SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor


Teil III - Politische Bestimmungen

Abschnitt V - Elsaß-Lothringen

Artikel 73

      Für die privaten Güter, Rechte und Interessen der Elsaß-Lothringer in Deutschland sind die Bestimmungen des Abschnitts IV Teil X (Wirtschaftliche Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrags maßgebend.