Teil XIII - Arbeit Abschnitt I - Organisation der Arbeit Kapitel II - Verfahren Artikel 404 Die Hauptversammlung kann den von ihr eingesetzten Ausschüssen technische Ratgeber mit beratender, aber nicht beschließender Stimme beigeben.
Teil XIII - Arbeit Abschnitt I - Organisation der Arbeit Kapitel II - Verfahren Artikel 404
Abschnitt I - Organisation der Arbeit
Kapitel II - Verfahren
Artikel 404
Die Hauptversammlung kann den von ihr eingesetzten Ausschüssen technische Ratgeber mit beratender, aber nicht beschließender Stimme beigeben.