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Teil IV - Deutsche Rechte und Interessen außerhalb Deutschlands

Abschnitt I - Deutsche Kolonien

Artikel 121

      Die Bestimmungen der Abschnitte I und IV Teil X (Wirtschaftliche Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrags finden auf diese Gebiete Anwendung, gleichviel, welches die für sie angenommene Regierungsform ist.