistaats niedergelegt bleibt und
wovon Ausfertigungen jeder der Signatar-Mächte
übermittelt werden sollen.


(L.S.) Woodrow Wilson. (L.S.) Jules Cambon. (L.S.) M. Rustem Haidar.
(L.S.) Robert Lansing. (L.S.) Sidney Sonnio. (L.S.) Abdul Hadi Aouni.
(L.S.) Henry White. (L.S.) Imperiali. (L.S.) P. Bonilla.
(L.S.) E. M. House (L.S.) Silvio Crespi. (L.S.) C. D. B. King.
(L.S.) Tasker H. Bliss. (L.S.) Saionzi. (L.S.) Salvador Chamorro.
(L.S.) D. Lloyd George. (L.S.) N. Makino. (L.S.) Antonio Burgos.
(L.S.) A. Bonar Law. (L.S.) S. Chinda. (L.S.) C. G. Candamo.
(L.S.) Milner. (L.S.) K. Matsui. (L.S.) I. J. Paderewski.
(L.S.) Arthur James Balfour. (L.S.) H. Ijuin. (L.S.) Roman Dmowski.
(L.S.) George N. Barnes. (L.S.) Hymans. (L.S.) Affonso Costa.
(L.S.) Chas. J. Doherty. (L.S.) J. van den Heuvel. (L.S.) Augusto Soares.
(L.S.) Arthur L. Sifton. (L.S.) Émile Vandervelde. (L.S.) Ion I. C. Bratiano.
(L.S.) W. M. Hughes. (L.S.) Ismail Montes. (L.S.) General C. Coanda.
(L.S.) Joseph Cook. (L.S.) Calogeras. (L.S.) Nik. P. Pachitch.
(L.S.) Louis Botha. (L.S.) Dr. Ante Trumbic.
(L.S.) J. Chr. Smuts. (L.S.) Rodrigo Octavio. (L.S.) Mil. R. Vesnitch.
(L.S.) W. F. Massey. (L.S.) Charoon.
(L.S.) Ed. S. Montagu. (L.S.) Antonio S. de Bustamente. (L.S.) Traidos Prabandhu.
(L.S.) Ganga Singh, Maharaja de Bikaner. (L.S.) E. Dorn y de Alsua. (L.S.) Karel Kramar.
(L.S.) G. Clemenceau. (L.S.) Eleftherios Veniselos. (L.S.) Dr. Edward Benes.
(L.S.) S. Pichon. (L.S.) Nicolas Politis. (L.S.) I. A. Buero.
(L.S.) L. L. Klotz. (L.S.) Loaquin Mendez. (L.S.) Hermann Müller
(L.S.) André Tardieu. (L.S.) Tertullien Guilbaud. (L.S.) Dr. Bell.