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Teil III - Politische Bestimmungen

Abschnitt XI - Freie Stadt Danzig

Artikel 100

      Deutschland verzichtet zugunsten der alliierten und assoziierten Hauptmächte auf alle Rechte und Ansprüche auf das Gebiet, das von den nachstehend angegebenen Grenzen umschlossen wird:
      von der Ostsee nach Süden bis zu dem Punkte, an dem die Hauptschiffahrtswege der Nogat und der Weichsel zusammentreffen:
      die ostpreußische Grenze, wie sie im Artikel 28 Teil II (Deutschlands Grenzen) des gegenwärtigen Vertrags beschrieben ist;
      von dort der Hauptschiffahrtsweg der Weichsel talwärts bis zu einem Punkt ungefähr 6½ km nördlich der Dirschauer Brücke;
      von dort nach Nordwesten bis zur Höhe 5, 1½ km südöstlich der Kirche von Güttland:
      eine im Gelände noch zu bestimmende Linie;
      von dort nach Westen bis zu dem Vorsprung, die die Grenze des Kreises Berent 8½ km nordöstlich von Schöneck bildet:
      eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die zwischen Mühlbanz im Süden und Rambeltsch im Norden verläuft;
      von dort nach Westen die Grenze des Kreises Berent bis zu der Einbuchtung, die sie 6 km nordnordwestlich von Schöneck bildet;
      von dort bis zu einem Punkte auf der Mittellinie des Lonkener Sees:
      eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die nördlich von Neu-Fietz und Schatarpi und südlich von Barenhütte und Lonken verläuft;
      von dort die Mittellinie des Lonkener Sees bis zu seinem Nordende;
      von dort bis zum Südende des Pollenziner Sees;
      eine im Gelände noch zu bestimmende Linie;
      von dort die Mittellinie des Pollenziner Sees bis zu seinem Nordende;
      von dort nach Nordosten bis zu dem ungefähr 1 km südlich der Kirche von Koliebken liegenden Punkt, wo die Eisenbahn Danzig-Neustadt einen Bach kreuzt:
      eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die südöstlich von Kamehlen, Krissau, Fidlin, Sulmin (Richthof), Mattern, Schäferei und nordwestlich von Neuendorf, Marschau, Czapielken, Hoch- und Klein-Kelpin, Pulvermühl, Renneberg und den Städten Oliva und Zoppot verläuft;
      von dort der Lauf des oben erwähnten Baches bis zur Ostsee.
      Die vorstehend beschriebenen Grenzen sind auf einer deutschen Karte im Maßstab 1:100000, die dem gegenwärtigen Vertrag unter Nr. 3 als Anlage beigefügt ist, eingezeichnet.