Teil IV - Deutsche Rechte und Interessen außerhalb DeutschlandsAbschnitt I - Deutsche Kolonien
Artikel 121
Die Bestimmungen der Abschnitte I und IV Teil X (Wirtschaftliche Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrags finden auf diese Gebiete Anwendung, gleichviel, welches die für sie angenommene Regierungsform ist.